Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 2019- Landkreis Sächsische Schweiz ...

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Anlage 1
                                                Vorlagen-Nr.: 2020/7/0209
                                                       Datum: 20.08.2020

                           Statistikbericht des
                      Jugend- und Bildungsamtes des
                     Landkreises Sächsische Schweiz-
                              Osterzgebirge
                                    – 2019 –

Stand: August 2020

                           Inhaltsverzeichnis
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                                                    Inhaltsverzeichnis

                                                                                                        Seite 4
I        Einleitung
                                                                                                        Seite 5
II       Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten
                                                                                                        Seite 9
III      Jugendhilfeplanung / Fachcontrolling
                                                                                                        Seite 11
IV       AG´s nach § 78 SGB VIII
                                                                                                        Seite 14
V        Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und
         Jugendhilfe und der geförderten freien Jugendhilfe

         1. NWFH / präventiver Kinderschutz
                                                                                                        Seite 19
         2. Allgemeiner Sozialer Dienst
            - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - § 16 SGB VIII
            - Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung - § 17 SGB VIII
            - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und
              des Umgangsrechts - § 18 SGB VIII
            - gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII
            - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - § 20 SGB VIII
            - Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der
              Schulpflicht - § 21 SGB VIII
            - Hilfen zur Erziehung - §§ 27; §§ 28-32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach
              § 35a zzgl. §§ 8a und 42 SGB VIII
            - Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
            - Betreutes Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII
            - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - § 50 SGB VIII
            - Entwicklung unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
                                                                                             Seite 55
         3. Besondere Soziale Dienste und Förderung
            - Jugendarbeit, -verbände, -sozialarbeit, -schutz sowie Kinder- und Jugendarbeit
              zzgl. geförderte Projekte - §§ 11-14, 16 SGB VIII
            - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege -
              §§ 22-25 SGB VIII
            - Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegstellen, Landes-
              zuschüsse, Übernahme Elternbeiträge/Geschwisterermäßigung
            - Pflegekinderdienst und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
              §§ 33, 37 SGB VIII
            - Jugendgerichtshilfe - § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 Jugendgerichtshilfegesetz
            - Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz
                                                                                             Seite 77
         4. Unterhalt
            - Beratung - § 52a SGB VIII
            - Beistandschaften - §§ 55, 56 SGB VIII
            - Sorgeregister - § 58a SGB VIII
            - Beurkundungen - § 59 SGB VIII
            - Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
            - Rückgriff beim Unterhaltspflichtigen (Rückgriffquote)
            - Statistikangaben des Bereiches Unterhalt und Rechtsschutz

© Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
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         5. Amtsvormundschaften
            - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften nach §§ 55, 56 SGB VIII
                                                                                                        Seite 82
         6. Bildung und ÖPNV
            - Schulen, Kultur und Sport
              . Stand der Schulnetzplanung/Schulen
              . Überwachung der Schulanmeldepflicht und Ruhen der Schulpflicht
              . Kreisschülerrat/Kreiselternrat
            - Schülerbeförderung und ÖPNV
              . Schülerbeförderung (Satzung)
              . ÖPNV
                                                                                                        Seite 93
         7. Wirtschaftliche Jugendhilfe
            - Zuständigkeit und Kostenerstattung
            - Übernahme der Kosten für das betreute Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII
            - Übernahme der Kosten für die gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und
              Kinder - § 19 SGB VIII
            - Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 27/41 SGB VIII im stationären, teil-
              stationären, ambulanten Bereich zzgl. Vollzeitpflege
            - Zuschüsse zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen
            - Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII
            - Bearbeitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA)
                                                                                                        Seite 98
VI       Ausblick

                                                Abkürzungsverzeichnis

AG                          - Arbeitsgemeinschaft
ASD                         - Allgemeiner Sozialer Dienst
BFK                         - Bedarfsfragenkatalog
BSDF                        - Besondere Soziale Dienste und Förderung
BTHG                        - Bundesteilhabegesetz
ESF                         - Europäischer Sozialfonds
EFB                         - Erziehungs- und Familienberatungsstelle
JBA                         - Jugend- und Bildungsamt
JHA                         - Jugendhilfeausschuss
JHPL                        - Jugendhilfeplanung
JGH                         - Jugendgerichtshilfe
KTPP                        - Kindertagespflegepersonen
KWG                         - Kindeswohlgefährdung
SMS                         - Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
SPFH                        - Sozialpädagogische Familienhilfe
SRK                         - Sozialraumkonferenz
TFPL                        - Teilfachplan
UAG                         - Unterarbeitsgemeinschaft/Unterarbeitsgruppen
OMKJA                       - offene mobile Kinder- und Jugendarbeit
umA                         - unbegleitete minderjährige Ausländer
VzÄ                         - Vollzeitäquivalent

                                                        Erläuterung

Soweit in diesem Bericht aus Vereinfachungsgründen geschlechtsspezifische Personen-
bezeichnungen verwendet wurden, gelten diese Personenbezeichnungen gleichermaßen für
Frauen, Männer und Diverse.

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I Einleitung

Im Berichtsjahr 2019 wurde der Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamt in seiner Jahresbilanz
über die Ergebnisse, Tendenzen und Ausrichtung wie in den Vorjahren fortgeführt. Grundlagen sind
die gesetzlichen Vorgaben sowie die Entwicklungen im jugendhilfeplanerischen Prozess im
Rahmen der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Leistungsangebote der öffentlichen und
freien Jugendhilfe.

Mit der Beschlussfassung über die Struktur der Gremienarbeit nach § 78 SGB VIII und dem Hinweis
aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) vom November 2019 diese strategisch neu auszurichten,
erhielt der Bericht eine neue Gliederung. Die Jugendhilfeplanung/Fachcontrolling werden nunmehr
vorrangig vor den Referaten des Jugend- und Bildungsamtes (JBA) abgebildet. Der planerische
Prozess in Zusammenarbeit mit dem Fachcontrolling soll die strategischen Schwerpunkte sowie die
zukünftige Ausrichtung transparent machen. In diesem Zusammenhang wurden auch erstmalig die
Arbeitsgemeinschaften (AG´s) und Unterarbeitsgemeinschaften (UAG´s) nach § 78 SGBV III
beteiligt. So soll das Wirken bzw. Mitwirken aller Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit der
Verwaltung nachvollziehbar sein.

Die von den einzelnen Referaten des JBA für den vorliegenden Bericht zugearbeiteten, belastbaren
Zahlen dienen als Datengrundlage. Sie beruhen auf der jährlich, gesetzlich vorgeschriebenen
Statistik der Verwaltung mit der Stichtagsmeldung zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zudem fanden
kommunale Fallzahlen sowie Daten der freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge Berücksichtigung.

Im Jahr 2019 war weiterhin der Umgang mit dem akuten Fachkräftemangel in den
Kindertageseinrichtungen eine große Herausforderung. Die Entwicklung spiegelte sich durch einen
besonders hohen Beratungsbedarf dieser Einrichtungen durch das JBA wider. Sowohl bei freien als
auch bei kommunalen Trägern dominierte diese Problematik.

Die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit des Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) mit den
Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) wurde im März 2019 gemeinsam erarbeitet und im
September 2019 von den Beteiligten unterzeichnet. Nunmehr ist diese Kooperationsvereinbarung
Anlage der Rahmenkonzeption.

Mit den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Bautzen und der Stadt Dresden
werden gemeinsam mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Arnsdorf eine
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Institutionen im Einzelfall und in der
fallunabhängigen Kommunikation erarbeitet. Im Jahr 2019 fand daher ein Fachtag zum Thema
„DAZWISCHEN – die „Schwierigsten“ in den Hilfesystemen der Jugendhilfe und der Kinder- und
Jugendpsychiatrie“ statt.

Neu ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und den damit verbundenen
Ansprüchen auf Leistungen sowie der Rechtsprechung zur inklusiven Beschulung in Sachsen.
Daraus ergibt sich für das JBA die Notwendigkeit einer Spezialisierung dieses komplexen
Handlungsfeldes im Bereich der Eingliederungshilfen durch das JBA als Rehabilitationsträger.

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    II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten

    Die aufgeführte Bevölkerungsentwicklung und ausgewählten Sozialstrukturdaten wurden in diesem
    Berichtsjahr bis 2018 erweitert. Die bisherige Aufteilung nach 10 Planungsräumen wurde geändert
    in fünf Sozialräume. Diese Neuaufteilung basiert auf dem Kreistagsbeschluss (Beschluss-Nr.:
    2018/6/0612) - Neustrukturierung der bisherigen Planungsräume zu fünf Sozialräumen im JBA.

    Bevölkerungsstand und -bewegung

Sozialräume/                                                 Zu-    Fort-   Diffe-     Zu-     Fort-     Diffe-    Zu-       Fort-   Diffe-
 Kommunen          Fläche              Einwohner            züge    züge    renz      züge     züge      renz     züge       züge    renz
                   2016 -
                    2018      2016       2017      2018             2016                      2017                          2018
SR 1
Dorfhain            6,2        1.088      1.084     1.089     46     51       -6       67      71         -4       65        65        0
Tharandt            71,2       5.383      5.433     5.423    350     340      10      436      331       105       426       399      27
Wilsdruff           81,6      14.004     14.140    14.217    728     666      62      791      622       169       658       559      99
Freital             40,5      39.361     39.300    39.562   2.216   2.380    -164    2.024    1.808      216      2.072     1.576     496
SR 2
Dippoldiswalde      104,0     14.478     14.447    14.432   725     681      44       712      638        74      661        610      51
Klingenberg          86,7      6.947      6.830     6.826   457     335      122      331      444       -113     339        333       6
Hartmannsdorf-
Reichenau           28,4       1.070      1.039     1.018    27     32        -5       15      37        -22      20         43       -23
Bannewitz           25,8      10.684     10.789    10.868   696     495      201      609      502       107      578        463      115
Kreischa            28,9       4.496      4.515     4.532   290     267      23       249      224        25      224        176       48
Rabenau             30,7       4.406      4.358     4.427   197     168      29       170      189       -19      230        170       60
SR 3
Glashütte            95,6     6.751      6.701     6.705    302     293        9      269      290        -21     290        251       39
Altenberg           145,9     8.060      7.939     7.937    410     515      -105     302      375        -73     350        311       39
Hermsdorf            20,1      811        790       774      42     36         6       35      51         -16     27         35        -8
Liebstadt            37,4     1.352      1.294     1.291     91     44        47       32      84         -52     46         48        -2
Bahretal             36,5     2.204      2.204     2.169     93     91         2      108      114         -6     91         119      -28
Bad Gottleuba-
Berggießhübel       88,7       5.660      5.643     5.633    351     313      38      247      215       32        275       250       25
Heidenau            11,1      16.399     16.598    16.649   1.121   1.767    -646    1.041     832       209      1.016      935       81
Dohna               28,6       6.325      6.264     6.220    439     348      91      349      351        -2       385       378        7
Müglitztal          21,0       1.912      1.927     1.916    117     100      17       93      83        10        73        92       -19
SR 4
Pirna               53,1      38.187     38.276    38.320   2.712   2.234    478     2.126    1.762      364      1.888     1.590     298
Dohma               19,5       1.942      1965      1.946    102     105      -3      116      86         30       97        106       -9
Königstein          27,0       2.128      2.092     2.089    172     155      17       85      113       -28       107       108       -1
Bad Schandau        46,8       3.682      3.625     3.622    199     255     -56      176      197       -21       204       163       41
Gohrisch            34,9       1.928      1.860     1.823    129     173     -44      107      168       -61       54        69       -15
Struppen            20,6       2.501      2.507     2.500    119     142     -23      115      111         4       91        85         6
Rathmannsdorf       4,4         936        917       931      63     67       -4       61      65         -4       69        42        27
KO Rathen           3,6         346        355       348      28     19        9       35      24         11       30        36        -6
Reinhardtsdorf-
Schöna              31,8      1.341      1.350     1.338     40      48       -8       61       43        18       40         41      -1
Rosenthal-
Bielatal            46,6      1.634      1.608     1.592     83      88       -5       74       61        13       77         56      21
SR 5
Neustadt/Sa.            83,1    12.341 12.200      12.137   425     503      -78      331      375        -44     370        320      50
Stolpen                 60,9     5.666   5.641      5.616   215     221       -6      228      221         7      201        199       2
Dürrröhrsdorf-
Dittersbach             43,5     4.222   4.180     4.184    164     146       18      156      193        -37     163        159       4
Sebnitz                 88,2     9.817   9.623     9.552    413     468      -55      294      392        -98     390        350      40
Stadt Wehlen            10,9     1.609   1.566     1.579     77     81        -4       48      81         -33     56         41       15
Hohnstein               64,6     3.335   3.297     3.269    136     120       16      119      131        -12     130        120      10
Lohmen                  25,9     3.060   3.061     3.077    125     127       -2      115      106         9      162        132      30
     Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz

    © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
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    Einwohner- und Geschlechterverteilung pro Kommune

                               Einwohner                    0 – 27jährige                 männlich                   weiblich
 Sozialräume/
  Kommunen            2016       2017       2018     2016       2017    2018      2016     2017      2018    2016    2017       2018
SR 1
Dorfhain              1.088      1.084      1.089     243        248     251       113      123       120     130     125        131
Tharandt              5.383      5.433      5.423    1.305      1.331   1.334      716      718       718     589     613        616
Wilsdruff             14.004     14.140    14.217    3.292      3.355   3.428     1.645    1.663     1.724   1.647   1.692      1.704
Freital               39.361     39.300    39.562    8.741      8.672   8.873     4.420    4.391     4.499   4.321   4.281      4.374
SR 2
Dippoldiswalde        14.478     14.447    14.432    3.159      3.100   3.125     1.682    1.637     1.655   1.477   1.463      1.470
Klingenberg           6.947      6.830      6.826    1.553      1.488   1.517      847      800       810     706     688        707
Hartmannsdorf-
Reichenau             1.070      1.039      1.018     204        203     194       108      107       103     96      96         91
Bannewitz             10.684     10.789    10.868    2.411      2.437   2.486     1.217    1.227     1.254   1.194   1.210      1.232
Kreischa              4.496      4.515      4.532    1.039      1.038   1.049      508      513       513     531     525        536
Rabenau               4.406      4.358      4.427     938        919     955       478      478       495     460     441        460
SR 3
Glashütte             6.751      6.701      6.705    1.481      1.455   1.477     797       785      795     684      670       682
Altenberg             8.060      7.939      7.937    1.667      1.629   1.632     883       854      863     784      775       769
Hermsdorf              811        790        774      161        159     159      85        83       87      76       76        72
Liebstadt             1.352      1.294      1.291     322        292     300      176       152      155     146      140       145
Bahretal              2.204      2.204      2.169     506        498     495      244       246      246     262      252       249
Bad Gottleuba-
Berggießhübel         5.660      5.643      5.633    1.185      1.189   1.183      633      640       638     552     549        545
Heidenau              16.399     16.598    16.649    3.848      3.902   3.949     2.069    2.117     2.133   1.779   1.785      1.816
Dohna                 6.325      6.264      6.220    1.426      1.377   1.355      761      741       732     665     636        623
Müglitztal            1.912      1.927      1.916     383        392     393       206      208       209     177     184        184
SR 4
Pirna                 38.187     38.276    38.320    8.301      8.310   8.445     4.410    4.486     4.552   3.891   3.824      3.893
Dohma                 1.942       1965      1.946     422        434     433       207      221       227     215     213        206
Königstein            2.128      2.092      2.089     419        391     405       220      204       203     199     187        202
Bad Schandau          3.682      3.625      3.622     675        645     661       372      350       358     303     295        303
Gohrisch              1.928      1.860      1.823     398        371     360       207      192       187     191     179        173
Struppen              2.501      2.507      2.500     535        544     550       301      300       306     234     244        244
Rathmannsdorf          936        917        931      187        171     182       100      92        94      87      79         88
KO Rathen              346        355        348      79         77      70        43       43        41      36      34         29
Reinhardtsdorf-
Schöna                1.341      1.350      1.338     211       221         230   115       118      123      96      103       107
Rosenthal-
Bielatal              1.634      1.608      1.592     326       317         328   177       171      180     149      146       148
SR 5
Neustadt/Sa.             12.341   12.200    12.137   2.277      2.230   2.266     1.160    1.124     1.145   1.117   1.106      1.121
Stolpen                  5.666     5.641     5.616   1.333      1.304   1.319      701      686       711     632     618        608
Dürrröhrsdorf-
Dittersbach              4.222     4.180     4.184    912        898     895       461      465      462     451      433       433
Sebnitz                  9.817     9.623     9.552   1.913      1.867   1.863     1.015     985      971     898      882       892
Stadt Wehlen             1.609     1.566     1.579    356        332     345       193      182      196     163      150       149
Hohnstein                3.335     3.297     3.269    677        657     664       352      336      344     325      321       320
Lohmen                   3.060     3.061     3.077    599        595     603       281      286      299     318      309       304
     Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz

    © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
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Ausgewählte Sozialstrukturdaten

Landkreis
Sächs. Schw.-
Osterzgebirge   Fläche                                     HZE-Fälle                                                 Arbeitslose
Sozialräume      in          Schülerzahlen           gem. §§ 27 ff., 35 a, 42,     Auszug Bevölkerung               15 – 25 Jahre
Kommunen        km2            Schuljahr                 (8 a) SGB VIII               15 - 25 Jahre                  n. d. SGB II
                         2015/   2016/    2017/
                2018     2016    2017     2018       2016     2017       2018     2016    2017       2018    2016       2017        2018
SR 1
Dorfhain         6,2       0        0        0       8(2)     13(9)     17(1)     72       73        78       0          0           0
Tharandt        71,2      508      525      520     21(8)     18(20)    25(15)    422      458       494      2          3           2
Wilsdruff       81,6     1.090    1.108    1.142    53(40)    54(27)    76(18)    911      940       941      8          8           7
                                                     478       431       628
Freital         40,5     3.761    3.867    3.983    (234)     (314)     (264)     2.560   2.656      2.820   99          72         79
SR 2
Dippoldisw.     104,0    2.452    2.404    2.482    97(32)    98(37)    158(42)   954      985       969     11          9           8
Klingenberg     86,7      536      551      557     20(3)     24(15)    36(12)    495      481       491      8          6           4
Hartm.-
Reichenau       28,4      0        0         0       0(1)      0(1)      2(1)     45       48        46       1          0           0
Bannewitz       25,8     632      699       743     34(23)    35(14)    88(15)    688      695       726      4          5           2
Kreischa        28,9     422      391       390      9(4)     13(2)     30(5)     296      319       336      1          0           1
Rabenau         30,7     376      375       374     17(8)     17(7)     44(27)    263      279       295      1          1           0
SR 3
Glashütte       95,6     229      247       256     38(15)    45(8)     50(16)    446      439       475      6           5          0
Altenberg       145,9    515      516       529     46(24)    29(13)    46(23)    559      509       534     12          10          5
Hermsdorf       20,1     54       51        62        3        2(6)      1(4)     44       49        51       0           0          0
Liebstadt       37,4     144      149       148       0        1(1)       9       104      92        92       0           0          0
Bahretal        36,5      0        0         0       5(1)      2(4)      6(6)     147      167       142      0           0          0
Bad Gottl.-
Berggießh.      88,7     452      440       466     48(3)     35(8)     37(13)    334      360       374      4          4           1
                                                     205       172       322
Heidenau        11,1     1.631    1.649    1.666    (149)     (121)     (123)     1.188   1.223      1.259   39          35         35
Dohna           28,6      456      510      533     35(10)    40(28)    48(18)     428     415        420     3           1          0
Müglitztal      21,0      79       85       85       6(8)      8(2)      8(1)      126     126        127     0           0          0
SR 4
                                                     481      394         600
Pirna             53,1    4.773   4.870    4.925    (208)    (204)       (180)    2.722   2.792      2.853   88          84         81
Dohma             19,5      0       0        0       4(1)     4(1)         8       138     146        155     0           0          0
Königstein        27,0     352     328      297        9      6(1)       16(5)     130     126        126     2           0          0
Bad
Schandau          46,8     127     126      119     24(3)      20        32(9)    244      248       251      2          1           2
Gohrisch          34,9     109     126      125      5(7)       2         7(1)    127      121       117      0          1           0
Struppen          20,6     82      82       83         3        2          5      168      180       178      0          0           0
Rathmanns-
dorf               4,4      0       0        0         2      2(1)       2(2)      63       60        62      0          0           0
KO Rathen          3,6      0       0        0         6      3(1)        5        41       41        32      0          0           0
Reinhardts-
dorf-Schöna       31,8      0       0        0         1        1          1       71       69        70      0          0           0
Rosenthal-
Bielatal          46,6     87      95       93        10     10(3)       8(12)     97       97       110      0          0           0
SR 5
Neustadt/Sa       83,1     861     922      901    77(18)    72(33)     131(23)   717      711       739     19          16         10
Stolpen           60,9     566     537      530    17(12)    18(27)     49(18)    393      399       411      4           4          3
Dürrr.-
Dittersbach       43,5     133     140      149     14(5)     9(6)       34(9)    269      259       263      1           1          0
Sebnitz           88,2    1.188   1.194    1.160   50(12)    50(18)     103(17)   578      572       582     21          11          8
St. Wehlen        10,9     75      76       73       0(2)     2(3)        9(1)    105      108       115      0           0          0
Hohnstein         64,6     206     208      207      8(3)     7(9)       21(8)    194      218       214      0           0          0
Lohmen            25,9     89      108      112      9(6)    9(11)       18(6)    185      192       190      0           0          0
Quellen: Statistisches Landesamt Kamenz, BAfA Nürnberg, JBA/Prosoz

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Bevölkerungsdaten mit anderen Landkreisen

        Sächsische Landkreise                          1. Anzahl junger Menschen 0 - 27 Jahre gesamt
                                                       2016           2017         2018        Tendenz
 Bautzen                                              64.879         63.284       63.367          83
 Erzgebirgskreis                                      71.389         69.744       69.800          56
 Görlitz                                              53.199         52.649       52.705          56
 Leipzig                                              53.983         53.607       54.316         709
 Meißen                                               51.779         51.125       51.387         262
 Mittelsachsen                                        65.930         64.866       64.839         - 27
 Nordsachsen                                          41.325         41.043       41.448         405
 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                     53.484         53.048       53.774         726
 Vogtlandkreis                                        45.899         45.539       45.448         - 91
 Zwickau                                              66.465         65.690       65.901         211
 Gesamt                                               567.658       560.595      562.985        2.390
Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz

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III Jugendhilfeplanung / Fachcontrolling

Jugendhilfeplanung

Ausgehend von dem Kreistagsbeschluss (Vorlagen-Nr.: 2018/6/0645-1) zur Überarbeitung des
Teilfachplanes A (TFPL A - §§ 11-14, 16 SGB VIII) einschließlich der Zeitschiene lag hierauf im Jahr
2019 der Hauptfokus auf der Bearbeitung und der Weiterentwicklung.

Am 31.01.2019 und 01.02.2019 fanden für die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, für die
Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Schnittstellenpartner die Kick-Off-
Veranstaltungen in den fünf Sozialräumen als Auftakt statt.

Der Bedarfsfragenkatalog (BFK) als wesentliches Instrument der Bedarfserfassungen wurde in zwei
Sitzungen der Strategiegruppe Qualität überarbeitet und am 21.03.2019 im JHA beschlossen.
Seitens der Verwaltung wurden hierbei umfangreiche statistische Daten erarbeitet und
zusammengestellt. In einem umfassenden akteursübergreifenden Beteiligungsprozess erfolgte bis
zum 30.04.2019 die Aktualisierung der fünf BFK hinsichtlich der Bedarfe und Ressourcen. Die
Zuarbeiten wurden gebündelt, ausgewertet und zu den fünf Sozialraumkonferenzen (SRK), die im
Mai bis Juni 2019 stattfanden, die Ergebnisse präsentiert. Die daraus entstandenen Erkenntnisse
wurden zusammengetragen und dem JHA am 19.09.2019 in einer Informationsvorlage zur Kenntnis
gegeben.

Parallel zur Bedarfsanalyse zum TFPL A fanden auch bereits sehr intensiv in 2019 Vorbereitungen
zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die zukünftigen Leistungen statt. Zielstellung
ist, diesen Prozess in 2020 abzuschließen.

Für den Planungsprozess im TFPL B erfolgten weiterhin die Aktualisierungen der Bestandsdaten
sowie die Weiterführung der monatlichen Belegungsmeldungen der Träger der stationären sowie
teilstationären Hilfen. Der JHA im März 2019 beschloss die fachlichen Standards gem. §§ 34, 32
und 19 SGB VIII als Ergebnisse aus der AG Hilfen zur Erziehung (AG HzE) unter Mitwirkung ihrer
UAG stat./teilstat. Hilfen. Darüber hinaus waren auch die Akteure der Hilfen zur Erziehung sehr
stark zum TFPL A in den SRK sowie in der BFK eingebunden und wirkten sehr intensiv an diesem
Prozess mit. Der Zeitplan des Planungsprozesses im TFPL B (Vorlagen-Nr.: 2018/6/0651) wird im
Jahr 2020 im Rahmen des aktuellen Arbeitsstandes mit angepasster Zeitschiene in den JHA
eingebracht.

In der Jugendberufshilfe (TFPL C) werden Abstimmungsgespräche zwischen dem JBA, dem
Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Agentur für Arbeit für den anstehenden
Planungsprozess mit der künftigen Ausrichtung (neue ESF-Förderperiode) in 2020 erfolgen. Hierzu
wird die neue Fachstelle Integrierte Sozialplanung einbezogen.

Für den TFPL D (Jugendgerichtshilfe) fand im Rahmen der AG Jugendgerichtshilfe (AG JGH) die
Auseinandersetzung mit den derzeit bestehenden Teilfachplänen, aus den Altlandkreisen
Sächsische-Schweiz und Weißeritzkreis, insbesondere mit den fachlichen Standards statt. Durch
Gesetzesänderung beabsichtigt die AG JGH gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung (JHPL) im
kommenden Jahr die fachlichen Standards zu überarbeiten.

In der Strategiegruppe Planung wurde im Jahr 2019 in zwei Sitzungen fachbereichsübergreifend zu
verschiedenen Planungsprozessen kommuniziert. Vorgestellt wurden Inhalte zur Jugendhilfe-,
Schulnetzplanung und einzelne Aufgabenfelder der Jugendberufsagentur sowie ein Austausch zur
vorhandenen Datenlage in den einzelnen Fachbereichen.

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Fachcontrolling

Die Erstellung einer Verhandlungsdatenbank für stationäre und teilstationäre Einrichtungen ist eine
Maßnahme       des    Haushaltsstrukturkonzeptes    und    beinhaltet     die   Umsetzung       der
Entgeltverhandlungen nach den §§ 78a ff. SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufbau der
Verhandlungsdatenbank für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgte im
Projektteam unter Beteiligung der Amtsleitung des JBA mit seinen zuständigen Referatsleitern
sowie der Amtsleitung des Amtes für Finanzverwaltung und zugehörigen Sachbearbeitern. Dabei
übernahm das Fachcontrolling des JBA die Leitung des Workshops. Das Ziel besteht darin, „Mit der
Herausforderung über die Qualität und die Leistung zu einem wirtschaftlichen und im Verfahren
transparenten Preis zu kommen“ und umfasst folgende Schwerpunkte:

- Mindestbestandteile einer Konzeption
- Mustervorlage für eine Leistungsbeschreibung
- Prüfraster zur Plausibilitätsprüfung einer Leistungsbeschreibung
- Festlegung zur Angemessenheit der Personalschlüssel
- Darstellung der Leistungsangebote, die für einen externen Vergleich in Frage kommen
- Mustervorlage für eine Qualitätsentwicklungsbeschreibung

Ungeachtet des mit der Verhandlungsdatenbank verfolgten Zieles, unterstützt dieses
vereinheitlichte Verfahren die Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe und dem freien Träger der Jugendhilfe.

Das Qualitätsverfahren (Qualitätsentwicklung/Qualitätsvereinbarung) ist kein losgelöster Prozess,
sondern immer im Zusammenhang mit der Entgeltverhandlung nach den §§ 78a ff. SGB VIII zu
sehen. Mit dem Aufbau der vorgenannten Verhandlungsdatenbank wurde offensichtlich, dass der
Prozess der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII im Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in der Vergangenheit nicht im Fokus stand. So basierte der
Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe und dem freien Träger der Jugendhilfe in den allerwenigsten Fällen auf der Grundlage
einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung des freien Trägers der Jugendhilfe.
Um dem gesetzlichen Auftrag umfassend nachzukommen, wurde durch das Fachcontrolling in
Zusammenarbeit mit dem ASD des JBA eine Vorgehensweise bzw. Struktur zum
Qualitätsentwicklungsverfahren entwickelt. Mit der abzuschließenden Qualitätsentwicklungs-
vereinbarung legt der Träger eine Qualitätsentwicklungsbeschreibung für die Struktur-, Prozess-
und Ergebnisqualität vor und mit jedem Träger werden Mindeststandards vereinbart. Diese beruhen
auf den fachlichen Standards der AG HzE, den fachlichen Empfehlungen und Hinweisen der
Kommission nach § 78e SGB VIII des Freistaates Sachsen sowie Empfehlung zur Qualität von
Jugendhilfeeinrichtungen über Tag und Nacht und sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB
VIII, verabschiedet durch den LJHA vom 05.12.2019 des Freistaates Sachsen.
Der Prozess beinhaltet alle zwei Jahre einen Qualitätsdialog in partnerschaftlicher kooperativer
Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem freien
Träger. Dieser erfolgt nach ausgewählten Schwerpunkten auf der Grundlage eines
Qualitätsberichtes und hat das Ziel, Verbesserungspotentiale aufzuspüren und Impulse zur
fachlichen Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen zu geben. Qualitätsdialoge sind erstmalig im
Jahr 2020 vorgesehen. Der Prozess der Qualitätsentwicklung wird durch die Bildung einer AG nach
§ 78 SGB VIII durch die Strategiegruppe Qualität unterstützt.

Das Fachverfahren Prosoz14plus (Fallbestandsanalyse/Kennzahlen) unterstützt im gesamten
Aufgabenspektrum den ASD. Über das Programm Prosoz14plus werden aussagekräftige
Fallzahlen, insbesondere zur Fallzahlenentwicklung bereitgestellt, die für die vierteljährliche
Fallbestandsanalyse sowie gemeinsame Auswertungen mit dem ASD genutzt werden.
Die gemeinsam mit dem ASD aus der Fallbestandsanalyse entwickelten Kennziffern fließen in das
geplante Gesamt-Controlling-Konzept des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ein.

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IV Arbeitsgemeinschaften (AG´s) nach § 78 SGB VIII

Ende 2018 wurde die Vorlage „Beschlussfassung über die Struktur der Gremienarbeit sowie
Besetzung der AG´s nach § 78 SGB VIII und UAG´s als eine Säule der Neuausrichtung des
Jugend- und Bildungsamtes“ mit der Vorlagen-Nr.: 2018/6/0627 vom JHA beschlossen. Ziel ist, die
Ausrichtung des JBA im Hinblick auf die Gremienarbeit inhaltlich zu erläutern und den Aufbau in
einer Übersicht mit deren zukünftigem Wirken zu veranschaulichen. Dies ist eine wichtige
Voraussetzung zur Vorbereitung und Umsetzung kommender strategischer Aspekte.

Diesbezüglich erhalten erstmals alle AG´s und UAG´s nach § 78 SGB VIII die Möglichkeit, ihre
geleistete Arbeit sowie ihre Beteiligung im Statistikbericht 2019 überschaubar abzubilden und es
wird somit die kooperative Arbeit zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und der Verwaltung
in diesem Bericht aufgezeigt.

AG §§ 11-14, 16 SGB VIII

Die AG §§ 11-14, 16 SGB VIII traf sich im Jahr 2019 zu vier Sitzungen. Alle Teilnehmer formulierten
Themen für die zukünftige Arbeit der AG, wie z. B. Fachaustausch, Ressourcenbündelung und die
Mitgestaltung der JHPL. Im Jahr 2019 fand eine Sprecherwahl statt. Es gab Informationen zu den
durchgeführten SRK und das JBA stellte die erarbeiteten Schwerpunkte und Bedarfe vor. Ein
wesentlicher Schwerpunkt war das geplante Verfahren zur Ausschreibung/Interessenbekundung
(TFPL A) im Bereich der JHPL des JBA. Es wurden Vertreter des JHA eingeladen, um diese über
die allgemeine Arbeitsweise der AG, Angebote der Träger und über die Trägerlandschaft zu
informieren. Für das nächste Jahr soll die Geschäftsordnung als Grundlage für die weitere
Zusammenarbeit erstellt werden.

UAG Kinder- und Jugendschutz (UAG KiJuSch)

Die UAG tagte zu drei Sitzungen und zwei weiteren außerordentlichen Arbeitstreffen. Inhaltliche
Schwerpunkte waren der steigende Konsum von Energydrinks, E-Produkten, Cannabis, die
Werbung von suchtgefährdeten Konsummitteln vor Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen sowie
der Erfahrungsaustausch der Implementierung eines Jugendschutzbriefes für die Bürgerpolizei und
das Ordnungsamt. Die UAG setzt sich zum Ziel, mit Materialien und Methoden
Erziehungsberechtigte und Lehrer sowie die Öffentlichkeit aufzuklären. Ggf. können auch mit einem
Positionspapier, z. B. Geschäfte und Institutionen, die offene Kinder- und Jugendarbeit, der
Freizeitbereich und das Vereinsleben erreicht werden. Zu den E-Produkten und Energydrinks sollen
gesonderte Handreichungen in Form von Briefen und Flyern erstellt werden.

Ein weiteres Ergebnis der Arbeitsgruppe ist die Erstellung von Videoclips für Jugendliche und zur
Anwendung in der Präventionsarbeit. Im Rahmen der Öffentlichkeitswirksamkeit wurde über eine
Kampagne im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesprochen, an der 2020
weitergearbeitet wird. Das Thema „Jugendschutz“ soll noch stärker in den Kommunen eingebracht
werden. Zum Thema Cannabis stellte der Träger HANNO e. V. den Präventionsparcours „Cannabis
quo vadis?“ vor und informierte über den geplanten Einsatz des mobilen Präventionsbusses „Glück
sucht dich“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dazu existieren im Landkreis bereits
zwei relevante Arbeitsgremien. Das sind „Prävention im Team“ (PiT-SOE) und die regionale AG
„Gesundheitsförderung“ (RAG-GF).

Die Ergebnisse der BFK zeigen einen hohen präventiven Bedarf im Bereich des „Kinder- und
Jugendschutzes“ an. Der Jugendschutz wird meist erst zum Thema, wenn feste Konsumstrukturen
vorliegen. Zukünftig soll dieses Ergebnis genauer in den Blick genommen werden, denn
Suchtprävention ist im Vorfeld besonders wirksam im Hinblick auf die gesundheitsförderliche
Veränderung von Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen.

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UAG offene mobile Kinder- und Jugendarbeit (UAG OMKJA)

Die UAG traf sich zu vier Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung. In der ersten Sitzung
wurden Jahresthemen gesammelt und die Arbeitsstruktur aufgebaut. Das Thema „kritische
Mediennutzung bei jungen Menschen“ kristallisierte sich heraus. Eine Fortbildung für Fachkräfte
zum Thema „Umgang mit antisemitischen und fremdenfeindlichen Äußerungen“ wurde angeregt.
Das Programm der „Spurensuche“ (Jugendgeschichtsarbeit) wurde vorgestellt. Eine landkreisweite
Broschüre (Handreichung) oder Homepage der offenen sowie mobilen Kinder- und Jugendarbeit
stand zur Diskussion. Diese soll Informationen über das Arbeitsfeld, deren Aufgaben, Zielgruppen
und Standorte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geben sowie über aktuelle Termine
informieren.
Erstellt wird ein Arbeitspapier aufgrund eines Arbeitsauftrages vom JBA in Auswertung der SRK.
Dabei sollen die fachlichen Standards der UAG OMKJA für den TFPL A der JHPL des Landkreises
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Position und Antwort zu folgenden Fragen: „Inwieweit kann
mobile Arbeit (auch Streetwork) vom Zentrum aus gelingen?“ und „Welche Voraussetzungen
(Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards) braucht es, um mobile Arbeit umzusetzen unter
Beachtung der unterschiedlichen Methoden der mobilen Arbeit?“ weiterentwickelt werden. Die
Arbeit der UAG bezieht sich auf Diskussionspunkte und es werden Empfehlungen ausgesprochen.

UAG Schulsozialarbeit (UAG SAaB)

Zu vier Terminen trafen sich die UAG-Teilnehmer sowie Gäste. Vorgestellt haben sich verschiedene
außerschulische Akteure bzgl. Projektangebote für Schulen („teach first“, PIT SOE/CTC-
Schülerbefragung, „Komm-auf-Tour, Jugendgerichtshilfe (JGH), Ref. Soziale Integration,
Gesundheits-amt). Fachinput sowie Fachaustausch fanden zu den Themen Datenschutz und
soziales Lernen statt. Mit der AG HzE und dem ASD des JBA gab es einen Fachaustausch zu den
gegenseitigen Erwartungen und einer gelingenden Kooperation. Des Weiteren folgten aktuelle
Themen zu Schulsozialarbeit an Schulen (z. B. Alltagsrassismus, Fremdenfeindlichkeit, sexuelle
Gewalt,    Schulverweigerer,      Medienkompetenz).      Über     die   Landesarbeitsgemeinschaft
Schulsozialarbeit Sachsen e. V. (z. B. Fortbildungen) wurde informiert.

UAG starke Familien

Die UAG braucht ein Mandat, einen Auftrag für ihr Wirken. Bspw. könnte dies in der Erarbeitung
fachlicher Leitlinien für die Arbeit im Bereich des § 16 SGB VIII liegen (wenngleich eine
Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des Interessenbekundungsverfahrens schwierig erscheint).
Mit Ausnahme der Stellungnahme zum Statistikbericht 2018 gibt es diesen Auftrag aus der AG §
11-14, 16 SGB VIII derzeit nicht. Impulse aus der UAG fanden bisher in der AG §§ 11-14, 16 SGB
VIII kaum bis keine Resonanz. Dies wirkt sich negativ auf eine weitere Aufgabenfindung innerhalb
der UAG aus. Gewünscht wird hier, sowohl in der UAG, als auch in der AG §§ 11-14, 16 SGB VIII,
mehr Führung durch das JBA, was jedoch im Widerspruch zur gesetzten Gremienstruktur steht.

AG Hilfen zur Erziehung (AG HzE)

Die AG HzE als die übergeordnete AG der vier nachfolgenden UAG´s traf sich 2019 in vier
Sitzungen. Hauptschwerpunktthemen waren die Erstellung der Geschäftsordnung der AG HzE, das
Fachleistungsstundenmodell, Hilfeplanverfahren, Inobhutnahmestellen im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge, Qualitätsentwicklungsverfahren (Präambel, Leitlinien), Schulsozialarbeit,
themenbezogene Mitwirkung am TFPL A, Bildung der UAG amb. Hilfen (Sprecherwahl), VwV
Kinder- und Jugendhilfe.
Einige Themenschwerpunkte finden sich in den UAG´s wieder, weil diese für die entsprechenden
Themenbereiche zur Bearbeitung mit einbezogen werden. Einen Abschluss fand die Sprecherwahl
der AG HzE, die Erstellung der Geschäftsordnung der AG HzE sowie das Hilfeplanverfahren in
Arbeit mit dem Referat ASD. Die Mitglieder der AG HzE nehmen aktiv an der Gremienarbeit teil und
verstehen sich als Bindeglied zwischen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Sachsen und dem JHA
des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
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UAG stationäre und teilstationäre Hilfen

In fünf Sitzungen der UAG wurde über die Geschäftsordnung der AG HzE, Inobhutnahmestellen,
Fachkräfte Akquise, Übernahme der Hortkosten (WJH), integrierter Teilhabeplan, Zusammenarbeit
mit der Schulsozialarbeit, neue Verwaltungsvorschrift (ab 01.04.2019), Reform des BTHG, Fachtag
der KJP Arnsdorf informiert, sich ausgetauscht und befunden. Da die UAG ein arbeitendes und
beratendes Gremium ist, werden alle Entscheidungen und Beschlüsse in der AG HzE getroffen. Für
das nächste Jahr wird die Fachkräftegewinnung ein großes Thema sein.

UAG ambulante Hilfen

Die UAG ambulante Hilfen traf sich im August 2019. Der Vorschlag der Verwaltung zur einheitlichen
Regelung der Fachleistungsstundenvergabe und -abrechnung konnte nicht erzielt werden. Bei
einem weiteren Treffen der freien Träger ohne die Verwaltung wurde ein Vorschlag hierfür erarbeitet
und an die AG HzE weitergeleitet. Das Thema wird im Jahr 2020 weiter behandelt.

UAG Erziehungsberatung (UAG EZB)

Der gemeinsame Fachaustausch beinhaltete in vier Arbeitstreffen den Abbau der Wartelisten für
hochstrittige Beratungen im Zusammenhang mit dem begleiteten Umgang, den Ausbau der
Präventionsangebote/Vernetzung sowie die elternaktivierenden Angebote. Des Weiteren gab es
Abstimmungen mit den Trägern und der Verwaltung zur Rahmenkonzeption der EFB im Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Evaluation der Kooperationsvereinbarung sowie die
Abstimmung und Anpassung im Kibnet/Vereinheitlichung der Datenerfassung (Statistik).

AG Jugendgerichtshilfe (AG JGH)

Am 24.06.2019 nahm die AG JGH ihre Arbeit im Rahmen der inhaltlichen Neuausrichtung des JBA
auf. Die Jugendhilfeplanerin stellte die neue Struktur und Arbeitsweise der Gremienarbeit vor und
berichtete über die Überarbeitung des BFK zur kontinuierlichen Erfassung der Bedarfe. Die AG trifft
sich zwei Mal im Jahr. Ein TOP jeder Sitzung ist die Vorstellung der Arbeit des jeweiligen
Gastgebers bzw. Mitgliedes der AG. Dann wurden die Ergebnisse bzgl. der Bestandserfassung der
Angebote und Maßnahmen der JGH vorgestellt. Die Übersichten konnten im Ergebnis den Richtern,
Staatsanwälten und dem ASD übermittelt werden. Ein weiterer Punkt war der Vergleich der
fachlichen Standards aus den Teilfachplänen JGH der beiden Alt-Landkreise aus 2006 und 2007.
Beabsichtigt ist, einen für den Gesamtlandkreis einheitlichen Jugendhilfeplan zu erarbeiten.
Grundlage dafür werden aktuelle gesetzliche Veränderungen (insbesondere EU-Richtlinie) und die
Orientierungshilfe des Landesjugendamtes Sachsens (LJA) sein, die derzeit überarbeitet wird.

AG Jugendberufshilfe (AG JBH)

Die AG JBH nahm nach dem Beschluss der neuen Gremienstruktur für 2019 ihre Tätigkeit wieder
auf. Inhalte der AG waren, der Fachaustausch und das Kennenlernen der Projekte in den
Einrichtungen vor Ort, der Informationsaustausch zu den Perspektiven und Tendenzen der JBH
sowie die ESF-Förderung im Hinblick auf den Beginn der neuen ESF-Förderperiode ab 2021.
Weiter beschäftige sich die AG mit den fachlichen Standards der JBH und der Jugendberufsagentur
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, den fehlenden Schulverweigerer-Projekten in unserem
Landkreis, der Beendigung des Projektes „Kompetenzagenturen“ und der Problematik bzgl. der
sinkenden Teilnehmerzahlen in den Projekten und die damit verbundene Abstimmung mit der
Sächsischen Aufbaubank als Fördermittelgeber.

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V Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der ge-
  förderten freien Jugendhilfe

1. Netzwerk frühe Hilfen (NWFH) / präventiver Kinderschutz

Die Frühen Hilfen haben 2019 verschiedene Ziele im Kinderschutz verfolgt. Neben dem
präventiven Angebot von „Herzlich Willkommen im Leben“ wurden auch die Angebote
„Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ und „Kinderschutz“ erfolgreich umgesetzt.

Hervorzuheben       ist  die   personelle  Erweiterung      im    Projekt     „Gesundheitsorientierte
Familienbegleitung“. Eine Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie eine
Koordinatorin wurden für diesen Fachbereich eingestellt. Mit dieser fallkoordinierenden Struktur wird
der fachlichen Anforderung des Fördermittelgebers entsprochen. Dieser sieht für das Fallclearing
eine sozialpädagogische Fachkraft vor, welche nicht selbst in der Fallarbeit tätig ist. Nach Festigung
dieser Struktur wird eine Anhebung der Prozess- und Ergebnisqualität in diesem Angebot erwartet.

Der hohe Stellenwert Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird seit 2019
auch in seiner Internetpräsenz (vgl. http://www.landratsamt-pirna.de/fruehe-hilfen.html) deutlich. Vor
allem die Seite zum Kinderschutz hält nunmehr für Bürger, aber auch für Fachkräfte und
ehrenamtlich Tätige eine Vielzahl an Basisinformationen zum Kinderschutz in unserem Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereit. Neben allgemeinen Informationen zum Kinderschutz soll
das Agieren im speziellen Kinderschutzfall erleichtert werden. Ein zweiminütiger Film erklärt u. a.
die Unterstützung, welche eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ bei Verdacht auf eine
Kindeswohlgefährdung (KWG) geben kann.

Ein wichtiger Kooperationspartner der Frühen Hilfen ist das Gesundheitswesen. Die
Zusammenarbeit wurde mit den Mitarbeitern intensiviert zzgl. auch mit den Pädiater und
Gynäkologen. Eine gemeinsam gestaltete Fortbildung für Kinder- und Hausärzte im März 2019
zeugt davon.

Das 10-jährige Bestehen Früher Hilfen im fusionierten Landkreis Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge war Ausgang der Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2019. Eine einmalige
Veranstaltungsreihe „Familienleben im Fokus“, nahm sich der Herausforderung des Elternseins an.
In 29 Veranstaltungen organisierten die Frühen Hilfen gemeinsam mit den regionalen Akteuren
Veranstaltungen zum Austausch und Wissensvermittlung. 151 Teilnehmende sprachen die Themen
der Veranstaltungen an und wurden erreicht.

Für die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit wurden aus Bundes-, Landes- und Landkreismitteln
verschieden Materialien aktualisiert und neu angeschafft. Dazu zählen die Elternbroschüre, Flyer
der Angebote, Werbematerialien, Broschüren zum Kinderschutz und auch die Herstellung des
„Erklärfilms“.

Im Juli 2019 konnte die konzeptionell geplante personelle Umsetzung abschließend vollzogen
werden und stellte sich wie folgt dar:

Koordination der „Netzwerke Frühe Hilfen“
- 1 Person á 0,8 Vollzeitäquivalent (VzÄ) Gesamtkoordination
  Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- 1 Person á 0,5 VzÄ Koordination Prävention und Kinderschutz
  Anstellungsträger: DKSB KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

Herzlich Willkommen im Leben
- 3 Personen á 0,875 VzÄ
  Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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Gesundheitsorientierte Familienbegleitung
- 1 Person à 0,6 VzÄ Fallkoordination
- 2 Personen á 0,6 VzÄ Familienhebammen
- 1 Person à 0,6 VzÄ Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
  Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- 3 Honorarkräfte Familienhebamme, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

Der Sachstandsbericht 2019 wurde im Dezember des gleichen Jahres beim LJA Sachsen vorgelegt
und es fand ein Qualitätsentwicklungsgespräch zur Abstimmung und Ausrichtung der Konzeption
Frühe Hilfen für das Jahr 2020 statt.

Projektbereich Kinderschutz

2019 wurden insgesamt 280 Personen zum Kinderschutz geschult, wobei dies in verschieden
Settings passiert. Neben einrichtungsinternen Schulungen in Kita, Hort und Schule war
Kinderschutz Thema bei Netzwerktreffen oder Anfragen von Trägern präsent.

Besonders im Fokus stand die Schulungstätigkeit auf die Fachkräfte der Kindertagespflege. In
Kooperation mit den Fachberaterinnen Kindertagespflege, dem ASD und zwei insoweit erfahrenen
Fachkräften fanden sechs Schulungsveranstaltungen statt. Es wurden 118 im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge tätige Tagesmütter und -väter zum Kinderschutz geschult. Der Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nimmt seine Verantwortung im Kinderschutz gegenüber diesem
Personenkreis in besonderer Weise wahr, indem er die Beratung durch eine insoweit erfahrene
Fachkraft vertraglich sicherstellt.

Erstmals boten die Koordinatorinnen vier Veranstaltungen zum Kennenlernen der Methode der
kollegialen Fallberatung an. Ziel war es, die Methode als eine hilfreiche Möglichkeit zur Bearbeitung
von Kinderschutzfällen vorzustellen. Das Interesse an diesem Fortbildungsangebot war groß, so
dass eine zusätzliche Veranstaltung organisiert und angeboten wurde. Mit 35 Fachkräften aus Hort
und Kita wurde zur Methode der kollegialen Fallberatung gearbeitet.

Für die Themen „Schutzkonzepte“ und „grenzverletzendes Verhalten pädagogischer Fachkräfte“
öffnen sich mehr und mehr Kindertageseinrichtungen und Schulen. Immer öfter wird das Thema
Grenzverletzung durch Fachkräfte an die Koordinatorinnen herangetragen. Das Anerkennen und
Verbalisieren, dass Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung
vorgekommen ist oder vorkommen kann, scheint ein erster Schritt in der Auseinandersetzung mit
dem Thema. Der Informationsbedarf dazu ist sehr groß und eine mit diesem Thema verbundene
Unsicherheit deutlich wahrnehmbar. Die Koordinatorinnen werden daher im Jahr 2020 zwei
Seminartage zum Thema „Grenzüberschreitendes Verhalten pädagogischer Fachkräfte in der Kita“
für Personalverantwortliche der Träger anbieten.

Insoweit erfahrene Fachkräfte

Im Jahr 2019 waren 14 insoweit erfahrene Fachkräfte, welche der Landkreis Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge gemäß § 8b SGB VIII vorhält, im Einsatz. Eine Fachkraft beendete ihren Einsatz und
zwei Fachkräfte kamen neu hinzu. Alle extern tätigen insoweit erfahrenen Fachkräfte verfügen über
die geforderten Qualifikationen und Nachweise. Die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkräfte
wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angestellte Koordinatorin verwaltet
und begleitet. Zwei Beratungstreffen der Fachkräfte fanden statt, wobei das zweite Treffen als
Reflexionstag mit einer externen Referentin organisiert wurde.

Die Fachkräfte wurden im Jahr 2019 gebeten, die Organisation des Einsatzes als insoweit
erfahrene Fachkraft mittels Fragebogen zu bewerten.

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Das Arbeitsvolumen, welches in der Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft anfällt, schätzt die
Mehrzahl ebenfalls als „schaffbar“ ein. Die Mehrheit der Befragten empfindet die Anzahl an
Beratungstreffen, welche vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge organisiert werden, als
ausreichend und beurteilt diese als hilfreich. Zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie weiteren
Austausch mit Fachkräften wünschen.

Netzwerkarbeit

Impulse, die aus der Arbeitsgruppe „Vernetzung präventiver Angebote“ im Jahr 2018 hervorgingen,
wurden in 2019 weitergeführt. Stellvertretend ist die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu
nennen. In einer Fortbildung für Kinder- und Hausärzte referierten die Koordinatorinnen zu den
Unterstützungsangeboten der Frühen Hilfen sowie vieler weiterer Hilfsangebote für Familien im
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Gewinnung von noch mehr Kinder- und
Hausärzten als Netzwerkpartner der Frühen Hilfen ist priorisiertes Ziel.

Die Projektmitarbeiterinnen der Frühen Hilfen sind in allen regionalen Netzwerken, wie der AG
„Starke Familien“, Netzwerk Neustadt/Sa., Beratungsnetzwerk Freital, Netzwerk Heidenau und
Netzwerk „Gegen häusliche Gewalt“ sowie dem Dippoldiswalder Netzwerk „Gemeinsam Sozial“, AG
„Trennung-Scheidung“, vertreten. Hervorzuheben ist die Netzwerkbeziehung zu den
Schwangerenberatungsstellen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Als
Zugangsakteur zum Angebot der „Gesundheitsorientierten Familienbegleitung“ stellen sie ebenso
wie freiberufliche und angestellte Hebammen einen wichtigen Kooperationspartner zur frühzeitigen
Unterstützung von Familien dar. Die Etablierung und Anerkennung der Frühen Hilfen zeigt sich
auch darin, dass die Mitarbeiterinnen der Angebote zum jährlichen Hebammentreffen eingeladen
sind.

Der ASD ist ebenfalls Partner im Netzwerk Früher Hilfen. In diesem Kontext gab es
Abstimmungsrunden zwischen ASD und den Frühen Hilfen, welche die Freiwilligkeit der
Angebotsannahme, die Vertraulichkeit von Informationen und einen Kontrollauftrag freien Einsatz in
den Familien sicherstellt.

Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“

Die Mitarbeiterinnen des Projektes „Herzlich Willkommen im Leben“ besuchten in diesem Jahr
Familien mit neugeborenen Kindern und führten Informationsveranstaltungen für werdende Eltern
durch. Es konnten durch die Ausweitung der Begrüßungsbesuche auf Geschwisterkinder nochmals
mehr Familien als im Vorjahr erreicht werden. Auch die Zahl der Wunschbesuche bei
Geschwisterkindern ist angestiegen, da die Familien das Projekt in unserem Landkreis mittlerweile
kennen.

2019 wurden den Mitarbeiterinnen vom Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ 1.820 geborene
Kinder von den Meldeämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-

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Osterzgebirge gemeldet. Das sind 124 Kinder weniger ggü. dem Vorjahr. Waren es im Jahr 2018
insgesamt 855 erstgeborene Kinder, so waren es im Jahr 2019 nur 707.
Alle Familien mit neugeborenem Kind erhielten ein Glückwunschschreiben mit dem Angebot eines
individuellen Begrüßungsbesuches. 868 Familien nahmen das Angebot eines Hausbesuches an.
Ungefähr die Hälfte der Besuche (473) wurde von Eltern mit erstgeborenen Kindern in Anspruch
genommen, aber auch Familien mit Geschwisterkindern und 15 Schwangere wünschten einen
Hausbesuch. Die drei Mitarbeiterinnen von „Herzlich Willkommen im Leben“ besuchten auf Wunsch
der Familien 67 % aller erstgeborenen Kinder, was einen leichten Rückgang zum Vorjahr darstellt.
Die Zahl der sich selbst meldenden Familien, die ohne vereinbarten Termin angeschrieben wurden,
hat sich im Jahr 2019 wiederum erhöht. Darin zeigt sich die Bekanntheit der Begrüßungsbesuche
und das weiter wachsende Interesse an diesem Angebot.

Bezieht man die Besuche auf alle im Jahr 2019 geborenen Kinder, wurden 46 % dieser besucht. Im
Vergleich zu 2018 waren es 49 %.

Subjektiv festgestellt wurde, dass sich die Verweildauer in den Familien verlängert hat. Grund dafür
war ein komplexerer Beratungsbedarf der einerseits aus häufigeren Beratungen zu finanziellen
Leistungen resultierte, andererseits musste auch häufiger zu Unterstützungsangeboten für ältere
Kinder informiert werden. In den vielschichtigen Familienkonstellationen erforderte es tlw. mehr
Beratungszeit und grundlegende Informationen rund um das Kind, wie z. B. Zahngesundheit und
Sprachentwicklung.

Die Anzahl der Vermittlungen in weiterführenden Beratungsangeboten zu Netzwerkpartnern hat sich
stark erhöht. 2018 waren es 27 Weitervermittlungen und 2019 waren es 98. Es wurde eine KWG
zum ASD weitergeleitet. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Zahl der Kontakte
außerhalb des regulären Begrüßungsbesuches erhöht und die Kontaktzeit, bzw. Verweildauer in
den Familien mit weiterführenden Besuchen intensiviert hat.

Durch 283 Absagen, 190 Fehlkontakten und 217 Terminverschiebungen konnte die Zeit nicht immer
optimal genutzt werden, da die Willkommensbriefe einen Vorlauf von ca. 1,5 - zwei Wochen haben.
Bei diesen Zahlen spiegelt sich der freiwillige Charakter des Angebotes wider.

Das Team nahm an den 2019 stattgefundenen Netzwerktreffen im jeweiligen Sozialraum teil. Die
Elternbroschüre wurde außerdem nochmals kurzfristig aktualisiert und überarbeitet. Es fanden mit
allen Spendern der einzelnen Gutscheine erstmalige Treffen und Auswertungsgespräche statt.

Informationsabende für werdende Eltern

Die „Informationsabende für werdende Eltern“ wurden von den Mitarbeiterinnen des Projektes
„Herzlich Willkommen im Leben“ in Kooperation mit den Schwangerenberatungsstellen des
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Diakonie Pirna e. V. und Diakonie
Dippoldiswalde e. V. sowie den Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern angeboten. Es war
das gemeinsame Anliegen der Akteure, Familien über Unterstützungs- und Hilfsangebote und über
regionale Angebote für Schwangere zu informieren.

Insgesamt fanden 11 Veranstaltungen mit 101 Teilnehmern statt. Wünschten Eltern Beratung,
konnten aber die Informationsabende nicht wahrnehmen, wurde ihnen ein individueller
Beratungstermin angeboten. 87 % der Teilnehmenden erwarteten ihr erstes Kind. Mittels eines
Fragebogens wurden sie über die Zufriedenheit des Informationsabends befragt. Auch 2019 zeigte
sich wieder eine sehr hohe Zufriedenheit mit dem Angebot des Informationsabends. 75 % der
Teilnehmer waren mit der Veranstaltung sehr zufrieden. Insbesondere die Informationsvermittlung,
der organisatorische Rahmen und die Zeit für individuelle Fragen wurden sehr positiv
hervorgehoben. 98 % der befragten Personen fühlte sich nach der Veranstaltung sehr gut über
regionale Angebote für Familien und Kinder sowie Zugangswege informiert. Die
Informationsveranstaltungen wurden durch Plakate in Familienzentren, bei Gynäkologen und

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Pädiatern, die Presse sowie auf der Homepage des Landkreises Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge beworben und bekanntgemacht.

Angebot „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“

Das Angebot wird, wie die Jahre zuvor, zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert. Personell wurde das
Angebot 2019 mit einer eigenständigen Koordinatorin neu strukturiert. Im Projekt sind zudem drei
Angestellte sowie drei freiberufliche Fachkräfte tätig.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 99 Familien durch die Fachkräfte der „Gesundheitsorientierten
Familienbegleitung“ unterstützt. Davon wurden 33 Familien aus dem Jahr 2018 weiter betreut. Von
81 Fallanfragen wurden 66 Familien neu in das Angebot aufgenommen.
15 nicht ins Projekt aufgenommene Familien konnten durch das neu ausgestaltete Fallclearing in
andere für die Familien besser passende Angebote des Netzwerkes Frühe Hilfen vermittelt werden.
Durch die Koordinatorin wurde das Angebot „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ nochmals
im Netzwerk proaktiv beworben. Die Zielgruppen konnten dadurch auch bei Netzwerkpartnern
besser in den Fokus der Aufmerksamkeit gelangen und ins Angebot vermittelt werden. Die
Beantragung einer Fachkraft für die Familien wurde mit einem dafür entwickelten Onlineformular
vereinfacht und ein zusätzlicher Zugangsweg geschaffen. Die Zugangsakteure zur Vermittlung des
Angebotes waren neben Hebammen, Gynäkologen, Pädiatern, Kliniken und Mutter-Kind-
Einrichtungen vor allem Selbstmelder (32), gefolgt von den Schwangerenberatungsstellen (25) und
dem ASD (17).

Eine Weitervermittlung durch die Fachkräfte der gesundheitsorientierten Familienbegleitung erfolgte
vorrangig zu Schwangerenberatungsstellen, zum ASD sowie zum Jobcenter, aber auch zu
Familienbildungsstätten, zu Krabbelgruppen, Ärzten und Therapeuten.

Grund für Aufträge aus den Familien waren häufig Unsicherheiten im Umgang mit dem Baby,
minderjährige      Schwangere,     psychisch   kranke    Eltern,  Mehrlingsschwangerschaften,
Adoptiveltern/Pflegeeltern, Alleinerziehende und oftmals auch Familien oder Alleinerziehende,
deren ältere Kinder schon fremd untergebracht waren. Häufig ergaben sich aus einer Problemlage
mulitfaktorielle Schwierigkeiten.

Zur Qualitätssicherung wurden vier Supervisionen im Berichtsjahr durchgeführt. Außerdem fanden
regelmäßig aller sechs Wochen Dienstberatungen statt. Die Fachkräfte haben stets die Möglichkeit
der Fallberatung im Austausch mit der Koordinatorin. Weiterbildungen wurden regelmäßig
angeboten und besucht. Ein Netzwerktreffen mit dem Team der Familienhebammen und Familien-,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin aus Dresden wurde realisiert.

Präventiver Kinderschutz

Da die strukturelle Zuordnung noch nicht umgesetzt wurde, wurden die Aufgaben weiterhin im
Bereich Netzwerk Frühe Hilfen umgesetzt. Diese sind insbesondere:

- Schulungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Homepage Netzwerk Frühe Hilfen, verortet § 8a SGB VIII KSD

Nähere Ausführungen sind unter der Rubrik Netzwerk Frühe Hilfen zu finden.

Ausblick:

Für 2020 ist vorgesehen, eine Umstrukturierung im JBA durchzuführen und ein Ref. PKS/Kita zu
bilden. Dabei ist die Ausgestaltung der Arbeitsaufgaben organisatorisch neu verortet.

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