Tarife und Leistungen - ADAC

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Tarife und Leistungen - ADAC
Mitgliedschaften

                                                       Tarife und Leistungen
                                                       ›› ADAC Mitgliedschafts-Tarife
                                                       ›› ADAC Leistungsordnung/Beitragsordnung
                                                       ›› Bestimmungen der ADAC Pannen- und
                                                         ­Unfallhilfe für ADAC Mitglieder

 ›› So erreichen Sie uns!
      In jeder ADAC Geschäftsstelle
      0 800  5 10 11 12
      (Mo. - Sa.: 8 - 20 Uhr)
      adac.de
      service@adac.de

ADAC e.V.
                                      NeMo/04.20/PDF

Hansastraße 19
80686 München
ADAC Mitgliedschaftstarife
Auszug aus dem Anhang zur Beitragsordnung: Aktuelle Tarifgruppen der ADAC Mitgliedschaft (gültig für neu abgeschlossene Mitgliedschaften ab dem 1.1.2014)

                                                     Jahresbeitrag    Jahresbeitrag
                                 Jahresbeitrag       Plus-Mitglied-   Premium-Mitglied-
                                 Mitgliedschaft in € schaft in €      schaft in €
 Beschreibung        Bezeichnung ab 01.04.2020*      ab 01.04.2020*   ab 01.04.2020*    Erläuterungen
 Grundtarif       BAS, PLU             54,00              94,00           139,00        Tarif für Personen ab dem 18. Geburtstag.
 (Haupt-Mitglied)

 Ermäßigte Grundtarife (Haupt-Mitglied)
 allgemeine          SWB, JUE,          41,00             81,00           126,00        Allgemeine Ermäßigungsgründe für Personen ab dem 18. Geburtstag: Mitglieder mit Schwerbehinde-
 Ermäßigungs-        POL, SME                                                           rung (GdB mind. 50); junge Erwachsene in Ausbildung (Schüler, Azubis, Studenten, Praktikanten,
 gründe                                                                                 Zeitsoldaten, Bundesfreiwilligendienst) ab dem 18. und bis zum 25. Geburtstag; ADAC-Hubschrauber-
                                                                                        besatzungen (Ärzte, Sanitäter, Piloten), soweit nicht Tarif MA; Telefonisten von Autobahnmeistereien.

 Abhängige Mitgliedschaften zum Grundtarif
 1 abhängiges        PAR, JUV           25,00             35,00           50,00         Tarif für Ehepartner oder eheähnlichen Lebenspartner des Haupt-Mitglieds oder ein volljähriges
 Mitglied                                                                               Kind des Haupt-Mitglieds oder des Partners ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Zusätzliche
                                                                                        Voraussetzung für eheähnliche Lebenspartner: Häusliche Gemeinschaft mit Haupt-Mitglied. Die
                                                                                        Gesamtrechnung wird an die Anschrift des Haupt-Mitgliedes gesandt. Es werden alters- und
                                                                                        bedarfsgerechte Folgetarife nach Wegfall der Voraussetzungen angeboten.
 2 und mehr          PAR, JUV          50,00              70,00          100,00         Tarif für Ehepartner oder eheähnlichen Lebenspartner des Haupt-Mitglieds und alle volljährigen
 abhängige                                                                              Kinder des Haupt-Mitglieds oder des Partners ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag.
 Mitglieder                                                                             Zusätzliche Voraussetzung für eheähnliche Lebenspartner: Häusliche Gemeinschaft mit
                                                                                        Haupt-Mitglied. Die Gesamtrechnung wird an die Anschrift des Haupt-Mitgliedes gesandt. Es
                                                                                        werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife nach Wegfall der Voraussetzungen angeboten.
 Minderjährige       KIN                  0,00             0,00            0,00         Tarif für alle minderjährigen Kinder des Haupt-Mitglieds und des Ehe- und/oder eheähnlichen
 Kinder                                                                                 Lebenspartners. Es handelt sich um eine außerordentliche Mitgliedschaft. Mit dem 18.
                                                                                        Geburtstag wird automatisch in einen bedarfsgerechten Folgetarife umgestellt.

 Sonstige Tarife
 young               E17                  0,00                                          Tarif gilt für Mitglieder mit geringer Fahrleistung, die am Begleiteten Fahren teilnehmen. Die
 driver-Mitglied-                                                                       Mitglieder haben maximal ein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug und eine jährliche
 schaft                                                                                 Fahrleistung von ca. 6.000 km. Es handelt sich um eine außerordentliche Mitgliedschaft. Der
                                                                                        Tarif ist beitragsfrei und wird mit dem 18. Geburtstag automatisch auf einen beitragsfreien
                                                                                        young driver-Tarif umgestellt.
 young               EN2, EN4;            0,00                                          Tarif gilt für Mitglieder mit geringer Fahrleistung ab dem 18. Geburtstag, die maximal 12 Monate
 driver-Mitglied-    EC2, EC4, FJ1                                                      ihren Führerschein besitzen oder die sich in der Aus- oder Weiterbildung/ Studium/ Praktikum
 schaft                                                                                 befinden. Die Mitglieder haben maximal ein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug und eine
                                                                                        jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km. Dieser Tarif ist beitragsfrei und ein Jahr gültig. Es
                                                                                        werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife angeboten.
 young               E2                29,00                                            Tarif für Mitglieder mit geringer Fahrleistung ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Er gilt für
 driver-Mitglied-                                                                       Fahranfänger. Die Mitglieder haben maximal ein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug und
 schaft                                                                                 eine jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife
                                                                                        angeboten.
 young               R1, R2            29,00                                            Tarif für Mitglieder, die gerne verreisen, ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Die Mitglieder
 traveller-Mit-                                                                         haben kein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug. Die jährliche Fahrleistung mit fremden
 gliedschaft                                                                            Fahrzeugen beträgt ca. 1.000 km. Daher erhalten sie personenbezogene Leistungen im Rahmen
                                                                                        einer Gruppenversicherung auf ihren Reisen. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife
                                                                                        angeboten.
 starter-Mitglied-   J1                   0,00                                          Tarif für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Die Mitgliedschaft endet automatisch
 schaft (0 bis 18                                                                       mit Ablauf des Monats, in welchem das Mitglied seinen 18. Geburtstag hat. Es handelt sich um
 Jahre)                                                                                 eine außerordentliche Mitgliedschaft. Der Tarif ist beitragsfrei und wird mit dem 18. Geburtstag
                                                                                        automatisch auf einen beitragsfreien young driver-Tarif umgestellt.
 Firmen-Mitglied-    A2                54,00                                            Für juristische Personen, Gewerbetreibende und Freiberufler (z.B. Einzelunternehmen,
 schaft                                                                                 Gesellschafter, Vereine, Verbände, Taxiunternehmer, Rechtsanwaltskanzleien, usw.) sowie
                                                                                        Behörden. Es muss eine begünstigte Person mit Vor-, Familiennamen und Geburtsdatum
                                                                                        benannt und eingetragen werden.
 * Abweichungen bei Aktionstarifen möglich
ADAC Leistungsordnung
Der Club gewährt seinen Mitgliedern individuelle und allgemeine Leistungen    b) ADAC Unfall-Rechtshilfe AUSLAND
gemäß folgenden Festlegungen:                                                 	 Das ADAC Premium-Mitglied benötigt Hilfe bei der Schadensabwicklung
                                                                                 nach einem Kraftfahrzeugunfall im Ausland. Der ADAC e.V. kann die au-
1.   ADAC Hilfe im Notfall                                                       ßergerichtliche Schadensabwicklung in geeigneten Fällen kostenlos
                                                                                 durch seine ADAC Clubjuristen übernehmen. Ansonsten vermittelt der
1.1 Hilfeleistungen für ADAC Mitglieder                                          ADAC e.V. auf Wunsch einen Rechtsanwalt und übernimmt die Korres-
	Die Mitglieder haben beim Führen eines Kraftfahrzeugs Anspruch auf             pondenz mit diesem. Wenn die Schadensabwicklung durch einen Rechts-
    Pannen- oder Unfallhilfe, Abschleppen oder Bergung gemäß den näheren         anwalt vom ADAC Premium-Mitglied bezahlt werden muss, kann der
    Bestimmungen der ADAC-Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder.           ADAC e.V. einen Zuschuss bis zu 1.000 € gewähren.

1.2	Zusätzliche Leistungen für ADAC Plus-Mitglieder mit Wohnsitz             c) Rechtsberatung im Ausland
     innerhalb der EU / EWR                                                   	 Das ADAC Premium-Mitglied benötigt eine erste Rechtsberatung bei
                                                                                 einer mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfrage. Der
a)	Schutzbriefleistungen, Auslands-Krankenschutz-Leistungen,                    ADAC e.V. vermittelt einen Rechtsanwalt. Wenn die Rechtsberatung vom
    Kreditleistungen, Unfall-Sofortleistung, Auslandsreise-Haftpflicht-          ADAC Premium-Mitglied bezahlt werden muss, kann der ADAC e.V. einen
    Leistungen und Reise-Vertrags-Rechtsschutz                                   Zuschuss bis zu 200 € gewähren.
	  Der ADAC e.V. hat zu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder einen Gruppen-
    versicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG, 81362 München          d) Überprüfung von Versicherungsschreiben nach Verkehrsunfall
    abgeschlossen, bei der das Haupt-Mitglied der ADAC Plus-Mitgliedschaft    	 Das ADAC Premium-Mitglied benötigt Hilfe bei der Einschätzung von
    Leistungsansprüche direkt geltend machen kann. Es gelten hierfür die         Versicherungs-schreiben im Rahmen der Schadensabwicklung seines Ver-
    Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die             kehrsunfalls in Deutschland. Der ADAC e.V. kann Schreiben der eigenen
    ADAC Plus-Mitgliedschaft.                                                    oder der gegnerischen Versicherung kostenfrei durch seine ADAC Clubju-
                                                                                 risten bewerten, zum weiteren Vorgehen beraten und bei Bedarf Formu-
b) ADAC Unfall-Rechtshilfe AUSLAND                                               lierungshilfen erstellen. Eine anwaltliche Vertretung ist von der Leistung
	Das ADAC Plus-Mitglied benötigt Hilfe bei der Schadensabwicklung nach          nicht umfasst.
   einem Kraftfahrzeugunfall im Ausland. Der ADAC e.V. kann die außerge-
   richtliche Schadensabwicklung in geeigneten Fällen kostenlos durch sei-    1.4 ADAC Unfall-Notruf 24
   ne ADAC Clubjuristen übernehmen. Ansonsten vermittelt der ADAC e.V.        	  Das ADAC Mitglied benötigt Informationen und Hilfe nach einem Kraft-
   auf Wunsch einen Rechtsanwalt und übernimmt die Korrespondenz mit              fahrzeugunfall im In- oder Ausland. Der ADAC e.V. unterstützt das Mit-
   diesem. Wenn die Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt vom               glied bei der Organisation der nötigen Hilfsmaßnahmen und berät
   ADAC Plus-Mitglied bezahlt werden muss, kann der ADAC e.V. einen Zu-           telefonisch zum richtigen Verhalten am Unfallort. Zusätzlich erfolgt im
   schuss bis zu 1.000 € gewähren.                                                Bedarfsfall eine kostenfreie rechtliche Beratung durch die Clubjuristen.
                                                                                  Auf Wunsch vermittelt der ADAC e.V. auch einen Rechtsanwalt für die Un-
c) Rechtsberatung im Ausland                                                      fallabwicklung.
	 Das ADAC Plus-Mitglied benötigt eine erste Rechtsberatung bei einer mit
   dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfrage. Der ADAC e.V.            1.5 ADAC Notruf
   vermittelt einen Rechtsanwalt. Wenn die Rechtsberatung vom ADAC            	  ADAC Mitgliedern steht bei Erkrankung und Verletzung, im Ausland zu-
   Plus-Mitglied bezahlt werden muss, kann der ADAC e.V. einen Zuschuss           sätzlich auch bei Fahrzeugschaden, der ADAC Notruf München sowie ein
   bis zu 52 € gewähren.                                                          deutschsprachiger ADAC Auslands-Notruf zur Organisation vor Ort benö-
                                                                                  tigter Hilfe zur Verfügung.
1.3	Zusätzliche Leistungen für ADAC Premium-Mitglieder mit Wohnsitz
     innerhalb der EU / EWR

a)	Schutzbriefleistungen, Auslands-Krankenschutz-Leistungen,
    Kreditleistungen, Unfall-Leistungen, Auslandsreise-Haftpflicht-
    Leistungen und Reise-Vertrags-Rechtsschutz
	  Der ADAC e.V. hat zu Gunsten der ADAC Premium-Mitglieder einen Grup-
    penversicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG, 81362 München
    abgeschlossen, bei der das Haupt-Mitglied der ADAC Premium-Mitglied-
    schaft Leistungsansprüche direkt geltend machen kann. Es gelten hierfür
    die Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für
    die ADAC Premium-Mitgliedschaft.
2. Rechtsberatung durch ADAC Vertragsanwälte oder Clubjuristen                 6. adac.de und Clubzeitschrift
	 ADAC Mitglieder können im Rahmen von Satzung und Zweck des Clubs            	Die Internetseite des Clubs (www.adac.de) enthält die verbindlichen Re-
   ein erstes Beratungsgespräch durch einen ADAC Vertragsanwalt oder              gelungen zu allen Angelegenheiten der Mitgliedschaft. ADAC Mitglieder
   eine Beratung durch einen Clubjuristen erhalten. Eine anwaltliche Vertre-      können außerdem eine Clubzeitschrift als gedruckte Ausgabe unter ande-
   tung ist davon nicht umfasst.                                                  rem in einer ADAC Geschäftsstelle abholen oder als elektronische Ausga-
                                                                                  be beziehen.
3. ADAC Technikberatung
	 ADAC Mitglieder erhalten zu technischen Fragen rund ums Auto (Test und      7. Ergänzende Serviceleistungen
   Technik, Kfz und Umwelt) aktuelle, fachliche Informationen und Bera-        	Zu allgemein interessierenden weitergehenden Fragen rund um die Mo-
   tung.                                                                          bilität bieten der ADAC bzw. die ADAC Regionalclubs seinen Mitgliedern
                                                                                  umfangreiche ergänzende Serviceleistungen, insbesondere fachliche
4. ADAC Verkehrsberatung                                                          Beratung, auch zu Versicherungsfragen an. Mitglieder-spezifische Pro-
	 Zu Fragen über den Verkehr (Auto und Verkehr, Verkehrssicherheit, Fahr-        dukte und Dienstleistungen ergänzen zusammen mit Einkaufsvorteilen,
   sicherheit, Verkehr und Umwelt) bietet der ADAC aktuelle clubpolitische        die Dritte u. a. im Rahmen des nationalen und internationalen ADAC Vor-
   und verkehrsnetzbezogene Information und Beratung an.                          teilsprogramms speziell ADAC Mitgliedern einräumen, die umfangreiche
                                                                                  Leistungspalette für ADAC Mitglieder. Informationen zu den aktuellen
5. ADAC Tourismusberatung                                                         Serviceleistungen und Clubvorteilen erhalten ADAC Mitglieder in den
	 Zu Fragen über Urlaub und Reise im In- und Ausland bietet der ADAC all-        ADAC Geschäftsstellen oder über die ADAC Medien (Telefonservice-Ruf-
   gemeine Informationen und aktuelle Testergebnisse an.                          nummer, Clubzeitschrift, Internetportal).

5.1 ADAC Tourset                                                               8.	Schlussbestimmungen
	ADAC Mitglieder erhalten für die wichtigsten Urlaubsländer ein für sie       	Der ADAC behält sich für die einzelnen in dieser Leistungsordnung zuge-
    individuell zusammengestelltes Informationspaket, auf Wunsch mit indi-         sagten Clubleistungen vor, sie im Einzelfall wegen nicht bestimmungsge-
    vidueller Routenempfehlung.                                                    mäßer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme oder bei Missbrauch der
                                                                                   Mitgliedskarte abzulehnen, sowie nach vorheriger Ankündigung für die
                                                                                   Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.

                                                                                   Diese Leistungsordnung ist gültig ab 1. April 2020.
ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder                                                      Stand: 1.4.2020

1. Wann beginnt und endet die ADAC Mitgliedschaft?                                 a) Pannen- oder Unfallhilfe (ab der Haustüre):
a) Die ADAC Mitgliedschaft beginnt im Monat des Eingangs und der Annahme           Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
   des Mitgliedschaftsantrags, sofern nicht ein späterer Beginn ausdrücklich       Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.
   vereinbart ist.                                                                 Wir helfen am Schadenort durch einen ADAC Straßenwachtfahrer oder bis zu
b) Die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft kann nur zum Schluss der Beitrags­        einem Betrag von 300,- € (einschließlich An- und Abfahrt sowie der mitge-
   periode mit vierteljährlicher Frist erfolgen und ist in Textform zu erklären.   führten Kleinmaterialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die techni-
                                                                                   sche Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Soweit in Deutschland zur Wieder-
2.	Wann beginnt und endet der Leistungsanspruch und wann muss                     herstellung der technischen Fahrbereitschaft der Einbau eines Ersatzteils er-
    der Beitrag bezahlt werden?                                                    forderlich ist und dieses durch den ADAC Straßenwachtfahrer oder einen
a) Der Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang des Mit-          ADAC Vertragspartner bereits mitgeführt wird, erfolgt als Serviceleistung der
    gliedschaftsantrags, wenn die Annahme tatsächlich erfolgt und kein späte-      Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich. Vom ADAC Straßen-
    rer Beginn der Mitgliedschaft vereinbart wurde. Wurde ein späterer Beginn      wachtfahrer oder ADAC Vertragspartner nachgefüllter Kraftstoff ist kosten-
    der Mitgliedschaft vereinbart, beginnt der Leistungsanspruch um 0.00 Uhr       pflichtig.
    am 1. des vereinbarten Monats. Zudem muss der erste Beitrag rechtzeitig        b) Abschleppen (ab der Haustüre):
    bezahlt werden. Der erste Beitrag ist rechtzeitig bezahlt, wenn                Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
    – der Beitrag sofort bei Abschluss der Mitgliedschaft bezahlt wird;            Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.
    –	bei einer Banküberweisung der Beitrag innerhalb der in der Rechnung         Wir schleppen das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,- € durch einen
       genannten Frist bei uns eingegangen ist;                                    ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigne-
    –	im Lastschriftverfahren die Lastschrift von der Bank eingelöst wird.        ten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden
    Bei nachträglicher Zahlung beginnt der Leistungsanspruch erst ab Eingang       Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden von uns übernom-
    des Beitrags bei uns, es sei denn, das ADAC Mitglied hat die verspätete        men.
    Zahlung nicht zu vertreten.                                                    Zusätzlich transportieren wir Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertrags-
b) Die Folgebeiträge sind im Voraus zu zahlen und jeweils am 1. des Monats         partner bis zu einem Betrag von 300,- €, wenn ein Transport zusammen mit
    fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Für Schadensfälle, die nach     dem Fahrzeug nicht möglich ist. Tiere und gewerblich beförderte Waren wer-
    der in einer Mahnung genannten Frist eintreten, besteht kein Leistungs-        den nicht transportiert.
    anspruch, wenn der Beitrag nicht gezahlt ist. Spätere Beitragszahlungen        c) Bergung:
    führen nicht zu rückwirkendem Schutz.                                          Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
c) Mit dem Ende der ADAC Mitgliedschaft endet auch der Leistungsanspruch.          Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem
                                                                                   technischem Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt
3. Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall in             werden.
   Deutschland?                                                                    Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch Tie-
Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Als Pan-       re und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner. Die
ne gelten auch Ausfall der Antriebsbatterie, auf einem technischen Defekt          Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.
beruhender Kraftstoffmangel oder -verlust, verlorene oder abgebrochene
Fahrzeugschlüssel sowie Aussperren aus dem Fahrzeug. Ein Unfall liegt vor,
wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt
auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Leistungsberechtigt sind auch minderjährige
ADAC Mitglieder und minderjährige Kinder von ADAC Mitgliedern (z. B. Teil-
nehmer am begleiteten Fahren).
4. Welche Fahrzeuge sind geschützt?                                              5. Was hat das ADAC Mitglied im Schadensfall zu beachten?
a) Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeu-      a) Das ADAC Mitglied hat persönlich Anspruch auf ADAC Hilfeleistungen. Die-
   ge, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gülti-            ser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein Anspruch auf
   gen Fahrerlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar           Kostenerstattung besteht nicht.
   gestartet werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen         b) Das ADAC Mitglied hat immer ausdrücklich die Hilfe durch den ADAC anzu-
   einer Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich      fordern und sich als ADAC Mitglied auszuweisen.
   der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Park-      c) Die Angaben zum Schadensfall müssen wahrheitsgemäß und vollständig
   plätze liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar        sein und mit geeigneten Unterlagen belegt werden.
   sein. Das Gelände eines Verkehrsübungsplatzes oder eines Fahrsicherheits-
   zentrums gilt als öffentliche Straße im Sinne dieser Bestimmungen.            6. Für welche Schäden besteht kein Schutz?
b) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Ach-    Die Clubleistung ist nicht kostenfrei, wenn gleiche Leistungen auf Grund der-
   se hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als ei-      selben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätz-
   ne Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann       lich herbeigeführt werden sowie bei mehr als vier Pannenfällen pro Jahr.
   (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.
c) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Perso-      7. Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen
   nen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer)      zu erbringen?
   haben und                                                                     a) Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschä-
   –	eine Gesamtbreite von 2,55 m,                                                 digung aus anderen Verträgen beansprucht werden kann, gehen diese
   –	eine Gesamtlänge von 10 m,                                                    Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Verträgen eine Entschä-
   –	eine Höhe von 3 m sowie                                                       digung beansprucht werden kann, steht es dem ADAC Mitglied frei, wem es
   –	eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.                  den Schadensfall meldet. Meldet es den Schadensfall dem ADAC e.V. wird
   Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle             dieser im Rahmen der Bedingungen in Vorleistung treten.
   angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.                            b) Bestehen aufgrund des Schadensfalles neben der ADAC Pannen- und Un-
d) Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohn-          fallhilfeleistung für Mitglieder auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts
   mobile geschützt bis zu                                                          gegen Dritte, kann insgesamt keine Entschädigung verlangt werden, die
   –	einer Gesamtbreite von 2,55 m,                                                den Gesamtschaden übersteigt.
   –	einer Gesamtlänge von 10 m,                                                c) Als Dritte gelten nicht die ADAC Versicherung AG und die ADAC Autoversi-
   –	einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und                               cherung AG.
   –	einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg.
e) Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sicher-     8. Wie haftet der ADAC e.V.?
   gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen           Befördern wir Fahrzeuge, Gepäck oder Haustiere, haften wir wie ein Fracht-
   Personenbeförderungen, Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten           führer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB)
   (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung).                    in der zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gültigen Fassung, jedoch über
                                                                                 den gesetzlich bestimmten Höchstbetrag hinaus bis 512.000, - €.

                                                                                 Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
                                                                                 Hansastraße 19 · 80686 München · Präsident: Dr. August Markl
                                                                                 Eingetragen beim Amtsgericht München, Nr. 304 · Steuer-Nr. 143/300/01004
ADAC Beitragsordnung
 1.	Satzungsgemäß erhebt der ADAC von den Mitgliedern eine einmalige              6.	Beitragsermäßigungen sind nur nach den vorliegenden hierfür bestimm-
     Aufnahmegebühr und für 12 Monate ab Aufnahme-Monat (Beitragsperio-                ten Voraussetzungen (siehe Anhang zur Beitragsordnung) möglich und
     de) einen Mitgliedsbeitrag, der jeweils im Voraus an den ADAC zu entrich-         werden unter anteiliger Jahresbeitragsberechnung ab dem Monat ge-
     ten ist. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages setzt             währt, in welchem dem ADAC das Vorliegen der Ermäßigungsvoraus­
     die ADAC Hauptversammlung fest. Die derzeit gültigen Mitgliedschaftsta-           setzungen mitgeteilt wurde. Für zurückliegende Zeiträume werden keine
     rife sind im Anhang zur Beitragsordnung wiedergegeben. Zur Mitglieder-            Beitragsermäßigungen gewährt.
     gewinnung kann befristet Beitragsfreiheit gewährt werden.
                                                                                  	Das Mitglied ist bei gewährter Ermäßigung verpflichtet, dem ADAC das
 2.	Die Beitragsperiode berechnet sich nach vollen Kalendermonaten. Der            Entfallen der Ermäßigungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen und
     Monat, in dem der Mitgliedschaftsantrag abgegeben wird, gilt als Auf­          ab dem 01. des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Ermäßigungs­
     nahme-Monat, soweit nicht ausdrücklich ein folgender Monat als Auf­            voraussetzungen entfallen sind, den vollen Mitgliedsbeitrag (während
     nahme-Monat gewünscht wird. Für den Zugang des Mitgliedschafts­                ­einer laufenden Beitragsperiode den nach vollen Monaten berechneten
     antrags ist maßgeblich der Tag des Zugangs beim ADAC oder einem                 Anteil) zu zahlen.
     Empfangsbevollmächtigten. Wird ein ADAC Mitgliedschaftsangebot
     durch Banküberweisung angenommen, bestimmt sich der Aufnahme-Mo-              7.	In den ADAC Geschäftsstellen und ADAC Vertretungen ist beim Neuab-
     nat nach dem Tag des Zahlungseingangs.                                            schluss von Mitgliedschaften ausschließlich die Bezahlart Banklastschrift
                                                                                       möglich. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn keine Kontoverbindung
 3.	Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen. Teilzahlungen sind nur mit ausdrück­         besteht oder der Antrag auf Mitgliedschaft zurückgezogen würde, kann
     licher Zustimmung des ADAC zulässig. Folgebeiträge sind jeweils am                von dieser Regelung abgewichen werden.
     ­Ersten des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Während
      eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte. Insbesondere be-       8.	Endet wegen Tod des Mitgliedes die ADAC Mitgliedschaft vor Ablauf der
      steht für Schadensfälle, die nach der in der Mahnung genannten Frist ein         regulären Beitragsperiode, wird auf Antrag des(r) Erben der nach vollen
      treten, kein Leistungsanspruch auf ADAC Pannen- und Unfallhilfe, sowie           Monaten zu berechnende nicht verbrauchte Beitragsanteil erstattet.
      auf Leistungen, die der ADAC über Gruppenversicherungsverträge in die
      Mitgliedschaft integriert (z. B. Schutzbriefleistungen der ADAC Plus-Mit-    9.	Jede Änderung der Wohnanschrift, des Namens und bei Lastschriftver­
      gliedschaft), wenn der Beitrag nicht bezahlt ist. Spätere Beitragszahlun-        fahren der International Bank Account Number (IBAN) und des Bank
      gen führen nicht zu rückwirkenden Leistungsansprüchen.                           Identifier Code (BIC) ist unverzüglich dem ADAC Mitgliederservice –
                                                                                       (möglich auch über service@adac.de) – die ADAC InfoService-Rufnum-
	Eine Mitgliedschaft, die nicht bezahlt ist, wird spätestens nach 24 Mona-            mern oder die ADAC Geschäftsstellen) unter Angabe der Mitgliedsnum-
  ten Beitragsrückstand gestrichen, wenn sie erfolglos angemahnt wurde                 mer mitzuteilen.
  (§ 7 Abs. 2 der ADAC Satzung). Die Streichung erfolgt durch das zustän­
  dige Mitglied der ADAC Geschäftsführung. Sie wird dem Mitglied nicht            10.	Für die Beitragsfestsetzung im Rahmen von Mitgliedschaften mit Grup-
  ­bekannt gemacht.                                                                    penversicherungen sind ergänzend die hierfür bestehenden besonderen
                                                                                       Bestimmungen verbindlich, die mit den Mitgliedschaftsunterlagen über-
 4.	Für jede Mahnung fällt eine Gebühr von 3 EUR an. Bei nachfolgenden                geben werden. Die Bestimmungen können beim ADAC e.V., Mitglieder-
     Mahnungen erhöht sich der Betrag um die bereits angefallenen Mahnge-              service, Hansastraße 19, 80686 München, wie auch über adac.de, die
     bühren. Der ADAC behält sich vor, nach erfolgloser Mahnung den Beitrag            ADAC InfoService-Rufnummern oder die ADAC Geschäftsstellen angefor-
     zzgl. der aufgelaufenen Mahngebühren per Nachnahme oder Einschal-                 dert werden.
     tung eines Inkassobüros einzuziehen. Die Kosten der Nachnahme inkl. ei-
     nes pauschalen Aufwendungsersatzes in Höhe von 1,02 EUR oder die ge-         11.	Diese Beitragsordnung gilt ab 1.1.2019.
     setzlich zu erstattenden Kosten für den Inkassoservice trägt das Mitglied.

 5.	Die Aufnahmegebühr beträgt pro aufgenommenes Mitglied einmalig
     4,– €. Die Aufnahmegebühr entfällt bei der Aufnahme von abhängigen
     Mitgliedern und bei beitragsfreien Mitgliedschaften sowie, wenn im Auf­
     nahmeantrag dem ADAC die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages per
     ­Lastschrift gestattet wird.
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