Erasmus+ Mobilitätsprojekte im Aufruf 2019 - Referat EU02 - Mobilität von Einzelpersonen

Die Seite wird erstellt Alicia Reich
 
WEITER LESEN
Erasmus+ Mobilitätsprojekte im Aufruf 2019 - Referat EU02 - Mobilität von Einzelpersonen
Erasmus+ Mobilitätsprojekte
im Aufruf 2019

Bonn, 17.01.2019
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Referat EU02 – Mobilität von Einzelpersonen

                                                   1
Erasmus+ Mobilitätsprojekte im Aufruf 2019 - Referat EU02 - Mobilität von Einzelpersonen
Agenda

  ◼ Erasmus+ Antragstellung im Aufruf 2019
  ◼ Erasmus+ Mobilität mit Programmländern (KA103):
    Neuerungen im Aufruf 2019
  ◼ Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA107):
    Neuerungen im Aufruf 2019

                                                      2
Antragstellung im Aufruf 2019

                                3
Antragstellung 2019: Termine und Fristen

◼ Antragsfrist endet am 05.02.2019 um 12 Uhr
◼ für die Förderlinien Mobilität mit Programmländern (KA103),
  Mobilität mit Partnerländern (KA107), Akkreditierung (KA108)
◼ Anträge nur über das Antragsportal der EU KOM stellen
◼ Berücksichtigt wird der zeitlich letzte eingereichte Antrag
◼ Bestandteile des Antrags:
   ◼ Online-Antragsformular
   ◼ Declaration on Honour
     (ausdrucken, unterzeichnen, scannen, hochladen)
   ◼ Bei Mobilitätskonsortien: Mandate der Mitgliedshochschulen

                                                                  4
Antragstellung 2019: Mobilitätskonsortien (KA108)

◼ Technische Reihenfolge der Einreichung von Anträgen:
  zuerst KA108, dann KA103 bzw. KA107
◼ Hinweis für bereits akkreditierte Mobilitätskonsortien
   ◼ Bisherige Konsortialmitglieder werden automatisch generiert;
     neue Mitglieder (Mandates) werden auf Antrag durch NA DAAD
     ergänzt
   ◼ Alle Mandates müssen bei der Antragstellung hochgeladen werden
     (auch existierende Konsortialmitglieder)
   ◼ 2019er Formular für Mandates im Downloadcenter (entspricht der
     2018er Version)

                                                                      5
Antragstellung 2019: Declaration on Honour (DoH)

◼ Antragsportal in der englischsprachigen Fassung wählen
◼ Rechtsvertreter einer Hochschule (Legal Representative) ist
  Präsidentin, Rektorin, Geschäftsführerin…
   ◼ NA DAAD orientiert sich bei der Überprüfung der Angaben an der im
     Impressum der Webseite genannten Person
◼ Achtung: DoH übernimmt beim Rechtsvertreter aus
  technischen Gründen nicht die akademischen Titel. Diese
  können bei Bedarf handschriftlich ergänzt werden
◼ Version I der DoH aus dem Aufruf 2019 ist gültig

                                                                     6
Antragstellung 2019: letzte Schritte

◼ Der Antrag kann erst übermittelt werden,
  wenn alle Antragsteile mit einem
  grünen Haken versehen sind. Erscheint
  kein grüner Haken, fehlt eine Angabe.
◼ Bestätigen Sie die Checkliste und die Information zum
  Datenschutz (Protection of Personal Data)

                                                          7
Neuerungen 2019
Mobilität mit Programmländern
          (KA103)

                            8
Erasmus+ Aufruf 2019: Verfügbares Budget

Mobilität mit Programmländern (KA103)
(alle Angaben unter Finanzierungsvorbehalt)
◼ Gesamtbudget rund 118 Millionen Euro
  (+18 Millionen Euro)
◼ Das Mehrbudget ermöglicht eine abermalige Verbesserung
  der sozio-ökonomischen Situation von Erasmus-
  Geförderten gegenüber 2017 und 2018, indem die
  NA DAAD die fixen monatlichen Förderraten erheblich
  erhöht.

                                                           9
Erasmus+ Aufruf 2019: fixe monatliche Förderung der
Studierendenmobilität (Studium und Praktikum)

                                                               Monatliche
                                                                              Monatlicher Aufschlag
                                                               Förderrate
      Gruppe                  Länder                                          (Top-up) für Praktika
                                                               Studium
                                                                              (30 Tage)
                                                               (30 Tage)

                              Dänemark, Finnland, Irland,
                              Island, Liechtenstein,
      Gruppe 1 (höhere                                            450 Euro           105 Euro
                              Luxemburg, Norwegen,
      Lebenshaltungskosten)                                      (+30 Euro)          (+5 Euro)
                              Schweden, Vereinigtes
                              Königreich

                              Belgien, Deutschland,
                              Frankreich, Griechenland,
                                                                  390 Euro           105 Euro
      Gruppe 2 (mittlere      Italien, Malta, Niederlande,
                                                                 (+30 Euro)          (+5 Euro)
      Lebenshaltungskosten)   Österreich, Portugal, Spanien,
                              Zypern

                              Bulgarien, Estland, Kroatien,
                              Lettland, Litauen, Polen,
                              Rumänien, Serbien ,
      Gruppe 3 (niedrigere                                        330 Euro           105 Euro
                              Slowakei, Slowenien,
      Lebenshaltungskosten)                                      (+30 Euro)          (+5 Euro)
                              Mazedonien (FYROM) ,
                              Tschechische Republik,
                              Türkei, Ungarn

                                                                                                      10
Erasmus+ Inklusiv im Projekt 2019
Vereinfachungen für besondere Zielgruppen

◼ Vorbereitende Reisen für Studierende mit Behinderung
◼ „Social Top-up“ für Studierende mit Behinderung
◼ Förderung von Eltern mit Kind
◼ genauere Erläuterungen folgen

◼ www.eu.daad.de/engagiert

                                                         11
Mobilität mit Programmländern
Großbritannien und Serbien

Serbien
◼ Mobilität nach Serbien ab dem 1.6. förderfähig über KA103
◼ Inter-Institutional Agreements ab dem 1.1. unterzeichnen
◼ Bedingungen für laufende KA107-Projekte mit Serbien
  (Aufrufe 2017 und 2018) bleiben gültig

Großbritannien
◼ Austausch mit UK ist aktuell ohne Einschränkungen möglich
◼ Im Falle eines ungeordneten Austritts informieren wir Sie
  über Lösungen und Vorgehensweisen

                                                              12
Mobilität mit Programmländern:
Sprachenförderung online (OLS)

◼ alle 24 Amtssprachen
  der EU sind verfügbar
◼ OLS-App in üblichen
  Quellen erhältlich
◼ OLS-App nur mit
  Sprachtests
◼ www.eu.daad.de/ols

                                 13
Mobilität mit Programmländern:
Sprachenförderung online für Geflüchtete

◼ OLS-Lizenzen bis 31.05.2019 vergeben
◼ OLS-Lizenzen bis 30.11.2019 verwenden

Promotion-Video unter Beteiligung von
◼ Universität Mannheim
◼ Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg
◼ Universität Trier
http://bit.ly/OLS4REFTestimonialsGermany

                                                  14
Hinweise für das Projektmanagement

◼ OS-Mittel werden mit dem Abschlussbericht abgerechnet
◼ Abschlussbericht:
   ◼ Förderfähigkeitsprüfung: Die Nachverfolgung der Korrekturen kann
     zukünftig begrenzt werden
   ◼ Project Summary: Eine englische Projektzusammenfassung ist
     obligatorisch. Sie wird auf der Erasmus+ Project Results Platform
     veröffentlicht

                                                                         15
Neuer Name, verbesserte Funktion:
Funding and Tenders Portal statt URF

◼ Funding and Tenders Portal statt Unique Registration Facility
◼ Mehrere Funktionen werden im neuen Funding and Tenders
  Portal zusammengeführt (KA103 und KA107)

◼ www.eu.daad.de/datenbanken

                                                             16
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission

◼ Personalmobilität zur Verbesserung der Qualität der Lehre
   ◼ Gesteigerte Relevanz der Mobilität von Lehrenden (STA)
   ◼ Schaffung interdisziplinärer Lernumgebungen
   ◼ Entwicklung innovativer Unterrichtsmethoden und Curricula
   ◼ Quote muss >0 sein
                                                                 im Antrag
                                                                 obligatorische
                                                                  Angabe im
                                                                 Angabe!
                                                                  Antrag
                                                                  obligatorisch!
◼ Praktika im Bereich digitaler Fertigkeiten („digital skills“)
◼ EU-Student Card als „single entry point“ für Individuen, analog
  zum Personal Identification Code für Institutionen

                                                                               17
Erasmus without Paper (EWP)

www.erasmuswithoutpaper.eu
◼ dort Dokumentation der Launch Conference in Gent
◼ dort Liste der Ansprechpartner in Test-Hochschulen
◼ Kurzfassungen unter https://www.youtube.com/watch?v=MpYcvRA2ykA
◼ schriftliche Handreichungen zum Datenschutz folgen
◼ regionale Treffen zur Implementierung von EWP folgen, falls Voraussetzungen
  stimmen
◼ in Mobility Online (SOP) integriert

                                                                                18
Neuerungen 2019
Mobilität mit Partnerländern
          (KA107)

                               19
20
21
International Credit Mobility
Sonderbudgets Östliche Nachbarschaft

 Sonderbudgets 2019
            Europäisches      Anteil für
            Gesamtbudget   Deutschland in €

 Georgien     1,8 Mio. €      140.000 €
 Moldau       1,4 Mio. €      130.000 €
 Ukraine      1,3 Mio. €       65.000 €

                                              22
International Credit Mobility
Sonderbudgets Südliche Nachbarschaft

Zielländer:
Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, Tunesien

 Sonderbudgets 2019
                      Europäisches    Anteil für
                      Gesamtbudget   Deutschland
 Tunesien               3 Mio. €       500.000 €
 Juncker Algerien       2,5 Mio. €     100.000 €
 Juncker Nordafrika     2,5 Mio. €     220.000 €

                                                   23
International Credit Mobility
Sonderbudgets Afrika 2019 I

Ziele
◼ Erhöhung des akademischen Austausches und Qualifizierung der
   Geförderten
◼ Ausbau von Managementkapazitäten in Partnerinstitutionen
◼ Bekämpfung von Fluchtursachen und Verbesserung des Migrations-
   managements
Fokus
◼ Incomer SM und ST
◼ breite geografische Streuung der Projekte
◼ Kooperationen mit wenig erfahrenen Ländern und neuen Hochschulen

                                                                     24
International Credit Mobility
 Sonderbudgets Afrika 2019 II

Zielländer:
• Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau,
  Kamerun, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger,
  Nigeria, Republik Côte d'Ivoire, Republik Guinea,
  Senegal, Sierra Leone, Togo, Tschad
• Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan,
  Südsudan, Tansania, Uganda
• Südafrika

Sonderbudgets 2019
                          Europäisches    Anteil für
                          Gesamtbudget   Deutschland
Juncker Westafrika         11,7 Mio. €   2.760.000 €
Juncker Horn von Afrika     4 Mio. €      675.000 €
Juncker Südafrika           2,6 Mio. €    320.000 €

                                                           25
International Credit Mobility
Änderungen im Aufruf 2019

◼ Projektlaufzeit 01.08.2019 bis 31.07.2022 (36 Monate)
◼ geänderte Zuordnung von Ländern:
   ◼ Serbien → Programmland
   ◼ Chile und Uruguay → Industrieländer Amerika (PI)
   ◼ Paraguay → kein Least Developed Country (LDC)

                                                          26
International Credit Mobility
Vorbereitende Reisen in LDC und Westlichen Balkan

  ▪ Anbahnungsreisen mit dem nachweisbaren Ziel einer Projektanbahnung in
      a) Least Developed Countries (LDC):
      ▪ Asien: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Myanmar, Nepal
      ▪ Lateinamerika: Bolivien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua
Neu   b) Länder des Westlichen Balkans
      ▪ Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro

  Ziel: Förderung des Austausches mit den Zielregionen durch qualitativ hochwertige
  Projekte in den Aufrufen ab 2019
  ▪ Zielgruppe: Hochschullehrer und deren Mitarbeiter, die Mobilitätsprojekte mit den
    ausgewählten Ländern und Regionen auf- oder ausbauen
  ▪ je Ländervorhaben nur eine vorbereitende Reise nach Verfügbarkeit der Mittel
  ▪ Förderung in Form von länderabhängigen Pauschalen aus Mitteln des BMBF

                                                                                    27
International Credit Mobility
Hinweise für Antragstellung und Projektmanagement

◼ Grundlage der gutachterlichen Bewertung sind die
  Guidelines for Experts on Quality Assessment
◼ ICM Handbook Neuauflage
◼ Mittelumverteilung: Zukünftig in Abhängigkeit von der
  Datenlage im MT+

◼ Monitoring-Veranstaltungen mit Partnerländern sind in
  Planung

                                                          28
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Erasmus+ National Agency „Higher Education“
DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service (DAAD)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
https://www.daad.de
https://eu.daad.de
Servicenummer: 0800 2014 020

                                                   29
Sie können auch lesen