Steck die Sonne ein? Hemmnisse bei Stecker-Solar-Geräten - , 27. Mai 2020 / BET
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Steck die Sonne ein? Hemmnisse bei Stecker-Solar-Geräten thomas.seltmann@verbraucherzentrale.nrw, 27. Mai 2020 / BET
Großes Interesse bei Verbrauchern • Einzige aktive, selbstbestimmte Energiewendeoption für Mieter und Wohnungseigentümer: echter Mieterstrom Fotos: Seltmann • Potenzial in NRW: 1,2 Mio. Systeme, > 350 MW (VZ-NRW-Prosumerstudie 2017, IÖW) Pavillon Landesgartenschau 2020 Kamp-Lintfort 27.05.2020 3
Steckersolar – Definition der VZ-NRW • Steckerfertiges Solarmodul mit Wechselrichter, max. 600 W • Kompaktes Gerät oder Set mit wenigen Bauteilen • Strom erzeugendes Haushaltsgerät • Laie kann es mit wenigen Handgriffen anschließen • Kann entfernt und anderswo Grafik: Verbraucherzentrale NRW weiter genutzt werden • Kann am Balkon, einer Wand, auf einem Dach angebracht oder auf der Terrasse/ im Garten aufgestellt werden 27.05.2020 4
Aktivitäten der VZ NRW zum Thema • Fachreferent Photovoltaik war 2016 Mitinitiator der bundesweiten Arbeitsgruppe PVplug (Georg- Salvamoser-Preis 2018), die Vereinfachungen in den VDE-Normen erwirkte (0100-551 / 4105) • Prosumerstudie 2017 (IÖW) • Im Auftrag des DIN Verbraucherrats Mitglied im DKE/VDE-Arbeitskreis für eine Gerätenorm • Frühjahrsaktion 2020 (Internetseite, Infoflyer, über- /regionale Onlinevorträge teils mit VZBV, Presse- arbeit, Social Media, Netzbetreiberumfrage, (Videochat-) Verbraucherberatung • Ausstattung der Energieberater mit mobilen Steckersolar-Geräten in der Tragetasche Kampagnenmotiv • Solarbalkon-Pavillon bei Landesgartenschau 2020 27.05.2020 5
Foto: Thomas Seltmann Prosumerstudie 2017 Flyer mobile Stecker-Solar-Geräte Balkonsolar-Pavillon der VZ-NRW auf der Landesgartenschau 2020 in Kamp-Lintfort 27.05.2020 6
Hemmnisse… • Unklare sprachliche und rechtliche und Abgrenzung gegenüber Photovoltaik-Anlagen (im Hinblick auf EEG, Anschlussnormen, NAV, …) • Höhere Sicherheitsanforderungen als bei anderen (deutlich gefährlicheren) elektrischen Haushaltsgeräten und in der Normung sonst üblich • Überinterpretation der Normen und Anschlussvorgaben behindern die Nutzung (wer sich an alle Regeln hält, kann es praktisch nicht umsetzen) • Indirekter Handwerkerzwang, Drohgebärden einzelner Netzbetreiber • Doppelanmeldung bei Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister wie für Photovoltaikanlagen • Teils willkürliche und intransparente Anmeldeprozedere • Rechtswidrige Rechnungsstellung von Zählertauschkosten • Mangelhafte Information der Verbraucher durch Anbieter/ Verkäufer über die Handhabung, Sicherheit, Nutzen und Abgrenzung zu „Anlagen“ 27.05.2020 7
… abbauen: • Steckersolar-Geräte sind grundsätzlich sicher. Bisher keine Schadensfälle bekannt • Sinnvolle Mindestanforderungen z. B. im DGS-Sicherheitsstandard Mindestanforderungen unter www.pvplug.de • Definition einer Gerätekategorie in den Normen (Gerätenorm) mit weitreichenden Vereinfachungen, z. B. Zulassung des Schukostecker, kein Handwerker, jeweils unter konkreten Bedingungen (siehe DGS-Standard) • Bagatellkategorie im EEG definieren, keine EEG-„Anlage“ bis 1.000 W • Bagatellkategorie in der Anschlussnorm 4105, gemäß EU-Richtlinie echte vereinfachte Anmeldung, somit Klarheit für Netzbetreiber • Anbieter stärker kontrollieren, Fehlverhalten ahnden (auch durch VZ) • Pragmatische Zwischenlösung: Förderprogramme wie Freiburg/ Br., in Kooperation mit dem Energieversorger (Elektriker kommt nur einmal) 27.05.2020 8
Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nächster Onlinevortrag für Verbraucher am 23. Juni: https://www.edudip.com/de/webinar/online-vortrag-steck-die-sonne-ein-solarstrom-von-balkon-und-terrasse-23062020/255088 verbraucherzentrale-energieberatung.de → Onlinevortrag → Steck die Sonne ein! 27.05.2020 9
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