Studieren und Leben in Frankreich - ein Ratgeber für den Alltag - Centre Européen de la ...
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An wen richtet sich dieser Ratgeber? Sie möchten einige Zeit in Frankreich verbringen. Sei es im Rahmen eines Studiums oder Austauschprogramms, bei einem Praktikum oder während der Ausbildung. Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes zu unterstützen und Ihnen den Alltag in Frankreich zu erleichtern, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) diesen Leitfaden entwickelt. Mit praktischen Tipps und zahlreichen Links beantwortet er alle Fragen, die sich vor und während Ihres Frankreichaufenthaltes stellen. Diese Organisationen können Ihnen u. a. bei Gut zu wissen der Vorbereitung Ihres Frankreich-Aufent- haltes helfen: 1. das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) 2. der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Inhalt Herzlich willkommen in Frankreich 2 Formalitäten 12 Wohnen 16 Bezahlen 32 Gesundheit 38 Arbeiten 47 Unterwegs sein 52 Telefon, Handy & Internet 56 Tipps für den Alltag 58
Bereiten Sie Ihren Aufenthalt gut vor Egal, ob es um finanzielle Beihilfen oder um Formalitäten geht: In diesem Kapitel finden Sie wertvolle Tipps und zahlreiche Links für jede Etappe Ihres Auslandsaufenthaltes. 4
Ihren Aufenthalt finanzieren – welche finanziellen Beihilfen gibt es? CAMPUS FRANCE CROUS Campus France (nationale staatliche CROUS („Centre régional des œuvres Agentur für die Förderung des fran- universitaires et scolaires“) sind öffent- zösischen Hochschulwesens im Aus- liche Einrichtungen, die u. a. das Ziel land), betreibt die Suchmaschine Cam- verfolgen, die Studien- und Lebensbe- pusBourse. Hier finden Sie ausführ- dingungen der Studierenden zu verbes- liche Informationen zu deutschen, sern. Sie betreiben z. B. Wohnheime französischen und EU-Förderprogram- und Mensen, unterstützen aber auch men sowie zu Forschungsstipendien. Studierende aus dem Ausland. ERASMUS+ LE PRET ETUDIANT Informationen zum „Programm der Eu- Informationen rund ums Thema Studie- ropäischen Union für allgemeine und renden-Kredit mit staatlicher Bürgschaft berufliche Bildung, Jugend und Sport“ (max. 20.000 €), gibt es auf der gemein- finden Sie unter www.erasmusplus.de. samen Internetseite des Ministeriums für Hochschulbildung, Forschung und Innovation und der Crous oder auf der DAAD Seite „service-public“. Auf seiner Internetseite informiert der Weitere Informationen: www.etudiant. Deutsche Akademische Austauschdienst gouv.fr ebenfalls zu finanziellen Förderungen. DFJW Gut zu wissen Das Deutsch-Französische Jugendwerk vergibt u. a. Stipendien an Studierende, Wenn Sie an einer deutsch-fran- die nach Frankreich gehen, um im Rah- zösischen Hochschule einge- men ihres Bachelorstudiums ein Pflicht- schrieben sind, können Sie eine praktikum zu absolvieren. Infos zu den Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 300 Euro beantragen. verschiedenen Stipendien finden Sie auf Ausführliche Informationen gibt der Webseite des DFJW. es bei der Deutsch-Französischen Hochschule.
Wie schreibe ich mich für ein Studium in Frankreich ein? • Entweder über ein Austauschprogramm, z. B. Erasmus+ oder • direkt bei der französischen Bildungseinrichtung Sie möchten sich für Um sich bei Parcoursup zu das erste Studienjahr registrieren, … einschreiben? • brauchen Sie eine gültige E-Mail- Sie können sich, genauso wie franzö- Adresse, und zwar für die gesamte sische Studierende, auf der Online- Dauer des Einschreibeverfahrens. Plattform Parcoursup einschreiben. Auf dieser Plattform, die seitens der • benötigen Sie ein Sprachzertifi- französischen Bildungsministerien kat Französisch. Das geforderte (Ministère de l’Education nationale Sprachniveau ist unterschiedlich. et de la jeunesse und Ministère de Fragen Sie daher bei der Bildungs- l’enseignement supérieur, de la re- einrichtung nach, an der Sie sich cherche et de l’innovation) betrieben bewerben möchten. wird, können Sie auch nach Studien- fächern suchen. Bei der Registrierung, werden Sie nach Ihrer INE („identifiant natio- Diese Plattform erleichtert das Ein- nal étudiant“), Ihrer Studierenden- schreibeverfahren sehr, denn sie bie- Nummer gefragt. Diese liegt Ihnen tet nicht nur Informationen zu den aber nur dann vor, wenn Sie Ihr Abi- jeweiligen Studiengängen und erklärt, tur in Frankreich gemacht haben. Ist welche Dokumente zur Einschreibung das nicht der Fall, kreuzen Sie einfach benötigt werden, sondern sammelt „Je n’ai pas d’INE“ (ich habe keine auch Ihre Studiengangwünsche und Studierenden-Nummer) an, um den leitet die Antworten der Bildungs- Einschreibevorgang fortzusetzen. einrichtungen, bei denen Sie sich um einen Studienplatz beworben haben, an Sie weiter. 6
Für jeden Wunschstudiengang, müs- Achtung: Nicht alle Bildungseinrich- sen Sie ein Motivationsschreiben er- tungen, vor allem nicht die privaten, stellen. Dieses wird an die Bildungsein- nutzen Parcoursup. Fragen Sie daher richtung weitergeleitet, die es für das im Vorfeld bei der Bildungseinrichtung Bewerbungsverfahren benötigt. nach, für die Sie sich bewerben wollen. Weitere Informationen zu den Ein- Weitere Informationen zur Funktions- schreibeformalitäten, finden Sie auf weise der Plattform finden Sie unter der Internetseite Parcoursup. Parcoursup. Die Bewerbungs- sowie die Einschrei- befrist auf Parcoursup dauert nor- Sie möchten sich für malerweise von Januar bis März. Die das zweite Studienjahr Antworten der Bildungseinrichtun- einschreiben? gen sind ab Mai online. Sie müssen dann noch Ihre Einschreibung an der Ab dem zweiten Studienjahr, gewünschten Bildungseinrichtung müssen Sie sich direkt bei der bestätigen. Und zwar vor Ablauf der Bildungseinrichtung bewerben und Frist! auch einschreiben. Sie können die Plattform Parcoursup nicht nutzen. 7
Immatrikulationsgebühren Les droits d’inscription Studierende aus der EU bezahlen die gleichen Immatrikulationsgebühren wie Studierende aus Frankreich. Dafür übernimmt der französische Staat allerdings einen Großteil der Campusgebühren („Contribution de vie étudiante et de campus / CVEC“). Für das Studienjahr 2021 - 2022 liegen die Immatrikulationsge- bühren für ein Studium an einer öffentlichen Bildungsein- richtung bei: Weitere Informationen zu den Studienkosten in Frankreich finden Sie auf Campus France. 8
Campusgebühren Contribution de vie étudiante et de campus / CVEC Die Campusgebühren betragen 92 Euro für das Studienjahr 2021-2022. Diese müssen alle Studierenden bezahlen, die eine Erstausbildung absolvieren. Sei es an einer Hochschule, sei es im Rahmen einer Lehre oder im Rahmen der Vorbereitungsklasse für die „grandes écoles“ (CPGE). Keine Campusgebühren fallen an, wenn jemand im Rahmen einer Vereinbarung zwischen seiner Uni- versität im Heimatland und einer Hochschuleinrichtung in Frankreich studiert. Die CVEC leistet einen Beitrag zur Kostendeckung des studentischen Lebens auf dem Campus. So fließt ein Teil des Geldes in die studentische Gesund- heitsvorsorge, in die Schaffung und Erweiterung von Sportangeboten, in die Förderung von Kunst und Kultur. Weitere Informationen zur CVEC finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite des Ministeriums für Hochschulbildung, Forschung und Innovation und der Crous. 9
Semesterzeiten & Notensystem Semesterzeiten Das Studienjahr dauert in Frankreich von September bzw. Oktober bis Mai bzw. Juni. Es gliedert sich in zwei Semester. Die Prüfungszeiten sowie die Dauer der Semesterferien sind vom Studien- gang abhängig. Beispiel: Die Semesterferien an Weihnachten dauern an den meisten Bildungseinrichtungen zwei Wochen. Notensystem Die Benotung erfolgt nach Punkten, von 1 bis 20, wobei 20 die beste Bewer- tung ist. Die einzelnen Fächer werden zu sogenannten Unterrichtseinheiten („Unités d’Enseignements, UE“) zusammengefasst. Um das Studienjahr zu bestehen und zum nächsten zugelassen zu werden, brauchen Sie einen Schnitt von 10 Punkten pro Unterrichtseinheit. Das heißt, Sie zählen die Einzelbewertungen sämtlicher Studienfächer zusammen und errechnen dann den Durchschnitt pro Unterrichtseinheit. 10
Studierendenausweis Wenn Sie in Frankreich für ein Studium eingeschrieben sind, erhalten Sie automatisch einen Studierendenausweis. Mit diesem können Sie zu ermäßigten Preisen Kino- und Theaterkarten kaufen oder ins Museum gehen. Sogar Fitness-Studios sowie einige Restaurants bieten Ermäßigungen an, falls Sie dort Ihren Studierendenausweis vorlegen. Tragen Sie ihn also immer bei sich, und fragen Sie nach, ob es eine Ermäßi- gung gibt! 11
1 Les formalités à effectuer Die Formalitäten
Formalitäten Einreisebestimmungen - Für Studierende aus Europa genügt der Personalausweis! Wenn Sie aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen, brauchen Sie kein Visum und auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt, um sich in Frankreich aufhalten zu dürfen. Keine Meldepflicht in Frankreich Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Frankreich keine Meldepflicht. Falls Sie Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, genügt einer der u. g. Belege. Dieser muss allerdings auf Ihren kompletten Vor- und Nachnamen ausge- stellt sein, da er sonst nicht anerkannt wird: • Mietvertrag oder Mietquittung (nicht älter als sechs Monate) • Versicherungsschein der Wohnungsversicherung („assurance habitation“) • Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung (nicht älter als sechs Monate) Gut zu wissen Kontakt Studierende, die aus S i e ha b e n we i te re Frage n o de r einem EU-Land stammen benötigen eine individuelle Beratung und bei Kommunalwahlen zu den Formalitäten eines Umzugs nach („élections municipales“) Frankreich? Wenden Sie sich an das oder Europawahlen im INFOBEST-Netzwerk. kommenden Jahr ihre Stimme abgeben möchten, INFOBEST ist ein Netzwerk bestehend aus müssen sich bis 31. vier INFOrmations- und BEratungsSTellen Dezember des laufenden für grenzüberschreitende Fragen entlang Jahres ins Wählerverzeichnis des Oberrheins, das Sie kostenlos über eintragen lassen. Themen wie Sozialversicherungsschutz, Arbeit, Steuern, Umzug ins Nachbarland, usw. berät. 13
Versicherungen Wenn Sie in Frankreich eine Woh- nung mieten möchten, müssen Sie zwingend eine Hausrat- und Gebäu- deversicherung abschließen. Dafür gibt es die sogenannte „assurance multirisques habitation“ (wörtl. Mul- ti-Risiko-Versicherung für Wohnun- gen). Diese deckt viele Risiken ab, zum Beispiel Feuer- und Wasserschä- den. Meist ist auch eine private Haft- pflichtversicherung inbegriffen. Gut zu wissen Leistungen wie Diebstahl, Glasbruch, Rechtschutz usw. sind teils inklusive, teils optional. Informieren Sie sich Auf eine daher vor Abschluss des Versiche- Haftpflichtversicherung rungsvertrags, damit Sie auch genau („assurance responsabilité civile“) den Schutz bekommen, den Sie wirk- sollten Sie nicht verzichten! Diese lich brauchen. kommt für Schäden auf, die Sie unbeabsichtigt Dritten zufügen. In Frankreich ist die private Versicherungsverträge werden in Haftpflichtversicherung meist in der Deutschland meist als Einzelverträge „assurance multirisques habitation“ geschlossen. Sie haben also eine Haus- enthalten. rat-, eine Gebäude- und auch noch Wenn Sie bereits in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung. eine private Haftpflichtversicherung In Frankreich fasst die „assurance mul- abgeschlossen haben, gilt diese tirisques habitation“ normalerweise normalerweise auch in Frankreich. alle Leistungen, die Ihre Wohnung Vorausgesetzt, Sie behalten Ihren betreffen, in einem einzigen Vertrag deutschen Wohnsitz und Ihr zusammen. Frankreichaufenthalt ist zeitlich begrenzt. Bis Ende des Studiums oder der Berufsausbildung Sie können diesen Vertrag bei Versi- sind Sie ohnehin meist über die cherungsgesellschaften, Vermittlern Versicherung Ihrer Eltern geschützt. oder bei Banken abschließen. Studie- Manche Versicherer schließen rende können sich auch an eine Ver- Auslandsaufenthalte aus. sicherungsgesellschaft wenden, die spezielle „mutuelles étudiantes“ (Stu- dierendenversicherungen) anbietet, denn diese haben meist gute Kondi- tionen!
2 Se loger Wohnen SIE SUCHEN EINE WOHNUNG ODER EIN ZIMMER? AUFGEPASST, DENN DIE FRANZÖSISCHEN GESETZE UND GEPFLOGENHEITEN UNTERSCHEIDEN SICH SEHR VON DENEN IN DEUTSCHLAND.
Die verschiedenen Wohnformen Privatwohnungen Unmöbliert („vide“) Mietverträge werden normalerweise für eine Laufzeit von drei Jahren ge- schlossen. Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen möchten, ist dies unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Wenn Sie in einer „Zone tendue“ wohnen (Ballungszentrum mit sehr hoher Woh- nungsnachfrage) verkürzt sich Ihre Kündigungsfrist auf einen Monat. Auf der Internetseite „service-public“ können Sie nachprüfen, ob Ihre Wohnung in einer „Zone tendue“ liegt oder nicht. Möbliert („meublée“) Möblierte Wohnungen müssen nicht nur mit Möbeln, sondern auch mit be- stimmten Dingen wie beispielsweise Herdplatten oder einem Kühlschrank ausgestattet sein. Auf der Internetseite „service-public“, gibt es die ent- sprechende Liste. Der Mietvertrag wird für mindestens ein Jahr geschlossen. Möchten Sie kündigen, können Sie dies jederzeit unter Einhaltung einer ein- monatigen Kündigungsfrist tun. Mietvertrag für Studierende („contrat étudiant“) Der Mietvertrag für Studierende gilt für möblierte Wohnungen. Die Miet- dauer beträgt neun Monate. 17
Wohngemeinschaft („colocation“) Es gelten die Regelungen für unmöblierte oder möblierte Wohnungen. Tipp: Achten Sie darauf, auf wen der Mietvertrag ausgestellt ist. Dies ist vor allem bei Themen wie Kündigung, Wohnsteuer, Zahlung der Kaution und Miete wichtig. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite „service-public“. Untermiete („sous-location“) Soll ein Zimmer untervermietet werden, muss der Wohnungseigentümer im Vorfeld schriftlich zustimmen. Allerdings stellt diese Zustimmung keinen Vertrag zwischen Eigentümer und Untermieter dar. Folglich haben Sie als Untermieter auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Gut zu wissen Grundsätzlich ist der Mietpreis frei verhandelbar. Allerdings gibt es in vielen Gemeinden eine Miet- preisbremse („encadrement des loyers“), vor allem in den „zones tendues“. So unterliegen z. B. ab 1. Juli 2019 alle in Paris und seit 1. März 2020 alle in Lille, Hellemmes und Lomme neu abgeschlossenen Mietverträge der Mietpreisbremse und seit Juni 2021 auch die Städte Aubervilliers, La Courneuve, Épinay-sur-Seine, L ‘Île-Saint-Denis, Pierrefitte-sur-Seine, Saint-Denis, Saint-Ouen-sur-Seine, Stains und Villetaneuse. Informationen zur Mietpreisbremse finden Sie auf der Seite „service-public“ sowie ausführliche Informationen zum Thema Mietpreisbremse.
Studierendenwohnheime der CROUS Studierendenwohnungen werden häufig von der CROUS vermittelt. Diese betreibt zwei Arten von Wohnheimen: Traditionelle Studierendenwohnheime („résidences traditionnelles“) Wer in ein Studierendenwohnheim der „Cité U“ zieht, bekommt ein möbliertes Zimmer. Die Ausstattung variiert je nach Wohnheim. Für ein solches Zimmer kann ALS-Wohngeld beantragt werden. Siehe hierzu: Kapitel „Wohnbei- hilfen“. Vertragshäuser der CROUS („résidences conventionnées“) Die Zimmer sind größer und besser ausgestattet als die der „résidences traditionnelles“. Dafür ist die Miete höher. Für ein solches Zimmer kann APL-Wohngeld beantragt werden. Siehe hierzu: Kapitel „Wohnbeihilfen“. Auf der Internetseite „Lokaviz“ finden Sie eine Liste mit Wohnungen der CROUS. Studierende mit geringem Einkommen werden bei der Wohnungs- vergabe bevorzugt. Wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen, können Sie sich vor Ihrem Aufenthalt an das International Office Ihrer Gastuniversität wen- den, um so vielleicht einen Platz in einem Studierendenwohnheim zu be- kommen. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt in Frankreich selbst organisieren, können Sie einen Antrag auf eine Studierendenwohnung stellen. Und zwar über die Datenbank „Dossier Social Etudiant“ (DSE). Der Antrag muss spätestens am 31. Mai vor Beginn des Studienjahres eingereicht werden. Registrie- ren Sie sich dazu unter www.messervices.etudiant.gouv.fr. Weitere Informationen zu den verschiedenen Studierendenunterkünften gibt es auf der gemeinsamen Internetseite des Ministeriums für Hochschul- bildung, Forschung und Innovation und der Crous. 19
Gemeinschaftshäuser Private Studierendenwohnheime „Les foyers“, wörtlich übersetzt Ge- meinschaftshäuser, sind Wohnheime, die nicht nur Studierenden vorbe- Die Miete für ein Zimmer in einem halten sind. Hier teilen sich zwei oder privaten Studierendenwohnheim („ré- drei junge Menschen ein Zimmer. sidence étudiante privée“) ist ver- gleichbar mit der Miete, die Sie für Das Leben in solchen Gemeinschafts- ein Zimmer von privat bezahlen wür- häusern unterliegt festen Regeln, den. Dafür gibt es in diesen Wohnhei- die mitunter streng sein können. Es men aber auch Zusatzleistungen wie besteht auch hier die Möglichkeit, Wäscherei, Caféteria, Hausmeister- ALS-Wohngeld zu beantragen. service, Internet usw. Auf der Inter- net-seite „Studyrama “ finden Sie eine Listen mit Gemeinschaftshäusern er- Auswahl privater Studierendenwohn- halten Sie bei der CROUS oder beim heime. „Centre d’Information Jeunesse“ (CIDJ). Oder Sie wenden sich an die „UNME“, die „Union nationale des Zimmertausch maisons d’étudiants“ (wörtl. natio- nale Vereinigung der Studierenden- „Echange d’appartement“ ist eine, häuser), die ebenfalls Adressen von wenn auch noch nicht allzu weit ver- Gemeinschaftshäusern zur Verfügung breitete Möglichkeit, an ein Zimmer stellt. zu kommen. Sie tauschen Ihr Zim- mer im Heimatland gegen ein Zim- mer in Frankreich und bezahlen le- diglich die Vermittlungsgebühren.
Sozialwohnungen Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie eine Sozialwohnung in einem soge- nannten HLM („Habitation à Loyer Modéré“) beantragen. Allerdings ist die Zahl der Sozialwohnungen begrenzt. Daher sind die Wartezeiten entsprechend lang. Weitere Informationen zu Sozialwohnungen finden Sie auf der Website „ser- vice-public“. Es ist ratsam, eine Sozialwohnung bei der Stadtverwaltung zu beantragen, falls Sie länger als ein Jahr in Frankreic h bleiben möchten. Wohnen bei einer Gastfamilie Sie wohnen einige Tage oder mehrere Wochen bei einer Gastfamilie („chambre chez l’habitant“). Und dies mit oder ohne Au-Pair-Tätigkeit. Wohnungen bei Gastfamilien finden Sie z. B. auf der Internetseite „Roomlala“. Ein anderes Konzept: Mehrgenerationen-Wohnungen. Hier wohnen Sie bei einer älte- ren Person. Die Höhe der Miete ist davon abhängig, welche Tätigkeiten Sie übernehmen, z. B. einkaufen, kochen oder Wäsche waschen. Sie müssen aber keine medizinischen Pflegeleistungen erbringen. Wohnungssuche Einige Internet-Seiten, die Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung helfen Suche nach einer Studie- Suche nach einer Wohn- rendenwohnung gemeinschaft www.lokaviz.fr www.recherche-colocation.com www.residences-etudiants.com www.appartager.com www.estudines.fr www.leboncoin.fr www.adele.org www.seloger.com www.logement-etudiant.com www.logement.studyrama.com
Wohnungssuche mit Hilfe eines Immobilienmaklers Die Maklergebühren sind gedeckelt: • für „zones très tendues“ (Großraum Paris): bis zu 12 Euro / m², • für „zones tendues“ (praktisch alle Universitätsstädte): bis zu 10 Euro / m², • alle weiteren Wohnorte: bis zu 8 Euro / m². Eine Liste der verschiedenen „zones“ finden Sie auf der Website „service-public“. Vorsicht vor Betrug im Internet Seien Sie vorsichtig, wenn Sie im In- ternet eine Immobilienanzeige le- Tipp sen. Vor allem, wenn ... • Der angegebene Mietpreis deut- Wenn Sie eine Anzahlung lich niedriger als der ortsübliche leisten, zahlen Sie mit ist. Kreditkarte, nicht per • Sie Geld mittels elektronischen Bar- Überweisung. So können geldtransfer überweisen sollen, Sie im schlimmsten Fall ein Chargeback z. B. per Western Union oder Post- veranlassen. Zahlen Sie anweisung. erst, wenn Sie die Wohnung • Fotos abgebildet sind, die nichts besichtigt, den Mietvertrag mit der Wohnung zu tun haben. unterschrieben und den • Ein Blick ins Streetview-Programm Schlüssel erhalten haben. unter der gesuchten Adresse kein Wohnhaus zeigt. Wohnbeihilfen Wer bei der Bezahlung der Miete und der Nebenkosten Unterstützung braucht, kann sich an die „Caisse d’Allocations Familiales“ (CAF), die Fami- lienkasse, wenden. Dort können Sie APL- („Aide Personnalisée au Loge- ment“) oder ALS-Wohngeld („Allocation de Logement Social“) beantragen. Weitere Infos zum Thema Wohnbeihilfen für Studierende („aides financières au logement“), finden Sie auf der Seite der CAF.
APL („Aide personnalisée au logement“) Die APL ist die wichtigste aller finan- zieller Beihilfen und somit auch die am weitesten verbreitete. Diese personenbezogene Wohnbei- hilfe können Mieter nur dann be- antragen, wenn die Wohnungen Ge- genstand einer Vereinbarung zwi- schen Eigentümer und dem franzö- sischen Staat sind. Diese Vereinba- rung umfasst u. a. die Dauer des Miet- vertrages, die Mietpreisentwicklung sowie bestimmte Wohnstandards. Die „Caisse d’allocations familiales“ Gut zu wissen (CAF) berechnet die APL auf der Grund- lage Ihres Einkommens, Ihrer familiä- Senden Sie sofort, die ren Situation, Ihres Wohnortes sowie von Ihnen und Ihrem des Mietpreises und überweist den Vermieter unterschriebene Betrag direkt an den Eigentümer. Da- Mietbescheinigung („attestation durch verringert sich der Mietpreis, de loyer“) an die CAF . Denn: den Sie letztendlich bezahlen müs- Wohnbeihilfen werden nicht sen. Allerdings ist es auch möglich, rückwirkend gewährt. Die dass die APL direkt auf Ihr Konto Mietbescheinigung können Sie überwiesen wird. In diesem Fall müs- auf der Internetseite der CAF sen Sie den vollen Mietpreis an den herunterladen. Vermieter bezahlen. Die finanziellen Beihilfen für Studierende enden automatisch zum 1. Juli. Es sei denn, Sie teilen der CAF mit, dass Sie Ihre ALS („Allocation de Wohnung über diesen Zeitraum hinaus behalten möchten. logement sociale“) Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der CAF. Diese soziale Wohnbeihilfe kann Hier gibt es nicht nur einen für jede Art der Wohnung, egal, ob Wohngeldrechner, Sie können Zimmer, Haus, Wohngemeinschaft, das Wohngeld dort auch online „Foyers“ usw. beantragt werden. Ihr beantragen. Einkommen bildet dabei die Berech- nungsgrundlage der Beihilfe. 23
Andere Beihilfen Neben ALS und APL gibt es auch Bei- hilfen, die u. a. von der Art Ihrer Woh- nung, Ihrem Austauschprogramm oder Ihrer familiären Situation ab- hängig sind. Informieren Sie sich beim International Office Ihrer Gastuniver- sität oder bei der Verwaltung Ihres Wohnortes in Frankreich. So erhält man z. B. in Paris 900 Euro Beihilfe, wenn man an einer Hoch- schule eingeschrieben ist, ein Stipen- dium hat und in ein Studierenden- wohnheim zieht (A.I.L.E). Weitere Informationen gibt es auf der gemeinsamen Seite des Ministeriums für Hochschulbildung, Forschung und Innovation und der Crous. Bis zum 31. Dezember müssen die Unterlagen von der Internetseite pa- ris.fr/aile heruntergeladen und dann zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, wie z. B. eine Kopie des Mietvertrages oder der Nachweis der Bankverbindung, im Büro der CROUS abgegeben werden. Auf der Inter- netseite der Pariser Stadtverwaltung finden Sie weitere Informationen zu den Wohnbeihilfen. Gut zu wissen Auf der Internetseite „Mes droits sociaux“ (soziale Rechte) gibt es einen Sozialhilfe-Simulator. Hier können Sie berechnen, ob und wenn ja, wieviel Sozialhilfe Ihnen zusteht. 24
Der Mietvertrag Der Mietvertrag („bail”, „contrat de location”) wird in der Regel in franzö- sischer Sprache ausgefertigt und von allen Parteien unterzeichnet. Er muss folgende Punkte enthalten: • die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien mit vollständiger Adresse • die genaue Beschreibung der Mietsache (Wohnfläche, Zahl der Zimmer, Etage, Garage ...) • evtl. vorhandene Räume zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Mietern (z. B. Fahrradkeller) • alle Arbeiten, die seit der letzten Mietvertragsverlängerung oder seit der letzten Renovierung durchgeführt wurden • Beginn und Dauer des Mietverhältnisses • den Verwendungszweck des Mietobjektes (privat, gewerblich) • die vereinbarte Miete sowie den genauen Zahlungstermin • die Betriebs- und Nebenkosten • evtl. Regelungen zu Mieterhöhungen • die Höhe einer möglichen Kaution • besondere Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter Informationen zu den verschiedenen Arten von Mietverträgen gibt es auf der Internetseite service-public Gut zu wissen Gut zu wissen In Frankreich gibt es die „trève Informationen über Ihre Rechte hivernal“, die sog. Winterpause. als Mieter in Frankreich oder In diesem Zeitraum (meist Musterbriefe finden Sie auf 1. November bis 31. März) unserer Internetseite. kann der Vermieter Sie trotz Räumungsanordnung nicht aus der Wohnung werfen. Sie müssen dann erst zum 1. April Gut zu wissen ausziehen. Außerdem darf Ihnen der Vermieter in dieser Zeit weder Gas, Wasser noch Strom abstellen, auch wenn Sie mit der Zahlung der Miete in Weitere Informationen Verzug sind. Er kann aber z. B. zum Thema Mietvertrag für die Stromversorgung auf ein Studierende gibt es auf der Minimum heruntersetzen. Internetseite der DGCCRF.
Schwierigkeiten beim Mieten einer Wohnung Kaution Bürgschaft Wird vom Vermieter eine Kaution Studierende haben nur in den we- (sog. „ dépôt de garantie“ oder ein- nigsten Fällen ein geregeltes Ein- fach nur „caution“) verlangt, darf der kommen. Und wenn, dann ist es Betrag eine Monatsmiete (ohne Ne- meist gering. Wohnungseigentümer benkosten) für unmöblierte Woh- verlangen daher fast immer eine nungen und zwei Monatsmieten für Bürgschaft, um sicherzustellen, dass möblierte Wohnungen nicht über- Miete und Nebenkosten bezahlt wer- schreiten. den. In diesem Fall muss der Bürge dem Vermieter die gleichen Doku- Sie können finanzielle Hilfen in An- mente vorlegen wie der Mieter. spruch nehmen, um die Kaution zu bezahlen: Studierende, die ein Einkommen ha- ben, aber dennoch keinen Bürgen • So gibt es zum Beispiel die„Avance finden, können eine „Caution loca- loca-pass“, ein zinsloses Darlehen, tive étudiante“ (la Clé), eine Studie- ohne Verwaltungsgebühren, das rendenbürgschaft, in Anspruch neh- von der „Action logement“ gewährt men. In diesem Fall bürgt der Staat. wird. Dabei ist es unerheblich, ob Weitere Informationen finden Sie auf es sich um eine Sozialwohnung der Internetseite „Lokaviz“. oder eine Privatwohnung handelt. Sie können diese Beihilfe als Werk- Darüber hinaus gibt es auch noch An- studierender, Stipendiat, Prakti- bieter von Bürgschaften im Internet. kant, Auszubildender oder Arbeit- Diese berücksichtigen weder die suchender in Anspruch nehmen. Herkunft noch die Lebenssituation • Weitere Hilfen, in Form eines Dar- (Studierender, Angestellter...) des lehens oder einer finanziellen Un- künftigen Mieters. Sie bewerten ein- terstützung gibt es beim „Fonds zig und allein die finanzielle Lage. de solidarité pour le logement“ (FSL), dem Solidaritätsfonds für Wird dem Antrag auf eine Bürgschaft Wohnungen. stattgegeben, erhält der Mieter eine Zusätzliche Informationen zur Wohn- Bescheinigung darüber, dass er von beihilfe finden Sie auf unserer In- nun an einen Bürgen hat. ternetseite. Sobald der Mietvertrag unterschrie- ben ist, übernimmt der Bürge die Rolle des Vermittlers und sorgt dafür, dass die Miete an den Egentümer 26
überwiesen wird, auch dann, wenn Steuern der Mieter sie nicht bezahlen kann. Die Wohnsteuer („taxe d’habitation“) Achtung! Diese Dienstleistung ist ist jährlich von demjenigen zu be- kostenpflichtig. zahlen, der die Wohnung am 1. Ja- nuar eines Kalenderjahres bewohnt. Internetplattformen zur kostenpflich- tigen Beauftragung eines Bürgen: Für Studierende besteht mitunter die Möglichkeit, eine Ausnahmere- https://www.unkle.fr gelung zu erwirken. Wenden Sie sich https://www.cautioneo.com/locataire/ dafür an das zuständige, französische garant Finanzamt. Die Adresse steht auf Ihrem Wohnsteuerbescheid. Die französische Regierung hat die Nebenkosten Wohnsteuer bereits für die meisten Haushalte abgeschafft. Das franzö- Die Nebenkosten („charges locatives“), sische Wirtschaftsministerium hat on- z. B. für Heizung und Wasser, wer- line einen Kaufkraftsimulator einge- den normalerweise auf Basis des richtet. Er berechnet, wer betroffen tatsächlichen Verbrauchs bezahlt. ist, und gibt einen Richtwert über die Daher erhalten Sie als Mieter min- Höhe der Einsparung an. destens einmal jährlich eine Neben- Ab 2023 soll die Wohnsteuer komplett kostenabrechnung. wegfallen, und zwar für alle Haupt- wohnsitze („résidence principale“). Je nachdem, wie hoch der tatsächliche Weitere Informationen hierzu finden Verbrauch ausfällt, erhalten Sie Sie auf der Internetseite des ZEV. eine Rückzahlung oder müssen nachzahlen. Wenn Sie in eine Wenn Sie ein Fernsehgerät haben, möblierte Wohnung ziehen, kann müssen Sie Rundfunkgebühren („con- aber auch ein Pauschalbebetrag tribution à l’audiovisuel public“) be- angesetzt werden. In solchen Fällen zahlen. Anders als in Deutschland gibt es keine jährliche Nebenkos- sind Computer, Smartphones und tenabrechnung und somit auch keine Tablets aber gebührenfrei. Rückerstattung oder Nachzahlung. Informationen zum Thema Nebenkos- ten bietet die Internetseite „Lokaviz“. Gut zu wissen Wenn Sie bei einer Gastfamilie wohnen oder in einem Zimmer der CROUS, brauchen Sie keine Wohnsteuer und keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. 27
Beendigung des Mietverhältnisses Das französische Mietrecht schützt vor allem die Mieter. Die Mietdauer be- trägt normalerweise 3 Jahre. Ist sie abgelaufen („fin du bail“) gilt folgendes: Der Mietvertrag verlängert sich normalerweise stillschweigend. Ausnah- me: Spezielle Studierenden-Mietverträge. Diese laufen nur 9 Monate und enden automatisch. Die Mietperson kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten: Drei Monate Ein Monat • für eine unmöblierte • für eine unmöblierte Wohnung in einer Wohnung in einer „zone „zone normale“ (kein tendue“ (Ballungsgebiet). Ballungsgebiet). • für eine möblierte Wohnung. • für Wohngemeinschaften • für einen Studierenden- in einer „zone normale“. mietvertrag mit 9 Monaten Die Frist gilt für jeden Laufzeit. Mieter, der den Mietvertrag • für Wohngemeinschaften in unterschrieben hat. einer unmöblierten Wohnung in einer „zone tendue“. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat. • für Wohngemeinschaften in einer möblierten Wohnung. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
Der Vermieter kann den Vertrag nur kündigen: wenn die Dauer Folgende des Mietvertrages Kündigungsfristen muss (normalerweise drei der Vermieter einhalten: Jahre) abgelaufen ist, • Sechs Monate für und nur in drei Fällen: unmöblierte Wohnungen (gilt auch für Wohnungen, die als • Eigenbedarf: Der Vermieter Wohngemeinschaft genutzt oder nahe Angehörige werden). möchten in die Wohnung • Drei Monate für möblierte einziehen. Wohnungen (gilt auch • Die Wohnung soll verkauft für Wohnungen, die als werden. Wohngemeinschaft genutzt werden). • Es gibt einen triftigen Grund („motif sérieux et légitime“), z. B. wenn gegen Inhalte des Mietvertrages verstoßen wurde. Achtung: Wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, kann Ihnen jederzeit gekün- digt werden. Gut zu wissen Die Kündigung eines Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung erfolgt per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich. Bei persönlicher Zustellung sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung quittieren lassen. Denn die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigung tatsächlich bei der jeweiligen Vertragspartei eingegangen ist.
Spezielle Regelungen für Wohngemeinschaften Vertragsabschluss Miete und Nebenkosten Bei Wohngemeinschaften („coloca- Wenn es nur einen Mietvertrag gibt, tion“) kommt es darauf an, ob die zahlt jedes Mitglied der Wohnge- Wohnung möbliert oder unmöbliert meinschaft einen Teil der Miete und ist. Es gelten nämlich die gleichen Re- einen Teil der Nebenkosten. gelungen, die auch bei möblierten bzw. unmöblierten Wohnungen gelten. Der Mietvertrag kann eine Solidari- tätsklausel enthalten. In diesem Fall Normalerweise werden Mietverträ- kann jedes Mitglied der Wohngemein- ge für Wohngemeinschaften dahin- schaft dazu verpflichtet werden, den gehend ausgefertigt, dass jedes Mit- gesamten Mietpreis zuzüglich aller glied der Wohngemeinschaft den Ver- Nebenkosten für die Dauer des Miet- trag unterschreiben muss. Weitere verhältnises zu bezahlen, wenn die Infos hierzu finden Sie auf der Seite Mitbewohner ihren Anteil an der Mie- der „Agence Nationale pour l’infor- te schuldig bleiben. mation sur le logement (ANIL)“. Hat nur einer der Mieter den Miet- vertrag unterschrieben, trägt dieser Versicherungen gegenüber dem Vermieter die volle Verantwortung dafür, dass Miete Die Mitglieder der Wohngemeinschaft und Nebenkosten pünktlich bezahlt können: werden. Ist die Zahlung in Verzug, haftet derjenige, der den Vertrag un- • eine gemeinsame Versicherung im terschrieben hat. Namen aller abschließen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Jeder unterschreibt selbst. Kaution 2. Einer unterschreibt, und die Namen aller Mitglieder der Vermieter brauchen die Kaution erst Wohngemeinschaft werden im dann zurückzuzahlen, wenn der letz- Versicherungsschein aufgeführt. te Mieter ausgezogen ist. Zieht nur • Jedes Mitglied der Wohngemein- ein Mieter aus, entscheiden die ver- schaft kann eine eigene Versiche- bleibenden, was mit seinem Anteil rung abschließen. an der Kaution geschieht. Anders als in Deutschland, erfolgt die Rückzah- Weitere Informationen zu Wohnge- lung der Kaution ohne Zinserträge. meinschaften finden Sie auf der Web- seite „OOreka“.
Bürgschaft Beendigung des Mietverhältnisses Vermieter können eine Bürgschaft für jeden einzelnen der Mieter ver- Was passiert, wenn ein Mieter aus langen. In diesem Fall muss im Bürg- der Wohngemeinschaft auszieht schaftsvertrag genau festgeschrieben und die anderen bleiben? werden, wer für welchen Mieter bürgt. Man kann aus einer Wohngemein- schaft ausziehen, ohne dass die Mit- Auch hier kann das Solidaritätsprinzip bewohner damit einverstanden sind. angewandt werden. Vermieter kön- Der Auszug einer Mietperson bedeu- nen somit verlangen, dass der Bür- tet nämlich nicht automatisch das ge für mehrere bzw. für alle Miet- Ende des Mietvertrags. Dieser bleibt personen gerade steht. Achtung: Im in der bisherigen Form für die verblei- schlimmsten Fall muss der Bürge für benden Mieter bestehen. Wenn an die Miete aller Mitglieder der Wohn- einen neuen Mitbewohner vermie- gemeinschaft aufkommen, wenn kei- tet werden soll, benötigt der Ver- ner seine Miete bezahlt. mieter die Zustimmung der anderen Mieter und muss den Vertrag ent- sprechend ändern. Die Kündigungs- Wohnsteuer frist für den neuen Mieter ergibt sich dann aus dem bereits bestehenden Die Wohngemeinschaft erhält nur Vertrag. eine Aufforderung („avis de taxe d’habitation“) zur Zahlung der Wohn- Findet sich kein Nachmieter, erhöht steuer und der Rundfunkgebühren. sich die individuelle Miete automa- Die Mitglieder der Wohngemeinschaft tisch. müssen diesen Betrag also unter- einander aufteilen und bezahlen. Die Was passiert, wenn alle Mitglieder Seite „service-public“ beantwortet die aus der Wohngemeinschaft auszie- Frage: Wer zahlt bei Wohngemein- hen? schaften wann die Wohnsteuer? Die Mietpersonen können den Ver- trag kündigen, indem jeder selbst kün- Achtung: Hat nur einer der Mieter digt. Oder es wird ein gemeinsames den Mietvertrag unterschrieben, trägt Kündigungsschreiben erstellt, das er die Verantwortung dafür, dass von allen Mietern unterschrieben Wohnsteuer und Rundfunkbeiträge wird. pünktlich bezahlt werden. Ist die Zah- lung in Verzug, haftet derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Weitere Informationen zur Wohn- steuer finden Sie auf Seite 27. 31
3 Bezahlen Payer KANN MAN MIT GIROKARTEN (FRÜHER EC-KARTEN) IN KAUF- HÄUSERN BEZAHLEN? MUSS MAN SOFORT NACH DEM UMZUG EIN FRANZÖSISCHES BANKKONTO ERÖFFNEN? HIER EINIGE TIPPS ZUM THEMA BEZAHLEN IN FRANKREICH. 32
Bargeld, Karte ... oder Scheck? Mit Bargeld bezahlen In Frankreich bezahlen immer weniger Menschen mit Bargeld. Aber Bar- geld („en espèce“) ist das einzige Zahlungsmittel, das Händler in Frankreich annehmen müssen. Allerdings sind Bargeldzahlungen längst nicht mehr so weit verbreitet wie in Deutschland. In Frankreich gelten Bargeldobergrenzen. Die Höchstgrenze der Bargeld- zahlung liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich lebende Steuerzahler und bei 10.000 Euro für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen. Höhere Beträge dürfen nicht in bar beglichen werden. Zahlungen an Behörden (z. B. Einkommensteuer, Geldstrafen, Krankenhausrechnungen, Miete für öffentliche Einrichtungen) sind auf 300 Euro in bar beschränkt. Mit Kreditkarte bezahlen Mit Kreditkarten („carte de crédit“) kann man in Frankreich vielerorts bezahlen. Dennoch werden sie manchmal abgelehnt. Schließlich kann jeder Händler frei entscheiden, ab welchem Betrag er eine Kreditkartenzahlung akzeptiert bzw. welche Kreditkarten-Art. Visa und Mastercard funktionie- ren fast immer. Französische Staatsbürger nutzen überwiegend Debitkarten („carte de débit“). Diese werden in Frankreich fast überall akzeptiert. An Maut- stellen-Terminals, Tankstellen, Parkplätzen und an Fahrkartenautomaten der Bahn funktionieren allerdings nur die französischen Debitkarten, die ausländischen nicht. ELECTRON 33
Welche Karten an den Kassen akzep- Achtung tiert werden, können Sie den Aushän- gen, z. B. an Kassen im Supermarkt, entnehmen. An vielen Terminals sind auch Aufkleber angebracht, die die Die deutsche Girokarte (früher: Logos aller Kreditkarten zeigen, die EC-Karte) ist in Frankreich nur akzeptiert werden. wenig bekannt. Daher wird sie häufig nur dann akzeptiert, wenn Zahlt man per Bankkarte, muss man sie über Zusatzfunktionen normalerweise den Kassenbeleg nicht wie z. B. Maestro oder V-Pay unterschreiben. Es genügt, den PIN- verfügt. Code an der Kasse einzugeben. Für Beträge unter 50 Euro wird auch häufig das kontaktlose Bezahlver- fahren angewandt, das ganz ohne PIN-Nummer und Unterschrift aus- kommt. Mit Scheck bezahlen Die Zahlung per Scheck ist in Frank- reich immer noch weit verbreitet, vor allem für Beträge, die über 100 Euro liegen. Allerdings können Schecks von Händlern abgelehnt werden. Achtung Schecks werden auch häufig einge- setzt, um Kautionen zu hinterlegen Sie müssen mit erheblichen (z. B. für eine Wohnung oder ein Bankgebühren rechnen, wenn Sie Fahrrad). Manche Händler nutzen einen französischen Scheck auf Schecks beispielsweise auch für Rück- ein deutsches Konto einlösen. erstattungen.
Überweisungen ins EU-Ausland Seit der SEPA-Einführung dürfen Banken bei grenzüberschreiten- den Zahlungen keine höheren Ge- bühren verlangen als für eine in- nerstaatliche Überweisung. Alle Konten in Europa verfügen über eine BIC und eine IBAN-Nummer. Somit sollte es möglich sein, z. B. die Miete oder die Stromrechnung von einem deutschen Konto aus nach Frankreich zu überweisen. In der Praxis klappt das nicht immer. Geld vom Automaten abheben Anders als bei SEPA-Zahlungen verwenden die Banken kein ein- Gut zu wissen heitliches System. Somit gibt es auch keine einheitlichen Bankge- bühren, wenn Sie Geld an einem Einige Banken, vor allem Online- Automaten („distributeur automa- Banken, bieten an, dass Sie tique de billets“, DAB) im EU-Aus- dauerhaft gebührenfrei Geld an land abheben. Die Banken berech- Automaten abheben können. nen auch häufig Auslandsgebüh- Aber Achtung: Es werden ren, obwohl das Geld innerhalb nicht alle Karten in Frankreich der Euro-Zone abgehoben wurde. akzeptiert. Fragen Sie daher Ihre Bank, ob sie einen Kooperationsvertrag mit ei- ner französischen Bank hat, der es ermöglicht, in Frankreich gebühren- frei Geld abzuheben. Weitere Infor- mationen zum Thema „Geld von ei- nem deutschen Konto im Ausland abheben“, finden Sie auf der Inter- netseite „Zahlungsverkehrsfragen“.
Deutsches oder französisches Konto? Deutsches Konto Sie können Ihr deutsches Konto in Eine Alternative: Online-Banken Frankreich nutzen. Aber Achtung: Die Bankgebühren unterscheiden sich je Online-Banken („banques en ligne“) nach Bank bzw. je nach Karte deutlich haben zwar keine Schalter, sind da- voneinander. Erkundigen Sie sich im für aber ortsunabhängig und bieten Vorfeld bei Ihrer Hausbank. fast alle Bankleistungen an. Die Bank- gebühren sind oftmals niedriger als bei klassischen Banken. Sie könnten z. B. von Deutschland aus ein Kon- Französisches Konto to eröffnen, das Sie während Ihres Aufenthaltes in Frankreich nutzen. Kontoeröffnung Tipp: Denken Sie immer daran: Ver- gleichen Sie die verschiedenen An- Die Eröffnung eines Bankkontos in gebote, bevor Sie sich für eine Bank Frankreich ist nicht zwingend erfor- entscheiden. derlich, kann aber sinnvoll sein, wenn z. B. die Vermieter ein französisches Kon- to verlangen. Vergleichen Sie vor der Kontoeröffnung die Bankgebühren. Die erforderlichen Dokumente („documents obligatoires“): Personalausweis oder Reisepass, Gut zu wissen Wohnsitznachweis (Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung, die auf Ihren Namen ausgestellt ist oder Jeder EU-Bürger hat das Recht, Mietvertrag), Studierendenausweis in einem EU-Mitgliedstaat seiner oder Schülerausweis, um die günsti- Wahl ein Konto zu eröffnen. Dies gen Konditionen für Schüler, Auszu- sieht die Europäische Richtlinie bildende, Studierende in Anspruch 2014/92/EU vor. Daher kann eine Bank in Frankreich Ihnen nehmen zu können. die Eröffnung eines Kontos mit Basis-Service aufgrund Ihrer Zusätzliche Informationen zur Kon- Nationalität oder Ihres deutschen toeröffnung gibt es auf der Inter- Wohnsitzes nicht verweigern. Man netseite „Campus France“. nennt das „droit au compte“. 36
Kontoauflösung Sie können Ihr französisches Bankkonto ohne Begründung auflösen. Die Kontoauflösung ist gebührenfrei. Da die Modalitäten aber von Ihrem Vertrag abhängig sind, ist es ratsam, dennoch einen Termin bei Ihrer Bank zu machen, um die Auflösung des Kontos zu besprechen. Sie müssen der Bank nach Auflösung des Kontos die Scheckformulare und die Bankkarten zurückgeben. Gut zu wissen Auch wenn Sie das gesamte Geld von Ihrem Konto abheben, wird dieses nicht automatisch aufgelöst. Die Kontoführungsgebühren laufen folglich weiter. 37
4 Gesundheit Se soigner WIE STEHT’S MIT IHRER KRANKENVERSICHERUNG? ÜBERNIMMT SIE DIE BEHANDLUNGSKOSTEN, FALLS SIE IN FRANKREICH ZUM ARZT MÜSSEN? 38
Deutsche oder französische Krankenversicherung? In Frankreich müssen alle Studierenden krankenversichert sein. Wie sind französische Zusatzkrankenversicherung Studierende in Frankreich für französische Studierende krankenversichert? Um eine höhere Kostenerstattung Studierende aus Frankreich brauchen zu bekommen, ist es ratsam, eine ihre Krankenversicherung nicht zu Zusatzkrankenversicherung für Stu- wechseln. Sie sind weiterhin bei der dierende abzuschließen. Diese heißt Krankenversicherung ihres Wohn- „mutuelle“ oder „assurance complé- ortes („Caisse Primaire d’Assurance mentaire santé“. Weitere Infos zu den Maladie“, „CPAM“) versichert, oder Zusatzversicherungen finden Sie auf sie bleiben bei ihren Eltern bzw. Er- der Webseite service-public. ziehungsberechtigten mitversichert. Krankenversicherungsbeiträge wer- den nicht erhoben. Diese sind über die Campusgebühren („Contribution de vie étudiante et de camus“, „CVEC“) Gut zu wissen abgedeckt. Studierenden steht die Erstattung der Kosten zu, die im Krankheitsfall Die Zusatzkrankenversicherungen, während des Studienjahres entste- die von den sogenannten „Mutuelle hen. Aber Achtung: Durchschnittlich Etudiante“ angeboten werden, sind übernimmt die Krankenversicherung häufig günstiger als die Angebote maximal 70 % der Behandlungskosten. der klassischen Versicherungsgesellschaften. Zusatzversicherungen sind ab 15 Euro pro Monat zu bekommen. Die Leistungen hängen vom jeweiligen Vertrag ab. Beispiele für Mutuelle Etudiante: OJI, LMDE, MGEL 39
Informationen zur Krankenversicherung für deutsche Studierende in Frankreich Hierbei werden drei Fälle unterschieden: Ich habe eine private Krankenversicherung in Deutschland 1 Brauche ich eine französische Krankenversicherung? Nein. Bei der Immatrikulation an einer französischen Universität müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wenn möglich in französischer Sprache, ansonsten in Englisch, die belegt, dass Sie bei die- ser Versicherung einen Vertrag haben. Die französische Universität muss diese Bescheinigung anerkennen. Kostenrückerstattung Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch. Buchen Sie eventuell noch Zusatz- leistungen, um sicher zu gehen, dass alle Krankenkosten gedeckt sind, die während Ihres Aufenthaltes in Frankreich anfallen. 40
2 Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Brauche ich eine französische Krankenversicherung? Nein. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert sind, brauchen Sie sich nicht in Frankreich zu versichern. Sie brauchen le- diglich den Nachweis Ihrer Krankenkasse in Deutschland, wenn möglich auf Französisch, sonst auf Englisch. Kostenrückerstattung Bei der Kostenrückerstattung werden die gesetzlichen Sätze der franzö- sischen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kosten erstattet werden. Weitere Informationen zur Rückerstat- tung in Frankreich finden Sie auf der Internetseite der französischen Kran- kenversicherung „Ameli“. Um die Rückerstattung zu vereinfachen, benötigen Sie Ihre Europäische Kran- kenversicherungskarte (CEAM: „Carte Européenne d’Assurance Maladie“ / EHIC: „European Health Insurance Card“). Weitere Informationen zur EHIC bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Inter- netseite. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie Arztbesuche (bei Allgemeinmedizinern oder Fachärzten) im Voraus bezahlen müssen. Die Rückerstattung können Sie im Nachhinein bei der deutschen Krankenkasse beantragen. Oftmals wird die Europäische Krankenversicherungskarte nur bei stationären Kranken- hausaufenthalten akzeptiert. ADIE E D’ASSURANCE MAL CARTE EUROPÉENN FR E-111 MULLER FELIX 01 1 01 01 01 000 000 01/04/1995 0000000 - XXXXXX 31/01/2020 90001 0001 001 Europäische ngskarte Krankenversicheru 41
3 Ich habe in Deutschland keine Krankenversicherung Brauche ich eine französische Krankenversicherung? Ja. Denn die Krankenversicherung ist in Frankreich eine Pflichtversicherung. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbständige. Wer in Frankreich lebt und ar- beitet wird von seinem Arbeitgeber automatisch bei der nationalen Kran- kenversicherung angemeldet. Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Sie erhalten dann die „Carte vitale“, die Krankenversicherungskarte. Achtung: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) müssen Sie extra beantragen. Sie ist nicht auf der Rückseite der „Carte vitale“ zu finden und nur zwei Jahre lang gültig. Wer in Frankreich studieren möchte, muss sich selbständig bei der franzö- sischen Krankenkasse anmelden. Und zwar auf etudiant-etranger.ameli.fr. Zur Anmeldung benötigen Sie die RIB (Nachweis der französischen Bankver- bindung), Ihre internationale Geburtsurkunde, Ihren Ausweis oder Reise- pass sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Kostenrückerstattung Gut zu wissen Die Krankenkassen in Fran- Seit Beginn des Studienjahres 2018 müssen Studie- kreich wenden das Kosten- rende keine Krankenversicherungsbeiträge mehr erstattungsprinzip an. Sie bezahlen. Diese sind in den Campusgebühren müssen Ihre Arztbesuche („Contribution de vie étudiante et de camus (CVEC)“ also erst einmal selbst be- enthalten, die bei der Einschreibung fällig werden. Die Campusgebühren müssen dann jedes Jahr zahlen. Doch mit der Versi- erneut bezahlt werden. chertenkarte erhalten Sie automatisch eine schnelle „Die Campusgebühren werden dazu verwendet, (innerhalb von 5 Tagen) und die Studierenden, bei Studienbeginn und während direkte Rückerstattung. ihres Studiums zu betreuen, ihre sozialen, kultu- rellen und sportlichen Aktivitäten zu unterstützen und Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit durchzuführen.“ (Code de l’éducation, Artikel L.841-5 / Bildungsgesetz). Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der französischen Krankenversicherung Ameli.
Arztwahl und Arztbesuch : Der „parcours de soin“ So gehen Sie vor, wenn Sie der französischen Krankenversicherung angehören: Sie suchen sich einen Allgemeinmediziner als Hausarzt („mé- decin traitant“). Dann senden Sie der „CPAM“ die „déclaration de choix du médecin traitant“ (Erklärung über die Wahl des Hausarztes), die von Ih- nen und Ihrem Arzt unterschrieben sein muss. Außerdem senden Sie der „CPAM“ eine RIB („Relevé d’Identité Bancaire“). Die RIB ist eine Bestätigung Ihrer Bank, dass Sie auch wirklich der Kontoeigentümer sind. Sie beinhal- tet Folgendes: Name der Bank, Name des Kontoinhabers, die Konto-Daten (IBAN, BIC). Die RIB trägt dazu bei, die Kostenrückerstattung zu beschleu- nigen. Keine Angst: Diesen Prozess durchlaufen Sie nur ein einziges Mal. Wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen: Gehen Sie immer zuerst zu Ihrem Hausarzt, und holen Sie sich eine Überweisung, bevor Sie zum Fach- arzt (z. B. Dermatologe, Kardiologe usw.) gehen. Halten Sie sich immer an diese Reihenfolge („parcours de soin“). Sonst fällt die Rückerstattung der Be- handlungskosten (für Allgemeinmediziner und Fachärzte) geringer aus. Einen Arzt aufsuchen Sie haben freie Arztwahl, aber be- Die Höhe der Rückerstattung („barème achten Sie bitte, dass die Arztkosten de remboursement“), die die Kran- und die Rückerstattung variieren kön- kenkasse zahlt, hängt zum einen vom nen. Die Behandlungskosten sind da- Spezialisierungsgrad des Arztes ab, von abhängig: zum anderen davon, ob Sie den „par- cours de soin“ eingehalten haben, so- • wie spezialisiert der Arzt ist, den fern Sie der französischen Kranken- Sie aufsuchen versicherung angehören. • ob er dem „Secteur 1“ angehört, hier sind die Honorarkosten ver- bindlich festgelegt, oder ob er dem Gut zu wissen „Secteur 2“ angehört, hier sind die Honorarkosten nicht festgelegt und können bedeutend höher ausfallen. Sie müssen auf jeden Fall die Kosten für die Behandlung im Voraus bezahlen und erhalten später die Kostenrückerstattung. 43
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