STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - StuRa

Die Seite wird erstellt Anja Brückner
 
WEITER LESEN
STUDIENFINANZIERUNG
   IN KRISENZEITEN
      Referat Soziales
Gliederung

■ Vorstellung des Referats Soziales
■ Finanzierungsmöglichkeiten
   – Überblick
   – Informationen zu den einzelnen Angeboten
   – Zusammenfassung
■ Hinweise
   – Hinweise
   – Aktuelle Situation an der TU Ilmenau

     2
REFERATSVORSTELLUNG
Referat Soziales
■ Kümmern uns um Fragen und Probleme der Studierenden
■ Sind für alle Studierenden da und nehmen alle Belange ernst
■ Beispiele der Beratungsangebote:
   – Prüfungen (2. W, nicht bestandene Bachelorarbeit)
   – Wohnen (Kündigung)
   – Studienfinanzierung (BAföG, Kredit, Wohngeld,
       Stipendien)
   – Studieren mit Kind
   – (Chronische) Krankheiten (Nachteilsausgleich,
       Urlaubssemester)
   – Sonstiges (Studierendenwerk, Fachrichtungswechsel)

■ Dein Problem wird diskret behandelt! Kontaktiere uns – auch
  wenn du dir nicht sicher bist, inwiefern deine Fragestellung
  unter unser Aufgabengebiet fällt:
                        ref-soziales@tu-ilmenau.de

      4
FINANZIERUNGS-
MÖGLICHKEITEN
Finanzierungsmöglichkeiten
Überblick
 Stipendien        Darlehen

      BAföG        Kredite

 Sozialhilfe       Nothilfe

 Wohngeld

  6
STIPENDIEN
Stipendien (BMBF/AA)
●   Studienstiftung des deutschen Volkes

●   Studienförderwerk Klaus Murmann (sdw)

●   Hans-Böckler-Stiftung

      8
Stipendien (BMBF/AA)

●   Cusanuswerk

●   Evangelisches Studienwerk Villigst

●   Avicenna-Studienwerk

      9
Stipendien (BMBF/AA)

●   Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk

●   Friedrich-Ebert-Stiftung

●   Friedrich-Naumann-Stiftung

    10
Stipendien (BMBF/AA)

●   Heinrich-Böll-Stiftung

●   Hanns-Seidel-Stiftung

●   Konrad-Adenauer-Stiftung

●   Rosa-Luxemburg-Stiftung

                             Für weitere Informationen
                              www.stipendiumplus.de

     11
Stipendien [BMBF/AA]
●   13 genannte Förderwerke sind vom BMBF anerkannt
●   Stipendien werden aus staatlichen Mitteln finanziert
●   orientieren sich an den Richtlinien des BMBF/AA
●   Beträge und Bedarfsermittlung orientieren sich am BAföG zzgl.
    Studienkostenpauschale i. H. v. 300 EUR
●   Vollzuschuss
●   Bezüge von BAföG und Stipendium schließen sich gegenseitig aus
●   Bachelor: Bewerbung i. d. R. bis zum 3. Semester möglich
●   Master: Bewerbung i. d. R. bis zum 1. Semester möglich (nur für
    Bildungsausländer*innen!)
●   nächste Bewerbungsfrist: 1. September 2020

     12
Weitere Stipendien
●   Deutschlandstipendium
      Leistungsstipendium, 300 EUR mtl.
      nächste Bewerbungsfrist: unbekannt (aktuell
      nicht ausgeschrieben)
            Ansprechpartner: TU Ilmenau

●   PROMOS
      Förderung von Auslandsaufenthalten
      nächste Bewerbungsfrist: 15. Juni
            Ansprechpartner: IO TU Ilmenau
                                                     Für weitere Informationen:
                                                     www.stipendienlotse.de
●   DAAD-Stipendien für Master
      Zielgruppe: internationale Masterstudierende
      nächste Bewerbungsfrist: 2. September
            Ansprechpartner: DAAD
      13
Promotionsstipendien
■ Die TU Ilmenau vergibt ab 1.07.20
  Promotionsabschlussstipendien
■ Im Rahmen der Ausschreibung für das zweite Halbjahr 2020
  können Anträge für nachfolgende Förderformate gestellt
  werden:
   – Wiedereinstiegsstipendien (Für Frauen, die ihr
      wissenschaftliches Qualifikationsvorhaben aus
      familiären Gründen unterbrochen haben)
   – Promotionsabschlussstipendien (Für Personen zum
      Ende ihrer Promotion)

    14
Promotionsstipendien
■ Einzureichende Unterlagen:
   – Formloses Bewerbungsschreiben
   – Tabellarische Kurzbiographie mit Bezug auf Bildungs-
       und beruflichem Werdegang,
   – Bericht über den bisherigen wissenschaftlichen
       Werdegang
   – Kopie des Diplom-/ bzw. Masterzeugnisses
   – Bereitschaftserklärung einer Professorin oder eines
       Professors der TU zur Betreuung der zu bearbeitenden
       Aufgabe
   – Stellungnahmen (Gutachten) der betreuenden
       Professors zum Arbeitsstand des Vorhabens und zum
       Zeitplan

     15
Promotionsstipendien
■ Einzureichende Unterlagen:
   – Bestätigung des Fakultätsrates über die Annahme als
       Doktorandin oder Doktorand
   – Nachweis der ggf. erfolgten Pflege von Kindern oder
       nahen Angehörigen
   – Nachweis der ggf. vorliegenden chronischen Erkrankung
       oder Behinderung
   – Nachweise über ggf. erfolgtes ehrenamtliches
       Engagement
   – Nachweis eines ggf. dem Studium bzw. der Promotion
       dienenden auswärtiger Studien- /Forschungsaufenthalt
   – vollständig ausgefülltes Formblatt zur Bankverbindung
       und Einkommenserklärung sowie Formblatt für die
       Erklärung zum Datenschutz

    16
Promotionsstipendien

■ Bewerbungen sind vom 01.04.2019 bis 15.05.2020 ausschließlich
  über Mobility Online: https://mobility.tu-
  ilmenau.de/mobility/BewerbungServlet?identifier=ILMENAU01&kz
  _bew_pers=S&kz_bew_art=OUT&aust_prog=TUS&sprache=de
■    Weitere Auskünfte: Referent für Wissenschaft, Herr Dr. Wittwer,
    Tel. 695022
■ Die Satzung zur Vergabe von Stipendien an der Technischen
  Universität Ilmenau sowie die entsprechende Förderrichtlinie
  stehen unter: https://www.tu-ilmenau.de/stipendien/tu-ilmenau-
  stipendium/

      17
DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen]

●   DAAD-Stipendien werden bei Einschränkungen weitergezahlt,
    wenn das Studium fortgesetzt wird

●   auch Studium vom Heimatland aus wird finanziert, sofern möglich

●   Versicherungsschutz besteht fort

●   Mehrkosten werden übernommen bei bezuschusster Heimreise

     18
DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen]

●   falls Reise nach Deutschland nicht möglich → Stipendium wird 2
    Monate weitergezahlt

●   Abbruch oder Unterbrechung bis zu 6 Monate möglich

●   Förderbeginn für neue Stipendien wird verschoben

     19
BAFÖG
BAföG [Voraussetzungen]

●   Erststudium in Vollzeit
●   Diplom-, Bachelor- oder konsekutiver Masterstudiengang
●   auch förderungsfähig: Studium auf dem zweiten Bildungsweg
●   Höchstalter zu Beginn des Studiums: 29 Jahre (Bachelor) | 34 Jahre
    (Master)
●   Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
●   begrenzt auf Regelstudienzeit

     21
BAföG [Voraussetzungen]

      Wer ist grundsätzlich förderungsberechtigt?
       ■ Deutsche Staatsbürger*innen
       ■ EU-Bürger*innen mit Arbeitnehmer*innenstatus
       ■ anerkannte Flüchtlinge

 22
BAföG [Leistungen]

BAföG-Höchstsatz                       Wohnsitz in Deutschland/innerhalb der EU
(seit Herbst 2019)                 eigene Unterkunft             im Elternhaus
familienversichert (i. d. R.             744 EUR                   474 EUR*)
bis 24 Jahre)
in der KVdS (i. d. R. 25 bis             853 EUR                    583 EUR
29 Jahre)
freiwillig versichert (i. d. R.        bis zu 933 EUR            bis zu 663 EUR
über 29 Jahre)
Kinderbetreuungs-                        + 140 EUR                 + 140 EUR
pauschale
*)   Aufstockung über SGB II möglich

          23
BAföG [Leistungen]

●   mtl. Förderbetrag abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen
    sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners

●   Auszahlung jeweils zur Hälfte als zinsloses Darlehen und Zuschuss

●   Zuschläge für Auslandsaufenthalte (Auslands-BAföG)

     24
BAföG [Freibeträge]
Freibeträge                  Vermögen               jährliches
(seit Herbst 2019)                               Nettoeinkommen
Studierende                  7.500 EUR              5.421 EUR
Ehe-/Lebenspartner          + 2.100 EUR             14.700 EUR
pro Kind                   je + 2.100 EUR               --
pro Kind in nicht                --               je + 6.660 EUR
förderungsfähiger
Ausbilung
Eltern                           --             7.320 – 22.020 EUR

■ Einkommensfreibeträge wurden im Herbst 2019 um 7 % gegenüber
  dem Vorjahr erhöht

■ Nutzt den BAföG-Rechner, um euren eigenen BAföG-Anspruch zu
  ermitteln!

         25
BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle]

●   elternunabhängiges BAföG: nur bei 5 – 6 Jahren Erwerbstätigkeit
    und Eigenfinanzierung
●   Hilfe zum Studienabschluss: bis zu 12 Monate Weiterförderung,
    Auszahlung als zinsloses Volldarlehen
●   Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Semesters aus
    „wichtigem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von Neuem
●   Fachrichtungswechsel nach dem 3. Semester aus
    „unabweisbarem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von
    Neuem, ohne „unabweisbaren“ Grund verschiebt sich Förderende
    nicht!
●   Altersgrenze kann verschoben werden

     26
BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle]

            Verlängerungstatbestände
       Förderungshöchstdauer/Altersgrenze:
      ▪ Pflege/Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre
      ▪ Engagement in studentischen Gremien
      ▪ (chronische) Krankheit
      ▪ Behinderung

 27
BAföG [Rückzahlung]
■   Rückzahlungsbetrag ist gedeckelt auf 10.010 EUR
■   Rückzahlungszeitraum ist befristet auf 77 Monate → danach werden
    alle ggf. noch bestehenden Schulden erlassen
■   Reguläre Rückzahlungsrate: 130 EUR mtl.

■   Rate kann mangels finanzieller Leistungsfähigkeit gestundet werden

■   Rückzahlung beginnt spätestens 5 Jahre nach Ende der
    Förderungshöchstdauer
■   spätestens nach 20 Jahren werden alle Schulden erlassen, wenn die
    Monatsraten nicht gezahlt werden konnten

     28
BAföG [aktuelle Informationen]
●   BAföG-Fortzahlung auch bei eingeschränktem Studium

●   Achtung: (Online-)Angebote sind wahrzunehmen!

●   Studienanfänger*innen erhalten BAföG ab regulär vorgesehenem
    Vorlesungsbeginn

●   Leistungsnachweise werden erst später verlangt, wenn z. B. Prüfungen
    pandemiebedingt ausgefallen sind

●   Verzögerungen im Studienverlauf, z. B. durch ausfallende Prüfungen
    oder Lehrveranstaltungen bewirken eine angemessene Verlängerung
    der Förderungshöchstdauer

      29
BAföG [aktuelle Informationen]
●   Studienabschlussbeihilfe wird ebenfalls weiter gezahlt

●   auf Nachweise wird verzichtet, wenn sie pandemiebedingt nicht
    vorgelegt werden können

●   Einkünfte aus Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen werden
    rückwirkend ab März unabhängig von der Höhe der Vergütung bis auf
    Weiteres nicht auf den Bedarf angerechnet

●   Aktualisierungsantrag: Nachberechnung bei Verdiensteinbußen der
    Eltern → ggf. erhöht sich der Anspruch

      30
BAföG [Beantragung und Beratung]
●   Ansprechpartner: BAföG-Amt des Studierendenwerks
    in Haus B (Max-Planck-Ring 18)
    Tel.: 03677/692752
    E-Mail: f@stw-thueringen.de
●   Antragsformular
●   weiterführende Informationen

                                Achtung:
            BAföG 2 – 3 Monate vor gewünschtem Förderbeginn
          beantragen (im Fall eines Auslandsaufenthalts 6 Monate
                                  vorher)!

     31
KREDITE
Kredite [KfW-Kredit]

Konditionen KfW-Kredit
Sollzinssatz                           4,27 %
zinsfreie Auszahlungsperiode           01.05.2020 – 31.03.2021
Öffnung für ausländische Studierende   01.07.2020 – 31.03.2021
max. mtl. Auszahlungsrate              650 EUR
Höchstalter bei Studienbeginn          44 Jahre
Auszahlung längstens bis zum           14. Semester
übliche Dauer der Karenzzeit           18 Monate
Rückzahlung innerhalb von höchstens    25 Jahren

       33
Kredite [KfW-Kredit]

●   normalerweise nur für Deutsche und deren Angehörige, EU-
    Bürger*innen mit Aufenthalt in D seit 3 Jahren und deren Angehörige
    sowie Bildungsinländer*innen
●   befristete Öffnung für ausländische Studierende → Bewerbung ab 1.
    Juni möglich
●   BMBF übernimmt für obigen Zeitraum die Zinsen (nur für die
    Auszahlungsperiode)
●   Achtung: Es handelt sich keineswegs um einen zinsfreien Kredit!

     34
Kredite [Bildungskredit]
Konditionen Bildungskredit
Sollzinssatz                              0,72 %
Kreditvolumen                             1.000 – 7.500 EUR
mtl. Auszahlungsrate                      100/200/300 EUR
Bezug frühestens möglich nach Abschluss   1. Studienjahres
des
Höchstdauer                               2 Jahre
Höchstalter                               35 Jahre
Förderung höchstens bis zum Ende des      12. Studiensemesters
Rückzahlungsbeginn nach                   4 Jahren
mtl. Rückzahlungsrate                     120 EUR

●   nur für Studierende nach § 8 BAföG
●   Ansprechpartner: Bundesverwaltungsamt (BVA)
●   Online-Antrag

       35
WOHNGELD
Wohngeld
●   für Wohngeldbezug darf man dem Grunde nach nicht BAföG-berechtigt
    sein
●   Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt ist erforderlich
●   Voraussetzung ist Bedürftigkeit → nicht der Fall, wenn Einkommen der
    Eltern zu BAföG-Ausschluss führt
●   Anspruch auf Wohngeld besteht z. B. bei: Teilzeitstudium,
    Zweitstudium, Überschreiten der Altersgrenze, Überschreiten der
    Förderungshöchstdauer (i. d. R. Regelstudienzeit)
●   Beispiel: Monatsmiete 250 EUR, mtl. Einkommen 600 EUR, Ein-
    Personen-Haushalt → Anspruch auf ca. 95 EUR
●   Ansprechpartner: Wohngeldstelle der Stadt Ilmenau

     37
SOZIALHILFE
Sozialhilfe
●   Bezug von Sozialhilfe nach SGB II/ALG II nur in speziellen Fällen
    möglich
●   Aufstockung für bei den Eltern wohnenden Studierende → i. d. R.
    Anspruch, wenn Elternhaus ebenfalls Leistungen bezieht
●   krankheitsbedingte Unterbrechung des Studiums → Urlaubssemester
    (Voraussetzung: es dürfen keine Leistungen abgelegt werden!)
●   Teilzeitstudium aus triftigen Gründen (u. a. Krankheit)
●   Übergangszeit zwischen Bachelor und Master
●   Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Kinderbetreuung
●   Ansprechpartner: je nach Leistung Jobcenter oder Jugendamt

     39
DARLEHEN
Darlehen [Studierendenwerk]
■   Kurzdarlehen in der Coronakrise
    ■  für Studierende, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not
       geraten sind
    ■    bis zu 800 EUR

■   mittel- bis langfristige Darlehen für Härtefälle
    ■   Laufzeit bis zu 12 Monate
    ■    für bedürftige Studierende in finanzieller Notlage
    ■    Bürgschaft erforderlich
    ■    Auszahlungssumme bis zu 10.236 EUR

    Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB
    Anträge an: asb@stw-thueringen.de

        41
Darlehen [StuRa]

●   Laufzeit der Auszahlung: i. d. R. 6 Monate, bis zu 12 Monate
●   Darlehenssumme: höchstens 1.800 EUR pro Bedürftigem
●   Darlehen ist über die gesamte Laufzeit zinsfrei
●   in obligatorischer Beratung durch das Referat Soziales wird die
    finanzielle Situation besprochen und der optimale Modus operandi
    festgelegt
●   Rückzahlungsfrist wird individuell entsprechend der finanziellen
    Leistungsfähigkeit bestimmt

    Ansprechpartner: Referat Soziales, StuRa

     42
Darlehen [Härtefall]

●   Härtefalldarlehen nach § 27 SGB II
●   anerkannte Gründe für Bezug des Darlehens:
     ■ Verzögerung der ersten BAföG-Auszahlung
     ■    finanzielle Notlage in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss
     ■    Überschreiten der Alters- oder Förderungsgrenzen wegen
          Behinderung
     ■    Studierende in besonderen Lebenslagen (z. B. Kindererziehung,
          Behinderung)

     Ansprechpartner: Jobcenter

     43
NOTHILFE
Nothilfe [Campus-Angebote]
Studienabschlussbeihilfe des DAAD (STIBET I)
    ■  Förderung der Abschlussphase des Studiums für
       ausländische Studierende
    ■   bis zu 6 Monate
    ■   flexible monatliche Auszahlungsrate
    ■   Vollzuschuss
    Ansprechpartner: IO TU Ilmenau

Nothilfefonds der TU Ilmenau
    ■   für unverschuldet in Not geratene Studierende
    ■   aktuell stehen keine Mittel zur Verfügung
    Ansprechpartner: IO TU Ilmenau

   45
Nothilfe [Campus-Angebote]

Essensmarken
    ■ 170 Wertmarken à 1,50 EUR für max. 2 Semester
   ■    Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB

   46
Nothilfe [externe Angebote]

■   Notfallfonds der DAAD-Stiftung
    ■  Fördersumme 1.000 bis zu 10.000 EUR
    ■     Ansprechpartner: DAAD-Stiftung

■   Nothilfe für internationale Studierende
    ■  Ansprechpartner: ESG und KSG

     47
Zusammenfassung
●   Finanzierungsmöglichkeiten sind arg begrenzt, insbesondere
    Vollzuschüsse sind kaum verfügbar
●   eine richtige unbürokratische Soforthilfe gibt es immer noch nicht
●   viele Studierende fallen aus dem Raster
●   Finanzierungsmöglichkeiten sind Stückwerk
●   BMBF hat den Studierendenwerken 100 Mio. EUR aus BAföG-Mitteln
    zur Verfügung gestellt, Einigungsprozess könnte allerdings noch bis
    Anfang Juni dauern
●   private Initiativen können Härten kurzfristig abfedern, sind aber keine
    Dauerlösung
●   Studierendenwerk soll Zuschusslösung auflegen (Positivbeispiel Mainz)

     48
HINWEISE
Hinweise
●   bei pandemiebedingten Engpässen darf bis zum 30.06.2020 keine
    Kündigung wegen Mietschulden erfolgen
●   bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt es sich, mit dem Vertragspartner
    eine Stundungsvereinbarung zu treffen und eine Mahnsperre zu
    erwirken (betrifft u. a. Mietverhältnis, Krankenversicherung,
    Mobilfunkvertrag, Rundfunkbeitrag u. Ä.)
●   knapp an der Grenze zum BAföG: von Rundfunkbeitrag befreien lassen
●   im Masterstudium: Steuererklärung einreichen → Studienausgaben als
    Werbungskosten angeben (Verlustvortrag)
●   (nicht nur) Langzeitstudierende: Urlaubssemester einlegen und ggf.
    Engagement in Gremien anrechnen lassen

      50
Hinweise [Aktuelle Situation an der TU Ilmenau]

●   bis vorerst 1. Juni: eingeschränkter Normalbetrieb
●   seit 11. Mai ist die Unibibliothek wieder für den Ausleihbetrieb
    geöffnet
●   ausgefallene Prüfungen aus dem Wintersemester werden
    grundsätzlich nicht nachgeholt
●   Prüfungen können in begründeten Einzelfällen vorgezogen werden
●   Prüfungszeitraum ist auf die gesamte vorlesungsfreie Zeit
    ausgeweitet (20.07. bis 30.09.)

     51
Falls Ihr noch Fragen habt, wendet
euch an uns!

Kontakt:
ref-soziales@tu-ilmenau.de

Im Web:
→ stura.tu-ilmenau.de
           → Bereiche
                 → Soziales

   52
Sie können auch lesen