Menschen mit Behinderungen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Für den DB-Konzern ist es wichtige personalpolitische Zielsetzung, gleichge- stellte und schwerbehinderte Beschäftigte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX – Teil II Schwerbehindertenrecht – im Unternehmen zu beschäftigen. Dieser Leitfaden bietet praxisnahe Erläuterungen zu Vorschriften aus dem Schwerbe- hindertenrecht und soll die Arbeit in Angelegenheiten Schwerbehinderter auch durch gute Praxisbeispiele unterstützen. Menschen mit Behinderungen im DB-Konzern Ein Praxisleitfaden DB. Zukunft bewegen.
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Inhalt 1 Warum dieser Praxisleitfaden? 4.2 Rechte und Pflichten der 2 Vorwort des Personalvorstandes der DB AG Schwerbehindertenvertretung 3 Grußwort der Konzernschwerbehindertenvertretung ❚ Förderung der Integration und der DB AG Weiterbeschäftigung 4 Rechte und Pflichten aus dem Schwerbehindertenrecht ❚ Vertretung der Interessen der schwerbe- hinderten Mitarbeiter 4.1 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber ❚ Recht der Teilnahme an Sitzungen des ❚ Beschäftigungspflicht Betriebsrates ❚ Nachweis- und Anzeigepflicht ❚ Durchführung von Schwerbehindertenver- ❚ Beauftragter des Arbeitgebers sammlungen ❚ Verpflichtungen des Arbeitgebers ❚ Persönliche Rechte und Pflichten 4.3 Rechte und Pflichten des Betriebsrates ❚ Weitere Aufgaben aus dem Sozialgesetzbuch IX 2
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 4.4 Rechte und Pflichten schwerbehinderter und 7.2 Gleichstellung und Mehrfachanrechnung gleichgestellter Menschen von behinderten Menschen ❚ Beschäftigung entsprechend den Kenntnissen ❚ Voraussetzungen zur Gleichstellung und Befähigungen ❚ Gleichstellung bezieht sich auf … ❚ Bevorzugte Berücksichtigung bei betrieblicher ❚ Voraussetzungen für Mehrfachanrechnung Bildung 7.3 Behinderte junge Menschen ausbilden ❚ Erleichterungen bei außerbetrieblichen ❚ Kompetenzcenter für Einstellung behinderter Bewerber Maßnahmen 7.4 Beantragung von Fördermitteln für behinderte ❚ Behindertengerechte Einrichtung der Menschen Arbeitsstätten 8 Informationsmöglichkeiten und Netzwerke ❚ Ausstattung mit erforderlichen technischen Arbeitshilfen 8.1 Schwerbehindertenmitteilungen 5 Struktur der Schwerbehindertenvertretungen im 8.2 Gemeinsame örtliche Servicestellen – Ansprechpartner DB-Konzern für Bahn 5.1 Örtliche Schwerbehindertenvertretung ❚ Servicestellen allgemein 5.2 Gesamtschwerbehindertenvertretungen ❚ Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See 5.3 Konzernschwerbehindertenvertretung ❚ BAHN-BKK 5.4 Spezielle Interessenvertretungen 8.3 Informationsplattformen und Austausch zum Thema Integration behinderter Menschen 6 Konzernbetriebsvereinbarung „Integration und berufliche Förderung behinderter Beschäftigter des ❚ Arbeitskreis „Behinderte integrieren“ der Bahn DB-Konzerns“ ❚ UnternehmensForum – ArbeitgeberFachforum 7 Informationen für Führungskräfte und 8.4 Sportfest der Eisenbahner mit Handicap Personalreferenten 9 Gute Beispiele der Integration in den Geschäftsfeldern 7.1 Behinderung, Feststellung und Ausweis ❚ Artikel aus der DB-Welt ❚ Behinderung/Schwerbehinderung ❚ Artikel aus den Schwerbehinderten-Mitteilungen ❚ Feststellung der Behinderung ❚ Wann besteht Offenbarungspflicht? ❚ Ausweis als Nachweismittel zur Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche ❚ Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen 3
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 1 Warum dieser Praxisleitfaden? Für den DB-Konzern ist es wichtige personal- bestimmte Teilhabe schwerbehinderter Men- Ziel ist es, den Anforderungen des Art. 3 politische Zielsetzung, gleichgestellte und schen am Arbeitsleben sowie eine respektvolle Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes Rechnung zu schwerbehinderte Beschäftigte im Sinne des Zusammenarbeit mit ihnen sind dem DB-Kon- tragen und Menschen mit Schwerbehinde- Sozialgesetzbuches IX – Teil II Schwerbehin- zern besondere Verpflichtung. rungen eine berufliche Existenzgrundlage zu dertenrecht – im Unternehmen zu beschäfti- schaffen und zu sichern, sowie ihr berufliches gen und entsprechend ihrem Leistungsver- Der DB-Konzern und dessen Interessenver- Fortkommen zu fördern. Dabei sollen sie mögens beruflich zu fördern. Dabei sollen tretungen verstehen das Gesetz zu dem Über- nicht passiv fürsorglichen Aktivitäten ausge- die persönlichen Qualifikationen der behin- einkommen der Vereinten Nationen vom setzt werden, sondern im Sinne von aktiver derten Beschäftigten erkannt und gefördert 13. Dezember 2006 über die Rechte von Selbstbestimmung gleichberechtigt am Be- werden. Menschen mit Behinderungen sowie zu dem rufsleben teilhaben. Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 Schwerbehinderte Menschen sind Teil der zum Übereinkommen der Vereinten Nationen Neben der Konzernbetriebs- und Integrati- Gesellschaft und damit auch des Arbeitsle- über die Rechte von Menschen mit Behinde- onsvereinbarung zur Integration und beruf- bens. Sie sind in besonderem Maße auf den rungen dahin, dass diesem ein Verständnis lichen Förderung behinderter Beschäftigter Schutz und die Solidarität der Gesellschaft zugrunde liegt, das die Behinderung als nor- innerhalb des DB-Konzerns möchte Ihnen der angewiesen. Einer gedanklichen und sozialen malen Bestandteil menschlichen Lebens und vorliegende Leitfaden praxisnahe Erläuterun- Ausgrenzung von schwerbehinderten Be- menschlicher Gemeinschaft ausdrücklich be- gen im Vordergrund stehender Vorschriften schäftigten soll nicht nur entgegengewirkt jaht und ein Handeln danach verlangt. aus dem Schwerbehindertenrecht liefern und werden; vielmehr sollen Fortschritte ange- Sie in Ihrer Arbeit in Angelegenheiten strebt und Standards entwickelt werden, um Ein wichtiger Bestandteil sind die Eingliede- Schwerbehinderter, insbesondere durch Dar- ein möglichst „normales“ Arbeitsleben zu rung in Ausbildung und Arbeit sowie die Mög- stellung der Organisationsstrukturen im Kon- erreichen. Chancengleichheit und selbst- lichkeit, Qualifikationen zu erhalten und zu zern Deutsche Bahn AG und durch Aufzeigen nutzen. Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grund- guter Praxisbeispiele, unterstützen. gesetzes darf niemand aufgrund seiner Be- hinderung benachteiligt werden. Dabei steht im Vordergrund, dass Beschäftigte nicht an ihren Behinderungen, sondern an ihren Leistungen und Fähigkeiten zu messen sind. 4
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Ulrich Weber, Vorstand Personal Deutsche Bahn AG und Vorstand Personal der DB Mobility Logistics 2 Vorwort des Personalvorstandes der DB AG Wir wollen die Potenziale aller Mitarbeiter Die Konzernbetriebsvereinbarung zur „Inte- Er wird helfen, über Belange, Rechte und nutzen, um in unseren Geschäften erfolgreich gration und beruflichen Förderung behinder- Pflichten von schwerbehinderten und gleich- zu sein. Deshalb gehören die Integration und ter Beschäftigter innerhalb des DB-Konzerns“ gestellten Mitarbeitern aufzuklären und zu Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten zeigt deutlich, dass wir die Zeichen für informieren. und gleichgestellten Menschen zu den wich- gleichberechtigtes Miteinander im Arbeits- tigen Aufgaben unserer Führungskräfte. leben fest verankert haben. Gute Beispiele der Integration in diesem Die schwerbehinderten und gleichgestellten Praxisleitfaden sollen Anregungen für die Mitarbeiter im DB-Konzern verfügen oftmals Zur Umsetzung der KBV und als Informations- Praxis geben und Mut machen, neue Wege über langjährige Erfahrungen im Berufsleben angebot für Führungskräfte, Personaler und zur Integration von schwerbehinderten und und sind in allen Hauptberufsgruppen der Mitarbeiter wurde der vorliegende Praxisleitfa- gleichgestellten Mitarbeitern zu gehen. Bahn vertreten. Dies machen auch die Bilder den erstellt. Er ist Zeichen dafür, dass wir in auf den folgenden Seiten deutlich. gewohnter vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen an den wei- teren Aufgaben der Integration und Weiterbe- schäftigung schwerbehinderter und gleichge- stellter Mitarbeiter arbeiten. 5
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Gerhard Schimm, Vertrauensperson der Konzern- schwerbehindertenvertretung der DB AG 3 Grußwort der Konzernschwerbehindertenvertretung der DB AG Liebe Leserinnen und Leser, Basis dieser ganzen Regularien ist natür- ressierten oder Betroffenen in den ver- lich der Artikel 3 Absatz 3 unseres Grund- sorgungsmedizinischen Grundsätzen momentan leben zirka 9 Millionen Men- gesetzes: „Niemand darf wegen seiner Be- nachzulesen. schen mit einer Behinderung innerhalb hinderung benachteiligt werden.“ Man der Bundesrepublik Deutschland. Dieser kann jetzt denken, es betrifft mich ja 180.000 arbeitslose Schwerbehinderte Entwicklung trug der Gesetzgeber bereits nicht, und letztlich ist ja alles wunderbar zeigen, dass bei den innerbetrieblichen in der Vergangenheit Rechnung, indem er geregelt. Diese beiden Aspekte möchte Vereinbarungen noch genügend Hand- ein Schwerbehindertengesetz installierte. ich jetzt noch kurz durchleuchten. lungsbedarf vorhanden ist, um für die be- Dieses ist seit 1.10.2001 in den zweiten Die Assoziation der Bevölkerung mit dem troffene Klientel die Arbeitsplätze zu Teil des Neunten Sozialgesetzbuches als Wert der Schwerbehinderung sieht doch sichern oder neu zu schaffen. Wie dies in- Schwerbehindertenrecht integriert. Wei- folgender Maßen aus: blind – gehörlos nerhalb der DB AG gehandelt wurde und tere staatliche Bausteine sind, um nur die oder Downsyndrom; dass jedoch über wird, zeigt sich allein schon daran, dass es wichtigsten zu nennen, das Behinderten- 80 Prozent der Behinderungen nicht of- gelungen ist, die Beschäftigungssituation gleichstellungsgesetz, das Allgemeine fensichtlich sind, wird meistens nicht in Schwerbehinderter seit 1999 von damals Gleichbehandlungsgesetz sowie die Betracht gezogen. Welche körperlichen 3,18 % / 6.744 natürliche Personen auf UN-Konvention über die Rechte von Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder 5,4 % / 10. 896 natürliche Personen mit Menschen mit Behinderungen. seelischen Zustände beeinträchtigt sein Stand Dezember 2009 über die gesetz- können und mit welchem Grad der Behin- liche Quote hinaus anzuheben. derung sie bewertet sind, ist für den Inte- 6
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Im Bereich der Instandhaltung sind über 1.900 gleichgestellte und schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt. Dass dies erreicht werden konnte, ist zu Die jetzige Zusammenfassung der genann- einem großen Teil den damit beauftrag- ten Regeln in einer Konzernbetriebsver- ten handelnden Personen zu verdanken. einbarung und einem Praxisleitfaden ist Dafür gebührt ihnen besondere Anerken- sinnvoll und zeitgemäß. nung. Auch waren wir der erste Konzern, welcher im Mai 2001 eine Konzerninte- Ein Blick in die Zukunft sei noch ge- grationsvereinbarung abgeschlossen stattet. Wie sich die etwaige Verlänge- hatte. Eine freiwillige Rahmenkonzern- rung der Lebensarbeitszeit, der demogra- betriebsvereinbarung über die Integra- fische Wandel und die zunehmende tion und berufliche Förderung von Europäisierung unseres Unternehmens Schwerbehinderten des DB-Konzerns, auf Behinderte auswirken werden, und die Richtlinie 171 Behinderte integrieren welche Aufgabenstellung sich daraus für sowie die Richtlinie 161 Gesundheitsge- die Schwerbehindertenvertretungen aller spräche und betriebliches Eingliede- Stufen ergibt, kann man abschließend rungsmanagement komplettierten das noch nicht beurteilen. Es wird jedoch konzerninterne Instrumentarium. alles getan werden, um unter Ausschöpfen der inner- wie außerbetrieblichen Mög- lichkeiten den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu helfen, ihre Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu erlangen. 7
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ In der Berufsgruppe Triebfahrzeugführer sind über 300 gleichgestellte und schwerbehinderte Beschäftigte im Einsatz. 4 Rechte und Pflichten aus dem Schwerbehindertenrecht Das Schwerbehindertenrecht ist seit 2001 Der zweite Teil beinhaltet „Besondere Re- Deshalb muss die Norm mit Leben erfüllt im Sozialgesetzbuch IX verankert. Mit der gelungen zur Teilhabe schwerbehinderter werden, wenn es darum geht, schwerbe- Aufnahme des Schwerbehindertenrechts Menschen“ (Schwerbehindertenrecht) hinderte Menschen zu beschäftigen. in das Sozialgesetzbuch IX wurde auch Diese Regelungen beginnen mit dem § 68 eine wesentliche Erweiterung des und gelten für die schwerbehinderten und Schutzes schwerbehinderter Beschäftigter Schwerbehinderten gleichgestellten Men- vorgenommen, die sich auf ein ausdrück- schen. liches Verbot von Benachteiligungen durch den Arbeitgeber bezieht. Den § 69 SGB IX, der auf die enge Zusam- menarbeit zwischen Arbeitgeber und Inte- Das Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation ressenvertretungen hinweist, möchten wir und Teilhabe behinderter Menschen be- an dieser Stelle hervorheben. Unsere Er- inhaltet im ersten Teil „Regelungen für be- fahrungen bei der Bahn haben gezeigt, hinderte und von Behinderung bedrohte dass nur dort, wo wir auf eine vertrauens- Menschen“ (Rehabilitationsrecht) u. a. volle und ergebnisorientierte Zusammen- mit Regelungen zur medizinischen Reha- arbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat bilitation, zu Leistungen zur Teilhabe am und Schwerbehindertenvertretung zurück- Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben der greifen können, auch gute Ergebnisse bei Gemeinschaft, zu unterhaltssichernden der beruflichen Integration und Förderung und anderen ergänzenden Leistungen. behinderter Mitarbeiter erreicht werden. 8
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 4.1 Rechte und Pflichten Die Beauftragten des Arbeitgebers wer- der Arbeitgeber den von den einzelnen Unternehmen der Bahn an die Fachstelle für Behinderten- An erster Stelle der Pflichten der Arbeit- Angelegenheiten des Konzerns gemeldet. geber wird die Beschäftigungspflicht So wird gewährleistet, dass zu aktuellen (§ 71 SGB IX) genannt, auf die sich alle Themen des SGB XI oder auch zu Themen weiteren Verpflichtungen für Arbeitgeber der Bahn, die behinderte Mitarbeiter be- aufbauen. Arbeitgeber haben danach min- treffen, persönlich informiert wird. destens 5 v. H. schwerbehinderte Men- Der Beauftragte achtet vor allem darauf, schen zu beschäftigen, wenn das Unter- dass die dem Arbeitgeber obliegenden nehmen 20 oder mehr Arbeitsplätze hat. Verpflichtungen erfüllt werden, und unter- stützt ihn dabei. Aus der Beschäftigungspflicht ergibt sich die Nachweis- und Anzeigepflicht des Zu den Verpflichtungen des Arbeitge- Arbeitgebers gegenüber der Bundesagen- bers gehört, dass tur für Arbeit und dem Integrationsamtes Hinweis: 1. die Beschäftigungspflichtquote nach (§ 80 SGB IX). Die Nachweis- und Anzei- Weitere Informationen zur Anzeigen- § 71 SGB IX erfüllt wird, besonders be- gepflicht besteht für jedes einzelne erstellung und Informationspflicht troffene schwerbehinderte Menschen Unternehmen im DB-Konzern. gegenüber der Bundesagentur für beschäftigt bzw. eingestellt werden Arbeit stehen dazu aktuell im Perso- (§ 72 SGB IX) Erreicht der Arbeitgeber die Beschäfti- nalportal zur Verfügung: 2. geprüft wird, ob freie Arbeitsplätze mit gungsquote nicht, muss er für jeden unbe- schwerbehinderten Menschen besetzt setzten Pflichtarbeitsplatz eine „Aus- Über Beschäftigung – Mitarbeiter- werden können und bei dieser Prüfung gleichsabgabe“ zahlen. In den letzten gruppen kommt man direkt zu „Mitar- die Schwerbehindertenvertretung be- Jahren hat die Mehrzahl der Unternehmen beiter mit Handicap“. Unter diesem teiligt wird (§ 81 Abs. 1 und 6 SGB IX) der Bahn die Beschäftigungsquote erfüllt Stichwort sind aktuelle Ausführungen, 3. Bewerbungen von schwerbehinderten und übererfüllt. Im selben Zuge hat sich Informationen und auch Materialien Menschen mit der Schwerbehinderten- dadurch die zu zahlende Ausgleichsab- zum Downloaden bereitgestellt. vertretung erörtert werden (§ 81 Abs. 1 gabe weiter reduziert. Satz 4 SGB IX) Jeder Arbeitgeber, der schwerbehinderte 4. schwerbehinderte Menschen so be- Die durchschnittliche Beschäftigungs- Menschen beschäftigt, hat nach § 98 SGB schäftigt werden, dass diese möglichst quote der Bahn, in die statistisch alle Un- IX einen Beauftragten zu bestellen, der ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll ternehmen einfließen, liegt seit 2008 über ihn in Angelegenheiten, die schwerbehin- verwerten und weiterentwickeln kön- den gesetzlich geforderten 5 Prozent. derte Menschen betreffen, verantwortlich nen (§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX) vertritt. Damit soll sichergestellt werden, 5. schwerbehinderte Menschen zur Förde- dass die schwerbehinderten Beschäftigten rung ihres beruflichen Fortkommens einen Ansprechpartner auf Arbeitgeber- bei innerbetrieblichen Maßnahmen der seite haben, der mit Angelegenheiten beruflichen Bildung bevorzugt berück- schwerbehinderter Menschen vertraut ist sichtigt werden (§ 81 Abs. 4 Satz 1 und dem sie ihre Beschwerden und Anre- Nr. 2 SGB IX) gungen vortragen können. Der Arbeitge- ber kann mehrere Beauftragte bestellen, z. B. wenn der Bereich des Arbeitgebers einen größeren räumlichen Umfang hat. 9
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 6. die Schwerbehindertenvertretung in al- Bei der Besetzung freier Arbeitsplätze ist Nach der getroffenen Entscheidung des len Angelegenheiten, die einen einzel- der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Arbeitgebers ist die Schwerbehinderten- nen oder die schwerbehinderten Men- er diese mit schwerbehinderten Menschen vertretung unverzüglich über das Ergebnis schen als Gruppe berühren, unverzüglich besetzen kann (§ 81 SGB IX). zu informieren. und umfassend unterrichtet und vor ei- ner Entscheidung angehört wird (§ 95 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Arbeitgeber haben auch das Recht, sich Abs. 2 SGB IX) und das Behindertengleichstellungsgesetz bei der Bewältigung ihrer Aufgaben helfen 7. die Schwerbehindertenvertretung zu sind in jedem Fall zu beachten, und schwer- zu lassen. Verschiedene Partner, wie das Besprechungen zwischen Arbeitgeber behinderte Menschen dürfen nicht wegen Integrationsamt oder der Integrations- und Betriebsrat hinzugezogen wird ihrer Behinderung benachteiligt werden. fachdienst, die bei Integration und Wei- (§ 95 Abs. 5 SGB IX) terbeschäftigung auch mit Fördermitteln 8. die Schwerbehindertenvertretung ihr unterstützen können, aber auch Betriebs- Amt ohne Behinderung wahrnehmen rat und Schwerbehindertenvertretung kann (§ 96 Abs. 2 SGB IX) sind an dieser Stelle zu nennen. 9. die Vertrauensperson der Schwerbehin- derten unverzüglich nach der Wahl und Hinweis: der Beauftragte des Arbeitgebers un- Informationen zu Art, Umfang und verzüglich nach der Bestellung an die Beantragung von Fördermitteln sind für den Sitz des Betriebes zuständige aktuell im Personalportal eingestellt. Agentur für Arbeit und das Integrati- onsamt benannt wird (§ 80 Abs. 8 SGB IX) Hinweis: Weitere Hinweise speziell zur Bestel- lung eines Beauftragten sind im Personalportal bereitgestellt. Der Arbeitgeber hat in allen Entschei- dungen, die Angelegenheiten schwerbe- hinderter Menschen betreffen, die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig (§ 95 SGB IX) und umfassend zu informie- ren. Zu den Entscheidungen zählen z. B. Umsetzungen, Versetzungen, Beförde- rungen, Kündigungen, Änderung der Ar- beitsbedingungen sowie Fort- und Weiter- bildung. Vor seiner Entscheidung muss der Arbeit- geber der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit der Anhörung einräumen. 10
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 4.2 Rechte und Pflichten der Sie unterstützt Beschäftigte auch bei der ❚ von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schwerbehindertenvertretung Antragstellung zur Feststellung einer Be- Minderung des Arbeitsentgelts oder der hinderung. Dienstbezüge befreit werden, wenn es Die Schwerbehindertenvertretung / Ver- zur Durchführung ihrer Aufgaben er- trauensperson der Schwerbehinderten hat Die Schwerbehindertenvertretung hat das forderlich ist grundsätzlich Initiativ-, Anhörungs- und Recht, an allen Sitzungen des Betriebs- ❚ in Betrieben mit wenigstens 200 zu Beteiligungsrechte, die sich in der Haupt- rates und dessen Ausschüssen sowie des betreuenden schwerbehinderten sache aus § 95 SGB IX ergeben. Arbeitsschutzausschusses beratend teilzu- Mitarbeitern auf ihren Wunsch hin frei- nehmen. Sie hat weiterhin das Recht, ein- gestellt werden Für die Schwerbehindertenvertretung ste- mal im Kalenderjahr eine Versammlung ❚ von inner- und außerbetrieblichen hen die Förderung der Integration und schwerbehinderter Menschen im Be- Maßnahmen zur Berufsförderung nicht Weiterbeschäftigung sowie die Vertretung trieb durchzuführen. ausgeschlossen werden der Interessen schwerbehinderter Mitar- ❚ einen Freizeitausgleich erhalten, wenn sie beiter (einschließlich Beamten) an erster Hierbei finden die für Betriebsversamm- ihre Tätigkeit betriebsbedingt außerhalb Stelle. Auch leitende Angestellte können lungen gelten den Vorschriften entspre- der persönlichen Arbeitszeit verrichten sich an die für sie zuständige Schwerbe- chend Anwendung. hindertenvertretung wenden. Auch für sie Vertrauenspersonen sind verpflichtet, gilt das Schwerbehindertenrecht. Die Schwerbehindertenvertretung kann an über die ihnen wegen ihres Amtes be- Betriebsversammlungen in Betrieben teil- kannt gewordenen persönlichen Verhält- Vertrauenspersonen der Schwerbehinder- nehmen, für die sie als Schwerbehinder- nisse und Angelegenheiten von Beschäf- ten stehen schwerbehinderten Mitarbei- tenvertretung zuständig ist, und hat dort tigten, die ihrer Bedeutung oder ihrem tern beratend und helfend zur Seite. ein Rederecht, auch wenn das Mitglied Inhalt nach einer vertraulichen Behand- Ihre Aufgaben erfüllt die Vertrauensper- der Schwerbehindertenvertretung nicht lung bedürfen, Stillschweigen zu bewah- son der Schwerbehinderten insbesondere Angehöriger des Betriebes ist. ren und die ihnen wegen ihres Amtes be- dadurch, dass sie kannt gewordenen und vom Arbeitgeber ❚ darüber wacht, dass die Pflichten des Zu den Rechten und Pflichten, die Schwer- ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig Arbeitgebers nach den §§ 71, 72 und behindertenvertreter als eigenständige bezeichneten Betriebs- oder Geschäftsge- §§ 81 bis 84 des SGB IX erfüllt werden, Institution haben, kommen noch persön- heimnisse nicht zu offenbaren und nicht ❚ Maßnahmen, die den schwerbehin- liche Rechte und Pflichten der Vertrauens- zu verwerten. Diese Pflichten gelten auch derten Mitarbeitern dienen, insbeson- personen der schwerbehinderten Men- über ein Ausscheiden aus dem Amt fort. dere auch präventive Maßnahmen, bei schen (§ 96 SGB IX) dazu. den zuständigen Stellen beantragt, ❚ Anregungen und Beschwerden von Zu den Rechten zählen, dass sie schwerbehinderten Mitarbeitern ❚ ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt führen entgegennimmt und falls sie berechtigt ❚ in der Ausübung ihres Amtes nicht erscheinen, durch Verhandlungen mit dem behindert oder wegen ihres Amtes Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt. benachteiligt werden dürfen, das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung ❚ gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung besitzen wie ein Mitglied des Betriebsrates, insbe- sondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz 11
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 4.3 Rechte und Pflichten des 4. behinderungsgerechte Einrichtung Betriebsrates und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Das Betriebsverfassungsgesetz bildet Maschinen und Geräte sowie der Ge- die Grundlage für die Arbeit des Betriebs- staltung der Arbeitsplätze, des Arbeits- rates. Grundsätzlich sind Betriebsräte für umfeldes, der Arbeitsorganisation und alle Mitarbeiter zuständig – so auch für der Arbeitszeit, unter besonderer Be- schwerbehinderte Beschäftigte. Aus dem rücksichtigung der Unfallgefahr Sozialgesetzbuch IX ergeben sich noch 5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit er- weitere Aufgaben für Betriebsräte. Sie för- forderlichen technischen Arbeitshilfen. dern nicht nur die Eingliederung schwer- behinderter Menschen, sondern sie ach- Für die Punkte 1, 4 und 5 kann eine Unter- ten auch darauf, dass der Arbeitgeber die stützung der Bundesagentur für Arbeit ihm obliegenden Aufgaben nach §§ 71, 72 oder der Integrationsämter in Frage kom- und §§ 81-84 des SGB IX erfüllt. Thomas Müller, Werk Fulda men. Diese Leistungen können vom Ar- beitgeber gemeinsam mit den Interessen- Sie wirken auf die Wahl der Schwerbehin- 4.4 Rechte und Pflichten vertretern und dem schwerbehinderten dertenvertretung hin und unterstützen bei Mitarbeiter beantragt werden (siehe dazu schwerbehinderter und der Umsetzung der Prävention. auch Punkt 7.4, Seite 18). gleichgestellter Menschen Schwerbehinderte Menschen haben ge- Hierzu zählen: Hinweis: genüber ihrem Arbeitgeber verschiedene Informationen zur Fördermittelbean- Ansprüche. 1. Beschäftigung, bei denen sie ihre Fähig- tragung stehen aktuell zusammenge- keiten und Kenntnisse möglichst voll fasst im Personalportal zur Verfügung. verwerten und weiterentwickeln können 2. bevorzugte Berücksichtigung bei inner- betrieblichen Maßnahmen der beruf- lichen Bildung zur Förderung ihres be- ruflichen Fortkommens 3. Erleichterungen in zumutbarem Um- fang zur Teilnahme an außerbetrieb- lichen Maßnahmen der beruflichen Bildung 12
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Die Konzernschwerbehindertenvertrauensperson Gerhard Schimm mit den Stellvertretern (v. l. n. r. Andreas Sommer, Uwe Barnekow, Heiko Prautzsch, Roland Ditte, Gerhard Schimm, Thomas Gerke, Gudrun Große-Segerath, Rainer Schuster, Steffen Pietsch). 5 Struktur der Schwerbehindertenvertretungen im DB-Konzern In allen Betrieben, in denen wenigstens 5.1 Örtliche Schwerbehinder- fünf schwerbehinderte oder gleichge- tenvertretungen stellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, ist eine Schwerbehinder- Bei der Wahl der örtlichen Schwerbehin- tenvertretung zu wählen (§ 94 SGB IX). dertenvertretung werden eine Schwerbe- Grundsätzlich kann davon ausgegangen hindertenvertrauensperson (SVP) und werden, dass in Betrieben, in denen ein wenigstens ein stellvertretendes Mitglied Betriebsrat gewählte wurde auch eine gewählt. Schwerbehindertenvertretung arbeitet, wenn die gesetzliche Voraussetzung dafür vorhanden ist. Für den DB-Konzern wird die Festlegung der Wahlbetriebe in Tarifverträgen gere- gelt. So wird gesichert, dass die beschäf- tigten Menschen durch ihre Interessen- vertretungen optimal vertreten werden können. 13
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 5.2 Gesamtschwerbehinder- 5.3 Konzernschwerbehinder- tenvertretungen tenvertretung Die SVP der einzelnen Betriebe wählen Die GSVP der Gesellschaften wählen die eine Gesamtschwerbehindertenvertrau- Konzernschwerbehindertenvertrauensper- ensperson (GSVP) und wenigstens einen son (KSVP) gemäß § 97 Abs. 2 SGB IX. Stellvertreter. Besteht in einem Konzernunternehmen nur eine betriebliche Schwerbehinderten- Die GSVP vertritt gemäß § 97 Abs. 6 vertretung, nimmt diese die Rechte und SGB IX die Interessen der schwerbehin- Pflichten der Gesamtschwerbehinderten- derten und gleichgestellten Menschen in vertretung wahr. Angelegenheiten, die das Gesamtunter- nehmen oder mehrere Betriebe des Ar- Die KSVP vertritt die Interessen der beitgebers betreffen und die von örtlichen schwerbehinderten und gleichgestellten Siebdruckwerkstatt in Hannover – SVP der einzelnen Betriebe nicht geregelt Menschen in Angelegenheiten, die den Integrationswerkstatt werden können. DB-Konzern oder mehrere Gesellschaften des Arbeitgebers betreffen und von den 5.4 Spezielle Schwer- Sie vertritt auch die Interessen der GSVP der einzelnen Gesellschaften nicht behindertenvertretungen im schwerbehinderten und gleichgestellten geregelt werden können. Hinzu kommen DB-Konzern Beschäftigten, die in einem Wahlbetrieb die Interessen der schwerbehinderten tätig sind, für die eine örtliche SVP nicht und gleichgestellten Menschen, die in Auf der Grundlage des § 3 des Betriebsver- gewählt werden kann oder worden ist (we- einer Gesellschaft oder in einem Betrieb fassungsgesetzes wurden im DB-Konzern niger als fünf schwerbehinderte oder tätig sind, für die keine GSVP oder keine spezielle zusätzliche Stufenvertretungen gleichgestellte Menschen). örtliche SVP gewählt wurde. geschaffen. Die Spartenschwerbehinder- tenvertrauenspersonen (SSVP) fassen Ge- Die Konzernschwerbehindertenvertretung schäftsfelder und Bereiche zusammen und nimmt an allen Sitzungen, Beratungen und vertreten deren Interessen in der jewei- Ausschüssen des Konzernbetriebsrates teil. ligen Sparte. Hierzu zählt z.B. die SSVP Personenverkehr, die verschiedene Unter- nehmen des Personenverkehrs beinhaltet. Hinweis: Informationen zu den Schwerbehinder- tenvertretungen sind im Bahnnet unter: Mitarbeiter, Im Konzern, Interessenver- tretungen und dann im eigenen Auftritt der Betriebsräte im Intranet unter dem Stichwort „Schwerbehindertenvertre- tung" abzurufen. 14
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Über 1.000 gleichgestellte und schwerbehinderte Mitarbeiter sind im Bereich Betriebspersonal tätig. 6 Konzernbetriebsvereinbarung „Integration und berufliche Förderung behinderter Beschäftigter des DB-Konzerns“ Da der Vorstand des DB-Konzerns und die spezifischen Erfordernissen angepasst. Maßnahmen in den Arbeitsprozess zu för- Konzerninteressenvertretungen darin über- Letztmalig 2010 mit dem Abschluss der dern. einstimmen, dass es für den DB-Konzern Konzernbetriebsvereinbarung „Integration wichtige personalpolitische Zielsetzung ist, und berufliche Förderung behinderter Be- Sie dient der Hilfestellung bei der Umset- gleichgestellte und schwerbehinderte Be- schäftigter des DB-Konzerns". zung des SGB IX und beschreibt die Integra- schäftigte im Sinne des Sozialgesetzbuches tion behinderter Mitarbeiter in den DB-Kon- IX – Teil II Schwerbehindertenrecht – im Die Vereinbarung gilt in ihren Teilen über zern. Es soll dabei möglichst die gesetzliche Unternehmen zu beschäftigen und entspre- die berufliche Integration behinderter Beschäftigungsquote erreicht werden. chend ihren Leistungsvermögen beruflich Menschen im DB Konzern mit den allge- zu fördern und dabei die persönlichen Qua- meinen Regelungen und Verfahrensweisen Sie gilt persönlich für behinderte Arbeit- lifikationen der behinderten Beschäftigten zur Personalplanung, Gestaltung Arbeits- nehmer und zugewiesene Beamte des Bun- erkannt und gefördert werden sollen, be- platz, -umfeld, -organisation, und -zeit und deseisenbahnvermögens, soweit beamten- steht eine Konzernbetriebsvereinbarung zum Integrationsausschuss auch als Kon- rechtliche Bestimmungen dem nicht „Integration und berufliche Förderung be- zernintegrationsvereinbarung im Sinne des entgegenstehen. hinderter Beschäftigter des DB-Konzerns“. § 83 SGB IX. Hinweis: Die Regelungen zur Integration und beruf- Die Konzernbetriebsvereinbarung legt Die KBV ist in der Kachel „Konzernbe- lichen Förderung behinderter Beschäftigter Grundsätze fest, um die unternehmerische triebsvereinbarungen“ in Lotus Notes wurden seit 1994 regelmäßig den gesetz- Fürsorgepflicht gegenüber behinderten Mit- und zusätzliche Hinweise dazu im Per- lichen Veränderungen und aktuellen bahn- arbeitern durch personalpolitisch sinnvolle sonalportal eingestellt. 15
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 7 Informationen für Führungskräfte und Personalreferenten 7.1 Behinderung, Feststellung Es ergeht ein Feststellungsbescheid mit aus- Für die Inanspruchnahme der Nachteils- und Ausweis führlichen Begründungen und Angaben zur ausgleiche schwerbehinderter Mitarbeiter Behinderung. ist die Vorlage des Schwerbehindertenaus- Menschen sind behindert, wenn ihre kör- weises (Kopie Vorder- und Rückseite) im perliche Funktion, geistige Fähigkeit oder Menschen sind schwerbehindert, wenn Gesetz vorgesehen. Der Ausweis ist auch seelische Gesundheit mit hoher Wahr- ein Grad der Behinderung (GdB) von we- für die Nachweispflicht des Arbeitgebers scheinlichkeit länger als sechs Monate von nigstens 50 v. H. festgestellt wird. gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dem für das Lebensalter typischen Zustand ausreichend. abweicht und damit ihre Teilhabe am ge- Schwerbehinderten Menschen wird auf sellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist Antrag ein Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte Menschen (ab einem (§ 2 SGB IX). Sie sind von Behinderung ausgestellt. GdB von 50 v. H.) haben Anspruch auf bedroht, wenn eine dauerhafte Einschrän- einen bezahlten zusätzlichen Urlaub kung zu erwarten ist. Schwerbehinderte Mitarbeiter müssen von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr sich nicht offenbaren und ihre Behinde- (§ 125 SGB IX). Verteilt sich die regel- Die Feststellung der Behinderung (§ 69 SGB rung dem Arbeitgeber bekannt geben. mäßige Arbeitszeit des schwerbehinder- IX) erfolgt auf Antrag des behinderten Men- Allerdings besteht eine Offenbarungs- ten Menschen auf mehr oder weniger als schen von der zuständigen Behörde – im pflicht, wenn die Behinderung in direktem fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, Regelfall das Versorgungsamt. Zusammenhang mit der Tätigkeit steht erhöht oder vermindert sich der Zusatz- und damit eine Eigen- oder Fremdgefähr- urlaub entsprechend. dung nicht ausgeschlossen ist. 16
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Besteht die Schwerbehinderung nicht das Die Gründe zur Beantragung müssen da- Bereits an dieser Stelle – des Auswahl- ganze Jahr über, wird der Anspruch ge- bei eindeutig in der Person des schwerbe- und Einstellungsprozesses in der Berufs- zwölftelt. Auch hier ist der Schwerbehin- hinderten Mitarbeiters liegen und deut- ausbildung – wird die Schwerbehinderten- dertenausweis das Nachweismittel bei der lich über das normale Maß eines vertretung informiert, so dass sie bei der Inanspruchnahme bzw. Geltendmachung. behinderten Mitarbeiters hinaus gehen. Auswahl im einstellenden Betrieb beraten Erfahrungen haben gezeigt, dass Mehr- und den Arbeitgeber mit ihren Erfah- Hinweis: fachanrechnung länderspezifisch unter- rungen unterstützen kann. Informationen und Regelungen zur schiedlich von den Agenturen für Arbeit Berechnung des Zusatzurlaubes für bearbeit werden. Gemeinsam mit der Ver- Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nur schwerbehinderte Menschen gemäß trauensperson der Schwerbehinderten mit viel Engagement aller Beteiligten eine § 125 SGB IX stehen im Personalpor- sollten hier persönliche Kontakte zu den Ausbildung realisiert werden kann. Das tal zur Verfügung. Verantwortlichen der Agentur für Arbeit betrifft sowohl das Kompetenzzentrum, aufgenommen werden, um die tatsächlich den einstellenden Bereich, die Interessen- notwendigen Bedingungen und Anforde- vertretung als auch den Bewerber selbst. 7.2 Gleichstellung und Mehr- rungen zu erfragen. fachanrechnung von behinder- ten Menschen Hinweis: Im Personalportal sind Hinweise zur Behinderte Menschen mit einem Grad der Gleichstellung und Mehrfachanrech- Behinderung von weniger als 50 v. H., nung sowie ein Muster eingestellt. aber mindestens 30 v. H., können schwer- behinderten Menschen auf Antrag bei der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden, 7.3 Behinderte junge wenn sie aufgrund ihrer Behinderung Menschen ausbilden ohne Gleichstellung keinen geeigneten, ih- rer Behinderung entsprechenden Arbeits- Speziell für junge behinderte Bewerber platz erlangen oder behalten können wurde innerhalb des AZUBI-Marketings (§§ 2, 68 SGB IX). ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Bewerbungen, bei denen aus dem Bewer- Die Gleichstellung bezieht sich auf: bungsschreiben in irgendeiner Form eine ❚ den besonderen Kündigungsschutz Einschränkung ersichtlich wird, werden an ❚ Fördermöglichkeiten zur die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Arbeitsplatzausgestaltung gegeben. So kann abgesichert werden, ❚ Betreuung durch spezielle Fachdienste dass bundesweit eingehende Bewer- bungen junger behinderter Menschen mit Schwerbehinderte Menschen können auf viel Sachverstand und Fingerspitzengefühl Antrag des Arbeitgebers bei der Agentur bearbeitet werden. für Arbeit mehrfach auf einen Pflichtplatz angerechnet werden, wenn ihre Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierig- keiten und erhöhten Aufwand stößt (§ 76 SGB IX). 17
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 7.4 Beantragung von Förder- Bei der Beantragung sollten die Erfah- 4. Die Vertrauensperson der Schwerbehin- mitteln rungen der vergangenen Jahre berück- derten vor Ort sollte von Anfang an mit sichtigt werden: einbezogen werden. Leistungen zur Förderung der Integration 5. So kann eine gute Akzeptanz der Maß- behinderter Menschen können von ver- 1. Stellen Sie den Kontakt zum Integrati- nahme, aber auch eine Aufgabenteilung schiedenen Kostenträgern sowohl für Per- onsamt bereits vor Beginn der Aktivi- erreicht werden. sonal- als auch für Sachkosten erbracht täten her. werden. Vorrangig wird das Integrations- 2. Es empfiehlt sich, den direkten An- Der zuständige Bearbeiter des Integrati- amt dafür infrage kommen. sprechpartner, also den Sachbearbeiter, onsamtes (oder eines anderen Kostenträ- persönlich oder telefonisch anzuspre- gers) sollte als kompetenter Partner ange- Gefördert werden können: chen. So können gezielt Hinweise zur sehen werden, der für weitere Fälle der ❚ Zuschüsse für befristete Probe- Beantragung gegeben werden und wich- Berater sein kann. beschäftigung tige Schwerpunkte bei der Formulie- ❚ Verzahnte Ausbildung – Probe- rung des Antrages oder weiterer Hinweis: beschäftigung und Praktika Fördermöglichkeiten erfragt werden. Informationen zur Beantragung von ❚ Ausbildungsplätze behindertengerecht 3. Frühzeitige Kontaktaufnahme kann Fördermitteln, Adressen und An- gestalten den Prozess beschleunigen. sprechpartner sind im Personalportal ❚ Schaffung neuer Ausbildungsplätze in einer aktuellen Zusammenstellung für schwerbehinderte Menschen, hinterlegt und abrufbar. ❚ Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte und schwerbehinderte Bundesarbeitsgemeinschaft zB Menschen der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ❚ Zuschüsse zu Gebühren und/oder zu Postfach 41 09 info 76026 Karlsruhe den Kosten der Berufsausbildung, www.integrationsaemter.de ❚ Eingliederungszuschüsse im Anschluss Behinderte Menschen im Beruf an eine Ausbildung Leistungen an Arbeitgeber 1. Finanzielle Förderung Zuständige Stelle ❚ Eingliederungszuschüsse für behinderte Leistungen sind ... Voraussetzungen sind erfüllt, ... Rechtsgrundlagen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung wenn > Arbeitsagentur und schwerbehinderte Menschen Förderhöhe > die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. > § 236 SGB III > SGB II-Träger > bis zu 60 Prozent der im letzten Jahr zu zahlenden > § 16 Abs. 1 SGB II ❚ Eingliederungszuschüsse für besonders monatlichen Ausbildungsvergütung, in Ausnahme- fällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für i.V.m. § 236 SGB III > Rehaträger das letzte Ausbildungsjahr > § 34 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 betroffene schwerbehinderte Menschen Förderdauer > für die Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiter- SGB IX bildung ❚ Schaffung neuer Arbeitsplätze für Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung wenn > Arbeitsagentur schwerbehinderte Menschen für schwerbehinderte Menschen Förderhöhe > die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. > § 235a Abs. 1 u. 2 SGB III > SGB II-Träger ❚ Behinderungsgerechte Einrichtung von > bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsver- gütung oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr (inkl. des pauschalierten > § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 235a Abs. 1 u. 2 SGB III vorhandenen Arbeitsplätzen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungs- beitrag), in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbil- dungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr ❚ Leistungen bei außergewöhnlichen Förderdauer > für die Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung Belastungen. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung wenn > schwerbehinderte Menschen im Anschluss an > Arbeitsagentur > § 235a eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung Abs. 3 SGB III > Zuschuss zum Arbeitsentgelt übernommen werden und während der Aus- > SGB II-Träger oder Weiterbildung Zuschüsse erbracht wurden. > § 16 Abs. 1 SGB II Förderhöhe i.V.m. § 235a > bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Abs. 3 SGB III Arbeitsentgelts (inkl. des pauschalierten Arbeitgeber- anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) Förderdauer > 12 Monate > September 2009 zB info 1 18
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Über 200 gleichgestellte und schwerbehinderte Beschäftigte sind im Rangier- und Wagendienst tätig. 8 Informationsmöglichkeiten und Netzwerke Informationen und Erfahrungen bilden Die Druckauflage der Mitteilungen wird 8.2 Gemeinsame örtliche Ser- einen wichtigen Grundstock für eine erfolg- bei Bedarf den tatsächlichen Beschäfti- vicestellen – Deutsche Renten- reiche Arbeit bei der Integration und Wei- gungszahlen behinderter Mitarbeiter versicherung Knappschaft terbeschäftigung behinderter Menschen. angepasst. Bahn See, BAHN-BKK Hier können wir im Konzern auf verschie- dene bewährte Möglichkeiten verweisen. Hinweis: Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen Die Schwerbehinderten Mitteilungen (Kap. 3 SGB IX) bieten den behinderten können im Bahnnet unter: Mitarbeiter, und von Behinderung bedrohten Men- 8.1 Schwerbehinderten- Im Konzern, Interessenvertretungen schen verschiedene Leistungen an. Sie mitteilungen und dann im eigenen Auftritt der Be- koordinieren und vermitteln zwischen triebsräte im Intranet unter dem den zuständigen Rehabilitationsträgern. Die Schwerbehinderten Mitteilungen die- Stichwort „Schwerbehindertenvertre- nen den Schwerbehindertenvertretungen tung – aktuell und im Archiv von je- als Kommunikationsinstrument. Speziell dem BKU-Nutzer abgerufen werden. für unsere schwerbehinderten Mitarbei- ter vor Ort werden die Mitteilungen 5-mal jährlich gedruckt und verteilt. Aber auch die modernen Medien werden genutzt. 19
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ Kommen Leistungen zur Teilhabe oder be- Ein regelmäßiger Austausch mit anderen 8.4 Sportfest der Eisenbahner gleitende Hilfen im Arbeitsleben in Be- Unternehmen findet im Unternehmens- mit Handicap tracht, kann vom Arbeitgeber auf diese Forum – ArbeitgeberFachforum statt. Servicestellen verwiesen werden. Für Be- Hier haben sich Arbeitgebervertreter ver- 2006 haben wir erstmals eine Sportveran- schäftigte der Bahn kann auch direkt auf schiedener Unternehmen der Wirtschaft staltung für Eisenbahner mit Handicap den zuständigen Rentenversicherungsträ- unterschiedlicher Größe wie BASF, unter dem Titel „Grenzen überwinden“ ger – die Deutsche Rentenversicherung SCHOTT, Fraport, ZDF, randstad, Mai- durchgeführt. Knappschaft Bahn See – zurückgegriffen nova, Böhringer Ingelheim, RWE, Kraft- werden, mit der die Bahn auf dem Gebiet werke Mainz-Wiesbaden, Berufsförderungs- Dabei ging es nicht nur um Ländergren- der Rehabilitation Kommen Leistungen eng zurzusammenarbeitet. Teilhabe oder be- Ein werkregelmäßiger Frankfurt am Austausch mit anderen Main, Berufsbildungswerk 8.4 Sportfest zen, der Abordnungder der Eisenbahner behinderten Kol- Die BAHN-BKK, gleitende Hilfen in imder 65 v. H. unserer Arbeitsleben in Be- Be- Unternehmen Hessen und diefindet KfW- im Unternehmens- Bank erstmals 2002 legen der ÖBB mit Handicap aus Österreich, die unserer schäftigten tracht, kannversichert sind, kann vom Arbeitgeber aufüber dieseihre Forum in einem– ArbeitgeberFachforum statt. Projekt des Bundesministeriums Einladung folgten, sondern vielmehr um regionalen Fallmanager Servicestellen verwiesendirekt in den werden. Für Regi- Be- Hier habenund für Arbeit sichSoziales Arbeitgebervertreter zusammengefun- ver- die Grenzen, 2006 haben wirdieerstmals behinderteeineMenschen Sportveran- onen tätig der schäftigte werden Bahnund kannunterstützen. auch direkt auf schiedener den, um dieUnternehmen der Wirtschaft Integration behinderter Men- wieder im staltung fürtäglichen Leben Eisenbahner vorfinden. mit Handicap den zuständigen Rentenversicherungsträ- unterschiedlicher GrößeNach schen voranzubringen. wie BASF, Auslaufen Die seitdem unter durchgeführten dem Titel Sportfeste „Grenzen überwinden“ ger – die Deutsche Rentenversicherung SCHOTT, Fraport, des Projektes habenZDF, randstad, sich Mai-Un- genau diese waren immer ein voller Erfolg. Hier treffen durchgeführt. 8.3 Informationsplattformen Knappschaft Bahn See – zurückgegriffen nova, Böhringer ternehmen Ingelheim, entschlossen, RWE, ihre Kraft- fruchtbare sich behinderte Mitarbeiter aus verschie- und Austausch werden, zumauf mit der die Bahn Thema dem Gebiet ArbeitMainz-Wiesbaden, werke und den regen Austausch weiterzu- Berufsförderungs- denen ging Dabei Geschäftsfeldern es nicht nur um zum sportlichen Ländergren- Integration der behinderter Rehabilitation Men- eng zusammenarbeitet. führen. werk Frankfurt am Main, Berufsbildungswerk Miteinander zen, und zum der Abordnung regen der Austausch. behinderten Kol- schen Die BAHN-BKK, in der 65 v. H. unserer Be- Hessen und die KfW- Bank erstmals 2002 legen der ÖBB aus Österreich, die unserer schäftigten versichert sind, kann über ihre in einem Projekt des Bundesministeriums Dieses Sportfest Einladung folgten, führt der DB-Konzern sondern vielmehr um ge- mer, , Siegfrid Friedrich, Frank Goll- Klaus Puhl, Michael Schmid Seit 1999 besteht im Vorstandsbereich regionalen Fallmanager direkt in den Regi- für Arbeit und Soziales zusammengefun- meinsam die mit die Grenzen, derbehinderte Konzernschwerbehinder- Menschen UNGEN Personal des DB-Konzerns ein Arbeits- nstandhaltung onen tätig werden und unterstützen. den, um die Integration behinderter Men- tenvertretung wieder turnusmäßig im täglichen alle zwei Jahre odo Hamann, Matthias Mittig Leben vorfinden. kreis „Behinderte integrieren“. schen voranzubringen. Nach Auslaufen mit seitdem Die verschiedenen Sportarten durchgeführten wie Sitzball, UND Sportfeste r LOGISTIK des Projektes haben sich genau diese Un- Tischtennis, waren immerSchwimmen, Fußball ein voller Erfolg. Hierund seit rsten Lepzyk treffen 8.3 Informationsplattformen Von Beginn an wird in diesem Arbeitskreis ternehmen entschlossen, ihre fruchtbare 2010behinderte sich neu auch Leichtathletik Mitarbeiter aus durch. verschie- mURG-V ORPOMMERN und Austausch mit den zum Thema Führungsgesellschaften gemein- Arbeit und den regen Austausch weiterzu- denen Geschäftsfeldern zum sportlichen ERKEHR DB Konzern Integration behinderter sam an der Erfüllung Men- der Aufgaben der führen. Für die Teilnehmer Miteinander und zum sind die vielen regen Anre- m DB Konze Austausch. Arbeitgeber aus dem Schwerbehinderten- schen rn gungen und Erfahrungen, die sie unter- &SERVICE recht gearbeitet. Es werden Erfahrungen nn Dieser branchenübergreifenden Arbeitge- einander Dieses austauschen Sportfest können, führt der ein wich- DB-Konzern ge- UNDmer, LOGISTFriedric , Siegfrid IK h, Frank Goll- Klaus Puhl, Michael Schmid ausgetauscht Seit und Standpunkte 1999 besteht erarbeitet. im Vorstandsbereich berinitiative für behinderte Menschen tiges Netzwerk meinsam mit der geworden. Konzernschwerbehinder- is: Mitarbei mnick UNGEN Personal des DB-Konzerns ein Arbeits- terinnen und Mitarbeiter, nstand tlichung ihreshaltung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es tenvertretung turnusmäßig alle zwei Jahre shen,zweiodo Jubiläums in der DB Hamann melden , Matthia das bitte s Mittig – früheste ns Gemeinsam kreis konnte „Behinderte für den Konzern Deut- integrieren“. Monate vor dem Termin – wirtschaftlich notwendig ist, die Unter- AG, KCM, Holk Knöppel, Potsdam mit verschiedenen Sportarten wie Sitzball,: Holk(Fax: rlin r UND er 030/297-621 26 bzw. intern sche Bahn das zur Erstellung der Anzeige LOGIST IK Knöppel/DB AG/DE). Jubiläen nehmenskultur und -struktur auf behin- Tischtennis, Schwimmen, Fußball und seit t. rsten Lepzyktionseinheit des Mit- sgabe der jeweiligen Region veröf- ich die Organisa nachBeginn Von dem SGB IX gültige an wird System in diesem REHA- Arbeitskreis derte Kunden und Mitarbeiter auszurich- 2010 neu auch Leichtathletik durch. URG-VORPOMMERN DAT-ELAN mit eingeführt und damit gemein- den Führungsgesellschaften eine m DB Konzern ten. Gemeinsam erarbeiten die beteiligten ERKEHR große sam anSicherheit in der der Erfüllung derNachweispflicht Aufgaben der Unternehmen Lösungen zur besseren In- Für die Teilnehmer sind die vielen Anre- des Arbeitgebers Arbeitgeber erlangt aus dem werden. Schwerbehinderten- m DB Konzern tegration behinderter Menschen. Die gungen und Erfahrungen, die sie unter- &SERVICE recht gearbeitet. Es werden Erfahrungen nn Deutsche Dieser Bahn AG ist hier von Anfang branchenübergreifenden an Arbeitge- einander austauschen können, ein wich- UND LOGISTIK ausgetauscht und Standpunkte erarbeitet. beteiligt und für berinitiative aktiv tätig. behinderte Menschen tiges Netzwerk geworden. mnick is: Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter, tlichung ihres Jubiläums in der liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es hen, melden das bitte – früheste DB ns Gemeinsam konnte für den Konzern Deut- s zwei Monate vor dem Termin – wirtschaftlich notwendig ist, die Unter- AG, KCM, Holk Knöppel, Potsdam er rlin (Fax: 030/297-621 26 bzw. intern sche Bahn das zur Erstellung der Anzeige : Holk Knöppel/DB AG/DE). Jubiläen nehmenskultur und -struktur auf behin- sgabe der jeweiligen Region veröf- ich die Organisationseinheit des Mit- nach dem SGB IX gültige System REHA- t. derte Kunden und Mitarbeiter auszurich- 20DAT-ELAN eingeführt und damit eine ten. Gemeinsam erarbeiten die beteiligten große Sicherheit in der Nachweispflicht Unternehmen Lösungen zur besseren In- des Arbeitgebers erlangt werden. tegration behinderter Menschen. Die Deutsche Bahn AG ist hier von Anfang an beteiligt und aktiv tätig. 20
Praxisleifaden „Behinderte integrieren“ 9 Gute Beispiele der Integration in den Geschäftsfeldern Artikel aus der „DB Welt“ REGION NORD NIEDE RSACH SEN • BREM EN „Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen“ Steinborn arbeitet in Hannover Haup tbahnhof als Servicemitarbeiter – trotz einer Gehbehinderung QMart in hten, gibt es viele – doch die wunden zu. 5,5 Prozent der Beschäf- einzuric sind Ge- tigten bei DB Station&Service von DB Station&Service, einen „Ich schränkung nicht verschwiegen“, wenigsten Betriebe nutzen sie. Menschen mit einer Behinde- Hannover. Behände ergreift Martin winn: „Firmen, die behinderte Men- der erzählt er. Doch niemand wollte den igen, nutzen genau freue mich deshalb über jeden rung. Damit liegt das Unter- Steinborn den Koffer und hilft ausgebildeten schen beschäft Behinderten, den wir bei alten Dame aus dem Zug. zusätzlic hen Antrieb.“ nehmen über dem Bun- Seit rund drei Monaten „Ich freue mich Bürokaufmann daraufhi n diesen Staatliche Fördermöglichkeiten, der Bahn einstellen“, gibt desdurchschnitt. In einstellen. Nur die Bahn Alfons Kruse unum- jeder Region kann pro steht der 23-Jährige als Ser- über jeden bot ihm einen Ausbil- um einen Behinderten-Arbeitsplatz vice-Mitarbeiter auf dem Lehrjahr ein Behin- Behinder ten, den dungspl atz zum Kaufmann derter seine Ausbil- Hauptbahnhof Hannover service und Förderung für Behinderten-Arbeitsplätze für Verkehrs seinen Mann. Er gibt Aus- wir bei der Bahn schließlich auch einen dung beginnen. künfte am ServicePoint, Martin Stein- nimmt IC-Kuriergut entge- einstellen.“ festen Arbeitsplatz. Martin Unternehmen, die Arbeits- Gelder für die Einrichtung born hat diese Steinborn ist begeistert: von behinder tengerechten Chance genutzt. gen, hilft Reisenden beim Alfons Kruse „Mir ist ein großer Stein plätze für Behinder te einrich- Arbeitsplätzen. Ein- und Umstieg. gefallen, als die Bahn ten möchten, erhalten ge- fällt vom Herzen Zuständige Ansprechpartner SERVICE: Martin Nur wer genau hinsieht, dem übernom men.“ setzliche Förderungen nach we- sagte, ich werde vor Ort sind die Agenturen Steinborn nimmt auf, dass Martin Steinborn ein Begeiste rung dem Sozialgesetzbuch. So e- Genau in dieser für Arbeit und das Integrati- auch IC-Kuriergut nig anders ist. Er hat eine angebor resultierenden können Lohnkostenzuschüs- of- und der daraus onsamt. ne Gehbehinderung, mit der er se beantrag t werden sowie entgegen umgeht. „In meinen Motivation sieht Alfons Kruse, fen ter Ein- Gesamtschwerbehindertenvertre Bewerbungen habe ich diese DB N t t Bh A d fü t ERFOLG FÜNF JAHRE PROMENADE 24 d Friedrich, Frank Goll- MERN mer-Apartments noch | MECKLENBURG VORPOM us Puhl, Michael Schmidt, einladender. BERLIN | BRANDENBURG „Selbstmitleid hilft da nicht“ BSW-Wandertag unter www.b sw24.de altung ann, Matthias Mittig Kann der das überhaupt? W NACHRICHTEN Andreas Beinert ist Sch as werbehindertenvertraue für eine Frage! NEUES AUS DER REGION ation wieder als Lokführer nach einer Unterschenkelamput GISTIK Cottbus. Geschickt nsperson im DB-Instand s an Päschel arbeitet ein Jahr Finger über die Tastat fliegen die rungskräfte, ohne haltungswerk Cottbu mit ihm zu Steph yk ur. Andreas werden, sondern auch sprechen, seine Fähig Beinert schreibt im wahrs keiten mit selbst etwas dreas Beinert: Er kann ten Sinne dem Satz: „Kann der dafür tun“, ist Andre zuhören, gibt Langsam aber stetig be- des Wortes „blind“. Denn das über- as Beinert gute Ratschläge, hilft Seddin. ORPOMMERN zweiten Lebensjahr in seinem haupt ?“ in Frage stellen. Bahne überzeugt. So will er erreichen, dass bei Problemengt die 152 083 aus dem Ran- verlor er sein r, die sie schneller die nötige und ist allseits gewan schleuni nzern dt.“ Von gierbahnhof Seddin heraus. Augenlicht. Der Comp mit ihm zusammena n Arbeitsmit- uter ist aus rbeiten, sind tel erhalten. Olaf Fisch ist dem 1.025 Tonnen schweren Zug seinem Leben nicht von ihm überzeugt. er, Rollstuhl- mehr wegzu- „Ich sehe kein fahrer, arbeitet in der denken. Als gelernter Kaufmann Betriebsabteilung und Geschützten Regionalbereichsleiter Ost vorne im Führerstand kaum etwas Uwe Marxen, Päschel muss für Bürokommunikati » Andreas Beinert kann vertra ut An- er- zu merken. Stephan on stellt er im (l.) und Bahnhofsmanager Ingo Mau einset- DB-Werk Cottbus unter int heute alle seine Fahrkünste zern anderem zuhören, hilft bei Problemen öffnen mit Dorit Klepsch den ServicePo medizinische Statistiken auf. zen, damit die Lok bei dem Regen- Ende November wurde und ist allseits gewandt. Andreas Beinert (r.) wetter nicht ins Schleudern kommt. er zur ERÖFFNUNG und Schwerbehindertenvertra Olaf Fischer, Schlosser hat immer ein Gefühlvoll schiebt er den Fahr- TIK gewählt. Er wird sich uensperson Neuer offene DB s Ohr für dieService Point in um die Wün- Ausbildungslokführer Bernd Reinhold sche und Probleme der Rostoc Probleme seiner k Hauptb ahnhof behinderten oder gleich 59 Schwer- gestellten Probl em in der Blindheit dreas Beinert“, ist Bernd von An- Kollegen Rostock. DB Station&Service hat » Mit Samthandschuhen unterweist Päschel auf dem Führersta nd innen und Mitarbeiter, Kollegen kümmern und deren Inte- cher. Der Elektromon Stephan si- am 8. Dezember einen neuen DB fasst mich hier im Knopp von der Schwerbehindert en- Lokfahrdienst niemand an. ubiläums in der DB ressen gegenüber dem teur gehört zu dass ServicePoint im Rostocker Haupt- vertretung. Sie sorgen dafür, Arbeitgeber den vier gewählten Vertra s bitte – frühestens vertreten. „Ich habe bereit uensper- or dem Termin – Jahre erfolgreich im s mehrere sonen für Schwerbehin derte im bahnhof eröffnet. Er bietet den Mit- Stephan Päschel, Lokführer er aus seinem Dienstort Mainz- Blinden- und Hei- Knöppel, Potsdamer Sehbehindertenverban Werk. Er begleitet Andre as Beinert arbeitern mehr Platz zum Arbeiten Bischofsheim zurück in seine matstadt Berlin versetzt wird. Dort d und den Kunden ein umfassenderes 97-621 26 bzw. intern gearbei- durch die Hallen. DB AG/DE). Jubiläen tet“, erzählt er. Auch zu den Bremshe bel nach vorn und betätigt sein Schulungen für Schwe Informationsangebot. Der Neubau uer, können ihn sein Therapeut und immer wieder den Sandstre igen Region veröf- Jüngstes Ergebnis ist rbehinder- „Ich Vater im Alltag unterstützen. eine Web- tionseinheit des Mit- site, die er programmi tenvertreter fahren sie kostete 74.000 Euro. dro- ert hat. Es är- gemeinsam. wenn die Räder durchzudrehen i- gert ihn, wenn Kolleg „Schwerbehinderte sollte er habe sehr viel Hilfe von Mitarbe en oder Füh- n nicht hen. Man könnte glauben, dass der nur darauf warten, dass ist. tern der DB erfahren“, sagt sie integriert KONTAKTE schon seit Jahren Lokführer 21-Jährige. Nachwuchskräfte Doch der erste Eindruck trügt. Der sei- Anfang Juli 2009 macht er erste vernetzen sich in Berlin 21-Jährige absolviert seit August Wa- Versuche: Auf die Lok steigen, ne Ausbildung. Und das obwohl – Berlin. Im Netzwerk „berlin pers- gen kuppeln, Bremsprobe am Zug ihm der rechte Unterschenkel fehlt. n- pektiven “ haben Nachwu chskräfte mit Erfolg. Er kann ohne Einschrä seine ausgewählter Berliner Unterneh- kungen arbeiten und somit Intensivstation der Unfallklinik r men die Möglichkeit, sich zu The- Ausbildung zum Streckenlokführe Frankfurt a.M. im September 2008: men aus Wirtschaft, Wissenschaft dem im Sommer beginnen. An der Seite Stephan Päschel erwacht aus und Kultur auszutauschen und zu von Ausbildungslokführer Bernd star- Koma. Beim Abkuppeln von Wagen spä- vernetzen. Ein neuer Jahrgang Reinhold fährt er zuerst Diesel- war der gelernte Lokrangierführer tet Anfang 2010. Nachwu chskräfte i- ter Elektrolokomotiven. „Ich kann auf dem Rangierbahnhof Mainz-B der DB erhalten Informationen bis ihm nur Respekt dafür aussprechen, schofsheim wohl unter einen rollen- zum 10.Januar bei Alcke Mercer. wie gewissenhaft er seine Arbeit den Wagen geraten. An das genaue macht. Als hätte er nie etwas ande- Unfallgeschehen kann er sich nicht info alcke.mercer@deutschebahn.com res getan“, sagt sein Ausbildungs- mehr erinnern. Dann der Schock. lokführer. Die Ärzte konnten seinen rechten Mitte Dezember hat Päschel sei- Unterschenkel nicht mehr retten. hnhof Seddin auf seine Lok Stephan Päschel steigt im Rangierba ne Prüfung für Drehstromloks abge- Sie mussten ihn amputieren. und legt. Ab Frühjahr wird er allein Doch Stephan Päschel gibt nicht g. von ohne Sonderkonditionen als Trieb- auf. „Es ist eine Kopfentscheidun seinen Eltern, sondern auch er täglich. „Ich wollte unbedingt wie- fahrzeugführer unterwegs sein. Selbstmitleid hilft da nicht“, ist Bahnärztin Dr. Marie-Luise Pfeiffer, er der als Lokführer arbeiten“, sagt der „Mit Samthandschuhen fasst mich überzeugt. Im November erhält ie. Dieter Neugebauer vom Cargo Zent- r 2009 ab- Spross einer Eisenbahnerfamil und Volker hier im Lokdienst niemand an.“ 21 eine Prothese, im Frühjah von rum Frankfurt a.M. Unterstützt wird er nicht nur solviert er eine Reha und trainiert Herbstsonne auf Was glauben Sie er der Chef ist?“ Im Estrel-Hotel wird sicher auch am 20. Februar 2010 flott getanzt werden
Sie können auch lesen