KOMPAKTVERGLEICH CORONAHILFEN - für das Hotel- und Gaststättengewerbe (2021 in Baden-Württemberg) - DEHOGA Baden ...

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D E H O G A – M E R K B L AT T

KOMPAKTVERGLEICH
CORONAHILFEN
für das Hotel- und Gaststättengewerbe (2021 in Baden-Württemberg)

Stand: 14. Mai 2021

Wesentliche Änderungen zum 14. Mai 2021:
  Bestätigung der Vermutung, dass Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wird,
  nicht zur Berechnung des Eigenkapitalzuschusses dazuzählen

Ihr Ansprechpartner      Wenden Sie sich bitte an die DEHOGA Beratung unter
                         Tel.: 0711 6198837 oder an info@dehoga-beratung.de

                                                             FÜ R DI E GUTEN GASTGEB ER
2        Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021

Kriterium             Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021)                                         Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021)

Zuschussgeber         Land Baden-Württemberg                                                               Bund
                      Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenfassung der                        Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenfassung der offiziellen
                      Verwaltungsvorschrift und der FAQs des Landes zur Stabilisierungshilfe II, die auf   FAQs des Bundes unter:
                      folgender Seite zu finden sind:                                                      https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/
                      https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/            Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html
                      liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaet-
                      tengewerbe/

Antragsberechtigung      Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige im Haupterwerb              Branchenunabhängig
                         des Hotel- und Gaststättengewerbes, die mind. 30% ihrer Umsätze aus gast-           Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler (Größenbegrenzung in Höhe
                         gewerblicher Tätigkeit generieren. Ausgenommen sind Unternehmen, die zu             von 750 Mio. Euro wurde für alle gastgewerblichen Betriebe gekippt) sowie
                         mind. 25% im Eigentum öffentlicher Stellen sind.                                    gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
                         Keine Größenbegrenzung der Betriebe                                                 Betriebsstätte in Deutschland
                         Hauptsitz in Baden-Württemberg                                                      Anmeldung bei einem deutschen Finanzamt
                         Anmeldung bei einem deutschen Finanzamt                                             Als Unternehmen mind. 1 Beschäftigter zum Stichtag 31.12.2020
                         Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 nach              (Stundenanzahl egal), oder Soloselbständiger im Haupterwerb (mind. 50% der
                         EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben und deren wirtschaftliche           Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit)
                         Situation sich vor der Corona Pandemie nicht verbessert hat. Davon ausge-           Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 nach
                         nommen sind Kleine und Kleinstunternehmen (bis 50 Mitarbeiter und                   EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben und deren wirtschaftliche
                         10 Mio. € Jahresumsatz) solange sie sich nicht in einem laufenden                   Situation sich vor der Corona Pandemie nicht verbessert hat. Davon
                         Insolvenzverfahren befinden.                                                        ausgenommen sind Kleine und Kleinstunternehmen (bis 50 Mitarbeiter und
                         Rückzahlung, wenn das Unternehmen nicht bis 31. März 2021 und bis zur voll-         10 Mio. € Jahresumsatz) solange sie sich nicht in einem laufenden
                         ständigen Auszahlung der Hilfe fortgeführt wird. (Ausnahme bei Übergabe /           Insolvenzverfahren befinden.
                         Rechtsformwechsel, wenn in derselben Güte weitergeführt wird).                      Betrieb muss vor dem 1.11.2020 begründet worden sein. (Eine Fortführung
                         Verbundene Unternehmen können nur einen gemeinsamen Antrag stellen.                 eines Unternehmens durch einen Nachfolger oder an einem anderen Ort,
                         Auch Betriebe, die im Jahr 2020 bereits einen Antrag auf Stabilisierungshilfe I     Umfirmierung, Umwandlung sowie der Wechsel von nebenerwerblicher zu
                         gestellt haben, sind erneut antragsberechtigt.                                      haupterwerblicher Tätigkeit gelten nicht als Neugründung und sind somit auch
                                                                                                             bei späterer Betriebsaufnahme antragsberechtigt)
                         Für jeden beantragten Förderzeitraum muss der Zuschuss aus der
                         Stabilisierungshilfe mindestens 10% über dem rechnerischen Zuschuss der             Der corona-bedingte Umsatzeinbruch muss mind. 30 % in einem Monat
                         Überbrückungshilfe III im selben Zeitraum liegen.                                   zwischen November 2020 und Juni 2021 betragen. Förderzeitraum soll bis
                         Diese Bewertung muss zum Zeitpunkt des Antrags gemacht werden und bei               Dezember 2021 ausgeweitet werden.
                         nachträglichen Änderung der Konditionen nicht aktualisiert werden.                  Rückzahlung, wenn das Unternehmen nicht bis Juni 2021 und bis zur voll-
                         Stabilisierungshilfe II darf nicht für Monate beantragt werden, für die             ständigen Auszahlung der Hilfe fortgeführt wird oder ein Insolvenzverfahren
                         Überbrückungshilfe III beantragt wird.                                              eingeleitet wird.
                                                                                                             Verbundene Unternehmen können nur einen gemeinsamen Antrag stellen.
3         Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021

Kriterium             Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021)                                         Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021)

Was wird gefördert?   Es wird der Liquiditätsengpass für 1-3 zusammenhängende Monate im Zeitraum           Es werden Fixkosten in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 bezuschusst.
                      1. Januar bis 31. März 2021 gefördert.                                               Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese
                      Es besteht somit die Möglichkeit, einen Förderzeitraum zu wählen, der nicht mit      Monate nicht antragsberechtigt. Hierbei gilt für jeden einzelnen Fördermonat:
                      dem Monat übereinstimmt (z.B. 10.01.-09.02.)                                            100 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
                                                                                                              60 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
                      Der maximal geförderte Liquiditätsengpass wird bei Betrieben mit über 50%
                                                                                                              40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 % im Vergleich
                      gastgewerblichem Umsatz begrenzt auf
                                                                                                              zum Referenzmonat im Jahr 2019.
                         3.000,- Euro pro Unternehmen und
                         2.000,- Euro je Vollzeitbeschäftigte
                                                                                                           Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020
                                                                                                           gegründet worden sind, können wahlweise folgende Monate als Referenzmonate
                      Für Betriebe, die mehr als 30 % aber weniger als 50 % gastgewerblichen Umsatz
                      erzielen, wird der maximal förderfähige Liquiditätsengpass begrenzt auf              zur Berechnung ihres Umsatzeinbruchs heranziehen:
                          2.000,- Euro pro Unternehmen und                                                   durchschnittlicher monatlicher Umsatz des Jahres 2019
                          1.000.- Euro je Vollzeitbeschäftigte                                               durchschnittlicher monatlicher Umsatz der Monate Januar und Februar 2020
                      Die Begrenzung durch die Beschäftigtenzahl wird nicht abhängig von der Länge           durchschnittlicher monatlicher Umsatz der Monate Juni bis September 2020
                      des gewählten Förderzeitraum anteilig verringert. Sollte z.B. nur für einen Monat    Alle Klein- und Kleinstbetriebe (bis max. 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. Euro
                      Stabilisierungshilfe II beantragt werden, so wird die errechnete Begrenzung nicht    Jahresumsatz können wahlweise ebenfalls jeweils auf den durchschnittlichen
                      gedrittelt.
                                                                                                           Monatsumsatz des Jahres 2019 als Vergleich abstellen.
                      Die Stabilisierungshilfe II fällt unter die Bundesregelung Kleinbeihilfe 2020. Aus   Die maximale Förderung beträgt 1,5 Mio. Euro pro Monat. (3 Mio. Euro pro
                      ihr sind aktuell maximal Beihilfen in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. Euro erhältlich.
                                                                                                           Monat bei verbundenen Unternehmen)
                      Unter diese Obergrenze fallen teilweise auch Beihilfen aus der Soforthilfe,          Die Überbrückungshilfe III fällt für Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019
                      der Stabilisierungshilfe I, der Überbrückungshilfen, der November- und               gegründet wurden wahlweise unter:
                      Dezemberhilfen und KfW Kredite des KfW Sonderprogramms.
                                                                                                              die Bundesregelung Kleinbeihilfe 2020 und der De-Minimis Beihilfe
                                                                                                              (max. 1,8 + 0,2 Mio. Euro)
                                                                                                              die Bundesreglung Fixkostenhilfe (max. 10 Mio. Euro). In dieser Form müssen
                                                                                                              entsprechende Verluste nachgewiesen werden (seit März 2020). Die Hilfe darf
                                                                                                              70% (bzw. 90%) dieser Verluste nicht übersteigen.
                                                                                                           Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020
                                                                                                           gegründet wurden, fällt die Überbrückungshilfe III unter die Bundesregelung
                                                                                                           Kleinbeihilfen (zukünftig max. 1,8 Mio. Euro).
                                                                                                           Ab dem dritten Monat mit Umsatzeinbruch von mind. 50%, für den Noveber-/
                                                                                                           Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe III beantragt wird, wird zusätzlich ein
                                                                                                           Eigenkapitalzuschuss gewährt.
                                                                                                           Das Land Baden-Württemberg stockt die die Überbrückungshilfe III zusätzlich um
                                                                                                           einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von pauschal 1.000 Euro pro Monat für
                                                                                                           Einzelunternehmer und Personengesellschaften auf.
                                                                                                           Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Soloselbständige, die nur über
                                                                                                           wenige Fixkosten verfügen, die sogenannte Neustarthilfe beantragen. Diese
                                                                                                           gewährt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro und kann direkt ohne
                                                                                                           prüfenden Dritten beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie
                                                                                                           unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/
                                                                                                           Artikel/neustarthilfe.html
4         Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021

Kriterium             Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021)                                            Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021)

Wie berechnet sich    Ein Liquiditätsengpass besteht, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem                Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich solche Verbindlichkeiten, deren
die Bemessungs-       Geschäftsbetrieb im Förderzeitraum nicht ausreichen, um die voraussichtlichen           vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der
grundlage?            Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach-, Personal- und             vertraglichen Fälligkeit ist ausschließlich der Zeitpunkt der (ersten) Rechnungsstellung
                      Finanzaufwand zu decken.                                                                (nicht relevant sind der Zeitpunkt weiterer Zahlungsaufforderungen, der Zeit-
                      Somit sind alle Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die in dem entsprechen-              punkt der Zahlung oder der Zeitpunkt der Bilanzierung). Die betrieblichen Kosten dürfen
                      den Monat eingegangen bzw. bezahlt wurden. Dies berücksichtigt auch gestun-             jeweils nur einmalig angesetzt werden (nicht unter zwei Ziffern gleichzeitig).
                      dete Verbindlichkeiten aus Vormonaten und die aktuelle und aufgelaufene                 Förderfähige Kosten sind:
                      Umsatzsteuerzahllast.                                                                   1.   Mieten und Pachten (auch Mieten und Pachten von Gesellschaften an
                      Als Personalkosten können nur solche angesetzt werden, für die keine sonstigen Hilfen        einzelne Gesellschafter. z.B. Pacht einer Betriebs-GmbH an eine natürliche
                      (z.B. Kurzarbeitergeld etc.) in Anspruch genommen werden können.                             Person als Eigentümer)
                      Entschädigungsleistungen (z.B. nach InfSG, Steuerstundungen,                            2.   Weitere Mietkosten
                      Versicherungsleistungen) sind bei der Berechnung zu berücksichtigen und anzugeben.      3.   Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
                      Für im Unternehmen tätige Inhaber in Einzelunternehmen oder                             4.   50% der monatlichen AfA
                      Personengesellschaften kann pauschal 1.180,- Euro pro Monat als fiktiver
                      Unternehmerlohn ebenfalls angesetzt werden.                                             5.   Finanzierungskostenanteil von Leasingraten

                      Anders als bei den Überbrückungshilfen ist nicht der Tag, an dem eine Zahlung nur       6.   Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von
                      fällig ist, sondern an dem sie auch tatsächlich getätigt wurde ausschlaggebend.              Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich
                                                                                                                   EDV. Diese müssen aufwandswirksam sein. Können auch nach dem 1.1.2021
                      Davon ausgenommen sind Kurzarbeitergeld, Corona-bedingte Zahlungen aus einer                 begründet sein, wenn sich der Vermögensgegenstand zum 1.1.2021 im Eigentum
                      Betriebsschließungsversicherung sowie weitere Corona Hilfen, wie z.B. Abschlags- oder        befunden hat.
                      Auszahlungen der November- und Dezemberhilfe. Für diese ist nicht der Zeitpunkt der
                      Zahlung bestimmend, sondern der Zeitraum, für den sie beantragt und ausgezahlt wur-     7.   Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung
                      den. Auch die Steuerberaterkosten für die Antragstellung können im Förderzeitraum       8.   Grundsteuern
                      geltend gemacht werden, auch wenn diese tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt         9.   Betriebliche Lizenzgebühren
                      bezahlt werden.
                                                                                                              10. Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben
                      Eine Ausnahme von dieser liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise kann gemacht
                                                                                                              11. Kosten für prüfende Dritter, die im Rahmen der Beantragung der
                      werden, wenn bei allen Umsatz- und Kostenpositionen konsequent und einheitlich auf
                                                                                                                  Corona-Überbrückungshilfe III anfallen
                      das Datum der Rechnungsstellung abgestellt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass dies
                      einheitlich gehandhabt wird.                                                            12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld
                                                                                                                  erfasst sind, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Ziffern 1 bis 11 geför-
                                                                                                                  dert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn werden vom
                                                                                                                  Bund nicht gefördert aber zusätzlich vom Land Baden-Württemberg aufgestockt.
                                                                                                              13. Kosten für Auszubildende
                                                                                                              14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu
                                                                                                                  20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Investitionen in
                                                                                                                  Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro
                                                                                                              15. Marketing- und Werbekosten
                                                                                                              16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen, Anschaffung mobiler Luftfilter, Maßnahmen zur
                                                                                                                  temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche (ehemals Nr. 7)
                                                                                                              Wichtig: Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 müssen vor dem 1. Januar 2021 begrün-
                                                                                                              det worden sein. Davon ausgenommen sind Fixkosten, die nach dem 1. Januar 2021
                                                                                                              entstehen und betriebsnotwendig sind, beziehungsweise zur Aufrechterhaltung des
                                                                                                              Betriebs erforderlich sind. Zahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht förder-
                                                                                                              fähig (z.B. bei Betriebsaufspaltung).
                                                                                                              Neu: Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafter/innen (natürliche
                                                                                                              Personen) werden jedoch als Fixkosten anerkannt und sind damit förderfähig!
5         Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021

Kriterium                Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021)                                         Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021)

Aufstockung                                                                                                   Eigenkapitalzuschuss:
                                                                                                              Dieser Zuschuss wird vom Bund ab dem dritten Monat mit Umsatzeinbruch von
                                                                                                              mindestens 50% für Monate gewährt, in denen Überbrückungshilfe III beantragt
                                                                                                              wird. Sollte November- und Dezemberhilfe beantragt worden sein, so zählen diese
                                                                                                              Monate mit.
                                                                                                              Monate, in denen Stabilisierungshilfe II beantragt wird, zählen nicht mit dazu.
                                                                                                              Konkret bekommen Betriebe folgende Anteile der Fixkosten der Positionen 1 bis 11:
                                                                                                              - 25% ab dem dritten Monat
                                                                                                              - 35% ab dem vierten Monat
                                                                                                              - 40% ab dem fünften Monat
                                                                                                              Fiktiver Unternehmerlohn:
                                                                                                              Dieser wird vom Land Baden-Württemberg zusätzlich aufgestockt in jedem
                                                                                                              Monat, in dem Überbrückungshilfe III beantragt wird. Dieser hat eine pau-
                                                                                                              schale Höhe von 1.000 Euro und wird für Soloselbständige, Einzelunternehmer,
                                                                                                              Personengesellschaften und 1-Mann Kapitalgesellschaften für jeden tätigen
                                                                                                              Gesellschafter bezahlt. Dieser fiktive Unternehmerlohn wird nur bei der
                                                                                                              Überbrückungshilfe III, nicht aber bei der Neustarthilfe gewährt.

Wie berechnen sich die   Für den Zeitpunkt der Berechnung der Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalent) gibt     Die Anzahl der Beschäftigen ist im Antrag der Überbrückungshilfe III nur für sta-
Beschäftigten?           es zwei Wahlmöglichkeiten:                                                           tistische Zwecke relevant. Sie hat anders als bei der Überbrückungshilfe I keine
                            Stichtag letzter Tag des beantragten Förderzeitraums                              Auswirkung auf die Höhe der Überbrückungshilfe.
                            Jahresdurchschnitt 2019 (bei Neugründungen nach dem 31.12.2019:
                            Jahresdurchschnitt 2020)
                         VZÄ wird wie folgt berechnet:
                            Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden werden mit dem Faktor 0,5
                            angerechnet.
                            Beschäftigte mit bis zu 30 Wochenstunden werden mit dem Faktor 0,75
                            angerechnet.
                            Beschäftigte mit über 30 Wochenstunden sowie Auszubildende werden mit
                            1,0 angerechnet.
                            Beschäftigte auf 450 Euro-Basis werden mit dem Faktor 0,3 angerechnet.
                            Beschäftigte, die dauerhaft im Krankenstand sind und keine Lohnfortzahlung
                            erhalten, sowie Praktikanten und Beschäftigte in Elternzeit werden nicht
                            angerechnet.
                            Im Unternehmen regelmäßig tätige Inhaber oder Inhaberinnen können eben-
                            falls berücksichtigt werden.
                         Die Berechnung der Beschäftigen im Jahresdurchschnitt erfolgt nach dem Muster:
                         Anzahl der Arbeitstage des Beschäftigten in 2019/2020, dividiert durch 225.
                         Das Ergebnis wird dann mit dem entsprechenden Faktor ja nach Wochen-
                         arbeitszeit (0,3/0,5/0,7/1) multipliziert.
                         Wichtig: Ein Beschäftigter zählt so lange als Beschäftigter, bis er gekündigt wird
                         oder selbst kündigt. Auch wenn ein Minijobber abgemeldet wurde, liegt arbeits-
                         rechtlich weiterhin ein Arbeitsverhältnis vor.
5            Kompaktvergleich Coronahilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe – Stand: 14. Mai 2021

 Kriterium                      Stabilisierungshilfe II (Januar - März 2021)                                                       Überbrückungshilfe III (November 2020 - Juni 2021)

 Kumulation mit                 Antragstellende dürfen im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe                        Antragstellende dürfen im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe
 anderen Förderungen            II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund hierfür ist die Regelung                      II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund hierfür ist die Regelung
                                des Bundes, dass Zuschüsse von Ländern (Stabilisierungshilfe II) im selben                         des Bundes, dass Zuschüsse von Ländern (Stabilisierungshilfe II) im selben
                                Förderzeitraum auf Zuschüsse des Bundes (Überbrückungshilfe III) in voller                         Förderzeitraum auf Zuschüsse des Bundes (Überbrückungshilfe III) in voller
                                Höhe angerechnet würden.                                                                           Höhe angerechnet würden.

 Antragsverfahren               Folgende Dokumente sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hochzula-                        Phase 1: Der Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
                                den unter: www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de                                                     oder vereidigter Buchprüfer stellt direkt den Förderantrag mit allen Angaben und
                                   Antrag auf Gewährung der Stabilisierungshilfe                                                   Prognosen.
                                   Liquiditätsberechnung (DEHOGA Vorlage „Liquiditätsberechnung - Anlage 1“)                       Phase 2: Der Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
                                   des Betriebes (Anlage 1)                                                                        oder vereidigter Buchprüfer übermittelt die tatsächlich eingetretenen Werte (nach
                                                                                                                                   Ablauf des Förderzeitraums, nach Juni 2021).
                                   Bescheinigung (Anlage 2)
                                                                                                                                   Waren die tatsächlichen Umsatzrückgänge bzw. Fixkosten nicht so hoch, wie
                                Anträge können bis zum 30. Juni 2021 auch rückwirkend gestellt werden.                             angenommen, so sind zu viel ausbezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen. Waren die
                                Ein von der L-Bank einmal bewilligter Antrag kann nicht wieder zurückgenom-                        tatsächlichen Umsatzrückgänge bzw. Fixkosten höher, wie angenommen, so wer-
                                men werden (wenn z.B. rückwirkend betrachtet die Überbrückungshilfe für den                        den Zuschüsse nachträglich aufgestockt.
                                entsprechenden Förderzeitraum besser gewesen wäre).                                                Antragsstellung auch rückwirkend für die fest definierten Monate bis
                                Solange der Antrag von der L-Bank jedoch nicht bewilligt ist, kann er zurückgezo-                  31. August 2021 möglich.
                                gen werden. Wenden Sie sich dafür unter Nennung Ihrer IHK-Vorgangsnummer                           Anträge für die Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500 € hingegen können
                                an die L-Bank (Corona-Hotline 0721 150-1770 bzw. finanzhilfen-corona@l-bank.de)                    entweder mit oder auch ohne Steuerberater vom Soloselbständigen selbst
                                                                                                                                   eingereicht werden.

 Weitere Informationen          https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-                                  https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
                                aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-
                                gaststaettengewerbe/

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