Textile Zukunft Informationen - Hintergründe - und Strategien zum Umgang mit Textilien
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Textile Zukunft Informationen – Hintergründe – und Strategien zum Umgang mit Textilien Fachtagung der Gemeinschaft für textile Zukunft 17. Mai 2021
AGENDA 1 Branchenbild – Umgang mit Alttextilien 2 Notwendigkeit für einen Wandel 3 Forschungsergebnisse, Empfehlungen und Forderungen 4 Grundlagen und Diskussion einer erweiterten Herstellerverantwortung 2
Alttextilien in Deutschland - Inlandsverfügbarkeit 2013 1) 2018 2) Die Sammelmenge an Alttextilien wird auf ca. 1 Mio. Tonnen beziffert 2) Ca. 1,35 Mio t Ca. 1,56 Mio t Entwicklungen auf dem Alttextilmarkt: ✓ Steigende Mengen ✓ Sinkende Qualitäten ✓ Einschränkungen der Absatzmärkte 1) Mittlere Werte, da hier die Variante der „Konsummethode“ dargestellt ist. 2) Korolkow, J.: Konsum, Bedarf und Wiederverwendung von Bekleidung und Textilien in Deutschland – Studie im Auftrag des bvse, Aachen 2015; 3) bvse, Textilstudie 2020 2) Analyse von Alttextilien im Rahmen der „Evaluierung der Erfassung und Verwertung ausgewählter Stoffströme zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft5 7
NUTZUNG VON TEXTILIEN - EIN BEITRAG ZUR NACHHALTIGKEIT Die Nutzung von Textilien ist ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung nationaler und globaler Nachhaltigkeitsziele. Insbesondere aus folgenden Bereichen: ✓ Schaffung von Arbeitsplätzen ✓ Ressourcenschutz ✓ Minimierung von Rohstoffverbrauch ✓ Abfallhierarchie Die Ziele entsprechen wichtigen internationalen „Sustainable Development Goals“ 8
AGENDA 1 Branchenbild – Umgang mit Alttextilien 2 Notwendigkeit für einen Wandel 3 Forschungsergebnisse, Empfehlungen und Forderungen 4 Grundlagen und Diskussion einer erweiterten Herstellerverantwortung 9
NOTWENDIGKEIT FÜR EINEN WANDEL › Aktuelle Modetrends führen zu einem „Fast Fashion“-Verhalten. Die übliche Nutzungsdauer von Textilien hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. › Billigwaren aus Materialmixen nehmen zu. Dadurch sinkt die Qualität der Textilien, was negative Folgen für die Reparierbarkeit und die Langlebigkeit der Produkte hat. Zudem werden selbst etablierte Verwertungsverfahren immer schwieriger. › Minderwertige Textilien aus Asien werden in Entwicklungsländern in Konkurrenz zu Second-Hand-Ware auf dem Markt angeboten. › Durch Krisen und Einfuhrbeschränkungen werden Absatzmärkte zusätzlich beschränkt. › Durch Mengensteigerung und Qualitätseinbußen wird der Anteil der nicht wiederverwendbaren Alttextilien weiter steigen. › Abfallwirtschaftskonzepte fördern zunehmend die Getrennterfassung von Altkleidern in den Industrieländern, sodass europaweit mit steigenden Sammelmengen zu rechnen ist. Insbesondere die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie, wonach ab 2025 überall in Europa Alttextilien getrennt zu erfassen sind, wird eine sehr relevante Mengensteigerung zur Folge haben. Das hat enorme Auswirkungen auf den internationalen Markt der Alttextilien. 10
ENTWICKLUNG ALTTEXTILMENGEN IN EUROPA Sammlung (Mio t.) 5,0 4,7 4,5 4,0 3,5 3,0 2,7 2,5 2,0 1,5 1,0 ≈ 30% ≈ 50% 0,5 0,0 Heute Forecast Annahmen*: • Veränderung der Zusammensetzung von Alttextilien durch Mengensteigerung, sinkende Qualitäten und größeren Wettbewerb auf dem Second-Hand Markt: Reuse (-15%), Recycling (+10%), Waste (+5%). * Quelle: Final Report “Used Textile Collection in European Cities” – ECAP (March 2018) sowie eigene Einschätzung 11
WANDEL IM UMGANG MIT TEXTILIEN ✓ Entwicklung von neuen Prozessen und Recyclingtechnologien mit dem Ziel eines Recyclings auf einer hohen nutzbringenden Ebene (insbesondere Faser zu Faser Recycling), ✓ Änderung des Designs der Materialien und der Artikel für Faser zu Faser Recycling, ✓ Fasergewinnung aus gebrauchten Textilien im industriellen Maßstab, ✓ Einsatz von Recyclingfasern, ✓ Rohstoffgewinnung durch chemische Verfahren, ✓ Stärkung und Weiterentwicklung der bestehenden Infrastruktur. ➢ Alle diese Maßnahmen regelt der Markt nicht von sich aus. Hierzu bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen im Hinblick auf die Organisation und Finanzierung. 12
FREIWILLIGE MAßNAHMEN Freiwillige Maßnahmen sind eine sehr gute Grundlage um neue Initiativen und Pilotprojekte auf den Weg zu bringen. Aber: ➢ Da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, entscheidet jedes Unternehmen selbst, ob und wie viel es freiwillig in ein Projekt investieren möchte. ➢ Nicht alle Unternehmen beteiligen sich an freiwilligen Maßnahmen und sie sich beteiligen, haben durch ihren finanziellen Einsatz möglicherweise Wettbewerbsnachteile. ➢ Aufgrund freiwilliger Initiativen gibt es keine langfristige Sicherheit zur Deckung der laufenden Kosten und damit auch keine Planungs- und Investitionssicherheit. ➢ Auf freiwilliger Basis können keine Anforderungen z. B. zum Einsatz von Fasern vorgegeben werden. ➢ Es gibt keine offiziellen Kontrollsysteme dafür, ob eine freiwilligen Initiative die festgelegte Ziele erfüllt. ➢ Eine freiwillige Initiative ist kein verlässliches Element für einen Wandel im Umgang mit Alttextilien. 13
AGENDA 1 Branchenbild – Umgang mit Alttextilien 2 Notwendigkeit für einen Wandel 3 Forschungsergebnisse, Empfehlungen und Forderungen 4 Grundlagen und Diskussion einer erweiterten Herstellerverantwortung 14
WICHTIGE STUDIENERGEBNISSE - BEISPIELE Zwischenergebnisse Ergebnisse aus einem Ergebnisse aus einem aus einem Forschungsprojekt in den Forschungsprojekt in Schweden Forschungsprojekt in Niederlanden Deutschland Die Forschungsnehmer kommen zu dem Empfehlungen für einen verpflichtenden Mögliche Auswirkungen eines obligatorischen Schluss, dass die Einführung einer erweiterten Einsatz von recycelten Fasern EPR- Systems für Textilien in Schweden Herstellerverantwortung die größten positiven aus post-consumer Textilien Effekte in Bezug auf die relevanten Kriterien zur Förderung der textilen Kreislaufwirtschaft hat. Die im novellierten KrWG verankerten Vorgaben reichen nicht aus, da kommunale Systeme vordergründig auf die Sammlung ausgelegt sind Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht aus Erfahrungen in anderen Bereichen nicht aus, um einen systemischen Wandel herbeizuführen. Aus diesem Grund wird die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung empfohlen. Quelle, Nicole Kösegi und Jörg Wagner, Intecus. Fachgespräch zum Quelle: Transition to Circular Textiles in the Netherlands – An innovation Quelle: Maria Elander, Naoko Tojo, Haben Tekie, Magnus Hennlock, Impact Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes „Evaluation der Erfassung systems analysis; Prof. Dr. Marko Hekkert, Denise Reike MSc., Dr. Anne assessment of policies promoting fiber-to-fiber recycling of textiles, 2017 und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der Rainville, Dr. Simona Negro; Copernicus Institute of Sustainable Abfallwirtschaft“, 09.11.2020 Development, Utrecht University 2021 15
GEMEINSAME STELLUNGNAHME Gemeinsame Stellungnahme von BDE, bvse, GftZ und NABU vom 10. Dezember 2020 16
AUS DEM BESCHLUSS DER UMWELTMINISTERKONFERENZ 17
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ERWEITERTE PRODUZENTENVERANTWORTUNG FÜR TEXTILIEN Generelle Herstellerverantwortung bezieht sich auf die Lieferkette neuer Textilien und bedeutet, dass Hersteller / Importeure für ihre Produkte in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, soziale Verantwortung, Arbeits- bedingungen und Umweltverträglichkeit verantwortlich sind. Erweiterte Herstellerverantwortung geht weiter und betrifft die gesamte Stakeholderkette von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis zur Phase nach Gebrauch. Über gesetzliche Regelungen können konkrete Anforderungen z. B. an Design, Recyclingfähigkeit, Erfassung, Verwertung und den Einsatz von Recyclingfasern gemacht werden. Es kann ein operatives System aufgebaut werden um die Infrastruktur, Kommunikation, Fortbildung, Forschung und Entwicklung usw. zu organisieren und zu finanzieren. 19
WER IST VERANTWORTLICH? Hersteller/Produzenten, die in Deutschland Bekleidung, Textilien und Schuhe produzieren, sind im Rahmen einer in Deutschland geltenden erweiterten Herstellerverantwortung ausschließlich verantwortlich für ihren Anteil, der in Deutschland typischerweise nach Gebrauch bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Inverkehrbringer, die Bekleidung, Textilien und Schuhe gewerbsmäßig nach Deutschland importieren sind verantwortlich für den Anteil, der typischerweise nach Gebrauch bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. › Es darf nur dasjenige Unternehmen Textilien auf den deutschen Markt bringen, welches auch bei einer entsprechenden Stelle registriert ist und diesem Register nachweist, dass und auf welche Weise es für seinen Anteil die erweiterte Herstellerverantwortung übernimmt. › In Deutschland müssen sich bereits alle Hersteller und Importeure, die als Erstinverkehrbringer Waren in Deutschland vertreiben, mit allen Verpackungen, die typischerweise nach Gebrauch beim privaten Endverbraucher anfallen, an einem System beteiligen und sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und ihre Verpackungsmengen melden. Somit sind auch die Inverkehrbringer von Textilien in Deutschland bereits mit ihren Verpackungen in einem Register erfasst. 20
Eine gesetzliche Regelung ist erforderlich • Vorgaben zur Herstellung/Design (Recyclingfähigkeit der Materialien und der Waren sowie der Einsatz von Recyclingfasern) • Ziele für die Wiederverwendung • Ziele für das Recycling nicht markt- und tragfähiger gebrauchter Textilien • Vorgaben für die Organisation und die Verantwortlichkeiten in einem neuen Gesamtsystem • Vorgaben für die Dokumentation und Nachweisführung • Überwachung und Kontrollmechanismen • Entwicklung einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie • Anforderungen an (Weiter)-Bildung • Anforderungen an Förderung von Forschung und Entwicklung. ➢ Finanzierungsmechanismen für die Finanzierung der Erfassung, Sortierung, Wiederverwendung, Verwertung, Information, Kommunikation und Kontrolle. Diese bilden die Grundlage für die Umsetzung aller Anforderungen. 21
UMSETZUNGSMODELLE - BEISPIELE • Ein Systembetreiber in der Hand der Industrie im Non-Profit System (wie aktuell in Frankreich mit Eco TLC), • Fondsmodell zur Finanzierung nachhaltiger Recyclinglösungen, • Ausgleichsmodelle für Recyclingfähigkeit von Textilien und Einsatz von Recyclingfasern in Textilien (z. B. über einen Ausgleichsfonds), • Zertifikatsystem mit Zertifizierung an bestimmten Schnittstellen, • Rahmenvorgaben zur Umsetzung in individuellen oder kollektiven Lösungen - Nachweis von Einzelverträgen zwischen Herstellern/Importeuren und Entsorgern. 22
Wichtige Schritte in Deutschland ➢ Diskussion zu konkreten Umsetzungs-modellen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, ➢ Vorbereitung einer konkreten gesetzlichen Lösung. Eine Übertragbarkeit bestehender Gesetze zur erweiterten Herstellerverantwortung auf den Bereich der Textilien ist aufgrund der großen individuellen Besonderheiten und der bereits bestehenden Infrastruktur nicht möglich. 23
WEITERE INFORMATIONEN IN DER BROSCHÜRE DER GFTZ Gemeinschaft für textile Zukunft Reinhardtstraße 34 10117 Berlin T +49 30 26 93 18 89 / mobil +49 173 6300 550 F +49 30 26 94 97 47 M gemeinschaft@textile-zukunft.de www.textile.zukunft.dewtextile-zukunft.de 24
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