Tarife und Leistungen - ADAC
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Mitgliedschaften Tarife und Leistungen ›› ADAC Mitgliedschafts-Tarife ›› ADAC Leistungsordnung/Beitragsordnung ›› Bestimmungen der ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder ›› So erreichen Sie uns! In jeder ADAC Geschäftsstelle 0 800 5 10 11 12 (Mo. - Sa.: 8 - 20 Uhr) adac.de service@adac.de ADAC e.V. NeMo/04.20/PDF Hansastraße 19 80686 München
ADAC Mitgliedschaftstarife Auszug aus dem Anhang zur Beitragsordnung: Aktuelle Tarifgruppen der ADAC Mitgliedschaft (gültig für neu abgeschlossene Mitgliedschaften ab dem 1.1.2014) Jahresbeitrag Jahresbeitrag Jahresbeitrag Plus-Mitglied- Premium-Mitglied- Mitgliedschaft in € schaft in € schaft in € Beschreibung Bezeichnung ab 01.04.2020* ab 01.04.2020* ab 01.04.2020* Erläuterungen Grundtarif BAS, PLU 54,00 94,00 139,00 Tarif für Personen ab dem 18. Geburtstag. (Haupt-Mitglied) Ermäßigte Grundtarife (Haupt-Mitglied) allgemeine SWB, JUE, 41,00 81,00 126,00 Allgemeine Ermäßigungsgründe für Personen ab dem 18. Geburtstag: Mitglieder mit Schwerbehinde- Ermäßigungs- POL, SME rung (GdB mind. 50); junge Erwachsene in Ausbildung (Schüler, Azubis, Studenten, Praktikanten, gründe Zeitsoldaten, Bundesfreiwilligendienst) ab dem 18. und bis zum 25. Geburtstag; ADAC-Hubschrauber- besatzungen (Ärzte, Sanitäter, Piloten), soweit nicht Tarif MA; Telefonisten von Autobahnmeistereien. Abhängige Mitgliedschaften zum Grundtarif 1 abhängiges PAR, JUV 25,00 35,00 50,00 Tarif für Ehepartner oder eheähnlichen Lebenspartner des Haupt-Mitglieds oder ein volljähriges Mitglied Kind des Haupt-Mitglieds oder des Partners ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Zusätzliche Voraussetzung für eheähnliche Lebenspartner: Häusliche Gemeinschaft mit Haupt-Mitglied. Die Gesamtrechnung wird an die Anschrift des Haupt-Mitgliedes gesandt. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife nach Wegfall der Voraussetzungen angeboten. 2 und mehr PAR, JUV 50,00 70,00 100,00 Tarif für Ehepartner oder eheähnlichen Lebenspartner des Haupt-Mitglieds und alle volljährigen abhängige Kinder des Haupt-Mitglieds oder des Partners ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Mitglieder Zusätzliche Voraussetzung für eheähnliche Lebenspartner: Häusliche Gemeinschaft mit Haupt-Mitglied. Die Gesamtrechnung wird an die Anschrift des Haupt-Mitgliedes gesandt. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife nach Wegfall der Voraussetzungen angeboten. Minderjährige KIN 0,00 0,00 0,00 Tarif für alle minderjährigen Kinder des Haupt-Mitglieds und des Ehe- und/oder eheähnlichen Kinder Lebenspartners. Es handelt sich um eine außerordentliche Mitgliedschaft. Mit dem 18. Geburtstag wird automatisch in einen bedarfsgerechten Folgetarife umgestellt. Sonstige Tarife young E17 0,00 Tarif gilt für Mitglieder mit geringer Fahrleistung, die am Begleiteten Fahren teilnehmen. Die driver-Mitglied- Mitglieder haben maximal ein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug und eine jährliche schaft Fahrleistung von ca. 6.000 km. Es handelt sich um eine außerordentliche Mitgliedschaft. Der Tarif ist beitragsfrei und wird mit dem 18. Geburtstag automatisch auf einen beitragsfreien young driver-Tarif umgestellt. young EN2, EN4; 0,00 Tarif gilt für Mitglieder mit geringer Fahrleistung ab dem 18. Geburtstag, die maximal 12 Monate driver-Mitglied- EC2, EC4, FJ1 ihren Führerschein besitzen oder die sich in der Aus- oder Weiterbildung/ Studium/ Praktikum schaft befinden. Die Mitglieder haben maximal ein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug und eine jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km. Dieser Tarif ist beitragsfrei und ein Jahr gültig. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife angeboten. young E2 29,00 Tarif für Mitglieder mit geringer Fahrleistung ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Er gilt für driver-Mitglied- Fahranfänger. Die Mitglieder haben maximal ein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug und schaft eine jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife angeboten. young R1, R2 29,00 Tarif für Mitglieder, die gerne verreisen, ab dem 18. und bis zum 23. Geburtstag. Die Mitglieder traveller-Mit- haben kein eigenes auf sie zugelassenes Fahrzeug. Die jährliche Fahrleistung mit fremden gliedschaft Fahrzeugen beträgt ca. 1.000 km. Daher erhalten sie personenbezogene Leistungen im Rahmen einer Gruppenversicherung auf ihren Reisen. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife angeboten. starter-Mitglied- J1 0,00 Tarif für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Die Mitgliedschaft endet automatisch schaft (0 bis 18 mit Ablauf des Monats, in welchem das Mitglied seinen 18. Geburtstag hat. Es handelt sich um Jahre) eine außerordentliche Mitgliedschaft. Der Tarif ist beitragsfrei und wird mit dem 18. Geburtstag automatisch auf einen beitragsfreien young driver-Tarif umgestellt. Firmen-Mitglied- A2 54,00 Für juristische Personen, Gewerbetreibende und Freiberufler (z.B. Einzelunternehmen, schaft Gesellschafter, Vereine, Verbände, Taxiunternehmer, Rechtsanwaltskanzleien, usw.) sowie Behörden. Es muss eine begünstigte Person mit Vor-, Familiennamen und Geburtsdatum benannt und eingetragen werden. * Abweichungen bei Aktionstarifen möglich
ADAC Leistungsordnung Der Club gewährt seinen Mitgliedern individuelle und allgemeine Leistungen b) ADAC Unfall-Rechtshilfe AUSLAND gemäß folgenden Festlegungen: Das ADAC Premium-Mitglied benötigt Hilfe bei der Schadensabwicklung nach einem Kraftfahrzeugunfall im Ausland. Der ADAC e.V. kann die au- 1. ADAC Hilfe im Notfall ßergerichtliche Schadensabwicklung in geeigneten Fällen kostenlos durch seine ADAC Clubjuristen übernehmen. Ansonsten vermittelt der 1.1 Hilfeleistungen für ADAC Mitglieder ADAC e.V. auf Wunsch einen Rechtsanwalt und übernimmt die Korres- Die Mitglieder haben beim Führen eines Kraftfahrzeugs Anspruch auf pondenz mit diesem. Wenn die Schadensabwicklung durch einen Rechts- Pannen- oder Unfallhilfe, Abschleppen oder Bergung gemäß den näheren anwalt vom ADAC Premium-Mitglied bezahlt werden muss, kann der Bestimmungen der ADAC-Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder. ADAC e.V. einen Zuschuss bis zu 1.000 € gewähren. 1.2 Zusätzliche Leistungen für ADAC Plus-Mitglieder mit Wohnsitz c) Rechtsberatung im Ausland innerhalb der EU / EWR Das ADAC Premium-Mitglied benötigt eine erste Rechtsberatung bei einer mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfrage. Der a) Schutzbriefleistungen, Auslands-Krankenschutz-Leistungen, ADAC e.V. vermittelt einen Rechtsanwalt. Wenn die Rechtsberatung vom Kreditleistungen, Unfall-Sofortleistung, Auslandsreise-Haftpflicht- ADAC Premium-Mitglied bezahlt werden muss, kann der ADAC e.V. einen Leistungen und Reise-Vertrags-Rechtsschutz Zuschuss bis zu 200 € gewähren. Der ADAC e.V. hat zu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder einen Gruppen- versicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG, 81362 München d) Überprüfung von Versicherungsschreiben nach Verkehrsunfall abgeschlossen, bei der das Haupt-Mitglied der ADAC Plus-Mitgliedschaft Das ADAC Premium-Mitglied benötigt Hilfe bei der Einschätzung von Leistungsansprüche direkt geltend machen kann. Es gelten hierfür die Versicherungs-schreiben im Rahmen der Schadensabwicklung seines Ver- Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die kehrsunfalls in Deutschland. Der ADAC e.V. kann Schreiben der eigenen ADAC Plus-Mitgliedschaft. oder der gegnerischen Versicherung kostenfrei durch seine ADAC Clubju- risten bewerten, zum weiteren Vorgehen beraten und bei Bedarf Formu- b) ADAC Unfall-Rechtshilfe AUSLAND lierungshilfen erstellen. Eine anwaltliche Vertretung ist von der Leistung Das ADAC Plus-Mitglied benötigt Hilfe bei der Schadensabwicklung nach nicht umfasst. einem Kraftfahrzeugunfall im Ausland. Der ADAC e.V. kann die außerge- richtliche Schadensabwicklung in geeigneten Fällen kostenlos durch sei- 1.4 ADAC Unfall-Notruf 24 ne ADAC Clubjuristen übernehmen. Ansonsten vermittelt der ADAC e.V. Das ADAC Mitglied benötigt Informationen und Hilfe nach einem Kraft- auf Wunsch einen Rechtsanwalt und übernimmt die Korrespondenz mit fahrzeugunfall im In- oder Ausland. Der ADAC e.V. unterstützt das Mit- diesem. Wenn die Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt vom glied bei der Organisation der nötigen Hilfsmaßnahmen und berät ADAC Plus-Mitglied bezahlt werden muss, kann der ADAC e.V. einen Zu- telefonisch zum richtigen Verhalten am Unfallort. Zusätzlich erfolgt im schuss bis zu 1.000 € gewähren. Bedarfsfall eine kostenfreie rechtliche Beratung durch die Clubjuristen. Auf Wunsch vermittelt der ADAC e.V. auch einen Rechtsanwalt für die Un- c) Rechtsberatung im Ausland fallabwicklung. Das ADAC Plus-Mitglied benötigt eine erste Rechtsberatung bei einer mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfrage. Der ADAC e.V. 1.5 ADAC Notruf vermittelt einen Rechtsanwalt. Wenn die Rechtsberatung vom ADAC ADAC Mitgliedern steht bei Erkrankung und Verletzung, im Ausland zu- Plus-Mitglied bezahlt werden muss, kann der ADAC e.V. einen Zuschuss sätzlich auch bei Fahrzeugschaden, der ADAC Notruf München sowie ein bis zu 52 € gewähren. deutschsprachiger ADAC Auslands-Notruf zur Organisation vor Ort benö- tigter Hilfe zur Verfügung. 1.3 Zusätzliche Leistungen für ADAC Premium-Mitglieder mit Wohnsitz innerhalb der EU / EWR a) Schutzbriefleistungen, Auslands-Krankenschutz-Leistungen, Kreditleistungen, Unfall-Leistungen, Auslandsreise-Haftpflicht- Leistungen und Reise-Vertrags-Rechtsschutz Der ADAC e.V. hat zu Gunsten der ADAC Premium-Mitglieder einen Grup- penversicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG, 81362 München abgeschlossen, bei der das Haupt-Mitglied der ADAC Premium-Mitglied- schaft Leistungsansprüche direkt geltend machen kann. Es gelten hierfür die Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Premium-Mitgliedschaft.
2. Rechtsberatung durch ADAC Vertragsanwälte oder Clubjuristen 6. adac.de und Clubzeitschrift ADAC Mitglieder können im Rahmen von Satzung und Zweck des Clubs Die Internetseite des Clubs (www.adac.de) enthält die verbindlichen Re- ein erstes Beratungsgespräch durch einen ADAC Vertragsanwalt oder gelungen zu allen Angelegenheiten der Mitgliedschaft. ADAC Mitglieder eine Beratung durch einen Clubjuristen erhalten. Eine anwaltliche Vertre- können außerdem eine Clubzeitschrift als gedruckte Ausgabe unter ande- tung ist davon nicht umfasst. rem in einer ADAC Geschäftsstelle abholen oder als elektronische Ausga- be beziehen. 3. ADAC Technikberatung ADAC Mitglieder erhalten zu technischen Fragen rund ums Auto (Test und 7. Ergänzende Serviceleistungen Technik, Kfz und Umwelt) aktuelle, fachliche Informationen und Bera- Zu allgemein interessierenden weitergehenden Fragen rund um die Mo- tung. bilität bieten der ADAC bzw. die ADAC Regionalclubs seinen Mitgliedern umfangreiche ergänzende Serviceleistungen, insbesondere fachliche 4. ADAC Verkehrsberatung Beratung, auch zu Versicherungsfragen an. Mitglieder-spezifische Pro- Zu Fragen über den Verkehr (Auto und Verkehr, Verkehrssicherheit, Fahr- dukte und Dienstleistungen ergänzen zusammen mit Einkaufsvorteilen, sicherheit, Verkehr und Umwelt) bietet der ADAC aktuelle clubpolitische die Dritte u. a. im Rahmen des nationalen und internationalen ADAC Vor- und verkehrsnetzbezogene Information und Beratung an. teilsprogramms speziell ADAC Mitgliedern einräumen, die umfangreiche Leistungspalette für ADAC Mitglieder. Informationen zu den aktuellen 5. ADAC Tourismusberatung Serviceleistungen und Clubvorteilen erhalten ADAC Mitglieder in den Zu Fragen über Urlaub und Reise im In- und Ausland bietet der ADAC all- ADAC Geschäftsstellen oder über die ADAC Medien (Telefonservice-Ruf- gemeine Informationen und aktuelle Testergebnisse an. nummer, Clubzeitschrift, Internetportal). 5.1 ADAC Tourset 8. Schlussbestimmungen ADAC Mitglieder erhalten für die wichtigsten Urlaubsländer ein für sie Der ADAC behält sich für die einzelnen in dieser Leistungsordnung zuge- individuell zusammengestelltes Informationspaket, auf Wunsch mit indi- sagten Clubleistungen vor, sie im Einzelfall wegen nicht bestimmungsge- vidueller Routenempfehlung. mäßer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme oder bei Missbrauch der Mitgliedskarte abzulehnen, sowie nach vorheriger Ankündigung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Diese Leistungsordnung ist gültig ab 1. April 2020.
ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder Stand: 1.4.2020 1. Wann beginnt und endet die ADAC Mitgliedschaft? a) Pannen- oder Unfallhilfe (ab der Haustüre): a) Die ADAC Mitgliedschaft beginnt im Monat des Eingangs und der Annahme Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in des Mitgliedschaftsantrags, sofern nicht ein späterer Beginn ausdrücklich Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit. vereinbart ist. Wir helfen am Schadenort durch einen ADAC Straßenwachtfahrer oder bis zu b) Die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft kann nur zum Schluss der Beitrags einem Betrag von 300,- € (einschließlich An- und Abfahrt sowie der mitge- periode mit vierteljährlicher Frist erfolgen und ist in Textform zu erklären. führten Kleinmaterialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die techni- sche Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Soweit in Deutschland zur Wieder- 2. Wann beginnt und endet der Leistungsanspruch und wann muss herstellung der technischen Fahrbereitschaft der Einbau eines Ersatzteils er- der Beitrag bezahlt werden? forderlich ist und dieses durch den ADAC Straßenwachtfahrer oder einen a) Der Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang des Mit- ADAC Vertragspartner bereits mitgeführt wird, erfolgt als Serviceleistung der gliedschaftsantrags, wenn die Annahme tatsächlich erfolgt und kein späte- Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich. Vom ADAC Straßen- rer Beginn der Mitgliedschaft vereinbart wurde. Wurde ein späterer Beginn wachtfahrer oder ADAC Vertragspartner nachgefüllter Kraftstoff ist kosten- der Mitgliedschaft vereinbart, beginnt der Leistungsanspruch um 0.00 Uhr pflichtig. am 1. des vereinbarten Monats. Zudem muss der erste Beitrag rechtzeitig b) Abschleppen (ab der Haustüre): bezahlt werden. Der erste Beitrag ist rechtzeitig bezahlt, wenn Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in – der Beitrag sofort bei Abschluss der Mitgliedschaft bezahlt wird; Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit. – bei einer Banküberweisung der Beitrag innerhalb der in der Rechnung Wir schleppen das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,- € durch einen genannten Frist bei uns eingegangen ist; ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigne- – im Lastschriftverfahren die Lastschrift von der Bank eingelöst wird. ten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Bei nachträglicher Zahlung beginnt der Leistungsanspruch erst ab Eingang Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden von uns übernom- des Beitrags bei uns, es sei denn, das ADAC Mitglied hat die verspätete men. Zahlung nicht zu vertreten. Zusätzlich transportieren wir Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertrags- b) Die Folgebeiträge sind im Voraus zu zahlen und jeweils am 1. des Monats partner bis zu einem Betrag von 300,- €, wenn ein Transport zusammen mit fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Für Schadensfälle, die nach dem Fahrzeug nicht möglich ist. Tiere und gewerblich beförderte Waren wer- der in einer Mahnung genannten Frist eintreten, besteht kein Leistungs- den nicht transportiert. anspruch, wenn der Beitrag nicht gezahlt ist. Spätere Beitragszahlungen c) Bergung: führen nicht zu rückwirkendem Schutz. Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in c) Mit dem Ende der ADAC Mitgliedschaft endet auch der Leistungsanspruch. Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischem Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt 3. Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall in werden. Deutschland? Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch Tie- Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Als Pan- re und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner. Die ne gelten auch Ausfall der Antriebsbatterie, auf einem technischen Defekt Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt. beruhender Kraftstoffmangel oder -verlust, verlorene oder abgebrochene Fahrzeugschlüssel sowie Aussperren aus dem Fahrzeug. Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Leistungsberechtigt sind auch minderjährige ADAC Mitglieder und minderjährige Kinder von ADAC Mitgliedern (z. B. Teil- nehmer am begleiteten Fahren).
4. Welche Fahrzeuge sind geschützt? 5. Was hat das ADAC Mitglied im Schadensfall zu beachten? a) Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeu- a) Das ADAC Mitglied hat persönlich Anspruch auf ADAC Hilfeleistungen. Die- ge, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gülti- ser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein Anspruch auf gen Fahrerlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar Kostenerstattung besteht nicht. gestartet werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen b) Das ADAC Mitglied hat immer ausdrücklich die Hilfe durch den ADAC anzu- einer Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich fordern und sich als ADAC Mitglied auszuweisen. der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Park- c) Die Angaben zum Schadensfall müssen wahrheitsgemäß und vollständig plätze liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein und mit geeigneten Unterlagen belegt werden. sein. Das Gelände eines Verkehrsübungsplatzes oder eines Fahrsicherheits- zentrums gilt als öffentliche Straße im Sinne dieser Bestimmungen. 6. Für welche Schäden besteht kein Schutz? b) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Ach- Die Clubleistung ist nicht kostenfrei, wenn gleiche Leistungen auf Grund der- se hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als ei- selben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätz- ne Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann lich herbeigeführt werden sowie bei mehr als vier Pannenfällen pro Jahr. (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt. c) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Perso- 7. Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen nen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) zu erbringen? haben und a) Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschä- – eine Gesamtbreite von 2,55 m, digung aus anderen Verträgen beansprucht werden kann, gehen diese – eine Gesamtlänge von 10 m, Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Verträgen eine Entschä- – eine Höhe von 3 m sowie digung beansprucht werden kann, steht es dem ADAC Mitglied frei, wem es – eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. den Schadensfall meldet. Meldet es den Schadensfall dem ADAC e.V. wird Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle dieser im Rahmen der Bedingungen in Vorleistung treten. angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung. b) Bestehen aufgrund des Schadensfalles neben der ADAC Pannen- und Un- d) Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohn- fallhilfeleistung für Mitglieder auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts mobile geschützt bis zu gegen Dritte, kann insgesamt keine Entschädigung verlangt werden, die – einer Gesamtbreite von 2,55 m, den Gesamtschaden übersteigt. – einer Gesamtlänge von 10 m, c) Als Dritte gelten nicht die ADAC Versicherung AG und die ADAC Autoversi- – einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und cherung AG. – einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg. e) Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sicher- 8. Wie haftet der ADAC e.V.? gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen Befördern wir Fahrzeuge, Gepäck oder Haustiere, haften wir wie ein Fracht- Personenbeförderungen, Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten führer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung). in der zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gültigen Fassung, jedoch über den gesetzlich bestimmten Höchstbetrag hinaus bis 512.000, - €. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. Hansastraße 19 · 80686 München · Präsident: Dr. August Markl Eingetragen beim Amtsgericht München, Nr. 304 · Steuer-Nr. 143/300/01004
ADAC Beitragsordnung 1. Satzungsgemäß erhebt der ADAC von den Mitgliedern eine einmalige 6. Beitragsermäßigungen sind nur nach den vorliegenden hierfür bestimm- Aufnahmegebühr und für 12 Monate ab Aufnahme-Monat (Beitragsperio- ten Voraussetzungen (siehe Anhang zur Beitragsordnung) möglich und de) einen Mitgliedsbeitrag, der jeweils im Voraus an den ADAC zu entrich- werden unter anteiliger Jahresbeitragsberechnung ab dem Monat ge- ten ist. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages setzt währt, in welchem dem ADAC das Vorliegen der Ermäßigungsvoraus die ADAC Hauptversammlung fest. Die derzeit gültigen Mitgliedschaftsta- setzungen mitgeteilt wurde. Für zurückliegende Zeiträume werden keine rife sind im Anhang zur Beitragsordnung wiedergegeben. Zur Mitglieder- Beitragsermäßigungen gewährt. gewinnung kann befristet Beitragsfreiheit gewährt werden. Das Mitglied ist bei gewährter Ermäßigung verpflichtet, dem ADAC das 2. Die Beitragsperiode berechnet sich nach vollen Kalendermonaten. Der Entfallen der Ermäßigungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen und Monat, in dem der Mitgliedschaftsantrag abgegeben wird, gilt als Auf ab dem 01. des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Ermäßigungs nahme-Monat, soweit nicht ausdrücklich ein folgender Monat als Auf voraussetzungen entfallen sind, den vollen Mitgliedsbeitrag (während nahme-Monat gewünscht wird. Für den Zugang des Mitgliedschafts einer laufenden Beitragsperiode den nach vollen Monaten berechneten antrags ist maßgeblich der Tag des Zugangs beim ADAC oder einem Anteil) zu zahlen. Empfangsbevollmächtigten. Wird ein ADAC Mitgliedschaftsangebot durch Banküberweisung angenommen, bestimmt sich der Aufnahme-Mo- 7. In den ADAC Geschäftsstellen und ADAC Vertretungen ist beim Neuab- nat nach dem Tag des Zahlungseingangs. schluss von Mitgliedschaften ausschließlich die Bezahlart Banklastschrift möglich. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn keine Kontoverbindung 3. Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen. Teilzahlungen sind nur mit ausdrück besteht oder der Antrag auf Mitgliedschaft zurückgezogen würde, kann licher Zustimmung des ADAC zulässig. Folgebeiträge sind jeweils am von dieser Regelung abgewichen werden. Ersten des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Während eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte. Insbesondere be- 8. Endet wegen Tod des Mitgliedes die ADAC Mitgliedschaft vor Ablauf der steht für Schadensfälle, die nach der in der Mahnung genannten Frist ein regulären Beitragsperiode, wird auf Antrag des(r) Erben der nach vollen treten, kein Leistungsanspruch auf ADAC Pannen- und Unfallhilfe, sowie Monaten zu berechnende nicht verbrauchte Beitragsanteil erstattet. auf Leistungen, die der ADAC über Gruppenversicherungsverträge in die Mitgliedschaft integriert (z. B. Schutzbriefleistungen der ADAC Plus-Mit- 9. Jede Änderung der Wohnanschrift, des Namens und bei Lastschriftver gliedschaft), wenn der Beitrag nicht bezahlt ist. Spätere Beitragszahlun- fahren der International Bank Account Number (IBAN) und des Bank gen führen nicht zu rückwirkenden Leistungsansprüchen. Identifier Code (BIC) ist unverzüglich dem ADAC Mitgliederservice – (möglich auch über service@adac.de) – die ADAC InfoService-Rufnum- Eine Mitgliedschaft, die nicht bezahlt ist, wird spätestens nach 24 Mona- mern oder die ADAC Geschäftsstellen) unter Angabe der Mitgliedsnum- ten Beitragsrückstand gestrichen, wenn sie erfolglos angemahnt wurde mer mitzuteilen. (§ 7 Abs. 2 der ADAC Satzung). Die Streichung erfolgt durch das zustän dige Mitglied der ADAC Geschäftsführung. Sie wird dem Mitglied nicht 10. Für die Beitragsfestsetzung im Rahmen von Mitgliedschaften mit Grup- bekannt gemacht. penversicherungen sind ergänzend die hierfür bestehenden besonderen Bestimmungen verbindlich, die mit den Mitgliedschaftsunterlagen über- 4. Für jede Mahnung fällt eine Gebühr von 3 EUR an. Bei nachfolgenden geben werden. Die Bestimmungen können beim ADAC e.V., Mitglieder- Mahnungen erhöht sich der Betrag um die bereits angefallenen Mahnge- service, Hansastraße 19, 80686 München, wie auch über adac.de, die bühren. Der ADAC behält sich vor, nach erfolgloser Mahnung den Beitrag ADAC InfoService-Rufnummern oder die ADAC Geschäftsstellen angefor- zzgl. der aufgelaufenen Mahngebühren per Nachnahme oder Einschal- dert werden. tung eines Inkassobüros einzuziehen. Die Kosten der Nachnahme inkl. ei- nes pauschalen Aufwendungsersatzes in Höhe von 1,02 EUR oder die ge- 11. Diese Beitragsordnung gilt ab 1.1.2019. setzlich zu erstattenden Kosten für den Inkassoservice trägt das Mitglied. 5. Die Aufnahmegebühr beträgt pro aufgenommenes Mitglied einmalig 4,– €. Die Aufnahmegebühr entfällt bei der Aufnahme von abhängigen Mitgliedern und bei beitragsfreien Mitgliedschaften sowie, wenn im Auf nahmeantrag dem ADAC die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages per Lastschrift gestattet wird.
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