Der Usedomer Norden - Amt Usedom Nord
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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Usedom-Nord Der Usedomer Norden mit den Gemeinden Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide, Mölschow und Zinnowitz Jahrgang 15 Mittwoch, den 19. Juni 2019 Nummer 06 Gibt‘s im Juni Donnerwetter, wird auch das Getreide fetter. Postwurfsendung sämtliche Haushalte www.amtusedomnord.de
Usedomer Norden –2– Nr. 06/2019 Amt Usedom-Nord Gemeinde Karlshagen Herr Christian Höhn donnerstags Möwenstraße 01 - 17454 Ostseebad Zinnowitz Haus des Gastes 17:00 - 18:30 Uhr Telefon: 038377 730 www.amtusedomnord.de Hauptstraße 4 Tel.: 038371 554918 Fax: 038377 73 199 E-Mail: info@amtusedomnord.de 17449 Karlshagen Tel.: privat 0160 3753978 Bürgerbüro des Amtes Usedom-Nord Hauptstraße 40 Gemeinde Trassenheide 17449 Ostseebad Karlshagen Herr Horst Freese donnerstags Bürgerservice Tel.: 038377 73233 Haus des Gastes 17:00 - 18:00 Uhr Einwohnermeldeamt Tel.: 038377 73234 Strandstraße 36 Tel.: 038371 263840 Fax: 038377 73239 17449 Trassenheide Öffnungszeiten Amt Usedom-Nord und Bürgerbüro Karlshagen Gemeinde Mölschow Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Herr Roland Meyer donnerstags Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Gemeindebüro 17:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Stadtweg 1 Tel.: 038377 373558 Freitag nach Vereinbarung 17449 Mölschow Sprechzeiten des Amtsvorstehers und der Bürgermeister Gemeinde Zinnowitz Amt Usedom-Nord Herr Peter Usemann - nach Vereinbarung - Herr Christian Höhn mittwochs Tel. privat 0173 8846333 Möwenstraße 01 16:00 - 17:00 Uhr 17454 Zinnowitz Tel.: erreichbar Änderungen vorbehalten! über 038377 730 Tel.: privat 0160 3753978 Schiedsstelle für das Amt Usedom-Nord Herr Thomas Fiebig Gemeinde Peenemünde 17449 Karlshagen Herr Rainer Barthelmes 1. und 3. Donnerstag im Monat Dünenstr. 15 Tel.: 038371 21407 Seniorenclub, 17:00 - 18:00 Uhr Feldstraße 12 Tel.: 038371 20238 Stellvertreterin Schiedsstelle 17449 Peenemünde zurzeit nicht besetzt Telefonverzeichnis der Amtsverwaltung Vorwahl 038377 Zimmer-Nr. Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail Amtsvorsteher Christian Höhn über 730 kontakt@amtusedomnord.de 201 Leitende Verwaltungsbeamtin Kerstin Teske 73111 k.teske@amtusedomnord.de 202 Sekretariat Julia Gurski 730 73199 info@amtusedomnord.de 73100 j.gurski@amtusedomnord.de Hauptamt 204 Leiterin Hauptamt Barbara Schmöker 73110 b.schmoeker@amtusedomnord.de 214 Gehalt/Versicherungen/Amtsblatt/Schulen Kathleen Keil 73113 73119 k.keil@amtusedomnord.de 216 Sitzungsdienst/Homepage Ramona Lachnit 73114 r.lachnit@amtusedomnord.de Kämmerei 208 Leiter Kämmerei Marco Biedenweg 73120 73129 m.biedenweg@amtusedomnord.de 207 Buchhaltung Vivien Kluth 73121 v.kluth@amtusedomnord.de Buchhaltung Franziska Berg 73122 f.berg@amtusedomnord.de 206 Fördermittel/Vereine Andi Seehase 73125 a.seehase@amtusedomnord.de Steuern Renate Kufs 73124 r.kufs@amtusedomnord.de 205 Steuern/Vollstreckung Uwe Horn 73123 u.horn@amtusedomnord.de 210 Liegenschaften Monique Bergmann 73126 m.bergmann@amtusedomnord.de 213 Liegenschaften Gemeinde Martin Müller 73127 m.mueller@amtusedomnord.de Peenemünde/Mieten/Pachten/ Hausnummernvergabe 002 Administrator Systemintegration Lars-Odin Nagel 73151 l.nagel@amtusedomnord.de Ordnungsamt 203 Leiter Ordnungsamt Bernd Meyer 73130 73139 b.meyer@amtusedomnord.de 109 Standesamt/Fundbüro/ Heike Wagner 73131 h.wagner@amtusedomnord.de Friedhofsangelegenheiten 101 Öffentl. Sicherheit/Ordnung Manuela Suhm 73132 m.suhm@amtusedomnord.de 102 Pass-/Melde-/Gewerbeangelegenheiten Kerstin Blümchen 73133 k.bluemchen@amtusedomnord.de 215 Wohngeld/Kindertagesstätten Angelika Klatt 73134 a.klatt@amtusedomnord.de Gemeinden Zinnowitz, Trassenheide, Mölschow 001 Politessen Kerstin Dolereit 73136 k.dolereit@amtusedomnord.de Janet Trehkopf 73135 j.trehkopf@amtusedomnord.de Bürgerbüro Karlshagen Politessen 73235 Pass-/Melde-/Gewerbeangelegenheiten/ Ruth Beck 73234 73239 r.beck@amtusedomnord.de Verkehrsordnungswidrigkeiten Wohngeld/Kindertagesstätten Kerstin Kühne 73233 k.kuehne@amtusedomnord.de Gemeinden Karlshagen, Peenemünde Bauamt 103 Leiter Bauamt Manuel Schneider 73140 73149 m.schneider@amtusedomnord.de 104 Hoch-/Tiefbau Bärbel Köppe 73145 b.koeppe@amtusedomnord.de 105 Bauleitplanung/Umwelt Daniel Hunger 73143 d.hunger@amtusedomnord.de Bauleitplanung/Umwelt Corina Adrion 73141 c.adrion@amtusedomnord.de 106 Beitragsrecht/Tiefbau 73144 106 Gebäudemanagement/Hoch- u. Tiefbau Jörg Behrendt 73142 j.behrendt@amtusedomnord.de
Nr. 06/2019 –3– Usedomer Norden Die nächste Ausgabe Der Usedomer Norden erscheint am Mittwoch, dem 17. Juli 2019. Redaktionsschluss: 05. Juli 2019 - Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), - Begründung mit Umweltbericht, - Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Bekanntmachung der Gemeinde Mölschow - Fachbeitrag mit Naturschutzfachlichen Angaben zur spezi- über den Entwurf und die öffentliche Auslegung ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Mölschow - den nach Einschätzung der Gemeinde Mölschow wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnah- für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower men Weges“ im Ortsteil Bannemin in der Fassung liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von 04-2019 von Montag, den 01.07.2019 bis Freitag, den 02.08.2019 Geltungsbereich (jeweils einschließlich) Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Mölschow im Orts- im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwen- teil Bannemin, nördlich der Bundesstraße 111 auf der Nordostseite straße 01 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten: des Mölschower Weges. Es wird im Norden und Osten durch Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Grünlandflächen sowie im Süden und Westen durch Wohnbe- Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und bauung begrenzt. Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mit Ausnahme der auf dem Flurstück 357/1 vorhandenen Hoflage Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr ist das Plangebiet unbebaut. zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die nachfolgend Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über aufgeführten Grundstücke: die Inhalte des Entwurfes erhalten sowie Anregungen und Hin- Gemarkung Bannemin weise zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden Flur 1 zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb Flurstücke 355/1, 355/2, 357/1, 358/1, 358/2 teilweise, 359, der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des 360/1, 361/5, 361/6, 362/6 und 362/7 Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01) ein- gereicht werden. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt rd. 6.172 m². Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Mölschow für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower We- ges“ im Ortsteil Bannemin unberücksichtigt bleiben. Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungs- unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Mölschow eingestellt. 3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes: - In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entspre- chend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert. - In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswir- kungen der Planung erläutert. Als städtebauliche Zielsetzung für das Bebauungsplange- biet Nr. 7 wird die Entwicklung eines Allgemeinen Wohn- gebietes gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die angedachte Parzellierung sieht die Bildung von bis zu 6 Grundstücken 1. für Einfamilienhäuser vor. Die Gemeindevertretung Mölschow hat in der öffentlichen Sit- Die verkehrs- und medienseitige Erschließung ist über den zung am 14.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Mölschower Weg sichergestellt. Gemeinde Mölschow für das „Wohngebiet nordöstlich des Möl- Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flä- schower Weges“ im Ortsteil Bannemin mit der Planzeichnung (Teil chennutzungsplan zu entwickeln. A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung einschließlich Die Gemeinde Mölschow verfügt über einen wirksamen Flä- Umweltbericht in der Fassung von 04-2019 gebilligt. chennutzungsplan i. d. F. der 1. Änderung. Das Plangebiet 2. ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Mölschow gemäß § 1 (1) 1 BauNVO dargestellt, so dass der Bebau- für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower Weges“ im Orts- ungsplan Nr. 7 aus dem wirksamen Flächennutzungsplan teil Bannemin von 04-2019 bestehend aus entwickelt wird.
Usedomer Norden –4– Nr. 06/2019 - Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umwelt- Schutzgut Landschaftsbild prüfung wurde durchgeführt, die zu folgenden Ergebnissen Die Errichtung der Wohnhäuser erfolgt unter Berücksichti- kommt: gung der umgebenden Wohnbebauung und der standörtlichen Schutzgut Mensch Gegebenheiten. Mit den Festsetzungen zur Bauweise, der äußeren Gestaltung der Wohnhäuser sowie zu der Begrü- Mit der vorgesehenen kleinteiligen Wohnbebauung auf sechs nung der Privatgrundstücke können Beeinträchtigungen des Grundstücken ergeben sich keine Beeinträchtigungen für das Schutzgutes Landschaftsbild ausgeschlossen und eine ge- Schutzgut Mensch. Die umgebenden bestehenden und ge- wünschte städtebauliche Qualität gesichert werden. planten Nutzungen haben identische Schutzbedürftigkeiten. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohn- Schutzgut Kultur- und Sachgüter gebiete werden eingehalten. Geruchsbelastungen durch ein Gemäß der Stellungnahme der zuständigen Behörde sind im sich in einer Entfernung von ca. 600 m zum Wohngebiet be- Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt. Es sind aber jeder- findendes Güllelager sowie verkehrliche Immissionen durch zeit Funde möglich, so dass Maßnahmen zur Sicherung von die Bundesstraße 111 können ausgeschlossen werden. Bodendenkmalen in die Planungen aufgenommen wurden. Schutzgut Biologische Vielfalt Schutzgut Pflanzen und Tiere Das Plangebiet weist bereits zum jetzigen Zeitpunkt keine Die Errichtung der Wohngebäude erfolgt in einem von Grün- Strukturen auf, die für eine hohe biologische Vielfalt präde- landnutzungen gekennzeichneten Areal. Ein Grundstück weist stiniert sind. Es können erhebliche Beeinträchtigungen des aufgelassenen Vegetationsbestand auf. Für das Schutzgut Schutzgutes ausgeschlossen werden. Pflanzen ergeben sich mit dem Verlust der Biotope Eingriffe, - Im Rahmen einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurden die adäquat zu kompensieren sind. Der Ausgleich kann im die Biotopverluste und die sich aus den Bebauungen erge- Plangeltungsbereich durch Einzelbaumpflanzungen nur teil- benden funktionalen Beeinträchtigungen von Böden ermittelt weise kompensiert werden. Es ist eine externe Maßnahme und ein Kompensationserfordernis von 3.605 KFÄ berechnet. zur Schaffung eines Habitats für Amphibien vorgesehen, die Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden Einzelbaum- als Ausgleichsmaßnahme angerechnet werden kann. Zum pflanzungen auf den Privatgrundstücken sowie anteilig die vollständigen Ausgleich ist die Ablösung von 2.205 KFÄ aus Renaturierung eines Solls bilanziert. Es verbleibt ein Kompen- dem Ökokonto „Insel Görmitz“ erforderlich. sationserfordernis von 2.205 KFÄ, welches aus dem Ökokonto Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung „Insel Görmitz“ abgelöst wird. (saP) wurde für das Schutzgut Tiere festgestellt, dass unter - Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Berücksichtigung von Maßnahmen der Minimierung und Ver- wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung von Vermei- meidung sowie der Umsetzung einer CEF-Maßnahme durch dungs- und Minderungsmaßnahmen die Verbotstatbestände das Vorhaben die Verbotstatbestände der Tötung, Schädigung der Tötung, Schädigung und Störung gemäß § 44 BNatSchG und Störung gemäß § 44 BNatSchG nicht ausgelöst werden. nicht ausgelöst werden. Zur Konfliktvermeidung sind bau- Schutzgut Boden zeitliche Regelungen und Maßnahmen zum Schutz von Am- Mit der Errichtung der Wohnbebauungen sowie dem Ausbau phibien umzusetzen. Um die ökologische Funktionalität der eines Stichweges und der Einordnung einer Wendeanlage vom Vorhaben betroffenen Lebensräume der Amphibien im sind Versiegelungen und funktionale Verluste von weitge- räumlichen Zusammenhang zu sichern, ist als vorgezogene hend natürlich gewachsenen Böden zu erwarten und damit Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) die anteilige Anlage Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu verzeichnen. Die eines Ersatzhabitates (Renaturierung eines Solls) vorgesehen. Versiegelungen, die durch Festsetzungen zur überbaubaren - Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Mölschow we- Grundfläche begrenzt werden, wurden in die Bilanzierung des sentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnah- Eingriffs eingestellt. men wurden bei der Erstellung des Entwurfes beachtet: Schutzgut Fläche - Landesplanerische Stellungnahmen des Amtes für Raum- Zur Bewertung des Schutzgutes Fläche wurde eingeschätzt, ordnung und Landesplanung Vorpommern vom 28.03.2017 dass mit den Planungen dem Grundsatz des sparsamen Um- (Planungsanzeige) und vom 15.06.2017 (Beteiligung nach gangs mit Grund und Boden durch die Nutzung von bereits § 4 (1) BauGB) Das Vorhaben ist mit den Erfordernissen beanspruchten Flächen bei der Ausweisung des Baugebietes der Raumordnung vereinbar. Rechnung getragen wurde. Die geplante Bebauung schließt - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpom- unmittelbar an Wohnnutzungen an und stellt damit eine sinn- mern Stellungnahme vom 22.06.2017 (Beteiligung nach volle Ergänzung der Siedlungsstruktur dar. § 4 (1) BauGB) Schutzgut Wasser Hingewiesen wird auf ein nordöstlich der Ortslage vorhan- denes Güllelager eines Landwirtschaftsbetriebes. Aufgrund der vorkommenden sandigen Bodenstrukturen und des geringen Anteils bindiger Bodenschichten ist das - Gesamtstellungnahme des Landkreises Vorpommern- Grundwasser des Plangebietes gegenüber flächenhaft Greifswald vom 28.06.2017/26.07.2017 (Beteiligung nach eindringenden Schadstoffen nicht geschützt. Im Zuge der § 4 (1) BauGB) Baumaßnahmen sind Schutzvorkehrungen zum Ausschluss - Sachbereich Bauleitplanung: von Belastungen des Grundwassers zu treffen. Aufgrund der Die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen kleinteiligen Bebauung und des damit verbundenen geringen Rechtsbestimmungen ist nachzuweisen. Versiegelungsgrades ergeben sich keine maßgeblichen Aus- - Sachbereich Boden- und Baudenkmalpflege: wirkungen auf die Grundwasserneubildung. Eine Versicke- Belange der Baudenkmalpflege sind nicht betroffen. rung des Regenwassers auf den nicht überbaubaren Grund- Belange der Bodendenkmalpflege wurden als textliche stückflächen ist weiterhin möglich. Belange des Küsten- und Hinweise aufgenommen. Hochwasserschutzes sowie des Trinkwasserschutzes sind - Sachgebiet Naturschutz: nicht betroffen. Den Anforderungen an Umweltbericht, Eingriffsbilan- Schutzgut Klima/Luft zierung und Artenschutz werden durch entsprechende Mit der geplanten Bebauung ergeben sich kleinklimatische Fachplanungen und Festsetzungen entsprochen. Veränderungen an dem Standort. Aufgrund der günstigen - Sachgebiet Abfallwirtschaft: naturräumlichen Lage und des positiven Klimaeinflusses der Entsprechend der Auflage des kreislichen Entsorgers Ostsee und der Krumminer Wiek können Beeinträchtigungen wird in der Planzeichnung (Teil A) die geplante Wende- des Klimas jedoch weitgehend ausgeschlossen werden. anlage mit einem Durchmesser von 22 m ausgewiesen.
Nr. 06/2019 –5– Usedomer Norden - Sachgebiete Wasserwirtschaft/Abfallwirtschaft/Immis- 1. sions-schutz und Straßenverkehrsamt: Die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz hat in der Die Hinweise und Auflagen wurden in die Entwurfspla- öffentlichen Sitzung am 22.05.2019 den Entwurf der 2. Änderung nung eingestellt. des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dünenstraße“ der Gemeinde Ost- - Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbesei- seebad Zinnowitz mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und tigung „Insel Usedom“, Stellungnahmen vom 19.06.2017 Entwurf der Begründung in der Fassung von 05-2019 gebilligt. (Beteiligung nach § 4 (1) BauGB) und vom 11.03.2019 2. Die Entsorgung des in der Gemeinde Mölschow OT Ban- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dünen- nemin anfallenden Abwassers erfolgt über die Kläranlage straße“ der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz mit Planzeichnung Zinnowitz. (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung Die vorhandene Kläranlage Zinnowitz ist für die fortschrei- von 05-2019 liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit tende Bebauung und der damit verbundenen ständig stei- von Montag, den 01.07.2019 bis Freitag, den 02.08.2019 genden Abwassermenge nicht mehr ausgelegt und muss (jeweils einschließlich) erweitert werden. im Bauamt des Amtes „Usedom Nord“ in 17454 Zinnowitz, Möwen- Der Vorhabenträger hat einen Antrag auf Befreiung vom An- straße 01 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten: schlusszwang an die öffentliche Abwasseranlage gestellt. Mit Bescheid vom 11.03.2019 hat der Zweckverband Was- Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und serversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom dem Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Vorhabenträger den Antrag, befristet bis zur Fertigstellung Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und der Erweiterung der öffentlichen Kläranlage Zinnowitz be- Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr willigt. zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über 3. die Inhalte des Entwurfes erhalten sowie Anregungen und Hin- Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt weise zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden gemacht. zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes „Usedom Nord“ in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01) ein- gereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dünenstraße“ unberücksichtigt bleiben. Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Bekanntmachung Usedom Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Bekanntmachungen, Gemeinde Zinnowitz eingestellt. 3. zum Beschluss vom 22.05.2019 über den Entwurf Die Planänderung wird nach § 13a (4) BauGB als Bebauungsplan und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungs- der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durch- planes Nr. 5 „Dünenstraße“ für das Hotel Asgard‘s führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Entsprechend § 13a (3) 1. BauGB wird im beschleunigten Ver- Meereswarte, Dünenstraße 18, 19 und das Hotel fahren nach § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. Asgard, Dünenstraße 20 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von Das Bebauungsplangebiet Nr. 5 umschließt die zur Bäderar- der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener chitektur zählende Bebauung zwischen Strandpromenade und Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Dünenstraße einschl. Grundstücken südlich der Dünenstraße. Erklärung nach § 10 a) abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 anzuwenden. umfasst lediglich eine Teilfläche des Grundstückes Hotel Asgard‘s Mit der Umsetzung der Planänderung werden kleinteiligen Stand- Meereswarte, Dünenstraße 18, 19 (Flurstücke 77/1 und 78/1, Flur ortreserven in einem bereits durchprägten Siedlungsgebiet er- 8, Gemarkung Zinnowitz) und eine Teilfläche des Grundstückes schlossen und eine Verfestigung und qualitative Aufwertung Hotel Asgard, Dünenstraße 20 (Flurstück 79, Flur 8, Gemarkung vorhandener Bebauungsstrukturen bewirkt. Die Grundzüge der Ursprungssatzung werden durch die 2. Än- Zinnowitz). derung nicht berührt. Die Fläche des Planänderungsgebietes beträgt rd. 4.725 m2. 4. Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB und Aufforderung der von der Planänderung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) 3. BauGB durchgeführt. 5. Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ostseebad Zinnowitz, den 27.05.2019
Usedomer Norden –6– Nr. 06/2019 Bekanntmachung der Gemeinde liegt gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit von Montag, den 01.07.2019 bis Freitag, den 02.08.2019 Ostseebad Zinnowitz vom 22.05.2019 (jeweils einschließlich) im Bauamt des Amtes „Usedom Nord“ in 17454 Zinnowitz, Möwen- über den Vorentwurf und die Auslegung des vorha- straße 01 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten: benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Belvedere Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Zinnowitz“ auf dem Grundstück des ehemaligen Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Erich-Steinfurth-Heimes in der Fassung von 05-2019 Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Geltungsbereich Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nr. 6 umfasst alle außerhalb der rechtskräftigen Innenbereichs- Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über satzung befindlichen Teilflächen des Flurstückes 67/5 in der Flur die Inhalte des Vorentwurfes erhalten sowie Anregungen und Hin- 10 der Gemarkung Zinnowitz. weise zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden Das Plangebiet befindet sich im Ortskern des Ostseebades Zin- zur Niederschrift vorbringen. nowitz und Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnah- schließt einen Großteil des Grundstückes des ehemaligen Erich- men auch per Post (Bauamt des Amtes „Usedom Nord“ in 17454 Steinfurth-Heimes ein. Es wird im Nordwesten durch Wohnbebau- Zinnowitz, Möwenstraße 01) eingereicht werden. ung, im Nordosten und Osten durch das Gebäudeensemble des Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der ehemaligen Erich-Steinfurth-Heimes und die Hohe Straße sowie Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Süden und Westen durch die Frankstraße begrenzt. Nr. 6 „Belvedere Zinnowitz“ auf dem Grundstück des ehemaligen Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst rd. 4,7 ha. Erich-Steinfurth-Heimes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Zinnowitz eingestellt. 3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes: In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PIanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret bestimmt. In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung erläutert. Das Plangebiet umfasst Teile des Denkmalensembles des ehema- ligen Erich-Steinfurth-Heimes einschließlich der dazugehörigen Parkanlage. Der Gebäudebestand sowie die Parkanlage werden seit rd. 3 Jahrzehnten nicht genutzt und nicht gepflegt. Sie bilden aufgrund des verwahrlosten Zustands einen erheblichen städtebaulichen Missstand. Mit Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 soll das Denkmalensemble einschl. Parkanlage revitalisiert und durch Neubauten ergänzt werden. Im Plangebiet werden folgende Hauptnutzungen zugelassen: - Baugebiet 1: denkmalgeschützte Gebäude innerhalb der Park- 1. anlage einschl. Neubauten mit einer Kapazität von maximal Die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz hat in der 80 Wohnungen als Apartmentwohnungen öffentlichen Sitzung am 22.05.2019 den Vorentwurf des vorha- - Baugebiet 2: Errichtung von 7 Neubauten im südlichen Be- benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Belvedere Zinnowitz“ reich des Plangebietes mit einer Kapazität von maximal 126 auf dem Grundstück des ehemaligen Erich-Steinfurth-Heimes Dauerwohnungen, ausschließlich als Mietwohnungen mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Vorentwurf der Be- - mit einem Anteil von mind. 30 % an barrierearmen gründung in der Fassung von 05-2019 gebilligt. Wohnungen und 2. - mit einem Anteil von mind. 25 % an Wohnungen insbe- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. sondere für Angestellte (1- und 2-Raum-Wohnungen) 6 „Belvedere Zinnowitz“ auf dem Grundstück des ehemaligen - Mindestens 217 Gemeinschaftsstellplätze sind für den Bedarf Erich-Steinfurth-Heimes von 05-2019, bestehend aus des Plangebietes und zusätzlich 64 Gemeinschaftsstellplätze - Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), für den Bedarf des Apartment-Hotels an der Hohen Straße - Begründung, zu errichten. Die Gemeinschaftsstellplätze werden in zwei - Checkliste für die Umweltprüfung, Tiefgaragen und einem Parkdeck ausgewiesen. - den Fachgutachten - kleinteilige Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen → - Denkmalpflegerische Zielstellung für die Parkanlage, für den Bedarf des Plangebietes Stand 05-2019 Die Vorhabenträgerin wird in einem Durchführungsvertrag mit der → - Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen Gemeinde Ostseebad Zinnowitz zur Durchführung der Vorhaben artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand 05-2019 innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. → - Verkehrsuntersuchung, Stand 05-2019 Das Plangebiet befindet sich an einem städtebaulich integrierten → - Gutachten zum Gefahrstoffkataster, Stand 10-2017 Standort. → - Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen, Die Umsetzung des Vorhabens fördert somit eine auf die Innen- Stand 05-2019 (Geotechnischer Bericht gemäß DIN 4020, Stufe 1 - entwicklung ausgerichtete Orts- und Siedlungsstruktur und wertet Voruntersuchung) sowie das Plangebiet und das Umfeld qualitativ auf. → - den nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Die Entwicklung von Wohnbauflächen und touristischen Einrich- wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- tungen festigt die Funktionen des Ostseebades Zinnowitz als nahmen, Grundzentrum und Tourismusschwerpunktraum.
Nr. 06/2019 –7– Usedomer Norden Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Es ist eine der geplanten Wohneinheiten raumordnerisch mitgetragen Umweltprüfung durchzuführen. werden. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Im weiteren Verfahren ist eine Vereinbarkeit der Planung mit Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich den Belangen des Trinkwasserschutzes und des Denkmal- des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksich- schutzes nachzuweisen. tigen. - Gesamtstellungnahme Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rah- vom 02.06.2017/06.06.2017/26.10.2018 im Rahmen der Pla- men der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung nungsanzeige untersucht und bewertet. - Gesundheitsamt: Insbesondere für die Schutzgüter Flora/Fauna, Boden, Wasser, Die aufgrund der Lage des Plangebietes in einem Vor- Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sind Eingriffswirkungen ranggebiet Trinkwasser festgelegten Nutzungseinschrän- in unterschiedlichem Maße gegeben. kungen und Verbote sind zu beachten. Die Herstellung Im Umweltbericht wird dargestellt, wie die Auswirkungen des Plan- der Trinkwasserversorgung hat entsprechend den gelten vorhabens durch ein umfangreiches Konzept unterschiedlicher Vorschriften zu erfolgen. Maßnahmen vermieden, verringert und ausgeglichen werden - Sachgebiet Bauleitplanung/Denkmalschutz: können. Die Planungsabsichten werden grundsätzlich mitgetragen. Die Checkliste für den Umweltbericht wird mit den Beteiligungsun- Im Plangebiet befinden sich Teile des Baudenkmals Erich- terlagen zum Vorentwurf versandt. Steinfurth- Heim mit Nebengebäuden und Park. Belange Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird eine Bestands- der Bodendenkmalpflege sind nicht betroffen. aufnahme dokumentiert, eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Die Vereinbarkeit der Planung mit den denkmalrechtlichen, vorgenommen und Maßnahmen zur vollständigen Kompensation naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und forstrecht- für den Verlust an Natur und Landschaft festgesetzt. Die Eingriffs-/ lichen Rechtsbestimmungen ist nachzuweisen. Ausgleichsbilanzierung wird im Rahmen des Entwurfes in die Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht aus dem Planung eingestellt. Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungs- Die Gehölzflächen des Plangebietes werden aufgrund der Größe plan ist im Parallelverfahren zu ändern. und des Bestockungsgrades der Gehölze als Wald im Sinne des Die Gemeinde Zinnowitz hat die Neuaufstellung des Landeswaldgesetzes definiert. Die Umwandlung von Wald in eine Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Rahmen der andere Nutzungsart gemäß § 15 LWaldG bedarf der vorherigen Neuaufstellung erfolgt eine Anpassung mit den Zielen des Genehmigung der zuständigen Forstbehörde. Nachteilige Folgen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6. der Waldumwandlung sind als Ersatzaufforstungen oder durch - Sachgebiet Naturschutz: Ablösung von Waldpunkten aus einem Waldkonto auszugleichen. Den dargelegten Anforderungen an Umweltbericht, Ein- Die Parkanlage soll auf der Grundlage des Entwurfes einer denk- griffs-Ausgleichsbilanzierung, Gehölzschutz und Arten- malpflegerischen Zielstellung (05-2019) als Landschaftspark entwi- schutz wird mit Vorlage der Fachplanungen entsprochen. ckelt und Maßnahmen zur Pflege und Sicherung des markanten - Sachgebiet Wasserwirtschaft: Baumbestandes einschließlich langfristig ausgerichteter Neuan- Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone pflanzungen getroffen werden. II der Wasserfassung Zinnowitz. Derzeit läuft ein Verfah- Auf der Grundlage der Begutachtung des Baumbestandes ist ren zur Neubemessung der Trinkwasserschutzzonen. Das eine Entnahme alter und geschädigter Bäume sowie im Zuge der Festsetzungsverfahren für das neu bemessene Wasser- Auflassung entstandenen Jungaufwuchses unvermeidbar. Zur schutzgebiet der Wasserfassung Zinnowitz ist noch nicht Wiederherstellung denkmalpflegerisch bedeutsamer Strukturen abgeschlossen. sind die Anlage einer Streuobstwiese sowie die Pflanzung einer Gemäß dem derzeitigen Planungsstand liegt das Plan- Baumreihe aus Kastanien vorgesehen. gebiet künftig teilweise innerhalb der neu bemessenen Die Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrecht- Trinkwasserschutzzone II und teilweise innerhalb der neu lichen Prüfung (saP) beinhalten die Prüfung, ob durch das Planvor- bemessenen Trinkwasserschutzzone III. haben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG Im Teilbereich des Plangebietes, der sich sowohl innerhalb berührt werden. der rechtskräftigen als auch innerhalb der neu bemesse- Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der nen Trinkwasserschutzzone II befindet, wird die Errichtung im Plangebiet vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden oder Erweiterung baulicher Anlagen aus wasserrechtlicher Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Sicht untersagt. Für das Plangebiet und den erweiterten Untersuchungsbereich Im Teilbereich des Plangebietes, der derzeit innerhalb der wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. In der Untersu- rechtskräftigen Schutzzone II, aber außerhalb der neu chung wurde nachgewiesen, dass de facto keine Beeinflussung bemessenen Schutzzone II liegt, wird im Rahmen einer des Verkehrsablaufes durch den neu induzierten Quell- und Ziel- Einzelfallprüfung auf Antrag eine wasserrechtliche Aus- verkehr des Planvorhabens erfolgt. nahmegenehmigung gemäß § 136 Abs. 3 Landeswas- Die vorhandenen Straßenquerschnitte genügen in Bezug auf die sergesetz M-V durch die untere Wasserbehörde erteilt. Prognosewerte der Verkehrsbelegung den Anforderungen. - Sachgebiet Verkehrsstelle: Für den Altbestand an Gebäuden wurde ein Gutachten zum Ge- Die verkehrlichen Auflagen/Hinweise werden bei der Pla- fahrstoffkataster erstellt. Die arbeits- und gesundheitsschutzrele- nung und Umsetzung des Vorhabens beachtet. vanten Hinweise zum Gebäuderückbau sind einzuhalten. Ein Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen 4. (Geotechnischer Bericht gemäß DIN 4020, Stufe 1 - Voruntersu- Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt chung) liegt vor, welches einen groben Aufschluss darüber gibt, gemacht. mit welchen Aufwendungen für die Ergänzungsbebauungen zu Ostseebad Zinnowitz, den 27.05.2019 rechnen ist. Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnah- men wurden bei der Erstellung des Vorentwurfes beachtet: - Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpom- mern hat mit der Landesplanerischen Stellungnahme vom 23.05.2017 im Rahmen der Planungsanzeige erklärt, dass aufgrund des vorhandenen städtebaulichen Missstands und der innerörtlichen Lage des Vorhabengebiets die Kapazitäten
Usedomer Norden –8– Nr. 06/2019 Wahlergebnisse - Bürgermeisterwahl - 11.06.2019 Wahlgebiet: 09:20Uhr Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Wahlgebiet Nr.: 001 Einwohneranzahl: 4166 wahlberechtigt: 3665 Zahl der Wähler: 2336 Wahlbeteiligung: 63,7 % Zahl Stimmen: 2296 Zahl ungültiger Stimmen: 40 gewählt Bewerber 1. Stimmen Wahlgang X Peter Usemann 1640 Unabhängige Wählergemeinschaft Claus-Christoph Ziegler 332 Christlich Demokratische Union Roman Schmidt 324 Bürgergemeinschaft Zinnowitz gewählt: Peter Usemann (im 1. Wahlgang ermittelt) Peter Usemann Claus-Christoph Ziegler Roman Schmidt Abbildung 1: Stimmenverteilung im 1. Wahlgang (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de) Sitzverteilung der Wahlvorschlagsträger zur 11.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 09:34Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Seite:1 Wahlgebiet Nr.: 001 (Zahl der Sitze) * (Stimmen je Wahlvorschlagsträger) Legislaturperiode: 2019 - 2024 f(x) = (Gesamtzahl der gültigen Stimmen) Einwohneranzahl: 4166 wahlberechtigt: 3665 Sitze = S1 + S2 + SZ + SL Zahl der Wähler: 2347 f(x) - Proportionalzahl Wahlbeteiligung: 64,0 % S1 - Sitze gemäß ganzzahligen Anteil von f(x) ungültige Stimmen: 165 S2 - Sitze entsprechend Zahlenbruchteil von f(x) gültige Stimmen insgesamt: 6761 SL - Sitze per Losentscheid SZ - Zusatzsitze zur Wahrung der absoluten Mehrheit Zahl der Sitze: 14 GBW - gebietsbezogener Wahlvorschlag Stimmen Wahlvorschlagsträger GBW absolut % f(x) S1 S2 SZ SL Sitze Los Unabhängige Wählergemeinschaft X 3585 53,02 7,4234580683 7 0 0 0 7 Christlich Demokratische Union X 1523 22,53 3,1536754918 3 0 0 0 3 Bürgergemeinschaft Zinnowitz X 735 10,87 1,5219642065 1 1 0 0 2 Allianz für Zinnowitz X 588 8,70 1,2175713652 1 0 0 0 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands X 330 4,88 0,6833308682 0 1 0 0 1 UWG CDU BGZ AFZ SPD UWG CDU BGZ AFZ SPD Abblidung 1: Stimmenverteilung Abblidung 2: Sitzverteilung (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de)
Nr. 06/2019 –9– Usedomer Norden Sitzverteilung auf die Wahlvorschlagsträger zur 12.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 11:59Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 4166 wahlberechtigt: 3665 Zahl der Wähler: 2347 Wahlbeteiligung: 64,0 % ungültige Stimmen: 165 UWG CDU BGZ AFZ SPD gültige Stimmen insgesamt: 6761 Zahl der Sitze: 14 Wahlvorschlagsträger Sitzverteilung Unabhängige Wählergemeinschaft 7 Christlich Demokratische Union 3 Bürgergemeinschaft Zinnowitz 2 Allianz für Zinnowitz 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlagsträger 11.06.2019 - gewählte Vertreter - 09:38Uhr Seite: 1 Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 4166 wahlberechtigt: 3665 Zahl der Wähler: 2347 Wahlbeteiligung: 64,0 % ungültige Stimmen: 165 gültige Stimmen insgesamt: 6761 UWG CDU BGZ AFZ SPD Zahl der Sitze: 14 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung Unabhängige Wählergemeinschaft 7 1 Peter Usemann 1871 2 Fred Kruggel 415 3 Wolfgang Gehrke 193 4 Martina Färber 165 5 Kai Goyer 153 6 Alexander Adrion 141 7 Kay Bubolz 103 (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de) Christlich Demokratische Union 3
6 Alexander Adrion 141 7 Norden Usedomer Kay Bubolz – 10 – 103 Nr. 06/2019 Christlich Demokratische Union 3 1 Claus-Christoph Ziegler 376 2 Wuttig Andreas 148 3 Gunther Dr. Hormann 146 Bürgergemeinschaft Zinnowitz 2 1 Roman Schmidt 333 2 Wolfgang Bordel 131 Allianz für Zinnowitz 1 1 Ralf Schwarzenberg 297 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 1 Paul Pazdzior 227 Ersatzpersonen 11.06.2019 09:40Uhr Seite: 1 Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 4166 wahlberechtigt: 3665 Zahl der Wähler: 2347 Wahlbeteiligung: 64,0 % ungültige Stimmen: 165 gültige Stimmen insgesamt: 6761 Zahl der Sitze: 14 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung Unabhängige Wählergemeinschaft 7 1 Andreas Wecke 77 2 Esther Schulze 67 3 Marco Lamprecht 57 4 Sabine Lux 55 5 Jan Labahn 47 6 Holger Usemann 45 7 Burkhard Feldt 44 8 Doris Jürgens 40 9 Anne Mätzold 36 10 Elke Winkler 31 11 Jenny Meyer 25 12 Carola Schimanowski 20 Christlich Demokratische Union 3 1 Daniel Klöpfer 101 2 Monika Schillinger 100 3 Sabine Schlechter 86 4 Petra Kurtze-Keller 85
2 Monika Schillinger 100 Nr. 06/2019 3 Sabine Schlechter – 11 – 86 Usedomer Norden 4 Petra Kurtze-Keller 85 5 Mayk Borchardt 84 6 Thomas Walter 74 7 Krister Hennige 55 8 Vincent Vehreschild 43 9 Uwe Schlechter 42 10 Uwe Linde 41 11 Robert Richter 40 12 Yvonne Ochotzki 34 13 Bernd-Dieter Neumann 31 14 Anna-Maria Lippmann 27 15 Anette Grobecker 10 Bürgergemeinschaft Zinnowitz 2 1 Frank Bischof 80 2 Jörn Wabnitz 74 (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de) Ersatzpersonen 11.06.2019 09:40Uhr Seite: 2 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung 3 Renè Seela 43 4 Björn Lange 35 5 Heidi Wulff 24 6 Martin Keller 9 7 Dirk Ladenthin 6 Allianz für Zinnowitz 1 1 Klaus-Peter Koßmehl 212 2 Torsten Krey 45 3 Pia Skoczylas 34 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 1 Andreas Flick 103
Usedomer Norden – 12 – Nr. 06/2019 Erforderliche Stimmenzahl: Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 LKWG M-‐V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (=C) erhalten hat. Die Stimmenzahl E berechnet sich wie folgt: E = (gültige Stimmen +1):2. Stellen hinter dem Komma werden aufgerundet. Anzahl Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl (=E) beträgt demnach mindestens 893 gültige Stimmen. Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine Person die erforderliche Stimmenzahl (E) erreicht hat. Datum Daher findet gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 LKWG M-‐V am 16.06.2019 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Für die Stichwahl werden folgende zwei Personen zugelassen: Lfd. Wahlvorschlag Name der Bewerberin oder des Bewerbers Stimmenzahl Nr. (Partei/Wählergruppe/Einzelbewerbung) 1. Sven Käning Einzelbewerber 503 2. Daniel Telle WIK 456 Bei der Ermittlung und Feststellung der Personen für die Stichwahl war kein Losentscheid notwendig
Nr. 06/2019 – 13 – Usedomer Norden Sitzverteilung auf die Wahlvorschlagsträger zur 11.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 11:10Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Karlshagen Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 3184 wahlberechtigt: 2785 Zahl der Wähler: 1797 Wahlbeteiligung: 64,5 % ungültige Stimmen: 153 Linke WIK Einzelbew erber BfK SPD gültige Stimmen insgesamt: 5260 Zahl der Sitze: 14 Wahlvorschlagsträger Sitzverteilung DIE LINKE. 4 Wählergemeinschaft "Initiative für Karlshagen" 3 Sven Käning 3 Bürger für Karlshagen 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Sitzverteilung der Wahlvorschlagsträger zur 11.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 11:11Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Karlshagen Seite:1 Wahlgebiet Nr.: 001 (Zahl der Sitze) * (Stimmen je Wahlvorschlagsträger) Legislaturperiode: 2019 - 2024 f(x) = (Gesamtzahl der gültigen Stimmen) Einwohneranzahl: 3184 wahlberechtigt: 2785 Sitze = S1 + S2 + SZ + SL Zahl der Wähler: 1797 f(x) - Proportionalzahl Wahlbeteiligung: 64,5 % S1 - Sitze gemäß ganzzahligen Anteil von f(x) ungültige Stimmen: 153 S2 - Sitze entsprechend Zahlenbruchteil von f(x) gültige Stimmen insgesamt: 5260 SL - Sitze per Losentscheid SZ - Zusatzsitze zur Wahrung der absoluten Mehrheit Zahl der Sitze: 14 GBW - gebietsbezogener Wahlvorschlag Stimmen Wahlvorschlagsträger GBW absolut % f(x) S1 S2 SZ SL Sitze Los DIE LINKE. X 1651 31,39 4,3942965779 4 0 0 0 4 Wählergemeinschaft "Initiative für Karlshagen" X 1229 23,37 3,2711026616 3 0 0 0 3 Sven Käning X 1152 21,90 3,0661596958 3 0 0 0 3 Bürger für Karlshagen X 1079 20,51 2,8718631179 2 1 0 0 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands X 149 2,83 0,3965779468 0 1 0 0 1 Linke WIK Einzelbew erber Bf K SPD Linke WIK Einzelbew erber Bf K SPD Abblidung 1: Stimmenverteilung Abblidung 2: Sitzverteilung (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de)
Usedomer Norden – 14 – Nr. 06/2019 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlagsträger 11.06.2019 - gewählte Vertreter - 11:12Uhr Seite: 1 Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Karlshagen Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 3184 wahlberechtigt: 2785 Zahl der Wähler: 1797 Wahlbeteiligung: 64,5 % ungültige Stimmen: 153 gültige Stimmen insgesamt: 5260 Linke WIK Einzelbew erber BfK SPD Zahl der Sitze: 14 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung DIE LINKE. 4 1 Marlies Seiffert 351 2 Dagmar Hidde 297 3 Wolfgang Hümer 231 4 Rosemarie Lojewski 158 Wählergemeinschaft "Initiative für Karlshagen" 3 1 Daniel Telle 540 2 Thomas Müller 163 3 Siegfried Krause 106 Sven Käning 3 1 Sven Käning 1152 Bürger für Karlshagen 3 1 Christian Höhn 597 2 Jens Triller 117 3 Heidemarie Fischer 113 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 1 Justo Cesar Ramirez Arbizu 149 Ersatzpersonen 11.06.2019 11:13Uhr Seite: 1 Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Karlshagen Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 3184 wahlberechtigt: 2785 Zahl der Wähler: 1797 Wahlbeteiligung: 64,5 % ungültige Stimmen: 153 gültige Stimmen insgesamt: 5260 Zahl der Sitze: 14 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung
ungültige Stimmen: 153 gültige Stimmen insgesamt: 5260 Nr. Zahl06/2019 der Sitze: 14 – 15 – Usedomer Norden Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung DIE LINKE. 4 1 Ruth Richter 148 2 Ralf Saß 121 3 Rolf Wittwer 112 4 Martina Ratheike 92 5 Manfred Aschenbach 71 6 Jörg Klatt 70 Wählergemeinschaft "Initiative für Karlshagen" 3 1 Fabian Krause 102 2 Frank Knobloch 102 3 Thomas Ihns 76 4 Ingo Lange 65 5 Christian Mohnke 36 6 David Holtz 35 7 Karl Janßen 4 Sven Käning 3 Bürger für Karlshagen 3 1 Katja Colli 96 2 Virginia Paul-Walther 64 3 Bärbel Walter 49 Wahlergebnisse - Bürgermeisterwahl - 11.06.2019 4 Ulrike Wahlgebiet: Raasch-Mähl Gemeinde Ostseebad Trassenheide 43 11:16Uhr Wahlgebiet Nr.: 001 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Einwohneranzahl: 923 wahlberechtigt: 830 Zahl der Wähler: 608 Wahlbeteiligung: 73,3 % Ja-Stimmen: 452 11.06.2019 Nein-Stimmen: 144 Wahlergebnisse - Bürgermeisterwahl - 11:16Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Summe Ja/Nein-Stimmen: Ostseebad Trassenheide 596 Wahlgebiet Nr.: 001 Zahl ungültiger Stimmen: 12 Einwohneranzahl: 923 wahlberechtigt: gewählt 830 Bewerber 1. Wahlgang Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stichwahl X Horst Freese 452 144 Zahl der Wähler: 608 Bündnis für Trassenheide Wahlbeteiligung: 73,3 % Ja-Stimmen: 452 Nein-Stimmen: 144 Summe Ja/Nein-Stimmen: 596 Zahl ungültiger Stimmen: 12 gewählt Bewerber 1. Wahlgang Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stichwahl X Horst Freese 452 144 Bündnis für Trassenheide gewählt: Horst Freese (im 1. Wahlgang ermittelt) Ja Nein Abbildung 1: Stimmenverteilung im 1. Wahlgang (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de) gewählt: Horst Freese
Usedomer Norden – 16 – Nr. 06/2019 Sitzverteilung auf die Wahlvorschlagsträger zur 11.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 11:17Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Trassenheide Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 923 wahlberechtigt: 830 Zahl der Wähler: 608 Wahlbeteiligung: 73,3 % ungültige Stimmen: 87 BFT AfT gültige Stimmen insgesamt: 1718 Zahl der Sitze: 8 Wahlvorschlagsträger Sitzverteilung Bündnis für Trassenheide 5 Aktionsbündnis für Trassenheide 2 Bürger im Zentrum 1 Sitzverteilung der Wahlvorschlagsträger zur 11.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 11:17Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Trassenheide Seite:1 Wahlgebiet Nr.: 001 (Zahl der Sitze) * (Stimmen je Wahlvorschlagsträger) Legislaturperiode: 2019 - 2024 f(x) = (Gesamtzahl der gültigen Stimmen) Einwohneranzahl: 923 wahlberechtigt: 830 Sitze = S1 + S2 + SZ + SL Zahl der Wähler: 608 f(x) - Proportionalzahl Wahlbeteiligung: 73,3 % S1 - Sitze gemäß ganzzahligen Anteil von f(x) ungültige Stimmen: 87 S2 - Sitze entsprechend Zahlenbruchteil von f(x) gültige Stimmen insgesamt: 1718 SL - Sitze per Losentscheid SZ - Zusatzsitze zur Wahrung der absoluten Mehrheit Zahl der Sitze: 8 GBW - gebietsbezogener Wahlvorschlag Stimmen Wahlvorschlagsträger GBW absolut % f(x) S1 S2 SZ SL Sitze Los Bündnis für Trassenheide X 1051 61,18 4,8940628638 4 1 0 0 5 Aktionsbündnis für Trassenheide X 520 30,27 2,4214202561 2 0 0 0 2 Bürger im Zentrum X 147 8,56 0,6845168801 0 1 0 0 1 BFT AfT BFT AfT Abblidung 1: Stimmenverteilung Abblidung 2: Sitzverteilung (c) Wahl-Manager (www.bartelsoft.de)
Nr. 06/2019 – 17 – Usedomer Norden Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlagsträger 11.06.2019 - gewählte Vertreter - 11:19Uhr Seite: 1 Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Trassenheide Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 923 wahlberechtigt: 830 Zahl der Wähler: 608 Wahlbeteiligung: 73,3 % ungültige Stimmen: 87 gültige Stimmen insgesamt: 1718 BFT AfT Zahl der Sitze: 8 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung Bündnis für Trassenheide 5 1 Horst Freese 347 2 Michael Dumke 128 3 Torsten Kaliebe 98 4 Jörg Stahlberg 81 5 Mathias Venz 76 Aktionsbündnis für Trassenheide 2 1 Karsten Lucht 84 2 Adelheid Splieth 77 Bürger im Zentrum 1 1 Wolf Wagenbreth 108 Ersatzpersonen 11.06.2019 11:19Uhr Seite: 1 Wahlgebiet: Gemeinde Ostseebad Trassenheide Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 923 wahlberechtigt: 830 Zahl der Wähler: 608 Wahlbeteiligung: 73,3 % ungültige Stimmen: 87 gültige Stimmen insgesamt: 1718 Zahl der Sitze: 8 Wahlvorschlagsträger Name der Person Stimmen Sitzverteilung Bündnis für Trassenheide 5 1 Ulrike Lehmann 75 2 Daniela Ehresmann 59 3 Jürgen Lüder 58 4 Peter Schlatter 37 5 Wolfgang Pelikan 35 6 Martin Fisch 35 7 Jörg Ehresmann 15
5 Wolfgang Pelikan 35 Usedomer 6 Norden Martin Fisch – 18 – 35 Nr. 06/2019 7 Jörg Ehresmann 15 8 Michael Henschel 7 Aktionsbündnis für Trassenheide 2 1 Detlef Schröder 57 2 Martin Hertel 57 3 Reinhard Koepsell 46 4 Heinz-Dieter Hückstädt 45 5 Ingelore Maus 40 6 Alexander Herbst 39 7 Norina Eichenberg 37 8 Heike Bäring 19 9 Waltraud Arnhold 19 Bürger im Zentrum 1 1 Herbert Frohberg 20 2 Holger Beck 19 Erforderliche Stimmenzahl: Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-‐V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die Stimmenzahl E ist demnach die größere der beiden wie folgt zu berechnenden Stimmenzahlen E1 und E2, wobei Stellen hinter dem Komma aufzurunden sind: E1 = (gültige Stimmen+ 1) : 2
Nr. 06/2019 – 19 – Usedomer Norden Erforderliche Stimmenzahl: Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-‐V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die Stimmenzahl E ist demnach die größere der beiden wie folgt zu berechnenden Stimmenzahlen E1 und E2, wobei Stellen hinter dem Komma aufzurunden sind: Ergebnis E1 = (gültige Stimmen+ 1) : 2 217 Ergebnis E2 = Wahlberechtigte x 0,15 100 Anzahl Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl (=E) beträgt demnach mindestens 217 gültige Stimmen. Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Person die erforderliche Stimmenzahl E nicht erreicht hat und damit gemäß § 67 Absatz 4 Satz 1 LKWG M-‐V die Wahl durch die Vertretung erfolgt. Sitzverteilung auf die Wahlvorschlagsträger zur 11.06.2019 Wahl der Gemeindevertretung am 26.05.2019 13:32Uhr Wahlgebiet: Gemeinde Mölschow Wahlgebiet Nr.: 001 Legislaturperiode: 2019 - 2024 Einwohneranzahl: 782 wahlberechtigt: 662 Zahl der Wähler: 440 Wahlbeteiligung: 66,5 % ungültige Stimmen: 32 UWM CDU BMBZ gültige Stimmen insgesamt: 1288 Zahl der Sitze: 9 Wahlvorschlagsträger Sitzverteilung Unabhängige Wählergemeinschaft Gemeinde Mölschow 3 Christlich Demokratische Union 3 Bürger für Mölschow, Bannemin, Zecherin 3
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