Tourismus und die Europäische Union - Österreich profitiert
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Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Stubenring 1, 1010 Wien Gesamtumsetzung: Abteilung Internationale Tourismusangelegenheiten (Abt. V/2) Quellennachweis: BMLRT, Statistik Austria, UNWTO, EUROSTAT Fotonachweis: Bundeskanzleramt Österreich/Michael Gruber (S. 1), Bundeskanzleramt Österreich/Andy Wenzel (S. 4), flickr.com/Duncan Hull (S. 8), Bundeskanzleramt Österreich (S. 12), Österreich Werbung/Daniel Ordelt (S. 14), Österreich Werbung/Martin Steinthaler (S. 15) Wien, 2021. Stand: 13. Dezember 2021 Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an abt-52@bmlrt.gv.at.
Inhalt Österreich als Teil der Europäischen Union ..................................................................... 4 1997: Schengen-Abkommen öffnet Grenzen ......................................................................... 5 2002: Euro bringt Vereinfachungen und Preistransparenz .................................................... 5 Ab 2004: EU-Erweiterung öffnet neue Märkte ...................................................................... 7 2020: Brexit – Das Vereinigte Königreich verlässt die EU ...................................................... 8 Tourismusentwicklung seit EU-Beitritt............................................................................ 9 Nächtigungsentwicklung in Österreich seit dem EU-Beitritt ............................................... 11 Position Österreichs innerhalb der EU ................................................................................. 12 Zusammenarbeit wird gestärkt, Synergien werden genutzt .......................................... 13 EU fördert grenzüberschreitende Kooperation und Wissensaustausch .............................. 13 Regionen werden unterstützt .............................................................................................. 14 Reisende profitieren ............................................................................................................. 14 Mobilität bei Ausbildung und Arbeit .................................................................................... 15 Schutz von Ressourcen ......................................................................................................... 15 Tourismus und die Europäische Union 3
Österreich als Teil der Europäischen Union Seit 1995 ist Österreich Teil einer wirtschaftlichen und politischen Vereinigung von heute 27 europäischen Ländern, die zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen und rund 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner zählen. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht es, EU- weit wirtschaftlich tätig zu sein und macht Österreichs Tourismus zu einem Gewinner der europäischen Integration. EU-Bürgerinnen und -Bürger schätzen Österreich als Urlaubsdes- tination, rund 88 % unserer Gäste stammen aus der EU1. Fahnen vor der Hofburg © Bundeskanzleramt Österreich/Andy Wenzel 1 Übernachtungen von Gästen aus den EU-28 Ländern (inkl. UK und Inlandstourismus) 2019 4 Tourismus und die Europäische Union
1997: Schengen-Abkommen öffnet Grenzen Für den Großteil der ausländischen Gäste öffnet Schengen die Grenzen: Grenzkontrollen und lange Grenzwartezeiten fallen weg, der Erholungsfaktor wird gesteigert – natürlich auch für Österreicherinnen und Österreicher, die ihren Urlaub im Schengen-Raum verbrin- gen. Für Gäste aus Drittstaaten wird das Reisen im gemeinsamen Schengen-Raum durch ein einheitliches Visa-Regime erleichtert und so die Attraktivität Europas als Destination gestei- gert. Schengen steht auch für einen gemeinsamen europäischen Sicherheitsraum. Abbildung 1 Schengenraum Quelle: BMLRT Tourismus und die Europäische Union 5
2002: Euro bringt Vereinfachungen und Preistransparenz Die Kosten und Mühen des Geldwechsels bei Reisen entfallen: Es gibt massive Kostensenkun- gen im europäischen Zahlungsverkehr, Währungsspekulationen werden durch den Euroraum abgefedert und Wechselkursrisiken entfallen. Die Preise sind stabiler, Inflationsschwankungen geringer und dies wirkt sich auch bei der Beschaffung positiv auf die Betriebe aus. Durch den Euro entsteht eine große Preistransparenz, die durch Informations- und Kommunikationstech- nologien und den direkten Zugriff der Touristinnen und Touristen auf Millionen von Angeboten weltweit noch verstärkt wird. Der internationale Wettbewerb nimmt zu. Abbildung 2 Eurozone Quelle: BMLRT 6 Tourismus und die Europäische Union
Ab 2004: EU-Erweiterung öffnet neue Märkte Abbildung 3 EU-Mitgliedstaaten 1952 1973 1981 1986 1995 2004 2007 2013 2020 Quelle: BMLRT Der Beitritt von 13 ost- und südosteuropäischen Ländern seit 2004 rückte Österreich von einer Randlage in die Mitte der Europäischen Union. Die direkte Nachbarschaft vieler dieser Staaten und die gute Erreichbarkeit österreichischer Destinationen wirkt sich positiv auf den Tourismus aus. Ost- und Südosteuropa ist für viele österreichische Regionen ein touristischer Wachstumsmarkt geworden. Die Nächtigungen entwickeln sich überdurchschnittlich. Bereits von 1995 bis 2004 steigerten sich die Nächtigungen der 13 ost- und südosteuropäi- schen Länder von rund 2,0 Mio. auf 3,7 Mio. Die Erweiterung ab 2004 brachte nochmals große Zuwachsraten. Im Vorkrisenjahr 2019 wurde mit 11 Mio. Nächtigungen ein neues Re- kordhoch erreicht. Zwischen 1995 und 2019 haben sich daher die Nächtigungszahlen mehr als verfünffacht. Tourismus und die Europäische Union 7
2020: Brexit – Das Vereinigte Königreich verlässt die EU Am 1. Februar 2020 hat das Vereinigte Königreich nach 47 Jahren Mitgliedschaft die Euro- päische Union verlassen, die Übergangsperiode endete mit 31. Dezember 2020. Seit 1. Jän- ner 2021 gilt zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ein Aus- trittsabkommen. Schlüsselbereiche für die zukünftige Entwicklung des Tourismus zwischen UK und den EU- Mitgliedstaaten sind u.a. Visaangelegenheiten und Arbeitskräftemobilität, Transport, Kran- kenversicherungsschutz, Verbraucherrechte, Roaming-Gebühren, die Wechselkursentwick- lung sowie die grenzüberschreitenden Tourismuskooperationen. Das Vereinigte Königreich war im Jahr 2019 mit einem Nächtigungsanteil von 3,3 % der viertwichtigste ausländische Herkunftsmarkt für Österreich. Österreich bleibt trotz Brexit für die Briten als Urlaubsdestination attraktiv, da touristische Aufenthalte für Gäste aus dem Vereinigten Königreich bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich sind (innerhalb 180 Tagen im gesamten Schengenraum). Banksy does Brexit © flickr.com/Duncan Hull 8 Tourismus und die Europäische Union
Tourismusentwicklung seit EU-Beitritt Die gesamten Nächtigungen betrugen im Beitrittsjahr 1995 rund 117,1 Mio und im Vorkir- senjahr 2019 waren es mehr als 152,7 Mio. Dies bedeutet einen Anstieg von 30,4 %. Gingen die Nächtigungen in Österreich in den Jahren vor dem Beitritt und in den beiden Jahren danach noch zurück, konnten seit 1998 mit wenigen Ausnahmen bis zum Vorkrisenjahr 2019 stetige Zuwachsraten erreicht werden. Das Inkrafttreten des Schengen-Abkommens 1997, die Einführung des Euros 2002 und die Erweiterung ab 2004 waren wichtige Faktoren. Seit 2020 beeinflusst die COVID-19-Pandemie die weitere Entwicklung maßgeblich. Abbildung 4 Nächtigungsentwicklung in Österreich seit EU-Beitritt 12 000 000 10 000 000 8 000 000 6 000 000 4 000 000 2 000 000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Nächtigungen Quelle: Statistik Austria; 2020: COVID-19-Pandemie Die Nächtigungen von Gästen aus den "alten" EU-Staaten (EU-14 – ohne AT)* zeigen seit 1995 einen moderaten Anstieg von +11 %. Durch die starken Zuwächse aus den 13 neuen Mitgliedstaaten** (+457,6 % seit 1995) konnte bei den EU-27 (inkl. UK, ohne AT) ein Ergeb- nis von +22,4 % erreicht werden. Der Inlandstourismus entwickelte sich zwischen 1995 und 2019 mit +32,6 % sehr positiv.2 2 *“Alte“ EU-Staaten bzw. EU-14: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich. **13 neue EU-Staaten (CEE): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Tourismus und die Europäische Union 9
Insgesamt stieg die Zahl der Nächtigungen von Gästen aus allen 28 EU-Staaten (inkl. UK) bis zum Vorkrisenjahr 2019 um +25,3 %. Ein noch deutlicherer Zuwachs zeigt sich bei der Anzahl der Ankünfte in Österreich: Diese konnten seit dem Beitrittsjahr 1995 von rund 24,2 Mio. auf ein historisches Rekordhoch von über 46,2 Mio. Ankünfte im Jahr 2019 gesteigert wer- den (+90,9 %). Ein Grund ist der allgemeine Trend zu mehreren und dafür kürzeren Aufent- halten. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Reiseeinschränkun- gen wurde ein starker Rückgang bei den Gesamtnächtigungen in Österreich im Jahr 2020 verzeichnet (-35,6 % zum Vorjahr). Abbildung 5 Nächtigungsverteilung in Österreich seit EU-Beitritt 180 000 000 160 000 000 140 000 000 120 000 000 100 000 000 80 000 000 60 000 000 40 000 000 20 000 000 0 1995 2004 2019 2020* Gesamtnächtigungen EU-28 (inkl. UK) EU-27 (inkl. UK , exkl. AT) EU-15 (inkl. UK) EU-14 (inkl. UK, exkl. AT) 13 neue EU-Staaten (CEE) Österreich (Inlandsgäste) Drittstaaten (Auslandsgäste exkl. EU-28) Quelle: UNWTO; *COVID-19-Pandemie 10 Tourismus und die Europäische Union
Nächtigungsentwicklung in Österreich seit dem EU-Beitritt Herkunftsmärkte 1995 2004 2019 2020* Gesamtnächtigungen aller Länder in 117.114.518 117.251.054 152.709.084 97.875.868 Österreich Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) 0,12 30,24 -35,91 Wachstumsrate (in % zu 1995) 0,12 30,39 -16,43 EU-28 (EU-27 seit 01.02.2020) 107.371.527 108.176.848 134.530.072 90.252.384 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) 0,75 24,36 -32,91 Wachstumsrate (in % zu 1995) 0,75 25,29 -15,94 EU-27 (exkl. AT, EU-26 seit 01.02.2020) 77.248.465 76.847.433 94.585.840 58.656.138 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) -0,52 23,08 -37,99 Wachstumsrate (in % zu 1995) -0,52 22,44 -24,07 EU-15 105.386.971 104.434.006 123.464.426 84.978.919 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) -0,90 18,22 -31,17 Wachstumsrate (in % zu 1995) -0,90 17,15 -19,36 EU-14 (exkl. AT) 75.263.909 73.104.591 83.520.194 53.382.673 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) -2,87 14,25 -36,08 Wachstumsrate (in % zu 1995) -2,87 10,97 -29,07 13 neue EU-Staaten (CEE) 1.984.556 3.742.842 11.065.646 6.750.707 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) 88,60 195,65 -38,99 Wachstumsrate (in % zu 1995) 88,60 457,59 240,16 Österreich (Inlandsgäste) 30.123.062 31.329.415 39.944.232 31.596.246 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) 4,00 27,50 -20,91 Wachstumsrate (in % zu 1995) 4,00 32,60 4,89 Drittstaaten (Auslandsgäste exkl. EU-28) 9.742.991 9.074.206 18.179.012 7.623.484 Wachstumsrate (in % zur Vorperiode) -6,86 100,34 -58,06 Wachstumsrate (in % zu 1995) -6,86 86,59 -21,75 Quelle: Statistik Austria; *COVID-19-Pandemie Tourismus und die Europäische Union 11
Position Österreichs innerhalb der EU Fahne Österreich und Europa © Bundeskanzleramt Österreich Im Jahr 2019 rangiert Österreich auf Platz sechs bei den internationalen Ankünften in der EU-28 hinter den großen Ländern Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland und dem Verei- nigten Königreich. Etwa 39,7 % aller weltweit Reisenden kommen in die EU-28 (nach Öster- reich 2,2 %; 11. Platz weltweit) in 2019. Bei der Tourismusintensität (Übernachtung pro Kopf) 2019 lag Österreich mit 14,4 Nächtigungen (exkl. Privatunterkünfte) pro Einwohner und Einwohnerin auf dem vierten Platz hinter Kroatien, Zypern und Malta (EU-28 Durch- schnitt: 6,3 Nächtigungen pro Kopf). Abbildung 6 Internationale Tourismusankünfte der EU-28 im Jahr 2019 89,4 83,5 64,5 In Millionen 39,6 39,4 31,9 31,3 24,6 21,2 20,1 17,4 16,9 14,7 14,6 11,0 9,3 9,3 7,6 5,5 4,7 4,1 3,3 3,3 2,9 2,8 2,7 1,9 1,0 Irland Luxemburg Estland Litauen Frankreich (2018) Italien Spanien Polen Dänemark Ungarn Zypern Lettland Österreich Deutschland Niederlande Portugal Kroatien Belgien Slowakei (2018) Finnland Rumänien Tschechien Malta Slowenien Bulgarien Griechenland Schweden Vereinigtes Königreich Internationale Ankünfte Quelle: UNWTO 12 Tourismus und die Europäische Union
Zusammenarbeit wird gestärkt, Synergien werden genutzt EU-Rechtsgrundlage Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 hat die EU die Kompetenz, im Bereich Tourismus die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen – ohne eine Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften (Art. 195 AEUV). EU fördert grenzüberschreitende Kooperation und Wissensaustausch Die Lage Österreichs im Zentrum Europas ermöglicht vielen österreichischen Regionen ihr Angebot grenzüberschreitend zu gestalten. Die EU bietet hierzu eine Reihe von Kooperati- ons- und Finanzierungsmöglichkeiten. Vor allem die Programme zur Europäischen Territo- rialen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bewirken, dass verstärkt über nationale Grenzen hinweg und in großräumigerer Sicht gedacht und gehandelt wird. In gleicher Weise sind die makroregionalen Strategien für den Donau- und den Alpenraum oder Initiativen im Bereich der Kultur (z. B. die Routen des Europarates und die Europäischen Kulturhaupt- städte) für den Tourismus relevant. Studien, Analysen und Daten der Europäischen Kommission und von Eurostat informieren über europaweite Entwicklungen und geben Orientierung für strategische Entscheidungen. Die Europäische Kommission rückt Zukunftsthemen wie nachhaltige Entwicklung, „grüne“ und digitale Transformation, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Saisonverlängerung sowie Sicherheit in den Fokus. Sie engagiert sich bei der Bewerbung des Reisezieles Europa in Drittstaaten und setzt Anreize, die Qualität des touristischen Angebots zu verbessern. Tourismus und die Europäische Union 13
Regionen werden unterstützt Österreich erhält Zugang zu aus EU-Fonds finanzierten europäischen Förderprogrammen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wurden die Regional- und Standortentwicklung, der Arbeits- markt, die ländliche Entwicklung und der Umweltschutz wesentlich gestärkt. Auch der hei- mische Tourismus profitiert von diesen Förderungsmitteln, vor allem aus den Struk- turfondsprogrammen und dem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fokussiert in Österreich auf eine wirtschafts- und innovationsorientierte Politik. Das Programm für ländliche Entwicklung ist ein zentrales Instrument für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung und den Erhalt der typischen österreichischen Landschaften, beispielsweise in den Berggebieten. Alle diese Maßnahmen stärken in bedeutendem Ausmaß die Attraktivität und Lebensquali- tät des ländlichen Raums. Die EU unterstützt auch die Produktion sowie Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten. Die hohe Qualität der in Österreich produzierten Lebensmittel ist Grundlage für die kulinarische Vielfalt und Einzigartigkeit, die Gäste aus aller Welt schätzen. Reisende profitieren Fischersteg in Bregenz © Österreich Werbung/Daniel Ordelt Die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten werden erweitert und vereinheitlicht, dies birgt auch Herausforderungen für die Tourismuswirtschaft (z. B. Pauschalreiserichtli- nie, Verbraucherrechte, Passagierrechte). Wichtig ist ein ausgewogenes Verhältnis zwi- schen berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes und Vermeidung von Belastungen für die kleinstrukturierte Tourismuswirtschaft. Die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts – wie z. B. durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder durch die EU-Roaming-Regelung „Roam like at home“ - bietet Vorteile und mehr Rechtssicherheit für Reisende. Das Reisen innerhalb der EU trägt außerdem zur Bildung der europäischen Identität der Bürgerinnen und Bürger bei. 14 Tourismus und die Europäische Union
Mobilität bei Ausbildung und Arbeit Die Personenfreizügigkeit, als eine der vier Grundfreiheiten bietet den EU-Bürgerinnen und Bürgern neben dem Reisen die Möglichkeit, in anderen Ländern zu arbeiten und zu lernen. Menschen im Tourismus können Erfahrungen im Ausland sammeln und Unternehmen aus einem größeren Pool von Arbeitskräften schöpfen. Durch die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird garantiert, dass niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert und auch Pensionsan- sprüche bleiben gewahrt. Das Europäische Netz der Arbeitsvermittlung (EURES) und der Eu- ropass - mit denen Kompetenzen, Qualifikationen und Berufserfahrungen in vergleichbarer Form dargestellt werden können - erleichtern zudem die berufliche Mobilität. Schutz von Ressourcen Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent bis 2050 werden: Die Europäische Kommis- sion hat sich mit dem europäischen Grünen Deal klar zu einer umfassenden Wachstumsstra- tegie für eine moderne, nachhaltige, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirt- schaft bekannt. Der Grüne Deal trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nati- onen (SDGs) und zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele bei. Der Fahrplan umfasst u.a. Maßnahmen für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft, zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung. Im März 2020 wurde das erste europäische „Klimagesetz“ vorge- schlagen. Die EU wird ihre Unterstützungsinstrumente noch stärker auf diese Ziele ausrich- ten und alle Sektoren sollen einen aktiven Beitrag leisten. Im Tourismus können insbeson- dere durch die Umstellung auf nachhaltige Mobilität, höhere Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbarer Quellen in Unternehmen sowie Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung (zum Beispiel im Bereich der Lebensmittel) große Beiträge geleistet werden. Vielfältige Maßnahmen der Union zum Schutz von gefährdeten Naturräumen und Arten sowie zur Be- wahrung der Qualität und Sauberkeit des Trinkwassers und der Badegewässer tragen ebenso dazu bei, dass unsere Regionen auch für zukünftige Generationen lebenswert und für Gäste attraktiv bleiben. Quelle: Donauradweg, Weissenkirchen in Niederösterreich © Österreich Werbung/Martin Steinthaler Tourismus und die Europäische Union 15
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Stubenring 1, 1010 Wien bmlrt.gv.at
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