TSG-Corona-Sicherheitsstandards - Regeln und Ablauf eines Indoor-Trainings - TSG Bergedorf

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TSG-Corona-Sicherheitsstandards - Regeln und Ablauf eines Indoor-Trainings - TSG Bergedorf
TSG-Corona-Sicherheitsstandards

             TSG-Corona-
Sicherheitsstandards

                                        Regeln und Ablauf

                           eines Indoor-Trainings
                                                 Vereinseigene Anlage

                                                TSG Kissland Wentorf

                                                        Stand: 20.07.2020

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                                    Stand: 20.07.2020
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TSG-Corona-Sicherheitsstandards

                                     Vorwort

Liebe TSGer*innen,
in den nächsten Tagen brechen neue Zeiten für die sportliche Betätigung in den
Sportvereinen in Deutschland an. Die Corona-Pandemie bestimmt unser Leben seit
Mitte März 2020 und wird es auch noch unabsehbare Zeit länger tun. Wir müssen uns
hierauf einstellen und hiermit leben. Dies wird vorerst auch den Sport betreffen,
welcher im Laufe des Monats Mai 2020, vorerst nur im Freien an der frischen Luft
möglich sein wird. Aber auch dies nur unter bestimmten Auflagen und größtenteils
anders als wir es bisher kannten. Hierfür wurden die nachfolgenden TSG-Corona-
Sicherheitsstandards aufgestellt.

Dem Sport kann bei der Bekämpfung und dem Umgang mit der Corona-Pandemie
eine tragende Rolle zukommen. Werte, wie Disziplin und Regeln einhalten, die
Sportlern nicht unbekannt sind, werden in der nächsten Zeit mehr denn je gefragt sein.
Und dies nicht nur im Sport, sondern im alltäglichen Leben; im Beruf, in der Schule
und im Alltag. SPORTDEUTSCHLAND, wie der Deutsche Olympische Sportbund
(DOSB) immer sagt, mit seinen mehr als 27 Millionen Mitgliedern in über 90.000
Sportvereinen, ist die größte und einzige Personenorganisation in unserem Lande,
welche einer Vielzahl von Menschen aller Altersklassen über den Sport die jetzt so
wichtige Disziplin und die Abstandsregeln vermitteln kann, welche zu jeder Zeit im
täglichen Leben angewendet werden sollten, damit wir zu einer gewissen Normalität
zurückkehren können und nicht Gefahr laufen einen erneuten „Lockdown“ zu erleben.

Der Vorstand der TSG Bergedorf hat sich mit seinen ehren- und hauptamtlichen
Mitarbeitern, seit Schließung aller Sportstätten Mitte März 2020, intensiv mit
alternativen Angeboten auseinander gesetzt und Ihnen diese über unsere Homepage
präsentiert. Umso mehr freuen wir uns nun den Weg hin zu einer Normalität
gemeinsam mit Ihnen zu gehen. Wir sind stolz auf all unsere Mitglieder, welche sich
bisher in überwältigender Anzahl solidarisch mit der TSG erklärt haben. Wir sind uns
sicher, dass alle TSGer*innen den Weg mit uns gemeinsam gehen werden und
wünschen Ihnen bei den künftigen sportlichen Aktivitäten in der TSG viel Spaß und
Freude und vor allem Gesundheit.
Ihr
Vorsitzender der TSG Bergedorf

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TSG-Corona-Sicherheitsstandards

Regeln und Ablauf eines Indoor-Trainings

  1. Allgemein
     a. Sollte jemand Symptome der Erkrankung zeigen, darf die Person nicht
           zum Training erscheinen.
     b. Für       jede    Sportstätte     werden       nach      Notwendigkeit       Laufwege
           (Einbahnstraßensystem nach Bedarf und Notwendigkeit) festgelegt, welche
           die Einhaltung der folgenden Richtlinien gewährleisten.
     c. Ein- und Ausgangstüren bis auf weiteres bleiben verschlossen und werden
           erst zum Start/Ende von Kursen und Trainingseinheiten geöffnet.
     d. Die      Trainingsgruppengröße       richtet    sich     nach       den   behördlichen
           Verfügungen und nach den Empfehlungen von Sportverbänden max. 10
           Personen plus benötigte Trainerzahl (20 qm pro Person). Wenn es dort
           Veränderungen gibt, werden die Verantwortlichen sofort informiert.
     e. Hygienerichtlinien sind einzuhalten.
           i.    1,5 m Abstand (wo nicht umsetzbar besteht Maskenpflicht)
          ii.    Hust- und Niesetikette
          iii.   Desinfektion vor dem Beginn an entsprechender Station beim
                 Betreten des Gebäudes oder der Anlage
          iv.    Regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren (min. 20 Sek. mit
                 Handseife und wenn möglich Warmwasser)
          v.     Gemeinsam genutzte Sportgeräte werden mehrfach gereinigt
     f.    Die Umkleideräume und Duschräume dürfen unter Abstandregeln genutzt
           werden. Die Toiletten sind nur von einer Person zurzeit zu nutzen.
     g. Die Gebäude werden nach den einzelnen Nutzungen oder nach Bedarf
           gelüftet.
     h. Die      verantwortlichen   Personen       sorgen      für   das     Bereitstellen   von
           ausreichend Desinfektionsmittel.
     i.    Eine Teilnahme an Kursen ist ausschließlich nach vorheriger Online-
           Anmeldung möglich. Die Plätze je Angebot sind begrenzt.
     j.   Die Nachvollziehbarkeit der Teilnahme ist zu gewährleisten.
           i.    Die     Online-Anmeldung        bei      Kursen           gewährleistet     die
                 Nachvollziehbarkeit.

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     k. Die           Nachvollziehbarkeit                der                Teilnahme          von
          Trainingsgruppen/Sportabteilungstraining             ist     durch        die   gestellte
          Anwesenheitsliste zu gewährleisten. = wie 1k Die Kontaktdaten (Name,
          Wohnanschrift und Telefonnummer) aller Nutzerinnen und Nutzer sind zu
          dokumentieren.
          i.    Die Anwesenheitslisten müssen spätestens am Folgetag als PDF an
                anke_biller-danat@tsg-bergedorf.de gesendet werden.
          ii.   Wer dies nicht kann, reicht diese einmal wöchentlich im Sportforum
                z.H. Frau Biller-Danat ein.
     l.   Ausgehängte Regeln sind unbedingt einzuhalten!

  2. Erscheinen am Trainingsort
     a. Beim Betreten des Gebäudes/der Halle muss eine Mund-Nasen-
          Bedeckung getragen werden. Diese darf erst mit Beginn des Sports nach
          Maßgabe des Trainers/einer verantwortlichen Person abgenommen
          werden.
     b. Der Zutritt zu den Sporthallen erfolgt nacheinander, ohne Ansammlungen
          und Warteschlangen vor den Eingängen und unter Einhaltung des
          Mindestabstands von 1,5 Metern zueinander.
     c. Die Halle ist erst nach Beginn der Nutzungszeit zu betreten und vor Ende
          der   Nutzungszeit    zu     verlassen,    damit           sich     die   verschiedenen
          Trainingsgruppen möglichst nicht in der Halle begegnen.
     d. Bereits fertig umgezogen – Umkleidekabinen sind nur begrenzt verfügbar
     e. Begleitpersonen, die z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen
          notwendig sind, haben während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-
          Schutz zu tragen.

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  3. Durchführung des Trainings
     a. Die Kleingruppen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport
          ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive
          Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei besonders
          atmungsaktiven       Sportarten     (bspw.          Cardio)    wird   dennoch    ein
          entsprechender Abstand empfohlen.
     b. Mehrere Kleingruppen mit max. 10 Personen und 1 Trainer sind möglich (je
          nach Größe der Trainingsstätte/-halle), sofern ausreichend Abstand
          zwischen diesen gewährleistet werden kann.
     c. Es müssen eigene Getränke sowie Handtücher mitgebracht werden.
     d. Die Nutzung der mobilen Großsportgeräte (wie z.B. Barren und Turnkästen)
          in den Sporthallen kann nur erfolgen, wenn sie sachgerecht durch den
          Nutzer gereinigt werden.
     e. Kleingeräte und Weichbodenmatten (sofern kein ausreichend großes
          Handtuch, welches die Matte bedeckt, verwendet wird) sowie Trainings-und
          Spielmaterialien sind vor und nach jeder Übungseinheit durch die Nutzer
          sachgerecht selbst zu reinigen. Dies muss im Rahmen der eigenen
          Nutzungszeit    erfolgen     und    bis   zum         Beginn    der   nachfolgenden
          Übungseinheit abgeschlossen sein. Nach Möglichkeit sollten eigene,
          personenbezogene Geräte und Materialien genutzt werden. Gegenstände
          sollten nicht von Hand zu Hand gegeben werden (bspw. kein Zirkeltraining,
          bei   dem      die    Sporttreibenden          in     kurzen     Abständen,     ohne
          Reinigungsmöglichkeit der Gegenstände, Trainingsstationen belegen).
     f.   Die Räumlichkeiten sind vor und nach dem Training zu lüften. Sofern
          technisch möglich, dürfen ausnahmsweise die Fluchttüren zur Lüftung
          genutzt werden.

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  4. Ende des Trainings/ Übergang zum nächsten Training
      a. Zwischen zwei Trainingseinheiten mit verschieden Trainingsgruppen ist
         eine Karenzzeit einzuplanen. 15 min sogenannte Zeit-Slots einrichten.
      b. Es muss gewährleistet sein, dass die verschiedenen Gruppen nicht in
         Kontakt geraten!
      c. Die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder andere
         Gegenstände, die durch die Nutzer häufig berührt werden sind mehrmals
         täglich zu reinigen.

   5. Für die Einhaltung dieser Regeln ist grundsätzlich der eingewiesene
      Abteilungsleiter, Trainer oder Übungsleiter verantwortlich.
      a. Daher empfehlen wir immer eine zweite eingewiesene Aufsichtsperson vor
         Ort zu haben, welche den Zutritt bzw. Probleme regelt.
      b. Die Abteilungsleiter kontrollieren oder sorgen für eine tägliche Kontrolle
         unter Ihrer Verantwortung für das Vorhandensein der Aushänge und von
         den entsprechenden Materialien.
      c. Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass vor den jeweiligen
         Übungseinheiten ausreichend Handdesinfektionsmittel für die anwesenden
         Sportler/innen bereitgestellt und beim Betreten und Verlassen der
         Sporthallen genutzt wird.

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  6. Ergänzung Kissland Indoor
     a. Eine Teilnahme an Angeboten ist ausschließlich nach vorheriger Online-
               Anmeldung möglich. Die Plätze je Angebot sind begrenzt.
     b. Beim Betreten der Anlage muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
               werden. Diese darf erst mit Beginn des Sports abgenommen werden. =2a
     c. Ein geregeltes Training mit Trainer ist nur in einer Gruppengröße von
               maximal 10 Personen zulässig.
  d. Die Wegeführung auf der Anlage ist im Einbahnstraßen-System wie folgt
     organisiert:
  e. d.1. Sporthalle:
               i.       Das Betreten des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang Kissland
               ii.      Das Verlassen der Anlage und des Gebäudes erfolgt über den
                        Seitenausgang (Notausgang) der Sporthalle und anschließend über
                        das Wegesystem des Beachfeldes
     d.2. Gymnastikhalle:
          i.         Das Betreten des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang Kissland
      ii.            Das Verlassen der Anlage und des Gebäudes erfolgt über den
                     Seitenausgang (Notausgang) der Gymnastikhalle und anschließend über
                     das Wegesystem des Beachfeldes
     d.3. Mehrzweckraum 1.OG:
          i.         Das Betreten des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang kissland
      iii.           Das Verlassen der Anlage und des Gebäudes erfolgt über den
                     Seitenausgang (Stahltreppe) des Mehrzweckraumes und anschließend
                     über das Wegesystem des Beachfeldes.
     d.4. Bewegungslandschaft:
          i.         Das Betreten des Raums erfolgt über den Vordereingang.
      ii.            Verlassen wird der Raum (je nach paralleler Nutzung) über den
                     Seitenausgang in die Sport- oder die Gymnastikhalle.
     f.        Es darf wieder mit Kontakt trainiert werden! (Siehe 3.a)
     g. Auf der gesamten Anlage gilt das Abstandsgebot. Auch in den Pausen.
               Die Sportflächen sind mit entsprechenden Markierungen je TN versehen.
               Die Wegeführung weißt entsprechende Abstandsmarkierungen auf. Die
               Ablageorte der Sporttaschen sind entsprechend zu positionieren. Auf

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          Begrüßungen mit Kontakt und Unterhaltungen auf den Fluren Handshake
          muss demzufolge verzichtet werden.
     h. Bitte betreten Sie die Anlage bereits umgezogen, d.h. mit Sportkleidung
     i.   Die Nutzung der Umkleideräume ist gestattet, jedoch sind diese nur
          begrenzt verfügbar. In den Umkleiden im Erdgeschoss darf sich nur
          eine Person zurzeit aufhalten. In den Umkleiden im 1. OG dürfen sich
          bis zu zwei Personen zeitgleich umziehen.
     j.   Die Duschräume dürfen unter Abstandregeln genutzt werden.
     k. Die Toilettenräume sind geöffnet und nur von einer Person zurzeit zu
          betreten. Bitte beachten Sie die Hygieneregeln, wie Händewaschen und
          Desinfizieren mithilfe der zur Verfügung gestellten Mittel. Auch beim
          Toilettengang sind die Abstandsregelungen einzuhalten.
     l.   Auch wenn es der Geselligkeit abträglich ist - bitte verweilen Sie möglichst
          nicht länger als für Ihre sportliche Betätigung erforderlich auf der Anlage.
          Das übliche Kaffeetrinken o.ä. Geselligkeiten müssen entfallen.
     m. Ergänzung Kinderturnen: Die Kinderturnangebote des Kisslandes finden
          aktuell ausschließlich in Begleitung eines Elternteils statt (je Kind ein
          Elternteil als Begleitperson). Geschwisterkinder sind als Einzelperson zu
          werten und zu begleiten. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 10 Personen
          beschränkt. Eine Abstellgelegenheit für Kinderwagen ist aktuell nicht
          gegeben. Gemeinsames Singen ist nicht erlaubt.
     n. Ergänzung Kursangebote: Es müssen eigene Handtücher/Matten als
          Unterlage mitgebracht werden.
     o. für Ferienfreizeiten gilt: Eine feste Gruppe bis 15 Personen darf ohne
          Abstand    mit   Hygienekonzept     zusammen      Sport   treiben,   Essen,
          Waschräume nutzen, etc.

     Bei Zuwiderhandlung kann und muss der Trainer oder Übungsleiter ein
     Hausverbot aussprechen.

     Anlagen
     Regeln: DTB Indoor, Cheerleading, Boxen

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                                  Stand: 20.07.2020
Stand 22.04.2020

Übergangsregeln für das (Indoor-) Training im Vereins-Fitnessstudio/Trai-
ningscenter für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Beim Vereinstrainingscenter/Fitnessstudio handelt es sich schwerpunktmäßig um Kraft- und
Ausdauertrainings zur Verbesserung (mindestens Erhaltung) der Fitnessfaktoren wie Aus-
dauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit. Dazu werden stationäre Fitnessgeräte verwen-
det.
Wir unterscheiden zwischen:
    • Gruppentraining im Kursbereich
    • Individuelles Training auf der Trainingsfläche

Zielgruppe sind Erwachsene bis ungefähr Mitte/Ende 70 Jahre (hier ist nicht das Alter be-
stimmend, sondern der Fitnesslevel (Leistungsfähigkeit). Darüber hinaus gelten die Regeln
aber auch für Menschen über 70 Jahre.

Unter Berücksichtigung der zehn Leitplanken des DOSB gelten für das Training im Vereins-
Fitnessstudio folgende Empfehlungen:
1. Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Über-
tragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist
der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Ver-
meidung von Warteschlangen erfolgen.*

•   Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum
    hinein ventiliert wird, sind mindestens 2,00-4,00 m Abstand zu allen anderen Personen
    einzuhalten.
•   Je nach Gegebenheiten bzw. Sportstätte wird empfohlen, pro 20 – 40 qm nicht mehr als
    eine Person zuzulassen.
•   Abstand der stationären Geräte ggf. vergrößern.
•   Das Training in einem Zirkel wird empfohlen, um “Warteschlangen” an den Geräten zu
    vermeiden. Die Hygienebestimmungen (Handtuch unterlegen und desinfizieren der Griffe
    nach jedem Gebrauch) von den Teilnehmenden müssen dabei strikt eingehalten werden.
•   Gruppentraining: Bei Gruppenwechsel genügend Zeit einplanen, sodass sich die Grup-
    pen nicht treffen.

2. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in
den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.*

•   Verzicht auf Partnerübungen und Körperkontakt in der Gruppe.
•   Kein Helfen und Sichern durch Trainer*innen und Mittrainierende.

*Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020                                           1
3. Freiluftaktivitäten präferieren
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Frei-
luftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch
den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen
Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.*

•   Vorzugsweise sollten die Trainings, wenn möglich weiterhin Outdoor durchgeführt wer-
    den.
•   Trainingszirkel, Cycling Bikes, u. ä. können im Außengelände aufgebaut werden unter
    Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln.
•   Kein Ausdauertraining in geschlossenen Räumen.

4. Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen
sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene-
und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent einge-
halten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.*

•   Waschgelegenheit und Seife bereitstellen, um Händewaschen vor und nach dem Trai-
    ning zu gewährleisten.
•   Das Duschen ist untersagt.
•   Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) an der Trainingsfläche bereitstellen.
•   Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird empfohlen (nicht bei hohen aeroben Belastun-
    gen, da bei einer Durchfeuchtung der Mund-Nasenschutz seine Wirkung verliert).
•   Eigene Matte mitbringen, alternativ ein großes Badetuch mitbringen und über die Matte
    legen.
•   Auf die Nutzung von Kleingeräten verzichten und nur mit dem eigenen Körpergewicht
    trainieren.
•   Stationäre Geräte werden vor und nach Gebrauch durch die trainierende Person desinfi-
    ziert, Handtücher werden bei Nutzung untergelegt, um Körperkontakt zu vermeiden.
•   Auf Freihanteltraining wird verzichtet.
•   Zusätzliche Hygienemaßnahmen: mehrfachverwendbare medizinische Desinfektionstü-
    cher bereitstellen sowie ausreichend Desinfektionsmittel (s.o.) zur Reinigung von Matten
    oder Kleingeräten zur Verfügung stellen.
•   In den Toiletten ausreichend Seife, Desinfektionsmittel (s.o.) und Einweg-Handtücher zur
    Verfügung stellen.

5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt.
Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschafts-
räume.*

•   In Sportkleidung zum Training gehen.
•   Keine Nutzung von Garderoben, Duschen, Gemeinschaftsräumen.
        o Zugänge zu Waschmöglichkeiten für Hände mit Seife (s.o.) sicherstellen

*Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020                                             2
6. Fahrgemeinschaft vorübergehend aussetzen
In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wett-
kämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristi-
sche Sportreisen zu verzichten*

7. Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfin-
den. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Verei-
nen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zu-
dem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst
auch sportliche Wettbewerbe.*

8. Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der glei-
chen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im
Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnah-
men zu belegen.*
•   Wenn möglich feste Trainingsgruppen bilden, grundsätzlich so klein wie möglich bzw. so
    wenig Personen wie möglich auf die Trainingsfläche zeitgleich zulassen.
     zeitliche Limitierung des Aufenthalts der Trainierenden festlegen; Trainingsslots er-
      stellen
•   Feste Zuordnungen der Übungsleitenden/ Trainer*innen zu den Schichten sind - wenn
    möglich - vorzunehmen.
•   Eine Übungsleitung/ Trainer*in soll möglichst nicht mehr als 5 Gruppen betreuen.

9. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso
wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist
nur geschütztes Individualtraining möglich.*

•   Die Gesundheit geht immer vor.
•   Risikogruppen können durch Anbieter nicht pauschal identifiziert werden. Es sind somit
    alle Personen besonders zu schützen.

10. Risiken in allen Bereichen minimieren
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer
Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf
verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.*

•   Eine Übungsleitung/ Trainer*in von Kinderangeboten betreuen keine weiteren Angebote
    für Risikogruppen, z. B. Sport mit Älteren.
•   Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind zu führen.
    (Angaben: Datum, Ort und Trainingsslot/Uhrzeit sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon)
•   Trainerpersonal auf der Trainingsfläche festlegen und dokumentieren; möglichst feste
    Schichten.
•   Selbstverständlichkeit: Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-
    Virus-Symptomen ist, darf am Training teilnehmen.

*Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020                                               3
•   Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen
    und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.

Beschlossen durch das DTB-Präsidium am 22.04.2020
Als Expert*innen wurden speziell die Hochschullehrerin für Sportwissenschaft und DTB-Vize-
Präsidentin für Gymwelt, Michaela Werkmann, die Abteilungsleitung Gymwelt, Pia Pauly,
und die DTB-Vizepräsidentin und Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kerstin Holze,
sowie der Direktor der Sportmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. Dr. med.
Uwe Tegtbur, zur Beratung mit einbezogen. Eine Reflexion des Grobkonzeptes aus der Per-
spektive der Hygienevorschriften erfolgte durch Priv. Doz. Dr. med. Brigit Ross.

Die Expert*innen-AG wird sich alle 14 Tage in gemeinsamen Video-Konferenzen zu aktuel-
len Entwicklungen austauschen und die Empfehlungen eventuell anpassen.

*Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020                                  4
American Football Verband Deutschland e .V.
Mitglied im DOSB                                                                             www.afvd.de

 AFV D, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main                                         Geschäftsstelle:
                                                                                        Otto-Fleck-Schneise 12
                                                                                       60528 Frankfurt am Main
                                                                                            Tel.: 069-96740267
                                                                                           Fax.: 069-96734148
                                                                                         E-Mail: office@afvd.de

                                                                                                   23.04.2020

Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb
American Football & Cheerleading

Auf der Grundlage der Leitplanken des DOSB hat der American Football Verband
Deutschland e. V. folgende Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in unsere
Sportart erarbeitet.

Vorbemerkung:
        Football:

        Die Hauptdisziplin „Tackle“-Football ist ein Kollisionssport (nicht Kontaktsport).
        Zwar kommt es im Spiel selbst zu Kollisionen von Spielern auf dem Feld (nicht
        von allen). Die Sportler sind dabei aber am kompletten Körper mit
        Schutzkleidung bedeckt (im Unterschied zu Fußball, Rugby, Hand- oder
        Basketball). Der Helm, der den Kopf des Sportlers schützt, hat ein Gesichtsgitter
        hinter dem sich ein transparentes Visier befindet. Zusätzlich kann durch Ski-
        Masken der Mund-/ Nase-Bereich abgedeckt und dadurch geschützt werden. Die
        Kollision selbst beschränkt sich auf einen kurzen Kontakt von wenigen Sekunden
        ohne jeglichen Kontakt Haut zu Haut und mit vollem Körperschutz.

        Cheerleading:

        Im Cheerleading ist eine Aufteilung in riskoarme und riskoreiche Sportausübung
        möglich, so dass gestuft und verantwortlich mit solchen Varianten begonnen
        werden kann, bei denen die Aktiven keinen Körperkontakt haben und die
        Abstandsregelungen einhalten können.
        Die Sportart Cheerleading umfasst eine Vielzahl verschiedener Sportarten und
        Disziplinen: Cheerleading, Cheer Dance, Stunt, Sideline ShowDance, Sindline
        Cheer, Free Dance und Hip Hop. Diese wiederum werden paarweise, in kleinen
        Gruppen (5 Aktive) oder größeren Gruppen (16-28 Aktive) ausgeübt. Dabei gibt
        es Varianten, bei denen die Aktiven im Abstand von 2 Meter oder mehr ihre
        Tanzfiguren ausüben und andere, bei denen ein direkter Körperkontakt stattfindet
        (etwa beim Fangen nach akrobatischen Turnübungen mit Flugelementen. Die
        einen sind risikolos, die andern mit einem höheren Risiko belastet, weshalb mit
        ersteren begonnen werden sollte.

       Bankverbindung: Frankfurt Volksbank e. G., IBAN DE08 5019 0000 0000 0017 32 - BIC/ SWIFT FFVBDEFFXXX
Das Präsidium des American Football Verband Deutschlands hat sich nach
Rücksprache mit den zuständigen Personen auf folgende Übergangs-Regeln geeinigt:

Der Trainingsbetrieb wird parallel zu den Lockerungen der bisher betroffenen
Maßnahmen der staatlichen Stellen gestuft wieder aufgenommen.

Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme
Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen
Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs

Erst nach Durchlaufen aller drei Phasen findet wieder ein Spiel- / Wettkampfbetrieb
statt, für den noch gesonderte Regelungen ergehen werden. Da diese Zeitpunkt nicht in
wenigen Wochen sein wird, wird die Zeit bis dahin als ausreichend angesehen,
detaillierte Durchführungsvorschriften unter Beachtung von Hygiene-Standards
auszuarbeiten.

Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme

Diese Phase beginnt, wenn die Sportanlagen wieder für den Trainingsbetrieb
freigegeben werden. Im Bereich der German Football League (GFL/ 1. Bundesliga
Herren) hat diese Phase in einigen Bundesländern bereits begonnen.

Trainingsbetrieb
- Training in Kleingruppen -

Football:

Wie bereits in anderen Sportarten praktiziert (siehe Bundesliga-Fußball), besteht die
Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer) im
Freien.

Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen,
komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining
zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als
Video-Konferenzen durchgeführt.

Cheerleading

Ein Training in Form von Solotänzen ist möglich.

Wie bereits in anderen Sportarten praktiziert (siehe Bundesliga-Fußball), besteht die
Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer).
Durch Solotänze können Trainer und Mitglieder der Gruppe den Mindestabstand
einhalten. Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben, können als Paar trainieren.
Das Training findet im Freien statt. Hallentraining in geschlossenen Hallen mit Umluft-
Frischluft-Versorgung findet nicht statt.

Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen,
komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining
zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als
Video-Konferenzen durchgeführt.

                                                                    AFVD-Präsident    2
Gemeinsam für beide Sportarten.

In beiden Sportarten sind die Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der
identischen Zusammensetzung beizubehalten.

Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es
gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen

Diese Phase beginnt, wenn die bestehenden Versammlungsverbote aufgehoben bzw.
Versammlungen mit größeren Personenzahlen gestattet werden. Dabei folgt die Anzahl
der zugelassenen Personen auf der Trainingsstätte den Zahlen der Ordnungsbehörden.
Die Abstandsregelung sind weiter einzuhalten.

Football:

Je nach Platzverhältnissen können mehrere Fünfer-Kleingruppen parallel trainieren. Die
Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Es können Übungen am Ball zum Einüben von
Laufwegen stattfinden.

Cheerleading:

Formationen von mehr als fünf Personen können gemeinsam unter Beachtung der
Abstandsregeln trainieren. Das Training soll weiter im Freien stattfinden, allerdings kann
in Hallen, die eine Frischluftzufuhr direkt über Umwälzanlagen erhalten, wieder benutzt
werden.

Gemeinsam für beide Sportarten.

In beiden Sportarten sind die Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der
identischen Zusammensetzung beizubehalten.

Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es
gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs

Diese Phase beginnt, wenn der Zeitpunkt für die Aufnahme eines Spiel- oder
Wettkampfbetrieb bekannt ist.

In Football und Cheerleading wird der Trainingsbetrieb unter Beachtung der
allgemeinen Hygiene-Maßnahmen wieder aufgenommen.

Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es
gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Der Zeitstrahl für die drei Phasen orientiert sich an den Empfehlungen des RKI über die
Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

                                                                     AFVD-Präsident      3
Für alle Gruppen gilt:

Der Medizinische Dienst des AFVD empfiehlt folgende Basis-Hygienerichtlinien
    Sorgt für eine gründliche Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen)
    Husten- und Nies-Etikette beachten (in den Ellenbogen niesen/husten)
    Wer sich krank fühlt, muss gerade jetzt zuhause bleiben
    Wer nicht bei der Arbeit / in der Schule war, darf nicht am Training teilnehmen
    Wer zum Kreis der Kontaktpersonen gehört, darf nicht am Training teilnehmen
    Abstand halten zu Erkrankten
    Verzicht auf Händeschütteln und Abklatschen

Wenn akute Krankheitszeichen eines grippalen Infektes während des Trainings
erkannt werden, die betreffende Person direkt nach Hause schicken:
                Husten                                  Schwindel
                 Fieber                           Kurzatmigkeit/Atemnot
               Durchfall                              Schüttelfrost
                Übelkeit                             Kopfschmerzen
              Schnupfen

Handlungsanweisung Football (Tackle- und Flag-Football)
   Händewaschen vor und nach dem Training
   Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten
   Regelmäßige Desinfektion des Equipment während und nach dem Training
   Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training
   Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden
   Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken
   Training im Freien abhalten
   Regelmäßige gründliche Reinigung der Bälle während und nach dem Training
   Eigene Handtücher benutzen
   Zu Hause duschen
   Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich beschränken
   Online-Theorieeinheiten bevorzugen
   Auf Trainingslager verzichten
   Helmvisierpflicht
   Handschuhpflicht
   Prüfung Mund-/ Naseschutz („Ski-Masken“ o. ä.)

Handlungsanweisung Cheerleading
   Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten
   Möglichst auf Fahrgemeinschaften verzichten
   Händewaschen vor und nach dem Training
   Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training
   Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden
   Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken
   Desinfektion des Equipments nach dem Training (z.B. Poms)

                                                                  AFVD-Präsident   4
   Auf Schmuck und Nagellack während des Trainings und Wettkampfes
       verzichten
      Kurze Fingernägel im Rahmen der Handhygiene
      Eigene Handtücher benutzen
      Zu Hause duschen
      Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich einschränken
      Verzicht auf Begrüßungsritualien

Beide Sportarten:
    Abgabe von Erklärungen zur eigenen Gesundheit, Kontakt zu Covid-Er-
      krankten und Anerkennung von Verhaltensregeln
    Schließung der Umkleiden und Einplanung von Wechselzeiten zwischen den
      einzelnen Gruppen
    Nach Beendigung des Trainings verlassen die Personen direkt die
      Trainingsstätte. Andere Räumlichkeiten der Trainingsstätte sind von Vereins-
      seite zu verschließen.
    Toilettenanlagen werden täglich gereinigt
    Regelmäßige Lüftung der Trainingshalle (in Phase 3)
    Die Eltern/Begleitpersonen der Kinder- und Jugendgruppen dürfen sich nicht
      in den Räumlichkeiten aufhalten und müssen sich außerhalb der Trainingsstätte
      an die Abstandsregelungen halten.
    Dokumentation der Personen in der jeweiligen Trainingsgruppe

Kontrolle der Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs:
Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Verein.
Eine Überprüfung kann jederzeit erfolgen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und
eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen zu
überprüfen.

Spiel- und Wettkampfbetrieb nach letzter Phase:
Folgende Möglichkeiten für den Wettkampfbetrieb werden derzeit angedacht:
    Spiele- und Meisterschaften mit regulierter Zuschaueranzahl
    Zuschauerbeschränkungen
    Beschränkungen der Anzahl der Turnierklassen pro Tag (Cheerleading)

Die Technische Kommission plant für den Spielbetrieb im Football Anpassungen der
Spielordnung zur Vermeidung von Kontakten, hat diese Arbeiten noch nicht
aufgenommen, da zunächst die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Fokus steht.

Angedacht sind:
   Beschränkung der Anzahl Auswechselspieler in der Wechselzone
   Platzierung von Trainern, Betreuern, Auswechselspieler auf der Tribüne unter
     Beachtung der Abstandsregeln
   Wegfall von Schiedsrichterposition mit Risiko von Kollisionen mit Spielern
   Wegfall von bestimmten Elementen des Spiels, die zu erhöhten Kollisionen
     auf dem Spielfeld führen (z. B. Kick-Off nach einem Punktgewinn, Point after
     Touchdown)

                                                                 AFVD-Präsident     5
27. MAI 2020

                 KONZEPT UND
 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR
DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXEN
                                    BOXEN IN HAMBURG

   IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM RM SAFETY INGENIEURBÜRO IN
                                   HAMBURG/QUICKBORN
                                          INFO@RM-SAFETY.DE
                                             www.rm-safety.de
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT

Inhalt

0.        Sperrvermerk ................................................................................................................................. 2
1.        Einleitung und Zielformulierung ......................................................................................... 3
2.        Schutzziele .................................................................................................................................. 3
4.        Risikoanalyse ............................................................................................................................. 4
     a.      Eintrittswahrscheinlichkeit für den Trainingsbetrieb ............................................................ 4
     b.      Schadensausmaß für den Trainingsbetrieb ........................................................................... 4
     c.      Erwartbares Risiko Trainingsbetrieb ....................................................................................... 5
     d.      Risikomatrix................................................................................................................................ 5
5.        Gefährdungsbeurteilung ........................................................................................................ 5
     a.      Trainingsbereich ........................................................................................................................ 5
6.        Bauliche Maßnahmen Trainings- und Wettkampfbetrieb .......................................... 7
     a.      Eingänge und Ausgänge .......................................................................................................... 7
     b.      Kabinen ....................................................................................................................................... 8
     c.      Aufenthaltsräume ...................................................................................................................... 8
     d.      Halle ............................................................................................................................................ 8
     e.      Sanitärräume ............................................................................................................................. 8
7.        Anlagentechnische Maßnahmen Trainingsbetrieb ....................................................... 8
9.        Zusammenfassung ................................................................................................................. 11
10.          Quellen.................................................................................................................................... 11
11.          Ingenieurbüro RM Safety ................................................................................................ 11
12.          Anhang.................................................................................................................................... 12

Hamburger Boxverband – HABV                                                                                                     RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT

    0. Sperrvermerk

        Die Vervielfältigung und Veröffentlichung des Konzeptes – auch auszugsweise – ist
        grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme von dieser Regelung bedarf einer Erlaubnis des
        Autors.

Hamburger Boxverband – HABV                                                     RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT
    1. Einleitung und Zielformulierung

        Mit diesem Konzept und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, sollen der sichere
        Trainingsbetrieb für die Sportler und Trainer im Boxsport sichergestellt werden. Zur
        ganzheitlichen Betrachtung wurden Expertenmeinungen aus den Handlungsfeldern Medizin,
        Boxen und Trainingslehre berücksichtigt.

        Die Möglichkeit im Freien zu trainieren wird favorisiert und bis zur weiteren Lockerung der
        Corona Maßnahmen auch so durchgeführt. Dennoch befasst sich das Konzept auch mit dem
        möglichen Training in der Halle.

        Ziel ist es, die durchführenden Personen bestmöglich vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu
        schützen und eine Ausbreitung zu verhindern.
        Das Konzept beschreibt die unterschiedlichen Risiken und Gefährdungen im Zusammenhang
        mit dem Szenario Trainingsbetrieb. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wurden die
        Risiken analysiert und Maßnahmen zu den möglichen Gefährdungen beschrieben.

        Der Verfasser weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine 100 prozentige Sicherheit gibt.
        Weder in diesem, noch in anderen Bereichen der Gesellschaft. Dennoch kann bei einer
        Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen das Risiko einer Ansteckung deutlich verringert
        und ein Sportbetrieb im Boxen durchführbar gemacht werden.

        Der Boxsport bringt eine gesellschaftliche Verantwortung mit sich und hat eine große
        Bedeutung für das Sozial- und Gemeinwesen in den Städten. Die Durchführung von
        Trainingseinheiten und ein gut funktionierender Sportbetrieb, haben für die Bürgerinnen und
        Bürger einen hohen Stellenwert . Daher ist es wichtig, gemeinsam mit der Politik und den
        Behörden eine umsetzbare Lösung für die Durchführung zu finden.

    2. Schutzziele

        Die Vermeidung einer Infektion und einer weiteren Ausbreitung sind als oberste Schutzziele
        definiert worden. Allen Beteiligten ist der Ernst der aktuellen Pandemielage bewusst und die
        Verantwortlichen für den Trainingsbetrieb werden auf die Einhaltung der beschriebenen
        Maßnahmen nachhaltig eingewiesen.

Hamburger Boxverband – HABV                                                       RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT

    3. Begriffsbestimmung

        a. Box-Training

            „Training ist die planmäßige und systematische Realisation von Maßnahmen
            (Trainingsinhalte und Trainingsmethoden) zur nachhaltigen Erreichung von Zielen
            (Trainingsziele) im und durch Sport.“, Hohmann, Lames & Letzelter (2014).

            Es gibt einen individuellen Zeitplan für die Trainingseinheiten mit den Sportlern im Freien
            oder zukünftig wieder in der Halle. Das Training beginnt mit dem
            physischen/konditionellen Teil und wird dann im Laufe der Trainingsphasen immer
            spezieller. Bis zum Eintreten der Sparringsphase (wettkampfnahes Training) sind Kontakte
            mit anderen Sportlern immer mit genügend Abstand einzuhalten. Partnerübungen, die
            einen geringeren Abstand als 1,5m benötigen, werden für die Anfangsphase ausgesetzt.
            Das angedachte Training dient der Gesunderhaltung, der Wissensvermittlung und der
            Fitness.

    4. Risikoanalyse

        Mit der Risikoanalyse wird das anzunehmende Risiko einer Ansteckung und Verbreitung bei
        dem betrachteten Szenario Training ermittelt. Anhand der Risikomatrix wird dargestellt wie
        das Risiko einzuschätzen und mit welchen Folgen zu rechnen ist. Das Risiko setzt sich bei
        dieser Analyse aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Schadensausmaß
        zusammen.

        a. Eintrittswahrscheinlichkeit für den Trainingsbetrieb

            Aufgrund der geplanten Abläufe sowie allen geplanten Maßnahmen, wird die
            Eintrittswahrscheinlichkeit einer Ansteckung und Verbreitung als gering angenommen.

        b. Schadensausmaß für den Trainingsbetrieb

            Aufgrund der festgelegten Trainingszeiten, der Trainingsplanung und organisatorischen
            Maßnahmen sowie der Einhaltung aller Umgangsregeln, wird das Schadensausmaß einer
            Ansteckung und Verbreitung als gering angenommen.

Hamburger Boxverband – HABV                                                        RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT
        c.   Erwartbares Risiko Trainingsbetrieb

             Das Risiko wird anhand der Matrix und den Einschätzungen mit B2 bewertet. Damit wird
             ein Ansteckungs- bzw. Verbreitungsereignis während des Trainingsbetriebs als gering
             eingestuft.

        d. Risikomatrix

                                   Eintrittswahrscheinlichkeit                          Eingruppierungsbeispiele
                                   1      2      3      4        5
                               A   A1     A2     A3     A4       A5   Keine Ereignis, keine Beanspruchung zu erwarten.
              Schadensausmaß

                               B   B1     B2     B3     B4       B5   Ereignis mit leichten Konsequenzen ohne Personengefährdung.
                               C   C1     C2     C3     C4       C5   Ereignis mit mittelschweren Konsequenzen für die Sportler und
                                                                      den Verein
                               D   D1     D2     D3     D4       D5   Ereignis mit schweren Folgen für die Sportler und den Verein
                               E   E1     E2     E3     E4       E5   Ereignis mit schwerem bleibendem Gesundheitsschäden und
                                                                      möglicher Tod von Personen. Reputationsverlust.

             Auch ein im roten Bereich eingeordnetes Risiko muss unter Umständen als akzeptables,
             da nicht beeinflussbares Restrisiko akzeptiert werden. Bei klar definierten Grenzwerten,
             z.B. bei Vorlage einer Norm oder technischen Regel, findet keine Risikoanalyse statt. Die
             Eingruppierungsbeispiele sind insbesondere bei der Eintrittswahrscheinlichkeit im
             Wesentlichen abhängig von den getroffenen Annahmen.

    5. Gefährdungsbeurteilung

        Die Gefährdungsbeurteilung listet die möglichen Gefährdungen in den unterschiedlichen
        Bereichen auf und beschreibt die zutreffenden Maßnahmen, um diese Gefährdungen zu
        reduzieren. Die Maßnahmen sind nach dem T -technisch, O – organisatorisch und P –
        persönlich Prinzip aufgelistet. Eine Gefährdung liegt vor, wenn ansteckende Menschen
        vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Ansteckung anderer Personen und eine
        Verbreitung des Virus besteht

        a. Trainingsbereich

             Der Bereich umfasst den Anfahrtsweg, die Freifläche, in Zukunft wieder die Trainingshalle,
             die Umkleiden und die Hygieneräume.

Hamburger Boxverband – HABV                                                                             RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT
 Zuordnung/   Gefährdung                            Risiko vor Maßnahmen T-O-P                           Risiko nach
 Ort                                                Maßnahmen                                            Maßnahmen
 Trainings-   Ansteckung bzw. Verbreitung (AuV) bei D4         T: Desinfektionsstation vor dem           A2
 bereich      Begrüßung / Verabschiedung                       Eingang
                                                               O: Desinfektion vor dem Training
                                                               im Freien
                                                               O: Abstandsregeln wahren – 2,5m
                                                               O: Kein Händeschütteln
                                                               O: Kein Abklatschen
                                                               O: Kein Körperkontakt
                                                               O: Welcome Hygiene Plakat am
                                                               Eingang
                                                               P: Händewaschen
                                                               P: Hände Desinfizieren
                                                               P: Unterweisung

 Trainings-     AuV bei den Trainingspartnern und   D2            T: Desinfektionsstation in der         B2
 bereich        Trainern                                          Trainingshalle
                                                                  O: Abstandsregeln wahren – 2,5m
                                                                  O: Meldepflicht bei Symptomen
                                                                  O: Verhaltensregeln bei ersten
                                                                  Anzeichen von Symptomen
                                                                  jeglicher Art
                                                                  O: Kein Händeschütteln
                                                                  O: Kein Abklatschen
                                                                  O: Kein Körperkontakt
                                                                  O: Handwaschplan in den
                                                                  Sanitärräumen
                                                                  P: Händewaschen
                                                                  P: Hände Desinfizieren
                                                                  P: Unterweisung

 Trainings-     AuV bei der Partnerarbeit           D2            O: Jeder Sportler benutzt seine        D1
 bereich        (aktuell nicht geplant)                           eigenen Handschuhe und
                                                                  Equipment z.B. Bandagen, Hanteln
                                                                  usw.
                                                                  O: Boxhandschuhe sind vor und
                                                                  nach Gebrauch zu desinfizieren
                                                                  O: Erneute Abfrage der Boxer
                                                                  durch Trainer, ob gesund und
                                                                  symptomfrei
                                                                  O: Sportler dürfen sich nur in den
                                                                  gekennzeichneten Zonen bewegen
                                                                  P: Unterweisung

 Trainings-     AuV bei dem Sparring                D3            O: Boxhandschuhe sind vor und          D1
 bereich        (aktuell nicht geplant)                           nach Gebrauch zu desinfizieren
                                                                  O: Bis zum eigentlichen Sparring
                                                                  Abstand halten
                                                                  O: 1 x Trainer max. in der Ecke

 Trainings-     AuV bei der Pratzenarbeit           D2            O: Boxhandschuhe und Pratzen           D1
 bereich                                                          sind vor und nach Gebrauch zu
                                                                  desinfizieren
                                                                  O: Bis zur eigentlichen Einheit
                                                                  Abstand halten
                                                                  O: Max. zwei Sportler in
                                                                  unterschiedlichen Ecken im Ring
                                                                  O: Nur ein Trainer im Ring

 Trainings-     AuV bei Benutzung von Equipment     C3            T: Desinfektionsstation in der Halle   A1
 bereich                                                          O: Equipment muss vor und nach
                                                                  jedem gebrauch desinfiziert und
                                                                  gesäubert werden
                                                                  P:Unterweisung

Hamburger Boxverband – HABV                                                              RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020
KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB
IM BOXSPORT
 Trainings-   AuV beim Trainingsbetrieb allgemein D2   T: Trainingszonen sind                        B2
 bereich                                               einzurichten
                                                       T: Kennzeichnung von Zonen in
                                                       denen sich Sportler mit Abstand
                                                       aufhalten können
                                                       T: Digitales Anmelden für die
                                                       Trainingseinheiten
                                                       T: Es gibt nur einen Ein- und einen
                                                       Ausgang
                                                       O: Eigenes Equipment der Sportler
                                                       O: Fahrgemeinschaften vermeiden
                                                       O: Teilnehmer stark reduzieren
                                                       O: Einzeltrainings favorisieren
                                                       O: Teilnehmerlisten zur
                                                       Nachverfolgung führen
                                                       O: Trainingspläne anpassen
                                                       O: Meldeabläufe für Sportler und
                                                       Trainer / Meldeprozess etablieren
                                                       O: Notrufhotline für Sportler und
                                                       Trainer einrichten
                                                       O: Coaching Zone einrichten
                                                       O: Trainer muss Körperkontakt
                                                       vermeiden und mit Abstand
                                                       coachen
                                                       O: Wenn möglich Zuhause
                                                       umziehen und duschen
                                                       O: Kein langes und unnötiges
                                                       Aufhalten in der Trainingshalle
                                                       O: Sportler müssen im privaten
                                                       Bereich alle Regeln des Umgangs
                                                       einhalten
                                                       P: Unterweisung

 Trainings-      AuV Sanitär- und Waschräume        D2            O: Umkleide- und Duschräume        B2
 bereich                                                          dürfen nicht gemeinschaftlich
                                                                  genutzt werden
                                                                  O: Abstand halten 2,5m
                                                                  O: Desinfektionsbehälter
                                                                  O: Handwaschplan
                                                                  P: Unterweisung
 Trainings-      AuV Umkleidekabinen                D4            T: Desinfektionssäulen/Stationen   A2
 bereich                                                          in den Kabinen
                                                                  O: Umkleide- und Duschräume
                                                                  dürfen nicht gemeinschaftlich
                                                                  genutzt werden
                                                                  O: Nutzeranzahl auf die
                                                                  Quadratmeter anpassen
                                                                  O: Umkleidezonen einrichten und
                                                                  kennzeichnen

    6. Bauliche Maßnahmen Trainings- und Wettkampfbetrieb

         Aus Sicht des Verfassers sind bauliche Maßnahmen nur sehr schwer umzusetzen. Wichtig ist,
         dass man auf vorhandene bauliche Maßnahmen wie z.B. getrennte Kabinen, Eingänge und
         Aufenthaltsräume zurückgreift und mit in die Betrachtung einbezieht.

         a. Eingänge und Ausgänge

              Die Ein- und Ausgänge müssen klar gekennzeichnet und mit einem Welcome Hygiene
              Plakat (Beispiel im Anhang) versehen sein. Es ist darauf zu achten, klar definierte Ein- und
              Ausgänge auszuweisen.

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        b. Kabinen
             Umkleidekabinen müssen über eine technische oder natürliche Lüftung verfügen.
             Umkleidekabinen müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.

        c.   Aufenthaltsräume

             Räume zum Aufenthalt von mehreren Personen (>5) sind zu vermeiden. Sollte dies
             organisatorisch nicht möglich sein, sind Beschränkungen zu formulieren und
             Abstandskennzeichnungen vorzunehmen.

        d. Halle

             Die Halle muss ausreichend groß für geplante Trainings sein. Die Halle muss über eine
             technische Lüftung verfügen. Die Hallengröße muss für Hygienekonzepte, Laufwege und
             Anzahl Sportler (Kabinen) ausreichend sein.

        e. Sanitärräume

             Die Sanitärräume müssen ausreichend und auf die tatsächlich anwesenden Personen
             ausgelegt sein.

    7. Anlagentechnische Maßnahmen Trainingsbetrieb

        Unter Punkt 7 werden die geplanten anlagentechnischen Maßnahmen beschrieben.

        a. Desinfektionsstationen

             Für den Trainingsbetrieb sind jeweils an den Haupteingängen Desinfektionsstationen
             aufzubauen. Zusätzlich ist in der eigentlichen Trainingshalle eine Station aufzubauen. In
             den Kabinen und Sanitärräumen sind Spender oder das Hände waschen mit Seife
             ausreichend.

    8. Organisatorische Maßnahmen Trainingsbetrieb

        Die organisatorischen Maßnahmen spielen im Gesamtkonzept die elementarste Rolle. Hier gilt
        für alle beteiligten Personen größte Disziplin. Die organisatorischen Maßnahmen greifen auch

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        in das private Umfeld der Akteure ein. Dies ist wichtig, um ein ganzheitliches Schutzkonzept
        zu etablieren.

        Alle Akteure müssen vor Beginn der Trainings einmalig über die neuen Maßnahmen
        unterwiesen werden. Dies ist zu dokumentieren und mindestens nach 3 Monaten zu
        wiederholen. Die Maßnahmen müssen in komprimierte Form als Aushang/Handout vorhanden
        sein.

        Generell dürfen keine Risikogruppen am Training teilnehmen oder sich in der Halle befinden.
        Zuschauer sind generell nicht erlaubt (dazu zählen u.a. Freunde, Fans und Angehörige).

        a. Zeitmanagement

             Die Teilnehmeranzahl ist stark zu reduzieren und auf die vorhandene Fläche im Freien
             oder in der Trainingshalle auszulegen. Die Trainingszeiten sind dementsprechend
             anzupassen und zu kommunizieren. Die Zeiten sind mit ausreichend Puffer zu den
             nächsten Teilnehmern einzuplanen. Minimum sind 30min. zwischen dem Trainingsende
             und dem nächsten Trainingsanfang einzuplanen. Auf strikte Einhaltung ist wert zu legen.
             Der Trainer ist für die Planung und Kommunikation verantwortlich.

        b. Trainingsplangestaltung

             Die Trainingsplangestaltung muss auf den höchstmöglichen Schutz und Nutzen angepasst
             werden. Sofern Kontakte vermieden werden können, muss dies Berücksichtigung in der
             Planung und Umsetzung der Trainingsmaßnahmen finden.

        c.   Sanitärräume

             Duschen sind mit maximal 2 Personen unter Wahrung des Sicherheitsabstandes
             aufzusuchen. WCs sind einzeln aufzusuchen. Aushänge über die Verfahrensweisen
             müssen aushängen.

        d. Leitlinien für das Training

             Die Trainer und Verantwortlichen sind dazu angehalten die Regeln bekanntzumachen, auf
             Einhaltung zu achten und bei Verstößen aktiv zu werden.

             -   Distanzregeln einhalten

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                Es soll ein Abstand von 2,5m zwischen den anwesenden Personen gewährleistet
                werden. Für Bewegungen im Trainingsablauf sind großzügige Abstände einzuplanen.

                Es bietet sich an, durch Kennzeichnung bzw. Aufteilung von Bereichen den
                notwendigen Abstand einzuhalten (Hütchen, Kreide, Tape Markierungen).

            -   Gruppengröße
                Die Gruppengröße im Boxtraining wird für die Trainingseinheiten auf 10 begrenzt. Es
                sollen Erfahrungswerte gesammelt werden und in dieses Konzept einfließen.

            -   Eigenes Equipment
                Jeder Sportler benutzt seine eigenen Boxhandschuhe. Weiteres Equipment z.B.
                Hanteln etc. werden zugeteilt und verbleiben beim Sportler. Jeder Sportler hat sein
                eigenes Seil oder seine eigenen Bandagen. Alles ist vor und nach Benutzung zu
                desinfizieren.

            -   Körperkontakte minimieren
                Kein Händeschütteln oder Abklatschen bei der Begrüßung, beim Training und bei der
                Verabschiedung.

            -   Freilufttrainings bevorzugen
                Sofern eine Außenanlage vorhanden ist, sollen Trainingseinheiten möglichst im Freien
                stattfinden.

            -   Hygieneregeln einhalten
                Sportler und Trainer müssen sich vor Trainingsbeginn die Händewaschen oder
                desinfizieren. Trainingsgeräte müssen vor und nach Benutzung desinfiziert werden.
                Regeln zum Husten und Niesen einhalten (Armbeuge).

            -   Umkleiden und Duschen
                Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden.
                Sofern möglich sollen sich Sportler und Trainer Zuhause umziehen und Duschen.

            -   Fahrgemeinschaften
                Aktuell sind Fahrgemeinschaften zu unterlassen.

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    9. Zusammenfassung

        Die Verantwortlichen haben ein starkes Bewusstsein für die Themen rund um den
        Gesundheitsschutz und sind sich der großen Verantwortung bewusst.
        Aus Sicht des Verfassers und dem HABV, kann der Trainingsbetrieb unter Einhaltung sowie
        Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden.

        Grundsätzlich ist das beschriebene Maßnahmenpaket als ausreichend anzusehen. Ein
        akzeptiertes Restrisiko wird es immer geben. Jedoch ist unter Einhaltung der beschriebenen
        Maßnahmen von einer geringen Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung oder Verbreitung
        auszugehen.

        Das Konzept wird ständig unter Einbeziehung neuer Erfahrungswerte angepasst und an die
        zuständigen Stellen weitergeleitet.

        Wir bedanken uns bei allen Verantwortungsträgern der Stadt, des Landessportamtes, dem
        HSB und dem Verband für das Engagement für einen sicheren und durchführbaren Sport.

    10. Quellen

        a.      https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
        b.      https://www.hamburg.de/verordnung/
        c.      https://www.hamburg.de/coronavirus/13910622/2020-05-12-coronavius-aktueller-stand/
        b.      https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/?Alle=
        c.      https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
        d.      https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

    11. Ingenieurbüro RM Safety

        Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit. Sollten weitere Schutz-Konzepte notwendig
        werden, kontaktieren Sie uns gerne unter: info@rm-safety.de

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    12. Anhang

        i.      Trainingszonen mit 5 Personen (4 SportlerInnen und ein Trainer)

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