Transparenz: ein Gewinn für Non-Profit-Organisationen - Zehn Thesen zur Rechnungslegung von NPO

 
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www.pwc.ch/npo

                             Transparenz: ein Gewinn
                             für Non-Profit-Organisationen
                             Zehn Thesen zur Rechnungslegung von NPO

Ein Meinungspapier von PwC
Inhaltsverzeichnis

Vorwort5

«Non-Profit-Organisation» – eine Begriffsbestimmung                                         6

Das KTI-Forschungsprojekt                                                                   7

Zehn Thesen
 1		   Die Führungsstrukturen von NPO werden professioneller.                               8

 2     Swiss GAAP FER 21 erhöht die Transparenz der Jahresrechnung.                         9

 3     Die unternehmerischen Aufgaben von NPO gleichen sich jenen von
       gewinn­orientierten Unternehmen an.                                                  10

 4     Eine Risikobeurteilung durch die leitenden Organe ist für NPO zentral.               11

 5     NPO brauchen eine klar definierte Anlagestrategie.                               12

 6     NPO bilden Rückstellungen vermehrt entsprechend dem Grundsatz der
       «true and fair view».                                                            13

 7     Eine detaillierte Darstellung der Fund­raising-Kosten macht die Jahres-
       rechnung von spendengenerierenden NPO transparent und vergleichbar.                  14

 8     Eine offene Kommunikation verlangt einen aussagekräftigen Leistungsbericht.      15
 9		   Ein Leitfaden zur wirkungsvollen Berichterstattung erleichtert
       NPO die Arbeit.                                                                      16

 10 Der Dialog mit der externen Revision gibt Sicherheit nach innen und schafft
       Vertrauen nach aussen.                                                               17

Anhang18

                                                                        Inhaltsverzeichnis    3
Norbert Kühnis
           Partner Wirtschaftsprüfung

                                                                              Die NPO haben sich dem Wandel gestellt.
Unternehmen müssen gegenüber den                                              Sie gestalten ihre Strukturen immer

Eigentümern – und anderen Anspruchs­                                          professioneller. Dazu beigetragen haben
                                                                              das ZEWO-Gütesiegel und verschiedene
gruppen – Rechenschaft ablegen.                                               Codizes, wie etwa der Swiss NPO-Code
                                                                              oder der Swiss Foundation Code, die
Doch nicht nur wer nach Gewinn strebt,                                        Corporate-Governance-Richtlinien für
                                                                              Non-Profit-Organisationen in der Schweiz
schuldet Rechenschaft.                                                        festschreiben.

                                                                              Einen Meilenstein für die Professionalisie-
                                Auch für nichtgewinnorientierte Organi-       rung der NPO hat die Fachkommission
                                sationen gilt dieser Grundsatz. Non-Profit-   Swiss GAAP FER im Jahr 2002 gelegt. Mit
                                Organisationen (NPO) haben zwar keine         Swiss GAAP FER 21 (FER 21) hat sie einen
                                Eigentümer, dafür aber zahlreiche             Standard zur Rechnungslegung für
                                Anspruchsgruppen (Stakeholder). Diese         gemeinnützige, soziale Non-Profit-Organi-
                                wollen einen Einblick in die Art und Weise    sationen in Kraft gesetzt.
                                der Mittelverwendung. Rechenschaft
                                ablegen heisst, übersetzt in die Sprache      FER 21 ist in das Rahmenkonzept der
                                der Ökonomen, Rechnung legen.                 Fachempfehlungen eingebettet und
                                                                              weicht nur dann von den allgemeinen FER
                                Die Rechnungslegung von Non-Profit-           ab, wenn die Eigenheiten der Non-Profit-
                                Organisationen ist das Thema dieser           Organisationen dies verlangen. Bei
                                Publikation. Rechnungslegung aber ist         Fragen, in denen FER 21 keine spezifi-
                                kein rein buchhalterisches Thema. Es ist      schen Reglungen vorgibt, gelten die
                                eng verknüpft mit Fragen der Governance,      entsprechenden Fachempfehlungen – ins-
                                der Transparenz und der Glaubwürdig-          besondere die Kern-FER. Swiss GAAP FER
                                keit.                                         21 gilt heute in der Schweiz als «state of
                                                                              the art» für die Rechnungslegung von
                                PwC hat dazu zehn Thesen aufgestellt. Sie     Non-Profit-Organisationen.
                                zeigen, welchem Wandel Non-Profit-Orga-
                                nisationen unterliegen. Die Gesellschaft,     Erfahren Sie mehr auf den folgenden
                                öffentliche Institutionen, Spender und        Seiten.
                                Förderer stellen hohe Ansprüche an
                                gemeinnützige Institutionen und deren
                                Organe. Die Erwartungen der Stakeholder
                                an NPO sind – anders als bei Wirtschafts-
                                unternehmen – auch moralisch begrün-
                                det. Dies verstärkt den Druck, Rechen-
                                schaft abzulegen. NPO, die ihre
                                Glaubwürdigkeit gegenüber der Öffent-
                                lichkeit einbüssen, können sehr rasch ihre
                                finanzielle Basis verlieren.

                                                                                                               Vorwort   5
Ein weiteres Kriterium zur
«Non-Profit-Organisation» –                                                                       Differenzierung ist die Art der
                                                                                                  Finanzierung. So lassen sich
eine Begriffsbestimmung                                                                           spendensammelnde Organisa-
                                                                                                  tionen, staatlich unterstützte
                                                                                                  Institutionen, Organisationen,
                                                                                                  die sich durch Mitgliederbei-
                              Mit Non-Profit-Organisationen     können gesellschaftliche oder     träge finanzieren, und
                              ist eine sehr heterogene          religiöse Anliegen ihren          Stiftungen mit eigenem
                              Zielgruppe angesprochen.          Tätigkeitsbereich bestimmen.      Vermögen unterscheiden.
                              NPO unterscheiden sich stark      Aber auch politische Parteien,    In der Schweiz gibt es eine
                              nach Grösse, Zweck und            Berufs- und Wirtschaftsver-       hohe Dichte an Vereinen und
                              Ausrichtung. So gibt es grosse,   bände sind als NPO konsti­        Stiftungen. Genaue Zahlen
                              professionell geführte Organi-    tuiert. NPO nehmen Aufgaben       sind nicht bekannt, Schätzun-
                              sationen mit zahlreichen          wahr, die im öffentlichen         gen zufolge sind es über
                              Mitarbeitenden. Beispiele sind    Interesse liegen, oftmals         12’000 Stiftungen und eine
                              die Rega, das IKRK oder die       gemeinnützig sind oder einer      weit grössere Anzahl an
                              Schweizer Paraplegiker-Stif-      bestimmten Gruppe von             Vereinen. Im Allgemeinen
                              tung. Daneben existieren          Personen zugute kommen            geniessen NPO in der Schweiz
                              finanzkräftige Stiftungen mit     (Selbstregulierungs-Organisa-     eine hohe Glaubwürdigkeit.
                              einer Geschäftsführung von        tionen, Berufsverbände,
                              nur wenigen Personen. Viele       Genossenschaften).
                              NPO sind kleine oder mittel-
                              grosse Einrichtungen, die         Organisiert sind NPO meist als
                              häufig auf ehrenamtlicher         Stiftungen oder als Vereine. Es
                              Basis geführt werden.             sind aber auch andere Rechts-
                                                                formen anzutreffen, vor allem
                              NPO richten sich meist auf die    Genossenschaften sowie
                              Themen Umwelt, Kultur,            gemeinnützige Aktiengesell-
                              Sport, Gesundheit, Bildung        schaften und GmbH. Eine
                              und Wissenschaft aus; ebenso      besondere Kategorie stellen die
                                                                staatsnahen Organisationen
                                                                dar; in der Schweiz sind dies
                                                                bekannte Einrichtungen wie
                                                                Economiesuisse, Pro Helvetia
                                                                oder die Stiftung Gesundheits-
                                                                förderung Schweiz.

6   Einleitende Bemerkungen
Das KTI-Forschungsprojekt «Bedarfsgerechte
Rechnungslegung und Berichterstattung
für schweizerische Nonprofit-Organisationen»
Das schweizerische Obligatio-     Berichterstattung. Das           von Organisationen verschie-
nenrecht kennt keine speziel-     wichtigste Instrument zur        denster Grösse und Branche
len Regelungen für die            Schaffung von Transparenz ist    systematisch untersucht und
Rechnungslegung von NPO.          die Rechnungslegung.             ausgewertet.
Massgebend sind die Rech-
nungslegungsbestimmungen,         PwC hat im Jahr 2010 das         Die Studie konzentriert sich
die das Gesetz für die gewählte   Forschungsprojekt «Bedarfsge-    auf vier Typen von NPO:
Rechtsform vorsieht. Dabei        rechte Rechnungslegung und       • staatlich subventionierte
sind je nach Rechtsform,          Berichterstattung für schwei-      Institutionen (Fokus: Heime
Organisation und Grösse der       zerische Nonprofit-Organisa­       und Werkstätten für
NPO die Bestimmungen zur          tionen» als Wirtschaftspartner     Behinderte)
kaufmännischen Buchführung        massgeblich unterstützt.         • Förder- und Vergabestiftun-
(Art. 957 ff. OR) oder die        Träger des Projekts ist die        gen
Vorschriften des Obligationen-    Kommission für Technologie
                                                                   • Entwicklungshilfeorganisa-
rechts über die Rechnungsle-      und Innovation (KTI),
                                                                     tionen
gung und die Offenlegung der      durchgeführt wird es von meh-
Jahresrechnung für Aktienge-      reren schweizerischen            • privat finanzierte/leistungs-
sellschaften anwendbar (Art.      Fachhochschulen: Fernfach-         erbringende NPO als
662 ff. OR). Die Empfehlungen     hochschule Schweiz (Institut       Restgruppe
der Fachkommission für            für Management und Innova-
Rechnungslegung, die Swiss        tion), Zürcher Hochschule für    Erste Ergebnisse der
GAAP FER, konstituieren kein      Angewandte Wissenschaften        Geschäftsberichtsuntersu-
verbindliches Recht; es sind      (Institut Banking & Finance/     chung bilden neben der
vielmehr Standards, deren         Fachstelle für Accounting &      praktischen Erfahrung von
oberstes Prinzip die Vermitt-     Controlling sowie Institut für   PwC in Revision und Beratung
lung eines den tatsächlichen      Verwaltungsmanagement)           von Non-Profit-Organisationen
Verhältnissen entsprechenden      und Scuola universitaria         die Basis der folgenden
Bilds der Vermögens-, Finanz-     professionale della Svizzera     Thesen. Weitere Informatio-
und Ertragslage (true and fair    italiana (Dipartimento Scienze   nen zum erwähnten
view) ist.                        Aziendali e Sociali).            Forschungsprojekt können
                                                                   ab Frühjahr 2011 unter
NPO haben heute eine grosse       Erstmals wurde die jährliche     www.fernfachhochschule.
gesellschaftliche Bedeutung.      Rechenschaft von schweizeri-     ch/ffhs/afe/imi/forschung/
Entsprechend hoch sind die        schen Non-Profit-Organisatio-    publikationen sowie
Erwartungen der verschiede-       nen systematisch untersucht.     www.sml.zhaw.ch/de/
nen Anspruchsgruppen an die       In der breit angelegten und      management/zac/
Governance der Organisation       profunden Erhebung wurden        forschung/projekte.html
und die Transparenz der           über 330 Jahresrechnungen        eingesehen werden.

                                                                                                     Das KTI-Forschungsprojekt   7
«Good Governance» ist eines
                                                                     der wichtigsten Qualitäts­
                                                                     kriterien für Organisationen.
                                                                     Codizes, die im Rahmen der
                                                                     Selbstregulierung Richt­linien
                                                                     zur Corporate Governance
                                                                     für Non-Profit-Organisationen
                                                                     festlegen, leisten einen
                                                                     wichtigen Beitrag zur Profes-
                                                                     sionalisierung.

              These 1:
                                                                    eigenfinanzierten Stiftungen keinem
                                                                    vergleichbaren Rechtfertigungsdruck
                                                                    ausgesetzt. Dennoch (oder gerade
                                                                    deshalb) sieht sich Swiss Foundations, der
              Die Führungsstrukturen von NPO                        Verband Schweizer Förderstiftungen,
                                                                    einem zunehmenden Legitimationsdruck
              werden professioneller.                               ausgesetzt – nicht zuletzt der weitgehen-
                                                                    den Steuerbefreiung wegen, die das
                                                                    schweizerische Steuerrecht für gemein-
                                                                    nützige Organisationen vorsieht. Mit
                                                                    einem detaillierten Kodex gibt der
                        «Good Governance» ist in jüngster Zeit zu   Verband Empfehlungen an die Förderstif-
                        einem der wichtigsten Qualitätskriterien    tungen, damit diese «das Richtige» tun.
                        für Organisationen geworden. Die            Der Swiss Foundation Code bezieht sich
                        Gesellschaft erwartet nicht nur von         auf die «Verfassung» der Stiftung und
                        Unternehmen, sondern auch von öffentli-     enthält «grundlegende Festlegungen in
                        chen Institutionen und von gemeinnützi-     den Bereichen Gründung, Führung,
                        gen Einrichtungen eine gute, verantwor-     Fördertätigkeit und Finanzen». Er
                        tungsvolle Führung.                         orientiert sich an drei Grundsätzen:
                                                                    wirksame Umsetzung des Stiftungs-
                        Im Jahr 2006 hat die Konferenz der          zwecks, Sicherstellung von «checks and
                        Präsidentinnen und Präsidenten grosser      balances» und Transparenz.
                        Hilfswerke der Schweiz (KPGH) den
                        Swiss NPO-Code als integrale Corporate-     Transparenz erhöht die Glaubwürdigkeit
                        Governance-Richtlinie für schweizerische    beziehungsweise rechtfertigt den Glaub-
                        Non-Profit-Organisationen festlegt. Der     würdigkeitsbonus, den eine Organisation
                        Code verlangt «transparente und klare       bereits geniesst. Gerade im Hinblick auf
                        Führungsstrukturen» und «ein ausgewo-       die Transparenz aber besteht noch
                        genes Verhältnis von Steuerung, Führung     Handlungsbedarf. Transparenz bedeutet
                        und Kontrolle (checks and balances)». Bis   auch, die erbrachten Leistungen sowie
                        Ende 2010 hatten 17 der 22 Organisatio-     deren Effizienz offen zu thematisieren. So
                        nen, die der KPGH angehören, das            sollte die Berichterstattung Angaben über
                        Zertifikat, dem Code zu genügen. Die        die Erreichung der Ziele enthalten und
                        Kodifizierung der Anforderungen an eine     Aufschluss über den gesellschaftlichen
                        gute Führung hat Wirkung gezeigt: Die       Nutzen der Aktivitäten bieten. Werden
                        organisatorischen Strukturen der NPO        Projektziele nicht erreicht, sollten NPO
                        sind professioneller ausgestaltet.          dies in ihrem Leistungsbericht ansprechen
                                                                    und begründen. Die Berichterstattung
                        Während die grossen Hilfswerke im           sollte zudem einen Benchmark-Vergleich
                        Blickfeld der Öffentlichkeit und der        erlauben. Dies setzt voraus, dass die
                        Spender stehen, sind vor allem die          Leistungen von NPO besser messbar sind.

8   These 1
Swiss GAAP FER 21 hat
                                                                                          sich in der Schweiz als der
                                                                                          wichtigste Rechnungs­
                                                                                          legungsstandard für NPO
                                                                                          durchgesetzt. Die Praxis
                                                                                          zeigt: Jahresrechnungen, die
                                                                                          nach FER 21 erstellt werden,
                                                                                          sind transparenter.

                      These 2:
                                                                                          ter Bestandteil des vorliegenden Codes.»
                                                                                          Damit ist FER 21 in den Governance-
                                                                                          Richtlinien für NPO verankert. Der Swiss
                                                                                          Foundation Code empfiehlt, «dass sich die
                      Swiss GAAP FER 21 erhöht die                                        Jahresrechnung grundsätzlich an der
                                                                                          besonderen Fachempfehlung Swiss GAAP
                      Transparenz der Jahresrechnung.                                     FER 21 […] zu orientieren hat.»

                                                                                          Wie gut sich FER 21 etabliert hat, zeigt
                                                                                          sich auch daran, dass die öffentliche Hand
                                                                                          die Vergabe von Subventionen, Standort-
Die breit angelegte Untersuchung im          Vergleichbarkeit und die Entscheidungsre-    beiträgen und Leistungsentgelten immer
KTI-Forschungsobjekt kommt zu einem          levanz deutlich überlegen.                   stärker von der Befolgung dieses Stan-
eindeutigen, empirisch gestützten                                                         dards abhängig macht (so auch vermehrt
Ergebnis: Institutionen, die FER 21          Swiss GAAP FER 21 trat im November           im Rahmen des Leistungsvereinbarungs-
anwenden, haben einen höheren Offenle-       2002 in Kraft und hat seither nur gering-    controllings mit staatlich subventionierten
gungsgrad und eine weitaus bessere           fügige Änderungen erfahren. In der           Institutionen).
Transparenz als solche, die diese Empfeh-    Schweiz hat er sich als der wichtigste
lungen nicht befolgen. Die Qualitätsunter-   Rechnungslegungsstandard für NPO             Der Anwenderkreis von FER 21 umfasst
schiede betreffen alle Bestandteile der      durchgesetzt. Ein Jahresabschluss nach       «gemeinnützige, soziale Non-Profit-Orga-
Jahresrechnung: Bilanz, Betriebsrech-        diesem Standard ist Voraussetzung, damit     nisationen», die gewisse Grössenkriterien
nung, Geldflussrechnung, Kapitalverände-     eine Organisation das ZEWO-Gütesiegel        erfüllen. Die Praxis zeigt, dass der
rungsrechnung, Anhang und die überwie-       erhält. Die unter These 1 erwähnten          Standard auch jenseits dieses Kreises auf
gend verbale Berichterstattung im            Codizes nehmen ausdrücklich Bezug auf        Interesse stösst. Wirtschaftliche, soziokul-
Leistungsbericht. FER-21-Abschlüsse sind     FER 21. Paragraph 25 des Swiss NPO-          turelle und politische NPO beispielsweise
den übrigen NPO-Jahresrechnungen im          Code lautet: «Die Empfehlungen zur           unterstreichen ihren Willen zur Transpa-
Hinblick auf die Aussagekraft, die           Rechnungslegung Swiss GAAP FER,              renz, wenn sie freiwillig nach FER 21
                                             insbesondere FER 21, gelten als integrier-   Rechnung legen.

                                                                                                                            These 2   9
Unternehmen wollen Gewinn erzielen, NPO wollen Sachziele
erreichen. Beide müssen den Einsatz ihrer knappen Ressourcen
planen. Beide brauchen verantwortliche Gremien, welche die
strategische Ausrichtung bestimmen. Stiftungsräte sollten sich
als «social entrepreneurs» verstehen.

These 3:
Die unternehmerischen Aufgaben                                                         Um ihre Leistungsziele zu erreichen,
von NPO gleichen sich jenen von                                                        müssen NPO den Einsatz ihrer knappen
                                                                                       Ressourcen planen. Hierin unterscheiden
gewinn­orientierten Unternehmen an.                                                    sie sich nicht von gewinnorientierten
                                                                                       Unternehmen. Auch NPO brauchen
                                                                                       verantwortliche Gremien, welche die
                                           besonderer Stellenwert zu. Da die           strategische Ausrichtung bestimmen. Der
Mit begrenztem Mitteleinsatz nach einer                                                Swiss Foundation Code sieht die Stif-
                                           traditionelle Rechnungslegung mit den
maximalen Wirkung streben – dies ist der                                               tungsführung als eine unternehmerische
                                           drei Elementen Bilanz, Erfolgsrechnung
gemeinsame Nenner für die Arbeit von                                                   Aufgabe. Der Stiftungsrat, also jenes
                                           und Geldflussrechnung nichts über die
Unternehmen und von Non-Profit-Organi-                                                 Gremium, das «rechtlich und moralisch»
                                           Erreichung von Sachzielen aussagt,
sationen. Was bei Unternehmen die                                                      die Verantwortung trägt, gehe im Kern
                                           verlangt FER 21 den Leistungsbericht als
Gewinnerzielung ist, ist bei NPO die                                                   einer unternehmerischen Tätigkeit nach.
                                           zusätzliches Element. FER 21/42 lautet:
Wirksamkeit ihrer Leistungen. Es geht                                                  Pointiert heisst es: «Stiftungsräte müssen
                                           «Der Leistungsbericht gibt in angemesse-
darum, die vorhandenen Mittel effizient,                                               sich im Auftrag des Stiftungszwecks als
                                           ner Weise über die Leistungsfähigkeit
effektiv und zweckmässig einzusetzen.                                                  Unternehmer verstehen, als ‹social
                                           (Effektivität) und die Wirtschaftlichkeit
                                           (Effizienz) der gemeinnützigen, sozialen    entrepreneurs›. […] Stiftungen müssen
Der Effizienz und Effektivität kommt in                                                einen – ausweisbaren – Mehrwert im
                                           Non-Profit-Organisation Auskunft.» (Zum
der Berichterstattung von NPO ein                                                      Sinne ihres Zwecks schaffen.»
                                           Leistungsbericht vergleiche These 8.)

10   These 3
Die Risikobeurteilung bildet die Grundlage für die strate­
gische Ausrichtung. Sie gibt Anhaltspunkte dafür, wie die
Projekte und Aufträge erfüllt werden können. Auf dieser
Basis können die Leitungsorgane Risiken und Chancen für
die künftige Tätigkeit ihrer Organisation erkennen.

These 4:
                                               derung, die mit vielfältigen Risiken
                                               behaftet ist. Eine falsche oder ineffiziente
                                               Allokation birgt zudem das Risiko der
                                               Reputationsschädigung.
Eine Risikobeurteilung
                                               Die Risikobeurteilung gibt Anhaltspunkte
durch die leitenden                            dafür, wie die Projekte und Aufträge

Organe ist für NPO                             erfüllt werden können. Dabei gilt es,
                                               Finanzierungsregeln zu beachten, etwa
zentral.                                       die zeitliche Kongruenz zwischen den
                                               eingegangenen Verpflichtungen und dem
                                               Mittelaufkommen. Bei vielen NPO aber
                                               sind die Projekte langfristiger Natur,
                                               während die Mittel oft nur kurzfristig
                                               generiert werden können. Dieses Risikos
Wenn sich die unternehmerischen
                                               muss sich das Leitungsorgan bewusst sein.
Aufgaben von NPO kaum mehr von jenen
                                               Es muss Vorkehrungen treffen, um
gewinnorientierter Unternehmen
                                               Projekte nicht zu gefährden und die zur
unterscheiden, so heisst dies: Die Lei-
                                               Verfügung stehenden Mittel auch effizient
tungsorgane sind für die Festlegung der
                                               einzusetzen.
Strategie verantwortlich. Dies hat
Konsequenzen für das Risikomanage-
                                               Die gesetzlichen Grundlagen sehen die
ment. Es braucht interne Kontrollen, um
                                               Risikobeurteilung nicht für alle Organisa­
die Umsetzung der Strategie zu überwa-
                                               tionsformen explizit vor. Der Swiss
chen. Und es bedarf einer Beurteilung
                                               NPO-Code aber hält ausdrücklich fest, dass
sowohl der operativen als auch der
                                               das Risikomanagement zu den Aufgaben
finanziellen Risiken.
                                               des obersten Leitungsorgans gehört.
                                               Paragraph 26, Absatz 3, lautet: «Das
Die Risikobeurteilung bildet die Grund-
                                               Risikomanagement richtet sich nach den
lage für die strategische Ausrichtung. Sie
                                               Besonderheiten der Organisation. Das
hilft den Leitungsorganen, Risiken – aber
                                               Management von Risiken bezieht sich
auch Chancen – für die künftige Tätigkeit
                                               insbesondere auf den Zweck und die Ziele
ihrer Organisation zu erkennen.
                                               der Organisation, ihre Eigentumsrechte, die
                                               Infra- und Führungsstruktur, das Anlage-
Um die Risiken richtig einschätzen zu
                                               vermögen, die Finanzen und die Reputation
können, ist eine Szenarienplanung
                                               der Organisation sowie auf das Personal,
erforderlich. Was geschieht beispielsweise,
                                               auf Freiwillige und Spendende sowie auf
wenn die Erträge unerwartet zurückge-
                                               die Zusammenarbeit mit Dritten.»
hen? Was passiert, wenn Spendengelder
ausbleiben? Weniger finanzielle Ressour-
                                               Eine transparente Berichterstattung
cen zwingen dazu, Prioritäten zu setzen.
                                               beinhaltet auch Hinweise auf die Risiken.
Dies wiederum kann eine Anpassung der
                                               FER 21 spricht hierzu lediglich eine
Strategie nach sich ziehen. In der operati-
                                               Empfehlung aus. Doch die Anspruchs-
ven Arbeit ist vor allem die Lieferkette
                                               gruppen verlangen aussagekräftige
risikoanfällig – ein Problem, das sich in
                                               Informationen, auch über die künftige
erster Linie den Hilfswerken stellt. Die
                                               strategische Ausrichtung der Organisa-
richtigen Güter zu beschaffen, sie rasch
                                               tion. Fundierte Aussagen darüber lassen
und wirkungsvoll am richtigen Ort
                                               sich aber nicht treffen, ohne die Risiken zu
einzusetzen, ist eine logistische Herausfor-
                                               bewerten und darzulegen.

                                                                                 These 4   11
formulieren, die dem Zweck der Organisa-
                                                                                           tion entspricht. Eine korrekte und
Eine klar definierte Anlagestrategie ist ein wichtiger Aspekt
                                                                                           nachhaltige Anlagepolitik muss auch
der Governance. Sie hilft der Geschäftsleitung, transparente                               ethischen Aspekten Rechnung tragen. Ein
Anlageentscheidungen zu treffen, und erleichtert die Kommuni­                              soziales Hilfswerk beispielsweise sollte
                                                                                           nicht in Aktien von Rüstungsunterneh-
kation mit den Anspruchsgruppen.                                                           men, Alkohol- und Tabakherstellern oder
                                                                                           Glücksspielunternehmen investieren.

These 5:
                                                                                           Am Anfang steht die Frage, wozu und in
                                                                                           welchem Umfang eine NPO Wertschrif-
                                                                                           tenbestände benötigt. Die Sicherstellung
                                                                                           der Projektfinanzierung, die Überbrü-
                                                                                           ckung von langfristigem Mittelbedarf und
NPO brauchen eine klar definierte                                                          kurzfristigem Mittelaufkommen, die
                                                                                           Bildung von Reserven sind stichhaltige
Anlagestrategie.                                                                           Argumente für den Aufbau und die
                                                                                           Verwaltung eines Wertpapierbestandes.

                                             rung, oder ist es als Finanzanlage zu         Eine Anlagestrategie gibt den NPO die
Die Anlagestrategie umschreibt die Ziele,
                                             betrachten?                                   Leitlinien der Anlagepolitik vor und regelt
die eine Person oder eine Organisation mit
                                                                                           die damit verbundenen Verantwortlich-
der Kapitalanlage verfolgt. Bei NPO
                                             Die Frage nach der «richtigen» Bewertung      keiten. Ergänzt um ein Anlagereglement,
repräsentieren die Wertschriftenbestände
                                             steht oft im Zentrum kontroverser             ermöglicht sie, Wertschriftenbestände
in der Regel einen erheblichen Teil der
                                             Diskussionen, sie darf aber nicht isoliert    nach festgelegten Kriterien zu verwalten.
Vermögenswerte.
                                             betrachtet werden. Letztlich geht es um       Dies hilft der Geschäftsleitung, die
                                             die Anlagestrategie. Die Art und Weise, in    Anlagestrategie richtig umzusetzen und
Für die Aktivseite einer NPO-Bilanz gelten
                                             der Wertschriften in der Bilanz ausgewie-     transparente Anlageentscheidungen zu
grundsätzlich die gleichen Vorschriften,
                                             sen werden, lässt sich unmittelbar aus der    treffen. Gegenstand der internen Kont-
die auch für den Ausweis und die Bewer-
                                             Anlagestrategie ableiten; die entsprechen-    rolle ist es, zu überwachen, dass beides,
tung der Vermögenswerte von Unterneh-
                                             den Bilanzpositionen sind ein Abbild          Anlagestrategie und Anlagereglement,
men anzuwenden sind. FER 21 verweist
                                             dieser Strategie. Häufig aber fehlt den       eingehalten werden.
auf die allgemeinen Fachempfehlungen.
                                             NPO eine verbindliche Anlagepolitik.
Swiss GAAP FER 2 (Bewertung) legt fest,
                                                                                           Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: NPO
dass Wertschriften im Umlaufvermögen
                                             Eine klar definierte und genehmigte           mit einer transparenten Anlagestrategie
zu aktuellen Werten, also zu Marktwer-
                                             Anlagestrategie ist nicht nur mit Blick auf   haben überzeugende Argumente in der
ten, und Finanzanlagen zu Anschaffungs-
                                             den Jahresabschluss wichtig. Vielmehr         Kommunikation mit ihren Anspruchs-
kosten (abzüglich etwaiger Wertberichti-
                                             stellt sie einen wichtigen Aspekt der         gruppen. Sie können möglicherweise
gungen bzw. Wertbeeinträchtigungen) zu
                                             Governance dar. Es ist eine – wenngleich      erhobene Vorwürfe, es werde Geld
bilanzieren sind. Damit spitzt sich die
                                             nicht gesetzlich geregelte – Aufgabe des      gehortet oder zweckentfremdet einge-
Bewertungsfrage auch für NPO zu: Dient
                                             Leitungsorgans, eine Anlagestrategie zu       setzt, wirksam entkräften.
ein Wertpapier der kurzfristigen Finanzie-

12   These 5
Das gesamte Rahmenkonzept
                                                                                             der Swiss GAAP FER basiert
                                                                                             auf dem Grundsatz der «true
                                                                                             and fair view». «True and
                                                                                             fair view» gilt implizit als Teil
                                                                                             einer guten Governance.

These 6:
                                                                                             häufig Rückstellungen gebildet. Nach
                                                                                             Swiss GAAP FER müssen diese aber so
                                                                                             angesetzt sein, dass sie keine stillen oder
                                                                                             willkürlichen Reserven enthalten. Sofern
NPO bilden Rückstellungen vermehrt entspre-                                                  dies der Fall ist, sollten sie im Sinne des
                                                                                             «true and fair view» aufgelöst werden.
chend dem Grundsatz der «true and fair view».
                                                                                             NPO streben in der Regel ein ausgegliche-
                                                                                             nes Jahresergebnis an. Man könnte also
                                                                                             vermuten, dass viele Organisationen ihr
                                                                                             Ergebnis über die Bildung oder die
Die Passivseite der Bilanz gliedert sich      keit ungewiss, aber schätzbar ist». Das        Auflösung von Rückstellungen zu glätten
gemäss FER 21/15 in Verbindlichkeiten,        Rahmenkonzept der Swiss GAAP FER               versuchen. Ergebnisse des KTI-For-
Fondskapital und Organisationskapital.        basiert auf dem Grundsatz einer «true and      schungsprojekts zeigen, dass dies keines-
Letzteres enthält jene Mittel, die der NPO    fair view». Dies schliesst die Bildung und     wegs die Regel ist: 43 Prozent der unter-
zur Erfüllung ihres Zweckes zur Verfü-        Auflösung stiller Willkürreserven aus. Das     suchten NPO weisen ein ausgeglichenes
gung stehen oder die sie aus ihrer operati-   Aktienrecht erlaubt zwar derartige             Jahresergebnis aus, und dies ist in der
ven Tätigkeit erwirtschaftet hat. Das         Willkürreserven (Art. 669 Abs.1 OR),           überwiegenden Mehrzahl der Fälle
Fondskapital setzt sich aus spezifisch        verfolgt aber in diesem Punkt keinen           unabhängig von der Höhe der Rückstel-
zweckgebundenen Mitteln zusammen              transparenten Ansatz. Alle zeitgemässen        lungen. Vielmehr resultieren die «Nuller-
und muss gesondert ausgewiesen werden.        Konzepte der Rechnungslegung bezwe-            gebnisse» zum einen aus dem Wesen der
Diese in der Regel von Dritten zur            cken, ein den tatsächlichen Verhältnissen      NPO, das eben nicht am Gewinn orientiert
Verfügung gestellten Mittel können nur        entsprechendes Bild der Vermögens-,            ist. Zum anderen wird FER-21-Anwendern
im Sinne des Verwendungszwecks                Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. An      im entsprechenden Standard nahegelegt,
eingesetzt werden.                            diesem Prinzip sollen sich auch NPO            in der Betriebsrechnung sämtliche
                                              orientieren. Indem der Swiss NPO-Code          Veränderungen des Fondskapitals und des
FER 21 enthält keine besonderen Vor-          auf die Swiss GAAP FER verweist, gilt          Organisationskapitals auszuweisen. Dies
schriften für den Ansatz von Rückstellun-     «true and fair view» implizit als Teil einer   hat automatisch ein ausgeglichenes
gen bei NPO; vielmehr kommt die               guten Governance.                              Jahresergebnis zur Folge. NPO, die nach
generelle Definition von Rückstellungen                                                      FER 21 Rechnung legen, haben also
nach Swiss GAAP FER 23 zur Anwen-             Die Praxis zeigt, dass die Rückstellungen      keinen Grund, Teile des Organisationska-
dung. Dieser definiert Rückstellungen «als    von NPO oft stille Reserven enthalten. Das     pitals (z.B. für Ersatzbeschaffungen,
eine auf einem Ereignis in der Vergangen-     Fondskapital enthält Mittel, deren             Jubiläen, Weiterbildung oder Wert-
heit begründete wahrscheinliche Ver-          Zweckbindung von Dritten vorgegeben            schwankungsreserven) unter den
pflichtung, deren Höhe und/oder Fällig-       wird. Aus freien Mitteln hingegen werden       Rückstellungen auszuweisen.

                                                                                                                              These 6   13
Eine detaillierte Darstellung der
Fundraising-Kosten macht die
Jahresrechnung von spenden­
generierenden NPO transparent
und vergleichbar.

These 7:                                                                                    im Sinne der Transparenz ist: Laut den
                                                                                            Ergebnissen des KTI-Forschungsprojekts
                                                                                            wenden 44 Prozent der Entwicklungshil-
Eine detaillierte Darstellung der Fund­raising-                                             feorganisationen und 27 Prozent der
                                                                                            Förderstiftungen das Umsatzkostenver-
Kosten macht die Jahresrechnung von                                                         fahren an. Sie gewähren ihren Anspruchs-
                                                                                            gruppen so Einblick, welche verfügbaren
spendengenerierenden NPO transparent und                                                    Mittel sie für welche Tätigkeitsbereiche
                                                                                            einsetzen. Vor allem NPO, die sich über
vergleichbar.                                                                               Spenden finanzieren, können ihre
                                                                                            Glaubwürdigkeit erheblich stärken, wenn
                                                                                            sie die Kosten der Mittelbeschaffung
                                                                                            (Fundraising) detailliert im Jahresab-
                                                                                            schluss darstellen. In diesem Punkt
Die Betriebsrechnung einer NPO ist das       ten- oder Gesamtkostenverfahren) nur           besteht noch Handlungsbedarf: Der
Pendant zur unternehmerischen Erfolgs-       schwer miteinander vergleichbar.               KTI-Erhebung zufolge weisen zwar
rechnung und dient der Ermittlung des                                                       35 Prozent der untersuchten NPO
Ergebnisses. Betriebsrechnungen nach         Für die Anwender von FER 21 gilt der           Fundraising-Kosten in der Jahresrech-
FER 21 sind allerdings noch zu wenig         Raster der kaufmännischen Erfolgsrech-         nung aus, aber nur 6 Prozent machen
miteinander vergleichbar, dies zeigt auch    nung, wie ihn FER 3 vorgibt. Grundsätz-        nähere Angaben dazu im Anhang.
die KTI-Untersuchung. Der Detaillierungs-    lich müssen Aufwand und Ertrag nach
grad der Darstellung weicht von Organisa-    dem Entstehungszeitpunkt periodenge-           Eine Untersuchung von PwC Deutschland
tion zu Organisation erheblich ab. Bei den   recht abgegrenzt werden. FER 21/3              belegt, dass den NPO bewusst wird, wie
untersuchten Förderstiftungen etwa liegt     gestattet es kleineren Organisationen aber     wichtig Transparenz im Hinblick auf die
die Streuung zwischen 7 und 111 ausge-       auch, Aufwand und Ertrag nach dem              Kosten der Mittelbeschaffung ist. Zeigen
wiesenen Positionen.                         Geldfluss auszuweisen, sofern sie dies im      lässt sich dies am Beispiel der Werbeauf-
                                             Anhang offenlegen. Die Option der              wendungen: Noch 2006 gewährten zwei
Die mangelnde Vergleichbarkeit ist in        Cash-basierten Erfassung haben NPO, die        Drittel der deutschen Organisationen
erster Linie auf die unterschiedlichen       nach aktienrechtlichen Vorschriften            keinen ausreichenden Einblick in ihre
Strukturen der Betriebsrechnung zurück-      Rechnung legen, nicht.                         Werbeaufwendungen. Seit 2007 finden
zuführen. Dies gilt nicht nur für die                                                       sich in den meisten Berichten detaillierte
Gegenüberstellung von Abschlüssen, die       FER 21 beinhaltet eine weitere Vorschrift,     Informationen dazu. Im Jahr 2010
nach FER 21 erstellt werden, mit solchen,    welche die Vergleichbarkeit der publizier-     informierten 48 von 60 Organisationen
die auf dem Obligationenrecht basieren.      ten Jahresergebnisse erschwert: In die         über die absolute Höhe ihrer Werbeauf-
Vielmehr sind Betriebsrechnungen nach        Betriebsrechnung sind Veränderungen            wendungen; 22 Organisationen nahmen
FER auch aufgrund verschiedener              des Fonds- und des Organisationskapitals       eine Aufgliederung der Werbeaufwendun-
Wahlrechte (beispielsweise Umsatzkos-        zu integrieren (vergleiche These 6). Positiv   gen vor.

14   These 7
These 8:                                                                                 Ein Leistungsbericht informiert
                                                                                         über die Effektivität und die
Eine offene Kommunikation verlangt einen                                                 Effizienz der eingesetzten
aussagekräftigen Leistungsbericht.                                                       Mittel. Er gibt den NPO die
                                                                                         Chance, transparent über ihre
                                                                                         Arbeit und deren Wirkung
                                                                                         zu informieren, und ist somit
Der Leistungsbericht ist nach Swiss GAAP     • Angaben zur Messung und Beurteilung       ein wichtiges Instrument
FER 21 Bestandteil des Jahresabschlusses       qualitativer Ziele;
von NPO. Er informiert über die Effektivi-                                               für die Kommunikation mit
                                             • die Darlegung der Hauptrisiken.
tät und die Effizienz der eingesetzten                                                   den Anspruchsgruppen.
Mittel (vergleiche These 3) und ist daher
                                             Ein umfassender Leistungsbericht, der
ein wichtiges Instrument für die Kommu-
                                             über die Mindestanforderungen nach          tionen hinzugezählt werden, welche die
nikation mit den Anspruchsgruppen. Er
                                             Swiss GAAP FER 21 hinausgeht, hilft         verlangten Angaben des Leistungsberichts
gibt den NPO die Chance, transparent
                                             Organisationen, mit transparenter           an verschiedenen Stellen des Geschäftsbe-
über ihre Arbeit und deren Wirkung zu
                                             Berichterstattung zusätzliches Vertrauen    richts ausweisen. Immerhin veröffentli-
informieren.
                                             zu schaffen. Als Best Practice ist ein      chen auch 41 Prozent der NPO, die FER
                                             Leistungsbericht zu sehen, der              nicht anwenden, auf freiwilliger Basis
FER 21 überlässt den Organisationen
                                                                                         einen Leistungsbericht.
einen grossen Handlungsspielraum bei
                                             • Angaben zur Governance enthält;
der inhaltlichen Ausgestaltung des
                                             • Einblick in die Ziele und die Strategie   Einen Leistungsbericht zu erstellen,
Leistungsberichts. Nur wenige Angaben
                                               der Organisation gewährt;                 empfiehlt sich allen NPO, unabhängig
müssen zwingend offengelegt werden.
                                                                                         davon, ob sie FER anwenden. Denn heute
Dazu gehören vor allem «die gesetzten        • aufzeigt, welche konkreten Tätigkeiten
                                                                                         gilt ein Leistungsbericht als notwendiges
Ziele und eine Beschreibung der erbrach-       die NPO im Berichtsjahr verfolgt und
                                                                                         Element einer offenen Kommunikation.
ten Leistungen in Bezug auf die gesetzten      welche Wirkung sie damit erzielt hat,
                                                                                         Das folgende Zitat der Zertifizierungs-
Ziele und die Verwendung der zur               wobei auch Misserfolge thematisiert
                                                                                         stelle ZEWO bringt auf den Punkt, worin
Verfügung stehenden Mittel» (FER               werden sollten;
                                                                                         der Sinn eines Leistungsberichts liegt: «Es
21/43e). Daneben enthält der Standard        • Bericht über durchgeführte Projekte,      wäre falsch, die Leistungsfähigkeit einer
eine Reihe von Empfehlungen. Gerade            Programme und Dienstleistungen            Hilfsorganisation auf den Anteil an
diese aber sind für die Adressaten der         erstattet und diese bewertet.             administrativem Aufwand zu reduzieren.
Berichterstattung meist von weitaus
                                                                                         […] Die Kennzahl sagt noch nichts aus
grösserem Interesse: FER 21/60 empfiehlt
                                             Die KTI-Untersuchung weist auf ein          über die Wirkung, die mit den eingesetz-
                                             Verbesserungspotenzial hin: 101 von 159     ten Mitteln erzielt wird. Es wird deshalb
• eine Beurteilung der Zufriedenheit der
                                             FER-Anwendern publizieren ihren             wichtig sein, die Leistungsberichte
  Leistungsempfänger;
                                             Leistungsbericht. Dies entspricht einem     weiterzuentwickeln und die erzielte
• eine Beschreibung der geplanten            Anteil von 64 Prozent. Die Quote erhöht     Wirkung zu messen.» (ZEWOforum
  Leistungen;                                sich auf 72 Prozent, wenn jene Organisa­    Nr. 4/2005)

                                                                                                                         These 8   15
Der neue Social Reporting
Standard ermöglicht es sozi-
                                These 9:
alen und anderen Non-Profit-    Ein Leitfaden zur wirkungsvollen Bericht­
Organisationen sowie Social     erstattung erleichtert NPO die Arbeit.
Entrepreneurs, ihr Wirken
standardisiert zu dokumentie-
ren.
                                Seit Sommer 2010 gibt es in Deutschland      • Vergleichbarkeit: Informationen sollten
                                den Berichtsstandard für Soziale Organi-       im Zeitablauf und mit denjenigen
                                sationen (Social Reporting Standard,           gleichartiger Organisationen vergleich-
                                SRS). Der Standard ist ein Gemeinschafts-      bar sein.
                                projekt verschiedener Organisationen         • Zuverlässigkeit: Die Berichterstattung
                                sowie der TU München und der Universi-         soll ein zutreffendes Bild der Lage
                                tät Hamburg, das PwC unterstützt hat           geben (Validität). Soweit Daten nicht
                                (germany.ashoka.org/srs,                       objektiv erfasst werden können, sind
                                www.pwc.de/de/srs).                            die getroffenen Annahmen offenzu­
                                                                               legen, um die Aussagen überprüfen zu
                                Der SRS ist ein Leitfaden für soziale und      können (Willkürfreiheit).
                                gemeinnützige Organisationen, der
                                                                             • Angemessenheit: Das gewählte
                                aufzeigt, wie Jahres- oder Rechenschafts-
                                                                               Verfahren soll die von der Erhebung
                                legungsberichte auf effizientem Wege
                                                                               betroffenen Personen nicht unnötig
                                erstellt werden. Er ist modular aufgebaut
                                                                               belasten, und der Nutzen der Erfassung
                                und bietet Anhaltspunkte dafür, welche
                                                                               soll grösser als ihre Kosten sein.
                                Kenngrössen für eine Steuerung sinnvoll
                                und notwendig sind. Damit erleichtert er
                                sozialen Organisationen, ihr internes        Der SRS berührt hier nicht die Rech-
                                Berichtswesen wirkungsvoll zu gestalten      nungslegung der Organisationen, sondern
                                und überflüssiges Sammeln von Daten zu       setzt auf der bereits etablierten Praxis der
                                vermeiden. Der Standard basiert auf vier     nicht-finanziellen Berichterstattung der
                                allgemeinen Grundsätzen:                     Tätigkeits- und Jahresberichte auf. Daher
                                                                             sind die Grundsätze nicht nur für deut-
                                • Relevanz und Vollständigkeit: Der          sche, sondern auch für Schweizer NPO
                                  Bericht soll alle relevanten Informatio-   empfehlenswert. Zwar hat sich die
                                  nen vollständig umfassen. Nur wenn         Berichterstattung in den letzten Jahren
                                  der Bericht alle relevanten Angaben        deutlich verbessert; doch in Befragungen,
                                  enthält, ist er vollständig.               die zur Entwicklung des SRS herangezo-
                                                                             gen wurden, gaben Stakeholder an, sie
                                                                             vermissten immer noch Vergleichbarkeit,
                                                                             Vollständigkeit sowie einheitliche
                                                                             Berichts- und Qualitätsstandards. Die
                                                                             konsequente Anwendung des SRS
                                                                             ermöglicht es gemeinnützigen und
                                                                             sozialen Organisationen, die Anforderun-
                                                                             gen der Stakeholder an ein hochwertiges
                                                                             Reporting zu erfüllen.

16   These 9
Die Revision eröffnet Chancen, die Professionalisierung voranzu-
treiben. Auch für NPO ist ein regelmässiger Austausch mit
der Revisionsstelle wertvoll. Neben ihrem Fachwissen verfügen
Wirtschaftsprüfer über Erfahrungen aus ähnlichen Projekten.

These 10:
Der Dialog mit der externen Revision gibt
Sicherheit nach innen und schafft Vertrauen
nach aussen.

Die Revisionspflicht ist nicht für alle NPO   Verantwortlichen des Finanzwesens und
gleich geregelt. Für Stiftungen gelten die    der internen Kontrolle, um buchhalteri-
Vorschriften des Aktienrechts und             sche Fragen zu klären und Prozesse zu
aufsichtsrechtliche Bestimmungen: Sie         optimieren. Des Weiteren ist der Aus-
unterliegen je nach Grösse der ordentli-      tausch für Fragen der Bewertung, der
chen oder der eingeschränkten Revision;       Gliederung der Jahresrechnung und der
auch die Möglichkeit des «Opting-out»         Offenlegung wichtig. Themen der
besteht. Vereine, die bestimmte Grössen-      Governance sollten im Dialog zwischen
kriterien erfüllen, müssen ihre Jahres-       den Leitungsorganen der NPO und der
rechnung ebenfalls von einer Revisions-       externen Revision erörtert werden.
stelle prüfen lassen. Kleinere Vereine sind
von der Pflicht zur Prüfung befreit,          Wünscht eine NPO ihre Rechnungslegung
schreiben aber nicht selten in den Statuten   anzupassen oder auf Swiss GAAP FER
eine Revision vor.                            umzustellen, ist es ratsam, die Revisions-
                                              stelle rechtzeitig einzubeziehen. Sie kann
Die Ergebnisse des KTI-Forschungspro-         wichtige Hinweise und Empfehlungen zu
jekts zeigen, dass bei den untersuchten       einer wirksamen Vorgehensweise liefern.
NPO die eingeschränkte Revision am            Neben ihrem Fachwissen verfügen
weitesten verbreitet ist: Von den 287         Wirtschaftsprüfer über Erfahrungen aus
ausgewerteten Revisionsberichten              ähnlichen Projekten, die sie in die
konnten 136 Testate der eingeschränkten       Beratung der NPO einbringen können. Die
und 102 der ordentlichen Revision             Konsultation der Prüfer schafft Sicherheit
zugeordnet werden.                            und erhöht zudem die Effizienz.

Die Revision ist indes mehr als eine          NPO nehmen eine Mittlerrolle zwischen
Verpflichtung zur externen Prüfung. Sie       Geldgebern und Leistungsempfängern
eröffnet Chancen, die Professionalisie-       ein. Im gesellschaftlichen Interesse muss
rung voranzutreiben. Nicht nur für            die Ausübung dieser Funktion überwacht
gewinnorientierte Unternehmen, sondern        werden. Das Prüfungstestat ist auch für
auch für Non-Profit-Organisationen ist ein    NPO ein Qualitätssiegel. Es schafft
regelmässiger Austausch mit der Revi­         Vertrauen bei den Anspruchsgruppen und
sionsstelle wertvoll. Der Wirtschaftsprüfer   stärkt die Glaubwürdigkeit der Organisa-
ist ein guter Ansprechpartner für die         tion.

                                                                            These 10   17
Anhang
Checkliste zu den              bzw. Kern FER entnehmen           In der Spalte J-NA-NM können      NM (nicht materiell)
Offenlegungsvorschriften       Sie der vollständigen Check-      die folgenden Kennzeichnun-       Da die betreffende Offenle-
gemäss Swiss GAAP FER          liste auf www.pwc.ch.             gen zu jedem Punkt der            gung nicht relevant ist, wurde
Diese Checkliste hilft Ihnen                                     Checkliste angebracht werden:     auf die Angabe verzichtet.
als Anwender von Swiss         Anwendung
                                                                 J (ja)
GAAP FER 21, die spezifi-      Die erste Spalte enthält die                                        Die Spalte REF am rechten
                                                                 Die Offenlegung erfolgte in
schen Offenlegungsvorschrif-   Referenzen zu den entspre-                                          Seitenrand kann für Verweise
                                                                 Übereinstimmung mit Swiss
ten für NPO zu erfüllen. Die   chenden Stellen in den Swiss                                        auf die entsprechenden Teile
                                                                 GAAP FER.
zusätzlich notwendigen         GAAP FER. Die Referenzie-                                           der Konzernrechnung bzw. des
Angaben für die Jahresrech-    rung ist wie folgt dargestellt:   NA (nicht anwendbar)              Einzelabschlusses verwendet
nung nach Swiss GAAP FER       Ziffer 3 in Swiss GAAP FER 21     Die Ziffer ist nicht anwendbar    werden.
                               wird als 21/3 bezeichnet.         für die vorliegende Jahresrech-
                                                                 nung.

 Swiss          Nr.    Vorschrift                                                                   J - NA - NM      REF
 GAAP FER
                       Hinweis: Non-Profit-Organisationen, die sich bei ihrer finanziellen
                       Berichterstattung und Rechnungslegung an Swiss GAAP FER 21
                       halten, sollten dies in der Jahresrechnung zum Ausdruck bringen.
                       Definition: Als grosse Non-Profit-Organisationen im Sinne der
                       Swiss GAAP FER 21 gelten Organisationen, wenn sie an zwei
                       aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der nachfolgenden
                       Grössen erreichen:
                       • Bilanzsumme zwei Millionen Franken
                       • Erlöse aus öffentlichem Beschaffen von unentgeltlichen
                           Zuwendungen (Spenden, Legate) und zweckbestimmte
                           Gelder der öffentlichen Hand (öffentliche Beiträge) insgesamt
                           eine Million Franken
                       • bezahlte Arbeitnehmer für zehn Vollzeitstellen im Durch-
                           schnitt des Geschäftsjahres
 21/3             1    Aufwand und Ertrag sind grundsätzlich nach dem Entstehungs-
                       zeitpunkt periodengerecht abgegrenzt.
                       Kleine Organisationen können den Aufwand und Ertrag auch
                       nach dem Geldfluss erfassen. Sie haben dies im Anhang offen-
                       gelegt.
 21/5             2    Abweichungen vom Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung,
                       Offenlegung und Bewertung sind:
                       (a) im Einzelabschluss im Anhang dargelegt
                       (b) im konsolidierten Abschluss zusätzlich quantifiziert
 21/6             3    Das Bruttoprinzip gilt auch für organisatorisch ausgegliederte
                       Projekte. Die jeweiligen Aufwendungen und Erträge sind brutto in
                       der Betriebsrechnung oder im Anhang dargestellt.
 21/8             4    Im Einzelabschluss und im konsolidierten Abschluss sind neben
                       den Zahlen des Berichtsjahrs auch die Zahlen des Vorjahrs
                       angeführt.
 21/9             5    Die angewandten Bewertungsgrundlagen und Bewertungsgrund­
                       sätze für die Einzelpositionen der Jahresrechnung sind im
                       Anhang offengelegt.
 21/45            6    Die von der Vollkonsolidierung ausgeschlossenen Organisationen
                       sind im Anhang genannt, und ihr Ausschluss ist begründet.

18   Anhang
Swiss             Nr.   Vorschrift                                                        J - NA - NM   REF
GAAP FER
21/13              1    Die Jahresrechnung umfasst folgende sechs Bestandteile:
                        (a) Bilanz
                        (b) Betriebsrechnung
                        (c) Geldflussrechnung
                        (d) Rechnung über die Veränderung des Kapitals
                            (inklusive Fonds und Rückstellungen)
                        (e) Anhang
                        (f) Leistungsbericht
21/14,             2    Für die Gliederung der Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrech-
21/22,                  nung und des Anhangs gelten die Fachempfehlungen, wobei die
21/28,                  Bezeichnungen dem Zweck und den Tätigkeiten der gemeinnützi-
21/35                   gen, sozialen Non-Profit-Organisation angepasst werden können,
                        wenn die Bezeichnungen gemäss Swiss GAAP FER dem Wesen
                        der gemeinnützigen, sozialen Non-Profit-Organisation nicht ge-
                        recht werden.
21/48,                  Hinweis: Es gelten insbesondere die Fachempfehlungen Swiss
21/53                   GAAP FER 3 (Darstellung und Gliederung) und Swiss GAAP FER 4
                        (Geldflussrechnung).
I        Bilanz
21/15,             1    Die Passiven gliedern sich in:
21/49                   •   Fremdkapital, das sich unterscheidet in
                            (a) kurzfristige Verbindlichkeiten
                            (b) langfristige Verbindlichkeiten
                            (c) Rechnungsabgrenzungen
                            (d) Rückstellungen
                        • Fondskapital, das sich unterteilt in
                            (e) Erlösfonds
                            (f) Stiftungsfonds
                        • Organisationskapital, bestehend aus
                            (g) einbezahltem Kapital
                            (h) erarbeitetem freiem Kapital
                            (i) Jahresergebnis
21/16,             2    Zweckgebundene Fonds und freie Fonds sind gesondert
21/50                   ausgewiesen.
21/17,             3    Zuwendungen mit einschränkender Zweckbindung (zweckgebun-
21/51                   dene Fonds) sind gesondert unter der Position Fondskapital
                        ausgewiesen.
                        Stiftungsfonds sind gewidmete Mittel mit eigenem Reglement
                        ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind eine Sonderform
                        zweckgebundener Fonds und gesondert ausgewiesen.

21/18              4    Zuwendungen mit einschränkender Zweckbindung in Form von
                        unveräusserbaren Sach- oder Finanzanlagen sind im Anlagever-
                        mögen gesondert als zweckgebunden ausgewiesen.
21/19              5    Die Mittel ohne Verfügungseinschränkung durch Dritte (freie
                        Fonds) sind als Position des Organisationskapitals ausgewiesen.

                                                                                                         Anhang   19
III      Betriebsrechnung
 Swiss           Nr.   Vorschrift                                                       J - NA - NM   REF
 GAAP FER
 21/23            1    Die Betriebsrechnung unterscheidet mindestens zwischen
                       zweckgebundenen und freien Fonds.
 21/24            2    In der Betriebsrechnung sind die Veränderungen der zweckge-
                       bundenen Fonds gesondert und brutto ausgewiesen.
 21/54                 Das Fondsergebnis besteht aus dem Ertrag und dem Aufwand
                       für Fonds mit einschränkender Zweckbindung.
 21/25            3    Spendensammelaktionen sind in der laufenden Rechnung brutto
                       erfasst, auch wenn diese organisatorisch ausgegliedert werden.
 21/26            4    Der administrative Aufwand ist unabhängig von der gewählten
                       Form der Betriebsrechnung (Umsatzkosten- oder Gesamtkosten-
                       verfahren) gesondert ausgewiesen.
                       Hinweis: In der Darstellung der Betriebsrechnung gemäss dem
                       Umsatzkostenverfahren orientiert sich die Gliederung für
                       Kosten der Leistungserbringung an den Zielen der Organisation
                       und kann nach Stellen, Projekten (Segmenten), Aufgaben,
                       Zwecken usw. erfolgen.
 III      Geldflussrechnung
 21/27            1    Grosse Organisationen haben eine Geldflussrechnung zu
                       erstellen.
 21/29            2    Eine Geldflussrechnung hat folgende Bereiche:
                       (a) Geldfluss aus Betriebstätigkeit
                       (b) Geldfluss aus Investitionstätigkeit
                       (c) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
 21/56            3    Der Geldfluss aus den Tätigkeiten kann unterteilt werden in
                       Geldfluss aus erbrachten Leistungen (Dienste) und aus Geld­
                       sammelaktionen.
 IV       Rechnung über die Veränderung des Kapitals
 21/30            1    Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals stellt die
                       Zuweisungen, Verwendungen und Bestände der Mittel je aus
                       Eigenfinanzierung (Organisationskapital) und aus dem Fonds­
                       kapital dar.
 21/31            2    Die Veränderungen sind einzeln ausgewiesen für:
                       (a) einzelne passive Bilanzpositionen der Fonds mit einschrän-
                           kender Zweckbindung
                       (b) einbezahltes Organisationskapital
                       (c) erarbeitetes Organisationskapital
                       Die Zweckbestimmung ist angegeben.
                       Anmerkungen:
                       • Veränderung = Anfangsbestand plus Zugang minus Abgang
                          = Endbestand
                       • gleichartige Positionen können zu Gruppen zusammen­
                          gefasst werden
 21/32            3    Transfers zwischen den Fonds sind einzeln ausgewiesen.
                       Die Gründe dieser Transfers sind im Anhang offengelegt.

20     Anhang
V       Anhang
Swiss            Nr.   Vorschrift                                                          J - NA - NM   REF
GAAP FER
21/34,            1    Der Anhang enthält Folgendes:
21/9                   (a) angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
                       (b) Erläuterungen der Positionen der Bilanz
                       (c) Betriebsrechnung
                       (d) Geldflussrechnung
                       (e) Rechnung über die Veränderung des Kapitals
                       (f) weitere Offenlegungen
21/36             2    Entschädigungen an Mitglieder der leitenden Organe sind im
                       Anhang offengelegt.
21/37             3    Folgende Angaben sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert
                       offengelegt:
                       •   bei den flüssigen Mitteln und Wertschriften:
                           (a) Betrag für Wertschriften (zu Marktwerten bewertet)
                       •   bei den Forderungen:
                           (b) Forderungen gegenüber Gemeinwesen
                           (c) Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen/
                               Personen/Projekten/Institutionen
                       •   bei der aktiven Rechnungsabgrenzung:
                           (d) Auslagen für Projekte im neuen Rechnungsjahr
                       •   bei Finanzanlagen, Finanzanlagen Fonds:
                           (e) Wertschriften (zu Marktwerten bewertet)
                           (f) Forderungen gegenüber nahestehenden Organisationen/
                               Personen/Projekten/Institutionen
                       •   bei den Verbindlichkeiten:
                           (g) aus Projekten
                           (h) gegenüber Gemeinwesen
                       •   bei den sonstigen Verbindlichkeiten:
                           (i) Defizitbeiträge
                           (j) aus Eigenversicherung für Sachschäden
                           (k) aus eigenen Projekten gegenüber Dritten
                       •   bei den Rückstellungen:
                           (l) die Veränderungen der Rückstellungen mit Angabe des
                               Zweckes
                       •   beim Organisationskapital:
                           (m) Ausweis des einbezahlten Kapitals, d.h. Stiftungskapital,
                               Genossenschaftskapital, Betriebskapital
                           (n) Angaben zu den Gebern des Organisationskapitals
                           (o) gebundenes Kapital: statutarische und gesetzliche
                               Reserven, definierte Verwendungszwecke für Mittel
                           (p) freies Kapital: Betriebsreserven, Ausgleichsreserven,
                               Reserven aus unverteilten Sammelmitteln, freie Fonds,
                               allgemeine Reserven
                           (q) Eventualverbindlichkeiten
                       Weitere aufgrund von Gesetzen offenzulegende Angaben

                                                                                                          Anhang   21
Swiss        Nr.   Vorschrift                                                          J - NA - NM   REF
 GAAP FER
 21/38         4    Folgende Angaben sind im Anhang offengelegt, sofern sie nicht
                    in der Betriebsrechnung enthalten sind:
                    • der Aufwand für Fundraising
                    • wenn das Umsatzkostenverfahren gewählt wird, sind im
                        An­hang die Kosten für die Leistungserbringung (direkter
                        Projekt­aufwand und administrativer Projektaufwand) offenge-
                        legt, je unterteilt in:
                        (a) Personalaufwand
                        (b) Reise- und Repräsentations-Aufwand
                        (c) Sachaufwand
                        (d) Unterhaltskosten
                        (e) Sammelaufwand/Fundraising-Aufwand
                        (f) Abschreibungen
 21/39         5    Unentgeltliche Leistungen sind im Anhang offengelegt.
 21/57         6    Offengelegt sind der Umfang wesentlicher Leistungen und
                    Ge­genleistungen, die gegenüber Dritten oder von Dritten
                    erbracht worden sind, denen kein Mittelfluss zugrunde lag
                    und die daher buchhalterisch nicht erfasst werden konnten.
                    Offengelegt sind insbesondere Vorzugs- oder Gratisleistun-
                    gen wie Freiwilligenarbeit (in Tagen oder Stunden), Sach- und
                    Material­spenden (zu Verkehrswerten) sowie Sonderrabatte und
                    andere Ver­günstigungen (unentgeltliche Dienstleistungen bei
                    Warenkäufen).
                    Waren oder Dienstleistungen (Freiwilligenarbeit, Transportkosten,
                    Telekommunikationskosten und andere), die ganz oder teil-
                    weise unentgeltlich geleistet werden, sind mit einem zwischen
                    unabhän­gigen Parteien üblicherweise geforderten Preis offenge-
                    legt (Schätzwert).
                    Können Waren oder Dienstleistungen nur mit unverhältnismässig
                    grossem Aufwand bewertet werden oder beruht eine Wertzuwei­
                    sung nur auf sehr unsicheren Annahmen, so ist der Umfang der
                    Waren und der Dienstleistungen statistisch offengelegt (z.B. Zahl
                    der erhaltenen Gegenstände oder Umfang der Freiwilli­genarbeit).
 21/40         7    Sämtliche wesentlichen Verpflichtungen betreffend Projekte soll­
                    ten offengelegt werden, falls sie nicht in der Bilanz ausgewiesen
                    werden.
                    Bei konsolidierten Projekten sind Ertrag, Aufwand sowie betrof­
                    fene Fonds im Anhang offengelegt.
 21/41         8    Transaktionen mit nahestehenden, rechtlich selbständigen
                    Organisationen, Unternehmen, Personen und Projekten sind
                    offengelegt.
                    Hinweis: Es gilt insbesondere die Fachempfehlung Swiss
 21/58
                    GAAP FER 15 (Transaktionen mit nahestehenden Personen).

22   Anhang
VI      Leistungsbericht
Swiss          Nr.   Vorschrift                                                             J - NA - NM   REF
GAAP FER
21/42           1    Der Leistungsbericht gibt in angemessener Weise über die Leis-
                     tungsfähigkeit (Effektivität) und die Wirtschaftlichkeit (Effizienz)
                     der gemeinnützigen, sozialen Non-Profit-Organisation Auskunft.
21/59b               Hinweis: Die Angaben im Leistungsbericht unterliegen nicht der
                     ordentlichen Prüfpflicht der Revisionsstelle; deshalb enthält der
                     Bericht der Revisionsstelle einen entsprechenden eindeutigen
                     Hinweis.
21/43           2    Der Leistungsbericht legt zwingend offen:
                     (a) den Zweck der Organisation
                     (b) die leitenden Organe und ihre Amtszeit
                     (c) die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen
                     (d) die Verbindungen zu nahestehenden Organisationen,
                         sofern diese Angaben nicht im Anhang enthalten sind
                     (e) die gesetzten Ziele sowie eine Beschreibung der erbrachten
                         Leistungen in Bezug auf die gesetzten Ziele und die Verwen-
                         dung der zur Verfügung stehenden Mittel
21/60           3    Ausserdem sind im Leistungsbericht Angaben zu folgenden
                     Themen empfehlenswert:
                     (a) eine Beurteilung der Zufriedenheit der Leistungsempfänger
                         bzw. Begünstigten
                     (b) eine Beschreibung der geplanten Leistungen
                     (c) Angaben darüber, wie das Erreichen qualitativer Ziele
                         gemessen und beurteilt werden kann
                     (d) aussagekräftige Kennzahlen für die Erreichung der gesetzten
                         Ziele; diese sind, falls möglich, im Mehrjahresvergleich zu ver-
                         anschaulichen
                     (e) die Hauptrisiken, denen die Organisation gemäss Einschät-
                         zung der leitenden Organe ausgesetzt ist, sowie allfällige
                         Systeme, um diese zu kontrollieren

                                                                                                           Anhang   23
Haben Sie Fragen oder
Anregungen zum Thema?

         Wir sind gerne für Sie da.

         Norbert Kühnis
         Partner Wirtschaftsprüfung
         PwC Luzern
         Telefon +41 58 792 63 63
         norbert.kuehnis@ch.pwc.com

         Dominique Perron
         Partner Wirtschaftsprüfung
         PwC Genf
         Telefon +41 58 792 94 48
         dominique.perron@ch.pwc.com

         Claudia Andri Krensler
         Senior Manager Wirtschaftsprüfung
         PwC St. Gallen
         Telefon +41 58 792 72 46
         claudia.andri.krensler@ch.pwc.com

         Hans Peter Linder
         Senior Manager Wirtschaftsprüfung
         PwC Bern
         Telefon +41 58 792 79 30
         hans.peter.linder@ch.pwc.com

         Reto Tognina
         Senior Manager Wirtschaftsprüfung
         PwC Zürich
         Telefon +41 58 792 26 19
         reto.tognina@ch.pwc.com

         Alexandre Stotz
         Partner Wirtschaftsprüfung
         PwC Basel
         Telefon +41 58 792 53 80
         alexandre.stotz@ch.pwc.com

                                             www.pwc.ch/npo
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