Taking Private in Deutschland: Total Cost of Acquisition (TCA)

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Mergers & Acquisitions                                                                                                                            www.cf-fachportal.de

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 Prof. Dr. Christian Aders, München / Renata Lavrova, M.Sc., Leipzig / Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Leipzig

 Taking Private in Deutschland: Total Cost of
 Acquisition (TCA)
 Prof. Dr. Christian Aders ist Vorstandsvorsitzender der ValueTrust Financial
                                                                                  – Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglich-
 Advisors SE, München. Renata Lavrova, M.Sc., ist wiss. Assistentin am               keit, Minderheitsaktionäre im Rahmen eines Squeeze-out
 Lehrstuhl Finanzmanagement und Banken an der HHL Leipzig Graduate School of         gegen Zahlung einer Abfindung ganz aus der Gesellschaft
 Management. Prof. Dr. Bernhard Schwetzler ist Leiter des CCT Center for             auszuschließen (§§ 327a AktG bzw. § 62 UmwG).
 Corporate Transactions und des Lehrstuhls Finanzmanagement und Banken an der     – Im Zuge einer Verschmelzung wird das Vermögen eines
 HHL Leipzig Graduate School of Management.
                                                                                     Rechtsträgers – hier: der Zielgesellschaft – auf einen
 Kontakt: autor@cf-fachportal.de
                                                                                     anderen Rechtsträger übertragen. Da der übertragende
                                                                                     Rechtsträger erlischt, haben die verbleibenden Minder-
Der rechtliche Schutz von Minderheitsaktionären ist in                               heitsgesellschafter einen Anspruch auf einen Ausgleich in
Deutschland besonders stark ausgeprägt. Das macht die Er-                            Form von Anteilen der aufnehmenden Gesellschaft oder
langung der vollständigen Kontrolle über die Zielgesellschaft                        einer Barabfindung.
im Rahmen eines Übernahmeangebotes zu einem langwieri-                          Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen haben zu einer
gen, komplexen und oft auch teuren Unterfangen. In diesem                       Vielzahl von Maßnahmen und Strategien geführt, mit denen
Beitrag werden für einen proprietären Datensatz deutscher                       Käufer von börsennotierten Unternehmen versuchen, die voll-
Übernahmen die gesamten Kosten einer Übernahme vom                              ständige Eigentümerschaft zu erlangen. Der vorliegende Beitrag
Übernahmeangebot selbst über die verschiedenen Struktur-                        beschäftigt sich mit der Frage, welche Strategien wie häufig zum
maßnahmen und den damit verbundenen Abfindungsange-                             Einsatz gelangen, wie lange der Prozess bis zur Erlangung der
boten bis hin zu deren gerichtlichen Überprüfung und ggf.                       100%igen Eigentümerschaft dauert und welche zusätzlichen
Anpassung im Spruchverfahren als „Total Cost of Acquisition“                    Kosten diese Erlangung für den Bieter bzw. Käufer insgesamt als
(TCA) ermittelt. Sie betragen, gemessen als Prämie auf den                      sog. Total Cost of Acquisition (TCA) verursacht. Weitergehend
VWAP des Übernahmeangebotes für alle Angebote durchschn.                        wird untersucht, ob signifikante Kostenunterschiede zwischen
39,5%, für Kontrollerwerbe 49,1% und für Angebote aus einer                     den verschiedenen angewendeten Bieter-Strategien bestehen.1
Mehrheitsposition 29,3%. In allen Fällen sind die Kosten der im
Zuge der Strukturmaßnahmen erworbenen Anteile pro Aktie                         2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erlangung der
deutlich höher als das Übernahmeangebot.                                           vollständigen Eigentümerschaft in Deutschland
                                                                                Die im Rahmen eines „Taking Private“-Prozesses durchzufüh-
I. „Taking Private“ in Deutschland                                              renden Maßnahmen des Erwerbers zur Erlangung der 100%-
1. Einleitung                                                                   igen Eigentümerschaft unterliegen jew. spezifischen Regelun-
„Taking Private“ (bzw. „Going Private“ aus Sicht der Zielgesell-                gen des WpÜG, der WpÜGAngebV, des AktG und des UmwG.
schaft) bezeichnet eine Transaktion (oder mehrere Transak-                        a) Regelungen zum Übernahmeangebot
tionen), bei der eine börsengelistete AG in privates Eigentum                        Der Erwerb von Anteilen durch ein Übernahmeangebot
ohne Listing an einer Börse überführt wird. Als Erwerber                             kann durch ein freiwilliges Übernahmeangebot nach
treten hier häufig Private Equity (PE)-geführte Fonds auf;                           § 10 WpÜG erfolgen. Sofern ein Erwerber nach § 29 WpÜG
sie streben regelmäßig die vollständige Eigentümerschaft                             die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erwirbt, ist er nach
mit einer Anteilsquote von 100% durch den Kauf sämtlicher                            § 35 Abs. 2 WpÜG zur Abgabe eines Übernahmeange-
ausstehender Anteile an. Der Weg bis zur Erlangung der                               bots verpflichtet (sog. Pflichtangebot). Maßgeblich für
vollständigen Kontrolle über das Zielunternehmen und einer                           die Erlangung der Kontrolle über eine Zielgesellschaft ist
vollständigen Eigentümerschaft wird in Deutschland von einer                         grundsätzlich der Erwerb von mehr als 30% der Stimm-
Vielzahl rechtlicher Regelungen beeinflusst:                                         rechte an der Zielgesellschaft. Die angebotene Gegenleis-
  – Das WpÜG bildet den rechtlichen Rahmen für Über-                                 tung muss bei beiden Arten von Übernahmeangeboten
     nahmen in Deutschland; dort sind die Voraussetzungen                            nach § 31 WpÜG i.Vm. § 3 WpÜGAngebV angemessen
     für die Abgabe eines Übernahmeangebotes, der zeitli-                            sein. Sie muss gem. § 4 WpÜG mindestens dem höchsten
     che Ablauf und die Pf lichten der beteiligten Parteien                          Vorerwerbspreis des Bieters in den letzten sechs Monaten
     geregelt.                                                                       vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage entspre-
  – Zusätzlich sind im Aktienrecht gesetzliche Bedingungen                           chen. Zudem bildet der gewichtete durchschnittliche
     fixiert, unter denen die Ausübung der direkten Kontrolle                        Börsenkurs (VWAP) während der letzten drei Monate
     durch einen Mehrheitsaktionär über den Abschluss eines                          vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
     Gewinnabführungs-/Beherrschungsvertrags möglich                                 Übernahmeangebots die Untergrenze der angemessenen
     ist. Als Entschädigung für den Verlust der Einflussmög-                         Gegenleistung.
     lichkeiten ist den Minderheitsaktionären der Erwerb der                    1   Vgl. Aders/Kaltenbrunner/Schwetzler, CF 2016 S. 53 ff. Aders/Kaltenbrunner/Schwetzler, MAR
     Anteile gegen eine Abfindung (§ 305 AktG) und alternativ                       2016 S. 325 ff. Die jener Studie zugrundeliegende Datenbasis wurde in der Zwischenzeit erheb-
     eine Garantiedividende (§ 304 AktG) anzubieten.                                lich ausgebaut und erweitert; sie ist die Grundlage für diese Untersuchung.

50                                                                                                                CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021
www.cf-fachportal.de                                                                                                                           Mergers & Acquisitions

    b) Regelungen zum „Endgame“                                                                     Eine weitere Strukturmaßnahme ist nach § 2 UmwG die
       Die Zeitspa n ne z w ischen der Beend ig u ng des                                            Verschmelzung; dort wird Vermögen eines Rechtsträgers
       Übernahmeangebotes durch Ablauf der Annahmefrist                                             entweder auf einen bereits bestehenden Rechtsträger oder
       und dem rechtswirksamen Ausschluss einer ggf. noch                                           auf einen neu zu gründenden Rechtsträger übertragen.
       verbleibenden Minderheit wird als „Endgame“ bezeich-                                         Den Aktionären des abgebenden Rechtsträgers werden
       net. Hier ist ein zentraler Schritt zur Erweiterung der                                      i.d.R. Anteile an der aufnehmenden oder neu gegründeten
       Einf lussmöglichkeiten des Bieters hin zur Erlangung                                         Gesellschaft und in besonderen Fällen verpflichtend eine
       der vollständigen Eigentümerschaft der Abschluss eines                                       Barabfindung als Alternative gewährt.4
       Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV)                                           In allen genannten Strukturmaßnahmen (BGAV, aktien-
       gem. § 291 AktG zwischen dem Erwerber (als nunmehr                                           rechtlicher und umwandlungsrechtlicher Squeeze-out
       Mehrheitsaktionär) und der Zielgesellschaft. Dieser bietet                                   und Verschmelzung) steht den betroffenen Minder-
       die rechtliche Möglichkeit, die Zielgesellschaft vollstän-                                   heitsaktionären die gerichtliche Überprüfung der Ange-
       dig zu integrieren, Maßnahmen zur Realisierung von                                           messenheit der gebotenen Abfindung im Rahmen eines
       Synergien uneingeschränkt umzusetzen und steuerliche                                         Spruchverfahrens offen.
       Vorteile einer Organschaft zu nutzen. Der Abschluss eines                                    Schließlich ergibt sich die Möglichkeit eines Anteilser-
       BGAV bedarf gem. § 293 AktG auf einer Hauptversamm-                                          werbs aus der Durchführung eines Delistings, d.h. der
       lung einer Stimmenmehrheit von mindestens drei Viertel                                       Einstellung des Handels der Aktie an einem Börsenplatz.
       des vertretenen Grundkapitals. Den Minderheitsaktio-                                         Nach § 39 BörsG ist den Aktionären bei Durchführung
       nären ist ein angemessener wiederkehrender Ausgleich                                         eines Delistings ein Pflichtangebot nach den Regeln des
       nach § 304 AktG (sog. Garantiedividende) anzubieten und                                      WpÜG zu unterbreiten, dessen Höhe sich primär an dem
       alternativ nach § 305 AktG die Möglichkeit zu gewäh-                                         sechsmonatigen Durchschnittsbörsenkurs vor Ankündi-
       ren, gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ihre                                         gung des Delistings orientiert. Eine gerichtliche Überprü-
       Aktien an den Mehrheitsaktionär zu übertragen. Nach                                          fung der Angemessenheit des Pflichtangebots im Rahmen
       dem DAT/Altana-Beschluss des BVerfG gilt für die Bemes-                                      eines Spruchverfahrens auf Antrag der Aktionäre ist nicht
       sung der Abfindung ein „Meistbegünstigungsgebot“: 2                                          vorgesehen.
       Zum einen hat die Abfindungszahlung den „wahren“                                             Der übernahmerechtliche Squeeze-out ist eng an den
       Wert des Anteilseigentums widerzuspiegeln; dieser ist                                        Erfolg eines freiwilligen Übernahmeangebotes oder eines
       im Zuge einer Unternehmensbewertung zu ermitteln.                                            Pflichtangebotes gekoppelt. Nach § 39a Abs. 1 WpÜG
       Darüber hinaus ist der ausscheidende Aktionär min-                                           kann ein Mehrheitsaktionär, der 95% der Anteile am
       destens zum Börsenkurs abzufinden. Die anzubietende                                          Grundkapital der Gesellschaft hält, einen Squeeze-out
       Abfindung entspricht somit faktisch dem höheren der                                          beantragen. Die Art der Abfindung hat dem vorangegan-
       beiden Beträge. 3 Analog zu Übernahmeangeboten                                               genen Übernahmeangebot zu entsprechen. Obligatorisch
       bestimmt der Dreimonatsdurchschnittskurs (VWAP) die                                          ist alternativ eine gleichwertige Geldleistung anzubieten.
       Untergrenze der Angemessenheit des Ausgleichs und der                                        Hat der Bieter im Rahmen eines Übernahmeangebots
       Abfindung.                                                                                   mindestens 90% des vom Übernahmeangebot betroffenen
       In Bezug auf den vollständigen Ausschluss verbleiben-                                        Grundkapitals erworben, gilt die im Rahmen des Ange-
       der Minderheitsaktionäre existieren unterschiedliche                                         bots gewährte Gegenleistung nach § 39a Abs. 3 WpÜG
       Vorgehensweisen: Der aktienrechtliche Squeeze-out                                            als angemessen. Hier besteht keine Möglichkeit für die
       nach § 327a AktG kann durch die Hauptversammlung auf                                         Minderheitsaktionäre, ein Spruchverfahren in Gang zu
       Verlangen des Mehrheitsaktionärs, der mindestens 95%                                         setzen. Der übernahmerechtliche Squeeze-out bedarf kei-
       des Grundkapitals an der Zielgesellschaft hält, beschlos-                                    ner Zustimmung der Hauptversammlung, sondern erfolgt
       sen werden. Für die Übertragung der Anteile der Min-                                         per Beschluss des LG Frankfurt/M.
       derheitsaktionäre an den Mehrheitsaktionär hat dieser                                   Schließlich besteht für den Käufer des Unternehmens bzw. den
       eine angemessene Barabfindung nach § 327b AktG zu                                       Mehrheits-Aktionär immer die Möglichkeit, weitere Anteile
       gewähren. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-                                         der Zielgesellschaft an der Börse oder außerbörslich zu erwer-
       out ist in § 62 UmwG geregelt. Der Ausschluss der Min-                                  ben und so seinen Anteil am Eigenkapital der zu erwerbenden
       derheitsaktionäre erfolgt hier durch die Verschmelzung                                  Gesellschaft weiter zu erhöhen.
       der Gesellschaft mit dem Bieter, der zu diesem Zweck                                    Aufgrund der zahlreichen möglichen Kombinationen von
       mindestens 90% der Anteile an der Gesellschaft halten                                   rechtlichen Maßnahmen ist die gesamte Übernahmestrategie
       muss. Für beide Formen des Squeeze-outs ist eine ange-                                  auf die individuellen Zielsetzungen und Interessenlagen des
       messene Abfindung festzulegen, zu erläutern und durch                                   Bieters zuzuschneiden. Zur zeitlichen Gestaltung des gesam-
       einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu prüfen.                                ten Übernahmeprozesses sind zusätzlich die Nacherwerbsfris-
       Auch für die beiden genannten Squeeze-out-Formen gilt                                   ten nach § 31 Abs. 4 ff. WpÜG zu beachten. Erwirbt der Bieter
       das o.a. Meistbegünstigungsgebot: Die zu gewährende                                     innerhalb einer Frist von einem Jahr außerbörslich weitere
       Abfindung ist auch hier der höhere Betrag aus einem                                     Anteile zu einem höheren Preis als der in einem Übernahme-
       per Gutachten ermittelten Unternehmenswert und dem                                      angebot gebotenen Gegenleistung, erhöht sich dieses jew. für
       durchschnittlichen Börsenkurs (VWAP).                                                   alle Aktionäre auf den im Rahmen des Nacherwerbs gezahlten
                                                                                               Preis.
2     BVerfG vom 27.04.1999 – 1 BvR 1613/94, DB 1999 S. 1693 = ZIP 1999 S. 1436 = DStR 1999
      S. 694.                                                                                  4   Die Verschmelzung als Strukturmaßnahme hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung ver-
3     Adolff, Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten AG, 2007 München S. 27 ff.,       loren und ist weitgehend durch den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out verdrängt worden.
      S. 329 f.                                                                                    In dem Datensatz der Verf. datiert die letzte durchgeführte Verschmelzung aus dem Jahr 2013.

CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021                                                                                                                                                    51
Mergers & Acquisitions                                                                                                                              www.cf-fachportal.de

Abb. 1: „Taking Private“-Strategien

                                                                                                                                                       Abgeschlossene
                              Strukturmaßnahmen nach dem Übernahmeangebot                                                 Häufigkeit                   Übernahme (inkl.
                                                                                                                                                       Spruchverfahren

 1                                                   AktG Squeeze-out                                                         57                              35
 2                                                UmwG Squeeze-out                                                            21                              10
 3                                                      Verschmelzung                                                          4                               4
 4                                                 WpÜG Squeeze-out                                                            1                               1
 5              1. WpÜG Squeeze-out                                            2. BGAV                                         3                               3
 6                           BGAV                                        AktG Squeeze-out                                      5                               5
 7                         1. BGAV                                       2. AktG Squeeze-out                                  14                              11
 8                         1. BGAV                                        2. Verschmelzung                                     3                               2
 9                         1. BGAV                                      2. UmwG Squeeze-out                                    1         127                   0         81
10           1. BGAV                     1. Delisting   a)
                                                                        2. AktG Squeeze-out                                    3                               3
11           1. BGAV                     2. Delisting                   3. AktG Squeeze-out                                    2                               2
12                        1. Delisting*                                 2. AktG Squeeze-out                                    1                               1
13                        1. Delisting*                                 2. UmwG Squeeze-out                                    1                               0
14        1. Delisting*                    2. BGAV                      3. AktG Squeeze-out                                    1                               0
15                        1. Delisting                                   2. AktG Squeeze-out                                   5                               2
16                        1. Delisting                                  2. UmwG Squeeze-out                                    2                               1
17                        1. Delisting                                  2. WpÜG Squeeze-out                                    1                               1
a)
     Delisting mit einem Angebot an die Aktionäre

II. Die Datenbasis                                                              vollständigen Eigentümerschaft: Es gibt in der Stichprobe 17
In diesem Beitrag sollen die gesamten Kosten eines Taking                       verschiedene „Pfade“ der Umsetzung der „Taking Private“-Stra-
Private vom Übernahmeangebot nach dem WpÜG über alle                            tegien. Abb. 1 zeigt die Häufigkeit dieser Pfade und die Anzahl
Strukturmaßnahmen bis hin zur vollständigen 100%igen                            der abgeschlossenen Übernahmeverfahren (einschließlich des
Eigentümerschaft des Käufers empirisch ermittelt werden.                        Abschlusses des ggf. zugehörigen Spruchverfahrens). 5 In den
Die durchgeführte Studie basiert auf einer proprietären Daten-                  meisten abgeschlossenen Fällen kam es nach dem Ende der
basis der Handelshochschule Leipzig (HHL) und ValueTrust                        Annahmefrist für das Übernahmeangebot zu einem aktien-
Financial Advisors SE, die alle nach WpÜG veröffentlichten                      rechtlichen Squeeze-out ohne eine weitere vorhergehende
Übernahmeangebote seit dem 01.01.2005 sowie alle ggf.                           Strukturmaßnahme. In 32 abgeschlossenen Übernahmever-
anschließend durchgeführten Strukturmaßnahmen enthält.                          fahren war der Abschluss eines BGAV Bestandteil der gewählten
Auf diese Weise können die gesamte Dauer des Prozesses bis                      „Taking Private“-Strategie. Der übernahmerechtliche Squeeze-
zur Erlangung der 100%igen Eigentümerschaft und die gesam-                      out und die Verschmelzung wurden in der „Taking Private“-Pra-
ten Kosten bis dorthin ermittelt werden.                                        xis nur selten umgesetzt. Die Stichprobe, die als Grundlage für
Die Datenbasis wird jährlich aktualisiert und durch neue Über-                  die Analyse der gesamten Kosten dient, enthält 80 abgeschlos-
nahmeangebote, Strukturmaßnahmen und abgeschlossene                             sene „Taking Private“-Verfahren,6 von denen in 72 Fällen alle für
Spruchverfahren ergänzt. Insgesamt umfassen die Daten aktuell                   die Berechnung der gesamten Kosten von der Übernahme bis
Informationen zu 391 Übernahmeverfahren, darunter Ange-                         zum Squeeze-out erforderlichen Daten vorliegen.
bots-/ Abfindungsprämien, entsprechende Stellungnahmen nach                     In 26 der inkl. Spruchverfahren abgeschlossenen Fälle war der
§ 27 WpÜG, ggf. eingeholte Fairness Opinions, Kapitalmarkt-                     Abschluss eines BGAV Bestandteil der Endgame-Strategie.
reaktionen sowie die Veränderungen der Eigentümerstruktur                       Für die ganz überwiegende Mehrheit der Fälle besteht der
der Zielgesellschaft. Im Nachgang zum Übernahmeangebot                          letzte Schritt des Taking Private 7 aus dem aktienrechtlichen
wurden in 177 dieser Fälle insgesamt 221 Beschlüsse bezüglich                   Squeeze-out: 59 von 81 Endgames (72,8%) endeten auf dies
Strukturmaßnahmen getroffen. Bei insgesamt 169 Strukturmaß-                     Weise. In insgesamt elf Fällen (13,6%) war der Squeeze-out
nahmen leiteten die Minderheitsaktionäre ein Spruchverfahren                    nach UmwG, in sechs Fällen (7,4%) die Verschmelzung und in
zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung und/oder                       fünf Fällen (6,17%) der WpÜG Squeeze-out der letzte Schritt. 8
des Ausgleichs ein, von denen 109 zum 31.12.2019 rechtskräftig
                                                                                5   Das Gleichheitszeichen (=) zeigt an, dass die Maßnahmen gleichzeitig beschlossen wurden; das
abgeschlossen wurden. Die verbleibenden 60 Spruchverfahren                          Pfeilsymbol (>) zeigt die Reihenfolge der Maßnahmen.
sind noch bei dem jew. zuständigen Gericht anhängig.                            6   Ein abgeschlossenes Übernahmeverfahren betraf nurVorzugsaktien und ist daher von der Analyse
Von den in den Jahren 2005–2019 veröffentlichten Übernah-                           ausgeschlossen.
meangeboten erlangten schließlich 127 Bieter über den voll-                     7   Im Fall eines durchgeführten Delisting wird die betreffende Zielgesellschaft und ihre Aktie über
ständigen Ausschluss der nach dem Angebot verbleibenden                             alle weiteren Strukturmaßnahmen bis hin zum endgültigen Squeeze-out erfasst.
                                                                                8   Die drei Fälle, in denen nach einem WpÜG Squeeze-out noch ein BGAV mit dem Mehrheitsaktio-
Minderheitsaktionäre die vollständige Eigentümerschaft an der                       när abgeschlossen wurde, resultierten aus demVersuch der Minderheitsaktionäre, den Squeeze-
Zielgesellschaft. Der Datensatz enthält zahlreiche unterschied-                     out Beschluss anzufechten. Der Mehrheitsgesellschafter hatte daraufhin vorsorglich noch einen
liche Abfolgen von Maßnahmen/Aktionen zur Erlangung der                             zusätzlichen BGAV abgeschlossen.

52                                                                                                                 CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021
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III. Der Erwerb von Anteilen der Zielgesellschaft durch                                                       In beiden Fällen (BGAV, Squeeze-out) können die Minder-
     den Bieter und dessen Kosten                                                                             heitsaktionäre die angebotene Abfindung im Zuge eines
1. Phase 1: Die Kosten des Übernahmeangebotes                                                                 Spruchverfahrens gerichtlich überprüfen lassen. Kommt
Der erste Schritt des „Taking Private“ ist ein Übernahmean-                                                   es dabei zu einer gerichtlichen Erhöhung der Abfindung,
gebot des Bieters an die Aktionäre der Zielgesellschaft. Die                                                  so ist diese in beiden Fällen bis zum Tag der Beendigung
gesamten Kosten des Erwerbs sind hier empirisch einfach                                                       des Spruchverfahrens aufzuzinsen.10 Die zweite Kompo-
zu messen: sie bestehen aus dem gebotenen Preis multipli-                                                     nente der Erwerbskosten für die im Zuge eines BGAV bzw.
ziert mit der Anzahl der bis zum Ablauf der Angebotsfrist                                                     Squeeze-out angedienten Aktien ist somit der Wert der
durch die Aktionäre der Zielgesellschaft angedienten Aktien.                                                  ggf. am Ende des Spruchverfahrens zu leistenden, aufge-
Für diese Studie sind die zusätzlichen, über den Börsenkurs                                                   zinsten Nachbesserung.
hinausgehenden Kosten des Erwerbs interessant; sie lassen                                                 c) Der Erwerb junger Aktien über eine Kapitalerhöhung:
sich durch die Multiplikation der Prämie auf den Börsenkurs                                                   Neben dem Kauf und der Andienung von Anteilen sind
mit der Anzahl der erworbenen Aktien berechnen. Die ange-                                                     Veränderungen der Anteilsquote auch über Kapitalmaß-
botene Prämie spielt hier eine doppelte Rolle: Sie legt zum                                                   nahmen möglich. Der Mehrheitsaktionär kann über die
einen die gesamten Kosten durch die Multiplikation mit der                                                    Durchführung einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss
Zahl der durch das Angebot angedienten Aktien die gesamten                                                    des Bezugsrechts der Minderheitsaktionäre seinen Anteil
zusätzlichen Kosten fest. Zum anderen hängen der Erfolg                                                       am Grundkapital der AG erhöhen. Wir ermitteln die Kos-
eines Übernahmeangebotes und die Anzahl der angedienten                                                       ten des Erwerbs von Anteilen über eine Kapitalerhöhung
Aktien entscheidend von der Höhe der gebotenen Prämie ab.                                                     grundsätzlich durch die Multiplikation der Anzahl von
Für unsere Berechnungen definieren wir die Angebotsprämie                                                     ausgegebenen jungen Aktien mit dem Börsenkurs am Tag
als den Aufschlag des Angebotspreises auf den volumen-                                                        der Ausgabe. Auf diese Weise wird sowohl der entspre-
gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs während der                                                         chende Mittelzufluss über die erhöhte Marktkapitalisie-
letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung                                                     rung und den Börsenkurs als auch die erhöhte Anzahl von
zur Abgabe eines Übernahmeangebots (VWAP). Der VWAP                                                           Aktien berücksichtigt. Die entsprechenden Anteilsquoten
bildet gem. § 31 WpÜG die Untergrenze der angemessenen                                                        werden anschließend auf die jew. geltende, angepasste
Gegenleistung.                                                                                                Zahl von insgesamt ausstehenden Anteilen bezogen.
                                                                                                              Wenn der Ausgabekurs nahe dem aktuellen Börsenkurs
2. Phase 2: Die Kosten des „Endgames“– aktien- und                                                            liegt, ist der Wert des ausgeschlossenen Bezugsrechts
   umwandlungsrechtliche Strukturmaßnahmen                                                                    nahe Null und die Durchführung der Kapitalerhöhung
Zur Erreichung der angestrebten Anteilsquote von 100%                                                         ist für alle (Minderheits- und Mehrheits-) Aktionäre
stehen dem Bieter nach Beendigung der Annahmefrist des                                                        vermögensneutral.11,12
Übernahmeangebotes verschiedene Maßnahmen offen, um                                                       d) In zwei Fällen gab es in der Stichprobe Veränderungen
weitere Anteile an der Zielgesellschaft zu erwerben und seinen                                                der ausstehenden Aktienanzahl über eine Kapitalherab-
Anteil an der Zielgesellschaft weiter zu erhöhen:                                                             setzung durch Einzug zuvor erworbener eigener Aktien.
 a) Der Erwerb von Anteilen an der Börse: Solange die Anteile                                                 In diesen Fällen wurde ebenfalls angenommen, dass der
    der Zielgesellschaft an einer Börse gehandelt werden, ist                                                 „Rückerwerb“ der Anteile zum jeweiligen Börsenkurs
    es für den Bieter möglich, bis zur Eintragung des Squeeze-                                                stattgefunden hat.
    out in das Handelsregister und der damit verbundenen                                                 In einigen Fällen konnte die zur Berechnung der Kosten erfor-
    Einstellung des Börsenhandels der Anteile entsprechend                                               derliche Information bezüglich der gehaltenen Anteilsquote
    Aktien an der Börse zum jeweiligen Börsenkurs nachzu-                                                im Zeitpunkt der Durchführung bzw. Ankündigung einer
    kaufen.9                                                                                             Strukturmaßnahme nicht exakt ermittelt werden. Hier wurde
 b) Der Erwerb der Anteile im Zuge der Annahme eines                                                     wie folgt vorgegangen: Es wird generell unterstellt, dass die
    Abfindungsangebotes durch die Minderheitsaktionäre:                                                  Anteilsquote bei Ankündigung einer Strukturmaßnahme
    Für alle hier betrachteten Strukturmaßnahmen ist der                                                 der zeitlich letzten verfügbaren Anteilsquote im Datensatz
    Mehrheitsaktionär verpflichtet, den Minderheitsgesell-                                               entspricht, wenn diese über der erforderlichen Schwelle für
    schaftern ein Abfindungsangebot in bar zu unterbreiten                                               die entsprechende Maßnahme liegt (z.B. 77% für den Beschluss
    (Abschluss eines BGAV i.V.m. § 305 AktG, aktienrecht-                                                eines BGAV, der eine Mehrheit von 75% in der HV erfordert).
    licher Squeeze-out nach § 327a AktG, verschmelzungs-
                                                                                                         10   Als Zinssatz für die erforderliche Aufzinsung bei einem Squeeze-out ist nach § 327b AktG der
    rechtlicher Squeeze-out nach § 62 UmwG). Akzeptieren                                                      jeweilige Basiszinssatz ab der letzten Bekanntmachung der Eintragung des entsprechenden
    im Fall eines BGAV die Minderheitsgesellschafter das                                                      Hauptversammlungsbeschlusses, erhöht um einen Zuschlag um 5 Prozentpunkte, anzuwenden.
    Abfindungsangebot und dienen ihre Aktien dem Mehr-                                                        Vor dem 01.09.2009 betrug der Zinsanspruch 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    heitsgesellschafter an, dann ergeben sich die Kosten                                                 11   Vgl. Aders/Kaltenbrunner/Schwetzler, CF 2016 S. 58. EineVoraussetzung für den Ausschluss des Be-
    des damit verbundenen Erwerbs zunächst in Höhe des                                                        zugsrechts ist lt. § 186 Abs. 3 S. 4 AktG dass der Börsenkurs„nicht wesentlich“ unterschritten wird.
                                                                                                         12   Die Stichprobe enthält neben einigen kleineren Fällen einen großen und prominenten Fall einer
    gebotenen Abfindungsbetrages pro Aktie im Zeitpunkt                                                       zwischenzeitlichen Kapitalerhöhung: Die Hauptversammlung der HRE AG hat auf Betreiben des Fi-
    der Annahme des Angebotes. Im Fall eines Squeeze-out                                                      nanzmarktstabilisierungsfonds als Mehrheitsaktionär am 02.06.2009 eine Kapitalerhöhung unter
    besteht keine Wahlmöglichkeit; hier geschieht der Erwerb                                                  Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 182 ff. AktG i.V.m. § 7 FMStBG beschlossen, um die für einen
    zur gebotenen Abfindung im Zeitpunkt des Einzuges der                                                     Squeeze-out nach §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 12 Abs. 4 FMStBG erforderliche Anteilsquote von 90% zu
    verbleibenden Anteile.                                                                                    erreichen. Die Besonderheit an diesem Fall bestand darin, dass der Ausgabepreis der jungen Aktien
                                                                                                              mit 3 € weit über dem aktuellen Börsenkurs der Aktie lag. Am 02.06.2009 betrug der Börsenkurs
                                                                                                              der HRE Aktie lt. Capital IQ 1,46 €. Da der Börsenkurs den Mittelzufluss wegen spekulativer Einflüsse
9   Prinzipiell ist auch ein weiterer Erwerb von Anteilen außerhalb der Börse möglich. Hier ist aller-        nicht korrekt wiederspiegelte, haben wir uns in diesem Fall dazu entschlossen, in Abweichung zum
    dings die o.a. Einschränkung durch § 31 Abs. 5 WpÜG zu beachten.                                          o.a. Vorgehen den höheren Ausgabekurs für die Ermittlung der TCA zu verwenden.

CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021                                                                                                                                                                       53
Mergers & Acquisitions                                                                                                                                                 www.cf-fachportal.de

Liegt die letzte kommunizierte und erhältliche Anteilsquote                                       Phase 2: Endgame
unter der für diese Strukturmaßnahme erforderlichen Quote                                          a) Nach Beendigung der Annahmefrist hält der Bieter 15% + 50% =
(z.B. 68% bei einem Beschluss eines BGAV), wird angenommen,                                           65% der Anteile. Um die erforderliche Zustimmungsschwelle zum
dass der Bieter die bis zur erforderlichen Schwelle fehlenden                                         Abschluss von 75% des angestrebten BGAV zu erreichen, erwirbt er
Anteile an der Börse erworben hat (in diesem Fall 75%–68% =                                           weitere 10% der Anteile an der Börse zu einem Durchschnittspreis
7% der Anteile).                                                                                      von 137 €.
Zusätzlich bestanden in einigen Fällen auch bei einer beob-                                        b) Nach Erreichen einer 75%-Anteilsquote schließt der Mehrheitsge-
achtbaren Entwicklung der Anteilsquote zwischen zwei                                                  sellschafter einen Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft
Zeitpunkten theoretisch mehrere Wege, wie der Mehrheitsge-                                            ab. Die Gesellschaft macht den Minderheitsaktionären nach § 305
sellschafter die zusätzlichen Anteile bis zur nächsten Schwelle                                       AktG ein Abfindungsangebot i.H.v. 140 €; dieses Angebot erfüllt
erworben haben könnte. Es handelt sich dabei um Fälle, in                                             die rechtlichen Anforderungen an eine angemessene Abfindung.
denen der Erwerb der zusätzlichen Anteile entweder über die                                           5% der Anteile werden im Zusammenhang mit dem Angebot
Andienung im Zusammenhang mit einem Abfindungsangebot                                                 angedient; im Zuge des angestrengten Spruchverfahrens wird die
nach § 305 AktG oder über den weiteren Erwerb der Anteile                                             Abfindung vom angerufenen Gericht nochmals um 2 € pro Aktie
an der Börse möglich war. In diesem Fall wurden die TCA für                                           auf insgesamt 142 € erhöht.15
beide Möglichkeiten getrennt ermittelt:                                                            c) Nach dem Abschluss des BGAV erwirbt der Bieter weitere 15%
  – Szenario I: Andienung im Zusammenhang mit § 305                                                   der Anteile über die Börse zu einem durchschnittlichen Kaufpreis
     AktG. Die zusätzlichen Anteile wurden im Rahmen der                                              von 150 € p.A. und erreicht damit die für einen aktienrechtlichen
     Annahme des Abfindungsangebotes nach § 305 AktG im                                               Squeeze-out nach § 327a AktG erforderliche Anteilsschwelle von
     Zusammenhang mit dem Abschluss des BGAV zunächst                                                 95%. Die den noch verbliebenen Minderheitsaktionären angebote-
     zum gebotenen Abfindungspreis erworben. Diese Anteile                                            ne (wiederum angemessene) Abfindung beträgt 152 €; sie wird im
     nehmen dann am entsprechenden Spruchverfahren teil                                               Zuge des angestrengten Spruchverfahrens auf 155 € p.A. erhöht.16
     und erzielen die damit ggf. verbundenen Nachzahlungen                                        Tab. 1 veranschaulicht die Ermittlung der Total Cost of Acqui-
     (inkl. Zinsen).                                                                              sition (TCA).
  – Szenario II: Die zusätzlichen Anteile wurden vom Bieter                                       Die gesamte gewichtete Prämie auf den VWAP als zusätzliche
     an der Börse zu den jeweiligen Marktpreisen erworben. In                                     Kosten der kompletten Übernahme beträgt 33,59%. Die
     diesem Fall wird unterstellt, dass die Anzahl der gekauften                                  VWAP-Prämie als TCA-Kosten der Phase 1 beläuft sich auf
     Aktien an der Börse zeitlich über die gesamte Zeitspanne                                     25%; für die Endgame-Phase 2 beträgt die durchschnittliche
     proportional verteilt wird. Der gesamte Erwerbspreis ent-                                    Prämie auf den VWAP 45,86%. Der volumengewichtete Durch-
     spricht der Summe über die täglichen Ausgaben für die                                        schnitt über beide Phasen ergibt die gesamten TCA:
     gekauften Anteile.                                                                           0,5882 × 25% + (1 – 0,5882) × 45,86% = 33,59% Das heißt, die
Schließlich ist noch zu klären, wie die zeitliche Dauer des                                       gesamten TCA resultieren aus der Summe der Angebots-
Verfahrens in die Ermittlung der TCA einzubeziehen ist. Im                                        Komponente (0,5882 × 25%) und der Endgame-Komponente
Regelfall liegen zwischen der Beendigung der Annahmefrist                                         (0,4118 × 45,86%). Der Anteil der Angebots-Prämie an den TCA
des Übernahmeangebotes und der Beendigung des zugehöri-                                           beträgt 14, 71% = 43, 8% , derjenige der Endgame-Kosten
gen Spruchverfahrens für den Squeeze-out mehrere Jahre. In                                                      33, 59%
dieser Studie werden die TCA als einfache Summe über alle
                                                                                                                                                     (1 - 0, 5882) ´ 45, 86%
Auszahlungen für den Erwerb der Anteile im Verhältnis zum                                         13, 0% + 7, 4% + 26, 3% + 9, 6% =                                          = 56,2%.
                                                                                                                                                              33, 59%
VWAP ermittelt.13
                                                                                                  Im Beispiel sind die Kosten pro erworbenen Anteil in der End-
IV. Die gesamten Kosten des „Taking Private“– Total Cost                                          game-Phase um 45,86% – 25% = 20,86% höher als der Angebots-
    of Acquisition (TCA)                                                                          Preis. Volumengewichtet beträgt die zusätzliche Prämie auf
1. Ein Beispiel                                                                                   den Angebotspreis 0,4118(45,86% – 25%) = 8,59%, als absoluter
Die Berechnungsweise der TCA soll anhand eines theoreti-                                          Betrag 8,59 € pro insgesamt erworbener Aktie. Der Anteil
schen Beispiels verdeutlicht werden.14 Der Bieter hat im Zeit-                                    der zusätzlichen, über den Angebotspreis hinausgehenden
punkt der Abgabe des Übernahmeangebotes eine Anteilsquote                                         Endgame-Kosten an den gesamten TCA ist 8, 59%
                                                                                                                                                                                  = 25, 57%.
von 15% der Aktien (Toehold); der relevante Drei-Monats-                                                                                                                33, 59%
Durchschnittkurs (VWAP) für das Angebot beträgt 100 €.
                                                                                                  2. Empirische Ergebnisse – die Total Cost of Acquisition
Phase 1: Übernahmeangebot                                                                         a) Phase 1: Kosten des Übernahmeangebotes – die Angebots-Prämie
                                                                                                  Für die gesamte Anzahl der Übernahmeangebote in der
 Der Bieter macht ein Erwerbsangebot i.H.v. 125 € p.A.; die Prämie auf
                                                                                                  Stichprobe sind die über den Mindestpreis VWAP hinaus
 den VWAP beträgt somit 25%. Zum Ablauf der Annahmefrist sind
                                                                                                  angebotenen Prämien recht moderat: Die durchschnittliche
 50% der gesamten Aktien von den Aktionären der Zielgesellschaft
                                                                                                  Angebotsprämie seit 2005 beträgt 18,1%. In der Stichprobe
 angedient worden. Die Erfolgsquote des Angebotes, gemessen in
                                                                                                  der 80 endgültig mit einem Squeeze-out final abgeschlos-
 Prozent der im Angebotszeitpunkt noch nicht im Besitz des Bieters
                                                                                                  senen „Taking Private“-Verfahren ist die durchschnittliche
 befindlichen Aktien, beträgt somit 50% = 58, 82% .
                                   1 - 15%                                                        Prämie mit 30,4% auf den VWAP deutlich höher. Für die hier
                                                                                                  betrachteten abgeschlossenen Übernahmen in der Stichprobe
13   Eine Abzinsung der Zahlungen auf den Zeitpunkt der Angebotsveröffentlichung schien uns we-
     gen des positiven Effekts der Verfahrensdauer auf die Höhe der Kosten nicht sinnvoll.
14   Aders/Kaltenbrunner/Schwetzler, MAR 2016 zeigen die Berechnung anhand eines konkreten        15   Dieser Betrag enthält bereits die erforderliche Verzinsung der Erhöhung.
     Beispiels aus der Datenbasis, S. 329 ff.                                                     16   Dieser Betrag enthält bereits die erforderliche Verzinsung der Erhöhung.

54                                                                                                                                    CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021
www.cf-fachportal.de                                                                                                                                        Mergers & Acquisitions

Tab. 1: Ermittlung der Total Cost of Acquisition
                                                         Angebot                                                         Endgame                                                              Total
                                                                                Börse                   BGAV              Börse            Squeeze-out           Total Endgame
 (1) Erworbener Anteil                                            50%                   10%                     5%                15%                      5%                   35%                   85%
 (2) Gewicht des erworbenen Anteils im                          58,82%              11,76%                 5,88%              17,65%                 5,88%                  41,18%              100,00%
 Übernahmepaket
 (3) Preis pro Aktie                                         125,00 €              137,00 €              142,00 €            150,00 €             155,00 €                 145,86 €             133,59 €
 (4) Durchschnittliche Prämie auf den                           25,00%              37,00%                42,00%              50,00%                55,00%                  45,86%                33,59%
 VWAP (Erwerbskosten)
 (5) Total Cost of Acquisition (TCA)                                                                                                                                                              33,59%
 (6) TCA in Komponenten = (2)×(4)                               14,71%                4,35%                2,47%                8,82%                3,24%                  18,88%                33,59%
 (7) Anteil an TCA = (6)/TCA                                    43,78%              12,96%                 7,36%              26,27%                 9,63%                  56,22%              100,00%
 (8) Zusätzliche Prämie auf das Angebot                                               1,41%                1,00%                4,41%                1,76%                    8,59%
 anteilig = ((4)-25%)×(2)
 (9) Anteil an TCA =(8) / TCA                                                         4,20%                2,98%              13,13%                 5,25%                  25,57%

Abb. 2: Angebotsprämien der abgeschlossenen Übernahmen

Ø Erfolgs-
                           45%          26%             48%              37%           34%              62%          54%            50%            69%            27%             43%            40%
quote

                                                                                                                                                       Ø 30,39%
                           16,3
                                                                                                                                                       ∑ 80 Übernahme
                                                                                                                                                                                                 13,8

                                                                         11,3
Anteil                                                                                                               10,0
Stichprobe                                8,8
in %                                                                                                     7,5                                         7,5                           7,5

                                                                                         5,0                                         5,0
                                                          3,8                                                                                                       3,8

Prämie auf
                           = 0%         0% -5%           5% -          10% -           15% -            20% -        25% -         30% -          35% -           40% -          45% -         >50%
VWAP
                                                        10%            15%             20%              25%          30%           35%            40%             45%            50%
                     a)
                          100% Aktien erworben und alle Spruchverfahren rechtskräftig abgeschlossen

ist die Verteilung der Angebotsprämie in Abb. 2 dargestellt.                                               Erfolg einer Übernahme ist. Der Anteilsbesitz des Bieters bei
In 13,8% der Fälle überstieg die Angebotsprämie 50%; 16,3%                                                 Abgabe des Angebotes (Toehold) und die Eigentümerstruktur
der Erwerber boten gar keine Prämie über den festgelegten                                                  des Zielunternehmens haben ebenfalls erheblichen Einfluss
Mindestangebotspreis hinaus an.17                                                                          auf die Erfolgsquote des Angebots.19
Die durchschnittliche Erfolgsquote 18 für alle Übernahmean-
gebote in der Datenbank (einschließlich der noch nicht abge-                                               b) Phase 2: Die Kosten des Endgames
schlossenen „Taking Private“-Fälle) liegt bei 31,3%. Dagegen                                               Von besonderem Interesse sind hier die zusätzlichen Kosten
liegt die Erfolgsquote der Angebote mit abgeschlossenen                                                    und Prämien, die im Zusammenhang mit den erforderlichen
Squeeze-out in der Stichprobe im Durchschnitt bei 44,7%. Die                                               Strukturmaßnahmen entstehen. Die Tab. 2 zeigt die Prämien,
obere Zeile von Abb. 2 zeigt die Erfolgsquoten über Prämienin-                                             die a) bei den entsprechend erforderlichen Abfindungsange-
tervalle in dieser Stichprobe von 80 Fällen. Die Verteilung der                                            boten auf den jew. zum Stichtag der Maßnahme geltenden
Erfolgsquote bestätigt die Vermutung, dass die Höhe der gebo-                                              gewichteten Durchschnittspreis (VWAP) und b) auf den nach
tenen Prämie einen positiven Einfluss auf die Erfolgsquote                                                 der Rspr. gebotenen Mindestpreis angeboten wurden.
aufweist. Sie macht allerdings auch deutlich, dass die gebotene                                            Die dritte Spalte in Tab. 220 zeigt die durchschnittlichen Prä-
Angebotsprämie nicht der einzig entscheidende Faktor für den                                               mien des Abfindungsangebotes auf den Börsenkurs (VWAP);
                                                                                                           sie liegen über alle Maßnahmen bei 9,86%. Der höchste Wert
17   Übernahmeangebote mit einer VWAP Prämie von Null treten im Rahmen von Pflichtangeboten                liegt hier beim aktienrechtlichen Squeeze-out mit 11,53%
     (nach § 35 Abs. 2 WpÜG) und/oder bei zwischenzeitlichen Kursrückgängen der Aktie der
     Zielgesellschaft auf.                                                                                 19   Dobmeier/Lavrova/Schwetzler (2019), Index fund and ETF ownership and the German market
18   Die Erfolgsquote ist definiert als die Anzahl der vom Bieter während der Annahmefrist erworbe-             for corporate control, Working Paper 2019, HHL Leipzig Graduate School of Management
     nen Aktien geteilt durch die Anzahl der Aktien, die zum Zeitpunkt der Angebotsunterbreitung           20   Abb. 3 enthält alle Strukturmaßnahmen in unserem Datensatz. Das erklärt die geg. Abb. 1 höhe-
     nicht unter der Kontrolle des Bieters stehen. Diese Variable berücksichtigt den Toehold des Bie-           re Anzahl an BGAV (enthält auch Fälle, in denen noch kein Squeeze-out stattgefunden hat) und
     ters und hat einen Wertebereich von 0% bis 100% für alle Angebote.                                         Squeeze-outs (Squeeze-out ist wirksam, aber Spruchverfahren ist noch offen).

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Mergers & Acquisitions                                                                                                                                              www.cf-fachportal.de

Abb. 3: Nachbesserung von Abfindungsangeboten durch Gerichte im Spruchverfahren

Ø Dauer           5,21         5,30        4,42              3,99        5,57           4,60          2,25            5,78                           4,58                            2,67
(Jahre)
                  50

                                                                                          Ø 7,49%                                  BGAV                           ∑ 26 Fälle         Ø 8,38 %
                                                                                          ∑ 101 Fälle                              AktG Squeeze-out               ∑ 59 Fälle         Ø 6,41 %
                                                                                                                                   UmwG Squeeze-out ∑ 11 Fälle                       Ø 5,30 %
                                                                                                                                   Verschmelzung                  ∑ 5 Fälle a) Ø 20,52 %

Anzahl in
Stichprobe

                                                              14

                                9              10
                                                                           6             5
                                                                                                                        3
                                                                                                        1                                               2                              1
Nach-
besserung         =0%         0% -5%    5% -10%             10% -       15% -          20% -         25% -           30% -          35% -           40% -           45% -          >50%
in %                                                        15%         20%            25%           30%             35%            40%             45%             50%
a) In einem abgeschlossenen Verschmelzungsfall gab es kein Spruchverfahren.

Tab. 2: Prämien des Abfindungsangebotes auf den VWAP/                                          zu gewähren (2,08%) als für die beiden Abfindungsangebote
das Mindestabfindungsangebot                                                                   im Zusammenhang mit Squeeze-outs (1,03% bzw. 0,42%). Die
 Strukturmaß-      Anzahl         Durch-             Anzahl        Durchschnittliche           Ursache hierfür ist der Umstand, dass für das Erreichen der
    nahme           der        schnittliche         der Fälleb)    Prämie über max             nächsten, für den Squeeze-out erforderlichen Zustimmungs-
                   Fällea)     Prämie über                          (VWAP, Ertrags-            schwelle noch weitere Anteile erworben werden müssen und
                                  VWAP                                  wert)                  daher das BGAV-Abfindungsangebot attraktiver gestaltet wird
 BGAV                    43            8,89%                43                  2,08%          als in dem Fall eines Squeeze-outs, wo die hierfür erforderliche
 AktG                    67           11,53%                61                  1,03%          Anteilsschwelle bereits erreicht wurde.
 Squeeze-out                                                                                   Die vom Gesetz angebotene Möglichkeit der gerichtlichen
 UmwG                    22            5,89%                21                  0,42%
                                                                                               Überprüfung des Abfindungsangebotes in einem Spruch-
 Squeeze-out                                                                                   verfahren wird von den Minderheitsaktionären regelmäßig
                                                                                               wahrgenommen. Abb. 3 zeigt die Verteilung der durch die
 Alle Struktur-         132           9,86%                125                 1,33%
 maßnahmen
                                                                                               zuständigen Gerichte festgelegten Nachbesserungen für die
                                                                                               Fälle der Stichprobe. Es wird ersichtlich, dass sich die (kos-
 a)
    Umfasst nur Fälle, bei denen der VWAP vor Ankündigung der Strukturmaß-
                                                                                               tenlose) Inanspruchnahme des Spruchverfahrens für die
    nahme vorhanden ist.
 b)
    Umfasst nur Fälle, bei denen sowohl der VWAP vor Ankündigung der
                                                                                               Minderheitsaktionäre lohnt:21 Über alle Maßnahmen beträgt
    Strukturmaßnahme als auch der Ertragswert vorhanden sind.                                  die absolute Nachbesserung (ohne die erforderliche zusätzli-
                                                                                               che Verzinsung) 7,49%. Sie ist überdurchschnittlich hoch bei
                                                                                               Abfindungsangeboten im Zusammenhang mit Verschmel-
(BGAV: 8,89% bzw. Squeeze-out nach UmwG: 5,89%). Der Bör-                                      zungen (20,52%) und beim Abschluss eines BGAV (§ 305 AktG)
senkurs ist nach der st. Rspr. nur eine von zwei relevanten                                    (8,38%); für die beiden Squeeze-out-Varianten liegen die Werte
Größen für die Bemessung der Abfindung: Zusätzlich ist noch                                    niedriger (AktG-Squeeze-out 6,41% bzw. UmwG-Squeeze-out
der „innere Wert“ des Anteils im Zuge einer Unternehmens-                                      5,30%).22 In nahezu der Hälfte aller Verfahren wurde das Abfin-
bewertung zu bestimmen. Der höhere der beiden Werte ist                                        dungsangebot nicht erhöht.23
dann die Untergrenze für die zu bietende Abfindung. Man                                        Schließlich ist noch der zeitliche Aspekt des Spruchverfahrens
erkennt diese Anforderung am Vergleich mit der Prämie, die                                     von Interesse. Abb. 4 zeigt die Verteilung der Verfahrensdauer
als freiwilliger Zuschlag auf diese Untergrenze aus Börsenkurs                                 für die verschiedenen Strukturmaßnahmen anhand der Daten
und innerem Wert gewährt wird, in der ganz rechten Spalte:                                     der Stichprobe:
Sie liegt deutlich niedriger und beträgt im Durchschnitt über                                  Trotz der Bemühungen des Gesetzgebers um eine Verkürzung
alle Maßnahmen 1,33%. Der deutliche Unterschied zur Prämie                                     ist die Dauer der Spruchverfahren immer noch sehr lang; spezi-
auf den VWAP erklärt sich durch die Maximum-Bedingung                                          ell für die Fälle des BGAV beträgt sie für die Fälle der Stichprobe
der Untergrenze. Tab. 2 zeigt auch, dass die Mehrheitsgesell-
                                                                                               21   Zur zunehmenden„Abfindungsarbitrage“ in Deutschland vgl. z.B. Fleischer/Kolb, AG 2019 S. 57 ff.
schafter im Falle einer BGAV-Abfindung (§ 305 AktG) bereit                                     22   Die Werte für die älteren Spruchverfahren im Fall einer Verschmelzung sind nicht aktuell und
sind, eine etwas höhere freiwillige, über die geforderte Unter-                                     nicht repräsentativ.
grenze einer angemessenen Abfindung hinausgehende Prämie                                       23   Eine Verringerung des Abfindungsangebotes in einem Spruchverfahren ist nicht möglich.

56                                                                                                                                 CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021
www.cf-fachportal.de                                                                                                                                 Mergers & Acquisitions

Abb. 4: Dauer des Spruchverfahrens in Jahren
                                   10               10
                                                                                                                                   BGAV                           ∑ 26 Fälle         Ø 5,79 Jahre
                   9                                                 9              9                                              AktG Squeeze-out               ∑ 59 Fälle         Ø 4,53 Jahre
                                                                                                                                   UmwG Squeeze-out ∑ 11 Fälle                       Ø 3,07 Jahre
                                                                                                                                   Verschmelzung                                a)
                                                                                                                                                                  ∑ 5 Fälle          Ø 4,38 Jahre

                                                                                                                      6

                                        5                                       5
Anzahl in
Stichprobe                                                       4                            4                                    4

                                                         3                                                                             3

               2               2                2                        2 2

                       1                    1                1                                     1        1     1                                 1                 1 1                  1

                           0                                                            0 0             0                  0 0              0 0         0 0 0                 0 0      0       0 0
Dauer
                   1                2                3               4              5              6                   7                8                9               10                >10
in Jahren
              a) In einem abgeschlossenen Verschmelzungsfall gab es kein Spruchverfahren.

im Durchschnitt 5,79 Jahre. Für die beiden relevanten Squeeze-                                Erwerbs der „fehlenden“ Anteile an der Börse zum durch-
out-Formen dauern die Verfahren im Durchschnitt 4,53 Jahre                                    schnittlichen Börsenkurs berechnet. Zusätzlich wurde in den
(AktG) bzw. 3,07 Jahre (UmwG), im Falle von Verschmelzun-                                     o.a. Zweifelsfällen bezüglich der Annahme des Abfindungsan-
gen 4,38 Jahre. Der Mehrheitsaktionär bzw. die Gesellschaft                                   gebotes nach § 305 AktG das Szenario I unterstellt, also von
haben aus zwei Gründen ein besonderes Interesse an einer                                      der Annahme des Abfindungsangebotes nach § 305 AktG inkl.
Verkürzung der Verfahrensdauer: Zum einen reduziert sich                                      Nachbesserung ausgegangen.24 Man erkennt, dass die im Zuge
die Zeitdauer, in der sie der Unsicherheit von zusätzlichen Zah-                              des Endgames erworbenen Anteile pro Aktie deutlich höhere
lungen ausgesetzt sind. Zum anderen führt die lange Verfah-                                   Erwerbskosten (53,22%) aufweisen im Verhältnis zum Ange-
rensdauer im Fall einer Nachbesserung dazu, dass die zusätz-                                  bots-VWAP als die Kosten des Angebotes (32,55%). 25 Für jede
liche Belastung durch die erforderlichen Zinszahlungen höher                                  Beobachtung des Datensatzes werden die Angebotsprämie,
ausfällt.                                                                                     die Kosten des Endgames und die gesamten TCA individuell
                                                                                              berechnet. Die so ermittelten Werte werden über alle Fälle
c) Die Total Cost of Acquisition (TCA)                                                        aggregiert; die Gewichte der beiden Komponenten an den
Abb. 5 verdeutlicht die gesamten Akquisitionskosten für die                                   gesamten TCA werden auf Basis der aggregierten Werte der
insgesamt 72 vollständig erfolgten Übernahmen der Stich-                                      Stichprobe berechnet. Der Durchschnitt über alle volumen-
probe, für die alle relevanten Daten vorhanden sind.                                          gewichteten TCA beträgt 39,47%. 26
                                                                                              Die hier ermittelten durchschnittlichen Kosten beziehen
Abb. 5: Total Cost of Acquisition – gesamte Stichprobe                                        sich auf jew. einen in dem entsprechenden Abschnitt (Offer,
                                                                                              Endgame) erworbenen Anteil. Im Regelfall ist die Anzahl der
Ø Prämie über VWAP
                                                                                              erworbenen Aktien in der Offer-Phase höher als in der End-
80
                                                                                              game-Phase. Daher ist es sinnvoll, für jede Beobachtung die
70                                                                                            jeweiligen Kosten der beiden Phasen nach dem Volumen der
60                                                  53,22%                                    beiden Anteilserwerbe zu gewichten und damit auf alle insge-
50                                                                                            samt erworbenen Anteile zu beziehen. Über alle Transaktio-
                32,55%
40                                                                       Ø 39,47              nen betragen die so ermittelten volumen-anteilsgewichteten
30                                                                                            Kosten der Offer-Phase durchschnittlich 23,29%, diejenigen
20                                                                                            der Endgame-Phase 16,18%; zusammen ergeben sie als Summe
10                                                                                            wiederum die durchschnittlichen TCA von 39,47%. Der Anteil
 0                                                                       Gewicht in TCA       der Offer-Komponente an den gesamten TCA beträgt somit
          Übernahmeangebot                      Endgame                                       59,01%, derjenige der Endgame-Komponente 40,09%.

                                                                                              24       Im Fall von Szenario II liegen die gesamten TCA mit 40,8% leicht höher.
                                                                                              25       Der Unterschied zu der in Abb. 2 dargestellten Übernahmeprämie erklärt sich durch die erforder-
                                                                                                       liche Reduktion der Beobachtungen von 80 auf 72.
Die durchschnittlichen Total Cost of Acquisition betragen für                                 26       In fünf Fällen waren die TCA negativ: Die Bieter hatten hier die Möglichkeit genutzt, Anteile im
das gesamte Sample 39,47% auf den VWAP des Übernahme-                                                  „Endgame“ zu einem gesunkenen Börsenkurs unterhalb des ursprünglichen Angebots-VWAP zu
angebotes. Die Kosten wurden unter der Annahme des                                                     erwerben.

CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021                                                                                                                                                           57
Mergers & Acquisitions                                                                                                                         www.cf-fachportal.de

Abb. 6: Total cost of Acquisition (TCA) nach Toehold des Bieters (< 50%, >= 50%)
KontrollübernehmendeBieter (Toehold =50%)
Ø Prämie über VWAP
80
                      ∑ 37 Fälle                    70,29                                       ∑ 35 Fälle
70
60
50                                                              Ø 49,07
                       39,94                                                                                                 35,17
40
30                                                                                   24,73                                                                Ø 29,32
20
10
 0
                Übernahmeangebot                   Endgame                 Übernahmeangebot                               Endgame                        Gewicht in TCA

Tab. 3: Total Cost of Acquisition – Anteil Übernahmeangebot/Endgame
                       øTCA        Ø gewichtete Angebots-    Ø gewichtete Endgame-                Anteil der Angebots-                     Anteil der Endgame-
                                        Komponente                Komponente                      Komponente an TCA                        Komponente an TCA
 Gesamte Stichprobe   39,47%              23,29%                    16,18%                                 59,01%                                   40,99%
     Toehold < 50%    49,07%              32,93%                    16,14%                                 67,11%                                   32,89%
     Toehold >= 50%   29,32%              13,10%                    16,23%                                 44,66%                                   55,34%

In der Bundesrepublik wird eine größere Anzahl von                        (13,10%). Der Anteil an den TCA für die Kosten des Offers
Übernahmeangeboten von Bietern gemacht, die bereits                       beträgt hier 44,66% gegenüber demjenigen des Endgames von
eine Mehrheitsposition an der Zielgesellschaft haben. Dies                55,34%. Tab. 3 zeigt die Zusammensetzung der Total Cost
erklärt sich wiederum aus dem starken Minderheitenschutz                  of Acquisition.
im AktG: Mehrheitsaktionäre verwenden häufiger Über-                      Die Ergebnisse der Analyse zeigen auch, dass im Endgame
nahmeangebote, um im Rahmen des Endgames ihre Posi-                       noch einmal signifikante zusätzliche, über die Angebots-
tion weiter auszubauen, weitere Anteile zu erwerben und                   Prämie hinausgehende Kosten anfallen: Berechnet man
auf diesem Weg die erforderliche Anteilsschwelle für einen                für jede Transaktion den Anteil dieser zusätzlichen Endgame-
endgültigen Squeeze-out zu erreichen. Trennt man die Ana-                 Kosten an den TCA und aggregiert über alle Transaktionen,
lyse deshalb in kontrollübernehmende Angebote (Toehold <                  erhält man zusätzliche Kosten im Endgame von durchschnitt-
50%) und Angebote aus einer bereits erreichten Mehrheits-                 lich 20,67% pro dort erworbener Aktie. Bezogen auf alle in der
position (Toehold >= 50%), bietet sich ein differenzierteres              Transaktion erworbenen Anteile betragen die Kosten 6,92%
Bild (Abb. 6).                                                            pro Anteil. Sie machen im Durchschnitt über alle relevanten
Für Übernahmeangebote, die aus einer Minderheitsposition                  Beobachtungen 27 28,54% der gesamten TCA aus (vgl. Tab. 4).
heraus mit einem Toehold von unter 50% gemacht werden,                    Tab. 4 zeigt auch die korrespondierenden Werte für die beiden
liegen die gesamten Kosten mit durchschnittlich 49,07% deut-              Sub-Samples. Für die Übernahmeangebote mit Toehold unter
lich höher als in den Fällen, in denen der Bieter im Zeitpunkt            50% beträgt die zusätzliche Prämie im Endgame (bezogen auf
des Angebotes bereits die Mehrheit der Anteile hatte (29,32%).            den Angebots-Preis) 30,35% pro im Endgame erworbener Aktie.
Die Angebots-Prämien auf den VWAP als Kosten der Phase 1                  Bezogen auf alle Aktien betragen die zusätzlichen Endgame-
liegen für die kontrollübernehmenden Angebote mit durch-                  Kosten im Durchschnitt 9,13%; der Anteil an den TCA liegt
schnittlich 39,94% ebenfalls deutlich über derjenigen, die für            im Durchschnitt aller Beobachtungen dieses Subsamples bei
Angebote aus einer Mehrheitsposition heraus (24,73%) geboten              21,24%. Wird das Übernahmeangebot von einem Toehold >
wurden. Auch die Endgame-Kosten pro Aktie sind mit 70,29%                 50% aus abgegeben, beträgt der Aufschlag auf die Übernahme-
des Angebots-VWAP deutlich höher (35,17%). Weil der Anteil                prämie im Endgame für die dort erworbenen Anteile 10,43%,
der im Endgame erworbenen ausstehenden Anteile jedoch bei                 bezogen auf alle Anteile ergeben sich durchschnittliche Zusatz-
kontrollübernehmenden Angeboten deutlich niedriger ausfällt               kosten von 4,59%. Der Anteil an den TCA beträgt 37,84%.
als für Angebote aus einer Mehrheitsposition heraus, schlagen             Abb. 7 stellt die detaillierte Zusammensetzung der gesam-
diese zusätzlichen Kosten weniger stark auf die gesamten TCA              ten TCA für unterschiedliche Toehold-Klassen dar. Sie zeigt,
durch. Die volumen-anteilsgewichteten Kosten betragen im                  dass die gesamten Kosten bei zunehmender Anteilsquote im
Durchschnitt 16,14%, diejenigen der Offer-Prämie 32,93%. Die              Zeitpunkt der Angebotsabgabe (Toehold) abnehmen; zusätz-
entsprechenden Anteile an den gesamten TCA betragen 67,11%                lich wird deutlich, dass in den Toehold-Klassen unter 30% die
bzw. 32,89%.                                                              Kosten des Übernahmeangebotes den mit Abstand größten
Ein abweichendes Bild ergibt sich für Übernahmen aus einer                Anteil an den TCA aufweisen. Die Abbildung zeigt zusätzlich
Mehrheitsposition mit einem Toehold > 50%: Hier liegen
wegen des höheren Volumens der im Endgame erworbenen                      27   In den sechs Fällen mit negativen TCA waren auch die Endgame-Kosten negativ, sodass sich als
Aktien die volumen-anteilsgewichteten Kosten des Endga-                        Relation eine positive Zahl ergab. Diese Fälle wurden aus der Berechnung der Anteile an den TCA
mes mit 16,22% über denjenigen der Offer-Komponente                            herausgenommen.

58                                                                                                            CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021
www.cf-fachportal.de                                                                                                                        Mergers & Acquisitions

Tab. 4: Zusätzliche Kosten des Endgame
                                      Ø Zusätzliche Endgame-Prämie pro                         Ø Zusätzliche Endgame-Prämie pro       Anteil zusätzliche Endgame-Prämie an
                                         erworbene Aktie im Endgame                               erworbene Aktie insgesamt                          den TCAa)

      gesamte Stichprobe                                 20,67%                                             6,92%                                      28,54%
        Toehold < 50%                                    30,35%                                             9,13%                                      21,24%
       Toehold >= 50%                                    10,43%                                             4,59%                                      37,84%
 a)
      Für die Berechnung des Anteils an den TCA wurden wiederum die sechs Fälle mit negativen TCA und negativen Endgame-Kosten herausgenommen.

Abb. 7: Total Cost of Acquisition gestaffelt nach Toehold im Angebotszeitpunkt
TCA                   90
(%)
                      80

                      70

                      60

                      50

                      40

                      30

                      20

                      10

                       0

                     -10
Toehold
                                =0%           0%-10%         10%-20%         20%-30%          30%-40% 40%-50% 50%-60%             60%-70%    70%-80%     80%-90%   >90%
bei Angebot

                            Übernahmeangebot                                        Erhöhung der BGAV Abfindung                        Squeeze-out Abfindung
                            BGAV Abfindung                                          An der Börse erworben                              Erhöhung der Squeeze-out Abfindung

die Zusammensetzung der Endgame-Kosten über die verschie-                                                und eine Dauer von 4,87 Jahren. Hier weist die Squeeze-out-
denen in Abschn. III dargestellten Komponenten. 28                                                       Abfindung mit ca. 42% (incl. Erhöhung im Spruchverfahren)
Schließlich interessiert noch der Vergleich der gesamten                                                 den höchsten relativen Anteil aller Strategien auf.
Kosten über die verschiedenen Endgame-Strategien hinweg.                                               – Die beiden Varianten mit einem aktienrechtlichen
Abb. 8 zeigt die TCA für die vier häufigsten Kombinationen an                                            Squeeze-out weisen TCA von mehr als 40% auf. Bei
Strukturmaßnahmen.                                                                                       einem direkten Übergang vom Übernahmeangebot
In Abb. 8 wurde für die Zweifelsfälle i.V.m. dem Abfindungs-                                             zum Squeeze-out betragen die gesamten Kosten 43,2%
angebot nach § 305 AktG das Szenario I gewählt und die                                                   (Dauer 6,51 Jahre); auffallend ist hier der hohe Anteil der
Annahme des Angebotes durch alle betroffenen Aktionäre                                                   Börsenerwerbe (18%) an den TCA. Ursache hierfür ist der
(inkl. Nachbesserung im Spruchverfahren) angenommen.                                                     Umstand, dass die „Distanz“ zwischen der Anteilsquote
Wenig überraschend erweisen sich die wenigen (vier) Fälle mit                                            nach dem Ende der Angebotsfrist und der 95%-Schwelle
einem erfolgreichen durchgeführten WpÜG Squeeze-out als                                                  für den Squeeze-out durch Anteilskäufe überbrückt wer-
Strategie mit den niedrigsten gesamten Kosten (18,8% auf den                                             den muss. Die höchsten Kosten von allen Strategien weist
VWAP) und der kürzesten Gesamtdauer (1,02 Jahre).29 Die rest-                                            diejenige mit Einbeziehung eines BGAV auf (47,4% und
lichen Kombinationen weisen deutlich höhere Gesamtkosten                                                 6,61 Jahre Dauer). Hier spielen i.V.m. der o.a. Annahme
und längere Verfahrensdauern auf:30                                                                      zugunsten des Szenario I die Kosten der Abfindung nach
  – Die Kombination „Übernahmeangebot + Squeeze-out                                                      § 305 AktG eine bedeutende Rolle.
     UmwG“ hat gesamte Kosten von 37,8% des Angebots-VWAP
                                                                                                      V. Fazit
28     Hierfür wurde wiederum in den o.a. Zweifelsfällen das Szenario I, also der „Erwerb“ über die   Dieser Beitrag ermittelt die gesamten Total Cost of Acquisi-
       vollständige Annahme eines Abfindungsangebotes i.V.m. § 305 AktG (incl. möglicher Nachbes-     tion (TCA) vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Übernah-
       serung) angenommen.
29     Die Höhe der Abfindung im Squeeze-out entspricht hier dem Angebotspreis.
                                                                                                      meangebotes bis zur Beendigung der Spruchverfahren des
30     Die Differenz zur Gesamtzahl der Fälle bilden 10 Fälle mit abweichenden Kombinationen von      Squeeze-outs für eine proprietäre Stichprobe von deutschen
       Strukturmaßnahmen im Endgame.                                                                  Übernahmeangeboten von 2005 bis 2019. Die TCA werden als

CORPORATE FINANCE Nr. 01-02 29.01.2021                                                                                                                                  59
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