Österreich Online verkaufen in - E-Commerce International - IHK24

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Österreich Online verkaufen in - E-Commerce International - IHK24
Online verkaufen in
Österreich
                      E-Commerce International
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EINLEITUNG

© iStock/cbies

Zum Projekt „Online verkaufen in…“                         Die beteiligten Partner

Der Online-Handel entwickelt sich weltweit mit einer       Der Bereich International unterstützt seine Mitglieds­
kaum zu übertreffenden Dynamik. Er ist für Unterneh-       firmen in allen Phasen des Auslandsgeschäfts. Mehr zu
men mit vielen Chancen verbunden, stellt sie aber auch     dem Service unter www.essen.ihk24.de/international.
vor komplexe Herausforderungen. Besonders der Aufbau
des Auslandsgeschäfts ist im E-Commerce anspruchsvoll.     Die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) ist
                                                           Teil des weltweiten Netzwerkes der AHKs mit über 130
Vor diesem Hintergrund hat die Industrie- und Handels-     Standorten in 90 Ländern (www.ahk.de).
kammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
zu Essen (IHK) das Projekt „Online verkaufen in…“ initi-   Die DHK wurde 1955 gegründet; ihre Wurzeln reichen
iert – in Ergänzung des eigenen Informations- und Bera-    aber bis in das Jahr 1920 zurück. Mit 1.400 Unterneh-
tungsangebots zum Thema „E-Commerce International“.        men zählt sie zu den mitgliederstärksten Auslandshan-
In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der deutschen           delskammern. Sie berät, betreut und vertritt deutsche
Auslandshandelskammern (AHKs) werden Länderbooklets        Unternehmen, die ihr Geschäft mit Österreich auf- oder
zu ausgewählten Märkten herausgegeben, die die wich-       ausbauen wollen (www.dhk.at).
tigsten Fragen zum Einstieg in den jeweiligen (Online-)
Markt beantworten sollen.

2   Online verkaufen in Österreich
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INHALTSVERZEICHNIS

   Unterschiede zu Deutschland                                             4

   Verkaufskanäle und E-Marktplätze                                        5

   Suchmaschinen und Marketing                                             6

   Internetauftritt, Online-Shop und Bezahlung                             7

   Landesspezifische Datenbanken                                           8

   Recht, Steuern und Pflichten                                            9

   Versand, Retouren und Beschwerden                                      15

   Ansprechpartner der AHK Österreich                                     16

   Impressum                                                              17

                                                 Online verkaufen in Österreich   3
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UNTERSCHIEDE ZU DEUTSCHLAND

Welche auffälligen Abweichungen gibt                       Wenn also Waren nach Österreich versandt werden
es zu Deutschland im E-Commerce?                           sollen, muss der Shop-Besitzer hinsichtlich der oben
                                                           genannten Bereiche österreichische Rechtsvorschriften
Im Allgemeinen sind sich Österreich und Deutschland        beachten.
sehr ähnlich. Dies trifft auch auf E-Commerce zu, da
viele Richtlinien und Regeln in der gesamten EU vollhar-
monisiert sind. Des Weiteren ähnelt das österreichische    Wie ist das landestypische
Recht dem deutschen sehr.                                  Konsum(enten)verhalten online?
In der E-Commerce-Richtlinie der EU wurde im Bereich       Im Jahr 2020 stiegen die österreichischen Ausgaben im
des E-Commerce ein Prinzip festgelegt, wonach sich die     Onlinehandel auf ein Rekordniveau von 8 Mrd. Euro. Die
rechtlichen Anforderungen an einen in einem Mitglieds-     größte Wachstumsdynamik sieht der Bereich Handy-
staat der EU niedergelassenen Anbieter elektronischer      shopping (M-Commerce). Bereits ein Drittel der Öster-
Dienste (Dienstanbieter) nach dem Recht seines Sitz-       reicher kauft im Internet via Smartphone ein; seit 2014
staates richten. In Österreich wurde dieses Prinzip als    haben sich die Umsätze im M-Commerce verfünffacht.
sogenanntes „Herkunftslandprinzip“ umgesetzt. Danach       Ebenso deutlich gestiegen ist die Marktkonzentration im
unterliegt ein Website-/Webshop-Betreiber grundsätz-       Onlinehandel: Rund 87 Prozent des Gesamtumsatzes ge-
lich nur den rechtlichen Bestimmungen, die in jenem        nerieren die Top-100-Online-Shops in Österreich. 2020
Staat bestehen, in dem er seinen Unternehmenssitz hat      haben rund 69 Prozent der Internetbenutzer Waren oder
(§ 20 ECG).                                                Dienstleistungen über das Internet bestellt. Die Top-Wa-
                                                           rengruppen im Onlinehandel sind Bekleidung, Elektroge-
Ausgenommen von diesem Prinzip sind allerdings:            räte und Bücher. Die stärksten Zuwächse verzeichneten
                                                           zuletzt die Sektoren Computer/Hardware, Kosmetik so-
    Verbraucherschutzrecht                                 wie Sportartikel. Auch boomt der Online-Lebensmittel­
    Urheberrecht                                           handel. Aufgrund der kulturellen und geografischen
    Gewerbliche Schutzrechte (z. B. Markenrecht, Patent-   Nähe ähnelt das österreichische Konsumverhalten dem
    recht, Musterschutzrecht etc.)                         deutschen sehr, doch liegt der Online-Anteil bei den
    Wettbewerbsrecht (z. B. Rechtsvorschriften bezüg-      Einzelhandelsausgaben in Österreich weiterhin deutlich
    lich der unzulässigen Zusendung von Werbung per        unter dem in Deutschland.
    E-Mail, SMS etc.)
    Gewinn- und Glücksspiele
    Rechtsvorschriften über Waren (Sicherheitsnormen,
    Kennzeichnungspflichten, Verbote und Einschränkun-
    gen der Innehabung oder des Besitzes usw.)

4   Online verkaufen in Österreich
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VERKAUFSKANÄLE UND E-MARKTPLÄTZE

                                                            © iStock/William_Potter

Online-Shop oder Plattform: Wie starte                       Wie heißen die relevantesten
ich am besten in den Markt?                                  E-Marktplätze Österreichs…
Laut verschiedener Experten ist es sinnvoller, zunächst              …im B2C-Bereich?
den Handel über renommierte Plattformen zu fokussie-
ren. Zunächst liegt es daran, dass die Kosten für die Er-       Amazon Österreich: www.amazon.at
stellung eines Online-Shops deutlich höher sind als beim        Zalando Österreich: www.zalando.at
Vertrieb über Plattformen. Zusätzlich ist die Reichweite        eBay Österreich: www.ebay.at
von renommierten Plattformen um einiges größer als die          Otto Österreich: www.ottoversand.at
eines neu installierten Online-Shops. Dafür sind die Ge-        Willhaben: www.willhaben.at
winnmargen beim eigenen Online-Shop deutlich höher.             Neckermann Österreich: www.neckermann.at

Dennoch wird empfohlen, zunächst durch den Platt-                    …im B2B-Bereich?
formvertrieb zu ermitteln, ob das Produkt überhaupt für
E-Commerce geeignet ist und ob die internen Abläufe             Wer liefert was: www.wlw.at
für E-Commerce im Unternehmen funktionieren. Wenn               Bailaho: www.bailaho.at
der Verkauf über eine Plattform gut läuft, kann man der
Gestaltung des eigenen Online-Shops gelassener und mit
mehr Erfahrung gegenüberstehen.

                                                                                      Online verkaufen in Österreich   5
SUCHMASCHINEN UND MARKETING

Bei welchen relevanten Suchmaschinen                     Was sind die gängigsten Marketing-
sollte man gefunden werden?                              Instrumente in Österreich?
Im Allgemeinen ist es natürlich sehr gut, wenn man       Im Onlinemarketing wird, wie auch in Deutschland, vor-
durch die intelligente Verwendung von sog. Meta-Tags     nehmlich auf folgende Maßnahmen gesetzt:
bei Google als eines der ersten Unternehmen erscheint.
Nach einer Studie von Software-Dienstleister Caphyon        Klassische Online-Werbung über Werbebanner:
bleiben über 70 Prozent aller Google-Nutzer bei ihrer       Online-Werbung ist messbarer, direkter und relevan-
Suchanfrage auf der ersten Seite.                           ter als die klassische Werbekommunikation. Erzielte
                                                            Umsätze lassen sich sehr genau auf die gesetzten
Des Weiteren ist eine hohe Platzierung auf herold.at,       Werbemaßnahmen zurückführen.
dem österreichischen Pendant zu den Gelben Seiten, so-
wie auf den genannten Marktplätzen hilfreich.               Suchmaschinen-Marketing:
                                                            Erfolgreiches Suchmaschinen-Marketing (nicht zu
                                                            verwechseln mit Suchmaschinen-Optimierung SEO)
Welches sind (weitere) relevante                            verlangt eine Kombination aus gut gewählten Stich-
Suchmaschinen…                                              worten, Anzeigentexten und Zielseiten, also soge-
                                                            nannten „landing pages“.
        … im B2C-Bereich?

    Kaufhaus Österreich (www.kaufhaus-oesterreich.at)    Welche Relevanz besitzen
    Shöpping.at (www.shoepping.at)                       Social Media-Plattformen?
    Geizhals (www.geizhals.at)
                                                         Social Media als Marketing-Tool erhält eine zunehmende
        … im B2B-Bereich?                                Bedeutung für den Onlinehandel.

    Wer liefert was (www.wlw.at)
    FirmenABC (www.firmenabc.at)                         Was sind die gängigsten
    Bailaho (www.bailaho.at)                             Social Media-Plattformen?
    WKO (www.firmen.wko.at)
                                                            Facebook
                                                            Twitter
                                                            Instagram
                                                            LinkedIn
                                                            XING
                                                            YouTube

6   Online verkaufen in Österreich
INTERNETAUFTRITT, ONLINE-SHOP UND BEZAHLUNG

Was gilt es beim Internetauftritt/                          Welche Bezahlfunktionen sollten
Online-Shop in Österreich zu beachten?                      angeboten werden?
Ein Vorteil, den der österreichische Markt für deutsche       Kreditkarte
Unternehmen hat, ist die gemeinsame Sprache. Ein On-          Rechnung
line-Kauf ist viermal wahrscheinlicher, wenn der Inter-       PayPal
netauftritt in der Muttersprache des Kunden verfasst ist.     Lastschrift
                                                              Vorkasse
Folgende Punkte sollten dennoch beim Entwickeln und           Sofortüberweisung
Planen des Webauftritts beachtet werden:

   Name der Domain: Der Name, unter dem der Web-            Wer sind die gängigen Zahlungs­
   auftritt im Internet zu finden ist, sollte kurz, präg-   dienstleister im Onlinehandel?
   nant und einprägsam sein. Allerdings muss darauf
   geachtet werden, dass keine Marken- oder Schutz-           PayPal (www.paypal.at)
   rechte verletzt werden. Schlüsselwörter im Domain-         Klarna (www.klarna.at)
   Namen wirken sich oft positiv bei der Indizierung von      Viveum (www.viveum.at)
   Suchmaschinen. Zusätzlich sollte man den Firmen-
   E-Mail-Kontakt auch über den Domainnamen lau-
   fen lassen und nicht über Anbieter wie gmx.de oder
   Google-Mail.

   Außerdem sollte das Konzept des Internetauftritts an
   Zielgruppe, Unternehmens- und Kommunikationszie-
   le angepasst sein.

   Berücksichtigung unterschiedlicher Bezeichnungen
   von Produkten in Österreich (so heißt Quark in Ös-
   terreich Topfen, Fisolen sind grüne Bohnen, eine Tüte
   ist ein Sackerl oder Tragetasche, Mülleimer sind Mist-
   kübel, etc.)

Die notwendigen Mindestangaben/Informationspflichten
sind mit Deutschland identisch. Ein Impressum ist erfor-
derlich!

                                                                                  Online verkaufen in Österreich   7
LANDESSPEZIFISCHE DATENBANKEN

Wo finde ich Datenbanken…

        … zum Thema Einfuhr?                                     … zur Marktrecherche?

Statistiken zum Außenhandel Österreichs finden Sie un-   Zur Marktrecherche stellen verschiedene Institutionen in
ter:                                                     regelmäßigen Abständen Marktstudien oder Branchen-
www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/aussen-   berichte zur Verfügung. Diese werden im Folgenden auf-
handel/hauptdaten/index.html                             gelistet und verlinkt.

Allgemeine Informationen rund um das Thema Waren-        Bank Austria Branchen- und Konjunkturbericht:
verkehr innerhalb der EU gibt es auf:                    www.bankaustria.at/boersen-und-research-analysen-
www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-eu/einreise-aus-   und-research-oesterreich-wirtschaftsanalysen-und-
eu-staaten.html#Der_freie_Warenverkehr_in_der_EU         studien.jsp

        … zur Produktzulassung?                          Germany Trade and Invest:
                                                         www.gtai.de
Das Bundesministerium für Finanzen listet auf seiner
Homepage eine Vielzahl von Einfuhrverboten und –be-      ABA - Invest in Austria:
schränkungen auf:                                        //investinaustria.at/de/
www.bmf.gv.at/zoll/reise/einfuhrverbote-einfuhrbe-
schraenkungen/EinfuhrverboteEinfuhrbeschraenkun­­gen.            … zu weiteren relevanten Themen?
html
                                                         Eine Vielzahl von Datenbanken zu allen möglichen
https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/verbote-     Themen sind auf der Homepage von Statistik Austria zu
beschraenkungen/vub.html                                 finden:
                                                         www.statistik.at

                                                         Konjunkturprognosen und -berichte gibt es auch (teils
                                                         kostenpflichtig) auf dem Internetauftritt des Österreichi-
                                                         schen Amts für Wirtschaftsforschung:
                                                         www.wifo.ac.at/

                                                         Regelungen, Vorschriften, Beschränkungen und Ähnli-
                                                         ches werden in der Datenbank Findok des österreichi-
                                                         schen Finanzministeriums gespeichert:
                                                         //findok.bmf.gv.at/

8   Online verkaufen in Österreich
RECHT, STEUERN UND PFLICHTEN

© iStock/RomoloTavani

Welche (lokalen) rechtlichen Aspekte                      um dem Erfordernis zu entsprechen, dass der Vertrags-
muss ich beachten bei…                                    partner die Möglichkeit haben muss, sich Kenntnis vom
                                                          Inhalt der AGB zu verschaffen. Ob er den Link tatsächlich
   …AGB?                                                  anklickt, ist seine Sache.
   …Widerrufsrecht?
   …Impressum?                                            Das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)
   …Verbraucher(schutz)recht?                             sieht vor, dass bei allen per Fernkommunikation ab-
   …Gewährleistung?                                       geschlossenen Verträgen zwischen Unternehmen und
   …Eigentumsvorbehalt                                    Konsumenten folgende Informationen dem Verbraucher
                                                          bereitgestellt werden müssen:

       … AGB                                                 Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder
                                                             Dienstleistung
Werden bei Geschäftsabschlüssen über das Internet AGB
verwendet, dann müssen diese vereinbart werden, damit        Den Namen oder die Firma des Unternehmens sowie
sie Bestandteil des konkreten Rechtsgeschäftes werden.       die Anschrift
Der Unternehmer muss daher darauf hinweisen, dass er
dem beabsichtigten Vertrag seine AGB zugrunde legt,          Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur
was vor dem Vertragsabschluss zu erfolgen hat, und           schnellen Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Un-
der Kunde muss zumindest die Möglichkeit haben, sich         ternehmen
Kenntnis vom Inhalt dieser AGB zu verschaffen.
                                                             Ggf. die von der Niederlassung des Unternehmens ab-
In der Praxis werden AGB auf der Website eines Online-       weichende Geschäftsanschrift
Händlers oftmals durch einen eigenen Link auf den Text
der AGB zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sich          Ggf. den Namen oder die Firma und die Anschrift der
dadurch Kenntnis vom Inhalt dieser AGB verschaffen,          Niederlassung jener Person, in deren Auftrag der Un-
indem er den entsprechenden Link anklickt. Dies genügt,      ternehmer handelt

                                                                                  Online verkaufen in Österreich   9
RECHT, STEUERN UND PFLICHTEN

   Den Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten (wenn             Ggf. der Hinweis auf Verhaltenskodizes, wenn der Un-
   nicht möglich: Art der Preisberechnung)                       ternehmer einem solchen unterliegt

   Bei unbefristeten oder Abonnementverträgen die Ge-            Ggf. die Laufzeit des Vertrags oder die Kündigungs-
   samtkosten oder die Kosten pro Monat (wenn nicht              bedingungen
   möglich: Art der Preisberechnung)
                                                                 Ggf. die Mindestdauer der Verpflichtungen
   Die Kosten der für den Vertragsabschluss eingesetz-
   ten Fernkommunikationstechnik, sofern diese nicht             Ggf. der Hinweis auf Kaution oder sonstige Sicherheiten
   nach einem Grundtarif berechnet wird
                                                                 Ggf. die Funktionsweise digitaler Inhalte und an-
   Die Zahlungs-, Leistungs- und Lieferbedingungen so-           wendbarer Schutzmaßnahmen
   wie den Lieferzeitraum
                                                                 Ggf. die Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard-
   Bei Bestehen eines Rücktrittsrechts: Die Bedingungen,         und Software
   die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung
   dieses Rechts unter Zurverfügungstellung des Muster-          Ggf. der Zugang zu einem außergerichtlichen Be-
   Widerrufsformulars gemäß Anhang I Teil B FAGG                 schwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

   Ggf. der Hinweis, dass der Verbraucher im Rücktrittsfall   Diese Angaben sind häufig in AGBs zu finden. Das
   die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat     E-Commerce-Gesetz sieht zusätzlich ausdrücklich vor,
                                                              dass ein Dienstanbieter die Vertragsbestimmungen und
   Ggf. den Hinweis, wenn der Verbraucher ausdrück-           allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen dem Nutzer
   lich gewünscht hat, dass mit einer bestellten Dienst-      so zur Verfügung zu stellen hat, dass er sie speichern
   leistung noch innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen       und wiedergeben kann (§ 11 ECG). Diese Verpflichtung
   wird, dass er dann für die erfolgte Dienstleistung im      kann nicht zum Nachteil des Nutzers ausgeschlossen
   Rücktrittsfall ein anteiliges Entgelt zu zahlen hat        werden und gilt für Verbraucherverträge (B2C) genau-
                                                              so, wie bei Verträgen zwischen Unternehmern (B2B). Am
   Ggf. den Hinweis über das Nichtbestehen eines Rück-        besten richtet man die Website so ein, dass vor Abgabe
   trittsrechts oder die Umstände, unter denen der Ver-       der Bestellung der Kunde auf einen Button drücken muss,
   braucher sein Rücktrittsrecht verliert                     wodurch er bestätigt, dass er die AGB zustimmend zur
                                                              Kenntnis genommen hat. Dies gilt sowohl B2C als auch
   Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewähr-          B2B.
   leistungsrechts

   Ggf. der Hinweis auf allfällige Garantien und deren
   Bedingungen

10 Online verkaufen in Österreich
RECHT, STEUERN UND PFLICHTEN

        … Widerrufsrecht                                         Rechtsform (nur bei im Firmenbuch eingetragenen
                                                                 Unternehmen notwendig; ggf. mit Zusatz „in Liqui-
Im österreichischen FAGG wird vom Rücktrittsrecht ge-            dation“)
sprochen. Der Begriff ist synonym mit Widerrufsrecht
zu verwenden. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalender-           Sitz laut Firmenbuch bzw. Standort der Gewerbebe-
tage bei Fernabsatzverträgen. Innerhalb dieser Frist             rechtigung
kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen
und grundsätzlich ohne Kosten von derartigen Verträ-             Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
gen zurücktreten. Vertraglich kann diese Frist allenfalls
verlängert, jedoch nicht verkürzt werden. Die Belehrung          Firmenbuchgericht (falls vorhanden)
(ebenso die Zurverfügungstellung aller anderen Informa-
tionen nach § 4 Abs. 1 FAGG) hat in jedem Fall schon             Falls Angaben über das Gesellschaftskapital gemacht
vor dem Vertragsabschluss bzw. der Vertragserklärung             werden: Stammkapital bzw. Grundkapital und Betrag
(Bestellung) des Verbrauchers zu erfolgen. Dies in klarer        nicht einbezahlter Einlagen
und verständlicher Form in einer dem konkret gewählten
Fernkommunikationsmittel angepassten Art und Weise.           Eine inländische Zweigniederlassung einer ausländischen
                                                              Gesellschaft hat neben den Angaben der im Ausland be-
        … Impressum                                           findlichen Hauptniederlassung (Firma, Rechtsform allen-
                                                              falls mit Liquidationszusatz, Sitz, Handelsregisternummer,
In Österreich gibt es mehrere Gesetze, die sich mit der Im-   Handelsgericht) auch die Firma, die Firmenbuchnummer
pressumspflicht befassen. So gilt die betreffende Bestim-     und das Firmenbuchgericht der inländischen Zweignie-
mung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins         derlassung anzugeben (§ 14 Abs. 3 UGB)! Bei allen Per-
Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende          sonengesellschaften, bei denen keine natürliche Person
Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur         voll haftet (z.B. GmbH und Co. KG) müssen die Angaben
für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetra-      sowohl für die KG als auch für die GmbH gemacht wer-
gen sind; die betreffenden Bestimmungen im Medienge-          den! Die oben genannten Informationen müssen auch bei
setz (§§ 24, 25 MedienG) gelten für alle Versender von        jeglicher Form von elektronischer Kommunikation an-
Newsletter. Dazu kommen noch allfällige Ergänzungen           gegeben werden (E-Mails, Twitter, Xing etc.). Zusätzlich
aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG)           ist für elektronische Kommunikation die Datenverarbei-
und des Datenschutzgesetzes (§ 25 DSG).                       tungsnummer anzugeben, sofern vorhanden.

Da sich die Impressumspflicht nach dem UGB und der            Für alle kommerziellen Websites gilt des Weiteren die
GewO ergänzt, können die Impressumsangaben wie folgt          Informationspflicht des ECG:
zusammengefasst werden:
                                                                 Volle geografische Anschrift der tatsächlichen Nie-
   Name bzw. Firma laut Firmenbuch (bei Einzelunter-             derlassung (für behördliche und gerichtliche Zustel-
   nehmen beides, falls nicht identisch)                         lungen taugliche Anschrift)

                                                                                      Online verkaufen in Österreich   11
RECHT, STEUERN UND PFLICHTEN

   Kontaktdaten: E-Mail, Telefon, Fax                              … Verbraucher(schutz)recht

   Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorgani-       Informationen zum Verbraucherrecht sind auf dem Por-
   sation                                                  tal www.verbraucherrecht.at zu finden. Die rechtlichen
                                                           Bestimmungen sind zahlreich und unterscheiden sich je
   Aufsichtsbehörde (wenn die Tätigkeit einer behördli-    nach Branche.
   chen Aufsicht unterliegt; es wird empfohlen auf jeden
   Fall die jeweilige Gewerbebehörde bzw. sonstige die             … Gewährleistung
   Berufsbewilligung ausstellende Behörde anzugeben.)
                                                           Die Gewährleistungsfrist ist unterschiedlich lang, je
   Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrecht-       nachdem ob es sich um eine bewegliche oder unbeweg-
   liche Vorschriften                                      liche Sache handelt. Bei beweglichen Sachen beträgt die
                                                           Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei unbeweglichen 3 Jahre.
   Sofern vorhanden: spezielle Berufsbezeichnung;          Die Abgrenzung erfolgt im Großen und Ganzen danach,
   Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen         ob die Sachen ohne Verletzung ihrer Substanz von einer
   wurde; UID-Nummer                                       Stelle zur anderen versetzt werden können; trifft dies zu,
                                                           gelten sie als beweglich, ansonsten als unbeweglich.
Für Newsletter, also eine Aussendung, die mindestens
vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung              … Eigentumsvorbehalt
elektronisch verbreitet wird, gelten weitere Bestimmun-
gen, die in §§24, 25 MedienG einsehbar sind.               Auch in Österreich ist der Eigentumsvorbehalt ein gängi-
                                                           ges Sicherungsmittel, anders als in Deutschland ist dieser
                                                           nicht gesetzlich geregelt, wird jedoch von der Rechtspre-
                                                           chung anerkannt. Gegenstand eines solchen Eigentums-
                                                           vorbehaltes können nur bewegliche Sachen sein.

                                                           Ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, der den Eigentum-
                                                           serwerb bis zur vollständigen Begleichung aller gegen
                                                           den Besteller bestehenden Ansprüche aufschiebt, ist in
                                                           Österreich nicht anerkannt.

                                                           Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt existiert dem Grun-
                                                           de nach auch in Österreich, doch muss zur wirksamen
                                                           Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes
                                                           der Käufer den Zweitkäufer über die bestehenden Eigen-
                                                           tumsverhältnisse in Kenntnis setzen.

12 Online verkaufen in Österreich
RECHT, STEUERN UND PFLICHTEN

Welche steuerlichen Aspekte sind im                        Unterliege ich Meldeschwellen
E-Commerce besonders zu beachten?                          oder -pflichten?
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen aus einem
EU-Mitgliedsstaat in einen anderen ist eine steuerliche            Versandhandel
Befreiung möglich. Als innergemeinschaftliche Lieferung
bezeichnet man Lieferungen zwischen Unternehmern in        Für den Versandhandel gelten folgende Bestimmungen:
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Eine steuerliche Be-     Ein Versandhandel liegt vor, wenn von einem Unterneh-
freiung hängt von folgenden Umständen ab:                  mer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet
                                                           eines anderen Mitgliedstaates Gegenstände an private
   Der Unternehmer oder der Abnehmer befördert oder        oder an bestimmte andere unternehmerische Abnehmer
   versendet den Liefergegenstand in das übrige Ge-        ohne eigene UID-Nummer, wie z. B. Kleinunternehmer,
   meinschaftsgebiet.                                      befördert oder versendet werden.

   Der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegen-        Die Lieferschwelle für Lieferungen nach Österreich be­
   stand für sein Unternehmen erworben hat. Auch ju-       trägt 35.000 Euro. Unternehmer aus anderen EU-Staa-
   ristische Personen, die selbst nicht Unternehmer sind   ten, die die Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr
   oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen er-       überschreiten, sind ab jenem Umsatz, mit dem die Lie-
   werben, fallen hierunter.                               ferschwelle überschritten wurde, verpflichtet, mit öster-
                                                           reichischer Umsatzsteuer zu fakturieren. Selbiges gilt,
   Der Erwerb des Liefergegenstandes ist beim Abneh-       wenn die Lieferschwelle im vorangegangenen Kalender-
   mer im betreffenden Mitgliedstaat steuerbar (Er-        jahr überschritten wurde. Ab diesen Zeiträumen besteht
   werbsbesteuerung).                                      daher eine Verpflichtung zur umsatzsteuerlichen Regis-
                                                           trierung in Österreich, Abgabe von Umsatzsteuervoran-
   Die genannten Voraussetzungen sind buchmäßig            meldungen und/oder Umsatzsteuerjahreserklärung und
   nachzuweisen u.a. durch Aufzeichnung der Umsatz-        Abführung der jeweiligen Umsatzsteuer in Österreich.
   steuer-Identifikationsnummer des Abnehmers der
   Lieferung.                                              Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gilt die Liefer-
                                                           schwelle nicht, d.h. die Versandhandelsregelung kommt
Außerdem gelten für die Rechnung folgende Formalvor-       auch zur Anwendung, wenn der Unternehmer die Lie-
schriften:                                                 ferschwelle nicht überschreitet. Die Versandhandels-
                                                           regelung gilt ebenfalls nicht für die Lieferung neuer
   Hinweis auf die Steuerfreiheit (Art. 11 Abs. 1 UStG)    Fahrzeuge. Der Handel mit Tabakwaren ist aufgrund des
   und                                                     Tabakmonopolgesetzes in Österreich verboten. Ähnliches
   Angabe der UID-Nummer des liefernden Unterneh-          gilt auch für Arzneiwaren. Für Arzneiwaren besteht auf
   mers und seines Abnehmers (Art. 11 Abs. 2 UStG).        Grund des Arzneiwareneinfuhrgesetzes ein Verbot des

                                                                                   Online verkaufen in Österreich   13
RECHT, STEUERN UND PFLICHTEN

Bezuges im Fernabsatz. Allerdings gibt es hier Ausnah-           Intrastat
meregelungen, die auf der Homepage des österreichi-
schen Bundesministeriums für Finanzen einzusehen sind.    Intrastatmeldepflichtig sind Unternehmen, deren Waren­
                                                          eingänge aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenver­
Weitere Informationen zum Thema Umsatzsteuer und          sendungen in EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr einen
Versteuerung, innergemeinschaftlicher Lieferungen etc.    fest­gelegten Schwellenwert überschritten haben. Wird
finden Sie auf der Seite des österreichischen Finanzmi-   der Schwellenwert erst im laufenden Kalenderjahr über-
nisteriums: www.bmf.gv.at/                                schritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschrei-
                                                          tung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben. Der
Hinweis: Zum 01. Juli 2021 wird die Lieferschwelle ab-    Schwellenwert für die Intrastat-Meldung wird regelmä-
geschafft.                                                ßig den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst und
                                                          beträgt seit dem Jahr 2015 750.000 Euro.

14 Online verkaufen in Österreich
VERSAND, RETOUREN UND BESCHWERDEN

Muss ich Besonderheiten beim Waren-                         Rund die Hälfte aller Briefsendungen in Österreich gehen
versand beachten…                                           an Personen, die in solchen Gebäuden wohnen.

                                                            Nach diesem Muster ist eine österreichische Privatadres-
        … beim Adressaufbau in Österreich?                  se aufgebaut:

Abgesehen von der vierstelligen Postleitzahl hat der Auf-   Herrn
bau einer österreichischen Adresse eine große Ähnlich-      Magister Max Mustermann
keit zu deutschen Adressen. Aber es gibt doch ein paar      Musterstraße 10/A/4/15*
entscheidende Unterschiede.                                 1100 Wien

In Österreich ist die Nennung von akademischen Graden       *) 10 = Hausnummer, A = Wohnblock, 4 = Treppenhaus /
(z. B. Magister oder Diplom-Ingenieur) und Berufstiteln     Aufgang / Stiege, 15 = Türnummer
(z. B. Amtsrat, Kommerzialrat oder Kammersänger) üb-
lich.                                                              … bei Retouren?

Zudem ist die Thematik der Stiegen (Treppen, Treppen-       Hierzu können keine rechtlichen Angaben gemacht wer-
haus) bei Adressen in Städten wie Wien zu beachten.         den
Eine Besonderheit ist die Angabe einer Türnummer in
Mehrfamilienhäusern. Bis 2012 hatten viele Hausbrief-
fachanlagen in Österreich keine Einwurfschlitze; nur        Gibt es Unterschiede im Umgang mit
Zusteller der ÖPAG konnten mit einem Generalschlüssel       Kundenbeschwerden zu beachten?
den Briefkasten öffnen und die Post hinterlegen. Im Zuge
der Briefmarktliberalisierung wurden alle Hausbrieffach-    Im Allgemeinen sollte man mit Kundenbeschwerden in
anlagen in Österreich auf EU-konforme Klappfächer um-       Österreich genauso umgehen wie in Deutschland. Wich-
gestellt. Jedem Empfänger ist freigestellt, seinen Namen    tig ist es, für Beschwerden offen zu sein. Dies kann man
auf dem Briefkasten anzugeben. Anstelle des Namens          dadurch garantieren, dass man auf der Website eine
reicht die Angabe der Stiege (des Treppenhauses) und der    Service-Hotline für Beschwerden angibt, die dann natür-
Türnummer.                                                  lich auch zu den angegebenen Zeiten besetzt sein muss.
                                                            Wenn ein Kunde schon mit dem Produkt unzufrieden ist,
Für die korrekte Adressierung von Empfängern in Mehr-       sollte man die Kommunikation für ihn nicht zusätzlich
familienhäusern werden also diese Angaben benötigt.         erschweren. Hohe Erreichbarkeit, kompetente Ansprech-
Die Angabe der Türnummer (mit Schrägstrich hinter der       partner und schnelle Problemlösung sind wichtige Fakto-
Hausnummer) ist in Gebäuden mit mehr als vier Abga-         ren, die unmittelbar auf die Meinungsbildung des Kun-
bestellen sogar verpflichtender Bestandteil der Adresse!    den einwirken.

                                                                                   Online verkaufen in Österreich   15
ANSPRECHPARTNER DER AHK ÖSTERREICH

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DEUTSCHE HANDELSKAMMER IN ÖSTERREICH

Markteinstieg                         Rechtliche Fragestellungen

DI Christoph Stelzer                  Beatrix Holzbauer
Tel.: +43 / 1 / 545 14 17 – 27        LL.M. (Eur.)
E-Mail: christoph.stelzer@dhk.at      Tel.: +43 / 1 / 545 14 17 – 25
                                      E-Mail: beatrix.holzbauer@dhk.at

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HERAUSGEBER
Industrie- und Handelskammer für Essen,
Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Tel. 0201 1892-0
Fax 0201 1892-173
www.essen.ihk24.de

REDAKTION
Marc Meckle (Leitung), Andrea Henning, Tanja Kappen

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT
Deutsche Handelskammer in Österreich (AHK Österreich)

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Stand: Februar 2021
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