Tagesordnung TOP Betreff: Stadt Hemsbach

 
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Tagesordnung TOP Betreff: Stadt Hemsbach
EINLADUNG
              zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
                        am 28.03.2022 um 18:30 Uhr
                  in der Hans-Michel-Halle, Hüttenfelder Straße 42

Tagesordnung
TOP    Betreff:                                                                 SD:

1)     Einwohnerfragestunde

2)     Vorlage der Niederschriften aus den Sitzungen vom
       31.01.2022 und 21.02.2022
3)     FDT-Gelände Einstieg in den städtebaulichen                              2022 021
       Zielfindungsprozess
4)     Neubildung einer Gemeinderatsfraktion                                    2022 022
5)     Bestellung zur ehrenamtlichen Mitwirkung gem. §§15, 16                   2022 023
       GemO // Nachrücken sachkundiger Einwohner/innen in den
       Verwaltungsausschuss
6)     Zweckverband High-Speed-Netz Rhein Neckar "fibernet.rn"                  2022 024
       4. Änderung der Verbandssatzung
7)     Abgrenzung des Außenbereichs an der B3 (Bereich                          2022 025
       Mühlweg bis Berlingweg)
8)     Mögliche Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplans                  2022 026
       "Kandeläcker"
9)     Sanierung Bachverdolung Bachgasse                                        2022 027
10)    Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen                           2022 028
       Zuwendungen
11)    Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen

Hemsbach, 18.03.2022

Jürgen Kirchner
Bürgermeister

                        Stadtverwaltung Hemsbach, Geschäftsstelle Gemeinderat
                                  Schlossgasse 41, 69502 Hemsbach
                                 Tel. 06201/70726 Fax 06201/7076626
Tagesordnung TOP Betreff: Stadt Hemsbach
STADT HEMSBACH
                                                        INFORMATIONSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:          Aktenzeichen:             SD-Nr.:
20.1 Bauverwaltung
                                                    022.30; 621.41           2022 021
Christopher Wetzel
Beratungsfolge:                                          TOP              Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                    3)                28.03.2022

Betreff:
FDT-Gelände Einstieg in den städtebaulichen Zielfindungsprozess

Sachverhalt:

Das Gelände der Firma FDT Flachdach Technologie GmbH gelegen zwischen Stettiner
Straße, Reichenberger Straße, Tilsiter Straße und Am Bildstöckel, wurde im Jahr 2021 an
die Familienheim Rhein-Neckar e.G., Mannheim, verkauft. Die neue Eigentümerin plant das
Gelände allerdings erst mittelfristig zu bebauen. Bis ca. 2023 sollen die dort bestehenden
Lagerhallen eine Zwischennutzung erfahren.

Das ca. 30.000 m² große Areal liegt verkehrsgünstig unweit des Knotenpunktes „Kurpfalz-
kreisel“. Am südlichen Gebietsrand besteht über die Reichenberger Straße eine Zufahrts-
möglichkeit zur Kreisverbindungsstraße K4229. Nördlich und westlich des Quartiers schlie-
ßen sich Wohnbebauungen an. Südlich findet man eine Gemengelage bestehend aus
Wohnnutzungen, einer kirchlichen Einrichtung, kleinteiligen gewerblichen Nutzungen (unter
anderem der städtische Bauhof).

In nicht öffentlicher Sitzung am 26.07.2021 hat sich das Planungsbüro MESS dem Gemein-
derat bereits vorgestellt. Herr Amann und Herr Groß werden auch zur Sitzung des Gemein-
derats am 28.03.2022 erscheinen. In dieser Sitzung wird das Büro die Abstimmungsaufga-
ben skizzieren, die im Zusammenhang mit einer kooperativen Baulandentwicklung anstehen.
Hinter dem Begriff der „kooperativen Baulandentwicklung“ verbirgt sich letztlich die Zielfin-
dung einer städtebaulichen Haltung, die bei umfassender Akteursbeteiligung ggfs. bis zur
Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Poli-
tik, der Verwaltung sowie des Bauherrn/Eigentümers vorgenommen wird.

Das Planungsbüro MESS wird das Modell der kooperativen Baulandentwicklung in einer
Präsentation vorstellen und dabei auch auf erste städtebauliche Rahmenbedingungen ein-
gehen. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Die Präsentation wird dem Gemeinderat im Nachgang zur Verfügung gestellt.
Tagesordnung TOP Betreff: Stadt Hemsbach
STADT HEMSBACH
                                                        INFORMATIONSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:          Aktenzeichen:             SD-Nr.:
10.1 Geschäftsstelle Gemeinderat
                                                         022                2022 022
Mara Fettel
Beratungsfolge:                                          TOP              Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                    4)               28.03.2022

Betreff:
Neubildung einer Gemeinderatsfraktion

Sachverhalt:

Grundsätzliches
Gemäß § 32a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 2 Abs. 1 Geschäftsordnung (GO) des
Gemeinderates können sich Stadträte*innen zu Fraktionen zusammenschließen.

Die Bildung von Fraktionen im Gemeinderat ist grundsätzlich freiwillig und zulässig. Den
Gemeinderatsmitgliedern steht es frei, ob und welche Fraktionen gebildet werden. Da die
Gemeinderäte bei der Wahrnehmung ihres Mandats unabhängig sind, kann jedes einzelne
Gremiumsmitglied frei entscheiden, ob er/sie einer Fraktion beitreten möchte oder nicht –
auch während der laufenden Amtszeit. Auch ist es dem einzelnen Mitglied freigestellt, eine
bestehende Fraktion jederzeit wieder verlassen zu können.

Aufgrund welchen Wahlvorschlags der Gemeinderat in das Gremium gewählt wurde, ist
für die Fraktionszugehörigkeit nicht relevant. Das freie Mandat des Gemeinderatsmitglie-
des verbleibt bei dem einzelnen Mandatsinhaber.
Gemäß § 2 Abs. 1 GO des Gemeinderates muss eine Fraktion aus mindestens zwei
Stadträten*innen bestehen.

Nach § 41 GemO sowie § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hemsbach werden die bera-
tenden Ausschüsse aus der Mitte des Gemeinderates gebildet – somit unabhängig der
Fraktionszugehörigkeit. Die Besetzung der bestehenden Mitglieder in den beratenden
Ausschüssen bleibt daher unverändert bestehen.

Fraktion der Freie Wähler – Stadtrat A. Wiegand
StR Wiegand teilte am 13.03.2022 per Mail mit, dass er die Gemeinderatsfraktion der
Freien Wähler am 07.03.2022 verlassen hat.
Die Fraktion besteht somit nunmehr aus insgesamt fünf Mitgliedern.

Bildung einer neuen Gemeinderatsfraktion „Freie Demokratische Partei - FDP“
StR Wiegand teilte ebenfalls am 13.03.2022 per Mail mit, dass er – zusammen mit dem
bisherigen fraktionslosen Einzelstadtrat Antonio Follo – eine neue Fraktion im Gemeinde-
rat gebildet hat.
Die Fraktion besteht aus insgesamt zwei Stadträten.
Tagesordnung TOP Betreff: Stadt Hemsbach
Details zur Fraktionsgründung
Bezeichnung der           Freie Demokratische Partei – Ortsgruppe Hemsbach
GR-Fraktion:              (kurz: FDP)
Datum der Gründung:       08.03.2022
Fraktionsmitglieder:      StR Andreas Wiegand
                          StR Antonio Follo – vormals Einzelstadtrat (fraktionslos)
Vorsitzender:             StR Andreas Wiegand
Stellvertreter:           StR Antonio Follo
STADT HEMSBACH
                                                                BESCHLUSSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:           Aktenzeichen:            SD-Nr.:
10.1 Geschäftsstelle Gemeinderat
                                                        022.30               2022 023
Mara Fettel
Beratungsfolge:                                          TOP              Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                     5)               28.03.2022

Betreff:
Bestellung zur ehrenamtlichen Mitwirkung gem. §§15, 16 GemO
Nachrücken sachkundiger Einwohner/innen in den Verwaltungsausschuss

Sachverhalt:
a) Herr Frank Martijn ist seit 21.02.2022 Mitglied im Gemeinderat.
   Da er als sachkundiger Einwohner im Verwaltungsausschuss tätig war, wird durch sein
   Nachrücken in den Gemeinderat nun eine Nachfolge im beratenden Ausschuss benö-
   tigt.

   Für die Nachfolge als sachkundiger Einwohner bzw. als beratendes Mitglied im Ver-
   waltungsausschuss wird von der Freien Wähler-Fraktion Frau Ivonne Metzger, Bürge-
   rin der Stadt Hemsbach, vorgeschlagen.
   Die Bestellung zu ehrenamtlicher Mitwirkung erfolgt gem. § 15 Abs. 2 GemO durch
   den Gemeinderat.

b) StR Braun teilte am 03.03.2022 per Mail mit, dass Frau Biray Bülbül-Aliji nicht mehr als
   sachkundige Einwohnerin im Verwaltungsausschuss zur Verfügung steht.
   Nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 41 Absatz 1 GemO kann die Bestel-
   lung zu ehrenamtlicher Tätigkeit jederzeit durch Beschluss des Gemeinderates zu-
   rückgenommen werden.

   Für die Nachfolge als sachkundige Einwohnerin bzw. als beratendes Mitglied im Ver-
   waltungsausschuss wird Frau Dr. Sandra Kruse, Bürgerin der Stadt Hemsbach vorge-
   schlagen.
   Die Bestellung zu ehrenamtlicher Mitwirkung erfolgt gem. § 15 Abs. 2 GemO durch
   den Gemeinderat.

Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat beschließt gem. §§ 15 Abs. 2 und 41 Abs. 1 Satz 3 GemO die Rück-
   nahme der Bestellung zu ehrenamtlicher Tätigkeit im Verwaltungsausschuss bei Frau
   Biray Bülbül-Aliji.

2. Der Gemeinderat bestellt Frau Ivonne Metzger sowie Frau Dr. Sandra Kruse zur eh-
   renamtlichen Mitwirkung gem. § 15 Abs. 2 GemO. Sie werden widerruflich als neue
   Mitglieder (hier: sachkundiger Einwohner) in den Verwaltungsausschuss berufen.
STADT HEMSBACH
                                                               BESCHLUSSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:          Aktenzeichen:            SD-Nr.:
20.1 Bauverwaltung
                                                    022.30; 797.8           2022 024
Christopher Wetzel
Beratungsfolge:                                         TOP              Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                    6)               28.03.2022

Betreff:
Zweckverband High-Speed-Netz Rhein Neckar "fibernet.rn" 4. Änderung der Verbands-
satzung

Sachverhalt:

Die Breitbandversorgung der Bürger und Unternehmen durch den Zweckverband High-
Speed-Netz Rhein-Neckar dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rhein-Neckar-Kreis.
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 den Beitritt zum
Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar beschlossen und dessen Satzung zuge-
stimmt. Alle 54 Kommunen im Kreis sind diesem Zweckverband beigetreten. Im Rahmen der
ersten Verbandsversammlung am 04.12.2014 wurde die Verbandssatzung beschlossen. Ziel
des Zweckverbandes ist eine leistungs-, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung mit
schnellen Internetanschlüssen der Bürger und Unternehmen.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar ist gem.
§ 4 Abs. 3 lit. a) der Verbandssatzung zuständig über Änderungen der Verbandssatzung
Beschluss zu fassen.

Die 1. Änderung der Verbandssatzung wurde in der Verbandsversammlung vom 14.12.2017
beschlossen, hierauf folgte die 2. Änderung der Verbandssatzung am 07.12.2020, die 3. Än-
derung erfolgte am 19.07.21.

Die Erweiterung des Aufgabenbereichs (§ 2 Abs.1) ziehen eine erneute, nun 4. Änderung
der Verbandssatzung, nach sich. Die 4. Änderung der Verbandssatzung soll in der Ver-
bandsversammlung am 18.07.22 beschlossen werden. Die betreffenden Entscheidungen
müssen jedoch von den jeweils zuständigen kommunalen Organen (Gemeinderat, Kreistag)
in eigener Verantwortung getroffen werden.

Ziel der Änderung ist es, dass der Zweckverband spezielle Leistungen im IT-Bereich durch
den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar in Anspruch neh-
men kann.

Aufgaben des Zweckverbandes:

Die Aufgaben des Zweckverbandes sind in der Verbandssatzung unter § 2 Abs. 1 geregelt.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Verbandsgebiet sicherzu-
stellen und zu fördern. Der Zweckverband sorgt für die Errichtung einer passiven Infrastruk-
tur zur Sicherstellung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Hierzu gehört auch die
ordnungsgemäße Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung der errichteten Infrastruktur
nebst den dazugehörenden Anlagen, sowie die Abstimmung und Planung des Netzausbaus,
die Organisation und Durchführung erforderlicher Ausschreibungen im Zusammenhang mit
dem Bau des passiven Breitbandnetzes einschließlich der Betreibersuche und die Mitverle-
gung von Glasfaserinfrastruktur.

Die Aufgaben des Zweckverbandes umfassen bisher nicht das Angebot oder die Ausschrei-
bung (Unterstützung von Ausschreibungen) von IT-Dienstleistungsangeboten in Zusammen-
hang mit der errichteten Infrastruktur.

Inhalt der Änderung:

Der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-Kreis ist u.a. zu-
ständig für Leistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung, Beratung, Betreuung, Be-
trieb und Service im Bereich Informationstechnik (IT) für den Rhein-Neckar-Kreis. Nach den
Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden diese Aufgaben in die Satzung des Ei-
genbetriebs mit aufgenommen und am 20.10.2021 durch den Kreistag beschlossen. Der
Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen die beschriebenen Leistungen für Beteili-
gungen des Rhein-Neckar-Kreises (hierzu zählt auch der Zweckverband High-Speed-Netz
Rhein-Neckar) erbringen.

Damit der Zweckverband diese Leistungen in Anspruch nehmen kann ist es erforderlich,
dass zwischen dem Eigenbetrieb (für den Rhein-Neckar-Kreis) und dem jeweiligen Vertrags-
partner (entweder dem Zweckverband selbst oder den Gemeinden als Verbandsmitglieder)
ein kooperatives Konzept vereinbart wird, aufgrund dessen die Vertragspartner einen Beitrag
im Rahmen der gemeinsamen Wahrnehmung von im Allgemeininteresse liegenden öffentli-
chen Aufgaben übernehmen.

Derartige Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Eigenbetrieb und einzelnen kreisan-
gehörenden Gemeinden wurden bereits abgeschlossen bzw. sind in Vorbereitung.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Tätigwerden des Zweckverbandes zu
schaffen ist vorab der Aufgabenbereich des Zweckverbandes in der Verbandssatzung zu
ergänzen bzw. zu erweitern.

Diese Erweiterung zieht eine geringfügige Änderung der Verbandssatzung nach sich.

Folgender Passus soll als weitere Aufgabe des Zweckverbandes unter § 2 Abs. 1 mit in die
Satzung aufgenommen werden:

       Zu den weiteren Aufgaben gehört die Unterstützung der Verbandsmitglieder bei der
       Erarbeitung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für die jeweilige öffentliche
       Verwaltung der Verbandsmitglieder.

Weiteres Verfahren:

Änderungen der Verbandssatzung sind gem. § 21 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ) mit einer qualifizierten Mehrheit zu beschließen, d.h. es muss die Mehrheit von min-
destens zwei Dritteln der satzungsgemäßen Stimmzahlen der Verbandsmitglieder vorliegen.

Der Hauptausschuss des Zweckverbandes hat in seiner Sitzung vom 24.02.22 die 4. Ände-
rung der Verbandssatzung vorberaten und empfiehlt der Verbandsversammlung, den Aufga-
benbereich des Zweckverbandes zu erweitern und mit der 4. Änderung der Verbandssatzung
darzustellen. Die 4. Änderung der Verbandssatzung soll in der Verbandsversammlung am
18.07.22 beschlossen werden.

Anlagen 1: Entwurf der 4. Änderungssatzung
Beschlussantrag:
Der 4. Änderung der Verbandssatzung wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Votum für die Stadt in der Verbandsversammlung
entsprechend abzugeben.
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar hat
am……… 2022 aufgrund der §§ 5, 6, 13, 15 und 21 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-
Württemberg (GemO) in den jeweils gültigen Fassungen folgende

         Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
                       Zweckverbandes
                 High-Speed-Netz Rhein-Neckar

beschlossen:

                                          §1

Der § 2 Abs. 1 (Aufgaben des Zweckverbandes) wird wie folgt neu gefasst:

(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Verbandsgebiet
   sicherzustellen und zu fördern. Der Zweckverband sorgt für die Errichtung einer
   passiven    Infrastruktur     zur   Sicherstellung   der   Breitbandversorgung      im
   Verbandsgebiet. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Unterhaltung,
   Instandhaltung    und       Wartung   der    errichteten   Infrastruktur   nebst   den
   dazugehörigen Anlagen, sowie die Abstimmung und Planung des Netzausbaus,
   die    Organisation   und     Durchführung     erforderlicher   Ausschreibungen     im
   Zusammenhang mit dem Bau des passiven Breitbandnetzes einschließlich der
   Betreibersuche und insbesondere die Mitverlegung von Glasfaserinfrastruktur.

   Zu den weiteren Aufgaben gehört die Unterstützung der Verbandsmitglieder bei
   der Erarbeitung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für die jeweilige
   öffentliche Verwaltung der Verbandsmitglieder.

   Der Zweckverband wird Eigentümer der von ihm errichteten passiven
   Infrastruktur im vorbezeichneten Sinne, sofern keine abweichende Regelung
   hierüber vereinbart wird. Er übernimmt zudem die Aufgabe der Verwaltung des
   passiven Breitbandnetzes.
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom

                                       §2

                                 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Sinsheim, den ………2022

Stefan Dallinger
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
dem Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend
gemacht worden ist.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
STADT HEMSBACH
                                                              BESCHLUSSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:         Aktenzeichen:            SD-Nr.:
20.1 Bauverwaltung
                                                   022.30; 621.41          2022 025
Christopher Wetzel
Beratungsfolge:                                         TOP             Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                   7)               28.03.2022

Betreff:
Abgrenzung des Außenbereichs an der B3 (Bereich Mühlweg bis Berlingweg)

Sachverhalt:

Die Eigentümer der Grundstücke Landstraße 18 und 20 haben beim städtischen Baurechts-
amt im Rahmen einer informellen Bauanfrage eine Bebauung auf den Grundstücken Flst. Nr.
414 und 415, Gemarkung Hemsbach angefragt. Dort soll, gesehen von der Landstraße, in
zweitere Reihe ein Wohnhaus errichtet werden. Das Wohnhaus soll in einem ca. 18 m x 18
m großen „Baufenster“ stehen, welches sich in etwa auf der Höhe des Gebäudes Märzbrun-
nenweg 1 befindet.

Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der
Bebauung entlang der Landstraße richtet sich nach § 34 BauGB. In östlicher Richtung be-
ginnt das Vorgebirge; das Grundstück steigt steil an. Östlich des Märzbrunnenwegs befindet
sich das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord.

Entsprechend der Rechtsprechung zur Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich, ist der
Außenbereich automatisch alles, was nicht „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB) ist. Bei Grundstücken in Randlage beginnt der Außenbe-
reich mit der Außenkante, der zum Außenbereich hingewandten Gebäudewand. Dies wäre
hier ebenfalls der Fall.

Das Gebäude Märzbrunnenweg 1 liegt entsprechend dieser Betrachtungsweise im Außenbe-
reich und erweitert als einziger Fremdkörper „in zweiter Reihe“ hier nicht den innerhalb im
Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Um in dieser Sache auch die planungsrechtlichen Leitgedanken des Gemeinderats mit ein-
fließen zu lassen, wurde die Thematik bereits in der UTE-Sitzung am 26.01.2022 erläutert.
Der UTE-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Grenzfestlegung des Bauamts zum
Außenbereich wie in der Anlage 1 dargestellt zu unterstützen.

Beschlussantrag:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des UTE-Ausschusses an.
Anlage 1: Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich östlich der B3 zwischen Mühlweg und
Berlingweg

                                             Mühlweg
STADT HEMSBACH
                                                              BESCHLUSSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:         Aktenzeichen:            SD-Nr.:
20.3 Hochbau
                                                   022.30; 621.41          2022 026
Anke Hagemeyer
Beratungsfolge:                                         TOP             Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                   8)               28.03.2022

Betreff:
Mögliche Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplans "Kandeläcker"

Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstücks Robert-Koch-Straße 3 haben eine Änderung des Bebau-
ungsplans Känteläcker im Teilabschnitt „Badische Landsiedlung“ beantragt. Die baurechtli-
chen und städtebaulichen Rahmenbedingungen für die angefragte Nachverdichtung im Be-
stand wurden in der UTE-Sitzung am 26.01.2022 erläutert.

Die Kosten für eine mögliche Bebauungsplanänderung würde die Stadt Hemsbach tragen
müssen, da es sich hier um eine reine Angebotsplanung (Nachverdichtung) handelt. Der
Bebauungsplan von 1970 lässt durch die Festsetzungen u.a. zu Baufenstern und Dachnei-
gung in diesem Teilabschnitt wenig Möglichkeiten zur Erweiterung von Wohnraum. Der UTE-
Ausschuss befürwortet eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung und empfiehlt daher
dem Gemeinderat, zunächst eine Eigentümerbefragung durchzuführen. Diese würde das
Bauamt der Stadt Hemsbach übernehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse soll im UTE-
Ausschuss weiter beraten werden.

Beschlussantrag:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt eine Eigentümerbefragung durchzuführen. Über
die Ergebnisse ist im UTE zu beraten.
STADT HEMSBACH
                                                               BESCHLUSSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:          Aktenzeichen:             SD-Nr.:
20.1 Bauverwaltung
                                                    022.30; 691.21           2022 027
Klaus Ehret
Beratungsfolge:                                          TOP              Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                    9)                28.03.2022
Gemeinderat öffentlich                                     4                29.11.2021

Betreff:
Sanierung Bachverdolung Bachgasse

Sachverhalt:

Für die Sanierung des Deckels der Bachverdolung war geplant die Straße zu öffnen, den
Deckel der Verdolung zurückzubauen, einen neuen Deckel zu betonieren und die Straße
wieder schließen (sogenannte „offene Bauweise“), sodass das Problem der freiliegenden
und teilweise durchrosteten Bewehrung behoben werden kann. Dieses Vorgehen ist kosten-
intensiv und würde zu geschätzten 2,3 Mio. Euro Sanierungskosten für die gesamte Strecke
von 654m führen.
In der Sitzung vom 23.11.2020 (SD-Nr.: 2020-102) wurde beschlossen das Ing. Büro Schulz
zu beauftragen die Ingenieurleistungen zur Sanierung der Bachverdolung zu erbringen.
Es wurde eine Voruntersuchung für den ursprünglichen ersten Bauabschnitt von rund 140 m
durchgeführt. In dieser wurde nicht nur der Deckel untersucht, es sollte auch erfasst werden
in wie weit die Seitenwände beschädigt sind und welche Tragfähigkeit das Bauwerk aufweist.
Im Zuge der Voruntersuchungen wurden durch eine Betonprüfstelle diverse Bohrkerne ge-
zogen und diese auf verschiedene Parameter wie zum Beispiel die Betondruckfestigkeit be-
probt. Das Prüfprotokoll wurde anschließend einem Ingenieurbüro zur Prüfung der Baustatik
übergeben. Als Ergebnis der Betonuntersuchung wurde ermittelt, dass die Statik der Decke
im Grunde noch in Ordnung sei. Auch die statischen Erfordernisse der Wände sei zurzeit
gegeben. Allerdings führen die vielen Korrosionsschäden an der Bewehrung zu einem er-
heblichen Sanierungsbedarf, genauso wie die zahlreichen Ausbrüche in der Wandung.
Um diese Schäden an der Bewehrung und den Betonausbrüchen zu sanieren wurden zwei
Methoden in „geschlossener Bauweise“ untersucht (direkt von innen, ohne Öffnung der Stra-
ße). Eine grobe Kostenschätzung zeigte, dass eine Sanierung in geschlossener Bauweise
wesentlich günstiger ist, als eine Sanierung in offener Bauweise mit Austausch der Decke.
Auf Basis der Kostenschätzung wurde ermittelt, dass mit einer Sanierung mittels Inliner eine
Strecke von rund 336 m saniert werden (von der B3 bis Haus 47 / 49). Im Vergleich zur offe-
nen Bauweise lediglich nur 140 m.

In der Sitzung am 29.11.2021 hat Herr Schulz vom Ing. Büro Schulz die verschiedenen
Ausführungsvarianten erläutert. Es wurde empfohlen eine Sanierung mittels Inliner durch-
zuführen. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme lagen bei ca. 560.000,00 €. Diese
Summe wurde dann auch im Haushalt 2022 eingeplant und die Fördermittel für diese
Summe beantragt und bewilligt.
Es wurden 6 Unternehmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung angeschrieben.
Zum Submissionstermin am 11.03.2022 lagen uns 2 Angebote vor (siehe Anlage 1). Ein
Angebot ist nicht fristgemäß eingegangen. 3 Anbieter haben von einer Angebotsabgabe
abgesehen.

Wie aus dem Submissionsergebnis zu ersehen ist, hat die Firma Diringer und Scheidel
das günstigste Angebot mit 1.163.000,00 Euro abgegeben. Das Ergebnis liegt jedoch
mehr als das doppelte über den geschätzten Kosten von 560.000,00 Euro.

Sofern wir diese Maßnahme vergeben, würden wir lediglich Fördermittel (Ausgleichsstock)
aus den beantragten Kosten von 560.000,00 Euro erhalten. Die Förderzusage liegt bei
150.000,00 Euro. Der kommunale Eigenanteil liegt daher bei 410.000,00 Euro.

Die ermittelten Gesamtkosten der Maßnahme (netto, ohne Fördermittelabzüge) sind auch
in den Haushaltsplan 2022 eingestellt worden. Das nunmehr vorliegende preislich güns-
tigste Angebot übersteigt diesen Rahmen um mehr als das Doppelte. Die erforderlichen
Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000,00 Euro sind im Rahmen der Deckungsfähigkeit
nicht darstellbar. Dies auch in Anbetracht dessen, dass noch nicht einmal das erste Quar-
tal des Jahres 2022 abgeschlossen ist. Die Durchführung weiterer investiver Maßnahmen
wäre daher gefährdetet.

Das vorliegende, preislich günstigste Angebot ist unwirtschaftlich. Es wird daher vorge-
schlagen, diese Vergabe aufzuheben.

Im Rahmen der freihändigen Vergabe bzw. im Zuge der Verhandlung soll nunmehr eruiert
werden, ob eventuell nicht doch noch ein günstiger Preis auf dem Markt zu erzielen ist. Im
Übrigen wird in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Fördermittelgeber)
geprüft, ob auch eine Sanierung eines kleineren Teilabschnitts bei gleichen Förderkonditi-
onen möglich ist.

Sollten diese Verhandlungen keine Aussicht auf Erfolg versprechen wird die Baumaß-
nahme im Jahr 2023 erneut beim Ausgleichsstock beantragt und nach Fördermittelzusage
erneut ausgeschrieben.

Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe „Sanierung Bachverdolung“ aufzuheben. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der offenen Verhandlung ein besse-
res Ergebnis erzielt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist nach Zusage der neu
beantragten Fördermittel im Jahr 2023 neu auszuschreiben.
STADT HEMSBACH
                                                          BESCHLUSSVORLAGE

Fachbereich / Sachgebiet / Sachbearbeiter:        Aktenzeichen:            SD-Nr.:
10.1 Geschäftsstelle Gemeinderat
                                                       022                2022 028
Mara Fettel
Beratungsfolge:                                        TOP             Sitzungstermin
Gemeinderat öffentlich                                 10)               28.03.2022

Betreff:
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Sachverhalt:
Es liegen folgende Spendenangebote vor:

1. Spender:   Karl Engelsdorfer
   Grund:     Jugendfeuerwehr Hemsbach
   Betrag:    150,00 EUR
   Eingang:   09.02.2022

2. Spender:   Seniorenclub U100 – vertr. d. Klaus Winterbauer und Angelika Hopf
   Grund:     Jugendzentrum Hemsbach
   Betrag:    1.500,00 EUR
   Eingang:   10.02.2022

3. Spender:   Ernst-Friedrich Eckardt
   Grund:     Kulturbühne Max für das Jahr 2022
   Betrag:    2.000,00 EUR
   Eingang:   11.02.2022

Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der oben genannten Spendenangebote zu.
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