Sutz - Lattrigen Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht - Januar 2008 - Mitwirkung - Bieler Tagblatt
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Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Impressum Bearbeitung planum biel ag Raum- und Verkehrsplanung B. Rechbergerstrasse 1 p.o. 1262 2501 Biel Bienne T. 032 365 64 64 F. 032 365 64 63 contact@planum.ch Autoren Thomas Zahnd, planum biel ag Daniel Sigrist, planum biel ag Auftraggeberin Einwohnergemeinde Sutz - Lattrigen Poststrasse 21 2572 Sutz - Lattrigen 28. Januar 2008 Fassung Mitwirkung Seite 2
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Seite 6 1.1 Heutige Ortsplanung 1.2 Rechtsgrundlage 1.3 Zielsetzung Gemeinderat 1.4 Leitbild der Gemeinde 1.5 Planungsgutachten 2. räumliches Entwicklungsleitbild Seite 9 2.1 Zweck und Vorgehen 2.2 Entwicklungsabsichten 2.3 Resultat der Mitwirkung 2.4 Konsequenzen aus dem Entwicklungsleitbild 3. Baulandbedarf Seite 12 3.1 Bevölkerungsentwicklung 3.2 Bevölkerungsentwicklung Prognose 3.3 Baulandbedarf 3.4 Flächen für öffentliche Nutzungen 4. Zonenkapazität Seite 14 4.1 Bestehende Zonenkapazität Wohnen 4.2 Bestehende Zonenkapazität Gewerbe 4.3 Ein- und Umzonungsgesuche 5. Planungsinstrumente Seite 16 5.1 Zonenplan 5.2 Baureglement 5.3 Erschliessungsprogramm 5.4 Abgeltung des Planungsausgleichs 5.5 Verkehrsrichtplan 5.6 Landschaftsrichtplan 5.7 Gefahrenkarte 6. Bauzonen Seite 19 6.1 Geringfügige Änderungen 6.2 Umzonungen 6.3 Einzonungen 6.4 Einzonung nach Studienauftrag 6.5 Bilanz der Baulandreserven 7. Verfahren Seite 34 7.1 Panungsgutachten 7.2 Entwicklungsleitbild bis Mitwirkung 7.3 Vorprüfung, Auflage und Beschlussfassung 7.4 Zeitplan Revision der Ortsplanung Anhang Seite 36 A1 Ortsplanungskommission / Projektorganisation A2 Zonenreserven per 2007 A3 Bilanz der Baulandreserven per 2007 A4 Beurteilung des kommunalen Wohn-Baulandbedarfs A5 Einzonungsgesuche 2007 A6 Beurteilung der Einzonungsgesuche > Wohnen A7 Richtlinien über die Abgeltung des Planungsausgleichs Fassung Mitwirkung Seite 3
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Dokumentenverzeichnis Planungsgutachten Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen Bericht, Mai 2006 Räumliches Entwicklungsleitbild Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen Bericht, Januar 2007 Räumliches Entwicklungsleitbild Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen Ergebnisse der Mitwirkung Bericht, April 2007 Studienauftrag Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG Programm zum Studienauftrag 11. Juli 2007 und 18. Juli 2007 Studienauftrag Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG Beurteilungsbericht 5. Oktober 2007 * Zonenplan Gemeinde Sutz-Lattrigen Öffentliche Mitwirkung Januar 2008 * Baureglement Gemeinde Sutz-Lattrigen (inkl. Anhang) Öffentliche Mitwirkung Januar 2008 * Erläuterungsbericht Ortsplanungsrevision (Bericht nach Art. 47 RPV) Öffentliche Mitwirkung Januar 2008 * Verkehrsrichtplan Gemeinde Sutz-Lattrigen Öffentliche Mitwirkung Januar 2008 * Erläuterungsbericht Verkehrsrichtplan inkl. Zonen- und Massnahmenkonzept Tempo 30 Öffentliche Mitwirkung Januar 2008 * Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung Abkürzungen AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung AZ Ausnützungsziffer BauG Baugesetz Kanton Bern BGF Bruttogeschossfläche BR Baureglement der Gemeinde Sutz-Lattrigen Ew Einwohner ha Hektare (= 10’000 m2) OPK Ortsplanungskommission RPG Raumplanungsgesetz RPV Raumplanungsverordnung SFG See- und Flussufergesetz USP Uferschutzplan Whg Wohnung ZÖN Zone mit öffentlicher Nutzung ZP Zonenplan ZPP Zone mit Planungspflicht Fassung Mitwirkung Seite 4
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Plan- und Grundlagenverzeichnis Zonenplan, September 1993 Revisionen/Änderungen 23.07.2002 USP "Campingplatz" 10.07.2002 Anpassung: Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 1, 2, 3 und 6 21.02.2001 Teil-Änderung: "Grube Lattrigen" 27.10.2000 "Rebenackerweg" 12.05.2000 Teil-Änderung: ZöN "A" und Parz. Nr. 317 11.06.1996 Änderung: Parz. Nrn. 232 und 545 Baureglement, September 1993 Revisionen/Änderungen 21.02.2001 Teil-Änderung: "Grube Lattrigen" 12.05.2000 Teil-Änderung: Parz. Nr. 317 Überbauungsordnung: "Rebenackerweg" Überbauungsordnung 27.10.2000 "Mörigenweg" Überbauungsordnung 12.08.1996 - Revisionen/Änderungen 19.01.2004 "Grossacker" Überbauungsordnung 18.05.1994 "Kirchrain" Überbauungsordnung 11.10.1991 - Revisionen/Änderungen 27.05.2004 28.08.2000 13.05.1996 "Gewerbezone Lattrigen" 10.10.1990 "Juraweg" Detailerschliessungsplan 15.05.1985 "Poststrasse" Überbauungsplan Nr.1.2 14.05.1982 “Gewerbezone Herdi” 03.04.1974 - Revisionen/Änderungen 12.03.1992 April 1993 Mai 2003 Uferschutzpläne: Teilplan 1 Uferschutzplan "Campingplatz" 23.07.2002 - Revisionen/Änderungen 13.10.2003 Teilplan 2 Uferschutzplan "von Rütte-Gut" 24.07.2002 Teilplan 3 Uferschutzplan 26.01.2005 - Revisionen/Änderungen 13.10.2003 21.09.2007 Teilplan 4 Uferschutzplan 26.01.2005 Richtpläne: Richtplan Kanton Bern, März 2005 Richtplan Region Biel-Seeland, Februar 1991 Agglomeration Biel, Richtplan Siedlung und Verkehr, Entwurf Oktober 2007 Kantonaler Richtplan Veloverkehr, Dezember 2004 Richtplan Landschaft Gemeinde Sutz-Lattrigen, Oktober 2007 Inventare: Bauinventar der Gemeinde Sutz-Lattrigen, Dezember 2004 Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), 1978 und 1983 Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) Leitbilder: Leitbild der Gemeinde Sutz-Lattrigen, Oktober 2006 Studien: Studie Verkehrskorridor rechtes Bielerseeufer, Schlussbericht, Februar 2002 Fassung Mitwirkung Seite 5
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 1. Ausgangslage 1.1 Heutige Ortsplanung Die Gemeinde Sutz-Lattrigen beschloss am 15. Dezember 2005 auf Antrag des Gemeinderates, die Ortsplanung zu überarbeiten. Die Ortsplanung wurde anfangs der 90er Jahre erarbeitet und am 22. September 1993 durch die Baudirektion genehmigt. Die Grundordnung besteht aus dem Baureglement, dem Zonenplan und 12 Überbauungsordnungen, Uferschutzplänen oder Detailerschliessungsplänen. Das Baureglement und der Zonenplan haben sich grundsätzlich bewährt. Seit 1993 wurden mehrere Ergänzungen und Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden die Uferschutzpläne gemäss See- und Flussufergesetz (SFG) genehmigt. Nach der Revision der Ortsplanung möchte die Gemeinde ein zukunfttaugliches Planwerk zur Verfügung haben, welches die nötigen Folgeaufgaben und -kosten aufzeigt. Die revidierte Ortsplanung soll im Dezember 2008 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Die Revision der Ortsplanung wird durch die Ortsplanungskommission (OPK) und das Planungsbüro Planum Biel AG erarbeitet. Der Gemeinderat ist in der Kommission mit 2 Mitgliedern vertreten. Die Zusammensetzung der OPK und die Projektorganisation sind im Anhang A1 dokumentiert. Worum geht es in der Ortsplanung? - Die Ortsplanung bedeutet ein Festlegen und Ordnen der Siedlungsentwicklung mit raumwirksamen Massnahmen auf kommunaler Ebene. - Die Ortsplanung strebt, in Abstimmung mit dem Finanzprogramm der Gemeinde, eine geordnete Siedlungsentwicklung (insbesondere der Infrastrukturanlagen) an. - Die Ortsplanung regelt die finanziellen Konsequenzen der Erschliessung. - Die Ortsplanung bezweckt ein Erhalten und Fördern der natürlichen Ressourcen von Landschaft, Umwelt und Natur. - Die Ortsplanung legt nebst der quantitativen auch die qualitative Entwicklung der Gemeinde fest. 1.2 Rechtsgrundlage Die Nutzungspläne sind alle 10 bis 15 Jahre zu überarbeiten, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben (Art. 21 Abs. 2 Raumplanungsgesetz RPG). Die wichtigsten neueren oder geänderten Gesetzesgrundlagen sind: Baugesetz (BauG): Das Baugesetz vom 9. Juni 1985 wurde verschiedentlich angepasst, letztmals 2001. Es verpflichtet die Gemeinden unter anderem, für die nicht oder nur teilweise erschlossenen Bauzonen ein Erschliessungsprogramm zu erarbeiten (Art. 108 BauG) Denkmalpflegegesetz Die Denkmalpflege hat ein Bauinventar der Gemeinde erstellt (in Kraft seit Dezember 2004). Die Gemeinde ist aufgefordert, die Nutzungsplanung darauf abzustimmen. Wasserbauverordnung (WBV) Mit der Änderung von Art. 21 WBV vom 2. November 1994 haben die Kantone am 01.01.1999 den Auftrag erhalten, den notwendigen Raum der Gewässer in der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei ihren übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Das Massnahmenblatt E_05 des Kantonalen Richtplans sieht vor, dass bei der Revision der Ortsplanungen der Raumbedarf für Fliessgewässer grundeigentümerverbindlich festgelegt wird. Fassung Mitwirkung Seite 6
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 1.3 Zielsetzung Gemeinderat An mehreren Sitzungen zwischen Januar und September 2005 hat sich der Gemeinderat intensiv mit Fragen der Gemeindeentwicklung beschäftigt. Die Ortsplanung muss allein schon aufgrund ihres Alters überprüft und an neue gesetzliche Grundlagen angepasst werden. Zusätzlich formulierte der Gemeinderat folgende Planungsziele: - Die Gemeinde will ihren Dorfcharakter bewahren und fördern. In diesem Sinne wird eine Entwicklung angestrebt, welche die Anliegen der Umwelt, Gesellschaft und der Wirtschaft gleichwertig berücksichtigt. - Die Gemeinde soll sich in den nächsten 15 Jahren qualitativ entwickeln. Mit der Ortsplanung wird ein massvolles Bevölkerungswachstum angestrebt. - Die Gemeinde will die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten und eine sinnvolle Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Natur- und Landschaftschutzes gewährleisten. - Die Revision der Ortsplanung soll im Dezember 2008 der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. 1.4 Leitbild der Gemeinde Oktober 2006 Im Leitbild der Gemeinde vom Oktober 2006 hat der Gemeinderat für die Gemeindeentwicklung folgende Ziele festgelegt (Zusammenfassung): Gemeinderat - Der Gemeinderat betreibt eine transparente Sachpolitik und ist offen für die Anliegen der Bevölkerung. - Die Gemeinde verhält sich gewerbefreundlich. - Umwelt und Natur sollen zum Nutzen der Bevölkerung erhalten und gepflegt werden. Sicherheit - Die Gemeinde beugt Aggressionen, Gewalttätigkeiten oder Diskriminierungen vor. - Alle Einwohner können sich frei bewegen und sicher fühlen. Finanzen - Die Gemeinde strebt im Mittel einen ausgeglichenen Finanzhaushalt an. Bildung - Die Gemeinde investiert in die Jugend und somit in die Zukunft; dazu ist eine optimale Infrastruktur die wichtigste Voraussetzung. . Umwelt und Infrastruktur - Die Gemeinde betreibt eine nachhaltige Umweltpolitik, welche die Erhaltung von gesundem Wasser, Luft und Boden zum Ziel hat. - Das bauliche Wachstum der Gemeinde soll qualitativ und schrittweise erfolgen. Die Entwicklung eines Dorfkerns ist anzustreben. - Die Gemeinde will die gute Lebens- und Wohnqualität erhalten und, soweit möglich, verbessern. - Die Gemeinde betreibt eine nachhaltige Bodenpolitik. - Der Erhaltung des Ortsbildes ist besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken. - Die Gemeinde betreibt eine ausgewogene Verkehrspolitik. - Die Verkehrssicherheit ist mit geeigneten Massnahmen zu realisieren. - Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist zu fördern. - Die Gemeinde stellt eine begrenzte Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. Fassung Mitwirkung Seite 7
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 1.5 Planungsgutachten Mai 2006 Zwischen Januar und Mai 2006 wurde ein Planungsgutachten zuhanden des Gemeinderates erarbeitet. Aufgrund einer Auslegeordnung (wo drückt der Schuh?) und einer Analyse der bestehenden, kommunalen Planungen wurde festgelegt, welche Planungsmassnahmen überhaupt nötig sind. Die Ergebnisse sind im Planungsgutachten vom 31. Mai 2006 festgehalten. Das Gutachten ist vom Gemeinderat am 12. Juni 2006 genehmigt worden. Ergebnisse Folgende Planungsinstrumente sind veraltet, unvollständig, fehlen oder sind in Arbeit: - Zonenplan veraltet - Schutzgebiete (Landschaft, Ortsbild) unvollständig - Baureglement veraltet - Landschaftsrichtplan in Arbeit - Verkehrsrichtplan fehlt - Erschliessungsprogramm fehlt - Gefahrenkarte fehlt Ziele Allgemein - Übereinstimmung mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans sicherstellen. Ortsbild und Siedlungsgestaltung - Den Dorfcharakter bewahren und fördern. - Siedlungsentwicklung nach Innen anstreben. - Die Inhalte des Bauinventars der kantonalen Denkmalpflege sind im Rahmen der Ortsplanung umzusetzen. Landschaft und Erholung - Die Vorgaben der Landschaftsrichtplanung müssen optimal in die Ortsplanung integriert werden. Verkehr und Umwelt - Der Verkehrsrichtplan wird im Rahmen der Ortsplanung erarbeitet. Siedlungsentwicklung und Nutzung - Die Revision der Ortsplanung soll ein moderates Bevölkerungswachstum und eine bauliche Entwicklung anstreben, welche auf die örtlichen Verhältnisse und Strukturen Rücksicht nimmt. - Die freien Baulandreserven sind auf eine sinnvolle Grösse gemäss Vorgabe Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu optimieren. - Für das Gewerbe sind Entwicklungsspielräume zu schaffen. Fassung Mitwirkung Seite 8
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 2. räumliches Entwicklungsleitbild 2.1 Zweck und Vorgehen Das räumliche Entwicklungsleitbild dient dem Gemeinderat, die Zielrichtung für die Revision der Ortsplanung in den Bereichen Ortsbild und Siedlungsgestaltung, Landschaft und Erholung, Verkehr und Umwelt sowie Siedlungsentwicklung und Nutzung räumlich und inhaltlich zu präzisieren. Die öffentliche Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungsleitbild wurde am 29. Januar 2007 eröffnet. Die Ausstellung dauerte vom 30. Januar bis 10. Februar 2007. Die interessierte Bevölkerung konnte anhand eines Fragebogens ihre Meinung mitteilen. An zwei Abenden standen die Mitglieder der Ortsplanungskommission und der Ortsplaner zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Alle Mitwirkungsbeiträge werden in einem Bericht festgehalten und von der Ortsplanungskommission kommentiert. Der Bericht ist öffentlich, damit die Bevölkerung nachvollziehen kann, warum welche Ideen in der Ortsplanungsrevision berücksichtigt oder verworfen werden (vgl. Räumliches Entwicklungsleitbild, Ergebnisse der Mitwirkung, Bericht vom April 2007). 2.2 Entwicklungsabsichten (vgl. Räumliches Entwicklungsleitbild Sutz-Lattrigen, Bericht vom Januar 2007) Das räumliche Entwicklungsleitbild formuliert Ziele, die im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Diskussion gestellt wurden. Ortsbild und Siedlungsgestaltung - Die Ortsplanung unterstützt die Erhaltung, Gestaltung und behutsame Erneuerung der beiden intakten Dorfkerne Sutz und Lattrigen. - Die bauliche Entwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsbegrenzung stattfinden (Siedlungsverdichtung nach Innen). - Eine gute Bau- und Aussenraumgestaltung soll die Qualität der bestehenden und neuen Siedlungsgebiete verbessern. - Die markanten Grüngürtel zwischen Ipsach und Mörigen sind zu erhalten. Die geplanten Landschaftsschongebiete sollen diese Entwicklungsabsicht unterstützen. - Die im Wirkungsbereich des Uferschutzplanes vorgesehenen Nutzungs- und Schutzvorschriften sind konsequent umzusetzen. Landschaft und Erholung - im Bereich Seeufer wird in Abstimmung mit der bestehenden Uferschutzplanung (SFG) das Entwicklungspotenzial bezüglich Naherholung ausgeschöpft - landschaftlich sensible Gebiete sind durch Landschaftsschongebiete und Siedlungs- begrenzungslinien zu schützen - durchgehende, sichere und attraktive Wegverbindungen in und zu den Naherholungsgebieten schaffen - Verweilplätze und gesicherte Aussichtsbereiche (z.B. entlang der Seestrasse) schaffen - das Landschaftsbild und das Naherholungsgebiet im Chürzigraben - Oberholz soll zusammen mit den Grundeigentümern und der Gemeinde Bellmund nachhaltig aufgewertet werden - im Siedlungsgebiet sollen wichtige Grünräume bestehen bleiben - eingedolte Bäche sollen nach Möglichkeit wieder geöffnet werden - einzelne Hochstammobstgärten sollen erhalten werden - der ländliche Charakter im Umfeld der beiden Dorfkerne soll gewahrt werden - störende Objekte wie Hochspannungsleitungen oder ungenutzte Gewächshäuser werden nach Möglichkeit rückgebaut Fassung Mitwirkung Seite 9
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Verkehr und Umwelt - Grundsätzlich sollen die Ortseinfahrten nach ähnlichen Prinzipien gestaltet werden. - Die verkehrsplanerische Lösungsstrategie gemäss der Studie Verkehrskorridor rechtes Bielerseeufer ist umzusetzen. - Die beiden Einmündungsbereiche sind mit Alleen / Baumreihen gestalterisch aufzuwerten. - Auf der Hauptstrasse wird eine Verstetigung des Verkehrs auf tieferem Geschwindigkeitsniveau angestrebt. Für den Langsamverkehr werden die Querungen mit punktuellen Massnahmen gesichert. - Die Gemeinde will Tempo 30 flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet einführen (excl. Hauptstrassen). Mit dem Massnahmenkonzept ‘Tempo 30 über das ganze Gemeindegebiet’ soll die Verkehrssicherheit auf den Gemeindestrassen nachhaltig verbessert werden. - Sichere Fuss- und Velowege sind wichtig, damit eine verstärkte Umlagerung der Alltagsmobilität auf die Bahn und das Velo erreicht werden kann. - Öffentlicher Verkehr fördern Die Bahn will ihr Angebot optimieren und ausbauen. Dazu gehört auch die Attraktivierung und Verbesserung der Zugänge. Zudem soll das Bike + Ride Angebot bei den Haltestellen verbessert werden. Im Umfeld der Bahnstation Lattrigen soll ein Park + Ride Angebot für die Bewohner Lattrigens geschaffen werden. Siedlungsentwicklung und Nutzung - Gemäss gemeinderätlichem Leitbild und aufgrund des Planungsgutachtens (vgl. Planungsgutachten Ortsplanungsrevision Sutz-Lattrigen, Bericht vom Mai 2006) soll durch die Ortsplanung ein sanftes Bevölkerungswachstum zugelassen werden. - Die bauliche Entwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsbegrenzung stattfinden. - Die heutige Betriebsanlage der Hurni Kies- und Betonwerk AG bleibt bestehen und ist Bestandteil des Ortsbildes. Die ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ soll abgelöst werden und in eine spezielle Arbeitszone umgezont werden (vgl. Kapitel 6.2) - Das Entwicklungsgebiet Lattrigen soll vorallem gewerblich genutzt werden. Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ soll abgelöst werden und in eine Arbeitszone umgezont werden. 2.3 Resultate der Mitwirkung Im Anschluss an die gut besuchte Ausstellung wurden insgesamt 47 schriftliche Eingaben an die Gemeinde gerichtet. Die Zustimmung und Zufriedenheit mit den Aussagen im räumlichen Entwicklungsleitbild ist hoch. Das räumliche Entwicklungsleitbild bildet eine gute Ausgangslage für die Revision der Ortsplanung. Es lassen sich folgende Schlüsse ziehen (vgl. Räumliches Entwicklungsleitbild, Ergebnisse der Mitwirkung, Bericht vom April 2007): - die im räumlichen Entwicklungsleitbild formulierten Zielsetzungen werden mehrheitlich positiv aufgenommen und unterstützt - die Mitwirkenden wünschen sich ein Sutz-Lattrigen mit dörflichem Charakter und einer intakten Landschaft - die Siedlungsentwicklung nach Innen wird vollumfänglich begrüsst - die Bevölkerung soll sich massvoll entwickeln Fassung Mitwirkung Seite 10
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 2.4 Konsequenzen für die Revision der Ortsplanung Nach der Mitwirkung und der Auswertung hat sich der Gemeinderat an mehreren Sitzungen vertieft mit dem Entwicklungsleitbild auseinandergesetzt. Aufgrund der Mitwirkung zum Entwicklungsleitbild beschloss der Gemeinderat einstimmig: 1. Das Entwicklungsleitbild der Gemeinde Sutz-Lattrigen vom Januar 2007 wird einstimmig verabschiedet. Die Konsequenzen für die Revision der Ortsplanung sind: - die bauliche Entwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsbegrenzung stattfinden - die Ortsplanung soll ein sanftes Bevölkerungswachstum zulassen - in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan wird mit einem Bevölkerungswachstum von 4% in den nächsten 15 Jahren gerechnet - der Zonenbedarf ‘Wohnen’ ist maximal auf diese Prognose auszurichten 2. Die Betriebserweiterung der Hurni Kies- und Betonwerk AG wird unter Vorbehalt detaillierter Abklärungen vorläufig abgelehnt. Die Ortsplanungskommission wird beauftragt: - bei allen kantonalen Stellen abzuklären, unter welchen Bedingungen eine Betriebserweiterung südöstlich der Hauptstrasse in die Landwirtschaftszone möglich ist - zusammen mit der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG Alternativen zu prüfen - die Entwicklung der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG innerhalb der jetzigen Betriebsgrenzen zu begleiten - dem Gemeinderat im Oktober 2007 einen begründeten Antrag zu stellen, ob die Betriebserweiterung Bestandteil der Revision der Ortsplanung ist oder nicht Fassung Mitwirkung Seite 11
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 3. Baulandbedarf 3.1 Bevölkerungsentwicklung 1970 - 2006 Die Bevölkerungsentwicklung in 10-Jahres Schritten zeigt eine sprunghafte Entwicklung. Innerhalb von 30 Jahren wuchs die Bevölkerung um ca. 60% von 756 auf 1197 Einwohner. Das Wachstum verlief nicht gleichmässig. Insbesondere die 90er Jahre waren geprägt von einer stürmischen Wachstumsphase mit einer Zunahme um über 25% von 949 auf 1197 Einwohner. 1250 1197 1150 6% 1050 +2 949 950 % + 17 813 850 Abb. 756 + 7.5% Bevölkerungs- entwicklung 1970 - 2000 750 1990 2000 2006 1980 1970 Seit der letzten Revision der Ortsplanung 1993 wuchs die Bevölkerung um 36% von 963 auf heute 1310 Einwohner. Das Wachstum verlief - bezogen auf 1-Jahres Schritte - nicht gleichmässig, sondern schwankte zwischen 0% und 6%. 1310 1300 1242 1233 1222 1200 1197 1195 1194 1130 6% 1100 +3 1068 1043 1000 992 974 963 961 Abb. Bevölkerungs- entwicklung seit der letzten Revision der 900 Ortsplanung 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Fassung Mitwirkung Seite 12
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 3.2 Bevölkerungsentwicklung (Prognose) Sutz-Lattrigen soll auch in Zukunft eine ländliche Gemeinde mit einem attraktiven Angebot an Wohnraum sein und massvoll wachsen. Der Gemeinderat rechnet in Übereinstimmung mit den kantonalen Vorgaben mit einem Bevölkerungswachstum von 4% in den nächsten 15 Jahren. Im Jahr 2021 wird Sutz-Lattrigen ca. 1365 Einwohner zählen. 1400 1365 1310 1350 + 4% 1300 1250 .5 % +9 1200 1197 1150 % 1100 .1 22 1050 + 980 1000 + 3.3% 949 950 Abb. Trendprognose zur Bevölkerungs- 900 entwicklung 2021 2006 1990 1995 2000 3.3 Baulandbedarf Baulandbedarf Wohnen Der Kantonale Richtplan (Massnahmenblatt A_01) gibt vor, dass mit einem durchschnittlichen Bevölkerungswachstum von insgesamt 4% zu rechnen ist. Aufgrund dieser Berechnung (vgl. Anhang A4) kommt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für Sutz-Lattrigen zu folgenden Werten: - Bevölkerungszunahme in 15 Jahren (+4%) Total 1365 Ew. - Wohnungsbedarf durch Bevölkerungszunahme (f = 2.18) 24 Whg. - Wohnungsbedarf durch Abnahme der Belegung 60 Whg. - Total Wohnungsbedarf in 15 Jahren 84 Whg. - BGF-Bedarf Wohnen in m2/Wohnung (=147m2) 84 x 147 m2 12’300 m2 - Wohnzonenbedarf (Ausnützungsziffer bei ländlichen Gemeinden) 0.3 4.1 ha Die Gemeinde hat gestützt auf diese Berechnung einen Baulandbedarf Wohnen für die nächsten 15 Jahre von ca. 4.1 ha (41’000 m2). Baulandbedarf Gewerbe Sutz-Lattrigen soll sich nicht zu einer reinen Schlafgemeinde entwickeln, die gewerbliche Vielfalt soll gefördert werden. Im Gegensatz zum Wohnen gibt es für den Bedarf des Gewerbes keine konkreten Vorgaben des Kantons. Die vorhandenen Reserven und die zur Diskussion gestellten strukturellen Änderungen im Entwicklungsgebiet Station Lattrigen und des Kies- und Betonwerkes schaffen günstige Voraussetzungen für gewerblichen Entwicklungsspielraum (vgl. Kapitel 6.2 und 6.3). Fassung Mitwirkung Seite 13
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 3.4 Flächen für öffentliche Nutzungen In der Gemeinde sind auf absehbare Zeit keine grösseren Vorhaben mit öffentlicher Nutzung zu erwarten, die die Schaffung zusätzlicher Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) erforderlich machen. ZÖN 1 ‘Kirche’ Die vorhandene Reserve wird zugunsten einer Grünzone redimensioniert. Zur Freihaltung der bedeutenden Baugruppe wird gegen Westen bis zum Grubenrand neu eine Grünzone ausgeschieden (vgl. Kapitel 6.2). ZÖN 2 ‘Schulhaus’ Die vorhandenen Reserven müssen für nicht voraussehbare Entwicklungen und Bedürfnisse erhalten werden. 4. Zonenkapazität 4.1 Bestehende Zonenkapazität Wohnen Der Zonenplan weist Ende 2007 freie Zonenflächen für Wohnen von effektiv 34’000 m2 aus. Einige Parzellen (insbesondere in der Dorfzone Sutz) sind aber schwierige Bauplätze, die demnächst kaum überbaut werden. Für die Berechnung des Einzonungsbedarfs wird von freien Bauzonen für Wohnen von 25’000 m2 ausgegangen (vgl. Anhang A2 und A3). Zusammenstellung der freien Zonenfläche nach Zonenart (Wohnen) Zone Zonenfläche Dorfzone Sutz 8’140 m2 Dorfzone Lattrigen 1’375 m2 ZPP Riedweg 7’518 m2 Überbauungsordnung Grossacher Ost 2’345 m2 Wohnzone W2 14’370 m2 Wohnzone W3 1’151 m2 Total 34’899 m2 Die Gemeinderat rechnet, dass im Zeitpunkt der Genehmigung der Ortsplanung noch ca. 2.5 ha Wohnbaulandreserven zur Verfügung stehen. 4.2 Bestehende Zonenkapazität Gewerbe Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ (Parzellen 56 und 282) soll in eine reine Arbeitszone umgezont werden. Die Baulandreserven bemessen sich somit auf 21’000 m2. Die freien Gewerbeflächen wurden bis anhin seitens der Gemeinde nicht aktiv vermarktet. Fassung Mitwirkung Seite 14
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 4.3 Ein- und Umzonungsgesuche Anlässlich der Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungsleitbild hat der Gemeinderat die Grundeigentümer gebeten, Gesuche für Ein-, Aus- oder Umzonungen schriftlich einzureichen. Insgeamt wurden 7 Gesuche für Einzonungen gestellt (vgl. Anhang A5). Die Ein- oder Umzonungen wurden aufgrund der folgenden Grundsätze (Kriterien) überprüft: Kriterien: Siedlungsentwicklung nach Innen - Erkenntnisse aus dem räumlichen Entwicklungsleitbild - Konsequenter Einbezug von weitgehend überbautem Gebiet im Siedlungsgebiet - Einzonungen nur innerhalb oder unmittelbar angrenzend an das bestehende Siedlungsgebiet (Abrundung des Siedlungsrandes, keine “Inselbauzonen”) Haushälterische Bodennutzung - Einhaltung des Wohnbaulandbedarfs gemäss kantonalem Richtplan Siedlung / Landschaft - Berücksichtigung bedeutender Ortsbildgebiete - Schonung der Wohngebiete vor schädlichen Einflüssen (Verkehr, Luftverschmutzung, Lärm) - Erhaltung wichtiger Landschaftselemente (gemäss Landschaftsrichtplan, Uferschutzplan)) Erschliessung / Infrastruktur - Neueinzonungen im Bereich hinreichender Erschliessung (Zufahrtsstrasse, Wasser, Energie, Kanalisation), allfällige Erschliessungskosten müssen auf Grundeigentümer bzw. auf Bauwillige übertragen werden können (Mehrwertabschöpfung) - Ausreichende Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei arbeitsplatz- und publikumsintensiven Nutzungen - Keine erhebliche Zunahme des Schwerverkehrs auf den Ortsdurchfahrten Beurteilung der Einzonungsgesuche vgl. Anhang A6 Entscheid Gemeinderat Auf begründeten Antrag der Ortsplanungskommission beschloss der Gemeinderat im Mai 2007 insgesamt 10’467 m2 Land für Wohnen einzuzonen. Mit den Eigentümern der betroffenen Parzellen soll gemäss den Richtlinien über die Abgeltung des Planungsausgleichs (vgl. Anhang A7) die nötigen Verträge vorbereitet werden. Die Betriebserweiterung der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG in die Landwirtschaftszone hat der Gemeinderat aufgrund einer sorgfältigen Prüfung durch einen Studienauftrage beschlossen (vgl. Kapitel 6.4 und Studienauftrag Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG, Beurtei- lungsbericht vom 5. Oktober 2007). Fassung Mitwirkung Seite 15
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 5. Planungsinstrumente 5.1 Zonenplan Der Zonenplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und legt insbesondere die Bau- und Nutzungsbeschränkungen im Siedlungsgebiet fest. Er ist einerseits im Sinne einer Nachführung mit diversen kleineren Zonenplanänderungen ergänzt und andererseits auf die heutigen gültigen Vorschriften und Gegebenheiten (Umzonungen überbauter Parzellen) angepasst worden (vgl.Kapitel 6.1). Die Festlegungen ausserhalb der Siedlungsgebiete basieren auf den vorhandenen Inventaren und der genehmigten Landschaftsrichtplanung 2007. Der Perimeter der Uferschutzplanung ist dargestellt. Die Uferschutzplanung ist jedoch nicht Gegenstand der Revision der Ortsplanung und wurde demzufolge nicht überarbeitet. Die bedeutenden Änderungen betreffen die neuen Wohnbaugebiete ‘Feldweg’ und ‘Jenfertweg’(vgl. Kapitel 6.3), die Einzonung für eine Betriebserweiterung im Zälgli (vgl. Kapitel 6.4) und die Ablösung der ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ in eine spezielle Arbeitszone (vgl. Kapitel 6.2). Diese Änderungen werden die bauliche Entwicklung der nächsten Jahre erheblich mitprägen. Im Gebiet Alchisgraben wird die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ in die Arbeitszone A3 umgezont. Die bestehenden Reserven und die Umzonung schaffen günstige Voraussetzungen für den gewerblichen Entwicklungsspielraum. Das Ortsbildschutzgebiet wird neu aufgeteilt in Ortsbilderhaltungs- und Strukturerhaltungsgebiet. Wichtige Grundlagen für die Festlegung der Perimeter Ortsbilderhaltungs- und Strukturerhaltungs- gebiet bilden das Bauinventar der Gemeinde Sutz-Lattrigen und das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Zusammen mit dem Inventarisator des ISOS (Dr. phil Hans Jörg Rieger) wurde der Perimeter vor Ort verifiziert (vgl. BR Art. 511ff). 5.2 Baureglement Mit der Revision des Baureglements (BR) sollen die Vorschriften für Bauwillige verständlich und übersichtlich dargelegt, die Bestimmungen aufgrund der Praxis mit dem vorhandenen Baureglement und den geänderten Vorgaben des übergeordneten Rechts angepasst werden. Der Gemeinderat hat sich bereits in der ersten Planungsphase (Planungsgutachten) auf Antrag der Ortsplanungskommission für die Umsetzung des neuen kantonalen Musterbaureglements entschieden. Das Baureglement wurde mit einem neuen Layout mit 3 Spalten versehen (Begriff, normativer Teil, Hinweis / Kommentar), welche das Reglement übersichtlicher und allgemein verständlicher macht. Eine Lesehilfe und die Definitionen der Messweisen für Terrain, Gebäude und Gebäudeteile, Gebäudeabmessungen und Bauabstände etc. erleichtern dessen Anwendung. Die wesentlichen Änderungen betreffen neben der formalen Darstellung die folgenden Bestimmungen: Art. 211 Nutzungszonen > Art der Nutzung Art. 212 Nutzungszonen > Mass der Nutzung Art. 231 Grünzonen (GR) Art. 232 Zone Kies- und Betonwerk Art. 233 Übergangsnutzungen Art. 42 Qualitätssicherung durch Fachberatung Art. 43 Nachhaltiges Bauen und Nutzen Art. 521 Baudenkmäler Art. 522 Historische Verkehrswege Art. 524 Fliessgewässer Art. 525 Landschaftsschongebiete Art. 53 Ersatz- und Förderungsmassnahmen Art. 54 Gefahrengebiete (zu künftiger Gefahrenkarte) Fassung Mitwirkung Seite 16
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 5.3 Erschliessungsprogramm Das Erschliessungsprogramm wird auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Revision der Ortsplanung erarbeitet. So weit möglich wird die Erschliessung im Rahmen von Um- und Einzonungen vertraglich sichergestellt, damit für die Gemeinde keine zusätzlichen Erschliessungskosten entstehen. Aus heutiger Sicht sind neue oder ergänzende Erschliessungsanlagen für die Wohngebiete Jenfertweg und Feldweg, die Einzonung für die Betriebserweiterung sowie das Umzonungsgebiet Grossacker West erforderlich. 5.4 Abgeltung des Planungsausgleichs Der Gemeinderat nimmt Einzonungen grundsätzlich nur vor, wenn ein Teil des durch die Einzonung von Grundstücken entstehenden Mehrwerts auf vertraglicher Basis abgeschöpft wird. Der Abschöpfungssatz hat der Gemeinderat in seinen Richtlinien über die Abgeltung des Planungs- ausgleichs festgelegt. Die damit erzielten Mittel werden gestützt auf Artikel 142 BauG u.a. für Infrastrukturaufgaben im Zusammenhang mit den geplanten Einzonungen eingesetzt. 5.5 Verkehrsrichtplan Der Verkehrsrichtplan ist nach Art. 68 BauG. behördenverbindlich und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er dient der Gemeindebehörde als Führungs- und Koordinationsinstrument (vgl. Erläuterungsbericht Verkehrsrichtplan Sutz-Lattrigen vom Januar 2008). Der Verkehrsrichtplan stellt den aktuellen und den angestrebten Zustand bezüglich Verkehrsführung und Verkehrssicherheit dar. Er beinhaltet die verschiedenen Funktionen der Strassen (Kantons- und Gemeindestrassen, Basis- und Detailerschliessungsstrassen) und legt die Standorte konkreter Massnahmen fest. Übergeordnete Verkehrsnetze wie die Wanderwege, die nationale Velowanderroute sowie einige orientierende Aussagen zur Nutzung der Bauzone sind als Hinweise dargestellt. Die insgesamt 12 Massnahmenblätter beschreiben die Zielsetzungen und Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen. Als wesentlichste Massnahme ist die flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen zu bezeichnen, die vom Gemeinderat im November 2007 bereits beschlossen wurde. 5.6 Landschaftsrichtplan Ausgangslage Der Landschaftsrichtplan der Gemeinde Sutz-Lattrigen wurde am 8. Oktober 2007 vom Gemeinderat beschlossen und Ende November vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Die Landschaftsplanung (Erläuterungsbericht, Natur- und Landschaftsinventar, Landschaftsent- wicklungskonzept, Richtplan) ist behördenverbindlich und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2007 haben die Stimmbürger einem Reglement für die Errichtung einer Spezialfinanzierung für die Umsetzung der Landschaftsplanung zugestimmt. Am 1. Januar 2008 wird eine erste Einlage von Fr. 100'000.- getätigt. Hauptziele der Landschaftsplanung Die Landschaftsplanung Sutz-Lattrigen zeigt auf, wie die Landschaft in Zukunft genutzt, gestaltet und geschützt werden kann. Dabei soll die Landschaft auch zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen können. Sowohl die Ansprüche der Natur als auch die Bedürfnisse der Menschen sind zu Fassung Mitwirkung Seite 17
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht berücksichtigen (ökologische und ökonomische Bedürfnisse, Freizeit- und Erholungsnutzung). Die Qualitäten des Landschaftsbildes als wichtige Grundlage für den Tourismus und die Naherholung sind gezielt zu stärken. Die Naturwerte in der Gemeinde sollen erhalten und aufgewertet werden, in ökologischen Defiziträumen sind naturnahe Elemente einzubringen und die ökologische Vielfalt ist zu fördern. Schnittstelle Landschaftsplanung - Ortsplanung In den Sitzungen der ‘Umweltgruppe’ (kommunale Begleitgruppe der Landschaftsrichtplanung) wurden zur Schnittstelle zwischen Ortsplanung und Landschaftsplanung und zu den Vorgaben aus dem Regionalen Richtplan u.a. folgende Festlegung getroffen (vgl. Erläuterungsbericht Landschaftsplanung Sutz-Lattrigen, Kap. 2.3): - Bei der Ausscheidung von Landschaftsschutzgebieten soll auf den Regionalen Richtplan abgestellt werden: die dort bezeichneten Gebiete werden auf ihre Aktualität überprüft und teilweise leicht angepasst (siehe dazu genauere Erläuterungen im Landschaftsrichtplan- Text, Kap. 4.1). Es wird aus politischen Gründen darauf verzichtet, im Landwirtschaftsgebiet ausserhalb des Dorfes zusätzlich zum Regionalen Richtplan allfällige weitere Gebiete als Landschaftsschon- oder Landschaftsschutzgebiete zu bezeichnen. Umsetzung der Massnahmen in der Ortsplanung Der Gemeinderat setzte Ende 2007 eine Umwelt- und Landschaftskommission ein für die Planung und Umsetzung der Landschaftsplanung (vgl. Landschaftsrichtplan inkl. Massnahmenliste). Die Planung soll auch Interessenkonflikte aufzeigen und zur Lösung derselben beitragen. Die Umsetzung von Massnahmen soll primär auf freiwilliger Basis erfolgen, allfälliger Mehraufwand bzw. Mindererträge für Landwirte sollen abgegolten werden (vgl. BR Art. 531 und Art. 532). Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden die Landschaftsschongebiete grundeigentümerver- bindlich festgelegt (vgl. Zonenplan und BR Art. 525). 5.7 Gefahrenkarte Die Gemeinde müsste gemäss kantonalem Wasserbaugesetz und Waldgesetz dafür sorgen, dass in der Ortsplanung die Gefährdung durch Naturereignisse gebührend berücksichtigt wird. In der Regel geschieht dies durch die Umsetzung von Gefahrenkarten in die Nutzungsplanung (Art. 30 KWaG). Sutz-Lattrigen wurde vom Kanton in die dritte Priorität für die Erstellung der Gefahrenkarten eingeteilt. Konkret bedeutete dies, dass die Karte nur im Bedarfsfall erstellt werden müsste. Aufgrund des Hochwassers von August 2005 sollen nun gemäss Vorgabe Bund alle Gemeinden Gefahrenkarten erstellen. Die für Sutz-Lattrigen relevanten Gefahrengebiete liegen im Uferbereich. Eine klare kantonale Politik ist jedoch noch nicht auszumachen. Im Rahmen der laufenden Revision der Ortsplanung sind die Gebiete im Perimeter der erst kürzlich genehmigten Uferschutzpläne (Teilplan 1 - 4) nicht Gegenstand einer Überprüfung. Die vorgesehenen Ein- und Umzonungen liegen ausserhalb der bekannten Überflutungs- Gefahrenbereiche. Fassung Mitwirkung Seite 18
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 6. Bauzonen 6.1 Geringfügige Zonenplanänderungen In der Zusammenstellung sind die geringfügigen Änderungen oder Anpassungen an bestehende Verhältnisse aufgeführt. Sie werden nicht im Detail erläutert. Parzelle best. Zone neue Zone Bemerkungen 359 Dorfzone W2 Korrektur 230 übriges Gemeindegebiet MA3 Anpassung an Strukturerhaltungsgebiet (Landwirtschaft) überbaut, Einzonung von 522m2 256 übriges Gemeindegebiet MA3 Anpassung an Strukturerhaltungsgebiet (Landwirtschaft) überbaut, Einzonung von 1425m2 549 übriges Gemeindegebiet MA3 Anpassung an Strukturerhaltungsgebiet (Landwirtschaft) Reserve, Einzonung von 810m2 487 übriges Gemeindegebiet MA3 Anpassung an best. Verhältnisse (Landwirtschaft) überbaut, Einzonung von 907m2 298 übriges Gemeindegebiet MA3 Anpassung an best. Verhältnisse (Landwirtschaft) überbaut, Einzonung von 2059m2 6.2 Umzonungen Umzonung Pfrundhubel Ausgangslage Der Pfrundhubel, das Gebiet zwischen der Kirche / Pfarrhaus / Friedhof und Grubenrand, liegt heute in einer Zone für öffentliche Nutzungen und landwirtschaftlich genutztem Land. Teile des Gebietes liegen im heutigen Perimeter Ortsbildschutz. Zwei wichtige Fusswege, der Hohlenweg und der Weg zum Pfarrhaus / Kirche, queren das Gebiet. Im Bauinventar der Gemeinde liegen das Abb. Pfrundhubel Gebäudeensemble Kirche / Pfarrhaus / Pfrundscheune und der historische Dorfkern von Sutz in der Baugruppe A und B. Baugruppen zeichnen sich durch einen besonderen räumlichen Zusammenhang aus, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. Gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wird der Pfrundhubel als wichtiger Ortsbildvordergrund bezeichnet, mit dem Erhaltungsziel, das Abb. Fussweg zum Gebiet möglichst freizuhalten. Pfarrhaus Planungsziel und Planfestlegung - Der Pfrundhubel soll in eine Grünzone umgezont werden. Allgemein sind Grünzonen Freihaltezonen, die gemäss Art. 79 BauG u.a. der Freihaltung wichtiger Ortsansichten dienen. - Die Zweckbestimmung dieser Grünzone, ist die Freihaltung der Umgebung von Kirche und Pfarrhaus. Der bestehende Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten, sachgerecht zu pflegen und nötigenfalls zu ersetzen. Im weiteren dient die Grünzone als ‘Pufferzone’ zwischen Siedlungsrand und Grubenrand. Fassung Mitwirkung Seite 19
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Umzonung Grossacher West Ausgangslage Das Entwicklungsgebiet umfasst das Umfeld der Haltestelle Lattrigen, die Gewerbezone Lattrigen und die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’. Von den ca. 42’000 m2 Wohn- und Gewerbefläche sind 40% (17’000m2) seit der letzten Revision der Ortsplanung nicht genutzt. - Das Landhaus als markantes Gebäude Abb. Umzonungs- am Dorfrand ist grösstenteils ungenutzt. gebiet - Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ wurde an der Gemeindeversammlung vom 5.12.2001 dem revidierten kantonalen Baugesetz angepasst. Die Nutzung soll sich nach den Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone richten. Zusätzlich können Bauten für den öffentlichen Bedarf realisiert werden. - Die Gewerbezone Lattrigen (Überbauungsordnung Gewerbezone Lattrigen 1990) ist erst zu 2/3 genutzt. Es besteht eine Reserve von 4’300 m2 Bauland. Abb. Entwicklungsgebiet Station Lattrigen bestehend Planungsziel und Planfestlegung - Das Entwicklungsgebiet Lattrigen soll vorallem gewerblich genutzt werden. - Die ZPP Nr. 3 ‘Grossacher West’ soll abgelöst werden und in eine Arbeitszone A3 umgezont werden. - Die Erschliessung des Gebiets südlich der Hauptstrasse erfolgt über die Gewerbezone Lattrigen / Schützenhaus- weg. Die detaillierte Planung erfolgt im Rahmen der Verkehrsplanung. - Der Zugang zur Haltestelle Lattrigen für Fussgänger und Velofahrer soll verbessert werden ( inkl. Veloparkierung) Abb. Entwicklungsgebiet Station Lattrigen neu Fassung Mitwirkung Seite 20
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Umzonung ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ Ausgangslage Gemäss gültigem Baureglement (BR) ist der Betriebsgelände in zwei Zonen aufgeteilt. Der südlichere Teil liegt in der Industriezone und der nördlichere Teil in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP). Die ZPP Nr. 1 ‘Kieswerk’ besteht seit 1992 und wurde im Dezember 2001 veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Betriebskonzept Das Betriebskonzept skizziert die Entwicklung für die nächsten 5 - 7 Jahre. Sektor 1: Sortier- und Recyclingzentrum In der geplanten Halle soll Bausperrgut sortiert werden. Um die Halle sind Lagerplätze für die Materialien geplant. Die Halle soll ca. 1200 m2 gross werden und max. 10 m hoch. Sektor 2: Betriebsanlage Hier sind die bestehenden Betriebsanlagen angeordnet, die teilweise baulich ergänzt oder umgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Einbau von LKW Waagen vorgesehen. Mittelfristig soll die Werkein- und -ausfahrt optimiert werden. Sektor 3: Sortier- und Deponiebereich Generell ist vorgesehen, der bestehende Grubenrand gestalterisch aufzuwerten (bestehende Hecke ergänzen). Insbesondere soll die Abgrenzung zur Überbauung ELAG und eine Höhenkote der Kieshaufen überprüft werden. Aus betrieblichen Gründen ist die Höhenkote nur festsetzbar, wenn das Terrain gegen das Campingareal nutzbar gemacht wird. Sektor 4: Betriebsparkplatz Hier ist die Erweiterung der best. Mitarbeiterparkplätze plus ein Parkplatz für die Lastwagen der Sparte 'Kies- und Beton' vorgesehen. 3 1 2 4 Abb. Kies- und Betonwerk Definition der Sektoren Fassung Mitwirkung Seite 21
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Planungsziel und Planfestlegung Das Kies und Betonwerk ist für die regionale Versorgung von Rohbaustoffen (Kies, Beton) und Sekundärbaustoffen (Recycling von Bauschutt) ein wichtiger Standort (vgl. Rahmenkonzept 93, Material-Abbau, - Deponie und - Transport im oberen Seeland vom Januar 1994 und das Abbaukonzept Seeland mit Hinweisen zur Entsorgung von Aushubmaterial und Inertstoffen vom November 1990). Gemäss kantonalem Sachplan Abbau, Deponie, Transport (Sachplan ADT genehmigt vom Regierungsrat am 16. September 1996) behält die regionale Abbau- und Deponieplanung Biel Seeland ihre Gültigkeit. Die Zone ‚Kies- und Betonwerk’ wurde auf der Basis eines detaillierten Betriebskonzeptes entwickelt. Die wichtigsten Parameter sind: - Die Zone ‚Kies- und Betonwerk’ ist eine spezielle Arbeitszone ausschliesslich für den Betrieb eines Kies- und Betonwerkes. - Gestattet sind notwendige Betriebseinrichtungen und Anlagen, die mit dem Kies- und Betonwerk im Zusammenhang stehen. - Die Zone wird in 4 Sektoren aufgeteilt mit folgenden Zweckbestimmungen: Sektor 1: Sortier- und Recyclingzentrum Sektor 2: Betriebsanlage Sektor 3: Sortier- und Deponiebereich Sektor 4: Betriebsparkplatz für das Kies- und Betonwerk - Das Mass der Nutzung im Sektor 1 erlaubt ein Gebäude mit einer Fläche (GBF) von max. 1200 m2 und einer Gebäudehöhe (GH) von max. 10 m. Die Halle darf die Höhenkote vond 457.00 m.ü.M nicht übersteigen. - Der Entscheid und die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums des Studienauftrags ‘Betriebserweiterung Hurni Kies- und Betonwerk AG’ vom Oktober 2007 sind insbesondere für den Sektor 4 zu berücksichtigen. Fassung Mitwirkung Seite 22
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 6.3 Einzonungen Einzonung ‘Feldweg’ Ausgangslage Das Gebiet entlang dem Feldweg (4382 m2) mit seiner leicht nach Norden abfallenden Hanglage und der Aussicht zum See ist eine attraktive Wohnlage. Das Gebiet ist geeignet für den Bau von Ein- bis Zweifamilienhäusen. Die Erschliessung via Feldweg ist vorhanden und muss nur geringfügig ausgebaut werden. Planungsstudie Abb. Eine Planungsstudie bildet die Grundlage für Einzonungsgebiet Feldweg die ZPP-Vorschriften und die Überbauungs- ordnung. Die wichtigsten Elemente der Pla- nungsstudie sind: - Stellung der Hauptbauten (senkrecht zur Hanglage) - Erschliessung via Feldweg Hinweise zu den Planungsfestlegungen (vergl. BR Artikel 311 ZPP A ‘Feldweg’) - gut gestaltete Wohnbebauung - Stellung der Hauptbauten wird definiert Abb. - Ausnützungsziffer im Bereich von 0,4 - 0.6 Planungsstudie Feldweg - Erschliessung ab Feldweg Einzonung ‘Jenfertweg’ Ausgangslage Das Gebiet (6085 m2) ist eine attraktive Wohnlage und geeignet für sorgfältig gestaltete Ein- bis Zweifamilienhäuser. Die Erschliessung via Jenfertweg muss teilweise noch erstellt werden. Planungsstudie Eine Planungsstudie bildet die Grundlage für die ZPP-Vorschriften und die Überbauungs- ordnung. Die wichtigsten Elemente der Abb. Einzonungsgebiet Planungsstudie sind: Jenfertweg - Stellung der Bauten - Qualitätssicherung mittels Durchführung eines qualifizierten Verfahrens - Erschliessung via Jenfertweg Hinweise zu den Planungsfestlegungen (vergl. BR Artikel 312 ZPP B ‘Jenfertweg’) - gut gestaltete Wohnbebauung - Festlegung einer maximalen Bruttoge- schossfläche - erforderlich Detailerschliessungsanlagen sind im Rahmen eines gesamtheitlichen Abb. Planungsstudie Bebauungs- und Erschliessungskonzepts Jenfertweg zu projektieren Fassung Mitwirkung Seite 23
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht 6.4 Einzonung nach Studienauftrag Ausgangslage und Ziel Die Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG plant seit längerer Zeit eine Betriebserweiterung. Auf dem bestehenden Werksgelände steht für die künftigen Bedürfnisse kein Platz mehr zur Verfügung. Die Unternehmensleitung hat verschiedene Standorte ausserhalb des Werkareals geprüft, aber keine überzeugende Alternative gefunden. Für die Unternehmensleitung nahezu ideal wäre eine Betriebserweiterung auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstrasse, weil dieses Land bereits in Besitz der Firma ist. Im Rahmen der laufenden Revision der Ortsplanung stellte die Firma ein entsprechendes Einzonungsbegehren. Das Land liegt in der Landwirtschaftszone und soll in eine geeignete Bauzone eingezont werden. Abb. Einzonungs- begehren Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat, unterstützt von verschiedenen kantonalen Amtsstellen (Amt für Gemeinden und Raumordnung, Tiefbauamt) und Schutzorganisationen (Berner Heimatschutz) waren gegenüber dem Begehren vorläufig negativ eingestellt. Die ausschlaggebenden Gründe: - das Ortsbild wird stark gestört - das Landschaftsbild wird beeinträchtigt - die Erschliessung des Areals ist problematisch Aufgrund eingehender Diskussionen und einer Mitwirkung zum Entwicklungsleitbild der Gemeinde beschloss der Gemeinderat (vgl. Kapitel 2.4): - Die Ortsplanungskommission soll zusammen mit der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG prüfen, unter welchen Bedingungen eine Einzonung möglich wäre. Die Ortsplanungskommission beschloss, zusammen mit der Firma Hurni einen Studienauftrag durchzuführen. Das Resultat und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen dienen dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage, ob auf das Einzonungsbegehren der Hurni Kies- und Betonwerk AG eingetreten werden soll. Fassung Mitwirkung Seite 24
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Projektziele Im Rahmen des Studienauftrages sollen zwei interdisziplinär zusammengesetzte Teams aufzeigen, ob und wie das geplante Vorhaben ohne negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes gestalterisch umgesetzt werden kann. Ortsbild, Situation am Dorfeingang Das für die Betriebserweiterung vorgesehene Areal liegt am Rand des Siedlungsgebiets von Sutz. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe des (im Besitz der Familie Hurni stehenden) Bauernhofs und ist heute mit niederstämmigen Obstbäumen überwachsen. Das Gebiet der vorgesehenen Betriebserweiterung grenzt im Südwesten an die Mischzone (mit überlagertem Strukturerhaltungs- gebiet), im übrigen an die Landwirtschaftszone. Landschaftsbild Die Qualitäten des Landschaftsbildes im Planungsgebiet sind gezielt zu stärken: - Naturwerte erhalten und aufwerten - in ökologischen Defiziträumen naturnahe Elemente einbringen - ökologische Vielfalt fördern Betiebserweiterung der Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG Die Hurni Kies- und Betonwerk AG in Sutz-Lattrigen betreibt seit mehreren Generationen ein Kies- und Betonwerk am Ortseingang von Sutz-Lattrigen. Der Betrieb hat sich seit der Gründung 1895 stark gewandelt. Während früher vor allem der Abbau und die Aufbereitung von Kies und Sand im Vordergrund standen, umfasst die Tätigkeit heute weitere Bereiche wie Transport, Entsorgung und Baustoff-Recycling. Die immer schwieriger werdende Beschaffung von Rohstoffen haben das Unternehmen in den letzten Jahren gezwungen, mit den vorhandenen Ressourcen noch schonender umzugehen und diese durch die Wiederverwertung von Bauabfällen zu substituieren. Dadurch ist nicht nur das Tätigkeitsgebiet breiter geworden, es mussten auch immer wieder neue Anlagen auf dem bestehenden Betriebsareal erstellt werden. Die Firma Hurni hat aus den oben erwähnten betrieblichen Zusammenhängen einen ausgewiesenen Bedarf für eine Erweiterung ihres Betriebs- areals. Das neue Betriebsareal ist für Abstellplätze für Lastwagen, Mitarbeiterfahrzeuge sowie als Abstellplatz für das Muldenlager vorgesehen. Die Hurni Gruppe ist heute ein wichtiger und vielseitiger Baustoff- und Entsorgungspartner in der Region Biel-Seeland. Sie beschäftigt insgesamt 40 Mitarbeiter am Hauptsitz in der Gemeinde Sutz-Lattrigen. Im Projekt zu integrieren sind: - ca. 20 LKW Parkplätze - ca. 20 PW Parkplätze - Abstellplatz für Mulden (max. 300 Mulden) Erschliessung Die heutige Ortseinfahrt ist gestalterisch und verkehrstechnisch unattraktiv und soll verbessert werden. Der Strassenraum soll aufgeweitet werden, um die Zufahrt zum Kieswerk und dem neuen Betriebsareal mit separaten Abbiegespuren aus beiden Richtungen zu gewährleisten. Mit den vorzuschlagender Verkehrsführung soll zusätzlich eine Verkehrsberuhigung und eine höhere Verkehrssicherheit auf der Hauptstrasse erreicht werden. Weiter soll der Einmüdungsbereich mit der vorgeschlagenen Baumpflanzung gestalterisch aufgewertet und eine Torsituation geschaffen werden. Fassung Mitwirkung Seite 25
Revision Ortsplanung - Erläuterungsbericht Verfahren Die Gemeinde Sutz-Lattrigen, vertreten durch die Ortsplanungskommission, ist verantwortlich für die Koordination und Durchführung des Studienauftrags. Die Firma Hurni Kies- und Betonwerk AG finanziert den Studienauftrag. Für den Studienauftrag wurden zwei qualifizierte Planungsteams eingeladen. Das Beurteilungsgremium setzte sich aus folgenden Personen zusammen: Hans Peter Grossenbacher Präsident Ortsplanungskommission (Vorsitz) Fritz R. Hurni Geschäftsleitung Hurni Kies- und Betonwerk AG Thomas Hurni Geschäftsleitung Hurni Kies- und Betonwerk AG Janine Mathez kantonale Denkmalpflege Jean Michel Vetter Amt für Gemeinden und Raumordnung Peter Wullschleger Landschaftsarchitekt BSLA Thomas Zahnd Planum Biel AG, Ortsplaner Projektverfasser Die folgenden Teams waren zur Teilnahme eingeladen und haben ein Projekt erarbeitet: Team Jürg Hänggi mit 4d Landschaftsarchitekten mit dem Siegerprojekt .ortseingang. -Team Klötzli + Friedli Landschaftsarchitekten AG mit dem Projekt Betriebserweiterung Beschrieb des Siegerprojektes .ortseingang. Das Projekt .ortseingang. analysiert das Orts- und Landschaftsbild präzise, berücksichtigt aber auch den besonderen Stellenwert des Kies- und Betonwerkes. Die Standortgebundenheit der Firma wird nicht in Frage gestellt. Die Anwesenheit der Firma Hurni wird historisch, wirtschaftlich und in Bezug auf das Ortsbild akzeptiert. Das Projekt .ortseingang. geht davon aus, dass die heutige Ortseinfahrt gestalterisch und verkehrstechnisch unbefriedigend ist und im Rahmen der Betriebserweiterung sicherer und attraktiver gestaltet werden kann. Das für die Betriebserweiterung vorgesehene Gelände liegt am Rande des Siedlungsgebietes in der Landwirtschaftszone. Die markante Hügelkuppe im Südosten des Areals bildet eine natürliche Begrenzung. Das Projekt .ortseingang. erkennt in der Geländemodellierung eine charakteristische Qualität des Ortes. Das Projekt .ortseingang. verfolgt einen Ansatz, der versucht, die bestehende landschaftliche und topografische Situation so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der Eingriff beschränkt sich auf wenige, präzise gesetzte Elemente und die gestalterischen Eingriffe werden über einen Katalog von ‘Spielregeln’ definiert. Fassung Mitwirkung Seite 26
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