TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz

Die Seite wird erstellt Jasmin Paul
 
WEITER LESEN
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
T R A N S PA R E NZ B E R I C H T
 ZU M 3 0. A P R I L 2 02 0
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
INHALTSVERZEICHNIS

    Vorwort                                                               4

    Rechtliche Verhältnisse, Leitungsstruktur und Vergütungsgrundlagen    6

    Einbindung in das Nexia-Netzwerk                                      8

    Finanzinformationen                                                  10

    Geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse                      11

    Internes Qualitätssicherungssystem                                   12

    Teilnahme am System der Qualitätskontrolle                           22

    Anlassunabhängige Inspektion                                         23

    Erklärung der Geschäftsführung                                       26

    Anlage 1: Geschäftsführerverzeichnis                                 28

    Anlage 2: Nexia-Gesellschaften in der EU/im EWR                      30

2                                                                         3
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
VORWORT

Mit dem vorliegenden Transparenzbericht infor-       rungssystem. Weiterhin geben wir Auskunft über
mieren wir darüber, mit welchen Regelungen und       unsere rechtlichen Verhältnisse, Leitungsstrukturen
Maßnahmen wir die hohe Qualität unserer Ab-          und Vergütungssysteme.
schlussprüfungsleistungen sichern - von der Wah-
rung unserer Unabhängigkeit und der Sicherstellung   Dieser Transparenzbericht wurde gemäß Art. 13
adäquat ausgebildeter Mitarbeiterressourcen bis      der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April
hin zu einem funktionierenden Qualitätssiche-        2014 erstellt.

4                                                                                                          5
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE,
LEITUNGSSTRUKTUR UND
VERGÜTUNGSGRUNDLAGEN
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE                                Das Festkapital der Gesellschaft beträgt EUR         LEITUNGSSTRUKTUR                                       VERGÜTUNGSGRUNDLAGEN
                                                       1.000.000,00. Dieses wird mittelbar über - berufs-
Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprü-          rechtlich erforderliche - Gesellschaften bürgerli-   Die Leitung unserer Gesellschaft erfolgt in gemein-    Die Geschäftsführer, die Partner der Ebner Stolz
fungsgesellschaft        Steuerberatungsgesellschaft   chen Rechts gehalten. 66,75 % der Anteile werden     samer Verantwortung. Die Geschäftsführer der           Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater
(kurz: Ebner Stolz oder Gesellschaft) hat ihren Sitz   von Wirtschaftsprüfern, im Übrigen von Rechtsan-     Komplementärin bzw. Partner der Partnerschafts-        Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart
in Stuttgart. An den folgenden Standorten unter-       wälten und/oder Steuerberatern gehalten. Die ma-     gesellschaft wählen aus ihrem Kreis einen Ge-          (kurz: Partnerschaftsgesellschaft) sind, erhalten ihre
halten wir berufsrechtliche Niederlassungen:           ximale Beteiligungsquote eines Gesellschafters be-   schäftsführungsausschuss, dessen Mitglieder be-        Bezüge ausschließlich von dieser Gesellschaft. Ein
                                                       trägt 3,27 %.                                        sondere Zuständigkeiten haben. Dies betrifft           Teil der Partner ist im Verhältnis ihrer Anteile am
                                                                                                            insbesondere die Koordination strategischer The-       Ergebnis beteiligt, bei anderen setzen sich die Bezü-
                                                       Komplementärin der Ebner Stolz GmbH & Co. KG         men auf Partnerebene, die Begleitung der Umset-        ge aus fixen und variablen Bestandteilen zusam-
                                                       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-     zung der von Partnerversammlungen gefassten Be-        men. Dabei richtet sich die variable Vergütung
                         Hamburg
                                                       gesellschaft ist die Ebner Stolz Mönning Bachem      schlüsse      sowie       Zuständigkeiten        für   grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer Anteile am
                 Bremen
                                                       Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprü-          Verwaltungsaufgaben. Durch die funktionale Auf-        Ergebnis der Orte ihrer Tätigkeit. Der variable Teil
                                   Berlin
                       Hannover                        fungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, mit   teilung innerhalb der Geschäftsführung ist sicher-     bewegt sich in einer Bandbreite von 16 bis 100 %
                                                       Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister    gestellt, dass Geschäftsführer ohne die Qualifikati-   der Gesamtbezüge.
                                                       des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19283. Die      on als WP/vBP keine Verantwortung für die
    Düsseldorf                       Leipzig
       Solingen                                        Geschäftsführer der Komplementärin sind in Anla-     Ausführung diesen Beruf betreffender Vorbehalts-       Leitende Angestellte sind bei Ebner Stolz angestell-
     Köln Siegen                                       ge 1 zu diesem Transparenzbericht aufgeführt.        aufgaben tragen. Daneben bestehen Fachaus-             te Geschäftsführer, Partner, Directoren und Senior
      Bonn
                Frankfurt                                                                                   schüsse, welche die Weiterentwicklung der Fachar-      Manager. Die Gesamtbezüge des überwiegenden
                                                       Bereits im Vorjahr bestanden Beteiligungen an der    beit verantworten.                                     Teils dieser leitenden Angestellten weisen einen va-
                                                       Dr. Ebner, Dr. Stolz Management Support GmbH,                                                               riablen Vergütungsanteil in einer Bandbreite von 4
             Karlsruhe
                                                       Stuttgart (100 %), der Ebner Stolz Management        Das Leistungsspektrum von Ebner Stolz umfasst          bis 65 % auf. Die variablen Vergütungsanteile hän-
                    Stuttgart
                                                       Consultants GmbH, Stuttgart (50,3 %), der RMS        Abschlussprüfungen, sonstige Bestätigungs- und         gen vom Erreichen persönlicher Leistungsziele, indi-
                    Reutlingen
                                                       GmbH i.L., vormals Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner    Bewertungsleistungen sowie prüfungsnahe Leis-          vidueller Zielvereinbarungen und vom Unterneh-
                       München
                                                       GmbH, Stuttgart (100 %), der Ebner Stolz GmbH,       tungen, zu deren Durchführung auch auf das Per-        menserfolg ab.
                                                       Stuttgart (100 %) und der Ebner Stolz Neumann        sonal der Partnerschaftsgesellschaft zurückgegrif-
                                                       Wu Business Advisory Ltd, Shanghai/China (51 %).     fen wird.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsge-    Neu hinzugekommen ist die Beteiligung an der
richts Stuttgart unter HRA 723638 eingetragen. Im      ESecurity-Cert GmbH, Hamburg (100 %). Die Eb-
Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer wird        ner Stolz Management Consultants GmbH, Stutt-
Ebner Stolz unter der Nummer 150 865 300 als           gart, ist mit 100 % an der Profunda Corporate Fi-
Mitglied geführt.                                      nance GmbH, Hamburg beteiligt und seit 2018
                                                       zusätzlich mit 15 % an der AHAG Unternehmens-
                                                       beratung GmbH & Co. KG, Münster.

6                                                                                                                                                                                                                       7
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
EINBINDUNG IN DAS
NEXIA-NETZWERK

                                                                               Mehrere Partner von Ebner Stolz sind in leitenden     Ebner Stolz ist Gesellschafter von NEXIA Internatio-
                                                                               Funktionen bei NEXIA engagiert. Wir sind im Inter-    nal Limited, eine Isle of Man Gesellschaft limited by
                                                                               national Board of Directors, im EMEA Board sowie      guarantee. Das internationale Büro befindet sich in
                                                                               in folgenden Committees vertreten: Audit Commit-      London. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich eigen-
                                                                               tee, Tax Committee, Business Advisory Committee,      ständig und unabhängig von NEXIA. Es besteht
                                                                               Digitalisation Committee und Marketing and Busi-      keine Beteiligung von NEXIA an einem der Mit-
                                                                               ness Development Committee. Die EMEA Tax              gliedsunternehmen. NEXIA erbringt für Mandan-
                                                                               Group, der weltweite IFRS help desk sowie die         ten keine Dienstleistungen. Diese werden von den
                                                                               Business Groups IT-Revision, Indirect Tax und Glo-    einzelnen Mitgliedsfirmen ausgeführt.
                                                                               bal Mobility Services werden durch Partner und
                                                                               Mitarbeiter unserer Gesellschaft geleitet. Durch
                                                                               dieses Engagement werden wir als eines der größ-
                                                                               ten Mitgliedsunternehmen im NEXIA-Verbund un-
                                                                               serem    Anspruch     gerecht,   das   umfangreiche
                                                                               Erfahrungs- und Wissensreservoir maßgeblich im
                                                                               Interesse unserer Mandanten mitzugestalten und
                                                                               unsere hohen Qualitätsstandards auch auf interna-
Ebner Stolz ist eines der deutschen Mitgliedsunter-     4,3 Mrd.               tionaler Ebene durchzusetzen. Somit können wir
nehmen von NEXIA (www.nexia.com), einem Netz-           Umsatz (US$) in 2019   unseren Mandanten auch im internationalen Um-
werk im Sinne von § 319b Abs. 1 Satz 3 HGB.                                    feld ein verlässlicher Partner sein.
NEXIA ist eine der weltweit führenden Organisati-
onen von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-           > 32.000
tungsgesellschaften. Nach dem Ranking des               Mitarbeiter
International Accounting Bulletin für 2019 konnte
NEXIA seinen Rang auf Platz 9 der internationalen
Netzwerke und Kooperationen verteidigen. NEXIA          > 720
hat in über 120 Ländern Mitgliedsfirmen, die ihren      Büros
Umsatz im Jahr 2019 um 7 % auf über US$ 4,3
Mrd. steigern konnten. Die NEXIA-Mitgliedsunter-
nehmen, die als Abschlussprüfer bzw. Abschluss-         > 120
prüfungsgesellschaft in der EU bzw. im EWR              Länder
registriert sind (vgl. Anlage 2), haben aus gesetzli-
chen Abschlussprüfungen von Einzel- und Kon-
zernabschlüssen im Geschäftsjahr 2019 einen
Umsatz von ca. EUR 274 Mio. erzielt.

8                                                                                                                                                                                        9
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
FINANZINFORMATIONEN                                                                                                             GEPRÜFTE UNTERNEHMEN VON
                                                                                                                                ÖFFENTLICHEM INTERESSE

Die Umsätze gemäß Art. 13 Abs. 2 k) EU-APrVO der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesell-                          Im Jahr 2019 wurden bei den folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne von § 319a HGB ge-
schaft Steuerberatungsgesellschaft, im Geschäftsjahr 2019 setzen sich wie folgt zusammen:                                       setzlich vorgeschriebene Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt:

                                                                                               Ebner Stolz       Ebner Stolz    ›	11880 Solutions AG, Essen                            ›	infas Holding AG, Bonn
                                                                                        GmbH & Co. KG              Gruppe*      ›	3U Holding AG, Marburg                               ›	InnoTec TSS AG, Düsseldorf
                                                                                                      TEUR            TEUR      ›	ACCENTRO Real Estate AG                              ›	LS telcom AG, Lichtenau
                                                                                                                                     (vormals ESTAVIS AG), Berlin                       ›	M.A.X. Automation SE, Düsseldorf
 Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und konso-
                                                                                                                                ›	Adler Real Estate AG, Berlin                         ›	Nexus AG, Donaueschingen
 lidierten Abschlusses von Unternehmen von öffentlichem Interesse und
                                                                                                      8.075           8.075     ›	artnet AG, Berlin                                    ›	PVA TePla AG, Wettenberg
 von Unternehmen einer Unternehmensgruppe, deren Muttergesellschaft
                                                                                                                                ›	Bastei Lübbe AG, Köln                                ›	SECB Swiss Euro Clearing Bank,
 ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist
                                                                                                                                ›	Deutsche Real Estate AG, Berlin                       Frankfurt am Main*
 Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und                                                                   ›	Easy Software AG, Mülheim an der Ruhr                › SHW AG, Aalen
                                                                                                    32.792           32.792
 konsolidierten Abschlusses anderer Unternehmen                                                                                 ›	ecotel communication AG, Düsseldorf                  ›	SinnerSchrader AG, Hamburg
                                                                                                                                ›	edding AG, Ahrensburg                                ›	Sino-German United AG, München*
 Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungsleistungen für Unternehmen, die
                                                                                                      9.522          35.094     ›	ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main                ›	splendid Medien AG, Köln
 vom Abschlussprüfer oder von der Prüfungsgesellschaft geprüft werden
                                                                                                                                ›	EYEMAXX Real Estate AG                               ›	Stemmer Imaging AG, Puchheim
 Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für andere Unternehmen                                       42.480          179.001          (vormals: Amictus AG), Aschaffenburg               ›	STRATEC AG, Birkenfeld
                                                                                                    92.869         254.962
                                                                                                                                ›	First Sensor AG, Berlin                              ›	TAKKT AG, Stuttgart
                                                                                                                                ›	FORIS AG, Bonn                                       ›	TOM TAILOR Holding SE, Hamburg
                                                                                                                                ›	Greensill Bank AG, Bremen*                           ›	Trumpf Financial Services GmbH, Ditzingen*
                                                                                                                                ›	Hanse Yachts AG, Greifswald                          ›	USU Software AG, Möglingen
                                                                                                                                ›	INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach                  ›	Westgrund AG, Berlin

*)       Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart                      *)
                                                                                                                                    Prüfung des Einzelabschlusses
         Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
         Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart
         Dr. Ebner, Dr. Stolz Management Support GmbH, Stuttgart
         Ebner Stolz Neumann Wu Business Advisory Ltd., Shanghai/China

10                                                                                                                                                                                                                                      11
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
INTERNES QUALITÄTS-
     SICHERUNGSSYSTEM

     EINRICHTUNG UND DURCHSETZUNG DES                      Das Qualitätssicherungssystem wird insbesondere
     QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEMS                            durch geeignete prozessintegrierte und prozessun-
                                                           abhängige Kontrollen und Vorkehrungen durchge-
     Die Regelungen des internen Qualitätssicherungs-      setzt. Seine Angemessenheit und Wirksamkeit
     systems von Ebner Stolz entsprechen den Vorga-        wird durch eine Nachschau überwacht.
     ben der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der EU-
     Verordnung, der Berufssatzung der Wirtschafts-        Ebner Stolz trägt dafür Sorge, dass die Partner und
     prüfer und vereidigten Buchprüfer und des IDW QS      Mitarbeiter über die Bedeutung der Berufspflichten
     1 „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der     und der Regelungen des Qualitätssicherungssys-
     Wirtschaftsprüferpraxis“. Die Verantwortung für       tems informiert werden. Die Mitarbeiter werden
     das Qualitätssicherungssystem liegt bei der Ge-       auf die Beachtung der Regelungen des Qualitätssi-
     schäftsführung. Für die Umsetzung der Regelun-        cherungssystems verpflichtet.
     gen und für ihre Fortentwicklung sind verantwort-
     liche Partner festgelegt worden. Sie sorgen für die
     Fortentwicklung, Dokumentation und Kommuni-
     kation der getroffenen Regelungen.

12                                                                                                          13
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
Q UA L I TÄT SS I C H E R U N G SSYST E M , U N A B H Der
                                                      ÄNG    I G K EDatenaustausch
                                                           sichere  I T,           mit Mandanten wird
DATENSCHUTZ UND INFORMATIONS-
AU S - U N D F O R T B I L D U N G                    über die EShare-Austauschplattform gewährleistet,
SICHERHEIT
                                                      eine Software zur Sicherung der digitalen Kommu-
                                                           nikation. Mittels Authentifizierung und Verschlüs-
Die Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Inte-
                                                           selung in verschiedenen Sicherheitsstufen wird die
grität der von uns im Rahmen unserer Auftragsver-
                                                           Vertraulichkeit der Daten gewährleistet.
hältnisse erlangten Daten und die Gewährleistung
der Verfügbarkeit unserer Datenverarbeitungssyste-
                                                           Die Verbindung ins Internet ist mit einem mehrstu-
me sind Kernanforderungen unserer Geschäftstätig-
                                                           figen Firewall-Cluster (inklusive Intrusion Protec-
keit. Wir erfüllen hierbei die Vorgaben des Bundes-
                                                           tion) abgesichert, das einer zusätzlichen externen
datenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-
                                                           Überwachung unterliegt.
Grundverordnung             (DSGVO)      sowie       die
berufsrechtlichen Anforderungen, wobei die im
                                                           Alle tragbaren Computersysteme von Ebner Stolz
Rahmen von gesetzlichen Abschlussprüfungen nach
                                                           arbeiten mit vollständig verschlüsselten Festplat-
§ 316 HGB erlangten Daten und eingesetzten Da-
                                                           ten. Die Verschlüsselung umfasst sowohl die darauf
tenverarbeitungssysteme besonders strengen Kont-
                                                           gespeicherten Daten und Programme, als auch das
roll- und Sicherheitsvorkehrungen unterliegen.
                                                           Betriebssystem. Systemseitig wird die Verschlüsse-
                                                           lung tragbarer Datenträger (USB-Speichersticks,
Entsprechend unserer berufsrechtlichen Verpflich-
                                                           CDs, DVDs etc.) erzwungen.
tung zur Verschwiegenheit wird der Zugang zu ver-
traulichen Informationen nur im Rahmen von ge-
                                                           Sämtliche externen Zugriffe auf das Ebner Stolz Fir-
schäftlichen Notwendigkeiten gewährt. Besonders
                                                           mennetzwerk erfolgen über ein verschlüsseltes
sensible Mandantendaten, wie etwa bei Abschluss-
                                                           VPN, unter Anwendung einer Zweifaktor Authenti-
prüfungen von Unternehmen von öffentlichem In-
                                                           fizierung (Secure Tokens) der Anwender.
teresse, werden über ein softwaregestütztes Be-
rechtigungsverfahren nur den Mitarbeitern zu-
                                                           Mobile Endgeräte erhalten nur über das Ebner Stolz
gänglich gemacht, die an der Abschlussprüfung
                                                           Mobile Device Management System (MDM) Zugriff
beteiligt waren.
                                                           auf das Firmennetzwerk. Das MDM-System sichert         Befangenheit zu vermeiden, sind folgende Regula-      talmarktnotierten Mandaten bzw. Unternehmen
                                                           die Firmendaten zusätzlich durch eine virtuelle        rien und Instrumente eingeführt:                      von öffentlichem Interesse zu halten oder zu er-
Die zentralen Systeme von Ebner Stolz werden in
                                                           Kapselung auf dem mobilen Endgerät.                                                                          werben, bei denen Ebner Stolz die gesetzliche Ab-
einem nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO/IEC
                                                                                                                  ›	Jährliche   Unabhängigkeitserklärung der Partner   schlussprüfung durchführt, eine Due-Diligence-
27001 zertifizierten externen Rechenzentrum be-
                                                           UNABHÄNGIGKEIT                                          und Mitarbeiter                                      Untersuchung im Rahmen einer Börseneinführung
trieben. Die Systemlandschaft des Ebner Stolz Re-
                                                                                                                  ›	Auftragsbezogene Unabhängigkeitserklärung der      oder Kapitalerhöhung durchgeführt hat oder bei
chenzentrums ist vollständig gespiegelt. Zur Siche-
                                                           Persönliche Unabhängigkeit                              mit dem Prüfungsauftrag befassten Mitarbeiter        denen wir mit der Überprüfung einer Unterneh-
rung wird ein mehrstufiges Backupsystem einge-
                                                           Alle Mitarbeiter sind zur Beachtung der allgemei-      ›	Regelmäßige Überprüfung der Unabhängigkeits-       mensbewertung im Rahmen von aktienrechtlichen
setzt,   ein   Teil   der    ebenfalls   verschlüsselten
                                                           nen Berufspflichten, insbesondere zur Sicherstel-       erfordernisse durch die Partner bezüglich Prü-       Bewertungsanlässen oder bei Transaktionen mit
Datensicherungen wird extern gelagert.
                                                           lung ihrer Unabhängigkeit mit Hilfe der bei Ebner       fungsaufträgen im Akquisitionsstadium                vergleichbarer Insiderproblematik beauftragt sind
Die Verbindungen zum Rechenzentrum, sowie zu
                                                           Stolz eingeführten Regelungen und Instrumente,                                                               oder innerhalb der letzten drei Monate waren.
allen Ebner Stolz Standorten, werden über ein ge-
                                                           verpflichtet.                                          Die bei unserer Gesellschaft eingeführten Regeln
schlossenes Firmennetzwerk hergestellt. Innerhalb
                                                                                                                  gehen zum Teil über die gesetzlichen und berufs-      Über die betroffenen Mandate werden die Mitar-
des geschlossenen Firmennetzwerkes ist die stand-
                                                           Um die berufliche Unabhängigkeit und die Unpar-        rechtlichen Regelungen hinaus. Allen Partnern, ih-    beiter fortlaufend informiert. Sie sind in einer soge-
ortübergreifende Datenübertragung zusätzlich ver-
                                                           teilichkeit zu gewährleisten und die Besorgnis der     ren Lebenspartnern und Mitarbeitern ist es unter-     nannten Watch List aufgeführt, die von jedem Mit-
schlüsselt.
                                                                                                                  sagt, Anteile und Schuldverschreibungen von kapi-     arbeiter zu beachten ist.

14                                                                                                                                                                                                                          15
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2020 - Ebner Stolz
orientierten Unternehmen und potenziellen Man-          Zur Sicherstellung der zusätzlichen Unabhängig-
                                                                                                                   danten mit bedeutenden Teilbereichen im Ausland         keitsanforderungen bei Prüfungen von Unterneh-
                                                                                                                   durch international ausgerichtete Unabhängigkeits-      men öffentlichen Interesses nach der EU-APrVO
                                                                                                                   und Kollisionsprüfungen erfüllt. Die Überprüfung        setzen wir spezifische Instrumente ein, die u. a. die
                                                                                                                   möglicher Beziehungen verbundener inländischer          Identifikation möglicher nicht vereinbarer Nichtprü-
                                                                                                                   und ausländischer Netzwerkpartner zu Unterneh-          fungsleistungen i. S. v. Art. 5 EU-APrVO und die
                                                                                                                   men des Konzernkreises eines potenziellen Man-          Einhaltung der Honorargrenze nach Art. 4 Abs. 2
                                                                                                                   danten erfolgt durch einen elektronischen Abgleich      EU-APrVO sicherstellen.
                                                                                                                   mit der für alle NEXIA-Partner eingerichteten inter-
                                                                                                                   nationalen Independency Monitoring-Datenbank            ANNAHME, FORTFÜHRUNG UND VOR-
                                                                                                                   („NIMo“). Dabei handelt es sich um eine webba-          ZEITIGE BEENDIGUNG VON AUFTRÄGEN
                                                                                                                   sierte Datenbanklösung, deren Inhalte regelmäßig
                                                                                                                   einer Aktualisierung unterliegen. Für die Regelmä-      Die Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit der
                                                                                                                   ßigkeit der Datenaktualisierung sind auf internatio-    Auftragsannahme erfolgt insbesondere unter Be-
                                                                                                                   naler Ebene durch NEXIA Überwachungsprozesse            rücksichtigung der Unabhängigkeitserfordernisse
                                                                                                                   eingerichtet, die durch eine ergänzende Qualitäts-      und beinhaltet auch eine Analyse der Integrität des
                                                                                                                   sicherung bei Ebner Stolz unterlegt sind.               Mandanten, der mit dem Auftrag verbundenen Ri-
                                                                                                                                                                           siken sowie der Pflichten nach dem Geldwäschege-
                                                                                                                   Bei kurzfristigen Mandatsanfragen, insbesondere         setz. Die Regelungen gelten sowohl für Erst- als
                                                                                                                   potenziellen Due Diligence-Aufträgen, wird eine         auch für Folgeaufträge. Bei der Auftragsannahme
                                                                                                                   weitere    datenbankgestützte      Kollisionsprüfung    ist mindestens ein Partner beteiligt.
                                                                                                                   durchgeführt, um mögliche interne Konflikte zu
                                                                                                                   vermeiden, die aus einer zeitgleichen Ansprache         Es wurden Kriterien festgelegt, nach denen die
                                                                                                                   mehrerer Partner bzw. Mitarbeiter von Ebner Stolz       Auftragsannahme untersagt ist. Bei festgelegten
                                                                                                                   durch unterschiedliche potenzielle Auftraggeber         Auftragstypen ist die Zustimmung des für das Risi-
                                                                                                                   resultieren.                                            komanagement regional zuständigen Partners er-
                                                                                                                                                                           forderlich.
                                                                                                                   Bei Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Un-
Vermeidung unzulässiger Nicht-                           Im Rahmen dieser Unabhängigkeitsüberprüfung               abhängigkeit sind die jeweiligen regionalen Unab-       Die Regeln zur Auftragsannahme gelten auch für
prüfungsleistungen                                       werden im ersten Schritt die Unternehmen ermit-           hängigkeitsbeauftragten der Gesellschaft zu kon-        die Fortführung des Auftrags. Für die vorzeitige Be-
Bei Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ist im         telt, die zum Konzernkreis der an dem potenziellen        sultieren. In besonders kritischen Fällen ist die Zu-   endigung von Aufträgen aus wichtigem Grund se-
ersten Jahr im Vorfeld der Auftragsannahme sowie         Auftrag Beteiligten gehören. Danach wird mit Hilfe        stimmung       des   für   das   Risikomanagement       hen die Regelungen vor, dass die Wirtschaftsprü-
bei einer Änderung der Beteiligungsstruktur in der       eines inländischen datenbankbasierten nationalen          zuständigen Partners einzuholen.                        ferkammer zu informieren ist. Die Einhaltung dieser
Unternehmensgruppe des Mandanten eine Unab-              Independency Checks untersucht, ob unsere Ge-                                                                     Regeln ist von dem für die Prüfung verantwortli-
hängigkeitsüberprüfung      durchzuführen,     soweit    sellschaft oder ein inländischer Netzwerkpartner im       Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur       chen Wirtschaftsprüfer im Prüfungsablauf zu beur-
hierbei eine Kollision nicht zweifelsfrei ausgeschlos-   Sinne des § 319b HGB für eines dieser Konzernun-          internen Rotation der verantwortlichen Wirt-            teilen.
sen werden kann. Bei Schiedsgutachten, aktien-           ternehmen bereits tätig war oder ob ein sonstiger         schaftsprüfer bei der Jahres- und Konzernab-
rechtlichen Sonderprüfungen, Due Diligence-Auf-          Kollisionsfall vorliegt. In einem solchen Fall wird an-   schlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
trägen, Unternehmensbewertungen und ähnlichen            hand der konkreten Umstände des Einzelfalls ge-           Interesse (§ 319a Abs. 1 S. 1 HGB) und der Wirt-
Aufträgen ist im Vorfeld der Auftragsannahme             prüft, ob ein Unabhängigkeitskonflikt besteht.            schaftsprüfer, welche die auftragsbegleitende Qua-
ebenfalls eine Unabhängigkeitsüberprüfung durch-                                                                   litätssicherung durchführen, sowie der externen
zuführen. Sie wird jeweils durch den auftragsver-        Zusätzlich werden die sich aus § 319b HGB erge-           Rotation wird durch den jeweiligen regionalen Un-
antwortlichen Partner veranlasst.                        benden Anforderungen an die Sicherstellung der            abhängigkeitsbeauftragten anhand einer entspre-
                                                         netzwerkweiten Unabhängigkeit bei kapitalmarkt-           chenden Dokumentation überwacht.

16                                                                                                                                                                                                                            17
PERSONAL                                               weils mehrtägige Seminare, welche je nach Bedarf       den übrigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen       texte, Fachbücher und Fachzeitschriften enthält.
                                                       die Prüfung von Konzernabschlüssen und/oder die        wird auf Basis des Fortbildungskalenders bei den       Daneben steht den Mitarbeitern eine Präsenzbib-
Einstellung von Mitarbeitern                           Prüfung von IFRS-Abschlüssen zum Gegenstand ha-        jährlichen   Personalentwicklungsgesprächen    zwi-    liothek mit allen gängigen Fachbüchern und Fach-
Die Einstellung von Mitarbeitern wird auf der          ben.                                                   schen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart. Die    zeitschriften zur Verfügung.
Grundlage des im Planungsprozess ermittelten Per-                                                             jährlichen Fortbildungsmaßnahmen für alle Prüfer
sonalbedarfs vorgenommen. Die Auswahl der Mit-         Ab der Hierarchiestufe Manager wird jährlich eine      und für Prüfer von Unternehmen von öffentlichem        GESAMTPLANUNG ALLER AUFTRÄGE
arbeiter erfolgt unter Beachtung der für die ver-      zweitägige   hausinterne    Fortbildungsmaßnahme       Interesse sind für den einschlägigen Personenkreis
schiedenen Karrierestufen festgelegten Anforde-        durchgeführt, in der über jeweils aktuelle Themen      grundsätzlich Pflichtveranstaltungen. Es erfolgen      Die zeitliche Planung der Prüfungsaufträge und de-
rungsprofile.                                          aus dem gesamten Bereich der Wirtschaftsprüfung        Anwesenheitskontrollen, deren Ergebnis im Perso-       ren personelle Besetzung werden mit Hilfe einer
                                                       informiert wird. Von den Mitarbeitern ab der Hierar-   nalmanagementsystem festgehalten wird. Die Teil-       Planungssoftware standortübergreifend durchge-
Aus- und Fortbildung                                   chiestufe Manager, die Jahres- und Konzernab-          nahme an externen Fortbildungsveranstaltungen          führt. Die Planung wird fortlaufend aktualisiert.
Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den ers-   schlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interes-     wird unter Bezeichnung der Fortbildungsveranstal-
ten Berufsjahren erfolgt grundsätzlich durch um-       se prüfen, ist zusätzlich eine ebenfalls hausintern    tung im Zeiterfassungssystem dokumentiert. Die         UMGANG MIT BESCHWERDEN UND
fangreiche hausinterne Schulungsmaßnahmen. In          durchgeführte zweitägige Spezialistenschulung zu       Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen wird        VORWÜRFEN
den ersten Berufsjahren sind jeweils ein- oder zwei-   absolvieren. Durch die Teilnahme an externen Fort-     durch die Personalabteilung kontrolliert.
wöchige Kurse zu absolvieren. Im Erstjahreskurs si-    bildungsveranstaltungen - beispielsweise IDW-Semi-                                                            Für interne Beschwerden stehen den Mitarbeitern
mulieren die Teilnehmer unter anderem Teile einer      nare oder Fachtagungen - erfolgt die Fortbildung ab    Beurteilung von Mitarbeitern                           von Ebner Stolz die Mitglieder des Kompetenz-
Jahresabschlussprüfung und erlernen so die Grund-      der Hierarchiestufe Manager auf den Gebieten, wel-     Für die Mitarbeiter wird eine Jahresbeurteilung        Centers Quality Control WP bzw. die für die Quali-
züge der Prüfungstechnik und den Umgang mit der        che den individuellen Tätigkeitsschwerpunkten ent-     durchgeführt. Diese erfolgt auf der Grundlage ei-      tätssicherung an dem jeweiligen Standort Zustän-
Prüfungssoftware. In den Kursen der beiden folgen-     sprechen.                                              nes standardisierten Beurteilungsbogens, der so-       digen als Ansprechpartner zur Verfügung. Eventu-
den Jahre wird der Umgang mit anspruchsvolleren                                                               wohl durch den Beurteiler als auch durch den Beur-     elle Beschwerden können auch anonym mitgeteilt
Prüfungsgebieten erlernt. Im vierten Berufsjahr wer-   Die Anmeldung zu den Ausbildungsmaßnahmen in           teilten zu bearbeiten ist. Die Beurteilungsergebnis-   werden.
den die Grundlagen für die Tätigkeit als Manager       den ersten beiden Berufsjahren erfolgt routinemä-      se     werden       in     einem       ausführlichen
vermittelt. Zusätzlich besuchen die Mitarbeiter je-    ßig durch die Personalabteilung. Die Teilnahme an      Mitarbeitergespräch besprochen, dessen Inhalt es       Externe Beschwerden durch Mandanten oder Drit-
                                                                                                              aber auch ist, Maßnahmen und Ziele für das Folge-      te werden dem auftragsverantwortlichen Prü-
                                                                                                              jahr festzulegen.                                      fungspartner zur Kenntnis gebracht.

                                                                                                              Für die Gehaltsentwicklung und die Beförderung         Bei Anfragen der Wirtschaftsprüferkammer, Ins-
                                                                                                              von Mitarbeitern sind fachliche und persönliche        pektionen der Abschlussprüferaufsichtsstelle bzw.
                                                                                                              Merkmale entscheidend. Dabei wird auch berück-         Untersuchungen von Jahres- und Konzernabschlüs-
                                                                                                              sichtigt, ob die Mitarbeiter die Berufspflichten und   sen von Unternehmen von öffentlichem Interesse
                                                                                                              Regelungen des Qualitätssicherungssystems be-          durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
                                                                                                              achten.                                                sind Verfahrensabläufe definiert, die von den auf-
                                                                                                                                                                     tragsverantwortlichen Prüfungspartnern eingehal-
                                                                                                              BEREITSTELLUNG VON                                     ten werden müssen.
                                                                                                              FACHINFORMATIONEN
                                                                                                                                                                     In allen Fällen ist das Kompetenz-Center Qualitäts-
                                                                                                              Die Bereitstellung von Fachinformationen erfolgt       sicherung zu informieren, welches auch zu beurtei-
                                                                                                              im Wesentlichen über ein im Ebner Stolz Intranet       len hat, ob eine Anpassung des Qualitätssiche-
                                                                                                              abgebildetes    Wissensmanagementsystem.        Die    rungssystems notwendig ist.
                                                                                                              Pflege des Wissensmanagementsystems obliegt
                                                                                                              verschiedenen Kompetenz-Centern. Alle Fachmit-
                                                                                                              arbeiter haben daneben Zugriff auf ein Online-Da-
                                                                                                              tenbankportal, welches alle relevanten Gesetzes-

18                                                                                                                                                                                                                       19
Auftragsdurchführung

ORGANISATION DER AUFTRAGS-                            berichte. Das Kompetenz-Center Qualitätssiche-         EINHOLUNG VON FACHLICHEM RAT                             Das Ergebnis der Konsultation ist unter Beschrei-
ABWICKLUNG                                            rung überprüft, ob notwendige Anpassungsmaß-           (KONSULTATION)                                           bung des betreffenden Sachverhalts, der Ergebnisse
                                                      nahmen durchgeführt wurden.                                                                                     einschließlich der getroffenen Entscheidung sowie
Die Verantwortlichkeit für die Auftragsdurchführung                                                          Die Regelungen des Qualitätssicherungs- und Prü-         der Grundlagen für die Entscheidung und letztlich
wird festgelegt, dokumentiert und dem Mandanten       ANLEITUNG DES PRÜFUNGSTEAMS                            fungshandbuchs sehen vor, dass neben schwierigen         die Art und Weise der Umsetzung zu dokumentie-
im Auftragsbestätigungsschreiben mitgeteilt.                                                                 oder strittigen fachlichen oder berufsrechtlichen Ein-   ren.
                                                      Prüfungsgrundsätze und -methoden werden von            zelfragestellungen eine Konsultation in bestimmten
Durch den Planungsprozess wird sichergestellt, dass   einem Kompetenz-Center entwickelt, das für die         besonderen Fällen durchzuführen ist, z. B. bei Zusät-    LAUFENDE ÜBERWACHUNG DER
angemessene fachliche wie auch zeitliche Ressour-     Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und der        zen zum Bestätigungsvermerk wegen Bestandsge-            AUFTRAGSABWICKLUNG
cen für die Durchführung der Prüfungsaufträge zur     Prüfungsstandards verantwortlich ist. Auf der          fährdung, beim Vorhandensein komplexer Finanzin-
Verfügung stehen.                                     Grundlage der Prüfungsgrundsätze und -metho-           strumente oder bei erstmaliger Rechnungslegung           Sowohl durch die Regelungen des Qualitätssiche-
                                                      den werden Prüfungsprozesse und Planungsdoku-          nach IFRS. Zur Konsultation stehen sehr erfahrene        rungs- und Prüfungshandbuchs als auch durch den
Der verantwortliche Prüfungspartner ist durch den     mente für risikoangepasste aussagebezogene und         Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, die im Regelfall als    Prüfungsprozess wird sichergestellt, dass die Ein-
vorgegebenen Auftragsannahmeprozess dazu ver-         kontrollbasierte Prüfungshandlungen erarbeitet,        Spezialisten Mitglied eines entsprechenden Kompe-        haltung der Prüfungsanweisungen laufend vom
anlasst, zu beurteilen und zu dokumentieren, ob       die in unserer Prüfsoftware abgebildet werden. Die     tenz-Centers sind, z. B. des Kompetenz-Centers In-       verantwortlichen   Wirtschaftsprüfer   überwacht
Gefährdungen für die Einhaltung der allgemeinen       Anleitung der Prüfungsteams erfolgt insbesondere       ternationale Rechnungslegung.                            wird.
Berufspflichten bei der Durchführung eines Prü-       durch die Prozesse und Dokumente, deren Inhalte
fungsauftrags vorliegen könnten und ob bei Vorlie-    entsprechend der Besonderheiten des jeweiligen
gen von Gefährdungen angemessene Vorkehrun-           Mandanten im Rahmen der Prüfungsplanung indi-
gen getroffen worden sind, um diese Risiken zu        vidualisiert werden. Darüber hinaus stehen ergän-
eliminieren oder angemessen zu reduzieren. In die-    zende Hilfsmittel zur Prüfungsplanung und -durch-
sem Zusammenhang wird auch sichergestellt, dass       führung    sowie    Musterprüfungsberichte      zur
die für die Auftragsabwicklung relevanten Unabhän-    Verfügung.
gigkeitsregelungen der WP-Praxis eingehalten wer-
den.                                                  Im Ergebnis wird sichergestellt, dass allen Mitglie-
                                                      dern des Prüfungsteams Informationen über den
EINHALTUNG DER GESETZLICHEN VOR-                      Mandanten und sein Umfeld sowie über Auftrags-
SCHRIFTEN UND FACHLICHEN REGELN                       risiken und besondere Problembereiche zur Verfü-
FÜR DIE AUFTRAGSABWICKLUNG                            gung gestellt werden.

Für Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen von
Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS sowie Jah-
resabschlüssen von Finanzdienstleistern stehen je-
weils spezifische IT-gestützte Prüfungsprozesse zur
Verfügung. Die verschiedenen Kompetenz-Center
passen die für sie relevanten Bestandteile der Prü-
fungsprozesse bezüglich der Änderungen von ge-
setzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln fort-
laufend an. Dies gilt auch für die für alle
Prüfungsarten zur Verfügung stehenden Muster-

20                                                                                                                                                                                                                         21
ABSCHLIESSENDE DURCHSICHT DER                           ABSCHLUSS DER DOKUMENTATION
AUFTRAGSERGEBNISSE                                      DER AUFTRAGSABWICKLUNG UND
                                                        ARCHIVIERUNG DER ARBEITSPAPIERE
Der durch die Prüfungsprogramme vorgegebene
Prüfungsprozess stellt sicher, dass vor Beendigung      Grundsätzlich sind alle Prüfungshandlungen und
der Aufträge und der Auslieferung der Berichter-        Prüfungsnachweise elektronisch zu dokumentie-
stattung eine Beurteilung der Prüfungsergebnisse        ren. Die Dokumentation der Arbeitspapiere ist zeit-
durch die den Bestätigungsvermerk unterzeichnen-        nah zur Erteilung des Bestätigungsvermerks abzu-
den Wirtschaftsprüfer erfolgt.                          schließen. Dies geschieht durch Aktivierung der so
                                                        genannten „lock down“ - Funktion der Prüfungs-
AUFTRAGSBEZOGENE                                        software, die sicherstellt, dass gegebenenfalls not-
QUALITÄTSSICHERUNG                                      wendig werdende Änderungen von Arbeitspapie-
                                                        ren nach erfolgtem lock down dokumentiert
Vor Auslieferung der Prüfungsberichte wird durch        werden. Für ausnahmsweise in Papierform vorhan-
den verantwortlichen Prüfungspartner unter Risi-        dene Arbeitspapiere sind gesonderte Regelungen
koaspekten entschieden, ob im Rahmen einer for-         getroffen.
mellen und materiellen Berichtskritik die Einhaltung
der für den Prüfungsbericht geltenden fachlichen
Regeln zu überprüfen ist.

Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unterneh-
men von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1
S. 1 HGB sowie bei Prüfungsaufträgen, bei denen
sich auf der Grundlage bestimmter Kriterien insge-
samt ein hohes Prüfungsrisiko ergibt, ist eine auf-
tragsbegleitende Qualitätssicherung durchzuführen.
Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst
alle Prüfungsphasen und stellt auch sicher, dass vor
der Auslieferung des Prüfungsberichts eine Berichts-
kritik durch den die auftragsbegleitende Qualitätssi-
cherung durchführenden Wirtschaftsprüfer erfolgt
ist.

Im Rahmen der Berichtskritik oder der auftragsbe-                                                              Nachschau
gleitenden Qualitätssicherung werden nur Personen
tätig, die nicht in die operative Abwicklung des je-
weiligen Auftrags eingebunden sind, und die über                                                               Die Regelungen zur Praxisorganisation und zur       Nachschaufeststellungen zu ziehenden Konse-
die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Spezi-                                                           Auftragsabwicklung werden hinsichtlich Angemes-     quenzen wird zeitnah ebenfalls vom Kompetenz-
alkenntnisse verfügen (z. B. IFRS-Kenntnisse).                                                                 senheit und Wirksamkeit durch jährliche Nach-       Center   Qualitätssicherung   überwacht.    Die
                                                                                                               schauen überprüft. Die Nachschau obliegt dem        Nachschauergebnisse und hieraus resultierende
                                                                                                               Kompetenz-Center Qualitätssicherung. Die Ergeb-     Konsequenzen werden zeitnah Wirtschaftsprüfern,
                                                                                                               nisse der Nachschau werden in einem Nachschau-      Prüfungsleitern und Fachmitarbeitern in Fortbil-
                                                                                                               bericht zusammengefasst und der Praxisleitung zur   dungsmaßnahmen zur Kenntnis gebracht.
                                                                                                               Kenntnis gegeben. Die Umsetzung der aus den

22                                                                                                                                                                                                               23
TEILNAHME AM SYSTEM DER                                                                                       ANLASSUNABHÄNGIGE
QUALITÄTSKONTROLLE                                                                                            INSPEKTION

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell-      Die Bescheinigung der Teilnahme am System der           Die Abschlussprüferaufsichtsstelle führt stichpro-
schaften, die gesetzlich vorgeschriebene Ab-          Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 1 WPO a. F.          benartig und ohne besonderen Anlass Inspektio-
schlussprüfungen durchführen, sind gemäß § 57a        wurde Ebner Stolz am 1. Dezember 2014 erteilt           nen nach §§ 66a Abs. 6 S. 1 Nr. 1, 62b WPO bei
Abs. 1 S. 1 WPO verpflichtet, sich regelmäßig einer   und war bis zum 6. Dezember 2017 befristet. Ge-         Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch. Eine der-
Qualitätskontrolle zu unterziehen.                    stützt auf § 57a Abs. 2 Satz 4 WPO hat die Kom-         artige Inspektion, welche gesetzlich vorgeschriebe-
                                                      mission für Qualitätskontrolle uns jedoch mitgeteilt,   ne Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem
                                                      dass die nächste Qualitätskontrolle erst bis zum 6.     Interesse nach § 319a Abs. 1 S. 1 HGB betreffen,
                                                      Dezember 2020 erfolgen muss.                            wurde im Jahr 2019 zum achten Mal bei Ebner
                                                                                                              Stolz durchgeführt.

24                                                                                                                                                                  25
ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTS-
FÜHRUNG

DURCHSETZUNG          DES    QUALITÄTSSICHE-       ERFÜLLUNG      DER    FORTBILDUNGSPFLICHT
RUNGSSYSTEMS GEMÄSS ARTIKEL 13 ABS.                DER BERUFSANGEHÖRIGEN GEMÄSS ARTI-
2 D) EU-APRVO                                      KEL 13 ABS. 2 H) EU-APRVO

Hiermit erklären wir, dass das eingeführte und     Die Geschäftsführung erklärt, dass unsere Be-
angewendete     Qualitätssicherungssystem   den    rufsträger zur Erfüllung der Fortbildungspflicht
gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass     angehalten worden sind und wir dies überwacht
die sich aus diesem System ergebenden Vorga-       haben.
ben eingehalten worden sind. Hiervon haben
wir uns in geeigneter Weise überzeugt.

MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG DER UNAB-
HÄNGIGKEIT GEMÄSS ARTIKEL 13 ABS. 2 G)
EU-APRVO
                                                                                                      ANLAGEN
Wir bestätigen, dass die Maßnahmen zur Wah-
rung der Unabhängigkeitsanforderungen Be-
standteil   unseres   Qualitätssicherungssystems
sind und eine interne Überprüfung der Einhal-
tung der Unabhängigkeitsanforderungen statt-
gefunden hat.

Stuttgart, 30. April 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Dr. Wolfgang Russ                             gez. Christoph Brauchle
Wirtschaftsprüfer                                  Wirtschaftsprüfer

26                                                                                                              27
ANLAGE 1

 Geschäftsführer der Ebner Stolz Treuhand
 und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungs-
 gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
 (Stand 1.4.2020)
 ›	StB Robert Backes                                                      ›	WP/StB Thomas Herzogenrath            ›	WP/StB Brent Schanbacher
 ›	StB Tobias Bakeberg                                                    ›	WP/StB/RA Dr. Werner Holzmayer        ›	StB Thaddäus Schiller
 ›	WP/StB Thorsten Benthien                                               ›	WP/StB/RA Dr. Christian Janßen        ›	WP/StB Markus Schmal
 ›	WP/StB Dr. Alexander Bohn                                              ›	RA/StB Dr. Dirk Janßen                ›	WP/StB Hartmut Schmidt
 ›	WP/StB Christoph Brauchle                                              ›	WP/StB Torsten Janßen                 ›	StB/RA Volker Schmidt
 ›	WP/StB Julian Breidthardt                                              ›	StB Prof. Dr. Holger Jenzen           ›	RA Dr. Oliver Schmidt
 ›	RA/StB Ulrike Butza                                                    ›	StB/RA Dr. Daniel Kautenburger-Behr   ›	WP Markus Schneider
 ›	WP/StB Mark Butzke*                                                    ›	WP/StB Anne-Marie Kekow               ›	WP/StB Joerg Schoberth
 ›	WP Christoph Couhorn                                                   ›	StB Jochen Kirsammer                  ›	WP/StB Gerhard Schroeder
 ›	WP/StB Josef Eberl                                                     ›	CISA/CIA/CISM Holger Klindtworth*     ›	WP/StB Frank Schuckenbrock
 ›	StB Dr. Markus Emmrich                                                 ›	WP/StB Matthias Kopka                 ›	RA/StB Bernhard Schumacher
 ›	WP/StB Jens Engel                                                      ›	WP Nikolaus Krenzel                   ›	WP/StB Dirk Schützenmeister
 ›	WP/StB Dr. Christoph Eppinger                                          ›	RA Klaus Krink                        ›	WP/StB Andreas Serafin
 ›	StB Alexander Euchner                                                  ›	StB/RA Thomas Krönauer                ›	WP/StB Matthias Spingler
 ›	WP/StB Daniel Feiter                                                   ›	WP/StB Markus Lauten                  ›	WP/StB Bernhard Steffan
 ›	WP/StB Andreas Fettke                                                  ›	WP/StB Marc Lilienthal                ›	WP/StB Oliver Striebel
 ›	WP/StB Uwe Fiedler                                                     ›	WP/StB Jens Lingthaler                ›	WP/StB Frank Strohm
 ›	RA Dr. Roderich Fischer                                                ›	RA Dr. Thorsten Lörcher               ›	StB Dr. Henrik Sundheimer
 ›	WP/StB Karina Frille                                                   ›	WP/StB Imke Meier                     ›	WP StB Martin Theis
 ›	WP/StB Christian Fröhlich                                              ›	WP/StB Franz Meller                   ›	WP/StB Dirk Velten
 ›	WP/StB/CPA Christian Fuchs                                             ›	WP/StB Dr. Nils Mengen                ›	WP/StB Burkhard Völkner
 ›	WP/StB Guido Glörfeld                                                  ›	WP/StB Sven Metzger                   ›	WP/StB Armand von Alberti
 ›	WP/StB Thomas Götze                                                    ›	WP/StB Hans-Peter Möller              ›	WP/StB Jochen von Bukowski
 ›	WP/StB/RA Prof. Dr. Dietrich Grashoff                                  ›	WP/StB Lorenz Muschal                 ›	WP/StB Stefan Winden
 ›	RA/StB Torsten Grob                                                    ›	WP/StB Jörg Neis                      ›	RA Dr. Christoph Winkler
 ›	WP/StB Marcus Grzanna                                                  ›	RA/StB Dr. Jörg Nickel                ›	WP/StB Thomas Wülfing
 ›	WP/StB Hans-Dieter Harm                                                ›	StB Catleen Plischke                  ›	StB Prof. Dr. Thomas Zinser
 ›	WP/StB Uwe Harr                                                        ›	WP/StB Dr. Matthias Popp
 ›	WP/StB/RA Dr. Martin Hartauer                                          ›	WP/StB Jürgen Richter
 ›	RA/StB Arne Hecht                                                      ›	WP/StB Christian Rickert
 ›	WP/StB Dirk Heide                                                      ›	WP/StB Florian Riedl
 ›	WP/StB Markus Heinlein                                                 ›	WP/StB Markus Roll
 ›	WP/StB Edgar Herrmann                                                  ›	WP/StB Dr. Wolfgang Russ

*) Geschäftsführer, nicht gleichzeitig Partner von Ebner Stolz Mönning Bachem,
   Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Partnerschaft mbB

 28                                                                                                                                                  29
ANLAGE 2

Prüfungsgesellschaften des Nexia-
Netzwerkes in EU/ EWR Mitgliedstaaten,
Stand 1. April 2020

 EU/EWR Mitgliedstaat Name der Prüfungsgesellschaft                                                EU/EWR Mitgliedstaat Name der Prüfungsgesellschaft
 Belgien              AB-Consult NV                                                                Griechenland         DINAMIKI EPE
                      VGD Accountants en Belastingconsulenten BV CVBA                                                   Euroaccounting IKE
 Bulgarien            ANDA Consulting Ltd.                                                                              Nexia Eurostatus S.A.
                      Zaharinova Nexia                                                             Großbritannien       Jones Peters
 Dänemark             Christensen Kjaerulff                                                                             Meston Reid & Co
 Deutschland          BTR SUMUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                    Saffery Champness LLP
                      CORDES + PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                             Scrutton Bland LLP
                      dhpg Dr. Harzem & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-                        Smith & Williamson
                      gesellschaft mbB                                                             Irland               Smith & Williamson
                      dhpg Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell-       Italien              Hager & Partners
                      schaft                                                                                            Audirevi S.p.A
                      dhpg Themis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                  Studio Associato CMFC
                      Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-                        TCFCT Studio Associato Consulenza Societaria e Tributaria
                      gesellschaft                                                                 Kroatien             Kopun&Kopun Ltd.
                      LHP Hahn GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                Lettland             CBB Konsultāciju birojs
                      LTS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                          Nexia Audit Advice
                      Münchener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH                               Liechtensein         Axalo Steuerberatung AG/ Axalo Tax Consulting Ltd.
                      PRIOR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                   Litauen              UAB JUNGTINE AUDITORIU KONTORA
                      RTW RevisionsTreuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft          Luxemburg            A3T S.A.
                      Steuerberatungsgesellschaft                                                                       VGD Luxembourg
                      S.E. AUDIT UNIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                         Malta                Nexia BT
                      WEISS UND PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera-           Niederlande          FACET Audit B.V.
                      tungsgesellschaft                                                                                 FSV Accountants Adviseurs B.V.
                      Werner Klein, Dipl.-Wirtsch.-ing., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater                            Horlings Nexia Accountants & Belastingadviseurs B.V.
 Estland              Audiitorbüroo ELSS AS                                                                             Koenen en Co Audit & Assurance B.V.
 Finnland             Fiscales Ltd                                                                                      KroeseWevers Audit B.V.
                      Nexia Oy                                                                     Norwegen             BHL DA
 Frankreich           Aca Nexia                                                                    Österreich           Consultatio Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG
                      DPZ Selarl d’avocat                                                                               K&E Wirtschaftstreuhand GmbH
                      ECA Nexia                                                                                         Nexia TU Wirtschaftsprüfung GmbH
                      GROUPE Y Nexia                                                                                    SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprü-
                      Sefico SAS                                                                                        fung Gesellschaft m.b.H.
                      Sevestre & Associés                                                                               TREUHAND-UNION Österreich GmbH
                      Novances

30                                                                                                                                                                                                31
ANLAGE 2

 EU/EWR Mitgliedstaat Name der Prüfungsgesellschaft
 Polen                Advicero Tax Sp. z o.o.
                      KBA Sp. z. o. o.
                      PRO AUDIT Kancelaria Biegłych Rewidentów Spółka z o.o.
 Portugal             Nexia Santos Carvalho & Associados, SROC, S.A
                      NEXIA, CPLA & Associados, SROC, Lda.
 Rumänien             Cunescu, Balaciu & Associates
                      Nexia CRG Audit/Nexia CRG Expert
                      KG Audit & Accounting Srl
                      Omega Trust SRL
 Schweden             Nexia Revision Stockholm KB
 Slowakei             VGD SLOVAKIA s.r.o.
 Slowenien            Cautela Pros d.o.o.
 Spanien              Audalia Nexia
                      Audria Auditoria y Consultoría, S.L.P.
                      Castillero Auditores, S.L.P.
                      De Andrés y Artíñano, S.L.P.
                      Laudis Consultor S.L.P.
 Tschechien           Nexia AP a.s.
                      VGD, s.r.o.
 Ungarn               ABT Hungária Kft.
                      ITAG Auditing Ltd.
                      VGD Hungary Kft.
 Zypern               Nexia Poyiadjis

32                                                                             33
W W W. EB N E R STO L Z . D E
Sie können auch lesen