Ziele des Bundesrates 2018 - Admin.ch

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Ziele des Bundesrates 2018 - Admin.ch
Ziele des Bundesrates   2018
Band I
Ziele des Bundesrates 2018 - Admin.ch
Der Bundesrat nimmt sich der Heraus-
forderung der digitalen Wirtschaft an.
Er will ein positives Umfeld für Un-
ternehmen schaffen, damit diese die
Chancen der Digitalisierung bestmög-
lich nutzen können.
Die Ziele des Bundesrates im Jahr 2018
Bundesratsbeschluss vom 1. November 2017

Einleitung ..................................................................................................................................................................... 5

Schwerpunkte im Jahr 2018.................................................................................................................................. 6

1                     Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig ........................................... 11

Ziel 1:               Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert effiziente staatliche
                      Leistungen ........................................................................................................................................................... 12
Ziel 2:               Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland
                      und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat stellt sicher, dass bei
                      Gesetzesvorlagen mit grossen finanziellen Auswirkungen für die Wirtschaft eine
                      Regulierungsfolgeabschätzung erstellt wird und das «Preisschild» ausgewiesen
                      wird......................................................................................................................................................................... 14
Ziel 3:               Die Schweiz sorgt für gute Rahmenbedingungen, damit die Digitalisierung zur
                      Sicherung und zum Ausbau des Wohlstands beitragen kann ........................................................ 17
Ziel 4:               Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und
                      sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten .............................. 19
Ziel 5:               Die Schweiz erneuert und entwickelt ihre politischen und wirtschaftlichen
                      Beziehungen zur EU ......................................................................................................................................... 20
Ziel 6:               Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das
                      inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft........................................................ 22
Ziel 7:               Die Schweiz sorgt für bedürfnisgerechte, zuverlässige und solid finanzierte
                      Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen ................................................................................... 24
Ziel 8:               Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend und sichert eine
                      nachhaltige Energieversorgung .................................................................................................................. 26

2                     Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet
                      einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit ........... 29

Ziel 9:               Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung
                      der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen ......................................................................... 30
Ziel 10:              Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
                      Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ............................................................................... 31
Ziel 11:              Die Schweiz stärkt ihr Engagement für die internationale Zusammenarbeit und baut
                      ihre Rolle als Gastland internationaler Organisationen aus ............................................................ 32
3                Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche
                 Partnerin in der Welt ............................................................................................. 35

Ziel 12:         Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig ...................................... 36
Ziel 13:         Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare
                 Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld ................................................ 37
Ziel 14:         Die Schweiz steuert die Migration und nutzt deren wirtschaftliches und soziales
                 Potenzial ............................................................................................................................................................... 39
Ziel 15:         Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie
                 wirksam ................................................................................................................................................................. 40
Ziel 16:         Die Schweiz kennt die inneren und äusseren Bedrohungen ihrer Sicherheit und
                 verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten ........... 42
Ziel 17:         Die Schweiz engagiert sich unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Neutralität
                 aktiv für die internationale Stabilität ......................................................................................................... 43

Wichtigste geplante Parlamentsgeschäfte 2018 ........................................................................................ 45

Wichtigste Wirksamkeitsüberprüfungen 2018 ............................................................................................ 51

2
3
Herausgeberin:   Schweizerische Bundeskanzlei
    ISSN:            1422–4518
    Art.-Nr.         104.613.d

    Vertrieb:        BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3000 Bern
                     www.bundespublikationen.admin.ch
                     Publiziert auch im Internet: www.admin.ch

4
Einleitung

Der Bundesrat hat dem neu zusammengesetzten             Wie bisher sind im Rahmen der Legislaturplanung
Parlament am 27. Januar 2016 die Botschaft zur          Aufgaben- und Finanzplanung sachlich und zeit-
Legislaturplanung 2015–2019 und den Entwurf zu          lich miteinander zu verknüpfen (Art. 146 Abs. 4
einem Bundesbeschluss mit den politischen Leit-         ParlG). Einer entsprechenden Abstimmung von
linien, den Zielen sowie den wichtigsten geplan-        Jahresplanung und Budget sind jedoch klare
ten Erlassen der Bundesversammlung und weite-           Grenzen gesetzt. Von grundlegender Bedeutung
ren Massnahmen unterbreitet (gemäss Art. 146            ist dabei, dass die Ausgabenentwicklung des
ParlG). Das Parlament hat den Bundesbeschluss           nächsten Jahres jeweils weit mehr vom Vollzug
über die Legislaturplanung 2015–2019 in zwei            des geltenden Rechts als von der beabsichtigten
aufeinander folgenden Sessionen (Sondersession          neuen Gesetzgebung geprägt ist. Die finanzpoli-
und Sommersession) beraten (gemäss Art. 147             tische Wirkung der Jahresziele liegt meist im Be-
Abs. 1 ParlG) und am 14. Juni 2016 verabschiedet.       reich der mittelfristigen Finanzplanung. Aussagen
                                                        zur künftigen Gesetzgebung im Rahmen der Jah-
Gegenüber der bundesrätlichen Fassung haben             resziele implizieren daher allenfalls Anpassungen
die eidgenössischen Räte ein neues Ziel zur Digi-       des Finanzplanes, weisen jedoch eher selten
talisierung eingefügt und diesem Ziel insgesamt         einen direkten Bezug zum Budget des gleichen
7 Massnahmen zugeordnet. Dies hat zur Folge,            Jahres auf.
dass die Nummerierung im vorliegenden Doku-
ment nicht mehr mit derjenigen der Botschaft des        Als grundsätzliche Neuerung der laufenden
Bundesrates oder der Jahresziele 2016 überein-          Legislaturperiode figuriert ein Kasten bei Ziel 5.
stimmt. Zusätzliche Massnahmen des Parlaments           Hier werden gebündelt alle sektoriellen Massnah-
betreffen auch die Verrechnungssteuerreform             men zur «Europapolitik» stichwortartig aufgeführt
und den schweizerischen Einsatz für eine konse-         (Verhandlungen / Abkommen etc.), so dass an ei-
quente Durchsetzung von Schengen / Dublin.              nem Ort kompakt ersichtlich ist, was der Bundes-
                                                        rat unter «Beziehungen zur EU» alles angeht.
Die Jahresziele des Bundesrates sind dem Parla-         Grundsätzliche Massnahmen wie das institutio-
ment jeweils bis zu Beginn der letzten ordentli-        nelle Abkommen oder das Personenfreizügig-
chen Session des Vorjahres bekannt zu geben             keitsabkommen (FZA) sind jeweils bei Ziel 5 zu
und auf die Legislaturplanung abzustimmen               finden; die sektoriellen Massnahmen werden bei
(Art. 144 Abs. 1 ParlG). Gestützt auf die Jahresziele   den einzelnen Zielen im Detail umschrieben (zB
nimmt die Bundespräsidentin in der Winterses-           das Stromabkommen).
sion im Namen des Bundesrates eine mündliche
Standortbestimmung vor. In diesem Sinne über-           Die Jahresziele sind nicht nur für den Bundesrat
weist der Bundesrat dem Parlament die Jahres-           und die Verwaltung von Nutzen, sondern dienen
ziele 2018 zur Information.                             auch den Geschäftsprüfungskommissionen bei-
                                                        der Räte. Mit dem Planungsdokument wird die
Legislaturplanung und Jahresziele tragen dazu           Rechenschaftsablage unterstützt, indem es dem
bei, anhand vorgegebener Prioritäten die Arbeit         Parlament ermöglicht, die Arbeit des Bundesrates
der Verwaltung zu führen und damit die Gesetz-          über das ganze Berichtsjahr an seinen Zielen zu
gebungs- und die Verwaltungstätigkeit kohärent          messen und gegebenenfalls gezielte Nachfragen
zu gestalten. Die Jahresziele des Bundesrates stel-     zu stellen (Art. 144 Abs. 3 ParlG). Im Planungsdo-
len dabei eine politische Absichtserklärung dar:        kument werden vorausschauend Ziele und zuge-
sie sollen die Marschrichtung der bundesrätlichen       hörige Massnahmen umschrieben. Ein Jahr später
Politik vorgeben, ohne aber zum Korsett zu wer-         zieht der Bundesrat in seinem Bericht über die
den, das unvorhersehbare, dringend gebotene             Geschäftsführung Bilanz. Die Gliederung der
Massnahmen verhindern würde. Der Bundesrat              Legislaturplanung, der jeweiligen Jahresziele und
kann deshalb in begründeten Fällen von den Jah-         der Berichte des Bundesrates über seine Ge-
reszielen abweichen.                                    schäftsführung stimmen daher überein.

                                                                                                         5
Schwerpunkte im Jahr 2018

Leitlinie 1: Wohlstand                                samkeit untersucht. Ferner wird der Bundesrat
                                                      2018 einen Bericht zur Neubeurteilung der Lage
In der Finanzpolitik wird der Bundesrat bis Ende      der Schweizer Rohstoffbranche verabschieden.
2018 in mehreren Schritten über ein Massnah-
menpaket mit strukturellen Reformen entschei-         Bezüglich Digitalisierung wird der Bundesrat
den. Es sollen Aufgabenverzichte, Leistungsre-        2018 die Botschaft zum Bundesgesetz über aner-
duktionen und Auslagerungen sowie Reformen            kannte elektronische Identifizierung (E-ID-
bei den gebundenen Ausgaben geprüft und ge-           Gesetz) verabschieden. Staatlich anerkannte E-ID
gebenenfalls in die Wege geleitet werden. Weiter      werden es den Inhabern ermöglichen, sich bei
wird der Bundesrat 2018 den Wirksamkeitsbericht       Online-Diensten (E-ID-verwendenden Diensten)
2016–2019 betreffend die Neugestaltung des            sicher zu registrieren und sich später erneut sicher
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA)        anzumelden. Weiter wird der Bundesrat 2018
verabschieden und die Vernehmlassung dazu er-         einen Bericht über die Analyse der digitalen Taug-
öffnen. Der Wirksamkeitsbericht soll dem Parla-       lichkeit bestehender, wirtschaftspolitisch relevan-
ment als Grundlage für die Neudotierung der           ter Gesetze verabschieden. Im Bericht werden Ge-
Ausgleichsgefässe für die Periode 2020 bis 2023       setzesartikel identifiziert, welche die Digitalisie-
und für allfällige Gesetzesanpassungen dienen.        rung behindern. Sodann wird der Bundesrat 2018
Schliesslich wird der Bundesrat 2018 eine Aus-        mit einem Bericht zur Förderung der Digitalisie-
sprache zur Aufgabenteilung zwischen Bund und         rung in der Regulierung die Möglichkeiten, Chan-
Kantonen führen und entscheiden, ob er das Pro-       cen und den Handlungsbedarf in diesem Bereich
jekt Aufgabentrennung in Angriff nehmen und           evaluieren. Und schliesslich wird der Bundesrat
mit den Kantonen ein Mandat für die Projektor-        2018 über die Weiterentwicklung der Strategie
ganisation aushandeln will.                           «Digitale Schweiz» entscheiden. Der Dialogpro-
                                                      zess wird unter Einbezug aller Anspruchsgruppen
In der Steuerpolitik wird der Bundesrat 2018 die      geführt und verfolgt das Ziel, dass die Schweiz die
Botschaft zur Steuervorlage 2017 verabschieden,       Chancen der Digitalisierung für Gesellschaft und
ausgehend von der Abschaffung der international       Wirtschaft konsequent nutzt.
nicht mehr akzeptierten Regelungen für kanto-
nale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz wei-     In der Aussenwirtschaftspolitik sollen 2018 die
terhin ein attraktiver Unternehmensstandort           Verhandlungen über Freihandelsabkommen
bleibt, wird diese Massnahme durch die Einfüh-        (FHA) mit Indien, Indonesien, Malaysia, Ecuador
rung neuer steuerlicher Sonderregelungen be-          und Vietnam wenn möglich abgeschlossen und
gleitet. Zudem wird sichergestellt, dass die Lasten   die Abkommen unterzeichnet werden. Die 2017
der Reform ausgewogen verteilt werden und             lancierten Verhandlungen über ein FHA mit den
auch die Unternehmen einen angemessenen Bei-          MERCOSUR-Staaten werden 2018 weitergeführt.
trag leisten.                                         Ausserdem sollen 2018 nach Möglichkeit die Ver-
                                                      handlungen für die Modernisierung des beste-
Betreffend internationale Steuerfragen wird           henden Abkommens mit der Türkei und mit
der Bundesrat 2018 weitere Vereinbarungen zum         Mexiko abgeschlossen werden. Weiter will der
automatischen Informationsaustausch in Steuer-        Bundesrat 2018 gegebenenfalls die Botschaft zur
sachen (AIA) abschliessen.                            Genehmigung des TISA (plurilaterales Abkom-
                                                      men über den Handel mit Dienstleistungen) ver-
In der Wirtschaftspolitik wird der Bundesrat          abschieden, sofern die Verhandlungen weiterge-
2018 einen Bericht über eine Regulierungsbremse       führt und abgeschlossen werden. TISA reiht sich
verabschieden. Darin werden die verschiedenen         in die aussenwirtschaftspolitische Strategie des
Instrumente zur Eindämmung der Regulierung            Bundesrates ein, welche darauf abzielt, auf multi-
auf deren Vor- und Nachteile sowie deren Wirk-        lateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene ver-

6
besserte Rahmenbedingungen zu schaffen und             Zudem hat sich die Aussenpolitik der Schweiz ins-
für international tätige Schweizer Unternehmen         besondere in den Bereichen Berufsbildung und
neue Märkte zu erschliessen.                           Innovationsförderung verändert.

In der Handelspolitik setzt sich der Bundesrat in      In der Verkehrspolitik beinhaltet die Botschaft
der WTO weiterhin für den Erhalt und die Stär-         des Bundesrates zum nächsten Ausbauschritt der
kung der offenen und regelbasierten multilatera-       Bahninfrastruktur mit Zeithorizont 2030/35 das
len Welthandelsordnung ein. Nebst den bisheri-         Angebotskonzept der Bahn und die dazu nötigen
gen Doha-Themen sollen die Verhandlungen die           Infrastrukturmassnahmen, um die prognostizierte
aktuellen Herausforderungen des internationalen        Nachfrage im Personen- und Güterverkehr be-
Handels berücksichtigen.                               wältigen zu können. Lösungen werden unter
                                                       anderem für die grossen Engpässe insbesondere
In der Europapolitik wird der Bundesrat 2018 die       im Arc Lémanique sowie zwischen Zürich und
Verhandlungen für ein institutionelles Abkom-          Winterthur aufgezeigt. Ebenfalls 2018 wird der
men auf der Basis einer Analyse der bisherigen         Bundesrat mit einer Botschaft zu den Natio-
Verhandlungsresultate weiterführen sowie bei           nalstrassen den Verpflichtungskredit für den
erfolgreichem Verhandlungsabschluss die ent-           nächsten Ausbauschritt im Rahmen des strategi-
sprechende Botschaft verabschieden. Ein solches        schen Entwicklungsprogramms und für grössere
Abkommen ermöglicht es, den bilateralen Weg            Vorhaben sowie einen vierjährigen Zahlungsrah-
weiterzuentwickeln und neue Marktzutrittsab-           men für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne
kommen zwischen der Schweiz und der EU abzu-           von Anpassungen des bestehenden Natio-
schliessen. Damit werden horizontale institutio-       nalstrassennetzes beantragen. Schliesslich wird
nelle Fragen geregelt, so die Übernahme der Wei-       der Bundesrat 2018 die Botschaft über die Frei-
terentwicklung des EU-Rechts, die Auslegung der        gabe der Mittel ab 2019 für das Programm
Marktzutrittsabkommen und die Aufsicht über            Agglomerationsverkehr verabschieden. Dies ist
deren Einhaltung sowie die Regelung von Strei-         die Basis für den Entscheid, welche Infrastruktur-
tigkeiten zwischen den Parteien. Ebenfalls 2018        vorhaben aus den Ende 2016 beim Bund einge-
wird der Bundesrat über einen möglichen zweiten        reichten Agglomerationsprogrammen mit Mitteln
Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten          aus dem Nationalstrassen- und Agglomerations-
sowie über eine Botschaft zu einem entsprechen-        verkehrsfonds mitfinanziert werden sollen.
den Rahmenkredit entscheiden. Mit einem zwei-
ten Beitrag würden insbesondere Projekte in den        In der Energiepolitik wird der Bundesrat 2018
Bereichen Migration, Berufsbildung sowie weitere       nach Möglichkeit die Botschaft zum Stromabkom-
im Interesse der Schweiz liegenden Bereiche            men mit der EU verabschieden. Im Stromabkom-
unterstützt. Der Bundesrat wird den Grundsatz-         men sollen der grenzüberschreitende Stromhan-
entscheid über einen zweiten Beitrag zu gegebe-        del geregelt, die Sicherheitsstandards harmoni-
ner Zeit unter Berücksichtigung der Gesamtbezie-       siert, der freie Marktzugang abgesichert sowie
hungen Schweiz-EU treffen. Schliesslich wird sich      eine Mitwirkung der Schweiz in den verschiede-
der Bundesrat auch 2018 dafür einsetzen, mit der       nen Gremien garantiert werden. Sodann wird der
EU neue Abkommen über den Marktzutritt aus-            Bundesrat 2018 eine Vernehmlassung zur Revi-
zuhandeln, immer gemäss den politischen und            sion des Stromversorgungsgesetzes eröffnen. Der
wirtschaftlichen Interessen der Schweiz.               Regulierungsrahmen soll an die bestehenden
                                                       energiewirtschaftlichen Herausforderungen an-
In der Bildungs- und Forschungspolitik muss            gepasst werden. 2018 wird der Bundesrat auch
2018 die internationale Strategie des Bundes im        über die Einengung der sechs von der Nagra vor-
Bereich Bildung, Forschung und Innovation aktu-        geschlagenen Standortgebiete für geologische
alisiert werden. Insbesondere ist den institutionel-   Tiefenlager auf mindestens zwei Standorte pro
len Änderungen der letzten Jahre Rechnung zu           Lagertyp entscheiden. Damit werden die verblei-
tragen (Schaffung des WBF und des SBFI, der In-        benden Standorte vertieft untersucht und mitei-
nosuisse, des Schweizerischen Innovationsparks).       nander verglichen. Darauf basierend wird die

                                                                                                       7
Nagra Rahmenbewilligungsgesuche für geologi-          In der Gesundheitspolitik wird der Bundesrat
sche Tiefenlager einreichen.                          eine Vorlage zur Teilrevision des KVG ausarbeiten,
                                                      die eine Anpassung aller Franchisen an die
Leitlinie 2: Zusammenhalt                             Kostenentwicklung der OKP vorsieht. Damit soll
                                                      die Kostensteigerung in der obligatorischen Kran-
In der Sportpolitik wird der Bundesrat 2018 ent-      kenpflegeversicherung sowie die Erhöhung der
scheiden, ob und in welchem Umfang er auf der         Krankenkassenprämien eingedämmt werden.
Grundlage einer Botschaft an das Parlament die        Weiter wird der Bundesrat 2018 die Ergebnisse
Durchführung der Olympischen Winterspiele             der Vernehmlassung zur Teilrevision des KVG im
2026 in der Schweiz unterstützt. Voraussetzung        Bereich der Zulassung von Leistungserbringern
für einen allfälligen Beitrag des Bundes sind die     zur Kenntnis nehmen und eine Botschaft dazu
Aussicht auf nachhaltige, positive Auswirkungen       verabschieden. Mit der Revision soll eine langfris-
des Projekts für die Schweiz, der finanzielle Mach-   tige Lösung zur Zulassung von Leistungserbrin-
barkeitsnachweis sowie die Unterstützung des          gern im ambulanten Bereich unterbreitet und so
Projekts durch die Bevölkerung in den betroffe-       die heute geltende befristete bedarfsabhängige
nen Kantonen.                                         Zulassung abgelöst werden. Ebenfalls zur Kennt-
                                                      nis nehmen wird der Bundesrat 2018 die Ergeb-
In der Menschenrechtspolitik wird der Bundes-         nisse der Vernehmlassung zu einer Teilrevision
rat 2018 die Botschaft zum Bundesgesetz über die      des KVG, mit der für patentabgelaufene Arznei-
Finanzierung einer nationalen Menschenrechtsin-       mittel ein Referenzpreissystem eingeführt werden
stitution verabschieden. Aufgabe dieser Institu-      soll. Schliesslich wird der Bundesrat 2018 die ge-
tion ist die weitere Stärkung der Menschenrechte      meinsam von Bund und Kantonen erarbeitete
in der Schweiz; sie soll die Behörden, die Organi-    Strategie «eHealth Schweiz 2.0» verabschieden.
sationen der Zivilgesellschaft und die Unterneh-      Die Strategie enthält Ziele und Massnahmen zur
men im Bereich der Menschenrechte unterstüt-          Förderung der flächendeckenden digitalen Ver-
zen.                                                  netzung im Gesundheitssystem durch die Ver-
                                                      breitung des elektronischen Patientendossiers
In der Nachhaltigkeitspolitik wird der Bundesrat      sowie zur Förderung weiterer digitaler Anwen-
2018 den Stand der Umsetzung der Agenda 2030          dungen wie mHealth und Telemonitoring. Der
für nachhaltige Entwicklung durch die Schweiz         Bundesrat wird ferner auch die ersten Entscheide
zur Kenntnis nehmen und den Bericht 2018 über         zur Umsetzung des Expertenberichts «Kosten-
die Umsetzung der Agenda 2030 zuhanden des            dämpfung» vom Herbst 2017 treffen.
UN High Level Political Forums (HLPF) verabschie-
den.                                                  In der Migrationspolitik wird der Bundesrat
                                                      2018 die Umsetzung von Artikel 121a BV auf Ver-
In der Entwicklungspolitik wird der Bundesrat         ordnungsstufe beschliessen und zusammen mit
2018 Kernbeiträge an mehrere für die Schweiz          den vom Parlament am 16. Dezember 2016 be-
prioritäre multilaterale Organisationen und an        schlossenen Gesetzesbestimmungen in Kraft set-
das IKRK beschliessen.                                zen. Die notwendigen Verordnungsbestimmun-
                                                      gen betreffen insbesondere die neu geschaffene
Leitlinie 3: Sicherheit                               Stellenmeldepflicht sowie die Meldung der stel-
                                                      lensuchenden und arbeitsmarktfähigen vorläufig
In der Sozialpolitik wird der Bundesrat mit der       aufgenommenen Personen und anerkannten
Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht der         Flüchtlingen bei der öffentlichen Arbeitsvermitt-
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge        lung. Weiter wird der Bundesrat die Umsetzung
die noch aus den Anfängen der AHV stammen-            der Änderung des Ausländergesetzes (Integra-
den aufsichtsrechtlichen Vorgaben den neuen           tion) in zwei gestaffelten Umsetzungspaketen in
Begebenheiten anpassen. Dazu gehören unter            Kraft setzen. Mit der Integrationsvorlage wird der
anderem die Verbesserung der Governance, die          Grundsatz des «Fördern und Fordern» verbindli-
Einführung eines risikoorientierten Aufsichtssys-     cher gestaltet. Schliesslich treibt der Bundesrat
tems und von Informatik-Audits.                       2018 die Umsetzung des revidierten Asylgesetzes

8
zur Beschleunigung der Asylverfahren weiter         der EU-Waffenrichtlinie verabschieden. Die Um-
voran. 2018 gilt es, die organisatorischen und      setzung der Richtlinie erfolgt im Waffengesetz.
strukturellen Veränderungen weiter vorzuberei-      Schliesslich möchte der Bundesrat den Zugang zu
ten und die erarbeiteten Konzepte umzusetzen:       Vorläuferstoffen zur Herstellung von Explosivstof-
der Bund ist insbesondere zuständig dafür, dass     fen für Privatpersonen einschränken und die be-
die künftigen Bundesasylzentren und Arbeits-        troffenen Wirtschaftsteilnehmer entsprechend
plätze in den sechs Asylregionen ab 2019 be-        sensibilisieren. Die Zugangsbeschränkungen sol-
triebsbereit sind. Zudem wird der Bundesrat die     len in einem neuen Bundesgesetz geregelt wer-
übrigen Verordnungsanpassungen (Bestimmun-          den.
gen zum Verfahrensablauf, zum Rechtsschutz,
etc.) im Jahr 2018 verabschieden. Auch in dieser    In der Sicherheitspolitik wird der Bundesrat
Phase ist es für eine erfolgreiche Umsetzung der    2018 die Botschaft zur Revision des Bundesgeset-
Beschleunigungsvorlage entscheidend, dass die       zes über den Bevölkerungsschutz und den Zivil-
konstruktive Zusammenarbeit mit Kantonen, Ge-       schutz (BZG) verabschieden. Der Schutz kritischer
meinden und Städten weitergeführt wird.             Infrastrukturen sowie die Schutz- und Abwehr-
                                                    möglichkeiten vor Cyber- und ABC-Risiken sollen
Zur Bekämpfung des Terrorismus wird der Bun-        verbessert werden. Für die Beschaffung, den
desrat im Rahmen des Übereinkommens des             Betrieb und den Werterhalt neuer und bestehen-
Europarates zur Verhütung des Terrorismus die       der Alarmierungs- und Kommunikationssysteme
Einführung einer neuen Strafnorm in das schwei-     sollen die Zuständigkeiten zwischen Bund, Kanto-
zerische Recht vorschlagen. Diese soll die Anwer-   nen und Dritten auf gesetzlicher Ebene geklärt
bung und Ausbildung sowie das Reisen für terro-     und die Kostentragung dieser Systeme geregelt
ristische Zwecke und entsprechende Finanzie-        werden. In diesem Kontext wird der Bundesrat
rungshandlungen unter Strafe stellen. Sodann        2018 auch die Botschaft für ein Sicheres Daten-
werden Anpassungen des Organisationsverbots         verbundnetz (SDVN) mit dem Datenzugangssys-
des neuen NDG vorgeschlagen, welche die inter-      tem Polydata zur Ablösung von Vulpus verab-
nationale Zusammenarbeit im Bereich der Terro-      schieden. Mit dem SDVN soll die Ausfallsicherheit
rismusbekämpfung verstärken sollen. Weiter wird     der Telekommunikationssysteme im Bevölke-
der Bundesrat 2018 vom Ergebnis der Vernehm-        rungsschutz erhöht und der breitbandige Daten-
lassung zu den neuen gesetzlichen Grundlagen        austausch der Sicherheitsbehörden, Führungs-
für polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des      organe und Betreiber kritischer Infrastrukturen
Terrorismus Kenntnis nehmen. Damit soll die         in allen Lagen sichergestellt werden. Des Wei-
Rechtsgrundlage für verwaltungspolizeiliche         teren wird der Bundesrat 2018 die Vernehmlas-
Massnahmen geschaffen werden, die durch fed-        sung zur Revision des Zivildienstgesetzes eröff-
pol in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen        nen. Mit punktuellen und zielorientierten Mass-
und in Ergänzung kantonaler Massnahmen ge-          nahmen soll die Anzahl der Zulassungen zum
genüber sogenannten Gefährdern angeordnet           Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule
werden.                                             substanziell gesenkt werden. Damit soll der Ge-
                                                    fährdung der Armeebestände entgegengewirkt
Zur Bekämpfung der Kriminalität wird der Bun-       werden.
desrat 2018 die Botschaft zu einem Änderungs-
protokoll zum Zusatzprotokoll zum Überstel-         In der Aussenpolitik wird der Bundesrat Ende
lungsübereinkommen des Europarats verabschie-       2018 den Bericht der Schweiz über die Umset-
den. Neu sollen sich ausländische Personen, ge-     zung des Internationalen Übereinkommens zur
gen die in einem Staat ein Strafverfahren läuft     Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminie-
oder ein Urteil ergangen ist, nicht mehr durch      rung verabschieden. Weiter wird der Bundesrat
legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüs-    2018 den ersten und einzigen Staatenbericht
sung ihrer Strafe entziehen können. Sodann wird     über das Übereinkommen zum Schutz aller Per-
der Bundesrat 2018 die Botschaft zur Änderung       sonen vor dem Verschwindenlassen verabschie-

                                                                                                    9
den. Sodann wird der Bundesrat den Tätigkeits-    schliesslich wird der Bundesrat 2018 vom Tätig-
bericht 2017 zur Umsetzung des Bundesgesetzes     keitsbericht 2014–2017 der interdepartementalen
über die im Ausland erbrachten privaten Sicher-   Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung Kenntnis
heitsdienstleistungen zur Kenntnis nehmen. Und    nehmen.

10
1   Die Schweiz sichert
    ihren Wohlstand
    nachhaltig

                          11
Ziel 1:      Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert
             effiziente staatliche Leistungen

              Massnahmenpaket strukturelle Reformen
              Wirksamkeitsbericht 2016–2019 und Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenaus-
               gleichs zwischen Bund und Kantonen 2020–2023
              Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: Diskussion des Entflechtungspotenzials und
               Bericht
              Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (Rücknahme-
               frist Banknoten)
              Strategie «Enterprise Resource Planning-IKT 2023» und Botschaft zur Umsetzung
              IKT-Sourcing-Strategie des Bundes
              Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes»
              Programm «Konsolidierung der IKT für die Webauftritte Bund»

Der Bundesrat wird bis Ende 2018 in mehreren          Bund und Kantonen führen und entscheiden, ob
Schritten über ein Massnahmenpaket mit struk-         er das Projekt Aufgabentrennung in Angriff neh-
turellen Reformen entscheiden. Er will dabei          men und mit den Kantonen ein Mandat für die
namentlich die Bagatellsubventionen und Steuer-       Projektorganisation aushandeln will. Im zweiten
vergünstigungen überprüfen. Weiter sollen Auf-        Halbjahr 2018 wird er den Bericht in Erfüllung
gabenverzichte, Leistungsreduktionen und Ausla-       einer Motion zur Aufgabentrennung zwischen
gerungen sowie Reformen bei den gebundenen            Bund und Kantonen verabschieden.
Ausgaben geprüft und gegebenenfalls in die
Wege geleitet werden.                                 Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 die
                                                      Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 den        die Währung und Zahlungsmittel (WZG) verab-
Wirksamkeitsbericht 2016–2019 betreffend die          schieden. Mit der Revision des WZG soll die Um-
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Auf-       tauschfrist für Banknoten ab der sechsten Serie
gabenteilung (NFA) verabschieden und die Ver-         aufgehoben werden. Die Bevölkerung hat die
nehmlassung dazu eröffnen. Im zweiten Halbjahr        Sicherheit, dass zurückgerufene Noten jederzeit
wird er die entsprechende Botschaft verabschie-       bei der Nationalbank umgetauscht werden kön-
den. Das Bundesgesetz über den Finanz- und            nen. Damit wird eine Angleichung an die Um-
Lastenausgleich sieht vor, dass der Bundesrat         tauschregimes der bedeutenden Währungen
periodisch über den Vollzug und die Wirkung           erreicht.
des nationalen Finanzausgleichs Bericht erstattet.
Der Wirksamkeitsbericht gibt Auskunft, inwieweit      Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 die
die Ziele des nationalen Finanzausgleichs in der      Strategie «Enterprise Resource Planning-IKT
Vierjahresperiode 2016 bis 2019 erreicht werden       2023» und gleichzeitig die Botschaft zur Umset-
und soll dem Parlament als Grundlage für die          zung (Programm SUPERB23) verabschieden. Die
Neudotierung der Ausgleichsgefässe (Ressour-          Strategie dient der Ausrichtung der Informatikun-
cen-, Lasten- und Härteausgleich) für die Periode     terstützung der Supportprozesse (Finanzen, Per-
2020 bis 2023 und für allfällige Gesetzesanpas-       sonalmanagement, Beschaffung und Logistik) in
sungen dienen.                                        der Bundesverwaltung. Damit sollen nicht mehr
                                                      unterstützte Systeme durch Software und Daten-
Im ersten Halbjahr 2018 wird der Bundesrat – in       banken der neusten Generation abgelöst, Ge-
Kenntnisnahme der Stellungnahme der Kantone –         schäftsprozesse überprüft und der Betrieb opti-
eine Aussprache zur Aufgabenteilung zwischen          miert werden.

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Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 die      bei öffentlichen Anbietern über das Internet
IKT-Sourcing-Strategie des Bundes verabschie-       oder in «Private Clouds» innerhalb bundeseigener
den. Der Bundesrat wird damit Voraussetzungen,      Rechenzentren, was insbesondere geschäftskri-
Grundsätze und Kriterien festlegen, nach welchen    tische Anwendungen und klassifizierte Daten
das Sourcing der IKT ausgerichtet wird. Die Rege-   betrifft. Dadurch soll eine flexiblere und schnel-
lung betrifft die intern produzierten oder extern   lere Bereitstellung von IKT-Leistungen für die
bezogenen IKT-Leistungen und die Entschei-          Bundesverwaltung zu marktfähigen Kosten er-
dungsprozesse bei internem und externem Leis-       wirkt werden.
tungsbezug.
                                                    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2018         das Programm «Konsolidierung der IKT für die
die Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» verab-      Webauftritte Bund» verabschieden. Ein Content
schieden. Als «Cloud Computing» wird die Bereit-    Management System (CMS) unterstützt die Redi-
stellung von IT-Infrastruktur als Dienstleistung    gierenden bei der wirtschaftlichen Erstellung und
über das Internet (so Speicherplatz, Rechenleis-    Publikation von Webinhalten. Durch die Umset-
tung, Anwendungssoftware) bezeichnet. Mit der       zung des Programms will der Bundesrat in der
Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» will der        Bundesverwaltung ein standardisiertes CMS be-
Bundesrat festlegen, welche Anwendungen und         reitstellen. Dieses soll spätestens ab 2023 als
Daten auf welchen Cloud-Infrastrukturen betrie-     IKT-Standarddienst «Webauftritte Bund» geführt
ben und verarbeitet werden – in «Public Clouds»     werden.

                                                                                                    13
Ziel 2:     Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingun-
            gen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Der Bun-
            desrat stellt sicher, dass bei Gesetzesvorlagen mit grossen finanziellen
            Auswirkungen für die Wirtschaft eine Regulierungsfolgeabschätzung
            erstellt wird und das «Preisschild» ausgewiesen wird

               Botschaft zur Steuervorlage 2017
               Weiteres Vorgehen bei der Reform der Ehepaarbesteuerung
               Vernehmlassung und Botschaft zur Reform des Einlagensicherungssystems
               Vernehmlassung und Botschaft zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
               Botschaft(en) zur bilateralen Aktivierung des automatischen Informationsaustausches (AIA) in
                Steuersachen mit Partnerstaaten
               Bericht über die Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes
               Bericht über die staatlichen Beihilfen in der Schweiz
               Bericht über eine Regulierungsbremse
               Bericht zur Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche
               Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürg-
                schaftsorganisationen
               Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschafts-
                produkten sowie der Revision des Landwirtschaftsgesetzes und Erlass der zugehörigen Verord-
                nungsbestimmungen

Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 die          rechnung» die verfassungswidrige Benachteili-
Botschaft zur Steuervorlage 2017 verabschieden.         gung bestimmter Ehepaare gegenüber Konkubi-
Ausgangspunkt der Vorlage ist die Abschaffung           natspaaren (Heiratsstrafe) auf Bundesebene be-
der international nicht mehr akzeptierten Rege-         seitigen und ausgewogene Belastungsrelationen
lungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit        zwischen den verschiedenen Haushaltstypen er-
die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unterneh-         zielen. Zudem will er der beim Bund bestehenden
mensstandort bleibt, wird diese Massnahme               übermässigen Privilegierung von Konkubinats-
durch die Einführung neuer steuerlicher Sonder-         paaren mit Kindern entgegenwirken, die eine der
regelungen begleitet. Die Kantone erhalten zu-          Ursachen der steuerlichen Benachteiligung von
dem finanzpolitischen Spielraum, damit sie bei          Ehepaaren darstellt.
Bedarf ihre Gewinnsteuern senken können, um
ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu er-         Der Bundesrat hat im Dezember 2014 den
halten. Der Finanzausgleich wird an die neuen           Schlussbericht der Expertengruppe zur «Weiter-
steuerpolitischen Realitäten angepasst, so dass         entwicklung der Finanzmarktstrategie» zur Kennt-
es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen             nis genommen. Die Expertengruppe bejahte
kommt. Mit der Erhöhung der Dividendenbe-               einen Handlungsbedarf am aktuellen System des
steuerung und der Mindestvorgaben des Bundes            Einlegerschutzes in der Schweiz und formulierte
für die Familienzulagen wird sichergestellt, dass       Empfehlungen dazu. Der Bundesrat wird – auf
die Lasten der Reform ausgewogen verteilt wer-          Basis einer Aussprache vom Februar 2017 – zu
den und auch die Unternehmen einen angemes-             einer entsprechenden Vorlage im ersten Halbjahr
senen Beitrag leisten.                                  2018 eine Vernehmlassung durchführen. Die Vor-
                                                        lage bringt gegenüber dem heutigen System
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 über         einige Verbesserungen für die Bankkundschaft.
das weitere Vorgehen bei der Reform der Ehe-            Zudem werden auch die vom Parlament aus dem
paarbesteuerung entscheiden. Er will mit dem            Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem
Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerbe-        Finanzinstitutsgesetz (FINIG) an den Bundesrat

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zurückgewiesenen Insolvenzbestimmungen für          In der zweiten Jahreshälfte 2018 wird der Bundes-
Banken integriert. In der zweiten Jahreshälfte      rat einen Bericht über die staatlichen Beihilfen in
2018 wird der Bundesrat die entsprechende Bot-      der Schweiz verabschieden. In diesem Bericht
schaft zur Änderung des Bankengesetzes verab-       wird eine Auslegeordnung über die Formen und
schieden.                                           den Umfang wettbewerbsverzerrender staatlicher
                                                    Beihilfen an staatliche und private Unternehmen
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt       auf allen Staatsebenen erstellt werden.
seit 2006 die Aufsicht über Versicherungsunter-
nehmen und Versicherungsvermittler. Es be-          Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2018
zweckt insbesondere den Schutz der Versicherten     einen Bericht über eine Regulierungsbremse ver-
vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunter-    abschieden. Darin werden die verschiedenen
nehmen und vor Missbräuchen. Infolge des inzwi-     Instrumente zur Eindämmung der Regulierung
schen entstandenen Anpassungsbedarfs, insbe-        auf deren Vor- und Nachteile sowie deren Wirk-
sondere bei der Sanierung und Kategorisierung       samkeit untersucht.
von Versicherungsunternehmen, wird der Bun-
desrat im ersten Halbjahr 2018 eine Vernehmlas-     Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2018
sung zu einer Teilrevision des VAG durchführen      einen Bericht zur Neubeurteilung der Lage der
und, gestützt auf die Vernehmlassungsergeb-         Schweizer Rohstoffbranche verabschieden. Im
nisse, im zweiten Halbjahr 2018 eine Botschaft      März 2013 hat er vom Grundlagenbericht Roh-
verabschieden. Die Teilrevision nimmt auch be-      stoffe Kenntnis genommen. In den drei Folgejah-
stimmte Pflichten von Versicherungsunterneh-        ren hat er jeweils Bericht erstattet zum Stand der
men auf, die nach dem Willen des Parlaments         Umsetzung der Empfehlungen. 2018 soll nun eine
nicht im FIDLEG, sondern nach einer gesonderten     Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoff-
Vernehmlassung im VAG geregelt sein sollen. Der     branche vorgenommen werden.
Zeitplan des VAG ist daher von jenem des FIDLEG
abhängig.                                           In der ersten Jahreshälfte 2018 wird der Bundes-
                                                    rat die Botschaft zur Revision des Bundesge-
Die Schweiz setzt den Standard zum automati-        setzes über die Finanzhilfen an gewerbeorien-
schen Informationsaustausch in Steuersachen         tierte Bürgschaftsorganisationen verabschieden.
(AIA) um. Deshalb wird der Bundesrat nach Ab-       Mit der Revision soll die Bürgschaftslimite von
schluss von mehreren bilateralen AIA-Vereinba-      500 000 Franken auf 1 Million Franken verdop-
rungen bis Ende 2018 weitere Vereinbarungen         pelt werden.
abschliessen, sofern dies mit der Strategie des
Bundesrates für einen integren und wettbewerbs-     Exportsubventionen für Landwirtschaftsprodukte
fähigen Finanzplatz im Einklang steht, und diese    müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkon-
mit den entsprechenden Botschaften ans Parla-       ferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende
ment überweisen. Insbesondere werden diese die      2020 aufgehoben werden. Entsprechend hat der
Vereinbarungen mit Singapur und Hongkong            Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft vom
umfassen.                                           17. Mai 2017 die Aufhebung der Rechtsgrundlage
                                                    für die Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirt-
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2018         schaftsprodukte (Totalrevision des Bundesgeset-
einen Bericht zu den Verfahren beim Zugang zu       zes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen
geschlossenen Märkten des Bundes verabschie-        aus Landwirtschaftsprodukten / «Schoggigesetz»)
den. Der Bericht wird aufzeigen, inwiefern das      beantragt. In der gleichen Botschaft beantragt der
Bundesrecht beim Zugang zu geschlossenen            Bundesrat eine Änderung des Landwirtschaftsge-
Märkten in allen Fällen ein faires, transparentes   setzes, mit welcher eine exportunabhängige, pro-
und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren ge-     duktgebundene Stützung für Milch- und Brotge-
währleistet.                                        treideproduzierende eingeführt werden soll. Die

                                                                                                    15
Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt, wird      zweiten Jahreshälfte 2018 wird er eine Änderung
der Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte 2018     der Zollverordnung zur Vereinfachung des Bewil-
das neue Bundesgesetz über die Einfuhr von Er-     ligungsverfahrens des aktiven Veredelungsver-
zeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten und        kehrs mit den betroffenen Milch- und Getrei-
die Revision des Landwirtschaftsgesetzes per       degrundstoffen verabschieden, welche ebenfalls
1. Januar 2019 in Kraft setzen. Ebenfalls in der   per 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

16
Ziel 3:      Die Schweiz sorgt für gute Rahmenbedingungen, damit die Digitalisie-
             rung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstands beitragen kann

              Bericht über die Analyse der digitalen Tauglichkeit bestehender, wirtschaftspolitisch relevanter
               Regulierungen
              Bericht zur Förderung der Digitalisierung in der Regulierung und Aussprache zu FinTech
              Entscheid über die Weiterentwicklung der Strategie «Digitale Schweiz»
              Eckwerte für die nächste E-Government Strategie Schweiz
              Verabschiedung der Open-Government-Data-Strategie 2019–2022
              Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR)
              Eckwerte für eine Datenpolitik der Schweiz

Der Bundesrat wird in der zweiten Jahreshälfte           zess wird unter Einbezug aller Anspruchsgruppen
2018 einen Bericht über die Analyse der digitalen        (Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und
Tauglichkeit bestehender, wirtschaftspolitisch re-       Wissenschaft) geführt und verfolgt das Ziel, dass
levanter Regulierungen («Digitaler Test») verab-         die Schweiz die Chancen der Digitalisierung für
schieden. Im Bericht werden Gesetzesartikel iden-        Gesellschaft und Wirtschaft konsequent nutzt.
tifiziert, welche die Digitalisierung behindern.
                                                         Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018 über
Die Digitalisierung im Finanzbereich wird nicht          seine Eckwerte für die nächste E-Government-
nur von globalen Technologieunternehmen wie              Strategie Schweiz entscheiden. Er wird über die
Google und Apple vorangetrieben, sondern auch            Ziele, die Organisation, die Finanzierung und die
von FinTech-Startups, welche die Finanzdienst-           Mittel der Entwicklung einer Cyber-Verwaltung
leistungen digitalisieren und selbst als Anbieter        entscheiden, für deren Unterstützung und In-
entsprechender Leistungen dem Kunden gegen-              tegration auf allen Staatsebenen er sich stark
übertreten. Sie ergänzen oder ersetzen in der            machen wird. Er teilt die Ziele einer interoperab-
Regel das Angebot von traditionellen Finanzinter-        len, sicheren, transparenten und offenen öffentli-
mediären und haben das Potenzial, bestehende             chen Verwaltung in der Schweiz, in der die Ent-
Geschäftsmodelle im Finanzbereich herauszufor-           wicklungen und technischen Infrastrukturen ge-
dern und den Strukturwandel zumindest länger-            teilt werden und damit wiederverwendet werden
fristig zu beschleunigen. Auch in der Regulierung        können, und in der die Daten nur ein einziges Mal,
hält die Digitalisierung Einzug. Der Bundesrat           von der dafür zuständigen Stelle, erfasst werden.
trägt diesen Entwicklungen Rechnung und wird
im zweiten Halbjahr 2018 mit einem Bericht zur           Zum raschen Ausbau und zur langfristigen Siche-
Förderung der Digitalisierung in der Regulierung         rung des Angebots frei nutzbarer Behördendaten
die Möglichkeiten, Chancen und den Handlungs-            verabschiedet der Bundesrat im zweiten Halbjahr
bedarf in diesem Bereich evaluieren. Ausserdem           2018 eine Nachfolge-Strategie zur Open-Govern-
wird er über weitere allfällige Massnahmen im Be-        ment-Data-Strategie Schweiz 2014–2018. Diese
reich digitale Finanztechnologien («FinTech»)            Strategie für die Jahre 2019 bis 2022 wird eng mit
eine Aussprache führen und allfällige weitere            den Strategien «Digitale Schweiz» und der Strate-
Handlungsfelder abstecken.                               gie «E-Government Schweiz» abgestimmt.

Im zweiten Halbjahr 2018 wird der Bundesrat, ge-         Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über
stützt auf die Ergebnisse des Dialogprozesses zur        die politischen Rechte (BPR) soll die elektronische
Strategie «Digitale Schweiz» von 2016, über deren        Stimmabgabe als dritter, ordentlicher Stimmkanal
Weiterentwicklung entscheiden. Die Strategie             etabliert werden. Für dieses Vorhaben wurde eine
«Digitale Schweiz» ist die Dachstrategie des Bun-        Expertengruppe einberufen. Im Zentrum der Ge-
des im Bereich der Digitalisierung. Der Dialogpro-       spräche stehen unter anderem Fragen rund um

                                                                                                            17
die Anforderungen des Bundes sowie die Bundes-     legen. Diese Massnahme erfolgt im Rahmen der
aufsicht im ordentlichen Betrieb. Der Bundesrat    Strategie «Digitale Schweiz», mit welcher der
wird die Vernehmlassung dazu in der zweiten Jah-   Bundesrat darauf abzielt, dass die Schweiz über
reshälfte 2018 eröffnen.                           eine Datenpolitik verfügt, die ihre Interessen und
                                                   Werte auch im digitalen Bereich berücksichtigt
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2018         und diese im regionalen und internationalen Kon-
Eckwerte für eine Datenpolitik der Schweiz fest-   text verankert.

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Ziel 4:     Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschafts-
            ordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu
            internationalen Märkten

             Stärkung der Freihandelspolitik durch den Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen und die
              Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen
             Stärkung und Weiterentwicklung des multilateralen Handelssystems (WTO) und Umsetzung all-
              fälliger Beschlüsse der 11. WTO-Ministerkonferenz
             Teilnahme an den Verhandlungen für ein plurilaterales Abkommen über den Handel mit Dienst-
              leistungen (TISA) und gegebenenfalls Botschaft zur Genehmigung des TISA
             Vereinbarungen mit Partnerländern über den Marktzugang für Finanzdienstleistungen

Die Verhandlungen über Freihandelsabkommen            Falls die Verhandlungen über das TISA (plurila-
(FHA) mit Indien, Indonesien, Malaysia, Ecuador       terales Abkommen über den Handel mit Dienst-
und Vietnam sollten wenn möglich 2018 abge-           leistungen) wieder aufgenommen und abge-
schlossen und die Abkommen unterzeichnet              schlossen werden, wird der Bundesrat über des-
werden. Die 2017 lancierten Verhandlungen             sen Unterzeichnung entscheiden und gegebe-
über ein FHA mit den MERCOSUR-Staaten wer-            nenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Bot-
den 2018 weitergeführt. Ausserdem sollten 2018        schaft zur Genehmigung des TISA verabschie-
nach Möglichkeit die Verhandlungen für die            den. Mit der Teilnahme der Schweiz an TISA ver-
Modernisierung des bestehenden Abkommens              folgt der Bundesrat das Ziel, die internationale
mit der Türkei und mit Mexiko abgeschlossen           Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Dienstleis-
werden. Zudem sollten 2018 solche Verhandlun-         tungsanbieter und die Rechtssicherheit für ihre
gen mit Chile und der Südafrikanischen Zoll-          internationalen Aktivitäten zusätzlich zur WTO
union (SACU) lanciert werden. Weiter sollen           und den FHA auch in einem plurilateralen Ab-
die exploratorischen Gespräche mit Kanada             kommen zu stärken. Die Teilnahme an TISA reiht
abgeschlossen werden. Der handelspolitische           sich in die aussenwirtschaftspolitische Strategie
Dialog mit den USA soll 2018 weitergeführt            des Bundesrates ein, welche darauf abzielt, auf
werden.                                               multilateraler, plurilateraler und bilateraler
                                                      Ebene verbesserte Rahmenbedingungen zu
Der Bundesrat setzt sich in der WTO weiterhin         schaffen und für international tätige Schweizer
für den Erhalt und die Stärkung der offenen und       Unternehmen neue Märkte zu erschliessen.
regelbasierten multilateralen Welthandelsord-
nung ein. Nebst den bisherigen Doha-Themen            Die Wahrung wie auch die mögliche Verbesse-
sollen die Verhandlungen die aktuellen Heraus-        rung des grenzüberschreitenden Marktzugangs
forderungen des internationalen Handels – etwa        für Finanzdienstleistungen aus der Schweiz sind
im Bereich des elektronischen Handels – berück-       ein prioritäres Ziel des Bundesrates. Mit zwi-
sichtigen. Die Schweiz engagiert sich weiterhin       schenstaatlichen Vereinbarungen sollen die
für plurilaterale Verhandlungen und unterstützt       Marktzugangsmöglichkeiten für Schweizer Fi-
die Aufnahme neuer Mitglieder. Allfällige vom         nanzdienstleister im Ausland gewahrt und ver-
Parlament zu genehmigende Beschlüsse der              bessert werden. Der Bundesrat wird im Verlaufe
elften WTO-Ministerkonferenz vom Dezember             des Jahres 2018 über Vereinbarungen mit aus-
2017 werden der Bundesversammlung im zwei-            gewählten Partnerländern über Erleichterungen
ten Halbjahr 2018 zur Verabschiedung und              und die Wahrung von Marktzugangsbedingun-
Überführung ins Landesrecht unterbreitet.             gen im Auslandgeschäft entscheiden.

                                                                                                      19
Ziel 5:     Die Schweiz erneuert und entwickelt ihre politischen und wirtschaftli-
            chen Beziehungen zur EU

             Weiterführen der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen und gegebenenfalls Verab-
              schiedung der Botschaft
             Botschaft zu einem zweiten Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozia-
              len Ungleichheiten in der erweiterten EU an ausgewählte EU-Staaten
             Umsetzen, Aktualisieren und fallweises Weiterentwickeln der bilateralen Abkommen zwischen der
              Schweiz und der EU
             Beschlüsse entsprechend dem Fortgang der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinig-
              ten Königreich und allenfalls Verabschiedung von Botschaften betreffend die künftigen bilateralen
              Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich

Der Bundesrat wird 2018 die Verhandlungen für           Der Bundesrat wird sich auch 2018 für den Erhalt
ein institutionelles Abkommen auf der Basis einer       und die Erneuerung der bestehenden bilateralen
Analyse der bisherigen Verhandlungsresultate            Abkommen mit der EU einsetzen. Das gute Funkti-
weiterführen sowie bei erfolgreichem Verhand-           onieren der bestehenden bilateralen Abkommen
lungsabschluss die entsprechende Botschaft ver-         der Schweiz mit der EU in verschiedenen Bereichen
abschieden. Ein solches Abkommen ermöglicht             bedingt deren regelmässige Anpassung an Rechts-
es, den bilateralen Weg weiterzuentwickeln und          entwicklungen (zum Beispiel im Handelsbereich).
neue Marktzutrittsabkommen zwischen der                 Der Bundesrat wird Treffen auf bilateraler Ebene
Schweiz und der EU abzuschliessen. Damit wer-           weiterhin dafür nutzen, sich bei der Europäischen
den horizontale institutionelle Fragen geregelt,        Kommission für die Interessen der Schweiz einzu-
so die Übernahme der Weiterentwicklung des              setzen. Er wird sich auch dafür einsetzen, mit der
EU-Rechts, die Auslegung der Marktzutrittsab-           EU neue Abkommen über den Marktzutritt auszu-
kommen und die Aufsicht über deren Einhaltung           handeln, immer gemäss den politischen und wirt-
sowie die Regelung von Streitigkeiten zwischen          schaftlichen Interessen der Schweiz.
den Parteien.
                                                        Der Bundesrat wird 2018 den Fortgang der Ver-
Der Bundesrat wird 2018, im Kontext der weiteren        handlungen betreffend den Austritt des Vereinig-
Entwicklung der Gesamtbeziehungen Schweiz-              ten Königreichs aus der EU und die zukünftigen
EU, über einen möglichen zweiten Beitrag der            Beziehungen entsprechend Artikel 50 EU-Vertrag
Schweiz an ausgewählte EU-Staaten sowie über            aufmerksam verfolgen. Er wird die nötigen Be-
eine Botschaft zu einem entsprechenden Rah-             schlüsse fassen (einschliesslich allfälliger Verhand-
menkredit entscheiden. Mit einem zweiten Bei-           lungsmandate) und allenfalls Botschaften betref-
trag würden insbesondere Projekte in den Berei-         fend die künftigen bilateralen Beziehungen zwi-
chen Migration, Berufsbildung sowie weitere im          schen der Schweiz und dem Vereinigten König-
Interesse der Schweiz liegenden Bereiche unter-         reich verabschieden. Die Beschlüsse sollen die
stützt. Der Bundesrat wird den Grundsatzent-            Strategie «Mind the Gap» umsetzen, das heisst
scheid über einen zweiten Beitrag zu gegebener          sicherstellen, dass die Kontinuität der Beziehungen
Zeit unter Berücksichtigung der Gesamtbeziehun-         zwischen der Schweiz und dem Vereinigten König-
gen Schweiz-EU treffen.                                 reich ohne Unterbruch gewahrt bleibt.

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Die Schweiz verfolgt das Ziel, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit der EU zu erneuern
und weiterzuentwickeln, da sie ein Interesse daran hat, in verschiedenen Bereichen Abkommen mit der
EU abzuschliessen und die Zusammenarbeit mit ihr zu stärken.
2018 sollen daher unter anderem mit den folgenden geplanten Massnahmen, welche die sektoriellen
Ziele des Bundesrates widerspiegeln, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU gestärkt wer-
den:
– Botschaft zum Stromabkommen mit der EU (Ziel 8);
– Botschaft zur Teilnahme der Schweiz am EU-Rahmenprogramm «Creative Europe» (Ziel 9).

                                                                                                    21
Ziel 6:      Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und
             das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft

              Botschaft zur steuerlichen Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten
              Vernehmlassung zur Teilrevision des ETH-Gesetzes
              Beschluss über nationale Forschungsprogramme (NFP) im Bereich der Digitalisierung
              Verabschiedung der nachgeführten internationalen Strategie der Schweiz im Bereich von Bildung,
               Forschung und Innovation (BFI)
              Entscheid über die Teilnahme der Schweiz am Institut Laue-Langevin (ILL) als wissenschaftliches
               Mitglied in den Jahren 2019 bis 2023
              Beschluss zur Aufteilung der Kosten der Europäischen Spallationsquelle (ERIC) unter den Mitglied-
               staaten während der ersten Betriebsphase und des stationären Betriebs
              Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB): Vernehmlassung zu einer adäquaten
               gesetzlichen Grundlage

Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2018 die          Rechnung zu tragen (Schaffung des WBF und
Botschaft zur steuerlichen Behandlung der Kin-           des SBFI, der Innosuisse, des Schweizerischen
derdrittbetreuungskosten verabschieden. Ziel der         Innovationsparks etc.). Zudem hat sich die Aus-
Vorlage ist es, mit einer Erhöhung des Abzugs der        senpolitik der Schweiz insbesondere in den Berei-
Kosten für die Kinderdrittbetreuung dem inländi-         chen Berufsbildung und Innovationsförderung
schen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und              verändert. Die Aktualisierung wird auch die Ver-
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ver-          änderungen im internationalen Kontext berück-
bessern. Neben den berufsbedingten Kinderdritt-          sichtigen (Beziehungen zu den wichtigsten bilate-
betreuungskosten soll der Abzug weiterhin auch           ralen Partnern, darunter die EU, sowie zu den
die Betreuungskosten aufgrund einer Ausbildung           Schwellenländern und –regionen). Die Verab-
oder einer Erwerbsunfähigkeit erfassen.                  schiedung durch den Bundesrat ist für die erste
                                                         Hälfte 2018 vorgesehen.
Der Bundesrat wird in der zweiten Hälfte 2018
die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des             Die Schweiz beteiligt sich seit 1988 ohne Unter-
ETH-Gesetzes eröffnen; darin geht es namentlich          bruch als wissenschaftliches Mitglied am Institut
um die Auftrennung der strategischen und der             Laue-Langevin (ILL), dies auf der Grundlage von
operativen Ebene des ETH-Rates. Die Teilrevision         Fünfjahresverträgen. Das ILL ist eine internatio-
soll mit der BFI-Botschaft 2021–2024 vorgelegt           nale Forschungsstätte mit Sitz in Grenoble und
werden.                                                  betreibt die stärkste Neutronenquelle weltweit.
                                                         Der gegenwärtig geltende Vertrag läuft 2018
Der Bundesrat hat in seinem kürzlich verabschie-         aus. 2016 hat das Parlament einen Verpflich-
deten Bericht über die Herausforderungen der             tungskredit gesprochen für eine allfällige Erneue-
Digitalisierung für Bildung und Forschung in der         rung des Vertrags für die Jahre 2019 bis 2023.
Schweiz Handlungsfelder bezeichnet, in denen             Ein Beschluss des Bundesrates ist für die zweite
sich verschiedene Massnahmen aufdrängen. Auf             Hälfte 2018 vorgesehen.
dieser Grundlage wird er Ende 2018 Beschlüsse
über die Lancierung nationaler Forschungspro-            Die Schweiz beteiligt sich seit 2015 als Grün-
gramme zu den Veränderungen von Wirtschaft               dungsmitglied an der internationalen For-
und Gesellschaft durch die Digitalisierung fassen.       schungsstätte Europäische Spallationsquelle ERIC
                                                         (ESS). Diese Organisation baut eine Neutronen-
Die internationale Strategie des Bundes im Be-           quelle der neuen Generation, die ihren Betrieb
reich von Bildung, Forschung und Innovation              2026 aufnehmen soll. Nachdem das Parlament
(BFI) muss aktualisiert werden. Insbesondere ist         einen Verpflichtungskredit gesprochen hatte, hat
den institutionellen Änderungen der letzten Jahre        die Schweiz angekündigt, dass sie einen Beitrag

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