Südwest-Info Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

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Südwest-Info Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
Südwest-Info

      Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest
                               Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

                                                                    Nr. 34 (2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade werfen Sie Ihren Blick in unser neues Südwest-Info, das wie gewohnt vor
Jahresende erscheint. Ohne Zweifel waren die zurückliegenden Monate für die
Beschäftigten in Bibliotheken in vielerlei Hinsicht belastend und es wurde ihnen einiges an
Flexibilität abverlangt. Trotzdem ist es durch viel Einsatz und Kreativität überall gelungen,
im Rahmen der Möglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer bestmögliche Bedingungen
aufrechtzuerhalten. Die Pandemie hat sich zu unserem Bedauern auch auf die
Veranstaltungsarbeit des Regionalverbands ausgewirkt. Gleichwohl gibt es aus dem Jahr
2021 auch Erfreuliches zu vermelden. So ist der Vorstand durch das Dazukommen von
Paulina Zakrzewska wieder komplett, die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl
konnte reibungslos durchgeführt werden und auch das Redaktionsteam des Südwest-Info
hat Zuwachs erfahren. So aufgestellt sind wir zuversichtlich, in 2022 wieder voll für Sie,
unsere Mitglieder, aktiv werden zu können.

Den Auftakt zu dieser Ausgabe unseres Mitteilungsblatts macht ein reich bebilderter Streif-
zug durch die Anfänge der öffentlichen Nutzbarkeit der heutigen Badischen Landesbiblio-
thek. Um das Thema Benutzung geht es auch in der Vorstellung von BibTop, der neuen
Lernlandschaft der Universitätsbibliothek Trier. Der darauf folgende Beitrag über die Er-
schließung des Stuffer-Verlagsarchivs durch die Badische Landesbibliothek erlaubt
zugleich spannende zeitgeschichtliche Einblicke. Im Anschluss haben wir für Sie die
wichtigsten Punkte und Ergebnisse der diesjährigen Mitgliederversammlung zusammen-
gefasst. Abgerundet wird der Berichtsteil durch einen Zwischenstand bei der kooperativen
Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten aus der Perspektive der
Badischen Landesbibliothek. Allen, die zum Gelingen dieser Ausgabe beigetragen haben,
danke ich dafür ganz herzlich!

Stellvertretend für den ganzen Vorstand wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre,
schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2022!

Ihr Robert Scheuble

VDB-Regionalverband Südwest
c/o Dr. Robert Scheuble, Pädagogische Hochschule Freiburg, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg
Tel.: 0761 682-205, E-Mail: scheuble@ph-freiburg.de
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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

Inhalt
Beiträge1

250 Jahre ÖFFENTLICH! Die Badische Landesbibliothek 1771 – 2021
(Julia Freifrau Hiller von Gaertringen)                                                          3

Erweiterung durch Aufstockung – BibTop: die neue Lernlandschaft der
Universitätsbibliothek Trier (Klaus Gottheiner, Markus Werz)                                     7

Erschließung des Stuffer-Verlagsarchivs abgeschlossen
(Stephanie Heck, Annika Stello)                                                                  9

Aus dem Regionalverband (Paulina Zakrzewska)                                                 13

Kooperative Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten
(Michael Fischer)                                                                            15

Nachrichten

BLB beteiligt sich am Deutschen Zeitungsportal (Jana Madlen Schütte)                         19

Personelles                                                                                  20

Ankündigungen und Termine                                                                    21

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    Individuelle Schreibweisen und Genderformen der Autorinnen und Autoren wurden beibehalten.
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250 Jahre ÖFFENTLICH!
Die Badische Landesbibliothek 1771 – 2021
Im Januar 1771 öffnete die Hofbibliothek in Karlsruhe mit einem Angebot von ca. 11.000
Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein
besonderes Datum, denn für die mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es anders als für
andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen
Jubiläum sie in Abständen begehen könnte. Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem
3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden
gleichgemacht und ihr Bestand zu 98% vernichtet war, ist die Badische Landesbibliothek
in den 250 Jahren seit ihrer Eröffnung für das allgemeine Publikum niemals irregulär
geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für
sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre
Dienste so weitgehend versagen zu müssen.

                                               Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf
                                               Karl Friedrich von Baden für seine
                                               Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine
                                               erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er
                                               die Bücher der ehemals Baden-
                                               Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade
                                               fertiggestelltes   Nebengebäude         des
                                               Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als
                                               er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden
                                               erbte, holte er auch die Bücher der
                                               Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
                                               Der gemeinsame Bestand der Bibliotheca
                                               publica Carolo-Fridericiana wurde auf
                                               20.000 Bände geschätzt, das war für die
                                               damalige Zeit recht ansehnlich. Die auf
                                               Latein abgefasste Benutzungsordnung war
                                               auf einem Zettel an der Tür der Bibliothek
                                               angeschlagen. Der Zettel ist nicht erhalten,
                                               doch ist sein Text 1786 im Badenschen
                                               gemeinnüzigen Hof- und Staats-Kalender
                                               abgedruckt worden.

                                                 Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl
                                                 Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft
                                                 in besonderem Maße. Mit seiner
  Abb. ৹: Karl Friedrich, Großherzog von Baden   Benutzungsordnung         bestimmte   der
   (৹৿৺਀-৹਀৹৹). Kupferstich von Aloy Keßler. In: Markgraf die Bibliothek, „die von unseren
     Karl Willhelm Ludwig Friedrich Drais von
   Sauerbronn: Geschichte der Regierung und      durchlauchtigsten Vorfahren angelegt und
     Bildung von Baden unter Carl Friederich.    von uns vermehrt wurde“, zum öffentlichen
  Bd. ৹. Karlsruhe: C. F. Müller, ৹਀৹৾. Badische
          Landesbibliothek, O ৼ৻ A ৾৻ਁ,৹         Gebrauch. Adressat des lateinischen
                                                 Statuts war das gelehrte Publikum, das
sich dem „Studium der Bücher und der Schönen Künste“ widmete. Es regelt in acht
Paragraphen den Nutzungszweck, die Öffnungszeiten, das Verhalten der Nutzer in den

                                                                                         3
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Bibliotheksräumen, die Ausleih- und Bestellmodalitäten, die Nichtverleihbarkeit von
Handschriften und seltenen Drucken, die Fürsorge- und Schadensersatzpflicht der Nutzer
für beschädigtes oder verlorenes Bibliotheksgut, die Verlängerung von Leihfristen und die
Bestrafung bei unerlaubter Entwendung oder Diebstahl. „Zur Bekundung unseres Willens
und zur Befestigung dieser Verordnung von unbegrenzter Geltung unterzeichnen wir sie
eigenhändig und befehlen sie in der Bibliothek anzuschlagen“, heißt es abschließend.

    Abb. ৺-ৼ: Friedrich Valentin Molter: Die Hofbibliothek. In: Badenscher gemeinnüziger Hof- und
     Staatskalender für das Jahr ৹৿਀৾ (Abtl. ৺), S. ৹৻৸-৹৻৺. Badische Landesbibliothek, OZA ৹ਁৼ

Die Öffnung der Bibliothek für das Publikum war zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich – auch
die Landesherren anderwärts verfügten damals diesen historisch nicht zu
überschätzenden Übergang ihrer Hofbibliothek vom herrschaftlichen Repräsentations-
bzw. Verwaltungsinstrument zur allgemein zugänglichen Forschungseinrichtung –, aber
sie erfolgte doch vergleichsweise früh. Vorbild für Karl Friedrich wird Kurfürst Karl Theodor
von der Pfalz gewesen sein, der in Mannheim am 15. Oktober 1763, in Düsseldorf am 3.
April 1770 und in München am 18. Dezember 1789 jeweils eine entsprechende Verfügung
erließ. Vergleichbare Hofbibliotheken in Dresden oder Darmstadt folgten erst später.

Ein neunter Paragraph fixierte zudem erstmals die noch heute geltende Verpflichtung
badischer Verleger zur Abgabe von Pflichtexemplaren. Karl Friedrich ordnete an: „Welches
Werk auch immer in unseren Buchdruckereien veröffentlicht wird, ist in zwei Exemplaren
an die Bibliothek abzugeben.“ Wie dieser Regelung entsprochen wurde, ist heute nicht
mehr feststellbar. Denn die Bücher sind nicht mehr da und ebenso wenig die Akten, denen
sich bis 1942 noch manches entnehmen ließ – etwa dass der Hofbibliothekar Friedrich
Valentin Molter in den ersten Jahren die Abgabepflicht nur mühsam durchsetzen konnte,
weil die Drucker Schmieder und Macklot in Karlsruhe, Sprinzing in Rastatt und
Beaumarchais in Kehl ihr nur allzu säumig oder gar nicht nachkamen. Die
Abgabeverordnung musste später ohnehin nochmal erneuert werden: Noch Karl Friedrich
selbst hat 1807 für sein territorial stark vergrößertes Großherzogtum Baden eine
entsprechende Generalverordnung erlassen. So haben wir in der Benutzungsordnung vom
31. Dezember 1770 nicht nur die Gründungsurkunde der Badischen Landesbibliothek als
Service-Institution für die Öffentlichkeit, sondern auch ihren Ursprung als Gedächtnis
Badens, das das im Land veröffentlichte Wissen für alle Zeiten verwahrt, verzeichnet und
vermittelt.
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Als das für Januar 2021 geplante Jubiläum ausfiel, hat die Badische Landesbibliothek den
Festvortrag von Ludger Syré zur Benutzungsgeschichte der Institution bei YouTube
eingestellt (https://www.youtube.com/watch?v=y1Zy2c1iQps). Nun wurde der Festabend
im November 2021 nachgeholt. Zugleich wurde das neue Buch unter dem Titel „250 Jahre
ÖFFENTLICH“ vorgestellt. Es präsentiert die zeitgenössischen Dokumente zur Einrichtung
der Bibliothek als öffentliche Anstalt und verbindet dies mit einer Würdigung ihres ersten
hauptamtlichen        Bibliothekars      und
„Gründungsdirektors“ Friedrich Valentin
Molter. Ein sehr gelehrter Mann, der dem
Zeitgeist entsprechend die Initiative zur
Öffnung der Hofbibliothek für die
Allgemeinheit ergriffen, die Öffnung bei
seinem Landesherrn durchgesetzt und die
Rahmenbedingungen für ihre öffentliche
Nutzung geschaffen hat. Veit Probst als
Klassischer       Philologe      hat      es
unternommen, Molters gelehrte Rede De
Germania Literata Commentatur, Simul De
Bibliotheca Carolo-Fridericiana Pauca
Monet, das Gründungsdokument der
Bibliothek als öffentliche Anstalt, ins
Deutsche zu übersetzen und zu
kommentieren. Die Prunkrede ist im Jahr
1770 von Johann Michael Macklot in
Karlsruhe gedruckt worden und wurde                   Abb. 5: Friedrich Valentin Molter: De
                                                   Germania literata commentatur, simul De
damals von jedermann, der die Bibliothek         bibliotheca Carolo-Fridericiana pauca monet
benutzen wollte, verstanden. Auch die            Fri. Va. Molterus. Karlsruhe: Macklot, 1770.
                                                         Titelblatt der Rede. Badische
lateinische Benutzungsordnung hat Veit                   Landesbibliothek, O 58 A 178
Probst übersetzt.

   Abb. 6-7: Karlsruhe, Ehemaliger Bibliothekssaal im Schloss. Bücherkammern VII, VIII und IX
   mit den Einrichtungen des Scheffelmuseums als Nachnutzer. Fotografien. Um 1930. Fotograf
          unbekannt. Museum für Literatur am Oberrhein, Scheffel-Archiv 1369 und 1368

Hinzu kommen in diesem Jubiläumsband vier neu aus den Quellen erarbeitete Beiträge
zur Geschichte der Bibliothek – zu Benutzung, Bestand, Pflichtexemplarrecht und
räumlicher Unterbringung. Ludger Syré blickt auf die Bedingungen, die eine Benutzung der
Bibliothek in Karlsruhe ermöglichten, und fragt nach, was man über die Benutzungspraxis

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früherer Jahrhunderte weiß. Zur Verfügung gestellt hat er auch seinen die Karlsruher mit
den Mannheimer Verhältnissen vergleichenden bauhistorischen Beitrag zur Unterbringung
der Karlsruher Hofbibliothek in einem Seitenflügel des neuen Schlosses, die überhaupt erst
eine öffentliche Nutzung ab 1771 möglich gemacht hat.

     Abb. 8 (links): Karlsruhe, Östliches Nebengebäude des Schlosses von Albrecht Friedrich von
    Kesslau. Fotograf unbekannt. Um 1930. Landesamt für Denkmalpflege Karlsruhe, RP KA 3793
    Abb. 9: Karlsruhe, Grundriss der Hofbibliothek im ersten Obergeschoss des Schloss-Nebenge-
      bäudes entsprechend der Beschreibung von 1838. Badische Landesbibliothek, 82 A 4826

Annika Stello als Verantwortliche für die Altbestände der Badischen Landesbibliothek hat
sich umgeschaut, was denn eigentlich 1771 auf den Foruli, also den Regalböden der
Hofbibliothek im Schloss gestanden hat. Ich selbst habe anhand der archivarischen
Quellen die wechselvolle Geschichte des Pflichtexemplarrechts und seiner
Umsetzungspraxis in Baden aufgearbeitet. Sie ist von den Interessenkämpfen und
Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits
geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte; alle
Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in
anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Alle Beteiligten hoffen,
das 250jährige Benutzungsjubiläum der Badischen Landesbibliothek mit diesem Band
angemessen zu würdigen.

250 Jahre ÖFFENTLICH. Die Badische Landesbibliothek 1771 – 2021. Hrsg. von Julia
Freifrau Hiller von Gaertringen in Verbindung mit Veit Probst, Annika Stello und Ludger
Syré. – Karlsruhe, Bretten: Lindemanns Verlag, 2021. – 240 S., zahlr. Ill. – ISBN: 978-3-
96308-137-7.2

Julia Freifrau Hiller von Gaertringen, BLB, Karlsruhe

2Anmerkung der Redaktion: Die Publikation ist auch online mit der ISBN 978-3-96308-134-7 in
RegionaliaOpen – Open-Access-Publikationsserver für den Südwesten der BLB aufrufbar:
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-178768
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Erweiterung durch Aufstockung
BibTop: die neue Lernlandschaft der Universitätsbibliothek Trier
Eine Bibliothek durch Anbau großzügig in der Fläche erweitern zu können, ist ein Traum,
der allzu selten wahr wird. An der Universität Trier ging man daher einen anderen Weg und
setzte pünktlich zum 50. Jubiläum von Universität und Universitätsbibliothek auf die
Vertikale – nicht Anbau, sondern Aufbau hieß die Parole: Erstmals seit ihrer Fertigstellung
im Jahr 1978 erhielt die Bibliothekszentrale eine Aufstockung, um Platz für eine moderne
Lernlandschaft zu schaffen.

Im April 2021 konnte sie, pandemiebedingt per Livestream, durch den Universitäts-
präsidenten eingeweiht werden; gleichzeitig erhielt sie auch ihren definitiven Namen,
herauskristallisiert aus den Ergebnissen einer campusweiten Umfrage: BibTop.

         Abb. 1: Neuer Treppenaufgang zum BibTop (Foto: Klaus Gottheiner, UB Trier)

Die Projektidee für einen Erweiterungsbau der Bibliothekszentrale, der als Lernort genutzt
werden soll, wurde erstmals im Herbst 2015 formuliert. Zusammen mit der technischen
Abteilung der Universität, dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung RLP
(LBB) und der Universitätsbibliothek wurde bis Ende März 2016 ein Antrag auf Umsetzung
einer kleinen Baumaßnahme im Rahmen des Hochschulpakts III erarbeitet. Neben den
Entwürfen für den Lernort mussten auch Planungen zum Anschluss dieser Erweiterung an
den bestehenden Bau erfolgen. Das umfasste natürlich den Zugang in den Aufbau sowie
die neuen Rettungswege, aber auch die notwendige Erweiterung der Versorgungstechnik.
Personelle Engpässe beim LBB sowie die angespannte Marktlage auf dem Bausektor
führten zu einer Verzögerung des Baubeginns bis Sommer 2019. Das Bauvorhaben wurde
vergleichsweise zügig bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 abgeschlossen.

                                                                                         7
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Die Konstruktion des BibTop setzt auf dem Säulenraster des Bibliotheksgebäudes auf und
fügt durch den Aufbau in umwelt- und klimafreundlicher Leichtbauweise eine Etage hinzu.
Der Zugang erfolgt über eine neue Treppenanlage, die freischwebend das
1. Obergeschoss der Bibliothekszentrale mit dem BibTop verbindet. Die neue
Lernlandschaft umfasst zunächst neun Gruppenarbeitsräume, die über ein
Reservierungssystem zu buchen sind. Die Räume sind für unterschiedliche
Gruppengrößen konzipiert und unterstützen das kollaborative Arbeiten auf den mobilen
Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer durch eine geeignete technische Infrastruktur.
Dann folgt ein großzügiger Loungebereich, der rund die Hälfte der Fläche einnimmt. Hier
ermöglicht die Möblierung, die von einer bibliotheksinternen Arbeitsgruppe unter den
Aspekten der Vielfalt, technischen Avanciertheit und ästhetischen Stimmigkeit konzipiert
wurde, unterschiedliche Nutzungsszenarien. Sogenannte „Worklounges“ bieten
abgeschirmte Arbeitsbereiche zur Einzelarbeit. In drei Carrels sind Separees entstanden,
in denen man sich zu viert oder sechst zusammenfinden kann. Ein Barbereich mit Theke,
Barhocker und Snack- sowie Getränkeautomaten lädt zu entspannten Gesprächen ein.
Fensterbänder lassen großzügig das Tageslicht in den Raum fallen und ermöglichen einen
weiten Rundblick auf die Umgebung.

                  Abb. 2: BibTop UB Trier (Foto: Klaus Gottheiner, UB Trier)

Mit dem BibTop wurde ein Ort des Lernens und der Begegnung geschaffen. Damit liegt die
architektonische Aufstockung eines der Gründungsgebäude des Trierer Universitäts-
campus nicht nur im Trend der aktuellen Entwicklungen des Bibliothekswesens – die
Bedeutung der Bibliothek als Wissensspeicher soll durch die Dimension der sozialen
Interaktion ergänzt werden –, sondern trifft auch einen Nerv der Zeit. Nach den
pandemischen Erfahrungen des Abstandhaltens und der Vereinzelung bietet das BibTop
einen attraktiven Rahmen für das universitäre Miteinander im Herzen des Campus.

Klaus Gottheiner, Markus Werz, beide UB Trier

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Erschließung des Stuffer-Verlagsarchivs abgeschlossen
Sein Berliner Unternehmen zählte zu einem
der erfolgreichen Kinderbuchverlage der
Zwischenkriegszeit: Herbert Stuffer (1892–
1966). Der ursprünglich aus Baden-Baden
stammende Verleger verpflichtete so
berühmte Autor:innen und Illustrator:innen
wie Lisa Tetzner, Karen Michaelis oder Tom
Seidmann-Freud. Unter dem steigenden
Druck der NS-Repressalien gegen jüdische
und politisch missliebige Künstler:innen, von
denen Stuffer eine große Zahl im Programm
hatte, verlegte er seinen Betrieb im Jahr 1937
aus wirtschaftlichen Gründen in seine
Heimatstadt Baden-Baden, wo er bis 1965
bestand.

Das Archiv des Herbert-Stuffer-Verlags ist
bedauerlicherweise nur lückenhaft über-
liefert. Der endgültigen Auflösung des
Unternehmens im Mai 1965 folgte ein Jahr
später der Tod Herbert Stuffers. Weder sein
                                                   Abb. 1: Herbert Stuffer als junger Mann,
Nachlass noch die vom Stuffer-Verlag               ca. 1911. Badische Landesbibliothek, K
verbliebenen Akten und Unterlagen wurden                         3193 C 275

damals systematisch gesichert. Insbesondere
die Anfangszeit des Verlags in Berlin ist kaum dokumentiert, was den Kriegsjahren, dem
Umzug nach Baden-Baden oder auch einem größeren Wasserschaden 1962 geschuldet
sein mag, jedoch eine signifikante Überlieferungslücke darstellt.

Umso bemerkenswerter ist es, dass die Badische Landesbibliothek in den Jahren 2008
und 2011 Teile des Geschäftsarchivs sowie von Stuffers privatem Nachlass zusammen mit
einer Sammlung der vom Verlag publizierten Bücher für ihren Bestand erwerben konnte.
Die Dokumente stammten zum Teil aus der Familie des Verlegers und wurden von dessen
Neffen der Bibliothek als Schenkung überlassen. Den größten Teil des Bestandes erwarb
die Badische Landesbibliothek jedoch antiquarisch; er war mutmaßlich aus dem Nachlass
der langjährigen Mitarbeiterin Stuffers, Inge Killius, in den Handel gelangt.

Nach einer bereits vorab vorgenommenen aufwändigen konservatorischen Behandlung
des stark verschmutzten Archivguts hatte das nunmehr abgeschlossene Erschließungs-
projekt das Ziel, die Akten, Korrespondenzen und sonstigen Dokumente zu ordnen,
sachgerecht zu erschließen und somit der Forschung besser zugänglich zu machen, die
ein nachgewiesenes Interesse an diesem Bestand hat. Eine Förderung durch die Stiftung
Kulturgut Baden-Württemberg ermöglichte der Badischen Landesbibliothek nun das
Erreichen dieses Zieles.

                                                                                         9
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Das gesamte Archivmaterial3 wurde entsprechend dem für Nachlässe maßgeblichen
Regelwerk Ressourcenerschließung mit Normdaten in Archiven und Bibliotheken (RNAB)4
bearbeitet. Aufgrund des heterogenen und lückenhaften Materials, das eine klare
Trennung zwischen privatem Nachlass Stuffers und Verlagsunterlagen häufig kaum zuließ,
stellte bereits die Gliederung eine Herausforderung dar. Schließlich wurde entschieden,
die erwähnte Schenkung als eigenen Unterbestand zu behandeln, um die unterschiedliche
Provenienz weiterhin sichtbar zu halten. Das übrige Material wurde soweit möglich in
Verlagsarchiv und persönlichen Nachlass getrennt, um eine größtmögliche
Handhabbarkeit für die Recherche und Nutzung zu erreichen. Da Verlagsarchiv und
persönlicher Nachlass Stuffers jedoch stark miteinander verquickt sind, konnte eine solche
Trennung in Geschäfts- und Privatdokumente nicht immer eindeutig sein. Besonders bei
den umfangreichen Korrespondenzen erwies sich die Zuordnung des Materials zu
Verlagsarchiv oder persönlichem Nachlass bisweilen als herausfordernd: Stuffer fühlte sich
vielen seiner unter Vertrag stehenden Autor:innen und Illustrator:innen, seiner
Mitarbeitenden sowie einigen Buchhandelskollegen über Jahre hinweg auch privat
verbunden, desgleichen nahm sein privates Umfeld regen Anteil an den Geschicken des
Verlags. Deutlich wird immer wieder, welch maßgebliche Bedeutung der Verlagsbetrieb für
die Person Herbert Stuffers hatte und welchen Raum er in Stuffers Leben einnahm; daher
wurden Zweifelsfälle in der Regel dem Verlagsarchiv zugeordnet.

Der Bestand setzt sich mehrheitlich aus Verlagsdokumenten wie Korrespondenz,
Verträgen, Honorarabrechnungen oder handschriftlichen Notizen Stuffers zusammen,
zwischen denen sich verstreut, aber in nicht unwesentlicher Menge auch private
Dokumente wie Briefe, Fotografien, Orden oder gesammelte Zeitungsausschnitte
befanden. Zu den Korrespondenzen zählen auch über 40 Briefe aus der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts, die durch ihr gegenüber dem sonstigen Bestand deutlich höheres Alter
auffällig hervorstechen. Der antiquarisch erworbene Teil des Nachlasses enthält zudem
zahlreiche Unterlagen zum kurzlebigen Kulturrat der Stadt Baden-Baden, dem Herbert
Stuffer als Gründungsmitglied ab Oktober 1945 angehörte. Diese Dokumente, darunter
Gründungsstatuten, Protokolle und Korrespondenz, resultieren aus Stuffers Mitgliedschaft
und seiner Tätigkeit als Schriftführer in diesem kulturfördernden Gremium der
unmittelbaren Nachkriegszeit. Die Institution, aus einer von der französischen
Besatzungsmacht eingesetzten Prüfungskommission für das Buchwesen hervorgegangen,
wurde bisher nicht genauer untersucht5. Weil bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sowohl
Stuffers verlegerisches Profil als auch sein privates Engagement zum Tragen kamen,
fanden diese Akten – quasi als Scharnier – ihren Ort am Ende der Verlagsdokumentation
und damit vor dem persönlichen Nachlass. In Letzterem wurden nach der privaten
Korrespondenz Stuffers seine Lebensdokumente einschließlich der Fotografien
eingeordnet; weitere Unterlagen, darunter auch gesammelte Zeitungsausschnitte, bilden
den Schluss.

Für die Erfassung der Dokumente in Kalliope6, der Verbunddatenbank für Nachlässe,
Autographen und Verlagsarchive, mussten zahlreiche Normdatensätze dort bzw. in der

3 Die zugehörige Büchersammlung konnte bereits früher in Eigenleistung der BLB erschlossen
werden und ist im Verbund katalogisiert.
4 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101-2019051405
5 Ein Beitrag zu diesem bisher weitgehend unerforschten Thema erscheint demnächst: Franziska

Schaudeck, "Der Kulturrat (der Stadt) Baden-Baden – eine Annäherung", in Zeitschrift für die
Geschichte des Oberrheins 169 (2021) (im Druck).
6 https://kalliope-verbund.info

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)
GND neu angelegt werden. Dies betraf knapp 170 Personen- und Körperschaftsdatensätze
in Kalliope und rund 75 Personendatensätze in der GND. Insgesamt wurde der Bestand in
über 350 Datensätzen erfasst, die weit über 9.000 Dokumente abbilden. Dabei wurden
Korrespondenzen in 237 Datensätzen detailliert beschrieben, während Geschäftsunter-
lagen meist stärker zusammengefasst und in Themenkonvoluten bzw. Vorgangsakten
katalogisiert wurden.

Im Zuge der Feinordnung und der Beschriftung wurden weitere restauratorische
Maßnahmen notwendig: Knapp 220 Dokumente bearbeitete das Team Bestandserhaltung
der Badischen Landesbibliothek im Verlauf des Projekts. Meist betraf dies das Beheben
kleinerer Schäden, etwa das Schließen kleiner Risse und Löcher oder das Entfernen von
Kleberesten, z.B. von ehemaligen provisorischen Ringlochverstärkungen. In wenigen
Fällen mussten individuelle Verpackungen zur sachgerechten Lagerung etwa von Orden
und Studentenabzeichen Stuffers hergestellt werden.

Ungeachtet der teilweise unvollständigen Überlieferung lassen sich mittels des nun
erschlossenen Bestands die Stuffer-Verlagsgeschichte und die Biographien mancher der
mit ihr verbundenen Personen wie Axel Eggebrecht, Max und Gerda Mezger oder
Marianne Baumann-Scheel vervollständigen und um neue interessante Blickwinkel
ergänzen. Die Dokumente zu Karin Michaelis sind hinsichtlich ihres persönlichen Kontakts
zu Stuffer spärlich, dokumentieren aber prägnant die frühe Rezeption ihrer populären Bibi-
Romane sowie deren Publikations- und Vertriebsverbot während des NS-Regimes. Auch
die Auseinandersetzungen mit dem Schweizer Verlag Rascher & Cie. um Bibi-
Lizenzausgaben in den Nachkriegsjahren lassen sich detailliert nachvollziehen. Bei Lisa
Tetzner, einer weiteren Schlüsselautorin des Verlags, überwiegen die Dokumente nach
1945, besonders jene zum bisweilen kontroversen Austausch mit dem Verlag H. R.
Sauerländer um Verlagsrechte.

                 Abb. 2: Umschlag des erfolgreichen Kinderbuchs Tunt, 1954.
                          Badische Landesbibliothek, K 3193 A 110,1

                                                                                       11
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Bedeutsam sind auch die überlieferten Dokumente zu einigen Autor:innen und
Illustrator:innen, für die genauere personenbezogene Studien bisher noch ausstehen, wie
beispielsweise Georg Albrecht von Ihering und Martha Roegner. Auch die mitunter prekäre
bis ambivalente Situation des Verlags, die aus den Dokumenten hervorgeht, ist als
Fallbeispiel für das Agieren der Branche während der NS-Zeit beachtenswert. So nahmen
etwa trotz mehrerer „unerwünschter“ oder verbotener Künstler:innen im Stuffer’schen
Portfolio verschiedene Bildungsorgane des NS-Regimes über Jahre hinweg immer wieder
Bücher des Verlags in ihre Empfehlungslisten auf – ein Vorgang, den Stuffer stets sehr
aktiv betrieb und der seinem Verlag wohl das Überleben in den Kriegsjahren sicherte.

Schließlich bietet der persönliche Nachlass des badischen Verlegers in vielerlei Weise eine
Dokumentation der deutschen und europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, als
deren Zeitzeuge Herbert Stuffer gesehen werden muss. Das geschäftliche Handeln wie
auch die Schwierigkeiten, mit denen Stuffer während und nach der NS-Zeit zu kämpfen
hatte, spiegeln exemplarisch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen-
bedingungen seiner Zeit. Die nun recherchierbaren Dokumente lassen somit einen reichen
Ertrag für buchhandels- wie auch personengeschichtliche Arbeiten erwarten.

Stephanie Heck, Annika Stello, beide Badische Landesbibliothek, Karlsruhe

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

Aus dem Regionalverband
Am 19. November 2021 fand die 40. Mitgliederversammlung des VDB Regionalverbands
Südwest statt, diesmal als rein virtuelle Veranstaltung. Der Vorstand des Regionalverbands
hatte sich für diese Veranstaltungsform entschieden, nachdem sich bereits in den
Sommermonaten abzeichnete, dass die pandemische Lage weiterhin andauern wird. Im
Oktober 2020 hatte der Regionalverband zwar versucht, statt der üblichen
Jahresversammlung wenigstens die Mitgliederversammlung 2020 mit einem kleinen
Rahmenprogramm in Freiburg im Breisgau als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
Aufgrund der damaligen Situation gab es jedoch so gut wie keine Anmeldungen bzw.
wieder kurzfristige Absagen seitens der Mitglieder, sodass letztendlich lediglich der
Vorstand an der Mitgliederversammlung 2020 anwesend war.

Wichtige Tagesordnungspunkte wie z. B. die turnusmäßig anstehende Wahl des Vorstands
konnten deshalb nicht durchgeführt werden. Deshalb konnte auch nicht das vakante
Vorstandsamt der Schriftführung nach dem Ausscheiden von Maria Gramlich aus dem
Vorstand 2019 wiederbesetzt werden. Allerdings gelang es dem Vorstand im Nachgang
zur Mitgliederversammlung des VDB (Bundesverband) Paulina Zakrzewska für die
Mitarbeit im VDB Regionalverband Südwest zu interessieren. Frau Zakrzewska ist beim
Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz Koblenz u. a. als Fachreferentin tätig. Gemäß
§ 4 Nr. 2 der Satzung des Regionalverbands hat der amtierende Vorstand bei seiner
Vorstandsitzung am 9. Juni 2021 Paulina Zakrzewska dann kommissarisch für die restliche
Amtszeit in den Vorstand berufen. Gleichzeitig wurden dabei auch die Vorstandsämter teils
neu verteilt: Imma Hinrichs, die bisherige stellvertretende Vorsitzende, übernahm das Amt
der Schriftführerin, Paulina Zakrzewska das der stellvertretenden Vorsitzenden. Um diese
Erweiterung des Vorstands möglichst bald durch eine Mitgliederversammlung bestätigen
zu lassen, hatte sich der Vorstand entschlossen, ohne weitere Berufung auf die
Ausnahmereglung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das nochmals eine weitere Verschiebung der
Wahl erlaubt hätte, in 2021 zumindest eine virtuelle Mitgliederversammlung inklusive
Neuwahl des Vorstands durchzuführen. Nach eingehender Beratung, rechtlicher Prüfung
und ausführlichen Tests fiel die Entscheidung für die technische Umsetzung hierfür auf die
Nutzung der Videokonferenzsoftware Zoom und auf den Einsatz des kostenfreien
Abstimmungstools Mentimeter für die Vorstandswahl. Die technische Betreuung während
der Veranstaltung übernahm dankenswerterweise Katherine Gómez Mujica von der
Bibliothek der PH Freiburg. An der Mitgliederversammlung und der Vorstandswahl nahmen
19 stimmberechtigte Mitglieder teil. Für die Wahl zum Vorstand kandidierten die
amtierenden Vorstandsmitglieder. Trotz des Aufrufs im Einladungsschreiben zur Mit-
gliederversammlung gingen keine weiteren Kandidaturen ein. Die Durchführung der Wahl
lag auch dieses Mal wieder in den bewährten Händen von Ludger Syré als Wahlleiter.

Folgende Vorstandsmitglieder wurden durch die Wahl in ihrer Funktion für eine weitere
Amtszeit von 2 Jahren bestätigt (Angabe entspricht der Reihenfolge der Wahldurchgänge
via www.menti.com): Dr. Robert Scheuble (Vorsitzender), Bibliothek der PH Freiburg;
Paulina Zakrzewska (stellv. Vorsitzende), Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz /
Rheinische Landesbibliothek, Koblenz; Carlheinz Straub (Schatzmeister), Trier; Dr. Imma
Hinrichs (Schriftführerin), UB Stuttgart.

                                                                                       13
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)
Ebenfalls per Abstimmung über Mentimeter wurden die beiden langjährigen Kassenprüfer
Stefan Drößler und Bernd-Christoph Kämper, beide UB Stuttgart, in ihrem Amt bestätigt.

     Screenshot aus der Mitgliederversammlung 2021 des VDB-Regionalverbands Südwest

Im Rahmen des nachfolgenden Tagesordnungspunktes „Bericht aus dem
Bundesvorstand“ von Prof. Heidrun Wiesenmüller, HdM Stuttgart, ergab sich u. a. eine
lebhafte Diskussion zum aktuellen Thema einer genderneutralen Umbenennung bzw.
Neubenennung der Veranstaltung „Deutscher Bibliothekartag“. Frau Wiesenmüller will das
durchweg positive Meinungsbild der Mitglieder der Versammlung hierzu mit in die
Diskussion des Bundesvorstands nehmen, der zum Bibliothekskongress im nächsten Jahr
in Leipzig einen Vorschlag vorstellen will.

Der Vorstand des VDB-Regionalverbands Südwest bedankt sich an dieser Stelle für die
Unterstützung der Mitglieder sowie ihre Anregungen und freut sich auf die gemeinsame
Zusammenarbeit in der neuen Amtszeit!

Bleibt als Fazit zur gelungenen Premiere einer virtuellen Mitgliederversammlung zu hoffen,
dass es im kommenden Jahr wieder möglich sein wird, eine Mitgliederversammlung in der
gewohnten Form einer Jahresversammlung mit einem Fortbildungsteil als Präsenz-
veranstaltung anzubieten.

Paulina Zakrzewska, LBZ Rheinland-Pfalz, Koblenz

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

Kooperative Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten
2015 veröffentlichte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts
(KEK) mit ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen eine Übersicht über die Schäden
und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in den deutschen Archiven und Bibliotheken.
Gleichzeitig stellen diese Empfehlungen einen Wegweiser für die zu treffenden
einrichtungs- und länderübergreifenden Abstimmungen aller Verantwortungsebenen zur
Einleitung von Gegenmaßnahmen dar.

Zur Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 empfiehlt die KEK die
Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen territorialen Zuständigkeiten in den Ländern in
Anspruch zu nehmen: das regionale Pflichtexemplar soll demnach das Exemplar eines in
der Regel mehrfach überlieferten Titels sein, das im Rahmen von Bestandserhaltungsmaß-
nahmen massenentsäuert wird. Werden alle regionalen Pflichtexemplare von den jeweils
zuständigen Regionalbibliotheken massenentsäuert, ist das gedruckte nationale
Kulturerbe effektiv gesichert.

Die Pflichtablieferung stellt sicher, dass die gesamte Medienproduktion eines Landes an
einer Stelle gesammelt und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in
öffentlichem Besitz gesichert aufbewahrt wird. Dies geschieht auf Ebene des Bundes mit
der Abgabe zweier Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und auf
Ebene der Länder mit der Abgabe eines Pflichtexemplars an die jeweils zuständige
Landesbibliothek. In Baden-Württemberg teilen sich die Badische Landesbibliothek (BLB)
und die Württembergische Landesbibliothek (WLB) diese Aufgabe. Grundlage dafür ist das
baden-württembergische Pflichtexemplargesetz von 1976.

Der Umfang der Literatur, die über das Pflichtexemplargesetz in den Bestand der BLB
gelangt, ist dabei sehr groß: Allein 2020 lag der Anteil des Pflichtzugangs bei gedruckten
Monographien bei 59%.

Um die zu entsäuernden (hier: badischen) Pflichtexemplare identifizieren zu können,
müssen diese in der K10plus-Datenbank als solche kenntlich gemacht werden. Zumindest
die badischen Pflichtexemplare waren bis jetzt noch nicht als solche markiert. Um
Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsabsprachen in der Datenbankstruktur
verzeichnen zu können, wurde im Rahmen des KEK-Projekts Einheitlicher Nachweis
(2016–2018) das neue PICA-Datenfeld 4233 geschaffen, in dem zum Beispiel
Entsäuerungsmaßnahmen oder eine dauerhaft gesicherte Archivierung eines Titels
eingetragen werden können.

Zum Beispiel ist der 1978 bei Nomos in Baden-Baden erschienene Titel: Der Schutz der
Schöpfungen von Kunsthandwerkern7 ein badisches Pflichtexemplar. Er befindet sich in
den Beständen von 14 Bibliotheken, die in K10plus katalogisieren, darunter auch in dem
der BLB. Da er im oben genannten Datenfeld als badisches Pflichtexemplar mit Bestand
an der BLB markiert ist, gilt die Archivierung als dauerhaft gesichert. Die anderen
besitzenden Bibliotheken können diesen Titel theoretisch aussondern. Das so markierte
Pflichtexemplar wäre auch jenes Exemplar, das prioritär zu entsäuern wäre.

7Der Titel ist im SWB-Online-Katalog unter folgendem Link aufrufbar: https://swb.bsz-
bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=023292946&INDEXSET=21
                                                                                         15
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

     Abbildung 1: Titel: „Der Schutz der Schöpfungen von Kunsthandwerkern“ mit Markierung als
             dauerhaft archiviertes badisches Pflichtexemplar im PICA-Datenfeld 4233

Die K10plus-Datenbank beinhaltet 200 Millionen Bestandsnachweise. Um alle badischen
Pflichtexemplare mit einer Erhaltungsverpflichtung markieren zu können, mussten erst alle
in Baden erschienenen Titel aus der Gesamtdatenmenge extrahiert werden. Um diese Titel
herauszufiltern, wurde im Rahmen des BSZ-Projekts bwLastCopies eine Liste aller baden-
württembergischen Orte erstellt. Mit ihr wurde der gesamte Titeldatenbestand im K10plus
abgefragt. Alle so als badische Pflichttitel identifizierten Titel wurden dann in einem
weiteren Schritt mit einer Erhaltungsverpflichtung markiert. Insgesamt wurde bei 441.000
badischen Pflichtexemplaren, die sich im Bestand der BLB befinden, eine
Erhaltungsverpflichtung eingetragen.

Ein signifikanter Anteil der badischen Pflichtexemplare befindet sich jedoch gar nicht im
Bestand der BLB, sondern in den Beständen anderer baden-württembergischer
Bibliotheken. Für den Zeitraum von 1851 bis heute trifft dies auf 20 Prozent aller badischen
Pflichtexemplare zu.

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

        Abbildung 2: Anteil realer und virtueller Pflichtexemplare in Bibliotheken in baden-
                                 württembergischer Trägerschaft

Der historische Bestand der BLB an Druckschriften aus Baden ist aus zwei Gründen sehr
rudimentär: Das Pflichtexemplarrecht in Baden war zwischen 1868 und 1936 ausgesetzt,
weshalb ein Großteil des badischen Schrifttums gar nicht in ihren Bestand gelangte. Und
auch das, was in diesem Zeitraum als badisches Druckerzeugnis in die BLB gelangte, ist
nicht erhalten, denn die BLB erlitt 1942 kriegsbedingt einen Totalverlust ihres
Druckschriftenbestandes. Da die badischen Pflichtexemplare in anderen Bibliotheken
ebenfalls vor Aussonderung bewahrt bzw. als zu entsäuerndes Exemplar gekennzeichnet
werden sollten, wurde auch hier eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. Das erfolgte
absteigend nach historischer bzw. gegenwärtiger „Zuständigkeit“: beginnend bei der
anderen baden-württembergischen Pflichtexemplarbibliothek, der WLB, darauf folgend die
badischen und dann die württembergischen Universitätsbibliotheken sowie anschließend
alle anderen wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Baden-
Württemberg. Wenn sich nun ein badischer Titel nicht im Bestand der BLB, dafür aber zum
Beispiel im Bestand der Universitätsbibliothek Heidelberg befindet, ist dieser nun ebenfalls
im K10plus-Katalog als badisches Pflichtexemplar markiert. Falls der Titel dort
ausgesondert werden soll, bietet die Universitätsbibliothek Heidelberg den Titel der BLB
zur Übernahme an. So wurde für 109.000 badische Pflichtexemplare, die sich nicht im
Bestand der BLB befinden, eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen.

Insgesamt konnten so 550.000 badische Pflichtexemplare in der K10plus-Datenbank als
dauerhaft archiviert markiert werden. Auch das württembergische Pflichtexemplar im
Zuständigkeitsbereich der WLB konnte im Rahmen von bwLastCopies wie hier
beschrieben – mit gegenläufigen Verantwortungen beim Verpflichtungsalgorithmus –
gekennzeichnet werden.

                                                                                               17
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)
Wozu dient das badische Modellprojekt nun aber?

Zum einen dient es als Referenz für die KEK-Strategie einer Massenentsäuerung in
verteilter regionaler Zuständigkeit. Mit den nun in der K10plus-Datenbank markierten
badischen Pflichttiteln verfügt die KEK nicht nur über eine valide Mengenangabe, sondern
auch über eine titelgenaue Zuordnung, welches Exemplar zu entsäuern ist.

Zum anderen ist mit der retrospektiven Massenauszeichnung aller monographischen
badischen Druckschriften ab 1851 ein erster Ausgangspunkt für ein bundesweites
Gesamtsystem zur Bestandserhaltung geschaffen worden. Weitere freiwillige, kooperativ
und überregional zu organisierende Erhaltungsverpflichtungen der Regionalbibliotheken
anderer Bundesländer sind jetzt schon möglich – mit K10plus steht zudem in zehn von 16
Bundesländern eine gemeinsame Datengrundlage zur Verfügung.

Michael Fischer, BLB, Karlsruhe

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

Nachrichten
BLB beteiligt sich am Deutschen Zeitungsportal
Im Oktober 2021 ist das Deutsche Zeitungsportal online gegangen, zu finden ist es unter
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper. Das Portal bietet den Nutzenden
einen zentralen Zugriff auf historische Zeitungen aus drei Jahrhunderten. Aufgebaut wurde
es von vier Projektpartnern, nämlich der Deutschen Nationalbibliothek, der SLUB Dresden,
der Staatsbibliothek zu Berlin und dem FIZ Karlsruhe. Das Portal bietet vier
Kernfunktionalitäten; dabei handelt es sich um eine Volltextsuche, Einstiege nach Titel, Ort
und Datum, einen integrierten Viewer und eine Referenzierung auf Ausgabenebene.

Zum Start fanden sich auf dem Portal 247 Zeitungen, 591.837 Zeitungsausgaben und
4.464.846 Zeitungsseiten, von denen 82% volltexterkannt sind, aus neun Bibliotheken.
Davon sind ca. 1,6 Millionen volltexterkannte Seiten von der BLB; damit ist die BLB derzeit
der größte Datenlieferant. Folglich kann man nun in den badischen Zeitungen wie z.B. dem
Badischen Beobachter, der Badischen Landes-Zeitung, den Badischen Neuesten
Nachrichten, der Badischen Presse, dem Karlsruher Tagblatt und der Karlsruher Zeitung
überregional recherchieren.

Die DDB hat angekündigt, dass in der zweiten Projektphase u.a. die technische
Weiterentwicklung, die Verbesserung der Volltexte und die Gewinnung weiterer
Datenpartner, auch aus dem Archivbereich, im Fokus stehen werden. Zudem sollen
natürlich weitere Zeitungen hinzukommen. Daran wird sich auch die BLB mit weiteren
badischen Zeitungen beteiligen.

Jana Madlen Schütte, BLB, Karlsruhe

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

Personelles:
Referendarinnen und Referendare in der Südwestregion:

In Baden-Württemberg haben fünf Referendarinnen und Referendare zum 01.10.2021
ihren Vorbereitungsdienst angetreten: Dr. Steffen Burk (UB Freiburg), Barbara Dietlinger
(BLB Karlsruhe), Dr. Sabine Moser (UB Mannheim), Philipp Sigg (kiz Ulm) und Sonja
Thielen (KIM Konstanz).

In Rheinland-Pfalz haben ebenfalls zum 01.10.2021 Ludwig Liebl (UB Trier) und Beate
Umann (LBZ Rheinland-Pfalz) das Referendariat begonnen.

Neue Bibliotheksleitungen in der Südwestregion:

Zum 01.10.2021 hat Frau Susanne Schneider, bisher Evangelische Hochschule Freiburg,
die Leitung der Hochschulbibliothek in Esslingen übernommen.

Am 01.11.2021 hat Stefan Farrenkopf (bisher UB Kiel) die Leitung des Kommunikations-,
Informations- und Medienzentrums (KIM) der Universität Hohenheim übernommen. Er folgt
auf Karl-Wilhelm Horstmann, der am 31.10.2021 in den Ruhestand getreten ist.

Zum 01.01.2022 wird Oliver Kohl-Frey die Leitung des Kommunikations-, Informations-,
Medienzentrums (KIM) der Universität Konstanz übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge
von Petra Hätscher an, die zum 31.12.2021 in den Ruhestand geht.

Nach fast zwei Jahren kommissarischer Leitung wurden Kathrin Flohr und Rahel Zoller
zum 01.08.2021 zu Leiterinnen der gemeinsamen Bibliothek LIV – lernen. informieren.
vernetzen. der Heilbronner Hochschulen ernannt.

Zum 01.09.2021 hat Annika Neumann die Leitung der Bibliothek der Hochschule für
Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen von Uwe Rothfuß übernommen. Uwe Rothfuß
ist zum 30.04.2021 in den Ruhestand getreten.

Seit April 2021 ist Dr. Natalie Maag Leiterin der Bibliothek des Deutschen Literaturarchivs
Marbach. Sie folgte dort auf Jutta Bendt, die Ende 2019 in den Ruhestand ging. In der
Zwischenzeit wurde die Bibliothek kommissarisch von Dr. Dietrich Hakelberg und danach
von Dr. Julia Maas geleitet. Frau Maag war zuvor Direktorin der Bibliothek der
Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt am Main.

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Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021)

Ankündigungen und Termine:
     Der 8. Bibliothekskongress Leipzig 2022 wird unter dem Titel #FreiräumeSchaffen
      vom 31.05.-02.06.2022 im Congress Center Leipzig stattfinden. Weitere
      Informationen unter https://www.bid-kongress-leipzig.de/

     Die Jahresversammlung 2022 des VDB-Regionalverbands Südwest ist für den
      späteren Sommer oder Anfang Herbst an der Württembergischen Landesbiblio-
      thek in Stuttgart geplant. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Einladung und
      zu gegebener Zeit unter: https://www.vdb-online.org/landesverbaende/sw/

     Einen umfassenden Terminkalender für Fortbildungsveranstaltungen finden Sie
      unter https://www.library-training.de/

Haben Sie an Ihren Mitgliedsbeitrag für 2021 gedacht?
Falls noch nicht geschehen, empfehlen wir die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Der Mitgliedsbeitrag ermäßigt sich dann um 15 Euro – und Sie brauchen nicht mehr
selbst an die Überweisung zu denken.

Für Mitglieder im Ruhestand gilt ein ermäßigter Beitrag. Um die Ermäßigung in An-
spruch zu nehmen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung.

Alle Informationen zum Mitgliedsbeitrag finden Sie hier:
https://www.vdb-online.org/mitgliedschaft/

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