STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - StuRa
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STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN Referat Soziales
Gliederung ■ Vorstellung des Referats Soziales ■ Finanzierungsmöglichkeiten – Überblick – Informationen zu den einzelnen Angeboten – Zusammenfassung ■ Hinweise – Hinweise – Aktuelle Situation an der TU Ilmenau 2
REFERATSVORSTELLUNG
Referat Soziales ■ Kümmern uns um Fragen und Probleme der Studierenden ■ Sind für alle Studierenden da und nehmen alle Belange ernst ■ Beispiele der Beratungsangebote: – Prüfungen (2. W, nicht bestandene Bachelorarbeit) – Wohnen (Kündigung) – Studienfinanzierung (BAföG, Kredit, Wohngeld, Stipendien) – Studieren mit Kind – (Chronische) Krankheiten (Nachteilsausgleich, Urlaubssemester) – Sonstiges (Studierendenwerk, Fachrichtungswechsel) ■ Dein Problem wird diskret behandelt! Kontaktiere uns – auch wenn du dir nicht sicher bist, inwiefern deine Fragestellung unter unser Aufgabengebiet fällt: ref-soziales@tu-ilmenau.de 4
FINANZIERUNGS- MÖGLICHKEITEN
Finanzierungsmöglichkeiten Überblick Stipendien Darlehen BAföG Kredite Sozialhilfe Nothilfe Wohngeld 6
STIPENDIEN
Stipendien (BMBF/AA) ● Studienstiftung des deutschen Volkes ● Studienförderwerk Klaus Murmann (sdw) ● Hans-Böckler-Stiftung 8
Stipendien (BMBF/AA) ● Cusanuswerk ● Evangelisches Studienwerk Villigst ● Avicenna-Studienwerk 9
Stipendien (BMBF/AA) ● Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk ● Friedrich-Ebert-Stiftung ● Friedrich-Naumann-Stiftung 10
Stipendien (BMBF/AA) ● Heinrich-Böll-Stiftung ● Hanns-Seidel-Stiftung ● Konrad-Adenauer-Stiftung ● Rosa-Luxemburg-Stiftung Für weitere Informationen www.stipendiumplus.de 11
Stipendien [BMBF/AA] ● 13 genannte Förderwerke sind vom BMBF anerkannt ● Stipendien werden aus staatlichen Mitteln finanziert ● orientieren sich an den Richtlinien des BMBF/AA ● Beträge und Bedarfsermittlung orientieren sich am BAföG zzgl. Studienkostenpauschale i. H. v. 300 EUR ● Vollzuschuss ● Bezüge von BAföG und Stipendium schließen sich gegenseitig aus ● Bachelor: Bewerbung i. d. R. bis zum 3. Semester möglich ● Master: Bewerbung i. d. R. bis zum 1. Semester möglich (nur für Bildungsausländer*innen!) ● nächste Bewerbungsfrist: 1. September 2020 12
Weitere Stipendien ● Deutschlandstipendium Leistungsstipendium, 300 EUR mtl. nächste Bewerbungsfrist: unbekannt (aktuell nicht ausgeschrieben) Ansprechpartner: TU Ilmenau ● PROMOS Förderung von Auslandsaufenthalten nächste Bewerbungsfrist: 15. Juni Ansprechpartner: IO TU Ilmenau Für weitere Informationen: www.stipendienlotse.de ● DAAD-Stipendien für Master Zielgruppe: internationale Masterstudierende nächste Bewerbungsfrist: 2. September Ansprechpartner: DAAD 13
Promotionsstipendien ■ Die TU Ilmenau vergibt ab 1.07.20 Promotionsabschlussstipendien ■ Im Rahmen der Ausschreibung für das zweite Halbjahr 2020 können Anträge für nachfolgende Förderformate gestellt werden: – Wiedereinstiegsstipendien (Für Frauen, die ihr wissenschaftliches Qualifikationsvorhaben aus familiären Gründen unterbrochen haben) – Promotionsabschlussstipendien (Für Personen zum Ende ihrer Promotion) 14
Promotionsstipendien ■ Einzureichende Unterlagen: – Formloses Bewerbungsschreiben – Tabellarische Kurzbiographie mit Bezug auf Bildungs- und beruflichem Werdegang, – Bericht über den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang – Kopie des Diplom-/ bzw. Masterzeugnisses – Bereitschaftserklärung einer Professorin oder eines Professors der TU zur Betreuung der zu bearbeitenden Aufgabe – Stellungnahmen (Gutachten) der betreuenden Professors zum Arbeitsstand des Vorhabens und zum Zeitplan 15
Promotionsstipendien ■ Einzureichende Unterlagen: – Bestätigung des Fakultätsrates über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand – Nachweis der ggf. erfolgten Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen – Nachweis der ggf. vorliegenden chronischen Erkrankung oder Behinderung – Nachweise über ggf. erfolgtes ehrenamtliches Engagement – Nachweis eines ggf. dem Studium bzw. der Promotion dienenden auswärtiger Studien- /Forschungsaufenthalt – vollständig ausgefülltes Formblatt zur Bankverbindung und Einkommenserklärung sowie Formblatt für die Erklärung zum Datenschutz 16
Promotionsstipendien ■ Bewerbungen sind vom 01.04.2019 bis 15.05.2020 ausschließlich über Mobility Online: https://mobility.tu- ilmenau.de/mobility/BewerbungServlet?identifier=ILMENAU01&kz _bew_pers=S&kz_bew_art=OUT&aust_prog=TUS&sprache=de ■ Weitere Auskünfte: Referent für Wissenschaft, Herr Dr. Wittwer, Tel. 695022 ■ Die Satzung zur Vergabe von Stipendien an der Technischen Universität Ilmenau sowie die entsprechende Förderrichtlinie stehen unter: https://www.tu-ilmenau.de/stipendien/tu-ilmenau- stipendium/ 17
DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen] ● DAAD-Stipendien werden bei Einschränkungen weitergezahlt, wenn das Studium fortgesetzt wird ● auch Studium vom Heimatland aus wird finanziert, sofern möglich ● Versicherungsschutz besteht fort ● Mehrkosten werden übernommen bei bezuschusster Heimreise 18
DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen] ● falls Reise nach Deutschland nicht möglich → Stipendium wird 2 Monate weitergezahlt ● Abbruch oder Unterbrechung bis zu 6 Monate möglich ● Förderbeginn für neue Stipendien wird verschoben 19
BAFÖG
BAföG [Voraussetzungen] ● Erststudium in Vollzeit ● Diplom-, Bachelor- oder konsekutiver Masterstudiengang ● auch förderungsfähig: Studium auf dem zweiten Bildungsweg ● Höchstalter zu Beginn des Studiums: 29 Jahre (Bachelor) | 34 Jahre (Master) ● Leistungsnachweis nach dem 4. Semester ● begrenzt auf Regelstudienzeit 21
BAföG [Voraussetzungen] Wer ist grundsätzlich förderungsberechtigt? ■ Deutsche Staatsbürger*innen ■ EU-Bürger*innen mit Arbeitnehmer*innenstatus ■ anerkannte Flüchtlinge 22
BAföG [Leistungen] BAföG-Höchstsatz Wohnsitz in Deutschland/innerhalb der EU (seit Herbst 2019) eigene Unterkunft im Elternhaus familienversichert (i. d. R. 744 EUR 474 EUR*) bis 24 Jahre) in der KVdS (i. d. R. 25 bis 853 EUR 583 EUR 29 Jahre) freiwillig versichert (i. d. R. bis zu 933 EUR bis zu 663 EUR über 29 Jahre) Kinderbetreuungs- + 140 EUR + 140 EUR pauschale *) Aufstockung über SGB II möglich 23
BAföG [Leistungen] ● mtl. Förderbetrag abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners ● Auszahlung jeweils zur Hälfte als zinsloses Darlehen und Zuschuss ● Zuschläge für Auslandsaufenthalte (Auslands-BAföG) 24
BAföG [Freibeträge] Freibeträge Vermögen jährliches (seit Herbst 2019) Nettoeinkommen Studierende 7.500 EUR 5.421 EUR Ehe-/Lebenspartner + 2.100 EUR 14.700 EUR pro Kind je + 2.100 EUR -- pro Kind in nicht -- je + 6.660 EUR förderungsfähiger Ausbilung Eltern -- 7.320 – 22.020 EUR ■ Einkommensfreibeträge wurden im Herbst 2019 um 7 % gegenüber dem Vorjahr erhöht ■ Nutzt den BAföG-Rechner, um euren eigenen BAföG-Anspruch zu ermitteln! 25
BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle] ● elternunabhängiges BAföG: nur bei 5 – 6 Jahren Erwerbstätigkeit und Eigenfinanzierung ● Hilfe zum Studienabschluss: bis zu 12 Monate Weiterförderung, Auszahlung als zinsloses Volldarlehen ● Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Semesters aus „wichtigem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von Neuem ● Fachrichtungswechsel nach dem 3. Semester aus „unabweisbarem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von Neuem, ohne „unabweisbaren“ Grund verschiebt sich Förderende nicht! ● Altersgrenze kann verschoben werden 26
BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle] Verlängerungstatbestände Förderungshöchstdauer/Altersgrenze: ▪ Pflege/Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre ▪ Engagement in studentischen Gremien ▪ (chronische) Krankheit ▪ Behinderung 27
BAföG [Rückzahlung] ■ Rückzahlungsbetrag ist gedeckelt auf 10.010 EUR ■ Rückzahlungszeitraum ist befristet auf 77 Monate → danach werden alle ggf. noch bestehenden Schulden erlassen ■ Reguläre Rückzahlungsrate: 130 EUR mtl. ■ Rate kann mangels finanzieller Leistungsfähigkeit gestundet werden ■ Rückzahlung beginnt spätestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer ■ spätestens nach 20 Jahren werden alle Schulden erlassen, wenn die Monatsraten nicht gezahlt werden konnten 28
BAföG [aktuelle Informationen] ● BAföG-Fortzahlung auch bei eingeschränktem Studium ● Achtung: (Online-)Angebote sind wahrzunehmen! ● Studienanfänger*innen erhalten BAföG ab regulär vorgesehenem Vorlesungsbeginn ● Leistungsnachweise werden erst später verlangt, wenn z. B. Prüfungen pandemiebedingt ausgefallen sind ● Verzögerungen im Studienverlauf, z. B. durch ausfallende Prüfungen oder Lehrveranstaltungen bewirken eine angemessene Verlängerung der Förderungshöchstdauer 29
BAföG [aktuelle Informationen] ● Studienabschlussbeihilfe wird ebenfalls weiter gezahlt ● auf Nachweise wird verzichtet, wenn sie pandemiebedingt nicht vorgelegt werden können ● Einkünfte aus Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen werden rückwirkend ab März unabhängig von der Höhe der Vergütung bis auf Weiteres nicht auf den Bedarf angerechnet ● Aktualisierungsantrag: Nachberechnung bei Verdiensteinbußen der Eltern → ggf. erhöht sich der Anspruch 30
BAföG [Beantragung und Beratung] ● Ansprechpartner: BAföG-Amt des Studierendenwerks in Haus B (Max-Planck-Ring 18) Tel.: 03677/692752 E-Mail: f@stw-thueringen.de ● Antragsformular ● weiterführende Informationen Achtung: BAföG 2 – 3 Monate vor gewünschtem Förderbeginn beantragen (im Fall eines Auslandsaufenthalts 6 Monate vorher)! 31
KREDITE
Kredite [KfW-Kredit] Konditionen KfW-Kredit Sollzinssatz 4,27 % zinsfreie Auszahlungsperiode 01.05.2020 – 31.03.2021 Öffnung für ausländische Studierende 01.07.2020 – 31.03.2021 max. mtl. Auszahlungsrate 650 EUR Höchstalter bei Studienbeginn 44 Jahre Auszahlung längstens bis zum 14. Semester übliche Dauer der Karenzzeit 18 Monate Rückzahlung innerhalb von höchstens 25 Jahren 33
Kredite [KfW-Kredit] ● normalerweise nur für Deutsche und deren Angehörige, EU- Bürger*innen mit Aufenthalt in D seit 3 Jahren und deren Angehörige sowie Bildungsinländer*innen ● befristete Öffnung für ausländische Studierende → Bewerbung ab 1. Juni möglich ● BMBF übernimmt für obigen Zeitraum die Zinsen (nur für die Auszahlungsperiode) ● Achtung: Es handelt sich keineswegs um einen zinsfreien Kredit! 34
Kredite [Bildungskredit] Konditionen Bildungskredit Sollzinssatz 0,72 % Kreditvolumen 1.000 – 7.500 EUR mtl. Auszahlungsrate 100/200/300 EUR Bezug frühestens möglich nach Abschluss 1. Studienjahres des Höchstdauer 2 Jahre Höchstalter 35 Jahre Förderung höchstens bis zum Ende des 12. Studiensemesters Rückzahlungsbeginn nach 4 Jahren mtl. Rückzahlungsrate 120 EUR ● nur für Studierende nach § 8 BAföG ● Ansprechpartner: Bundesverwaltungsamt (BVA) ● Online-Antrag 35
WOHNGELD
Wohngeld ● für Wohngeldbezug darf man dem Grunde nach nicht BAföG-berechtigt sein ● Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt ist erforderlich ● Voraussetzung ist Bedürftigkeit → nicht der Fall, wenn Einkommen der Eltern zu BAföG-Ausschluss führt ● Anspruch auf Wohngeld besteht z. B. bei: Teilzeitstudium, Zweitstudium, Überschreiten der Altersgrenze, Überschreiten der Förderungshöchstdauer (i. d. R. Regelstudienzeit) ● Beispiel: Monatsmiete 250 EUR, mtl. Einkommen 600 EUR, Ein- Personen-Haushalt → Anspruch auf ca. 95 EUR ● Ansprechpartner: Wohngeldstelle der Stadt Ilmenau 37
SOZIALHILFE
Sozialhilfe ● Bezug von Sozialhilfe nach SGB II/ALG II nur in speziellen Fällen möglich ● Aufstockung für bei den Eltern wohnenden Studierende → i. d. R. Anspruch, wenn Elternhaus ebenfalls Leistungen bezieht ● krankheitsbedingte Unterbrechung des Studiums → Urlaubssemester (Voraussetzung: es dürfen keine Leistungen abgelegt werden!) ● Teilzeitstudium aus triftigen Gründen (u. a. Krankheit) ● Übergangszeit zwischen Bachelor und Master ● Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Kinderbetreuung ● Ansprechpartner: je nach Leistung Jobcenter oder Jugendamt 39
DARLEHEN
Darlehen [Studierendenwerk] ■ Kurzdarlehen in der Coronakrise ■ für Studierende, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not geraten sind ■ bis zu 800 EUR ■ mittel- bis langfristige Darlehen für Härtefälle ■ Laufzeit bis zu 12 Monate ■ für bedürftige Studierende in finanzieller Notlage ■ Bürgschaft erforderlich ■ Auszahlungssumme bis zu 10.236 EUR Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB Anträge an: asb@stw-thueringen.de 41
Darlehen [StuRa] ● Laufzeit der Auszahlung: i. d. R. 6 Monate, bis zu 12 Monate ● Darlehenssumme: höchstens 1.800 EUR pro Bedürftigem ● Darlehen ist über die gesamte Laufzeit zinsfrei ● in obligatorischer Beratung durch das Referat Soziales wird die finanzielle Situation besprochen und der optimale Modus operandi festgelegt ● Rückzahlungsfrist wird individuell entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit bestimmt Ansprechpartner: Referat Soziales, StuRa 42
Darlehen [Härtefall] ● Härtefalldarlehen nach § 27 SGB II ● anerkannte Gründe für Bezug des Darlehens: ■ Verzögerung der ersten BAföG-Auszahlung ■ finanzielle Notlage in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss ■ Überschreiten der Alters- oder Förderungsgrenzen wegen Behinderung ■ Studierende in besonderen Lebenslagen (z. B. Kindererziehung, Behinderung) Ansprechpartner: Jobcenter 43
NOTHILFE
Nothilfe [Campus-Angebote] Studienabschlussbeihilfe des DAAD (STIBET I) ■ Förderung der Abschlussphase des Studiums für ausländische Studierende ■ bis zu 6 Monate ■ flexible monatliche Auszahlungsrate ■ Vollzuschuss Ansprechpartner: IO TU Ilmenau Nothilfefonds der TU Ilmenau ■ für unverschuldet in Not geratene Studierende ■ aktuell stehen keine Mittel zur Verfügung Ansprechpartner: IO TU Ilmenau 45
Nothilfe [Campus-Angebote] Essensmarken ■ 170 Wertmarken à 1,50 EUR für max. 2 Semester ■ Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB 46
Nothilfe [externe Angebote] ■ Notfallfonds der DAAD-Stiftung ■ Fördersumme 1.000 bis zu 10.000 EUR ■ Ansprechpartner: DAAD-Stiftung ■ Nothilfe für internationale Studierende ■ Ansprechpartner: ESG und KSG 47
Zusammenfassung ● Finanzierungsmöglichkeiten sind arg begrenzt, insbesondere Vollzuschüsse sind kaum verfügbar ● eine richtige unbürokratische Soforthilfe gibt es immer noch nicht ● viele Studierende fallen aus dem Raster ● Finanzierungsmöglichkeiten sind Stückwerk ● BMBF hat den Studierendenwerken 100 Mio. EUR aus BAföG-Mitteln zur Verfügung gestellt, Einigungsprozess könnte allerdings noch bis Anfang Juni dauern ● private Initiativen können Härten kurzfristig abfedern, sind aber keine Dauerlösung ● Studierendenwerk soll Zuschusslösung auflegen (Positivbeispiel Mainz) 48
HINWEISE
Hinweise ● bei pandemiebedingten Engpässen darf bis zum 30.06.2020 keine Kündigung wegen Mietschulden erfolgen ● bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt es sich, mit dem Vertragspartner eine Stundungsvereinbarung zu treffen und eine Mahnsperre zu erwirken (betrifft u. a. Mietverhältnis, Krankenversicherung, Mobilfunkvertrag, Rundfunkbeitrag u. Ä.) ● knapp an der Grenze zum BAföG: von Rundfunkbeitrag befreien lassen ● im Masterstudium: Steuererklärung einreichen → Studienausgaben als Werbungskosten angeben (Verlustvortrag) ● (nicht nur) Langzeitstudierende: Urlaubssemester einlegen und ggf. Engagement in Gremien anrechnen lassen 50
Hinweise [Aktuelle Situation an der TU Ilmenau] ● bis vorerst 1. Juni: eingeschränkter Normalbetrieb ● seit 11. Mai ist die Unibibliothek wieder für den Ausleihbetrieb geöffnet ● ausgefallene Prüfungen aus dem Wintersemester werden grundsätzlich nicht nachgeholt ● Prüfungen können in begründeten Einzelfällen vorgezogen werden ● Prüfungszeitraum ist auf die gesamte vorlesungsfreie Zeit ausgeweitet (20.07. bis 30.09.) 51
Falls Ihr noch Fragen habt, wendet euch an uns! Kontakt: ref-soziales@tu-ilmenau.de Im Web: → stura.tu-ilmenau.de → Bereiche → Soziales 52
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