Teilnahmebedingungen am Fotowettbewerb von München unterwegs #wirfuermorgen

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Teilnahmebedingungen am Fotowettbewerb von
    München unterwegs #wirfuermorgen

    Eine Teilnahme an dem Fotowettbewerb von #wirfuermorgen des
    Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München (nachfolgend auch
    „Veranstalter“ genannt) ist ausschließlich zu den hier aufgeführten
    Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die
    Teilnehmer*innen ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

    1. Gegenstand

    a. Die Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an dem
    Fotowettbewerb von #wirfuermorgen des Mobilitätsreferats der
    Landeshauptstadt München.

    b. Der Fotowettbewerb findet vom 20.5.2022 bis 10.6.2022 statt.
    Teilnahmeschluss ist der 10.6.2022 um 24 Uhr. Auf der Webseite
    muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb können die Teilnehmer*innen ihr Foto
    uploaden. Eingereicht werden kann ein eigenes Foto oder ein Foto, das von
    dem München unterwegs Fotografen im Rahmen der
    Wettbewerbsbewerbungsveranstaltungen erstellt wurde. Um teilnehmen zu
    können, müssen neben dem Wettbewerbsfoto verpflichtend personenbezogene
    Daten (Vorname, Nachname, E-Mail) sowie eine persönliche Botschaft
    angegeben werden, die vom Veranstalter zur Durchführung des Wettbewerbs
    und der Prämierung benötigt werden. Zur Verarbeitung und Löschung der
    Daten wird auf das Beiblatt „ Informationspflichten - Erhebung von Daten bei
    der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO“ hingewiesen.

    Die Gewinner*innen werden durch ein zweistufiges Verfahren ermittelt.
    Zunächst werden alle Einsendungen durch eine interne Jury, die sich aus
    Mitarbeiter*innen des Mobilitätsreferats und drei externen Agenturen
    zusammensetzt, bewertet. Diese bewertet die eingereichten Beiträge nach
    definierten Kriterien, die auf der Webseite
    muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb im Detail aufgeführt sind. Danach wird
    eine sogenannte Shortlist von den Finalist*innen erstellt.

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Die ausgewählten Finalist*innen werden anschließend auf der Webseite
    muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb und den Social Media Kanälen
    Facebook und Instagram von München unterwegs mit ihrem eingereichten
    Wettbewerbsfoto, ihrer persönlichen Botschaft und ihrem Vornamen
    präsentiert. Die Öffentlichkeit wählt danach die Favorit*innen aus dieser
    Shortlist. Das sogenannte Voting erfolgt online vom 16.6.2022 bis 26.6.2022
    über die Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb. Jede Person hat
    eine Stimme und kann diese auch sich selbst geben.

    Die fünf Teilnehmer*innen, die bis zum 26.6.2022 die meisten Stimmen
    bekommen haben, sind die Gewinner*innen des Wettbewerbs. Sie werden vom
    Veranstalter per E-Mail und/oder Telefon kontaktiert sowie nach Abschluss des
    Fotowettbewerbs auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb
    und auf den Social Media Kanälen Facebook und Instagram von München
    unterwegs mit ihrem Foto, ihrem Vornamen und ihrer Botschaft veröffentlicht.
    Die Preisverleihung findet am 9.7.2022 ab 13 Uhr im Biergarten der Hacker-
    Pschorr Bühne auf dem Tollwood Sommer Festival statt. Die Gewinner*innen
    werden dort auf der Bühne prämiert.

    Der Veranstalter behält sich vor, zusätzlich zu den fünf am höchsten gevoteten
    Beiträgen zwei Sonderpreise von jeweils 100 Euro zu verleihen.

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2. Voraussetzungen für die Teilnahme

    a. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
    haben. Die Teilnahme von städtischen Mitarbeiter*innen ist ausgeschlossen.

    b. Jede Person darf nur einmal am Wettbewerb und am Voting teilnehmen.
    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass mit Upload des Wettbewerbsfotos
    auf muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb die verpflichtenden
    personenbezogenen Daten sowie eine Botschaft (vgl. 1b.) angegeben werden.
    Nach Eingabe der Daten erhalten die Teilnehmer*innen eine E-Mail vom
    Veranstalter, die bestätigt werden muss, um teilnehmen zu können. Eine
    Veröffentlichung auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb mit
    dem eingereichten Foto, der persönlichen Botschaft und dem Vornamen erfolgt
    erst nach Freigabe durch den Veranstalter. Ausgeschlossen werden Beiträge,
    die gegen die freiheitlich demokratische Grundhaltung verstoßen und/oder
    diskriminierend das heißt zum Beispiel sexistisch oder rassistisch sind. Die
    Teilnahme über einen Dienstleister, der die Daten seiner Auftraggeber bei
    Wettbewerben, Verlosungen und Gewinnspielen einträgt, sogenannte
    Gewinnspieleintragsservice, ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom
    Wettbewerb.

    c. Die Teilnehmer*innen werden darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass
    keine dritten Personen auf den eingereichten Fotos zu sehen sind. Andernfalls
    obliegt es ihrer eigenen Verantwortung, die notwendigen
    datenschutzrechtlichen Einwilligungen von diesen dritten Personen einzuholen.
    Diese Einwilligungserklärungen müssen dem Veranstalter per E-Mail auf eine
    entsprechende Aufforderung hin unverzüglich übersandt werden, bevor ein
    Foto, das dritte Personen erhält, auf der Shortlist mit den Favorit*innen
    veröffentlicht werden kann. Erfolgt keine Vorlage einer solchen
    Einwilligungserklärung, wird das betroffene Foto aus der Shortlist entfernt und
    die*der Teilnehmer*in aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Anschließend
    wählt die unter Ziffer 1b beschriebene Jury ein Ersatzfoto für die Shortlist der
    Favorit*innen aus.

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d. Die Teilnehmer*innen räumen dem Veranstalter für die mit dem Foto und
    der Botschaft zur Verfügung gestellten Daten und Angaben (Bilder, Texte etc.)
    ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes
    Nutzungsrecht ein. So darf das eingereichte Foto mit der Botschaft durch den
    Veranstalter zum Beispiel im Internet, in Social Media oder in
    Druckerzeugnissen veröffentlicht werden. Dabei werden die
    datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet.

    e. Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass sie über die beim
    Wettbewerb angegebene E-Mail-Adresse bei Gewinn des Wettbewerbs
    kontaktiert werden.

    3. Geldpreise und Preisverleihung

    a. Es werden Geldpreise ausgelobt. Diese staffeln sich wie folgt:

    1. Preis: 1.500 Euro
    2. Preis: 1.000 Euro
    3. Preis: 500 Euro
    4. und 5. Preis: jeweils 250 Euro
    Optional: zwei Sonderpreise von je 100 Euro

    Die Preisverleihung findet am 9.7.2022 ab 13 Uhr im Biergarten der Hacker-
    Pschorr Bühne auf dem Tollwood Sommer Festival in München statt. Die
    Gewinner*innen sind damit einverstanden, die Auszeichnung persönlich
    entgegenzunehmen. In begründeten Ausnahmen können die Gewinner*innen
    nach Rücksprache mit dem Veranstalter Vertreter*innen zur Preisverleihung
    entsenden.

    Für die Preisverleihung gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen
    Corona Regeln in Bayern. Auf diese wird auch auf der Webseite
    muenchenunterwegs.de/fotowettbewerb hingewiesen.

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b. Die Gewinner*innen werden ab dem 27.6.2022 per E-Mail durch den
    Veranstalter benachrichtigt. Sofern die Gewinner*innen nicht an der
    vorgenannten Preisverleihung teilnehmen können und auch keine
    Vertreter*innen entsenden können, teilen sie dem Veranstalter auf
    Aufforderung hin ihre Adressdaten und ihre Kontodaten zur Übersendung und
    Überweisung des Gewinns unverzüglich mit. Sollten die im Teilnahmeformular
    angegebenen E-Mailadressen oder die von den Gewinner*innen mitgeteilten
    Adressdaten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die korrekten
    Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter
    Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Sollte aufgrund
    der Angabe von fehlerhaften Kontaktdaten eine Kontaktaufnahme nicht
    möglich sein, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn an eine andere
    Person zu vergeben.

    4. Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss

    a. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Verdacht auf
    Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Wettbewerb
    auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Wettbewerb
    besteht nicht.

    b. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    5. Haftung

    Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der
    sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5
    folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

    a. Der Veranstalter haftet grundsätzlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    b. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
    fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

    c. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
    dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, gesetzliche
    Vertreter*innen sowie Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

    6. Sonstiges

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Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder
    teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben
    die übrigen Bestimmungen unberührt.

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