Natura 2000: Was kommt auf die Bauern zu? - top Journal
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top Journal Natura 2000: Was kommt auf die Bauern zu? Über Zielsetzung, Verlauf, aktuellen Stand und mögliche Auswirkungen des Natura 2000 Projekts Aktionsgemeinschaft berichtet Dr. Helmut Niedere Tauern Haimböck, Wien.*) „Jetzt muss uns der Naturschutz N atura 2000, das große Natur- schutzprojekt der EU, ist für viele Land- ernst nehmen!“ wirte ein Reizthema. Denn vom Beginn der Flächenmeldungen an (s. top Journal 7/98) haben die zuständigen Naturschutz- abteilungen der Länder über die Köpfe der Betroffenen hinweg die Gebietsauswei- sungen entschieden. Grundeigentümer und Landwirte empfinden die Natura 2000-Pläne deshalb mehrheitlich als Be- drohung. Obwohl sich viele Landwirte in- zwischen gemeinschaftlich organisiert und die Mitsprache erkämpft haben, leidet das Natura 2000-Verfahren nach wie vor unter gravierenden Mängeln und Unsicherhei- ten: ■ Die Länder haben ihre Gebietsmel- dungen kaum aufeinander abgestimmt und betroffene Landwirte bis zuletzt nur mangelhaft über die nominierten Flächen informiert; ■ es ist nach wie vor unklar, ob und in welcher Höhe die einzelnen Länder all- fällige vermögensrechtliche Nachteile an- erkennen und entschädigen; ■ unklar ist auch, welche Nutzungsbe- schränkungen und Bewirtschaftungsauf- lagen Natura 2000 bewirken wird. In diesem Beitrag geht es zunächst um grundlegende Informationen zum Natura 2000-Projekt und um den aktuellen Stand bei der Flächennominierung. In Österreich fällt der Naturschutz in *) Univ.Prof. Dr. Helmut Haimböck ist Experte für Bewertungsfragen in den Be- Die Forstwirte Karl Jäger (l.) und Robert Faustmann konnten mit der Aktionsge- reichen Landwirtschaft und Umwelt am meinschaft Natura 2000-Niedere Tauern die Gebietsmeldung auf das für die Land- Institut für Agrarökonomik der Univer- und Forstwirtschaft erträgliche Maß eingrenzen. Foto: –ma– sität für Bodenkultur, Wien. 10 top Journal 8/2003
den Kompetenzbereich der einzelnen Verkompliziert wird dieser Sachver- bietsausweisungen werden nach Brüssel Bundesländer. Die zuständigen Natur- halt noch dadurch, dass Vogelschutz- und gemeldet und dort zur Kenntnis genom- schutzabteilungen haben ihre Vorgangs- FFH-Richtlinie unterschiedliche Verfah- men. Die Ausweisung von Vogelschutz- weise bei der Nominierung der Schutzge- rensabläufe bei der Ausweisung von gebieten ist daher in Österreich eine aus- biete kaum koordiniert. Dadurch ist es Schutzgebieten vorsehen. schließlich innerstaatliche Angelegenheit länderweise zu extrem unterschiedlichen Nach der VSCH-Richtlinie ist die auf Länderebene. Bereits ab dem Zeit- Flächenmeldungen gekommen. Niederös- Schutzgebietsausweisung primär dem je- punkt der Rechtskraft der jeweiligen Ver- terreich beispielsweise hat über 30 % der weiligen Mitgliedsstaat überlassen. Auf- ordnung haben die betroffenen Grundei- Landesfläche als Natura 2000-Gebiet no- grund des österreichischen Föderalismus gentümer die ihnen auferlegten Be- miniert. Oberösterreich, Kärnten und weisen die einzelnen Landesregierungen schränkungen einzuhalten. Vorarlberg beschränken sich dagegen mit in ihrem Wirkungsbereich Vogelschutzge- Die Schutzgebietsausweisung nach der 6 bis 8 % (siehe Übersicht 1). biete am Verordnungsweg aus. Diese Ge- FFH-Richtlinie verläuft hingegen in ei- nem zumindest dreistufigen Verfahren. Im ersten Schritt schlagen die Mitglied- staaten Gebiete vor, die entsprechend den Wie sich steirische Landwirte im Natura 2000- Schutzbestimmungen in Natura 2000 auf- genommen werden sollen („nationale Ge- Verfahren Gehör verschafften. bietsliste“). Im zweiten Schritt ermittelt die Europäische Kommission in Zusam- Weil sie im Natura-Flächen- meldungsverfahren zunächst schutzgebiete in Österreich“, ergänzt Dipl.-Ing. Karl Jäger von der Forstver- waltung Trieben des Benediktinerstif- menarbeit mit den Mitgliedstaaten jene Gebiete, die auf europäischer Ebene das Schutzgebietsnetz von Natura 2000 bilden nicht gehört wurden, haben steiri- tes Admont. Jäger ist mit seinem Be- sollen (sogenannte „Gebiete von gemein- sche Landwirte im Mai des Vor- trieb ebenfalls Mitglied der Aktionsge- schaftlicher Bedeutung“). Nach dieser jahres die „Aktionsgemeinschaft meinschaft. Dem beabsichtigten Schutz Ausweisung folgt im dritten Schritt die so- Natura 2000 - Niedere Tauern“ von Steinadler, Birkhuhn, Wanderfalke genannte Schlussphase. In dieser sind die gegründet. „Es geht uns nicht ums und Dreizehenspecht sei die Gebietsre- Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb Verhindern, aber wir wollen als duktion auf die höheren Lagen keines- von sechs Jahren die auf ihrem Staatsge- Grundbesitzer und Bewirtschaf- falls abträglich. Andererseits könnten biet befindlichen Gebiete von gemein- ter zumindest gehört und in das aber Forstwirte und Bergbauern ihre schaftlicher Bedeutung als besondere Verfahren einbezogen werden“, erläutert gewohnte Bewirtschaftung aufrecht er- Schutzgebiete auszuweisen und zu schüt- der Geschäftsführer der Aktionsgemein- halten, begründet Jäger den Standpunkt zen. Dieser Zeitraum von sechs Jahren ist schaft Dipl.-Ing. Helmut Faustmann. der Aktionsgemeinschaft. auch zur Erstellung von Managementplä- Faustmann ist Forstreferent der Bezirks- nen bzw. für Pläne zur Wiederherstellung kammer für Land- und Forstwirtschaft Langwierige Verfahren mit zu nützen. Leoben und auch selbst Waldbesitzer. Derzeit hat der Verein 127 Mitglieder, unsicherem Ausgang Flächenmeldungen sind die in den Bezirken Leoben, Knittelfeld, Den wichtigsten Grund für den Zu- Murau und Liezen eine land- und forst- sammenschluss zu einer Aktionsge- großteils abgeschlossen wirtschaftlich bewirtschaftete Fläche von meinschaft sehen beide Forstwirte in Nach derzeitigem Stand hält das Natu- insgesamt 102 000 ha einbringen. Zwar der gegebenen Rechtsunsicherheit. Nie- ra 2000-Verfahren in Österreich derzeit fallen nicht alle Flächen in das Natura-Ge- mand könne derzeit sagen, welche Aus- bei Schritt zwei. Das heißt, die Länder ha- biet, aber die Aktionsgemeinschaft ist mit wirkungen auf Natura 2000-Flächen zu ben die vorgesehenen FFH-Gebiete und Sicherheit repräsentativ für sämtliche Be- erwarten seien, geschweige denn, wie großteils auch die VSCH-Gebiete der wirtschafter. Besonderes Gewicht gewon- allfällige Bewirtschaftungserschwernis- EU-Kommission gemeldet. In Niederös- nen hat der Verein auch durch die Mit- se bewertet und entschädigt würden. terreich soll die endgültige Gestalt der gliedschaft von Gemeinden und anderen Voraussichtlich seien für jeden einzel- VSCH-Gebiete in den kommenden Wo- regionalen Verbänden. „Damit musste nen Betrieb und für jedes einzelne Pro- chen festgelegt werden. Stellungnahmen uns die Naturschutzabteilung des Landes jekt Sachverständigengutachten erfor- und Einwände von Betroffenen nimmt die in das Natura-Verfahren einbinden und derlich. Das stelle die Land- und Forst- Naturschutzabteilung beim Amt der Nö. über die geplanten Maßnahmen informie- wirtschaft vor langwierige Verfahren Landesregierung derzeit noch entgegen. ren“, so Faustmann. mit unbestimmten Ausgang. Welche nationalen Flächen in der Rea- Derzeit warten die Mitglieder der lität tatsächlich in das Schutzgebietsnetz Gebietsausweisung konnte Aktionsgemeinschaft auf den Beschluss Natura 2000 einbezogen werden, das legt der Brüsseler Umweltdirektion (Kom- im nächsten Verfahrensschritt die EU- reduziert werden missarin Margot Wallström). Sobald Kommission fest. Bisher gibt es aber noch Ein erster Erfolg der Aktionsgemein- entschieden ist, ob das nominierte Ge- keine Nachricht, welche Gebiete dies sein schaft war, dass die ursprünglich geplante biet auch tatsächlich zu einer Natura sollen. Aus diesem Grund sind von ein- Nominierung des bestehenden Land- 2000-Fläche wird, geht es an die Ausar- zelnen Ländern aufgrund der FFH-RL er- schaftsschutzgebietes Niedere Tauern im beitung der Managementpläne. Hier lassene Schutzgebietsausweisungen (z.B. Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wird die Aktionsgemeinschaft wieder Verordnungen über Europaschutzgebiete zurückgenommen wurde auf die Flächen ihren Standpunkt einbringen. Und in der Steiermark und in Salzburg) nach oberhalb 1 500 m Seehöhe. Von rund schließlich wird sieihren Mitgliedern Auskunft Rechtskundiger derzeit un- 137 000 ha blieben damit „nur“ noch etwa auch bei den Verhandlungen über Be- zulässig. Denn zum gegenwärtigen Zeit- 87 000 ha als EU-Vogelschutzgebiet übrig. wirtschaftungsverträge und Entschädi- punkt steht ja noch nicht fest, ob das Ge- „Das Gebiet ist aber immer noch eines gungen zur Seite stehen. biet von europäischem Interesse ist und der größten zusammenhängenden Vogel- –ma– ob es die EU-Kommission überhaupt in die Liste der Gebiete von gemeinsamer top Journal 8/2003 11
top Journal Vogelschutz- und FFH-Flächen bilden unter der Bezeichnung „Natura 2000“ ein EU-weites Netz von Schutzgebieten. Foto: Begsteiger Natura 2000: Zwei EU-Richtlinien sind maßgeblich Seit dem Beitritt zur Europäi- schen Union am 1. Jänner 1995 sind zu nominieren und entsprechend zu schüt- zen. Die wesentlichen Schutzbestimmun- gen umfassen übermitteln hätten sollen. Die Kom- mission hätte in der Folge gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bis Anfang Ju- Land- und Forstwirte verstärkt mit For- ■ die Wahrung des günstigen Erhal- ni des Jahres 1998 die Listen der Ge- derungen des Natur- und Landschafts- tungszustandes, biete von gemeinschaftlicher Bedeu- schutzes konfrontiert. Ausschlagge- ■ das Verschlechterungsverbot und tung zu erstellen gehabt. Anschließend, bend dafür sind zwei EU-Regelwerke, ■ Verträglichkeitsprüfungen für Maß- also bis Anfang Juni 2004, hätten die die es gilt, auf nationaler Ebene umzu- nahmen („Pläne und Projekte“), welche Mitgliedstaaten die entsprechenden setzen. Es sind dies: erhebliche Auswirkungen auf ein Natura Schutzgebietsausweisungen in nationa- ■ die Vogelschutz-Richtlinie (VSCH- 2000-Gebiet haben könnten. les Recht umzusetzen gehabt. Dieser in RL) vom 2. April 1979, die den Schutz Die Frage, ob diese Schutzbestimmun- der FFH-Richtlinie vorgegebene Zeit- und die Nutzung (einschließlich „Be- gen bereits ab dem Zeitpunkt der Über- plan ist in der Zwischenzeit völlig aus wirtschaftung“ und „Wiederansied- mittlung der nationalen Gebietsliste nach den Fugen geraten. Wichtige Mitglied- lung“) aller einheimischen Vogelarten Brüssel für die einzelnen Grundeigentü- staaten sind bei den Gebietsmeldungen regelt, und mer Gültigkeit haben, ist in Österreich im Rückstand (z.B. Frankreich). ■ die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie rechtlich noch nicht geklärt. Auch beim Umfang der gemeldeten (FFH-RL) vom 21. Mai 1992, welche Flächen gibt es sehr große Unterschie- auf die Erhaltung der wildlebenden Zeitplan ist aus den Fugen de zwischen den Mitgliedstaaten. Laut Tiere und Pflanzen und ihrer natürli- aktueller EU-Statistik weist Frankreich chen Lebensräume abzielt. geraten 1,6 % des Staatsgebietes als Vogel- Die im Rahmen der beiden Richtli- Den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, schutz- und 7,4 % als FFH-Gebiete aus. nien gemeldeten Flächen bilden die Art und Weise der Ausweisung der Demgegenüber weist Österreich im schließlich unter der Bezeichnung „Na- Schutzgebiete. Beispielsweise kann der Durchschnitt 14,7 % des nationalen tura 2000“ ein die EU umspannendes Gesetzgeber auf rechtlichem Weg (durch Territoriums als Vogelschutzgebiet aus Netz von Schutzgebieten. Ziel ist die Gesetz oder Verordnungen) Naturschutz- und 10,6 % als FFH-Gebiet (Flächenü- Erhaltung bzw. Wiederherstellung der gebiete einrichten, es können aber auch berschneidungen möglich). Laut Schät- biologischen Vielfalt durch den Schutz privatwirtschaftliche Vertragsnatur- zungen aus dem Jahre 1999 sind rund bestimmter Lebensraumtypen und be- schutzgebiete eingerichtet werden. 48 % der österreichischen Natura 2000- stimmter Tier- und Pflanzenarten. Der zeitliche Ablauf sah vor, dass die Gebietsflächen Wald, rund 15 % der Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, Mitgliedstaaten bis Anfang Juni 1995 ihre Natura 2000 Gebietsflächen werden Gebiete gemäß den beiden Richtlinien nationalen Listen der EU-Kommission landwirtschaftlich genutzt. 12 top Journal 8/2003
Bedeutung aufnehmen wird. mission melden. Andererseits will auch te Formen der Bodenbearbeitung und Be- Als Gebiete von gemeinschaftlichem die Kommission selbst den Prozess der wirtschaftung vorgeschrieben werden Interesse wird die Kommission vor allem Schutzgebietsausweisungen dynamisch (Ackerrandstreifen, Schnitttermine, Lebensräume und Arten einstufen, die weiterführen. Es ist daher sehr wahr- Schnittanzahl, ...), es kann der Einsatz von unmittelbar vom Verschwinden oder Aus- scheinlich, dass – wie es bereits bei der Produktionsmitteln mengenmäßig oder sterben bedroht sind („prioritäre Lebens- VSCH-Richtlinie der Fall ist – auch wei- zeitlich begrenzt werden, es kann das raumtypen“). Andere in den nationalen terhin Gebiete fortlaufend zum Natura Jagdrecht eingeschränkt werden u.a.m. Listen enthaltene Gebiete wird sie einem 2000 Netzwerk hinzugefügt werden. Detailliert ausformuliert sind diese Vor- Auswahlprozess unterziehen. Zumindest gaben in sog. Managementplänen, denen theoretisch ist demnach noch möglich, Auflagen auch in nicht ge- sich ein eigener Folgebeitrag widmen soll. dass national nominierte Flächen nicht in Weiters ausführlich zu analysieren sind Natura 2000-Gebiete einbezogen werden. meldeten Gebieten möglich auch die ertrags- und vermögensrechtli- Aufgrund des gegenwärtigen Bearbei- Weiters ist mit Nachdruck darauf zu chen Folgewirkungen von Natura 2000- tungsstandes ist davon auszugehen, dass verweisen, dass sich die Maßnahmen zum Widmungen. Auftreten können beispiels- die EU-Kommission in der nächsten Zeit Schutz und zur Erhaltung der Gebiete von weise die Liste der Gebiete von gemeinschaftli- gemeinsamer Bedeutung auch auf an- ■ Veränderungen am Pachtmarkt in an- cher Bedeutung für die „Alpine Region“ grenzende Regionen erstrecken können. grenzenden Gebieten (Verknappung verabschiedet. Dies betrifft auch wesent- Und zwar dann, wenn in Nachbarregionen nicht belasteter Pachtflächen); liche Flächen in Österreich. Für weitere geplante Maßnahmen („Pläne und Pro- ■ generelle vermögensrechtliche Nach- österreichische Flächen, die der „Konti- jekte“) ein ausgewiesenes Schutzgebiet teile der verbleibenden Betriebseinheit, nentalen Region“ zugeordnet sind, könn- erheblich beeinträchtigen könnten (Art. also Wertminderungen des Anlagevermö- te sich der Brüsseler Auswahlprozess 6, Abs. 3 FFH-RL). Bereits bei einer theo- gens des Gesamtbetriebes; aber noch über längere Zeit hinziehen. retisch möglichen Beeinträchtigung ist ein ■ Verlängerung der Umtriebszeiten im Prüfungsverfahren („Naturverträglich- Forst; Auch Vogelschutzgebiete keitsprüfung“) in Gang zu setzen, welches ■ Veränderungen in der Organisations- laut Vorstellungen der Generaldirektion struktur; sind Teil von Natura 2000 Umwelt der EU-Kommission in den ■ Mehraufwendungen im Zusammen- Trotz des sehr unterschiedlichen No- Grundzügen einer Umweltverträglich- hang mit der Aufsicht und Verwaltung der minierungs- und Ausweisungsverfahrens keitsprüfung entspricht. Es ist daher ein unter Schutz gestellten Flächen und ist darauf hinzuweisen, dass das Netz Na- Irrglaube zu hoffen, dass außerhalb von ■ Mehrkosten, falls ausgewiesene tura 2000 nicht nur die laut FFH-RL aus- Natura 2000-Gebieten keinerlei Auflagen Flächen auch bei einer Nichtbewirtschaf- gewiesenen Gebiete umfasst, sondern oder Beschränkungen wirksam werden tung frei gehalten werden müssen. auch die aufgrund der VSCH-RL ausge- können. Aus fachlicher Sicht sind diese Ein- wiesenen Schutzgebiete (Art.3/Abs.1 Welche Auflagen zum Schutz der Ge- flussgrößen betriebsindividuell zu ermit- FFH-RL). Die in den letzten Jahren – spe- biete von gemeinsamer Bedeutung teln und abzugelten. Ob überhaupt und ziell in Niederösterreich – vielfach gepflo- schließlich zu setzen sind, das haben die wie hoch zu entschädigen ist, ist allerdings gene Argumentation der Reduktion von Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Jah- in Österreich nicht bundesweit einheitlich FFH-Gebieten durch ihre Ausweisung als ren nach Verlautbarung der Liste festzu- geregelt, sondern in den jeweiligen Lan- Vogelschutzgebiete ist aus diesem Ge- setzen. Für Österreich bedeutet dies, dass des-Naturschutzgesetzen verankert. sichtspunkt irreführend und falsch. die jeweiligen Landesregierungen im Es wäre weiters ein Irrglaube, davon Rahmen ihrer Kompetenzen Maßnahmen Ausblick auszugehen, dass mit der Ausweisung von zum Schutz und zur Erhaltung der Le- Schutzgebieten der Prozess Natura 2000 bensräume und Habitate zu treffen haben. Nach Abschluss der nationalen Nomi- abgeschlossen sei. Einerseits existieren Welcher Art diese Schutzgebietsaufla- nierung ist nun die EU-Kommission in auch in Österreich sogenannte „Schatten- gen sein können, das lässt sich aus bereits Brüssel am Zug, die Gebiete von „ge- listen“ von Naturschutzorganisationen erteilten Auflagen z.B. für Wasser- und meinschaftlichem Interesse“ festzulegen wie WWF oder ÖGNU, die diese Verei- Naturschutzgebiete oder Nationalparks und den Mitgliedstaaten bekanntzugeben. nigungen von sich aus an die EU-Kom- ableiten. Beispielsweise können bestimm- Für die Erstellung von Maßnahmenka- Anzeige: top Journal 8/2003 13
top Journal Vorgeschlagene Natura 2000 Gebiete Österreichs Natura 2000-Gebiete enden oftmals an der Landesgrenze. Das zeigt, wie wenig die Bun- talogen und Managementplänen sind in desländer ihre Gebietsmeldungen koordiniert haben. der Folge sechs Jahre Zeit. Allerdings ha- ben einzelne Bundesländer schon parallel schaft angewiesen. Spannend wird die Si- typen und Arten haben können. Denn zum Nominierungsverfahren auch Zivil- tuation in jenen Natura 2000-Gebieten, in hier ist anhand von Naturverträglichkeits- techniker mit der Erstellung von Manage- denen in bestehende Bewirtschaftungen prüfungen die Zulässigkeit der vorgese- mentplänen beauftragt. bzw. Bewirtschaftungsmöglichkeiten ein- henen Maßnahmen zu prüfen. Große Konflikte sind in einzelnen gegriffen wird. Spannend wird die Situati- In zwei weiteren Beiträgen soll darge- Bundesländern vor allem deshalb ent- on aber auch in Grenzregionen zu Natura stellt werden, welche Bewirtschaftungs- standen, weil betroffene Landwirte und 2000-Flächen, in denen Maßnahmen auflagen in Schutzgebieten zu erwarten Grundeigentümer nicht oder zuwenig in („Pläne und Projekte“) vorgesehen sind, sind und nach welchen Entschädigungs- das Nominierungsverfahren einbezogen die Auswirkungen auf die in den Natura grundsätzen in den einzelnen Bundeslän- wurden. Aufgrund der möglichen gravie- 2000-Gebieten befindlichen Lebensraum- dern zu rechnen ist. renden Eingriffe von Natura 2000 in die Land- und Forstwirtschaft mag dies auch verständlich sein. Übersicht 1: Diese Flächen haben die Bundeslän- Allerdings muss die Ausweisung von der für Natura 2000 gemeldet1) Natura 2000-Gebieten nicht automatisch zu Einschränkungen in der Bewirtschaf- Meldung gem. Richtlinie tung führen. Denn zahlreiche zu schüt- nur FFH nur VSCH FFH+VSCH Natura 2000 gesamt zende Lebensraumtypen und Arten sind (ha) (ha) (ha) (ha) (%)2) auf Aktivitäten der Land- und Forstwirt- Burgenland 39234 10 337 48 229 97 800 25 Kärnten 46 059 30 044 3 753 79 856 8 Die österreichischen Bundesländer ha- Niederösterreich 0 333 409 279 834 613 243 32 ben durchschnittlich rund 17 % des Oberösterreich 30 492 2 988 38 652 72 132 6 Bundesgebiets im Rahmen des eu- Salzburg 25 783 2 402 80 990 109 175 15 ropäischen Schutzprogrammes Natura Steiermark 39 089 135 973 63 158 238 220 15 2000 nominiert. Im Einzelfall schwankt die nominierte Landesfläche Tirol 140 0 182 956 183 097 14 allerdings zwischen über 30 % (Nie- Vorarlberg 3 459 14 805 2 487 20 751 8 derösterreich) und etwa 6 % (Oberö- Wien 0 0 5 313 5 313 13 sterreich). Die Nominierung der Gesamt 184 256 529 958 705 373 1 419 587 17 Flächen ist großteils abgeschlossen. Einzig Niederösterreich arbeitet der- 1) Stand Oktober 2002 2) Prozentanteil an der Landesfläche zeit noch an der Abgrenzung der ge- Quelle: Nationale Liste, Amt der Tiroler Landesregierung meldeten Vogelschutzgebiete. 14 top Journal 8/2003
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