Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter

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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
Steuerwegweiser
für Menschen mit Behinderung

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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
Steuerwegweiser
für Menschen mit Behinderung

                          9. Auflage (Stand November 2019)

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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

über 350 000 Menschen im Freistaat Thüringen        Gerade weil Menschen mit Behinderungen für
müssen mit Behinderungen leben. Das ist ein         den normalen Alltag häufi
                                                                        häufigg Aufwendungen ha-
Sechstel der Thüringerinnen und Thüringer.          ben, die Menschen ohne Behinderungen nicht
Rund 220 000 Menschen von ihnen zählen zu           entstehen, erhalten Sie auch von staatlicher
den Schwerbehinderten und müssen mit be-            Seite Unterstützung. Das Steuerrecht will für
sonders hohen Belastungen zurechtkommen.            diese außergewöhnlichen Belastungen zumin-
Die wenigsten Behinderungen sind angeboren,         dest annähernd einen fifinanziellen
                                                                             nanziellen Ausgleich
sondern werden durch Krankheiten oder Unfälle       schaff en. Daher werden entstandene Kosten,
                                                    schaffen.
hervorgerufen.                                      die im Zusammenhang mit einer Behinderung
                                                    stehen, steuermindernd berücksichtigt.
Menschen mit körperlichen oder geistigen Be-
hinderungen verdienen in unserer Gesellschaft       Der vorliegende aktualisierte Steuerwegweiser
besondere Aufmerksamkeit. Sie erfahren durch        soll Ihnen einen Überblick bieten, wie Sie die
Behörden, Institutionen und Verbände vielfäl-       Ihnen zustehenden Vorteile in den verschiede-
tige Unterstützung. In Ihrem normalen Alltag        nen Steuerarten nutzen können.
müssen sie aber oftmals mit Umständen und
Belastungen klarkommen, die häufi     g mit einem
                                 häufig             Natürlich stehen Ihnen auch die Mitarbeite-
hohen fifinanziellen
          nanziellen Aufwand verbunden sind.        rinnen und Mitarbeiter in den zwölf Thüringer
Die Integration in das gesellschaftliche und so-    Finanzämtern mit Rat zur Seite.
ziale Leben in unserem Land stößt somit an or-
ganisatorische als auch an fifinanzielle
                               nanzielle Grenzen.

                                                                                                5
Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
duale Ausbildung und duales Studium
       in der Thüringer Steuerverwaltung

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Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung - Thüringer Finanzämter
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis..................................................................................................................9

Zum Umgang mit dieser Broschüre...............................................................................................10

Überblick..................................................................................................................................... 11

A.      Einkommen- und Lohnsteuer...............................................................................................12

        1.      Der Pauschbetrag für behinderte Menschen...............................................................12

                1.1     Pauschbetrag für behinderte Kinder...................................................................14

                1.2     Alternative zum Pauschbetrag ...........................................................................15

                1.3     Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit.........................................................17

        2.      Besondere Aufwendungen neben dem Pauschbetrag.................................................19

                2.1     Krankheitskosten...............................................................................................19

                2.2     Aufwendungen für Heilkuren..............................................................................19

                2.3     Kosten für den Privatschulbesuch......................................................................20

                2.4     Fahrtkosten für behinderte Menschen................................................................20

                2.5     Behinderungsbedingte Umbauten im Wohnbereich...........................................23

        3.      Weitere zu berücksichtigende Aufwendungen............................................................23

                3.1     Haushaltsnahe Dienstleistungen.......................................................................24

                3.2     Pauschbetrag für die persönliche Pflege eines Menschen mit Behinderung........26

        4.      Zusammenfassende Übersicht....................................................................................27

        5.      Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..............................................28

        6.      Steuererleichterung beim Lohnsteuerabzug................................................................30

        7.      Steuererleichterungen für Eltern mit behinderten Kindern..........................................30

                                                                                                                                               7
7.1      Kindergeld.........................................................................................................30

                7.2      Freibeträge für Kinder........................................................................................32

                7.3      Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.............................................................33

                7.4      Sonstige kinderbedingte Steuererleichterungen................................................34

                7.5      Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ................................................35

        8.      Sonderregelung beim Versorgungsfreibetrag.............................................................35

B.      Vermögensbildung..............................................................................................................37

C.      Kraftfahrzeugsteuer............................................................................................................38

D.      Umsatzsteuer......................................................................................................................41

        1.      Die Umsatzsteuerbefreiung für blinde Unternehmer...................................................41

        2.      Die Umsatzsteuerbefreiung für Blindenwerkstätten und ihre Zusammenschlüsse......42

E.      Erbschaft- und Schenkungsteuer.........................................................................................43

Wichtige Anschriften....................................................................................................................44

Thüringer Finanzämter..................................................................................................................45

Notizen.........................................................................................................................................46

8
Abkürzungsverzeichnis
BMF -    Bundesministerium der Finanzen

ff. -    fortfolgende

GdB -    Grad der Behinderung

G-       erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr
         bzw. erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung

aG -     außergewöhnliche Gehbehinderung

H-       hilflos

Bl -     blind

VB -     Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Opferentschädi-
         gungsgesetz oder einem anderen Nebengesetz zum Bundesversorgungsgesetz und ein
         Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 v.H.

EB -     Entschädigungsberechtigung nach § 28 Bundesentschädigungsgesetz und Grad der
         Schädigungsfolgen von mindestens 50 v.H.

SGB IV - Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Vorschriften zu Rehabilitation und Teilhabe
         von Menschen mit Behinderung

SGB XI - Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung

Tz. -    Textziffer

Tzn. -   Textziffern

                                                                                              9
Zum Umgang mit dieser Broschüre
Die steuerlichen Sondervorschriften für Men-        Bitte beachten Sie:
schen mit Behinderung sind nicht immer leicht
zu verstehen. Um hier Hilfestellung zu leisten,     Die einzelnen Steuererleichterungen sind nach
ist der Inhalt der Broschüre nach Steuerarten       Grad und Art der Behinderung unterschiedlich.
geordnet und - zum Teil - mit Schaubildern zu-      Deshalb wurden in der Übersicht auf der folgen-
sätzlich erläutert.                                 den Seite und in den betreffenden Abschnit-
                                                    ten angegeben, wer jeweils Begünstigter sein
Da die Informationen möglichst knapp formu-         kann.
liert sind, sind allgemeine steuerliche Begriffe
wie „Werbungskosten“, „Sonderausgaben“ oder         Natürlich werden in dieser Broschüre wegen
„außergewöhnliche Belastungen“ nicht beson-         ihrer kurzen und gerafften Form nicht sämtli-
ders erläutert. Wer über solche Begriffe Näheres    che Fragen beantwortet; sie kann daher auch
erfahren möchte, findet ausführliche Erläuterun-    keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben
gen im Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler, der   oder rechtsverbindliche Informationen geben.
auf den Internetseiten des Thüringer Finanz-        Dennoch bietet die Broschüre eine gute Hilfe-
ministeriums unter www.thueringen.de/th5/           stellung, um sich über wesentliche steuerliche
tfm/steuern/ratgeber/lohnsteuer/ veröffentlicht     Regelungen zu informieren.
ist.

Weitere Detailangaben sind auch in der „Anlei-
tung zur Einkommensteuererklärung“ enthalten,
die mit den Erklärungsvordrucken ausgehän-
digt wird.

Zur zusätzlichen Erläuterung dienen auch die in
dieser Broschüre jeweils am Ende der Abhand-
lungen angeführten Fundstellen. Diese Fund-
stellen geben an, wo in den derzeit gültigen
Steuergesetzen und Verwaltungsanweisungen
(z.B. Einkommensteuer-Richtlinien) die steu-
erlichen Vergünstigungen für behinderte Men-
schen zu finden sind.

10
Überblick
Die wichtigsten Vergünstigungen im Überblick
Gegenstand der Regelung                        Art bzw. Grad der Behinderung        Seite

Pauschbetrag für behinderte Menschen           mindestens 25 bzw. 50                  12

Fahrten zwischen Wohnung und erster            mindestens 50 und Merkzeichen G        28
Tätigkeitsstätte                               oder: mindestens 70

Mehraufwand für durch die Behinderung          mindestens 70 und Merkzeichen G        20
veranlasste unvermeidbare Fahrten              oder: mindestens 80

erhöhter Mehraufwand für Privatfahrten         Merkzeichen aG, H oder Bl              21

Steuerermäßigung für haushaltsnahe             unabhängig von Art und Grad der        24
Beschäftigungsverhältnisse und                 Behinderung
Dienstleistungen

Kinderbetreuungskosten                         unabhängig von Art und Grad der        34
                                               Behinderung

Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit         Pflegebedürftigkeit                    17

persönliche Pflege einer hilflosen Person      hilflose Person                        26

Freibeträge für Kinder (volljährige Kinder)    Ein Kind muss wegen körperlicher,      32
                                               geistiger oder seelischer Behinde-
                                               rung außerstande sein, sich selbst
                                               zu unterhalten.

Kfz-Steuervergünstigungen                      Merkzeichen aG, H oder Bl              38

                                                                                       11
A. Einkommen- und Lohnsteuer
Menschen mit einer Behinderung entstehen          • ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzli-
regelmäßig höhere Aufwendungen für die              chen Vorschriften Renten oder andere laufende
Bestreitung des Lebensalltags als anderen           Bezüge zustehen (z. B. Unfallrente, nicht aber
Menschen. Deshalb haben sie die Möglichkeit         eine Rente aus der gesetzlichen Rentenver-
bestimmte Aufwendungen (z.B. Pflegekosten)          sicherung der Arbeiter und Angestellten) oder
im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung
als außergewöhnliche Belastungen geltend zu       • die Behinderung zu einer dauernden Einbuße
machen. Die steuerliche Berücksichtigung er-        der körperlichen Beweglichkeit geführt hat
folgt entweder durch einen Pauschbetrag für         oder
behinderte Menschen oder bei einem Einzel-
nachweis der Kosten durch einen Abzug der         • die Behinderung auf einer typischen Berufs-
um die zumutbare Belastung gekürzten Auf-           krankheit beruht.
wendungen. Bestimmte Aufwendungen können
auch neben dem Pauschbetrag für behinderte
Menschen steuerlich berücksichtigt werden.        Wie hoch ist der Pauschbetrag?

                                                   Die Höhe des jährlichen Pauschbetrages
                                                   richtet sich nach dem dauernden GdB:
1. Der Pauschbetrag für                            GdB                     Pauschbetrag (in €)
   behinderte Menschen                             25 und 30               310
                                                   35 und 40               430
Es ist oft sehr mühsam sämtliche Aufwen-
                                                   45 und 50               570
dungen, die infolge der Behinderung entstehen,
aufzuzeichnen und die entsprechenden Belege        55 und 60               720
zu sammeln. Deshalb sieht das Einkommensteu-       65 und 70               890
er- und Lohnsteuerrecht vor, die Aufwendungen      75 und 80               1.060
für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmä-
                                                   85 und 90               1.230
ßig wiederkehrenden Verrichtungen des tägli-
chen Lebens, für die Pflege sowie für einen er-    95 und 100              1.420
höhten Wäschebedarf in einem pauschalen Ver-
fahren ohne Einzelnachweis zu berücksichtigen.    Blinde sowie hilflose Personen erhalten einen
                                                  Pauschbetrag von jährlich 3.700 €.

Wer hat Anspruch?                                 Hilflos ist, wer für eine Reihe von häufig und
                                                  regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
Den Pauschbetrag erhalten zunächst die Perso-     zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im
nen, deren GdB auf mindestens 50 festgestellt     Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd
ist. Personen, deren GdB auf weniger als 50,      bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch er-
aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wird     füllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung
der Pauschbetrag gewährt, wenn                    oder einer Anleitung zu den genannten Ver-

12
richtungen erforderlich ist. Gleiches gilt, wenn   • Personen, deren GdB auf weniger als 50,
die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden        aber mindestens auf 25 festgestellt ist,
muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur          führen den Nachweis entweder durch ei-
Hilfeleistung erforderlich ist.                      nen Bescheid der für Schwerbehinderten-
                                                     angelegenheiten zuständigen Behörde des
Bei den Pauschbeträgen handelt es sich um            Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder,
Jahresbeträge. Auch wenn die Behinderung             wenn den behinderten Personen nach den
nicht während des gesamten Jahres bestanden          gesetzlichen Vorschriften Renten oder an-
hat, werden sie in voller Höhe gewährt.              dere laufende Beträge zustehen, durch den
                                                     Rentenbescheid oder einen entsprechenden
Falls sich der GdB im Laufe eines Kalenderjah-       Bescheid.
res ändert, wird stets der höhere Pauschbetrag
für das gesamte Jahr gewährt. Treten bei einer     Soll der Pauschbetrag von 3.700 € in Anspruch
Person mehrere Behinderungen aus verschie-         genommen werden, müssen die Voraussetzun-
denen Gründen (z. B. als Kriegs- oder als Un-      gen dafür aus den Ausweisen oder Beschei-
fallgeschädigter) auf, so ist die Behinderung      den hervorgehen (z. B. Merkzeichen „Bl“ bei
maßgebend, die zum höheren Pauschbetrag            Blindheit oder „H“ bei ständiger Hilflosigkeit
führt.                                             im Schwerbehindertenausweis). Dem Merkzei-
                                                   chen „H“ steht die Einstufung in die Pflegegra-
Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten         de 4 und 5 gleich. Dies ist durch Vorlage eines
ist der grundsätzlich einem Ehegatten zuste-       entsprechenden Bescheides nachzuweisen.
hende Behinderten-Pauschbetrag bei der Ein-
zelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälf-
te abzuziehen.                                     Wo finde ich meine Ansprechpartner?

                                                   Für die Ausstellung des Behindertenausweises
Wie ist der Nachweis zu erbringen?                 und die Feststellung des GdB sind in der Regel
                                                   die Sozialbehörden der Landkreise und kreis-
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme        freien Städte zuständig. Der Zuständigkeitsfinder
des Pauschbetrages müssen dem Finanzamt            des Freistaats Thüringen gibt Auskunft, wo Sie
nachgewiesen werden.                               die zuständige Behörde finden:
                                                   http://buerger.thueringen.de/.
• Behinderte Menschen, deren GdB auf min-
  destens 50 festgestellt ist, erbringen den
  Nachweis durch Vorlage eines von der für         Wo wird der Pauschbetrag berücksichtigt?
  Schwerbehindertenangelegenheiten zustän-
  digen Behörde des Landkreises bzw. der           Arbeitnehmer können diesen Pauschbetrag
  kreisfreien Stadt ausgestellten Ausweises        bereits im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßi-
  für schwerbehinderte Menschen nach dem           gungsverfahrens geltend machen. Hierfür ist
  SGB IX (Schwerbehindertenausweis) oder ei-       beim örtlich zuständigen Finanzamt ein ent-
  nes entsprechenden Bescheides dieser.            sprechender Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßi-

                                                                                                 13
gung zu stellen. Der Arbeitgeber behält dann      selbst in Anspruch, kann der Pauschbetrag auf
bereits beim Lohnsteuerabzug weniger Lohn-        die Eltern übertragen werden, sofern diese für
steuer ein.                                       das Kind einen Freibetrag für Kinder oder Kin-
                                                  dergeld erhalten. Dies gilt unter bestimmten
Ist der Pauschbetrag für behinderte Menschen      Voraussetzungen auch für Kinder mit Wohn-
bereits in den Vorjahren beim Lohnsteuer-         sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Abzug berücksichtigt worden, wird er in den       Union bzw. des Europäischen Wirtschafts-
Folgejahren in der Regel automatisch über-        raumes. Hierzu kann Ihr Finanzamt weitere Aus-
nommen.                                           künfte erteilen.

  Wo geregelt?
                                      §           Der Pauschbetrag für behinderte Menschen
                                                  mindert dann das zu versteuernde Einkommen
                                                  der Eltern und folglich deren Steuerschuld.
  §§ 33b und 39a Einkommensteuergesetz,           Keine Schwierigkeiten bereitet die Übertragung
  § 65 Einkommensteuer-Durchführungsver-          des Pauschbetrages auf verheiratete Eltern-
  ordnung,                                        paare, die nicht dauernd getrennt leben, oder
  Richtlinie 33b Einkommensteuer-Richtlinien,     auf einen Elternteil, wenn der andere Elternteil
  BMF-Schreiben vom 19.08.2016, BStBl I           im Ausland lebt oder verstorben ist.
  2016 S. 804
                                                  Hier kann jeweils der Pauschbetrag auf Antrag
                                                  in voller Höhe beim Lohnsteuer-Ermäßigungs-
                                                  verfahren bzw. bei der Einkommensteuerver-
                                                  anlagung berücksichtigt werden.
1.1     Pauschbetrag für
        behinderte Kinder                         Sonderproblematik:
                                                  Die Übertragung des Pauschbetrages bei nicht
                                                  verheirateten, getrennt lebenden oder ge-
Der Pauschbetrag für behinderte Menschen          schiedenen Elternteilen
steht auch behinderten Kindern zu, sofern
diese in Deutschland leben. Kinder im steuer-     Komplizierter verhält es sich dagegen in Fällen
lichen Sinne sind leibliche Kinder, Adoptiv-      unverheirateter, getrennt lebender oder ge-
kinder sowie Pflegekinder.                        schiedener Elternteile. Hier wird wie folgt ver-
                                                  fahren:
Kinder verfügen im Regelfall nicht über eigene
oder über nur geringe eigene Einkünfte. Die ge-   Grundsätzlich hat immer derjenige Anspruch
währten Pauschbeträge würden deshalb keine        auf Übertragung des dem Kind zustehenden
oder nur eine geringe steuerliche Entlastung      Pauschbetrages für behinderte Menschen, der
bewirken, wenn sie ausschließlich bei den         auch die Freibeträge für Kinder oder Kindergeld
behinderten Kindern selbst Berücksichtigung       erhält. Stehen beiden Elternteilen die Freibe-
fänden.                                           träge je zur Hälfte zu, wird der Pauschbetrag für
                                                  behinderte Menschen ebenfalls halbiert und
Deshalb gilt in diesen Fällen Folgendes:          anteilmäßig zugerechnet.

Steht einem Kind der Pauschbetrag für behin-      In zwei Fällen besteht jedoch die Möglichkeit,
derte Menschen zu und nimmt es ihn nicht          den einem Elternteil zu gewährenden hälftigen

14
Pauschbetrag für das behinderte Kind auf den
anderen Elternteil übertragen zu lassen:            Wo geregelt?
                                                                                           §
• Ein Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht     §§ 33b Absatz 5 Einkommensteuergesetz,
  nicht oder nur unwesentlich nach. Eine Über-      Richtlinie 33b Einkommensteuer-Richtlinien
  tragung ist auch dann möglich, wenn ein
  Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht
  unterhaltspflichtig ist und keine Unter-
  haltsleistungen nach dem Unterhaltsvor-
  schussgesetz gezahlt worden sind. Der           1.2 Alternative zum
  diesem Elternteil zustehende halbe Pausch-
                                                      Pauschbetrag
  betrag wird zusammen mit den hälftigen
  Freibeträgen für Kinder auf den Elternteil
  übertragen, der nachweislich allein die Auf-    Der Pauschbetrag für behinderte Menschen
  wendungen für den Unterhalt des Kindes          versteht sich als Steuervereinfachung, weil er
  getragen hat, wenn er dies bei seinem Wohn-     Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung den
  sitzfinanzamt beantragt. Dieser Antrag ist      Nachweis von Aufwendungen erspart.
  nicht von der Zustimmung des Elternteils ab-
  hängig, dem dabei der halbe Pauschbetrag        Menschen mit Behinderung können jedoch
  verlorengeht.                                   statt der Inanspruchnahme des Pauschbe-
                                                  trages die Aufwendungen für die Hilfe bei den
• Beide Elternteile sind sich darüber einig,      gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-
  dass der Pauschbetrag des behinderten Kin-      renden Verrichtungen des täglichen Lebens, für
  des in einem beliebigen Verhältnis aufgeteilt   die Pflege sowie für einen erhöhten Wäsche-
  werden soll. Hierfür ist ein gemeinsamer An-    bedarf zusammenstellen und in voller Höhe
  trag des Elternpaares erforderlich.             geltend machen.

In Ausnahmefällen kann ein Pauschbetrag für       Zu beachten ist, dass sich von diesen Aufwen-
ein behindertes Kind zusammen mit den Frei-       dungen nur der Teil steuermindernd auswirkt,
beträgen für Kinder auf einen Stiefelternteil     der die so genannte zumutbare Belastung über-
oder einen Großelternteil übertragen werden,      steigt. Es ist deshalb nur dann sinnvoll, von
wenn das Kind zu dessen Haushalt gehört.          dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, wenn
Hierzu kann Ihr Finanzamt weitere Auskünfte       sich unter Berücksichtigung der zumutbaren
erteilen.                                         Belastung ein höherer steuerfreier Betrag als
                                                  der Pauschbetrag ergibt. Ob dies im Einzelfall
Eltern, die den Pauschbetrag ihres behinderten    so ist, muss jeweils berechnet werden (siehe
Kindes auf sich übertragen haben, können ne-      Beispiel). Die Höhe der zumutbaren Belastung
ben dem Pauschbetrag zwangsläufige Aufwen-        richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Ein-
dungen (z.B. Krankheits- und Pflegekosten),       künfte und drückt sich in einem bestimmten
die sie für das Kind getragen haben, als außer-   Prozentsatz davon aus. Dieser Prozentsatz
gewöhnliche Belastungen geltend machen. Die       richtet sich danach, wie viele Kinder steuerlich
abweichenden Ausführungen in den Tz. 1.2 und      zu berücksichtigen sind und welcher Steuer-
1.3 gelten in diesen Fällen somit nicht.          tarif anzuwenden ist (Grund- oder Splittingtarif).

                                                                                                 15
Die zumutbare Belastung kann wie folgt ermittelt werden. Sie beträgt bei einem Gesamtbetrag
 der Einkünfte
                                                         bis        über 15.340 €        über
                                                      15.340 €       bis 51.130 €      51.130 €
 Bei Steuerbürgern, die keine Kinder haben
 und bei denen die Einkommensteuer
 a) nach dem Grundtarif                                  5%              6%               7%
 b) nach dem Splittingtarif zu berechnen ist             4%              5%               6%
 Bei Steuerbürgern mit
 a) einem Kind oder zwei Kindern                         2%              3%               4%
 b) drei oder mehr Kindern                               1%              1%               2%
                                                          des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Als Kinder des Steuerbürgers zählen diejenigen, für die er einen Freibetrag für Kinder oder Kinder-
geld erhält.

Das folgende Beispiel soll deutlich machen, um
welche Beträge sich das steuerpflichtige Ein-         Der Einzelnachweis der
                                                                                        1
kommen bei Inanspruchnahme des Pauschbe-              tatsächlichen Aufwendungen ist
trages bzw. bei Geltendmachung der tatsächli-         einkommsabhängig
chen Aufwendungen vermindert:
                                                      Aufwendungen:		                1.000 €

     Beispiel                        i                abzüglich zumutbare
                                                      Belastung
                                                      (2 % von 15.340
     Ein Arbeitnehmerehepaar (Gesamtbetrag            + 3 % von 25.000 € - 15.340,01 €)
     der Einkünfte 25.000 €) hat zwei Kinder.         = gerundet 596 €
     Der Ehemann hat einen GdB von 50. Ihm
     entstehen jährlich Aufwendungen für ei-          = Ermäßigung des steuerpflichtigen
     nen erhöhten Wäschebedarf in Höhe von              Einkommens um 404 €
     1.000 € infolge seiner Behinderung.

                                                      Der Pauschbetrag ist
                                                                                          2
                                                      einkommensunabhängig

                                                      Bei einem GdB von 50 beträgt der
In diesem Fall ist es günstiger, sich für den         Pauschbetrag 570 € (Tabelle Seite 12).
Pauschbetrag zu entscheiden.
                                                      = Ermäßigung des steuerpflichtigen
                                                        Einkommens um 570 €

16
Wichtig:
                                                 1.3 Aufwendungen wegen
Wer die Aufwendungen für die Hilfe bei den ge-       Pflegebedürftigkeit
wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen des täglichen Lebens, für die
Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf     Bei pflegebedürftigen Personen, bei denen
als außergewöhnliche Belastung geltend ma-       mindestens ein Schweregrad der Pflegebedürf-
chen will, muss die gesamten Aufwendungen        tigkeit im Sinne des SGB XI besteht, können
nachweisen oder zumindest glaubhaft machen,      die tatsächlichen Kosten (z. B. Pflegeheim-
also nicht nur den Teil, der den Pauschbetrag    kosten) als außergewöhnliche Belastungen
für behinderte Menschen übersteigt.              steuerlich berücksichtigt werden. Gleiches
                                                 gilt für Personen die hilflos und blind sind. Der
                                                 Nachweis ist durch eine Bescheinigung der

                                  §
                                                 sozialen Pflegekasse oder des privaten Versi-
                                                 cherungsunternehmens, das die private Pflege-
  Wo geregelt?                                   pflichtversicherung durchführt oder durch den
                                                 Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen
  §§ 33 Einkommensteuergesetz,                   „H“ oder „Bl“ zu erbringen.
  Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien
                                                 Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflege-
                                                 bedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst,
                                                 können nur die über die üblichen Kosten der
                                                 Unterhaltung eines Haushalts hinausgehenden
                                                 Aufwendungen als außergewöhnliche Belas-
                                                 tung berücksichtigt werden.

                                                 Die sich durch den Verzicht auf Weiterführung des
                                                 privaten Haushalts ergebende Ersparnis ist im Jahr
                                                 2019 mit einem Betrag von 25 € pro Tag, 764 € pro
                                                 Monat, 9.168 € pro Jahr zu berücksichtigen (Jahr
                                                 2018: 25 € / 750 € / 9.000 €). Sind in den Heimun-
                                                 terbringungskosten Kosten für Dienstleistungen
                                                 enthalten, die mit denen einer Hilfe im Haushalt
                                                 vergleichbar sind, dann kann hierfür die Steue-
                                                 rermäßigung für Aufwendungen für haushaltsna-
                                                 he Beschäftigungsverhältnisse und haushalts-
                                                 nahe Dienstleistungen (siehe Tz. 3.1) in Anspruch
                                                 genommen werden, soweit die Kosten nicht als
                                                 außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt
                                                 worden sind. Kosten einer ambulanten Pflege
                                                 können auch dann als außergewöhnliche Bela-
                                                 stungen berücksichtigt werden, wenn sie von
                                                 einem anerkannten Pflegedienst nach § 89 SGB
                                                 XI in Rechnung gestellt worden sind. Die durch
                                                 Belege nachgewiesenen Gesamtkosten werden
                                                 um die zumutbare Belastung gekürzt. Werden

                                                                                                17
Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Be-
lastungen geltend gemacht, kann der Pausch-        Wo geregelt?
                                                                                     §
betrag für behinderte Menschen nicht in An-
spruch genommen werden.                            §§ 33 und 33b Einkommensteuergesetz,
                                                   Richtlinie 33, 33b Einkommensteuer-Richt-
                                                   linien,
                                                   §§ 14 und 15 SGB XI

Das folgende Schaubild soll die vorgenannte Regelung verdeutlichen:

 Aufwendungen, die durch Unterbringung in einem Pflegeheim, in einem Altenpflegeheim oder in
 der Pflegestation eines Altenheimes entstehen, können berücksichtigt werden

 ENTWEDER                                         ODER

 in Höhe der tatsächlichen Pflegeheimkosten       durch Gewährung des Pauschbetrags für be-
 als außergewöhnliche Belastung                   hinderte Menschen

 § 33 Einkommensteuergesetz                       § 33b Absatz 3 Einkommensteuergesetz

 hierbei:                                         hierbei:
 Kürzung um die Haushaltsersparnis                keine Kürzung um die Haushaltsersparnis

 dabei:                                           dabei:
 Kürzung um die zumutbare Belastung (ggfs.        keine Kürzung um die zumutbare Belastung
 kommt insoweit eine Steuerermäßigung nach
 § 35a Einkommensteuergesetz in Betracht
 (Tz. 3.1)

18
2. Besondere Aufwendungen
                                                      Wo geregelt?
                                                                                        §
   neben dem Pauschbetrag
                                                      §§ 33 Einkommensteuergesetz,
Mit den Pauschbeträgen für behinderte Men-            Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien
schen werden die Aufwendungen für die Hilfe
bei den gewöhnlichen und regelmäßig wieder-
kehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens,       2.2     Aufwendungen für Heilkuren
für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäsche-
bedarf abgegolten. Entstehen behinderten Per-       Die Kosten, die anlässlich einer Heilkur entste-
sonen außer diesen Ausgaben weitere beson-          hen, können neben den Pauschbeträgen als
dere Aufwendungen, so können sie diese zu-          außergewöhnliche Belastung anerkannt wer-
sätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhn-          den. Außerdem können die Kosten für eine Be-
liche Belastung geltend machen.                     gleitperson berücksichtigt werden, wenn sich
                                                    die Notwendigkeit der Betreuung der behinder-
Solche außergewöhnlichen         Aufwendungen       ten Person aus dem Schwerbehindertenausweis
sind insbesondere:                                  ergibt oder der Amtsarzt die Notwendigkeit der
                                                    Betreuung durch eine Begleitperson bestätigt.
• Krankheitskosten,
                                                    Die Kurbedürftigkeit muss durch Vorlage eines
• Aufwendungen für Heilkuren,                       vor Antritt der Kur ausgestellten amtsärztli-
                                                    chen Gutachtens oder einer Bescheinigung des
• Ausgaben für den Privatschulbesuch behin-         Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
  derter Kinder,                                    nachgewiesen werden. Wurde die Notwendig-
                                                    keit der Kur im Rahmen der Bewilligung von Zu-
• Fahrtkosten behinderter Menschen.                 schüssen oder Beihilfen geprüft und anerkannt,
                                                    können auch diese Unterlagen als Nachweis vor-
Steuermindernd wirkt sich allerdings nur der Be-    gelegt werden.
trag aus, der die zumutbare Belastung übersteigt.
                                                    Bei Pflichtversicherten kann dies eine entspre-
Im Einzelnen gilt hierzu folgendes:                 chende Bescheinigung der Versicherungsan-
                                                    stalt und bei öffentlich Bediensteten eine Be-
                                                    stätigung der Behörde sein. Der Zuschuss einer
                                                    Krankenversicherung zu Arzt-, Arznei- und Kur-
2.1 Krankheitskosten                                mittelkosten stellt allein keinen ausreichenden
                                                    Nachweis der Kurbedürftigkeit dar.
Neben den Pauschbeträgen können sämtliche
Krankheitskosten, die durch die Behinderung
oder einen akuten Anlass verursacht werden,           Wo geregelt?
                                                                                           §
als außergewöhnliche Belastungen berück-
sichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass        § 33 Einkommensteuergesetz,
die Kosten nicht von einer dritten Seite (z. B.       § 64 Einkommensteuer-Durchführungsver-
von einer Krankenkasse) ersetzt worden sind           ordnung,
oder ersetzt werden.                                  Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien

                                                                                                 19
2.3 Kosten für den                                 2.4 Fahrtkosten für
    Privatschulbesuch                                  behinderte Menschen

Ausgaben der Eltern für den Schulbesuch eines      Die durch behinderungsbedingte unvermeid-
Kindes sind grundsätzlich nicht als außerge-       bare Fahrten mit dem Personenkraftwagen
wöhnliche Belastungen anzuerkennen, auch           entstehenden Aufwendungen können bei be-
wenn ein Kind infolge eines Leidens oder einer     sonders stark behinderten Personen neben
Krankheit lernbehindert ist.                       dem allgemeinen Pauschbetrag berücksichtigt
                                                   werden. Darüber hinaus dürfen im Rahmen
Ist aber ein Kind ausschließlich wegen einer       einer Sonderregelung für außergewöhnlich
Behinderung im Interesse einer angemessenen        gehbehinderte, hilflose oder blinde Menschen
Berufsausbildung auf den Besuch einer Privat-      nicht nur die Aufwendungen für die durch Be-
schule (Sonderschule oder allgemeine Schule in     hinderung veranlassten Fahrten, sondern auch
privater Trägerschaft) mit individueller Förde-    für Freizeit- Erholungs- und Besuchsfahrten
rung angewiesen, weil eine öffentliche Schule      geltend gemacht werden.
oder eine den schulgeldfreien Besuch ermögli-
chende geeignete Privatschule nicht zur Verfü-
gung steht oder nicht erreichbar ist, so ist das   Wer hat Anspruch?
Schulgeld als außergewöhnliche Belastung
zu berücksichtigen. Diese steuerliche Erleich-     Fahrtkosten für behinderte Menschen können
terung gilt dann neben einem auf die Eltern        bei folgenden Personen berücksichtigt werden:
übertragbaren Pauschbetrag für behinderte
Menschen.                                          • bei blinden Menschen

Wichtig:                                           • bei hilflosen Menschen

Der Nachweis, dass der Besuch einer Privat-        • bei außergewöhnlich gehbehinderten Men-
schule erforderlich ist, muss gegenüber dem          schen
Finanzamt durch eine Bestätigung des Thürin-
ger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport     • bei Bürgern, deren Bewegungsfähigkeit im
oder der von dieser Behörde bestimmten Stelle        Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist
geführt werden.                                      (sog. Geh- u. Stehbehinderung), mit einem
                                                     GdB von mindestens 70,

  Wo geregelt?
                                    §              • ansonsten bei Personen mit einem GdB von
                                                     mindestens 80.

  §§ 33 Einkommensteuergesetz,
  Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien        Was ist zu tun?

                                                   Personen mit einem GdB von mindestens 70,
                                                   aber weniger als 80, müssen dem Finanzamt die
                                                   Geh- und Stehbehinderung nachweisen. Dieser
                                                   Nachweis ist grundsätzlich durch Vorlage eines

20
Schwerbehindertenausweises zu erbringen, in         gegenüber anderen Menschen mit vergleichba-
dem die Geh- und Stehbehinderung durch das          ren Einkommens- und Vermögensverhältnissen
Merkzeichen „G“ oder eine andere außerge-           erwachsen sind, z. B. anhand eines Fahrtenbu-
wöhnliche Gehbehinderung durch das Merkzei-         ches oder durch eine Aufstellung der von dem
chen „aG“ kenntlich gemacht ist. Der Nachweis       behinderten Menschen durchgeführten durch
kann auch durch einen Bescheid der zuständi-        die Behinderung veranlassten unvermeidbaren
gen Behörde des Landkreises bzw. der kreis-         Fahrten, zu belegen.
freien Stadt erbracht werden. Bei Personen
mit einem GdB von mindestens 80 genügt die
Vorlage des Schwerbehindertenausweises.               Wo geregelt?
                                                                                       §
Die gesundheitlichen Merkmale „hilflos“ und
„blind“ werden durch die Merkzeichen „H“ und          §§ 33 Einkommensteuergesetz,
„Bl“ im Schwerbehindertenausweis oder dem             Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien
Bescheid der für Schwerbehindertenangele-
genheiten zuständigen Behörde gekennzeich-
net. Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung       Sonderregelung für außergewöhnlich gehbe-
in die Pflegegrade 4 und 5 gleich; dies ist durch   hinderte, blinde und hilflose Menschen
Vorlage eines entsprechenden Bescheides
nachzuweisen.                                       Bei Personen, die so stark gehbehindert sind,
                                                    dass sie sich außerhalb des Hauses nur mit
                                                    Hilfe eines Kraftfahrzeuges bewegen können
In welcher Höhe werden Aufwendungen                 (Merkzeichen „aG“), sowie bei blinden (Merk-
anerkannt?                                          zeichen „Bl“) und hilflosen Menschen (Merkzei-
                                                    chen „H“) werden grundsätzlich alle Kraftfahr-
Als angemessen wird von den Finanzämtern im         zeugkosten als außergewöhnliche Belastung
Allgemeinen ein Aufwand für behinderungsbe-         anerkannt, soweit sie nicht Betriebsausgaben
dingte unvermeidbare Fahrten von insgesamt          oder Werbungskosten sind.
3.000 Kilometern jährlich angesehen.
                                                    In den Grenzen der Angemessenheit dürfen
Bei der Bemessung der Höhe der entstandenen         nicht nur die Aufwendungen für die durch Be-
Aufwendungen kann von den Finanzämtern              hinderung veranlasste Fahrten, sondern auch
grundsätzlich ein durchschnittlicher Betrag von     für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten
0,30 € pro gefahrenem Kilometer zugrunde ge-        abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrlei-
legt werden; daraus errechnet sich also jährlich    stung ist nachzuweisen bzw. glaubhaft zu ma-
ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Auf-        chen. Eine Fahrleistung von mehr als 15.000 km
wand von 900 €.                                     im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rah-
                                                    men des Angemessenen. Die Begrenzung auf
Eine höhere Fahrleistung als 3.000 km jähr-         jährlich 15.000 km gilt ausnahmsweise nicht,
lich kann dagegen anerkannt werden, wenn            wenn die Fahrleistung durch eine berufsquali-
die Fahrten durch die Behinderung verursacht        fizierende Ausbildung bedingt ist, die nach der
und unvermeidbar sind und dies auch nachge-         Art und Schwere der Behinderung nur durch
wiesen oder glaubhaft gemacht wird. In einem        den Einsatz eines Pkw durchgeführt werden
solchen Fall ist es also erforderlich, die Mehr-    kann. In diesem Fall können weitere rein pri-
fahrten und Mehrkosten, die der behinderten         vate Fahrten nur noch bis zu 5.000 km jährlich
Person durch die Geh- und Stehbehinderung           berücksichtigt werden.

                                                                                                21
Ein höherer Aufwand als 0,30 € pro gefahrenem       Achtung: Taxikosten
Kilometer ist unangemessen.
                                                    Sofern für Privatfahrten kein eigenes Kraftfahr-
Auch die Kosten eines Unfalls, der auf einer Er-    zeug benutzt wird, können auch Aufwendungen
holungs-, Freizeit- oder Urlaubsfahrt passiert      für Taxifahrten geltend gemacht werden. Diese
ist, können als außergewöhnliche Belastung          müssen jedoch dem Finanzamt einzeln durch
berücksichtigt werden. Jedoch dürfen die Kosten     Belege nachgewiesen werden.
nicht von einer dritten Seite (z. B. von einer      Werden Taxikosten neben den Aufwendungen
Versicherung) ersetzt worden sein oder ersetzt      für Privatfahrten mit dem eigenen PKW geltend
werden.                                             gemacht, so ist die als noch angemessen anzu-
                                                    sehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km
Die Aufwendungen für die behindertengerechte        bzw. 15.000 km oder 5.000 km entsprechend
Umrüstung eines Pkw sind ebenfalls neben            zu kürzen.
dem Pauschbetrag abzugsfähig.
                                                    Kinder

Was ist zu tun?                                     Haben die Eltern eines gehbehinderten Kindes
                                                    den Pauschbetrag für behinderte Menschen
Zunächst muss dem Finanzamt die Behinde-            ihres Kindes auf sich übertragen lassen, so
rung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis           können sie daneben in angemessenem Rahmen
ist grundsätzlich durch Vorlage eines Schwer-       auch Fahrtkosten für ihr Kind geltend machen.
behindertenausweises zu führen, in dem die          Berücksichtigungsfähig sind allerdings nur
außergewöhnliche Gehbehinderung durch das           Aufwendungen für solche Fahrten, an denen
Merkzeichen „aG“, die Blindheit durch das           das Kind selbst teilgenommen hat und die vor-
Merkzeichen „Bl“ oder die Hilflosigkeit durch       nehmlich im Interesse des Kindes durchgeführt
das Merkzeichen „H“ kenntlich gemacht ist.          wurden.
Außerdem muss dem Finanzamt die gefahrene
Kilometerleistung nachgewiesen oder glaubhaft
gemacht werden, um die entstandenen Aufwen-
dungen als außergewöhnliche Belastung gel-            Wo geregelt?
                                                                                           §
tend zu machen. Dies kann durch Vorlage eines
Fahrtenbuches oder einer detaillierten Zusam-         § 33 Einkommensteuergesetz,
menstellung sämtlicher Fahrten erfolgen.              Richtlinie 33 Einkommensteuer-Richtlinien,
Die jährliche Fahrleistung kann z.B. durch Vorla-     BMF-Schreiben vom 29.04.1996, BStBl
ge von TÜV- oder Inspektionsrechnungen nach-          1996 Teil I Seite 446 und vom 21.11.2001,
gewiesen werden.                                      BStBl 2001 Teil I Seite 868

22
2.5 Behinderungsbedingte
    Umbauten im Wohnbereich                          Wo geregelt?
                                                                                          §
                                                     § 33 Einkommensteuergesetz,
Mehraufwendungen für einen behindertenge-            § 64 Einkommensteuer-Durchführungsver-
rechten Um- oder Neubau eines Hauses oder            ordnung,
einer Wohnung können als außergewöhnliche            Richtlinie 33.4 Absatz 5 Einkommensteuer-
Belastungen abziehbar sein. Der wegen der            Richtlinien
behinderungs- oder krankheitsbedingten Ge-
staltung eines Hauses einem Steuerpflichtigen
entstehende Mehraufwand kann als außerge-
wöhnliche Belastung anerkannt werden. Aller-       3. Weitere zu berücksichtigende
dings nur, wenn eine eindeutige und anhand            Aufwendungen
objektiver Merkmale durchführbare Unter-
scheidung zwischen den steuerlich irrelevan-
ten Motiven für die Errichtung und Gestaltung      Häufig sind behinderte Menschen auf die Hilfe
eines Hauses und den ausschließlich durch          Fremder zur Bewältigung ihrer Aufgaben in Haus-
eine Krankheit oder Behinderung verursachten       halt und Familie angewiesen. Die Anstellung
Aufwendungen möglich ist.                          einer Hilfsperson für Haushaltsarbeiten oder
                                                   die Betreuung der Kinder bringt in vielen Fällen
So können Aufwendungen für Maßnahmen als           zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Im
außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt        Extremfall muss gar eine Heimunterbringung in
werden, die direkt der behindertengerechten        Erwägung gezogen werden, was bei den heu-
Gestaltung dienen (zum Beispiel Montage eines      tigen Pflegesätzen enorme Kosten verursacht.
Waschbeckens in behindertengerechter Höhe,         Deshalb hat der Gesetzgeber für haushaltsnahe
Anschaffung und Montage einer behindertenge-       Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistun-
rechten bodengleichen Dusche, eines Decken-        gen zusätzliche steuerliche Berücksichtigungs-
lifts, eines behindertengerechten WCs).            möglichkeiten neben dem Pauschbetrag für be-
                                                   hinderte Menschen vorgesehen.
Für den Nachweis der Zwangsläufigkeit solcher
Aufwendungen ist die Vorlage folgender Unterla-
gen ausreichend:

• der Bescheid eines gesetzlichen Trägers der
  Sozialversicherung oder der Sozialleistungen
  über die Bewilligung eines pflege- bzw. behin-
  derungsbedingten Zuschusses (z. B. zur Ver-
  besserung des individuellen Wohnumfeldes
  nach § 40 Abs. 4 SGB XI) oder

• das Gutachten des Medizinischen Dienstes der
  Krankenversicherung (MDK), des Sozialmedi-
  zinischen Dienstes (SMD) oder der Medicproof
  Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH.

                                                                                                23
3.1    Haushaltsnahe
       Dienstleistungen

Für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäf-       Steuerschuld, in Anspruch zu nehmen. Seit
tigungsverhältnisse und Dienstleistungen so-      dem Jahr 2009 sind die Fördersätze hierfür ver-
wie für Handwerkerleistungen in Privathaus-       einheitlicht. Es sind jedoch unterschiedliche
halten besteht die Möglichkeit eine Steuerer-     Höchstbeträge festgelegt.
mäßigung, d.h. einen direkten Abzug von der

 Eine Übersicht über die Steuerermäßigung gibt die folgende Tabelle

 Nummer    Aufwendungen für                                           Wie hoch

 1         ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Privat-      20 % der Aufwendungen;
           haushalten nach § 8a SGB IV                                max. 510 € pro Jahr

 2         andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse            20 % der Aufwendungen;
           (z.B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-     max. 4.000 € pro Jahr
           hältnisse), die kein geringfügiges Beschäftigungsver-
           hältnis sind

           oder

           die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstlei-
           stungen einer Dienstleistungsagentur; es darf sich
           nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
           handeln

           oder

           die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungs-
           leistungen sowie
           bei einer Heimunterbringung für dabei entstehende
           Kosten, soweit diese für einer Haushaltshilfe ver-
           gleichbare Dienstleistungen anfallen

 3         die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für           20 % der Aufwendungen
           Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaß-         (Arbeitskosten);
           nahmen                                                     max. 1.200 € pro Jahr

24
Die Aufwendungen können nur berücksichtigt           für die Steuerermäßigung genutzt werden,
werden, soweit sie nicht Werbungskosten oder         wenn sie bereits dementsprechend berücksich-
Betriebsausgaben darstellen oder als Sonder-         tigt werden können. Auch der als Eigenanteil
ausgaben oder außergewöhnliche Belastungen           vom steuerlichen Abzug ausgeschlossene Be-
berücksichtigt worden sind; soweit ein Abzug         trag (1/3 der Kosten) und die den Höchstbetrag
als außergewöhnliche Belastung aufgrund der          von 4.000 Euro für den Sonderausgabenabzug
Anrechnung der zumutbaren Belastung unter-           übersteigenden Aufwendungen führen nicht zu
blieben ist, können die Aufwendungen jedoch          einer Steuerermäßigung.
für die Steuerermäßigung angesetzt werden.
                                                     Aufwendungen für Pflege- und Betreuungs-
Die Steuerermäßigungen können nebenein-              leistungen können ebenfalls für die Steuerer-
ander in Anspruch genommen werden. Zu be-            mäßigung berücksichtigt werden. Der Nach-
achten ist, dass für die unter der Nummer 2 ge-      weis der Pflegebedürftigkeit, der Bezug von
nannten Steuerermäßigungen ein gemeinsamer           Leistungen der Pflegeversicherung oder eine
Höchstbetrag (20 % der zusammengefassten             Einstufung in eine Pflegestufe sind hierfür
Aufwendungen, max. 4.000 €) gilt.                    nicht erforderlich. Die Steuerermäßigung
                                                     für Pflege- und Betreuungsleistungen steht
Voraussetzung für die Gewährung der Steuerer-        neben der pflegebedürftigen Person, sofern
mäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen         diese steuerpflichtig ist, auch deren Angehö-
einer Dienstleistungsagentur, bei Pflege- und        rigen zu. Dies gilt, wenn sie für die Pflege- und
Betreuungsleistungen sowie bei Handwerker-           Betreuungsleistungen, die in einem Haushalt
leistungen ist, dass der Steuerpflichtige für die    des Angehörigen oder der betreuten bzw. ge-
Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und          pflegten Person vorgenommen werden, auf-
die Zahlung auf das Konto des Erbringers der         kommen. Leistungen der Pflegeversicherung,
Leistung erfolgt ist. Diese Nachweise müssen         die zur Abdeckung dieser Kosten gezahlt wer-
dem Finanzamt auf Anforderung vorgelegt wer-         den, sind dabei gegen zu rechnen. Dies gilt je-
den können.                                          doch nicht für das sogenannte Pflegegeld.

Als haushaltsnahe Tätigkeiten sind Tätigkeiten       Eine Berücksichtigung von Aufwendungen für
begünstigt, die gewöhnlich durch Mitglieder          Pflegeleistungen im Rahmen der Steuerermäßi-
des Privathaushalts erledigt werden. Zu die-         gung ist nicht möglich, wenn der Behinderten-
sen Tätigkeiten zählen bspw. Zubereitung von         Pauschbetrag (siehe Tz. 1) oder der Pflege-
Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung sowie die          Pauschbetrag (siehe Tz. 3.2) von 924 € in An-
Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern,        spruch genommen wird.
wobei die Erteilung von Unterricht nicht hierunter
fällt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten im    Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen
Haushalt des Bürgers ausgeübt werden.                ist dagegen auch möglich, wenn sich der priva-
                                                     te Haushalt in einem Heim befindet, d.h. ein
Für die Berücksichtigung von Kinderbetreu-           eigenständiger und abgeschlossener Haushalt
ungskosten ist Folgendes zu beachten:                in einem Altenheim, Altenwohnheim oder Pfle-
                                                     geheim vorliegt. Als haushaltsnahe Dienstlei-
Der Abzug von Kinderbetreuungskosten erfolgt         stung begünstigt sind neben den im eigenständi-
ab dem Jahr 2012 einheitlich als Sonderaus-          gen abgeschlossenen Haushalt durchgeführten
gaben (siehe Tz. 7.5). Aufwendungen für die Be-      und individuell abgerechneten Leistungen zum
treuung von Kindern können danach nicht mehr         Beispiel auch Hausmeisterarbeiten, Garten-

                                                                                                   25
pflege, Dienstleistungen des Haus- und Eta-         3.2 Pauschbetrag für die
genpersonals sowie die Reinigung von Fluren,            persönliche Pflege eines
Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen.
Begünstigt sind ebenfalls Aufwendungen für              Menschen mit Behinderung
die Zubereitung von Mahlzeiten in einer Ge-
meinschaftsküche des Heims und das Servie-          Entstehen einem Bürger durch die Pflege eines
ren in einem gemeinschaftlich genutzten Spei-       hilflosen Angehörigen Aufwendungen, kann
sesaal. Die Tätigkeit von sogenannten Haus-         er anstelle eines Abzugs dieser Aufwendungen
damen bzw. Etagenpersonal, die neben der            als außergewöhnliche Belastung einen Pflege-
Betreuung zusätzliche Aufgaben für die Bewoh-       Pauschbetrag von 924 € geltend machen. Vor-
ner erledigen (z.B. Begleitung, Empfang von         aussetzung ist, dass der Bürger die Pflege im
Besuchen, Botengänge u.ä.), zählt grundsätz-        Inland entweder in seiner Wohnung oder in der
lich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.        Wohnung der behinderten Person persönlich
                                                    durchführt und dass er dafür keine Einnahmen
Besteht bei einer Heimunterbringung oder            erhält. Wird Eltern für die Pflege ihres behin-
Unterbringung zur dauernden Pflege kein             derten Kindes Pflegegeld gezahlt, so zählt dies
eigenständiger abgeschlossener Haushalt in          nicht zu diesen Einnahmen. Wird ein behin-
dem Heim, sind zumindest die Aufwendungen           derter Mensch von mehreren Bürgern gepflegt,
begünstigt, die denen einer Hilfe im Haushalt       wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflege-
vergleichbar sind. Hierzu zählen u.a. Reini-        personen geteilt; eine Kürzung um die zumut-
gungsleistungen im Zimmer der Pflegeperson          bare Belastung erfolgt nicht.
und den Gemeinschaftsräumen, das Zubereiten
und Servieren von Mahlzeiten sowie der              Bei dem Pflege-Pauschbetrag handelt es sich
Wäscheservice. Nicht begünstigt sind hinge-         um einen Jahresbetrag. Er wird in voller Höhe
gen Aufwendungen für Gärtner und Hausmeister        gewährt, auch wenn die Behinderung erst im
sowie sämtliche (anteilige) Handwerkerlei-          Laufe des Jahres beginnt oder während des
stungen, weil diese nicht mit den Tätigkeiten       Jahres endet; eine zeitanteilige Ermittlung findet
einer Haushaltshilfe vergleichbar sind. Dies gilt   nicht statt.
ebenso für in diesen Fällen erbrachte Pflege-
und Betreuungsleistungen.                           Für den Nachweis der Hilflosigkeit im Sinne des
                                                    § 33b Absatz 6 Einkommensteuergesetz gel-
                                                    ten die gleichen Grundsätze wie beim erhöh-

  Wo geregelt?
                                        §           ten Pauschbetrag für behinderte Menschen in
                                                    Höhe von 3.700 € (siehe Tz. 1).

  § 35a Einkommensteuergesetz

                                                      Wo geregelt?
                                                                                         §
                                                      § 33b Absatz 6 Einkommensteuergesetz,
                                                      Richtlinie 33b Einkommensteuer-Richtlinien

26
4. Zusammenfassende Übersicht

Behinderte Menschen können als außergewöhnliche Belastungen geltend machen:

ENTWEDER                                              ODER

den Pauschbetrag für behinderte Menschen              die Aufwendungen für die Hilfe bei den
(Tz. 1)                                               gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-
                                                      renden Verrichtungen des täglichen Lebens,
                                                      für die Pflege sowie für einen erhöhten
                                                      Wäschebedarf (Tz. 1.2)

Abgeltung der Aufwendungen für die Hilfe
bei den gewöhnlichen und regelmäßig wie-
derkehrenden Verrichtungen des täglichen
Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöh-
ten Wäschebedarf

dabei:                                                dabei:

• keine Kürzung um zumutbare Belastung                • Kürzung um zumutbare Belastung (ggfs.
                                                        kommt insoweit eine Steuerermäßigung
• kein Nachweis der Aufwendungen                        nach § 35a Einkommensteuergesetz in
                                                        Betracht (Tz. 3.1)

                                                      • Nachweis der Aufwendungen

                                                UND

außergewöhnliche Belastungen neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen (Tz. 2)

zum Beispiel

- Krankheitskosten
- Aufwendungen für Heilkuren
- Schulgeld für den Privatschulbesuch eines behinderten Kindes
- Privatfahrten

dabei:
- Kürzung um zumutbare Belastung
- Aufwendungen müssen nachgewiesen werden

                                                                                                27
5. Fahrten zwischen Wohnung
   und erster Tätigkeitsstätte

Aufwendungen für die Wege zwischen Woh-           Tatsächliche Kosten oder Pauschale?
nung und erster Tätigkeitsstätte werden in
Höhe der verkehrsmittelunabhängigen Entfer-       Behinderte Menschen, für die die Sonderre-
nungspauschale zum Abzug zugelassen. Diese        gelung zutrifft, können bei Benutzung eines
beträgt je Arbeitstag 0,30 € für jeden vollen     eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraft-
Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung         wagens den Teilbetrag der jährlichen Gesamt-
und erster Tätigkeitsstätte. Für die Bestimmung   kosten, der auf die Fahrten zwischen Wohnung
der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbin-    und erster Tätigkeitsstätte entfällt, anhand der
dung maßgebend; eine andere als die kürze-        Jahresfahrleistung selbst berechnen. Der Kauf-
ste Straßenverbindung kann zu Grunde gelegt       preis eines Neuwagens ist grundsätzlich auf die
werden, wenn diese offensichtlich verkehrs-       Nutzungsdauer von sechs Jahren zu verteilen.

                                                                                       i
günstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Für
die Wege, für die kein eigener oder zur Nutzung
überlassener Kraftwagen benutzt wird, ist die
Entfernungspauschale auf insgesamt 4.500 €          Beispiel
im Kalenderjahr begrenzt.
                                                    Jahresgesamtfahrleistung 14.000 km,
Behinderte Menschen,                                Fahrtstrecke an 208 Tagen von der Woh-
                                                    nung zur ersten Tätigkeitsstätte: 13 km,
• deren GdB mindestens 70 beträgt oder              Neupreis des Pkw 24.000 €,
                                                    Reparaturkosten 400 €,
• deren GdB weniger als 70, aber mindestens         Kfz-Steuer/Versicherung 600 €,
  50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähig-       Benzinkosten 1.020 €
  keit im Straßenverkehr erheblich beeinträch-
  tigt sind (z. B. Merkzeichen „G“ und „aG“),
                                                  Berechnung mit den tatsächlichen Kosten:
können an Stelle der Entfernungspauschale
die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege       Wertminderung 1/6
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte      von 24.000 € =                       4.000 €
steuerlich ansetzen. Gleiches gilt auch für       Reparaturkosten                        400 €
Familienheimfahrten bei beruflich bedingter       Kfz-Steuer/Versicherung                600 €
doppelter Haushaltsführung. Werden die Wege       Benzinkosten                         1.020 €
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte      Summe der Pkw-Kosten                 6.020 €
mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückge-
legt, kann das Wahlrecht - Entfernungspau-        Pkw- Kosten pro km:
schale oder tatsächliche Kosten - für beide       6.020 € / 14.000 km = 0,43 €/km
zurückgelegten Teilstrecken nur einheitlich
ausgeübt werden.                                  Anteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte:
                                                  208 Tage x 26 km (Hin- und Rückfahrt) =
                                                  5.408 km x 0,43 € = 2.325 € abzugsfähige
                                                  Kosten.

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