KOMPAKTVERGLEICH CORONAHILFEN - für das Hotel- und Gaststättengewerbe (2021 in Baden-Württemberg) - DEHOGA Baden ...
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D E H O G A – M E R K B L AT T KOMPAKTVERGLEICH CORONAHILFEN für das Hotel- und Gaststättengewerbe (2021 in Baden-Württemberg) Stand: 14. Mai 2021 Wesentliche Änderungen zum 14. Mai 2021: Bestätigung der Vermutung, dass Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wird, nicht zur Berechnung des Eigenkapitalzuschusses dazuzählen Ihr Ansprechpartner Wenden Sie sich bitte an die DEHOGA Beratung unter Tel.: 0711 6198837 oder an info@dehoga-beratung.de FÜ R DI E GUTEN GASTGEB ER
2 Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021 Kriterium Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021) Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021) Zuschussgeber Land Baden-Württemberg Bund Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenfassung der Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenfassung der offiziellen Verwaltungsvorschrift und der FAQs des Landes zur Stabilisierungshilfe II, die auf FAQs des Bundes unter: folgender Seite zu finden sind: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/ https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/ Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaet- tengewerbe/ Antragsberechtigung Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige im Haupterwerb Branchenunabhängig des Hotel- und Gaststättengewerbes, die mind. 30% ihrer Umsätze aus gast- Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler (Größenbegrenzung in Höhe gewerblicher Tätigkeit generieren. Ausgenommen sind Unternehmen, die zu von 750 Mio. Euro wurde für alle gastgewerblichen Betriebe gekippt) sowie mind. 25% im Eigentum öffentlicher Stellen sind. gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Keine Größenbegrenzung der Betriebe Betriebsstätte in Deutschland Hauptsitz in Baden-Württemberg Anmeldung bei einem deutschen Finanzamt Anmeldung bei einem deutschen Finanzamt Als Unternehmen mind. 1 Beschäftigter zum Stichtag 31.12.2020 Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 nach (Stundenanzahl egal), oder Soloselbständiger im Haupterwerb (mind. 50% der EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben und deren wirtschaftliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) Situation sich vor der Corona Pandemie nicht verbessert hat. Davon ausge- Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 nach nommen sind Kleine und Kleinstunternehmen (bis 50 Mitarbeiter und EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben und deren wirtschaftliche 10 Mio. € Jahresumsatz) solange sie sich nicht in einem laufenden Situation sich vor der Corona Pandemie nicht verbessert hat. Davon Insolvenzverfahren befinden. ausgenommen sind Kleine und Kleinstunternehmen (bis 50 Mitarbeiter und Rückzahlung, wenn das Unternehmen nicht bis 31. März 2021 und bis zur voll- 10 Mio. € Jahresumsatz) solange sie sich nicht in einem laufenden ständigen Auszahlung der Hilfe fortgeführt wird. (Ausnahme bei Übergabe / Insolvenzverfahren befinden. Rechtsformwechsel, wenn in derselben Güte weitergeführt wird). Betrieb muss vor dem 1.11.2020 begründet worden sein. (Eine Fortführung Verbundene Unternehmen können nur einen gemeinsamen Antrag stellen. eines Unternehmens durch einen Nachfolger oder an einem anderen Ort, Auch Betriebe, die im Jahr 2020 bereits einen Antrag auf Stabilisierungshilfe I Umfirmierung, Umwandlung sowie der Wechsel von nebenerwerblicher zu gestellt haben, sind erneut antragsberechtigt. haupterwerblicher Tätigkeit gelten nicht als Neugründung und sind somit auch bei späterer Betriebsaufnahme antragsberechtigt) Für jeden beantragten Förderzeitraum muss der Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe mindestens 10% über dem rechnerischen Zuschuss der Der corona-bedingte Umsatzeinbruch muss mind. 30 % in einem Monat Überbrückungshilfe III im selben Zeitraum liegen. zwischen November 2020 und Juni 2021 betragen. Förderzeitraum soll bis Diese Bewertung muss zum Zeitpunkt des Antrags gemacht werden und bei Dezember 2021 ausgeweitet werden. nachträglichen Änderung der Konditionen nicht aktualisiert werden. Rückzahlung, wenn das Unternehmen nicht bis Juni 2021 und bis zur voll- Stabilisierungshilfe II darf nicht für Monate beantragt werden, für die ständigen Auszahlung der Hilfe fortgeführt wird oder ein Insolvenzverfahren Überbrückungshilfe III beantragt wird. eingeleitet wird. Verbundene Unternehmen können nur einen gemeinsamen Antrag stellen.
3 Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021 Kriterium Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021) Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021) Was wird gefördert? Es wird der Liquiditätsengpass für 1-3 zusammenhängende Monate im Zeitraum Es werden Fixkosten in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 bezuschusst. 1. Januar bis 31. März 2021 gefördert. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Es besteht somit die Möglichkeit, einen Förderzeitraum zu wählen, der nicht mit Monate nicht antragsberechtigt. Hierbei gilt für jeden einzelnen Fördermonat: dem Monat übereinstimmt (z.B. 10.01.-09.02.) 100 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 60 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % Der maximal geförderte Liquiditätsengpass wird bei Betrieben mit über 50% 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 % im Vergleich gastgewerblichem Umsatz begrenzt auf zum Referenzmonat im Jahr 2019. 3.000,- Euro pro Unternehmen und 2.000,- Euro je Vollzeitbeschäftigte Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, können wahlweise folgende Monate als Referenzmonate Für Betriebe, die mehr als 30 % aber weniger als 50 % gastgewerblichen Umsatz erzielen, wird der maximal förderfähige Liquiditätsengpass begrenzt auf zur Berechnung ihres Umsatzeinbruchs heranziehen: 2.000,- Euro pro Unternehmen und durchschnittlicher monatlicher Umsatz des Jahres 2019 1.000.- Euro je Vollzeitbeschäftigte durchschnittlicher monatlicher Umsatz der Monate Januar und Februar 2020 Die Begrenzung durch die Beschäftigtenzahl wird nicht abhängig von der Länge durchschnittlicher monatlicher Umsatz der Monate Juni bis September 2020 des gewählten Förderzeitraum anteilig verringert. Sollte z.B. nur für einen Monat Alle Klein- und Kleinstbetriebe (bis max. 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. Euro Stabilisierungshilfe II beantragt werden, so wird die errechnete Begrenzung nicht Jahresumsatz können wahlweise ebenfalls jeweils auf den durchschnittlichen gedrittelt. Monatsumsatz des Jahres 2019 als Vergleich abstellen. Die Stabilisierungshilfe II fällt unter die Bundesregelung Kleinbeihilfe 2020. Aus Die maximale Förderung beträgt 1,5 Mio. Euro pro Monat. (3 Mio. Euro pro ihr sind aktuell maximal Beihilfen in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. Euro erhältlich. Monat bei verbundenen Unternehmen) Unter diese Obergrenze fallen teilweise auch Beihilfen aus der Soforthilfe, Die Überbrückungshilfe III fällt für Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 der Stabilisierungshilfe I, der Überbrückungshilfen, der November- und gegründet wurden wahlweise unter: Dezemberhilfen und KfW Kredite des KfW Sonderprogramms. die Bundesregelung Kleinbeihilfe 2020 und der De-Minimis Beihilfe (max. 1,8 + 0,2 Mio. Euro) die Bundesreglung Fixkostenhilfe (max. 10 Mio. Euro). In dieser Form müssen entsprechende Verluste nachgewiesen werden (seit März 2020). Die Hilfe darf 70% (bzw. 90%) dieser Verluste nicht übersteigen. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden, fällt die Überbrückungshilfe III unter die Bundesregelung Kleinbeihilfen (zukünftig max. 1,8 Mio. Euro). Ab dem dritten Monat mit Umsatzeinbruch von mind. 50%, für den Noveber-/ Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe III beantragt wird, wird zusätzlich ein Eigenkapitalzuschuss gewährt. Das Land Baden-Württemberg stockt die die Überbrückungshilfe III zusätzlich um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von pauschal 1.000 Euro pro Monat für Einzelunternehmer und Personengesellschaften auf. Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Soloselbständige, die nur über wenige Fixkosten verfügen, die sogenannte Neustarthilfe beantragen. Diese gewährt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro und kann direkt ohne prüfenden Dritten beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/ Artikel/neustarthilfe.html
4 Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021 Kriterium Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021) Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021) Wie berechnet sich Ein Liquiditätsengpass besteht, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich solche Verbindlichkeiten, deren die Bemessungs- Geschäftsbetrieb im Förderzeitraum nicht ausreichen, um die voraussichtlichen vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der grundlage? Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach-, Personal- und vertraglichen Fälligkeit ist ausschließlich der Zeitpunkt der (ersten) Rechnungsstellung Finanzaufwand zu decken. (nicht relevant sind der Zeitpunkt weiterer Zahlungsaufforderungen, der Zeit- Somit sind alle Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die in dem entsprechen- punkt der Zahlung oder der Zeitpunkt der Bilanzierung). Die betrieblichen Kosten dürfen den Monat eingegangen bzw. bezahlt wurden. Dies berücksichtigt auch gestun- jeweils nur einmalig angesetzt werden (nicht unter zwei Ziffern gleichzeitig). dete Verbindlichkeiten aus Vormonaten und die aktuelle und aufgelaufene Förderfähige Kosten sind: Umsatzsteuerzahllast. 1. Mieten und Pachten (auch Mieten und Pachten von Gesellschaften an Als Personalkosten können nur solche angesetzt werden, für die keine sonstigen Hilfen einzelne Gesellschafter. z.B. Pacht einer Betriebs-GmbH an eine natürliche (z.B. Kurzarbeitergeld etc.) in Anspruch genommen werden können. Person als Eigentümer) Entschädigungsleistungen (z.B. nach InfSG, Steuerstundungen, 2. Weitere Mietkosten Versicherungsleistungen) sind bei der Berechnung zu berücksichtigen und anzugeben. 3. Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen Für im Unternehmen tätige Inhaber in Einzelunternehmen oder 4. 50% der monatlichen AfA Personengesellschaften kann pauschal 1.180,- Euro pro Monat als fiktiver Unternehmerlohn ebenfalls angesetzt werden. 5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten Anders als bei den Überbrückungshilfen ist nicht der Tag, an dem eine Zahlung nur 6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von fällig ist, sondern an dem sie auch tatsächlich getätigt wurde ausschlaggebend. Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich EDV. Diese müssen aufwandswirksam sein. Können auch nach dem 1.1.2021 Davon ausgenommen sind Kurzarbeitergeld, Corona-bedingte Zahlungen aus einer begründet sein, wenn sich der Vermögensgegenstand zum 1.1.2021 im Eigentum Betriebsschließungsversicherung sowie weitere Corona Hilfen, wie z.B. Abschlags- oder befunden hat. Auszahlungen der November- und Dezemberhilfe. Für diese ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung bestimmend, sondern der Zeitraum, für den sie beantragt und ausgezahlt wur- 7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung den. Auch die Steuerberaterkosten für die Antragstellung können im Förderzeitraum 8. Grundsteuern geltend gemacht werden, auch wenn diese tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt 9. Betriebliche Lizenzgebühren bezahlt werden. 10. Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben Eine Ausnahme von dieser liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise kann gemacht 11. Kosten für prüfende Dritter, die im Rahmen der Beantragung der werden, wenn bei allen Umsatz- und Kostenpositionen konsequent und einheitlich auf Corona-Überbrückungshilfe III anfallen das Datum der Rechnungsstellung abgestellt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass dies einheitlich gehandhabt wird. 12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Ziffern 1 bis 11 geför- dert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn werden vom Bund nicht gefördert aber zusätzlich vom Land Baden-Württemberg aufgestockt. 13. Kosten für Auszubildende 14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro 15. Marketing- und Werbekosten 16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen, Anschaffung mobiler Luftfilter, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche (ehemals Nr. 7) Wichtig: Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 müssen vor dem 1. Januar 2021 begrün- det worden sein. Davon ausgenommen sind Fixkosten, die nach dem 1. Januar 2021 entstehen und betriebsnotwendig sind, beziehungsweise zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind. Zahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht förder- fähig (z.B. bei Betriebsaufspaltung). Neu: Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafter/innen (natürliche Personen) werden jedoch als Fixkosten anerkannt und sind damit förderfähig!
5 Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021 Kriterium Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021) Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021) Aufstockung Eigenkapitalzuschuss: Dieser Zuschuss wird vom Bund ab dem dritten Monat mit Umsatzeinbruch von mindestens 50% für Monate gewährt, in denen Überbrückungshilfe III beantragt wird. Sollte November- und Dezemberhilfe beantragt worden sein, so zählen diese Monate mit. Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wird, zählen nicht mit dazu. Konkret bekommen Betriebe folgende Anteile der Fixkosten der Positionen 1 bis 11: - 25% ab dem dritten Monat - 35% ab dem vierten Monat - 40% ab dem fünften Monat Fiktiver Unternehmerlohn: Dieser wird vom Land Baden-Württemberg zusätzlich aufgestockt in jedem Monat, in dem Überbrückungshilfe III beantragt wird. Dieser hat eine pau- schale Höhe von 1.000 Euro und wird für Soloselbständige, Einzelunternehmer, Personengesellschaften und 1-Mann Kapitalgesellschaften für jeden tätigen Gesellschafter bezahlt. Dieser fiktive Unternehmerlohn wird nur bei der Überbrückungshilfe III, nicht aber bei der Neustarthilfe gewährt. Wie berechnen sich die Für den Zeitpunkt der Berechnung der Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalent) gibt Die Anzahl der Beschäftigen ist im Antrag der Überbrückungshilfe III nur für sta- Beschäftigten? es zwei Wahlmöglichkeiten: tistische Zwecke relevant. Sie hat anders als bei der Überbrückungshilfe I keine Stichtag letzter Tag des beantragten Förderzeitraums Auswirkung auf die Höhe der Überbrückungshilfe. Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen nach dem 31.12.2019: Jahresdurchschnitt 2020) VZÄ wird wie folgt berechnet: Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden werden mit dem Faktor 0,5 angerechnet. Beschäftigte mit bis zu 30 Wochenstunden werden mit dem Faktor 0,75 angerechnet. Beschäftigte mit über 30 Wochenstunden sowie Auszubildende werden mit 1,0 angerechnet. Beschäftigte auf 450 Euro-Basis werden mit dem Faktor 0,3 angerechnet. Beschäftigte, die dauerhaft im Krankenstand sind und keine Lohnfortzahlung erhalten, sowie Praktikanten und Beschäftigte in Elternzeit werden nicht angerechnet. Im Unternehmen regelmäßig tätige Inhaber oder Inhaberinnen können eben- falls berücksichtigt werden. Die Berechnung der Beschäftigen im Jahresdurchschnitt erfolgt nach dem Muster: Anzahl der Arbeitstage des Beschäftigten in 2019/2020, dividiert durch 225. Das Ergebnis wird dann mit dem entsprechenden Faktor ja nach Wochen- arbeitszeit (0,3/0,5/0,7/1) multipliziert. Wichtig: Ein Beschäftigter zählt so lange als Beschäftigter, bis er gekündigt wird oder selbst kündigt. Auch wenn ein Minijobber abgemeldet wurde, liegt arbeits- rechtlich weiterhin ein Arbeitsverhältnis vor.
5 Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021 Kriterium Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021) Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021) Kumulation mit Antragstellende dürfen im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe Antragstellende dürfen im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe anderen Förderungen II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund hierfür ist die Regelung II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund hierfür ist die Regelung des Bundes, dass Zuschüsse von Ländern (Stabilisierungshilfe II) im selben des Bundes, dass Zuschüsse von Ländern (Stabilisierungshilfe II) im selben Förderzeitraum auf Zuschüsse des Bundes (Überbrückungshilfe III) in voller Förderzeitraum auf Zuschüsse des Bundes (Überbrückungshilfe III) in voller Höhe angerechnet würden. Höhe angerechnet würden. Antragsverfahren Folgende Dokumente sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hochzula- Phase 1: Der Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer den unter: www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de oder vereidigter Buchprüfer stellt direkt den Förderantrag mit allen Angaben und Antrag auf Gewährung der Stabilisierungshilfe Prognosen. Liquiditätsberechnung (DEHOGA Vorlage „Liquiditätsberechnung - Anlage 1“) Phase 2: Der Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer des Betriebes (Anlage 1) oder vereidigter Buchprüfer übermittelt die tatsächlich eingetretenen Werte (nach Ablauf des Förderzeitraums, nach Juni 2021). Bescheinigung (Anlage 2) Waren die tatsächlichen Umsatzrückgänge bzw. Fixkosten nicht so hoch, wie Anträge können bis zum 30. Juni 2021 auch rückwirkend gestellt werden. angenommen, so sind zu viel ausbezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen. Waren die Ein von der L-Bank einmal bewilligter Antrag kann nicht wieder zurückgenom- tatsächlichen Umsatzrückgänge bzw. Fixkosten höher, wie angenommen, so wer- men werden (wenn z.B. rückwirkend betrachtet die Überbrückungshilfe für den den Zuschüsse nachträglich aufgestockt. entsprechenden Förderzeitraum besser gewesen wäre). Antragsstellung auch rückwirkend für die fest definierten Monate bis Solange der Antrag von der L-Bank jedoch nicht bewilligt ist, kann er zurückgezo- 31. August 2021 möglich. gen werden. Wenden Sie sich dafür unter Nennung Ihrer IHK-Vorgangsnummer Anträge für die Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500 € hingegen können an die L-Bank (Corona-Hotline 0721 150-1770 bzw. finanzhilfen-corona@l-bank.de) entweder mit oder auch ohne Steuerberater vom Soloselbständigen selbst eingereicht werden. Weitere Informationen https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und- https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und- gaststaettengewerbe/ – Alle Angaben ohne Gewähr – Wir bemühen uns, diese Informationen auf der Basis der aktuellen Sach- und Rechtslage zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass das folgende Dokument keine Rechtsberatung ersetzt. Für Schäden, die durch die Verwendung dieses Dokuments entstehen könnten, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für die die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt gelten. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Aktualität der verwendeten Dokumente und beachten Sie unsere Verbandsmitteilungen. DEHOGA – Hotel-und Gaststättenverband
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