Regionaler Strukturplan Gesundheit - Kärnten 2020 - Im Auftrag des Kärntner Gesundheitsfonds - EPIG

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Regionaler Strukturplan Gesundheit - Kärnten 2020 - Im Auftrag des Kärntner Gesundheitsfonds - EPIG
Regionaler Strukturplan Gesundheit
 – Kärnten 2020
 korrigierte Version vom 6.11.2015

 Im Auftrag des Kärntner Gesundheitsfonds
HEALTH – Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften
JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft
Neue Stiftingtalstraße 2, A-8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 876 4000
FAX: +43 (0)316 876 9 4000
www.joanneum.at/health
mailto: health@joanneum.at
Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten
 Inhalt

 INHALTSVERZEICHNIS

 Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................... 4
 Abbildungsverzeichnis............................................................................................................................................. 6
 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 6
 Glossar .................................................................................................................................................................... 7
 1 Executive Summary ......................................................................................................................................... 11
 1.1 Einleitung ................................................................................................................................................ 11
 1.2 Planungsgrundsätze und Methoden ....................................................................................................... 11
 1.3 SOLL-Konzeption für 2020....................................................................................................................... 12
 2 Einleitung ......................................................................................................................................................... 15
 2.1 Auftragsklärung ....................................................................................................................................... 15
 2.2 Allgemeine Feststellungen ...................................................................................................................... 15
 2.3 Begriffsbestimmungen ............................................................................................................................ 16
 2.4 Berichtsstruktur ...................................................................................................................................... 19
 3 Versorgungsfeld Kärnten ................................................................................................................................. 20
 3.1 Geografie................................................................................................................................................. 20
 3.2 Topografie ............................................................................................................................................... 21
 3.3 Demografie ............................................................................................................................................. 21
 4 akutstationäre Versorgung .............................................................................................................................. 23
 4.1 Planungsgrundlagen................................................................................................................................ 23
 4.2 Methode ................................................................................................................................................. 23
 4.3 Stationäre Akutversorgung – IST 2012 .................................................................................................... 28
 5 ambulante Versorgung .................................................................................................................................... 35
 5.1 Zielvorstellungen und Planungsgrundsätze ............................................................................................ 35
 5.2 Planungsgrundlagen................................................................................................................................ 36
 5.3 Methodik ................................................................................................................................................. 37
 5.4 Fachspezifische Ergebnisdarstellung....................................................................................................... 39
 5.5 Primary Health Care (PHC) ...................................................................................................................... 45
 6 Medizinisch-technische Großgeräte ................................................................................................................ 47
 6.1 Grundlagen ............................................................................................................................................. 47
 6.2 Bestehende Versorgungsstruktur ........................................................................................................... 48
 6.3 Methode ................................................................................................................................................. 48
 6.4 SOLL-Situation für 2020 .......................................................................................................................... 49
 7 Hämodialyse .................................................................................................................................................... 52
 7.1 Analyse der IST-Situation ........................................................................................................................ 52
 7.2 Rahmen der Planung ............................................................................................................................... 53
 7.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................................................. 54
 7.4 SOLL-Struktur 2020 ................................................................................................................................. 55
 7.5 Begleitende Anmerkungen ..................................................................................................................... 56
 8 Palliativversorgung .......................................................................................................................................... 58
 8.1 Definitionen und Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 58
 8.2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ........................................................................................ 60
 8.3 Aktuelle Versorgungssituation ................................................................................................................ 61
 8.4 SOLL-Situation, 2020 ............................................................................................................................... 62
 9 psychosoziale Versorgung ............................................................................................................................... 66

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Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten
 Inhalt

 9.1 IST – Situation ......................................................................................................................................... 66
 9.2 SOLL – Strukturen für 2020 ..................................................................................................................... 71
 10 Referenzen ...................................................................................................................................................... 79
 11 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 ...................................................................................... 81
 11.1 Kärnten Gesamt ...................................................................................................................................... 81
 11.2 Versorgungsregion 21 – Kärnten-Ost ...................................................................................................... 83
 11.3 Versorgungsregion 22 – Kärnten-West ................................................................................................... 85
 11.4 Akutstationärer Versorgungsbereich – Standortspezifische Darstellung ............................................... 87
 11.5 Ambulanter Versorgungsbereich – §2 Planstellenstruktur je politischer Bezirk .................................... 97

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 Inhalt

 ABBILDUNGSVERZEICHNIS

 Abbildung 1: Versorgungsregionen, Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung ............................................... 20
 Abbildung 2: Grundsatz des Kalkulationsalgorithmus .......................................................................................... 25
 Abbildung 3: quantitative Entwicklung der Optionen der Nierenersatztherapie in Kärnten, 2001-2012 ............ 53

 TABELLENVERZEICHNIS
 Tabelle 1: SOLL-Situation COR, STR, ECT und PET; *betrieben vom Klinikum Klagenfurt ..................................... 50
 Tabelle 2: standortspezifische SOLL-Struktur CT und MR, 2020; .......................................................................... 51
 Tabelle 3: SOLL 2020 an Hämodialyseplätzen, quantitativ und standortspezifisch .............................................. 56
 Tabelle 4: Bausteine der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung ................................................................ 60
 Tabelle 5: SOLL-Struktur Palliativversorgung ........................................................................................................ 63
 Tabelle 6: Vorschlag Personalausstattung Palliativversorgung ............................................................................. 64
 Tabelle 7: Personalzahlen je 10.000 Einwohner für psychosoziale Beratungsstellen und Ambulatorien ............ 76
 Tabelle 8: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für Erwachsenenpsychiatrie............ 77
 Tabelle 9: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für KJP; ............................................ 78

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 GLOSSAR

 Allgemeine Abkürzungen
A Abteilung
AEE ambulante Erstversorgungseinheit
AG/R Akutgeriatrie/Remobilisation
Art. Artikel
ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
B stationäre Betten
BGK Bundesgesundheitskommission
BHB Barmherzige Brüder
BKK Betriebskrankenkasse
BL Bundesland
BMZmin,max Bettenmessziffer (Minimum, Maximum)
BRZ Brustzentrum
BTage Belagstage
BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
B-VG Bundesverfassungsgesetz
bzw. beziehungsweise
COR-DSA Coronarangiographische Arbeitsplätze, Digitale Subtraktions-Angiographieanlage
CT Computertomographie(gerät)
D Department
DGKP Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson
DIAG Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitswesen
DS Diplomierte Sozialhilfe
dTK dislozierte Tagesklinik
dWK dislozierte Wochenklinik
ECT Emissions-Computer-Tomographiegeräte
EV Erstversorgung
EW Einwohnerinnen und Einwohner
FA Fachabteilung
FOKO Folgekosten (Datensatz)
GEM Abteilung mit gemischtem Belag
GÖG Gesundheit Österreich GmbH
GSBG Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz
GZ Geschäftszahl
HH Heimhilfe
idF in der Fassung
IFB Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten

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inkl. inklusive
INT-E Betten der Intensivpflege für Erwachsene
INT-K Betten der Intensivpflege für Kinder
KA Krankenanstalt
KABEG Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG
KAKuG Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse
KH Krankenhaus
LDF Leistungsdiagnosen-Fall
LGBl. Landesgesetzblatt
LKF Leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierung
LKH Landeskrankenhaus
MBZ Mindestbettenzahl
MPT Mobiles Palliativteam
MR Magnetresonanztomographie(gerät)
NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques
ÖBIG Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
ÖROK Österreichische Raumordnungskonferenz
ÖSG Österreichischer Strukturplan Gesundheit
Pat. Patientinnen und Patienten
PET Positronen-Emissions-Computertomographie
PH Pflegehilfe
PKD Palliativkonsiliardienst
PRIKRAF Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds
PS stationäre Palliativbetten
PVA Pensionsversicherungsanstalt
RCU Respiratory Care Unit
rel. KHH relative Krankenhaushäufigkeit
rel. VWD relative Verweildauer
RFD Relative Frequenzdichte
RFZ Referenzzentrum
RNS Remobilisation und Nachsorge
S Schwerpunkt
SD Satellitendepartment
SHA Sonderheilanstalt
SKA Sonderkrankenanstalt
SMP Sozialmedizinischer Pflegedienst
SPECT Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie(gerät)
STR Strahlentherapiegerät
SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern
SVE Standardversorgungseinheit
TA Terminambulanz

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Ü/I Überwachungseinheit/Intensivbehandlungseinheit
UKH Unfallkrankenhaus
v.a. vor allem
VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
vgl. vergleiche
VR Versorgungsregion
VZ Versorgungszone
VZÄ Vollzeitäquivalent
z.B. zum Beispiel
ZAE Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit

 Medizinische Fachrichtungen
AN Anästhesie
AU Augenheilkunde
CH Allgemeinchirurgie
DER Dermatologie
GAS Gastroenterologie
GEB Geburtshilfe
GGH Gynäkologie und Geburtshilfe
GYN Gynäkologie
HNO Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
IM Innere Medizin
KCH Kinderchirurgie
KI Kinderheilkunde
KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie
MKG Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
NC Neurochirurgie
NEU Neurologie
OR Orthopädie
PAL Palliativmedizin
PCH Plastische Chirurgie
PSO-E Psychosomatik - Erwachsene
PSO-K Psychosomatik - Kinder
PSY Psychiatrie
PUL Pulmologie
SRN Strahlentherapie
UC Unfallchirurgie
URO Urologie

 Bezirke in Kärnten
FE Feldkirchen
HE Hermagor
K Klagenfurt (Stadt)

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KL Klagenfurt-Land
SP Spittal/Drau
SV St. Veit/Glan
WO Wolfsberg
VI Villach (Stadt)
VL Villach-Land
VK Völkermarkt

 Versorgungsregionen in Kärnten
VR 21 Versorgungsregion 21 - Ostkärnten
 Bezirke: Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Feldkirchen, St. Veit/Glan, Völkermarkt, Wolfsberg

VR 22 Versorgungsregion 22 - Westkärnten
 Bezirke: Hermagor, Spittal/Drau, Villach, Villach-Land

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 Executive Summary

 1 EXECUTIVE SUMMARY

 1.1 Einleitung
 Das Institut HEALTH – Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften der JOANNEUM
 RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH wurde vom Kärntner Gesundheitsfonds mit der Durchfüh-
 rung der Analyse- und Planungsarbeiten für den Regionalen Strukturplan Gesundheit 2020 für das
 Land Kärnten beauftragt. Die Planungsinhalte umfassen dabei den akutstationären Versorgungsbe-
 reich, den gesamten ambulanten Versorgungsbereich (spitalsambulant, niedergelassen mit und ohne
 §2-Kassenvertrag, Ambulatorien), die ambulante Hämodialyseversorgung, die Versorgung mit medi-
 zinisch-technischen Großgeräten sowie die gesamte psychosoziale Versorgung. Darüber hinaus war
 die mobile Palliativversorgung zu planen. Für jeden dieser Themenbereiche war eine Darstellung der
 Ist-Situation sowohl in struktureller Hinsicht als auch mit Bezug auf das Leistungsgeschehen abzubil-
 den und daraus die Soll-Struktur abzuleiten. Planungshorizont ist das Jahr 2020.

 1.2 Planungsgrundsätze und Methoden
 Die wesentlichen Grundsätze der Planung entsprechen den Vorgaben des ÖSG 2012, der den
 Rahmen der Planung bildet sowie jenen der Gesundheitsreform auf Bundesebene und den Festle-
 gungen der Landeszielsteuerung. Diese sind die Sicherstellung einer bestmöglich erreichbaren, be-
 darfsgerechten, qualitativ sinnvollen und hochwertigen, effizienten und effektiven sowie regional
 gleichwertigen Versorgung. Ziele der Planungsfestlegungen sind die Entlastung vollstationärer Struk-
 turen und die Forcierung tagesklinischer und tagesstrukturierender Leistungsangebote sowie der
 Ausbau des ambulanten Versorgungsangebots. Es wurden überregionale Versorgungsströme berück-
 sichtigt und es wurde das gesamte Versorgungsangebot im Sinne eines integrierten Ansatzes als inei-
 nandergreifendes und aufeinander abgestimmtes System betrachtet.

 Die Vorgehensweise beruht auf einer quantitativen Analyse des tatsächlichen Leistungsgesche-
 henes je Sektor mit detaillierten Betrachtungen zu Inanspruchnahme und Leistungserbringung, wofür
 viele Indikatoren berechnet wurden. Dafür standen anonymisierte Rohdaten aus den betreffenden
 Verrechnungssystemen zur Verfügung. Die prognostischen Abschätzungen beruhen auf demografi-
 schen Entwicklungsfaktoren und verschiedenen Anpassungsschritten zu den einzelnen Parametern.
 Dies geschah anhand von datengetriebenen Normierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gespeist aus
 dem tatsächlichen regionalen Leistungsgeschehen entnommenen Benchmarks. Die theoretischen
 quantitativen Planungsaussagen wurden in der Folge regionalen Spezifika, standortbezogenen Be-
 sonderheiten und Erreichbarkeitsbetrachtungen unterzogen und qualitativ definiert. In manchen
 Planungsbereichen erfolgte die Festlegung unmittelbar durch qualitative Überlegungen.

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 Executive Summary

 1.3 SOLL-Konzeption für 2020
 1.3.1 Akutstationäre Versorgung
 Die wesentlichsten Entwicklungen im akutstationären Versorgungsbereich, die durch diesen RSG
 unter der Prämisse der Standortgarantie vorgeschlagen werden, sind eine klare Festlegung der Rollen
 der einzelnen Krankenanstalten. Der Plan sieht außerdem eine enge Zusammenarbeit des UKH Kla-
 genfurt mit dem Klinikum vor. Zudem wird die Rollen- und Aufgabenverteilung in der onkologischen
 Versorgung im Sinne eines abgestuften Modells klar festgelegt. Gleiches gilt in der neonatologischen
 Versorgung.

 Auf Fachebene werden entsprechend der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung insbesondere die
 Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie interdisziplinär geplant und mit einer Ausnahme auch so aus-
 gewiesen. Auch in den Fachbereichen Chirurgie und Innere Medizin wird die neue Ärzte-
 Ausbildungsordnung berücksichtigt. Es werden an zwei Standorten chirurgische Abteilungen in redu-
 zierte Organisationsformen (dislozierte Tages- und Wochenkliniken) umgewandelt, an einem Stand-
 ort wird die Abteilung für Innere Medizin aufgelassen. Es kommt zu einer Dezentralisierung in den
 Bereichen der geriatrischen und der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und zu ei-
 ner Stärkung im Bereich der Neurologie. Die Zahl der tagesklinischen Betten wird in etwa verdoppelt
 und zugleich werden neue tagesklinische Angebote an mehreren Standorten geschaffen. Dabei soll
 auch die VR 22 besser als bisher fachlich abgedeckt werden.

 Summarisch schlägt der RSG Kärnten 2020 eine Bettenreduktion um etwa 8% vor, die aus-
 schließlich im vollstationären Bereich erfolgen soll und die Verdoppelung der tagesklinischen Struktu-
 ren schon beinhaltet. Diese Veränderung ist fachspezifisch sehr unterschiedlich und berücksichtigt
 auch einen regionalen Ausgleich zwischen West und Ost.

 1.3.2 Ambulante Versorgung
 Die ambulante Versorgung wird bis zum Jahr 2020 entlang des zu erwartenden Bedarfs weiter-
 entwickelt und soll im Sinne der Gesundheitsreform auch neue Versorgungsmodelle etablieren kön-
 nen. Es wird eine Verdichtung der allgemeinmedizinischen Planstellen auf 261 festgelegt. Zudem
 werden zwei fixe Standorte für erste Modelle der multiprofessionellen Primärversorgung in Feldkir-
 chen und in Friesach vorgesehen. Darüber hinaus soll es bis 2020 je einen weiteren Standort in den
 Bezirken Spittal/Drau, Klagenfurt, Hermagor und Völkermarkt geben.

 Es wird zusätzliche Planstellen in einzelnen Fächern in geringem Ausmaß und Reduktionen in ge-
 ringem Ausmaß in anderen Fächern geben. Die Planstellen für CH und NC sollen auslaufen. In der
 Summe aller Fächer kommt es zu einer summenneutralen Bedarfsanpassung in fachlicher und regio-
 naler Hinsicht.

 Die ambulante Versorgung im Bereich der ZMK in Kärnten ist durch die außerhalb Wiens mit Ab-
 stand höchste Dichte an Planstellen unter allen Bundesländern geprägt (3,32 Planstellen je 10.000;
 Bundesdurchschnitt: 3,15; bundesweite Planstellendichte ohne Wien 2,78). Zu erwähnen ist hierbei

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 Executive Summary

 auch, dass die heterogene Verteilung der Planstellen mit einer starken Häufung im Bezirk Klagenfurt-
 Stadt und einer deutlich unterdurchschnittlichen Dichte im Bezirk Feldkirchen ausgeglichen wird.

 Die Versorgung im Bereich der ambulanten Hämodialyse ist gut ausgebaut und bleibt quantitativ
 unverändert. Es wird jedoch das Setzen von Maßnahmen zur Erhöhung der Transplantationszahlen
 und der Zahl an Patientinnen und Patienten mit Peritonealdialyse vorgeschlagen.

 1.3.3 Medizinisch-technische Großgeräte
 Es wird der Aufbau folgender zusätzlicher MTGs für Kärnten bis 2020 vorgesehen:

 - Ein zusätzlicher Strahlentherapieplatz am Klinikum Klagenfurt

 - Ein zusätzliches PET-MR am Klinikum Klagenfurt

 - Zwei zusätzliche ECTs (je eines am LKH Villach und eines am Klinikum Klagenfurt)

 Die Zahl der Herzkatheter-Arbeitsplätze bleibt ebenso unverändert, wie jene der CTs und der
 MRs. Sowohl bei den CTs als auch bei den MRs bestehen gerade bei intramuralen Geräten deutliche
 Reservekapazitäten, die besser als bisher - zum Beispiel über Kooperationsmodelle – genutzt werden
 sollten.

 1.3.4 Psychosoziale Versorgung
 Es entspricht der medizinischen Entwicklung, dass die psychiatrische und psychosoziale Versor-
 gung näher an den Wohnort und das Lebensumfeld der Betroffenen heranrücken soll, dass die ambu-
 lante und tagesstrukturierende Versorgung gestärkt werden sollen. Das für diesen RSG vorgeschla-
 gene Versorgungsmodell trägt dem Rechnung. Es soll ein auf Ambulatorien aufgebautes ambulantes
 Versorgungssystem etabliert werden, das in multiprofessionellen Teams vor allem die Langzeitbe-
 treuung von Patientinnen und Patienten koordiniert und durchführt. Diese Einrichtungen haben ein
 klares Aufgabenprofil in der Diagnostik und Therapieplanung bzw. in der Übernahme aus dem statio-
 nären Bereich sowie in der mobilen Notfallversorgung und der Konsiliartätigkeit.

 Es soll ein abgestuftes flächendeckendes Versorgungssystem aufgebaut werden, das aus fünf
 Beratungsstellen mit Ambulatorium, aus drei weiteren Beratungsstellen ohne Ambulatorium und aus
 drei Außenstellen besteht. Diese sollen eng kooperieren und sich in der Leistungserbringung gut ab-
 stimmen. Diese neuen Strukturen werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Krankenhausambu-
 lanzen und den bestehenden niedergelassenen Planstellen aus den bereits bestehenden Strukturen
 an psychosozialen Beratungs- und Therapieeinrichtungen heraus entwickelt werden, die es in Kärn-
 ten in großem Ausmaß bereits gibt, die derzeit jedoch wenig koordiniert und sehr unabhängig vonei-
 nander agieren. Zu diesem Zweck wird die Stelle einer Psychiatriekoordinatorin oder eines Psychiat-
 riekoordinators geschaffen, die die Abstimmung und Weiterentwicklung des Systems leitet und steu-
 ert.

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 Executive Summary

 Parallel dazu sollen an vier Standorten auch eigene Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychi-
 atrie entstehen oder so weit als möglich aus bestehenden Einrichtungen heraus weiterentwickelt und
 an diese Ambulatorien angebunden werden.

 1.3.5 Palliativversorgung
 Die bestehenden 32 Betten der stationären Palliativversorgung bleiben unverändert. Es werden
 jedoch zwei weitere Standorte für mobile Palliativteams am LKH Wolfsberg und am KH Spittal/Drau
 aufgebaut, die auch in die Konsiliarversorgung eingebunden werden sollen.

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 Einleitung

 2 EINLEITUNG

 Das Institut HEALTH – Institut für Biomedizinische Technik und Gesundheitswissenschaften der
 Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH wurde im Zuge der öffentlichen Ausschreibung der
 Planungsarbeiten zum Regionalen Strukturplan Gesundheit 2020 für Kärnten mit diesen Arbeiten
 vom Kärntner Gesundheitsfonds beauftragt.

 2.1 Auftragsklärung
 Der RSG Kärnten 2020 versteht sich dabei als inhaltliche Weiterentwicklung und Detaillierung
 des ÖSG 2012, wobei die Gewährleistung einer qualitätsvollen, gleichmäßigen und innerhalb festge-
 legter Zeitrahmen erreichbaren, aber auch gesamtwirtschaftlich effizienten, medizinisch adäquaten
 und patienten/-innenorientierten Versorgung zum Ziel gesetzt ist.

 Die Planung für das Bundesland Kärnten umfasst grundsätzlich alle Ebenen und Teilbereiche der
 Gesundheitsversorgung und darüber hinaus Empfehlungen zur extramuralen psychosozialen Versor-
 gung. Zu planen waren:
 - Die akutstationäre Versorgung
 - Der spitalsambulante und niedergelassene Versorgungsbereich inklusive die ambulante Hä-
 modialyse
 - Die medizinisch-technischen Großgeräte
 - Die psychosoziale Versorgung inklusive Psychotherapie und klinische Psychologie für alle Al-
 tersgruppen
 - Die mobile Palliativversorgung

 Im Zuge der Planung hatte zu jedem der genannten Bereiche einer Analyse der IST-
 Versorgungssituation auf Basis der verfügbaren Daten zum jeweiligen Bereich zu erfolgen, und aus
 dieser waren die notwendigen Handlungsfelder abzuleiten. Auf diesen war in der Folge die SOLL-
 Konzeption für den Planungshorizont 2020 abzuleiten.

 2.2 Allgemeine Feststellungen
 Die Grundlagen der durchgeführten Planungsarbeiten und der dargestellten Festlegungen bilden
 neben den umfangreichen und detaillierten Datenanalysen der Österreichische Strukturplan Ge-
 sundheit 2012 sowie bestehende Planungsarbeiten das Land Kärnten und seine Struktur betreffend,
 einschließlich der geltende RSG-K 2015 (ausschließlich der extramuralen Festlegungen). Darüber hin-
 aus wurde auf Vorgaben aus den Zielsteuerungsvereinbarungen Bedacht genommen. In Hinblick auf
 die Gültigkeitsdauer des vorliegenden RSG-K 2020 wurden auch Festlegungen vorweggenommen, die
 erst der nächste ÖSG 2015 treffen wird, die aber inhaltlich bereits abschätzbar sind, soweit sie für die

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Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020
 Einleitung

 Erstellung dieses Plans von Bedeutung waren. Insbesondere betrifft dieser Vorgriff die erwartete
 Neustrukturierung der Ärzte-Ausbildungsordnung und die Neuordnung im Fach Innere Medizin und
 in der Allgemeinchirurgie.

 Die Planungsarbeiten selbst beruhen auf detaillierten Analysen der versorgungsrelevanten Da-
 ten und der bestehenden Strukturen und Prozesse an sich und leiten daraus die nach Einschätzung
 der Autoren bestmögliche Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ab, um dem zukünftigen
 Bedarf bei möglichst effizienter Angebotsstruktur zu entsprechen. Die ursprünglichen Vorschläge und
 Konzeptionen wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. In Gesprächen mit vielen beteiligten Akt-
 euren und den politischen Entscheidungsträgern wurde ein beschlussfähiger und umsetzbarer Plan
 erstellt, weswegen dieser vorliegende Plan in manchen Details von den ursprünglichen Vorschlägen
 etwas abweicht.

 2.3 Begriffsbestimmungen
 2.3.1 Beschreibung der Strukturelemente
 Im Anhang sind die Tabellen je Standort mit den jeweils höchstmöglichen vorzuhaltenden Orga-
 nisationsformen je medizinisches Fach und den korrespondierenden Bettenzahlen dargestellt. Nach-
 stehend sind die Bezeichnungen in den Tabellen sowie deren inhaltliche Bedeutung erklärt. Die um-
 fassenden Erklärungen zu den Begriffen und die detaillierten strukturellen und funktionellen Definiti-
 onen und Qualitätskriterien dazu sind im ÖSG 2012 zu finden.

 ABT Abteilung
 Bettenführende Einheiten in Akutkrankenanstalten im Sinne von § 2a (1) KAKuG mit ärztlichem
 Dienst gemäß § 8 (1) KAKuG, vorzuhalten unter Beachtung der im ÖSG festgelegten Mindestbettenan-
 1
 zahl. Sie ist zeitlich uneingeschränkt zu betreiben und bietet das Leistungsangebot entsprechend den
 Vorgaben des jeweils aktuell gültigen ÖSG bzw. des im RSG zugeordneten Versorgungsauftrags.

 AEE Ambulante Erstversorgungseinheit
 Interdisziplinäre Struktur zur Erstbegutachtung und zur allfälligen Erstbehandlung inkl. Triage an 24 h
 je Tag und sieben Tagen pro Woche. Ausschließlich ambulante Begutachtung und Behandlung unge-
 planter Patientenzugänge und gegebenenfalls Weiterleitung in erforderliche ambulante oder stationäre
 2
 Versorgungsstruktur. Diese Einheit kann über eigene Beobachtungsbetten (Funktionsbetten) verfügen.

 B Betten
 Definiert im vorliegenden Bericht Betten, die am Standort zu führen sind, jedoch in keiner eigenen Or-
 ganisationsform zusammengefasst sind, sondern einer anderen Organisationsform zugeordnet sind. Im
 Wesentlichen handelt es sich dabei um Betten der Palliativversorgung.

 1
 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S. 25 ff
 2
 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S. 30 ff

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 Einleitung

 DEP Department
 Eingeschränkt auf Einheiten der AG/R, RNS oder PSO. Departments der Unfallchirurgie sind laut ÖSG
 2012 in Abteilungen oder Satellitendepartments umzuwandeln. Sie sind als eigene Kostenstellen mit
 speziellem Funktionscode zu führen. Siehe dazu die strukturellen Voraussetzungen lt. ÖSG in der ak-
 tuell gültigen Fassung.

 dWK Dislozierte Wochenklinik
 Die dislozierte Wochenklinik ist ein dislozierter, Betten führender Teil einer Abteilung (Mutterabtei-
 lung) mit dieser zugeordneten systemisierten Betten, in denen Behandlungen der Basisversorgung mit
 kurzer Verweildauer durchgeführt werden.

 Für Krankenanstalten-Aufenthalte mit erwarteter Entlassung innerhalb der definierten Betriebszei-
 ten. Sie ist vorrangig für elektive operative Leistungen und gegebenenfalls solche aus konservativen
 Bereichen vorgesehen. Die organisatorische sowie medizinische Zusammenarbeit mit der Mutterab-
 teilung ist sicher zu stellen.

 dTK Dislozierte Tagesklinik
 Dies sind Betten an einem Krankenanstalten-Standort ohne vollstationäre Betten führende Einheit
 derselben Fachrichtung. In Tageskliniken erfolgen ausschließlich geplante tageschirurgische Eingriffe.
 Eine dTK hat ein eingeschränktes Leistungsangebot, das in der Leistungsmatrix des jeweils aktuell gül-
 3
 tigen ÖSG definiert ist. Sie soll nach Möglichkeit interdisziplinär bzw. fachübergreifend betrieben
 werden. Sie können als eigenständige Organisationseinheiten geführt werden. Es benötigt jedenfalls
 eine Kooperationsvereinbarung mit einer Abteilung aus dem entsprechenden Fach zur personellen
 und fachlichen Absicherung dieser reduzierten Organisationsform.

 EV Erstversorgungseinheit
 Erstversorgungseinheiten werden entweder als ZAE oder als AEE geführt. Siehe dazu die jeweiligen
 Erklärungen.

 IFB Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten
 Das sind nach Möglichkeit interdisziplinär und interfunktionell zu führende Betten in Intensiveinhei-
 ten, die dort, wo es strukturelle Qualitätsvorgaben nicht anders erfordern, internistisch für PatientIn-
 nen von konservativen Fächern und anästhesiologisch für PatientInnen von chirurgischen Fächern,
 sowie interfunktionell für Intensivüberwachung bzw. Intensivbehandlung genutzt werden sollen.

 NQ Tagesklinisches Angebot (Bettenzahl unbestimmt)
 Tagesklinische Betten werden jedenfalls im Rahmen der gesamten Betten der zugehörigen Fachab-
 teilung ausgewiesen. NQ drückt aus, dass eine Etablierung von tagesklinischen Betten zwingend vor-
 zusehen ist, dass deren Zahl jedoch nicht festgelegt wurde. Die standortspezifische und fachspezifi-
 sche Festlegung der tagesklinischen Bettenzahl obliegt in diesen Fällen dem jeweiligen Träger. Sie
 müssen von der Bettenanzahl der Mutterabteilung jedenfalls im Verhältnis 1:1 abgezogen werden.

 SP Schwerpunkt-Psychosomatik für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
 Siehe dazu die Definition und Strukturqualitätskriterien laut ÖSG 2012 S. 97 ff. Diese sind jedenfalls
 an beiden Standorten einzuhalten und umzusetzen.

 3
 vgl. derzeit GÖG, ÖSG 2012, Anhang Leistungsmatrix auf Basis LKF-Modell 2015 S. 1 ff

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 Einleitung

 TA Terminambulanz
 Diese Ambulanzen (inklusive allfälliger Spezialambulanzen) bieten keine Notfallversorgung und sind
 nicht für ungeplante PatientInnenbesuche vorgesehen. Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, vergeben
 Termine zu den Tageskernzeiten und versorgen nur für geplante Patientenkontakte.

 Ungeplante Besuche erfolgen nur über die 24h-Ambulanzen (AEE oder ZAE oder 24h Ambulanzen
 für KI und KCH, PSY und GEB) als direkte Zuweiser bei fachspezifischem Versorgungsbedarf.

 ZAE Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit
 Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten dienen der effizienten Versorgung ungeplanter
 Zugänge mit vor allem akuter Symptomatik. Führung durch einen in der Notfallversorgung erfahrenen
 Arzt mit ius practicandi und weiteren Qualifikationen. in Zentralkrankenanstalten ist auch der Einsatz
 einschlägig qualifizierter Fachärzte/Fachärztinnen zulässig.

 Die zentrale Funktion besteht in der Erstbegutachtung und –behandlung ungeplanter Zugänge, in
 der Triage und allfälligen Weiterleitung in die fachlich zuständige Fachstruktur innerhalb und außer-
 halb der erstversorgenden Krankenanstalt (akutstationär oder ambulant) und in einer einfachen ab-
 schließenden Versorgung. Zur Abklärung von Behandlungserfordernissen und Patientenbeobachtung
 sind stationäre Kurzaufenthalte bis maximal 24 h zulässig. Dafür werden systemisierte Betten im defi-
 nierten Ausmaß vorgehalten, die im Tagesverlauf auch mehrfach belegt werden können. Es gelten die
 4
 strukturellen und funktionellen Vorgaben des jeweils gültigen ÖSG .

 Diese Einheit ist nicht geeignet zur Erstversorgung Schwerverletzter und für die Geburtshilfe. Es ist
 jedenfalls eine enge Zusammenarbeit mit dem Notarzt und Rettungswesen sicher zu stellen.

 24h uneingeschränkte Betriebszeiten
 Sowohl die AEE als auch die ZAE werden rund um die Uhr für die Erst- und Notfallversorgung offen
 gehalten. Dies gilt zudem für Ambulanzen der Geburtshilfe (nicht der Gynäkologie), der Psychiatrie,
 der Kinder- und Jugend-Psychiatrie und für Ambulanzen der Kinderheilkunde und Kinderchirurgie ge-
 meinsam.

 2.3.2 Tagesklinische Versorgungsstrukturen
 Es werden im Zuge dieses RSG-Kärnten die tagesklinischen und halbstationären Strukturen aus-
 gebaut. Dies geschieht im Wesentlichen durch entsprechende Plätze im Rahmen einer fachgleichen
 Abteilung vor Ort oder durch eine dislozierte Einrichtung. Die in den quantitativen Festlegungen de-
 finierten Bettenzahlen je Standort und Fach für tagesklinische Betten stellen die Mindestzahlen dar.
 Diese können unter Einhaltung der festgelegten gesamten vollstationären Planbettenobergrenzen je
 Fach und Standort durch Umwidmung vollstationärer Kapazitäten überschritten werden.

 Wenn keine quantitative Festlegung erfolgte (NQ), so sind zwar jedenfalls tagesklinische Kapazi-
 täten vorzusehen, deren Anzahl ist jedoch vom jeweiligen Träger unter Umwandlung vollstationärer
 Betten festzulegen.

 4
 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S. 30 ff

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Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020
 Einleitung

 2.3.3 Einrichtung von Wochenkliniken
 Es obliegt einem Träger, im Rahmen von Fachabteilungen wochenklinische Betriebsformen für
 einzelne Stationen zu definieren, wo dies aus organisatorischen Gründen im Sinne einer effizienteren
 Auslastung der vorhandenen Infrastruktur sinnvoll erscheint. Werden vollstationäre Betten in Betten
 einer Wochenklinik umgewandelt, so dürfen für jedes in diesem RSG systemisierte vollstationäre Bett
 bis zu 1,4 wochenklinische Betten als Ersatz aufgestellt werden. Dieser Faktor ergibt sich aus den
 Öffnungszeiten an nur fünf Tagen der Woche. Hierfür darf auch die fach- und standortspezifische
 Planbettenobergrenze für vollstationäre Betten überschritten werden.

 Die Umwandlung vollstationärer in wochenklinische Strukturen hat in Abstimmung mit dem Ge-
 sundheitsfonds zu erfolgen. Die wochenklinischen Strukturen müssen als eigenständige Kostenstelle
 geführt werden. Damit ist gewährleistet, dass im Jahresdurchschnitt nicht mehr Betten aufgestellt
 sind, als die Gesamtsumme der ausgewiesenen Planbetten je medizinische Fachrichtung und je
 Standort.

 2.4 Berichtsstruktur
 Der vorliegende Bericht zum Regionalen Strukturplan Kärnten 2020 gliedert sich in einleitende,
 allgemein gehaltene Kapitel zum Projektumfeld und in der Folge zu einzelnen Fachkapiteln zu jedem
 einzelnen Planungsbereich. Diese gehen jeweils im Detail auf themenspezifische inhaltliche Präzisie-
 rungen sowie die jeweils angewendete Planungsmethode und den jeweils verwendeten Planungsal-
 gorithmus ein.

 Im Anhang zu diesem Bericht findet sich schließlich der tabellarische Teil, der die genauen Plan-
 zahlen auf Ebene der Organisationsstrukturen für jedes vorzuhaltende Fach auf Ebene des gesamten
 Bundeslandes Kärnten und auf Ebene der einzelnen Standorte enthält. Die standortbezogenen Dar-
 stellungen sind jeweils pro Versorgungsregion zusammengefasst. Diese regional zusammengefassten
 Darstellungen enthalten zudem die Planungsaussagen für den ambulanten Versorgungsbereich und
 die medizinisch-technischen Großgeräte.

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 Versorgungsfeld Kärnten

 3 VERSORGUNGSFELD KÄRNTEN

 3.1 Geografie
 Kärnten ist das südlichste Bundesland Österreichs und mit 9.536 km2 Landesfläche5 das fünft-
 größte. 2.446 km2 sind Dauersiedlungsraum6, das entspricht etwa 25 % der Gesamtfläche. Kärnten
 gliedert sich in zehn politische Bezirke7, von denen Spittal/Drau mit 2.764 km2 der flächenmäßig
 größte Bezirk ist, gefolgt von St. Veit/Glan mit 1.493 km2 und Villach-Land mit 1.009 km2. Weiters
 besteht Kärnten aus 132 Gemeinden sowie den drei NUTS III-Regionen8 Klagenfurt-Villach, Oberkärn-
 ten und Unterkärnten.

 Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) unterteilt für die Zwecke der Versorgungs-
 planung Kärnten in zwei Versorgungsregionen. Zur Versorgungsregion Kärnten-Ost zählen die Bezirke
 Feldkirchen, Klagenfurt-Land, Klagenfurt-Stadt, St. Veit/Glan, Völkermarkt und Wolfsberg. Die Ver-
 sorgungsregion Kärnten-West besteht aus den politischen Bezirken Hermagor, Spittal/Drau, Villach-
 Land und Villach-Stadt. Die Einteilung in NUTS III-Regionen differiert von jener in Versorgungsregio-
 nen, der vorliegende RSG ist auf die Einteilung in Versorgungsregionen aufgebaut.

 Abbildung 1: Versorgungsregionen, Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung

 5
 http://www.ktn.gv.at/45086_DE-VERWALTUNG-Gemeinden, abgerufen am 12.5.2014
 6
 Der Dauersiedlungsraum umfasst agrarwirtschaftlich, baulich und verkehrsmäßig genutzte Flächen, ohne alpine Grünland-
 , Wald-, Ödland- und Gewässerflächen. (http://www.kwf.at/wibis/?pid=459&relativ=0&region=1, abgerufen am 26.5.2014)
 7
 http://www.ktn.gv.at/39868_DE-VERWALTUNG-Bezirke, abgerufen am 12.5.2014
 8
 http://www.statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/nuts_einheiten/index.html, abgerufen am
 12.5.2014

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 Versorgungsfeld Kärnten

 Gemeinsam mit dem südlichen Teil des Burgenlandes und der Steiermark vervollständigt Kärn-
 ten die Versorgungszone Süd im Sinne des ÖSG 20129.

 3.2 Topografie
 Das Klagenfurter Becken erstreckt sich von Villach bis Lavamünd, vom Rosental im Süden bis
 Feldkirchen und Althofen im Norden. Es ist das Hauptsiedlungsgebiet mit den großen Städten Kla-
 genfurt, Villach, Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt und Feldkirchen. Das Klagenfurter Becken und
 die Täler Kärntens sind von Gebirgen umgeben. Große Gebirgszüge sind die Hohen Tauern und die
 Gurktaler Alpen im Norden, die Karnischen Alpen und die Karawanken im Süden sowie die Saualpe
 und die Koralpe im Osten. Während Oberkärnten von hohen Bergen geprägt ist, dominieren in Un-
 terkärnten die Lavanttaler Alpen mit weniger hohen Gipfeln.

 Die Drau, die das Land der Länge nach durchfließt, erfüllt wichtige Funktionen. Sie wird vor al-
 lem energietechnisch intensiv genutzt, indem sie fast durchgehend aufgestaut ist und dadurch zehn
 Laufkraftwerke speist. Insgesamt befinden sich in Kärnten rund 1270 Seen mit einer Gesamtfläche
 von annähernd 60 km², wovon die vier größten alleine fast 50 km² einnehmen.

 Kärnten verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, wobei Villach einen bedeutenden Ver-
 kehrsknotenpunkt darstellt. Drei Autobahnen führen durch das Land (A2-Südautobahn, A10-
 Tauernautobahn, A11-Karawankenautobahn), die wichtigsten Eisenbahnlinien sind die Südbahn und
 die Tauernbahn. Durch den relativ hohen Gebirgsanteil und die dadurch bedingten langen Täler ent-
 stehen teilweise lange Verkehrswege. Diese Tatsache findet beim Planungsaspekt Erreichbarkeit
 Berücksichtigung.

 3.3 Demografie
 Im Jahr 2012 zählt Kärnten entsprechend den Vorausschätzungen des aktuellen statistischen
 Jahrbuchs 555.771 Einwohnerinnen und Einwohner (EW), wobei in der Versorgungsregion Kärnten-
 Ost ca. 335.500 Personen leben, in Kärnten-West etwas über 220.000 EW, was ca. 40 % der gesam-
 ten Kärntner Bevölkerung entspricht10.

 Mit durchschnittlich 58 EW11 pro km2 weist Kärnten insgesamt eine relativ geringe Siedlungs-
 dichte auf, österreichweit zählt es gemeinsam mit Tirol zu den am dünnsten besiedelten Bundeslän-
 dern, jedoch sind die Siedlungsgebiete aufgrund der Topografie sehr ungleich verteilt. Der Großteil
 der Bevölkerung Kärntens lebt im Klagenfurter Becken zwischen Villach und Klagenfurt. Klagenfurt
 hat mit 795 EW pro km2 die höchste Siedlungsdichte, gefolgt von Villach mit 442 EW/km2. Die übri-

 9
 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S 130
 10
 vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2015 – Bevölkerung 2.17, S 57
 11
 vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2014 – Bevölkerung, S 42

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 Versorgungsfeld Kärnten

 gen politischen Bezirke sind wesentlich dünner besiedelt, hier liegt die Siedlungsdichte zwischen 23
 EW/km2 in Hermagor und 76 EW/km2 in Klagenfurt-Land.

 Kärnten ist das einzige österreichische Bundesland, in dem bis 2020 mit einem Bevölkerungs-
 rückgang zu rechnen ist12. 2012 bestand die Bevölkerung zu 48,5 % aus Männern und zu 51,5 % aus
 Frauen. Während der Anteil der 25 – 45-Jährigen bis 2020 sinken wird, sind in der Population der
 über 50-Jährigen Steigerungen zu erwarten. In der Gruppe der weiblichen Bevölkerung zwischen 80
 und 90 Jahren ist mit einer Zunahme um mehr als das Doppelte zu rechnen.

 Die Wanderungsbilanz für 2012 ist positiv. Im Vergleich zu 2011 nahm die Wohnbevölkerung in
 Kärnten im Jahr 2012 um 602 Personen zu. Während in Klagenfurt (+ 1.058) und Villach (+ 362) die
 meisten Zuwächse verzeichnet wurden, nahm die Einwohnerzahl in Spittal/Drau (-383), St. Veit/Glan
 (-239) und Wolfsberg (-181) ab13.

 Seit 2008 steigt der Anteil der unselbständig Beschäftigten14. 2012 waren 201.030 Personen in
 Kärnten unselbständig beschäftigt, davon 92.550 Frauen. Diese Anzahl (36 % der Bevölkerung ist
 unselbständig beschäftigt) liegt unter dem österreichischen Wert von 43 %15.

 Knapp ein Prozent der unselbständig Beschäftigten arbeitete im Primärsektor (Land- und Forst-
 wirtschaft), etwa ein Drittel im Produktionssektor und ca. zwei Drittel im Dienstleistungssektor. 2012
 waren 24.080 der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hochqualifiziert, 142.463 mittelqualifiziert
 und 34.487 niedrigqualifiziert. Die Anteilsveränderungen zu 2008 betragen bei den Hochqualifizier-
 ten -2,4 %, bei den Mittelqualifizierten + 0,3 % und bei den Niedrigqualifizierten + 2,1 %. 20.855 Per-
 sonen waren 2012 geringfügig beschäftigt, darunter 13.812 Frauen und 8.798 Lehrlinge. Das Brutto-
 medianeinkommen betrug 2.220 Euro, wobei Frauen um Durchschnitt 1.745 Euro und Männer 2.622
 Euro pro Monat verdienten16.

 Die Arbeitslosenquote lag 2012 bei 9,1 %. Damit ist Kärnten nach Wien das Bundesland mit der
 zweithöchsten Arbeitslosenquote und liegt 2,1 % über dem österreichischen Durchschnitt17.

 12
 vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2014 – Bevölkerung, S 55
 13
 http://www.kwf.at/wibis/?pid=477&view=1&merkmal=570&region=1&jahre=2012,2011,2010,2009,2008,2007,2006,200
 5,2004, abgerufen am 26.5.2014
 14
 vgl.: KWF, JOANNEUM RESEARCH POLICIES, 2013
 15
 vgl.: Statistik Austria, Bevölkerung nach Erwerbsstatus
 16
 vgl.: KWF, JOANNEUM RESEARCH POLICIES, 2013
 17
 vgl.: Statistik Austria, Arbeitslosenquoten nach Bundesländern

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 akutstationäre Versorgung

 4 AKUTSTATIONÄRE VERSORGUNG

 Die Neugestaltung der akutstationären Versorgungsstrukturen geschieht auf der Basis einer de-
 taillierten Analyse des tatsächlichen Leistungsgeschehens in den Kärntner fondsfinanzierten Kran-
 kenanstalten und leitet sich aus diesem und einer bedarfsadäquaten Anpassung und Weiterentwick-
 lung ab. Zudem werden im Sinne eines integrierten Versorgungssystems auch nicht-vollstationäre
 Versorgungsstrukturen und deren Anapassung und Weiterentwicklung berücksichtigt. Daraus ergibt
 sich eine quantitativ und qualitativ veränderte Struktur für das Jahr 2020. Es wird davon ausgegan-
 gen, dass die Umsetzung der Vorgaben dieses Strukturplans schrittweise und dort aufeinander abge-
 stimmt erfolgen, wo die Auswirkungen verschiedener Veränderungsmaßnahmen aufeinander wirken
 und ineinander greifen.

 4.1 Planungsgrundlagen
 Die Orientierung der zukünftigen akutstationären Versorgungsstrukturen am zu erwartenden
 Bedarf auf Basis der alters- und geschlechtsspezifischen Prognosen auf Bezirksebene führt zur Not-
 wendigkeit, Teile dieser bestehenden Strukturen neu zu positionieren und sie in ihrer fachlichen Tä-
 tigkeit frühzeitig adäquat auszurichten.

 Darüber hinaus spielen weitere externe Determinanten eine entscheidende und daher berück-
 sichtigenswerte Grundlage. Dies sind Änderungen in der Ausbildungsordnung der Ärzte, die zu ver-
 änderten Fächerstrukturen führen werden und frühzeitig Abbildung in der Versorgung finden müs-
 sen, wo dies relevant ist. Dies sind weiters medizinische Entwicklungen, getrieben von medizinisch-
 technischen Veränderungen. Diese führen zu Mehrbedarf einerseits und zu veränderten Strukturen
 andererseits (z.B.: verstärkte tagesklinische Angebote). Hier finden sich auch Vorgaben aus der Lan-
 deszielsteuerung wieder, die aufgenommen und strukturell abgebildet werden. Dies eröffnet die
 Möglichkeit, durch neue und flexible Versorgungsmodelle dem Bedarf gut zu begegnen und dabei
 effizient in der Vorhaltung des Angebots agieren zu können. Es werden einzelne Standorte - dem
 regionalen Bedarf entsprechend - in ihrer Funktion und Struktur weiterentwickelt.

 Als zentrale Vorgabe der Planung galt eine von politischer Seite vorgegebene Standortgarantie,
 die sich auf Krankenhausstandorte bezieht, nicht jedoch auf einzelne Fachabteilungen und spezielle
 Versorgungsfunktionen.

 4.2 Methode
 Die Darstellung des tatsächlichen Leistungsgeschehens in der akutstationären Versorgung in
 Kärnten stellt einen essentiellen Teil der Planung dar und bildet die Basis dafür. Die Analyse der IST-
 Situation erfolgte auf der Grundlage des gesamten stationären Leistungsgeschehens anhand der

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Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020
 akutstationäre Versorgung

 Daten des Jahres 2012 zu allen landesfondsfinanzierten Krankenanstalten, zu den PRIKRAF-Häusern
 und zum UKH Klagenfurt. Unter der Adaption wesentlicher Indikatoren zur Versorgungsbeschreibung
 und des Ansatzes demografischer und weiterer Entwicklungsprognosen wird daraus die SOLL-
 Konzeption in quantitativer und qualitativer Hinsicht standortbezogen abgeleitet. Die wesentlichen
 aktuellen Versorgungsfunktionen aus heutiger Sicht gelten als Vorgaben, die weitgehend Berücksich-
 tigung finden.

 Die Ergebnisse der Datenanalysen wurden anhand der Daten der Jahre 2013 und 2014 nochmals
 plausibilisiert, um die Stabilität der Ergebnisse sicherstellen zu können.

 Im Wesentlichen erfolgte die Betrachtung des aktuellen akutstationären Versorgungsgesche-
 hens aus Sicht des quellbezogenen Inanspruchnahmeverhaltens je medizinisches Fach einerseits, also
 bezogen auf die Bevölkerung, die Leistungen in Anspruch nimmt und aus Sicht der leistungserbrin-
 genden Strukturen, also der leistungserbringenden Krankenhäuser auf Ebene der einzelnen Kosten-
 stellen andererseits. Die untersuchten Parameter sind dabei:

  je Fach, alters- und geschlechtsstandardisiert nach Wohnregion
 - die Inanspruchnahmehäufigkeit, absolut und relativ
 - der Anteil von Erstaufnahmen,
 - der Anteil an vollstationären, teilstationären (halbstationär, tagesklinisch und 0-Tages-)
 und potenziell ambulanten Aufnahmen
 - die Verweildauer, absolut und relativ
 - das Auspendelverhalten, aus dem Wohnbezirk, der Wohnversorgungsregion und aus
 Kärnten bzw. in umgekehrter Richtung die Inanspruchnahme in Kärnten durch Nicht-
 Kärntner

  je Standort und Abteilungs-Funktionscode (bettenführende Hauptkostenstellen)
 - Bettenanzahl, tatsächlich und systemisiert, vollstationär, teilstationär
 - durchschnittliche Auslastung, getrennt nach voll- und teilstationären Strukturen
 - die Anzahl an vollstationären, teilstationären (halbstationär, tagesklinisch und 0-Tages-)
 und potenziell ambulanten Aufnahmen
 - durchschnittliche Verweildauer, absolut

 Für diese Analytik wurden sämtliche Fälle des Jahres 2012 in Kärntner Krankenhäusern und an
 Kärntnern auch außerhalb des Bundeslandes untersucht und analysiert.

 4.2.1 Kalkulationsalgorithmus
 Der Algorithmus zur quantitativen Bedarfsbestimmung im akutstationären Bereich für das Jahr
 2020 basiert auf der detaillierten Analyse des Inanspruchnahme-Verhaltens auf regionaler Ebene und
 umfasst die Anpassung der Krankenhaushäufigkeit, der Verweildauer, die Hebung des Tagesklinikan-
 teils sowie die Durchführung von sinnvollen Leistungsverschiebungen zwischen Fächern und Versor-
 gungsbereichen (allfällige Leistungsverschiebungen in den ambulanten Bereich).

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