Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 2019- Landkreis Sächsische Schweiz ...
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Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2020/7/0209 Datum: 20.08.2020 Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge – 2019 – Stand: August 2020 Inhaltsverzeichnis
Seite 2 von 99 Inhaltsverzeichnis Seite 4 I Einleitung Seite 5 II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten Seite 9 III Jugendhilfeplanung / Fachcontrolling Seite 11 IV AG´s nach § 78 SGB VIII Seite 14 V Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der geförderten freien Jugendhilfe 1. NWFH / präventiver Kinderschutz Seite 19 2. Allgemeiner Sozialer Dienst - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - § 16 SGB VIII - Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung - § 17 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts - § 18 SGB VIII - gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - § 20 SGB VIII - Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht - § 21 SGB VIII - Hilfen zur Erziehung - §§ 27; §§ 28-32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach § 35a zzgl. §§ 8a und 42 SGB VIII - Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII - Betreutes Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - § 50 SGB VIII - Entwicklung unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Seite 55 3. Besondere Soziale Dienste und Förderung - Jugendarbeit, -verbände, -sozialarbeit, -schutz sowie Kinder- und Jugendarbeit zzgl. geförderte Projekte - §§ 11-14, 16 SGB VIII - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - §§ 22-25 SGB VIII - Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegstellen, Landes- zuschüsse, Übernahme Elternbeiträge/Geschwisterermäßigung - Pflegekinderdienst und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie §§ 33, 37 SGB VIII - Jugendgerichtshilfe - § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 Jugendgerichtshilfegesetz - Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz Seite 77 4. Unterhalt - Beratung - § 52a SGB VIII - Beistandschaften - §§ 55, 56 SGB VIII - Sorgeregister - § 58a SGB VIII - Beurkundungen - § 59 SGB VIII - Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Rückgriff beim Unterhaltspflichtigen (Rückgriffquote) - Statistikangaben des Bereiches Unterhalt und Rechtsschutz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 3 von 99 Seite 80 5. Amtsvormundschaften - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften nach §§ 55, 56 SGB VIII Seite 82 6. Bildung und ÖPNV - Schulen, Kultur und Sport . Stand der Schulnetzplanung/Schulen . Überwachung der Schulanmeldepflicht und Ruhen der Schulpflicht . Kreisschülerrat/Kreiselternrat - Schülerbeförderung und ÖPNV . Schülerbeförderung (Satzung) . ÖPNV Seite 93 7. Wirtschaftliche Jugendhilfe - Zuständigkeit und Kostenerstattung - Übernahme der Kosten für das betreute Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII - Übernahme der Kosten für die gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder - § 19 SGB VIII - Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 27/41 SGB VIII im stationären, teil- stationären, ambulanten Bereich zzgl. Vollzeitpflege - Zuschüsse zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen - Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII - Bearbeitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) Seite 98 VI Ausblick Abkürzungsverzeichnis AG - Arbeitsgemeinschaft ASD - Allgemeiner Sozialer Dienst BFK - Bedarfsfragenkatalog BSDF - Besondere Soziale Dienste und Förderung BTHG - Bundesteilhabegesetz ESF - Europäischer Sozialfonds EFB - Erziehungs- und Familienberatungsstelle JBA - Jugend- und Bildungsamt JHA - Jugendhilfeausschuss JHPL - Jugendhilfeplanung JGH - Jugendgerichtshilfe KTPP - Kindertagespflegepersonen KWG - Kindeswohlgefährdung SMS - Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt SPFH - Sozialpädagogische Familienhilfe SRK - Sozialraumkonferenz TFPL - Teilfachplan UAG - Unterarbeitsgemeinschaft/Unterarbeitsgruppen OMKJA - offene mobile Kinder- und Jugendarbeit umA - unbegleitete minderjährige Ausländer VzÄ - Vollzeitäquivalent Erläuterung Soweit in diesem Bericht aus Vereinfachungsgründen geschlechtsspezifische Personen- bezeichnungen verwendet wurden, gelten diese Personenbezeichnungen gleichermaßen für Frauen, Männer und Diverse. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 4 von 99 I Einleitung Im Berichtsjahr 2019 wurde der Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamt in seiner Jahresbilanz über die Ergebnisse, Tendenzen und Ausrichtung wie in den Vorjahren fortgeführt. Grundlagen sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die Entwicklungen im jugendhilfeplanerischen Prozess im Rahmen der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Leistungsangebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Mit der Beschlussfassung über die Struktur der Gremienarbeit nach § 78 SGB VIII und dem Hinweis aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) vom November 2019 diese strategisch neu auszurichten, erhielt der Bericht eine neue Gliederung. Die Jugendhilfeplanung/Fachcontrolling werden nunmehr vorrangig vor den Referaten des Jugend- und Bildungsamtes (JBA) abgebildet. Der planerische Prozess in Zusammenarbeit mit dem Fachcontrolling soll die strategischen Schwerpunkte sowie die zukünftige Ausrichtung transparent machen. In diesem Zusammenhang wurden auch erstmalig die Arbeitsgemeinschaften (AG´s) und Unterarbeitsgemeinschaften (UAG´s) nach § 78 SGBV III beteiligt. So soll das Wirken bzw. Mitwirken aller Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung nachvollziehbar sein. Die von den einzelnen Referaten des JBA für den vorliegenden Bericht zugearbeiteten, belastbaren Zahlen dienen als Datengrundlage. Sie beruhen auf der jährlich, gesetzlich vorgeschriebenen Statistik der Verwaltung mit der Stichtagsmeldung zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zudem fanden kommunale Fallzahlen sowie Daten der freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Berücksichtigung. Im Jahr 2019 war weiterhin der Umgang mit dem akuten Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen eine große Herausforderung. Die Entwicklung spiegelte sich durch einen besonders hohen Beratungsbedarf dieser Einrichtungen durch das JBA wider. Sowohl bei freien als auch bei kommunalen Trägern dominierte diese Problematik. Die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit des Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) mit den Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) wurde im März 2019 gemeinsam erarbeitet und im September 2019 von den Beteiligten unterzeichnet. Nunmehr ist diese Kooperationsvereinbarung Anlage der Rahmenkonzeption. Mit den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Bautzen und der Stadt Dresden werden gemeinsam mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Arnsdorf eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Institutionen im Einzelfall und in der fallunabhängigen Kommunikation erarbeitet. Im Jahr 2019 fand daher ein Fachtag zum Thema „DAZWISCHEN – die „Schwierigsten“ in den Hilfesystemen der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ statt. Neu ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und den damit verbundenen Ansprüchen auf Leistungen sowie der Rechtsprechung zur inklusiven Beschulung in Sachsen. Daraus ergibt sich für das JBA die Notwendigkeit einer Spezialisierung dieses komplexen Handlungsfeldes im Bereich der Eingliederungshilfen durch das JBA als Rehabilitationsträger. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 5 von 99 II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten Die aufgeführte Bevölkerungsentwicklung und ausgewählten Sozialstrukturdaten wurden in diesem Berichtsjahr bis 2018 erweitert. Die bisherige Aufteilung nach 10 Planungsräumen wurde geändert in fünf Sozialräume. Diese Neuaufteilung basiert auf dem Kreistagsbeschluss (Beschluss-Nr.: 2018/6/0612) - Neustrukturierung der bisherigen Planungsräume zu fünf Sozialräumen im JBA. Bevölkerungsstand und -bewegung Sozialräume/ Zu- Fort- Diffe- Zu- Fort- Diffe- Zu- Fort- Diffe- Kommunen Fläche Einwohner züge züge renz züge züge renz züge züge renz 2016 - 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 SR 1 Dorfhain 6,2 1.088 1.084 1.089 46 51 -6 67 71 -4 65 65 0 Tharandt 71,2 5.383 5.433 5.423 350 340 10 436 331 105 426 399 27 Wilsdruff 81,6 14.004 14.140 14.217 728 666 62 791 622 169 658 559 99 Freital 40,5 39.361 39.300 39.562 2.216 2.380 -164 2.024 1.808 216 2.072 1.576 496 SR 2 Dippoldiswalde 104,0 14.478 14.447 14.432 725 681 44 712 638 74 661 610 51 Klingenberg 86,7 6.947 6.830 6.826 457 335 122 331 444 -113 339 333 6 Hartmannsdorf- Reichenau 28,4 1.070 1.039 1.018 27 32 -5 15 37 -22 20 43 -23 Bannewitz 25,8 10.684 10.789 10.868 696 495 201 609 502 107 578 463 115 Kreischa 28,9 4.496 4.515 4.532 290 267 23 249 224 25 224 176 48 Rabenau 30,7 4.406 4.358 4.427 197 168 29 170 189 -19 230 170 60 SR 3 Glashütte 95,6 6.751 6.701 6.705 302 293 9 269 290 -21 290 251 39 Altenberg 145,9 8.060 7.939 7.937 410 515 -105 302 375 -73 350 311 39 Hermsdorf 20,1 811 790 774 42 36 6 35 51 -16 27 35 -8 Liebstadt 37,4 1.352 1.294 1.291 91 44 47 32 84 -52 46 48 -2 Bahretal 36,5 2.204 2.204 2.169 93 91 2 108 114 -6 91 119 -28 Bad Gottleuba- Berggießhübel 88,7 5.660 5.643 5.633 351 313 38 247 215 32 275 250 25 Heidenau 11,1 16.399 16.598 16.649 1.121 1.767 -646 1.041 832 209 1.016 935 81 Dohna 28,6 6.325 6.264 6.220 439 348 91 349 351 -2 385 378 7 Müglitztal 21,0 1.912 1.927 1.916 117 100 17 93 83 10 73 92 -19 SR 4 Pirna 53,1 38.187 38.276 38.320 2.712 2.234 478 2.126 1.762 364 1.888 1.590 298 Dohma 19,5 1.942 1965 1.946 102 105 -3 116 86 30 97 106 -9 Königstein 27,0 2.128 2.092 2.089 172 155 17 85 113 -28 107 108 -1 Bad Schandau 46,8 3.682 3.625 3.622 199 255 -56 176 197 -21 204 163 41 Gohrisch 34,9 1.928 1.860 1.823 129 173 -44 107 168 -61 54 69 -15 Struppen 20,6 2.501 2.507 2.500 119 142 -23 115 111 4 91 85 6 Rathmannsdorf 4,4 936 917 931 63 67 -4 61 65 -4 69 42 27 KO Rathen 3,6 346 355 348 28 19 9 35 24 11 30 36 -6 Reinhardtsdorf- Schöna 31,8 1.341 1.350 1.338 40 48 -8 61 43 18 40 41 -1 Rosenthal- Bielatal 46,6 1.634 1.608 1.592 83 88 -5 74 61 13 77 56 21 SR 5 Neustadt/Sa. 83,1 12.341 12.200 12.137 425 503 -78 331 375 -44 370 320 50 Stolpen 60,9 5.666 5.641 5.616 215 221 -6 228 221 7 201 199 2 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 43,5 4.222 4.180 4.184 164 146 18 156 193 -37 163 159 4 Sebnitz 88,2 9.817 9.623 9.552 413 468 -55 294 392 -98 390 350 40 Stadt Wehlen 10,9 1.609 1.566 1.579 77 81 -4 48 81 -33 56 41 15 Hohnstein 64,6 3.335 3.297 3.269 136 120 16 119 131 -12 130 120 10 Lohmen 25,9 3.060 3.061 3.077 125 127 -2 115 106 9 162 132 30 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 6 von 99 Einwohner- und Geschlechterverteilung pro Kommune Einwohner 0 – 27jährige männlich weiblich Sozialräume/ Kommunen 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 SR 1 Dorfhain 1.088 1.084 1.089 243 248 251 113 123 120 130 125 131 Tharandt 5.383 5.433 5.423 1.305 1.331 1.334 716 718 718 589 613 616 Wilsdruff 14.004 14.140 14.217 3.292 3.355 3.428 1.645 1.663 1.724 1.647 1.692 1.704 Freital 39.361 39.300 39.562 8.741 8.672 8.873 4.420 4.391 4.499 4.321 4.281 4.374 SR 2 Dippoldiswalde 14.478 14.447 14.432 3.159 3.100 3.125 1.682 1.637 1.655 1.477 1.463 1.470 Klingenberg 6.947 6.830 6.826 1.553 1.488 1.517 847 800 810 706 688 707 Hartmannsdorf- Reichenau 1.070 1.039 1.018 204 203 194 108 107 103 96 96 91 Bannewitz 10.684 10.789 10.868 2.411 2.437 2.486 1.217 1.227 1.254 1.194 1.210 1.232 Kreischa 4.496 4.515 4.532 1.039 1.038 1.049 508 513 513 531 525 536 Rabenau 4.406 4.358 4.427 938 919 955 478 478 495 460 441 460 SR 3 Glashütte 6.751 6.701 6.705 1.481 1.455 1.477 797 785 795 684 670 682 Altenberg 8.060 7.939 7.937 1.667 1.629 1.632 883 854 863 784 775 769 Hermsdorf 811 790 774 161 159 159 85 83 87 76 76 72 Liebstadt 1.352 1.294 1.291 322 292 300 176 152 155 146 140 145 Bahretal 2.204 2.204 2.169 506 498 495 244 246 246 262 252 249 Bad Gottleuba- Berggießhübel 5.660 5.643 5.633 1.185 1.189 1.183 633 640 638 552 549 545 Heidenau 16.399 16.598 16.649 3.848 3.902 3.949 2.069 2.117 2.133 1.779 1.785 1.816 Dohna 6.325 6.264 6.220 1.426 1.377 1.355 761 741 732 665 636 623 Müglitztal 1.912 1.927 1.916 383 392 393 206 208 209 177 184 184 SR 4 Pirna 38.187 38.276 38.320 8.301 8.310 8.445 4.410 4.486 4.552 3.891 3.824 3.893 Dohma 1.942 1965 1.946 422 434 433 207 221 227 215 213 206 Königstein 2.128 2.092 2.089 419 391 405 220 204 203 199 187 202 Bad Schandau 3.682 3.625 3.622 675 645 661 372 350 358 303 295 303 Gohrisch 1.928 1.860 1.823 398 371 360 207 192 187 191 179 173 Struppen 2.501 2.507 2.500 535 544 550 301 300 306 234 244 244 Rathmannsdorf 936 917 931 187 171 182 100 92 94 87 79 88 KO Rathen 346 355 348 79 77 70 43 43 41 36 34 29 Reinhardtsdorf- Schöna 1.341 1.350 1.338 211 221 230 115 118 123 96 103 107 Rosenthal- Bielatal 1.634 1.608 1.592 326 317 328 177 171 180 149 146 148 SR 5 Neustadt/Sa. 12.341 12.200 12.137 2.277 2.230 2.266 1.160 1.124 1.145 1.117 1.106 1.121 Stolpen 5.666 5.641 5.616 1.333 1.304 1.319 701 686 711 632 618 608 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 4.222 4.180 4.184 912 898 895 461 465 462 451 433 433 Sebnitz 9.817 9.623 9.552 1.913 1.867 1.863 1.015 985 971 898 882 892 Stadt Wehlen 1.609 1.566 1.579 356 332 345 193 182 196 163 150 149 Hohnstein 3.335 3.297 3.269 677 657 664 352 336 344 325 321 320 Lohmen 3.060 3.061 3.077 599 595 603 281 286 299 318 309 304 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 7 von 99 Ausgewählte Sozialstrukturdaten Landkreis Sächs. Schw.- Osterzgebirge Fläche HZE-Fälle Arbeitslose Sozialräume in Schülerzahlen gem. §§ 27 ff., 35 a, 42, Auszug Bevölkerung 15 – 25 Jahre Kommunen km2 Schuljahr (8 a) SGB VIII 15 - 25 Jahre n. d. SGB II 2015/ 2016/ 2017/ 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 SR 1 Dorfhain 6,2 0 0 0 8(2) 13(9) 17(1) 72 73 78 0 0 0 Tharandt 71,2 508 525 520 21(8) 18(20) 25(15) 422 458 494 2 3 2 Wilsdruff 81,6 1.090 1.108 1.142 53(40) 54(27) 76(18) 911 940 941 8 8 7 478 431 628 Freital 40,5 3.761 3.867 3.983 (234) (314) (264) 2.560 2.656 2.820 99 72 79 SR 2 Dippoldisw. 104,0 2.452 2.404 2.482 97(32) 98(37) 158(42) 954 985 969 11 9 8 Klingenberg 86,7 536 551 557 20(3) 24(15) 36(12) 495 481 491 8 6 4 Hartm.- Reichenau 28,4 0 0 0 0(1) 0(1) 2(1) 45 48 46 1 0 0 Bannewitz 25,8 632 699 743 34(23) 35(14) 88(15) 688 695 726 4 5 2 Kreischa 28,9 422 391 390 9(4) 13(2) 30(5) 296 319 336 1 0 1 Rabenau 30,7 376 375 374 17(8) 17(7) 44(27) 263 279 295 1 1 0 SR 3 Glashütte 95,6 229 247 256 38(15) 45(8) 50(16) 446 439 475 6 5 0 Altenberg 145,9 515 516 529 46(24) 29(13) 46(23) 559 509 534 12 10 5 Hermsdorf 20,1 54 51 62 3 2(6) 1(4) 44 49 51 0 0 0 Liebstadt 37,4 144 149 148 0 1(1) 9 104 92 92 0 0 0 Bahretal 36,5 0 0 0 5(1) 2(4) 6(6) 147 167 142 0 0 0 Bad Gottl.- Berggießh. 88,7 452 440 466 48(3) 35(8) 37(13) 334 360 374 4 4 1 205 172 322 Heidenau 11,1 1.631 1.649 1.666 (149) (121) (123) 1.188 1.223 1.259 39 35 35 Dohna 28,6 456 510 533 35(10) 40(28) 48(18) 428 415 420 3 1 0 Müglitztal 21,0 79 85 85 6(8) 8(2) 8(1) 126 126 127 0 0 0 SR 4 481 394 600 Pirna 53,1 4.773 4.870 4.925 (208) (204) (180) 2.722 2.792 2.853 88 84 81 Dohma 19,5 0 0 0 4(1) 4(1) 8 138 146 155 0 0 0 Königstein 27,0 352 328 297 9 6(1) 16(5) 130 126 126 2 0 0 Bad Schandau 46,8 127 126 119 24(3) 20 32(9) 244 248 251 2 1 2 Gohrisch 34,9 109 126 125 5(7) 2 7(1) 127 121 117 0 1 0 Struppen 20,6 82 82 83 3 2 5 168 180 178 0 0 0 Rathmanns- dorf 4,4 0 0 0 2 2(1) 2(2) 63 60 62 0 0 0 KO Rathen 3,6 0 0 0 6 3(1) 5 41 41 32 0 0 0 Reinhardts- dorf-Schöna 31,8 0 0 0 1 1 1 71 69 70 0 0 0 Rosenthal- Bielatal 46,6 87 95 93 10 10(3) 8(12) 97 97 110 0 0 0 SR 5 Neustadt/Sa 83,1 861 922 901 77(18) 72(33) 131(23) 717 711 739 19 16 10 Stolpen 60,9 566 537 530 17(12) 18(27) 49(18) 393 399 411 4 4 3 Dürrr.- Dittersbach 43,5 133 140 149 14(5) 9(6) 34(9) 269 259 263 1 1 0 Sebnitz 88,2 1.188 1.194 1.160 50(12) 50(18) 103(17) 578 572 582 21 11 8 St. Wehlen 10,9 75 76 73 0(2) 2(3) 9(1) 105 108 115 0 0 0 Hohnstein 64,6 206 208 207 8(3) 7(9) 21(8) 194 218 214 0 0 0 Lohmen 25,9 89 108 112 9(6) 9(11) 18(6) 185 192 190 0 0 0 Quellen: Statistisches Landesamt Kamenz, BAfA Nürnberg, JBA/Prosoz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 8 von 99 Bevölkerungsdaten mit anderen Landkreisen Sächsische Landkreise 1. Anzahl junger Menschen 0 - 27 Jahre gesamt 2016 2017 2018 Tendenz Bautzen 64.879 63.284 63.367 83 Erzgebirgskreis 71.389 69.744 69.800 56 Görlitz 53.199 52.649 52.705 56 Leipzig 53.983 53.607 54.316 709 Meißen 51.779 51.125 51.387 262 Mittelsachsen 65.930 64.866 64.839 - 27 Nordsachsen 41.325 41.043 41.448 405 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 53.484 53.048 53.774 726 Vogtlandkreis 45.899 45.539 45.448 - 91 Zwickau 66.465 65.690 65.901 211 Gesamt 567.658 560.595 562.985 2.390 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 9 von 99 III Jugendhilfeplanung / Fachcontrolling Jugendhilfeplanung Ausgehend von dem Kreistagsbeschluss (Vorlagen-Nr.: 2018/6/0645-1) zur Überarbeitung des Teilfachplanes A (TFPL A - §§ 11-14, 16 SGB VIII) einschließlich der Zeitschiene lag hierauf im Jahr 2019 der Hauptfokus auf der Bearbeitung und der Weiterentwicklung. Am 31.01.2019 und 01.02.2019 fanden für die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, für die Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Schnittstellenpartner die Kick-Off- Veranstaltungen in den fünf Sozialräumen als Auftakt statt. Der Bedarfsfragenkatalog (BFK) als wesentliches Instrument der Bedarfserfassungen wurde in zwei Sitzungen der Strategiegruppe Qualität überarbeitet und am 21.03.2019 im JHA beschlossen. Seitens der Verwaltung wurden hierbei umfangreiche statistische Daten erarbeitet und zusammengestellt. In einem umfassenden akteursübergreifenden Beteiligungsprozess erfolgte bis zum 30.04.2019 die Aktualisierung der fünf BFK hinsichtlich der Bedarfe und Ressourcen. Die Zuarbeiten wurden gebündelt, ausgewertet und zu den fünf Sozialraumkonferenzen (SRK), die im Mai bis Juni 2019 stattfanden, die Ergebnisse präsentiert. Die daraus entstandenen Erkenntnisse wurden zusammengetragen und dem JHA am 19.09.2019 in einer Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben. Parallel zur Bedarfsanalyse zum TFPL A fanden auch bereits sehr intensiv in 2019 Vorbereitungen zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die zukünftigen Leistungen statt. Zielstellung ist, diesen Prozess in 2020 abzuschließen. Für den Planungsprozess im TFPL B erfolgten weiterhin die Aktualisierungen der Bestandsdaten sowie die Weiterführung der monatlichen Belegungsmeldungen der Träger der stationären sowie teilstationären Hilfen. Der JHA im März 2019 beschloss die fachlichen Standards gem. §§ 34, 32 und 19 SGB VIII als Ergebnisse aus der AG Hilfen zur Erziehung (AG HzE) unter Mitwirkung ihrer UAG stat./teilstat. Hilfen. Darüber hinaus waren auch die Akteure der Hilfen zur Erziehung sehr stark zum TFPL A in den SRK sowie in der BFK eingebunden und wirkten sehr intensiv an diesem Prozess mit. Der Zeitplan des Planungsprozesses im TFPL B (Vorlagen-Nr.: 2018/6/0651) wird im Jahr 2020 im Rahmen des aktuellen Arbeitsstandes mit angepasster Zeitschiene in den JHA eingebracht. In der Jugendberufshilfe (TFPL C) werden Abstimmungsgespräche zwischen dem JBA, dem Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Agentur für Arbeit für den anstehenden Planungsprozess mit der künftigen Ausrichtung (neue ESF-Förderperiode) in 2020 erfolgen. Hierzu wird die neue Fachstelle Integrierte Sozialplanung einbezogen. Für den TFPL D (Jugendgerichtshilfe) fand im Rahmen der AG Jugendgerichtshilfe (AG JGH) die Auseinandersetzung mit den derzeit bestehenden Teilfachplänen, aus den Altlandkreisen Sächsische-Schweiz und Weißeritzkreis, insbesondere mit den fachlichen Standards statt. Durch Gesetzesänderung beabsichtigt die AG JGH gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung (JHPL) im kommenden Jahr die fachlichen Standards zu überarbeiten. In der Strategiegruppe Planung wurde im Jahr 2019 in zwei Sitzungen fachbereichsübergreifend zu verschiedenen Planungsprozessen kommuniziert. Vorgestellt wurden Inhalte zur Jugendhilfe-, Schulnetzplanung und einzelne Aufgabenfelder der Jugendberufsagentur sowie ein Austausch zur vorhandenen Datenlage in den einzelnen Fachbereichen. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 10 von 99 Fachcontrolling Die Erstellung einer Verhandlungsdatenbank für stationäre und teilstationäre Einrichtungen ist eine Maßnahme des Haushaltsstrukturkonzeptes und beinhaltet die Umsetzung der Entgeltverhandlungen nach den §§ 78a ff. SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufbau der Verhandlungsdatenbank für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgte im Projektteam unter Beteiligung der Amtsleitung des JBA mit seinen zuständigen Referatsleitern sowie der Amtsleitung des Amtes für Finanzverwaltung und zugehörigen Sachbearbeitern. Dabei übernahm das Fachcontrolling des JBA die Leitung des Workshops. Das Ziel besteht darin, „Mit der Herausforderung über die Qualität und die Leistung zu einem wirtschaftlichen und im Verfahren transparenten Preis zu kommen“ und umfasst folgende Schwerpunkte: - Mindestbestandteile einer Konzeption - Mustervorlage für eine Leistungsbeschreibung - Prüfraster zur Plausibilitätsprüfung einer Leistungsbeschreibung - Festlegung zur Angemessenheit der Personalschlüssel - Darstellung der Leistungsangebote, die für einen externen Vergleich in Frage kommen - Mustervorlage für eine Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ungeachtet des mit der Verhandlungsdatenbank verfolgten Zieles, unterstützt dieses vereinheitlichte Verfahren die Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem freien Träger der Jugendhilfe. Das Qualitätsverfahren (Qualitätsentwicklung/Qualitätsvereinbarung) ist kein losgelöster Prozess, sondern immer im Zusammenhang mit der Entgeltverhandlung nach den §§ 78a ff. SGB VIII zu sehen. Mit dem Aufbau der vorgenannten Verhandlungsdatenbank wurde offensichtlich, dass der Prozess der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in der Vergangenheit nicht im Fokus stand. So basierte der Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem freien Träger der Jugendhilfe in den allerwenigsten Fällen auf der Grundlage einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung des freien Trägers der Jugendhilfe. Um dem gesetzlichen Auftrag umfassend nachzukommen, wurde durch das Fachcontrolling in Zusammenarbeit mit dem ASD des JBA eine Vorgehensweise bzw. Struktur zum Qualitätsentwicklungsverfahren entwickelt. Mit der abzuschließenden Qualitätsentwicklungs- vereinbarung legt der Träger eine Qualitätsentwicklungsbeschreibung für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vor und mit jedem Träger werden Mindeststandards vereinbart. Diese beruhen auf den fachlichen Standards der AG HzE, den fachlichen Empfehlungen und Hinweisen der Kommission nach § 78e SGB VIII des Freistaates Sachsen sowie Empfehlung zur Qualität von Jugendhilfeeinrichtungen über Tag und Nacht und sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII, verabschiedet durch den LJHA vom 05.12.2019 des Freistaates Sachsen. Der Prozess beinhaltet alle zwei Jahre einen Qualitätsdialog in partnerschaftlicher kooperativer Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem freien Träger. Dieser erfolgt nach ausgewählten Schwerpunkten auf der Grundlage eines Qualitätsberichtes und hat das Ziel, Verbesserungspotentiale aufzuspüren und Impulse zur fachlichen Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen zu geben. Qualitätsdialoge sind erstmalig im Jahr 2020 vorgesehen. Der Prozess der Qualitätsentwicklung wird durch die Bildung einer AG nach § 78 SGB VIII durch die Strategiegruppe Qualität unterstützt. Das Fachverfahren Prosoz14plus (Fallbestandsanalyse/Kennzahlen) unterstützt im gesamten Aufgabenspektrum den ASD. Über das Programm Prosoz14plus werden aussagekräftige Fallzahlen, insbesondere zur Fallzahlenentwicklung bereitgestellt, die für die vierteljährliche Fallbestandsanalyse sowie gemeinsame Auswertungen mit dem ASD genutzt werden. Die gemeinsam mit dem ASD aus der Fallbestandsanalyse entwickelten Kennziffern fließen in das geplante Gesamt-Controlling-Konzept des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ein. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 11 von 99 IV Arbeitsgemeinschaften (AG´s) nach § 78 SGB VIII Ende 2018 wurde die Vorlage „Beschlussfassung über die Struktur der Gremienarbeit sowie Besetzung der AG´s nach § 78 SGB VIII und UAG´s als eine Säule der Neuausrichtung des Jugend- und Bildungsamtes“ mit der Vorlagen-Nr.: 2018/6/0627 vom JHA beschlossen. Ziel ist, die Ausrichtung des JBA im Hinblick auf die Gremienarbeit inhaltlich zu erläutern und den Aufbau in einer Übersicht mit deren zukünftigem Wirken zu veranschaulichen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung zur Vorbereitung und Umsetzung kommender strategischer Aspekte. Diesbezüglich erhalten erstmals alle AG´s und UAG´s nach § 78 SGB VIII die Möglichkeit, ihre geleistete Arbeit sowie ihre Beteiligung im Statistikbericht 2019 überschaubar abzubilden und es wird somit die kooperative Arbeit zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und der Verwaltung in diesem Bericht aufgezeigt. AG §§ 11-14, 16 SGB VIII Die AG §§ 11-14, 16 SGB VIII traf sich im Jahr 2019 zu vier Sitzungen. Alle Teilnehmer formulierten Themen für die zukünftige Arbeit der AG, wie z. B. Fachaustausch, Ressourcenbündelung und die Mitgestaltung der JHPL. Im Jahr 2019 fand eine Sprecherwahl statt. Es gab Informationen zu den durchgeführten SRK und das JBA stellte die erarbeiteten Schwerpunkte und Bedarfe vor. Ein wesentlicher Schwerpunkt war das geplante Verfahren zur Ausschreibung/Interessenbekundung (TFPL A) im Bereich der JHPL des JBA. Es wurden Vertreter des JHA eingeladen, um diese über die allgemeine Arbeitsweise der AG, Angebote der Träger und über die Trägerlandschaft zu informieren. Für das nächste Jahr soll die Geschäftsordnung als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit erstellt werden. UAG Kinder- und Jugendschutz (UAG KiJuSch) Die UAG tagte zu drei Sitzungen und zwei weiteren außerordentlichen Arbeitstreffen. Inhaltliche Schwerpunkte waren der steigende Konsum von Energydrinks, E-Produkten, Cannabis, die Werbung von suchtgefährdeten Konsummitteln vor Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen sowie der Erfahrungsaustausch der Implementierung eines Jugendschutzbriefes für die Bürgerpolizei und das Ordnungsamt. Die UAG setzt sich zum Ziel, mit Materialien und Methoden Erziehungsberechtigte und Lehrer sowie die Öffentlichkeit aufzuklären. Ggf. können auch mit einem Positionspapier, z. B. Geschäfte und Institutionen, die offene Kinder- und Jugendarbeit, der Freizeitbereich und das Vereinsleben erreicht werden. Zu den E-Produkten und Energydrinks sollen gesonderte Handreichungen in Form von Briefen und Flyern erstellt werden. Ein weiteres Ergebnis der Arbeitsgruppe ist die Erstellung von Videoclips für Jugendliche und zur Anwendung in der Präventionsarbeit. Im Rahmen der Öffentlichkeitswirksamkeit wurde über eine Kampagne im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesprochen, an der 2020 weitergearbeitet wird. Das Thema „Jugendschutz“ soll noch stärker in den Kommunen eingebracht werden. Zum Thema Cannabis stellte der Träger HANNO e. V. den Präventionsparcours „Cannabis quo vadis?“ vor und informierte über den geplanten Einsatz des mobilen Präventionsbusses „Glück sucht dich“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dazu existieren im Landkreis bereits zwei relevante Arbeitsgremien. Das sind „Prävention im Team“ (PiT-SOE) und die regionale AG „Gesundheitsförderung“ (RAG-GF). Die Ergebnisse der BFK zeigen einen hohen präventiven Bedarf im Bereich des „Kinder- und Jugendschutzes“ an. Der Jugendschutz wird meist erst zum Thema, wenn feste Konsumstrukturen vorliegen. Zukünftig soll dieses Ergebnis genauer in den Blick genommen werden, denn Suchtprävention ist im Vorfeld besonders wirksam im Hinblick auf die gesundheitsförderliche Veränderung von Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 12 von 99 UAG offene mobile Kinder- und Jugendarbeit (UAG OMKJA) Die UAG traf sich zu vier Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung. In der ersten Sitzung wurden Jahresthemen gesammelt und die Arbeitsstruktur aufgebaut. Das Thema „kritische Mediennutzung bei jungen Menschen“ kristallisierte sich heraus. Eine Fortbildung für Fachkräfte zum Thema „Umgang mit antisemitischen und fremdenfeindlichen Äußerungen“ wurde angeregt. Das Programm der „Spurensuche“ (Jugendgeschichtsarbeit) wurde vorgestellt. Eine landkreisweite Broschüre (Handreichung) oder Homepage der offenen sowie mobilen Kinder- und Jugendarbeit stand zur Diskussion. Diese soll Informationen über das Arbeitsfeld, deren Aufgaben, Zielgruppen und Standorte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geben sowie über aktuelle Termine informieren. Erstellt wird ein Arbeitspapier aufgrund eines Arbeitsauftrages vom JBA in Auswertung der SRK. Dabei sollen die fachlichen Standards der UAG OMKJA für den TFPL A der JHPL des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Position und Antwort zu folgenden Fragen: „Inwieweit kann mobile Arbeit (auch Streetwork) vom Zentrum aus gelingen?“ und „Welche Voraussetzungen (Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards) braucht es, um mobile Arbeit umzusetzen unter Beachtung der unterschiedlichen Methoden der mobilen Arbeit?“ weiterentwickelt werden. Die Arbeit der UAG bezieht sich auf Diskussionspunkte und es werden Empfehlungen ausgesprochen. UAG Schulsozialarbeit (UAG SAaB) Zu vier Terminen trafen sich die UAG-Teilnehmer sowie Gäste. Vorgestellt haben sich verschiedene außerschulische Akteure bzgl. Projektangebote für Schulen („teach first“, PIT SOE/CTC- Schülerbefragung, „Komm-auf-Tour, Jugendgerichtshilfe (JGH), Ref. Soziale Integration, Gesundheits-amt). Fachinput sowie Fachaustausch fanden zu den Themen Datenschutz und soziales Lernen statt. Mit der AG HzE und dem ASD des JBA gab es einen Fachaustausch zu den gegenseitigen Erwartungen und einer gelingenden Kooperation. Des Weiteren folgten aktuelle Themen zu Schulsozialarbeit an Schulen (z. B. Alltagsrassismus, Fremdenfeindlichkeit, sexuelle Gewalt, Schulverweigerer, Medienkompetenz). Über die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e. V. (z. B. Fortbildungen) wurde informiert. UAG starke Familien Die UAG braucht ein Mandat, einen Auftrag für ihr Wirken. Bspw. könnte dies in der Erarbeitung fachlicher Leitlinien für die Arbeit im Bereich des § 16 SGB VIII liegen (wenngleich eine Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des Interessenbekundungsverfahrens schwierig erscheint). Mit Ausnahme der Stellungnahme zum Statistikbericht 2018 gibt es diesen Auftrag aus der AG § 11-14, 16 SGB VIII derzeit nicht. Impulse aus der UAG fanden bisher in der AG §§ 11-14, 16 SGB VIII kaum bis keine Resonanz. Dies wirkt sich negativ auf eine weitere Aufgabenfindung innerhalb der UAG aus. Gewünscht wird hier, sowohl in der UAG, als auch in der AG §§ 11-14, 16 SGB VIII, mehr Führung durch das JBA, was jedoch im Widerspruch zur gesetzten Gremienstruktur steht. AG Hilfen zur Erziehung (AG HzE) Die AG HzE als die übergeordnete AG der vier nachfolgenden UAG´s traf sich 2019 in vier Sitzungen. Hauptschwerpunktthemen waren die Erstellung der Geschäftsordnung der AG HzE, das Fachleistungsstundenmodell, Hilfeplanverfahren, Inobhutnahmestellen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Qualitätsentwicklungsverfahren (Präambel, Leitlinien), Schulsozialarbeit, themenbezogene Mitwirkung am TFPL A, Bildung der UAG amb. Hilfen (Sprecherwahl), VwV Kinder- und Jugendhilfe. Einige Themenschwerpunkte finden sich in den UAG´s wieder, weil diese für die entsprechenden Themenbereiche zur Bearbeitung mit einbezogen werden. Einen Abschluss fand die Sprecherwahl der AG HzE, die Erstellung der Geschäftsordnung der AG HzE sowie das Hilfeplanverfahren in Arbeit mit dem Referat ASD. Die Mitglieder der AG HzE nehmen aktiv an der Gremienarbeit teil und verstehen sich als Bindeglied zwischen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Sachsen und dem JHA des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 13 von 99 UAG stationäre und teilstationäre Hilfen In fünf Sitzungen der UAG wurde über die Geschäftsordnung der AG HzE, Inobhutnahmestellen, Fachkräfte Akquise, Übernahme der Hortkosten (WJH), integrierter Teilhabeplan, Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, neue Verwaltungsvorschrift (ab 01.04.2019), Reform des BTHG, Fachtag der KJP Arnsdorf informiert, sich ausgetauscht und befunden. Da die UAG ein arbeitendes und beratendes Gremium ist, werden alle Entscheidungen und Beschlüsse in der AG HzE getroffen. Für das nächste Jahr wird die Fachkräftegewinnung ein großes Thema sein. UAG ambulante Hilfen Die UAG ambulante Hilfen traf sich im August 2019. Der Vorschlag der Verwaltung zur einheitlichen Regelung der Fachleistungsstundenvergabe und -abrechnung konnte nicht erzielt werden. Bei einem weiteren Treffen der freien Träger ohne die Verwaltung wurde ein Vorschlag hierfür erarbeitet und an die AG HzE weitergeleitet. Das Thema wird im Jahr 2020 weiter behandelt. UAG Erziehungsberatung (UAG EZB) Der gemeinsame Fachaustausch beinhaltete in vier Arbeitstreffen den Abbau der Wartelisten für hochstrittige Beratungen im Zusammenhang mit dem begleiteten Umgang, den Ausbau der Präventionsangebote/Vernetzung sowie die elternaktivierenden Angebote. Des Weiteren gab es Abstimmungen mit den Trägern und der Verwaltung zur Rahmenkonzeption der EFB im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Evaluation der Kooperationsvereinbarung sowie die Abstimmung und Anpassung im Kibnet/Vereinheitlichung der Datenerfassung (Statistik). AG Jugendgerichtshilfe (AG JGH) Am 24.06.2019 nahm die AG JGH ihre Arbeit im Rahmen der inhaltlichen Neuausrichtung des JBA auf. Die Jugendhilfeplanerin stellte die neue Struktur und Arbeitsweise der Gremienarbeit vor und berichtete über die Überarbeitung des BFK zur kontinuierlichen Erfassung der Bedarfe. Die AG trifft sich zwei Mal im Jahr. Ein TOP jeder Sitzung ist die Vorstellung der Arbeit des jeweiligen Gastgebers bzw. Mitgliedes der AG. Dann wurden die Ergebnisse bzgl. der Bestandserfassung der Angebote und Maßnahmen der JGH vorgestellt. Die Übersichten konnten im Ergebnis den Richtern, Staatsanwälten und dem ASD übermittelt werden. Ein weiterer Punkt war der Vergleich der fachlichen Standards aus den Teilfachplänen JGH der beiden Alt-Landkreise aus 2006 und 2007. Beabsichtigt ist, einen für den Gesamtlandkreis einheitlichen Jugendhilfeplan zu erarbeiten. Grundlage dafür werden aktuelle gesetzliche Veränderungen (insbesondere EU-Richtlinie) und die Orientierungshilfe des Landesjugendamtes Sachsens (LJA) sein, die derzeit überarbeitet wird. AG Jugendberufshilfe (AG JBH) Die AG JBH nahm nach dem Beschluss der neuen Gremienstruktur für 2019 ihre Tätigkeit wieder auf. Inhalte der AG waren, der Fachaustausch und das Kennenlernen der Projekte in den Einrichtungen vor Ort, der Informationsaustausch zu den Perspektiven und Tendenzen der JBH sowie die ESF-Förderung im Hinblick auf den Beginn der neuen ESF-Förderperiode ab 2021. Weiter beschäftige sich die AG mit den fachlichen Standards der JBH und der Jugendberufsagentur Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, den fehlenden Schulverweigerer-Projekten in unserem Landkreis, der Beendigung des Projektes „Kompetenzagenturen“ und der Problematik bzgl. der sinkenden Teilnehmerzahlen in den Projekten und die damit verbundene Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank als Fördermittelgeber. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 14 von 99 V Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der ge- förderten freien Jugendhilfe 1. Netzwerk frühe Hilfen (NWFH) / präventiver Kinderschutz Die Frühen Hilfen haben 2019 verschiedene Ziele im Kinderschutz verfolgt. Neben dem präventiven Angebot von „Herzlich Willkommen im Leben“ wurden auch die Angebote „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ und „Kinderschutz“ erfolgreich umgesetzt. Hervorzuheben ist die personelle Erweiterung im Projekt „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“. Eine Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie eine Koordinatorin wurden für diesen Fachbereich eingestellt. Mit dieser fallkoordinierenden Struktur wird der fachlichen Anforderung des Fördermittelgebers entsprochen. Dieser sieht für das Fallclearing eine sozialpädagogische Fachkraft vor, welche nicht selbst in der Fallarbeit tätig ist. Nach Festigung dieser Struktur wird eine Anhebung der Prozess- und Ergebnisqualität in diesem Angebot erwartet. Der hohe Stellenwert Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird seit 2019 auch in seiner Internetpräsenz (vgl. http://www.landratsamt-pirna.de/fruehe-hilfen.html) deutlich. Vor allem die Seite zum Kinderschutz hält nunmehr für Bürger, aber auch für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige eine Vielzahl an Basisinformationen zum Kinderschutz in unserem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereit. Neben allgemeinen Informationen zum Kinderschutz soll das Agieren im speziellen Kinderschutzfall erleichtert werden. Ein zweiminütiger Film erklärt u. a. die Unterstützung, welche eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG) geben kann. Ein wichtiger Kooperationspartner der Frühen Hilfen ist das Gesundheitswesen. Die Zusammenarbeit wurde mit den Mitarbeitern intensiviert zzgl. auch mit den Pädiater und Gynäkologen. Eine gemeinsam gestaltete Fortbildung für Kinder- und Hausärzte im März 2019 zeugt davon. Das 10-jährige Bestehen Früher Hilfen im fusionierten Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge war Ausgang der Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2019. Eine einmalige Veranstaltungsreihe „Familienleben im Fokus“, nahm sich der Herausforderung des Elternseins an. In 29 Veranstaltungen organisierten die Frühen Hilfen gemeinsam mit den regionalen Akteuren Veranstaltungen zum Austausch und Wissensvermittlung. 151 Teilnehmende sprachen die Themen der Veranstaltungen an und wurden erreicht. Für die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit wurden aus Bundes-, Landes- und Landkreismitteln verschieden Materialien aktualisiert und neu angeschafft. Dazu zählen die Elternbroschüre, Flyer der Angebote, Werbematerialien, Broschüren zum Kinderschutz und auch die Herstellung des „Erklärfilms“. Im Juli 2019 konnte die konzeptionell geplante personelle Umsetzung abschließend vollzogen werden und stellte sich wie folgt dar: Koordination der „Netzwerke Frühe Hilfen“ - 1 Person á 0,8 Vollzeitäquivalent (VzÄ) Gesamtkoordination Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 1 Person á 0,5 VzÄ Koordination Prävention und Kinderschutz Anstellungsträger: DKSB KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Herzlich Willkommen im Leben - 3 Personen á 0,875 VzÄ Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 15 von 99 Gesundheitsorientierte Familienbegleitung - 1 Person à 0,6 VzÄ Fallkoordination - 2 Personen á 0,6 VzÄ Familienhebammen - 1 Person à 0,6 VzÄ Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 3 Honorarkräfte Familienhebamme, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Der Sachstandsbericht 2019 wurde im Dezember des gleichen Jahres beim LJA Sachsen vorgelegt und es fand ein Qualitätsentwicklungsgespräch zur Abstimmung und Ausrichtung der Konzeption Frühe Hilfen für das Jahr 2020 statt. Projektbereich Kinderschutz 2019 wurden insgesamt 280 Personen zum Kinderschutz geschult, wobei dies in verschieden Settings passiert. Neben einrichtungsinternen Schulungen in Kita, Hort und Schule war Kinderschutz Thema bei Netzwerktreffen oder Anfragen von Trägern präsent. Besonders im Fokus stand die Schulungstätigkeit auf die Fachkräfte der Kindertagespflege. In Kooperation mit den Fachberaterinnen Kindertagespflege, dem ASD und zwei insoweit erfahrenen Fachkräften fanden sechs Schulungsveranstaltungen statt. Es wurden 118 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tätige Tagesmütter und -väter zum Kinderschutz geschult. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nimmt seine Verantwortung im Kinderschutz gegenüber diesem Personenkreis in besonderer Weise wahr, indem er die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vertraglich sicherstellt. Erstmals boten die Koordinatorinnen vier Veranstaltungen zum Kennenlernen der Methode der kollegialen Fallberatung an. Ziel war es, die Methode als eine hilfreiche Möglichkeit zur Bearbeitung von Kinderschutzfällen vorzustellen. Das Interesse an diesem Fortbildungsangebot war groß, so dass eine zusätzliche Veranstaltung organisiert und angeboten wurde. Mit 35 Fachkräften aus Hort und Kita wurde zur Methode der kollegialen Fallberatung gearbeitet. Für die Themen „Schutzkonzepte“ und „grenzverletzendes Verhalten pädagogischer Fachkräfte“ öffnen sich mehr und mehr Kindertageseinrichtungen und Schulen. Immer öfter wird das Thema Grenzverletzung durch Fachkräfte an die Koordinatorinnen herangetragen. Das Anerkennen und Verbalisieren, dass Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung vorgekommen ist oder vorkommen kann, scheint ein erster Schritt in der Auseinandersetzung mit dem Thema. Der Informationsbedarf dazu ist sehr groß und eine mit diesem Thema verbundene Unsicherheit deutlich wahrnehmbar. Die Koordinatorinnen werden daher im Jahr 2020 zwei Seminartage zum Thema „Grenzüberschreitendes Verhalten pädagogischer Fachkräfte in der Kita“ für Personalverantwortliche der Träger anbieten. Insoweit erfahrene Fachkräfte Im Jahr 2019 waren 14 insoweit erfahrene Fachkräfte, welche der Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge gemäß § 8b SGB VIII vorhält, im Einsatz. Eine Fachkraft beendete ihren Einsatz und zwei Fachkräfte kamen neu hinzu. Alle extern tätigen insoweit erfahrenen Fachkräfte verfügen über die geforderten Qualifikationen und Nachweise. Die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkräfte wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angestellte Koordinatorin verwaltet und begleitet. Zwei Beratungstreffen der Fachkräfte fanden statt, wobei das zweite Treffen als Reflexionstag mit einer externen Referentin organisiert wurde. Die Fachkräfte wurden im Jahr 2019 gebeten, die Organisation des Einsatzes als insoweit erfahrene Fachkraft mittels Fragebogen zu bewerten. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 16 von 99 Das Arbeitsvolumen, welches in der Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft anfällt, schätzt die Mehrzahl ebenfalls als „schaffbar“ ein. Die Mehrheit der Befragten empfindet die Anzahl an Beratungstreffen, welche vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge organisiert werden, als ausreichend und beurteilt diese als hilfreich. Zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie weiteren Austausch mit Fachkräften wünschen. Netzwerkarbeit Impulse, die aus der Arbeitsgruppe „Vernetzung präventiver Angebote“ im Jahr 2018 hervorgingen, wurden in 2019 weitergeführt. Stellvertretend ist die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu nennen. In einer Fortbildung für Kinder- und Hausärzte referierten die Koordinatorinnen zu den Unterstützungsangeboten der Frühen Hilfen sowie vieler weiterer Hilfsangebote für Familien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Gewinnung von noch mehr Kinder- und Hausärzten als Netzwerkpartner der Frühen Hilfen ist priorisiertes Ziel. Die Projektmitarbeiterinnen der Frühen Hilfen sind in allen regionalen Netzwerken, wie der AG „Starke Familien“, Netzwerk Neustadt/Sa., Beratungsnetzwerk Freital, Netzwerk Heidenau und Netzwerk „Gegen häusliche Gewalt“ sowie dem Dippoldiswalder Netzwerk „Gemeinsam Sozial“, AG „Trennung-Scheidung“, vertreten. Hervorzuheben ist die Netzwerkbeziehung zu den Schwangerenberatungsstellen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Als Zugangsakteur zum Angebot der „Gesundheitsorientierten Familienbegleitung“ stellen sie ebenso wie freiberufliche und angestellte Hebammen einen wichtigen Kooperationspartner zur frühzeitigen Unterstützung von Familien dar. Die Etablierung und Anerkennung der Frühen Hilfen zeigt sich auch darin, dass die Mitarbeiterinnen der Angebote zum jährlichen Hebammentreffen eingeladen sind. Der ASD ist ebenfalls Partner im Netzwerk Früher Hilfen. In diesem Kontext gab es Abstimmungsrunden zwischen ASD und den Frühen Hilfen, welche die Freiwilligkeit der Angebotsannahme, die Vertraulichkeit von Informationen und einen Kontrollauftrag freien Einsatz in den Familien sicherstellt. Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ Die Mitarbeiterinnen des Projektes „Herzlich Willkommen im Leben“ besuchten in diesem Jahr Familien mit neugeborenen Kindern und führten Informationsveranstaltungen für werdende Eltern durch. Es konnten durch die Ausweitung der Begrüßungsbesuche auf Geschwisterkinder nochmals mehr Familien als im Vorjahr erreicht werden. Auch die Zahl der Wunschbesuche bei Geschwisterkindern ist angestiegen, da die Familien das Projekt in unserem Landkreis mittlerweile kennen. 2019 wurden den Mitarbeiterinnen vom Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ 1.820 geborene Kinder von den Meldeämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz- © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 17 von 99 Osterzgebirge gemeldet. Das sind 124 Kinder weniger ggü. dem Vorjahr. Waren es im Jahr 2018 insgesamt 855 erstgeborene Kinder, so waren es im Jahr 2019 nur 707. Alle Familien mit neugeborenem Kind erhielten ein Glückwunschschreiben mit dem Angebot eines individuellen Begrüßungsbesuches. 868 Familien nahmen das Angebot eines Hausbesuches an. Ungefähr die Hälfte der Besuche (473) wurde von Eltern mit erstgeborenen Kindern in Anspruch genommen, aber auch Familien mit Geschwisterkindern und 15 Schwangere wünschten einen Hausbesuch. Die drei Mitarbeiterinnen von „Herzlich Willkommen im Leben“ besuchten auf Wunsch der Familien 67 % aller erstgeborenen Kinder, was einen leichten Rückgang zum Vorjahr darstellt. Die Zahl der sich selbst meldenden Familien, die ohne vereinbarten Termin angeschrieben wurden, hat sich im Jahr 2019 wiederum erhöht. Darin zeigt sich die Bekanntheit der Begrüßungsbesuche und das weiter wachsende Interesse an diesem Angebot. Bezieht man die Besuche auf alle im Jahr 2019 geborenen Kinder, wurden 46 % dieser besucht. Im Vergleich zu 2018 waren es 49 %. Subjektiv festgestellt wurde, dass sich die Verweildauer in den Familien verlängert hat. Grund dafür war ein komplexerer Beratungsbedarf der einerseits aus häufigeren Beratungen zu finanziellen Leistungen resultierte, andererseits musste auch häufiger zu Unterstützungsangeboten für ältere Kinder informiert werden. In den vielschichtigen Familienkonstellationen erforderte es tlw. mehr Beratungszeit und grundlegende Informationen rund um das Kind, wie z. B. Zahngesundheit und Sprachentwicklung. Die Anzahl der Vermittlungen in weiterführenden Beratungsangeboten zu Netzwerkpartnern hat sich stark erhöht. 2018 waren es 27 Weitervermittlungen und 2019 waren es 98. Es wurde eine KWG zum ASD weitergeleitet. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Zahl der Kontakte außerhalb des regulären Begrüßungsbesuches erhöht und die Kontaktzeit, bzw. Verweildauer in den Familien mit weiterführenden Besuchen intensiviert hat. Durch 283 Absagen, 190 Fehlkontakten und 217 Terminverschiebungen konnte die Zeit nicht immer optimal genutzt werden, da die Willkommensbriefe einen Vorlauf von ca. 1,5 - zwei Wochen haben. Bei diesen Zahlen spiegelt sich der freiwillige Charakter des Angebotes wider. Das Team nahm an den 2019 stattgefundenen Netzwerktreffen im jeweiligen Sozialraum teil. Die Elternbroschüre wurde außerdem nochmals kurzfristig aktualisiert und überarbeitet. Es fanden mit allen Spendern der einzelnen Gutscheine erstmalige Treffen und Auswertungsgespräche statt. Informationsabende für werdende Eltern Die „Informationsabende für werdende Eltern“ wurden von den Mitarbeiterinnen des Projektes „Herzlich Willkommen im Leben“ in Kooperation mit den Schwangerenberatungsstellen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Diakonie Pirna e. V. und Diakonie Dippoldiswalde e. V. sowie den Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern angeboten. Es war das gemeinsame Anliegen der Akteure, Familien über Unterstützungs- und Hilfsangebote und über regionale Angebote für Schwangere zu informieren. Insgesamt fanden 11 Veranstaltungen mit 101 Teilnehmern statt. Wünschten Eltern Beratung, konnten aber die Informationsabende nicht wahrnehmen, wurde ihnen ein individueller Beratungstermin angeboten. 87 % der Teilnehmenden erwarteten ihr erstes Kind. Mittels eines Fragebogens wurden sie über die Zufriedenheit des Informationsabends befragt. Auch 2019 zeigte sich wieder eine sehr hohe Zufriedenheit mit dem Angebot des Informationsabends. 75 % der Teilnehmer waren mit der Veranstaltung sehr zufrieden. Insbesondere die Informationsvermittlung, der organisatorische Rahmen und die Zeit für individuelle Fragen wurden sehr positiv hervorgehoben. 98 % der befragten Personen fühlte sich nach der Veranstaltung sehr gut über regionale Angebote für Familien und Kinder sowie Zugangswege informiert. Die Informationsveranstaltungen wurden durch Plakate in Familienzentren, bei Gynäkologen und © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
Seite 18 von 99 Pädiatern, die Presse sowie auf der Homepage des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge beworben und bekanntgemacht. Angebot „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ Das Angebot wird, wie die Jahre zuvor, zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert. Personell wurde das Angebot 2019 mit einer eigenständigen Koordinatorin neu strukturiert. Im Projekt sind zudem drei Angestellte sowie drei freiberufliche Fachkräfte tätig. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 99 Familien durch die Fachkräfte der „Gesundheitsorientierten Familienbegleitung“ unterstützt. Davon wurden 33 Familien aus dem Jahr 2018 weiter betreut. Von 81 Fallanfragen wurden 66 Familien neu in das Angebot aufgenommen. 15 nicht ins Projekt aufgenommene Familien konnten durch das neu ausgestaltete Fallclearing in andere für die Familien besser passende Angebote des Netzwerkes Frühe Hilfen vermittelt werden. Durch die Koordinatorin wurde das Angebot „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ nochmals im Netzwerk proaktiv beworben. Die Zielgruppen konnten dadurch auch bei Netzwerkpartnern besser in den Fokus der Aufmerksamkeit gelangen und ins Angebot vermittelt werden. Die Beantragung einer Fachkraft für die Familien wurde mit einem dafür entwickelten Onlineformular vereinfacht und ein zusätzlicher Zugangsweg geschaffen. Die Zugangsakteure zur Vermittlung des Angebotes waren neben Hebammen, Gynäkologen, Pädiatern, Kliniken und Mutter-Kind- Einrichtungen vor allem Selbstmelder (32), gefolgt von den Schwangerenberatungsstellen (25) und dem ASD (17). Eine Weitervermittlung durch die Fachkräfte der gesundheitsorientierten Familienbegleitung erfolgte vorrangig zu Schwangerenberatungsstellen, zum ASD sowie zum Jobcenter, aber auch zu Familienbildungsstätten, zu Krabbelgruppen, Ärzten und Therapeuten. Grund für Aufträge aus den Familien waren häufig Unsicherheiten im Umgang mit dem Baby, minderjährige Schwangere, psychisch kranke Eltern, Mehrlingsschwangerschaften, Adoptiveltern/Pflegeeltern, Alleinerziehende und oftmals auch Familien oder Alleinerziehende, deren ältere Kinder schon fremd untergebracht waren. Häufig ergaben sich aus einer Problemlage mulitfaktorielle Schwierigkeiten. Zur Qualitätssicherung wurden vier Supervisionen im Berichtsjahr durchgeführt. Außerdem fanden regelmäßig aller sechs Wochen Dienstberatungen statt. Die Fachkräfte haben stets die Möglichkeit der Fallberatung im Austausch mit der Koordinatorin. Weiterbildungen wurden regelmäßig angeboten und besucht. Ein Netzwerktreffen mit dem Team der Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin aus Dresden wurde realisiert. Präventiver Kinderschutz Da die strukturelle Zuordnung noch nicht umgesetzt wurde, wurden die Aufgaben weiterhin im Bereich Netzwerk Frühe Hilfen umgesetzt. Diese sind insbesondere: - Schulungen - Öffentlichkeitsarbeit - Homepage Netzwerk Frühe Hilfen, verortet § 8a SGB VIII KSD Nähere Ausführungen sind unter der Rubrik Netzwerk Frühe Hilfen zu finden. Ausblick: Für 2020 ist vorgesehen, eine Umstrukturierung im JBA durchzuführen und ein Ref. PKS/Kita zu bilden. Dabei ist die Ausgestaltung der Arbeitsaufgaben organisatorisch neu verortet. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2019
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