Transparenz: ein Gewinn für Non-Profit-Organisationen - Zehn Thesen zur Rechnungslegung von NPO
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www.pwc.ch/npo Transparenz: ein Gewinn für Non-Profit-Organisationen Zehn Thesen zur Rechnungslegung von NPO Ein Meinungspapier von PwC
Inhaltsverzeichnis Vorwort5 «Non-Profit-Organisation» – eine Begriffsbestimmung 6 Das KTI-Forschungsprojekt 7 Zehn Thesen 1 Die Führungsstrukturen von NPO werden professioneller. 8 2 Swiss GAAP FER 21 erhöht die Transparenz der Jahresrechnung. 9 3 Die unternehmerischen Aufgaben von NPO gleichen sich jenen von gewinnorientierten Unternehmen an. 10 4 Eine Risikobeurteilung durch die leitenden Organe ist für NPO zentral. 11 5 NPO brauchen eine klar definierte Anlagestrategie. 12 6 NPO bilden Rückstellungen vermehrt entsprechend dem Grundsatz der «true and fair view». 13 7 Eine detaillierte Darstellung der Fundraising-Kosten macht die Jahres- rechnung von spendengenerierenden NPO transparent und vergleichbar. 14 8 Eine offene Kommunikation verlangt einen aussagekräftigen Leistungsbericht. 15 9 Ein Leitfaden zur wirkungsvollen Berichterstattung erleichtert NPO die Arbeit. 16 10 Der Dialog mit der externen Revision gibt Sicherheit nach innen und schafft Vertrauen nach aussen. 17 Anhang18 Inhaltsverzeichnis 3
Norbert Kühnis Partner Wirtschaftsprüfung Die NPO haben sich dem Wandel gestellt. Unternehmen müssen gegenüber den Sie gestalten ihre Strukturen immer Eigentümern – und anderen Anspruchs professioneller. Dazu beigetragen haben das ZEWO-Gütesiegel und verschiedene gruppen – Rechenschaft ablegen. Codizes, wie etwa der Swiss NPO-Code oder der Swiss Foundation Code, die Doch nicht nur wer nach Gewinn strebt, Corporate-Governance-Richtlinien für Non-Profit-Organisationen in der Schweiz schuldet Rechenschaft. festschreiben. Einen Meilenstein für die Professionalisie- Auch für nichtgewinnorientierte Organi- rung der NPO hat die Fachkommission sationen gilt dieser Grundsatz. Non-Profit- Swiss GAAP FER im Jahr 2002 gelegt. Mit Organisationen (NPO) haben zwar keine Swiss GAAP FER 21 (FER 21) hat sie einen Eigentümer, dafür aber zahlreiche Standard zur Rechnungslegung für Anspruchsgruppen (Stakeholder). Diese gemeinnützige, soziale Non-Profit-Organi- wollen einen Einblick in die Art und Weise sationen in Kraft gesetzt. der Mittelverwendung. Rechenschaft ablegen heisst, übersetzt in die Sprache FER 21 ist in das Rahmenkonzept der der Ökonomen, Rechnung legen. Fachempfehlungen eingebettet und weicht nur dann von den allgemeinen FER Die Rechnungslegung von Non-Profit- ab, wenn die Eigenheiten der Non-Profit- Organisationen ist das Thema dieser Organisationen dies verlangen. Bei Publikation. Rechnungslegung aber ist Fragen, in denen FER 21 keine spezifi- kein rein buchhalterisches Thema. Es ist schen Reglungen vorgibt, gelten die eng verknüpft mit Fragen der Governance, entsprechenden Fachempfehlungen – ins- der Transparenz und der Glaubwürdig- besondere die Kern-FER. Swiss GAAP FER keit. 21 gilt heute in der Schweiz als «state of the art» für die Rechnungslegung von PwC hat dazu zehn Thesen aufgestellt. Sie Non-Profit-Organisationen. zeigen, welchem Wandel Non-Profit-Orga- nisationen unterliegen. Die Gesellschaft, Erfahren Sie mehr auf den folgenden öffentliche Institutionen, Spender und Seiten. Förderer stellen hohe Ansprüche an gemeinnützige Institutionen und deren Organe. Die Erwartungen der Stakeholder an NPO sind – anders als bei Wirtschafts- unternehmen – auch moralisch begrün- det. Dies verstärkt den Druck, Rechen- schaft abzulegen. NPO, die ihre Glaubwürdigkeit gegenüber der Öffent- lichkeit einbüssen, können sehr rasch ihre finanzielle Basis verlieren. Vorwort 5
Ein weiteres Kriterium zur «Non-Profit-Organisation» – Differenzierung ist die Art der Finanzierung. So lassen sich eine Begriffsbestimmung spendensammelnde Organisa- tionen, staatlich unterstützte Institutionen, Organisationen, die sich durch Mitgliederbei- Mit Non-Profit-Organisationen können gesellschaftliche oder träge finanzieren, und ist eine sehr heterogene religiöse Anliegen ihren Stiftungen mit eigenem Zielgruppe angesprochen. Tätigkeitsbereich bestimmen. Vermögen unterscheiden. NPO unterscheiden sich stark Aber auch politische Parteien, In der Schweiz gibt es eine nach Grösse, Zweck und Berufs- und Wirtschaftsver- hohe Dichte an Vereinen und Ausrichtung. So gibt es grosse, bände sind als NPO konsti Stiftungen. Genaue Zahlen professionell geführte Organi- tuiert. NPO nehmen Aufgaben sind nicht bekannt, Schätzun- sationen mit zahlreichen wahr, die im öffentlichen gen zufolge sind es über Mitarbeitenden. Beispiele sind Interesse liegen, oftmals 12’000 Stiftungen und eine die Rega, das IKRK oder die gemeinnützig sind oder einer weit grössere Anzahl an Schweizer Paraplegiker-Stif- bestimmten Gruppe von Vereinen. Im Allgemeinen tung. Daneben existieren Personen zugute kommen geniessen NPO in der Schweiz finanzkräftige Stiftungen mit (Selbstregulierungs-Organisa- eine hohe Glaubwürdigkeit. einer Geschäftsführung von tionen, Berufsverbände, nur wenigen Personen. Viele Genossenschaften). NPO sind kleine oder mittel- grosse Einrichtungen, die Organisiert sind NPO meist als häufig auf ehrenamtlicher Stiftungen oder als Vereine. Es Basis geführt werden. sind aber auch andere Rechts- formen anzutreffen, vor allem NPO richten sich meist auf die Genossenschaften sowie Themen Umwelt, Kultur, gemeinnützige Aktiengesell- Sport, Gesundheit, Bildung schaften und GmbH. Eine und Wissenschaft aus; ebenso besondere Kategorie stellen die staatsnahen Organisationen dar; in der Schweiz sind dies bekannte Einrichtungen wie Economiesuisse, Pro Helvetia oder die Stiftung Gesundheits- förderung Schweiz. 6 Einleitende Bemerkungen
Das KTI-Forschungsprojekt «Bedarfsgerechte Rechnungslegung und Berichterstattung für schweizerische Nonprofit-Organisationen» Das schweizerische Obligatio- Berichterstattung. Das von Organisationen verschie- nenrecht kennt keine speziel- wichtigste Instrument zur denster Grösse und Branche len Regelungen für die Schaffung von Transparenz ist systematisch untersucht und Rechnungslegung von NPO. die Rechnungslegung. ausgewertet. Massgebend sind die Rech- nungslegungsbestimmungen, PwC hat im Jahr 2010 das Die Studie konzentriert sich die das Gesetz für die gewählte Forschungsprojekt «Bedarfsge- auf vier Typen von NPO: Rechtsform vorsieht. Dabei rechte Rechnungslegung und • staatlich subventionierte sind je nach Rechtsform, Berichterstattung für schwei- Institutionen (Fokus: Heime Organisation und Grösse der zerische Nonprofit-Organisa und Werkstätten für NPO die Bestimmungen zur tionen» als Wirtschaftspartner Behinderte) kaufmännischen Buchführung massgeblich unterstützt. • Förder- und Vergabestiftun- (Art. 957 ff. OR) oder die Träger des Projekts ist die gen Vorschriften des Obligationen- Kommission für Technologie • Entwicklungshilfeorganisa- rechts über die Rechnungsle- und Innovation (KTI), tionen gung und die Offenlegung der durchgeführt wird es von meh- Jahresrechnung für Aktienge- reren schweizerischen • privat finanzierte/leistungs- sellschaften anwendbar (Art. Fachhochschulen: Fernfach- erbringende NPO als 662 ff. OR). Die Empfehlungen hochschule Schweiz (Institut Restgruppe der Fachkommission für für Management und Innova- Rechnungslegung, die Swiss tion), Zürcher Hochschule für Erste Ergebnisse der GAAP FER, konstituieren kein Angewandte Wissenschaften Geschäftsberichtsuntersu- verbindliches Recht; es sind (Institut Banking & Finance/ chung bilden neben der vielmehr Standards, deren Fachstelle für Accounting & praktischen Erfahrung von oberstes Prinzip die Vermitt- Controlling sowie Institut für PwC in Revision und Beratung lung eines den tatsächlichen Verwaltungsmanagement) von Non-Profit-Organisationen Verhältnissen entsprechenden und Scuola universitaria die Basis der folgenden Bilds der Vermögens-, Finanz- professionale della Svizzera Thesen. Weitere Informatio- und Ertragslage (true and fair italiana (Dipartimento Scienze nen zum erwähnten view) ist. Aziendali e Sociali). Forschungsprojekt können ab Frühjahr 2011 unter NPO haben heute eine grosse Erstmals wurde die jährliche www.fernfachhochschule. gesellschaftliche Bedeutung. Rechenschaft von schweizeri- ch/ffhs/afe/imi/forschung/ Entsprechend hoch sind die schen Non-Profit-Organisatio- publikationen sowie Erwartungen der verschiede- nen systematisch untersucht. www.sml.zhaw.ch/de/ nen Anspruchsgruppen an die In der breit angelegten und management/zac/ Governance der Organisation profunden Erhebung wurden forschung/projekte.html und die Transparenz der über 330 Jahresrechnungen eingesehen werden. Das KTI-Forschungsprojekt 7
«Good Governance» ist eines der wichtigsten Qualitäts kriterien für Organisationen. Codizes, die im Rahmen der Selbstregulierung Richtlinien zur Corporate Governance für Non-Profit-Organisationen festlegen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Profes- sionalisierung. These 1: eigenfinanzierten Stiftungen keinem vergleichbaren Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. Dennoch (oder gerade deshalb) sieht sich Swiss Foundations, der Die Führungsstrukturen von NPO Verband Schweizer Förderstiftungen, einem zunehmenden Legitimationsdruck werden professioneller. ausgesetzt – nicht zuletzt der weitgehen- den Steuerbefreiung wegen, die das schweizerische Steuerrecht für gemein- nützige Organisationen vorsieht. Mit einem detaillierten Kodex gibt der «Good Governance» ist in jüngster Zeit zu Verband Empfehlungen an die Förderstif- einem der wichtigsten Qualitätskriterien tungen, damit diese «das Richtige» tun. für Organisationen geworden. Die Der Swiss Foundation Code bezieht sich Gesellschaft erwartet nicht nur von auf die «Verfassung» der Stiftung und Unternehmen, sondern auch von öffentli- enthält «grundlegende Festlegungen in chen Institutionen und von gemeinnützi- den Bereichen Gründung, Führung, gen Einrichtungen eine gute, verantwor- Fördertätigkeit und Finanzen». Er tungsvolle Führung. orientiert sich an drei Grundsätzen: wirksame Umsetzung des Stiftungs- Im Jahr 2006 hat die Konferenz der zwecks, Sicherstellung von «checks and Präsidentinnen und Präsidenten grosser balances» und Transparenz. Hilfswerke der Schweiz (KPGH) den Swiss NPO-Code als integrale Corporate- Transparenz erhöht die Glaubwürdigkeit Governance-Richtlinie für schweizerische beziehungsweise rechtfertigt den Glaub- Non-Profit-Organisationen festlegt. Der würdigkeitsbonus, den eine Organisation Code verlangt «transparente und klare bereits geniesst. Gerade im Hinblick auf Führungsstrukturen» und «ein ausgewo- die Transparenz aber besteht noch genes Verhältnis von Steuerung, Führung Handlungsbedarf. Transparenz bedeutet und Kontrolle (checks and balances)». Bis auch, die erbrachten Leistungen sowie Ende 2010 hatten 17 der 22 Organisatio- deren Effizienz offen zu thematisieren. So nen, die der KPGH angehören, das sollte die Berichterstattung Angaben über Zertifikat, dem Code zu genügen. Die die Erreichung der Ziele enthalten und Kodifizierung der Anforderungen an eine Aufschluss über den gesellschaftlichen gute Führung hat Wirkung gezeigt: Die Nutzen der Aktivitäten bieten. Werden organisatorischen Strukturen der NPO Projektziele nicht erreicht, sollten NPO sind professioneller ausgestaltet. dies in ihrem Leistungsbericht ansprechen und begründen. Die Berichterstattung Während die grossen Hilfswerke im sollte zudem einen Benchmark-Vergleich Blickfeld der Öffentlichkeit und der erlauben. Dies setzt voraus, dass die Spender stehen, sind vor allem die Leistungen von NPO besser messbar sind. 8 These 1
Swiss GAAP FER 21 hat sich in der Schweiz als der wichtigste Rechnungs legungsstandard für NPO durchgesetzt. Die Praxis zeigt: Jahresrechnungen, die nach FER 21 erstellt werden, sind transparenter. These 2: ter Bestandteil des vorliegenden Codes.» Damit ist FER 21 in den Governance- Richtlinien für NPO verankert. Der Swiss Foundation Code empfiehlt, «dass sich die Swiss GAAP FER 21 erhöht die Jahresrechnung grundsätzlich an der besonderen Fachempfehlung Swiss GAAP Transparenz der Jahresrechnung. FER 21 […] zu orientieren hat.» Wie gut sich FER 21 etabliert hat, zeigt sich auch daran, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Subventionen, Standort- Die breit angelegte Untersuchung im Vergleichbarkeit und die Entscheidungsre- beiträgen und Leistungsentgelten immer KTI-Forschungsobjekt kommt zu einem levanz deutlich überlegen. stärker von der Befolgung dieses Stan- eindeutigen, empirisch gestützten dards abhängig macht (so auch vermehrt Ergebnis: Institutionen, die FER 21 Swiss GAAP FER 21 trat im November im Rahmen des Leistungsvereinbarungs- anwenden, haben einen höheren Offenle- 2002 in Kraft und hat seither nur gering- controllings mit staatlich subventionierten gungsgrad und eine weitaus bessere fügige Änderungen erfahren. In der Institutionen). Transparenz als solche, die diese Empfeh- Schweiz hat er sich als der wichtigste lungen nicht befolgen. Die Qualitätsunter- Rechnungslegungsstandard für NPO Der Anwenderkreis von FER 21 umfasst schiede betreffen alle Bestandteile der durchgesetzt. Ein Jahresabschluss nach «gemeinnützige, soziale Non-Profit-Orga- Jahresrechnung: Bilanz, Betriebsrech- diesem Standard ist Voraussetzung, damit nisationen», die gewisse Grössenkriterien nung, Geldflussrechnung, Kapitalverände- eine Organisation das ZEWO-Gütesiegel erfüllen. Die Praxis zeigt, dass der rungsrechnung, Anhang und die überwie- erhält. Die unter These 1 erwähnten Standard auch jenseits dieses Kreises auf gend verbale Berichterstattung im Codizes nehmen ausdrücklich Bezug auf Interesse stösst. Wirtschaftliche, soziokul- Leistungsbericht. FER-21-Abschlüsse sind FER 21. Paragraph 25 des Swiss NPO- turelle und politische NPO beispielsweise den übrigen NPO-Jahresrechnungen im Code lautet: «Die Empfehlungen zur unterstreichen ihren Willen zur Transpa- Hinblick auf die Aussagekraft, die Rechnungslegung Swiss GAAP FER, renz, wenn sie freiwillig nach FER 21 insbesondere FER 21, gelten als integrier- Rechnung legen. These 2 9
Unternehmen wollen Gewinn erzielen, NPO wollen Sachziele erreichen. Beide müssen den Einsatz ihrer knappen Ressourcen planen. Beide brauchen verantwortliche Gremien, welche die strategische Ausrichtung bestimmen. Stiftungsräte sollten sich als «social entrepreneurs» verstehen. These 3: Die unternehmerischen Aufgaben Um ihre Leistungsziele zu erreichen, von NPO gleichen sich jenen von müssen NPO den Einsatz ihrer knappen Ressourcen planen. Hierin unterscheiden gewinnorientierten Unternehmen an. sie sich nicht von gewinnorientierten Unternehmen. Auch NPO brauchen verantwortliche Gremien, welche die besonderer Stellenwert zu. Da die strategische Ausrichtung bestimmen. Der Mit begrenztem Mitteleinsatz nach einer Swiss Foundation Code sieht die Stif- traditionelle Rechnungslegung mit den maximalen Wirkung streben – dies ist der tungsführung als eine unternehmerische drei Elementen Bilanz, Erfolgsrechnung gemeinsame Nenner für die Arbeit von Aufgabe. Der Stiftungsrat, also jenes und Geldflussrechnung nichts über die Unternehmen und von Non-Profit-Organi- Gremium, das «rechtlich und moralisch» Erreichung von Sachzielen aussagt, sationen. Was bei Unternehmen die die Verantwortung trägt, gehe im Kern verlangt FER 21 den Leistungsbericht als Gewinnerzielung ist, ist bei NPO die einer unternehmerischen Tätigkeit nach. zusätzliches Element. FER 21/42 lautet: Wirksamkeit ihrer Leistungen. Es geht Pointiert heisst es: «Stiftungsräte müssen «Der Leistungsbericht gibt in angemesse- darum, die vorhandenen Mittel effizient, sich im Auftrag des Stiftungszwecks als ner Weise über die Leistungsfähigkeit effektiv und zweckmässig einzusetzen. Unternehmer verstehen, als ‹social (Effektivität) und die Wirtschaftlichkeit (Effizienz) der gemeinnützigen, sozialen entrepreneurs›. […] Stiftungen müssen Der Effizienz und Effektivität kommt in einen – ausweisbaren – Mehrwert im Non-Profit-Organisation Auskunft.» (Zum der Berichterstattung von NPO ein Sinne ihres Zwecks schaffen.» Leistungsbericht vergleiche These 8.) 10 These 3
Die Risikobeurteilung bildet die Grundlage für die strate gische Ausrichtung. Sie gibt Anhaltspunkte dafür, wie die Projekte und Aufträge erfüllt werden können. Auf dieser Basis können die Leitungsorgane Risiken und Chancen für die künftige Tätigkeit ihrer Organisation erkennen. These 4: derung, die mit vielfältigen Risiken behaftet ist. Eine falsche oder ineffiziente Allokation birgt zudem das Risiko der Reputationsschädigung. Eine Risikobeurteilung Die Risikobeurteilung gibt Anhaltspunkte durch die leitenden dafür, wie die Projekte und Aufträge Organe ist für NPO erfüllt werden können. Dabei gilt es, Finanzierungsregeln zu beachten, etwa zentral. die zeitliche Kongruenz zwischen den eingegangenen Verpflichtungen und dem Mittelaufkommen. Bei vielen NPO aber sind die Projekte langfristiger Natur, während die Mittel oft nur kurzfristig generiert werden können. Dieses Risikos Wenn sich die unternehmerischen muss sich das Leitungsorgan bewusst sein. Aufgaben von NPO kaum mehr von jenen Es muss Vorkehrungen treffen, um gewinnorientierter Unternehmen Projekte nicht zu gefährden und die zur unterscheiden, so heisst dies: Die Lei- Verfügung stehenden Mittel auch effizient tungsorgane sind für die Festlegung der einzusetzen. Strategie verantwortlich. Dies hat Konsequenzen für das Risikomanage- Die gesetzlichen Grundlagen sehen die ment. Es braucht interne Kontrollen, um Risikobeurteilung nicht für alle Organisa die Umsetzung der Strategie zu überwa- tionsformen explizit vor. Der Swiss chen. Und es bedarf einer Beurteilung NPO-Code aber hält ausdrücklich fest, dass sowohl der operativen als auch der das Risikomanagement zu den Aufgaben finanziellen Risiken. des obersten Leitungsorgans gehört. Paragraph 26, Absatz 3, lautet: «Das Die Risikobeurteilung bildet die Grund- Risikomanagement richtet sich nach den lage für die strategische Ausrichtung. Sie Besonderheiten der Organisation. Das hilft den Leitungsorganen, Risiken – aber Management von Risiken bezieht sich auch Chancen – für die künftige Tätigkeit insbesondere auf den Zweck und die Ziele ihrer Organisation zu erkennen. der Organisation, ihre Eigentumsrechte, die Infra- und Führungsstruktur, das Anlage- Um die Risiken richtig einschätzen zu vermögen, die Finanzen und die Reputation können, ist eine Szenarienplanung der Organisation sowie auf das Personal, erforderlich. Was geschieht beispielsweise, auf Freiwillige und Spendende sowie auf wenn die Erträge unerwartet zurückge- die Zusammenarbeit mit Dritten.» hen? Was passiert, wenn Spendengelder ausbleiben? Weniger finanzielle Ressour- Eine transparente Berichterstattung cen zwingen dazu, Prioritäten zu setzen. beinhaltet auch Hinweise auf die Risiken. Dies wiederum kann eine Anpassung der FER 21 spricht hierzu lediglich eine Strategie nach sich ziehen. In der operati- Empfehlung aus. Doch die Anspruchs- ven Arbeit ist vor allem die Lieferkette gruppen verlangen aussagekräftige risikoanfällig – ein Problem, das sich in Informationen, auch über die künftige erster Linie den Hilfswerken stellt. Die strategische Ausrichtung der Organisa- richtigen Güter zu beschaffen, sie rasch tion. Fundierte Aussagen darüber lassen und wirkungsvoll am richtigen Ort sich aber nicht treffen, ohne die Risiken zu einzusetzen, ist eine logistische Herausfor- bewerten und darzulegen. These 4 11
formulieren, die dem Zweck der Organisa- tion entspricht. Eine korrekte und Eine klar definierte Anlagestrategie ist ein wichtiger Aspekt nachhaltige Anlagepolitik muss auch der Governance. Sie hilft der Geschäftsleitung, transparente ethischen Aspekten Rechnung tragen. Ein Anlageentscheidungen zu treffen, und erleichtert die Kommuni soziales Hilfswerk beispielsweise sollte nicht in Aktien von Rüstungsunterneh- kation mit den Anspruchsgruppen. men, Alkohol- und Tabakherstellern oder Glücksspielunternehmen investieren. These 5: Am Anfang steht die Frage, wozu und in welchem Umfang eine NPO Wertschrif- tenbestände benötigt. Die Sicherstellung der Projektfinanzierung, die Überbrü- ckung von langfristigem Mittelbedarf und NPO brauchen eine klar definierte kurzfristigem Mittelaufkommen, die Bildung von Reserven sind stichhaltige Anlagestrategie. Argumente für den Aufbau und die Verwaltung eines Wertpapierbestandes. rung, oder ist es als Finanzanlage zu Eine Anlagestrategie gibt den NPO die Die Anlagestrategie umschreibt die Ziele, betrachten? Leitlinien der Anlagepolitik vor und regelt die eine Person oder eine Organisation mit die damit verbundenen Verantwortlich- der Kapitalanlage verfolgt. Bei NPO Die Frage nach der «richtigen» Bewertung keiten. Ergänzt um ein Anlagereglement, repräsentieren die Wertschriftenbestände steht oft im Zentrum kontroverser ermöglicht sie, Wertschriftenbestände in der Regel einen erheblichen Teil der Diskussionen, sie darf aber nicht isoliert nach festgelegten Kriterien zu verwalten. Vermögenswerte. betrachtet werden. Letztlich geht es um Dies hilft der Geschäftsleitung, die die Anlagestrategie. Die Art und Weise, in Anlagestrategie richtig umzusetzen und Für die Aktivseite einer NPO-Bilanz gelten der Wertschriften in der Bilanz ausgewie- transparente Anlageentscheidungen zu grundsätzlich die gleichen Vorschriften, sen werden, lässt sich unmittelbar aus der treffen. Gegenstand der internen Kont- die auch für den Ausweis und die Bewer- Anlagestrategie ableiten; die entsprechen- rolle ist es, zu überwachen, dass beides, tung der Vermögenswerte von Unterneh- den Bilanzpositionen sind ein Abbild Anlagestrategie und Anlagereglement, men anzuwenden sind. FER 21 verweist dieser Strategie. Häufig aber fehlt den eingehalten werden. auf die allgemeinen Fachempfehlungen. NPO eine verbindliche Anlagepolitik. Swiss GAAP FER 2 (Bewertung) legt fest, Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: NPO dass Wertschriften im Umlaufvermögen Eine klar definierte und genehmigte mit einer transparenten Anlagestrategie zu aktuellen Werten, also zu Marktwer- Anlagestrategie ist nicht nur mit Blick auf haben überzeugende Argumente in der ten, und Finanzanlagen zu Anschaffungs- den Jahresabschluss wichtig. Vielmehr Kommunikation mit ihren Anspruchs- kosten (abzüglich etwaiger Wertberichti- stellt sie einen wichtigen Aspekt der gruppen. Sie können möglicherweise gungen bzw. Wertbeeinträchtigungen) zu Governance dar. Es ist eine – wenngleich erhobene Vorwürfe, es werde Geld bilanzieren sind. Damit spitzt sich die nicht gesetzlich geregelte – Aufgabe des gehortet oder zweckentfremdet einge- Bewertungsfrage auch für NPO zu: Dient Leitungsorgans, eine Anlagestrategie zu setzt, wirksam entkräften. ein Wertpapier der kurzfristigen Finanzie- 12 These 5
Das gesamte Rahmenkonzept der Swiss GAAP FER basiert auf dem Grundsatz der «true and fair view». «True and fair view» gilt implizit als Teil einer guten Governance. These 6: häufig Rückstellungen gebildet. Nach Swiss GAAP FER müssen diese aber so angesetzt sein, dass sie keine stillen oder willkürlichen Reserven enthalten. Sofern NPO bilden Rückstellungen vermehrt entspre- dies der Fall ist, sollten sie im Sinne des «true and fair view» aufgelöst werden. chend dem Grundsatz der «true and fair view». NPO streben in der Regel ein ausgegliche- nes Jahresergebnis an. Man könnte also vermuten, dass viele Organisationen ihr Ergebnis über die Bildung oder die Die Passivseite der Bilanz gliedert sich keit ungewiss, aber schätzbar ist». Das Auflösung von Rückstellungen zu glätten gemäss FER 21/15 in Verbindlichkeiten, Rahmenkonzept der Swiss GAAP FER versuchen. Ergebnisse des KTI-For- Fondskapital und Organisationskapital. basiert auf dem Grundsatz einer «true and schungsprojekts zeigen, dass dies keines- Letzteres enthält jene Mittel, die der NPO fair view». Dies schliesst die Bildung und wegs die Regel ist: 43 Prozent der unter- zur Erfüllung ihres Zweckes zur Verfü- Auflösung stiller Willkürreserven aus. Das suchten NPO weisen ein ausgeglichenes gung stehen oder die sie aus ihrer operati- Aktienrecht erlaubt zwar derartige Jahresergebnis aus, und dies ist in der ven Tätigkeit erwirtschaftet hat. Das Willkürreserven (Art. 669 Abs.1 OR), überwiegenden Mehrzahl der Fälle Fondskapital setzt sich aus spezifisch verfolgt aber in diesem Punkt keinen unabhängig von der Höhe der Rückstel- zweckgebundenen Mitteln zusammen transparenten Ansatz. Alle zeitgemässen lungen. Vielmehr resultieren die «Nuller- und muss gesondert ausgewiesen werden. Konzepte der Rechnungslegung bezwe- gebnisse» zum einen aus dem Wesen der Diese in der Regel von Dritten zur cken, ein den tatsächlichen Verhältnissen NPO, das eben nicht am Gewinn orientiert Verfügung gestellten Mittel können nur entsprechendes Bild der Vermögens-, ist. Zum anderen wird FER-21-Anwendern im Sinne des Verwendungszwecks Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. An im entsprechenden Standard nahegelegt, eingesetzt werden. diesem Prinzip sollen sich auch NPO in der Betriebsrechnung sämtliche orientieren. Indem der Swiss NPO-Code Veränderungen des Fondskapitals und des FER 21 enthält keine besonderen Vor- auf die Swiss GAAP FER verweist, gilt Organisationskapitals auszuweisen. Dies schriften für den Ansatz von Rückstellun- «true and fair view» implizit als Teil einer hat automatisch ein ausgeglichenes gen bei NPO; vielmehr kommt die guten Governance. Jahresergebnis zur Folge. NPO, die nach generelle Definition von Rückstellungen FER 21 Rechnung legen, haben also nach Swiss GAAP FER 23 zur Anwen- Die Praxis zeigt, dass die Rückstellungen keinen Grund, Teile des Organisationska- dung. Dieser definiert Rückstellungen «als von NPO oft stille Reserven enthalten. Das pitals (z.B. für Ersatzbeschaffungen, eine auf einem Ereignis in der Vergangen- Fondskapital enthält Mittel, deren Jubiläen, Weiterbildung oder Wert- heit begründete wahrscheinliche Ver- Zweckbindung von Dritten vorgegeben schwankungsreserven) unter den pflichtung, deren Höhe und/oder Fällig- wird. Aus freien Mitteln hingegen werden Rückstellungen auszuweisen. These 6 13
Eine detaillierte Darstellung der Fundraising-Kosten macht die Jahresrechnung von spenden generierenden NPO transparent und vergleichbar. These 7: im Sinne der Transparenz ist: Laut den Ergebnissen des KTI-Forschungsprojekts wenden 44 Prozent der Entwicklungshil- Eine detaillierte Darstellung der Fundraising- feorganisationen und 27 Prozent der Förderstiftungen das Umsatzkostenver- Kosten macht die Jahresrechnung von fahren an. Sie gewähren ihren Anspruchs- gruppen so Einblick, welche verfügbaren spendengenerierenden NPO transparent und Mittel sie für welche Tätigkeitsbereiche einsetzen. Vor allem NPO, die sich über vergleichbar. Spenden finanzieren, können ihre Glaubwürdigkeit erheblich stärken, wenn sie die Kosten der Mittelbeschaffung (Fundraising) detailliert im Jahresab- schluss darstellen. In diesem Punkt Die Betriebsrechnung einer NPO ist das ten- oder Gesamtkostenverfahren) nur besteht noch Handlungsbedarf: Der Pendant zur unternehmerischen Erfolgs- schwer miteinander vergleichbar. KTI-Erhebung zufolge weisen zwar rechnung und dient der Ermittlung des 35 Prozent der untersuchten NPO Ergebnisses. Betriebsrechnungen nach Für die Anwender von FER 21 gilt der Fundraising-Kosten in der Jahresrech- FER 21 sind allerdings noch zu wenig Raster der kaufmännischen Erfolgsrech- nung aus, aber nur 6 Prozent machen miteinander vergleichbar, dies zeigt auch nung, wie ihn FER 3 vorgibt. Grundsätz- nähere Angaben dazu im Anhang. die KTI-Untersuchung. Der Detaillierungs- lich müssen Aufwand und Ertrag nach grad der Darstellung weicht von Organisa- dem Entstehungszeitpunkt periodenge- Eine Untersuchung von PwC Deutschland tion zu Organisation erheblich ab. Bei den recht abgegrenzt werden. FER 21/3 belegt, dass den NPO bewusst wird, wie untersuchten Förderstiftungen etwa liegt gestattet es kleineren Organisationen aber wichtig Transparenz im Hinblick auf die die Streuung zwischen 7 und 111 ausge- auch, Aufwand und Ertrag nach dem Kosten der Mittelbeschaffung ist. Zeigen wiesenen Positionen. Geldfluss auszuweisen, sofern sie dies im lässt sich dies am Beispiel der Werbeauf- Anhang offenlegen. Die Option der wendungen: Noch 2006 gewährten zwei Die mangelnde Vergleichbarkeit ist in Cash-basierten Erfassung haben NPO, die Drittel der deutschen Organisationen erster Linie auf die unterschiedlichen nach aktienrechtlichen Vorschriften keinen ausreichenden Einblick in ihre Strukturen der Betriebsrechnung zurück- Rechnung legen, nicht. Werbeaufwendungen. Seit 2007 finden zuführen. Dies gilt nicht nur für die sich in den meisten Berichten detaillierte Gegenüberstellung von Abschlüssen, die FER 21 beinhaltet eine weitere Vorschrift, Informationen dazu. Im Jahr 2010 nach FER 21 erstellt werden, mit solchen, welche die Vergleichbarkeit der publizier- informierten 48 von 60 Organisationen die auf dem Obligationenrecht basieren. ten Jahresergebnisse erschwert: In die über die absolute Höhe ihrer Werbeauf- Vielmehr sind Betriebsrechnungen nach Betriebsrechnung sind Veränderungen wendungen; 22 Organisationen nahmen FER auch aufgrund verschiedener des Fonds- und des Organisationskapitals eine Aufgliederung der Werbeaufwendun- Wahlrechte (beispielsweise Umsatzkos- zu integrieren (vergleiche These 6). Positiv gen vor. 14 These 7
These 8: Ein Leistungsbericht informiert über die Effektivität und die Eine offene Kommunikation verlangt einen Effizienz der eingesetzten aussagekräftigen Leistungsbericht. Mittel. Er gibt den NPO die Chance, transparent über ihre Arbeit und deren Wirkung zu informieren, und ist somit Der Leistungsbericht ist nach Swiss GAAP • Angaben zur Messung und Beurteilung ein wichtiges Instrument FER 21 Bestandteil des Jahresabschlusses qualitativer Ziele; von NPO. Er informiert über die Effektivi- für die Kommunikation mit • die Darlegung der Hauptrisiken. tät und die Effizienz der eingesetzten den Anspruchsgruppen. Mittel (vergleiche These 3) und ist daher Ein umfassender Leistungsbericht, der ein wichtiges Instrument für die Kommu- über die Mindestanforderungen nach tionen hinzugezählt werden, welche die nikation mit den Anspruchsgruppen. Er Swiss GAAP FER 21 hinausgeht, hilft verlangten Angaben des Leistungsberichts gibt den NPO die Chance, transparent Organisationen, mit transparenter an verschiedenen Stellen des Geschäftsbe- über ihre Arbeit und deren Wirkung zu Berichterstattung zusätzliches Vertrauen richts ausweisen. Immerhin veröffentli- informieren. zu schaffen. Als Best Practice ist ein chen auch 41 Prozent der NPO, die FER Leistungsbericht zu sehen, der nicht anwenden, auf freiwilliger Basis FER 21 überlässt den Organisationen einen Leistungsbericht. einen grossen Handlungsspielraum bei • Angaben zur Governance enthält; der inhaltlichen Ausgestaltung des • Einblick in die Ziele und die Strategie Einen Leistungsbericht zu erstellen, Leistungsberichts. Nur wenige Angaben der Organisation gewährt; empfiehlt sich allen NPO, unabhängig müssen zwingend offengelegt werden. davon, ob sie FER anwenden. Denn heute Dazu gehören vor allem «die gesetzten • aufzeigt, welche konkreten Tätigkeiten gilt ein Leistungsbericht als notwendiges Ziele und eine Beschreibung der erbrach- die NPO im Berichtsjahr verfolgt und Element einer offenen Kommunikation. ten Leistungen in Bezug auf die gesetzten welche Wirkung sie damit erzielt hat, Das folgende Zitat der Zertifizierungs- Ziele und die Verwendung der zur wobei auch Misserfolge thematisiert stelle ZEWO bringt auf den Punkt, worin Verfügung stehenden Mittel» (FER werden sollten; der Sinn eines Leistungsberichts liegt: «Es 21/43e). Daneben enthält der Standard • Bericht über durchgeführte Projekte, wäre falsch, die Leistungsfähigkeit einer eine Reihe von Empfehlungen. Gerade Programme und Dienstleistungen Hilfsorganisation auf den Anteil an diese aber sind für die Adressaten der erstattet und diese bewertet. administrativem Aufwand zu reduzieren. Berichterstattung meist von weitaus […] Die Kennzahl sagt noch nichts aus grösserem Interesse: FER 21/60 empfiehlt Die KTI-Untersuchung weist auf ein über die Wirkung, die mit den eingesetz- Verbesserungspotenzial hin: 101 von 159 ten Mitteln erzielt wird. Es wird deshalb • eine Beurteilung der Zufriedenheit der FER-Anwendern publizieren ihren wichtig sein, die Leistungsberichte Leistungsempfänger; Leistungsbericht. Dies entspricht einem weiterzuentwickeln und die erzielte • eine Beschreibung der geplanten Anteil von 64 Prozent. Die Quote erhöht Wirkung zu messen.» (ZEWOforum Leistungen; sich auf 72 Prozent, wenn jene Organisa Nr. 4/2005) These 8 15
Der neue Social Reporting Standard ermöglicht es sozi- These 9: alen und anderen Non-Profit- Ein Leitfaden zur wirkungsvollen Bericht Organisationen sowie Social erstattung erleichtert NPO die Arbeit. Entrepreneurs, ihr Wirken standardisiert zu dokumentie- ren. Seit Sommer 2010 gibt es in Deutschland • Vergleichbarkeit: Informationen sollten den Berichtsstandard für Soziale Organi- im Zeitablauf und mit denjenigen sationen (Social Reporting Standard, gleichartiger Organisationen vergleich- SRS). Der Standard ist ein Gemeinschafts- bar sein. projekt verschiedener Organisationen • Zuverlässigkeit: Die Berichterstattung sowie der TU München und der Universi- soll ein zutreffendes Bild der Lage tät Hamburg, das PwC unterstützt hat geben (Validität). Soweit Daten nicht (germany.ashoka.org/srs, objektiv erfasst werden können, sind www.pwc.de/de/srs). die getroffenen Annahmen offenzu legen, um die Aussagen überprüfen zu Der SRS ist ein Leitfaden für soziale und können (Willkürfreiheit). gemeinnützige Organisationen, der • Angemessenheit: Das gewählte aufzeigt, wie Jahres- oder Rechenschafts- Verfahren soll die von der Erhebung legungsberichte auf effizientem Wege betroffenen Personen nicht unnötig erstellt werden. Er ist modular aufgebaut belasten, und der Nutzen der Erfassung und bietet Anhaltspunkte dafür, welche soll grösser als ihre Kosten sein. Kenngrössen für eine Steuerung sinnvoll und notwendig sind. Damit erleichtert er sozialen Organisationen, ihr internes Der SRS berührt hier nicht die Rech- Berichtswesen wirkungsvoll zu gestalten nungslegung der Organisationen, sondern und überflüssiges Sammeln von Daten zu setzt auf der bereits etablierten Praxis der vermeiden. Der Standard basiert auf vier nicht-finanziellen Berichterstattung der allgemeinen Grundsätzen: Tätigkeits- und Jahresberichte auf. Daher sind die Grundsätze nicht nur für deut- • Relevanz und Vollständigkeit: Der sche, sondern auch für Schweizer NPO Bericht soll alle relevanten Informatio- empfehlenswert. Zwar hat sich die nen vollständig umfassen. Nur wenn Berichterstattung in den letzten Jahren der Bericht alle relevanten Angaben deutlich verbessert; doch in Befragungen, enthält, ist er vollständig. die zur Entwicklung des SRS herangezo- gen wurden, gaben Stakeholder an, sie vermissten immer noch Vergleichbarkeit, Vollständigkeit sowie einheitliche Berichts- und Qualitätsstandards. Die konsequente Anwendung des SRS ermöglicht es gemeinnützigen und sozialen Organisationen, die Anforderun- gen der Stakeholder an ein hochwertiges Reporting zu erfüllen. 16 These 9
Die Revision eröffnet Chancen, die Professionalisierung voranzu- treiben. Auch für NPO ist ein regelmässiger Austausch mit der Revisionsstelle wertvoll. Neben ihrem Fachwissen verfügen Wirtschaftsprüfer über Erfahrungen aus ähnlichen Projekten. These 10: Der Dialog mit der externen Revision gibt Sicherheit nach innen und schafft Vertrauen nach aussen. Die Revisionspflicht ist nicht für alle NPO Verantwortlichen des Finanzwesens und gleich geregelt. Für Stiftungen gelten die der internen Kontrolle, um buchhalteri- Vorschriften des Aktienrechts und sche Fragen zu klären und Prozesse zu aufsichtsrechtliche Bestimmungen: Sie optimieren. Des Weiteren ist der Aus- unterliegen je nach Grösse der ordentli- tausch für Fragen der Bewertung, der chen oder der eingeschränkten Revision; Gliederung der Jahresrechnung und der auch die Möglichkeit des «Opting-out» Offenlegung wichtig. Themen der besteht. Vereine, die bestimmte Grössen- Governance sollten im Dialog zwischen kriterien erfüllen, müssen ihre Jahres- den Leitungsorganen der NPO und der rechnung ebenfalls von einer Revisions- externen Revision erörtert werden. stelle prüfen lassen. Kleinere Vereine sind von der Pflicht zur Prüfung befreit, Wünscht eine NPO ihre Rechnungslegung schreiben aber nicht selten in den Statuten anzupassen oder auf Swiss GAAP FER eine Revision vor. umzustellen, ist es ratsam, die Revisions- stelle rechtzeitig einzubeziehen. Sie kann Die Ergebnisse des KTI-Forschungspro- wichtige Hinweise und Empfehlungen zu jekts zeigen, dass bei den untersuchten einer wirksamen Vorgehensweise liefern. NPO die eingeschränkte Revision am Neben ihrem Fachwissen verfügen weitesten verbreitet ist: Von den 287 Wirtschaftsprüfer über Erfahrungen aus ausgewerteten Revisionsberichten ähnlichen Projekten, die sie in die konnten 136 Testate der eingeschränkten Beratung der NPO einbringen können. Die und 102 der ordentlichen Revision Konsultation der Prüfer schafft Sicherheit zugeordnet werden. und erhöht zudem die Effizienz. Die Revision ist indes mehr als eine NPO nehmen eine Mittlerrolle zwischen Verpflichtung zur externen Prüfung. Sie Geldgebern und Leistungsempfängern eröffnet Chancen, die Professionalisie- ein. Im gesellschaftlichen Interesse muss rung voranzutreiben. Nicht nur für die Ausübung dieser Funktion überwacht gewinnorientierte Unternehmen, sondern werden. Das Prüfungstestat ist auch für auch für Non-Profit-Organisationen ist ein NPO ein Qualitätssiegel. Es schafft regelmässiger Austausch mit der Revi Vertrauen bei den Anspruchsgruppen und sionsstelle wertvoll. Der Wirtschaftsprüfer stärkt die Glaubwürdigkeit der Organisa- ist ein guter Ansprechpartner für die tion. These 10 17
Anhang Checkliste zu den bzw. Kern FER entnehmen In der Spalte J-NA-NM können NM (nicht materiell) Offenlegungsvorschriften Sie der vollständigen Check- die folgenden Kennzeichnun- Da die betreffende Offenle- gemäss Swiss GAAP FER liste auf www.pwc.ch. gen zu jedem Punkt der gung nicht relevant ist, wurde Diese Checkliste hilft Ihnen Checkliste angebracht werden: auf die Angabe verzichtet. als Anwender von Swiss Anwendung J (ja) GAAP FER 21, die spezifi- Die erste Spalte enthält die Die Spalte REF am rechten Die Offenlegung erfolgte in schen Offenlegungsvorschrif- Referenzen zu den entspre- Seitenrand kann für Verweise Übereinstimmung mit Swiss ten für NPO zu erfüllen. Die chenden Stellen in den Swiss auf die entsprechenden Teile GAAP FER. zusätzlich notwendigen GAAP FER. Die Referenzie- der Konzernrechnung bzw. des Angaben für die Jahresrech- rung ist wie folgt dargestellt: NA (nicht anwendbar) Einzelabschlusses verwendet nung nach Swiss GAAP FER Ziffer 3 in Swiss GAAP FER 21 Die Ziffer ist nicht anwendbar werden. wird als 21/3 bezeichnet. für die vorliegende Jahresrech- nung. Swiss Nr. Vorschrift J - NA - NM REF GAAP FER Hinweis: Non-Profit-Organisationen, die sich bei ihrer finanziellen Berichterstattung und Rechnungslegung an Swiss GAAP FER 21 halten, sollten dies in der Jahresrechnung zum Ausdruck bringen. Definition: Als grosse Non-Profit-Organisationen im Sinne der Swiss GAAP FER 21 gelten Organisationen, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der nachfolgenden Grössen erreichen: • Bilanzsumme zwei Millionen Franken • Erlöse aus öffentlichem Beschaffen von unentgeltlichen Zuwendungen (Spenden, Legate) und zweckbestimmte Gelder der öffentlichen Hand (öffentliche Beiträge) insgesamt eine Million Franken • bezahlte Arbeitnehmer für zehn Vollzeitstellen im Durch- schnitt des Geschäftsjahres 21/3 1 Aufwand und Ertrag sind grundsätzlich nach dem Entstehungs- zeitpunkt periodengerecht abgegrenzt. Kleine Organisationen können den Aufwand und Ertrag auch nach dem Geldfluss erfassen. Sie haben dies im Anhang offen- gelegt. 21/5 2 Abweichungen vom Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung, Offenlegung und Bewertung sind: (a) im Einzelabschluss im Anhang dargelegt (b) im konsolidierten Abschluss zusätzlich quantifiziert 21/6 3 Das Bruttoprinzip gilt auch für organisatorisch ausgegliederte Projekte. Die jeweiligen Aufwendungen und Erträge sind brutto in der Betriebsrechnung oder im Anhang dargestellt. 21/8 4 Im Einzelabschluss und im konsolidierten Abschluss sind neben den Zahlen des Berichtsjahrs auch die Zahlen des Vorjahrs angeführt. 21/9 5 Die angewandten Bewertungsgrundlagen und Bewertungsgrund sätze für die Einzelpositionen der Jahresrechnung sind im Anhang offengelegt. 21/45 6 Die von der Vollkonsolidierung ausgeschlossenen Organisationen sind im Anhang genannt, und ihr Ausschluss ist begründet. 18 Anhang
Swiss Nr. Vorschrift J - NA - NM REF GAAP FER 21/13 1 Die Jahresrechnung umfasst folgende sechs Bestandteile: (a) Bilanz (b) Betriebsrechnung (c) Geldflussrechnung (d) Rechnung über die Veränderung des Kapitals (inklusive Fonds und Rückstellungen) (e) Anhang (f) Leistungsbericht 21/14, 2 Für die Gliederung der Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrech- 21/22, nung und des Anhangs gelten die Fachempfehlungen, wobei die 21/28, Bezeichnungen dem Zweck und den Tätigkeiten der gemeinnützi- 21/35 gen, sozialen Non-Profit-Organisation angepasst werden können, wenn die Bezeichnungen gemäss Swiss GAAP FER dem Wesen der gemeinnützigen, sozialen Non-Profit-Organisation nicht ge- recht werden. 21/48, Hinweis: Es gelten insbesondere die Fachempfehlungen Swiss 21/53 GAAP FER 3 (Darstellung und Gliederung) und Swiss GAAP FER 4 (Geldflussrechnung). I Bilanz 21/15, 1 Die Passiven gliedern sich in: 21/49 • Fremdkapital, das sich unterscheidet in (a) kurzfristige Verbindlichkeiten (b) langfristige Verbindlichkeiten (c) Rechnungsabgrenzungen (d) Rückstellungen • Fondskapital, das sich unterteilt in (e) Erlösfonds (f) Stiftungsfonds • Organisationskapital, bestehend aus (g) einbezahltem Kapital (h) erarbeitetem freiem Kapital (i) Jahresergebnis 21/16, 2 Zweckgebundene Fonds und freie Fonds sind gesondert 21/50 ausgewiesen. 21/17, 3 Zuwendungen mit einschränkender Zweckbindung (zweckgebun- 21/51 dene Fonds) sind gesondert unter der Position Fondskapital ausgewiesen. Stiftungsfonds sind gewidmete Mittel mit eigenem Reglement ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind eine Sonderform zweckgebundener Fonds und gesondert ausgewiesen. 21/18 4 Zuwendungen mit einschränkender Zweckbindung in Form von unveräusserbaren Sach- oder Finanzanlagen sind im Anlagever- mögen gesondert als zweckgebunden ausgewiesen. 21/19 5 Die Mittel ohne Verfügungseinschränkung durch Dritte (freie Fonds) sind als Position des Organisationskapitals ausgewiesen. Anhang 19
III Betriebsrechnung Swiss Nr. Vorschrift J - NA - NM REF GAAP FER 21/23 1 Die Betriebsrechnung unterscheidet mindestens zwischen zweckgebundenen und freien Fonds. 21/24 2 In der Betriebsrechnung sind die Veränderungen der zweckge- bundenen Fonds gesondert und brutto ausgewiesen. 21/54 Das Fondsergebnis besteht aus dem Ertrag und dem Aufwand für Fonds mit einschränkender Zweckbindung. 21/25 3 Spendensammelaktionen sind in der laufenden Rechnung brutto erfasst, auch wenn diese organisatorisch ausgegliedert werden. 21/26 4 Der administrative Aufwand ist unabhängig von der gewählten Form der Betriebsrechnung (Umsatzkosten- oder Gesamtkosten- verfahren) gesondert ausgewiesen. Hinweis: In der Darstellung der Betriebsrechnung gemäss dem Umsatzkostenverfahren orientiert sich die Gliederung für Kosten der Leistungserbringung an den Zielen der Organisation und kann nach Stellen, Projekten (Segmenten), Aufgaben, Zwecken usw. erfolgen. III Geldflussrechnung 21/27 1 Grosse Organisationen haben eine Geldflussrechnung zu erstellen. 21/29 2 Eine Geldflussrechnung hat folgende Bereiche: (a) Geldfluss aus Betriebstätigkeit (b) Geldfluss aus Investitionstätigkeit (c) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 21/56 3 Der Geldfluss aus den Tätigkeiten kann unterteilt werden in Geldfluss aus erbrachten Leistungen (Dienste) und aus Geld sammelaktionen. IV Rechnung über die Veränderung des Kapitals 21/30 1 Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals stellt die Zuweisungen, Verwendungen und Bestände der Mittel je aus Eigenfinanzierung (Organisationskapital) und aus dem Fonds kapital dar. 21/31 2 Die Veränderungen sind einzeln ausgewiesen für: (a) einzelne passive Bilanzpositionen der Fonds mit einschrän- kender Zweckbindung (b) einbezahltes Organisationskapital (c) erarbeitetes Organisationskapital Die Zweckbestimmung ist angegeben. Anmerkungen: • Veränderung = Anfangsbestand plus Zugang minus Abgang = Endbestand • gleichartige Positionen können zu Gruppen zusammen gefasst werden 21/32 3 Transfers zwischen den Fonds sind einzeln ausgewiesen. Die Gründe dieser Transfers sind im Anhang offengelegt. 20 Anhang
V Anhang Swiss Nr. Vorschrift J - NA - NM REF GAAP FER 21/34, 1 Der Anhang enthält Folgendes: 21/9 (a) angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (b) Erläuterungen der Positionen der Bilanz (c) Betriebsrechnung (d) Geldflussrechnung (e) Rechnung über die Veränderung des Kapitals (f) weitere Offenlegungen 21/36 2 Entschädigungen an Mitglieder der leitenden Organe sind im Anhang offengelegt. 21/37 3 Folgende Angaben sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert offengelegt: • bei den flüssigen Mitteln und Wertschriften: (a) Betrag für Wertschriften (zu Marktwerten bewertet) • bei den Forderungen: (b) Forderungen gegenüber Gemeinwesen (c) Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen/ Personen/Projekten/Institutionen • bei der aktiven Rechnungsabgrenzung: (d) Auslagen für Projekte im neuen Rechnungsjahr • bei Finanzanlagen, Finanzanlagen Fonds: (e) Wertschriften (zu Marktwerten bewertet) (f) Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen/ Personen/Projekten/Institutionen • bei den Verbindlichkeiten: (g) aus Projekten (h) gegenüber Gemeinwesen • bei den sonstigen Verbindlichkeiten: (i) Defizitbeiträge (j) aus Eigenversicherung für Sachschäden (k) aus eigenen Projekten gegenüber Dritten • bei den Rückstellungen: (l) die Veränderungen der Rückstellungen mit Angabe des Zweckes • beim Organisationskapital: (m) Ausweis des einbezahlten Kapitals, d.h. Stiftungskapital, Genossenschaftskapital, Betriebskapital (n) Angaben zu den Gebern des Organisationskapitals (o) gebundenes Kapital: statutarische und gesetzliche Reserven, definierte Verwendungszwecke für Mittel (p) freies Kapital: Betriebsreserven, Ausgleichsreserven, Reserven aus unverteilten Sammelmitteln, freie Fonds, allgemeine Reserven (q) Eventualverbindlichkeiten Weitere aufgrund von Gesetzen offenzulegende Angaben Anhang 21
Swiss Nr. Vorschrift J - NA - NM REF GAAP FER 21/38 4 Folgende Angaben sind im Anhang offengelegt, sofern sie nicht in der Betriebsrechnung enthalten sind: • der Aufwand für Fundraising • wenn das Umsatzkostenverfahren gewählt wird, sind im Anhang die Kosten für die Leistungserbringung (direkter Projektaufwand und administrativer Projektaufwand) offenge- legt, je unterteilt in: (a) Personalaufwand (b) Reise- und Repräsentations-Aufwand (c) Sachaufwand (d) Unterhaltskosten (e) Sammelaufwand/Fundraising-Aufwand (f) Abschreibungen 21/39 5 Unentgeltliche Leistungen sind im Anhang offengelegt. 21/57 6 Offengelegt sind der Umfang wesentlicher Leistungen und Gegenleistungen, die gegenüber Dritten oder von Dritten erbracht worden sind, denen kein Mittelfluss zugrunde lag und die daher buchhalterisch nicht erfasst werden konnten. Offengelegt sind insbesondere Vorzugs- oder Gratisleistun- gen wie Freiwilligenarbeit (in Tagen oder Stunden), Sach- und Materialspenden (zu Verkehrswerten) sowie Sonderrabatte und andere Vergünstigungen (unentgeltliche Dienstleistungen bei Warenkäufen). Waren oder Dienstleistungen (Freiwilligenarbeit, Transportkosten, Telekommunikationskosten und andere), die ganz oder teil- weise unentgeltlich geleistet werden, sind mit einem zwischen unabhängigen Parteien üblicherweise geforderten Preis offenge- legt (Schätzwert). Können Waren oder Dienstleistungen nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand bewertet werden oder beruht eine Wertzuwei sung nur auf sehr unsicheren Annahmen, so ist der Umfang der Waren und der Dienstleistungen statistisch offengelegt (z.B. Zahl der erhaltenen Gegenstände oder Umfang der Freiwilligenarbeit). 21/40 7 Sämtliche wesentlichen Verpflichtungen betreffend Projekte soll ten offengelegt werden, falls sie nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Bei konsolidierten Projekten sind Ertrag, Aufwand sowie betrof fene Fonds im Anhang offengelegt. 21/41 8 Transaktionen mit nahestehenden, rechtlich selbständigen Organisationen, Unternehmen, Personen und Projekten sind offengelegt. Hinweis: Es gilt insbesondere die Fachempfehlung Swiss 21/58 GAAP FER 15 (Transaktionen mit nahestehenden Personen). 22 Anhang
VI Leistungsbericht Swiss Nr. Vorschrift J - NA - NM REF GAAP FER 21/42 1 Der Leistungsbericht gibt in angemessener Weise über die Leis- tungsfähigkeit (Effektivität) und die Wirtschaftlichkeit (Effizienz) der gemeinnützigen, sozialen Non-Profit-Organisation Auskunft. 21/59b Hinweis: Die Angaben im Leistungsbericht unterliegen nicht der ordentlichen Prüfpflicht der Revisionsstelle; deshalb enthält der Bericht der Revisionsstelle einen entsprechenden eindeutigen Hinweis. 21/43 2 Der Leistungsbericht legt zwingend offen: (a) den Zweck der Organisation (b) die leitenden Organe und ihre Amtszeit (c) die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen (d) die Verbindungen zu nahestehenden Organisationen, sofern diese Angaben nicht im Anhang enthalten sind (e) die gesetzten Ziele sowie eine Beschreibung der erbrachten Leistungen in Bezug auf die gesetzten Ziele und die Verwen- dung der zur Verfügung stehenden Mittel 21/60 3 Ausserdem sind im Leistungsbericht Angaben zu folgenden Themen empfehlenswert: (a) eine Beurteilung der Zufriedenheit der Leistungsempfänger bzw. Begünstigten (b) eine Beschreibung der geplanten Leistungen (c) Angaben darüber, wie das Erreichen qualitativer Ziele gemessen und beurteilt werden kann (d) aussagekräftige Kennzahlen für die Erreichung der gesetzten Ziele; diese sind, falls möglich, im Mehrjahresvergleich zu ver- anschaulichen (e) die Hauptrisiken, denen die Organisation gemäss Einschät- zung der leitenden Organe ausgesetzt ist, sowie allfällige Systeme, um diese zu kontrollieren Anhang 23
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema? Wir sind gerne für Sie da. Norbert Kühnis Partner Wirtschaftsprüfung PwC Luzern Telefon +41 58 792 63 63 norbert.kuehnis@ch.pwc.com Dominique Perron Partner Wirtschaftsprüfung PwC Genf Telefon +41 58 792 94 48 dominique.perron@ch.pwc.com Claudia Andri Krensler Senior Manager Wirtschaftsprüfung PwC St. Gallen Telefon +41 58 792 72 46 claudia.andri.krensler@ch.pwc.com Hans Peter Linder Senior Manager Wirtschaftsprüfung PwC Bern Telefon +41 58 792 79 30 hans.peter.linder@ch.pwc.com Reto Tognina Senior Manager Wirtschaftsprüfung PwC Zürich Telefon +41 58 792 26 19 reto.tognina@ch.pwc.com Alexandre Stotz Partner Wirtschaftsprüfung PwC Basel Telefon +41 58 792 53 80 alexandre.stotz@ch.pwc.com www.pwc.ch/npo
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