Südwest-Info Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
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Südwest-Info Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland Nr. 34 (2021) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade werfen Sie Ihren Blick in unser neues Südwest-Info, das wie gewohnt vor Jahresende erscheint. Ohne Zweifel waren die zurückliegenden Monate für die Beschäftigten in Bibliotheken in vielerlei Hinsicht belastend und es wurde ihnen einiges an Flexibilität abverlangt. Trotzdem ist es durch viel Einsatz und Kreativität überall gelungen, im Rahmen der Möglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer bestmögliche Bedingungen aufrechtzuerhalten. Die Pandemie hat sich zu unserem Bedauern auch auf die Veranstaltungsarbeit des Regionalverbands ausgewirkt. Gleichwohl gibt es aus dem Jahr 2021 auch Erfreuliches zu vermelden. So ist der Vorstand durch das Dazukommen von Paulina Zakrzewska wieder komplett, die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl konnte reibungslos durchgeführt werden und auch das Redaktionsteam des Südwest-Info hat Zuwachs erfahren. So aufgestellt sind wir zuversichtlich, in 2022 wieder voll für Sie, unsere Mitglieder, aktiv werden zu können. Den Auftakt zu dieser Ausgabe unseres Mitteilungsblatts macht ein reich bebilderter Streif- zug durch die Anfänge der öffentlichen Nutzbarkeit der heutigen Badischen Landesbiblio- thek. Um das Thema Benutzung geht es auch in der Vorstellung von BibTop, der neuen Lernlandschaft der Universitätsbibliothek Trier. Der darauf folgende Beitrag über die Er- schließung des Stuffer-Verlagsarchivs durch die Badische Landesbibliothek erlaubt zugleich spannende zeitgeschichtliche Einblicke. Im Anschluss haben wir für Sie die wichtigsten Punkte und Ergebnisse der diesjährigen Mitgliederversammlung zusammen- gefasst. Abgerundet wird der Berichtsteil durch einen Zwischenstand bei der kooperativen Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten aus der Perspektive der Badischen Landesbibliothek. Allen, die zum Gelingen dieser Ausgabe beigetragen haben, danke ich dafür ganz herzlich! Stellvertretend für den ganzen Vorstand wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre, schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2022! Ihr Robert Scheuble VDB-Regionalverband Südwest c/o Dr. Robert Scheuble, Pädagogische Hochschule Freiburg, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg Tel.: 0761 682-205, E-Mail: scheuble@ph-freiburg.de
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Inhalt Beiträge1 250 Jahre ÖFFENTLICH! Die Badische Landesbibliothek 1771 – 2021 (Julia Freifrau Hiller von Gaertringen) 3 Erweiterung durch Aufstockung – BibTop: die neue Lernlandschaft der Universitätsbibliothek Trier (Klaus Gottheiner, Markus Werz) 7 Erschließung des Stuffer-Verlagsarchivs abgeschlossen (Stephanie Heck, Annika Stello) 9 Aus dem Regionalverband (Paulina Zakrzewska) 13 Kooperative Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten (Michael Fischer) 15 Nachrichten BLB beteiligt sich am Deutschen Zeitungsportal (Jana Madlen Schütte) 19 Personelles 20 Ankündigungen und Termine 21 1 Individuelle Schreibweisen und Genderformen der Autorinnen und Autoren wurden beibehalten. 2
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) 250 Jahre ÖFFENTLICH! Die Badische Landesbibliothek 1771 – 2021 Im Januar 1771 öffnete die Hofbibliothek in Karlsruhe mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für die mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum sie in Abständen begehen könnte. Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98% vernichtet war, ist die Badische Landesbibliothek in den 250 Jahren seit ihrer Eröffnung für das allgemeine Publikum niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden- Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe. Der gemeinsame Bestand der Bibliotheca publica Carolo-Fridericiana wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Die auf Latein abgefasste Benutzungsordnung war auf einem Zettel an der Tür der Bibliothek angeschlagen. Der Zettel ist nicht erhalten, doch ist sein Text 1786 im Badenschen gemeinnüzigen Hof- und Staats-Kalender abgedruckt worden. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße. Mit seiner Abb. ৹: Karl Friedrich, Großherzog von Baden Benutzungsordnung bestimmte der (৹৺-৹৹৹). Kupferstich von Aloy Keßler. In: Markgraf die Bibliothek, „die von unseren Karl Willhelm Ludwig Friedrich Drais von Sauerbronn: Geschichte der Regierung und durchlauchtigsten Vorfahren angelegt und Bildung von Baden unter Carl Friederich. von uns vermehrt wurde“, zum öffentlichen Bd. ৹. Karlsruhe: C. F. Müller, ৹৹৾. Badische Landesbibliothek, O ৼ৻ A ৾৻ਁ,৹ Gebrauch. Adressat des lateinischen Statuts war das gelehrte Publikum, das sich dem „Studium der Bücher und der Schönen Künste“ widmete. Es regelt in acht Paragraphen den Nutzungszweck, die Öffnungszeiten, das Verhalten der Nutzer in den 3
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Bibliotheksräumen, die Ausleih- und Bestellmodalitäten, die Nichtverleihbarkeit von Handschriften und seltenen Drucken, die Fürsorge- und Schadensersatzpflicht der Nutzer für beschädigtes oder verlorenes Bibliotheksgut, die Verlängerung von Leihfristen und die Bestrafung bei unerlaubter Entwendung oder Diebstahl. „Zur Bekundung unseres Willens und zur Befestigung dieser Verordnung von unbegrenzter Geltung unterzeichnen wir sie eigenhändig und befehlen sie in der Bibliothek anzuschlagen“, heißt es abschließend. Abb. ৺-ৼ: Friedrich Valentin Molter: Die Hofbibliothek. In: Badenscher gemeinnüziger Hof- und Staatskalender für das Jahr ৹৾ (Abtl. ৺), S. ৹৻৸-৹৻৺. Badische Landesbibliothek, OZA ৹ਁৼ Die Öffnung der Bibliothek für das Publikum war zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich – auch die Landesherren anderwärts verfügten damals diesen historisch nicht zu überschätzenden Übergang ihrer Hofbibliothek vom herrschaftlichen Repräsentations- bzw. Verwaltungsinstrument zur allgemein zugänglichen Forschungseinrichtung –, aber sie erfolgte doch vergleichsweise früh. Vorbild für Karl Friedrich wird Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz gewesen sein, der in Mannheim am 15. Oktober 1763, in Düsseldorf am 3. April 1770 und in München am 18. Dezember 1789 jeweils eine entsprechende Verfügung erließ. Vergleichbare Hofbibliotheken in Dresden oder Darmstadt folgten erst später. Ein neunter Paragraph fixierte zudem erstmals die noch heute geltende Verpflichtung badischer Verleger zur Abgabe von Pflichtexemplaren. Karl Friedrich ordnete an: „Welches Werk auch immer in unseren Buchdruckereien veröffentlicht wird, ist in zwei Exemplaren an die Bibliothek abzugeben.“ Wie dieser Regelung entsprochen wurde, ist heute nicht mehr feststellbar. Denn die Bücher sind nicht mehr da und ebenso wenig die Akten, denen sich bis 1942 noch manches entnehmen ließ – etwa dass der Hofbibliothekar Friedrich Valentin Molter in den ersten Jahren die Abgabepflicht nur mühsam durchsetzen konnte, weil die Drucker Schmieder und Macklot in Karlsruhe, Sprinzing in Rastatt und Beaumarchais in Kehl ihr nur allzu säumig oder gar nicht nachkamen. Die Abgabeverordnung musste später ohnehin nochmal erneuert werden: Noch Karl Friedrich selbst hat 1807 für sein territorial stark vergrößertes Großherzogtum Baden eine entsprechende Generalverordnung erlassen. So haben wir in der Benutzungsordnung vom 31. Dezember 1770 nicht nur die Gründungsurkunde der Badischen Landesbibliothek als Service-Institution für die Öffentlichkeit, sondern auch ihren Ursprung als Gedächtnis Badens, das das im Land veröffentlichte Wissen für alle Zeiten verwahrt, verzeichnet und vermittelt. 4
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Als das für Januar 2021 geplante Jubiläum ausfiel, hat die Badische Landesbibliothek den Festvortrag von Ludger Syré zur Benutzungsgeschichte der Institution bei YouTube eingestellt (https://www.youtube.com/watch?v=y1Zy2c1iQps). Nun wurde der Festabend im November 2021 nachgeholt. Zugleich wurde das neue Buch unter dem Titel „250 Jahre ÖFFENTLICH“ vorgestellt. Es präsentiert die zeitgenössischen Dokumente zur Einrichtung der Bibliothek als öffentliche Anstalt und verbindet dies mit einer Würdigung ihres ersten hauptamtlichen Bibliothekars und „Gründungsdirektors“ Friedrich Valentin Molter. Ein sehr gelehrter Mann, der dem Zeitgeist entsprechend die Initiative zur Öffnung der Hofbibliothek für die Allgemeinheit ergriffen, die Öffnung bei seinem Landesherrn durchgesetzt und die Rahmenbedingungen für ihre öffentliche Nutzung geschaffen hat. Veit Probst als Klassischer Philologe hat es unternommen, Molters gelehrte Rede De Germania Literata Commentatur, Simul De Bibliotheca Carolo-Fridericiana Pauca Monet, das Gründungsdokument der Bibliothek als öffentliche Anstalt, ins Deutsche zu übersetzen und zu kommentieren. Die Prunkrede ist im Jahr 1770 von Johann Michael Macklot in Karlsruhe gedruckt worden und wurde Abb. 5: Friedrich Valentin Molter: De Germania literata commentatur, simul De damals von jedermann, der die Bibliothek bibliotheca Carolo-Fridericiana pauca monet benutzen wollte, verstanden. Auch die Fri. Va. Molterus. Karlsruhe: Macklot, 1770. Titelblatt der Rede. Badische lateinische Benutzungsordnung hat Veit Landesbibliothek, O 58 A 178 Probst übersetzt. Abb. 6-7: Karlsruhe, Ehemaliger Bibliothekssaal im Schloss. Bücherkammern VII, VIII und IX mit den Einrichtungen des Scheffelmuseums als Nachnutzer. Fotografien. Um 1930. Fotograf unbekannt. Museum für Literatur am Oberrhein, Scheffel-Archiv 1369 und 1368 Hinzu kommen in diesem Jubiläumsband vier neu aus den Quellen erarbeitete Beiträge zur Geschichte der Bibliothek – zu Benutzung, Bestand, Pflichtexemplarrecht und räumlicher Unterbringung. Ludger Syré blickt auf die Bedingungen, die eine Benutzung der Bibliothek in Karlsruhe ermöglichten, und fragt nach, was man über die Benutzungspraxis 5
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) früherer Jahrhunderte weiß. Zur Verfügung gestellt hat er auch seinen die Karlsruher mit den Mannheimer Verhältnissen vergleichenden bauhistorischen Beitrag zur Unterbringung der Karlsruher Hofbibliothek in einem Seitenflügel des neuen Schlosses, die überhaupt erst eine öffentliche Nutzung ab 1771 möglich gemacht hat. Abb. 8 (links): Karlsruhe, Östliches Nebengebäude des Schlosses von Albrecht Friedrich von Kesslau. Fotograf unbekannt. Um 1930. Landesamt für Denkmalpflege Karlsruhe, RP KA 3793 Abb. 9: Karlsruhe, Grundriss der Hofbibliothek im ersten Obergeschoss des Schloss-Nebenge- bäudes entsprechend der Beschreibung von 1838. Badische Landesbibliothek, 82 A 4826 Annika Stello als Verantwortliche für die Altbestände der Badischen Landesbibliothek hat sich umgeschaut, was denn eigentlich 1771 auf den Foruli, also den Regalböden der Hofbibliothek im Schloss gestanden hat. Ich selbst habe anhand der archivarischen Quellen die wechselvolle Geschichte des Pflichtexemplarrechts und seiner Umsetzungspraxis in Baden aufgearbeitet. Sie ist von den Interessenkämpfen und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte; alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Alle Beteiligten hoffen, das 250jährige Benutzungsjubiläum der Badischen Landesbibliothek mit diesem Band angemessen zu würdigen. 250 Jahre ÖFFENTLICH. Die Badische Landesbibliothek 1771 – 2021. Hrsg. von Julia Freifrau Hiller von Gaertringen in Verbindung mit Veit Probst, Annika Stello und Ludger Syré. – Karlsruhe, Bretten: Lindemanns Verlag, 2021. – 240 S., zahlr. Ill. – ISBN: 978-3- 96308-137-7.2 Julia Freifrau Hiller von Gaertringen, BLB, Karlsruhe 2Anmerkung der Redaktion: Die Publikation ist auch online mit der ISBN 978-3-96308-134-7 in RegionaliaOpen – Open-Access-Publikationsserver für den Südwesten der BLB aufrufbar: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-opus-178768 6
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Erweiterung durch Aufstockung BibTop: die neue Lernlandschaft der Universitätsbibliothek Trier Eine Bibliothek durch Anbau großzügig in der Fläche erweitern zu können, ist ein Traum, der allzu selten wahr wird. An der Universität Trier ging man daher einen anderen Weg und setzte pünktlich zum 50. Jubiläum von Universität und Universitätsbibliothek auf die Vertikale – nicht Anbau, sondern Aufbau hieß die Parole: Erstmals seit ihrer Fertigstellung im Jahr 1978 erhielt die Bibliothekszentrale eine Aufstockung, um Platz für eine moderne Lernlandschaft zu schaffen. Im April 2021 konnte sie, pandemiebedingt per Livestream, durch den Universitäts- präsidenten eingeweiht werden; gleichzeitig erhielt sie auch ihren definitiven Namen, herauskristallisiert aus den Ergebnissen einer campusweiten Umfrage: BibTop. Abb. 1: Neuer Treppenaufgang zum BibTop (Foto: Klaus Gottheiner, UB Trier) Die Projektidee für einen Erweiterungsbau der Bibliothekszentrale, der als Lernort genutzt werden soll, wurde erstmals im Herbst 2015 formuliert. Zusammen mit der technischen Abteilung der Universität, dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung RLP (LBB) und der Universitätsbibliothek wurde bis Ende März 2016 ein Antrag auf Umsetzung einer kleinen Baumaßnahme im Rahmen des Hochschulpakts III erarbeitet. Neben den Entwürfen für den Lernort mussten auch Planungen zum Anschluss dieser Erweiterung an den bestehenden Bau erfolgen. Das umfasste natürlich den Zugang in den Aufbau sowie die neuen Rettungswege, aber auch die notwendige Erweiterung der Versorgungstechnik. Personelle Engpässe beim LBB sowie die angespannte Marktlage auf dem Bausektor führten zu einer Verzögerung des Baubeginns bis Sommer 2019. Das Bauvorhaben wurde vergleichsweise zügig bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 abgeschlossen. 7
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Die Konstruktion des BibTop setzt auf dem Säulenraster des Bibliotheksgebäudes auf und fügt durch den Aufbau in umwelt- und klimafreundlicher Leichtbauweise eine Etage hinzu. Der Zugang erfolgt über eine neue Treppenanlage, die freischwebend das 1. Obergeschoss der Bibliothekszentrale mit dem BibTop verbindet. Die neue Lernlandschaft umfasst zunächst neun Gruppenarbeitsräume, die über ein Reservierungssystem zu buchen sind. Die Räume sind für unterschiedliche Gruppengrößen konzipiert und unterstützen das kollaborative Arbeiten auf den mobilen Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer durch eine geeignete technische Infrastruktur. Dann folgt ein großzügiger Loungebereich, der rund die Hälfte der Fläche einnimmt. Hier ermöglicht die Möblierung, die von einer bibliotheksinternen Arbeitsgruppe unter den Aspekten der Vielfalt, technischen Avanciertheit und ästhetischen Stimmigkeit konzipiert wurde, unterschiedliche Nutzungsszenarien. Sogenannte „Worklounges“ bieten abgeschirmte Arbeitsbereiche zur Einzelarbeit. In drei Carrels sind Separees entstanden, in denen man sich zu viert oder sechst zusammenfinden kann. Ein Barbereich mit Theke, Barhocker und Snack- sowie Getränkeautomaten lädt zu entspannten Gesprächen ein. Fensterbänder lassen großzügig das Tageslicht in den Raum fallen und ermöglichen einen weiten Rundblick auf die Umgebung. Abb. 2: BibTop UB Trier (Foto: Klaus Gottheiner, UB Trier) Mit dem BibTop wurde ein Ort des Lernens und der Begegnung geschaffen. Damit liegt die architektonische Aufstockung eines der Gründungsgebäude des Trierer Universitäts- campus nicht nur im Trend der aktuellen Entwicklungen des Bibliothekswesens – die Bedeutung der Bibliothek als Wissensspeicher soll durch die Dimension der sozialen Interaktion ergänzt werden –, sondern trifft auch einen Nerv der Zeit. Nach den pandemischen Erfahrungen des Abstandhaltens und der Vereinzelung bietet das BibTop einen attraktiven Rahmen für das universitäre Miteinander im Herzen des Campus. Klaus Gottheiner, Markus Werz, beide UB Trier 8
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Erschließung des Stuffer-Verlagsarchivs abgeschlossen Sein Berliner Unternehmen zählte zu einem der erfolgreichen Kinderbuchverlage der Zwischenkriegszeit: Herbert Stuffer (1892– 1966). Der ursprünglich aus Baden-Baden stammende Verleger verpflichtete so berühmte Autor:innen und Illustrator:innen wie Lisa Tetzner, Karen Michaelis oder Tom Seidmann-Freud. Unter dem steigenden Druck der NS-Repressalien gegen jüdische und politisch missliebige Künstler:innen, von denen Stuffer eine große Zahl im Programm hatte, verlegte er seinen Betrieb im Jahr 1937 aus wirtschaftlichen Gründen in seine Heimatstadt Baden-Baden, wo er bis 1965 bestand. Das Archiv des Herbert-Stuffer-Verlags ist bedauerlicherweise nur lückenhaft über- liefert. Der endgültigen Auflösung des Unternehmens im Mai 1965 folgte ein Jahr später der Tod Herbert Stuffers. Weder sein Abb. 1: Herbert Stuffer als junger Mann, Nachlass noch die vom Stuffer-Verlag ca. 1911. Badische Landesbibliothek, K verbliebenen Akten und Unterlagen wurden 3193 C 275 damals systematisch gesichert. Insbesondere die Anfangszeit des Verlags in Berlin ist kaum dokumentiert, was den Kriegsjahren, dem Umzug nach Baden-Baden oder auch einem größeren Wasserschaden 1962 geschuldet sein mag, jedoch eine signifikante Überlieferungslücke darstellt. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Badische Landesbibliothek in den Jahren 2008 und 2011 Teile des Geschäftsarchivs sowie von Stuffers privatem Nachlass zusammen mit einer Sammlung der vom Verlag publizierten Bücher für ihren Bestand erwerben konnte. Die Dokumente stammten zum Teil aus der Familie des Verlegers und wurden von dessen Neffen der Bibliothek als Schenkung überlassen. Den größten Teil des Bestandes erwarb die Badische Landesbibliothek jedoch antiquarisch; er war mutmaßlich aus dem Nachlass der langjährigen Mitarbeiterin Stuffers, Inge Killius, in den Handel gelangt. Nach einer bereits vorab vorgenommenen aufwändigen konservatorischen Behandlung des stark verschmutzten Archivguts hatte das nunmehr abgeschlossene Erschließungs- projekt das Ziel, die Akten, Korrespondenzen und sonstigen Dokumente zu ordnen, sachgerecht zu erschließen und somit der Forschung besser zugänglich zu machen, die ein nachgewiesenes Interesse an diesem Bestand hat. Eine Förderung durch die Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg ermöglichte der Badischen Landesbibliothek nun das Erreichen dieses Zieles. 9
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Das gesamte Archivmaterial3 wurde entsprechend dem für Nachlässe maßgeblichen Regelwerk Ressourcenerschließung mit Normdaten in Archiven und Bibliotheken (RNAB)4 bearbeitet. Aufgrund des heterogenen und lückenhaften Materials, das eine klare Trennung zwischen privatem Nachlass Stuffers und Verlagsunterlagen häufig kaum zuließ, stellte bereits die Gliederung eine Herausforderung dar. Schließlich wurde entschieden, die erwähnte Schenkung als eigenen Unterbestand zu behandeln, um die unterschiedliche Provenienz weiterhin sichtbar zu halten. Das übrige Material wurde soweit möglich in Verlagsarchiv und persönlichen Nachlass getrennt, um eine größtmögliche Handhabbarkeit für die Recherche und Nutzung zu erreichen. Da Verlagsarchiv und persönlicher Nachlass Stuffers jedoch stark miteinander verquickt sind, konnte eine solche Trennung in Geschäfts- und Privatdokumente nicht immer eindeutig sein. Besonders bei den umfangreichen Korrespondenzen erwies sich die Zuordnung des Materials zu Verlagsarchiv oder persönlichem Nachlass bisweilen als herausfordernd: Stuffer fühlte sich vielen seiner unter Vertrag stehenden Autor:innen und Illustrator:innen, seiner Mitarbeitenden sowie einigen Buchhandelskollegen über Jahre hinweg auch privat verbunden, desgleichen nahm sein privates Umfeld regen Anteil an den Geschicken des Verlags. Deutlich wird immer wieder, welch maßgebliche Bedeutung der Verlagsbetrieb für die Person Herbert Stuffers hatte und welchen Raum er in Stuffers Leben einnahm; daher wurden Zweifelsfälle in der Regel dem Verlagsarchiv zugeordnet. Der Bestand setzt sich mehrheitlich aus Verlagsdokumenten wie Korrespondenz, Verträgen, Honorarabrechnungen oder handschriftlichen Notizen Stuffers zusammen, zwischen denen sich verstreut, aber in nicht unwesentlicher Menge auch private Dokumente wie Briefe, Fotografien, Orden oder gesammelte Zeitungsausschnitte befanden. Zu den Korrespondenzen zählen auch über 40 Briefe aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die durch ihr gegenüber dem sonstigen Bestand deutlich höheres Alter auffällig hervorstechen. Der antiquarisch erworbene Teil des Nachlasses enthält zudem zahlreiche Unterlagen zum kurzlebigen Kulturrat der Stadt Baden-Baden, dem Herbert Stuffer als Gründungsmitglied ab Oktober 1945 angehörte. Diese Dokumente, darunter Gründungsstatuten, Protokolle und Korrespondenz, resultieren aus Stuffers Mitgliedschaft und seiner Tätigkeit als Schriftführer in diesem kulturfördernden Gremium der unmittelbaren Nachkriegszeit. Die Institution, aus einer von der französischen Besatzungsmacht eingesetzten Prüfungskommission für das Buchwesen hervorgegangen, wurde bisher nicht genauer untersucht5. Weil bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sowohl Stuffers verlegerisches Profil als auch sein privates Engagement zum Tragen kamen, fanden diese Akten – quasi als Scharnier – ihren Ort am Ende der Verlagsdokumentation und damit vor dem persönlichen Nachlass. In Letzterem wurden nach der privaten Korrespondenz Stuffers seine Lebensdokumente einschließlich der Fotografien eingeordnet; weitere Unterlagen, darunter auch gesammelte Zeitungsausschnitte, bilden den Schluss. Für die Erfassung der Dokumente in Kalliope6, der Verbunddatenbank für Nachlässe, Autographen und Verlagsarchive, mussten zahlreiche Normdatensätze dort bzw. in der 3 Die zugehörige Büchersammlung konnte bereits früher in Eigenleistung der BLB erschlossen werden und ist im Verbund katalogisiert. 4 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101-2019051405 5 Ein Beitrag zu diesem bisher weitgehend unerforschten Thema erscheint demnächst: Franziska Schaudeck, "Der Kulturrat (der Stadt) Baden-Baden – eine Annäherung", in Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 169 (2021) (im Druck). 6 https://kalliope-verbund.info 10
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) GND neu angelegt werden. Dies betraf knapp 170 Personen- und Körperschaftsdatensätze in Kalliope und rund 75 Personendatensätze in der GND. Insgesamt wurde der Bestand in über 350 Datensätzen erfasst, die weit über 9.000 Dokumente abbilden. Dabei wurden Korrespondenzen in 237 Datensätzen detailliert beschrieben, während Geschäftsunter- lagen meist stärker zusammengefasst und in Themenkonvoluten bzw. Vorgangsakten katalogisiert wurden. Im Zuge der Feinordnung und der Beschriftung wurden weitere restauratorische Maßnahmen notwendig: Knapp 220 Dokumente bearbeitete das Team Bestandserhaltung der Badischen Landesbibliothek im Verlauf des Projekts. Meist betraf dies das Beheben kleinerer Schäden, etwa das Schließen kleiner Risse und Löcher oder das Entfernen von Kleberesten, z.B. von ehemaligen provisorischen Ringlochverstärkungen. In wenigen Fällen mussten individuelle Verpackungen zur sachgerechten Lagerung etwa von Orden und Studentenabzeichen Stuffers hergestellt werden. Ungeachtet der teilweise unvollständigen Überlieferung lassen sich mittels des nun erschlossenen Bestands die Stuffer-Verlagsgeschichte und die Biographien mancher der mit ihr verbundenen Personen wie Axel Eggebrecht, Max und Gerda Mezger oder Marianne Baumann-Scheel vervollständigen und um neue interessante Blickwinkel ergänzen. Die Dokumente zu Karin Michaelis sind hinsichtlich ihres persönlichen Kontakts zu Stuffer spärlich, dokumentieren aber prägnant die frühe Rezeption ihrer populären Bibi- Romane sowie deren Publikations- und Vertriebsverbot während des NS-Regimes. Auch die Auseinandersetzungen mit dem Schweizer Verlag Rascher & Cie. um Bibi- Lizenzausgaben in den Nachkriegsjahren lassen sich detailliert nachvollziehen. Bei Lisa Tetzner, einer weiteren Schlüsselautorin des Verlags, überwiegen die Dokumente nach 1945, besonders jene zum bisweilen kontroversen Austausch mit dem Verlag H. R. Sauerländer um Verlagsrechte. Abb. 2: Umschlag des erfolgreichen Kinderbuchs Tunt, 1954. Badische Landesbibliothek, K 3193 A 110,1 11
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Bedeutsam sind auch die überlieferten Dokumente zu einigen Autor:innen und Illustrator:innen, für die genauere personenbezogene Studien bisher noch ausstehen, wie beispielsweise Georg Albrecht von Ihering und Martha Roegner. Auch die mitunter prekäre bis ambivalente Situation des Verlags, die aus den Dokumenten hervorgeht, ist als Fallbeispiel für das Agieren der Branche während der NS-Zeit beachtenswert. So nahmen etwa trotz mehrerer „unerwünschter“ oder verbotener Künstler:innen im Stuffer’schen Portfolio verschiedene Bildungsorgane des NS-Regimes über Jahre hinweg immer wieder Bücher des Verlags in ihre Empfehlungslisten auf – ein Vorgang, den Stuffer stets sehr aktiv betrieb und der seinem Verlag wohl das Überleben in den Kriegsjahren sicherte. Schließlich bietet der persönliche Nachlass des badischen Verlegers in vielerlei Weise eine Dokumentation der deutschen und europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, als deren Zeitzeuge Herbert Stuffer gesehen werden muss. Das geschäftliche Handeln wie auch die Schwierigkeiten, mit denen Stuffer während und nach der NS-Zeit zu kämpfen hatte, spiegeln exemplarisch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen- bedingungen seiner Zeit. Die nun recherchierbaren Dokumente lassen somit einen reichen Ertrag für buchhandels- wie auch personengeschichtliche Arbeiten erwarten. Stephanie Heck, Annika Stello, beide Badische Landesbibliothek, Karlsruhe 12
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Aus dem Regionalverband Am 19. November 2021 fand die 40. Mitgliederversammlung des VDB Regionalverbands Südwest statt, diesmal als rein virtuelle Veranstaltung. Der Vorstand des Regionalverbands hatte sich für diese Veranstaltungsform entschieden, nachdem sich bereits in den Sommermonaten abzeichnete, dass die pandemische Lage weiterhin andauern wird. Im Oktober 2020 hatte der Regionalverband zwar versucht, statt der üblichen Jahresversammlung wenigstens die Mitgliederversammlung 2020 mit einem kleinen Rahmenprogramm in Freiburg im Breisgau als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Aufgrund der damaligen Situation gab es jedoch so gut wie keine Anmeldungen bzw. wieder kurzfristige Absagen seitens der Mitglieder, sodass letztendlich lediglich der Vorstand an der Mitgliederversammlung 2020 anwesend war. Wichtige Tagesordnungspunkte wie z. B. die turnusmäßig anstehende Wahl des Vorstands konnten deshalb nicht durchgeführt werden. Deshalb konnte auch nicht das vakante Vorstandsamt der Schriftführung nach dem Ausscheiden von Maria Gramlich aus dem Vorstand 2019 wiederbesetzt werden. Allerdings gelang es dem Vorstand im Nachgang zur Mitgliederversammlung des VDB (Bundesverband) Paulina Zakrzewska für die Mitarbeit im VDB Regionalverband Südwest zu interessieren. Frau Zakrzewska ist beim Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz Koblenz u. a. als Fachreferentin tätig. Gemäß § 4 Nr. 2 der Satzung des Regionalverbands hat der amtierende Vorstand bei seiner Vorstandsitzung am 9. Juni 2021 Paulina Zakrzewska dann kommissarisch für die restliche Amtszeit in den Vorstand berufen. Gleichzeitig wurden dabei auch die Vorstandsämter teils neu verteilt: Imma Hinrichs, die bisherige stellvertretende Vorsitzende, übernahm das Amt der Schriftführerin, Paulina Zakrzewska das der stellvertretenden Vorsitzenden. Um diese Erweiterung des Vorstands möglichst bald durch eine Mitgliederversammlung bestätigen zu lassen, hatte sich der Vorstand entschlossen, ohne weitere Berufung auf die Ausnahmereglung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das nochmals eine weitere Verschiebung der Wahl erlaubt hätte, in 2021 zumindest eine virtuelle Mitgliederversammlung inklusive Neuwahl des Vorstands durchzuführen. Nach eingehender Beratung, rechtlicher Prüfung und ausführlichen Tests fiel die Entscheidung für die technische Umsetzung hierfür auf die Nutzung der Videokonferenzsoftware Zoom und auf den Einsatz des kostenfreien Abstimmungstools Mentimeter für die Vorstandswahl. Die technische Betreuung während der Veranstaltung übernahm dankenswerterweise Katherine Gómez Mujica von der Bibliothek der PH Freiburg. An der Mitgliederversammlung und der Vorstandswahl nahmen 19 stimmberechtigte Mitglieder teil. Für die Wahl zum Vorstand kandidierten die amtierenden Vorstandsmitglieder. Trotz des Aufrufs im Einladungsschreiben zur Mit- gliederversammlung gingen keine weiteren Kandidaturen ein. Die Durchführung der Wahl lag auch dieses Mal wieder in den bewährten Händen von Ludger Syré als Wahlleiter. Folgende Vorstandsmitglieder wurden durch die Wahl in ihrer Funktion für eine weitere Amtszeit von 2 Jahren bestätigt (Angabe entspricht der Reihenfolge der Wahldurchgänge via www.menti.com): Dr. Robert Scheuble (Vorsitzender), Bibliothek der PH Freiburg; Paulina Zakrzewska (stellv. Vorsitzende), Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Rheinische Landesbibliothek, Koblenz; Carlheinz Straub (Schatzmeister), Trier; Dr. Imma Hinrichs (Schriftführerin), UB Stuttgart. 13
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Ebenfalls per Abstimmung über Mentimeter wurden die beiden langjährigen Kassenprüfer Stefan Drößler und Bernd-Christoph Kämper, beide UB Stuttgart, in ihrem Amt bestätigt. Screenshot aus der Mitgliederversammlung 2021 des VDB-Regionalverbands Südwest Im Rahmen des nachfolgenden Tagesordnungspunktes „Bericht aus dem Bundesvorstand“ von Prof. Heidrun Wiesenmüller, HdM Stuttgart, ergab sich u. a. eine lebhafte Diskussion zum aktuellen Thema einer genderneutralen Umbenennung bzw. Neubenennung der Veranstaltung „Deutscher Bibliothekartag“. Frau Wiesenmüller will das durchweg positive Meinungsbild der Mitglieder der Versammlung hierzu mit in die Diskussion des Bundesvorstands nehmen, der zum Bibliothekskongress im nächsten Jahr in Leipzig einen Vorschlag vorstellen will. Der Vorstand des VDB-Regionalverbands Südwest bedankt sich an dieser Stelle für die Unterstützung der Mitglieder sowie ihre Anregungen und freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit in der neuen Amtszeit! Bleibt als Fazit zur gelungenen Premiere einer virtuellen Mitgliederversammlung zu hoffen, dass es im kommenden Jahr wieder möglich sein wird, eine Mitgliederversammlung in der gewohnten Form einer Jahresversammlung mit einem Fortbildungsteil als Präsenz- veranstaltung anzubieten. Paulina Zakrzewska, LBZ Rheinland-Pfalz, Koblenz 14
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Kooperative Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten 2015 veröffentlichte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) mit ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen eine Übersicht über die Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in den deutschen Archiven und Bibliotheken. Gleichzeitig stellen diese Empfehlungen einen Wegweiser für die zu treffenden einrichtungs- und länderübergreifenden Abstimmungen aller Verantwortungsebenen zur Einleitung von Gegenmaßnahmen dar. Zur Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 empfiehlt die KEK die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen territorialen Zuständigkeiten in den Ländern in Anspruch zu nehmen: das regionale Pflichtexemplar soll demnach das Exemplar eines in der Regel mehrfach überlieferten Titels sein, das im Rahmen von Bestandserhaltungsmaß- nahmen massenentsäuert wird. Werden alle regionalen Pflichtexemplare von den jeweils zuständigen Regionalbibliotheken massenentsäuert, ist das gedruckte nationale Kulturerbe effektiv gesichert. Die Pflichtablieferung stellt sicher, dass die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle gesammelt und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufbewahrt wird. Dies geschieht auf Ebene des Bundes mit der Abgabe zweier Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und auf Ebene der Länder mit der Abgabe eines Pflichtexemplars an die jeweils zuständige Landesbibliothek. In Baden-Württemberg teilen sich die Badische Landesbibliothek (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek (WLB) diese Aufgabe. Grundlage dafür ist das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz von 1976. Der Umfang der Literatur, die über das Pflichtexemplargesetz in den Bestand der BLB gelangt, ist dabei sehr groß: Allein 2020 lag der Anteil des Pflichtzugangs bei gedruckten Monographien bei 59%. Um die zu entsäuernden (hier: badischen) Pflichtexemplare identifizieren zu können, müssen diese in der K10plus-Datenbank als solche kenntlich gemacht werden. Zumindest die badischen Pflichtexemplare waren bis jetzt noch nicht als solche markiert. Um Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsabsprachen in der Datenbankstruktur verzeichnen zu können, wurde im Rahmen des KEK-Projekts Einheitlicher Nachweis (2016–2018) das neue PICA-Datenfeld 4233 geschaffen, in dem zum Beispiel Entsäuerungsmaßnahmen oder eine dauerhaft gesicherte Archivierung eines Titels eingetragen werden können. Zum Beispiel ist der 1978 bei Nomos in Baden-Baden erschienene Titel: Der Schutz der Schöpfungen von Kunsthandwerkern7 ein badisches Pflichtexemplar. Er befindet sich in den Beständen von 14 Bibliotheken, die in K10plus katalogisieren, darunter auch in dem der BLB. Da er im oben genannten Datenfeld als badisches Pflichtexemplar mit Bestand an der BLB markiert ist, gilt die Archivierung als dauerhaft gesichert. Die anderen besitzenden Bibliotheken können diesen Titel theoretisch aussondern. Das so markierte Pflichtexemplar wäre auch jenes Exemplar, das prioritär zu entsäuern wäre. 7Der Titel ist im SWB-Online-Katalog unter folgendem Link aufrufbar: https://swb.bsz- bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=023292946&INDEXSET=21 15
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Abbildung 1: Titel: „Der Schutz der Schöpfungen von Kunsthandwerkern“ mit Markierung als dauerhaft archiviertes badisches Pflichtexemplar im PICA-Datenfeld 4233 Die K10plus-Datenbank beinhaltet 200 Millionen Bestandsnachweise. Um alle badischen Pflichtexemplare mit einer Erhaltungsverpflichtung markieren zu können, mussten erst alle in Baden erschienenen Titel aus der Gesamtdatenmenge extrahiert werden. Um diese Titel herauszufiltern, wurde im Rahmen des BSZ-Projekts bwLastCopies eine Liste aller baden- württembergischen Orte erstellt. Mit ihr wurde der gesamte Titeldatenbestand im K10plus abgefragt. Alle so als badische Pflichttitel identifizierten Titel wurden dann in einem weiteren Schritt mit einer Erhaltungsverpflichtung markiert. Insgesamt wurde bei 441.000 badischen Pflichtexemplaren, die sich im Bestand der BLB befinden, eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. Ein signifikanter Anteil der badischen Pflichtexemplare befindet sich jedoch gar nicht im Bestand der BLB, sondern in den Beständen anderer baden-württembergischer Bibliotheken. Für den Zeitraum von 1851 bis heute trifft dies auf 20 Prozent aller badischen Pflichtexemplare zu. 16
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Abbildung 2: Anteil realer und virtueller Pflichtexemplare in Bibliotheken in baden- württembergischer Trägerschaft Der historische Bestand der BLB an Druckschriften aus Baden ist aus zwei Gründen sehr rudimentär: Das Pflichtexemplarrecht in Baden war zwischen 1868 und 1936 ausgesetzt, weshalb ein Großteil des badischen Schrifttums gar nicht in ihren Bestand gelangte. Und auch das, was in diesem Zeitraum als badisches Druckerzeugnis in die BLB gelangte, ist nicht erhalten, denn die BLB erlitt 1942 kriegsbedingt einen Totalverlust ihres Druckschriftenbestandes. Da die badischen Pflichtexemplare in anderen Bibliotheken ebenfalls vor Aussonderung bewahrt bzw. als zu entsäuerndes Exemplar gekennzeichnet werden sollten, wurde auch hier eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. Das erfolgte absteigend nach historischer bzw. gegenwärtiger „Zuständigkeit“: beginnend bei der anderen baden-württembergischen Pflichtexemplarbibliothek, der WLB, darauf folgend die badischen und dann die württembergischen Universitätsbibliotheken sowie anschließend alle anderen wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Baden- Württemberg. Wenn sich nun ein badischer Titel nicht im Bestand der BLB, dafür aber zum Beispiel im Bestand der Universitätsbibliothek Heidelberg befindet, ist dieser nun ebenfalls im K10plus-Katalog als badisches Pflichtexemplar markiert. Falls der Titel dort ausgesondert werden soll, bietet die Universitätsbibliothek Heidelberg den Titel der BLB zur Übernahme an. So wurde für 109.000 badische Pflichtexemplare, die sich nicht im Bestand der BLB befinden, eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. Insgesamt konnten so 550.000 badische Pflichtexemplare in der K10plus-Datenbank als dauerhaft archiviert markiert werden. Auch das württembergische Pflichtexemplar im Zuständigkeitsbereich der WLB konnte im Rahmen von bwLastCopies wie hier beschrieben – mit gegenläufigen Verantwortungen beim Verpflichtungsalgorithmus – gekennzeichnet werden. 17
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Wozu dient das badische Modellprojekt nun aber? Zum einen dient es als Referenz für die KEK-Strategie einer Massenentsäuerung in verteilter regionaler Zuständigkeit. Mit den nun in der K10plus-Datenbank markierten badischen Pflichttiteln verfügt die KEK nicht nur über eine valide Mengenangabe, sondern auch über eine titelgenaue Zuordnung, welches Exemplar zu entsäuern ist. Zum anderen ist mit der retrospektiven Massenauszeichnung aller monographischen badischen Druckschriften ab 1851 ein erster Ausgangspunkt für ein bundesweites Gesamtsystem zur Bestandserhaltung geschaffen worden. Weitere freiwillige, kooperativ und überregional zu organisierende Erhaltungsverpflichtungen der Regionalbibliotheken anderer Bundesländer sind jetzt schon möglich – mit K10plus steht zudem in zehn von 16 Bundesländern eine gemeinsame Datengrundlage zur Verfügung. Michael Fischer, BLB, Karlsruhe 18
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Nachrichten BLB beteiligt sich am Deutschen Zeitungsportal Im Oktober 2021 ist das Deutsche Zeitungsportal online gegangen, zu finden ist es unter https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper. Das Portal bietet den Nutzenden einen zentralen Zugriff auf historische Zeitungen aus drei Jahrhunderten. Aufgebaut wurde es von vier Projektpartnern, nämlich der Deutschen Nationalbibliothek, der SLUB Dresden, der Staatsbibliothek zu Berlin und dem FIZ Karlsruhe. Das Portal bietet vier Kernfunktionalitäten; dabei handelt es sich um eine Volltextsuche, Einstiege nach Titel, Ort und Datum, einen integrierten Viewer und eine Referenzierung auf Ausgabenebene. Zum Start fanden sich auf dem Portal 247 Zeitungen, 591.837 Zeitungsausgaben und 4.464.846 Zeitungsseiten, von denen 82% volltexterkannt sind, aus neun Bibliotheken. Davon sind ca. 1,6 Millionen volltexterkannte Seiten von der BLB; damit ist die BLB derzeit der größte Datenlieferant. Folglich kann man nun in den badischen Zeitungen wie z.B. dem Badischen Beobachter, der Badischen Landes-Zeitung, den Badischen Neuesten Nachrichten, der Badischen Presse, dem Karlsruher Tagblatt und der Karlsruher Zeitung überregional recherchieren. Die DDB hat angekündigt, dass in der zweiten Projektphase u.a. die technische Weiterentwicklung, die Verbesserung der Volltexte und die Gewinnung weiterer Datenpartner, auch aus dem Archivbereich, im Fokus stehen werden. Zudem sollen natürlich weitere Zeitungen hinzukommen. Daran wird sich auch die BLB mit weiteren badischen Zeitungen beteiligen. Jana Madlen Schütte, BLB, Karlsruhe 19
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Personelles: Referendarinnen und Referendare in der Südwestregion: In Baden-Württemberg haben fünf Referendarinnen und Referendare zum 01.10.2021 ihren Vorbereitungsdienst angetreten: Dr. Steffen Burk (UB Freiburg), Barbara Dietlinger (BLB Karlsruhe), Dr. Sabine Moser (UB Mannheim), Philipp Sigg (kiz Ulm) und Sonja Thielen (KIM Konstanz). In Rheinland-Pfalz haben ebenfalls zum 01.10.2021 Ludwig Liebl (UB Trier) und Beate Umann (LBZ Rheinland-Pfalz) das Referendariat begonnen. Neue Bibliotheksleitungen in der Südwestregion: Zum 01.10.2021 hat Frau Susanne Schneider, bisher Evangelische Hochschule Freiburg, die Leitung der Hochschulbibliothek in Esslingen übernommen. Am 01.11.2021 hat Stefan Farrenkopf (bisher UB Kiel) die Leitung des Kommunikations-, Informations- und Medienzentrums (KIM) der Universität Hohenheim übernommen. Er folgt auf Karl-Wilhelm Horstmann, der am 31.10.2021 in den Ruhestand getreten ist. Zum 01.01.2022 wird Oliver Kohl-Frey die Leitung des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrums (KIM) der Universität Konstanz übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Petra Hätscher an, die zum 31.12.2021 in den Ruhestand geht. Nach fast zwei Jahren kommissarischer Leitung wurden Kathrin Flohr und Rahel Zoller zum 01.08.2021 zu Leiterinnen der gemeinsamen Bibliothek LIV – lernen. informieren. vernetzen. der Heilbronner Hochschulen ernannt. Zum 01.09.2021 hat Annika Neumann die Leitung der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen von Uwe Rothfuß übernommen. Uwe Rothfuß ist zum 30.04.2021 in den Ruhestand getreten. Seit April 2021 ist Dr. Natalie Maag Leiterin der Bibliothek des Deutschen Literaturarchivs Marbach. Sie folgte dort auf Jutta Bendt, die Ende 2019 in den Ruhestand ging. In der Zwischenzeit wurde die Bibliothek kommissarisch von Dr. Dietrich Hakelberg und danach von Dr. Julia Maas geleitet. Frau Maag war zuvor Direktorin der Bibliothek der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt am Main. 20
Südwest-Info: Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbands Südwest Nr. 34 (2021) Ankündigungen und Termine: Der 8. Bibliothekskongress Leipzig 2022 wird unter dem Titel #FreiräumeSchaffen vom 31.05.-02.06.2022 im Congress Center Leipzig stattfinden. Weitere Informationen unter https://www.bid-kongress-leipzig.de/ Die Jahresversammlung 2022 des VDB-Regionalverbands Südwest ist für den späteren Sommer oder Anfang Herbst an der Württembergischen Landesbiblio- thek in Stuttgart geplant. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Einladung und zu gegebener Zeit unter: https://www.vdb-online.org/landesverbaende/sw/ Einen umfassenden Terminkalender für Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter https://www.library-training.de/ Haben Sie an Ihren Mitgliedsbeitrag für 2021 gedacht? Falls noch nicht geschehen, empfehlen wir die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Der Mitgliedsbeitrag ermäßigt sich dann um 15 Euro – und Sie brauchen nicht mehr selbst an die Überweisung zu denken. Für Mitglieder im Ruhestand gilt ein ermäßigter Beitrag. Um die Ermäßigung in An- spruch zu nehmen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Alle Informationen zum Mitgliedsbeitrag finden Sie hier: https://www.vdb-online.org/mitgliedschaft/ 21
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