TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz

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TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
T R A N S PA R E NZ B E R I C H T
  ZU M 3 0. A P R I L 2 021
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
INHALTSVERZEICHNIS

    Vorwort                                                               4

    Rechtliche Verhältnisse, Leitungsstruktur und Vergütungsgrundlagen    6

    Einbindung in das Nexia-Netzwerk                                      8

    Finanzinformationen                                                  10

    Geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse                      11

    Internes Qualitätssicherungssystem                                   12

    Teilnahme am System der Qualitätskontrolle                           22

    Anlassunabhängige Inspektion                                         23

    Erklärung der Geschäftsführung                                       26

    Anlage 1: Geschäftsführerverzeichnis                                 28

    Anlage 2: Nexia-Gesellschaften in der EU/im EWR                      30

2                                                                         3
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
VORWORT

Mit dem vorliegenden Transparenzbericht infor-        Dieser Transparenzbericht wurde gemäß Art. 13
mieren wir darüber, mit welchen Regelungen und        der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April
Maßnahmen wir die hohe Qualität unserer Ab-           2014 erstellt.
schlussprüfungsleistungen sichern – von der Wah-
rung unserer Unabhängigkeit und der Sicherstellung
adäquat ausgebildeter Mitarbeiterressourcen bis
hin zu einem funktionierenden Qualitätssiche-
rungssystem. Weiterhin geben wir Auskunft über
unsere rechtlichen Verhältnisse, Leitungsstrukturen
und Vergütungssysteme.

4                                                                                                      5
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE,
LEITUNGSSTRUKTUR UND
VERGÜTUNGSGRUNDLAGEN
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE                                Das Festkapital der Gesellschaft beträgt EUR           LEITUNGSSTRUKTUR                                       VERGÜTUNGSGRUNDLAGEN
                                                       1.000.000,00. Dieses wird mittelbar über – berufs-
Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprü-          rechtlich erforderliche – Gesellschaften bürgerli-     Die Leitung unserer Gesellschaft erfolgt in gemein-    Die Geschäftsführer, die Partner der Ebner Stolz
fungsgesellschaft        Steuerberatungsgesellschaft   chen Rechts gehalten. 66,75 % der Anteile werden       samer Verantwortung. Die Geschäftsführer der           Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater
(kurz: Ebner Stolz oder Gesellschaft) hat ihren Sitz   von Wirtschaftsprüfern, im Übrigen von Rechtsan-       Komplementärin bzw. Partner der Partnerschafts-        Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart
in Stuttgart. An den folgenden Standorten unter-       wälten und/oder Steuerberatern gehalten. Die ma-       gesellschaft wählen aus ihrem Kreis einen Ge-          (kurz: Partnerschaftsgesellschaft) sind, erhalten ihre
halten wir berufsrechtliche Niederlassungen:           ximale Beteiligungsquote eines Gesellschafters be-     schäftsführungsausschuss. Dessen Aufgaben sind         Bezüge ausschließlich von dieser Gesellschaft. Ein
                                                       trägt 3,27 %.                                          insbesondere die Koordination strategischer The-       Teil der Partner ist im Verhältnis ihrer Anteile am
                                                                                                              men auf Partnerebene, die Begleitung der Umset-        Ergebnis beteiligt, bei anderen setzen sich die Bezü-
                                                       Komplementärin der Ebner Stolz GmbH & Co. KG           zung der von Partnerversammlungen gefassten Be-        ge aus fixen und variablen Bestandteilen zusam-
                                                       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-       schlüsse    sowie      Zuständigkeiten   für    Ver-   men. Dabei richtet sich die variable Vergütung
                         Hamburg
                                                       gesellschaft ist die Ebner Stolz Mönning Bachem        waltungsaufgaben. Durch eine angemessene Re-           grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer Anteile am
                 Bremen
                                                       Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprü-             präsentation der Fachbereiche und der Berufsquali-     Ergebnis der Orte bzw. der Region ihrer Tätigkeit.
                                   Berlin
                       Hannover                        fungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit      fikationen innerhalb der Geschäftsführung ist si-      Der variable Teil bewegt sich in einer Bandbreite
                                                       Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister      chergestellt,   dass   Geschäftsführer   ohne    die   von 0 bis 100 % der Gesamtbezüge.
                                                       des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19283. Die        Qualifikation als WP/vBP keine Verantwortung für
    Düsseldorf                       Leipzig
                                                       Geschäftsführer der Komplementärin sind in Anla-       die Ausführung diesen Beruf betreffender Vorbe-        Leitende Angestellte sind bei Ebner Stolz angestell-
     Köln
             Siegen                                    ge 1 zu diesem Transparenzbericht aufgeführt.          haltsaufgaben tragen. Daneben bestehen Fachaus-        te Geschäftsführer, Partner, Directoren und Senior
      Bonn
                Frankfurt                                                                                     schüsse, welche die Weiterentwicklung der Fachar-      Manager. Die Gesamtbezüge des überwiegenden
                                                       Bereits im Vorjahr bestanden Beteiligungen an der      beit verantworten.                                     Teils dieser leitenden Angestellten weisen einen va-
                                                       Dr. Ebner, Dr. Stolz Management Support GmbH,                                                                 riablen Vergütungsanteil in einer Bandbreite von 2
             Karlsruhe
                                                       Stuttgart (100 %), der Ebner Stolz Management          Das Leistungsspektrum von Ebner Stolz umfasst          bis 60 % auf. Die variablen Vergütungsanteile hän-
                    Stuttgart
                                                       Consultants GmbH, Stuttgart (48,23 %), der RMS         Abschlussprüfungen, sonstige Bestätigungs- und         gen vom Erreichen persönlicher Leistungsziele, indi-
                    Reutlingen
                                                       GmbH i.L., vormals Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner      Bewertungsleistungen sowie prüfungsnahe Leis-          vidueller Zielvereinbarungen und vom Unterneh-
                       München
                                                       GmbH, Stuttgart (100 %), der Ebner Stolz GmbH,         tungen, zu deren Durchführung auch auf das Per-        menserfolg ab.
                                                       Stuttgart (100 %), der ESecurity-Cert GmbH, Düssel-    sonal der Partnerschaftsgesellschaft zurückgegrif-
                                                       dorf (100 %) und der Ebner Stolz Neumann Wu            fen wird.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsge-    Business Advisory Ltd, Shanghai/China (51 %). Im
richts Stuttgart unter HRA 723638 eingetragen. Im      Jahr 2020 neu hinzugekommen ist die Beteiligung
Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer wird        an der ES Digital Solutions GmbH, Stuttgart (100 %).
Ebner Stolz unter der Nummer 150 865 300 als           Die Ebner Stolz Management Consultants GmbH,
Mitglied geführt.                                      Stuttgart, ist mit 100 % an der Profunda Corporate
                                                       Finance GmbH, Hamburg, beteiligt. Daneben hält
                                                       die Ebner Stolz Management Consultants GmbH
                                                       weitere Beteiligungen von unter 20 %.

6                                                                                                                                                                                                                         7
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EINBINDUNG IN DAS
NEXIA-NETZWERK

                                                                             Mehrere Partner von Ebner Stolz sind in leitenden       Ebner Stolz ist Gesellschafter von Nexia Internatio-
                                                                             Funktionen bei Nexia engagiert. Wir sind im Inter-      nal Limited, eine Isle of Man Gesellschaft limited by
                                                                             national Board of Directors, im EMEA Board sowie        guarantee. Das internationale Büro befindet sich in
                                                                             in folgenden Committees vertreten: International        London. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich eigen-
                                                                             Audit Committee, International Tax Committee, In-       ständig und unabhängig von Nexia. Es besteht kei-
                                                                             ternational Business Advisory Committee und In-         ne   Beteiligung   von    Nexia    an   einem    der
                                                                             ternational Marketing and Business Development          Mitgliedsunternehmen. Nexia erbringt für Man-
                                                                             Committee. Die EMEA Tax Group, der weltweite            danten keine Dienstleistungen. Diese werden von
                                                                             IFRS Help Desk sowie die Business Groups IT-Revisi-     den einzelnen Mitgliedsfirmen erbracht.
                                                                             on, Indirect Taxes, M&A und Global Mobility Servi-
                                                                             ces werden durch Partner und Mitarbeiter unserer
                                                                             Gesellschaft geleitet. Darüber hinaus stellt Ebner
                                                                             Stolz den Vorsitzenden der Business Group Corpo-
                                                                             rate Tax. Zusätzlich sind wir in der Special Interest
                                                                             Group Turnaround Restructuring Insolvency vertre-
                                                                             ten. Durch dieses Engagement werden wir als eines
                                                                             der größten Mitgliedsunternehmen im Nexia-Ver-
                                                                             bund unserem Anspruch gerecht, das umfangrei-
Ebner Stolz ist eines der deutschen Mitgliedsunter-   4,5 Mrd.               che Erfahrungs- und Wissensreservoir maßgeblich
nehmen von Nexia (www.nexia.com), einem Netz-         Umsatz (US$) in 2020   im Interesse unserer Mandanten mitzugestalten
werk im Sinne von § 319b Abs. 1 Satz 3 HGB. Nexia                            und unsere hohen Qualitätsstandards auch auf in-
ist eine der weltweit führenden Organisationen                               ternationaler Ebene durchzusetzen. Somit können
von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsge-       > 32.000               wir unseren Mandanten auch im internationalen
sellschaften. Nach dem Ranking des International      Mitarbeiter            Umfeld ein verlässlicher Partner sein.
Accounting Bulletin für 2020 konnte Nexia seinen
Rang auf Platz 8 der internationalen Netzwerke
und Kooperationen verbessern. Nexia hat in über       > 720
120 Ländern Mitgliedsfirmen, die ihren Umsatz im      Büros
Jahr 2020 um 5 % auf über US$ 4,5 Mrd. steigern
konnten. Die Nexia-Mitgliedsunternehmen, die als
Abschlussprüfer   bzw.   Abschlussprüfungsgesell-     > 120
schaft in der EU bzw. im EWR registriert sind (vgl.   Länder
Anlage 2), haben aus gesetzlichen Abschlussprü-
fungen von Einzel- und Konzernabschlüssen im Ge-
schäftsjahr 2020 einen Umsatz von ca. EUR 277
Mio. erzielt.

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FINANZINFORMATIONEN                                                                                                             GEPRÜFTE UNTERNEHMEN VON
                                                                                                                                ÖFFENTLICHEM INTERESSE

Die Umsätze gemäß Art. 13 Abs. 2 k) EU-APrVO der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                      Im Jahr 2020 wurden bei den folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne von § 319a HGB ge-
Steuerberatungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen:                                               setzlich vorgeschriebene Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt:

                                                                                               Ebner Stolz       Ebner Stolz    › 3U Holding AG, Marburg                                › INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach
                                                                                        GmbH & Co. KG              Gruppe*      › ACCENTRO Real Estate AG , Berlin                      › infas Holding AG, Bonn
                                                                                                      TEUR            TEUR
                                                                                                                                › Adler Real Estate AG, Berlin                          › InnoTec TSS AG, Düsseldorf
                                                                                                                                › AGROB Immobilien AG, Ismaning*                        › LS telcom AG, Lichtenau
 Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und konso-                                                            › AlzChem Group AG, Trostberg                           › MS Industrie AG, München
 lidierten Abschlusses von Unternehmen von öffentlichem Interesse und
                                                                                                      9.362           9.362     › artnet AG, Berlin                                     › Nexus AG, Donaueschingen
 von Unternehmen einer Unternehmensgruppe, deren Muttergesellschaft                                                             › Bankhaus Ellwanger & Geiger AG, Stuttgart*            › PVA TePla AG, Wettenberg
 ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist                                                                                 › Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen*                  › SHINHAN BANK EUROPE GmbH, Frankfurt          am
 Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und konsoli-                                                          › Bastei Lübbe AG, Köln                                  Main*
                                                                                                    35.167           35.167
 dierten Abschlusses anderer Unternehmen                                                                                        › Covivio Office AG, Frankfurt am Main                  › Sino-German United AG, München*
                                                                                                                                › Deutsche Real Estate AG, Berlin                       › splendid Medien AG, Köln
 Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungsleistungen für Unternehmen, die
                                                                                                      9.360          36.880     › EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr                 › St. Galler Kantonalbank Deutschland AG, Frank-
 vom Abschlussprüfer oder von der Prüfungsgesellschaft geprüft werden
                                                                                                                                › ecotel communication AG, Düsseldorf                    furt am Main*
 Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für andere Unternehmen                                       43.581          199.990     › edding AG, Ahrensburg                                 › STEMMER IMAGING AG, Puchheim
                                                                                                                                › ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main                 › STRATEC SE, Birkenfeld
                                                                                                    97.470         281.399
                                                                                                                                › EYEMAXX Real Estate AG, Aschaffenburg                 › TAKKT AG, Stuttgart
                                                                                                                                › First Sensor AG, Berlin                               › TRUMPF Financial Services GmbH, Ditzingen*
                                                                                                                                › FORIS AG, Bonn                                        › USU Software AG, Möglingen
                                                                                                                                › Greensill Bank AG, Bremen*                            › Westgrund AG, Berlin
                                                                                                                                › HanseYachts AG, Greifswald

*)       Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart                      *)
                                                                                                                                    Prüfung des Einzelabschlusses
         Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
         Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart
         Dr. Ebner, Dr. Stolz Management Support GmbH, Stuttgart
         Ebner Stolz Neumann Wu Business Advisory Ltd., Shanghai/China

10                                                                                                                                                                                                                                     11
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
INTERNES QUALITÄTS-
     SICHERUNGSSYSTEM

     EINRICHTUNG UND DURCHSETZUNG DES                      Das Qualitätssicherungssystem wird insbesondere
     QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEMS                            durch geeignete prozessintegrierte und prozessun-
                                                           abhängige Kontrollen und Vorkehrungen durchge-
     Die Regelungen des internen Qualitätssicherungs-      setzt. Seine Angemessenheit und Wirksamkeit
     systems von Ebner Stolz entsprechen den Vorga-        wird durch eine Nachschau überwacht.
     ben der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der EU-
     Verordnung, der Berufssatzung der Wirtschafts-        Ebner Stolz trägt dafür Sorge, dass die Partner und
     prüfer und vereidigten Buchprüfer und des IDW         Mitarbeiter über die Bedeutung der Berufspflichten
     QS 1 „Anforderungen an die Qualitätssicherung in      und der Regelungen des Qualitätssicherungssys-
     der Wirtschaftsprüferpraxis“. Die Verantwortung       tems informiert werden. Die Mitarbeiter werden
     für das Qualitätssicherungssystem liegt bei der Ge-   auf die Beachtung der Regelungen des Qualitätssi-
     schäftsführung. Für die Umsetzung der Regelun-        cherungssystems verpflichtet.
     gen und für ihre Fortentwicklung sind verantwort-
     liche Personen festgelegt. Sie sorgen für die Fort-
     entwicklung, Dokumentation und Kommunikation
     der getroffenen Regelungen.

12                                                                                                          13
TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
Q UA L I TÄT SS I C H E R U N G SSYST E M , U N A B H Der
                                                      ÄNG     I G K EDatenaustausch
                                                            sichere  I T,           mit Mandanten wird
DATENSCHUTZ UND INFORMATIONS-
AU S - U N D F O R T B I L D U N G                    über unsere EShare-Austauschplattform gewährleis-
SICHERHEIT
                                                      tet, eine Software zur Sicherung der digitalen Kom-
                                                       munikation. Mittels Authentifizierung und Ver-
Die Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Inte-
                                                       schlüsselung in verschiedenen Sicherheitsstufen
grität der von uns im Rahmen unserer Auftragsver-
                                                       wird die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet.
hältnisse erlangten Daten und die Gewährleistung
der Verfügbarkeit unserer Datenverarbeitungssyste-
                                                       Die Verbindung ins Internet ist mit einem mehrstufi-
me sind Kernanforderungen unserer Geschäftstätig-
                                                       gen Firewall-Cluster (inklusive Intrusion Protection)
keit. Wir erfüllen hierbei die Vorgaben des Bundes-
                                                       abgesichert, das einer zusätzlichen externen Über-
datenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-
                                                       wachung unterliegt.
Grundverordnung        (DSGVO)       sowie       die
berufsrechtlichen Anforderungen, wobei die im
                                                       Alle tragbaren Computersysteme von Ebner Stolz ar-
Rahmen von gesetzlichen Abschlussprüfungen nach
                                                       beiten mit vollständig verschlüsselten Festplatten.
§ 316 HGB erlangten Daten und eingesetzten Da-
                                                       Die Verschlüsselung umfasst sowohl die darauf ge-
tenverarbeitungssysteme besonders strengen Kont-
                                                       speicherten Daten und Programme, als auch das Be-
roll- und Sicherheitsvorkehrungen unterliegen.
                                                       triebssystem. Systemseitig wird die Verschlüsselung
                                                       tragbarer Datenträger (USB-Speichersticks, CDs,
Entsprechend unserer berufsrechtlichen Verpflich-
                                                       DVDs etc.) erzwungen.
tung zur Verschwiegenheit wird der Zugang zu ver-
traulichen Informationen nur im Rahmen von ge-
                                                       Sämtliche externen Zugriffe auf das Ebner Stolz Fir-
schäftlichen Notwendigkeiten gewährt. Besonders
                                                       mennetzwerk erfolgen über ein verschlüsseltes VPN,
sensible Mandantendaten, wie etwa bei Abschluss-
                                                       unter Anwendung einer Zweifaktor Authentifizie-
prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Inte-
                                                       rung der Anwender.
resse, werden über ein softwaregestütztes Berechti-
gungsverfahren nur den Mitarbeitern zugänglich
                                                       Mobile Endgeräte erhalten nur über das Ebner Stolz
gemacht, die an der Abschlussprüfung beteiligt sind.
                                                       Mobile Device Management System (MDM) Zugriff
                                                       auf das Firmennetzwerk. Das MDM-System sichert          › Jährliche   Unabhängigkeitserklärung der Partner    setzliche Abschlussprüfung durchführt, eine Due-
Die zentralen Systeme von Ebner Stolz werden in ei-
                                                       die Firmendaten zusätzlich durch eine virtuelle Kap-     und Mitarbeiter                                      Diligence-Untersuchung im Rahmen einer Börsen-
nem nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO/IEC 27001
                                                       selung auf dem mobilen Endgerät.                        › Auftragsbezogene Unabhängigkeitserklärung der       einführung oder Kapitalerhöhung durchgeführt
zertifizierten externen Rechenzentrum betrieben.
                                                                                                                mit dem Prüfungsauftrag befassten Mitarbeiter        hat oder bei denen wir mit der Überprüfung einer
Die Systemlandschaft des Ebner Stolz Rechenzent-
                                                       UNABHÄNGIGKEIT                                          › Regelmäßige Überprüfung der Unabhängigkeits-        Unternehmensbewertung im Rahmen von aktien-
rums ist vollständig gespiegelt. Zur Sicherung wird
                                                                                                                erfordernisse durch die Partner bezüglich Prü-       rechtlichen Bewertungsanlässen oder bei Transak-
ein mehrstufiges Backupsystem eingesetzt, ein Teil
                                                       Persönliche Unabhängigkeit                               fungsaufträgen im Akquisitionsstadium                tionen mit vergleichbarer Insiderproblematik be-
der ebenfalls verschlüsselten Datensicherungen wird
                                                       Alle Mitarbeiter sind zur Beachtung der allgemei-                                                             auftragt sind oder innerhalb der letzten drei Mona-
extern gelagert.
                                                       nen Berufspflichten, insbesondere zur Sicherstel-       Die bei unserer Gesellschaft eingeführten Regeln      te waren.
                                                       lung ihrer Unabhängigkeit mit Hilfe der bei Ebner       gehen zum Teil über die gesetzlichen und berufs-
Die Verbindungen zum Rechenzentrum sowie zu al-
                                                       Stolz eingeführten Regelungen und Instrumente,          rechtlichen Regelungen hinaus. Allen Partnern, ih-    Über die betroffenen Mandate werden die Mitar-
len Ebner Stolz Standorten werden über ein ge-
                                                       verpflichtet.                                           ren Lebenspartnern und Mitarbeitern ist es grund-     beiter fortlaufend informiert. Sie sind in einer soge-
schlossenes Firmennetzwerk hergestellt. Innerhalb
                                                                                                               sätzlich untersagt, Anteile und Schuldverschreibun-   nannten Watch List aufgeführt, die von jedem Mit-
des geschlossenen Firmennetzwerkes ist die stand-
                                                       Um die berufliche Unabhängigkeit und die Unpar-         gen von kapitalmarktnotierten Mandaten bzw.           arbeiter zu beachten ist.
ortübergreifende Datenübertragung zusätzlich ver-
                                                       teilichkeit zu gewährleisten und Anlässe zu einer       Unternehmen von öffentlichem Interesse zu halten
schlüsselt.
                                                       Besorgnis der Befangenheit zu vermeiden, sind fol-      oder zu erwerben, bei denen Ebner Stolz die ge-
                                                       gende Regularien und Instrumente eingeführt:

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TR ANSPARENZBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 - Ebner Stolz
Zusätzlich werden die sich aus § 319b HGB erge-         litätssicherung durchführen, sowie der Verpflich-
                                                                                                            benden Anforderungen an die Sicherstellung der          tung zur externen Rotation wird durch den jeweili-
                                                                                                            netzwerkweiten Unabhängigkeit bei kapitalmarkt-         gen       regionalen   Unabhängigkeitsbeauftragten
                                                                                                            orientierten oder im Freiverkehr gehandelten Un-        anhand einer entsprechenden Dokumentation
                                                                                                            ternehmen und potenziellen Mandanten mit be-            überwacht.
                                                                                                            deutenden Teilbereichen im Ausland durch interna-
                                                                                                            tional    ausgerichtete   Unabhängigkeits-      und     Zur Sicherstellung der zusätzlichen Unabhängig-
                                                                                                            Kollisionsprüfungen erfüllt. Die Überprüfung mög-       keitsanforderungen bei Prüfungen von Unterneh-
                                                                                                            licher Beziehungen verbundener inländischer und         men öffentlichen Interesses nach der EU-APrVO
                                                                                                            ausländischer Netzwerkpartner zu Unternehmen            setzen wir spezifische Instrumente ein, die u. a. die
                                                                                                            des Konzernkreises eines potenziellen Mandanten         Identifikation möglicher nicht vereinbarer Nichtprü-
                                                                                                            erfolgt durch einen elektronischen Abgleich mit         fungsleistungen i. S. v. Art. 5 EU-APrVO und die
                                                                                                            der für alle Nexia-Partner eingerichteten internatio-   Einhaltung der Honorargrenze nach Art. 4 Abs. 2
                                                                                                            nalen     Independency      Monitoring-Datenbank        EU-APrVO sicherstellen.
                                                                                                            („NIMo“). Dabei handelt es sich um eine webba-
                                                                                                            sierte Datenbanklösung, deren Inhalte regelmäßig        ANNAHME, FORTFÜHRUNG UND VOR-
                                                                                                            einer Aktualisierung unterliegen. Für die Regelmä-      ZEITIGE BEENDIGUNG VON AUFTRÄGEN
                                                                                                            ßigkeit der Datenaktualisierung sind auf internatio-
                                                                                                            naler Ebene durch Nexia Überwachungsprozesse            Die Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit der
                                                                                                            eingerichtet, die durch eine ergänzende Qualitäts-      Auftragsannahme erfolgt insbesondere unter Be-
                                                                                                            sicherung bei Ebner Stolz unterstützt werden.           rücksichtigung der Unabhängigkeitserfordernisse
                                                                                                                                                                    und beinhaltet auch eine Analyse der Integrität des
                                                                                                            Bei kurzfristigen Mandatsanfragen, insbesondere         Mandanten, der mit dem Auftrag verbundenen Ri-
                                                                                                            potenziellen Due Diligence-Aufträgen, wird eine         siken sowie der Pflichten nach dem Geldwäschege-
                                                                                                            weitere    datenbankgestützte      Kollisionsprüfung    setz. Die Regelungen gelten sowohl für Erst- als
                                                                                                            durchgeführt, um mögliche interne Konflikte zu          auch für Folgeaufträge. Bei der Auftragsannahme
                                                                                                            vermeiden, die aus einer zeitgleichen Ansprache         ist mindestens ein Partner beteiligt.
                                                                                                            mehrerer Partner bzw. Mitarbeiter von Ebner Stolz
Vermeidung unzulässiger Nicht-                       Im Rahmen dieser Unabhängigkeitsüberprüfung            durch unterschiedliche potenzielle Auftraggeber         Es wurden Kriterien festgelegt, nach denen die
prüfungsleistungen                                   werden im ersten Schritt die Unternehmen ermit-        resultieren.                                            Auftragsannahme untersagt ist. Bei festgelegten
Bei Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ist im     telt, die zum Konzernkreis der an dem potenziellen                                                             Auftragstypen ist die Zustimmung des für das Risi-
ersten Jahr im Vorfeld der Auftragsannahme sowie     Auftrag Beteiligten gehören. Danach wird mit Hilfe     Bei Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Un-          komanagement regional zuständigen Partners er-
bei einer Änderung der Beteiligungsstruktur in der   eines inländischen datenbankbasierten nationalen       abhängigkeit sind die jeweiligen regionalen Unab-       forderlich.
Unternehmensgruppe des Mandanten eine Unab-          Independency Checks („NIC“) untersucht, ob unse-       hängigkeitsbeauftragten der Gesellschaft zu kon-
hängigkeitsüberprüfung     durchzuführen.      Bei   re Gesellschaft oder ein inländischer Netzwerkpart-    sultieren. In besonders kritischen Fällen ist die Zu-   Die Regeln zur Auftragsannahme gelten auch für
Schiedsgutachten, aktienrechtlichen Sonderprü-       ner im Sinne des § 319b HGB für eines dieser Kon-      stimmung des für das Risikomanagement regional          die Fortführung des Auftrags. Für die vorzeitige Be-
fungen, Due Diligence-Aufträgen, Unternehmens-       zernunternehmen bereits tätig war oder ob ein          zuständigen Partners einzuholen.                        endigung von Aufträgen aus wichtigem Grund se-
bewertungen und ähnlichen Aufträgen ist im Vor-      sonstiger Kollisionsfall vorliegt. In einem solchen                                                            hen die Regelungen vor, dass die Wirtschaftsprü-
feld der Auftragsannahme ebenfalls eine Unabhän-     Fall wird anhand der konkreten Umstände des Ein-       Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur       ferkammer zu informieren ist. Die Einhaltung dieser
gigkeitsüberprüfung   durchzuführen.    Sie   wird   zelfalls geprüft, ob ein Unabhängigkeitskonflikt be-   internen Rotation der verantwortlichen Wirt-            Regeln ist von dem für die Prüfung verantwortli-
jeweils durch den auftragsverantwortlichen Partner   steht.                                                 schaftsprüfer bei der Jahres- und Konzernab-            chen Wirtschaftsprüfer im Prüfungsablauf zu beur-
veranlasst.                                                                                                 schlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem         teilen.
                                                                                                            Interesse (§ 319a Abs. 1 S. 1 HGB) und der Wirt-
                                                                                                            schaftsprüfer, welche die auftragsbegleitende Qua-

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PERSONAL                                               vermittelt. Zusätzlich besuchen die Mitarbeiter je      Die Anmeldung zu den Ausbildungsmaßnahmen im               verschiedenen Kompetenz-Centern. Alle Fachmit-
                                                       nach Bedarf jeweils mehrtägige Seminare, welche         ersten Berufsjahr erfolgt routinemäßig durch die           arbeiter haben daneben Zugriff auf ein Online-Da-
Einstellung von Mitarbeitern                           die Prüfung von Konzernabschlüssen, die Prüfung         Personalentwicklung. Die Teilnahme an den übrigen          tenbankportal, welches alle relevanten Gesetzes-
Die Einstellung von Mitarbeitern wird auf der Grund-   von Finanzinstituten und/oder die Prüfung von IFRS-     Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wird auf Ba-          texte, Fachbücher und Fachzeitschriften enthält.
lage des im Planungsprozess ermittelten Personalbe-    Abschlüssen zum Gegenstand haben.                       sis des Schulungsangebots bei den jährlichen Perso-        Daneben steht den Mitarbeitern eine Präsenzbib-
darfs vorgenommen. Die Auswahl der Mitarbeiter                                                                 nalentwicklungsgesprächen zwischen Mitarbeiter             liothek mit allen gängigen Fachbüchern und Fach-
erfolgt unter Beachtung der für die verschiedenen      Ab der Hierarchiestufe Manager wird jährlich eine       und Führungskraft vereinbart. Die jährlichen Fortbil-      zeitschriften zur Verfügung.
Karrierestufen festgelegten Anforderungsprofile.       zweitägige   hausinterne    Fortbildungsmaßnahme        dungsmaßnahmen für alle Prüfer und für Prüfer von
                                                       durchgeführt, in der über jeweils aktuelle Themen       Unternehmen von öffentlichem Interesse sind für            GESAMTPLANUNG ALLER AUFTRÄGE
Aus- und Fortbildung                                   aus dem gesamten Bereich der Wirtschaftsprüfung         den   einschlägigen        Personenkreis   grundsätzlich
Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den ers-   informiert wird. Von den Mitarbeitern ab der Hierar-    Pflichtveranstaltungen. Es erfolgen Anwesenheits-          Die zeitliche Planung der Prüfungsaufträge und de-
ten Berufsjahren erfolgt grundsätzlich durch um-       chiestufe Manager, die Jahres- und Konzernab-           kontrollen, deren Ergebnis im Personalmanage-              ren personelle Besetzung werden mit Hilfe einer
fangreiche hausinterne Schulungsmaßnahmen. In          schlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interes-      mentsystem festgehalten wird. Die Teilnahme an             Planungssoftware standortübergreifend durchge-
den ersten Berufsjahren sind jeweils ein- oder zwei-   se prüfen, ist zusätzlich eine ebenfalls hausintern     externen Fortbildungsveranstaltungen wird unter            führt. Die Planung wird fortlaufend aktualisiert.
wöchige Kurse zu absolvieren. Im Erstjahreskurs si-    durchgeführte zweitägige Spezialistenschulung zu        Bezeichnung der Fortbildungsveranstaltung im Zei-
mulieren die Teilnehmer unter anderem Teile einer      absolvieren. Mitarbeiter, die Finanzinstitute prüfen,   terfassungssystem dokumentiert. Die Einhaltung der         UMGANG MIT BESCHWERDEN UND
Jahresabschlussprüfung und erlernen so die Grund-      nehmen darüber hinaus jährlich an weiteren Spezia-      Fortbildungsverpflichtungen wird durch die Perso-          VORWÜRFEN
züge der Prüfungstechnik und den Umgang mit der        listenschulungen teil. Coronabedingt mussten die        nalentwicklung kontrolliert.
Prüfungssoftware. Zusätzlich werden über unsere        meisten Weiterbildungen in 2020 und 2021 remote                                                                    Für interne Beschwerden stehen den Mitarbeitern
E-Learning-Plattform theoretische Grundlagen ver-      durchgeführt werden. Durch die Teilnahme an exter-      Beurteilung von Mitarbeitern                               von Ebner Stolz die Mitglieder des Kompetenz-
mittelt. Dieses Angebot wird kontinuierlich ausge-     nen Fortbildungsveranstaltungen – beispielsweise        Für die Mitarbeiter wird eine Jahresbeurteilung            Centers Quality Control WP bzw. die für die Quali-
baut. In den Kursen der beiden folgenden Jahre wird    IDW-Seminare oder Fachtagungen – erfolgt die Fort-      durchgeführt. Diese erfolgt auf der Grundlage ei-          tätssicherung an dem jeweiligen Standort Zustän-
der Umgang mit anspruchsvolleren Prüfungsgebie-        bildung ab der Hierarchiestufe Manager auf den Ge-      nes standardisierten Beurteilungsbogens, der so-           digen als Ansprechpartner zur Verfügung. Eventu-
ten erlernt. In der Regel werden im vierten Berufs-    bieten, welche den individuellen Tätigkeitsschwer-      wohl durch den Beurteiler als auch durch den Beur-         elle Beschwerden können auch anonym mitgeteilt
jahr die Grundlagen für die Tätigkeit als Manager      punkten entsprechen.                                    teilten zu bearbeiten ist. Die Beurteilungsergebnis-       werden.
                                                                                                               se     werden         in       einem       ausführlichen
                                                                                                               Mitarbeitergespräch besprochen, dessen Inhalt es           Externe Beschwerden durch Mandanten oder Drit-
                                                                                                               aber auch ist, Maßnahmen und Ziele für das Folge-          te werden dem auftragsverantwortlichen Prü-
                                                                                                               jahr festzulegen.                                          fungspartner zur Kenntnis gebracht.

                                                                                                               Für die Gehaltsentwicklung und die Beförderung             Bei Anfragen der Wirtschaftsprüferkammer, Ins-
                                                                                                               von Mitarbeitern sind fachliche und persönliche            pektionen der Abschlussprüferaufsichtsstelle bzw.
                                                                                                               Merkmale entscheidend. Dabei wird auch berück-             Untersuchungen von Jahres- und Konzernabschlüs-
                                                                                                               sichtigt, ob die Mitarbeiter die Berufspflichten und       sen von Unternehmen von öffentlichem Interesse
                                                                                                               Regelungen des Qualitätssicherungssystems be-              durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
                                                                                                               achten.                                                    sind Verfahrensabläufe definiert, die von den auf-
                                                                                                                                                                          tragsverantwortlichen Prüfungspartnern eingehal-
                                                                                                               BEREITSTELLUNG VON                                         ten werden müssen.
                                                                                                               FACHINFORMATIONEN
                                                                                                                                                                          In allen Fällen ist das Kompetenz-Center Quality
                                                                                                               Die Bereitstellung von Fachinformationen erfolgt           Control WP zu informieren, welches auch zu beur-
                                                                                                               im Wesentlichen über ein im Ebner Stolz Intranet           teilen hat, ob eine Anpassung des Qualitätssiche-
                                                                                                               abgebildetes    Wissensmanagementsystem.            Die    rungssystems notwendig ist.
                                                                                                               Pflege des Wissensmanagementsystems obliegt

18                                                                                                                                                                                                                            19
Auftragsdurchführung

ORGANISATION DER AUFTRAGS-                            berichte. Das Kompetenz-Center Quality Control         EINHOLUNG VON FACHLICHEM RAT                             Das Ergebnis der Konsultation ist unter Beschrei-
ABWICKLUNG                                            WP überprüft, ob notwendige Anpassungsmaß-             (KONSULTATION)                                           bung des betreffenden Sachverhalts, der Ergebnisse
                                                      nahmen durchgeführt wurden.                                                                                     einschließlich der getroffenen Entscheidung sowie
Die Verantwortlichkeit für die Auftragsdurchführung                                                          Die Regelungen des Qualitätssicherungs- und Prü-         der Grundlagen für die Entscheidung und letztlich
wird festgelegt, dokumentiert und dem Mandanten       ANLEITUNG DES PRÜFUNGSTEAMS                            fungshandbuchs sehen vor, dass neben schwierigen         die Art und Weise der Umsetzung zu dokumentie-
im Auftragsbestätigungsschreiben mitgeteilt.                                                                 oder strittigen fachlichen oder berufsrechtlichen Ein-   ren.
                                                      Prüfungsgrundsätze und -methoden werden von            zelfragestellungen eine Konsultation in bestimmten
Durch den Planungsprozess wird sichergestellt, dass   einem Kompetenz-Center entwickelt, das für die         besonderen Fällen durchzuführen ist, z. B. bei Zusät-    LAUFENDE ÜBERWACHUNG DER
angemessene fachliche wie auch zeitliche Ressour-     Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und der        zen zum Bestätigungsvermerk wegen Bestandsge-            AUFTRAGSABWICKLUNG
cen für die Durchführung der Prüfungsaufträge zur     Prüfungsstandards verantwortlich ist. Auf der          fährdung, beim Vorhandensein komplexer Finanzin-
Verfügung stehen.                                     Grundlage der Prüfungsgrundsätze und -metho-           strumente oder bei erstmaliger Rechnungslegung           Sowohl durch die Regelungen des Qualitätssiche-
                                                      den werden Prüfungsprozesse und Planungsdoku-          nach IFRS. Zur Konsultation stehen sehr erfahrene        rungs- und Prüfungshandbuchs als auch durch den
Der verantwortliche Prüfungspartner ist durch den     mente für risikoangepasste aussagebezogene und         Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, die im Regelfall als    Prüfungsprozess wird sichergestellt, dass die Ein-
vorgegebenen Auftragsannahmeprozess dazu ver-         kontrollbasierte Prüfungshandlungen erarbeitet,        Spezialisten Mitglied eines entsprechenden Kompe-        haltung der Prüfungsanweisungen laufend vom
anlasst, zu beurteilen und zu dokumentieren, ob       die in unserer Prüfsoftware abgebildet werden. Die     tenz-Centers sind, z. B. des Kompetenz-Centers In-       verantwortlichen   Wirtschaftsprüfer   überwacht
Gefährdungen für die Einhaltung der allgemeinen       Anleitung der Prüfungsteams erfolgt insbesondere       ternationale Rechnungslegung.                            wird.
Berufspflichten bei der Durchführung eines Prü-       durch die Prozesse und Dokumente, deren Inhalte
fungsauftrags vorliegen könnten und ob bei Vorlie-    entsprechend der Besonderheiten des jeweiligen
gen von Gefährdungen angemessene Vorkehrun-           Mandanten im Rahmen der Prüfungsplanung indi-
gen getroffen worden sind, um diese Risiken zu        vidualisiert werden. Darüber hinaus stehen ergän-
eliminieren oder angemessen zu reduzieren. In die-    zende Hilfsmittel zur Prüfungsplanung und -durch-
sem Zusammenhang wird auch sichergestellt, dass       führung    sowie    Musterprüfungsberichte      zur
die für die Auftragsabwicklung relevanten Unabhän-    Verfügung.
gigkeitsregelungen der WP-Praxis eingehalten wer-
den.                                                  Im Ergebnis wird sichergestellt, dass allen Mitglie-
                                                      dern des Prüfungsteams Informationen über den
EINHALTUNG DER GESETZLICHEN VOR-                      Mandanten und sein Umfeld sowie über Auftrags-
SCHRIFTEN UND FACHLICHEN REGELN                       risiken und besondere Problembereiche zur Verfü-
FÜR DIE AUFTRAGSABWICKLUNG                            gung gestellt werden.

Für Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen von
Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS sowie Jah-
resabschlüssen von Finanzdienstleistern stehen je-
weils spezifische IT-gestützte Prüfungsprozesse zur
Verfügung. Die verschiedenen Kompetenz-Center
passen die für sie relevanten Bestandteile der Prü-
fungsprozesse bezüglich der Änderungen von ge-
setzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln fort-
laufend an. Dies gilt auch für die für alle
Prüfungsarten zur Verfügung stehenden Muster-

20                                                                                                                                                                                                                         21
ABSCHLIESSENDE DURCHSICHT DER                           ABSCHLUSS DER DOKUMENTATION
AUFTRAGSERGEBNISSE                                      DER AUFTRAGSABWICKLUNG UND
                                                        ARCHIVIERUNG DER ARBEITSPAPIERE
Der durch die Prüfungsprogramme vorgegebene
Prüfungsprozess stellt sicher, dass vor Beendigung      Grundsätzlich sind alle Prüfungshandlungen und
der Aufträge und der Auslieferung der Berichter-        Prüfungsnachweise elektronisch zu dokumentie-
stattung eine Beurteilung der Prüfungsergebnisse        ren. Die Dokumentation der Arbeitspapiere ist zeit-
durch die den Bestätigungsvermerk unterzeichnen-        nah zur Erteilung des Bestätigungsvermerks abzu-
den Wirtschaftsprüfer erfolgt.                          schließen. Dies geschieht durch Aktivierung der so
                                                        genannten „lock down“-Funktion der Prüfungs-
AUFTRAGSBEZOGENE                                        software, die sicherstellt, dass gegebenenfalls not-
QUALITÄTSSICHERUNG                                      wendig werdende Änderungen von Arbeitspapie-
                                                        ren nach erfolgtem lock down dokumentiert
Vor Auslieferung der Prüfungsberichte wird durch        werden. Für ausnahmsweise in Papierform vorhan-
den verantwortlichen Prüfungspartner unter Risi-        dene Arbeitspapiere sind gesonderte Regelungen
koaspekten entschieden, ob im Rahmen einer for-         getroffen.
mellen und materiellen Berichtskritik die Einhaltung
der für den Prüfungsbericht geltenden fachlichen
Regeln zu überprüfen ist.

Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unterneh-
men von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1
S. 1 HGB sowie bei Prüfungsaufträgen, bei denen
sich auf der Grundlage bestimmter Kriterien insge-
samt ein hohes Prüfungsrisiko ergibt, ist eine auf-
tragsbegleitende Qualitätssicherung durchzuführen.
Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst
alle Prüfungsphasen und stellt auch sicher, dass vor
der Auslieferung des Prüfungsberichts eine Berichts-
kritik durch den die auftragsbegleitende Qualitätssi-
cherung durchführenden Wirtschaftsprüfer erfolgt
ist.

Im Rahmen der Berichtskritik oder der auftragsbe-                                                              Nachschau
gleitenden Qualitätssicherung werden nur Personen
tätig, die nicht in die operative Abwicklung des je-
weiligen Auftrags eingebunden sind, und die über                                                               Die Regelungen zur Praxisorganisation und zur       Nachschaufeststellungen zu ziehenden Konse-
die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Spezi-                                                           Auftragsabwicklung werden hinsichtlich Angemes-     quenzen wird zeitnah ebenfalls vom Kompetenz-
alkenntnisse verfügen (z. B. IFRS-Kenntnisse).                                                                 senheit und Wirksamkeit durch jährliche Nach-       Center Quality Control WP überwacht. Die
                                                                                                               schauen überprüft. Die Nachschau obliegt dem        Nachschauergebnisse und hieraus resultierende
                                                                                                               Kompetenz-Center Quality Control WP. Die Ergeb-     Konsequenzen werden zeitnah Wirtschaftsprüfern,
                                                                                                               nisse der Nachschau werden in einem Nachschau-      Prüfungsleitern und Fachmitarbeitern in Fortbil-
                                                                                                               bericht zusammengefasst und der Praxisleitung zur   dungsmaßnahmen zur Kenntnis gebracht.
                                                                                                               Kenntnis gegeben. Die Umsetzung der aus den

22                                                                                                                                                                                                               23
TEILNAHME AM SYSTEM DER                                                                                          ANLASSUNABHÄNGIGE
QUALITÄTSKONTROLLE                                                                                               INSPEKTION

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell-           „Bei der Durchführung der Qualitätskontrolle sind     Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-       „Bei der Durchführung der Inspektion sind keine
schaften, die gesetzlich vorgeschriebene Ab-               uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die ge-      kontrolle angesiedelte Abschlussprüferaufsichts-     Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die An-
schlussprüfungen durchführen, sind gemäß § 57a             gen die Annahme sprechen, dass die Wirksamkeit        stelle     (kurz:      APAS)       führt       bei   nahme sprechen, dass das Qualitätssicherungssys-
Abs. 1 WPO verpflichtet, sich regelmäßig einer             des Qualitätssicherungssystems der Ebner Stolz        Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich    tem der Praxis in Einklang mit den gesetzlichen
Qualitätskontrolle zu unterziehen. Sie dient der           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft         vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unter-        oder satzungsmäßigen Anforderungen steht und
Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssi-            Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, mit hinrei-   nehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des §     mit hinreichender Sicherheit eine ordnungsgemäße
cherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschrif-           chender Sicherheit eine ordnungsgemäße Abwick-        319a HGB durchführen, nach den §§ 66a Abs. 6 S.      Abwicklung von Abschlussprüfungen nach § 316
ten und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer            lung   gesetzlich   vorgeschriebener    Abschluss-    1 Nr. 1 und 62b WPO stichprobenartig und ohne        HGB bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
und vereidigte Buchprüfer insgesamt und bei der            prüfungen von Unternehmen, die nicht von öffent-      besonderen Anlass Inspektionen durch. Gegen-         nach § 319a Abs. 1 S. 1 HGB gewährleistet.“
Durchführung einzelner Aufträge eingehalten wer-           lichem Interesse im Sinne von § 319a Absatz 1 Satz    stand des Verfahrens ist die Angemessenheit des
den (§ 57a Abs. 2 WPO). Die Qualitätskontrolle bei         1 HGB sind, sowie eine ordnungsmäßige Abwick-         Qualitätssicherungssystems. Zu diesem Zweck wer-
Ebner Stolz erstreckt sich auf die Wirksamkeit des         lung betriebswirtschaftlichen Prüfungen, die von      den ausgewählte Bereiche des Qualitätssicherungs-
Qualitätssicherungssystems der Praxis und die Ab-          der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht   systems     und      einzelne     Jahres-     und
wicklung ausgewählter Abschlussprüfungen und               beauftragt werden, gewährleistet.“                    Konzernabschlussprüfungen bei Unternehmen von
betriebswirtschaftlicher Prüfungen, die von der                                                                  öffentlichem Interesse von der APAS untersucht.
Bundesanstalt        für   Finanzdienstleistungsaufsicht   Die nächste planmäßige Qualitätskontrolle ist im      Eine derartige Inspektion wurde bei Ebner Stolz im
(BaFin) beauftragt werden. Ausgenommen davon               Jahr 2026 durchzuführen                               Jahr 2020 zum neunten Mal durchgeführt. Der Be-
sind nach § 57a Abs. 5a WPO Abschlussprüfungen                                                                   richt vom 14. April 2021 über die im Jahr 2020
bei Unternehmen des öffentlichen Interesses im                                                                   durchgeführte Inspektion enthält folgende zusam-
Sinne des § 319a HGB, da diese von der Abschluss-                                                                menfassende Feststellung:
prüferaufsichtsstelle überwacht werden (siehe
dazu den nachstehenden Abschnitt 7.) Durchge-
führt wird die Qualitätskontrolle durch nach § 57a
Abs. 3 WPO bei der Wirtschaftsprüferkammer re-
gistrierte Prüfer.

Die Qualitätskontrolle findet auf der Grundlage ei-
ner Risikoanalyse mindestens alle sechs Jahre statt
(§ 57a Abs. 2 WPO). Im Jahr 2020 wurde eine plan-
mäßige Qualitätskontrolle durchgeführt, die am 2.
Dezember 2020 mit folgendem uneingeschränk-
tem Prüfungsurteil endete:

24                                                                                                                                                                                                                  25
ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTS-
FÜHRUNG

DURCHSETZUNG          DES    QUALITÄTSSICHE-       ERFÜLLUNG      DER    FORTBILDUNGSPFLICHT
RUNGSSYSTEMS GEMÄß ARTIKEL 13 ABS. 2 D)            DER BERUFSANGEHÖRIGEN GEMÄß ARTIKEL 13
EU-APRVO                                           ABS. 2 H) EU-APRVO

Hiermit erklären wir, dass das eingeführte und     Die Geschäftsführung erklärt, dass unsere Be-
angewendete     Qualitätssicherungssystem   den    rufsträger zur Erfüllung der Fortbildungspflicht
gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass     angehalten worden sind und wir dies überwacht
die sich aus diesem System ergebenden Vorga-       haben.
ben eingehalten worden sind. Hiervon haben
wir uns in geeigneter Weise überzeugt.

MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG DER UNAB-
HÄNGIGKEIT GEMÄß ARTIKEL 13 ABS. 2 G)
EU-APRVO

Wir bestätigen, dass die Maßnahmen zur Wah-
rung der Unabhängigkeitsanforderungen Be-
standteil   unseres   Qualitätssicherungssystems
sind und eine interne Überprüfung der Einhal-
tung der Unabhängigkeitsanforderungen statt-
gefunden hat.

Stuttgart, 30. April 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG                                                                             ANLAGEN
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Matthias Spingler                             gez. Christoph Brauchle
Wirtschaftsprüfer                                  Wirtschaftsprüfer

26                                                                                                              27
ANLAGE 1

Geschäftsführer der Ebner Stolz Treuhand
und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
(Stand 25.03.2021)
› StB Tobias Bakeberg                     › WP/StB/RA Dr. Christian Janßen        › RA Dr. Oliver Schmidt
› WP/StB Thorsten Benthien                › StB/RA Dr. Dirk Janßen                › WP/CPA Markus Schneider
› WP/StB Dr. Alexander Bohn               › WP/StB Torsten Janßen                 › WP/StB Joerg Schoberth
› WP/StB Christoph Brauchle               › StB Prof. Dr. Holger Jenzen           › WP/StB Gerhard Schroeder
› WP/StB Julian Breidthardt               › StB/RA Dr. Daniel Kautenburger-Behr   › WP/StB Frank Schuckenbrock
› StB/RA Ulrike Butza                     › WP/StB Anne-Marie Kekow               › StB/RA Bernhard Schumacher
› WP/StB/CISA Mark Butzke                 › StB Jochen Kirsammer                  › WP/StB/CPA Dirk Schützenmeister
› WP Christoph Couhorn                    › CISA/CIA/CISM Holger Klindtworth      › WP/StB/CPA Alexander Sobanski
› WP/StB Josef Eberl                      › WP/StB Matthias Kopka                 › WP/StB Matthias Spingler
› StB Dr. Markus Emmrich                  › WP Nikolaus Krenzel                   › WP/StB Bernhard Steffan
› WP/StB Jens Engel                       › RA Klaus Krink                        › WP/StB Oliver Striebel
› WP Dr. Christoph Eppinger               › StB/RA Thomas Krönauer                › WP/StB Frank Strohm
› StB Alexander Euchner                   › WP/StB Markus Lauten                  › StB Dr. Henrik Sundheimer
› WP/StB Daniel Feiter                    › WP/StB Marc Lilienthal                › WP StB Martin Theis
› WP/StB Andreas Fettke                   › RA Dr. Thorsten Lörcher               › WP/StB Dirk Velten
› WP/StB Uwe Fiedler                      › WP/StB Imke Meier                     › WP/StB Burkhard Völkner
› RA Dr. Roderich Fischer                 › WP/StB Franz Meller                   › WP/StB Armand von Alberti
› WP/StB Karina Frille                    › WP/StB Dr. Nils Mengen                › WP/StB Jochen von Bukowski
› WP/StB Christian Fröhlich               › WP/StB Sven Metzger                   › WP/StB/CPA Holger Wildgrube
› WP/StB/CPA Christian Fuchs              › WP/StB Hans-Peter Möller              › WP/StB Stefan Winden
› WP/StB Guido Glörfeld                   › WP/StB Lorenz Muschal                 › RA Dr. Christoph Winkler
› WP/StB Thomas Götze                     › WP/StB/CVA Jörg Neis                  › WP/StB Thomas Wülfing
› WP/StB/RA Prof. Dr. Dietrich Grashoff   › StB/RA Dr. Jörg R. Nickel             › StB Prof. Dr. Thomas Zinser
› StB/RA Torsten Grob                     › StB Catleen Plischke
› WP/StB Marcus Grzanna                   › WP/StB Dr. Matthias Popp
› WP/StB Jens Hansen                      › WP/StB Jürgen Richter
› WP/StB Uwe Harr                         › WP/StB Christian Rickert
› WP/StB/RA Dr. Martin Hartauer           › WP/StB/CPA Florian Riedl
› WP/StB Dirk Heide                       › WP/StB Markus Roll
› WP/StB Markus Heinlein                  › StB Thaddäus Schiller
› WP/StB Edgar Herrmann                   › WP/StB Markus Schmal
› WP/StB Thomas Herzogenrath              › WP/StB Hartmut Schmidt
› WP/StB/RA Dr. Werner Holzmayer          › StB/RA Volker Schmidt

28                                                                                                                    29
ANLAGE 2

Prüfungsgesellschaften des Nexia-
Netzwerkes in EU/ EWR Mitgliedstaaten,
Stand 15.04.2021

 EU/EWR Mitgliedstaat Name der Prüfungsgesellschaft                                                 EU/EWR Mitgliedstaat Name der Prüfungsgesellschaft
 Belgien              VGD Accountants en Belastingconsulenten BV CVBA                               Griechenland                      Dinamiki EPE
 Bulgarien            ANDA Consulting Ltd.                                                                                            EUROACCOUNTING LTD
                      Zaharinova Nexia                                                                                                Nexia Eurostatus Certified Auditors S.A.
 Dänemark             Christensen Kjaerulff                                                         Großbritannien*                   Jones Peters
 Deutschland          bswp Büdding ter Steege Weiß PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                           Meston Reid & Co
                      Steuerberatungsgesellschaft                                                                                     Saffery Champness LLP
                      CORDES + PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                           Scrutton Bland LLP
                      dhpg Dr. Harzem & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-                                      Smith & Williamson
                      gesellschaft mbB                                                              Irland                            Smith & Williamson
                      dhpg Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell-        Italien                           Hager & Partners
                      schaft                                                                                                          Audirevi S.p.A
                      dhpg Themis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                                Studio CMFC
                      dhpg IT-Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                           TCFCT Studio Associato Consulenza Societaria e Tributaria
                      dhpg Berlin GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell-       Kroatien                          Kopun Audit Ltd.
                      schaft                                                                        Lettland                          CBB Konsultāciju birojs
                      LTS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                                        Nexia Audit Advice
                      Münchener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH                                Liechtensein                      Axalo Steuerberatung AG/ Axalo Tax Consulting Ltd.
                      PRIOR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                    Litauen                           Nexia JK
                      RTW RevisionsTreuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft           Luxemburg                         A3T S.A.
                      Steuerberatungsgesellschaft                                                                                     VGD Luxembourg
                      S.E. AUDIT UNIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                          Niederlande                       FACET Audit B.V.
                      Werner Klein, Dipl.-Wirtsch.-ing., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater                                          FSV Nexia
 Estland              Audiitorbüroo ELSS AS                                                                                           Horlings Nexia Accountants & Belastingadviseurs B.V.
 Finnland             Fiscales Ltd                                                                                                    Koenen en Co Audit & Assurance B.V.
                      Nexia Oy KHT-auditors (APA)                                                                                     KroeseWevers Audit B.V.
 Frankreich           Aca Nexia                                                                     Norwegen                          BHL DA
                      DPZ Avocats                                                                   Österreich                        Consultatio Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG
                      ECA Nexia                                                                                                       K&E Wirtschaftstreuhand GmbH
                      GROUPE Y Nexia                                                                                                  Nexia TU Wirtschaftsprüfung GmbH
                      Sefico Nexia                                                                                                    SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprü-
                      Sevestre & Associés                                                                                             fung Gesellschaft m.b.H.
                      Novances Nexia                                                                                                  TREUHAND-UNION Österreich GmbH

                                                                                                   *) Aufgrund der Übergangsfrist zum Brexit bis 31. Dezember 2020 noch behandelt wie ein EU-Mitglied

30                                                                                                                                                                                                              31
ANLAGE 2

 EU/EWR Mitgliedstaat Name der Prüfungsgesellschaft
 Polen                  KBA Sp. z. o. o.
                        PRO AUDIT Kancelaria Biegłych Rewidentów Spółka z o.o.
 Portugal               Nexia Santos Carvalho & Associados, SROC, S.A
                        NEXIA, CPLA & Associados, SROC, Lda.
 Rumänien               Nexia CRG Audit/Nexia CRG Expert
                        KG Audit & Accounting Srl
                        NEXIA ABS FINANCIAL SERVICES
                        Omega Trust SRL
 Schweden               Nexia Revision Stockholm KB
                        Lundin Revision
 Slowakei               VGD SLOVAKIA s.r.o.
 Slowenien              AGC CONSULTATIO d.o.o. Auditing
                        Cautela Pros d.o.o.
 Spanien                Audalia Nexia
                        Audria Auditoria y Consultoría, S.L.P.
                        Castillero Auditores, S.L.P.
                        De Andrés y Artíñano, S.L.P.
                        Laudis Consultor S.L.P.
 Tschechische Republik Nexia AP a.s.
                        VGD Czech Republic
 Ungarn                 ABT Hungária Kft.
                        ITAG Auditing Ltd.
                        VGD Hungary Kft.
 Zypern                 Nexia Poyiadjis

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W W W. EB N E R STO L Z . D E
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