Städtische Urnenabstimmung - vom 13. Juni 2021 Notzimmer im Göbli - Stadt Zug
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Stadt Zug Stadtrat Städtische Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 Notzimmer im Göbli Neubau Objektkredit Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat (mit 33 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen) empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen. Urnenöffnungszeiten Vorurne Haupturne Donnerstag 10. Juni 2021 Sonntag 13. Juni 2021 Freitag 11. Juni 2021 09.00 bis 12.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr Burgbachsaal 13.30 bis 17.00 Uhr Dorfstrasse 12 Stadthaus/Gubelstrasse 22
In Kürze Notzimmer im Göbli Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Neubau Objektkredit Die Stadt Zug ist nach Bundesrecht verpflichtet, notleidenden Men- schen ohne eigene Unterkunft vorübergehend eine Unterkunft an- zubieten. Die Notunterkunft ist ein niederschwelliges Wohnangebot für Einzelpersonen, Paare und Familien aus Zug, die ihre Wohnung verloren haben, sich nicht aus eigener Kraft helfen können und sonst 3 In Kürze 4 Ausgangslage in eine noch grössere Notsituation geraten würden. 4 Nutzung 7 Bauprojekt Aktuell verfügt die Stadt Zug über Notunterkünfte in eigenen 10 Kosten und angemieteten Räumlichkeiten an verschiedenen Standorten. 13 Termine Durch den Wegfall von Notzimmern muss in den kommenden Jah- 13 Debatte im GGR ren Ersatz geschaffen werden. Insgesamt benötigen die Sozialen 16 Beschlusstext Dienste in naher Zukunft rund 30 Notzimmer. Trotz intensiver Suche konnten keine geeigneten Ersatzräumlichkeiten gefunden werden. Abhilfe schafft ein sechsstöckiger Neubau auf einem stadteigenen Grundstück im Göbli. Dieses konnte die Stadt Zug vor einigen Jah- ren im Rahmen eines Landabtauschs von der Korporation Zug er- werben. Hier sollen insgesamt 30 Notzimmer für Einzelpersonen und Paare entstehen, wovon ein Teil dieser Zimmer zu zwei Notwohnun- gen für Familien verbunden werden kann. Mit dem Bezug des Neubaus im Göbli beabsichtigen die Sozialen Dienste der Stadt Zug, den Betrieb der Notunterkünfte an eine ge- eignete Organisation auszulagern, dies aufgrund von zunehmend komplexen Problemstellungen, die eine stärkere Unterstützung und Aufsichtsfunktion erfordern. Für den Neubau wird ein Objektkredit von CHF 6'900'000.00 benö- tigt. Der Grosse Gemeinderat hat den Objektkredit in der Schluss- Hinweis: Die digitale Version der Abstimmungsbroschüre abstimmung mit 33 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortet. und einen Erklärvideo finden Sie über den QR-Code oder unter www.stadtzug.ch/abstimmungen Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen. Der Stadtrat von Zug 2 3
Neubau Notzimmer im Göbli In Wahrnehmung der gesetzlichen Pflicht und ihrer sozialen Verantwortung Situation mit der blau gekennzeichneten stellt die Stadt Zug betreute Notzimmer und Notwohnungen für wohnungs- Bauparzelle im Göbli. lose und obdachlose Einzelpersonen und Familien zur Verfügung. Durch den Wegfall von Notzimmern muss in den kommenden Jahren Ersatz ge- schaffen werden. Insgesamt benötigen die Sozialen Dienste in naher Zu- kunft rund 30 Notzimmer. Notzimmer im Göbli Neubau; Objektkredit 1 Ausgangslage Objekten oder Objekten von Dritten fin- Die Unterstützung von notleidenden den. Vor diesem Hintergrund hat sich der Menschen ist in der Bundesverfassung Stadtrat für den Alternativstandort auf in Artikel 12 «Recht auf Hilfe in Notlagen» dem städtischen Grundstück im Göbli festgeschrieben. Weiter regelt das Ge- ausgesprochen. Das Grundstück erwarb setz über die Organisation und die Ver- die Stadt Zug im Rahmen eines Landab- waltung der Gemeinden des Kantons tausches mit der Korporation Zug, unter Zug die Unterstützung. Es hält fest, dass anderem ausdrücklich für den Bau von die Einwohnergemeinden die elementa- Notzimmern. ren Lebensbedürfnisse sicherzustellen haben. Das Bundesgericht hat dieses 2 Nutzung Recht auf Hilfe in Notlagen im Sinne einer Die Notunterkunft ist ein niederschwel- Überbrückungshilfe in einer Notlage ge- liges Wohnangebot für Einzelpersonen, nauer umschrieben. Zu den unerlässli- Paare und Familien, die ihre Wohnung chen Mitteln zählen Nahrung, Kleidung, verloren haben, sich nicht aus eigener Obdach und medizinische Grundversor- Kraft helfen können und sonst in eine gung. noch grössere Notsituation geraten würden. Auf Hilfe angewiesen sind er- Aktuelle Situation fahrungsgemäss Personen, die in wirt- Zurzeit verfügt die Stadt Zug über Not- schaftlich schwierigen Verhältnissen unterkünfte in eigenen und angemiete- leben und zusätzlich mit einer psychi- ten Räumlichkeiten an verschiedenen schen/sozialen Beeinträchtigung oder Standorten. Durch den Wegfall von Not- einer Suchterkrankung belastet sind. zimmern (u. a. im alten Kantonsspital) Foto: Fying Camera muss in den kommenden Jahren eine Er- Über die Aufnahme in ein Notzimmer ent- satzlösung bereitgestellt werden. Trotz scheiden die Sozialen Dienste der Stadt intensiver Suche liessen sich keine ge- Zug nach Prüfung der einzelnen Situa- 4 eigneten Räumlichkeiten in städtischen tion. Mit den Bewohnenden wird ein Be- 5
Neubau Notzimmer im Göbli herbergungsvertrag abgeschlossen, der Betrieb heute Betrieb der Notunterkünfte an eine ge- ment Soziales, Umwelt und Sicherheit u. a. die Dauer des Aufenthaltes (maximal Die bestehenden Notzimmer werden eignete Organisation auszulagern. Die der Stadt Zug hat ein Rahmenkonzept ein Jahr) regelt. Die Bewohnerinnen und heute durch die Sozialen Dienste, Mit- externe Betreiberin regelt den täglichen erarbeitet, welches die Zuständigkeiten Bewohner verpflichten sich, aktiv eine arbeitende vor Ort und einer exter- Betrieb mit eigenem Personal (soziale und Abläufe regelt. Auf dieser Basis wird unbefristete Wohnlösung zu suchen und nen Reinigung betrieben. Eine stärkere Arbeit, psychosoziale Betreuung, Haus- nun eine fachlich ausgewiesene Betrei- ihre Bemühungen gegenüber den Sozia- Unterstützung sowie eine Aufsichts- wirtschaft und Administration). In den berin für die Notunterkünfte gesucht. len Diensten nachzuweisen. Hauptziele funktion, die aufgrund der zunehmend Gemeinschaftsräumen kann selber ge- sind die Stabilisierung der Lebenssitu- komplexeren Problemstellungen der Be- kocht werden. Gewisse Leistungen, wie 3 Bauprojekt ation, eine minimale Hilfe zur individuel- wohnenden dringend notwendig wäre, z. B. Zimmerreinigung und das Waschen Lage len Lebensbewältigung und die Reinte- kann aktuell nicht ausreichend sicherge- der Bettwäsche, werden durch die ex- Die für den Neubau vorgesehene Parzelle gration in den privaten Wohnungsmarkt. stellt werden. Die Folgen sind Beschädi- terne Betreiberin übernommen, um den liegt im Quartier Göbli. Auf dem Nach- Die Beherbergungsgebühr bemisst sich gungen, Unordnung und teilweise Eska- Werterhalt des Gebäudes und die Ein- bargrundstück im Süden realisiert die am Mietzins einer vergleichbaren güns- lationen, welche ein Eingreifen erfordern. haltung der Hygienestandards sicherzu- V-ZUG ihren Mobility-Hub. Im Osten tigen Wohnmöglichkeit. Dazu kommen stellen. Die Sozialen Dienste weisen die grenzt das Grundstück an die Verlänge- Kosten für die Reinigung und Betreuung. Zukünftiger Betrieb Bewohnerinnen und Bewohner zu, re- rung der Industriestrasse zur Tangente In der Regel beziehen die Bewohnerin- Mit dem Bezug des Neubaus im Göbli geln die Beherbergung und sind verant- Zug/Baar. Im Norden befindet sich eine nen und Bewohner Sozialhilfe. beabsichtigen die Sozialen Dienste, den wortlich für das Inkasso. Das Departe- unbebaute Parzelle der Korporation Zug. Visualisierung Richtung Süden mit dem Zubringer zur Tangente Zug/Baar. Links nach dem Fussgängerstreifen das neue Visualisierung vom Neuhausweg aus gesehen Richtung Osten mit dem Zugangsbereich zum Gebäude. Recyclingcenter mit Ökihof, im Hintergrund nach dem Neubau Notzimmer der Mobilitity-Hub der V-ZUG. 7
Neubau Notzimmer im Göbli Die westliche Grenze des Grundstücks gründen und um den Zimmern einen mi- ist gleichzeitig die Gemeindegrenze zu nimalen Aussenraum zu bieten. Baar, dahinter befindet sich ein Wohn- quartier mit Gewerbeanteil. Unmittelbar Gebäudetechnik Umgebungsplan westlich des geplanten Neubaus befin- Das Gebäude wird nach «Minergie-P- det sich eine Transformatorenstation der Eco»-Standard erstellt. Um die Anforde- Wasserwerke Zug. rungen des Labels zu erfüllen, erfolgt die Eigenstromproduktion mit einer Photo- Gebäude voltaikanlage auf dem Flachdach. Es Pr Der Neubau hat einen rechteckigen werden zudem ökologisch unbedenkli- oj en ek Grundriss von 12.5 mal 16.0 Meter und che und nachhaltige Bauprodukte und m Ve tL äu lo är ab m rB st sc eine Gebäudehöhe von 19.5 Metern. Es -werkstoffe eingesetzt. Das Gebäude te el hu un lp tz lä tz w entstehen sechs Geschosse. Statisch wird an das Fernwärmenetz Circulago n an te e d ei wird das Gebäude verstärkt, sodass angeschlossen. hk lic eine spätere Aufstockung um zwei Ge- Die Zimmer verfügen über eine Nass- ög m tz schosse möglich ist. Auf ein Unterge- zelle mit WC und Lavabo, pro Geschoss Si Neuh Schott errase schoss wird aus Gründen der Wirtschaft- stehen zwei Duschen zur gemeinsamen ausw n eg Besuc her- lichkeit und des Bedarfs verzichtet. Der Nutzung zur Verfügung. Die Gemein- Parkp lätze Kern des Gebäudes mit Treppenhaus schaftsräume auf jedem Geschoss sind und Liftschacht wie auch die Boden- mit einer Einbauküche und zweckmäs- Einga ng platte und die Geschossdecken werden sigen Geräten (Herd, Backofen, Kühl- in Stahlbeton ausgeführt. Wo aus stati- schrank) ausgestattet. schen Gründen möglich, wird Recycling- Jedes Zimmer erhält einen TV-An- beton eingesetzt. Die Gebäudehülle be- schluss, im Gebäude wird ein WLAN ein- steht aus vorgefertigten Holzelementen gerichtet. Vorgesehen sind eine Brand- mit einer hinterlüfteten Fassade. meldeanlage mit Brandmeldern in allen tz pla Zimmern, eine Videoüberwachung im itz rS Raumprogramm Eingangsbereich und in Teilen des Erd- te ck Im Erdgeschoss befinden sich die erfor- geschosses sowie eine elektronische de ge derlichen Betriebs- und Nebenräume. In Zutrittskontrolle. den fünf Obergeschossen werden die eg dw insgesamt 30 Notzimmer untergebracht. Innenausbau Ra Im 5. Obergeschoss ist für Familien mit Der Ausbau ist zweckmässig und kos- nd -u Kindern eine Unterteilung in zwei Hälften tengünstig. Wände und Decken wer- ss Fu möglich. Direkt aneinandergrenzende den verputzt, in den Nasszellen sind die r B aa Zimmer können für Paare oder Eltern- Wände teilweise mit Plattenbelägen ver- g/ Zu teile mit Kindern teilweise über eine Ver- sehen. Im Erdgeschoss und in den Er- te en bindungstüre zusammengelegt werden. schliessungszonen bestehen die Boden- ng Ta Jedes Zimmer ist mit einem kleinen Bal- beläge aus Kunststein, in den Nasszellen 8 kon ausgestattet, dies aus Schallschutz- und in den übrigen Bereichen werden 9
Neubau Notzimmer im Göbli Neubau Notzimmer im Göbli fugenlose Kunststoffbeläge verlegt. Die CHF 4'500'000.00 geschätzt. Die nach- einfache, robuste Zimmerausstattung stehenden Abweichungen zum heu- umfasst ein Bett, einen Tisch mit Stuhl tigen Projekt erklären die nun höheren und ein offenes Regal. Gesamtkosten. Diese sind teilweise auf die Beratungen im Grossen Gemeinde- Grundrisse 1. bis 4. Obergeschoss Umgebung rat und dessen Kommissionen zurückzu- Pro Stockwerk 6 Zim- Im Aussenbereich sind gedeckte Auf- führen, beziehensweise waren die Folge mer, 2 gemeinsame enthaltsmöglichkeiten vorgesehen. Auf davon: Duschen, 1 gemein- same Küche. Pro Zim- der Nordseite des Gebäudes befinden – 30 Notzimmer (anstatt 25) mer eigenes WC/ sich zwei Parkplätze für den Betrieb und – erhöhter Bedarf an Gemeinschafts- Lavabo und kleine gedeckte Veloabstellplätze. räumen aufgrund mehr Notzimmer Loggia, im 1. OG be- hindertengerechte – 5 Geschossküchen (anstatt 1 Gemein- Dusche. 4 Kosten schaftsküche) Der Kostenvoranschlag weist eine Kos- – Photovoltaik-Anlage auf dem Dach tengenauigkeit von ±10 % aus. Diese be- – Möglichkeit einer späteren Aufsto- zieht sich auf die Gesamtsumme. Die ckung um 2 Geschosse CHF-Beträge verstehen sich einschliess- – Lärmschutzmassnahmen (u. a. Bal- lich 7.7 % MwSt. Für die Teuerungsbe- kone) rechnung gilt der Preisstand des Zürcher – Minergie P-Eco (anstatt nur Minergie Index der Wohnbaupreise / Gesamtkos- Standard) ten 1. April 2019 = 101.1 (Basis 1. April – Jedes Zimmer mit WC und Lavabo und 2017 = 100.0). 2 Etagenduschen (anstatt pro 5 Zim- mer 1 Dusche und 1 WC) Grundriss 5. Obergeschoss Kostenübersicht (+/–10%, inkl. MwSt.) 2 Zimmergruppen Arbeitsgattung CHF Folgekostenberechnung möglich, je eine eigene Für Kredite höher als CHF 1.0 Mio. ist Küche und Dusche Vorbereitung 498'000.00 pro Zimmergruppe, eine Folgekostenrechnung zu erstel- pro Zimmer eigenes Gebäude 5'146'000.00 len. Die Folgekosten betragen im ersten WC/Lavabo und kleine Umgebung 479'000.00 Jahr CHF 673'600.00, im zweiten CHF Loggia. 661'048.00, im dritten CHF 648'496.00, Baunebenkosten 329'000.00 im vierten CHF 635'944.00 und im fünf- Reserve 243'000.00 ten CHF 623'392.00. Die Investition wird Ausstattung 205'000.00 mit 3 % linear abgeschrieben (Details in der Übersicht auf Seite 15). Gesamtkosten 6'900'000.00 Gestützt auf die Machbarkeitsstudie wurden im Rahmen des Projektierungs- kredites die Anlagekosten mit einer 10 Grobkostenschätzung (+/– 25 %) auf 11
Neubau Notzimmer im Göbli 5 Termine trägt in der Regel maximal ein Jahr». Im Unmittelbar nach einem positiven Volks- Übrigen befürwortete die BPK den Bau- entscheid beginnt die Ausführungspla- kredit einstimmig. nung sowie die Ausschreibungsphase. Der Baustart erfolgt im Frühjahr 2022. Es Einstimmige Unterstützung erhielt das Zimmergrundriss wird mit einer Bauzeit von knapp zwei Neubauprojekt von der Geschäftsprü- Jahren gerechnet. fungskommission (GPK). 6 Debatte im GGR Die CVP-Fraktion stimmte dem Baukre- Aus der CVP-Fraktion kam ein Einzel- dit ebenfalls zu, das Neubauprojekt sei antrag auf Nichteintreten bzw. Rückwei- gut und ausgefeilt. sung der Vorlage. Er wurde u. a. begrün- det mit einer maximaleren Ausnutzung, Für die SP-Fraktion war die Projekt- und welche durch eine Zusammenarbeit mit Kostenentwicklung bei diesem Neu- Dritten erreicht werden könne. Der An- bauprojekt nicht zufriedenstellend ver- trag wurde mit 31 zu 2 Stimmen bei 3 laufen. Die ausgewählte Auslegung des Enthaltungen abgelehnt. Projekts sei nochmals zu überdenken, es sei nie zu spät für einen «Marschhalt». Es Ein Mitglied der SP-Fraktion stellte den bestehe kein Grund, sich jetzt auf eine Schnittansichten der Zimmer Antrag für eine Aussetzung der Vorlage. unbefriedigende Notlösung für Notzim- Die Zeit solle genutzt werden, damit die mer einzulassen. Fraktionen mit ihren Fragen und Aufträ- gen an den Stadtrat gelangen könnten, Die FDP-Fraktion unterstützte die Vor- damit dieser Stellung nehmen und die lage einstimmig. Es handle sich um eine Bau- und Planungskommssion (BPK) sinnvolle und notwendige Investition in anschliessend darüber befinden könne. die Zukunft. Das Gebäude sei zweck- Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis entsprechend konzipiert und biete die von 19 zu 16 abgelehnt. Ein zweiter An- notwendige Flexibilität, um auf die Be- trag aus der CVP-Fraktion für eine Rück- dürfnisse der Bewohnerinnen und Be- weisung der Vorlage scheiterte erneut wohner (Einzelpersonen und Familien) mit 23:13 Stimmen. einzugehen. Einzelne Mitglieder der BPK konnten Die Grünliberale Fraktion (glp) lobte die sich mit der befristeten Aufenthalts- vorausschauende Planung, es brauche dauer von maximal einem Jahr nicht keine Provisorien, die Notzimmer könn- anfreunden. Ein Kommissionsmitglied ten ordentlich geplant und in Betrieb ge- beantragte die Ergänzung mit «in der Re- nommen werden und der Standort sei gel». Der Antrag wurde mit 6 zu 3 Stim- passend. men angenommen. Somit lautet dieser 12 Passus neu: «Die Aufenthaltsdauer be- 13
Neubau Notzimmer im Göbli Für die SVP-Fraktion hinterliessen die Folgekosten (CHF in 1'000) gegenüber dem Projektierungskredit um Bruttoinvestition 6’900’000 Zinsatz der 10-jährigen Bundesanleihe 0% 2 Mio. Franken höheren Baukosten einen leicht fahlen Beigeschmack. Abschreibungssatz Finanzhaushaltgesetz § 14 Einnahmen / Subventionen 0 3% Entnahme Spezial- Sozialleistungen in % 0 23.5 % Die Fraktion Alternative – die Grünen/ finanzierung Bruttolohn CSP war mehrheitlich für den Bau der Nettoinvestition 6’900’000 Sach- / Betriebsaufwand der Nettoinvestition 0% Notzimmer am vorgeschlagenen Stand- ort. Ein Mitglied äusserte Bedenken aus städtebaulicher Sicht. Es bestehe be- 5-Jahresübersicht Aufwand und Ertrag als Folge der Investition züglich Notzimmer Handlungsbedarf, Aufwand Erfolgsrechnung als aber nicht mit diesem Projekt und nicht 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Folgekosten der Investition unter diesem Zeitdruck. Kapitalkosten Abschreibungen gemäss FHG 207'000 207'000 207'000 207'000 207'000 In der Schlussabstimmung stimmte das Stadtparlament dem Baukredit – trotz Kalkulatorische Zinsen 0 0 0 0 0 kontroverser Debatte – mit 33 zu 1 Stim- men bei 2 Enthaltungen zu. Betriebskosten (*) Löhne Haupt- und Nebenämter 0 0 0 0 0 Sozialleistungen 0 0 0 0 0 Sach-/Betriebsaufwand 0 0 0 0 0 Total Aufwand Erfolgsrechnung 207'000 207'000 207'000 207'000 207'000 Ertrag Erfolgsrechnung als 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Folgekosten der Investition Gebühren 0 0 0 0 0 Mietzinseinnahmen 0 0 0 0 0 Beiträge von Gemeinwesen & Dritten 0 0 0 0 0 Total Ertrag Laufende Rechnung 0 0 0 0 0 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Nettoaufwand je Folgejahr 207’000 207’000 207’000 207’000 207’000 (*) Der Betrieb soll extern vergeben werden. Die Kosten können erst mit der Ausschreibung ermittelt werden. 14 15
Beschlusstext Der Beschluss Nr. 1722 des Grossen 3. Dieser Beschluss unterliegt ge- Gemeinderates von Zug vom 23. Feb- mäss § 7 Bst. b der Gemeinde- ruar 2021 betreffend Neubau Notzim- ordnung der obligatorischen mer im Göbli, Objektkredit, lautet: Urnenabstimmung. Er tritt nach der Annahme durch das Volk am «1. Für den Neubau Notzimmer im 13. Juni 2021 in Kraft. Er wird im Göbli wird ein Objektkredit von Amtsblatt des Kantons Zug ver- brutto CHF 6'900'000.00 ein- öffentlicht und in die Amtliche schliesslich 7.7 % MWST zulasten Sammlung der Ratsbeschlüsse der Investitionsrechnung, Kosten- aufgenommen. stelle 2222 Wohnen und Aufent- halt, Objekt Nr. 0072 Notzimmer: 4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug Neubau, bewilligt. beauftragt.» 2. Die Investition von CHF Wer diesen Beschluss des Grossen 6'900'000.00 wird gemäss § 14 Gemeinderates annehmen will, Abs. 3a Finanzhaushaltgesetz schreibe JA, wer ihn ablehnen will, jährlich mit 3 % linear abgeschrie- schreibe NEIN. ben (Abschreibungssatz für Hoch- bauten gültig ab 1. Januar 2021).
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