ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG

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ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
Förderratgeber
                                                   Arbeit
                           Territorialer
                    Beschäftigungspakt
                                                   Alter­
            für Unternehmen in Kärnten
                          Stand: Juli 2018         Gesundh­­eit
e r s t e l lt v o n :                    mitgetragen von:

           Unternehmensberatung GmbH
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
I mpres s um
Eine Initiative des Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten zum Thema „Arbeit und Alter“
Gefördert von: Land Kärnten, AMS Kärnten
In Kooperation und mit Unterstützung von: Land Kärnten, AMS Kärnten, Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds,
Wirtschaftskammer Kärnten, Arbeiterkammer Kärnten, Industriellenvereinigung Kärnten, Österreichischer Gewerkschaftsbund
Kärnten, Sozialministeriumservice Landesstelle Kärnten, Arbeitsinspektorat Kärnten, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt,
Kärntner Gebietskrankenkasse, Pensionsversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
Herausgeber: IFA Unternehmensberatung GmbH, Rudolfsbahngürtel 2/3/1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Redaktion: Mag.a Dr.in Irmgard Lechner-Pirker
Lektorat: Mag.a Martina Fürpass-Manges
3. Auflage, Stand: Juli 2018, Klagenfurt am Wörthersee
Grafik und Satz: GSB - Grafikdesign Smitty Brandner
Fotos: Seite 7, 9, 20, 26, 28, 31, 37 & 40: shutterstock; alle anderen: fotolia
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®    Inhaltsverzeichnis

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Vorworte        . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     3

1. Zum Förderratgeber                                               . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     5

2. Netzwerke in Kärnten                                                  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      8

3. Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten
   3.1. AMS Arbeitsmarktservice Kärnten                                                                                      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         11
   3.2. Land Kärnten                                    ....................................................................................................................                                                                                                                       17
   3.4. WK Wirtschaftskammer Kärnten                                                                                  .....................................................................................                                                                                        19
   3.5. AK Arbeiterkammer Kärnten                                                                          . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     21
   3.6. IV Industriellenvereinigung Kärnten                                                                                         . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    22
   3.7. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund Kärnten                                                                                                                                . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    23
   3.8. Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten                                                                                                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    24
   3.9. Arbeitsinspektorat Kärnten                                                                     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     29
   3.10. Sozialversicherungen                                                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    30
      3.10.1. AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt                                                                                                                                 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     30
      3.10.2. KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse                                                                                                             . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    36
      3.10.3. PV Pensionsversicherungsanstalt                                                                                                   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    39
      3.10.4. SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft                                                                                                                                                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    40

4. Weitere Fördermöglichkeiten und Links
   4.1. Weitere Fördermöglichkeiten                                                                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    44
   4.2. Weitere Links                                   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    45

5. Fazit    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    47

                                                                                                                       F ö r d e r r atg e b e r                                             A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t                                                               1
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
®         Schlagwortverzeichnis

Schlagwortverzeichnis
Altersteilzeit            . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       11, 12, 19                      Gütesiegel              . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    24
Arbeitnehmerschutz, ArbeitnehmerInnenschutz                                                                                  . .    10, 19, 32                      Impulsberatung für Betriebe                                                  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   14
Assistenz       . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       27        Invaliditätspension                             . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    10
Behinderung, behindertengerecht                                                           . . . . . . . . . . . . .    15, 25, 26, 39                               Lebensbegleitendes Lernen                                                  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   17
Berufskrankheit                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     31, 34                 Netzwerk            . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    3–10, 14, 18, 27, 34, 44, 46
Beschäftigungsinitiative                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       13        Präventionsberatung                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   32
Betriebsrat, Betriebsrätin                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       23        Qualifizierung                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     9, 11, 24
BGF, Betriebliche Gesundheitsförderung  . . . . . . . .  9, 10, 36–38                                                                                               Qualifizierungsförderung                                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   17
Bildung, Ausbildung                             . . . .     12–14, 17, 22, 25, 26, 31, 34, 36, 39                                                                   Qualifizierungsverbund                                        . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    14
Bildungsgutschein                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         21        Rauchen           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      41, 43
Bildungskarenz                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         15        Rehabilitation                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       30, 39–41
Bildungsteilzeit                  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         15        Sicherheit            . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     29–35
Burnout-Präventionsprogramm                                                       . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       41        Teilpension               . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    12
CSR, Corporate Social Responsibility                                                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    9         TEP, Territorialer Beschäftigungspakt                                                                . . . . . . . . . . . . . . . .     3, 6, 8, 18
Demografieberatung                                 ................................................                                                       44        Übergangsgeld                         . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    41
Eingliederungsbeihilfe                                  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       13        Unfall    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     20, 31–5
Ein-Personen-Unternehmen                                                . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       13        Unfallverhütungsdienst                                        . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    32
Entgeltfortzahlung                          . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       31        Vorsorge          . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       38, 40, 41
Ersatzarbeitskraft                      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       20        Weiterbildungsgeld                                 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   15
Evaluierung psychischer Belastungen                                                                . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      33        Weiterbildung                     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   3, 5, 8, 9, 12–14, 26, 44–47
fit2work     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     24, 31                 Zuschuss zu den Lohnkosten                                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    13
Gesundheitsmanagement                                             . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       33

                                                                                                                                                       F ö r d e r r atg e b e r                    A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t                                                                                    2
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
®      Vorworte

Vorworte

Franz Zewell                                                    LHStv.in Dr.in Gaby Schaunig
Landesgeschäftsführer                                           Arbeitsmarktreferentin
des Arbeitsmarktservice Kärnten                                 des Landes Kärnten

Sehr geehrte Unternehmerin,                                     Sehr geehrte Unternehmerin,
sehr geehrter Unternehmer,                                      sehr geehrter Unternehmer!

die Wirtschaft hat wieder Fahrt aufge­nommen. Viele             Die österreichische Wirtschaft ist wieder im
UnternehmerInnen suchen nach Fachkräften. Sie                   Aufschwung. Dies spiegeln auch die stetig
auch? Dann nutzen Sie die vielen Plus von Mitarbei-             sinkenden Arbeitslosenzahlen wider. Trotz allem
terInnen 50+: Im Laufe ihres Berufslebens haben sie             haben dabei besonders ältere MitarbeiterInnen
sich ein vielfältiges Know-how angeeignet; sie                  das Nachsehen, denn sie gelten am Arbeitsmarkt
bringen somit Erfahrung und verschiedenste                      nach wie vor als schwer vermittelbar.
Kompetenzen ins Unternehmen. ArbeitgeberInnen
bietet sich mit der sogenannten „Gruppe 50+“ ein                Jedoch ist dies keineswegs gerechtfertigt, denn
attraktives Potenzial an gut ausgebildeten und                  besonders diese ArbeitnehmerInnen-Gruppe
höchst motivierten Fachkräften.                                 verfügt über ein hohes Maß an Berufserfahrung
                                                                und Know-how, von dem jedes Unternehmen
Um ältere Jobsuchende und potenzielle Arbeit­                   profitieren könnte. Nicht nur aus ökonomischen
geberInnen zusammenzubringen, hat das AMS                       Gründen, sondern auch angesichts der demogra-
Kärnten verschiedene Maßnahmen und Förderungen                  fischen Entwicklung und aus einer grundlegend
entwickelt. Zusätzlich unterstützen wir Arbeitgeber­            sozialen Verantwortung heraus ist es notwendig,
Innen bei Fragen rund um die Organisationsent-                  ältere ArbeitnehmerInnen in Beschäftigung zu
wicklung, wie etwa den Umgang mit einer älter                   halten bzw. wieder aufzunehmen, um damit das
werdenden Belegschaft oder die Weiterbildung von                Erwerbspotenzial voll ausschöpfen zu können.
niedrig qualifizierten, älteren MitarbeiterInnen. Eine
Übersicht unserer Angebote finden Sie in dieser                 Das Land Kärnten hat gemeinsam mit dem AMS
Broschüre.                                                      und den Sozialpartnern im Rahmen des Territorialen
                                                                Beschäftigungspaktes die Steuergruppe sowie das
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie sich              Netzwerk Arbeit und Alter ins Leben gerufen, die
mit unseren Angeboten vertraut. In einem persön-                Unternehmen bei den Veränderungsprozessen
lichen Gespräch informiert Sie Ihr Berater/Ihre                 aktiv fördern.
Beraterin Ihrer regionalen Geschäftsstelle gerne
über Details und individuelle Lösungsmöglichkeiten.             Nehmen auch Sie diese Chance wahr!

                                                  F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   3
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
®      Vorwort

Vorwort

Landesrätin Mag.a Sara Schaar
Seniorenreferentin des Landes Kärnten

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer!

Der demografische Wandel stellt das Bundesland                Neben einem guten Überblick über Förder-
Kärnten vor große Herausforderungen. Die Menschen             möglichkeiten vermittelt der vorliegenden
werden nicht nur älter, sondern bleiben auch länger           Ratgeber auch eines: Dass Betriebe, die auf eine
fit und leistungsfähig als noch vor 20 Jahren. Durch          gute Durchmischung zwischen Jung und Alt und
diese Veränderungen tun sich auch in der Arbeits-             damit auf eine breite Aufstellung der Kompetenzen,
welt neue Chancen und Möglichkeiten auf, die es               Lebens- und Berufserfahrungen setzen, schlag-
zu nutzen gilt. Gerade ältere Mitarbeiterinnen und            kräftiger und zukunftsfähiger sind. Deshalb kann
Mitarbeiter sind für ein Unternehmen ein großer               ich Ihnen als Unternehmerinnen und Unter-
Gewinn, da sie ihr Wissen und ihren Erfahrungs-               nehmern nur raten, die demografischen Entwick-
schatz an jüngere Kolleginnen und Kollegen                    lungen als Chance zur Weiterentwicklung zu
weitergeben können und auch mögliche „Stolper-                begreifen und lege Ihnen deshalb Maßnahmen zur
steine“ und Abkürzungen kennen.                               Förderung und Forderung älterer Mitarbeiterinnen
                                                              und Mitarbeiter ans Herz.
Umgekehrt können ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vom „frischen Wind“, den neuen               Ich bin mir sicher, dass Sie bei der Vielfalt an
Zugängen und Ideen der jüngeren Generation                    Unterstützungsmöglichkeiten etwas Passendes
profitieren. Wie das gelingt? Natürlich gemeinsam!            für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden,
Seitens des Landes Kärnten werden zahlreiche                  durch die sich für beide Seiten Win-win-Situationen
Projekte gefördert, die das Miteinander in den                ergeben. Für eine gemeinsame, produktive
Mittelpunkt stellen.                                          Zukunft!

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   4
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
1     Zum Förderratgeber

1. Was soll mit dem Förderratgeber
    erreicht werden?

Was sind die Ziele?
Die vorliegende Broschüre unterstützt Arbeitgeber­           die frühzeitig Maßnahmen setzen, um ältere
Innen und Personalverantwortliche bei der Suche              MitarbeiterInnen mit einzubeziehen
nach Möglichkeiten, ältere MitarbeiterInnen im
Erwerbsleben zu halten, sie zu fördern oder gege-                • in die Weiterbildungsplanung, um sie
benenfalls arbeitslose Menschen ins Unternehmen                    kognitiv zu fordern
zu (re-)integrieren.                                             • in Projektteams mit einer guten Durch-
                                                                   mischung zwischen Jung und Alt, um
Die Vielfältigkeit der Unterstützungsmöglichkeiten                 voneinander zu lernen
und Maßnahmen für ältere Erwerbstätige überrascht.
Vor allem von Seiten öffentlicher Institutionen und              • in gesundheitsfördernde und -erhaltende
Interessensvertretungen gibt es eine Vielzahl an                   Programme, um das biologische Älterwerden
Angeboten, um beispielsweise gesundheitser­                        hinauszuzögern.
haltende Schritte in Betrieben zu setzen.
                                                             Das bedeutet auf ArbeitnehmerInnenseite, lebens-
Mit dieser Vielfalt der Angebote geht einher, dass           lang bereit zu sein, dazuzulernen und sich neuen
mittlerweile die Gruppe der Älteren eine absolut             Herausforderungen zu stellen. Auf Arbeitgeber­
heterogene ist. Dementsprechend unterscheidet                Innenseite wird es, auch aufgrund der demogra-
man heute zwischen dem kalendarischen, dem                   fischen Entwicklung, bedeutsamer, auf ältere
biologischen und dem kognitiven Alter eines                  ArbeitnehmerInnen nicht voreilig zu verzichten.
Menschen. So verschiebt sich in Unternehmen der
Fokus vom kalendarischen Alter von MitarbeiterInnen          Neben dem ursächlichen Nutzen des Gewinns an
hin zur Einschätzung, ob die Kompetenzen, die für            Wissen über Fördermöglichkeiten will dieser
einen Arbeitsplatz gebraucht werden, veraltet sind.          Ratgeber Betriebsverantwortliche dazu ermutigen,
Wenn diese Kompetenzen nicht mehr dem entspre-               für ältere ArbeitnehmerInnen ein entsprechendes
chen, was am Arbeitsplatz benötigt wird, müssen              Umfeld zu schaffen, welches sie als das ausweist,
vor allem Führungskräfte handeln: Wahrscheinlich             was sie sind: wertvolle, verlässliche, erfahrene und
werden jene Betriebe zukünftig erfolgreicher sein,           leistungsorientierte MitarbeiterInnen.

                                                F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   5
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
1      Zum Förderratgeber

  Leistungspotenziale & Älterwerden

     Leistungspotenziale                                      Veränderungen

                                                                                                                            Quelle: Kongress ArbeitnehmerInnen 50+,
     Physisch                                                         e

                                                                                                                            September 2017, Vortrag IGB
     Psychisch
     Geistig-Sozial
                                                                                                 e

Wen sprechen wir mit dem                                      Vertiefend informieren können Sie sich dann über
Förderratgeber an?                                            die jeweils angegebenen Internet-Portale. Des
                                                              Weiteren geben wir einen Überblick über die in
Der Förderratgeber richtet sich an alle Arbeitgeber­          Kärnten vertretenen Netzwerke, die das Thema
Innen und Personalverantwortliche, die Förderungen            Arbeit, Alter und Gesundheit im Fokus haben, und
und Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer­                  machen eine kurze Replik darauf, was zusätzlich
Innen im Bereich Arbeit, Alter und Gesundheit                 bundesweit angeboten wird.
suchen. Dementsprechend soll die Broschüre auf
beiden Seiten, nämlich sowohl auf der Seite der
Unternehmen als auch auf der Seite der von den
einzelnen Förderprogrammen begünstigten                       Wer ist am Zustandekommen des
ArbeitnehmerInnen, Nutzen generieren.                         Förderratgebers beteiligt?

                                                              Diese zweite Auflage des Förderratgebers ist von
                                                              der IFA Unternehmensberatungs GmbH im Auftrag
Wie finden Sie, was Sie brauchen?                             des Landes Kärnten im Rahmen des Territorialen
                                                              Beschäftigungspaktes Kärnten koordiniert worden.
Der Ratgeber ist im Aufbau nach Organisationen                Unser Dank gebührt allen Organisationen und
und deren Förderangeboten im Bereich Arbeit,                  deren VertreterInnen, die an der Erstellung des
Alter und Gesundheit gegliedert, wobei im                     Ratgebers mitgewirkt haben: In besonderer Weise
Anschluss an eine Kurzbeschreibung der                        gilt dies für
Förder­programme jeweils eine Kontaktperson
genannt wird.                                                     • das Land Kärnten,
                                                                  • das Arbeitsmarktservice Kärnten,
Um Ihre Suche zu erleichtern, finden Sie zu Beginn
des Förderratgebers ein Schlagwortverzeichnis.
                                                                  • d ie Wirtschaftskammer Kärnten, insbesondere
                                                                    für die grafische Aufbereitung der Broschüre,
Dadurch können Sie rascher die für Sie in Frage
kommenden Förderungen und Angebote finden.                        • die Arbeiterkammer Kärnten,

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t       6
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
1     Zum Förderratgeber

   • die Industriellenvereinigung Kärnten,
   • den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
   • das Sozialministeriumservice
   • die Sozialversicherungen unseres Bundes-
      landes, wie die Allgemeine Unfallver-
      sicherung, die Gebietskrankenkasse, die
      Pensionsversicherung, die Sozialversicherung
      der gewerblichen Wirtschaft sowie für

   • die VertreterInnen der im Text genannten
      Netzwerke in Kärnten.

Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass die
im Förderratgeber genannten Förderungen und
Angebote immer mit den zuständigen Stellen
abzusprechen sind, weil es prinzipiell keinen Rechts-
anspruch auf Angebote und Förderungen gibt.

Klagenfurt, im Juli 2018

                                                   F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   7
ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
2     Netzwerke in Kärnten

2. Netzwerke in Kärnten

Die UnternehmerInnen und Personalverantwort­
lichen können Veranstaltungen dieser Netzwerke                    Kontakt:
besuchen, sich über aktuelle Trends und Entwick-                  Dr. Irmgard Lechner
lungen austauschen und Kontakte knüpfen.                          Tel. 0463/50538 - 11
                                                                  E-Mail: irmgard.lechner@ifa-kaernten.at
                                                                  Rudolfsbahngürtel 2/3/1
                                                                  9020 Klagenfurt am Wörthersee
Netzwerk „Arbeit und Alter“ des Territorialen                     Online unter: www.ifa-kaernten.at
Beschäftigungspaktes Kärnten

Arbeit und Alter ist für das AMS und das Land Kärnten
ein wichtiger thematischer Schwerpunkt im Rahmen
des Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten.
Seit 2008 begegnet man den Herausforderungen                   Forschungsnetzwerk des AMS
und Chancen des „In-Beschäftigung-Haltens“ und                 Das AMS Österreich, Abt. Arbeitsmarktforschung
des „In-Beschäftigung-Bringens“ älterer Arbeitnehmer-          und Berufsinformation, stellt mit dem AMS-
Innen, neben einem permanenten Austausch in                    Forschungsnetzwerk eine umfassende Informations-
einer Steuergruppe, in welcher das AMS, das Land               und Serviceplattform zur Verfügung, um Ergebnisse
Kärnten, die Sozialpartner und VertreterInnen der              und Aktivitäten in der Arbeitsmarkt-, Berufs-,
Sozialversicherungen teilnehmen, auch durch                    Bildungs- und Qualifikationsforschung darzustellen
jährlich stattfindende Netzwerktreffen. Bei diesen             und verstärkt nutzbar zu machen.
Netzwerkveranstaltungen erweitert sich der Kreis
der Mitwirkenden. Eingeladen, mit teilzunehmen
und sich auszutauschen, sind u. a. Betriebe, Bildungs-            Kontakt:
träger und Arbeitsinspektorate. ExpertInnen aus                   Redaktion: Martin Höglinger e.U.
Wissenschaft und Praxis referieren zu aktuellen                   Tel. 01/971 93 12
Entwicklungen am Arbeitsmarkt und zu Ergebnissen                  E-Mail: redaktion@ams-forschungsnetzwerk.at
aus der Forschung.                                                Online unter:
                                                                  www.ams-forschungsnetzwerk.at
Wenn Sie an einer (kostenlosen) Teilnahme bei der
nächsten Netzwerkveranstaltung interessiert sind,
dann melden Sie sich bitte bei der angegebenen
Adresse. Dort erfahren Sie auch, wann und unter
welchem thematischen Schwerpunkt die nächste
Veranstaltung stattfinden wird.

                                                  F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   8
2     Netzwerke in Kärnten

GENIAL – GENerationen Im ArbeitsLeben
                                                                Kontakt:
Das Netzwerk GENIAL – GENerationen Im Arbeits­                  Wirtschaftskammer Kärnten
Leben des Landes Kärnten dient dem zwischen­                    Sparte Information und Consulting
betrieblichen Know-how-Transfer sowie dem                       Europaplatz 1
Erfahrungsaustausch und bietet Workshops und                    9021 Klagenfurt am Wörthersee
Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Generatio-                   Tel. 05 90 90 4 - 760
nenmanagement. Im Netzwerk vertreten sind jene                  E-Mail: ic@wkk.or.at
Kärntner Unternehmen, die sich an der Initiative
                                                                Online unter: http://www.ubit-kaernten.at
GENIAL beteiligen bzw. sich zu themenspezifischen
Schwerpunkten einbringen.

  Kontakt:
  Mag.a Anna Moser
  Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration                Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung
  Unterabteilung – Generationen, Senioren und                BGF - Regionalstelle Kärnten
  Ältere Beschäftigte
  Tel. 050/536 - 33081                                       Das Netzwerk BGF ist ein Zusammenschluss der
  E-Mail: anna.moser@ktn.gv.at                               Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der
  Online unter: www.genial.ktn.gv.at                         gesetzlichen Unfallversicherung, des Hauptver­
                                                             bandes der österreichischen Sozialversicherungs-
                                                             träger, der Sozialpartner und des Fonds Gesundes
                                                             Österreich als unterstützender Partner.

                                                             Aufgabe der Regional- und Servicestellen in allen
Experts Groups der Wirtschaftskammer Kärnten                 Bundesländern ist es, gemeinsame Angebote zu
                                                             entwickeln und konkrete Unterstützung anzu­
Experts Group Human Resources                                bieten. Die aktive Mitarbeit der Sozialpartner
Die besten Köpfe für Ihr Unternehmen. Wenn es um             unterstreicht den Nutzen betrieblicher Gesund-
MitarbeiterInnensuche und Personalentwicklung                heitsförderung für ArbeitnehmerInnen wie
geht, sind sie die ersten AnsprechpartnerInnen: die          ArbeitgeberInnen und erleichtert so den Transfer
Mitglieder der Experts Group „Human Resources“.              des Gesundheitsförderungsgedankens in die
Sie analysieren den Personalbedarf in Unterneh-              Arbeitswelt.
men, organisieren Aus- und Weiterbildungen,
unterstützen bei der MitarbeiterInnensuche und
geben Tipps für die Personalentwicklung. So be-                 Kontakt:
kommen Sie die besten Köpfe für Ihr Unternehmen.                Mag.a (FH) Bianca Staudenmeir
                                                                Tel. 050/5855 - 2127
Experts Group Corporate Social Responsibility                   E-Mail: bgf@kgkk.at
Für Fairness und Respekt. Um gesellschaftliche                  Online unter: www.netzwerk-bgf.at
Verantwortung und Nachhaltigkeit geht es bei der
Arbeit der Experts Group „Corporate Social Respon-
sibility“. Ihre Mitglieder sind Unternehmensbe-
rater­Innen, denen ein humanes Managementsystem
wichtig ist.

                                                F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   9
2     Netzwerke in Kärnten

BGF Forum                                                      Netzwerk „GfB – Gesundheit im Betrieb“
Das BGF Forum bietet den BGF-Kooperations­                     Das österreichweite Netzwerk des Sozialminis­
betrieben (siehe Kärntner Gebietskrankenkasse,                 teriums für Betriebe, Institutionen und Betroffenen-
BGF) die Möglichkeit zur Vernetzung und zum                    organisationen.
Erfahrungsaustausch. Einmal jährlich findet ein
Treffen statt.                                                 Nach der erfolgreichen Implementierung als
                                                               „Kommunikationsplattform – GfB Gesundheit
                                                               fördert Beschäftigung“ zum Themenbereich
  Kontakt:                                                     Invaliditätspension und betriebliche Wiederein-
  Mag.a (FH) Bianca Staudenmeir                                gliederung dient das Netzwerk seit August 2017
  Tel. 050/5855 - 2127                                         als österreichische Informationsdrehscheibe zum
  E-Mail: bgf@kgkk.at                                          Thema „Gesund im Betrieb“ und bietet Informa­
                                                               tionen zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz,
                                                               Betriebliche Gesundheitsförderung und Betrieb-
                                                               liche Wiedereingliederung.

                                                               Informiert und vernetzt wird neben der Webseite
                                                               auch mittels Newsletter, ExpertInneninterviews
                                                               sowie regionalen ExpertInnenkreisen und
                                                               Betriebs­austauschforen. Das Netzwerk bietet
                                                               durch die regionalen Treffen auch die Möglichkeit
                                                               Heraus­forderungen und Entwicklungsbedarfe
                                                               aus dem Alltag an das Sozialministerium rück-
                                                               zumelden.

                                                               Koordiniert wir das Netzwerk durch die ÖSB
                                                               Consulting GmbH.

                                                                  Kontakt:
                                                                  Mag.a Christine Schwanke
                                                                  Projektleitung
                                                                  Tel. 0664/ 601 77 - 3788
                                                                  E-Mail: christine.schwanke@oesb.at
                                                                          oder kontakt@gfb.or.at
                                                                  Online unter: www.gfb.or.at

                                                  F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   10
3      Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. Förderungen, Angebote
   und Informationen in Kärnten

3.1. AMS Arbeitsmarktservice Kärnten

                                                             Altersteilzeitgeld für Vereinbarungen ab
  AMS Kärnten, Landesgeschäftsstelle                         01. 01. 2015
  Rudolfsbahngürtel 42, 9021 Klagenfurt
  Tel. 0463/3831, Fax 0463/3831 - 190                        Eine Altersteilzeitvereinbarung in der Höhe von
                                                             40–60 % der ursprünglichen Arbeitszeit ist für
  Online unter: www.ams.at/ktn
                                                             Frauen ab 53 Jahren, für Männer ab 58 Jahren
                                                             längstens für fünf Jahre möglich. Das AMS beteiligt
                                                             sich – je nach Art der Arbeitszeitreduzierung – an
                                                             der Finanzierung des mindestens 50 % igen Lohn-
Allgemeine Informationen für Förderungen des AMS             ausgleiches, den die ArbeitnehmerInnen erhalten,
                                                             und an den Kosten der Sozialversicherungsbeiträge
Förderungen können alle ArbeitgeberInnen erhal­ten.          in der ursprünglichen Höhe. Der Zugang zur
Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien,               Altersteilzeit für TeilzeitarbeitnehmerInnen ist
Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie           ab 60 % der Normalarbeitszeit möglich.
der Bund. Im Bereich der „Qualifizierungsförderung
für Beschäftigte (QBN)“ und „Höherqualifizierung von
Beschäftigten im Bereich Sozialer Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse“ sind zu den bereits
                                                                Kontakt:
genannten ArbeitgeberInnen noch folgende nicht
                                                                Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren
förderbar: Länder, Gemeinden und Gemeinde­
                                                                Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes
verbände, sonstige juristische Personen öffentlichen
                                                                liegt. Die Liste der Kontaktadressen findet sich
Rechts und Unternehmen in Schwierigkeiten. Es
                                                                nachstehend.
be­steht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über
Rahmenbedingungen der Förderungen informieren                   Online unter: www.ams.at/ktn/service-
die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen             unternehmen/leistungen
des AMS (Kontaktliste nachstehend).

                                                F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   11
3      Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Teilpension                                                   Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN)
Die Teilpension ist wie die Altersteilzeit konzipiert         Das Arbeitsmarktservice fördert – unter Berücksich-
und damit eine Leistung, die von den Dienstgebe-              tigung der jeweils geltenden Bundesrichtlinie – mit
r­Innen zu beantragen ist und an die DienstgeberInnen         dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von
ausbezahlt wird. Voraussetzung für die Inanspruch-            gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen,
nahme dieser Förderung ist, dass der Dienstnehmer,            um diese stärker in betriebliche Weiterbildungs-
mit dem eine Teilpensionsvereinbarung abge-                   aktivitäten einzube­ziehen. (2015–2019)
schlossen wird, die Bedingungen für die Korridor-
pension erfüllt.
                                                                 Kontakt:
                                                                 Erstauskunft: Informationen erhalten Sie von
  Kontakt:                                                       der Abteilung Service für Unternehmen in der
  Service Line                                                   Regionalen Geschäftsstelle Ihres Bezirkes.
  Tel. 0463/3831                                                 Nähere Auskünfte Landesgeschäftsstelle
                                                                 AMS Kärten:
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
                                                                 Firmenwortlaut: A–M: Susanne Fejan
  unternehmen/leistungen
                                                                 Tel. 0463/3831 - 9159
                                                                 E-Mail: susanne.fejan@ams.at
                                                                 Firmenwortlaut: N–Z: Michael Senger
                                                                 Tel. 0463/3831 - 9169
                                                                 E-Mail: michael.senger@ams.at
Höherqualifizierung von Beschäftigten                            Online unter: www.ams.at/ktn/service-
im Bereich soziale Dienstleistungen von                          unternehmen/foerderungen
allgemeinem Interesse

ArbeitgeberInnen können für Ausbildungen zur
Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesund-
heits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpäda-
gogik eine Beihilfe der Kosten zu bestimmten
Ausbildungen für ArbeitnehmerInnen – unter
Berücksichtigung der jeweils geltenden Bundes-
richtlinie – vom AMS Kärnten beantragen.

  Kontakt:
  Nähere Auskünfte Landesgeschäftsstelle
  AMS Kärten:
  Firmenwortlaut: A–M: Susanne Fejan
  Tel. 0463/3831 - 9159
  E-Mail: susanne.fejan@ams.at
  Firmenwortlaut: N–Z: Michael Senger
  Tel. 0463/3831 - 9169
  E-Mail: michael.senger@ams.at
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
  unternehmen/foerderungen

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   12
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen                         Beschäftigungsinitiative 50+
Diese Förderung können Ein-Personen-Unternehmen               ArbeitgeberInnen, die offene Stellen mit älteren
(unter besonderen Voraussetzungen auch Personen-              ArbeitnehmerInnen besetzen möchten, können
oder Kapitalgesellschaften) erhalten, wenn der                das Förderangebot des AMS nutzen. Gefördert
Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seit mehr als                   werden kann das Arbeitsverhältnis von arbeitslosen
3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsver­                 Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
sicherung nach dem Gewerblichen Sozialversiche-               und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice
rungsgesetz (GSVG) verfügt und nach fünf Jahren               vorgemerkt sind.
wieder oder erstmalig einen Arbeitnehmer/eine
Arbeitnehmerin in diesem Unternehmen vollver­
sicherungspflichtig beschäftigt.                                 Kontakt:
                                                                 Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren
                                                                 Zuständigkeitsbereich der Wohnort der
  Kontakt:                                                       geförderten Person liegt. Die Liste der Kontakt-
  Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren                    adressen findet sich nachstehend.
  Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes
                                                                 Online unter: www.ams.at/service-
  liegt.
                                                                 unternehmen/foerderungen
  Die Liste der Kontaktadressen findet sich
  nachstehend.
  Online unter: www.ams.at/service-
  unternehmen/foerderungen

                                                              Eingliederungsbeihilfe („Come Back“)

                                                              Ein Zuschuss zu den Lohnkosten ist möglich.
                                                              Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von
Beihilfe zur Förderung von Bauhandwerker-                     vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von
schulen (BHW)                                                 Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei
                                                              Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei
Wenn ein/e MitarbeiterIn die Bauhandwerkerschule              Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt
besuchen möchte, können Unternehmen das                       sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann
Förderungsangebot des AMS nützen. Sie erhalten                die Förderung auch Personen, die akut von Lang-
für die Dauer der Bauhandwerkerausbildung                     zeit­arbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. Wieder-
ihrer MitarbeiterInnen einen Zuschuss zu den                  einsteiger­Innen), gewährt werden.
Lohnkosten.

                                                                 Kontakt:
  Kontakt:                                                       Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren
  Landesgeschäftsstelle des AMS Kärnten                          Zuständigkeitsbereich der Wohnort der
  Michael Senger                                                 geförderten Person liegt. Die Liste der Kontakt-
  Tel. 0463/3831 - 9169                                          adressen findet sich nachstehend.
  E-Mail: michael.senger@ams.at
                                                                 Online unter: www.ams.at/service-
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-                          unternehmen/foerderungen
  unternehmen/foerderungen

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   13
3      Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Impuls-Qualifizierungsverbund                                  Implacementstiftung
Ein Impuls-Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk             Förderung von personalsuchenden Unternehmen
mehrerer Betriebe, um gemeinsam maßgeschneiderte               durch bedarfsorientierte Vorqualifizierung von
Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten                Arbeitskräften für beim AMS gemeldete, offene und
zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus kann               schwierig zu besetzende Stellen. Die Auswahl der in
der Verbund auch als Plattform für Informationsaus-            Frage kommenden Bewerber­Innen trifft das mit-
tausch und gemeinsame Entwicklungsvorhaben                     finanzierende Unternehmen. Die TeilnehmerInnen
sowie als arbeitsmarktpolitisches Zusatzangebot für            werden nach einem Bildungsplan qualifiziert und
regionale Wirtschaftsgemeinschaften, Betriebsan-               erhalten Schulungsarbeitslosengeld bzw. eine
siedlungs- und Gewerbegebiete oder Gründerzen-                 Beihilfe zur Deckung des Lebensunter­haltes.
tren fungieren. Im Rahmen der „Qualifizierungsför-
derung für Beschäftigte“ übernimmt das AMS 50 %
der Weiterbildungskosten.                                         Kontakt:
                                                                  Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren
                                                                  Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes
  Kontakt:                                                        liegt.
  Service für Unternehmen                                         nachstehende Liste der RGS-Kontaktadressen
  Tel. 0463/3831 - 9702                                           oder E-Mail: sfu.kaernten@ams.at
  E-Mail: sfu.kaernten@ams.at
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
  unternehmen/qualifizierung

Impulsberatung für Betriebe
Die Impulsberatung ist ein kostenfreies Beratungs-
angebot des AMS, das Betriebe bei der Bearbei-
tung von Organisationsentwicklungsfragen zu
folgenden fünf Themen unterstützt: Weiterbildung
der MitarbeiterInnen, Bewältigung der Anforde-
rungen einer älter werdenden Belegschaft, Chan-
cengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb,
Sicherung von Arbeitsplätzen im Falle von Kapazi-
tätsschwankungen und Gestaltung betrieblicher
Vielfalt, insbesondere die Integration arbeitsmarkt-
politischer Zielgruppen.

  Kontakt:
  Service für Unternehmen
  Tel. 0463/38 31 - 9700
  E-Mail: sfu.kaernten@ams.at
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
  unternehmen/qualifizierung

                                                  F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   14
32    Netzwerke in Kärnten
       Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Unterstützung älterer Personen mit möglichen                     Bildungskarenz – Weiterbildungsgeld
gesundheitlichen Problemen
                                                                 Eine Bildungskarenz kann im Ausmaß von mindes-
Das AMS unterstützt Unternehmen bei der                          tens zwei Monaten bis zu maximal einem Jahr
Erstellung eines Anforderungsprofils bzw. bei                    vereinbart werden. Die karenzierten MitarbeiterIn-
der Vorauswahl geeigneter BewerberInnen und                      nen erhalten Weiterbildungsgeld in Höhe des
informiert im Rahmen von Betriebsbesuchen über                   Arbeitslosengeldes. Die vorangehende Mindestbe-
arbeitsrechtliche Fragen, Förderungen sowie                      schäftigungsdauer im Unternehmen beträgt sechs
andere Unterstützungsmöglichkeiten.                              Monate. Achtung: Die Anwartschaft auf Arbeits-
                                                                 losengeld muss ebenfalls gegeben sein.

  Kontakt:
  Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren                       Kontakt:
  Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes                      Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren
  liegt.                                                            Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes
  Die Liste der Kontaktadressen findet sich nach­                   liegt.
  stehend.                                                          Die Liste der Kontaktadressen findet sich nach­
                                                                    stehend.
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
  unternehmen/menschen-behinderung                                  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
                                                                    unternehmen/leistungen

Bildungsteilzeit
Wenn ein/e MitarbeiterIn mit dem/der Dienst­-
geber­In eine Bildungsteilzeit auf Grundlage des
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG)
oder nach gleichartigen bundes- oder landesge-
setzlichen Bestimmungen vereinbart hat, kann die
Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld von der/dem
ArbeitnehmerIn beantragt werden.

  Kontakt:
  Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren
  Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes
  liegt.
  Die Liste der Kontaktadressen findet sich nach­
  stehend.
  Online unter: www.ams.at/ktn/service-
  unternehmen/leistungen

                                                    F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   15
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Kontaktadressen der Regionalen AMS Stellen in Kärnten

AMS Feldkirchen                                         AMS St. Veit/Glan
10.-Oktober-Straße 30, 9560 Feldkirchen                 Bahnhofstraße 6, 9300 St. Veit/Glan
Tel. 04276/2162, Fax 04276/2162 - 1190                  Tel. 04212/4343, Fax 04212/4343 - 5190

AMS Hermagor                                            AMS Villach
Eggerstraße 19, 9620 Hermagor                           Trattengasse 30, 9501 Villach
Tel. 04282/2061, Fax 04282/2061 - 2190                  Tel. 04242/3010, Fax 04242/3010 - 6190

AMS Klagenfurt                                          AMS Völkermarkt
Rudolfsbahngürtel 40, 9021 Klagenfurt                   Hauptplatz 14, 9100 Völkermarkt
Tel. 0463/3832, Fax 0463/3832 - 3190                    Tel. 04232/2424, Fax 04232/2424 - 7190

AMS Spittal/Drau                                        AMS Wolfsberg
Ortenburger Straße 13, 9800 Spittal/Drau                Gerhart-Ellert-Platz 1, 9400 Wolfsberg
Tel. 04762/5656, Fax 04762/5656 - 4190                  Tel. 04352/52281, Fax 04352/52281 - 8190

                                           F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   16
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. 2. Land Kärnten

Die Adressen der entsprechenden Abteilungen                   Lebensbegleitendes Lernen
werden bei den Angeboten angeführt.
                                                              Der Aufgabenbereich „Lebensbegleitendes Lernen“
                                                              informiert und berät zu Aus- und Weiterbildungsmaß­
                                                              nahmen, die Anschlüsse oder Übergänge von und
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte                     zur Lebensphase „ältere Erwachsene“ (Kärntner
                                                              Bildungsförderungsprogramm) unterstützen und
Mit dem Förderungsprogramm „Qualifizierungsför-               entwickelt in Kooperation mit anderen Fachabtei-
derung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Land           lungen Projekte, die diese Phänomene berücksichtigen.
Kärnten jene Unternehmen, die auf Grund einer
Betriebsansiedlung/eines neuen Betriebsstandortes
in Kärnten oder auf Grund von Produkt- und                       Kontakt:
Technologieinnovationen und auf Basis eines                      Mag.a Erika Napetschnig
Qualifizierungsplanes für ihre am Betriebsstandort               Tel. 050 536 - 31121
in Kärnten beschäftigten MitarbeiterInnen weiter-                E-Mail: erika.napetschnig@ktn.gv.at
bildende Ausbildungs- und Qualifizierungsmaß­                    Amt der Kärntner Landesregierung
nahmen organisieren.                                             Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung,
                                                                 Arbeitsmarkt und Wohnbau
                                                                 Unterabteilung Erwachsenenbildung
  Kontakt:                                                       Völkermarkter Ring 29/1/111 b
  Tel. 050 536 - 31111                                           9021 Klagenfurt am Wörthersee
  E-Mail: martin.rossmann@ktn.gv.at
                                                                 Online unter: www.ktn.gv.at
  Amt der Kärntner Landesregierung
  Abteilung 11 – Bildung, Wissenschaft, Kultur
  und Sport
  Unterabteilung Arbeitsmarkt, Lehrlingswesen,                Genial
  Fachhochschulwesen und sonst. wiss. Institutionen
  Völkermarkter Ring 29
                                                              Im Mittelpunkt des Projektes „GENIAL – GENerationen
  9021 Klagenfurt am Wörthersee
                                                              Im ArbeitsLeben“ steht die Erhaltung, Unterstützung
  Online unter: www.ktn.gv.at                                 und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von
                                                              MitarbeiterInnen in heimischen Betrieben. Zu den

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   17
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

geförderten Leistungen zählen: Datenerhebung                  „Arbeit & Alter“ des Territorialen
und -auswertung, Kennenlernen neuer Innovations-              Beschäftigungspaktes Kärnten
techniken, Aufbau von zwischenbetrieblichen
Netzwerkkontakten, Know-how-Transfer, Beglei-                 Das Thema Arbeit und Alter wird im Rahmen des
tung bei der Umsetzung, Imagegewinn durch                     Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten (Land
Beteiligung.                                                  Kärnten und AMS Kärnten) seit 2008 begleitet.
                                                              Den Herausforderungen und Chancen im Themen-
                                                              bereich Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen
  Kontakt:                                                    wird mit Netzwerktreffen (Fachvorträge und
  Mag.a Anna Moser                                            ExpertInnenaustausch), Entwicklung und
  Tel. 05 0536 - 33081                                        Umsetzung neuer Projekte und in der Beratung
  E-Mail: anna.moser@ktn.gv.at                                von Unternehmen begegnet.
  Amt der Kärntner Landesregierung
  Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration
  Unterabteilung – Generationen, Senioren und                    Kontakt:
  Ältere Beschäftigte                                            Dr. Irmgard Lechner
  Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee              Tel. 0463/50538 - 11
                                                                 E-Mail: irmgard.lechner@ifa-kaernten.at
  Online unter: www.genial.ktn.gv.at
                                                                 Rudolfsbahngürtel 2/3/1
                                                                 9020 Klagenfurt am Wörthersee
                                                                 Online unter: www.ifa-kaernten.at

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   18
3    Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. 4. WK Wirtschaftskammer Kärnten

  Wirtschaftskammer Kärnten
  Europaplatz 1
  9021 Klagenfurt am Wörthersee
  Online unter: www.wko.at

Rechtsberatung Arbeits- und Sozialrecht                    proFitness – Gesunde Mitarbeiter –
                                                           Gesundes Unternehmen
Die ArbeitsrechtsexpertInnen der Wirtschaftskammer
Kärnten beraten UnternehmerInnen individuell und           proFitness informiert zum Schwerpunkt Gesund-
kostenlos zu allen arbeits- und sozialrechtlichen          heit in Unternehmen. Hier findet sich neben Tipps
Themen, wie z. B. Arbeitnehmer­Innenschutz,                rund um die Themen Bewegung, Ernährung und
Pflegefreistellung, Altersteilzeit, Evaluierung            Entspannung auch ein Überblick über alle Förde-
psychischer Belastungen, Dienstver­hinderung               rungen österreichweit.
und Krankenstand etc.

                                                               Online unter: www.proFitnessaustria.at
  Kontakt:
  Wirtschaftskammer Kärnten
  Tel. 05 90 904 - 777
  E-Mail: sofortservice@wkk.or.at
  Online unter:
  wko.at/ktn/arbeitundsoziales

                                               F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   19
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Betriebshilfe (Ersatzarbeitskraft)                           Broschüren,
Unfall, Krankheit oder auch Schwangerschaft                  Informationsmaterialien
können eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich
ziehen und damit die Weiterführung des Betriebes
                                                             „Arbeit & Soziales. Beschäftigung älterer
unmöglich machen. Damit es in solchen Notfällen
                                                             ArbeitnehmerInnen – was ist zu beachten?“
nicht zur Gefährdung oder gar Schließung von
Betrieben kommen muss, gibt es die „Betriebshilfe“.          Die Broschüre bietet einen Überblick über die
Die Ersatzarbeitskraft (BetriebshelferIn) erhalten           wichtigsten Besonderheiten, die bei der Begrün-
UnternehmerInnen und Unternehmer für die Dauer               dung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeit-
ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall           nehmerInnen zu beachten sind. November 2017
für maximal 40 Arbeitstage (40 Wochenstunden).
                                                             „BURN ON statt BURN OUT. Unternehmen
                                                             beugen vor.“
  Kontakt:
                                                             Aufklärung, Abklärung von Ursachen. Finden
  Wirtschaftskammer Kärnten
                                                             von Lösungen und Strategien für Unternehmen.
  Roswitha Zisser
                                                             Jänner 2017
  Tel. 05 90 90 4 - 713
  E-Mail: roswitha.zisser@wkk.or.at
                                                             „BURN OUT-Prävention für Unternehmen.“
  Online unter: www.wko.at/betriebshilfe
                                                             Von der Früherkennung bis hin zu Kontakten für
                                                             Notfälle. August 2018

                                                             „Generationen-Balance im Unternehmen.
                                                             Empfehlungen und Praxis-Tipps fü eine alter(n)s­-
                                                             gerechte Arbeitswelt in KMU.“
                                                             Die Broschüre leitet UnternehmerInnen an, einen
                                                             Blick auf die Altersstruktur ihrer Belegschaft zu
                                                             werfen. Juni 2018

                                                                  Online unter: http://webshop.wko.at

                                                             ­­

                                                F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   20
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. 5. AK Arbeiterkammer Kärnten

                                                             Rücken-fit mit der AK
  Arbeiterkammer Kärnten
  Bahnhofplatz 3                                             Mit dem Programm „Aktiv gesund im Betrieb“ hilft
  9021 Klagenfurt am Wörthersee                              der Verein „AK Sport ÖGB“ – in Zusammenarbeit mit
                                                             dem ASKÖ – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  Online unter: kaernten.arbeiterkammer.at
                                                             dabei, wieder Rücken-fit zu werden.

                                                             Das Gesamtpaket beinhaltet z. B. eine Anamnese,
                                                             einen sportwissenschaftlichen Check des Bewegungs-
                                                             appartes oder einen Muskelfunktionstest. Aufbauend
Bildungsgutschein fördert Gesundheit                         wird ein individuelles 14-stündiges Trainingspro-
                                                             gramm erstellt. Eine sportwissenschaftliche
Ob Wirbelsäulengymnastik, Lauftraining, Meditation,          Nachuntersuchung und Trainingstipps für zuhause
klassische Massage, Aqua-Rücken-fit, Body-Circle             folgen. Das Gesamtpaket kostet € 198,–.
oder unterschiedliche Yoga-Kurse: Mit diesen Kursen          € 100,– werden von der AK zurückerstattet.
können Sie sich fit halten. Psychische und körper-
liche Belastungen am Arbeitsplatz, ausgelöst durch
Leistungsdruck, Zeitmangel, Angst vor Jobverlust,               Kontakt:
ungesunde Ernährung oder einseitige Tätigkeiten,                Tel. 050 477 - 2452
sind immer öfter Ursache für Erkrankungen. Die                  E-Mail: betriebsservice@akktn.at
Arbeiterkammer hilft Arbeitnehmerinnen und                      Online unter: www.aksport.at
Arbeitnehmern mit dem AK-Bildungsgutschein fit
zu bleiben, und so beruflich wie auch privat davon
zu profitieren.

  Kontakt:
  Arbeiterkammer Kärnten Bildung
  Tel. 050 477 - 4001
  Online unter: kaernten.arbeiterkammer.at/
  bildungsgutschein

                                                F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   21
3      Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. 6. Industriellenvereinigung Kärnten

  Industriellenvereinigung Kärnten
                                                              Broschüren,
  Dr.-Franz-Palla-Gasse 21                                    Informationsmaterialien
  9020 Klagenfurt am Wörthersee
  Online unter: https://kaernten.iv.at/de/                    „Perspektive 50+ Best Practice-Beispiele aus der
                                                              österreichischen Industrie“

                                                              In dieser Broschüre wird das Engagement der
Die Industriellenvereinigung arbeitet gemeinsam               österreichischen Industriebetriebe für die Beschäfti-
mit ihren Mitgliedsbetrieben auf Bundesebene wie              gung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
auch in der Landesgruppe Kärnten im speziell                  aufgezeigt sowie wichtige strukturelle Maßnahmen
eingerichteten Arbeitskreis Personal und Bildung              zur Förderung der Beschäftigung angeregt.
u. a. an dem Thema „Arbeit – Alter – Gesundheit“.
Der Arbeitskreis dient den Mitgliedern als Plattform
                                                                 Online unter: https://www.iv.at/de/mediathek
zum Erfahrungsaustausch.

Nicht-Mitglieder erhalten Informationen zum
Themenbereich „Arbeit – Alter – Gesundheit“ bei               Informationen im Bereich „Arbeit, Soziales,
Veranstaltungen, in Broschüren und auf der Home-              Gesundheit“
page der IV.
                                                              Die IV informiert Mitglieder bundesweit im Bereich
                                                              „Arbeit, Soziales, Gesundheit“. Die aktuellen
  Online unter: https://www.iv.at/de/themen/                  Hinweise zu Veranstaltungen, Informationsmaterialien
  arbeit-soziales-und-gesundheit                              u.v.m. finden sich auf der Homepage der IV.

                                                                 Kontakt:
                                                                 Tel. 01/711 35 - 0
                                                                 E-Mail: office@iv.at
                                                                 Online unter: www.iv.at/de/

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   22
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. 7. Ö GB Österreichischer
       Gewerkschaftsbund Kärnten

  ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund,
  Landesorganisation Kärnten
  Bahnhofstraße 44
  9020 Klagenfurt am Wörthersee
  Tel. 0463/5870 - 332
  E-Mail: kaernten@oegb.at
  Online unter: www.oegb.at/ktn

BetriebsrätInnenschulung

Bei den Schulungen der BetriebsrätInnen des ÖGB
und der AK werden kostenlose Seminare zur
Verbesserung der fachlichen und sozialen Kompe-
tenz angeboten. Auch die Themen Gesundheit,
Generationen und Alter werden behandelt. Die
Schulungen werden regional in den Bezirken
angeboten.

  Kontakt:
  Martin Gressl
  Tel. 0463/5870 - 341
  E-Mail: bildung.kaernten@oegb.at
  Online unter: www.voegb.at/kaernten

                                             F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   23
3      Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

3. 8. Sozialministeriumservice
      Landesstelle Kärnten

                                                                    • die Entwicklung und den Aufbau gesundheits-
  Sozialministeriumservice                                            förderlicher betriebsinterner Prozesse,
  Landesstelle Kärnten
  Kumpfgasse 23–25
                                                                    • alternative Arbeitszeitmodelle,
  9020 Klagenfurt am Wörthersee                                     • die Beschäftigung gesundheitlich beeinträch-
  Tel. 0463/5864 - 0                                                  tigter MitarbeiterInnen,
  Mail: post.kaernten@sozialministeriumservice.at                   • Arbeitsplatzanpassung und bedarfsgerechte
  Online unter:                                                       Ausstattung,
  www.sozialministeriumservice.at                                   • weitere Förderungen.
                                                                    Kontakt: Online unter: www.fit2work.at

fit2work Betriebsberatung
(Koordination Sozialministeriumservice)
                                                                 Sozialministerium: NESTORGOLDGütesiegel
fit2work unterstützt Unternehmen kostenlos dabei,
proaktiv die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter­Innen              Mit dem NESTORGOLDGütesiegel werden Unter­-
zu fördern und zu erhalten, kontraproduktive                     nehmen und Organisationen ausgezeichnet, die
Umfeldfaktoren zu erkennen und zu beseitigen,                    eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Alternsge-
die Produktivität nachhaltig zu verbessern und                   rechtigkeit und des Generationenmanagement
Erfahrungsverlust zu verhindern. fit2work berät                  einnehmen.
zu und informiert über
  • den Einsatz von MitarbeiterInnen in unterschied-               Kontakt:
     lichen bzw. alternativen Aufgabengebieten,
                                                                    Mag.a Sylvia Bierbaumer
  • die Qualifizierung für alternative Aufgaben­                   Tel. 01/711 00 866179
     gebiete,                                                       E-Mail: nestorgold@sozialministerium.at
  • den Umgang mit gesundheitlich beein­                           Online unter: www.nestorgold.at
     trächtigten Beschäftigten,

                                                    F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   24
3      Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Anmerkung: Auf die im Folgenden genannten                     gewährt werden. Im 1. Jahr nach Beginn eines
Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.                      Dienstverhältnisses ist die Gewährung einer Arbeits-
                                                              platzsicherungsbeihilfe nur unter bestimmten Voraus-
                                                              setzungen möglich. Voraussetzung ist die Glaub-
                                                              haftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder
Entgeltbeihilfe                                               Ausbildungsplatzes durch den/die DienstgeberIn.

Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung von                Bemessungsgrundlage für die Arbeitsplatzsiche-
begünstigten Behinderten ab dem 2. Jahr der                   rungsbeihilfe ist das betriebsübliche Entgelt ohne
Beschäftigung gewährt werden, sofern sie infolge              Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen, Diäten
ihrer Beeinträchtigung in der Erbringung ihrer                etc. Die Förderung wird nach dem jeweiligen
vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung maßgeb-              Ausmaß der Gefährdung des Arbeitsplatzes, dem
lich eingeschränkt sind. Eine Entgeltbeihilfe kann            Alter des Menschen mit Behinderung und seiner
nicht geleistet werden, wenn die Angleichung der              Möglichkeit, kurzfristig einen anderen Arbeitsplatz
beruflichen Leistungsfähigkeit der Dienstnehme-               zu erlangen, festgesetzt. Der Zuschuss beträgt
rInnen durch technische Arbeitshilfen erreicht                max. 50 % der Bemessungsgrundlage (Höchstgrenze
werden kann.                                                  € 650,– monatlich).

Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung der
Leistungsminderung durch den/die DienstgeberIn                   Kontakt:
sowie das Vorliegen eines voll sozialversicherungs-              Brigitte Gottole
pflichtigen Arbeitsverhältnisses (über der ASVG-                 Tel. 05 99 88 - 5212
Geringfügigkeitsgrenze).                                         Online unter: www.sozialministeriumservice.at

Bemessungsgrundlage für die Entgeltbeihilfe ist
das betriebsübliche Entgelt ohne Sonderzahlungen,
Überstunden, Zulagen, Diäten etc. Der Zuschuss
wird entsprechend der festgestellten Leistungs­
minderung festgesetzt (max. € 650,– monatlich).               Behindertengerechte Adaptierung
                                                              von Arbeitsplätzen
  Kontakt:                                                    Zur Beschaffung und Instandsetzung von unmittelbar
  Brigitte Gottole                                            mit der Berufsausübung im Zusammenhang stehen-
  Tel. 05 99 88 - 5212                                        den, die Behinderung ausgleichenden, technischen
  Online unter: www.sozialministeriumservice.at               Arbeitshilfen sowie zur Ausbildung im Gebrauch
                                                              dieser Arbeitshilfen können die Kosten bis zur
                                                              vollen Höhe übernommen werden. Anträge sind
                                                              grundsätzlich vor der Realisierung des Vorhabens
                                                              einzubringen.

                                                                 Kontakt:
Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
                                                                 Hannelore Wurzer
                                                                 Tel. 05 99 88 - 5215
Ist der bestehende Arbeits- oder Ausbildungsplatz
einer Person mit Behinderung gefährdet, kann                     Online unter: www.sozialministeriumservice.at
für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein
Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten

                                                 F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   25
3     Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten

Adaptierung und Schaffung von Arbeits- und                  Abgaben- und Steuervorteile
Ausbildungsplätzen
                                                            Arbeitslöhne an DienstnehmerInnen, die als
DienstgeberInnen können Zuschüsse oder Sach­                begünstigte Behinderte gemäß den Vorschriften
leistungen zur Adaptierung und Schaffung neuer              des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt
geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze                  werden, gehören nicht in die Bemessungsgrund­
gewährt werden, wenn Menschen mit Behinderung               lage der Summe der Arbeitslöhne. Für sie entfallen
eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsaus-          folgende lohnsummengebundene Abgaben:
bildung aufgenommen werden oder das Beschäfti-                 • Dienstgeberbeitrag (DB): Abfuhr an das
gungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung                   zuständige Finanzamt: 4,5 %
ohne Verwendung auf einem geeigneten Arbeits-
platz enden würde.                                             • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Abfuhr
                                                                 an das zuständige Finanzamt

  Kontakt:
                                                               • Kommunalsteuer (Kommst.): Abfuhr an die
                                                                 zuständige Betriebsstättengemeinde: 3%
  Hannelore Wurzer
  Tel. 05 99 88 - 5215
  Online unter: www.sozialministeriumservice.at                Kontakt:
                                                               Online unter: www.sozialministeriumservice.at

Schulungs- und Ausbildungskosten

Bei Vorliegen eines aufrechten Dienstverhältnisses/
einer aufrechten selbstständigen Erwerbstätigkeit
können die behinderungsbedingt anfallenden
Kosten externer Schulungen und Weiterbildungen
durch das Sozial­mi­ni­steriumservice zur Gänze
übernommen werden. Dient die Schulungsmaß-
nahme der Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. der
Absicherung selbstständiger Erwerbstätigkeit oder
für eine Verbesserung beruflicher Aufstiegschancen,
können auch Kosten notwendiger externer Schu-
lungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß
von 50 % ersetzt werden, die in keinem Zusammen-
hang mit der Behinderung stehen.

  Kontakt:
  Ingrid Berger
  Tel. 05 99 88 - 5207
  Online unter: www.sozialministeriumservice.at

                                               F ö r d e r r atg e b e r   A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t   26
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