Erasmus+ Mobilitätsprojekte im Aufruf 2019 - Referat EU02 - Mobilität von Einzelpersonen
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Erasmus+ Mobilitätsprojekte im Aufruf 2019 Bonn, 17.01.2019 Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Referat EU02 – Mobilität von Einzelpersonen 1
Agenda ◼ Erasmus+ Antragstellung im Aufruf 2019 ◼ Erasmus+ Mobilität mit Programmländern (KA103): Neuerungen im Aufruf 2019 ◼ Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA107): Neuerungen im Aufruf 2019 2
Antragstellung im Aufruf 2019 3
Antragstellung 2019: Termine und Fristen ◼ Antragsfrist endet am 05.02.2019 um 12 Uhr ◼ für die Förderlinien Mobilität mit Programmländern (KA103), Mobilität mit Partnerländern (KA107), Akkreditierung (KA108) ◼ Anträge nur über das Antragsportal der EU KOM stellen ◼ Berücksichtigt wird der zeitlich letzte eingereichte Antrag ◼ Bestandteile des Antrags: ◼ Online-Antragsformular ◼ Declaration on Honour (ausdrucken, unterzeichnen, scannen, hochladen) ◼ Bei Mobilitätskonsortien: Mandate der Mitgliedshochschulen 4
Antragstellung 2019: Mobilitätskonsortien (KA108) ◼ Technische Reihenfolge der Einreichung von Anträgen: zuerst KA108, dann KA103 bzw. KA107 ◼ Hinweis für bereits akkreditierte Mobilitätskonsortien ◼ Bisherige Konsortialmitglieder werden automatisch generiert; neue Mitglieder (Mandates) werden auf Antrag durch NA DAAD ergänzt ◼ Alle Mandates müssen bei der Antragstellung hochgeladen werden (auch existierende Konsortialmitglieder) ◼ 2019er Formular für Mandates im Downloadcenter (entspricht der 2018er Version) 5
Antragstellung 2019: Declaration on Honour (DoH) ◼ Antragsportal in der englischsprachigen Fassung wählen ◼ Rechtsvertreter einer Hochschule (Legal Representative) ist Präsidentin, Rektorin, Geschäftsführerin… ◼ NA DAAD orientiert sich bei der Überprüfung der Angaben an der im Impressum der Webseite genannten Person ◼ Achtung: DoH übernimmt beim Rechtsvertreter aus technischen Gründen nicht die akademischen Titel. Diese können bei Bedarf handschriftlich ergänzt werden ◼ Version I der DoH aus dem Aufruf 2019 ist gültig 6
Antragstellung 2019: letzte Schritte ◼ Der Antrag kann erst übermittelt werden, wenn alle Antragsteile mit einem grünen Haken versehen sind. Erscheint kein grüner Haken, fehlt eine Angabe. ◼ Bestätigen Sie die Checkliste und die Information zum Datenschutz (Protection of Personal Data) 7
Neuerungen 2019 Mobilität mit Programmländern (KA103) 8
Erasmus+ Aufruf 2019: Verfügbares Budget Mobilität mit Programmländern (KA103) (alle Angaben unter Finanzierungsvorbehalt) ◼ Gesamtbudget rund 118 Millionen Euro (+18 Millionen Euro) ◼ Das Mehrbudget ermöglicht eine abermalige Verbesserung der sozio-ökonomischen Situation von Erasmus- Geförderten gegenüber 2017 und 2018, indem die NA DAAD die fixen monatlichen Förderraten erheblich erhöht. 9
Erasmus+ Aufruf 2019: fixe monatliche Förderung der Studierendenmobilität (Studium und Praktikum) Monatliche Monatlicher Aufschlag Förderrate Gruppe Länder (Top-up) für Praktika Studium (30 Tage) (30 Tage) Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Gruppe 1 (höhere 450 Euro 105 Euro Luxemburg, Norwegen, Lebenshaltungskosten) (+30 Euro) (+5 Euro) Schweden, Vereinigtes Königreich Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, 390 Euro 105 Euro Gruppe 2 (mittlere Italien, Malta, Niederlande, (+30 Euro) (+5 Euro) Lebenshaltungskosten) Österreich, Portugal, Spanien, Zypern Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien , Gruppe 3 (niedrigere 330 Euro 105 Euro Slowakei, Slowenien, Lebenshaltungskosten) (+30 Euro) (+5 Euro) Mazedonien (FYROM) , Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 10
Erasmus+ Inklusiv im Projekt 2019 Vereinfachungen für besondere Zielgruppen ◼ Vorbereitende Reisen für Studierende mit Behinderung ◼ „Social Top-up“ für Studierende mit Behinderung ◼ Förderung von Eltern mit Kind ◼ genauere Erläuterungen folgen ◼ www.eu.daad.de/engagiert 11
Mobilität mit Programmländern Großbritannien und Serbien Serbien ◼ Mobilität nach Serbien ab dem 1.6. förderfähig über KA103 ◼ Inter-Institutional Agreements ab dem 1.1. unterzeichnen ◼ Bedingungen für laufende KA107-Projekte mit Serbien (Aufrufe 2017 und 2018) bleiben gültig Großbritannien ◼ Austausch mit UK ist aktuell ohne Einschränkungen möglich ◼ Im Falle eines ungeordneten Austritts informieren wir Sie über Lösungen und Vorgehensweisen 12
Mobilität mit Programmländern: Sprachenförderung online (OLS) ◼ alle 24 Amtssprachen der EU sind verfügbar ◼ OLS-App in üblichen Quellen erhältlich ◼ OLS-App nur mit Sprachtests ◼ www.eu.daad.de/ols 13
Mobilität mit Programmländern: Sprachenförderung online für Geflüchtete ◼ OLS-Lizenzen bis 31.05.2019 vergeben ◼ OLS-Lizenzen bis 30.11.2019 verwenden Promotion-Video unter Beteiligung von ◼ Universität Mannheim ◼ Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg ◼ Universität Trier http://bit.ly/OLS4REFTestimonialsGermany 14
Hinweise für das Projektmanagement ◼ OS-Mittel werden mit dem Abschlussbericht abgerechnet ◼ Abschlussbericht: ◼ Förderfähigkeitsprüfung: Die Nachverfolgung der Korrekturen kann zukünftig begrenzt werden ◼ Project Summary: Eine englische Projektzusammenfassung ist obligatorisch. Sie wird auf der Erasmus+ Project Results Platform veröffentlicht 15
Neuer Name, verbesserte Funktion: Funding and Tenders Portal statt URF ◼ Funding and Tenders Portal statt Unique Registration Facility ◼ Mehrere Funktionen werden im neuen Funding and Tenders Portal zusammengeführt (KA103 und KA107) ◼ www.eu.daad.de/datenbanken 16
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission ◼ Personalmobilität zur Verbesserung der Qualität der Lehre ◼ Gesteigerte Relevanz der Mobilität von Lehrenden (STA) ◼ Schaffung interdisziplinärer Lernumgebungen ◼ Entwicklung innovativer Unterrichtsmethoden und Curricula ◼ Quote muss >0 sein im Antrag obligatorische Angabe im Angabe! Antrag obligatorisch! ◼ Praktika im Bereich digitaler Fertigkeiten („digital skills“) ◼ EU-Student Card als „single entry point“ für Individuen, analog zum Personal Identification Code für Institutionen 17
Erasmus without Paper (EWP) www.erasmuswithoutpaper.eu ◼ dort Dokumentation der Launch Conference in Gent ◼ dort Liste der Ansprechpartner in Test-Hochschulen ◼ Kurzfassungen unter https://www.youtube.com/watch?v=MpYcvRA2ykA ◼ schriftliche Handreichungen zum Datenschutz folgen ◼ regionale Treffen zur Implementierung von EWP folgen, falls Voraussetzungen stimmen ◼ in Mobility Online (SOP) integriert 18
Neuerungen 2019 Mobilität mit Partnerländern (KA107) 19
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International Credit Mobility Sonderbudgets Östliche Nachbarschaft Sonderbudgets 2019 Europäisches Anteil für Gesamtbudget Deutschland in € Georgien 1,8 Mio. € 140.000 € Moldau 1,4 Mio. € 130.000 € Ukraine 1,3 Mio. € 65.000 € 22
International Credit Mobility Sonderbudgets Südliche Nachbarschaft Zielländer: Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, Tunesien Sonderbudgets 2019 Europäisches Anteil für Gesamtbudget Deutschland Tunesien 3 Mio. € 500.000 € Juncker Algerien 2,5 Mio. € 100.000 € Juncker Nordafrika 2,5 Mio. € 220.000 € 23
International Credit Mobility Sonderbudgets Afrika 2019 I Ziele ◼ Erhöhung des akademischen Austausches und Qualifizierung der Geförderten ◼ Ausbau von Managementkapazitäten in Partnerinstitutionen ◼ Bekämpfung von Fluchtursachen und Verbesserung des Migrations- managements Fokus ◼ Incomer SM und ST ◼ breite geografische Streuung der Projekte ◼ Kooperationen mit wenig erfahrenen Ländern und neuen Hochschulen 24
International Credit Mobility Sonderbudgets Afrika 2019 II Zielländer: • Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Republik Côte d'Ivoire, Republik Guinea, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tschad • Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Uganda • Südafrika Sonderbudgets 2019 Europäisches Anteil für Gesamtbudget Deutschland Juncker Westafrika 11,7 Mio. € 2.760.000 € Juncker Horn von Afrika 4 Mio. € 675.000 € Juncker Südafrika 2,6 Mio. € 320.000 € 25
International Credit Mobility Änderungen im Aufruf 2019 ◼ Projektlaufzeit 01.08.2019 bis 31.07.2022 (36 Monate) ◼ geänderte Zuordnung von Ländern: ◼ Serbien → Programmland ◼ Chile und Uruguay → Industrieländer Amerika (PI) ◼ Paraguay → kein Least Developed Country (LDC) 26
International Credit Mobility Vorbereitende Reisen in LDC und Westlichen Balkan ▪ Anbahnungsreisen mit dem nachweisbaren Ziel einer Projektanbahnung in a) Least Developed Countries (LDC): ▪ Asien: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Myanmar, Nepal ▪ Lateinamerika: Bolivien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua Neu b) Länder des Westlichen Balkans ▪ Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro Ziel: Förderung des Austausches mit den Zielregionen durch qualitativ hochwertige Projekte in den Aufrufen ab 2019 ▪ Zielgruppe: Hochschullehrer und deren Mitarbeiter, die Mobilitätsprojekte mit den ausgewählten Ländern und Regionen auf- oder ausbauen ▪ je Ländervorhaben nur eine vorbereitende Reise nach Verfügbarkeit der Mittel ▪ Förderung in Form von länderabhängigen Pauschalen aus Mitteln des BMBF 27
International Credit Mobility Hinweise für Antragstellung und Projektmanagement ◼ Grundlage der gutachterlichen Bewertung sind die Guidelines for Experts on Quality Assessment ◼ ICM Handbook Neuauflage ◼ Mittelumverteilung: Zukünftig in Abhängigkeit von der Datenlage im MT+ ◼ Monitoring-Veranstaltungen mit Partnerländern sind in Planung 28
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Erasmus+ National Agency „Higher Education“ DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service (DAAD) Kennedyallee 50 53175 Bonn https://www.daad.de https://eu.daad.de Servicenummer: 0800 2014 020 29
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