Stomatitis vesicularis - Amtliche Methode und Falldefinition
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Amtliche Methode und Falldefinition Stomatitis vesicularis Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021
Stomatitis vesicularis Inhaltsverzeichnis Amtliche Methode ..................................................................................................... 3 1. Charakterisierung der Infektion .................................................................................. 3 1.1 Erreger ........................................................................................................... 3 1.2 Klinische Symptomatik ........................................................................................ 3 1.3 Differenzialdiagnose ........................................................................................... 3 1.4 Diagnostische Indikation ...................................................................................... 3 1.5 Zuständige Untersuchungseinrichtung ...................................................................... 3 1.6 Rechtsgrundlagen .............................................................................................. 4 2. Untersuchungsmaterial ............................................................................................4 3. Untersuchungsgang ................................................................................................. 5 3.1 Erregernachweis ................................................................................................ 5 3.2 Antikörpernachweis ............................................................................................ 5 Falldefinition – Stomatitis vesicularis; Stomatitis vesicularis-Virus (VSV) ........................... 6 2 | Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021
Stomatitis vesicularis Amtliche Methode 1. Charakterisierung der Infektion Die Stomatitis vesicularis ist eine ansteckende Viruserkrankung der PferdeEquiden, Rinder, Schweine und Neuweltkameliden. Sie kommt zurzeit auf dem amerikanischen Kontinent vor. Die Krankheit wird sowohl durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch indirekt durch Insekten Arthropoden und kontami nierte Gegenstände übertragen. Das eigentliche Virusreservoir ist unbekannt. Beim Menschen wurden gele gentlich Infektionen mit meist grippeähnlichen Symptomen beschrieben. 1.1 Erreger Die Stomatitis vesicularis wird durch Viren aus der Gattung der Vesiculoviren der Familie Rhabdoviridae ausgelöst. Taxonomisch werden mehrere Spezies unterschieden: New Jersey vesiculovirus, Indiana vesicu lovirus, Alagoas vesiculovirus und Cocal vesiculovirus. Als Oberbegriff wird umgangssprachlich die englische Bezeichnung vesicular stomatitis virus (VSV) verwendet. 1.2 Klinik Klinische Symptomatik Die Stomatitis vesicularis ist eine fieberhafte Allgemeinerkrankung, die zur Bildung von Bläschen (Aphthen) und Erosionen an kutanen Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut, insbesondere im Bereich des Maules und der Hufe bzw. Klauen, führt. Die Veränderungen bei Paarhufern sind klinisch nicht von denen bei der Maul- und Klauenseuche zu unterscheiden. Die Krankheit verläuft meist gutartig, d. h. die Tiere genesen binnen zwei Wochen. 1.3 Differenzialdiagnose Fieberhafte Allgemeinerkrankungen bei den empfänglichen Tieren, die ebenfalls mit der Bildung von phthenBläschen und Erosionen an kutanen Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut einhergehen, insbesondere Maul- und Klauenseuche (Wiederkäuer, Schweine), und dievesikuläre Schweinekrankheit oder eine Senecavirus-A-Infektion (nur Schweine). 1.4 Diagnostische Indikation Differenzialdiagnostische Abklärung, Import-/Export-Untersuchungen, Seuchenverdacht 1.5 Zuständige Untersuchungseinrichtung Friedrich-Loeffler-Institut, Südufer 10, 17493 Greifswald-Insel Riems, Tel. 038351/7-0 Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021 | 3
Stomatitis vesicularis 1.6 Rechtsgrundlagen Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. 752) in der jeweils gültigen Fassung 2. Untersuchungsmaterial Der Virusnachweis gelingt am sichersten aus frischenm Aphthen Material von Läsionen. Falls kein Material gewonnen werden kann, Bei deren Fehlen sind Tupferproben von den veränderten Schleimhautarealen ein zusenden. Zusätzlich werden Blutproben wird (Serum) zur Untersuchung auf Antikörper benötigt. Generell sind Proben möglichst sauber zu gewinnen, aber nicht mit Desinfektionsmitteln und Säuren in Kontakt zu bringen. Die Probenverpackung muss den ADR-Vorschriften entsprechen (UN 3373, Verpackungsanweisung P650), auf jeden Fall aber flüssigkeitsdicht sein und äußerlich gut desinfiziert werden. Die Proben sind telefonisch oder per E-Mail anzukündigen. Dabei sollten mindestens die Das Anschreiben sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: übermittelt werden: ▪ Wer sendet ein? (unbedingt Telefon-/Handynummer für Rückfragen angeben!) ▪ Was wird eingesandt? (Art des Materials, von welchen Tieren, Anzahl etc.) ▪ Aus welchem Bestand stammen die Proben? ▪ Was wurde wann in dem Bestand festgestellt? (Kurzanamnese) ▪ Überblick über empfängliche Tierarten im Bestand ▪ Art des Bestandes ▪ Wurden in den letzten sechs Wochen Tiere neu eingestallt oder abgegeben? Für Einsendungen an das Nationale Referenzlabor (NRL) ist nach Möglichkeit auch der Formularserver des FLI zu verwenden: https://fms.fli.de/lip/action/invoke.do?id=ivd_einsendebogenVesikulaereStomatitis. NRL VSV Institut für Virusdiagnostik Friedrich-Loeffler-Institut Südufer 10 17493 Greifswald-Insel Riems Tel.: 038351/7-0 E-Mail: nrl.vsv@fli.de 4 | Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021
Stomatitis vesicularis 3. Untersuchungsgang Bei Paarhufern muss immer auch differenzialdiagnostisch auf MKSV untersucht werden. Dies kann an den Untersuchungseinrichtungen der Länder geschehen. Alle Untersuchungen auf Stomatitis vesicularis selbst werden jedoch am Friedrich-Loeffler-Institut durchgeführt. 3.1 Erregernachweis Der Nachweis virusspezifischer Nukleinsäuren in Aphthen Läsionsmaterial oder Tupfern erfolgt mittels real- time RT-PCR. Am FLI wird die vom europäischen Referenzlabor für Pferdekrankheiten empfohlene PCR nach Hole et al., 2006, J Vet Diagn Inves 18:139-46, eingesetzt. Bei positiver PCR wird eine Virusisolation in IB- RS-2-Zellen durchgeführt. Im Falle der Seucheneinschleppung könnte die PCR rasch auch an den Untersu chungseinrichtungen der Länder etabliert werden. 3.2 Antikörpernachweis Antikörper gegen Indiana- und New-Jersey-Viren können am FLI im Neutralisationstest (NT) nachgewiesen werden. Der NT liefert grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen ein Ergebnis, kann in Ausnahmefällen aber auch kurzfristiger durchgeführt werden. Das Haupteinsatzgebiet des NT sind Import-/Export-Untersuchungen, ins besondere im Rahmen internationaler Pferdesportveranstaltungen. Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021 | 5
Falldefinition – Stomatitis vesicularis; Stomatitis vesicularis-Virus (VSV) Klinisches Bild Die Stomatitis vesicularis (VSV) ist eine fieberhafte Infektionskrankheit bei Pferden, MaultierenEquiden, Rindern, Schweinen und Neuweltkamelidenund Rindern, seltener beim Schwein. Charakteristisch ist das Auftreten von AphthenBläschen und Erosionen in der Maulhöhle, an der Zunge, am Euter sowie an Hufen bzw. Klauen. Der Krankheitsverlauf ist meist gutartig. Bei Milchkühen kann es zur Ausbildung einer Mastitis kommen. Die Bedeutung der VSV in Mitteleuropa liegt v. a. in der Übereinstimmung Ähnlichkeit des klini schen Bildes mit dem der Maul- und Klauenseuche (MKS)und der vesikulären Schweinekrankheit (SVD). Bei klinischen Anzeichen, die auf VSV hindeuten können, ist bei Klauentieren zunächst unbedingt die MKS und beim Schwein zusätzlich die SVDvesikuläre Schweinekrankheit auszuschließen! Sofern neben Klauentie ren auch das Pferd betroffen ist, deutet dies auf das Vorliegen der VS hin. Labordiagnostischer Nachweis Positiver Befund mit mindestens einer der beiden folgenden Methoden: Erregernachweis: ▪ Nachweis des infektiösen Virus (Virusanzucht in Zellkultur) ▪ Genomnachweis mittels real-time RT-PCR Indirekter Nachweis: ▪ Antikörpernachweis (im Neutralisationstest oder ELISA) Diese Untersuchungen werden in Deutschland zurzeit nur am Friedrich-Loeffler-Institut durchgeführt. Zusatzinformation Die SV wird durch Viren aus der Gattung der Vesiculoviren der Familie Rhabdoviridae ausgelöst. Taxonomisch werden mehrere Spezies unterschieden: New Jersey vesiculovirus, Indiana vesiculovirus, Alagoas vesiculo virus und Cocal vesiculovirus. Als Oberbegriff wird umgangssprachlich die englische Bezeichnung vesicular stomatitis virus (VSV) verwendet. Es gibt zwei Serogruppen (VSV-New Jersey und VSV-Indiana). VSV-Indiana wird weiter in die drei Serotypen Indiana-1, -2 und -3 unterteilt. 6 | Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021
Stomatitis vesicularis Epidemiologischer Zusammenhang Die VSV kommt gegenwärtig nur auf dem amerikanischen Kontinent vor. Die genauen Voraussetzungen für die Weiterverbreitung sind nach wie vor unklar, jedoch erfolgt sicherlich eine Verbreitung mit dem Bläs cheninhalt sowie dem Speichel, sowohl über Kontakt als auch indirekt. Auch werden Insekten für die Aus breitung verantwortlich gemacht. Für die Zukunft ist eine vermehrte Verwendung von rekombinantem VSV in der Humanmedizin (als Impfvektor und in der Tumortherapie) zu erwarten, wobei nicht geklärt ist, ob hiervon ein Ansteckungsrisiko für Haustiere ausgeht. Voraussetzung für den Verdacht Entfällt. Durch TSN zu übermittelnder Fall Voraussetzung für die Feststellung eines Falles: Ein Ausbruch der VSV liegt vor, wenn das Virus der VSVSV nachgewiesen wurde. Falls bei passendem klini schem Bild die MKS und die SVDvesikuläre Schweinekrankheit ausgeschlossen wurden, können auch hohe Antikörpertiter gegen das VSV als Bestätigung des Vorliegens der Seuche gewertet werden. Rechtsvorschriften Eine spezielle deutsche oder europäische Rechtsvorschrift für die VSV existiert nicht. Hinweise finden sich in der Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der Vesikulären Schwei nekrankheit - 92/119/EWG - (ABl. EG Nr. L 62 S. 69), geändert durch die Beitrittsakte in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 1. Januar 1995 (ABl. EG Nr. L 1 S.1). Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Südufer 10, 17493 Greifswald – Insel Riems, www.fli.de Amtliche Methode und Falldefinition | FLI | Stand 21.04.2021 | 7
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