Informationen zum Beihilfenrecht NRW - Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen

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Informationen zum Beihilfenrecht NRW - Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen
Informationen
zum Beihilfenrecht NRW
Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen
Inhalt
Die Rheinischen Versorgungskassen                 Praxisbeispiele

Vorwort                                      04   Reha/Kur (Vorverfahren)                             20
Über die RVK und die Beihilfekasse           05   Psychotherapie (Vorverfahren)                       22
                                                  Zahnimplantate (Vorverfahren)                       24
                                                  Zahnersatz                                          26
Beihilfe im Überblick                             Kieferorthopädie                                    27
                                                  Hilfsmittel                                         28
Was ist Beihilfe?                            06   Wahlleistungen im Krankenhaus                       30
Wer kann Beihilfen bekommen?                 07   Privatkliniken                                      32
Für was gibt es Beihilfen?                   08   Unfall                                              33
  • Krankheit                                     Pflege                                              34
  • Pflege                                        Auslandsbehandlungen                                36
  • Geburt                                        Beihilfen in Todesfällen                            38
  • Tod                                           Besonderheiten bei gesetzlich krankenversicherten
  • Vorsorgemaßnahmen / Prävention                Personen                                            40
Wieviel Beihilfe gibt es?                    09   Besonderheiten Polizeibeamt_innen                   41
Bemessungssatz                               10   Besonderheiten Tarifbeschäftigte                    42
Kostendämpfungspauschale (KDP)               11

                                                  Weitere Informationen
Verfahren
                                                  Rechtsgrundlagen                                    44
Antragstellung					                          12   Kontaktdaten                                        45
  • Erstantrag                                    Organspendeausweis                                  47
  • Langantrag
  • Kurzantrag
Beihilfe App                                 16
Bearbeitungszeiten und Zwischennachrichten   18
Wenn mal was nicht klappt 				               19

                                                                                                           3
Vorwort
    Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Praxisleitfaden eine kompakte
    Information rund um Ihre Beihilfeberechtigung zur Verfügung
    stellen zu können.

    Das Beihilfenrecht ist kompliziert und regelmäßigen Änderungen
    unterworfen. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen eine pra-
    xisnahe Orientierung geben und Ihnen aufzeigen, bei welchen
    Gelegenheiten es Besonderheiten beim Verfahren zu beachten
    gilt. Zum Beispiel, in welchen Fällen eine Voranerkennung
    durch die Beihilfekasse zwingend vorgeschrieben ist.

    Ihre Dienstherren bzw. Arbeitgeber haben die Erwartung an
    die Beihilfekasse, dass die Beihilfen „nur“ im vom Gesetzgeber
    vorgesehenen Umfang erbracht werden. Nicht selten kommt es
    aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Rechnungskürzungen
    oder es kann gar keine Beihilfe gewährt werden. Die Erstattun-
    gen der privaten Krankenversicherungen können sich dadurch
    deutlich von den Erstattungen der Beihilfekasse unterscheiden,
    da diese Versicherungen Ihnen die Leistungen in Abhängigkeit
    des gewählten Versicherungstarifes erstatten. Der Leitfaden soll
    Sie insoweit auch dafür sensibilisieren, dass es regelmäßig zu
    Leistungsunterschieden gegenüber der privaten Krankenversi-
    cherung kommen kann.

    Bitte beachten Sie, dass diesem Praxisleitfaden die Rechtslage
    vom 01.04.2023 zu Grunde liegt. Es bietet sich im Zweifelsfall
    immer an, vorherige Rücksprache mit der Beihilfekasse zu
    halten.
                                                                       Änderungen im Beihilfenrecht:
    Wir wünschen Ihnen eine möglichst aufschlussreiche Lektüre         www.versorgungskassen.de/beihilfen/
                                                                       nordrhein-westfalen/aktuelles.html
    Ihre Rheinischen Versorgungskassen

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Die Rheinischen Versorgungskassen

Über die RVK und die Beihilfekasse
Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eige-
nem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen mit Sitz in
Köln-Deutz.

Sie sind in erster Linie Dienstleister für Städte, Gemeinden und
Kreise in Sachen Beihilfen, Personalentgelte sowie Beamten-
und Zusatzversorgung.

Die Beihilfebearbeitung wird seit 1997 als Komplettservice
angeboten.
In der Beihilfekasse werden die Beihilfenrechte der Länder
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundes
angewendet. Dabei werden jährlich Beihilfen für ca. 28.000
beihilfeberechtigte Personen berechnet.

                                                                   i
                 www.versorgungskassen.de/
                 beihilfen/infos-zum-beihilfenrecht.html
                                                                   Beihilfenrecht
                                                                   Auf unserer Internetseite finden Sie
                                                                   zahlreiche Informationen und Merkblätter
                                                                   zum Beihilfenrecht. Dort finden sich viele
                                                                   Antworten auf Ihre Fragen.

                                                                                                                               5
Was ist Beihilfe?
    Die Beihilfeberechtigten erhalten Beihilfen als Ergänzung zu der
    aus den laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge.
    Insofern ist der Rahmen dessen, was die Beihilfe abdeckt,
    durch den Gesetzgeber durchaus gestaltbar. Keinesfalls ist es
    so, dass die Beihilfe alle Ausgaben abdeckt, die im Zusam-
    menhang mit Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, Geburts- und
    Todesfällen anfallen können. Vielmehr gibt es in manchen
    Lebensbereichen eben auch keine Beihilfeleistungen.
    Dies gilt unabhängig davon, ob es für die Aufwendungen eine
    (medizinische) Notwendigkeit gibt.

    Beispiele dafür sind:

       •    rezeptfreie Arzneimittel bei Erwachsenen, die auch

                                                                       i
            dann nicht beihilfefähig sind, wenn sie ärztlich verord-
            net wurden*,

       •    kieferorthopädische Behandlungen von Erwachsenen*,

       •    rezeptpflichtige Schnupfen-
            und Abführmittel bei Erwachsenen*,
                                                                       Beihilfe
       •    Haushaltshilfen bei Erkrankung einer nicht geringfügig
            beschäftigten haushaltsführenden Person sowie              Die Beihilfe ist eine Ergänzung zu den Bezü-
                                                                       gen, die der Dienstherr seinen Beamt_innen
       •    Bestattungskosten.                                         in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todes-
                                                                       fällen gewährt.
            * Es gibt seltene Ausnahmefälle

    Rechtsgrundlagen:        § 75 Landesbeamtengesetz NRW

6
Beihilfe im Überblick

Wer kann Beihilfe bekommen?
Das Beihilfenrecht unterscheidet zwischen den eigentlichen           - für Aufwendungen, die im Jahr 2023 entstehen, 21.071 Euro
beihilfeberechtigten Personen, also den Anspruchsberechtigten,       (im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen).
und deren sogenannten berücksichtigungsfähigen Angehöri-             Die Einkommensgrenze wird regelmäßig im gleichen Verhältnis,
gen. Berücksichtigungsfähige Angehörige können Ehepartner_           wie sich der Rentenwert West erhöht, ab dem Kalenderjahr
innen oder eingetragene Lebenspartner_innen oder die Kinder          2022 angepasst (mit Wirkung für das auf die Rentenerhöhung
der beihilfeberechtigten Person sein. Nur die beihilfeberechtigte    folgende Kalenderjahr).
Person selber kann Anträge stellen oder sich mit sonstigen           Für getrennt lebende Ehepartner_innen oder eingetragene
Anliegen an die Beihilfekasse wenden.                                Lebenspartner_innen werden Beihilfen nur dann gewährt, wenn
                                                                     sie einen Unterhaltsanspruch (§ 1361 BGB/§ 12 LPartG) gegen
Beihilfeberechtigte Person                                           die beihilfeberechtigte Person haben. Für geschiedene Ehe-
Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel aktive Beamt_in-      partner_innen oder eingetragenen Lebenspartner_innen werden
nen oder Versorgungsberechtigte (Ruhestandsbeamt_innen               keine Beihilfen gewährt.
oder Witwen bzw. Witwer von Ruhestandsbeamt_innen). Sie er-
halten Beihilfen, solange sie laufende Bezüge erhalten (Dienst-      Kinder der beihilfeberechtigten Person
oder Versorgungsbezüge). Das bedeutet, dass die Gewährung            Die Aufwendungen der Kinder der beihilfeberechtigten Person
von Beihilfe an die Zahlung von laufenden Bezügen geknüpft           sind nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese
ist. Sobald diese laufenden Bezüge nicht mehr gezahlt werden,        nicht selbst beihilfeberechtigt sind und im Familienzuschlag
ist im Regelfall die Gewährung von Beihilfe ausgeschlossen.          berücksichtigt werden oder berücksichtigungsfähig sind. Der
In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob ein Sondertatbestand         Familienzuschlag wird für minderjährige Kinder gewährt. Für
besteht, der trotzdem noch die Gewährung von Beihilfen zu-           volljährige Kinder wird der Familienzuschlag nur dann gewährt,
lässt (z. B. bei Elternzeit von Beamt_innen, die mit einer in der    wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet und das 25.
Privatwirtschaft beschäftigten Person verheiratet sind und nicht     Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
in deren gesetzliche Krankenversicherung als familienversicher-      Um Beihilfen für sein volljähriges Kind zu bekommen, ist es im
te Person aufgenommen werden).                                       Regelfall ausreichend, wenn die Zahlung des Familienzuschlags
                                                                     nachgewiesen wird. Es ist nicht erforderlich, Ausbildungsverträge,
Ehepartner_in oder eingetragene Lebenspartner_in der                 Schul- oder Studienbescheinigungen an die Beihilfekasse zu
beihilfeberechtigten Person                                          senden.
Die Aufwendungen von Ehepartner_innen oder eingetragenen
Lebenspartner_innen der beihilfeberechtigten Personen sind
nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese nicht
                                                                          Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, wird eine
                                                                      i
selbst beihilfeberechtigt sind und wirtschaftlich unselbstständig
sind. Das Beihilfenrecht geht pauschalierend von einer wirtschaft-        Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Kind nur der Person
lichen Unselbstständigkeit im Antragsjahr aus, wenn die Einkünfte         gezahlt, die den entsprechenden Anteil des Familienzu-
folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten haben:                     schlags tatsächlich erhält..
- für Aufwendungen, die bis zum 31.12.2021 entstanden sind,
18.000 Euro (im Jahr vor der Antragstellung),
- für Aufwendungen, die im Jahr 2022 entstanden sind,                                 www.versorgungskassen.de/beihilfen/
20.000 Euro (im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen),                                 nordrhein-westfalen/kinder.html

                                                                                                                                          7
Für was gibt es Beihilfen?
    Krankheit                                                          •       Vorsorgeuntersuchungen
    Bei Krankheit sind die notwendigen Aufwendungen zur Wieder-                z. B. Vorsorge gegen Brust-, Darm-, Haut- und Prosta-
    erlangung der Gesundheit beihilfefähig.                                    takrebs, Gesundheits-Check für Personen ab 35 Jahren,
    Darunter fallen z. B. die Rechnungen für ärztliche Behandlun-              Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - U1 - J2.
    gen, die Kosten für Medikamente oder für Hilfsmittel. Auch                 Beihilfefähig sind alle Vorsorgeuntersuchungen, die auch
    Aufwendungen für Psychotherapien oder Rehabilitationsmaß-                  im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gewährt
    nahmen fallen hierunter.                                                   werden.

    Pflege                                                             •       Prophylaktische zahnärztliche Leistungen
    Sämtliche Leistungen, die im Pflegeversicherungsgesetz (SGB                z. B. Erstellung eines Mundhygienestatus, eingehende
    XI) geregelt sind, werden auch im Beihilfenrecht gewährt, z. B.            Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paro-
    Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den pflegebedingten           dontale Erkrankungen, lokale Fluoridierung, professionelle
    Umbau des Wohnumfeldes oder Leistungen in einer stationären                Zahnreinigung
    Pflegeeinrichtung.
                                                                       •       Früherkennungsuntersuchungen
    Bei einer stationären Pflege kann abhängig von den Einkom-                 auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern, die
    mensverhältnissen auch eine Beihilfe zu den Kosten der Unter-              das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    kunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung gewährt werden.
                                                                       •       Schutzimpfungen
    Geburt
    In Geburtsfällen werden Beihilfen für die Aufwendungen der         •       Rehabilitationssport und Funktionstraining,
    Schwangerschaftsüberwachung, der Entbindung, des Wochen-                   z. B. Wirbelsäulengymnastik, Wassergymnastik, Herz-
    betts und der Säuglingsausstattung gewährt (für die Erstaus-               sportgruppen. Es muss sich um anerkannte Maßnahmen
    stattung gibt es einen Zuschuss von 170 Euro).                             der Rehabilitationsträger der Sozialversicherung handeln.
                                                                           i
                                                                                   Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Beihilfe
    Tod
                                                                                   die Ausschlussfrist. Die Beihilfefähigkeit der
    Im Todesfall können Beihilfen nur zu den Aufwendungen für
                                                                                   Aufwendungen erlischt, wenn der Anspruch nicht
    die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau sowie für die
                                                                                   innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der
    Überführungskosten gewährt werden. Zu den weiteren Be-
                                                                                   Aufwendungen, spätestens jedoch 24 Monate nach
    stattungskosten können keine Beihilfen gewährt werden. Hier
                                                                                   der erstmaligen Ausstellung der Rechnung geltend
    besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf das beamtenrechtli-
                                                                                   gemacht wird. Maßgeblich ist bei Arznei- und
    che Sterbegeld.
                                                                                   Hilfsmitteln das Datum der Beschaffung.
    Vorsorgemaßnahmen / Prävention
    Im Beihilfenrecht sind auch zahlreiche Vorsorgemaßnahmen
    vorgesehen, zu denen Beihilfen gewährt werden können,              Rechtsgrundlagen: §§ 2,3 und 13 BVO NRW
    beispielsweise:

8
Beihilfe im Überblick

Wieviel Beihilfe gibt es?
Das Grundprinzip der Beihilfeberechnung ist recht einfach:          Beispiel zu Höchstbetragsberechnung (100%-Regel):

1.   Ermittlung der beihilfefähigen Aufwendungen                    Arztrechnung = 100 Euro
     z. B. durch Prüfung von Arztrechnungen, Beachtung von          Bemessungssatz = 50 %
     Höchstbeträgen usw.                                            Private Quotenversicherung = 50 %

2.   Anwendung des jeweiligen Bemessungssatzes                                                        50 %                  = 50 €
                                                                     100 €
     der betreffenden Person                                                             X
                                                                     Arztrechnung               Bemessungssatz             Beihilfe
3.   Summierung der jeweiligen Beträge = Beihilfe
                                                                    Die private Quotenversicherung gewährt auch 50 Euro.
4.   Höchstbetragsberechnung (100%-Regel):
                                                                    Höchstbetragsberechung:
     Die Summe der Beihilfe und der auf die geltend gemach-
     ten Aufwendungen entfallenden Leistungen einer Kranken-         Beihilfe                      = 50 €
     versicherung dürfen die Summe der Rechnungsbeträge
     nicht übersteigen.                                              Versicherung                  = 50 €
                                                                     Summe                        = 100 €
     Niemand soll an seiner Krankheit verdienen.
 i

     Die Höchstbetragsberechnung ist nur bei Personen not-          Der Rechnungsbetrag wird durch die Gesamtsumme der Leis-
     wendig, die sich nicht beihilfekonform versichert haben.       tungen nicht überstiegen. Eine Kürzung ist nicht erforderlich.
     Beihilfekonform versichert sind die Personen, bei denen
     die Addition aus dem Quotentarif bei der privaten Ver-
     sicherung mit dem Bemessungssatz der Beihilfe 100 %
     ergibt. Gegebenenfalls ist die Beihilfe um den übersteigen-
     den Betrag zu kürzen.

5.   Abzug der Kostendämpfungspauschale
     Die Kostendämpfungspauschale ist ein von der beihilfebe-
     rechtigten Person zu tragender Anteil, d. h. es handelt sich
     um eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Selbstbetei-
     ligung in Höhe eines feststehenden Betrags.
 i   Für Aufwendungen, die ab dem 01.01.2022 entstehen, wird
     die KDP nicht mehr berechnet. (s. auch Hinweis auf Seite 11)

                                                                                                                                      9
Bemessungssatz
     Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der             Bemessungssätze                      ohne Kind           ab 2
     beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend                                                   1 Kind         Kindern  *
     für die Höhe des Bemessungssatzes sind die persönlichen
     Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der beihilfefähigen
                                                                         Beihilfeberechtigte                     50 %            70 %
     Aufwendungen.                                                       Empfänger_innen von Versor-
                                                                         gungsbezügen (die als solche                   70 %
     Der Bemessungssatz beträgt:                                         beihilfeberechtigt sind)

                                                                         Ehepartner_innen / eingetra-
     •    50 % für Beihilfeberechtigte ohne beziehungsweise mit
                                                                         gene Lebenspartner_innen                       70 %
          einem Kind,
                                                                         Kind                                           80 %
     •    70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern,   *   Waisen (die als solche beihilfebe-             80 %
                                                                         rechtigt sind)
     •    70 % als Versorgungsempfänger_in (dazu zählen unter
          anderem Ruhestandsbeamt_innen, Richter_innen im
          Ruhestand, in den einstweiligen Ruhestand versetzte
          Beamt_innen, Witwen und Witwer),

     •

     •
          70 % für Ehepartner_innen bzw. eingetragene Lebenspart-
          ner_innen, soweit diese berücksichtigungsfähig sind,

          80 % für Kinder, soweit diese im Familienzuschlag
                                                                                *        ab 2 Kindern
          tatsächlich berücksichtigt werden oder grundsätzlich
          berücksichtigungsfähig sind,

     •    80 % für Waisen, die als solche beihilfeberechtigt sind,               Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält
          Waisengeld, Halbwaisengeld oder Unterhaltsbeiträge                     der Elternteil den erhöhten Bemessungssatz
          beziehen, und nicht aufgrund einer eigenen Beschäftigung               von 70%, der mindestens für 2 Kinder den
          einen Anspruch auf Beihilfen haben.                                    Familienzuschlag erhält. Bei Beihilfeberechtigen,
                                                                                 die nach dem bis zum 31. Dezember 2019 gel-
                                                                                 tenden Recht einen von ihnen zum Erhalt des
                                                                                 erhöhten Bemessungssatzes nach der bis zum
                                                                                 31.12.2019 geltenden Rechtslage bestimmt
                                                                                 haben, gilt diese Bestimmung jedoch bis auf
                                                                                 Widerruf eines der Beteiligten fort
                                                                                 (Besitzstandsregelung).

10
Beihilfe im Überblick

Kostendämpfungspauschale
(Die Regelung zur KDP wurde im April 2022 aufgehoben.             Festsetzung der KDP
Sie entfällt daher für alle Aufwendungen, die ab dem              Die KDP wird mit dem ersten Beihilfeantrag, der im laufenden
01.01.2022 entstehen.)                                            Kalenderjahr gestellt wird, festgesetzt. Es werden die zu diesem
                                                                  Zeitpunkt maßgeblichen Verhältnisse zugrunde gelegt. Verän-
Berechnung der Kostendämpfungspauschale (KDP)                     derungen danach finden erst bei der ersten Antragsstellung im
                                                                  folgenden Kalenderjahr Berücksichtigung. Beispiel:

 Besoldungsgruppe                       Betrag                    Herr A wird nach Besoldungsgruppe A 10 besoldet. Er arbeitet
 A 7 – A 11                          = 150 €                      Vollzeit. Am 05.02. reicht er seinen ersten Beihilfeantrag im lau-
                                                                  fenden Jahr ein. Die Beihilfekasse setzt seine KDP mit Bescheid
 A 12 – A 15, B 1                    = 300 €                      vom 17.02. auf 150 Euro fest. Am 03.03. wird sein erstes Kind
                                                                  geboren. Der Abzug von 60 Euro wird bei der Festsetzung der
 A 16, B 2, B 3                      = 450 €
                                                                  KDP erst im nächsten Jahr berücksichtigt.
 B4–B7                               = 600 €
                                                                  Anwendung der KDP
 B 8 und höher                       = 750 €
                                                                  Abgezogen wird die KDP von der festgesetzten Beihilfe. Maß-
                                                                  geblich für die Zuordnung zu einem Kalenderjahr ist dabei das
•   Teilzeit mindert die Beträge im gleichen Verhältnis wie die   Rechnungsdatum (und nicht das Behandlungsdatum).
    Arbeitszeit. Beispiel:                                        Beispiel:

    Herr H hat seine Arbeitszeit auf 80 % reduziert. Er wird      Frau K hat von Oktober bis November 2018 Massagen er-
    nach Besoldungsgruppe A 10 besoldet. Seine KDP be-            halten. Die Rechnung der Physiotherapiepraxis wird aber erst
    trägt daher 80 % von 150 Euro also 120 Euro.                  im Januar 2019 erstellt. Sie reicht nun im März die Rechnung
                                                                  mit ihrem ersten Beihilfeantrag des laufenden Jahres ein. Von
•   Bei Versorgungsberechtigten bemisst sich die Höhe der         der Beihilfe, die zu dieser Rechnung gewährt wird, muss die
    KDP nach dem Ruhegehaltssatz (begrenzt auf 70 % des           Beihilfekasse die KDP für das Jahr 2019 einbehalten, da das
    oben aufgeführten Tabellenbetrags). Bei Witwen, Witwern       Rechnungsdatum in 2019 liegt.
    sowie hinterbliebenen Lebenspartner_innen beträgt sie
    60 % des Ruhegehaltssatzes (begrenzt auf 40 % des             Ausnahmen
    oben aufgeführten Tabellenbetrags). Beispiel:                 In einigen Fällen entfällt die KDP, z. B. bei Elternzeit ohne
                                                                  Teilzeit, bei Waisen, bei Beamt_innen auf Widerruf im Vorberei-
    Frau F bezieht Versorgungsbezüge nach Besoldungsgrup-         tungsdienst oder bei Beihilfeberechtigten, die in einer gesetzli-
    pe A 13. Sie hat einen Ruhegehaltssatz von 60 %. Ihre         chen Krankenkasse versichert sind.
    KDP beträgt hiernach 60 % von 300 Euro also 180 Euro.

•   Für jedes Kind, welches im Familienzuschlag berücksichti-
    gungsfähig ist, mindert sich die KDP um 60 Euro.
•   Die KDP wird auf volle 5 Euro abgerundet.
                                                                                                                                       11
Antragstellung
     Sie können zu einem möglichst reibungslosen Verfahren beitra-       Keine handschriftlichen Ergänzungen vornehmen
     gen, indem Sie die folgenden Punkte beachten:                       Handschriftliche Ergänzungen auf dem Beihilfeantrag finden
                                                                         systemseitig keine Beachtung. Eine Priorisierung erfolgt anhand
                                                                         der Summe der geltend gemachten Aufwendungen.
     Aktuellen Antragsvordruck verwenden
     Wir arbeiten ausschließlich mit elektronischen Beihilfeakten.
     Daher werden alle Anträge einschließlich der beiliegenden           Auf Qualität der Kopien achten
     Unterlagen unmittelbar nach dem Eingang gescannt und der            Die entstandenen Aufwendungen, die Sie in Ihrem Antrag
     Sachbearbeitung in elektronischer Form zur Bearbeitung vor-         geltend machen möchten, müssen Sie durch entsprechende
     gelegt. Dabei werden zahlreiche auf dem Beihilfeantrag in den       Nachweise (z. B. Arztrechnungen oder Rezepte) belegen. Es ist
     entsprechenden Feldern eingetragene Informationen durch eine        ausreichend, wenn Sie Zweitschriften oder Kopien einreichen.
     Scansoftware ausgelesen und verarbeitet. Es ist daher unbe-         Falls Sie Kopien einreichen, achten Sie bitte darauf, dass es
     dingt erforderlich, ausschließlich den aktuellen Antragsvordruck    sich um gut lesbare Kopien handelt.
     zu verwenden.
                                                                              Rechnungsbelege, die nicht oder schlecht lesbar sind,
                                                                          i

          Veraltete Beihilfevordrucke, Vordrucke anderer Beihilfestel-        können im Zweifelsfall von uns nicht bearbeitet werden
      i

          len oder formlos gestellte Beihilfeanträge können nicht ver-        und müssen ggf. ein zweites Mal eingereicht werden.
          arbeitet werden und müssen im Zweifelsfall einschließlich
          aller Rechnungsbelege wieder zurückgeschickt werden.
          Den aktuellen Antragsvordruck erhalten Sie im Internet:        Nicht mehrere Rezepte zusammenkopieren
                                                                         Mehrere auf eine Seite kopierte Rezepte können ebenfalls nicht
                                                                         verarbeitet werden. Es bietet sich an, sich von Rezepten kos-
                                                                         tenfreie Kopien in der Apotheke anfertigen zu lassen.
                           www.versorgungskassen.de/
                           beihilfen/vordrucke.html                           Diese Serviceleistung bieten mittlerweile alle kunden-
                                                                          i
                                                                              orientierten Apotheken an. Dass diese Rezeptkopien
                                                                              kein DIN-A4 Format haben, ist unproblematisch für den
                                                                              Scanprozess.
     Wann immer es Ihnen möglich ist, sollten Sie den Beihilfeantrag
     online auf unserer Internetseite ausfüllen. Dies bietet Ihnen den
     Vorteil, dass sie durch die Benutzerführung zu allen wichtigen
     Fragen gelangen und nicht versehentlich relevante Angaben
     vergessen.

12
Verfahren

Bearbeitung, Versand und Auszahlung
Nach dem Scannen Ihres Antrags erfolgt die Bearbeitung.
Nach der abgeschlossenen Bearbeitung erstellen wir einen Bei-
hilfenfestsetzungsbescheid, den wir Ihnen zuschicken. Sofern
Sie noch im aktiven Dienst sind, versenden wir die Bescheide
aus Kostengründen an Ihre Dienststelle. Nur Versorgungsbe-
rechtigte erhalten die Bescheide nach Hause.

Parallel zum Versand zahlen wir die Beihilfe aus. Da wir tägliche
Zahlungsläufe durchführen und die Überweisungszeiten sehr
kurz sind, erhalten Sie häufig die Beihilfezahlung auf Ihrem Kon-
to, bevor Sie den Bescheid erhalten.

Bitte warten Sie trotzdem zunächst den Erhalt des Beihilfebe-
scheides ab, falls Sie eine Zahlung in anderer Höhe erwartet
haben. Eventuelle Kürzungen werden Ihnen genauso wie die
                                                                    i
Berechnung im Bescheid erläutert.

                                                                    Antragsvor-
                                                                    drucke
                                                                    Alle unsere Antragsvordrucke finden Sie
                                                                    unter: www.versorgungskassen.de
                                                                    Dort werden Sie auch zum richtigen Vordruck
                                                                    geführt. Folgende Antragsvordrucke stehen
                                                                    je nach Auswahl zur Verfügung:

                                                                    •   Erstantrag
                                                                    •   Langantrag (Datenänderung)
                                                                    •   Kurzantrag (ohne Datenänderung)

                                                                                                                  13
Erstantrag                                                           Beispiel:
     Es ist unumgänglich, dass Sie den Erstantrag bei den RVK             Als ledige Beamtin ohne Kinder steht Ihnen ein Beihilfebemes-
     vollständig ausfüllen und diesen über die Personalstelle Ihres       sungssatz von 50 % zu. Dementsprechend müssen Sie sich mit
     Dienstherrn/Arbeitgebers/Schulamtes (Ausnahme: Mitarbeiten-          50 % privat krankenversichern, um über eine beihilfekonforme
     de des LVR) an uns weiterleiten. Von dort werden die Stamm-          Versicherung zu verfügen.
     daten bestätigt.

     Bitte legen Sie diesem Antrag alle relevanten Unterlagen bei.        Langantrag
     Bei privater Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung)           Wenn sich Änderungen Ihrer für die Beihilfe relevanten Daten
     benötigen wir den aktuellen Versicherungsnachweis mit Angabe         oder die Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen ergeben
     des Erstattungsprozentsatzes bzw. Erstattungsbetrages (auch          haben, verwenden Sie bitte den Langantrag. Insbesondere
     für berücksichtigungsfähige Personen). Sofern der Antrag nicht       Änderungen beim Ehegatteneinkommen oder beim Familien-
     vollständig ausgefüllt ist und/oder die Bestätigung der Personal-    zuschlag können den Anspruch auf Beihilfe beeinflussen.
     stelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgebers/Schulamtes fehlt, können       Es genügt, nur die Felder anzukreuzen und auszufüllen, bei
     wir den Antrag nicht bearbeiten.                                     denen sich Änderungen ergeben haben.

     Wechsel von einer anderen Beihilfestelle zur RVK
                                                                           i   Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei uns telefonisch nach.
     Sofern Ihnen bereits zuvor von einer anderen Stelle Beihilfen             Bitte legen Sie bei Änderungen ggf. auch die entsprechen-
     gewährt worden sind, ist es erforderlich, dass dem Erstantrag             den Nachweise bei (z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde).
     der Erfassungsbeleg beigefügt wird. Dieser gibt die Historie
     Ihrer Beihilfeakte wieder und kann von der Personalstelle auf        Ein Langantrag ist erforderlich z. B. bei:
     unserer Internetseite als Blankovordruck abgerufen werden.
                                                                          •    Änderung des Familienstandes,
     Erstmaliger Beihilfeantrag                                           •    Änderung der Besoldungs-, Entgelt- oder Vergütungs-
     Sofern Sie durch die erstmalige Berufung in ein Beamtenver-               gruppe,
     hältnis erstmalig beihilfeberechtigt sind, sollten Sie sich recht-   •    Beginn und Ende von Ausbildungsverhältnissen,
     zeitig um eine beihilfekonforme private Krankenversicherung          •    Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen,
     bemühen, sofern Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversi-        •    Beginn und Ende von Versicherungsverhältnissen (z. B.
     cherung verbleiben möchten.                                               Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversi-
                                                                               cherung und umgekehrt, Wechsel innerhalb der gesetzli-
     Beihilfekonforme private Krankenversicherung bedeutet, dass               chen Krankenversicherung von einer Familienversicherung
     Sie sich ergänzend zu Ihrem Beihilfebemessungssatz mit einer              in eine eigenständige Versicherung oder Wechsel von einer
     passenden Erstattungsquote privat krankenversichern. Diese                freiwilligen Versicherung in eine Pflichtversicherung),
     Quote ist so zu wählen, dass Sie auf eine Gesamterstattung           •    Abordnung und Versetzung, bei Lehrkräften auch Wechsel
     von 100 % kommen.                                                         der Schule,

14
Verfahren

•   Beginn und Ende von Beurlaubungen und Elternzeit,
•   Beginn und Ende von Teilzeitbeschäftigungen (auch Alters-
    teilzeit),
•   Änderungen beim Umfang von Teilzeitbeschäftigungen
    (auch Altersteilzeit),
•   Änderungen und/oder Wegfall bei der Zahlung des Famili-
    enzuschlags oder vergleichbaren Leistungen,
•   Eintritt in den Ruhestand,
•   Geburts-, Adoptions-, oder Todesfälle,
•   anderweitige Beihilfeberechtigungen,
•   Beginn von Rentenzahlungen,
•   Änderung bei den Einkünften der Ehepartner_in/eingetra-
    genen Lebenspartner_in. Beachten Sie hierbei bitte die
    maßgebliche Einkommensgrenze. Als Einkommen zählen

                                                                i
    nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern auch andere Ein-
    kunftsarten.

Kurzantrag
Wenn sich keine Änderungen in Ihren Daten gegenüber Ihrer       Kurzantrag
letzten Antragstellung bei den RVK ergeben haben, können Sie
den Kurzantrag verwenden.

Außerdem können Sie den Kurzantrag ohne weitergehende           Sie können den Kurzantrag auch verwenden,
Datenänderung auch verwenden bei                                wenn

•   Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit, wenn        •   keine weiteren Datenänderungen vor-
    Sie die „Anlage Pflege“ ausfüllen und beilegen,                 liegen,
•   Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, wenn Sie      •   Sie als tarifbeschäftigte Person in einer
    die „Anlage Ausland“ ausfüllen und beilegen,                    privaten Krankenversicherung versichert
•   Aufwendungen die aufgrund eines Unfalls entstanden              sind,
    sind, wenn Sie die entsprechenden Belege mit einem „U“      •   die „Anlage Beitragszuschuss TB NRW“
    kennzeichnen und die „Anlage Unfall“ ausfüllen und bei-         ausfüllen und dem Antrag beilegen.
    legen oder bereits bei einem vorherigen Antrag vorgelegt
    haben.

                                                                                                                15
Beihilfe App
     Mit der Beihilfe App der Rheinischen Versorgungskassen           Beihilfe App anwenden! So einfach geht‘s:
     können Sie Ihre Belege einfach und ohne Portokosten online als   Auf unserer Internetseite finden Sie einen kurzen Film, der die
     Beihilfeantrag einreichen.                                       Anwendung der App schrittweise erklärt:

     Der Antrag mit der App ist zulässig,
                                                                                     www.versorgungskassen.de/beihilfen/
                    wenn Sie als beihilfeberechtigte Person nach                     rvk-beihilfe-app.html
                    dem 01.11.2016 einen Beihilfebescheid von
                    uns erhalten haben und einen Kurzantrag
                    gestellt hätten, da es keine Datenänderungen
                    gegenüber Ihrer letzten Antragstellung gegeben                   Installation der App
                    hat.                                                             Installieren Sie aus Ihrem App Store die kosten-
                                                                                     lose App für Ihr iPhone oder Android Smart-
                    Bitte bedenken Sie, dass die anschließende                       phone.
                    Bearbeitung bei uns im Haus noch erfolgen
                    muss, egal auf welchem Weg die Belege einge-                     Registrierung
                    reicht wurden.                                                   Für die Registrierung benötigen Sie neben
                    Ihren Bescheid bekommen Sie im Anschluss                         Ihren persönlichen Daten auch die 10-stellige
                    daran wie gewohnt per Post zugesendet.                           Geschäftspartnernummer, die Sie Ihrem Beihil-
                                                                                     febescheid entnehmen können.
                                                                                     Nach der ersten Registrierung kann es losge-
     Der Antrag mit der App ist nicht zulässig,                                      hen.

                    für Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürf-                     Belege übermitteln
                    tigkeit, Aufwendungen im Ausland, Unfall sowie                   Die Belege werden fotografiert und hochgela-
                    bei Tarifbeschäftigten, die in einer privaten                    den. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der
                    Krankenversicherung versichert sind und in                       folgenden Seite, damit die Bearbeitung schnell
                    Sterbefällen nach dem Ableben der                                und fehlerfrei erfolgen kann.
                    beihilfeberechtigten Person.

16
Verfahren

Richtige Anwendung - schnelle Bearbeitung!                          Fehler vermeiden!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine gute Qualität der einge-       Fehlerhafte Zusammenfassungen von Belegen erfordern eine
reichten Belege die anschließende Bearbeitung vereinfacht.          manuelle Nachbearbeitung und verzögern die Bearbeitung.

                Belege einzeln fotografieren!                                     Nicht mehrere Seiten auf einmal!
                Bitte fotografieren Sie jeden Beleg einzeln (auch                 Bitte fotografieren Sie nicht gleichzeitig mehrere
                kleine Belege). Ein Beleg ist z. B. ein Rezept                    kleine Belege als ein Beleg (ein Foto).
                oder eine Arztrechnung ggf. mit mehreren                          Ein Beleg ist z. B. ein Rezept oder eine Arzt-
                Seiten. Bei mehreren Belegen:                                     rechnung (ggf. mit mehreren Seiten).

                Sofern Sie einen weiteren Beleg hinzufügen
                wollen, wählen Sie „Beleg hinzufügen“.
                                                                                  Knickfalten vermeiden!
                                                                                  Solche Falten führen zu Verzerrungen und
                Belege gerade fotografieren!                                      Unleserlichkeit, die eine manuelle Nacharbeit
                Bitte achten Sie darauf, dass Belege - auch                       erforderlich machen.
                kleine Belege - beim Fotografieren ausreichend
                hell und gerade auf dem Tisch liegen.
                                                                                  Nichts außer Rechnungen!
                                                                                  Bitte verwenden Sie die App nicht, um der
                                                                                  Beihilfekasse andere Unterlagen außer Rech-
                Belege sinnvoll zusammenfassen!                                   nungsbelege zukommen zu lassen. An einer
                Ein Beleg kann durchaus mehrere Seiten                            solchen Möglichkeit wird zur Zeit gearbeitet.
                haben. Eine weitere Rechnung ist aber in den
                meisten Fällen auch ein neuer Beleg.

                Helligkeit und Kontrast beachten!
                Belege die gut belichtet sind, sind gut lesbar
                und damit gut zu bearbeiten.

                                                                                                                                       17
Bearbeitungszeiten und
     Zwischennachrichten
     Bearbeitungszeiten                                                 Zwischennachrichten
     Natürlich ist es unser Ziel, die Beihilfeanträge so schnell wie    In den Fällen, in denen die Bearbeitung eines Beihilfeantrags
     möglich zu bearbeiten. Allerdings unterscheiden sich die Beihil-   länger als zwei Wochen nach Eingang bei uns dauert und die
     feanträge durch die Art der geltend gemachten Aufwendungen,        Antragssumme mindestens 200 Euro beträgt, versenden wir
     den Umfang der eingereichten Belege aber auch durch die            eine automatisierte Zwischennachricht.
     Höhe der geltend gemachten Aufwendungen. Die Bearbeitung
     erfolgt zwar grundsätzlich nach Eingangsdatum, allerdings kann
     es hiervon je nach Antrag Abweichungen geben.

                                                                               i
     Darüber hinaus sind die Bearbeitungszeiten naturgemäß stark
     von der Anzahl der täglich eingehenden Anträge abhängig.
     Jeweils zum Quartalsbeginn verzeichnen wir besonders starke
     Antragseingänge.
                                                                               Abschlags-
                                                                               zahlung
                                                                                Mit der in der Zwischennachricht vorhandenen
                                                                                Vorgangsnummer ist es möglich, telefonisch
                     www.versorgungskassen.de/beihilfen/                        oder im Internet formlos eine Abschlagszah-
                     kundenservice/bearbeitungsstand.html                       lung zu Ihrem Antrag anzufordern.

                                                                                Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der späteren
                                                                                Festsetzung der Beihilfe. Sollte sich hierbei
                                                                                eine Überzahlung durch die Abschlagsge-
                                                                                währung ergeben, so muss diese natürlich
                     www.versorgungskassen.de/beihilfen/                        zurückgezahlt werden.
                     kundenservice/abschlag.html

18
Verfahren

Wenn mal was nicht klappt
Sofern Sie einmal einzelne Punkte Ihrer Beihilfeberechnung oder
auch ein Schreiben von uns nicht nachvollziehen können, bietet
es sich an, zunächst einmal telefonisch Kontakt mit uns aufzu-
nehmen. In vielen Fällen ist es nicht erforderlich, sich schriftlich
an uns zu wenden.

     Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die telefonische Kon-
 i

     taktaufnahme zum Nutzen aller Beteiligten auch zu einer
     verwaltungsökonomischen Arbeitsweise beitragen.

Zu diesem Zweck haben wir einen Telefondienst eingerichtet,
der insbesondere auch die Komplexität des Beihilfenrechts
berücksichtigt. Die Telefonnummern, unter denen Sie uns
während unserer Servicezeiten erreichen, finden Sie in diesem
Praxisleitfaden unter Kontaktdaten.

Widerspruch beim Verwaltungsrechtsweg
Falls Ihnen der Verwaltungsrechtsweg offensteht, können Sie in-
nerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch
einreichen. Diese Möglichkeit ersehen Sie an der Rechtsbe-
helfsbelehrung auf Ihrem Bescheid. Bitte begründen Sie den                               +49 221 8273-4477
Widerspruch. Sofern wir dem Widerspruch abhelfen können,
erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Andernfalls erhalten Sie
                                                                       Beschwerden
im Regelfall einen klagefähigen Widerspruchsbescheid.
                                                                       Sofern Sie einmal Anlass zur Beschwerde zu der Bearbeitung
                                                                       Ihrer Beihilfeangelegenheiten haben, können Sie sich auch an
Einwendungen im Arbeitsrecht
                                                                       die Abteilungsleitung der Beihilfekasse wenden.
Falls Ihnen der Verwaltungsrechtsweg nicht offensteht, können
                                                                       Die Kontaktdaten finden Sie im Internet.
Sie auch keinen Widerspruch einreichen, sondern müssen ggf.
direkt Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Allerdings bietet
es sich auch in einem solchen Fall an, zunächst Kontakt mit
uns aufzunehmen. Dies sollte ebenfalls bevorzugt telefonisch                           www.versorgungskassen.de/beihilfen/
geschehen. Sofern Sie Ihre Einwendungen schriftlich vorbringen                         kundenservice/abteilungsleitung.html
möchten, begründen Sie bitte Ihre Zweifel an der Richtigkeit
unserer Entscheidung.

                                                                                                                                      19
Reha/Kur (Vorverfahren)
     Bei Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen (ambulante          Die Beihilfekasse beauftragt dann den zuständigen Amtsarzt,
     Heilkur, ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme,       die medizinische Notwendigkeit zu begutachten. Dies erfolgt in
     stationäre Müttergenesungskur oder Mutter-Vater-Kind Kur) ist     der Regel durch einen persönlichen Untersuchungstermin, zu
     ein Voranerkennungsverfahren erforderlich.                        dem Sie vom Gesundheitsamt eingeladen werden. Bitte bringen
                                                                       Sie zu diesem Termin auch weitere medizinische Unterlagen mit
     Ablauf                                                            (MRT-Befunde, Laborberichte o. Ä.).
     •    Der behandelnde Arzt bescheinigt die Notwendigkeit.          Für die Begutachtung erhebt das Gesundheitsamt eine Unter-
                                                                       suchungsgebühr, die Sie vor Ort zu bezahlen haben. Diese ist
     •    Die beihilfeberechtigte Person stellt einen formlosen        in der Höhe des Bemessungssatzes der untersuchten Person
          Antrag.                                                      beihilfefähig. Der Restbetrag ist in der Regel aus eigenen Mitteln
                                                                       zu tragen, da sich die privaten Krankenversicherungen daran
     •    Die Beihilfekasse beauftragt beim zuständigen Amtsarzt       meist nicht beteiligen.
          ein Gutachten.
                                                                            Tipp
                                                                        i
     •    Ggf. Genehmigung durch die Beihilfekasse                          Es bietet sich an, bereits im Vorfeld der Maßnahme auch
                                                                            mit der privaten Krankenversicherung Kontakt aufzu-
     •    Beginn der Maßnahme nach der Genehmigung                          nehmen, um eine Kostenbeteiligung zu klären. Dies ist
                                                                            von Krankenversicherung zu Krankenversicherung sehr
     Antragsverfahren                                                       unterschiedlich.
     Die Beantragung kann formlos erfolgen. Allerdings ist hier eine
     ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beizulegen. Aus dieser      Der Amtsarzt schickt nach dem Untersuchungstermin sein
     sollte hervorgehen:                                               Begutachtungsergebnis der Beihilfekasse zu. Diese stellt dann
                                                                       eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung aus.
     •    welche Maßnahme beantragt wird (ambulante Heilkur,           Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, kann die Maßnahme
          ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme, sta-      begonnen werden.
          tionäre Müttergenesungskur oder Mutter-Vater-Kind Kur),
                                                                            Hinweis
                                                                        i
     •    welche erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit
          der vorgesehenen Maßnahme behandelt werden sollen,                Die Beihilfekasse hat auf die Bearbeitungszeiten bei den
     •    warum ambulante ärztliche Behandlungen und Heilbe-                Gesundheitsämtern keinerlei Einfluss. Wenn die Maßnah-
          handlungen vor Ort nicht ausreichend sind,                        me kurzfristig beginnen soll, müssen Sie bitte selbststän-
     •    welcher Kurort oder welche stationäre Einrichtung für die         dig beim Gesundheitsamt um eine bevorzugte Begutach-
          Behandlung vorgesehen sind und warum bzw. ob eine                 tung bitten.
          Begleitperson medizinisch notwendig ist.
     •    Bei vorgesehenen stationären Maßnahmen ist darüber
          hinaus zu begründen, warum eine ambulante Maßnahme
          nicht ausreichend ist.

20
Praxisbeispiele

Ausnahme Anschlussheilbehandlung:
Bei einer so genannten Anschlussheilbehandlung ist eine vorhe-
rige Anerkennung durch die Beihilfekasse nicht erforderlich. Es
handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die die medizinische
Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an eine stationä-
re Krankenhausbehandlung fortsetzt, um einen langfristigen
                                                                   i
Behandlungserfolg sicherzustellen. Von einem unmittelba-
ren zeitlichen Zusammenhang wird ausgegangen, wenn die
Anschlussheilbehandlung spätestens einen Monat nach der            Kosten-
Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.
In diesen Fällen ist es ausreichend, wenn der behandelnde
Krankenhausarzt die Notwendigkeit der Anschlussheilbehand-
                                                                   beteiligung
lung bescheinigt.

                                                                   Nicht alle privaten Krankenversicherungen
     Fristen                                                       beteiligen sich an diesen Aufwendungen.
 i

     Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen dürfen nur alle vier        Die Kostenbeteiligung ist von Ihrem Versiche-
     Jahre durchgeführt werden. Ausnahme sind zwingende            rungsvertrag abhängig. Bitte klären Sie daher
     medizinische Gründe. Ein solcher Ausnahmefall muss            rechtzeitig die Kostenbeteiligung, insbeson-
     durch ein Gutachten des zuständigen Amtsarztes bestätigt      dere da einige private Krankenversicherun-
     werden und sollte bereits in der ärztlichen Notwendigkeits-   gen ein von der Beihilfeanerkennung losge-
     bescheinigung beschrieben werden.                             löstes Genehmigungsverfahren vorsehen.

     Die Maßnahme muss innerhalb von sechs Monaten nach
     der Genehmigung begonnen werden.

Rechtsgrundlagen:
§§ 6, 6a, 6b und 7 BVO NRW

                                                                                                                   21
Psychotherapie (Vorverfahren)
     Für Aufwendungen der ambulanten Psychotherapie ist in der                        Probatorische Sitzungen
     Regel ein Voranerkennungsverfahren erforderlich.                          (8 Sitzungen)                    (5 Sitzungen)

     Ablauf
     •    Probatorische Sitzungen (5 bzw. 8)
                                                                                                                 Tiefenpsych. fund.
     •    Behandlungspause und Beantragung der ambulanten                Analytische Psychotherapie                Psychotherapie
          Psychotherapie
     •    Gutachterverfahren                                                                                   Verhaltenstherapie
                                                                                                              Systemische Therapie
     •    Ggf. Genehmigung durch die Beihilfekasse
     •    Fortsetzung der Behandlung
                                                                                                                       Bericht
     •    Behandlungsende nach den genehmigten Sitzungen oder                     Antrag
                                                                                                                     (Therapeut)
                                                                               (Antragsteller)
          Verlängerungsantrag                                                                    Gutachter

     Antragsverfahren
     Die für die Beantragung der ambulanten Psychotherapie vor-
     gesehenen Vordrucke finden Sie auf unserer Internetseite. Im
     Rahmen dieses Vorverfahrens beauftragt die Beihilfekasse einen
     unabhängigen Gutachter. Dieser prüft u. a. auch die Qualifikati-
     on des vorgesehenen Therapeuten.

          Es bietet sich an, bereits vor dem ersten Termin den The-
      i
                                                                                                    Beihilfekasse
          rapeuten zu befragen, ob er über die für die beihilfenrecht-                      (Beihilfefestsetzungsstelle)
          liche Anerkennung erforderliche Qualifikation verfügt.

     Bei einem Wechsel des Therapeuten ist ein neues Anerken-
     nungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch, wenn die Be-
     handlung in einer Gemeinschaftspraxis weiter fortgeführt wird.
     Die Genehmigung ist untrennbar an die Person des Therapeu-
     ten gebunden.

                                                                                      Fortsetzung der Behandlung
                                                                                     eventuell Verlängerungsantrag

22
Praxisbeispiele

Probatorische Sitzungen
Probatorische Sitzungen sind bei zugelassenen Behandlern          Die Beihilfefähigkeit setzt voraus, dass vor einer Behandlung
beihilfefähig (auch bei verschiedenen Therapeuten). Sie dienen    (spätestens nach den probatorischen Sitzungen) durch
der Feststellung der Diagnose. Außerdem sollen Behandler und      Psychotherapeut*innen oder durch Kinder- und
Patient prüfen können, ob sie ein entsprechendes Vertrauens-      Jugendlichenpsychotherapeut*innen, eine somatische
verhältnis aufbauen können, welches Voraussetzung für eine        Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt in einem
erfolgreiche Behandlung ist. Nach den probatorischen Sitzun-      schriftlichen oder elektronischen Konsiliarbericht bestätigt
gen darf eine Behandlung erst dann fortgesetzt werden, wenn       wird. Ferner ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass
die Genehmigung durch die Beihilfekasse vorliegt.                 die Behandler über erforderliche, beihilferechtliche
                                                                  Qualifikation verfügen.
    Anzahl der beihilfefähigen probatorischen Sitzungen
    Tiefenpsychologisch fundierte
    Psychotherapie                               5 je Behandler

    Verhaltenstherapie                          5 je Behandler
    Systhemische Therapie                       5 je Behandler
    Analytische Psychotherapie                  8 je Behandler

                                                                                   www.versorgungskassen.de/beihilfen/
Ausnahmen
                                                                                   infos-zum-beihilfenrecht/
Von der Notwendigkeit für ein Anerkennungsverfahren gibt
                                                                                   nordrhein-westfalen.html
es die folgenden Ausnahmen:

•     Aufwendungen der psychosomatischen Grundversorgung
      für verbale Intervention, Hypnose, autogenes Training und
      Relaxationstherapie nach Jacobson.
•     Akutbehandlung als Einzeltherapie in Einheiten von
      mindestens 25 Minuten bis zu 24 Behandlungen je
      Krankheitsfall und bis zur Höhe von 51 Euro.
      Für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
      haben, und Personen mit geistiger Behinderung sind
      Aufwendungen für eine psychotherapeutische
      Akutbehandlung unter Einbeziehung von Bezugspersonen
      bis zu 30 Behandlungen beihilfefähig.
                                                                  Rechtsgrundlagen:
•     Kurzzeittherapie im Umfang von bis zu 24 Sitzungen als
      Einzel- oder Gruppentherapie.
                                                                  §§ 4a bis 4f   BVO NRW und Anlage 1 BVO NRW

                                                                                                                                    23
Zahnimplantate (Vorverfahren)
     Bei Zahnimplantaten handelt es sich um künstliche Zahnwur-         Mit diesem Pauschalbetrag sind sämtliche Kosten der zahn-
     zeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden, um einen       ärztlichen und kieferchirurgischen Behandlung einschließlich
     oder mehrere Pfeiler zu gewinnen, auf denen später ein Zahner-     notwendiger Anästhesie und der Kosten u. a. für
     satz (sogenannte Suprakonstruktion) befestigt wird.
                                                                        •    die Implantate selbst,
                                                                        •    die Implantataufbauten,
     Grundsatz: Pauschalbeihilfe                                        •    die implantatbedingten Verbindungselemente,
     Grundsätzlich werden ohne Vorverfahren für bis zu 10 Implanta-     •    Implantatprovisorien,
     te Beihilfen gewährt. Bereits vorhandene Implantate, zu denen      •    notwendige Instrumente, z. B. Bohrer und Fräsen,
     in der Vergangenheit eine Beihilfe gewährt wurde, sind auf diese   •    Membranen und Membrannägel,
     Höchstzahl anzurechnen.                                            •    Knochen- und Knochenersatzmaterial,
                                                                        •    Nahtmaterial,
                                                                        •    Röntgenleistungen sowie
                                                                        •    Computertomographie und Anästhetika

                                                                        abgegolten. Die Aufwendungen für die Suprakonstruktion sind
                                                                        neben diesem Pauschalbetrag beihilfefähig.

            i                                                           Ausnahme: Indikationsfall
                                                                        Sofern ein Indikationsfall vorliegt, können auch höhere Auf-

            Beihilfefähig                                               wendungen je Implantat und ggf. auch mehr Implantate als
                                                                        beihilfefähig anerkannt werden.

                                                                             Vorverfahren
                                                                         i
                                                                             Im Indikationsfall ist aber ein Vorverfahren zwingend
            •    bis zu insgesamt 10 Implantate                              vorgeschrieben. Der Abschluss dieses Verfahrens ist vor
                                                                             Behandlungsbeginn abzuwarten. Wird mit der Behandlung
            •    Pauschal sind bis zu 1.000 Euro je                          vor Abschluss des Vorverfahrens (ggf. auch mit Wider-
                 Implantat beihilfefähig, es sei denn der                    spruchs- und Klageverfahren) begonnen, kann unabhän-
                 entsprechende Rechnungsbetrag ist                           gig vom Ausgang dieses Verfahrens nur die Pauschalbei-
                 niedriger.                                                  hilfe (s. o.) gewährt werden.

24
Praxisbeispiele

Indikationen:                                                        Ablauf:
Die folgenden Indikationen erfordern zwingend ein Vorverfah-         1.   Der behandelnde Arzt bescheinigt die medizinische Not-
ren, wenn eine höhere Beihilfe als die Pauschalbeihilfe gewährt           wendigkeit. Zu diesem Zweck stellt er einen detaillierten
werden soll:                                                              Heil- und Kostenplan auf.

1.   größere Kiefer- und Gesichtsdefekte, die ihre Ursache in        2.   Diesem Heil- und Kostenplan ist der sogenannte Indika-
                                                                          tionsnachweis beizufügen (wird durch den behandelnden
     a) Tumoroperationen,                                                 Arzt ausgefüllt) sowie eine Einverständniserklärung, dass
                                                                          die Unterlagen an den Amtszahnarzt weitergegeben
     b) Entzündungen des Kiefers,                                         werden dürfen (diese ist durch den Patienten zu unter-
                                                                          schreiben). Sie finden beide Vordrucke auf: http://www.
     c) Operationen infolge großer Zysten (z. B. große follikuläre        versorgungskassen.de/beihilfen/vordrucke.html.
        Zysten oder Keratozysten),
                                                                     3.   Sobald der Beihilfekasse die Unterlagen vollständig vor-
     d) Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine                liegen, beauftragt sie beim zuständigen Amtszahnarzt ein
        Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,           Gutachten.

     e) angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-,     4.   Aufgrund des dann vorliegenden Gutachtens erfolgt ggf.
        Gaumenspalten, ektodermale Dysplasien) oder                       eine Genehmigung durch die Beihilfekasse oder eine volle
                                                                          bzw. teilweise Ablehnung.
     f) Unfällen haben,
                                                                          Die Beihilfekasse hat auf die Bearbeitungszeiten bei
2.   dauerhaft bestehende extreme Xerostomie, insbesondere                den Gesundheitsämtern keinerlei Einfluss. Wenn die
     im Rahmen einer Tumorbehandlung,                                     Maßnahme kurzfristig beginnen soll, müssen Sie bitte
                                                                          selbstständig beim Gesundheitsamt um eine bevorzugte
3.   generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen,                    Begutachtung bitten. Allein der Amtszahnarzt kann über
     nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktion im           die medizinische Notwendigkeit und die Angemessenheit
     Mund- und Gesichtsbereich (z. B. Spastiken) oder                     (Höhe) der beihilfefähigen Aufwendungen entscheiden.

4.   zahnloser Ober- oder Unterkiefer (ohne vorhandenes              5.   Beginn der Maßnahme nach der Genehmigung.
     Implantat).

                                                                     Rechtsgrundlagen:
                                                                     §§ 4 Abs. 2 b) BVO NRW

                                                                                                                                      25
Zahnersatz
     Heil- und Kostenplan des Zahnarztes                                 Berechnungsbeispiel:
     Es ist nicht erforderlich den Heil- und Kostenplan, den Ihnen Ihr   Beihilfeberechnung zu einer Zahnersatzversorgung bei privat
     Zahnarzt zur Verfügung stellt, der Beihilfekasse zur Information    krankenversicherten Beamt_innen:
     oder gar zur Genehmigung vorzulegen. Sie können mit der
     Behandlung sofort beginnen. Eine Ausnahme besteht für die            Honorarkosten                 3.000 €
     Implantatversorgung. Hier ist ggf. ein vorheriges Anerkennungs-
     verfahren erforderlich.                                              Laborkosten                   2.000 €
                                                                          Gesamtkosten                  5.000 €
          Siehe „Zahnimplantate (Vorverfahren)“.
      i

                                                                          beihilfefähig sind:
     Bei der Versorgung mit Zahnersatz, dazu zählen auch Zahnkro-
                                                                          Honorarkosten                             3.000 €
     nen und Suprakonstruktionen, sind die sogenannten zahn-
     technischen Leistungen nach § 9 der Gebührenordnung für              Laborkosten (70 % von 2 000 €)            1.400 €
     Zahnärzte nur in Höhe von 70 % der medizinisch notwendigen
     Aufwendungen beihilfefähig.                                          beihilfefähige Aufwendungen               4.400 €
     Zahntechnische Leistungen sind handwerklich gefertigte               Beihilfe: beihilfeberechtigte Person
     Werkstücke, z. B. Prothesen, Brücken, Kronen, Halte- und             mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
     Stützvorrichtungen einschließlich der dafür benötigten Teile und
     Legierungen.                                                         70 % von 4.400 €                                    3.080 €
                                                                          Leistung der privaten Versicherung                  1.500 €
     Kosmetische Zwecke                                                   (30 % von 5.000 €)
     Zahnärztliche Leistungen einschließlich der zahntechnischen
     Leistungen, die aus kosmetischen Gründen erbracht werden,            Gesamterstattung                                    4.580 €
     sind nicht beihilfefähig. Nur die medizinisch notwendigen            verbleibender Eigenanteil (5.000 € – 4.580 €)         420 €
     Aufwendungen können anerkannt werden. Als Beispiel für
     kosmetische Behandlungen sind hier Veneers zu nennen, die
     als Verblendschalen aus optischen Gründen auf die Zahnober-         Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten
     fläche aufgeklebt werden.                                           Sofern für eine gesetzlich versicherte Person eine Beihilfe
                                                                         zu den Aufwendungen für Zahnersatz beantragt wird, ist es
     Zahnzusatzversicherung                                              unbedingt erforderlich, dass dem Beihilfeantrag der durch die
     Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben,         gesetzliche Krankenversicherung genehmigte Heil- und Kosten-
     ist der Leistungsbescheid der Zahnzusatzversicherung dem            plan beigelegt wird.
     Beihilfeantrag beizulegen.

                                                                         Rechtsgrundlagen:
                                                                         §§ 4 Abs. 2 c) und d) BVO NRW

26
Praxisbeispiele

Kieferorthopädie
Heil- und Kostenplan des Kieferorthopäden
Es ist nicht erforderlich den Heil und Kostenplan, den Ihnen
Ihr Kieferorthopäde zur Verfügung stellt, der Beihilfekasse zur
Information oder gar zur Genehmigung vorzulegen.
Mit der ersten Rechnung muss der kieferorthopädische Be-                 i
handlungsplan vorgelegt werden. Dieser muss eine Angabe
über die Dauer der Behandlung enthalten sowie die Anzahl
der Abschläge, die der Kieferorthopäde bei einer mehrjährigen
Behandlung in Rechnung stellen wird. Nur die notwendigen und             Mehraufwen-
angemessenen Aufwendungen sind beihilfefähig.

Altersbegrenzung
                                                                         dungen
Kieferorthopädische Behandlungen sind grundsätzlich nur bei-
hilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Als Behandlungs-             •    für besondere Behandlungsmaterialien,
beginn gilt nicht die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans                  wie z. B. für Keramikbrackets, die gerne
sondern der tatsächliche Beginn der Behandlung.                                aus kosmetischen Gründen verwendet
Die Altersbegrenzung gilt nicht bei schweren Kieferanomalien,                  werden sowie
die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische
Behandlung erfordern.                                                     •    für besondere Verfahren, z. B. Invisalign-
                                                                               bzw. Aligner-Verfahren, Lingualtechnik
Kieferorthopädie bei gesetzlich Versicherten
Die kieferorthopädische Behandlung ist im Leistungskatalog der            sind nicht beihilfefähig!
gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Sofern ein begründeter Ablehnungsbescheid der gesetzlichen
Krankenversicherung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer
beihilfenrechtlichen Prüfung.
                                                                  Zweifelsfälle
Besondere Materialien und Verfahren                               In Zweifelsfällen kann die Einschaltung des Amtszahnarztes er-
Es werden nur die Kosten für die herkömmliche Behandlungs-        forderlich sein. Darüber werden Sie von der Beihilfekasse vorab
methode (Spange, Multiband) als beihilfefähig anerkannt. Diese    informiert, da für eine Begutachtung auch das Einverständnis
werden durch eine Vergleichsberechnung ermittelt.                 des Patienten (oder der gesetzlichen Vertretung) erforderlich ist.

                                                                  Rechtsgrundlagen:
                                                                  §§ 4 Abs. 2 a) und d) BVO NRW

                                                                                                                                       27
Hilfsmittel
     Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet sein. Zu den Hilfsmitteln      Höchstbeträge:
     zählen auch Körperersatzstücke, Kontrollgeräte sowie Apparate        Bei verschiedenen Hilfsmitteln gibt es Höchstbeträge die beihil-
     zur Selbstbehandlung.                                                fenrechtlich zu beachten sind. Beispiele:

     Hilfsmittelkatalog                                                   •    Blutdruckmessgerät = 50 Euro
     In der Anlage 3 zur Beihilfeverordnung ist ein Hilfsmittelkata-      •    Hörgeräte = 1.500 Euro je Ohr
     log aufgeführt. Alle in diesem Katalog genannten Hilfsmittel         •    Perücke = 1.200,00 Euro
     (Abschnitt I und II der Anlage 3) sowie die in den Hilfsmittelver-        (800,00 € bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
     zeichnissen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung         •    Blutzuckerteststreifen (Glucose-Teststreifen) = 0,70 Euro
     aufgelisteten Hilfsmittel sind grundsätzlich beihilfefähig.               je Teststreifen
                                                                          •    Blutzuckermessgerät = 100 Euro
                                                                               (Ausnahme: Real-Time Messgeräte)
                                                                          •    Brillengestell = 70 Euro
                      www.versorgungskassen.de/beihilfen/                 •    Kontaktlinsen bei einer Ersatzbeschaffung bei gleich-
                      nordrhein-westfalen/hilfsmittel.html                     bleibender Sehschärfe nach zwei Jahren = 170 Euro je
                                                                               Kontaktlinse
                                                                          •    Austauschlinsen (Jahres-, Monats-, Tageslinsen) = 170
                                                                               Euro je Auge für 24 Monate
     Hilfsmittel außerhalb des Hilfsmittelkatalogs                        •    Brillengläser bei einer Ersatzbeschaffung bei gleich-
     Bei Hilfsmitteln, die nicht in diesem Katalog genannt sind, gilt          bleibender Sehschärfe nach drei Jahren = 220 Euro je
     folgendes Verfahren:                                                      Brillenglas (bis 5,75 Dioptrien)
                                                                               oder 250 Euro je Brillenglas (ab 6 Dioptrien)
     Hilfsmittel bis 1.000 Euro                                           •    Neurodermitis-Overall bei an Neurodermitis erkrankten
     Nicht genannte Hilfsmittel bis 1.000 Euro können auch ohne                Kindern bis zum 10. Lebensjahr = 80 Euro
     vorherige Anerkennung durch die Beihilfekasse beschafft wer-              (für 2 Overalls je Kalenderjahr).
     den. Allerdings muss diese spätestens bei der Bearbeitung des        •    Allergiebettbezüge (Encasings) = 120 Euro
     Beihilfeantrags, mit dem die Aufwendungen geltend gemacht
     werden, die medizinische Notwendigkeit und die Angemessen-           Betriebsmittel:
     heit (Höhe) der Aufwendungen prüfen.                                 Bei Aufwendungen für den Betrieb von Hilfsmitteln ist nur der
                                                                          100 Euro im Kalenderjahr übersteigende Betrag beihilfefähig.
     Hilfsmittel über 1.000 Euro
     Bei Aufwendungen für Hilfsmittel von mehr als 1.000 Euro ist         Mietgebühren:
     die vorherige Anerkennung durch die Beihilfekasse erforderlich.      Die Mietgebühren (auch Versorgungspauschalen) für Hilfsmittel
     Bei Aufwendungen von mehr als 10.000,00 Euro ist darüber             sind beihilfefähig, sofern sie insgesamt nicht höher als die ent-
     hinaus die Zustimmung der Beihilfekasse (bei Landesbeamten           sprechenden Anschaffungskosten sind. Aus diesem Grund ist
     des Ministeriums der Finanzen) erforderlich.                         bei einer Miete auch auf der ärztlichen Verordnung die voraus-
                                                                          sichtliche Benutzungsdauer anzugeben.

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