Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt

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Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Mitwirkung

     Sutz - Lattrigen
Revision Ortsplanung

     Erläuterungsbericht

            Januar 2008
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

      Impressum

      Bearbeitung

      planum biel ag
      Raum- und Verkehrsplanung
      B. Rechbergerstrasse 1
      p.o. 1262
      2501 Biel Bienne

      T. 032 365 64 64
      F. 032 365 64 63
      contact@planum.ch

      Autoren

      Thomas Zahnd, planum biel ag
      Daniel Sigrist, planum biel ag

      Auftraggeberin

      Einwohnergemeinde Sutz - Lattrigen
      Poststrasse 21
      2572 Sutz - Lattrigen

      28. Januar 2008

Fassung Mitwirkung                           Seite 2
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

                                        Inhaltsverzeichnis

                                        1.   Ausgangslage                                             Seite 6

                                             1.1      Heutige Ortsplanung
                                             1.2      Rechtsgrundlage
                                             1.3      Zielsetzung Gemeinderat
                                             1.4      Leitbild der Gemeinde
                                             1.5      Planungsgutachten

                                        2.   räumliches Entwicklungsleitbild                          Seite 9

                                             2.1      Zweck und Vorgehen
                                             2.2      Entwicklungsabsichten
                                             2.3      Resultat der Mitwirkung
                                             2.4      Konsequenzen aus dem Entwicklungsleitbild

                                        3.   Baulandbedarf                                           Seite 12

                                             3.1      Bevölkerungsentwicklung
                                             3.2      Bevölkerungsentwicklung Prognose
                                             3.3      Baulandbedarf
                                             3.4      Flächen für öffentliche Nutzungen

                                        4.   Zonenkapazität                                          Seite 14

                                             4.1      Bestehende Zonenkapazität Wohnen
                                             4.2      Bestehende Zonenkapazität Gewerbe
                                             4.3      Ein- und Umzonungsgesuche

                                        5.   Planungsinstrumente                                     Seite 16

                                             5.1      Zonenplan
                                             5.2      Baureglement
                                             5.3      Erschliessungsprogramm
                                             5.4      Abgeltung des Planungsausgleichs
                                             5.5      Verkehrsrichtplan
                                             5.6      Landschaftsrichtplan
                                             5.7      Gefahrenkarte

                                        6.   Bauzonen                                                Seite 19

                                             6.1      Geringfügige Änderungen
                                             6.2      Umzonungen
                                             6.3      Einzonungen
                                             6.4      Einzonung nach Studienauftrag
                                             6.5      Bilanz der Baulandreserven

                                        7.   Verfahren                                               Seite 34

                                             7.1      Panungsgutachten
                                             7.2      Entwicklungsleitbild bis Mitwirkung
                                             7.3      Vorprüfung, Auflage und Beschlussfassung
                                             7.4      Zeitplan Revision der Ortsplanung

                                        Anhang                                                       Seite 36

                                        A1   Ortsplanungskommission / Projektorganisation
                                        A2   Zonenreserven per 2007
                                        A3   Bilanz der Baulandreserven per 2007
                                        A4   Beurteilung des kommunalen Wohn-Baulandbedarfs
                                        A5   Einzonungsgesuche 2007
                                        A6   Beurteilung der Einzonungsgesuche > Wohnen
                                        A7   Richtlinien über die Abgeltung des Planungsausgleichs

Fassung Mitwirkung                                                                                              Seite 3
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

                                        Dokumentenverzeichnis

                                        Planungsgutachten
                                        Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen
                                        Bericht, Mai 2006

                                        Räumliches Entwicklungsleitbild
                                        Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen
                                        Bericht, Januar 2007

                                        Räumliches Entwicklungsleitbild
                                        Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen
                                        Ergebnisse der Mitwirkung
                                        Bericht, April 2007

                                        Studienauftrag Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG
                                        Programm zum Studienauftrag
                                        11. Juli 2007 und 18. Juli 2007

                                        Studienauftrag Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG
                                        Beurteilungsbericht
                                        5. Oktober 2007

                                        * Zonenplan Gemeinde Sutz-Lattrigen
                                        Öffentliche Mitwirkung
                                        Januar 2008

                                        * Baureglement Gemeinde Sutz-Lattrigen (inkl. Anhang)
                                        Öffentliche Mitwirkung
                                        Januar 2008

                                        * Erläuterungsbericht Ortsplanungsrevision
                                        (Bericht nach Art. 47 RPV)
                                        Öffentliche Mitwirkung
                                        Januar 2008

                                        * Verkehrsrichtplan Gemeinde Sutz-Lattrigen
                                        Öffentliche Mitwirkung
                                        Januar 2008

                                        * Erläuterungsbericht Verkehrsrichtplan
                                        inkl. Zonen- und Massnahmenkonzept Tempo 30
                                        Öffentliche Mitwirkung
                                        Januar 2008

                                        * Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung

                                        Abkürzungen

                                        AGR                    Amt für Gemeinden und Raumordnung
                                        AZ                     Ausnützungsziffer
                                        BauG                   Baugesetz Kanton Bern
                                        BGF                    Bruttogeschossfläche
                                        BR                     Baureglement der Gemeinde Sutz-Lattrigen
                                        Ew                     Einwohner
                                        ha                     Hektare (= 10’000 m2)
                                        OPK                    Ortsplanungskommission
                                        RPG                    Raumplanungsgesetz
                                        RPV                    Raumplanungsverordnung
                                        SFG                    See- und Flussufergesetz
                                        USP                    Uferschutzplan
                                        Whg                    Wohnung
                                        ZÖN                    Zone mit öffentlicher Nutzung
                                        ZP                     Zonenplan
                                        ZPP                    Zone mit Planungspflicht

Fassung Mitwirkung                                                                                        Seite 4
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

                                        Plan- und Grundlagenverzeichnis

                                        Zonenplan, September 1993
                                        Revisionen/Änderungen
                                            23.07.2002        USP "Campingplatz"
                                            10.07.2002        Anpassung: Zonen mit Planungspflicht (ZPP)
                                                              Nr. 1, 2, 3 und 6
                                            21.02.2001        Teil-Änderung: "Grube Lattrigen"
                                            27.10.2000        "Rebenackerweg"
                                            12.05.2000        Teil-Änderung: ZöN "A" und Parz. Nr. 317
                                            11.06.1996        Änderung: Parz. Nrn. 232 und 545

                                        Baureglement, September 1993
                                        Revisionen/Änderungen
                                            21.02.2001        Teil-Änderung: "Grube Lattrigen"
                                            12.05.2000        Teil-Änderung: Parz. Nr. 317

                                        Überbauungsordnung:
                                        "Rebenackerweg" Überbauungsordnung                             27.10.2000
                                        "Mörigenweg" Überbauungsordnung                                12.08.1996
                                        - Revisionen/Änderungen                                        19.01.2004
                                        "Grossacker" Überbauungsordnung                                18.05.1994
                                        "Kirchrain" Überbauungsordnung                                 11.10.1991
                                        - Revisionen/Änderungen                                        27.05.2004
                                                                                                       28.08.2000
                                                                                                       13.05.1996
                                        "Gewerbezone Lattrigen"                                        10.10.1990
                                        "Juraweg" Detailerschliessungsplan                             15.05.1985
                                        "Poststrasse" Überbauungsplan Nr.1.2                           14.05.1982
                                        “Gewerbezone Herdi”                                            03.04.1974
                                        - Revisionen/Änderungen                                        12.03.1992
                                                                                                       April 1993
                                                                                                       Mai 2003

                                        Uferschutzpläne:
                                        Teilplan 1 Uferschutzplan "Campingplatz"                       23.07.2002
                                        - Revisionen/Änderungen                                        13.10.2003
                                        Teilplan 2 Uferschutzplan "von Rütte-Gut"                      24.07.2002
                                        Teilplan 3 Uferschutzplan                                      26.01.2005
                                        - Revisionen/Änderungen                                        13.10.2003
                                                                                                       21.09.2007
                                        Teilplan 4 Uferschutzplan                                      26.01.2005

                                        Richtpläne:
                                        Richtplan Kanton Bern, März 2005
                                        Richtplan Region Biel-Seeland, Februar 1991
                                        Agglomeration Biel, Richtplan Siedlung und Verkehr, Entwurf Oktober 2007
                                        Kantonaler Richtplan Veloverkehr, Dezember 2004
                                        Richtplan Landschaft Gemeinde Sutz-Lattrigen, Oktober 2007

                                        Inventare:
                                        Bauinventar der Gemeinde Sutz-Lattrigen, Dezember 2004
                                        Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), 1978 und 1983
                                        Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS)

                                        Leitbilder:
                                        Leitbild der Gemeinde Sutz-Lattrigen, Oktober 2006

                                        Studien:
                                        Studie Verkehrskorridor rechtes Bielerseeufer, Schlussbericht, Februar 2002

Fassung Mitwirkung                                                                                                    Seite 5
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

1.     Ausgangslage
1.1    Heutige Ortsplanung

       Die Gemeinde Sutz-Lattrigen beschloss am 15. Dezember 2005 auf Antrag des Gemeinderates,
       die Ortsplanung zu überarbeiten. Die Ortsplanung wurde anfangs der 90er Jahre erarbeitet und
       am 22. September 1993 durch die Baudirektion genehmigt. Die Grundordnung besteht aus dem
       Baureglement, dem Zonenplan und 12 Überbauungsordnungen, Uferschutzplänen oder
       Detailerschliessungsplänen. Das Baureglement und der Zonenplan haben sich grundsätzlich
       bewährt. Seit 1993 wurden mehrere Ergänzungen und Änderungen vorgenommen. Insbesondere
       wurden die Uferschutzpläne gemäss See- und Flussufergesetz (SFG) genehmigt.

       Nach der Revision der Ortsplanung möchte die Gemeinde ein zukunfttaugliches Planwerk zur
       Verfügung haben, welches die nötigen Folgeaufgaben und -kosten aufzeigt. Die revidierte
       Ortsplanung soll im Dezember 2008 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.

       Die Revision der Ortsplanung wird durch die Ortsplanungskommission (OPK) und das Planungsbüro
       Planum Biel AG erarbeitet. Der Gemeinderat ist in der Kommission mit 2 Mitgliedern vertreten.
       Die Zusammensetzung der OPK und die Projektorganisation sind im Anhang A1 dokumentiert.

       Worum geht es in der Ortsplanung?

       -   Die Ortsplanung bedeutet ein Festlegen und Ordnen der Siedlungsentwicklung mit
           raumwirksamen Massnahmen auf kommunaler Ebene.
       -   Die Ortsplanung strebt, in Abstimmung mit dem Finanzprogramm der Gemeinde, eine geordnete
           Siedlungsentwicklung (insbesondere der Infrastrukturanlagen) an.
       -   Die Ortsplanung regelt die finanziellen Konsequenzen der Erschliessung.
       -   Die Ortsplanung bezweckt ein Erhalten und Fördern der natürlichen Ressourcen von Landschaft,
           Umwelt und Natur.
       -   Die Ortsplanung legt nebst der quantitativen auch die qualitative Entwicklung der Gemeinde
           fest.

1.2    Rechtsgrundlage

       Die Nutzungspläne sind alle 10 bis 15 Jahre zu überarbeiten, wenn sich die Verhältnisse wesentlich
       geändert haben (Art. 21 Abs. 2 Raumplanungsgesetz RPG). Die wichtigsten neueren oder
       geänderten Gesetzesgrundlagen sind:

       Baugesetz (BauG):
       Das Baugesetz vom 9. Juni 1985 wurde verschiedentlich angepasst, letztmals 2001. Es verpflichtet
       die Gemeinden unter anderem, für die nicht oder nur teilweise erschlossenen Bauzonen ein
       Erschliessungsprogramm zu erarbeiten (Art. 108 BauG)

       Denkmalpflegegesetz
       Die Denkmalpflege hat ein Bauinventar der Gemeinde erstellt (in Kraft seit Dezember 2004). Die
       Gemeinde ist aufgefordert, die Nutzungsplanung darauf abzustimmen.

       Wasserbauverordnung (WBV)
       Mit der Änderung von Art. 21 WBV vom 2. November 1994 haben die Kantone am 01.01.1999
       den Auftrag erhalten, den notwendigen Raum der Gewässer in der Richt- und Nutzungsplanung
       sowie bei ihren übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Das Massnahmenblatt
       E_05 des Kantonalen Richtplans sieht vor, dass bei der Revision der Ortsplanungen der Raumbedarf
       für Fliessgewässer grundeigentümerverbindlich festgelegt wird.

Fassung Mitwirkung                                                                                          Seite 6
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

1.3    Zielsetzung Gemeinderat

       An mehreren Sitzungen zwischen Januar und September 2005 hat sich der Gemeinderat intensiv
       mit Fragen der Gemeindeentwicklung beschäftigt. Die Ortsplanung muss allein schon aufgrund
       ihres Alters überprüft und an neue gesetzliche Grundlagen angepasst werden. Zusätzlich formulierte
       der Gemeinderat folgende Planungsziele:

       -   Die Gemeinde will ihren Dorfcharakter bewahren und fördern. In diesem Sinne wird eine
           Entwicklung angestrebt, welche die Anliegen der Umwelt, Gesellschaft und der Wirtschaft
           gleichwertig berücksichtigt.
       -   Die Gemeinde soll sich in den nächsten 15 Jahren qualitativ entwickeln. Mit der Ortsplanung
           wird ein massvolles Bevölkerungswachstum angestrebt.
       -   Die Gemeinde will die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten und eine sinnvolle Bewirtschaftung
           unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Natur- und Landschaftschutzes gewährleisten.
       -   Die Revision der Ortsplanung soll im Dezember 2008 der Gemeindeversammlung vorgelegt
           werden.

1.4    Leitbild der Gemeinde Oktober 2006

       Im Leitbild der Gemeinde vom Oktober 2006 hat der Gemeinderat für die Gemeindeentwicklung
       folgende Ziele festgelegt (Zusammenfassung):

       Gemeinderat
       - Der Gemeinderat betreibt eine transparente Sachpolitik und ist offen für die Anliegen der
         Bevölkerung.
       - Die Gemeinde verhält sich gewerbefreundlich.
       - Umwelt und Natur sollen zum Nutzen der Bevölkerung erhalten und gepflegt werden.

       Sicherheit
       - Die Gemeinde beugt Aggressionen, Gewalttätigkeiten oder Diskriminierungen vor.
       - Alle Einwohner können sich frei bewegen und sicher fühlen.

       Finanzen
       - Die Gemeinde strebt im Mittel einen ausgeglichenen Finanzhaushalt an.

       Bildung
       - Die Gemeinde investiert in die Jugend und somit in die Zukunft; dazu ist eine optimale
           Infrastruktur die wichtigste Voraussetzung.
       .
       Umwelt und Infrastruktur
       - Die Gemeinde betreibt eine nachhaltige Umweltpolitik, welche die Erhaltung von gesundem
           Wasser, Luft und Boden zum Ziel hat.
       - Das bauliche Wachstum der Gemeinde soll qualitativ und schrittweise erfolgen. Die
           Entwicklung eines Dorfkerns ist anzustreben.
       - Die Gemeinde will die gute Lebens- und Wohnqualität erhalten und, soweit möglich, verbessern.
       - Die Gemeinde betreibt eine nachhaltige Bodenpolitik.
       - Der Erhaltung des Ortsbildes ist besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken.
       - Die Gemeinde betreibt eine ausgewogene Verkehrspolitik.
       - Die Verkehrssicherheit ist mit geeigneten Massnahmen zu realisieren.
       - Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist zu fördern.
       - Die Gemeinde stellt eine begrenzte Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung.

Fassung Mitwirkung                                                                                            Seite 7
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

1.5    Planungsgutachten Mai 2006

       Zwischen Januar und Mai 2006 wurde ein Planungsgutachten zuhanden des Gemeinderates
       erarbeitet. Aufgrund einer Auslegeordnung (wo drückt der Schuh?) und einer Analyse der
       bestehenden, kommunalen Planungen wurde festgelegt, welche Planungsmassnahmen überhaupt
       nötig sind. Die Ergebnisse sind im Planungsgutachten vom 31. Mai 2006 festgehalten. Das
       Gutachten ist vom Gemeinderat am 12. Juni 2006 genehmigt worden.

       Ergebnisse

       Folgende Planungsinstrumente sind veraltet, unvollständig, fehlen oder sind in Arbeit:
       - Zonenplan                                veraltet
       - Schutzgebiete (Landschaft, Ortsbild)     unvollständig
       - Baureglement                             veraltet
       - Landschaftsrichtplan                     in Arbeit
       - Verkehrsrichtplan                        fehlt
       - Erschliessungsprogramm                   fehlt
       - Gefahrenkarte                            fehlt

       Ziele

       Allgemein
       - Übereinstimmung mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans sicherstellen.

       Ortsbild und Siedlungsgestaltung
       - Den Dorfcharakter bewahren und fördern.
       - Siedlungsentwicklung nach Innen anstreben.
       - Die Inhalte des Bauinventars der kantonalen Denkmalpflege sind im Rahmen der Ortsplanung
           umzusetzen.

       Landschaft und Erholung
       - Die Vorgaben der Landschaftsrichtplanung müssen optimal in die Ortsplanung integriert
          werden.

       Verkehr und Umwelt
       - Der Verkehrsrichtplan wird im Rahmen der Ortsplanung erarbeitet.

       Siedlungsentwicklung und Nutzung
       - Die Revision der Ortsplanung soll ein moderates Bevölkerungswachstum und eine bauliche
          Entwicklung anstreben, welche auf die örtlichen Verhältnisse und Strukturen Rücksicht nimmt.
       - Die freien Baulandreserven sind auf eine sinnvolle Grösse gemäss Vorgabe Amt für Gemeinden
          und Raumordnung (AGR) zu optimieren.
       - Für das Gewerbe sind Entwicklungsspielräume zu schaffen.

Fassung Mitwirkung                                                                                       Seite 8
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

2.     räumliches Entwicklungsleitbild
2.1    Zweck und Vorgehen

       Das räumliche Entwicklungsleitbild dient dem Gemeinderat, die Zielrichtung für die Revision der
       Ortsplanung in den Bereichen Ortsbild und Siedlungsgestaltung, Landschaft und Erholung, Verkehr
       und Umwelt sowie Siedlungsentwicklung und Nutzung räumlich und inhaltlich zu präzisieren.

       Die öffentliche Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungsleitbild wurde am 29. Januar 2007 eröffnet.
       Die Ausstellung dauerte vom 30. Januar bis 10. Februar 2007. Die interessierte Bevölkerung
       konnte anhand eines Fragebogens ihre Meinung mitteilen. An zwei Abenden standen die Mitglieder
       der Ortsplanungskommission und der Ortsplaner zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
       Alle Mitwirkungsbeiträge werden in einem Bericht festgehalten und von der Ortsplanungskommission
       kommentiert. Der Bericht ist öffentlich, damit die Bevölkerung nachvollziehen kann, warum welche
       Ideen in der Ortsplanungsrevision berücksichtigt oder verworfen werden (vgl. Räumliches
       Entwicklungsleitbild, Ergebnisse der Mitwirkung, Bericht vom April 2007).

2.2    Entwicklungsabsichten
       (vgl. Räumliches Entwicklungsleitbild Sutz-Lattrigen, Bericht vom Januar 2007)

       Das räumliche Entwicklungsleitbild formuliert Ziele, die im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung
       zur Diskussion gestellt wurden.

       Ortsbild und Siedlungsgestaltung

       -   Die Ortsplanung unterstützt die Erhaltung, Gestaltung und behutsame Erneuerung der beiden
           intakten Dorfkerne Sutz und Lattrigen.
       -   Die bauliche Entwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsbegrenzung stattfinden
           (Siedlungsverdichtung nach Innen).
       -   Eine gute Bau- und Aussenraumgestaltung soll die Qualität der bestehenden und neuen
           Siedlungsgebiete verbessern.
       -   Die markanten Grüngürtel zwischen Ipsach und Mörigen sind zu erhalten. Die geplanten
           Landschaftsschongebiete sollen diese Entwicklungsabsicht unterstützen.
       -   Die im Wirkungsbereich des Uferschutzplanes vorgesehenen Nutzungs- und Schutzvorschriften
           sind konsequent umzusetzen.

       Landschaft und Erholung

       -   im Bereich Seeufer wird in Abstimmung mit der bestehenden Uferschutzplanung (SFG) das
           Entwicklungspotenzial bezüglich Naherholung ausgeschöpft
       -   landschaftlich sensible Gebiete sind durch Landschaftsschongebiete und Siedlungs-
           begrenzungslinien zu schützen
       -   durchgehende, sichere und attraktive Wegverbindungen in und zu den Naherholungsgebieten
           schaffen
       -   Verweilplätze und gesicherte Aussichtsbereiche (z.B. entlang der Seestrasse) schaffen
       -   das Landschaftsbild und das Naherholungsgebiet im Chürzigraben - Oberholz soll zusammen
           mit den Grundeigentümern und der Gemeinde Bellmund nachhaltig aufgewertet werden
       -   im Siedlungsgebiet sollen wichtige Grünräume bestehen bleiben
       -   eingedolte Bäche sollen nach Möglichkeit wieder geöffnet werden
       -   einzelne Hochstammobstgärten sollen erhalten werden
       -   der ländliche Charakter im Umfeld der beiden Dorfkerne soll gewahrt werden
       -   störende Objekte wie Hochspannungsleitungen oder ungenutzte Gewächshäuser werden
           nach Möglichkeit rückgebaut

Fassung Mitwirkung                                                                                         Seite 9
Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       Verkehr und Umwelt

       -   Grundsätzlich sollen die Ortseinfahrten nach ähnlichen Prinzipien gestaltet werden.
       -   Die verkehrsplanerische Lösungsstrategie gemäss der Studie Verkehrskorridor rechtes
           Bielerseeufer ist umzusetzen.
       -   Die beiden Einmündungsbereiche sind mit Alleen / Baumreihen gestalterisch aufzuwerten.
       -   Auf der Hauptstrasse wird eine Verstetigung des Verkehrs auf tieferem Geschwindigkeitsniveau
           angestrebt. Für den Langsamverkehr werden die Querungen mit punktuellen Massnahmen
           gesichert.
       -   Die Gemeinde will Tempo 30 flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet einführen
           (excl. Hauptstrassen). Mit dem Massnahmenkonzept ‘Tempo 30 über das ganze Gemeindegebiet’
           soll die Verkehrssicherheit auf den Gemeindestrassen nachhaltig verbessert werden.
       -   Sichere Fuss- und Velowege sind wichtig, damit eine verstärkte Umlagerung der Alltagsmobilität
           auf die Bahn und das Velo erreicht werden kann.
       -   Öffentlicher Verkehr fördern
           Die Bahn will ihr Angebot optimieren und ausbauen. Dazu gehört auch die Attraktivierung und
           Verbesserung der Zugänge. Zudem soll das Bike + Ride Angebot bei den Haltestellen verbessert
           werden. Im Umfeld der Bahnstation Lattrigen soll ein Park + Ride Angebot für die Bewohner
           Lattrigens geschaffen werden.

       Siedlungsentwicklung und Nutzung

       -   Gemäss gemeinderätlichem Leitbild und aufgrund des Planungsgutachtens (vgl.
           Planungsgutachten Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen, Bericht vom Mai 2006) soll durch
           die Ortsplanung ein sanftes Bevölkerungswachstum zugelassen werden.
       -   Die bauliche Entwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsbegrenzung stattfinden.
       -   Die heutige Betriebsanlage der Hurni Kies- und Betonwerk AG bleibt bestehen und ist
           Bestandteil des Ortsbildes. Die ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ soll abgelöst werden und in eine spezielle
           Arbeitszone umgezont werden (vgl. Kapitel 6.2)
       -   Das Entwicklungsgebiet Lattrigen soll vorallem gewerblich genutzt werden. Die ZPP Nr. 3
           ‘Grossacher West’ soll abgelöst werden und in eine Arbeitszone umgezont werden.

2.3    Resultate der Mitwirkung
       Im Anschluss an die gut besuchte Ausstellung wurden insgesamt 47 schriftliche Eingaben an die
       Gemeinde gerichtet.

       Die Zustimmung und Zufriedenheit mit den Aussagen im räumlichen Entwicklungsleitbild ist hoch.
       Das räumliche Entwicklungsleitbild bildet eine gute Ausgangslage für die Revision der Ortsplanung.
       Es lassen sich folgende Schlüsse ziehen (vgl. Räumliches Entwicklungsleitbild, Ergebnisse der
       Mitwirkung, Bericht vom April 2007):

       -   die im räumlichen Entwicklungsleitbild formulierten Zielsetzungen werden mehrheitlich positiv
           aufgenommen und unterstützt
       -   die Mitwirkenden wünschen sich ein Sutz-Lattrigen mit dörflichem Charakter und einer intakten
           Landschaft
       -   die Siedlungsentwicklung nach Innen wird vollumfänglich begrüsst
       -   die Bevölkerung soll sich massvoll entwickeln

Fassung Mitwirkung                                                                                           Seite 10
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

2.4    Konsequenzen für die Revision der Ortsplanung

       Nach der Mitwirkung und der Auswertung hat sich der Gemeinderat an mehreren Sitzungen vertieft
       mit dem Entwicklungsleitbild auseinandergesetzt. Aufgrund der Mitwirkung zum Entwicklungsleitbild
       beschloss der Gemeinderat einstimmig:

       1. Das Entwicklungsleitbild der Gemeinde Sutz-Lattrigen vom Januar 2007 wird einstimmig
          verabschiedet.

       Die Konsequenzen für die Revision der Ortsplanung sind:

       -   die bauliche Entwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsbegrenzung stattfinden
       -   die Ortsplanung soll ein sanftes Bevölkerungswachstum zulassen
       -   in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan wird mit einem Bevölkerungswachstum
           von 4% in den nächsten 15 Jahren gerechnet
       -   der Zonenbedarf ‘Wohnen’ ist maximal auf diese Prognose auszurichten

       2. Die Betriebserweiterung der Hurni Kies- und Betonwerk AG wird unter Vorbehalt detaillierter
          Abklärungen vorläufig abgelehnt.

       Die Ortsplanungskommission wird beauftragt:

       -   bei allen kantonalen Stellen abzuklären, unter welchen Bedingungen eine Betriebserweiterung
           südöstlich der Hauptstrasse in die Landwirtschaftszone möglich ist
       -   zusammen mit der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG Alternativen zu prüfen
       -   die Entwicklung der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG innerhalb der jetzigen Betriebsgrenzen
           zu begleiten
       -   dem Gemeinderat im Oktober 2007 einen begründeten Antrag zu stellen, ob die
           Betriebserweiterung Bestandteil der Revision der Ortsplanung ist oder nicht

Fassung Mitwirkung                                                                                         Seite 11
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

3.     Baulandbedarf
3.1    Bevölkerungsentwicklung 1970 - 2006

       Die Bevölkerungsentwicklung in 10-Jahres Schritten zeigt eine sprunghafte Entwicklung. Innerhalb
       von 30 Jahren wuchs die Bevölkerung um ca. 60% von 756 auf 1197 Einwohner. Das Wachstum
       verlief nicht gleichmässig. Insbesondere die 90er Jahre waren geprägt von einer stürmischen
       Wachstumsphase mit einer Zunahme um über 25% von 949 auf 1197 Einwohner.

       1250

                                                                                                              1197
       1150

                                                                                                6%
       1050                                                                                +2

                                                                                 949
        950
                                                                      %
                                                                  + 17
                                                    813

        850                                                                                                                       Abb.
                        756

                                + 7.5%                                                                                            Bevölkerungs-
                                                                                                                                  entwicklung
                                                                                                                                  1970 - 2000
        750

                                                                                 1990

                                                                                                              2000

                                                                                                                           2006
                                                    1980
                        1970

       Seit der letzten Revision der Ortsplanung 1993 wuchs die Bevölkerung um 36% von 963 auf heute
       1310 Einwohner. Das Wachstum verlief - bezogen auf 1-Jahres Schritte - nicht gleichmässig,
       sondern schwankte zwischen 0% und 6%.

                                                                                                                 1310
        1300

                                                                                                       1242
                                                                                                1233
                                                                                         1222
        1200                                                      1197    1195    1194

                                                           1130

                                                                    6%
        1100                                                      +3
                                                    1068
                                             1043

        1000                          992
                               974
                 963    961
                                                                                                                                  Abb.
                                                                                                                                  Bevölkerungs-
                                                                                                                                  entwicklung
                                                                                                                                  seit der letzten
                                                                                                                                  Revision der
         900                                                                                                                      Ortsplanung
                 1993   1994   1995   1996   1997   1998   1999   2000    2001    2002   2003   2004   2005      2006   2007

Fassung Mitwirkung                                                                                                                Seite 12
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

3.2    Bevölkerungsentwicklung (Prognose)

       Sutz-Lattrigen soll auch in Zukunft eine ländliche Gemeinde mit einem attraktiven Angebot an
       Wohnraum sein und massvoll wachsen. Der Gemeinderat rechnet in Übereinstimmung mit den
       kantonalen Vorgaben mit einem Bevölkerungswachstum von 4% in den nächsten 15 Jahren. Im
       Jahr 2021 wird Sutz-Lattrigen ca. 1365 Einwohner zählen.

       1400

                                                                                                        1365

                                                                        1310
       1350
                                                                               + 4%
       1300

       1250
                                                                 .5 %
                                                            +9
       1200
                                                     1197

       1150
                                                 %

       1100
                                               .1
                                             22

       1050
                                             +
                                      980

       1000
                             + 3.3%
                       949

           950                                                                                                 Abb.
                                                                                                               Trendprognose
                                                                                                               zur Bevölkerungs-
           900                                                                                                 entwicklung

                                                                                                 2021
                                                                        2006
                      1990

                                      1995

                                                     2000

3.3    Baulandbedarf

       Baulandbedarf Wohnen
       Der Kantonale Richtplan (Massnahmenblatt A_01) gibt vor, dass mit einem durchschnittlichen
       Bevölkerungswachstum von insgesamt 4% zu rechnen ist. Aufgrund dieser Berechnung (vgl.
       Anhang A4) kommt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für Sutz-Lattrigen zu
       folgenden Werten:

       -      Bevölkerungszunahme in 15 Jahren (+4%)                           Total          1365 Ew.
       -      Wohnungsbedarf durch Bevölkerungszunahme (f = 2.18)                              24 Whg.
       -      Wohnungsbedarf durch Abnahme der Belegung                                        60 Whg.
       -      Total Wohnungsbedarf in 15 Jahren                                                84 Whg.
       -      BGF-Bedarf Wohnen in m2/Wohnung (=147m2)                  84 x 147 m2          12’300 m2
       -      Wohnzonenbedarf (Ausnützungsziffer bei ländlichen Gemeinden)       0.3             4.1 ha

       Die Gemeinde hat gestützt auf diese Berechnung einen Baulandbedarf Wohnen für die nächsten
       15 Jahre von ca. 4.1 ha (41’000 m2).

       Baulandbedarf Gewerbe

       Sutz-Lattrigen soll sich nicht zu einer reinen Schlafgemeinde entwickeln, die gewerbliche Vielfalt
       soll gefördert werden. Im Gegensatz zum Wohnen gibt es für den Bedarf des Gewerbes keine
       konkreten Vorgaben des Kantons. Die vorhandenen Reserven und die zur Diskussion gestellten
       strukturellen Änderungen im Entwicklungsgebiet Station Lattrigen und des Kies- und Betonwerkes
       schaffen günstige Voraussetzungen für gewerblichen Entwicklungsspielraum (vgl. Kapitel 6.2 und
       6.3).

Fassung Mitwirkung                                                                                             Seite 13
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

3.4    Flächen für öffentliche Nutzungen

       In der Gemeinde sind auf absehbare Zeit keine grösseren Vorhaben mit öffentlicher Nutzung zu
       erwarten, die die Schaffung zusätzlicher Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) erforderlich
       machen.

       ZÖN 1 ‘Kirche’
       Die vorhandene Reserve wird zugunsten einer Grünzone redimensioniert. Zur Freihaltung
       der bedeutenden Baugruppe wird gegen Westen bis zum Grubenrand neu eine Grünzone
       ausgeschieden (vgl. Kapitel 6.2).

       ZÖN 2 ‘Schulhaus’
       Die vorhandenen Reserven müssen für nicht voraussehbare Entwicklungen und Bedürfnisse
       erhalten werden.

4.     Zonenkapazität

4.1    Bestehende Zonenkapazität Wohnen

       Der Zonenplan weist Ende 2007 freie Zonenflächen für Wohnen von effektiv 34’000 m2 aus.
       Einige Parzellen (insbesondere in der Dorfzone Sutz) sind aber schwierige Bauplätze, die
       demnächst kaum überbaut werden. Für die Berechnung des Einzonungsbedarfs wird von freien
       Bauzonen für Wohnen von 25’000 m2 ausgegangen (vgl. Anhang A2 und A3).

       Zusammenstellung der freien Zonenfläche nach Zonenart (Wohnen)
       Zone                                                                             Zonenfläche

       Dorfzone Sutz                                                                       8’140 m2
       Dorfzone Lattrigen                                                                  1’375 m2
       ZPP Riedweg                                                                         7’518 m2
       Überbauungsordnung Grossacher Ost                                                   2’345 m2
       Wohnzone W2                                                                        14’370 m2
       Wohnzone W3                                                                         1’151 m2

       Total                                                                              34’899 m2

       Die Gemeinderat rechnet, dass im Zeitpunkt der Genehmigung der Ortsplanung noch ca. 2.5 ha
       Wohnbaulandreserven zur Verfügung stehen.

4.2    Bestehende Zonenkapazität Gewerbe
       Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ (Parzellen 56 und 282) soll in eine reine Arbeitszone umgezont
       werden. Die Baulandreserven bemessen sich somit auf 21’000 m2. Die freien Gewerbeflächen
       wurden bis anhin seitens der Gemeinde nicht aktiv vermarktet.

Fassung Mitwirkung                                                                                      Seite 14
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

4.3    Ein- und Umzonungsgesuche

       Anlässlich der Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungsleitbild hat der Gemeinderat die
       Grundeigentümer gebeten, Gesuche für Ein-, Aus- oder Umzonungen schriftlich einzureichen.
       Insgeamt wurden 7 Gesuche für Einzonungen gestellt (vgl. Anhang A5).
       Die Ein- oder Umzonungen wurden aufgrund der folgenden Grundsätze (Kriterien) überprüft:

       Kriterien:

       Siedlungsentwicklung nach Innen
       - Erkenntnisse aus dem räumlichen Entwicklungsleitbild
       - Konsequenter Einbezug von weitgehend überbautem Gebiet im Siedlungsgebiet
       - Einzonungen nur innerhalb oder unmittelbar angrenzend an das bestehende
          Siedlungsgebiet (Abrundung des Siedlungsrandes, keine “Inselbauzonen”)

       Haushälterische Bodennutzung
       - Einhaltung des Wohnbaulandbedarfs gemäss kantonalem Richtplan

       Siedlung / Landschaft
       - Berücksichtigung bedeutender Ortsbildgebiete
       - Schonung der Wohngebiete vor schädlichen Einflüssen (Verkehr, Luftverschmutzung, Lärm)
       - Erhaltung wichtiger Landschaftselemente (gemäss Landschaftsrichtplan, Uferschutzplan))

       Erschliessung / Infrastruktur
       - Neueinzonungen im Bereich hinreichender Erschliessung (Zufahrtsstrasse, Wasser, Energie,
          Kanalisation), allfällige Erschliessungskosten müssen auf Grundeigentümer bzw. auf Bauwillige
          übertragen werden können (Mehrwertabschöpfung)
       - Ausreichende Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei arbeitsplatz- und
          publikumsintensiven Nutzungen
       - Keine erhebliche Zunahme des Schwerverkehrs auf den Ortsdurchfahrten

       Beurteilung der Einzonungsgesuche vgl. Anhang A6

       Entscheid Gemeinderat

       Auf begründeten Antrag der Ortsplanungskommission beschloss der Gemeinderat im Mai 2007
       insgesamt 10’467 m2 Land für Wohnen einzuzonen. Mit den Eigentümern der betroffenen Parzellen
       soll gemäss den Richtlinien über die Abgeltung des Planungsausgleichs (vgl. Anhang A7) die
       nötigen Verträge vorbereitet werden.

       Die Betriebserweiterung der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG in die Landwirtschaftszone hat
       der Gemeinderat aufgrund einer sorgfältigen Prüfung durch einen Studienauftrage beschlossen
       (vgl. Kapitel 6.4 und Studienauftrag Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG, Beurtei-
       lungsbericht vom 5. Oktober 2007).

Fassung Mitwirkung                                                                                        Seite 15
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

5.     Planungsinstrumente
5.1    Zonenplan

       Der Zonenplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und legt insbesondere die Bau- und
       Nutzungsbeschränkungen im Siedlungsgebiet fest. Er ist einerseits im Sinne einer Nachführung
       mit diversen kleineren Zonenplanänderungen ergänzt und andererseits auf die heutigen gültigen
       Vorschriften und Gegebenheiten (Umzonungen überbauter Parzellen) angepasst worden (vgl.Kapitel
       6.1). Die Festlegungen ausserhalb der Siedlungsgebiete basieren auf den vorhandenen Inventaren
       und der genehmigten Landschaftsrichtplanung 2007. Der Perimeter der Uferschutzplanung ist
       dargestellt. Die Uferschutzplanung ist jedoch nicht Gegenstand der Revision der Ortsplanung und
       wurde demzufolge nicht überarbeitet.

       Die bedeutenden Änderungen betreffen die neuen Wohnbaugebiete ‘Feldweg’ und ‘Jenfertweg’(vgl.
       Kapitel 6.3), die Einzonung für eine Betriebserweiterung im Zälgli (vgl. Kapitel 6.4) und die Ablösung
       der ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ in eine spezielle Arbeitszone (vgl. Kapitel 6.2). Diese Änderungen werden
       die bauliche Entwicklung der nächsten Jahre erheblich mitprägen.

       Im Gebiet Alchisgraben wird die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ in die Arbeitszone A3 umgezont.
       Die bestehenden Reserven und die Umzonung schaffen günstige Voraussetzungen für den
       gewerblichen Entwicklungsspielraum.

       Das Ortsbildschutzgebiet wird neu aufgeteilt in Ortsbilderhaltungs- und Strukturerhaltungsgebiet.
       Wichtige Grundlagen für die Festlegung der Perimeter Ortsbilderhaltungs- und Strukturerhaltungs-
       gebiet bilden das Bauinventar der Gemeinde Sutz-Lattrigen und das Inventar schützenswerter
       Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Zusammen mit dem Inventarisator des ISOS (Dr. phil Hans Jörg
       Rieger) wurde der Perimeter vor Ort verifiziert (vgl. BR Art. 511ff).

5.2    Baureglement

       Mit der Revision des Baureglements (BR) sollen die Vorschriften für Bauwillige verständlich und
       übersichtlich dargelegt, die Bestimmungen aufgrund der Praxis mit dem vorhandenen Baureglement
       und den geänderten Vorgaben des übergeordneten Rechts angepasst werden.
       Der Gemeinderat hat sich bereits in der ersten Planungsphase (Planungsgutachten) auf Antrag
       der Ortsplanungskommission für die Umsetzung des neuen kantonalen Musterbaureglements
       entschieden.

       Das Baureglement wurde mit einem neuen Layout mit 3 Spalten versehen (Begriff, normativer
       Teil, Hinweis / Kommentar), welche das Reglement übersichtlicher und allgemein verständlicher
       macht. Eine Lesehilfe und die Definitionen der Messweisen für Terrain, Gebäude und Gebäudeteile,
       Gebäudeabmessungen und Bauabstände etc. erleichtern dessen Anwendung.

       Die wesentlichen Änderungen betreffen neben der formalen Darstellung die folgenden Bestimmungen:

       Art. 211      Nutzungszonen > Art der Nutzung
       Art. 212      Nutzungszonen > Mass der Nutzung
       Art. 231      Grünzonen (GR)
       Art. 232      Zone Kies- und Betonwerk
       Art. 233      Übergangsnutzungen
       Art. 42       Qualitätssicherung durch Fachberatung
       Art. 43       Nachhaltiges Bauen und Nutzen
       Art. 521      Baudenkmäler
       Art. 522      Historische Verkehrswege
       Art. 524      Fliessgewässer
       Art. 525      Landschaftsschongebiete
       Art. 53       Ersatz- und Förderungsmassnahmen
       Art. 54       Gefahrengebiete (zu künftiger Gefahrenkarte)

Fassung Mitwirkung                                                                                              Seite 16
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

5.3    Erschliessungsprogramm

       Das Erschliessungsprogramm wird auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Revision der
       Ortsplanung erarbeitet. So weit möglich wird die Erschliessung im Rahmen von Um- und
       Einzonungen vertraglich sichergestellt, damit für die Gemeinde keine zusätzlichen
       Erschliessungskosten entstehen.
       Aus heutiger Sicht sind neue oder ergänzende Erschliessungsanlagen für die Wohngebiete
       Jenfertweg und Feldweg, die Einzonung für die Betriebserweiterung sowie das Umzonungsgebiet
       Grossacker West erforderlich.

5.4    Abgeltung des Planungsausgleichs

       Der Gemeinderat nimmt Einzonungen grundsätzlich nur vor, wenn ein Teil des durch die Einzonung
       von Grundstücken entstehenden Mehrwerts auf vertraglicher Basis abgeschöpft wird. Der
       Abschöpfungssatz hat der Gemeinderat in seinen Richtlinien über die Abgeltung des Planungs-
       ausgleichs festgelegt. Die damit erzielten Mittel werden gestützt auf Artikel 142 BauG u.a. für
       Infrastrukturaufgaben im Zusammenhang mit den geplanten Einzonungen eingesetzt.

5.5    Verkehrsrichtplan

       Der Verkehrsrichtplan ist nach Art. 68 BauG. behördenverbindlich und umfasst das gesamte
       Gemeindegebiet. Er dient der Gemeindebehörde als Führungs- und Koordinationsinstrument (vgl.
       Erläuterungsbericht Verkehrsrichtplan Sutz-Lattrigen vom Januar 2008).

       Der Verkehrsrichtplan stellt den aktuellen und den angestrebten Zustand bezüglich Verkehrsführung
       und Verkehrssicherheit dar. Er beinhaltet die verschiedenen Funktionen der Strassen (Kantons-
       und Gemeindestrassen, Basis- und Detailerschliessungsstrassen) und legt die Standorte konkreter
       Massnahmen fest. Übergeordnete Verkehrsnetze wie die Wanderwege, die nationale
       Velowanderroute sowie einige orientierende Aussagen zur Nutzung der Bauzone sind als Hinweise
       dargestellt. Die insgesamt 12 Massnahmenblätter beschreiben die Zielsetzungen und
       Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen. Als wesentlichste Massnahme ist die flächendeckende
       Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen zu bezeichnen, die vom Gemeinderat im
       November 2007 bereits beschlossen wurde.

5.6    Landschaftsrichtplan

       Ausgangslage

       Der Landschaftsrichtplan der Gemeinde Sutz-Lattrigen wurde am 8. Oktober 2007 vom Gemeinderat
       beschlossen und Ende November vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt.
       Die Landschaftsplanung (Erläuterungsbericht, Natur- und Landschaftsinventar, Landschaftsent-
       wicklungskonzept, Richtplan) ist behördenverbindlich und umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
       An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2007 haben die Stimmbürger einem Reglement
       für die Errichtung einer Spezialfinanzierung für die Umsetzung der Landschaftsplanung zugestimmt.
       Am 1. Januar 2008 wird eine erste Einlage von Fr. 100'000.- getätigt.

       Hauptziele der Landschaftsplanung

       Die Landschaftsplanung Sutz-Lattrigen zeigt auf, wie die Landschaft in Zukunft genutzt, gestaltet
       und geschützt werden kann. Dabei soll die Landschaft auch zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen
       können. Sowohl die Ansprüche der Natur als auch die Bedürfnisse der Menschen sind zu

Fassung Mitwirkung                                                                                           Seite 17
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       berücksichtigen (ökologische und ökonomische Bedürfnisse, Freizeit- und Erholungsnutzung).
       Die Qualitäten des Landschaftsbildes als wichtige Grundlage für den Tourismus und die Naherholung
       sind gezielt zu stärken. Die Naturwerte in der Gemeinde sollen erhalten und aufgewertet werden,
       in ökologischen Defiziträumen sind naturnahe Elemente einzubringen und die ökologische Vielfalt
       ist zu fördern.

       Schnittstelle Landschaftsplanung - Ortsplanung

       In den Sitzungen der ‘Umweltgruppe’ (kommunale Begleitgruppe der Landschaftsrichtplanung)
       wurden zur Schnittstelle zwischen Ortsplanung und Landschaftsplanung und zu den Vorgaben
       aus dem Regionalen Richtplan u.a. folgende Festlegung getroffen (vgl. Erläuterungsbericht
       Landschaftsplanung Sutz-Lattrigen, Kap. 2.3):

       -   Bei der Ausscheidung von Landschaftsschutzgebieten soll auf den Regionalen Richtplan
           abgestellt werden: die dort bezeichneten Gebiete werden auf ihre Aktualität überprüft
           und teilweise leicht angepasst (siehe dazu genauere Erläuterungen im Landschaftsrichtplan-
           Text, Kap. 4.1). Es wird aus politischen Gründen darauf verzichtet, im Landwirtschaftsgebiet
           ausserhalb des Dorfes zusätzlich zum Regionalen Richtplan allfällige weitere Gebiete als
           Landschaftsschon- oder Landschaftsschutzgebiete zu bezeichnen.

       Umsetzung der Massnahmen in der Ortsplanung

       Der Gemeinderat setzte Ende 2007 eine Umwelt- und Landschaftskommission ein für die Planung
       und Umsetzung der Landschaftsplanung (vgl. Landschaftsrichtplan inkl. Massnahmenliste). Die
       Planung soll auch Interessenkonflikte aufzeigen und zur Lösung derselben beitragen. Die Umsetzung
       von Massnahmen soll primär auf freiwilliger Basis erfolgen, allfälliger Mehraufwand bzw. Mindererträge
       für Landwirte sollen abgegolten werden (vgl. BR Art. 531 und Art. 532).
       Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden die Landschaftsschongebiete grundeigentümerver-
       bindlich festgelegt (vgl. Zonenplan und BR Art. 525).

5.7    Gefahrenkarte

       Die Gemeinde müsste gemäss kantonalem Wasserbaugesetz und Waldgesetz dafür sorgen,
       dass in der Ortsplanung die Gefährdung durch Naturereignisse gebührend berücksichtigt wird.
       In der Regel geschieht dies durch die Umsetzung von Gefahrenkarten in die Nutzungsplanung
       (Art. 30 KWaG). Sutz-Lattrigen wurde vom Kanton in die dritte Priorität für die Erstellung der
       Gefahrenkarten eingeteilt. Konkret bedeutete dies, dass die Karte nur im Bedarfsfall erstellt werden
       müsste.

       Aufgrund des Hochwassers von August 2005 sollen nun gemäss Vorgabe Bund alle Gemeinden
       Gefahrenkarten erstellen. Die für Sutz-Lattrigen relevanten Gefahrengebiete liegen im Uferbereich.
       Eine klare kantonale Politik ist jedoch noch nicht auszumachen. Im Rahmen der laufenden Revision
       der Ortsplanung sind die Gebiete im Perimeter der erst kürzlich genehmigten Uferschutzpläne
       (Teilplan 1 - 4) nicht Gegenstand einer Überprüfung.

       Die vorgesehenen Ein- und Umzonungen liegen ausserhalb der bekannten Überflutungs-
       Gefahrenbereiche.

Fassung Mitwirkung                                                                                              Seite 18
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

6.     Bauzonen
6.1    Geringfügige Zonenplanänderungen

       In der Zusammenstellung sind die geringfügigen Änderungen oder Anpassungen an bestehende
       Verhältnisse aufgeführt. Sie werden nicht im Detail erläutert.

       Parzelle      best. Zone                  neue Zone        Bemerkungen
       359           Dorfzone                    W2               Korrektur
       230           übriges Gemeindegebiet      MA3              Anpassung an Strukturerhaltungsgebiet
                     (Landwirtschaft)                             überbaut, Einzonung von 522m2
       256           übriges Gemeindegebiet      MA3              Anpassung an Strukturerhaltungsgebiet
                     (Landwirtschaft)                             überbaut, Einzonung von 1425m2
       549           übriges Gemeindegebiet      MA3              Anpassung an Strukturerhaltungsgebiet
                     (Landwirtschaft)                             Reserve, Einzonung von 810m2
       487           übriges Gemeindegebiet      MA3              Anpassung an best. Verhältnisse
                     (Landwirtschaft)                             überbaut, Einzonung von 907m2
       298           übriges Gemeindegebiet      MA3              Anpassung an best. Verhältnisse
                     (Landwirtschaft)                             überbaut, Einzonung von 2059m2

6.2    Umzonungen

       Umzonung Pfrundhubel

       Ausgangslage

       Der Pfrundhubel, das Gebiet zwischen der
       Kirche / Pfarrhaus / Friedhof und Grubenrand,
       liegt heute in einer Zone für öffentliche
       Nutzungen und landwirtschaftlich genutztem
       Land. Teile des Gebietes liegen im heutigen
       Perimeter Ortsbildschutz. Zwei wichtige
       Fusswege, der Hohlenweg und der Weg zum
       Pfarrhaus / Kirche, queren das Gebiet.

       Im Bauinventar der Gemeinde liegen das                                                               Abb.
                                                                                                            Pfrundhubel
       Gebäudeensemble Kirche / Pfarrhaus /
       Pfrundscheune und der historische Dorfkern
       von Sutz in der Baugruppe A und B.
       Baugruppen zeichnen sich durch einen
       besonderen räumlichen Zusammenhang aus,
       deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe
       liegt.

       Gemäss dem Inventar der schützenswerten
       Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wird der
       Pfrundhubel als wichtiger Ortsbildvordergrund
       bezeichnet, mit dem Erhaltungsziel, das                                                              Abb.
                                                                                                            Fussweg zum
       Gebiet möglichst freizuhalten.                                                                       Pfarrhaus

       Planungsziel und Planfestlegung

       -     Der Pfrundhubel soll in eine Grünzone umgezont werden. Allgemein sind Grünzonen
             Freihaltezonen, die gemäss Art. 79 BauG u.a. der Freihaltung wichtiger Ortsansichten dienen.
       -     Die Zweckbestimmung dieser Grünzone, ist die Freihaltung der Umgebung von Kirche und
             Pfarrhaus. Der bestehende Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten, sachgerecht zu pflegen
             und nötigenfalls zu ersetzen. Im weiteren dient die Grünzone als ‘Pufferzone’ zwischen
             Siedlungsrand und Grubenrand.
Fassung Mitwirkung                                                                                          Seite 19
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       Umzonung Grossacher West

       Ausgangslage

       Das Entwicklungsgebiet umfasst das Umfeld
       der Haltestelle Lattrigen, die Gewerbezone
       Lattrigen und die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher
       West’. Von den ca. 42’000 m2 Wohn- und
       Gewerbefläche sind 40% (17’000m2) seit
       der letzten Revision der Ortsplanung nicht
       genutzt.

       -   Das Landhaus als markantes Gebäude          Abb.
                                                       Umzonungs-
           am Dorfrand ist grösstenteils ungenutzt.    gebiet
       -   Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ wurde
           an der Gemeindeversammlung vom
           5.12.2001 dem revidierten kantonalen
           Baugesetz angepasst. Die Nutzung soll
           sich nach den Bestimmungen der Wohn-
           und Gewerbezone richten. Zusätzlich
           können Bauten für den öffentlichen
           Bedarf realisiert werden.
       -   Die Gewerbezone Lattrigen
           (Überbauungsordnung Gewerbezone
           Lattrigen 1990) ist erst zu 2/3 genutzt.
           Es besteht eine Reserve von 4’300 m2
           Bauland.

                                                       Abb.
                                                       Entwicklungsgebiet
                                                       Station Lattrigen
                                                       bestehend

       Planungsziel und Planfestlegung

       -   Das Entwicklungsgebiet Lattrigen soll
           vorallem gewerblich genutzt werden.
       -   Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ soll
           abgelöst werden und in eine Arbeitszone
           A3 umgezont werden.
       -   Die Erschliessung des Gebiets südlich
           der Hauptstrasse erfolgt über die
           Gewerbezone Lattrigen / Schützenhaus-
           weg. Die detaillierte Planung erfolgt im
           Rahmen der Verkehrsplanung.
       -   Der Zugang zur Haltestelle Lattrigen für
           Fussgänger und Velofahrer soll
           verbessert werden ( inkl. Veloparkierung)

                                                       Abb.
                                                       Entwicklungsgebiet
                                                       Station Lattrigen neu

Fassung Mitwirkung                                     Seite 20
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       Umzonung ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’

       Ausgangslage

       Gemäss gültigem Baureglement (BR) ist der Betriebsgelände in zwei Zonen aufgeteilt. Der
       südlichere Teil liegt in der Industriezone und der nördlichere Teil in einer Zone mit Planungspflicht
       (ZPP). Die ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ besteht seit 1992 und wurde im Dezember 2001 veränderten
       gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

       Betriebskonzept

       Das Betriebskonzept skizziert die Entwicklung für die nächsten 5 - 7 Jahre.

       Sektor 1: Sortier- und Recyclingzentrum
                 In der geplanten Halle soll Bausperrgut sortiert werden. Um die Halle sind Lagerplätze
                 für die Materialien geplant. Die Halle soll ca. 1200 m2 gross werden und max. 10 m
                 hoch.
       Sektor 2: Betriebsanlage
                 Hier sind die bestehenden Betriebsanlagen angeordnet, die teilweise baulich ergänzt
                 oder umgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Einbau von LKW
                 Waagen vorgesehen. Mittelfristig soll die Werkein- und -ausfahrt optimiert werden.
       Sektor 3: Sortier- und Deponiebereich
                 Generell ist vorgesehen, der bestehende Grubenrand gestalterisch aufzuwerten
                 (bestehende Hecke ergänzen). Insbesondere soll die Abgrenzung zur Überbauung
                 ELAG und eine Höhenkote der Kieshaufen überprüft werden. Aus betrieblichen Gründen
                 ist die Höhenkote nur festsetzbar, wenn das Terrain gegen das Campingareal nutzbar
                 gemacht wird.
       Sektor 4: Betriebsparkplatz
                 Hier ist die Erweiterung der best. Mitarbeiterparkplätze plus ein Parkplatz für die
                 Lastwagen der Sparte 'Kies- und Beton' vorgesehen.

                                                                         3
                          1                                 2
                                       4

                                                                                                               Abb.
                                                                                                               Kies- und Betonwerk
                                                                                                               Definition der
                                                                                                               Sektoren

Fassung Mitwirkung                                                                                             Seite 21
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       Planungsziel und Planfestlegung

       Das Kies und Betonwerk ist für die regionale Versorgung von Rohbaustoffen (Kies, Beton) und
       Sekundärbaustoffen (Recycling von Bauschutt) ein wichtiger Standort (vgl. Rahmenkonzept 93,
       Material-Abbau, - Deponie und - Transport im oberen Seeland vom Januar 1994 und das
       Abbaukonzept Seeland mit Hinweisen zur Entsorgung von Aushubmaterial und Inertstoffen vom
       November 1990). Gemäss kantonalem Sachplan Abbau, Deponie, Transport (Sachplan ADT
       genehmigt vom Regierungsrat am 16. September 1996) behält die regionale Abbau- und
       Deponieplanung Biel Seeland ihre Gültigkeit.

       Die Zone ‚Kies- und Betonwerk’ wurde auf der Basis eines detaillierten Betriebskonzeptes entwickelt.

       Die wichtigsten Parameter sind:
       - Die Zone ‚Kies- und Betonwerk’ ist eine spezielle Arbeitszone ausschliesslich für den Betrieb
           eines Kies- und Betonwerkes.
       - Gestattet sind notwendige Betriebseinrichtungen und Anlagen, die mit dem Kies- und Betonwerk
           im Zusammenhang stehen.
       - Die Zone wird in 4 Sektoren aufgeteilt mit folgenden Zweckbestimmungen:
           Sektor 1: Sortier- und Recyclingzentrum
           Sektor 2: Betriebsanlage
           Sektor 3: Sortier- und Deponiebereich
           Sektor 4: Betriebsparkplatz für das Kies- und Betonwerk
       - Das Mass der Nutzung im Sektor 1 erlaubt ein Gebäude mit einer Fläche (GBF) von max.
           1200 m2 und einer Gebäudehöhe (GH) von max. 10 m.
           Die Halle darf die Höhenkote vond 457.00 m.ü.M nicht übersteigen.
       - Der Entscheid und die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums des Studienauftrags
           ‘Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG’ vom Oktober 2007 sind insbesondere
           für den Sektor 4 zu berücksichtigen.

Fassung Mitwirkung                                                                                            Seite 22
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

6.3    Einzonungen

       Einzonung ‘Feldweg’

       Ausgangslage
       Das Gebiet entlang dem Feldweg (4382 m2)
       mit seiner leicht nach Norden abfallenden
       Hanglage und der Aussicht zum See ist eine
       attraktive Wohnlage. Das Gebiet ist geeignet
       für den Bau von Ein- bis Zweifamilienhäusen.
       Die Erschliessung via Feldweg ist vorhanden
       und muss nur geringfügig ausgebaut werden.

       Planungsstudie
                                                      Abb.
       Eine Planungsstudie bildet die Grundlage für   Einzonungsgebiet
                                                      Feldweg
       die ZPP-Vorschriften und die Überbauungs-
       ordnung. Die wichtigsten Elemente der Pla-
       nungsstudie sind:
       - Stellung der Hauptbauten (senkrecht zur
         Hanglage)
       - Erschliessung via Feldweg

       Hinweise zu den Planungsfestlegungen
       (vergl. BR Artikel 311 ZPP A ‘Feldweg’)
       - gut gestaltete Wohnbebauung
       - Stellung der Hauptbauten wird definiert
                                                      Abb.
       - Ausnützungsziffer im Bereich von 0,4 - 0.6   Planungsstudie
                                                      Feldweg
       - Erschliessung ab Feldweg

       Einzonung ‘Jenfertweg’

       Ausgangslage
       Das Gebiet (6085 m2) ist eine attraktive
       Wohnlage und geeignet für sorgfältig
       gestaltete Ein- bis Zweifamilienhäuser. Die
       Erschliessung via Jenfertweg muss teilweise
       noch erstellt werden.

       Planungsstudie
       Eine Planungsstudie bildet die Grundlage für
       die ZPP-Vorschriften und die Überbauungs-
       ordnung. Die wichtigsten Elemente der          Abb.
                                                      Einzonungsgebiet
       Planungsstudie sind:                           Jenfertweg
       - Stellung der Bauten
       - Qualitätssicherung mittels Durchführung
         eines qualifizierten Verfahrens
       - Erschliessung via Jenfertweg

       Hinweise zu den Planungsfestlegungen
       (vergl. BR Artikel 312 ZPP B ‘Jenfertweg’)
       - gut gestaltete Wohnbebauung
       - Festlegung einer maximalen Bruttoge-
         schossfläche
       - erforderlich Detailerschliessungsanlagen
         sind im Rahmen eines gesamtheitlichen        Abb.
                                                      Planungsstudie
         Bebauungs- und Erschliessungskonzepts        Jenfertweg

         zu projektieren
Fassung Mitwirkung                                    Seite 23
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

6.4    Einzonung nach Studienauftrag

       Ausgangslage und Ziel

       Die Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG plant seit längerer Zeit eine Betriebserweiterung. Auf
       dem bestehenden Werksgelände steht für die künftigen Bedürfnisse kein Platz mehr zur Verfügung.
       Die Unternehmensleitung hat verschiedene Standorte ausserhalb des Werkareals geprüft, aber
       keine überzeugende Alternative gefunden. Für die Unternehmensleitung nahezu ideal wäre eine
       Betriebserweiterung auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstrasse, weil dieses Land bereits
       in Besitz der Firma ist. Im Rahmen der laufenden Revision der Ortsplanung stellte die Firma ein
       entsprechendes Einzonungsbegehren. Das Land liegt in der Landwirtschaftszone und soll in eine
       geeignete Bauzone eingezont werden.

                                                                                                         Abb.
                                                                                                         Einzonungs-
                                                                                                         begehren

       Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat, unterstützt von verschiedenen kantonalen
       Amtsstellen (Amt für Gemeinden und Raumordnung, Tiefbauamt) und Schutzorganisationen
       (Berner Heimatschutz) waren gegenüber dem Begehren vorläufig negativ eingestellt. Die
       ausschlaggebenden Gründe:

       -   das Ortsbild wird stark gestört
       -   das Landschaftsbild wird beeinträchtigt
       -   die Erschliessung des Areals ist problematisch

       Aufgrund eingehender Diskussionen und einer Mitwirkung zum Entwicklungsleitbild der Gemeinde
       beschloss der Gemeinderat (vgl. Kapitel 2.4):

       -   Die Ortsplanungskommission soll zusammen mit der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG
           prüfen, unter welchen Bedingungen eine Einzonung möglich wäre.

       Die Ortsplanungskommission beschloss, zusammen mit der Firma Hurni einen Studienauftrag
       durchzuführen. Das Resultat und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen dienen dem
       Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage, ob auf das Einzonungsbegehren der Hurni Kies- und
       Betonwerk AG eingetreten werden soll.

Fassung Mitwirkung                                                                                       Seite 24
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       Projektziele

       Im Rahmen des Studienauftrages sollen zwei interdisziplinär zusammengesetzte Teams aufzeigen,
       ob und wie das geplante Vorhaben ohne negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes
       gestalterisch umgesetzt werden kann.

       Ortsbild, Situation am Dorfeingang

       Das für die Betriebserweiterung vorgesehene Areal liegt am Rand des Siedlungsgebiets von Sutz.
       Es befindet sich in unmittelbarer Nähe des (im Besitz der Familie Hurni stehenden) Bauernhofs
       und ist heute mit niederstämmigen Obstbäumen überwachsen. Das Gebiet der vorgesehenen
       Betriebserweiterung grenzt im Südwesten an die Mischzone (mit überlagertem Strukturerhaltungs-
       gebiet), im übrigen an die Landwirtschaftszone.

       Landschaftsbild

       Die Qualitäten des Landschaftsbildes im Planungsgebiet sind gezielt zu stärken:
       - Naturwerte erhalten und aufwerten
       - in ökologischen Defiziträumen naturnahe Elemente einbringen
       - ökologische Vielfalt fördern

       Betiebserweiterung der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG

       Die Hurni Kies- und Betonwerk AG in Sutz-Lattrigen betreibt seit mehreren Generationen ein Kies-
        und Betonwerk am Ortseingang von Sutz-Lattrigen. Der Betrieb hat sich seit der Gründung 1895
       stark gewandelt. Während früher vor allem der Abbau und die Aufbereitung von Kies und Sand
       im Vordergrund standen, umfasst die Tätigkeit heute weitere Bereiche wie Transport, Entsorgung
       und Baustoff-Recycling. Die immer schwieriger werdende Beschaffung von Rohstoffen haben das
       Unternehmen in den letzten Jahren gezwungen, mit den vorhandenen Ressourcen noch schonender
       umzugehen und diese durch die Wiederverwertung von Bauabfällen zu substituieren. Dadurch
       ist nicht nur das Tätigkeitsgebiet breiter geworden, es mussten auch immer wieder neue Anlagen
       auf dem bestehenden Betriebsareal erstellt werden. Die Firma Hurni hat aus den oben erwähnten
       betrieblichen Zusammenhängen einen ausgewiesenen Bedarf für eine Erweiterung ihres Betriebs-
       areals. Das neue Betriebsareal ist für Abstellplätze für Lastwagen, Mitarbeiterfahrzeuge sowie
       als Abstellplatz für das Muldenlager vorgesehen. Die Hurni Gruppe ist heute ein wichtiger und
       vielseitiger Baustoff- und Entsorgungspartner in der Region Biel-Seeland. Sie beschäftigt insgesamt
       40 Mitarbeiter am Hauptsitz in der Gemeinde Sutz-Lattrigen.

       Im Projekt zu integrieren sind:
       - ca. 20 LKW Parkplätze
       - ca. 20 PW Parkplätze
       - Abstellplatz für Mulden (max. 300 Mulden)

       Erschliessung

       Die heutige Ortseinfahrt ist gestalterisch und verkehrstechnisch unattraktiv und soll verbessert
       werden. Der Strassenraum soll aufgeweitet werden, um die Zufahrt zum Kieswerk und dem neuen
       Betriebsareal mit separaten Abbiegespuren aus beiden Richtungen zu gewährleisten. Mit den
       vorzuschlagender Verkehrsführung soll zusätzlich eine Verkehrsberuhigung und eine höhere
       Verkehrssicherheit auf der Hauptstrasse erreicht werden. Weiter soll der Einmüdungsbereich mit
       der vorgeschlagenen Baumpflanzung gestalterisch aufgewertet und eine Torsituation geschaffen
       werden.

Fassung Mitwirkung                                                                                           Seite 25
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht

       Verfahren

       Die Gemeinde Sutz-Lattrigen, vertreten durch die Ortsplanungskommission, ist verantwortlich für
       die Koordination und Durchführung des Studienauftrags. Die Firma Hurni Kies- und Betonwerk
       AG finanziert den Studienauftrag. Für den Studienauftrag wurden zwei qualifizierte Planungsteams
       eingeladen.

       Das Beurteilungsgremium setzte sich aus folgenden Personen zusammen:

       Hans Peter Grossenbacher                      Präsident Ortsplanungskommission (Vorsitz)
       Fritz R. Hurni                                Geschäftsleitung Hurni Kies- und Betonwerk AG
       Thomas Hurni                                  Geschäftsleitung Hurni Kies- und Betonwerk AG
       Janine Mathez                                 kantonale Denkmalpflege
       Jean Michel Vetter                            Amt für Gemeinden und Raumordnung
       Peter Wullschleger                            Landschaftsarchitekt BSLA
       Thomas Zahnd                                  Planum Biel AG, Ortsplaner

       Projektverfasser

       Die folgenden Teams waren zur Teilnahme eingeladen und haben ein Projekt erarbeitet:

       Team Jürg Hänggi mit 4d Landschaftsarchitekten
       mit dem Siegerprojekt .ortseingang.

       -Team Klötzli + Friedli Landschaftsarchitekten AG
        mit dem Projekt Betriebserweiterung

       Beschrieb des Siegerprojektes .ortseingang.

       Das Projekt .ortseingang. analysiert das Orts- und Landschaftsbild präzise, berücksichtigt aber
       auch den besonderen Stellenwert des Kies- und Betonwerkes. Die Standortgebundenheit der
       Firma wird nicht in Frage gestellt. Die Anwesenheit der Firma Hurni wird historisch, wirtschaftlich
       und in Bezug auf das Ortsbild akzeptiert. Das Projekt .ortseingang. geht davon aus, dass die
       heutige Ortseinfahrt gestalterisch und verkehrstechnisch unbefriedigend ist und im Rahmen der
       Betriebserweiterung sicherer und attraktiver gestaltet werden kann.

       Das für die Betriebserweiterung vorgesehene Gelände liegt am Rande des Siedlungsgebietes
       in der Landwirtschaftszone. Die markante Hügelkuppe im Südosten des Areals bildet eine natürliche
       Begrenzung. Das Projekt .ortseingang. erkennt in der Geländemodellierung eine charakteristische
       Qualität des Ortes.

       Das Projekt .ortseingang. verfolgt einen Ansatz, der versucht, die bestehende landschaftliche und
       topografische Situation so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der Eingriff beschränkt sich auf
       wenige, präzise gesetzte Elemente und die gestalterischen Eingriffe werden über einen Katalog
       von ‘Spielregeln’ definiert.

Fassung Mitwirkung                                                                                           Seite 26
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