Steuern und Recht im Jahresüberblick - Indirekte Steuern/Zoll 8. Dezember 2020 - Deloitte
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Agenda Zoll Umsatzsteuer TMC / Prozesse und Systeme • Zollwertrecht: Software als Beistellung • Konjunkturpaket: Senkung der • Jahressteuergesetz 2020: E-Commerce-Paket Umsatzsteuersätze – Was ist zum Jahresende • Anpassung der Zollwertleitlinien durch die zu beachten? • Rechnungsberichtigung Europäische Kommission (Aktualisierung vom 17.09.2020) • Werklieferung (BMF-Schreiben vom • Quick Fixes 01.10.2020) • Customs Control Tower • Brexit-Update • Neuigkeiten zur umsatzsteuerlichen Organschaft • Jahressteuergesetz 2020: E-Commerce-Paket • Rechnungsberichtigung Deloitte 2020 2
Überblick über die Referentinnen und Referenten Bettina Mertgen Dr. Ulrich Grünwald Sandra Beirle Partner Partner Director Global Trade Advisory Indirect Tax Tax Management Consulting Rechtsanwältin / FAin Steuerrecht Rechtsanwalt Steuerberaterin / Steuerberater FBin Zölle & Verbrauchsteuern Frankfurt Berlin Stuttgart T: +49 69 75695 6321 T: +49 30 25468 258 Telefon: +49 711 16554 7038 M: +49 151 5800 2558 M: +49 173 2321947 Mobil: +49 151 1829 4603 E: bmertgen@deloitte.de E: ugruenwald@deloitte.de E-Mail: sbeirle@deloitte.de Michael Schäfer Lukas Hechl Partner Senior Manager Global Trade Advisory Indirect Tax Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Dipl. Betriebswirt (FH) Mannheim München Telefon: +49 621 15901 869 | T: +49 89 29036 6224 Mobil: +49 151 58002264 M: +49 151 5807 5919 micschaefer@deloitte.de E: lhechl@deloitte.de Deloitte 2020 3
Zollwertrecht: Software als Beistellung – EuGH, Urt. v. 10.09.2020, Rs. C-509/19, BMW Sachverhalt • Der Kläger stellt Automobile her, die Steuergeräte enthalten. Diese Steuergeräte kaufte er im Drittland. Vom Käufer entwickelte und zur Verfügung gestellte Software zur Nutzung durch den Hersteller im • Der Kläger ist zudem Eigentümer einer in der EU entwickelten Software. Die Herstellungsprozess Software ermöglicht die Kommunikation des Steuergerätes mit den verschiedenen Beistellung anderen IT-Anwendungen im Fahrzeug. • Der Kläger hat keinerlei Lizenzgebühren bezahlt, da ihm die Software gehört. • Die Software wurde dem Hersteller/Verkäufer im Drittland kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Hersteller/Verkäufer spielte die Software im Drittland auf die Steuergeräte auf und nahm Funktionstests vor. • Der Kläger führte dann die fertigen Steuergeräte (auf die die Software aufgespielt Hersteller/ Käufer war) in die EU ein und fertigte sie zum zollrechtlich freien Verkehr ab. Dabei wurde Verkäufer als Zollwert allein der Kaufpreis für das Steuergerät angemeldet, nicht die (Kläger) Kaufvertrag über Entwicklungskosten für die Software. Steuerungsgeräte • Bei der Zollprüfung war das zuständige HZA der Auffassung, der Zollwert sei zu Kaufvertrag US D niedrig. Die Kosten für die Software hätten hinzugerechnet werden müssen. USA Deutschland nicht-EU EU Deloitte 2020 6
Zollwertrecht: Software als Beistellung – EuGH, Urt. v. 10.09.2020, Rs. C-509/19, BMW Entscheidung des EuGH Frage: Entscheidung: Um was für eine Art von Beistellung handelt es sich bei der Software und ist • Der Zollwert muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der eingeführten damit die Begünstigung für in der EU erarbeitete „Techniken, und Entwicklungen“ Steuergeräte widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Waren, die einen anzuwenden? wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen. • Ob im Falle einer Software deren wirtschaftlicher Wert dem Transaktionswert hinzuzurechnen sei, richte sich nach einer Beurteilung des Einzelfalls, ob die Rechtsgrundlage: Software mit ihren speziellen Funktionen den Steuergeräten einen weiteren Artikel 71 UZK tatsächlichen Wert verleihe, der über den Transaktionswert hinausgehe. (1) Bei der Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 70 sind dem für die eingeführten • Es ist unerheblich, dass die (hinzuzurechnende) Software ein immaterielles Gut ist. Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen: Weder nach Wortlaut des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK noch dessen Systematik sei b) der entsprechend aufgeteilte Wert folgender Gegenstände und Leistungen, die der Anwendungsbereich der Hinzurechnungsnorm lediglich auf materielle Güter unmittelbar oder mittelbar vom Käufer unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen zur beschränkt. Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf zur Ausfuhr • Verkäufer und Käufer können nicht auf die vertraglichen Vereinbarungen verweisen der zu bewertenden Waren geliefert oder erbracht worden sind, soweit dieser Wert und dadurch die in Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK vorgesehenen nicht in dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten ist: Berichtigungsmöglichkeiten einschränken. Die vorzunehmende Berichtigung des i) der in den eingeführten Waren enthaltenen Materialien, Bestandteile, Zollwerts der Steuergeräte beruhe allein auf objektiven Kriterien und könne nicht Teile und dergleichen, durch Vertragsbestimmungen beeinflusst werden. ii) der bei der Herstellung der eingeführten Waren verwendeten Werkzeuge, Der wirtschaftliche Wert der Software kann dem Transaktionswert der Steuergeräte Matrizen, Gussformen und dergleichen, hinzugerechnet werden (obwohl diese in der Union erarbeitet wurde), sofern das iii) der bei der Herstellung der eingeführten Waren verbrauchten vorlegende FG zu dem Ergebnis kommt, dass die Software geeignet ist, den Materialien, und Steuergeräten einen tatsächlichen Wert zu verleihen, der höher ist als ihr angemeldeter Transaktionswert. iv) der für die Herstellung der eingeführten Waren notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, die außerhalb der Union erarbeitet worden sind. Deloitte 2020 7
EU-Kommission: Anpassung der Zollwertleitlinien Aktualisierung vom 17.09.2020 • Wertvolles Hilfsmittel für die Auslegung des Zollrechts Leitlinien zum Zollwert • Keine Rechtsverbindlichkeit • Werden in der Praxis von den nationalen Zollbehörden häufig zur Auslegung der Zollvorschriften herangezogen 1. „domestic sale“ • Transaktionswert als primäre Methode zur Bestimmung des Wertes von eingeführten Waren • Zollwert wird auf der Grundlage des Preises, den der Käufer für eingeführte Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in die EU bezahlt hat, bestimmt • Bei mehrfachen Verkäufen bildet der letzte Verkauf, der unmittelbar vor der Einfuhr der Waren in die EU erfolgt, die Grundlage für den Zollwert (sog. “last sale”-Prinzip) Art. 128 Abs. 1 UZK-DVO (1) Der Transaktionswert der zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union verkauften Waren wird zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung aufgrund des unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet erfolgten Verkaufs bestimmt. • In der früheren Fassung der Leitlinien legte die EU-Kommission das „last sale“-Prinzip so aus, dass ein “inländischer Verkauf” („domestic sale“) ausgeschlossen ist. • Dies bedeutete, dass der letzte Verkauf in einer Reihe von Verkäufen, die dazu führten, dass Waren in die EU verbracht wurden, nicht für Zwecke der Zollwertermittlung verwendet werden konnte, wenn er zwischen zwei in der EU ansässigen Parteien abgeschlossen wurde. • Die deutsche Zollverwaltung hat diese Auffassung nicht geteilt und dies mit der fehlenden Grundlage dieser Ansicht im UZK begründet. Demnach war in Deutschland schon in den vergangenen Jahren ein „domestic sale“ ausreichend für die Zollwertermittlung. • In den überarbeiteten Leitlinien hat die EU-Kommission ihre Auffassung nun aufgegeben und sich der Ansicht der deutschen Zollverwaltung angeschlossen. • Damit sollte nun nicht mehr nur in Deutschland, sondern EU-weit die Ansässigkeit von Verkäufer und Käufer irrelevant sein für die Bestimmung des maßgeblichen „Verkaufs zur Ausfuhr in die EU“. • Bei Einfuhren in andere EU-Länder sollte geklärt werden, inwiefern diese Änderung bereits angewandt wird. Es droht sonst das Risiko einer zu niedrigen Zollwertanmeldung. Deloitte 2020 9
EU-Kommission: Anpassung der Zollwertleitlinien Aktualisierung vom 17.09.2020 Drittland EU-Grenze EU C Zollanmelder A 1 B 2 3 D Produzent/Verkäufer Käufer/Verkäufer Käufer/Verkäufer Bestellung Grundlage für den Zollwert Annahme & Verkauf Warenbewegung Drittland EU-Grenze EU „domestic sale“ B 2 C 3 D Zollanmelder A 1 Produzent/Verkäufer Käufer/Verkäufer Käufer/Verkäufer Einfuhr unmittelbar nach Verkauf von C an D (Transaktion 3) Grundlage für den Zollwert Käufer Deloitte 2020 10
EU-Kommission: Anpassung der Zollwertleitlinien Aktualisierung vom 17.09.2020 2. Bestellungen • Bestellungen können noch keine Basis für eine Zollwertermittlung anhand eines Transaktionswertes bilden. • Handelsrechnung dient als Nachweis für das Zustandekommen eines Kaufgeschäfts. • Ohne Handelsrechnung ist keine Zollwertermittlung nach der Transaktionswertmethode möglich. Drittland EU-Grenze EU C Zollanmelder A 1 B 2 3 D Produzent/Verkäufer Käufer/Verkäufer Käufer/Verkäufer Grundlage für den Zollwert Bestellung Annahme & Verkauf Warenbewegung Deloitte 2020 11
Brexit-Update Deloitte 2020 13
Brexit-Update EU unterzeichnet 2019 Austrittsabkommen UK verlässt die EU UK ist nicht mehr Vertragspartner UK ist fortan Drittstaat der Handelsabkommen 2020 24.01.2020 30.01.2020 01.02.2020 Rat nimmt Beschluss über Beginn des Übergangszeitraums das Austrittsabkommen an Kommission veröffentlicht Brexit-Checkliste Aufnahme von UK in Anhang IIa der Dual-Use-Verordnung Jun. Eine Verlängerung des Aug. Übergangszeitraums wird von der Okt. britischen Regierung abgelehnt Nov. 31.12.2020 2021 Britische Regierung veröffentlicht Hinweise zum Handel mit UK Ende des Übergangszeitraums Ausblick für das Jahr 2021 Ab dem 01.01.2021 kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) • Geltung der im Unionsrecht vorgesehenen Zoll-Förmlichkeiten für alle Waren, die aus UK in das EU-Zollgebiet oder aus dem EU-Zollgebiet nach UK verbracht werden; in den ersten 6 Monaten gelten Erleichterungen. • Für Einfuhren nach UK gilt nicht mehr der gemeinsame EU-Zolltarif, sondern der neue, sogenannte UK Global Tariff (UKGT) • Der EU-Ursprung muss zukünftig ohne UK-Bestandteile kalkuliert werden. • Es endet die Gültigkeit der Genehmigungen, die von den Behörden UK‘s für das Inverkehrbringen von Produkten und das Erbringen von Dienstleistungen (insb. Finanzdienst- leistungen) auf dem Unionsmarkt erteilt wurden Deloitte 2020 14
Brexit-Update Ausblick für das Jahr 2021 Auswirkungen und Sonderregelungen im Bereich Außenwirtschaftsrecht Ausfuhrgenehmigungen Allgemeine Genehmigungen • Artikel 47 Absatz 1 des Austrittsabkommens • Vor dem 31. Dezember 2020 vom Bundesamt • Bei den Allgemeinen Genehmigungen Nummern sieht vor, dass unter den darin festgelegten für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27 und 30 wurde UK Bedingungen Warenbewegungen, die am Ende erteilte Verbringungsgenehmigungen für Liefer- explizit in den Kreis der begünstigten der Übergangszeit noch andauern, hinsichtlich ungen in nach UK gelten ab 1. Januar 2021 bis Bestimmungsziele aufgenommen der Ausfuhrgenehmigungserfordernisse im EU- zu dem in der Genehmigung genannten Gültig- Recht wie innergemeinschaftliche Warenbewe- keitsende als Ausfuhrgenehmigungen fort und • Die Allgemeine Genehmigung Nr. EU001 befin- ungen behandelt werden sind in den Ausfuhranmeldungen mit der für die det sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren jeweilige Genehmigungsart zutreffenden Codie- mit dem Ziel, dass die Änderungen (Aufnahme rung für Ausfuhrgenehmigungen anzumelden von UK in den Kreis der begünstigten Warenbewegung Bestimmungsziele) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten Beginn der Übergangszeit Ende der Übergangszeit 01.02.2020 31.12.2020 • Andernfalls findet die nationale Allgemeine Ge - nehmigung Nr. 15 Anwendung Ausblick für das Jahr 2021 Auswirkungen und Sonderregelungen im Bereich Warenursprung und Präferenzen • Jede Vorleistung, die UK erbracht wird • Ursprungsnachweise, die vor Ablauf des Über- • Lieferantenerklärungen, die vor dem 1. Januar (Erzeugnisse, Materialien oder jeder Be- oder gangszeitraums in der EU oder in UK für Waren mit 2021 in UK ausgefertigt wurden, verlieren Verarbeitungsvorgang), gilt für die Bestimmung einem UK-Inhalt ausgestellt oder ausgefertigt automatisch ihre Gültigkeit des präferenziellen EU-Ursprungs einer Ware als werden, können innerhalb ihrer Geltungsdauer für "nicht Ursprungserzeugnis/-komponente" die Gewährung einer Präferenzbehandlung nur dann anerkannt werden, wenn die Ausfuhr der Warensendungen bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt oder gewährleistet ist Deloitte 2020 15
Umsatzsteuer Deloitte 2020 16
Senkung der Umsatzsteuersätze Deloitte 2020 17
Senkung der Umsatzsteuersätze Konjunkturpaket 2020 – Corona-Folgen bekämpfen … Zukunftsfähigkeit sichern Maßnahme 1: Maßnahme 2: Konjunkturpaket 2020 Befristete Senkung der Verschieben der Fälligkeit der Einfuhr- Umsatzsteuer auf 16 bzw. 5 % umsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats. Umsatzsteuersätze: Änderung der Änderung der Umsatzsteuersätze: Umsatzsteuersätze: 19% Regelsteuersatz 16 % Regelsteuersatz 19% Regelsteuersatz 7 % ermäßigter Steuersatz 5% ermäßigter Steuersatz 7 % ermäßigter Steuersatz Auswirkungen auf betriebliche Prozesse Nichtbeanstandungsregelung (B2B) laut BMF 30.06.2020 Deloitte 2020 18
Senkung der Umsatzsteuersätze Äußerungen der Finanzverwaltung BMF-Schreiben vom… 30.06.2020 01.07.2020 01.07.2020 02.07.2020 04.11.2020 01 02 03 04 05 Beginn der Senkung der Ende der Senkung der Umsatzsteuersätze Umsatzsteuersätze Deloitte 2020 19
Senkung der Umsatzsteuersätze Praktische Auswirkungen Zahlung vor (Teil-) Zahlungen für Rückgängigmachung der Rückzahlung Leistungserbringung Teilleistungen Lieferung • Anzahlungen • Dauerleistung • Rücklieferungen • Jahresboni • Abschlagszahlungen • Abgrenzung • Retouren • Rückvergütungen • Vorauszahlungen • Umtausch • Treuerabatte • Vorschüsse • Gutscheine Rechnungslegung Vorsteuerabzug Deloitte 2020 20
Senkung der Umsatzsteuersätze Auswirkungen des Konjunkturpaketes auf betriebliche Prozesse Konjunkturpaket 2020 – Ausweis des korrekten Umsatzsteuersenkung: Steuersatzes! Prozesse Verträge Leistungszeitraum Rechnungsstellung Leistung Steuersatz/Steuerbetrag Buchungen Ggf. notwendige Korrekturen Deloitte 2020 21
Senkung der Umsatzsteuersätze Sonderthema: Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder Ist das Aufsichtsratsmitglied Unternehmer? S-AG Abgrenzungskriterien: Fixe Vergütung? Variable Vergütung? 100% Entsendung Sitzungsgeld, Spesen, Reisekostenerstattung… ? Aufsichtsrat Eine Gutschrift über die Leistungen eines Aufsichtsrats, der kein E-AG Unternehmer ist, stellt keinen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG dar. Deloitte 2020 22
Senkung der Umsatzsteuersätze Worauf sollten Sie zum Jahresende achten? • Wie wird gewährleistet, dass alle Umsätze (Aus- und Eingangsseite) korrekt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung dargestellt werden? Werden alle unternommenen Schritte konkret und nachvollziehbar dokumentiert (v.a. im Hinblick auf die Umsatzsteuererklärung 2020 und zukünftige Betriebsprüfungen)? • Zum Jahresende sollten laufende Verträge und Vorausrechnungen überprüft werden (Was ist Inhalt des Vertrages? Wie erfolgt die Abrechnung? Müssen Dauerbelege angepasst werden?). • Klauseln und Praxis nachträglicher (Verrechnungs-)Preiskorrekturen prüfen (handelt es sich um eine Korrektur von Preisen auf erbrachte Leistungen oder eine andere Form der Gewinnkorrektur?) • Umsatzsteuer und Lohnsteuer: sind die lohnsteuerlichen Bemessungsgrundlagen im 2. Halbjahr entsprechend angepasst worden (z.B. Kfz- Sachbezug)? • Welche Maßnahmen wurden getroffen bzw. sind geplant, um die Erhöhung der Umsatzsteuersätze im Jahr 2021 ordnungsgemäß umzusetzen? Deloitte 2020 23
Werklieferung Deloitte 2020 24
Werklieferung BMF-Schreiben vom 01.10.2020 Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Werkhersteller für das Werk einen fremden Gegenstand be- oder verarbeitet und dafür selbstbeschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind. Nichtbeanstandung bis zum 31.12.2020 Auftragnehmer Werklieferung ? Auftraggeber Werklieferung oder Montagelieferung ? Auftragnehmer Deloitte 2020 25
Neuigkeiten zur umsatzsteuerlichen Organschaft Deloitte 2020 26
Neuigkeiten zur umsatzsteuerlichen Organschaft EuGH-Vorlagen V R 40/19 sowie XI R 16/18 Verfahren XI R 16/18 Ausgangsfrage: Liegt bei einem Mehrheitsgesellschafter mit weniger als 50% der Stimmrechte eine finanzielle Eingliederung vor? Vorlagefrage: Ist das deutsche Rechtsverständnis, dass der Organträger die Steuer für den Organkreis schuldet, mit dem Unionsrecht vereinbar? Verfahren V R 40/19 Ausgangsfrage: Umfasst die USt-Organschaft auch den nicht-wirtschaftlichen Bereich? − Wegen Vorlage XI. Senat „Zweifel“ an bisheriger Rechtspraxis in Deutschland − Hinweis auf massive fiskalische Probleme bei Änderung bisheriger Rechtspraxis − Rolle eines nicht-wirtschaftlichen Bereiches bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft (Auswirkungen VNLTO) Deloitte 2020 27
Neuigkeiten zur umsatzsteuerlichen Organschaft Aktuelle Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft Keine gesetzliche Grundlage, dass Personengesellschaften nur dann Organgesellschaften sein können, wenn die Veranlagung der Organgesellschaften noch änderbar ist (gegen BMF-Schreiben vom 26.05.2017 und Verfügung der OFD NRW vom 09.06.2016) Tatsache der Organschaft steht nicht unter der Bedingung einer möglichen Korrektur der Umsatzsteuer-Festsetzung bei der Organgesellschaft Ausgangsumsätze des Organträgers sind ausschlaggebend für Beurteilung, ob es zu einer Umkehr der Steuerschuld kommt – nicht die Ausgangsumsätze der Organgesellschaft Deloitte 2020 28
Jahressteuergesetz 2020 E-Commerce Deloitte 2020 29
Jahressteuergesetz 2020: E-Commerce Was ändert sich? Telekommunikations-, Elektronischer Marktplatz oder Rundfunk-, Fernseh- und Plattform Fernverkäufe elektronisch erbrachte 1 (Lieferung von Gegenständen über Dienstleistungen (TRFE) elektronische Schnittstellen) Transaktionen sind Gegenstand der Waren Dienstleistungen Waren Reform? Elektronische Welche Lieferant Kunde Lieferant Kunde Lieferant Schnittstelle Kunde Betreiber • Überwachung der Lieferschwellen bei • Erweiterung des derzeitigen MOSS zum • Haftung des Betreibers für vom innergemeinschaftlichen B2C-Verkäufen OSS Lieferanten nicht abgeführte Zu beachtende • OSS und Import OSS (IOSS) • Jegliche grenzüberschreitende Umsatzsteuer (national, EU, nicht-EU) Themen • Neue Wertgrenze für aus Nicht-EU Dienstleistungen aus der EU und aus • Einbeziehen von Schnittstellen- Ländern eingeführte Waren (150 €) Nicht-EU Ländern können über den OSS Betreibern in die Lieferkette (wenn der abgewickelt werden Lieferant im Drittland ansässig ist oder • B2B oder B2C: Differenzierung von die Ware aus dem Drittland kommt), geschäftlichen und nicht-geschäftlichen sodass angenommen wird, dass diese Kunden gewinnt an Relevanz die betreffenden Güter erworben und Deloitte 2020 geliefert haben 30
Jahressteuergesetz 2020: E-Commerce Was sind die Herausforderungen insbesondere für Betreiber elektronischer Schnittstellen? Erhöhte Komplexität der Erhöhter Aufwand für Neue Prozesse müssen Information / umsatzsteuerlichen die Sammlung und das aufgesetzt werden, um Kommunikation mit den Abbildung (Umsatzsteuer Vorhalten von Daten, um das erhöhte steuerliche Kunden und Lieferanten und Zoll / Einfuhrumsatz- die Meldepflichten für Risiko aufgrund der steuer) Umsätze in Einbindung in die verschiedenen Lieferkette zu minimieren Mitgliedstaaten zu und einen erfüllen Reputationsverlust zu vermeiden Deloitte 2020 31
Rechnungsberichtigung Deloitte 2020 32
Rechnungsberichtigung Kein rückwirkendes Ereignis § 14 Abs. 4 Satz 4 UStG-E BMF-Schreiben vom 18.09.2020, Rz. 32 ab Tag nach Verkündung Rechnung Rechnungsberichtigung kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 und § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO. § 233a Abs. 2a AO. Deloitte 2020 33
Rechnungsberichtigung BMF-Schreiben vom 18.09.2020 EuGH v. 12.04.2018, C-8/17, Biosafe VStA erst nach Rechnungsberichtigung bei zu niedrig ausgewiesenem Steuerbetrag EuGH v. 15.09.2016, C-516/14, Barlis 06 Kontrollfunktion der Rechnung EuGH v. 15.09.2016, C-518/14, Senatex EuGH v. 21.11.2018, C-664/16, Vadan Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung für den VStA kein VStA allein auf der Grundlage einer Schätzung BFH v. 20.10.2016, V R 26/15 BFH v. 15.10.2019, V R 14/18 BFH v. 22.01.2020, XI R 10/17 BFH v. 12.03.2020, V R 48/17 Rechnungsberichtigung mit kein VStA ohne Rechnung Rückwirkung der Rechnungsberichtigung keine rückwirkende Rückwirkung für den VStA zugunsten oder zulasten des Leistungsempfängers Rechnungsberichtigung bei nicht eindeutig feststellbarer Leistung Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs Materiell Formell und materiell Formell Rechnungsberichtigung ursprüngliche Rechnung Ein Unternehmer bezieht von Besitz einer Rechnung, die eine Besitz einer ordnungsgemäßen Leistungsbezug einem anderen Unternehmer Steuerbelastung offen ausweist Rechnung VStA eine Leistung für Zwecke seiner besteuerten Umsätze. Objektiver Nachweis einzelner materieller Voraussetzungen ohne Rechnungsberichtigung ursprüngliche Rechnung Rechnungsberichtigung Nachweis der Steuerbelastung nur durch Rechnung oder deren Kopie Leistungsbezug VStA Nichtbeanstandung Rückwirkende Rechnungsberichtigung bis 31.12.2020 oder Stornierung und Neuausstellung Deloitte 2020 34
Tax Management Consulting Systeme und Prozesse - E-Commerce - Rechnungsberichtigung - Quick Fixes - Customs Control Tower Deloitte 2020 35
Jahressteuergesetz 2020 E-Commerce Deloitte 2020 36
E-Commerce Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Änderungen in 2021 auf Prozesse und Systeme Überwachung der Lieferschwelle Prozesse zur Überwachung von der Lieferschwellen Berechnungslogik für die Umsatzsteuer Ausstellung von Rechnungen nur, wenn OSS nicht angewendet wird (Bestimmungslandprinzip) USt-Registrierungen oder OSS/IOSS Umsatzsteuerliche Registrierungs- und Meldepflichten – Möglichkeit der Reduzierung Überwachung von Transaktionsdaten Datensammlung zur Identifizierung von B2B- und B2C- Transaktionen Deloitte 2020 37
E-Commerce Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Änderungen in 2021 auf Prozesse und Systeme Überwachungsprozess für Transaktionsdaten • Umsatzsteuerpflicht der Lieferanten • (Nicht-)Unternehmereigenschaft der Lieferanten Überwachungsprozess zur Marktplatz/ • (Nicht-)Unternehmereigenschaft der Einhaltung der Kunden umsatzsteuerlichen Pflichten Plattform • Umsatzsteuerliche Registrierungspflicht für Lieferanten • Umsatzsteuerliche Registrierungspflicht für Betreiber elektronischer Schnittstellen Verbesserung von Prozessen und (Marktplätze / Plattformen) Systemen, um die bevorstehende Beteiligung an Lieferketten abzubilden Deloitte 2020 38
Rechnungsberichtigung Deloitte 2020 39
Rechnungsberichtigung Auswirkungen auf betriebliche Prozesse und Systeme Beispiel: Elektronische Rechnungen Empfang Konvertierung / Rechnungs- elektronischer Verarbeitungs- prüfung Stammdaten Auftrag/ Waren- prozesse Zahlung USt- eingang Rechnungen Bestellung Voranmeldung € Prozesse Effizienz Formate Automatisierung Elektronische Rechnungen Formelle Prüfung der (z.B. X-Rechnung, ZUGFeRD) Rechnungsvoraussetzung Sonderprozesse, z.B. Rechnungsberichtigung Steuerliche Würdigung Deloitte 2020 40
Quick Fixes Deloitte 2020 41
„Quick Fixes“ Was ist neu? Objektiv nachvollziehbar unternehmerischer Bezug durch „Verwenden“ der USt-ID-Nr. Qualifizierte Prüfung der USt-ID-Nr. bleibt zentral ZM muss fristgerecht und periodengerecht erfolgen ZM muss fristgerecht und periodengerecht berichtigt werden Regeln zur Steuerbefreiung gelten auch für innergemeinschaftliches Verbringen Gelangensvermutung (§ 17a UStDV) und Gelangensnachweis (§§ 17b ff UStDV) sind gleichrangig Keine Vergütung der Umsatzsteuer von „steuerpflichtigen“ innergemeinschaftlichen Lieferungen Deloitte 2020 42
Customs Control Tower Deloitte 2020 43
Our vision – The Customs Control Tower Our vision for you is to establish a Customs Control Tower (CCT) as the “nerve center” controlling, planning and executing all customs activities efficiently and effectively Global KPI • Ensures overall governance Trade Radar Dashboard Control Proactive customs steering • Orchestrates and integrates decision-making • Leverages structured and unstructured data across Customs customs functions and partners AEO Scan… Control Framework… • Empowers to make both tactical and short-term decisions Preference • Centrally supports classification, valuation, Free Trade SIMULATION Agreements Plan • Supports continuous improvement BROKER • Bundles ressources … Supervision Customs Irregularities • Executes day-to-day operations according to Process Dashboard Execute organizational guidelines Mining Customs Customs Special Origin(s) Customs • Identifies and escalates issues according to protocol for Customs & Trade Classification Valuation procedures Management Operations continuous improvement … Platform • Aligns with plants and brokers and ties into supply chain strategy Focus on the activities that add most value to your customs organization and use inhouse knowledge where you need it Streamline your processes and consolidate relevant information towards a successful ICP Deloitte 2020 44
What is a typical Customs Control Tower project approach? Global Trade Transformation in a Nutshell Phase 0: pre-project 1 2 Capability Analysis 3 4 Trade Compliance Exposure Target Program Business Case & Tool selection Generate an overview about the global Analysis of current capabilities in the Definition of Project Portfolio and the Last step is to create a summary of all customs & trade compliance operations, C&T function, automation level, data deployment strategy projects identified in form of a feasibility organizational structures, risk exposure availability and global outreach. charter including cost / benefit analysis. and existing governance measures Phase 1: CCT project 5 6 7 8 Transformation Concept Implementation Go live Hyper care Conceptual work must be done for all Implementation is the technical Go live phase with regard to the Act as ongoing partner for customs & projects within the portfolio; creating an installation of tools, organizational individual project measures; trade compliance with regard to process implementation plan and/or blueprint measures or procedural changes Achievement of Customs Control Tower updates / organizational reviews or stated business process outsourcing activities Deloitte 2020 45
Überblick 2020 Deloitte 2020 46
Überblick 2020 Zoll (1/2) Thema Deloitte Tax News, Webcast System des registrierten Ausführers ab 01.01.2020 für ÜLG verpflichtend • Deloitte Tax News Auswirkungen des Brexit im Bereich Warenursprung und Präferenzen • Deloitte Tax News • Deloitte Tax News – Update • Deloitte Tax News – Update 2 Brexit: Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 • Deloitte Tax News COVID-19: Auch EU-Kommission beschränkt Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung • Deloitte Tax News COVID-19: Zollrechtliche Erleichterungen für Unternehmen • Deloitte Tax News COVID-19: Herstellung von Desinfektionsmitteln • Deloitte Tax News • Deloitte Tax News – Update 1 • Deloitte Tax News – Update 2 COVID-19: Einfuhrumsatzsteuer kann gestundet und die Vollstreckung aufgeschoben werden • Deloitte Tax News COVID-19: Leitlinien der EU-Kommission zur einheitlichen Auslegung zollrechtlicher • Deloitte Tax News Regelungen COVID-19: Deutsche Zollverwaltung aktualisiert Informationen zu den Auswirkungen der • Deloitte Tax News Corona-Pandemie auf den Zoll COVID-19: Deutsche Zollverwaltung informiert zu präferenzrechtlichen Vereinfachungen bei • Deloitte Tax News der Einfuhr Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Neuregelung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer bei • Deloitte Tax News Zahlungsaufschub Deloitte 2020 47
Überblick 2020 Zoll (2/2) Thema Deloitte Tax News, Webcast EU-Kommission: Erleichterung des weltweiten Handels mit Gesundheitsgütern • Deloitte Tax News COVID-19: Zahlungserleichterungen für Einfuhrzölle • Deloitte Tax News Brexit: Britische Regierung lehnt Verlängerung der Übergangsphase ab • Deloitte Tax News Vietnam: Freihandelsabkommen mit EU tritt am 01.08.2020 in Kraft • Deloitte Tax News COVID19: Deutsche Zollverwaltung aktualisiert Informationen zu den Auswirkungen der • Deloitte Tax News Corona-Pandemie Brexit: Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums mit dem Vereinigten Königreich • Deloitte Tax News Inanspruchnahme der reduzierten Zölle nach dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam • Deloitte Tax News COVID 19: EU-Kommission verlängert Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen bei der • Deloitte Tax News Einfuhr medizinischer Geräte Mögliche Cyberspionage mittels der Schadsoftware GOLDENSPY in China • Deloitte Tax News EuGH: Gedanken sind nicht immer zollfrei EuGH vom 10.09.2020, Rs. C-509/19 • Deloitte Tax News EU Kommission: Überarbeitete Leitlinien zum Zollwert veröffentlicht • Deloitte Tax News BMF: Neuregelung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer bei Zahlungsaufschub BMF, Schreiben vom 06.10.2020, III B 1 – Z • Deloitte Tax News 8201/19/10001 EU-Kommission: Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen bei der Einfuhr medizinischer • Deloitte Tax News Geräte erneut verlängert Deloitte 2020 48
Überblick 2020 Umsatzsteuer (1/2) Thema Deloitte Tax News, Webcast Rat der EU: Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten • Deloitte Tax News BFH: Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung im Ganzen trotz vollständiger Übertragung BFH vom 18.09.2019, XI R 33/18 • Deloitte Tax News der Anteile an einer GmbH BFH: Verzinsung von Vorsteuervergütungsansprüchen BFH vom 17.07.2019, V R 7/17 • Deloitte Tax News COVID-19: Maßnahmen aus dem Bereich der Indirekten Steuern • Deloitte Tax News BMF: Neue Regelungen zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Leasingverträgen BMF, Schreiben vom 18.03.2020 – III C 2 -S • Deloitte Tax News 7100/19/10008 :003 Konjunkturpaket 2020: befristete Senkung der Umsatzsteuersätze • Deloitte Tax News • Webcast: Befristete Senkung der Umsatzsteuersätze • Webcast: Befristete Senkung der Umsatzsteuersätze – Praxisfälle der Immobilienwirtschaft • Webcast: Praktische Hinweise zur bevorstehenden Umsatzsteuererhöhung BMF: Entwurf eines Schreibens zur befristeten Senkung der Steuersätze im Überblick BMF, Entwurf eines begleitenden • Deloitte Tax News Schreibens, III C 2 - S 7030/20/10009 • Deloitte Tax News • Deloitte Tax News EuGH: Vorlage zu den Rechtsfolgen der umsatzsteuerlichen Organschaft BFH, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom • Deloitte Tax News 11.12.2019, XI R 16/18 Deloitte 2020 49
Überblick 2020 Umsatzsteuer (2/2) Thema Deloitte Tax News, Webcast Neue verbrauchsteuerrechtliche Systemrichtlinie • Deloitte Tax News BFH: Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk BFH vom 26.05.2020, VII R 58/18 • Deloitte Tax News BMF: Geänderte Definition der Werklieferung im UStAE BMF, Schreiben vom 01.10.2020, III C 2 -S • Deloitte Tax News 7112/19/10001 Befristete Senkung der Umsatzsteuer und Verrechnungspreise – wie passt das zusammen? • Deloitte Tax News BMF: Einführungsschreiben zu den geänderten Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Schreiben vom 09.10.2020, III C 3 - S • Deloitte Tax News Lieferungen 7140/19/10002 • Podcast: Quick Fixes • Webcast: Bedeutung von ZM und USt-ID • Webcast: innergemeinschaftliche Lieferungen E-Invoicing in Deutschland – Aktueller Überblick • Webcast Deloitte 2020 50
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hinweise auf weitere Veranstaltungen: Steuern und Recht im Jahresüberblick Steuern und Recht im Überblick - Trends und Änderungen in 2020 - - Trends und Änderungen in 2020 - Webcastreihe, 7. Dezember – 11. Dezember 2020 Quartalswebcastreihe 2020 Termine: Termine: 7. Dezember 2020, 12.30-14.00 Uhr: 31. März 2020 Prozesse und Technologie sowie Unternehmensbesteuerung Webcast Q I 8. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr: 30. Juni 2020 Indirekte Steuern/ Zoll Webcast Q II 9. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr: 28. September 2020 Verrechnungspreise Webcast Q III 10. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr: Lohnsteuer/ Private Einkommensteuer 18. Dezember 2020 Webcast Q IV 11. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr: Q&A-Zoom-Session mit den Deloitte-Experten der jeweiligen Standorte Service: zu jedem Thema findet sich ein Hinweis zu einem vertiefenden Beitrag in den www.deloitte-tax-news. Sofern die Themen im Rahmen 2020 Deloitte unserer Webcasts vorgestellt wurden, findet sich ebenfalls ein entsprechender Hinweis drauf. 51
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns. Deloitte ist ein weltweit führender Dienstleister in den Bereichen Audit und Assurance, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting und damit verbundenen Dienstleistungen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unser weltweites Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften und verbundenen Unternehmen in mehr als 150 Ländern (zusammen die „Deloitte- Organisation“) erbringt Leistungen für vier von fünf Fortune Global 500®-Unternehmen. Erfahren Sie mehr darüber, wie rund 330.000 Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen. Weder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen noch deren verbundene Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringen mit dieser Veröffentlichung eine professionelle Dienstleistung. Diese Veröffentlichung ist nicht geeignet, um geschäftliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen. Hierzu sollten sie sich von einem qualifizierten Berater in Bezug auf den Einzelfall beraten lassen. Es werden keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Aussagen, Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung gemacht, und weder DTTL noch ihre Mitgliedsunternehmen, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten haften oder sind verantwortlich für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Personen entstehen, die sich auf diese Veröffentlichung verlassen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen.
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