GEMEINSAM ENTSCHEIDEN! - m:con - mannheim:congress GmbH
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GEMEINSAM ENTSCHEIDEN! www.schmerzkongress2017.de www.schmerzkongress2017.de Deutscher Deutscher Schmerzkongress Schmerzkongress 2017 2017 11. 11. – – 14. 14. Oktober Oktober 2017 2017 || Mannheim Mannheim Congress Congress Center Center Rosengarten Rosengarten Aussteller- und Sponsoreninformation Veranstalter / Kongressorganisation
Allgemeine Informationen © Congress Center Rosengarten, Mannheim Die Veranstaltung Themenüberblick Die folgende kurze Beschreibung soll Ihnen � Gemeinsame (partizipative) einen ersten Überblick über den Kongress Entscheidungsfindung (Arzt-Patient) geben. Gerne stehen wir Ihnen für weitere � Kooperation aller Berufsgruppen in Informationen über Ablauf, Inhalte und Re- der Schmerzmedizin ferenten zur Verfügung. � Kopfschmerz aus interdisziplinärer Sicht 11. – 14. Oktober 2017 � Zusammenarbeit Schmerzmedizin Fachkongress mit begleitender und Pharmazie - Möglichkeiten Ausstellung (ca. 1.300 m²) und Grenzen � Arzneimitteltherapiesicherheit in Zielgruppe der Schmerzbehandlung Mediziner, Algesiologen, Physiologen, � Selbstmedikation und Gefahr Psychologen, Psycho-, Physio-, Funktions- der Schmerzchronifizierung und Ergotherapeuten, Pharmazeuten, Apotheker. � Akutschmerz � Aus- und Weiterbildung Teilnehmerzahl � Bewegstherapie und ca. 2.500 Personen manuelle Medizin � Diagnostisches Procedere � Epidemiologie und Genetik � Experimentelle Modelle und Pathophysiologie � Kopfschmerz � Neuropathischer Schmerz � Palliativmedizin � Pflegewissenschaft � Prävention � Psychologische Verfahren � Muskuloskelettale Schmerzen � Schmerz bei Kindern und im Alter � Transfer von der Grundlagenforschung in die Klinik Abbildungsnachweis � Tumorschmerz Titelseite: © “iloveotto“ www.123rf.com � Fortbildungsakademie � Varia 3
Deutscher Schmerzkongress 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim Allgemeine Informationen Wissenschaftliche Organisation Wissenschaftlicher Träger Neurologische Klinik der Universität München Kongress-Präsidenten Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. Marchioninistraße 15 • 83177 München Prof. Dr. Winfried Häuser Präsident: Prof. Dr. Michael Schäfer DMKG-Geschäftsstelle Klinikum Saarbrücken gGmbH Charité Berlin PD Dr. Charly Gaul Klinik für Innere Medizin Bundesgeschäftsstelle Migräneklinik Königstein Winterberg 1, 66119 Saarbrücken Geschäftsführer: Thomas Isenberg Ölmühlweg 31, 61462 Königstein Prof. Dr. Matthias Keidel Alt Moabit 101 b • 10559 Berlin info@dmkg.de RHÖN-KLINIKUM AG info@dgss.org Kongressort Neurologische Klinik GmbH Deutsche Migräne- und DMKG Congress Center Rosengarten Mannheim Abteilung Neurologie, Stroke Unit und Neurologische Intensivmedizin Kopfschmerzgesellschaft e.V. Rosengartenplatz 2 Von-Guttenberg-Straße 10 Präsident: PD Dr. Stefanie Förderreuther 68161 Mannheim 97616 Bad Neustadt/Saale Klinikum Großhadern www.rosengarten-mannheim.de Veranstalter / Kongressorganisation Berufsverband der Ärzte und Psycho- logischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutsch- land e.V. (BVSD), Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. 1| 2| 3| m:con - mannheim:congress GmbH Joachim Nadstawek, Alt Moabit 101 b, Rosengartenplatz 2 10559 Berlin 68161 Mannheim www.mcon-mannheim.de Interdisziplinäre Gesellschaft für 4| 5| 6| orthopädische / unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e.V. (IGOST) Industrie-Services – In Zusammenarbeit mit Präsidentin: Dr. Cordelia Schott Ausstellung / Sponsoring / Symposien Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung Grüner Turm 4–10 • 88212 Ravensburg 4 | Saskia Craß für Schmerztherapie e.V. (DIVS) Tel. +49(0)621 / 4106 - 118 Präsident: Prof. Dr. Toni Graf-Baumann Fax +49(0)621 / 4106 - 80 118 Schillerstraße 1 4 • 79331 Teningen saskia.crass@mcon-mannheim.de Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Ansprechpartner Event-Services – Teilnehmerregistrierung e.V. (DGP) 5 | Manon Waas Präsident: Prof. Dr. Lukas Radbruch Projektmanagement Tel. +49(0)621 / 4106 - 102 Aachener Straße 5 • 10713 Berlin 1 | Iris Merkel Fax +49 (0)621 / 4106 - 80 102 Tel. +49 (0)621 4106 - 138 manon.waas@mcon-manheim.de Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie Fax +49 (0)621 4106 - 80 138 e.V. (DGS) iris.merkel@mcon-mannheim.de Hotelzimmerreservierung Präsident: Dr. Gerhard H.H. Müller-Schwefe 6 | Claudia Morio Adenauerallee 18 • 61440 Oberursel Sales Tel. +49 (0)621 4106 - 86 41 2 | Patrick Elling Fax +49 (0)621 4106 - 80 222 Deutsche Gesellschaft für Psychologische Tel. +49 (0)621 4106 - 116 claudia.morio@mcon-mannheim.de Schmerztherapie und -forschung e.V. Fax +49 (0)621 4106 - 80 116 (DGPSF), Präsidentin: PD Dr. Dipl.-Psych. patrick.elling@mcon-mannheim.de Regine Klinger, Psychotherapeutische Hochschulambulanz, Verhaltenstherapie, 3 | Alexander Feuerstein Universität Hamburg Tel. +49 (0)621 4106 - 291 Anreise mit der Bahn Fachbereich Psychologie Fax +49 (0)621 4106 - 80 291 Informationen unter Von-Melle-Park 5 • 20146 Hamburg alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de www.schmerzkongress2017.de 4
Grußwort der Kongressleitung Prof. Dr. Prof. Dr. ▲ ▲ Winfried Häuser Matthias Keidel Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Der Deutsche Schmerzkongress findet vom Polypharmazie zu gewährleisten. Eine an- Erstmals wird der Kongress in enger Zusam- 11. - 14.10.2016 in Mannheim statt. Die Mit- gemessene Versorgung von Patienten mit menarbeit mit den pharmazeutischen Fach- wirkung der Pharmazeutischen Industrie ist akuten und chronischen Schmerzen bedarf gesellschaften durchgeführt. Den instituti- ein wichtiger Bestandteil dieses Kongresses. einer gemeinsamen Abstimmung der Ge- onell und freiberuflich tätigen Apothekern Wir möchten Ihr Unternehmen hiermit herz- sundheitsberufe. Wir wollen die bewährte wird ein eigenes Forum zur Verfügung ge- lich einladen, an diesem Kongress aktiv mit- Interdisziplinarität des Deutschen Schmerz- stellt, in dem medizinisch-pharmazeutische zuwirken. Wir gehen davon aus, dass einige kongresses durch die Einbeziehung von Kooperationsmodelle der gemeinsamen Themenschwerpunkte des Kongresses auch Apothekern und Funktionstherapeuten er- Schmerzpatientenversorgung diskutiert für Sie von besonderem Interesse sind. weitern. werden und neue Entwicklungen der medi- kamentösen Behandlungsangebote thema- Das Motto des Schmerzkongresses 2017 Der Kongress richtet sich an alle Gesund- tisiert werden. Die Schmerzmedizin braucht „Gemeinsam entscheiden“ bildet sich in den heitsberufe (Apotheker, Ärzte aller Ge- die pharmazeutische Industrie als Partner Themenschwerpunkten des Kongresses ab. biete, Psychologen, Pflegeberufe und im Gesundheitswesen. Der Patient als Partner im medizinischen Funktionstherapeuten), Grundlagenwissen- Entscheidungsprozess setzt einen infor- schaftler und die Vertreter der pharmazeu- Herzliche Grüße mierten Patienten und die Vermittlung evi- tischen Industrie sowie in einer gesonderten denzbasierter Gesundheitsinformationen Veranstaltung auch an die Betroffenen und voraus. In Deutschland werden die meisten Angehörigen als die gemeinsamen Ent- Schmerzmittel von Hausärzten an geriat- scheidungspartner. Die Einbeziehung des rische Patienten verschrieben. Gemeinsame klinischen und wissenschaftlichen Nach- Entscheidungen von Patient, Angehöri- wuchses ist ein weiteres wichtiges Anlie- gen, Arzt und Apotheker sind notwendig, gen des deutschen Schmerzkongresses. um die Arzneimitteltherapiesicherheit bei Prof. Dr. Winfried Häuser Prof. Dr. Matthias Keidel 5
Deutscher Schmerzkongress 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim Ausstellung Networking in Ausstellungsfläche Ausstellerausweise / hochkarätigem Umfeld Kongresstickets Sie ist Mittelpunkt jedes Kongresses: die Ausstellungsfläche pro m2 Bis 10 m2 Ausstellungsfläche erhalten Sie Ausstellung. Hier suchen die Teilnehmer bis 31.03.2017 zwei Ausweise kostenfrei. Je weitere ange- nach Informationen, nach Neuigkeiten und 365,– € / m2 fangene 10 m2 zwei Ausweise kostenfrei. Anregungen für ihre tägliche Arbeit. Nutzen Sie diese Gelegenheit und zeigen Sie sich Ausstellungsfläche pro m2 Ausstellerausweise berechtigen zum Auf- dem Publikum von Ihrer besten Seite. ab 01.04.2017 enthalt in der Ausstellung, jedoch nicht zum 395,– € / m2 Zutritt zu den Vorträgen. Hierfür müssen Die Fachausstellung bietet Ihnen ideale gesondert Kongresstickets bestellt werden. Rahmenbedingungen, Ihr Unternehmen Alle genannten Preise verstehen sich zuzüg- umfassend zu präsentieren. Empfangen Sie lich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ihre Besucher an Ihrem selbst gestalteten Stand, begeistern Sie sie für Ihr Unterneh- Die Mindestbelegung für eine Standfläche men, überzeugen Sie mit Ihren Produkten. beträgt 6 m2. So bleiben Sie lange in bester Erinnerung. Die Deadline für die Anmeldung einer Stand- fläche ist der 31.05.2017. Terminhinweis Am 11. Oktober 2017 wird ab 18:30 Uhr ein Abend der Industrie (Get together) mit Aus- stellungseröffnung in der Industrieausstel- lung stattfinden. Firmenbeiträge zu diesem Abend werden traditionell mit dem Caterer des Hauses ab- gesprochen. 6
Deutscher Schmerzkongress 2017 Stand-Anmeldeformular 11. - 14. Oktober 2017 Congress Center Rosengarten Mannheim Bitte bis spätestens 31.05.2017 zurücksenden an: Veranstalter*/ Kongressorganisation: Industrie-Services – Ausstellung/Sponsoring/Symposien m:con – mannheim:congress GmbH Saskia Craß Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim Fax +49 (0)621 / 4106 - 80 118 Geschäftsführer: Johann W. Wagner saskia.crass@mcon-mannheim.de Online-Anmeldung: www.schmerzkongress2017.de Aussteller Zulassungsbestätigung an. Bitte geben Sie hier die Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Versandadresse für die Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben) Rechnungsadresse an. Bitte geben Sie hier Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Ihre vollständige Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Sollten Rechnungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben im oben genannten Adressfeld umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,– € fällig. Firma und PLZ, Ort für Ausstellerverzeichnis: Aussteller: r Buchhandlung r EDV r Finanzdienstleistung/Versicherung r Klinik r Medizintechnik r Pharmazie r Verlag r Nahrungsmittel r Sonstige Ausstellungsprodukte: Ausstellungsfläche: wir bestellen m², möglichst m breit und m tief Wir planen einen r Faltstand r Systemstand r Stand vom Messebauer Wir möchten r nicht direkt neben r direkt neben folgenden Firmen platziert werden: m:con kann Ihnen die Realisierung Ihrer Wünsche bezüglich Platzierung und Standmaßen nicht garantieren! Preise: r bis 31.03.2017 365,– € / m² r ab 01.04.2017 395,– € / m² Die Mindestgröße der anzumietenden Standfläche beträgt 6 m². Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. und beziehen sich ausschließlich auf Anmietung der Bodenfläche ohne Standaufbau oder Zusatzausstattung. Gerne werden Ihnen zusätzliches Equipment sowie komplette Standbausysteme gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit der Zulassungsbestätigung. Innerhalb von drei Werktagen geht Ihnen eine Eingangsbestätigung der Standanmeldung zu. Falls Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte umgehend bei oben genanntem Ansprechpartner. Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiterter Transparenzvorgabe des FSA-Kodex- Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu. r ja r nein Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt und zum Gegenstand der Vereinbarung. Diesen Bedingungen zuwiderlaufende Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 7 * Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. („Wissenschaftlicher Träger“) haben die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung des Deutschen Schmerzkongresses 2017 verwendet werden.
Deutscher Schmerzkongress2017 Deutscher Schmerzkongress 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim 1. Titel und Ort der Veranstaltung 13. Auf- und Abbauzeiten (*Änderungen vorbehalten!) Deutscher Schmerzkongress 2017 Aufbau* 11. - 14. Oktober 2017 • Congress Center Rosengarten Mannheim Dienstag 10.10.2017 07:00 – 22:00 Uhr Mittwoch 11.10.2017 07:00 – 18:00 Uhr 2. Wissenschaftlicher Träger / Wissenschaftliche Leitung Stände, deren Aufbau – ohne vorherige Abstimmung mit der m:con – bis Mittwoch 11.10.2017, 14:00 Uhr Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. nicht begonnen wurde, werden nicht mehr berücksichtigt und als Rücktritt von dem Vertrag behandelt Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (siehe Punkt 8). 3. Veranstalter / Kongressorganisation m:con – mannheim:congress GmbH Abbau* Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim • www.mcon-mannheim.de Samstag 14.10.2017 13:00 – 22:00 Uhr Ein vorzeitiger Abbau ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten! Der zuwiderhandelnde Aus- Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. steller ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete verpflichtet. („Wissenschaftlicher Träger“) haben die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchfüh- Nach Ablauf dieser Abbaufrist werden die Stände bzw. Exponate auf Kosten des Ausstellers, ohne Haf- rung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die tung der m:con und des wissenschaftlichen Trägers, entfernt. Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung des Deutschen Schmerzkon- 14. Ausstellerlisten gresses 2017 verwendet werden. Anlässlich des Deutschen Schmerzkongresses 2017 kann eine Ausstellerliste zur Veranstaltung veröf- 4. Öffnungszeiten der Ausstellung (Änderungen vorbehalten!) fentlicht werden. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler etc. Donnerstag 12.10.2017 08:30 – 18:00 Uhr übernimmt die m:con und der wissenschaftliche Träger keine Haftung. Freitag 13.10.2017 08:30 – 18:00 Uhr 15. Standfläche / Standbau / -gestaltung / Sicherheitsvorschriften Samstag 14.10.2017 08:00 – 12:30 Uhr Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge etc. innerhalb der Ausstellungsstände sind Bestandteil der zugeteil- 5. Standmiete ten Flächen. Ihre jeweilige Grundfläche wird bei der Berechnung der Standfläche eingerechnet. Die Standmiete beträgt je angefangenem m2 Standfläche (siehe Ziffer 15): Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Die Befestigung an Hallenwänden, Säulen und Fußböden bis 31.03.2017: 365,– € / m² ist untersagt. Für Schäden bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller. ab 01.04.2017: 395,– € / m² Die m:con behält sich vor, Abänderungen unzureichender Standbauten oder die Entfernung ungeeig- Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. neter Exponate, die sich als belästigend oder gefährdend für die Besucher oder benachbarten Ausstel- Die anzumietende Mindeststandfläche beträgt 6 m². ler erweisen, zu verlangen. Die Standmiete beinhaltet: Bodenbeläge aller Art ab einer Höhe von 4 mm sind genehmigungspflichtig und müssen durch eine Kontrast- Mietweise Überlassung der Standfläche während der Ausstellung, Auf- und Abbauzeit; allgemeine farbe deutlich kenntlich gemacht und gegen Stolpern gesichert werden. Darüber hinaus sind Bodenbeläge Beleuchtung und allgemeine Reinigung der Gänge. Mobiliar, Strom und weiteres Equipment können über 2,50 cm durch Schrägkanten in einer Kontrastfarbe zu sichern. gegen gesonderte Berechnung angemietet werden. Nähere Informationen erhält der angemeldete Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprech-verteiler müssen frei zugäng- Aussteller mit der Zulassungsbestätigung. lich bleiben. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z. B. Spiritus, Heizöl, Gas etc. ist untersagt. Alle für Standbau und Dekoration zum Einsatz gelangenden Materialien müssen schwer entflammbar 6. Zulassung und Vertragsschluss sein und sind als solche auszuweisen. Während des Auf- und Abbaus sowie der Veranstaltung ist auf die Über die Zulassung des anmeldenden Ausstellers und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung Einhaltung aller polizeilichen und sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften zu achten. Das entscheidet die m:con nach eigenem Ermessen. Insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht Aufkleben von Teppichböden ist nur mit gut lösbaren Klebematerialien erlaubt. Bei Kleberückständen ausreicht, kann m:con einzelne Aussteller oder Anbieter nicht zur Teilnahme zulassen oder wenn es für die wird dem Aussteller die Sonderreinigung weiterberechnet. Das Ankleben von Werbematerialien an den Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen Wänden, Säulen oder sonstigen Gegenständen des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet. oder Anbietergruppen beschränken. Ferner ist m:con berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Flächen vorzunehmen. Erst mit der 16. Industriegesponserte Veranstaltungen schriftlichen Zulassungsbestätigung durch m:con kommt der Vertrag zustande. Unmittelbar vor, während oder direkt nach dem Kongress dürfen keine von dem Aussteller gespon- In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der serten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit m:con durchgeführt werden. schriftlichen Bestätigung durch m:con. Weicht die Zulassungsbestätigung insoweit von der Anmeldung 17. Gastronomie ab, kommt der Vertrag nach Maßgabe des Inhalts der Zulassungsbestätigung zustande, falls der an- Speisen und Getränke für die Bewirtung am Stand erhält der Aussteller durch den Servicepartner meldende Aussteller nicht binnen 7 Werktagen ab Zugang der Zulassungsbestätigung widerspricht. Auf des Veranstaltungsorts: Dorint Kongresshotel Mannheim, Ansprechpartner: Frau Graziella Amato, die Möglichkeit des Widerspruchs wird die m:con in der Zulassungsbestätigung gesondert hinweisen. Tel. +49 (0)621 4106 406, Fax +49 (0)621 4106 417, graziella.amato@dorint.com. Im Falle des Widerspruchs kommt der Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande. Die Bezahlung Der Aussteller ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über diesen kon- der Rechnung gilt in jedem Fall als Einverständnis des anmeldenden Ausstellers zur Zulassungsbestä- zessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch einen anderen Dienst- tigung. Ansprüche des anmeldenden Ausstellers auf Schadenersatz wegen Nichtzustandekommen des leister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf der vorherigen Vertrags sind, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner berechtigt für die Abtretung seiner Gastro- Eine Untervermietung der Standfläche an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der m:con. nomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten für das Catering sind vom Aussteller zu tragen. Diese ist berechtigt, für die Standfläche des Unterausstellers eine zusätzliche Ausstellungsgebühr in Rechnung zu stellen. 18. Rauchverbot An allen Auf- und Abbautagen, sowie an den Veranstaltungstagen herrscht in den Veranstaltungsräu- 7. Aussteller men striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller. Als Aussteller sind zugelassen: Hersteller und Händler von pharmazeutischen und medizinischen Er- zeugnissen, EDV und Nahrungsmittel, Kliniken, Buchhandlungen, Verlage, Finanzdienstleister und 19. Haftung der m:con Versicherungen. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für 8. Rücktritt von der Anmeldung / Widerruf der Zulassung Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Nach Vertragsschluss hat der Aussteller die volle Standmiete auch dann zu entrichten, wenn er absagt oder Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. nicht teilnimmt. Die m:con behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ord- m:con ist u.a. zum Rücktritt vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt: nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der • wenn der Stand nicht rechtzeitig (siehe Punkt 13) erkennbar belegt wird Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässig- • im Falle der Nichtzahlung der Standmiete zu dem festgesetzten Termin keit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (Scha- • wenn der Aussteller einen von m:con gesetzten Termin und des Verstreichens einer von m:con den, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat gesetzten Nachfrist oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren oder die die m:con hätte • wenn der Aussteller eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen lässt. kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, 9. Zahlungsbedingungen soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Zah- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von lungstermin fällig. Der Aussteller verliert unbeschadet vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con. den Anspruch auf Teilnahme an der Industrieausstellung, wenn der Mietzins trotz Nachfristsetzung von 20. Abtretungsvertretungsverbot m:con nicht fristgemäß eingegangen ist. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag ab- Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über zutreten. dem Basiszins berechnet. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet, wenn die m:con ihre 21. Erfüllungsort / Gerichtsstand vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der Aussteller seinen Mitwir- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. kungspflichten nicht fristgerecht nachgekommen ist. 22. Datenschutz 10. Werbung 22.1. Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für das eigene Unterneh- Zur Organisation, Planung und Durchführung aller Arten von Veranstaltungen ist die m:con berechtigt men des Ausstellers und nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter er- personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern, Event-Teilnehmern und weiteren betei- laubt. Alle Werbemaßnahmen außerhalb der Standfläche müssen durch die m:con genehmigt werden. ligten Personen zu erheben und die so erhobenen Daten im Verlauf der Veranstaltung zu ergänzen und bearbeiten sowie automatisiert zu verarbeiten. 11. Versicherung Zu Zwecken des Reklamations- und Qualitätsmanagements ist m:con berechtigt, diese Daten dauer- Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb des von ihm eingesetzten haft zu speichern Ausstellungsgegenstandes und -gutes entsteht. Es wird den Ausstellern empfohlen, für einen ausreichenden Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt streng nach Vor- Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Veranstaltungsort eingebracht werden, wird sei- gaben des Bundesdatenschutzgesetztes. tens der m:con, des wissenschaftlichen Trägers und der Betreibergesellschaft keine Haftung übernommen. 22.2. Datenweitergabe 12. Veränderungen Die m:con arbeitet zum aktiven Vertrieb und zum Bekanntmachen einer Veranstaltung mit diversen Die m:con behält sich in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Träger vor, die Ausstellung abzusa- Marketing-Partnern zusammen. gen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder, falls die Raumverhältnisse, behörd- Die m:con ist berechtigt, die unter 22.1. erhobenen Daten an diese Unternehmen weiterzugeben. liche Anordnungen oder nach Meinung des wissenschaftlichen Trägers und m:con andere zwingende Die Weitergabe dieser Daten erfolgt streng nach den Bestimmungen des Umstände es erfordern, die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in ihren Ab- Bundesdatenschutzgesetzes. messungen zu verändern oder zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, Sofern eine Weitergabe der Daten erfolgt, verpflichtet m:con den Empfänger der Daten auf die Datenschutz- Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem wissenschaftlichen Träger geltend zu machen oder vom bestimmungen der m:con. Dies erfolgt durch Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages. Mietvertrag zurückzutreten. Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist m:con dem Aussteller zur Rückgewähr des Mietzinses verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in vergleichbarem Rahmen nachgeholt werden. 8
Sponsoringmöglichkeiten Investieren Sie sinnvoll und ohne Streuverluste in das Kongresssponsoring! Ihre Vorteile auf einen Blick: � Wertvolle neue Kontakte ebnen den Weg für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. � Kongress-Sponsoring erhöht Ihren Bekanntheitsgrad. � Das positive Image des Kongresses überträgt sich auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte. � Sie präsentieren sich dort, wo neue Ideen entstehen und haben selbst die Möglichkeit neue Markttrends in frühem Stadium aufzuspüren. � Sie erhalten wertvolle neue Ideen und Inspiration für Ihre Arbeit. � Ihre Präsenz auf dem Kongress wirkt als nachhaltiger Multiplikator noch über die Veranstaltung hinaus. Übersicht Sponsoringmöglichkeiten und Werbung Ansprechpartner Hauptsponsor 35.000,– Euro Lunchsymposium 20.000,– Euro Assoziierte Symposien ab 8.000,– Euro Hospitality Suite 1.500,– Euro Namensschilder 5.000,– Euro Sales Lanyards (zzgl. Sachleistungen) 3.000,– Euro Patrick Elling Schreibblöcke und Stifte (zzgl. Sachleistungen) 1.500,– Euro Tel. +49(0)621 / 4106 - 116 Fax +49(0)621 / 4106 - 80 116 Tagungstaschen (zzgl. Sachleistungen) 3.000,– Euro patrick.elling@mcon-mannheim.de Wasserspender Preis auf Anfrage Alexander Feuerstein Cafélounge (zzgl. Cateringkosten und Ausstattung) 7.500,– Euro Tel. +49(0)621 / 4106 - 291 Internet-Terminals 3.000,– Euro Fax +49(0)621 / 4106 - 80 291 alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de Medienannahme 3.000,– Euro Posterpreise (zzgl. Cateringkosten) 2.500,– Euro Gerne bieten wir Ihnen auch eine Kombi- Digitale Werbeanzeige im Haupteingangsfoyer 500,– Euro nation aus verschiedenen Sponsoringmaß- Präsentationsstelen 750,- Euro nahmen an. Sprechen Sie uns an, wir stehen gerne für Bannerschaltung auf der Startseite der Kongresshomepage pro Monat 250,– Euro (1 x Einrichtungskosten) zzgl. 50,– Euro weitere Informationen und detaillierte Ab- sprachen zur Verfügung. Werbebeklebung auf Treppenabsätzen (zzgl. Produktionskosten) 4.000,– Euro m:con – mannheim:congress GmbH be- Werbebanner - Innen- und Außenbereich (zzgl. Produktionskosten) 4.000,– Euro rücksichtigt die Anforderungen der Bran- Beschilderung 4.000,– Euro chen-Kodize (z.B. FSA-, AKG-Kodex). Bitte geben Sie in den betreffenden Feldern der Hospitality Suite pro Tag: 1.500,- Euro Anmeldeformulare an, ob Sie die Offenle- Pressegespräche bis 4 Std. / über 4 Std. 1.500,– / 2.500,- Euro gung Ihrer Unterstützung in Umfang und Bedingungen wünschen , die wir unabhän- Hotel Key Cards Preis auf Anfrage gig von Ihrer Verpflichtung zur zentralen Offenlegung im Rahmen der Kongressme- Tagungstascheneinlagen/Prospektauslagen Preis auf Anfrage dien (Hauptprogramm, Kongresshome- Kongressapp ab 150,– Euro page, vor Ort) zusätzlich vornehmen. Druckmedien ab 400,– Euro Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt. Lesezeichen 3.000,– Euro 9 Taschenplaner 3.000,– Euro
Deutscher Schmerzkongress 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim Sponsoringmöglichkeiten Lunchsymposien / Assoziierte Symposien Förderer des Dialogs Lunchsymposien Assoziierte Symposien Übernehmen Sie die Schirmherrschaft für Hochkarätige Fachleute, die in dieser Kons- Gebündeltes Know-how präsentiert sich in ein spannendes Thema mit interessanten tellation selten zusammenkommen, vertre- Ihrem Namen – ein Symposium zu einem Diskutanten oder Referenten – werden Sie ten ihre Meinung zu einem bestimmten The- relevanten Thema und mit anerkannten Ex- Pate eines Symposiums. Das hebt Sie deut- ma und diskutieren darüber. Als Schirmherr perten bereichert das Tagungsprogramm lich hervor und prägt explizit Ihr Image als eines Symposiums erweitern Sie das Spek- um einen bedeutsamen Blickwinkel. Wer- Förderer des Dialogs. Neben umfangrei- trum der Tagung und gewinnen die Aner- den Sie Förderer und sichern Sie sich die chen Werbemöglichkeiten haben Sponso- kennung der Teilnehmer und Veranstalter. Aufmerksamkeit der Teilnehmer. ren die Chance, das Kongressprogramm in enger Absprache mit dem Veranstalter mit- zugestalten. Tagungstechnik � Tonanlage � Rednerpult mit Mikro � Vorstandstisch mit Mikro � Mikrofon (drahtlos) � Leinwand � Beamer � Laptop � Laserpointer � Veranstaltungstechniker ▶ 20.000,– € ▶ 12.000,– € Lunchsymposium Assoziiertes Symposium (90 Minuten) (90 Minuten) ▶ 8.000,– € Assoziiertes Symposium (60 Minuten) 10
Deutscher Schmerzkongress 2017 Symposien-Anmeldeformular 11. - 14. Oktober 2017 Congress Center Rosengarten Mannheim Bitte bis spätestens 30.04.2017 zurücksenden an: Veranstalter*/ Kongressorganisation: Industrie-Services – Ausstellung/Sponsoring/Symposien m:con – mannheim:congress GmbH Saskia Craß Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim Fax +49 (0)621 / 4106 - 80 118 Geschäftsführer: Johann W. Wagner saskia.crass@mcon-mannheim.de www.schmerzkongress2017.de Zulassungsbestätigung an. Bitte geben Sie hier die Versandadresse für die Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Abteilung Telefon Straße / Postfach Fax PLZ / Ort E-Mail Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben): Rechnungsadresse an. Bitte geben Sie hier Ihre vollständige Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr./Auftrags-Nr./PO/etc. des Sponsors Sollten Rechnungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben im oben genannten Adressfeld umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR fällig. Hiermit melden wir uns verbindlich für folgende/s Symposium/en an: Symposiumsart Uhrzeit Dauer Preis Lunchsymposium jeweils 12:30 – 14:00 Uhr 90 Minuten 20.000,– € Kurzbezeichnung: LS90 Assoziiertes Symposium jeweils 17:00 – 18:30 Uhr 90 Minuten 12.000,– € Kurzbezeichnung: AS90 Assoziiertes Symposium jeweils 17:00 – 18:00 Uhr 60 Minuten 8.000,– € Kurzbezeichnung: AS60 Datum Art Geplanter Titel Teilnehmer Podium Technik LS90, erwartet Anzahl Sitzplätze zusätzlich zu AS90, AS60 Standard Do. 12.10. Fr.13.10. Do. 12.10. Fr. 13.10. Do.12.10. Fr. 13.10. Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiteter Transparenzvorgabe des FSA-Kodex-Fachkreise (§20, ABS. 5) und stimmen der Offenlegung zu. r ja r nein Innerhalb von drei Werktagen geht Ihnen eine Eingangsbestätigung Ihrer Sponsoringanmeldung zu. Falls Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte umge- hend bei oben genanntem Ansprechpartner. Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt und zum Gegenstand der Vereinbarung. Diesen Bedin- gungen zuwiderlaufende Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ein Vertrag kommt erst mit Zulassungsbestätigung zustande. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 11 * Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. („Wissenschaftlicher Träger“) haben die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung des Deutschen Schmerzkongresses 2017 verwendet werden.
Deutscher DeutscherSchmerzkongress Schmerzkongress2017 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center 11. -Rosengarten 14. Oktober 2017,Mannheim Congress Center Rosengarten Mannheim 1. Titel der Veranstaltung m:con und der Vertragspartner werden den genauen Veranstaltungsablauf inkl. der von dem Vertrags- Deutscher Schmerzkongress 2017 partner benötigten Technik spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung absprechen. m:con ist 11. - 14. Oktober 2017 • Congress Center Rosengarten Mannheim nicht verpflichtet, Teilnehmerdaten zur Verfügung zu stellen. 2. Veranstaltungsort 13. Pflichten des Vertragspartners Congress Center Rosengarten Mannheim Der Vertragspartner wird den direkten Kontakt zu den Referenten des Symposiums aufnehmen und Rosengartenplatz 2 mit ihnen die Konditionen (Honorar, Reisekosten, Hotelkosten, u.s.w.) direkt vereinbaren und auch 68161 Mannheim abrechnen. Sollte der Vertragspartner das Symposium aufzeichnen wollen, ist der Vertragspartner ver- pflichtet, die dafür erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen. 3. Wissenschaftlicher Träger / Wissenschaftliche Leitung Der Vertragspartner verpflichtet sich, der m:con bis spätestens 31.05.2017 das vollständige Programm Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. seines Symposiums für den Abdruck im offiziellen wissenschaftlichen Programm der Veranstaltung Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. zukommen zu lassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der m:con bis spätestens 31.05.2017 die vollständigen Adress- 4. Veranstalter / Kongressorganisation daten der Referenten und Vorsitzenden für deren Veranstaltungsregistrierung zukommen zu lassen. m:con – mannheim:congress GmbH Der Vertragspartner räumt m:con ein auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes gebührenfreies und Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland nicht-exklusives Nutzungsrecht an seinem Firmenlogo (grafisches Element) für die Vertragsdurchfüh- rung ein, das der m:con zu diesem Zweck übermittelt wird. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. („Wissenschaftlicher Träger“) haben die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchfüh- 14. Raumnutzung rung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Der Vertragspartner verpflichtet sich, den für ihn vorbereiteten Raum so zu übergeben, wie er ihn Einnahmen aus der Sponsoringvereinbarung ausschließlich zur Finanzierung des Deutschen Schmerz- vorgefunden hat. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, den Raum zur vereinbarten Zeit wieder kongresses 2017 verwendet werden. freizugeben, um den weiteren Verlauf der Veranstaltung nicht zu stören. m:con ist berechtigt, das Sym- posium bei Zeitüberschreitung trotz Fristsetzung abzubrechen. Etwaige Schadenersatzansprüche der 5. Preis und Umfang der Sponsoringleistungen m:con wegen der Zeitüberschreitung und Reinigung/Aufräumen bleiben unberührt. Für die jeweilige Sponsoringleistung sowie weitere Beteiligungsmöglichkeiten gelten die auf der Vorderseite dieses Formulars aufgeführten Preise. Für den Umfang der Sponsoringleistungen gelten 15. Sponsorenverzeichnis Bedingungen der Vorderseite dieses Formulars und die von m:con für die Veranstaltung herausgege- Anlässlich der Veranstaltung kann ein Sponsorenverzeichnis zur Veranstaltung veröffentlicht werden. benen Aussteller- und Sponsorinformationen sowie diese Bedingungen. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt m:con und der wissenschaftliche Träger keine Haftung. 6. Zulassung und Vertragsschluss Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem Ermessen. Insbeson- 16. Industriegesponserte Veranstaltungen dere wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen oder ausgeschöpft sind, kann Unmittelbar vor, während oder direkt nach dem Kongress dürfen keine von dem Vertragspartner ge- m:con einzelne angemeldete Sponsoren nicht zur Teilnahme zulassen oder wenn es für die Erreichung sponserten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit m:con durchgeführt werden. des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen be- schränken. Erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch m:con kommt der Vertrag zustande. 17. Gastronomie In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Speisen und Getränke für die Bewirtung erhält der Vertragspartner durch den Servicepartner des schriftlichen Bestätigung durch m:con. Veranstaltungsorts: Dorint Kongresshotel Mannheim, Ansprechpartner: Frau Graziella Amato, Tel. +49 (0)621 4106 406, Fax +49 (0)621 4106 417, graziella.amato@dorint.com. 7. Rücktritt Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über Nach Vertragsschluss hat der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Preis der Sponsoringlei- diesen konzessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch einen stung in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. m:con behält sich anderen Dienstleister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. m:con ist u.a. zum Rücktritt vom der vorherigen Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner berechtigt für die Ab- Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Sponsoringleistung berechtigt: tretung seiner Gastronomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten für das Catering sind • im Falle der Nichtzahlung der Rechnung zu dem festgesetzten Termin und des Verstreichens einer vom Vertragspartner zu tragen. von m:con gesetzten Nachfrist • wenn der Vertragspartner eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen 18. Haftung der m:con lässt. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für 8. Zahlungsbedingungen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. Zahlungstermin fällig. Der Vertragspartner verliert unbeschadet vom Fortbestand seiner Zahlungs- Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ord- verpflichtung den Anspruch auf die Gegenleistung der gebuchten Sponsoringleistung, wenn der Rech- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der nungsbetrag trotz Nachfristsetzung von m:con nicht fristgemäß eingegangen ist. Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässig- Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über keit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (Scha- dem Basiszins berechnet. den, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat Der Vertragspartner ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Sponsoringbetrags verpflichtet, wenn oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren oder die die m:con hätte die m:con ihre vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der Vertragspart- kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, ner seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachgekommen ist. soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von 9. Werbung Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con. Werbung aller Art ist nur im Rahmen der gebuchten Sponsoringleistung und nur für das Unternehmen des Sponsors sowie nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Produkte erlaubt. Ferner 19. Abtretungsvertretungsverbot muss die Werbung den gesetzlichen Vorgaben sowie etwaigen Vorgaben der Ärztekammern und Bran- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag chen-Kodize (z.B. FSA-, AKG-Kodex) entsprechen. Alle Werbemaßnahmen außerhalb dieses Rahmens abzutreten. müssen von m:con genehmigt werden. Werbung in Form von Anzeigenschaltungen in Kongressmedien dürfen gemäß Vorgabe der Landesärztekammern sowie diverser durch Branchen-Kodizes keine pro- 20. Erfüllungsort/Gerichtsstand duktbezogene Werbung enthalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. 10. Versicherung 21. Datenschutz Werbung aller Art in Zusammenhang mit der Veranstaltung ist nur im Rahmen der gebuchten Sponso- 21.1. Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung ringleistung und nur für das Unternehmen des Vertragspartners sowie nur für die von diesem hergestell- Zur Organisation, Planung und Durchführung aller Arten von Veranstaltungen ist die m:con berechtigt ten oder vertriebenen Produkte erlaubt. Ferner muss die Werbung den gesetzlichen Vorgaben sowie personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern, Event-Teilnehmern und weiteren betei- etwaigen Vorgaben der Ärztekammern und Branchen-Kodize (z.B. FSA-, AKG-Kodex) entsprechen. Alle ligten Personen zu erheben und die so erhobenen Daten im Verlauf der Veranstaltung zu ergänzen und Werbemaßnahmen außerhalb dieses Rahmens müssen von m:con genehmigt werden. Gemäß Vorgabe bearbeiten sowie automatisiert zu verarbeiten. der Landesärztekammern sowie von Branchen-Kodize darf das Symposium nicht genutzt werden, um Zu Zwecken des Reklamations- und Qualitätsmanagements ist m:con berechtigt, diese Daten dauer- produktbezogene Werbung durchzuführen oder lediglich ein Medikament thematisch zu behandeln. Im haft zu speichern Symposiumstitel und in den Vortragstiteln dürfen keine produktzbezogenen Begriffe verwendet werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt streng nach Vor- gaben des Bundesdatenschutzgesetzes. 11. Veränderungen 21.2. Datenweitergabe m:con behält sich in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Träger vor, die Veranstaltung abzusa- Die m:con arbeitet zum aktiven Vertrieb und zum Bekanntmachen einer Veranstaltung mit diversen gen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern. Marketing-Partnern zusammen. Hieraus ergibt sich für den Vertragspartner nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und Die m:con ist berechtigt, die unter 21.1. erhobenen Daten an diese Unternehmen weiterzugeben. dem wissenschaftlichen Träger geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt streng nach den Bestimmungen des Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist m:con dem Vertrags- Bundesdatenschutzgesetzes. partner zur Rückgewähr der gezahlten Vergütung verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in Sofern eine Weitergabe der Daten erfolgt, verpflichtet m:con den Empfänger der Daten auf die Daten- vergleichbarem Rahmen nachgeholt werden. schutzbestimmungen der m:con. Dies erfolgt durch Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsver- trages. 12. Leistungen der m:con m:con verpflichtet sich, den angemieteten Raum mit einer Reihenbestuhlung und der vereinbarten Standardtechnik (Lautverstärkeranlage, Rednerpult inkl. Mikrofon, Vorstandstisch inkl. Mikrofon, Mi- kropult, Beamer, Laserpointer, PC, Vorschaumonitor und Leinwand) vorzubereiten. Ein Techniker ist während des Symposiums anwesend. Sollte der Vertragspartner eine über die in Satz 1 aufgeführte Ausstattung des Raums oder weiteres Personal benötigen, ist darüber eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Der Vertragspartner hat dies deshalb der m:con mindestens sechs Wochen vor der Ver- anstaltung mitzuteilen. Technik und sonstige Ausstattung, die nicht von m:con gestellt wurde, ist in dem Raum nur mit Zustimmung von m:con zu benutzen. 12
Hauptsponsor Bevorzugter Partner Als Hauptsponsor sind Sie das Highlight des Kongresses. Im Rahmen dieser Partner- schaft garantieren wir Ihnen eine aufmerk- samkeitsstarke Präsentation Ihres Unter- nehmens – virtuell, medial und vor Ort im Rahmen der Fachausstellung. Darüber hin- aus haben Sie bevorzugten Zugang zu allen weiteren Sponsoringmöglichkeiten. Werbemöglichkeiten � 6 m² Ausstellungsfläche in bevorzugter Lage � 50% reduzierte Kosten für ein Firmensymposium � 1 kostenfreie Anzeige im gedruckten Programm (1/1 Seite 4-c Umschlagseite) � 1 Banner auf der Kongresshomepage � Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage und im gedruckten Programm ▶ 35.000,- Euro 13
Deutscher Schmerzkongress 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim Sponsoringmöglichkeiten Namensschilder Lanyards Schreibblöcke und Stifte Stets sichtbar Das vielseitige Promo-Band Die Unverzichtbaren Nutzen Sie die Möglichkeit auf dem Na- Jeder Besucher erhält ein Lanyard (Schlüs- Jeder Teilnehmer erhält eine Tagungs- mensschild, das jeder Kongressteilnehmer selband), um daran sein Namensschild zu tasche mit einem Schreibblock (mind. DIN erhält, mit dem Logo Ihrer Firma präsent zu befestigen. Der Sponsor hat die Möglich- A5) sowie einem Stift (Kugelschreiber) für sein. keit, die Lanyards mit seinem Fimenlogo/ Notizen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um in -schriftzug zur Verfügung zu stellen. jeder Tagungstasche zweifach präsent zu sein. Werbemöglichkeiten Werbemöglichkeiten Werbemöglichkeiten � Firmenlogo/-schriftzug auf den � Firmenlogo/-schriftzug auf den � Firmenlogo/-schriftzug auf den Namensschildern Lanyards Schreibblöcken bzw. Stiften � Nennung als Sponsor auf der � Nennung als Sponsor auf der � Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage und im Kongresshomepage und im Kongresshomepage und im gedruckten Programm gedruckten Programm gedruckten Programm ▶ 5.000,– € ▶ 3.000,– € ▶ 1.500,– € zzgl. Sachleistungen zzgl. Sachleistungen 14
Tagungstaschen Wasserspender Cafélounge Freund im Alltag Erfrischend Zeigen Sie sich in der Pause Jeder Besucher erhält eine Tagungstasche Wasserspender an zentralen Plätzen im Nutzen Sie die Gelegenheit, die Konferenz- mit allen Kongressunterlagen. Congress Center Rosengarten bieten den teilnehmer zu erreichen, wenn sie sich ent- Die Veranstalter legen Wert darauf, dass das Teilnehmern eine willkommene Erfri- spannt unterhalten. Präsentieren Sie Ihr Material der Taschen den Anforderungen ei- schung. Zusätzlich werden von Ihnen ge- Unternehmen im zentralen Meetingpoint ner nachhaltigen Nutzung entspricht. stellte Roll Ups neben den Wasserspendern des Kongresses, wo sich die Experten zum platziert. Meinungsaustausch treffen. Sponsern Sie Weitere Möglichkeiten, wie z.B. das Bran- exklusiv die Cafélounge. Bei einem guten ding der Trinkbecher, sind nach Rückspra- Espresso oder einer eiskalten Erfrischung che und ggf. gegen Aufpreis realisierbar. wird den Besuchern in der mit Ihrem Fir- menlogo gebrandeten Cafélounge Ihre Fir- ma in positiver Erinnerung bleiben. Werbemöglichkeiten Werbemöglichkeiten � Tasche bedruckt mit Ihrem Firmenlogo � Branding der Wasserspender � Kostenfreie Einlage in die Tagungs- � Platzierung von Roll Ups tasche � Nennung als Sponsor auf � Nennung als Sponsor auf der der Kongresshomepage und Kongresshomepage und im gedruckten im gedruckten Hauptprogramm Programm ▶ 3.000,– € ▶ Preis auf Anfrage ▶ 7.500,– € zzgl. Sachleistungen zzgl. Cateringkosten und Ausstattung 15
Deutscher Schmerzkongress 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim Sponsoringmöglichkeiten Internet-Terminals Medienannahme Posterpreise Surfen Sie mit Schaltzentrale des Präsentationsmaterials Fördern Sie die besten Poster Seien Sie exklusiver Partner der zentral ge- Präsentieren Sie exklusiv die hochmoderne, Unterstützen Sie die Posterpreise als Ort legenen Internetterminals – ein beliebter service-orientierte und kommunikative Me- wissenschaftlicher Diskussion und der För- Anlaufpunkt, der Ihnen nachhaltige Werbe- dienannahme. derung des wissenschaftlichen Nachwuch- wirkung garantiert. Auf den Hinweisschil- ses. Im Rahmen des Posterwalks wird ein dern, Displays und als Bildschirmschoner In der Medienannahme werden die Refe- kleiner Imbiss gereicht, den Sie als Förderer ist Ihr Logo integriert und Ihre Firmenhome- renten des Kongresses ihre Vorträge einrei- finanzieren. Die Teilnehmer des Poster- page wird auf den vier Internetterminals als chen. Wir bieten Ihnen verschiedenste Prä- walks werden Ihre Unterstützung zu schät- Startseite eingerichtet. sentations- und Ansprachemöglichkeiten zen wissen. und präsentieren Sie als offiziellen Sponsor des Kongresses. Werbemöglichkeiten Werbemöglichkeiten Werbemöglichkeiten � Firmenlogo auf den Internetterminal- � Firmenlogo auf speziellen Hinweis- � Roll Up Platzierung Hinweisschildern schildern � Tischaufsteller � Bildschirmschoner in Ihrem Layout, � Firmenlogo als Bildschirmschoner � Auslage von Informationsmaterial Ihre Firmenhomepage als Startseite � Auslage von Flyern, Mousepads � Nennung als Sponsor auf der � Firmenlogo im Hauptprogramm bei � Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage und im dem entsprechenden Hinweis auf die Kongresshomepage und im gedruckten Hauptprogramm Internetterminals gedruckten Hauptprogramm � Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage und im gedruckten Programm ▶ 3.000,– € ▶ 3.000,– € ▶ 2.500,– € zzgl. Cateringkosten 16
Sponsoringmöglichkeiten Digitale Werbeanzeige Präsentationsstelen Bannerschaltung im Haupteingangsfoyer auf der Startseite der Kongresshomepage Auf einem zentral positionierten Flachbild- Nutzen Sie bis zu sechs Full HD-Präsenta- Internetpräsenz schirm haben Sie die Möglichkeit Ihre di- tionsstelen (55 Zoll, 16:9 Hochformat) an Schalten Sie auf der Kongresshomepage gitale Botschaft zu platzieren. Nutzen Sie hochfrequentierten Stellen im Congress www.schmerzkongress2017.de die Werbeanzeige beispielsweise um die Center Rosengarten, um die Teilnehmer der einen Banner (Formate auf Anfrage). Teilnehmer zu Ihrem Industrie-Symposium Tagung auf Ihre Standfläche oder zu Ihrem Wir verlinken das von Ihnen gestaltete oder zu Ihrer Ausstellungsfläche einzula- Industrie-Symposium einzuladen. Banner auf eine von Ihnen benannte In- den. Ihre Botschaft wird im Wechsel mit Die Stelen sind innerhalb des Rosengartens ternetadresse bzw. auf ein von Ihnen be- weiteren Werbeanzeigen und allgemeinen an verschiedenen Orten mit hohem Besu- reitgestelltes PDF-Dokument. Neben dem Kongresshinweisen geschaltet. cherstrom platziert. Hauptsponsor werden maximal drei weite- Ihre Anzeige wird im Wechsel mit weiteren re Banner auf der Hauptseite geschaltet. Anzeigen und allgemeinen Kongresshinwei- sen geschaltet. ▶ 500,– € ▶ 750,- Euro ▶ 250,– € an allen Kongresstagen an allen Kongresstagen pro Monat zzgl. Einrichtungskosten (einmalig): 50,– € 17
Sie können auch lesen