Teilnahmebedingungen am Fotowettbewerb von München unterwegs #wirfuermorgen
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Teilnahmebedingungen am Fotowettbewerb von München unterwegs #wirfuermorgen Eine Teilnahme an dem Fotowettbewerb von #wirfuermorgen des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt) ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer*innen ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. 1. Gegenstand a. Die Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an dem Fotowettbewerb von #wirfuermorgen des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München. b. Der Fotowettbewerb findet vom 20.5.2022 bis 10.6.2022 statt. Teilnahmeschluss ist der 10.6.2022 um 24 Uhr. Auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb können die Teilnehmer*innen ihr Foto uploaden. Eingereicht werden kann ein eigenes Foto oder ein Foto, das von dem München unterwegs Fotografen im Rahmen der Wettbewerbsbewerbungsveranstaltungen erstellt wurde. Um teilnehmen zu können, müssen neben dem Wettbewerbsfoto verpflichtend personenbezogene Daten (Vorname, Nachname, E-Mail) sowie eine persönliche Botschaft angegeben werden, die vom Veranstalter zur Durchführung des Wettbewerbs und der Prämierung benötigt werden. Zur Verarbeitung und Löschung der Daten wird auf das Beiblatt „ Informationspflichten - Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO“ hingewiesen. Die Gewinner*innen werden durch ein zweistufiges Verfahren ermittelt. Zunächst werden alle Einsendungen durch eine interne Jury, die sich aus Mitarbeiter*innen des Mobilitätsreferats und drei externen Agenturen zusammensetzt, bewertet. Diese bewertet die eingereichten Beiträge nach definierten Kriterien, die auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb im Detail aufgeführt sind. Danach wird eine sogenannte Shortlist von den Finalist*innen erstellt. muenchenunterwegs.de
Die ausgewählten Finalist*innen werden anschließend auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb und den Social Media Kanälen Facebook und Instagram von München unterwegs mit ihrem eingereichten Wettbewerbsfoto, ihrer persönlichen Botschaft und ihrem Vornamen präsentiert. Die Öffentlichkeit wählt danach die Favorit*innen aus dieser Shortlist. Das sogenannte Voting erfolgt online vom 16.6.2022 bis 26.6.2022 über die Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb. Jede Person hat eine Stimme und kann diese auch sich selbst geben. Die fünf Teilnehmer*innen, die bis zum 26.6.2022 die meisten Stimmen bekommen haben, sind die Gewinner*innen des Wettbewerbs. Sie werden vom Veranstalter per E-Mail und/oder Telefon kontaktiert sowie nach Abschluss des Fotowettbewerbs auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb und auf den Social Media Kanälen Facebook und Instagram von München unterwegs mit ihrem Foto, ihrem Vornamen und ihrer Botschaft veröffentlicht. Die Preisverleihung findet am 9.7.2022 ab 13 Uhr im Biergarten der Hacker- Pschorr Bühne auf dem Tollwood Sommer Festival statt. Die Gewinner*innen werden dort auf der Bühne prämiert. Der Veranstalter behält sich vor, zusätzlich zu den fünf am höchsten gevoteten Beiträgen zwei Sonderpreise von jeweils 100 Euro zu verleihen. muenchenunterwegs.de
2. Voraussetzungen für die Teilnahme a. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von städtischen Mitarbeiter*innen ist ausgeschlossen. b. Jede Person darf nur einmal am Wettbewerb und am Voting teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass mit Upload des Wettbewerbsfotos auf muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb die verpflichtenden personenbezogenen Daten sowie eine Botschaft (vgl. 1b.) angegeben werden. Nach Eingabe der Daten erhalten die Teilnehmer*innen eine E-Mail vom Veranstalter, die bestätigt werden muss, um teilnehmen zu können. Eine Veröffentlichung auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb mit dem eingereichten Foto, der persönlichen Botschaft und dem Vornamen erfolgt erst nach Freigabe durch den Veranstalter. Ausgeschlossen werden Beiträge, die gegen die freiheitlich demokratische Grundhaltung verstoßen und/oder diskriminierend das heißt zum Beispiel sexistisch oder rassistisch sind. Die Teilnahme über einen Dienstleister, der die Daten seiner Auftraggeber bei Wettbewerben, Verlosungen und Gewinnspielen einträgt, sogenannte Gewinnspieleintragsservice, ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. c. Die Teilnehmer*innen werden darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass keine dritten Personen auf den eingereichten Fotos zu sehen sind. Andernfalls obliegt es ihrer eigenen Verantwortung, die notwendigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen von diesen dritten Personen einzuholen. Diese Einwilligungserklärungen müssen dem Veranstalter per E-Mail auf eine entsprechende Aufforderung hin unverzüglich übersandt werden, bevor ein Foto, das dritte Personen erhält, auf der Shortlist mit den Favorit*innen veröffentlicht werden kann. Erfolgt keine Vorlage einer solchen Einwilligungserklärung, wird das betroffene Foto aus der Shortlist entfernt und die*der Teilnehmer*in aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Anschließend wählt die unter Ziffer 1b beschriebene Jury ein Ersatzfoto für die Shortlist der Favorit*innen aus. muenchenunterwegs.de
d. Die Teilnehmer*innen räumen dem Veranstalter für die mit dem Foto und der Botschaft zur Verfügung gestellten Daten und Angaben (Bilder, Texte etc.) ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. So darf das eingereichte Foto mit der Botschaft durch den Veranstalter zum Beispiel im Internet, in Social Media oder in Druckerzeugnissen veröffentlicht werden. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet. e. Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass sie über die beim Wettbewerb angegebene E-Mail-Adresse bei Gewinn des Wettbewerbs kontaktiert werden. 3. Geldpreise und Preisverleihung a. Es werden Geldpreise ausgelobt. Diese staffeln sich wie folgt: 1. Preis: 1.500 Euro 2. Preis: 1.000 Euro 3. Preis: 500 Euro 4. und 5. Preis: jeweils 250 Euro Optional: zwei Sonderpreise von je 100 Euro Die Preisverleihung findet am 9.7.2022 ab 13 Uhr im Biergarten der Hacker- Pschorr Bühne auf dem Tollwood Sommer Festival in München statt. Die Gewinner*innen sind damit einverstanden, die Auszeichnung persönlich entgegenzunehmen. In begründeten Ausnahmen können die Gewinner*innen nach Rücksprache mit dem Veranstalter Vertreter*innen zur Preisverleihung entsenden. Für die Preisverleihung gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen Corona Regeln in Bayern. Auf diese wird auch auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb hingewiesen. muenchenunterwegs.de
b. Die Gewinner*innen werden ab dem 27.6.2022 per E-Mail durch den Veranstalter benachrichtigt. Sofern die Gewinner*innen nicht an der vorgenannten Preisverleihung teilnehmen können und auch keine Vertreter*innen entsenden können, teilen sie dem Veranstalter auf Aufforderung hin ihre Adressdaten und ihre Kontodaten zur Übersendung und Überweisung des Gewinns unverzüglich mit. Sollten die im Teilnahmeformular angegebenen E-Mailadressen oder die von den Gewinner*innen mitgeteilten Adressdaten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die korrekten Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Sollte aufgrund der Angabe von fehlerhaften Kontaktdaten eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn an eine andere Person zu vergeben. 4. Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss a. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Wettbewerb auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Wettbewerb besteht nicht. b. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Haftung Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. a. Der Veranstalter haftet grundsätzlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. b. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. c. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, gesetzliche Vertreter*innen sowie Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 6. Sonstiges muenchenunterwegs.de
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. muenchenunterwegs.de
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