Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
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Liebe Bürgerinnen und Bürger, über 350 000 Menschen im Freistaat Thüringen Gerade weil Menschen mit Behinderungen für müssen mit Behinderungen leben. Das ist ein den normalen Alltag häufi häufigg Aufwendungen ha- Sechstel der Thüringerinnen und Thüringer. ben, die Menschen ohne Behinderungen nicht Rund 220 000 Menschen von ihnen zählen zu entstehen, erhalten Sie auch von staatlicher den Schwerbehinderten und müssen mit be- Seite Unterstützung. Das Steuerrecht will für sonders hohen Belastungen zurechtkommen. diese außergewöhnlichen Belastungen zumin- Die wenigsten Behinderungen sind angeboren, dest annähernd einen fifinanziellen nanziellen Ausgleich sondern werden durch Krankheiten oder Unfälle schaff en. Daher werden entstandene Kosten, schaffen. hervorgerufen. die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen, steuermindernd berücksichtigt. Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- hinderungen verdienen in unserer Gesellschaft Der vorliegende aktualisierte Steuerwegweiser besondere Aufmerksamkeit. Sie erfahren durch soll Ihnen einen Überblick bieten, wie Sie die Behörden, Institutionen und Verbände vielfäl- Ihnen zustehenden Vorteile in den verschiede- tige Unterstützung. In Ihrem normalen Alltag nen Steuerarten nutzen können. müssen sie aber oftmals mit Umständen und Belastungen klarkommen, die häufi g mit einem häufig Natürlich stehen Ihnen auch die Mitarbeite- hohen fifinanziellen nanziellen Aufwand verbunden sind. rinnen und Mitarbeiter in den zwölf Thüringer Die Integration in das gesellschaftliche und so- Finanzämtern mit Rat zur Seite. ziale Leben in unserem Land stößt somit an or- ganisatorische als auch an fifinanzielle nanzielle Grenzen. 5
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis..................................................................................................................9 Zum Umgang mit dieser Broschüre...............................................................................................10 Überblick..................................................................................................................................... 11 A. Einkommen- und Lohnsteuer...............................................................................................12 1. Der Pauschbetrag für behinderte Menschen...............................................................12 1.1 Pauschbetrag für behinderte Kinder...................................................................14 1.2 Alternative zum Pauschbetrag ...........................................................................15 1.3 Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit.........................................................17 2. Besondere Aufwendungen neben dem Pauschbetrag.................................................19 2.1 Krankheitskosten...............................................................................................19 2.2 Aufwendungen für Heilkuren..............................................................................19 2.3 Kosten für den Privatschulbesuch......................................................................20 2.4 Fahrtkosten für behinderte Menschen................................................................20 2.5 Behinderungsbedingte Umbauten im Wohnbereich...........................................23 3. Weitere zu berücksichtigende Aufwendungen............................................................23 3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen.......................................................................24 3.2 Pauschbetrag für die persönliche Pflege eines Menschen mit Behinderung........26 4. Zusammenfassende Übersicht....................................................................................27 5. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..............................................28 6. Steuererleichterung beim Lohnsteuerabzug................................................................30 7. Steuererleichterungen für Eltern mit behinderten Kindern..........................................30 7
7.1 Kindergeld.........................................................................................................30 7.2 Freibeträge für Kinder........................................................................................32 7.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.............................................................33 7.4 Sonstige kinderbedingte Steuererleichterungen................................................34 7.5 Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ................................................35 8. Sonderregelung beim Versorgungsfreibetrag.............................................................35 B. Vermögensbildung..............................................................................................................37 C. Kraftfahrzeugsteuer............................................................................................................38 D. Umsatzsteuer......................................................................................................................41 1. Die Umsatzsteuerbefreiung für blinde Unternehmer...................................................41 2. Die Umsatzsteuerbefreiung für Blindenwerkstätten und ihre Zusammenschlüsse......42 E. Erbschaft- und Schenkungsteuer.........................................................................................43 Wichtige Anschriften....................................................................................................................44 Thüringer Finanzämter..................................................................................................................45 Notizen.........................................................................................................................................46 8
Abkürzungsverzeichnis BMF - Bundesministerium der Finanzen ff. - fortfolgende GdB - Grad der Behinderung G- erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr bzw. erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung aG - außergewöhnliche Gehbehinderung H- hilflos Bl - blind VB - Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Opferentschädi- gungsgesetz oder einem anderen Nebengesetz zum Bundesversorgungsgesetz und ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 v.H. EB - Entschädigungsberechtigung nach § 28 Bundesentschädigungsgesetz und Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 v.H. SGB IV - Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Vorschriften zu Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung SGB XI - Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung Tz. - Textziffer Tzn. - Textziffern 9
Zum Umgang mit dieser Broschüre Die steuerlichen Sondervorschriften für Men- Bitte beachten Sie: schen mit Behinderung sind nicht immer leicht zu verstehen. Um hier Hilfestellung zu leisten, Die einzelnen Steuererleichterungen sind nach ist der Inhalt der Broschüre nach Steuerarten Grad und Art der Behinderung unterschiedlich. geordnet und - zum Teil - mit Schaubildern zu- Deshalb wurden in der Übersicht auf der folgen- sätzlich erläutert. den Seite und in den betreffenden Abschnit- ten angegeben, wer jeweils Begünstigter sein Da die Informationen möglichst knapp formu- kann. liert sind, sind allgemeine steuerliche Begriffe wie „Werbungskosten“, „Sonderausgaben“ oder Natürlich werden in dieser Broschüre wegen „außergewöhnliche Belastungen“ nicht beson- ihrer kurzen und gerafften Form nicht sämtli- ders erläutert. Wer über solche Begriffe Näheres che Fragen beantwortet; sie kann daher auch erfahren möchte, findet ausführliche Erläuterun- keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben gen im Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler, der oder rechtsverbindliche Informationen geben. auf den Internetseiten des Thüringer Finanz- Dennoch bietet die Broschüre eine gute Hilfe- ministeriums unter www.thueringen.de/th5/ stellung, um sich über wesentliche steuerliche tfm/steuern/ratgeber/lohnsteuer/ veröffentlicht Regelungen zu informieren. ist. Weitere Detailangaben sind auch in der „Anlei- tung zur Einkommensteuererklärung“ enthalten, die mit den Erklärungsvordrucken ausgehän- digt wird. Zur zusätzlichen Erläuterung dienen auch die in dieser Broschüre jeweils am Ende der Abhand- lungen angeführten Fundstellen. Diese Fund- stellen geben an, wo in den derzeit gültigen Steuergesetzen und Verwaltungsanweisungen (z.B. Einkommensteuer-Richtlinien) die steu- erlichen Vergünstigungen für behinderte Men- schen zu finden sind. 10
Überblick Die wichtigsten Vergünstigungen im Überblick Gegenstand der Regelung Art bzw. Grad der Behinderung Seite Pauschbetrag für behinderte Menschen mindestens 25 bzw. 50 12 Fahrten zwischen Wohnung und erster mindestens 50 und Merkzeichen G 28 Tätigkeitsstätte oder: mindestens 70 Mehraufwand für durch die Behinderung mindestens 70 und Merkzeichen G 20 veranlasste unvermeidbare Fahrten oder: mindestens 80 erhöhter Mehraufwand für Privatfahrten Merkzeichen aG, H oder Bl 21 Steuerermäßigung für haushaltsnahe unabhängig von Art und Grad der 24 Beschäftigungsverhältnisse und Behinderung Dienstleistungen Kinderbetreuungskosten unabhängig von Art und Grad der 34 Behinderung Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit 17 persönliche Pflege einer hilflosen Person hilflose Person 26 Freibeträge für Kinder (volljährige Kinder) Ein Kind muss wegen körperlicher, 32 geistiger oder seelischer Behinde- rung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Kfz-Steuervergünstigungen Merkzeichen aG, H oder Bl 38 11
A. Einkommen- und Lohnsteuer Menschen mit einer Behinderung entstehen • ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzli- regelmäßig höhere Aufwendungen für die chen Vorschriften Renten oder andere laufende Bestreitung des Lebensalltags als anderen Bezüge zustehen (z. B. Unfallrente, nicht aber Menschen. Deshalb haben sie die Möglichkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenver- bestimmte Aufwendungen (z.B. Pflegekosten) sicherung der Arbeiter und Angestellten) oder im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu • die Behinderung zu einer dauernden Einbuße machen. Die steuerliche Berücksichtigung er- der körperlichen Beweglichkeit geführt hat folgt entweder durch einen Pauschbetrag für oder behinderte Menschen oder bei einem Einzel- nachweis der Kosten durch einen Abzug der • die Behinderung auf einer typischen Berufs- um die zumutbare Belastung gekürzten Auf- krankheit beruht. wendungen. Bestimmte Aufwendungen können auch neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen steuerlich berücksichtigt werden. Wie hoch ist der Pauschbetrag? Die Höhe des jährlichen Pauschbetrages richtet sich nach dem dauernden GdB: 1. Der Pauschbetrag für GdB Pauschbetrag (in €) behinderte Menschen 25 und 30 310 35 und 40 430 Es ist oft sehr mühsam sämtliche Aufwen- 45 und 50 570 dungen, die infolge der Behinderung entstehen, aufzuzeichnen und die entsprechenden Belege 55 und 60 720 zu sammeln. Deshalb sieht das Einkommensteu- 65 und 70 890 er- und Lohnsteuerrecht vor, die Aufwendungen 75 und 80 1.060 für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmä- 85 und 90 1.230 ßig wiederkehrenden Verrichtungen des tägli- chen Lebens, für die Pflege sowie für einen er- 95 und 100 1.420 höhten Wäschebedarf in einem pauschalen Ver- fahren ohne Einzelnachweis zu berücksichtigen. Blinde sowie hilflose Personen erhalten einen Pauschbetrag von jährlich 3.700 €. Wer hat Anspruch? Hilflos ist, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen Den Pauschbetrag erhalten zunächst die Perso- zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im nen, deren GdB auf mindestens 50 festgestellt Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd ist. Personen, deren GdB auf weniger als 50, bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch er- aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wird füllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung der Pauschbetrag gewährt, wenn oder einer Anleitung zu den genannten Ver- 12
richtungen erforderlich ist. Gleiches gilt, wenn • Personen, deren GdB auf weniger als 50, die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden aber mindestens auf 25 festgestellt ist, muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur führen den Nachweis entweder durch ei- Hilfeleistung erforderlich ist. nen Bescheid der für Schwerbehinderten- angelegenheiten zuständigen Behörde des Bei den Pauschbeträgen handelt es sich um Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder, Jahresbeträge. Auch wenn die Behinderung wenn den behinderten Personen nach den nicht während des gesamten Jahres bestanden gesetzlichen Vorschriften Renten oder an- hat, werden sie in voller Höhe gewährt. dere laufende Beträge zustehen, durch den Rentenbescheid oder einen entsprechenden Falls sich der GdB im Laufe eines Kalenderjah- Bescheid. res ändert, wird stets der höhere Pauschbetrag für das gesamte Jahr gewährt. Treten bei einer Soll der Pauschbetrag von 3.700 € in Anspruch Person mehrere Behinderungen aus verschie- genommen werden, müssen die Voraussetzun- denen Gründen (z. B. als Kriegs- oder als Un- gen dafür aus den Ausweisen oder Beschei- fallgeschädigter) auf, so ist die Behinderung den hervorgehen (z. B. Merkzeichen „Bl“ bei maßgebend, die zum höheren Pauschbetrag Blindheit oder „H“ bei ständiger Hilflosigkeit führt. im Schwerbehindertenausweis). Dem Merkzei- chen „H“ steht die Einstufung in die Pflegegra- Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten de 4 und 5 gleich. Dies ist durch Vorlage eines ist der grundsätzlich einem Ehegatten zuste- entsprechenden Bescheides nachzuweisen. hende Behinderten-Pauschbetrag bei der Ein- zelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälf- te abzuziehen. Wo finde ich meine Ansprechpartner? Für die Ausstellung des Behindertenausweises Wie ist der Nachweis zu erbringen? und die Feststellung des GdB sind in der Regel die Sozialbehörden der Landkreise und kreis- Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme freien Städte zuständig. Der Zuständigkeitsfinder des Pauschbetrages müssen dem Finanzamt des Freistaats Thüringen gibt Auskunft, wo Sie nachgewiesen werden. die zuständige Behörde finden: http://buerger.thueringen.de/. • Behinderte Menschen, deren GdB auf min- destens 50 festgestellt ist, erbringen den Nachweis durch Vorlage eines von der für Wo wird der Pauschbetrag berücksichtigt? Schwerbehindertenangelegenheiten zustän- digen Behörde des Landkreises bzw. der Arbeitnehmer können diesen Pauschbetrag kreisfreien Stadt ausgestellten Ausweises bereits im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßi- für schwerbehinderte Menschen nach dem gungsverfahrens geltend machen. Hierfür ist SGB IX (Schwerbehindertenausweis) oder ei- beim örtlich zuständigen Finanzamt ein ent- nes entsprechenden Bescheides dieser. sprechender Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßi- 13
gung zu stellen. Der Arbeitgeber behält dann selbst in Anspruch, kann der Pauschbetrag auf bereits beim Lohnsteuerabzug weniger Lohn- die Eltern übertragen werden, sofern diese für steuer ein. das Kind einen Freibetrag für Kinder oder Kin- dergeld erhalten. Dies gilt unter bestimmten Ist der Pauschbetrag für behinderte Menschen Voraussetzungen auch für Kinder mit Wohn- bereits in den Vorjahren beim Lohnsteuer- sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Abzug berücksichtigt worden, wird er in den Union bzw. des Europäischen Wirtschafts- Folgejahren in der Regel automatisch über- raumes. Hierzu kann Ihr Finanzamt weitere Aus- nommen. künfte erteilen. Wo geregelt? § Der Pauschbetrag für behinderte Menschen mindert dann das zu versteuernde Einkommen der Eltern und folglich deren Steuerschuld. §§ 33b und 39a Einkommensteuergesetz, Keine Schwierigkeiten bereitet die Übertragung § 65 Einkommensteuer-Durchführungsver- des Pauschbetrages auf verheiratete Eltern- ordnung, paare, die nicht dauernd getrennt leben, oder Richtlinie 33b Einkommensteuer-Richtlinien, auf einen Elternteil, wenn der andere Elternteil BMF-Schreiben vom 19.08.2016, BStBl I im Ausland lebt oder verstorben ist. 2016 S. 804 Hier kann jeweils der Pauschbetrag auf Antrag in voller Höhe beim Lohnsteuer-Ermäßigungs- verfahren bzw. bei der Einkommensteuerver- anlagung berücksichtigt werden. 1.1 Pauschbetrag für behinderte Kinder Sonderproblematik: Die Übertragung des Pauschbetrages bei nicht verheirateten, getrennt lebenden oder ge- Der Pauschbetrag für behinderte Menschen schiedenen Elternteilen steht auch behinderten Kindern zu, sofern diese in Deutschland leben. Kinder im steuer- Komplizierter verhält es sich dagegen in Fällen lichen Sinne sind leibliche Kinder, Adoptiv- unverheirateter, getrennt lebender oder ge- kinder sowie Pflegekinder. schiedener Elternteile. Hier wird wie folgt ver- fahren: Kinder verfügen im Regelfall nicht über eigene oder über nur geringe eigene Einkünfte. Die ge- Grundsätzlich hat immer derjenige Anspruch währten Pauschbeträge würden deshalb keine auf Übertragung des dem Kind zustehenden oder nur eine geringe steuerliche Entlastung Pauschbetrages für behinderte Menschen, der bewirken, wenn sie ausschließlich bei den auch die Freibeträge für Kinder oder Kindergeld behinderten Kindern selbst Berücksichtigung erhält. Stehen beiden Elternteilen die Freibe- fänden. träge je zur Hälfte zu, wird der Pauschbetrag für behinderte Menschen ebenfalls halbiert und Deshalb gilt in diesen Fällen Folgendes: anteilmäßig zugerechnet. Steht einem Kind der Pauschbetrag für behin- In zwei Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, derte Menschen zu und nimmt es ihn nicht den einem Elternteil zu gewährenden hälftigen 14
Pauschbetrag für das behinderte Kind auf den anderen Elternteil übertragen zu lassen: Wo geregelt? § • Ein Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht §§ 33b Absatz 5 Einkommensteuergesetz, nicht oder nur unwesentlich nach. Eine Über- Richtlinie 33b Einkommensteuer-Richtlinien tragung ist auch dann möglich, wenn ein Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unter- haltsleistungen nach dem Unterhaltsvor- schussgesetz gezahlt worden sind. Der 1.2 Alternative zum diesem Elternteil zustehende halbe Pausch- Pauschbetrag betrag wird zusammen mit den hälftigen Freibeträgen für Kinder auf den Elternteil übertragen, der nachweislich allein die Auf- Der Pauschbetrag für behinderte Menschen wendungen für den Unterhalt des Kindes versteht sich als Steuervereinfachung, weil er getragen hat, wenn er dies bei seinem Wohn- Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung den sitzfinanzamt beantragt. Dieser Antrag ist Nachweis von Aufwendungen erspart. nicht von der Zustimmung des Elternteils ab- hängig, dem dabei der halbe Pauschbetrag Menschen mit Behinderung können jedoch verlorengeht. statt der Inanspruchnahme des Pauschbe- trages die Aufwendungen für die Hilfe bei den • Beide Elternteile sind sich darüber einig, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- dass der Pauschbetrag des behinderten Kin- renden Verrichtungen des täglichen Lebens, für des in einem beliebigen Verhältnis aufgeteilt die Pflege sowie für einen erhöhten Wäsche- werden soll. Hierfür ist ein gemeinsamer An- bedarf zusammenstellen und in voller Höhe trag des Elternpaares erforderlich. geltend machen. In Ausnahmefällen kann ein Pauschbetrag für Zu beachten ist, dass sich von diesen Aufwen- ein behindertes Kind zusammen mit den Frei- dungen nur der Teil steuermindernd auswirkt, beträgen für Kinder auf einen Stiefelternteil der die so genannte zumutbare Belastung über- oder einen Großelternteil übertragen werden, steigt. Es ist deshalb nur dann sinnvoll, von wenn das Kind zu dessen Haushalt gehört. dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, wenn Hierzu kann Ihr Finanzamt weitere Auskünfte sich unter Berücksichtigung der zumutbaren erteilen. Belastung ein höherer steuerfreier Betrag als der Pauschbetrag ergibt. Ob dies im Einzelfall Eltern, die den Pauschbetrag ihres behinderten so ist, muss jeweils berechnet werden (siehe Kindes auf sich übertragen haben, können ne- Beispiel). Die Höhe der zumutbaren Belastung ben dem Pauschbetrag zwangsläufige Aufwen- richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Ein- dungen (z.B. Krankheits- und Pflegekosten), künfte und drückt sich in einem bestimmten die sie für das Kind getragen haben, als außer- Prozentsatz davon aus. Dieser Prozentsatz gewöhnliche Belastungen geltend machen. Die richtet sich danach, wie viele Kinder steuerlich abweichenden Ausführungen in den Tz. 1.2 und zu berücksichtigen sind und welcher Steuer- 1.3 gelten in diesen Fällen somit nicht. tarif anzuwenden ist (Grund- oder Splittingtarif). 15
Die zumutbare Belastung kann wie folgt ermittelt werden. Sie beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis über 15.340 € über 15.340 € bis 51.130 € 51.130 € Bei Steuerbürgern, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer a) nach dem Grundtarif 5% 6% 7% b) nach dem Splittingtarif zu berechnen ist 4% 5% 6% Bei Steuerbürgern mit a) einem Kind oder zwei Kindern 2% 3% 4% b) drei oder mehr Kindern 1% 1% 2% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Als Kinder des Steuerbürgers zählen diejenigen, für die er einen Freibetrag für Kinder oder Kinder- geld erhält. Das folgende Beispiel soll deutlich machen, um welche Beträge sich das steuerpflichtige Ein- Der Einzelnachweis der 1 kommen bei Inanspruchnahme des Pauschbe- tatsächlichen Aufwendungen ist trages bzw. bei Geltendmachung der tatsächli- einkommsabhängig chen Aufwendungen vermindert: Aufwendungen: 1.000 € Beispiel i abzüglich zumutbare Belastung (2 % von 15.340 Ein Arbeitnehmerehepaar (Gesamtbetrag + 3 % von 25.000 € - 15.340,01 €) der Einkünfte 25.000 €) hat zwei Kinder. = gerundet 596 € Der Ehemann hat einen GdB von 50. Ihm entstehen jährlich Aufwendungen für ei- = Ermäßigung des steuerpflichtigen nen erhöhten Wäschebedarf in Höhe von Einkommens um 404 € 1.000 € infolge seiner Behinderung. Der Pauschbetrag ist 2 einkommensunabhängig Bei einem GdB von 50 beträgt der In diesem Fall ist es günstiger, sich für den Pauschbetrag 570 € (Tabelle Seite 12). Pauschbetrag zu entscheiden. = Ermäßigung des steuerpflichtigen Einkommens um 570 € 16
Wichtig: 1.3 Aufwendungen wegen Wer die Aufwendungen für die Hilfe bei den ge- Pflegebedürftigkeit wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf Bei pflegebedürftigen Personen, bei denen als außergewöhnliche Belastung geltend ma- mindestens ein Schweregrad der Pflegebedürf- chen will, muss die gesamten Aufwendungen tigkeit im Sinne des SGB XI besteht, können nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, die tatsächlichen Kosten (z. B. Pflegeheim- also nicht nur den Teil, der den Pauschbetrag kosten) als außergewöhnliche Belastungen für behinderte Menschen übersteigt. steuerlich berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Personen die hilflos und blind sind. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung der § sozialen Pflegekasse oder des privaten Versi- cherungsunternehmens, das die private Pflege- Wo geregelt? pflichtversicherung durchführt oder durch den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen §§ 33 Einkommensteuergesetz, „H“ oder „Bl“ zu erbringen. Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflege- bedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst, können nur die über die üblichen Kosten der Unterhaltung eines Haushalts hinausgehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belas- tung berücksichtigt werden. Die sich durch den Verzicht auf Weiterführung des privaten Haushalts ergebende Ersparnis ist im Jahr 2019 mit einem Betrag von 25 € pro Tag, 764 € pro Monat, 9.168 € pro Jahr zu berücksichtigen (Jahr 2018: 25 € / 750 € / 9.000 €). Sind in den Heimun- terbringungskosten Kosten für Dienstleistungen enthalten, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind, dann kann hierfür die Steue- rermäßigung für Aufwendungen für haushaltsna- he Beschäftigungsverhältnisse und haushalts- nahe Dienstleistungen (siehe Tz. 3.1) in Anspruch genommen werden, soweit die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Kosten einer ambulanten Pflege können auch dann als außergewöhnliche Bela- stungen berücksichtigt werden, wenn sie von einem anerkannten Pflegedienst nach § 89 SGB XI in Rechnung gestellt worden sind. Die durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten werden um die zumutbare Belastung gekürzt. Werden 17
Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Be- lastungen geltend gemacht, kann der Pausch- Wo geregelt? § betrag für behinderte Menschen nicht in An- spruch genommen werden. §§ 33 und 33b Einkommensteuergesetz, Richtlinie 33, 33b Einkommensteuer-Richt- linien, §§ 14 und 15 SGB XI Das folgende Schaubild soll die vorgenannte Regelung verdeutlichen: Aufwendungen, die durch Unterbringung in einem Pflegeheim, in einem Altenpflegeheim oder in der Pflegestation eines Altenheimes entstehen, können berücksichtigt werden ENTWEDER ODER in Höhe der tatsächlichen Pflegeheimkosten durch Gewährung des Pauschbetrags für be- als außergewöhnliche Belastung hinderte Menschen § 33 Einkommensteuergesetz § 33b Absatz 3 Einkommensteuergesetz hierbei: hierbei: Kürzung um die Haushaltsersparnis keine Kürzung um die Haushaltsersparnis dabei: dabei: Kürzung um die zumutbare Belastung (ggfs. keine Kürzung um die zumutbare Belastung kommt insoweit eine Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz in Betracht (Tz. 3.1) 18
2. Besondere Aufwendungen Wo geregelt? § neben dem Pauschbetrag §§ 33 Einkommensteuergesetz, Mit den Pauschbeträgen für behinderte Men- Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien schen werden die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wieder- kehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, 2.2 Aufwendungen für Heilkuren für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäsche- bedarf abgegolten. Entstehen behinderten Per- Die Kosten, die anlässlich einer Heilkur entste- sonen außer diesen Ausgaben weitere beson- hen, können neben den Pauschbeträgen als dere Aufwendungen, so können sie diese zu- außergewöhnliche Belastung anerkannt wer- sätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhn- den. Außerdem können die Kosten für eine Be- liche Belastung geltend machen. gleitperson berücksichtigt werden, wenn sich die Notwendigkeit der Betreuung der behinder- Solche außergewöhnlichen Aufwendungen ten Person aus dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere: ergibt oder der Amtsarzt die Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson bestätigt. • Krankheitskosten, Die Kurbedürftigkeit muss durch Vorlage eines • Aufwendungen für Heilkuren, vor Antritt der Kur ausgestellten amtsärztli- chen Gutachtens oder einer Bescheinigung des • Ausgaben für den Privatschulbesuch behin- Medizinischen Dienstes der Krankenkassen derter Kinder, nachgewiesen werden. Wurde die Notwendig- keit der Kur im Rahmen der Bewilligung von Zu- • Fahrtkosten behinderter Menschen. schüssen oder Beihilfen geprüft und anerkannt, können auch diese Unterlagen als Nachweis vor- Steuermindernd wirkt sich allerdings nur der Be- gelegt werden. trag aus, der die zumutbare Belastung übersteigt. Bei Pflichtversicherten kann dies eine entspre- Im Einzelnen gilt hierzu folgendes: chende Bescheinigung der Versicherungsan- stalt und bei öffentlich Bediensteten eine Be- stätigung der Behörde sein. Der Zuschuss einer Krankenversicherung zu Arzt-, Arznei- und Kur- 2.1 Krankheitskosten mittelkosten stellt allein keinen ausreichenden Nachweis der Kurbedürftigkeit dar. Neben den Pauschbeträgen können sämtliche Krankheitskosten, die durch die Behinderung oder einen akuten Anlass verursacht werden, Wo geregelt? § als außergewöhnliche Belastungen berück- sichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass § 33 Einkommensteuergesetz, die Kosten nicht von einer dritten Seite (z. B. § 64 Einkommensteuer-Durchführungsver- von einer Krankenkasse) ersetzt worden sind ordnung, oder ersetzt werden. Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien 19
2.3 Kosten für den 2.4 Fahrtkosten für Privatschulbesuch behinderte Menschen Ausgaben der Eltern für den Schulbesuch eines Die durch behinderungsbedingte unvermeid- Kindes sind grundsätzlich nicht als außerge- bare Fahrten mit dem Personenkraftwagen wöhnliche Belastungen anzuerkennen, auch entstehenden Aufwendungen können bei be- wenn ein Kind infolge eines Leidens oder einer sonders stark behinderten Personen neben Krankheit lernbehindert ist. dem allgemeinen Pauschbetrag berücksichtigt werden. Darüber hinaus dürfen im Rahmen Ist aber ein Kind ausschließlich wegen einer einer Sonderregelung für außergewöhnlich Behinderung im Interesse einer angemessenen gehbehinderte, hilflose oder blinde Menschen Berufsausbildung auf den Besuch einer Privat- nicht nur die Aufwendungen für die durch Be- schule (Sonderschule oder allgemeine Schule in hinderung veranlassten Fahrten, sondern auch privater Trägerschaft) mit individueller Förde- für Freizeit- Erholungs- und Besuchsfahrten rung angewiesen, weil eine öffentliche Schule geltend gemacht werden. oder eine den schulgeldfreien Besuch ermögli- chende geeignete Privatschule nicht zur Verfü- gung steht oder nicht erreichbar ist, so ist das Wer hat Anspruch? Schulgeld als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Diese steuerliche Erleich- Fahrtkosten für behinderte Menschen können terung gilt dann neben einem auf die Eltern bei folgenden Personen berücksichtigt werden: übertragbaren Pauschbetrag für behinderte Menschen. • bei blinden Menschen Wichtig: • bei hilflosen Menschen Der Nachweis, dass der Besuch einer Privat- • bei außergewöhnlich gehbehinderten Men- schule erforderlich ist, muss gegenüber dem schen Finanzamt durch eine Bestätigung des Thürin- ger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport • bei Bürgern, deren Bewegungsfähigkeit im oder der von dieser Behörde bestimmten Stelle Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist geführt werden. (sog. Geh- u. Stehbehinderung), mit einem GdB von mindestens 70, Wo geregelt? § • ansonsten bei Personen mit einem GdB von mindestens 80. §§ 33 Einkommensteuergesetz, Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien Was ist zu tun? Personen mit einem GdB von mindestens 70, aber weniger als 80, müssen dem Finanzamt die Geh- und Stehbehinderung nachweisen. Dieser Nachweis ist grundsätzlich durch Vorlage eines 20
Schwerbehindertenausweises zu erbringen, in gegenüber anderen Menschen mit vergleichba- dem die Geh- und Stehbehinderung durch das ren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Merkzeichen „G“ oder eine andere außerge- erwachsen sind, z. B. anhand eines Fahrtenbu- wöhnliche Gehbehinderung durch das Merkzei- ches oder durch eine Aufstellung der von dem chen „aG“ kenntlich gemacht ist. Der Nachweis behinderten Menschen durchgeführten durch kann auch durch einen Bescheid der zuständi- die Behinderung veranlassten unvermeidbaren gen Behörde des Landkreises bzw. der kreis- Fahrten, zu belegen. freien Stadt erbracht werden. Bei Personen mit einem GdB von mindestens 80 genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Wo geregelt? § Die gesundheitlichen Merkmale „hilflos“ und „blind“ werden durch die Merkzeichen „H“ und §§ 33 Einkommensteuergesetz, „Bl“ im Schwerbehindertenausweis oder dem Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien Bescheid der für Schwerbehindertenangele- genheiten zuständigen Behörde gekennzeich- net. Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung Sonderregelung für außergewöhnlich gehbe- in die Pflegegrade 4 und 5 gleich; dies ist durch hinderte, blinde und hilflose Menschen Vorlage eines entsprechenden Bescheides nachzuweisen. Bei Personen, die so stark gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges bewegen können In welcher Höhe werden Aufwendungen (Merkzeichen „aG“), sowie bei blinden (Merk- anerkannt? zeichen „Bl“) und hilflosen Menschen (Merkzei- chen „H“) werden grundsätzlich alle Kraftfahr- Als angemessen wird von den Finanzämtern im zeugkosten als außergewöhnliche Belastung Allgemeinen ein Aufwand für behinderungsbe- anerkannt, soweit sie nicht Betriebsausgaben dingte unvermeidbare Fahrten von insgesamt oder Werbungskosten sind. 3.000 Kilometern jährlich angesehen. In den Grenzen der Angemessenheit dürfen Bei der Bemessung der Höhe der entstandenen nicht nur die Aufwendungen für die durch Be- Aufwendungen kann von den Finanzämtern hinderung veranlasste Fahrten, sondern auch grundsätzlich ein durchschnittlicher Betrag von für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zugrunde ge- abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrlei- legt werden; daraus errechnet sich also jährlich stung ist nachzuweisen bzw. glaubhaft zu ma- ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Auf- chen. Eine Fahrleistung von mehr als 15.000 km wand von 900 €. im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rah- men des Angemessenen. Die Begrenzung auf Eine höhere Fahrleistung als 3.000 km jähr- jährlich 15.000 km gilt ausnahmsweise nicht, lich kann dagegen anerkannt werden, wenn wenn die Fahrleistung durch eine berufsquali- die Fahrten durch die Behinderung verursacht fizierende Ausbildung bedingt ist, die nach der und unvermeidbar sind und dies auch nachge- Art und Schwere der Behinderung nur durch wiesen oder glaubhaft gemacht wird. In einem den Einsatz eines Pkw durchgeführt werden solchen Fall ist es also erforderlich, die Mehr- kann. In diesem Fall können weitere rein pri- fahrten und Mehrkosten, die der behinderten vate Fahrten nur noch bis zu 5.000 km jährlich Person durch die Geh- und Stehbehinderung berücksichtigt werden. 21
Ein höherer Aufwand als 0,30 € pro gefahrenem Achtung: Taxikosten Kilometer ist unangemessen. Sofern für Privatfahrten kein eigenes Kraftfahr- Auch die Kosten eines Unfalls, der auf einer Er- zeug benutzt wird, können auch Aufwendungen holungs-, Freizeit- oder Urlaubsfahrt passiert für Taxifahrten geltend gemacht werden. Diese ist, können als außergewöhnliche Belastung müssen jedoch dem Finanzamt einzeln durch berücksichtigt werden. Jedoch dürfen die Kosten Belege nachgewiesen werden. nicht von einer dritten Seite (z. B. von einer Werden Taxikosten neben den Aufwendungen Versicherung) ersetzt worden sein oder ersetzt für Privatfahrten mit dem eigenen PKW geltend werden. gemacht, so ist die als noch angemessen anzu- sehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km Die Aufwendungen für die behindertengerechte bzw. 15.000 km oder 5.000 km entsprechend Umrüstung eines Pkw sind ebenfalls neben zu kürzen. dem Pauschbetrag abzugsfähig. Kinder Was ist zu tun? Haben die Eltern eines gehbehinderten Kindes den Pauschbetrag für behinderte Menschen Zunächst muss dem Finanzamt die Behinde- ihres Kindes auf sich übertragen lassen, so rung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis können sie daneben in angemessenem Rahmen ist grundsätzlich durch Vorlage eines Schwer- auch Fahrtkosten für ihr Kind geltend machen. behindertenausweises zu führen, in dem die Berücksichtigungsfähig sind allerdings nur außergewöhnliche Gehbehinderung durch das Aufwendungen für solche Fahrten, an denen Merkzeichen „aG“, die Blindheit durch das das Kind selbst teilgenommen hat und die vor- Merkzeichen „Bl“ oder die Hilflosigkeit durch nehmlich im Interesse des Kindes durchgeführt das Merkzeichen „H“ kenntlich gemacht ist. wurden. Außerdem muss dem Finanzamt die gefahrene Kilometerleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, um die entstandenen Aufwen- dungen als außergewöhnliche Belastung gel- Wo geregelt? § tend zu machen. Dies kann durch Vorlage eines Fahrtenbuches oder einer detaillierten Zusam- § 33 Einkommensteuergesetz, menstellung sämtlicher Fahrten erfolgen. Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien, Die jährliche Fahrleistung kann z.B. durch Vorla- BMF-Schreiben vom 29.04.1996, BStBl ge von TÜV- oder Inspektionsrechnungen nach- 1996 Teil I Seite 446 und vom 21.11.2001, gewiesen werden. BStBl 2001 Teil I Seite 868 22
2.5 Behinderungsbedingte Umbauten im Wohnbereich Wo geregelt? § § 33 Einkommensteuergesetz, Mehraufwendungen für einen behindertenge- § 64 Einkommensteuer-Durchführungsver- rechten Um- oder Neubau eines Hauses oder ordnung, einer Wohnung können als außergewöhnliche Richtlinie 33.4 Absatz 5 Einkommensteuer- Belastungen abziehbar sein. Der wegen der Richtlinien behinderungs- oder krankheitsbedingten Ge- staltung eines Hauses einem Steuerpflichtigen entstehende Mehraufwand kann als außerge- wöhnliche Belastung anerkannt werden. Aller- 3. Weitere zu berücksichtigende dings nur, wenn eine eindeutige und anhand Aufwendungen objektiver Merkmale durchführbare Unter- scheidung zwischen den steuerlich irrelevan- ten Motiven für die Errichtung und Gestaltung Häufig sind behinderte Menschen auf die Hilfe eines Hauses und den ausschließlich durch Fremder zur Bewältigung ihrer Aufgaben in Haus- eine Krankheit oder Behinderung verursachten halt und Familie angewiesen. Die Anstellung Aufwendungen möglich ist. einer Hilfsperson für Haushaltsarbeiten oder die Betreuung der Kinder bringt in vielen Fällen So können Aufwendungen für Maßnahmen als zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Im außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt Extremfall muss gar eine Heimunterbringung in werden, die direkt der behindertengerechten Erwägung gezogen werden, was bei den heu- Gestaltung dienen (zum Beispiel Montage eines tigen Pflegesätzen enorme Kosten verursacht. Waschbeckens in behindertengerechter Höhe, Deshalb hat der Gesetzgeber für haushaltsnahe Anschaffung und Montage einer behindertenge- Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistun- rechten bodengleichen Dusche, eines Decken- gen zusätzliche steuerliche Berücksichtigungs- lifts, eines behindertengerechten WCs). möglichkeiten neben dem Pauschbetrag für be- hinderte Menschen vorgesehen. Für den Nachweis der Zwangsläufigkeit solcher Aufwendungen ist die Vorlage folgender Unterla- gen ausreichend: • der Bescheid eines gesetzlichen Trägers der Sozialversicherung oder der Sozialleistungen über die Bewilligung eines pflege- bzw. behin- derungsbedingten Zuschusses (z. B. zur Ver- besserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI) oder • das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), des Sozialmedi- zinischen Dienstes (SMD) oder der Medicproof Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH. 23
3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen Für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäf- Steuerschuld, in Anspruch zu nehmen. Seit tigungsverhältnisse und Dienstleistungen so- dem Jahr 2009 sind die Fördersätze hierfür ver- wie für Handwerkerleistungen in Privathaus- einheitlicht. Es sind jedoch unterschiedliche halten besteht die Möglichkeit eine Steuerer- Höchstbeträge festgelegt. mäßigung, d.h. einen direkten Abzug von der Eine Übersicht über die Steuerermäßigung gibt die folgende Tabelle Nummer Aufwendungen für Wie hoch 1 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Privat- 20 % der Aufwendungen; haushalten nach § 8a SGB IV max. 510 € pro Jahr 2 andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 20 % der Aufwendungen; (z.B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver- max. 4.000 € pro Jahr hältnisse), die kein geringfügiges Beschäftigungsver- hältnis sind oder die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstlei- stungen einer Dienstleistungsagentur; es darf sich nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handeln oder die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungs- leistungen sowie bei einer Heimunterbringung für dabei entstehende Kosten, soweit diese für einer Haushaltshilfe ver- gleichbare Dienstleistungen anfallen 3 die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für 20 % der Aufwendungen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaß- (Arbeitskosten); nahmen max. 1.200 € pro Jahr 24
Die Aufwendungen können nur berücksichtigt für die Steuerermäßigung genutzt werden, werden, soweit sie nicht Werbungskosten oder wenn sie bereits dementsprechend berücksich- Betriebsausgaben darstellen oder als Sonder- tigt werden können. Auch der als Eigenanteil ausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vom steuerlichen Abzug ausgeschlossene Be- berücksichtigt worden sind; soweit ein Abzug trag (1/3 der Kosten) und die den Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung aufgrund der von 4.000 Euro für den Sonderausgabenabzug Anrechnung der zumutbaren Belastung unter- übersteigenden Aufwendungen führen nicht zu blieben ist, können die Aufwendungen jedoch einer Steuerermäßigung. für die Steuerermäßigung angesetzt werden. Aufwendungen für Pflege- und Betreuungs- Die Steuerermäßigungen können nebenein- leistungen können ebenfalls für die Steuerer- ander in Anspruch genommen werden. Zu be- mäßigung berücksichtigt werden. Der Nach- achten ist, dass für die unter der Nummer 2 ge- weis der Pflegebedürftigkeit, der Bezug von nannten Steuerermäßigungen ein gemeinsamer Leistungen der Pflegeversicherung oder eine Höchstbetrag (20 % der zusammengefassten Einstufung in eine Pflegestufe sind hierfür Aufwendungen, max. 4.000 €) gilt. nicht erforderlich. Die Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen steht Voraussetzung für die Gewährung der Steuerer- neben der pflegebedürftigen Person, sofern mäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen diese steuerpflichtig ist, auch deren Angehö- einer Dienstleistungsagentur, bei Pflege- und rigen zu. Dies gilt, wenn sie für die Pflege- und Betreuungsleistungen sowie bei Handwerker- Betreuungsleistungen, die in einem Haushalt leistungen ist, dass der Steuerpflichtige für die des Angehörigen oder der betreuten bzw. ge- Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und pflegten Person vorgenommen werden, auf- die Zahlung auf das Konto des Erbringers der kommen. Leistungen der Pflegeversicherung, Leistung erfolgt ist. Diese Nachweise müssen die zur Abdeckung dieser Kosten gezahlt wer- dem Finanzamt auf Anforderung vorgelegt wer- den, sind dabei gegen zu rechnen. Dies gilt je- den können. doch nicht für das sogenannte Pflegegeld. Als haushaltsnahe Tätigkeiten sind Tätigkeiten Eine Berücksichtigung von Aufwendungen für begünstigt, die gewöhnlich durch Mitglieder Pflegeleistungen im Rahmen der Steuerermäßi- des Privathaushalts erledigt werden. Zu die- gung ist nicht möglich, wenn der Behinderten- sen Tätigkeiten zählen bspw. Zubereitung von Pauschbetrag (siehe Tz. 1) oder der Pflege- Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung sowie die Pauschbetrag (siehe Tz. 3.2) von 924 € in An- Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, spruch genommen wird. wobei die Erteilung von Unterricht nicht hierunter fällt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten im Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen Haushalt des Bürgers ausgeübt werden. ist dagegen auch möglich, wenn sich der priva- te Haushalt in einem Heim befindet, d.h. ein Für die Berücksichtigung von Kinderbetreu- eigenständiger und abgeschlossener Haushalt ungskosten ist Folgendes zu beachten: in einem Altenheim, Altenwohnheim oder Pfle- geheim vorliegt. Als haushaltsnahe Dienstlei- Der Abzug von Kinderbetreuungskosten erfolgt stung begünstigt sind neben den im eigenständi- ab dem Jahr 2012 einheitlich als Sonderaus- gen abgeschlossenen Haushalt durchgeführten gaben (siehe Tz. 7.5). Aufwendungen für die Be- und individuell abgerechneten Leistungen zum treuung von Kindern können danach nicht mehr Beispiel auch Hausmeisterarbeiten, Garten- 25
pflege, Dienstleistungen des Haus- und Eta- 3.2 Pauschbetrag für die genpersonals sowie die Reinigung von Fluren, persönliche Pflege eines Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen. Begünstigt sind ebenfalls Aufwendungen für Menschen mit Behinderung die Zubereitung von Mahlzeiten in einer Ge- meinschaftsküche des Heims und das Servie- Entstehen einem Bürger durch die Pflege eines ren in einem gemeinschaftlich genutzten Spei- hilflosen Angehörigen Aufwendungen, kann sesaal. Die Tätigkeit von sogenannten Haus- er anstelle eines Abzugs dieser Aufwendungen damen bzw. Etagenpersonal, die neben der als außergewöhnliche Belastung einen Pflege- Betreuung zusätzliche Aufgaben für die Bewoh- Pauschbetrag von 924 € geltend machen. Vor- ner erledigen (z.B. Begleitung, Empfang von aussetzung ist, dass der Bürger die Pflege im Besuchen, Botengänge u.ä.), zählt grundsätz- Inland entweder in seiner Wohnung oder in der lich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wohnung der behinderten Person persönlich durchführt und dass er dafür keine Einnahmen Besteht bei einer Heimunterbringung oder erhält. Wird Eltern für die Pflege ihres behin- Unterbringung zur dauernden Pflege kein derten Kindes Pflegegeld gezahlt, so zählt dies eigenständiger abgeschlossener Haushalt in nicht zu diesen Einnahmen. Wird ein behin- dem Heim, sind zumindest die Aufwendungen derter Mensch von mehreren Bürgern gepflegt, begünstigt, die denen einer Hilfe im Haushalt wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflege- vergleichbar sind. Hierzu zählen u.a. Reini- personen geteilt; eine Kürzung um die zumut- gungsleistungen im Zimmer der Pflegeperson bare Belastung erfolgt nicht. und den Gemeinschaftsräumen, das Zubereiten und Servieren von Mahlzeiten sowie der Bei dem Pflege-Pauschbetrag handelt es sich Wäscheservice. Nicht begünstigt sind hinge- um einen Jahresbetrag. Er wird in voller Höhe gen Aufwendungen für Gärtner und Hausmeister gewährt, auch wenn die Behinderung erst im sowie sämtliche (anteilige) Handwerkerlei- Laufe des Jahres beginnt oder während des stungen, weil diese nicht mit den Tätigkeiten Jahres endet; eine zeitanteilige Ermittlung findet einer Haushaltshilfe vergleichbar sind. Dies gilt nicht statt. ebenso für in diesen Fällen erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen. Für den Nachweis der Hilflosigkeit im Sinne des § 33b Absatz 6 Einkommensteuergesetz gel- ten die gleichen Grundsätze wie beim erhöh- Wo geregelt? § ten Pauschbetrag für behinderte Menschen in Höhe von 3.700 € (siehe Tz. 1). § 35a Einkommensteuergesetz Wo geregelt? § § 33b Absatz 6 Einkommensteuergesetz, Richtlinie 33b Einkommensteuer-Richtlinien 26
4. Zusammenfassende Übersicht Behinderte Menschen können als außergewöhnliche Belastungen geltend machen: ENTWEDER ODER den Pauschbetrag für behinderte Menschen die Aufwendungen für die Hilfe bei den (Tz. 1) gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- renden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf (Tz. 1.2) Abgeltung der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wie- derkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöh- ten Wäschebedarf dabei: dabei: • keine Kürzung um zumutbare Belastung • Kürzung um zumutbare Belastung (ggfs. kommt insoweit eine Steuerermäßigung • kein Nachweis der Aufwendungen nach § 35a Einkommensteuergesetz in Betracht (Tz. 3.1) • Nachweis der Aufwendungen UND außergewöhnliche Belastungen neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen (Tz. 2) zum Beispiel - Krankheitskosten - Aufwendungen für Heilkuren - Schulgeld für den Privatschulbesuch eines behinderten Kindes - Privatfahrten dabei: - Kürzung um zumutbare Belastung - Aufwendungen müssen nachgewiesen werden 27
5. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Aufwendungen für die Wege zwischen Woh- Tatsächliche Kosten oder Pauschale? nung und erster Tätigkeitsstätte werden in Höhe der verkehrsmittelunabhängigen Entfer- Behinderte Menschen, für die die Sonderre- nungspauschale zum Abzug zugelassen. Diese gelung zutrifft, können bei Benutzung eines beträgt je Arbeitstag 0,30 € für jeden vollen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraft- Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung wagens den Teilbetrag der jährlichen Gesamt- und erster Tätigkeitsstätte. Für die Bestimmung kosten, der auf die Fahrten zwischen Wohnung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbin- und erster Tätigkeitsstätte entfällt, anhand der dung maßgebend; eine andere als die kürze- Jahresfahrleistung selbst berechnen. Der Kauf- ste Straßenverbindung kann zu Grunde gelegt preis eines Neuwagens ist grundsätzlich auf die werden, wenn diese offensichtlich verkehrs- Nutzungsdauer von sechs Jahren zu verteilen. i günstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Für die Wege, für die kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird, ist die Entfernungspauschale auf insgesamt 4.500 € Beispiel im Kalenderjahr begrenzt. Jahresgesamtfahrleistung 14.000 km, Behinderte Menschen, Fahrtstrecke an 208 Tagen von der Woh- nung zur ersten Tätigkeitsstätte: 13 km, • deren GdB mindestens 70 beträgt oder Neupreis des Pkw 24.000 €, Reparaturkosten 400 €, • deren GdB weniger als 70, aber mindestens Kfz-Steuer/Versicherung 600 €, 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähig- Benzinkosten 1.020 € keit im Straßenverkehr erheblich beeinträch- tigt sind (z. B. Merkzeichen „G“ und „aG“), Berechnung mit den tatsächlichen Kosten: können an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege Wertminderung 1/6 zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 24.000 € = 4.000 € steuerlich ansetzen. Gleiches gilt auch für Reparaturkosten 400 € Familienheimfahrten bei beruflich bedingter Kfz-Steuer/Versicherung 600 € doppelter Haushaltsführung. Werden die Wege Benzinkosten 1.020 € zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Summe der Pkw-Kosten 6.020 € mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückge- legt, kann das Wahlrecht - Entfernungspau- Pkw- Kosten pro km: schale oder tatsächliche Kosten - für beide 6.020 € / 14.000 km = 0,43 €/km zurückgelegten Teilstrecken nur einheitlich ausgeübt werden. Anteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte: 208 Tage x 26 km (Hin- und Rückfahrt) = 5.408 km x 0,43 € = 2.325 € abzugsfähige Kosten. 28
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