ARBEIT ALTER GESUNDH EIT - FÖRDERRATGEBER - IFA UNTERNEHMENSBERATUNG
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Förderratgeber Arbeit Territorialer Beschäftigungspakt Alter für Unternehmen in Kärnten Stand: Juli 2018 Gesundheit e r s t e l lt v o n : mitgetragen von: Unternehmensberatung GmbH
I mpres s um Eine Initiative des Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten zum Thema „Arbeit und Alter“ Gefördert von: Land Kärnten, AMS Kärnten In Kooperation und mit Unterstützung von: Land Kärnten, AMS Kärnten, Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, Wirtschaftskammer Kärnten, Arbeiterkammer Kärnten, Industriellenvereinigung Kärnten, Österreichischer Gewerkschaftsbund Kärnten, Sozialministeriumservice Landesstelle Kärnten, Arbeitsinspektorat Kärnten, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Kärntner Gebietskrankenkasse, Pensionsversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Herausgeber: IFA Unternehmensberatung GmbH, Rudolfsbahngürtel 2/3/1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Redaktion: Mag.a Dr.in Irmgard Lechner-Pirker Lektorat: Mag.a Martina Fürpass-Manges 3. Auflage, Stand: Juli 2018, Klagenfurt am Wörthersee Grafik und Satz: GSB - Grafikdesign Smitty Brandner Fotos: Seite 7, 9, 20, 26, 28, 31, 37 & 40: shutterstock; alle anderen: fotolia
® Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Schlagwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Vorworte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1. Zum Förderratgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Netzwerke in Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3.1. AMS Arbeitsmarktservice Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.2. Land Kärnten .................................................................................................................... 17 3.4. WK Wirtschaftskammer Kärnten ..................................................................................... 19 3.5. AK Arbeiterkammer Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3.6. IV Industriellenvereinigung Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.7. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.8. Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.9. Arbeitsinspektorat Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 3.10. Sozialversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.10.1. AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.10.2. KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 3.10.3. PV Pensionsversicherungsanstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.10.4. SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 4. Weitere Fördermöglichkeiten und Links 4.1. Weitere Fördermöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 4.2. Weitere Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 5. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 1
® Schlagwortverzeichnis Schlagwortverzeichnis Altersteilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 19 Gütesiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Arbeitnehmerschutz, ArbeitnehmerInnenschutz . . 10, 19, 32 Impulsberatung für Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Invaliditätspension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Behinderung, behindertengerecht . . . . . . . . . . . . . 15, 25, 26, 39 Lebensbegleitendes Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Berufskrankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 34 Netzwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3–10, 14, 18, 27, 34, 44, 46 Beschäftigungsinitiative . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Präventionsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Betriebsrat, Betriebsrätin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Qualifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 11, 24 BGF, Betriebliche Gesundheitsförderung . . . . . . . . 9, 10, 36–38 Qualifizierungsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Bildung, Ausbildung . . . . 12–14, 17, 22, 25, 26, 31, 34, 36, 39 Qualifizierungsverbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bildungsgutschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Rauchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 43 Bildungskarenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 39–41 Bildungsteilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29–35 Burnout-Präventionsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Teilpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 CSR, Corporate Social Responsibility . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 TEP, Territorialer Beschäftigungspakt . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 6, 8, 18 Demografieberatung ................................................ 44 Übergangsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Eingliederungsbeihilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Unfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 31–5 Ein-Personen-Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Unfallverhütungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Entgeltfortzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 40, 41 Ersatzarbeitskraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Weiterbildungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Evaluierung psychischer Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 5, 8, 9, 12–14, 26, 44–47 fit2work . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 31 Zuschuss zu den Lohnkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Gesundheitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 2
® Vorworte Vorworte Franz Zewell LHStv.in Dr.in Gaby Schaunig Landesgeschäftsführer Arbeitsmarktreferentin des Arbeitsmarktservice Kärnten des Landes Kärnten Sehr geehrte Unternehmerin, Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, sehr geehrter Unternehmer! die Wirtschaft hat wieder Fahrt aufgenommen. Viele Die österreichische Wirtschaft ist wieder im UnternehmerInnen suchen nach Fachkräften. Sie Aufschwung. Dies spiegeln auch die stetig auch? Dann nutzen Sie die vielen Plus von Mitarbei- sinkenden Arbeitslosenzahlen wider. Trotz allem terInnen 50+: Im Laufe ihres Berufslebens haben sie haben dabei besonders ältere MitarbeiterInnen sich ein vielfältiges Know-how angeeignet; sie das Nachsehen, denn sie gelten am Arbeitsmarkt bringen somit Erfahrung und verschiedenste nach wie vor als schwer vermittelbar. Kompetenzen ins Unternehmen. ArbeitgeberInnen bietet sich mit der sogenannten „Gruppe 50+“ ein Jedoch ist dies keineswegs gerechtfertigt, denn attraktives Potenzial an gut ausgebildeten und besonders diese ArbeitnehmerInnen-Gruppe höchst motivierten Fachkräften. verfügt über ein hohes Maß an Berufserfahrung und Know-how, von dem jedes Unternehmen Um ältere Jobsuchende und potenzielle Arbeit profitieren könnte. Nicht nur aus ökonomischen geberInnen zusammenzubringen, hat das AMS Gründen, sondern auch angesichts der demogra- Kärnten verschiedene Maßnahmen und Förderungen fischen Entwicklung und aus einer grundlegend entwickelt. Zusätzlich unterstützen wir Arbeitgeber sozialen Verantwortung heraus ist es notwendig, Innen bei Fragen rund um die Organisationsent- ältere ArbeitnehmerInnen in Beschäftigung zu wicklung, wie etwa den Umgang mit einer älter halten bzw. wieder aufzunehmen, um damit das werdenden Belegschaft oder die Weiterbildung von Erwerbspotenzial voll ausschöpfen zu können. niedrig qualifizierten, älteren MitarbeiterInnen. Eine Übersicht unserer Angebote finden Sie in dieser Das Land Kärnten hat gemeinsam mit dem AMS Broschüre. und den Sozialpartnern im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspaktes die Steuergruppe sowie das Bitte nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie sich Netzwerk Arbeit und Alter ins Leben gerufen, die mit unseren Angeboten vertraut. In einem persön- Unternehmen bei den Veränderungsprozessen lichen Gespräch informiert Sie Ihr Berater/Ihre aktiv fördern. Beraterin Ihrer regionalen Geschäftsstelle gerne über Details und individuelle Lösungsmöglichkeiten. Nehmen auch Sie diese Chance wahr! F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 3
® Vorwort Vorwort Landesrätin Mag.a Sara Schaar Seniorenreferentin des Landes Kärnten Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer! Der demografische Wandel stellt das Bundesland Neben einem guten Überblick über Förder- Kärnten vor große Herausforderungen. Die Menschen möglichkeiten vermittelt der vorliegenden werden nicht nur älter, sondern bleiben auch länger Ratgeber auch eines: Dass Betriebe, die auf eine fit und leistungsfähig als noch vor 20 Jahren. Durch gute Durchmischung zwischen Jung und Alt und diese Veränderungen tun sich auch in der Arbeits- damit auf eine breite Aufstellung der Kompetenzen, welt neue Chancen und Möglichkeiten auf, die es Lebens- und Berufserfahrungen setzen, schlag- zu nutzen gilt. Gerade ältere Mitarbeiterinnen und kräftiger und zukunftsfähiger sind. Deshalb kann Mitarbeiter sind für ein Unternehmen ein großer ich Ihnen als Unternehmerinnen und Unter- Gewinn, da sie ihr Wissen und ihren Erfahrungs- nehmern nur raten, die demografischen Entwick- schatz an jüngere Kolleginnen und Kollegen lungen als Chance zur Weiterentwicklung zu weitergeben können und auch mögliche „Stolper- begreifen und lege Ihnen deshalb Maßnahmen zur steine“ und Abkürzungen kennen. Förderung und Forderung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Herz. Umgekehrt können ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom „frischen Wind“, den neuen Ich bin mir sicher, dass Sie bei der Vielfalt an Zugängen und Ideen der jüngeren Generation Unterstützungsmöglichkeiten etwas Passendes profitieren. Wie das gelingt? Natürlich gemeinsam! für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden, Seitens des Landes Kärnten werden zahlreiche durch die sich für beide Seiten Win-win-Situationen Projekte gefördert, die das Miteinander in den ergeben. Für eine gemeinsame, produktive Mittelpunkt stellen. Zukunft! F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 4
1 Zum Förderratgeber 1. Was soll mit dem Förderratgeber erreicht werden? Was sind die Ziele? Die vorliegende Broschüre unterstützt Arbeitgeber die frühzeitig Maßnahmen setzen, um ältere Innen und Personalverantwortliche bei der Suche MitarbeiterInnen mit einzubeziehen nach Möglichkeiten, ältere MitarbeiterInnen im Erwerbsleben zu halten, sie zu fördern oder gege- • in die Weiterbildungsplanung, um sie benenfalls arbeitslose Menschen ins Unternehmen kognitiv zu fordern zu (re-)integrieren. • in Projektteams mit einer guten Durch- mischung zwischen Jung und Alt, um Die Vielfältigkeit der Unterstützungsmöglichkeiten voneinander zu lernen und Maßnahmen für ältere Erwerbstätige überrascht. Vor allem von Seiten öffentlicher Institutionen und • in gesundheitsfördernde und -erhaltende Interessensvertretungen gibt es eine Vielzahl an Programme, um das biologische Älterwerden Angeboten, um beispielsweise gesundheitser hinauszuzögern. haltende Schritte in Betrieben zu setzen. Das bedeutet auf ArbeitnehmerInnenseite, lebens- Mit dieser Vielfalt der Angebote geht einher, dass lang bereit zu sein, dazuzulernen und sich neuen mittlerweile die Gruppe der Älteren eine absolut Herausforderungen zu stellen. Auf Arbeitgeber heterogene ist. Dementsprechend unterscheidet Innenseite wird es, auch aufgrund der demogra- man heute zwischen dem kalendarischen, dem fischen Entwicklung, bedeutsamer, auf ältere biologischen und dem kognitiven Alter eines ArbeitnehmerInnen nicht voreilig zu verzichten. Menschen. So verschiebt sich in Unternehmen der Fokus vom kalendarischen Alter von MitarbeiterInnen Neben dem ursächlichen Nutzen des Gewinns an hin zur Einschätzung, ob die Kompetenzen, die für Wissen über Fördermöglichkeiten will dieser einen Arbeitsplatz gebraucht werden, veraltet sind. Ratgeber Betriebsverantwortliche dazu ermutigen, Wenn diese Kompetenzen nicht mehr dem entspre- für ältere ArbeitnehmerInnen ein entsprechendes chen, was am Arbeitsplatz benötigt wird, müssen Umfeld zu schaffen, welches sie als das ausweist, vor allem Führungskräfte handeln: Wahrscheinlich was sie sind: wertvolle, verlässliche, erfahrene und werden jene Betriebe zukünftig erfolgreicher sein, leistungsorientierte MitarbeiterInnen. F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 5
1 Zum Förderratgeber Leistungspotenziale & Älterwerden Leistungspotenziale Veränderungen Quelle: Kongress ArbeitnehmerInnen 50+, Physisch e September 2017, Vortrag IGB Psychisch Geistig-Sozial e Wen sprechen wir mit dem Vertiefend informieren können Sie sich dann über Förderratgeber an? die jeweils angegebenen Internet-Portale. Des Weiteren geben wir einen Überblick über die in Der Förderratgeber richtet sich an alle Arbeitgeber Kärnten vertretenen Netzwerke, die das Thema Innen und Personalverantwortliche, die Förderungen Arbeit, Alter und Gesundheit im Fokus haben, und und Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer machen eine kurze Replik darauf, was zusätzlich Innen im Bereich Arbeit, Alter und Gesundheit bundesweit angeboten wird. suchen. Dementsprechend soll die Broschüre auf beiden Seiten, nämlich sowohl auf der Seite der Unternehmen als auch auf der Seite der von den einzelnen Förderprogrammen begünstigten Wer ist am Zustandekommen des ArbeitnehmerInnen, Nutzen generieren. Förderratgebers beteiligt? Diese zweite Auflage des Förderratgebers ist von der IFA Unternehmensberatungs GmbH im Auftrag Wie finden Sie, was Sie brauchen? des Landes Kärnten im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten koordiniert worden. Der Ratgeber ist im Aufbau nach Organisationen Unser Dank gebührt allen Organisationen und und deren Förderangeboten im Bereich Arbeit, deren VertreterInnen, die an der Erstellung des Alter und Gesundheit gegliedert, wobei im Ratgebers mitgewirkt haben: In besonderer Weise Anschluss an eine Kurzbeschreibung der gilt dies für Förderprogramme jeweils eine Kontaktperson genannt wird. • das Land Kärnten, • das Arbeitsmarktservice Kärnten, Um Ihre Suche zu erleichtern, finden Sie zu Beginn des Förderratgebers ein Schlagwortverzeichnis. • d ie Wirtschaftskammer Kärnten, insbesondere für die grafische Aufbereitung der Broschüre, Dadurch können Sie rascher die für Sie in Frage kommenden Förderungen und Angebote finden. • die Arbeiterkammer Kärnten, F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 6
1 Zum Förderratgeber • die Industriellenvereinigung Kärnten, • den Österreichischen Gewerkschaftsbund, • das Sozialministeriumservice • die Sozialversicherungen unseres Bundes- landes, wie die Allgemeine Unfallver- sicherung, die Gebietskrankenkasse, die Pensionsversicherung, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sowie für • die VertreterInnen der im Text genannten Netzwerke in Kärnten. Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass die im Förderratgeber genannten Förderungen und Angebote immer mit den zuständigen Stellen abzusprechen sind, weil es prinzipiell keinen Rechts- anspruch auf Angebote und Förderungen gibt. Klagenfurt, im Juli 2018 F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 7
2 Netzwerke in Kärnten 2. Netzwerke in Kärnten Die UnternehmerInnen und Personalverantwort lichen können Veranstaltungen dieser Netzwerke Kontakt: besuchen, sich über aktuelle Trends und Entwick- Dr. Irmgard Lechner lungen austauschen und Kontakte knüpfen. Tel. 0463/50538 - 11 E-Mail: irmgard.lechner@ifa-kaernten.at Rudolfsbahngürtel 2/3/1 9020 Klagenfurt am Wörthersee Netzwerk „Arbeit und Alter“ des Territorialen Online unter: www.ifa-kaernten.at Beschäftigungspaktes Kärnten Arbeit und Alter ist für das AMS und das Land Kärnten ein wichtiger thematischer Schwerpunkt im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten. Seit 2008 begegnet man den Herausforderungen Forschungsnetzwerk des AMS und Chancen des „In-Beschäftigung-Haltens“ und Das AMS Österreich, Abt. Arbeitsmarktforschung des „In-Beschäftigung-Bringens“ älterer Arbeitnehmer- und Berufsinformation, stellt mit dem AMS- Innen, neben einem permanenten Austausch in Forschungsnetzwerk eine umfassende Informations- einer Steuergruppe, in welcher das AMS, das Land und Serviceplattform zur Verfügung, um Ergebnisse Kärnten, die Sozialpartner und VertreterInnen der und Aktivitäten in der Arbeitsmarkt-, Berufs-, Sozialversicherungen teilnehmen, auch durch Bildungs- und Qualifikationsforschung darzustellen jährlich stattfindende Netzwerktreffen. Bei diesen und verstärkt nutzbar zu machen. Netzwerkveranstaltungen erweitert sich der Kreis der Mitwirkenden. Eingeladen, mit teilzunehmen und sich auszutauschen, sind u. a. Betriebe, Bildungs- Kontakt: träger und Arbeitsinspektorate. ExpertInnen aus Redaktion: Martin Höglinger e.U. Wissenschaft und Praxis referieren zu aktuellen Tel. 01/971 93 12 Entwicklungen am Arbeitsmarkt und zu Ergebnissen E-Mail: redaktion@ams-forschungsnetzwerk.at aus der Forschung. Online unter: www.ams-forschungsnetzwerk.at Wenn Sie an einer (kostenlosen) Teilnahme bei der nächsten Netzwerkveranstaltung interessiert sind, dann melden Sie sich bitte bei der angegebenen Adresse. Dort erfahren Sie auch, wann und unter welchem thematischen Schwerpunkt die nächste Veranstaltung stattfinden wird. F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 8
2 Netzwerke in Kärnten GENIAL – GENerationen Im ArbeitsLeben Kontakt: Das Netzwerk GENIAL – GENerationen Im Arbeits Wirtschaftskammer Kärnten Leben des Landes Kärnten dient dem zwischen Sparte Information und Consulting betrieblichen Know-how-Transfer sowie dem Europaplatz 1 Erfahrungsaustausch und bietet Workshops und 9021 Klagenfurt am Wörthersee Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Generatio- Tel. 05 90 90 4 - 760 nenmanagement. Im Netzwerk vertreten sind jene E-Mail: ic@wkk.or.at Kärntner Unternehmen, die sich an der Initiative Online unter: http://www.ubit-kaernten.at GENIAL beteiligen bzw. sich zu themenspezifischen Schwerpunkten einbringen. Kontakt: Mag.a Anna Moser Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung Unterabteilung – Generationen, Senioren und BGF - Regionalstelle Kärnten Ältere Beschäftigte Tel. 050/536 - 33081 Das Netzwerk BGF ist ein Zusammenschluss der E-Mail: anna.moser@ktn.gv.at Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der Online unter: www.genial.ktn.gv.at gesetzlichen Unfallversicherung, des Hauptver bandes der österreichischen Sozialversicherungs- träger, der Sozialpartner und des Fonds Gesundes Österreich als unterstützender Partner. Aufgabe der Regional- und Servicestellen in allen Experts Groups der Wirtschaftskammer Kärnten Bundesländern ist es, gemeinsame Angebote zu entwickeln und konkrete Unterstützung anzu Experts Group Human Resources bieten. Die aktive Mitarbeit der Sozialpartner Die besten Köpfe für Ihr Unternehmen. Wenn es um unterstreicht den Nutzen betrieblicher Gesund- MitarbeiterInnensuche und Personalentwicklung heitsförderung für ArbeitnehmerInnen wie geht, sind sie die ersten AnsprechpartnerInnen: die ArbeitgeberInnen und erleichtert so den Transfer Mitglieder der Experts Group „Human Resources“. des Gesundheitsförderungsgedankens in die Sie analysieren den Personalbedarf in Unterneh- Arbeitswelt. men, organisieren Aus- und Weiterbildungen, unterstützen bei der MitarbeiterInnensuche und geben Tipps für die Personalentwicklung. So be- Kontakt: kommen Sie die besten Köpfe für Ihr Unternehmen. Mag.a (FH) Bianca Staudenmeir Tel. 050/5855 - 2127 Experts Group Corporate Social Responsibility E-Mail: bgf@kgkk.at Für Fairness und Respekt. Um gesellschaftliche Online unter: www.netzwerk-bgf.at Verantwortung und Nachhaltigkeit geht es bei der Arbeit der Experts Group „Corporate Social Respon- sibility“. Ihre Mitglieder sind Unternehmensbe- raterInnen, denen ein humanes Managementsystem wichtig ist. F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 9
2 Netzwerke in Kärnten BGF Forum Netzwerk „GfB – Gesundheit im Betrieb“ Das BGF Forum bietet den BGF-Kooperations Das österreichweite Netzwerk des Sozialminis betrieben (siehe Kärntner Gebietskrankenkasse, teriums für Betriebe, Institutionen und Betroffenen- BGF) die Möglichkeit zur Vernetzung und zum organisationen. Erfahrungsaustausch. Einmal jährlich findet ein Treffen statt. Nach der erfolgreichen Implementierung als „Kommunikationsplattform – GfB Gesundheit fördert Beschäftigung“ zum Themenbereich Kontakt: Invaliditätspension und betriebliche Wiederein- Mag.a (FH) Bianca Staudenmeir gliederung dient das Netzwerk seit August 2017 Tel. 050/5855 - 2127 als österreichische Informationsdrehscheibe zum E-Mail: bgf@kgkk.at Thema „Gesund im Betrieb“ und bietet Informa tionen zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betrieb- liche Wiedereingliederung. Informiert und vernetzt wird neben der Webseite auch mittels Newsletter, ExpertInneninterviews sowie regionalen ExpertInnenkreisen und Betriebsaustauschforen. Das Netzwerk bietet durch die regionalen Treffen auch die Möglichkeit Herausforderungen und Entwicklungsbedarfe aus dem Alltag an das Sozialministerium rück- zumelden. Koordiniert wir das Netzwerk durch die ÖSB Consulting GmbH. Kontakt: Mag.a Christine Schwanke Projektleitung Tel. 0664/ 601 77 - 3788 E-Mail: christine.schwanke@oesb.at oder kontakt@gfb.or.at Online unter: www.gfb.or.at F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 10
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3.1. AMS Arbeitsmarktservice Kärnten Altersteilzeitgeld für Vereinbarungen ab AMS Kärnten, Landesgeschäftsstelle 01. 01. 2015 Rudolfsbahngürtel 42, 9021 Klagenfurt Tel. 0463/3831, Fax 0463/3831 - 190 Eine Altersteilzeitvereinbarung in der Höhe von 40–60 % der ursprünglichen Arbeitszeit ist für Online unter: www.ams.at/ktn Frauen ab 53 Jahren, für Männer ab 58 Jahren längstens für fünf Jahre möglich. Das AMS beteiligt sich – je nach Art der Arbeitszeitreduzierung – an der Finanzierung des mindestens 50 % igen Lohn- Allgemeine Informationen für Förderungen des AMS ausgleiches, den die ArbeitnehmerInnen erhalten, und an den Kosten der Sozialversicherungsbeiträge Förderungen können alle ArbeitgeberInnen erhalten. in der ursprünglichen Höhe. Der Zugang zur Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Altersteilzeit für TeilzeitarbeitnehmerInnen ist Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie ab 60 % der Normalarbeitszeit möglich. der Bund. Im Bereich der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN)“ und „Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich Sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ sind zu den bereits Kontakt: genannten ArbeitgeberInnen noch folgende nicht Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren förderbar: Länder, Gemeinden und Gemeinde Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes verbände, sonstige juristische Personen öffentlichen liegt. Die Liste der Kontaktadressen findet sich Rechts und Unternehmen in Schwierigkeiten. Es nachstehend. besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren Online unter: www.ams.at/ktn/service- die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen unternehmen/leistungen des AMS (Kontaktliste nachstehend). F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 11
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Teilpension Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) Die Teilpension ist wie die Altersteilzeit konzipiert Das Arbeitsmarktservice fördert – unter Berücksich- und damit eine Leistung, die von den Dienstgebe- tigung der jeweils geltenden Bundesrichtlinie – mit rInnen zu beantragen ist und an die DienstgeberInnen dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von ausbezahlt wird. Voraussetzung für die Inanspruch- gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen, nahme dieser Förderung ist, dass der Dienstnehmer, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungs- mit dem eine Teilpensionsvereinbarung abge- aktivitäten einzubeziehen. (2015–2019) schlossen wird, die Bedingungen für die Korridor- pension erfüllt. Kontakt: Erstauskunft: Informationen erhalten Sie von Kontakt: der Abteilung Service für Unternehmen in der Service Line Regionalen Geschäftsstelle Ihres Bezirkes. Tel. 0463/3831 Nähere Auskünfte Landesgeschäftsstelle AMS Kärten: Online unter: www.ams.at/ktn/service- Firmenwortlaut: A–M: Susanne Fejan unternehmen/leistungen Tel. 0463/3831 - 9159 E-Mail: susanne.fejan@ams.at Firmenwortlaut: N–Z: Michael Senger Tel. 0463/3831 - 9169 E-Mail: michael.senger@ams.at Höherqualifizierung von Beschäftigten Online unter: www.ams.at/ktn/service- im Bereich soziale Dienstleistungen von unternehmen/foerderungen allgemeinem Interesse ArbeitgeberInnen können für Ausbildungen zur Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesund- heits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpäda- gogik eine Beihilfe der Kosten zu bestimmten Ausbildungen für ArbeitnehmerInnen – unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bundes- richtlinie – vom AMS Kärnten beantragen. Kontakt: Nähere Auskünfte Landesgeschäftsstelle AMS Kärten: Firmenwortlaut: A–M: Susanne Fejan Tel. 0463/3831 - 9159 E-Mail: susanne.fejan@ams.at Firmenwortlaut: N–Z: Michael Senger Tel. 0463/3831 - 9169 E-Mail: michael.senger@ams.at Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/foerderungen F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 12
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen Beschäftigungsinitiative 50+ Diese Förderung können Ein-Personen-Unternehmen ArbeitgeberInnen, die offene Stellen mit älteren (unter besonderen Voraussetzungen auch Personen- ArbeitnehmerInnen besetzen möchten, können oder Kapitalgesellschaften) erhalten, wenn der das Förderangebot des AMS nutzen. Gefördert Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seit mehr als werden kann das Arbeitsverhältnis von arbeitslosen 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsver Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben sicherung nach dem Gewerblichen Sozialversiche- und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice rungsgesetz (GSVG) verfügt und nach fünf Jahren vorgemerkt sind. wieder oder erstmalig einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin in diesem Unternehmen vollver sicherungspflichtig beschäftigt. Kontakt: Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnort der Kontakt: geförderten Person liegt. Die Liste der Kontakt- Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren adressen findet sich nachstehend. Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes Online unter: www.ams.at/service- liegt. unternehmen/foerderungen Die Liste der Kontaktadressen findet sich nachstehend. Online unter: www.ams.at/service- unternehmen/foerderungen Eingliederungsbeihilfe („Come Back“) Ein Zuschuss zu den Lohnkosten ist möglich. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von Beihilfe zur Förderung von Bauhandwerker- vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von schulen (BHW) Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Wenn ein/e MitarbeiterIn die Bauhandwerkerschule Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt besuchen möchte, können Unternehmen das sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Förderungsangebot des AMS nützen. Sie erhalten die Förderung auch Personen, die akut von Lang- für die Dauer der Bauhandwerkerausbildung zeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. Wieder- ihrer MitarbeiterInnen einen Zuschuss zu den einsteigerInnen), gewährt werden. Lohnkosten. Kontakt: Kontakt: Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren Landesgeschäftsstelle des AMS Kärnten Zuständigkeitsbereich der Wohnort der Michael Senger geförderten Person liegt. Die Liste der Kontakt- Tel. 0463/3831 - 9169 adressen findet sich nachstehend. E-Mail: michael.senger@ams.at Online unter: www.ams.at/service- Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/foerderungen unternehmen/foerderungen F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 13
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Impuls-Qualifizierungsverbund Implacementstiftung Ein Impuls-Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk Förderung von personalsuchenden Unternehmen mehrerer Betriebe, um gemeinsam maßgeschneiderte durch bedarfsorientierte Vorqualifizierung von Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten Arbeitskräften für beim AMS gemeldete, offene und zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus kann schwierig zu besetzende Stellen. Die Auswahl der in der Verbund auch als Plattform für Informationsaus- Frage kommenden BewerberInnen trifft das mit- tausch und gemeinsame Entwicklungsvorhaben finanzierende Unternehmen. Die TeilnehmerInnen sowie als arbeitsmarktpolitisches Zusatzangebot für werden nach einem Bildungsplan qualifiziert und regionale Wirtschaftsgemeinschaften, Betriebsan- erhalten Schulungsarbeitslosengeld bzw. eine siedlungs- und Gewerbegebiete oder Gründerzen- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. tren fungieren. Im Rahmen der „Qualifizierungsför- derung für Beschäftigte“ übernimmt das AMS 50 % der Weiterbildungskosten. Kontakt: Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes Kontakt: liegt. Service für Unternehmen nachstehende Liste der RGS-Kontaktadressen Tel. 0463/3831 - 9702 oder E-Mail: sfu.kaernten@ams.at E-Mail: sfu.kaernten@ams.at Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/qualifizierung Impulsberatung für Betriebe Die Impulsberatung ist ein kostenfreies Beratungs- angebot des AMS, das Betriebe bei der Bearbei- tung von Organisationsentwicklungsfragen zu folgenden fünf Themen unterstützt: Weiterbildung der MitarbeiterInnen, Bewältigung der Anforde- rungen einer älter werdenden Belegschaft, Chan- cengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb, Sicherung von Arbeitsplätzen im Falle von Kapazi- tätsschwankungen und Gestaltung betrieblicher Vielfalt, insbesondere die Integration arbeitsmarkt- politischer Zielgruppen. Kontakt: Service für Unternehmen Tel. 0463/38 31 - 9700 E-Mail: sfu.kaernten@ams.at Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/qualifizierung F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 14
32 Netzwerke in Kärnten Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Unterstützung älterer Personen mit möglichen Bildungskarenz – Weiterbildungsgeld gesundheitlichen Problemen Eine Bildungskarenz kann im Ausmaß von mindes- Das AMS unterstützt Unternehmen bei der tens zwei Monaten bis zu maximal einem Jahr Erstellung eines Anforderungsprofils bzw. bei vereinbart werden. Die karenzierten MitarbeiterIn- der Vorauswahl geeigneter BewerberInnen und nen erhalten Weiterbildungsgeld in Höhe des informiert im Rahmen von Betriebsbesuchen über Arbeitslosengeldes. Die vorangehende Mindestbe- arbeitsrechtliche Fragen, Förderungen sowie schäftigungsdauer im Unternehmen beträgt sechs andere Unterstützungsmöglichkeiten. Monate. Achtung: Die Anwartschaft auf Arbeits- losengeld muss ebenfalls gegeben sein. Kontakt: Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren Kontakt: Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren liegt. Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes Die Liste der Kontaktadressen findet sich nach liegt. stehend. Die Liste der Kontaktadressen findet sich nach stehend. Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/menschen-behinderung Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/leistungen Bildungsteilzeit Wenn ein/e MitarbeiterIn mit dem/der Dienst- geberIn eine Bildungsteilzeit auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesge- setzlichen Bestimmungen vereinbart hat, kann die Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld von der/dem ArbeitnehmerIn beantragt werden. Kontakt: Regionale Geschäftsstelle des AMS, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt. Die Liste der Kontaktadressen findet sich nach stehend. Online unter: www.ams.at/ktn/service- unternehmen/leistungen F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 15
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Kontaktadressen der Regionalen AMS Stellen in Kärnten AMS Feldkirchen AMS St. Veit/Glan 10.-Oktober-Straße 30, 9560 Feldkirchen Bahnhofstraße 6, 9300 St. Veit/Glan Tel. 04276/2162, Fax 04276/2162 - 1190 Tel. 04212/4343, Fax 04212/4343 - 5190 AMS Hermagor AMS Villach Eggerstraße 19, 9620 Hermagor Trattengasse 30, 9501 Villach Tel. 04282/2061, Fax 04282/2061 - 2190 Tel. 04242/3010, Fax 04242/3010 - 6190 AMS Klagenfurt AMS Völkermarkt Rudolfsbahngürtel 40, 9021 Klagenfurt Hauptplatz 14, 9100 Völkermarkt Tel. 0463/3832, Fax 0463/3832 - 3190 Tel. 04232/2424, Fax 04232/2424 - 7190 AMS Spittal/Drau AMS Wolfsberg Ortenburger Straße 13, 9800 Spittal/Drau Gerhart-Ellert-Platz 1, 9400 Wolfsberg Tel. 04762/5656, Fax 04762/5656 - 4190 Tel. 04352/52281, Fax 04352/52281 - 8190 F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 16
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. 2. Land Kärnten Die Adressen der entsprechenden Abteilungen Lebensbegleitendes Lernen werden bei den Angeboten angeführt. Der Aufgabenbereich „Lebensbegleitendes Lernen“ informiert und berät zu Aus- und Weiterbildungsmaß nahmen, die Anschlüsse oder Übergänge von und Qualifizierungsförderung für Beschäftigte zur Lebensphase „ältere Erwachsene“ (Kärntner Bildungsförderungsprogramm) unterstützen und Mit dem Förderungsprogramm „Qualifizierungsför- entwickelt in Kooperation mit anderen Fachabtei- derung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Land lungen Projekte, die diese Phänomene berücksichtigen. Kärnten jene Unternehmen, die auf Grund einer Betriebsansiedlung/eines neuen Betriebsstandortes in Kärnten oder auf Grund von Produkt- und Kontakt: Technologieinnovationen und auf Basis eines Mag.a Erika Napetschnig Qualifizierungsplanes für ihre am Betriebsstandort Tel. 050 536 - 31121 in Kärnten beschäftigten MitarbeiterInnen weiter- E-Mail: erika.napetschnig@ktn.gv.at bildende Ausbildungs- und Qualifizierungsmaß Amt der Kärntner Landesregierung nahmen organisieren. Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau Unterabteilung Erwachsenenbildung Kontakt: Völkermarkter Ring 29/1/111 b Tel. 050 536 - 31111 9021 Klagenfurt am Wörthersee E-Mail: martin.rossmann@ktn.gv.at Online unter: www.ktn.gv.at Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport Unterabteilung Arbeitsmarkt, Lehrlingswesen, Genial Fachhochschulwesen und sonst. wiss. Institutionen Völkermarkter Ring 29 Im Mittelpunkt des Projektes „GENIAL – GENerationen 9021 Klagenfurt am Wörthersee Im ArbeitsLeben“ steht die Erhaltung, Unterstützung Online unter: www.ktn.gv.at und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von MitarbeiterInnen in heimischen Betrieben. Zu den F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 17
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten geförderten Leistungen zählen: Datenerhebung „Arbeit & Alter“ des Territorialen und -auswertung, Kennenlernen neuer Innovations- Beschäftigungspaktes Kärnten techniken, Aufbau von zwischenbetrieblichen Netzwerkkontakten, Know-how-Transfer, Beglei- Das Thema Arbeit und Alter wird im Rahmen des tung bei der Umsetzung, Imagegewinn durch Territorialen Beschäftigungspaktes Kärnten (Land Beteiligung. Kärnten und AMS Kärnten) seit 2008 begleitet. Den Herausforderungen und Chancen im Themen- bereich Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen Kontakt: wird mit Netzwerktreffen (Fachvorträge und Mag.a Anna Moser ExpertInnenaustausch), Entwicklung und Tel. 05 0536 - 33081 Umsetzung neuer Projekte und in der Beratung E-Mail: anna.moser@ktn.gv.at von Unternehmen begegnet. Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration Unterabteilung – Generationen, Senioren und Kontakt: Ältere Beschäftigte Dr. Irmgard Lechner Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Tel. 0463/50538 - 11 E-Mail: irmgard.lechner@ifa-kaernten.at Online unter: www.genial.ktn.gv.at Rudolfsbahngürtel 2/3/1 9020 Klagenfurt am Wörthersee Online unter: www.ifa-kaernten.at F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 18
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. 4. WK Wirtschaftskammer Kärnten Wirtschaftskammer Kärnten Europaplatz 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee Online unter: www.wko.at Rechtsberatung Arbeits- und Sozialrecht proFitness – Gesunde Mitarbeiter – Gesundes Unternehmen Die ArbeitsrechtsexpertInnen der Wirtschaftskammer Kärnten beraten UnternehmerInnen individuell und proFitness informiert zum Schwerpunkt Gesund- kostenlos zu allen arbeits- und sozialrechtlichen heit in Unternehmen. Hier findet sich neben Tipps Themen, wie z. B. ArbeitnehmerInnenschutz, rund um die Themen Bewegung, Ernährung und Pflegefreistellung, Altersteilzeit, Evaluierung Entspannung auch ein Überblick über alle Förde- psychischer Belastungen, Dienstverhinderung rungen österreichweit. und Krankenstand etc. Online unter: www.proFitnessaustria.at Kontakt: Wirtschaftskammer Kärnten Tel. 05 90 904 - 777 E-Mail: sofortservice@wkk.or.at Online unter: wko.at/ktn/arbeitundsoziales F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 19
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Betriebshilfe (Ersatzarbeitskraft) Broschüren, Unfall, Krankheit oder auch Schwangerschaft Informationsmaterialien können eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen und damit die Weiterführung des Betriebes „Arbeit & Soziales. Beschäftigung älterer unmöglich machen. Damit es in solchen Notfällen ArbeitnehmerInnen – was ist zu beachten?“ nicht zur Gefährdung oder gar Schließung von Betrieben kommen muss, gibt es die „Betriebshilfe“. Die Broschüre bietet einen Überblick über die Die Ersatzarbeitskraft (BetriebshelferIn) erhalten wichtigsten Besonderheiten, die bei der Begrün- UnternehmerInnen und Unternehmer für die Dauer dung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeit- ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall nehmerInnen zu beachten sind. November 2017 für maximal 40 Arbeitstage (40 Wochenstunden). „BURN ON statt BURN OUT. Unternehmen beugen vor.“ Kontakt: Aufklärung, Abklärung von Ursachen. Finden Wirtschaftskammer Kärnten von Lösungen und Strategien für Unternehmen. Roswitha Zisser Jänner 2017 Tel. 05 90 90 4 - 713 E-Mail: roswitha.zisser@wkk.or.at „BURN OUT-Prävention für Unternehmen.“ Online unter: www.wko.at/betriebshilfe Von der Früherkennung bis hin zu Kontakten für Notfälle. August 2018 „Generationen-Balance im Unternehmen. Empfehlungen und Praxis-Tipps fü eine alter(n)s- gerechte Arbeitswelt in KMU.“ Die Broschüre leitet UnternehmerInnen an, einen Blick auf die Altersstruktur ihrer Belegschaft zu werfen. Juni 2018 Online unter: http://webshop.wko.at F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 20
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. 5. AK Arbeiterkammer Kärnten Rücken-fit mit der AK Arbeiterkammer Kärnten Bahnhofplatz 3 Mit dem Programm „Aktiv gesund im Betrieb“ hilft 9021 Klagenfurt am Wörthersee der Verein „AK Sport ÖGB“ – in Zusammenarbeit mit dem ASKÖ – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Online unter: kaernten.arbeiterkammer.at dabei, wieder Rücken-fit zu werden. Das Gesamtpaket beinhaltet z. B. eine Anamnese, einen sportwissenschaftlichen Check des Bewegungs- appartes oder einen Muskelfunktionstest. Aufbauend Bildungsgutschein fördert Gesundheit wird ein individuelles 14-stündiges Trainingspro- gramm erstellt. Eine sportwissenschaftliche Ob Wirbelsäulengymnastik, Lauftraining, Meditation, Nachuntersuchung und Trainingstipps für zuhause klassische Massage, Aqua-Rücken-fit, Body-Circle folgen. Das Gesamtpaket kostet € 198,–. oder unterschiedliche Yoga-Kurse: Mit diesen Kursen € 100,– werden von der AK zurückerstattet. können Sie sich fit halten. Psychische und körper- liche Belastungen am Arbeitsplatz, ausgelöst durch Leistungsdruck, Zeitmangel, Angst vor Jobverlust, Kontakt: ungesunde Ernährung oder einseitige Tätigkeiten, Tel. 050 477 - 2452 sind immer öfter Ursache für Erkrankungen. Die E-Mail: betriebsservice@akktn.at Arbeiterkammer hilft Arbeitnehmerinnen und Online unter: www.aksport.at Arbeitnehmern mit dem AK-Bildungsgutschein fit zu bleiben, und so beruflich wie auch privat davon zu profitieren. Kontakt: Arbeiterkammer Kärnten Bildung Tel. 050 477 - 4001 Online unter: kaernten.arbeiterkammer.at/ bildungsgutschein F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 21
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. 6. Industriellenvereinigung Kärnten Industriellenvereinigung Kärnten Broschüren, Dr.-Franz-Palla-Gasse 21 Informationsmaterialien 9020 Klagenfurt am Wörthersee Online unter: https://kaernten.iv.at/de/ „Perspektive 50+ Best Practice-Beispiele aus der österreichischen Industrie“ In dieser Broschüre wird das Engagement der Die Industriellenvereinigung arbeitet gemeinsam österreichischen Industriebetriebe für die Beschäfti- mit ihren Mitgliedsbetrieben auf Bundesebene wie gung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der Landesgruppe Kärnten im speziell aufgezeigt sowie wichtige strukturelle Maßnahmen eingerichteten Arbeitskreis Personal und Bildung zur Förderung der Beschäftigung angeregt. u. a. an dem Thema „Arbeit – Alter – Gesundheit“. Der Arbeitskreis dient den Mitgliedern als Plattform Online unter: https://www.iv.at/de/mediathek zum Erfahrungsaustausch. Nicht-Mitglieder erhalten Informationen zum Themenbereich „Arbeit – Alter – Gesundheit“ bei Informationen im Bereich „Arbeit, Soziales, Veranstaltungen, in Broschüren und auf der Home- Gesundheit“ page der IV. Die IV informiert Mitglieder bundesweit im Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit“. Die aktuellen Online unter: https://www.iv.at/de/themen/ Hinweise zu Veranstaltungen, Informationsmaterialien arbeit-soziales-und-gesundheit u.v.m. finden sich auf der Homepage der IV. Kontakt: Tel. 01/711 35 - 0 E-Mail: office@iv.at Online unter: www.iv.at/de/ F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 22
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. 7. Ö GB Österreichischer Gewerkschaftsbund Kärnten ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund, Landesorganisation Kärnten Bahnhofstraße 44 9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel. 0463/5870 - 332 E-Mail: kaernten@oegb.at Online unter: www.oegb.at/ktn BetriebsrätInnenschulung Bei den Schulungen der BetriebsrätInnen des ÖGB und der AK werden kostenlose Seminare zur Verbesserung der fachlichen und sozialen Kompe- tenz angeboten. Auch die Themen Gesundheit, Generationen und Alter werden behandelt. Die Schulungen werden regional in den Bezirken angeboten. Kontakt: Martin Gressl Tel. 0463/5870 - 341 E-Mail: bildung.kaernten@oegb.at Online unter: www.voegb.at/kaernten F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 23
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten 3. 8. Sozialministeriumservice Landesstelle Kärnten • die Entwicklung und den Aufbau gesundheits- Sozialministeriumservice förderlicher betriebsinterner Prozesse, Landesstelle Kärnten Kumpfgasse 23–25 • alternative Arbeitszeitmodelle, 9020 Klagenfurt am Wörthersee • die Beschäftigung gesundheitlich beeinträch- Tel. 0463/5864 - 0 tigter MitarbeiterInnen, Mail: post.kaernten@sozialministeriumservice.at • Arbeitsplatzanpassung und bedarfsgerechte Online unter: Ausstattung, www.sozialministeriumservice.at • weitere Förderungen. Kontakt: Online unter: www.fit2work.at fit2work Betriebsberatung (Koordination Sozialministeriumservice) Sozialministerium: NESTORGOLDGütesiegel fit2work unterstützt Unternehmen kostenlos dabei, proaktiv die Arbeitsfähigkeit der MitarbeiterInnen Mit dem NESTORGOLDGütesiegel werden Unter- zu fördern und zu erhalten, kontraproduktive nehmen und Organisationen ausgezeichnet, die Umfeldfaktoren zu erkennen und zu beseitigen, eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Alternsge- die Produktivität nachhaltig zu verbessern und rechtigkeit und des Generationenmanagement Erfahrungsverlust zu verhindern. fit2work berät einnehmen. zu und informiert über • den Einsatz von MitarbeiterInnen in unterschied- Kontakt: lichen bzw. alternativen Aufgabengebieten, Mag.a Sylvia Bierbaumer • die Qualifizierung für alternative Aufgaben Tel. 01/711 00 866179 gebiete, E-Mail: nestorgold@sozialministerium.at • den Umgang mit gesundheitlich beein Online unter: www.nestorgold.at trächtigten Beschäftigten, F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 24
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Anmerkung: Auf die im Folgenden genannten gewährt werden. Im 1. Jahr nach Beginn eines Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Dienstverhältnisses ist die Gewährung einer Arbeits- platzsicherungsbeihilfe nur unter bestimmten Voraus- setzungen möglich. Voraussetzung ist die Glaub- haftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder Entgeltbeihilfe Ausbildungsplatzes durch den/die DienstgeberIn. Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung von Bemessungsgrundlage für die Arbeitsplatzsiche- begünstigten Behinderten ab dem 2. Jahr der rungsbeihilfe ist das betriebsübliche Entgelt ohne Beschäftigung gewährt werden, sofern sie infolge Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen, Diäten ihrer Beeinträchtigung in der Erbringung ihrer etc. Die Förderung wird nach dem jeweiligen vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung maßgeb- Ausmaß der Gefährdung des Arbeitsplatzes, dem lich eingeschränkt sind. Eine Entgeltbeihilfe kann Alter des Menschen mit Behinderung und seiner nicht geleistet werden, wenn die Angleichung der Möglichkeit, kurzfristig einen anderen Arbeitsplatz beruflichen Leistungsfähigkeit der Dienstnehme- zu erlangen, festgesetzt. Der Zuschuss beträgt rInnen durch technische Arbeitshilfen erreicht max. 50 % der Bemessungsgrundlage (Höchstgrenze werden kann. € 650,– monatlich). Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch den/die DienstgeberIn Kontakt: sowie das Vorliegen eines voll sozialversicherungs- Brigitte Gottole pflichtigen Arbeitsverhältnisses (über der ASVG- Tel. 05 99 88 - 5212 Geringfügigkeitsgrenze). Online unter: www.sozialministeriumservice.at Bemessungsgrundlage für die Entgeltbeihilfe ist das betriebsübliche Entgelt ohne Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen, Diäten etc. Der Zuschuss wird entsprechend der festgestellten Leistungs minderung festgesetzt (max. € 650,– monatlich). Behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen Kontakt: Zur Beschaffung und Instandsetzung von unmittelbar Brigitte Gottole mit der Berufsausübung im Zusammenhang stehen- Tel. 05 99 88 - 5212 den, die Behinderung ausgleichenden, technischen Online unter: www.sozialministeriumservice.at Arbeitshilfen sowie zur Ausbildung im Gebrauch dieser Arbeitshilfen können die Kosten bis zur vollen Höhe übernommen werden. Anträge sind grundsätzlich vor der Realisierung des Vorhabens einzubringen. Kontakt: Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Hannelore Wurzer Tel. 05 99 88 - 5215 Ist der bestehende Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann Online unter: www.sozialministeriumservice.at für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 25
3 Förderungen, Angebote und Informationen in Kärnten Adaptierung und Schaffung von Arbeits- und Abgaben- und Steuervorteile Ausbildungsplätzen Arbeitslöhne an DienstnehmerInnen, die als DienstgeberInnen können Zuschüsse oder Sach begünstigte Behinderte gemäß den Vorschriften leistungen zur Adaptierung und Schaffung neuer des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze werden, gehören nicht in die Bemessungsgrund gewährt werden, wenn Menschen mit Behinderung lage der Summe der Arbeitslöhne. Für sie entfallen eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsaus- folgende lohnsummengebundene Abgaben: bildung aufgenommen werden oder das Beschäfti- • Dienstgeberbeitrag (DB): Abfuhr an das gungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung zuständige Finanzamt: 4,5 % ohne Verwendung auf einem geeigneten Arbeits- platz enden würde. • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Abfuhr an das zuständige Finanzamt Kontakt: • Kommunalsteuer (Kommst.): Abfuhr an die zuständige Betriebsstättengemeinde: 3% Hannelore Wurzer Tel. 05 99 88 - 5215 Online unter: www.sozialministeriumservice.at Kontakt: Online unter: www.sozialministeriumservice.at Schulungs- und Ausbildungskosten Bei Vorliegen eines aufrechten Dienstverhältnisses/ einer aufrechten selbstständigen Erwerbstätigkeit können die behinderungsbedingt anfallenden Kosten externer Schulungen und Weiterbildungen durch das Sozialministeriumservice zur Gänze übernommen werden. Dient die Schulungsmaß- nahme der Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. der Absicherung selbstständiger Erwerbstätigkeit oder für eine Verbesserung beruflicher Aufstiegschancen, können auch Kosten notwendiger externer Schu- lungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 50 % ersetzt werden, die in keinem Zusammen- hang mit der Behinderung stehen. Kontakt: Ingrid Berger Tel. 05 99 88 - 5207 Online unter: www.sozialministeriumservice.at F ö r d e r r atg e b e r A r b e i t • A lt e r • G e s u n d h e i t 26
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