Stellungnahme zum Rückbauprojekt Baslerstrasse in Allschwil - ACS beider Basel - Stand: 08.05.13

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Stellungnahme zum Rückbauprojekt Baslerstrasse in Allschwil - ACS beider Basel - Stand: 08.05.13
ACS beider Basel

          Stellungnahme
          zum Rückbauprojekt
          Baslerstrasse in Allschwil

          Stand: 08.05.13

ACS beider Basel   2013-05-08 - ACS bB - Stellungnahme zum Rückbauprojekt Baslerstrasse   1 von 8
ACS beider Basel

          1        Allgemeine Bemerkungen
          1.1      Vorbemerkung
                   Der ACS beider Basel, der die Interessen von 12’000 Mitgliedern in der Region vertritt, dankt
                   den Behörden des Kantons Basel-Landschaft für die Möglichkeit, im Rahmen der Mitwirkung
                   Stellung beziehen zu können. Wir verbinden diese Mitwirkung mit der Hoffnung, dass unsere
                   Überlegungen, Erwägungen und Vorschläge ernsthaft geprüft und zumindest teilweise bei
                   der Konzept-Bereinigung Berücksichtigung finden werden.

          1.2      Ungenügende Beurteilungsgrundlagen
                   Mit der unverständlichen Begründung, ein Versand von Projektunterlagen sei «im Sinne der
                   Gleichbehandlung» nicht möglich, wurde die Anfrage des ACS beider Basel nach Zurverfü-
                   gungstellung von tauglichen Beurteilungsgrundlagen verweigert. Diese Haltung ist in den
                   Augen des ACS beider Basel inakzeptabel, zumal es ohne Zurverfügungstellung von geeig-
                   neten Projetunterlagen nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand, respektive Besuch der
                   Gemeindeverwaltung Allschwil, möglich wäre, sich ein brauchbares Bild über die Planung zu
                   machen. Der ACS erwartet von den Behörden, dass sie Interessierten sachdienliche Pla-
                   nungs-Grundlagen zur Verfügung stellen, welche eine Beurteilung des Projektes ermögli-
                   chen.

          1.3      Unvollständiger und irreführender Informationsflyer
                   Im Informationsflyer für die Bevölkerung ist zwar festgehalten «Parkplätze wird es jeweils nur
                   noch auf einer Strassenseite geben». Eine klare Aussage, dass entlang der Baslerstrasse für
                   die Anwohner künftig nur etwas mehr als halb so viele Parkiermöglichkeiten zur Verfügung
                   stehen werden wie bisher, demnach also annähernd 100 Parkplätze abgebaut, respektive
                   den insgesamt 3 Meter breiten Velowegen geopfert werden sollen, wird im Flyer unterschla-
                   gen. Ebenso wenig wird der Leserschaft klar gemacht, dass die heute bestehende Fahrbahn
                   von 11 auf 9 Meter reduziert wird und davon dem MotIV und dem Tram zusammen künftig
                   lediglich noch 6 Meter zur Verfügung stehen sollen.

          1.4      Zeit für Mitwirkungsprozess ist zu kurz
                   Nach Auffassung des ACS beider Basel ist eine Mitwirkungsfrist von nicht einmal einem Mo-
                   nat für eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der Materie und das Verfassen einer Stel-
                   lungnahme unangemessen kurz. Damit verbunden ist konsequenterweise auch die Hinter-
                   fragung der Ernsthaftigkeit des Mitwirkungsprozesses.

          1.5      Umbauzeit dauert zu lang
                   Eine Umbauzeit von insgesamt vier Jahren erachtet der ACS beider Basel – selbst unter Be-
                   rücksichtigung, dass die intensiven Bauphasen lediglich während der Sommermonate ge-
                   plant sind – als deutlich zu lang.

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          1.6      Projekt steht im Widerspruch zum Anti-Stau-Gesetz
                   «Bei Kaphaltestellen kann der motorisierte Verkehr ein haltendes Tram nicht überholen» wird
                   im Informationsflyer offen festgehalten. In den Augen des ACS beider Basel steht dieses
                   vorsätzliche Kappen des Verkehrsflusses – notabene auf einer der bedeutendsten Hauptver-
                   kehrsachsen mit Spitzenbelastungen von 18‘000 Fahrzeugen, 260 Tramkursen 200 Buskur-
                   sen – im diametralen Gegensatz zum geltenden Anti-Stau-Gesetz.

          1.7      Unerwünschte Verkehrsverlagerungen ins Quartier
                   Obschon es heute bereits regelmässig zu Staus kommt, sieht das Projekt «Baslerstrasse in
                   Allschwil» keinen Ausbau, sondern einen Rückbau der bestehenden Strasseninfrastruktur
                   vor. Zudem soll der Verkehrsfluss mittels Kaphaltestellen gekappt werden.
                   Es ist selbst für Laien offensichtlich, dass eine solchermassen redimensionierte und zudem
                   in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtige Hauptverkehrsachse weder die heutigen, geschwei-
                   ge denn die künftigen Mobilitätsbedürfnisse bewältigen kann. Weil sich der Verkehr aller-
                   dings dem Wasser gleich stets den Weg des geringsten Widerstandes sucht, ist bereits jetzt
                   absehbar, dass es bei einer Umsetzung in der vorgelegten Fassung unweigerlich zu uner-
                   wünschten Verkehrsverlagerungen in die Quartiere kommen wird. Darunter würden nicht nur
                   die Quartierbewohner, sondern insbesondere auch die Verkehrssicherheit leiden.

          1.8      Koordination mit übergeordneten Planungen?
                   Die bereitgestellten Unterlagen rufen lediglich in Erinnerung, dass das Rückbau-Projekt Bas-
                   lerstrasse Bestandteil des eingereichten Agglomerationsprogrammes ist, respektive wird der
                   Hoffnung Ausdruck gegeben, dass entsprechende Mittel aus diesem Programm erhältlich
                   sein sollen. Für den ACS beider Basel stellt sich allerdings die Frage, inwiefern, respektive
                   ob dieses Rückbauprojekt überhaupt mit übergeordneten Planungen wie KRIP oder ELBA
                   kompatibel ist, respektive abgeglichen wurde.

          1.9      Velorouten-Planung fraglich
                   In den Augen des ACS beider Basel ist es unverständlich, weshalb die Strasse zu Lasten
                   des MotIVs zurückgebaut, gleichzeitig aber zu Gunsten des Veloverkehrs auf der gesamten
                   Länge der Baslerstrasse mit beidseitigen, 1,5 Meter breiten Radstreifen, ausgebaut werden
                   soll. Der ACS beider Basel stellt sich im Interesse der auch im Verkehrsgesetz stipulierten
                   Entflechtung der Verkehrswege nämlich die grundsätzliche Frage, ob es tatsächlich Sinn
                   macht, eine Radroute mit einer der meistbefahrenden Hauptverkehrsachsen im Kanton Ba-
                   sel Landschaft zusammen zu legen.

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          2        Klarastrasse bis Grabenring (A)
          2.1      Knoten Binningerstrasse
                   Das Versetzen der Tram-Haltestellen vor und nach den Knoten Binningerstrasse wird in
                   Kombination mit der Priorisierung des Trams gegenüber dem übrigen Verkehr mittels der
                   neu geplanten Lichtsignalanlage dazu führen, dass sich der Motorisierte Individualverkehr
                   (MotIV) während der Hauptverkehrszeiten im 6-Minuten-Takt vor der LSA stauen wird.
                   Lediglich der von Allschwil Dorf herkommende, rechts in die Binningerstrasse abbiegende
                   Verkehr wird unbehindert fliessen. Der Geradeausverkehr zwischen Allschwil und Basel wird
                   wegen der Tramhaltestellenversetzung behindert.

                    Der ACS beider Basel lehnt diese als eigentliche «Dosierstelle» ausgestaltete Versetzung
                    der Tramhaltestellen, welche den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen, entschieden ab.

          2.2      Aufhebung von Parkiermöglichkeiten nicht akzeptabel
                   Die Aufhebung sämtlicher Parkiermöglichkeiten auf der Südseite der Tram-Haltestelle Bin-
                   ningerstrasse, Fahrtrichtung Allschwil, erachtet der ACS beider Basel als inakzeptabel.

                    Der ACS beider Basel ist der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung von Parkier-
                    möglichkeiten, insbesondere im Bereich von Verkaufsläden (Coop, Milchhüsli, etc.) – nicht
                    tolerierbar ist. Dieser Beschluss ist deshalb entweder entsprechend zu revidieren oder
                    ansonsten in nächster Nähe Realersatz zu schaffen.

          2.3      Haltestelle-Sanierung Grabenring (zwischen Bauabschnitt A und B)
                   Die Tram-Haltestelle Grabenring wird jetzt zu einer behindertengerechten Haltestelle umge-
                   baut, obschon die bestehende Haltestelle erst vor rund 2 Jahren neu fertiggestellt wurde

                    Es ist für den ACS beider Basel nicht nachvollziehbar, weshalb die Haltestelle bereits
                    nach so kurzer Zeit wieder kostspielig umgebaut werden soll, respektive warum nicht be-
                    reits in der seinerzeitigen Planung die heutigen Anforderungen berücksichtigt wurden.

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          3        Grabenring bis Maiengasse (B)
          3.1      Aufhebung von Parkmöglichkeiten nicht akzeptabel
                   Die Aufhebung einer wenn auch nicht näher bezifferten Zahl von Parkiermöglichkeiten erach-
                   tet der ACS beider Basel als inakzeptabel. Insbesondere im Bereich der geplanten Kaphalte-
                   stelle Ziegelei, Fahrtrichtung Allschwil, benötigen die dort befindlichen Geschäfte (Apotheke,
                   Schneiderei), respektive der Kunden und Besucher, Parkiermöglichkeiten.

                    Der ACS beider Basel ist der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung von Parkier-
                    möglichkeiten nicht tolerierbar ist. Das Projekt ist entweder entsprechend zu korrigieren
                    oder ansonsten in nächster Nähe Realersatz zu schaffen.

          3.2      Ausgestaltung des Knotens Fabrikstrasse als Kreisel
                   Verkehrskreisel können bekanntermassen ein durchaus probates Mittel sein, um den Ver-
                   kehr flüssig zu halten. Erfahrungsgemäss erreichen allerdings Verkehrskreisel, welche durch
                   den öffentlichen Verkehr (in konkretem Falle nicht nur das Tram, sondern auch noch den
                   Bus) in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden, nur eine unbefriedigende Verkehrs-
                   qualitätsstufe. Als Beispiel sei der Dorenbachkreisel in Binningen erwähnt, der tagtäglich
                   umwelt- und wirtschaftsschädigende Staus verursacht.

                    Nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit des Knotens (VQS = A oder B) erachtet es der
                    ACS beider Basel als verantwortbar, an dieser für die Verkehrsabwicklung kritischen Stel-
                    le einen Kreisel zu realisieren.

          3.3      Kaphaltestellen
                   In beiden Fahrtrichtungen sollen Kaphaltestellen realisiert werden, welche verunmöglichen
                   sollen, dass der MotiV ein haltendes Tram überholen kann. Der Verkehrsfluss des MotIV
                   wird dadurch sowie die Bushaltestellen, welche sich nur wenige Meter vor, respektive nach
                   den Kaphaltestellen befinden, massgeblich beeinträchtigt, was zu unerwünschten Staufolgen
                   mit Umweltbelastung und Zeitverlusten verbunden führt.

                    Der ACS beider Basel lehnt die Realisierung von Kaphaltestellen auf Hauptverkehrsach-
                    sen aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Im Weiteren hält er fest, dass das mittels
                    Kapphaltestellen beabsichtigte Kappen des Verkehrsflusses in diametralem Gegensatz
                    zum basellandschaftlichen Anti-Stau-Gesetz steht, welches vorschreibt, dass Massnah-
                    men zur Vermeidung und Verminderung von Staus getroffen werden müssen.

          3.4      Velofurt
                   Die geplante Velofurt stellt in doppelter Hinsicht eine Gefährdung sowohl für die zu Fuss Ge-
                   henden als auch für die Velofahrenden dar. Einerseits kann die leicht vertiefte Fahrbahn ins-
                   besondere für ältere Personen zu einer Stolperfalle werden, anderseits muss damit gerech-

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                   net werden, dass die unklaren Besitzverhältnisse (gehört das Trottoir in diesem Bereich den
                   Velofahrenden oder den zu Fuss Gehenden) zu Konfliktsituationen für beide Beteiligten füh-
                   ren wird.

                    Der ACS beider Basel kann aus Sicherheitsüberlegungen eine Realisierung von Velofur-
                    ten nicht gutheissen – zumal nur wenige Meter daneben eine auch für Velofahrende nutz-
                    bare Fahrbahn zur Verfügung steht.

          3.5      Unvorteilhafte Tram-Busverbindung
                   Der Weg zwischen der Tram-Haltestelle Ziegelei, Fahrtrichtung Allschwil, zur Bushaltestelle
                   Richtung Fabrikstrasse und Arlesheim (Höhe Sommergasse) wird als unvorteilhaft lang an-
                   gesehen. Auch stellt sich die Frage, inwiefern ein solcher Umsteigeknoten als behinderten-
                   gerecht angesehen werden kann.

                    Der ACS beider Basel fordert die Projektverfasser auf, für eine bessere Koordination zwi-
                    schen den erwähnten ÖV-Haltestellen besorgt zu sein.

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          4        Maiengasse bis Marsstrasse (C)
          4.1      Aufhebung von Parkmöglichkeiten nicht akzeptabel
                   Die Aufhebung einer wenn auch nicht näher bezifferten Zahl von Parkiermöglichkeiten erach-
                   tet der ACS beider Basel als inakzeptabel.

                    Der ACS beider Basel ist der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung von Parkier-
                    möglichkeiten nicht tolerierbar ist. Das Projekt ist entweder entsprechend zu korrigieren
                    oder ansonsten in nächster Nähe Realersatz zu schaffen.

          4.2      Kaphaltestelle Kirche
                   Die geplante Kaphaltestelle Kirche beeinträchtigt den Verkehrsfluss des MotIV, was zu un-
                   erwünschten Staufolgen mit Umweltbelastung und Zeitverlusten verbunden führen wird. Zu-
                   dem besteht die Gefahr, dass ungeduldige Verkehrsteilnehmende es den Velofahrenden
                   gleich tun und den Weg über den bestehenden Autoparkplatz als Ausweichroute nutzen
                   werden.

                    Der ACS beider Basel lehnt die Realisierung von Kaphaltestellen auf Hauptverkehrsach-
                    sen aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Im Weiteren hält er fest, dass das mittels
                    Kapphaltestellen beabsichtigte Kappen des Verkehrsflusses in diametralem Gegensatz
                    zum basellandschaftlichen Anti-Stau-Gesetz steht, welches vorschreibt, dass Massnah-
                    men zur Vermeidung und Verminderung von Staus getroffen werden müssen.

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          5            Marsstrasse bis Kantonsgrenze (D)
          5.1          Aufhebung von Parkmöglichkeiten nicht akzeptabel
                       Die Aufhebung einer wenn auch nicht näher bezifferten Zahl von Parkiermöglichkeiten erach-
                       tet der ACS beider Basel als inakzeptabel. Insbesondere die Geschäfte um den Lindenplatz
                       aber auch beim Restaurant «Zick-Zack» sind auf Parkierungsmöglichkeiten angewiesen.

                         Der ACS beider Basel ist der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung von Parkier-
                         möglichkeiten entlang der Baslerstrasse nicht tolerierbar ist. Das Projekt ist entweder ent-
                         sprechend zu korrigieren oder ansonsten in nächster Nähe Realersatz zu schaffen.

          5.2          Kaphaltestellen Lindenplatz mit Velofuhrt
                       Für die geplanten Kaphaltestellen, die wohl als eigentliche Dosierstellen gedacht sind, gilt
                       dasselbe, was bereits unter 3.3., respektive 3.4. geschrieben wurde. Der Verkehrsfluss wird
                       durch die Kaphaltestellen unnötigerweise beeinträchtigt, was zu unerwünschten Staufolgen
                       mit Umweltbelastung und Zeitverlusten verbunden führt.

                         Der ACS beider Basel lehnt die Realisierung von Kaphaltestellen, auf Hauptverkehrsach-
                         sen aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Das gleiche gilt für Velofurten, welche ein in-
                         akzeptables Sicherheitsrisiko bergen. Zudem ist zu befürchten, dass diese Kaphaltestel-
                         len zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen, beispielsweise über die Spitzwaldstrasse
                         führen werden.

          5.3          Untauglicher Linksabbieger in den Wasgenring
                       Der Linksabbieger beim Knoten Wasgenring - Baselerstrasse (Höhe Zick-Zack) verfügt über
                       eine ungenügende Länge, sodass lediglich vier bis fünf Fahrzeuge vor der Sperrfläche zum
                       Warten Platz finden. Dies hat zur Folge, dass auch jene Verkehrsteilnehmenden, welche ge-
                       radeaus fahren oder rechts abbiegen wollen, sinnloserweise im künstlich verursachten Stau
                       stehen.

                         Der ACS beider Basel fordert die Behörden auf, eine angemessene Verlängerung der
                         Linksabbiegespur zu prüfen.

        G:\10) Geschäftsleitung\Politik\BL\Allschwil\2013-05-10 - ACS bB - Stellungnahme zum Rückbauprojekt Baslerstrasse.doc / CG / 08.05.13

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