TSG-Corona-Sicherheitsstandards - Regeln und Ablauf eines Indoor-Trainings - TSG Bergedorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TSG-Corona-Sicherheitsstandards TSG-Corona- Sicherheitsstandards Regeln und Ablauf eines Indoor-Trainings Vereinseigene Anlage TSG Kissland Wentorf Stand: 20.07.2020 www.tsg-bergedorf.de 0 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards Vorwort Liebe TSGer*innen, in den nächsten Tagen brechen neue Zeiten für die sportliche Betätigung in den Sportvereinen in Deutschland an. Die Corona-Pandemie bestimmt unser Leben seit Mitte März 2020 und wird es auch noch unabsehbare Zeit länger tun. Wir müssen uns hierauf einstellen und hiermit leben. Dies wird vorerst auch den Sport betreffen, welcher im Laufe des Monats Mai 2020, vorerst nur im Freien an der frischen Luft möglich sein wird. Aber auch dies nur unter bestimmten Auflagen und größtenteils anders als wir es bisher kannten. Hierfür wurden die nachfolgenden TSG-Corona- Sicherheitsstandards aufgestellt. Dem Sport kann bei der Bekämpfung und dem Umgang mit der Corona-Pandemie eine tragende Rolle zukommen. Werte, wie Disziplin und Regeln einhalten, die Sportlern nicht unbekannt sind, werden in der nächsten Zeit mehr denn je gefragt sein. Und dies nicht nur im Sport, sondern im alltäglichen Leben; im Beruf, in der Schule und im Alltag. SPORTDEUTSCHLAND, wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) immer sagt, mit seinen mehr als 27 Millionen Mitgliedern in über 90.000 Sportvereinen, ist die größte und einzige Personenorganisation in unserem Lande, welche einer Vielzahl von Menschen aller Altersklassen über den Sport die jetzt so wichtige Disziplin und die Abstandsregeln vermitteln kann, welche zu jeder Zeit im täglichen Leben angewendet werden sollten, damit wir zu einer gewissen Normalität zurückkehren können und nicht Gefahr laufen einen erneuten „Lockdown“ zu erleben. Der Vorstand der TSG Bergedorf hat sich mit seinen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern, seit Schließung aller Sportstätten Mitte März 2020, intensiv mit alternativen Angeboten auseinander gesetzt und Ihnen diese über unsere Homepage präsentiert. Umso mehr freuen wir uns nun den Weg hin zu einer Normalität gemeinsam mit Ihnen zu gehen. Wir sind stolz auf all unsere Mitglieder, welche sich bisher in überwältigender Anzahl solidarisch mit der TSG erklärt haben. Wir sind uns sicher, dass alle TSGer*innen den Weg mit uns gemeinsam gehen werden und wünschen Ihnen bei den künftigen sportlichen Aktivitäten in der TSG viel Spaß und Freude und vor allem Gesundheit. Ihr Vorsitzender der TSG Bergedorf 1 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards Regeln und Ablauf eines Indoor-Trainings 1. Allgemein a. Sollte jemand Symptome der Erkrankung zeigen, darf die Person nicht zum Training erscheinen. b. Für jede Sportstätte werden nach Notwendigkeit Laufwege (Einbahnstraßensystem nach Bedarf und Notwendigkeit) festgelegt, welche die Einhaltung der folgenden Richtlinien gewährleisten. c. Ein- und Ausgangstüren bis auf weiteres bleiben verschlossen und werden erst zum Start/Ende von Kursen und Trainingseinheiten geöffnet. d. Die Trainingsgruppengröße richtet sich nach den behördlichen Verfügungen und nach den Empfehlungen von Sportverbänden max. 10 Personen plus benötigte Trainerzahl (20 qm pro Person). Wenn es dort Veränderungen gibt, werden die Verantwortlichen sofort informiert. e. Hygienerichtlinien sind einzuhalten. i. 1,5 m Abstand (wo nicht umsetzbar besteht Maskenpflicht) ii. Hust- und Niesetikette iii. Desinfektion vor dem Beginn an entsprechender Station beim Betreten des Gebäudes oder der Anlage iv. Regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren (min. 20 Sek. mit Handseife und wenn möglich Warmwasser) v. Gemeinsam genutzte Sportgeräte werden mehrfach gereinigt f. Die Umkleideräume und Duschräume dürfen unter Abstandregeln genutzt werden. Die Toiletten sind nur von einer Person zurzeit zu nutzen. g. Die Gebäude werden nach den einzelnen Nutzungen oder nach Bedarf gelüftet. h. Die verantwortlichen Personen sorgen für das Bereitstellen von ausreichend Desinfektionsmittel. i. Eine Teilnahme an Kursen ist ausschließlich nach vorheriger Online- Anmeldung möglich. Die Plätze je Angebot sind begrenzt. j. Die Nachvollziehbarkeit der Teilnahme ist zu gewährleisten. i. Die Online-Anmeldung bei Kursen gewährleistet die Nachvollziehbarkeit. 2 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards k. Die Nachvollziehbarkeit der Teilnahme von Trainingsgruppen/Sportabteilungstraining ist durch die gestellte Anwesenheitsliste zu gewährleisten. = wie 1k Die Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift und Telefonnummer) aller Nutzerinnen und Nutzer sind zu dokumentieren. i. Die Anwesenheitslisten müssen spätestens am Folgetag als PDF an anke_biller-danat@tsg-bergedorf.de gesendet werden. ii. Wer dies nicht kann, reicht diese einmal wöchentlich im Sportforum z.H. Frau Biller-Danat ein. l. Ausgehängte Regeln sind unbedingt einzuhalten! 2. Erscheinen am Trainingsort a. Beim Betreten des Gebäudes/der Halle muss eine Mund-Nasen- Bedeckung getragen werden. Diese darf erst mit Beginn des Sports nach Maßgabe des Trainers/einer verantwortlichen Person abgenommen werden. b. Der Zutritt zu den Sporthallen erfolgt nacheinander, ohne Ansammlungen und Warteschlangen vor den Eingängen und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zueinander. c. Die Halle ist erst nach Beginn der Nutzungszeit zu betreten und vor Ende der Nutzungszeit zu verlassen, damit sich die verschiedenen Trainingsgruppen möglichst nicht in der Halle begegnen. d. Bereits fertig umgezogen – Umkleidekabinen sind nur begrenzt verfügbar e. Begleitpersonen, die z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen notwendig sind, haben während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen. 3 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards 3. Durchführung des Trainings a. Die Kleingruppen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei besonders atmungsaktiven Sportarten (bspw. Cardio) wird dennoch ein entsprechender Abstand empfohlen. b. Mehrere Kleingruppen mit max. 10 Personen und 1 Trainer sind möglich (je nach Größe der Trainingsstätte/-halle), sofern ausreichend Abstand zwischen diesen gewährleistet werden kann. c. Es müssen eigene Getränke sowie Handtücher mitgebracht werden. d. Die Nutzung der mobilen Großsportgeräte (wie z.B. Barren und Turnkästen) in den Sporthallen kann nur erfolgen, wenn sie sachgerecht durch den Nutzer gereinigt werden. e. Kleingeräte und Weichbodenmatten (sofern kein ausreichend großes Handtuch, welches die Matte bedeckt, verwendet wird) sowie Trainings-und Spielmaterialien sind vor und nach jeder Übungseinheit durch die Nutzer sachgerecht selbst zu reinigen. Dies muss im Rahmen der eigenen Nutzungszeit erfolgen und bis zum Beginn der nachfolgenden Übungseinheit abgeschlossen sein. Nach Möglichkeit sollten eigene, personenbezogene Geräte und Materialien genutzt werden. Gegenstände sollten nicht von Hand zu Hand gegeben werden (bspw. kein Zirkeltraining, bei dem die Sporttreibenden in kurzen Abständen, ohne Reinigungsmöglichkeit der Gegenstände, Trainingsstationen belegen). f. Die Räumlichkeiten sind vor und nach dem Training zu lüften. Sofern technisch möglich, dürfen ausnahmsweise die Fluchttüren zur Lüftung genutzt werden. 4 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards 4. Ende des Trainings/ Übergang zum nächsten Training a. Zwischen zwei Trainingseinheiten mit verschieden Trainingsgruppen ist eine Karenzzeit einzuplanen. 15 min sogenannte Zeit-Slots einrichten. b. Es muss gewährleistet sein, dass die verschiedenen Gruppen nicht in Kontakt geraten! c. Die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die durch die Nutzer häufig berührt werden sind mehrmals täglich zu reinigen. 5. Für die Einhaltung dieser Regeln ist grundsätzlich der eingewiesene Abteilungsleiter, Trainer oder Übungsleiter verantwortlich. a. Daher empfehlen wir immer eine zweite eingewiesene Aufsichtsperson vor Ort zu haben, welche den Zutritt bzw. Probleme regelt. b. Die Abteilungsleiter kontrollieren oder sorgen für eine tägliche Kontrolle unter Ihrer Verantwortung für das Vorhandensein der Aushänge und von den entsprechenden Materialien. c. Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass vor den jeweiligen Übungseinheiten ausreichend Handdesinfektionsmittel für die anwesenden Sportler/innen bereitgestellt und beim Betreten und Verlassen der Sporthallen genutzt wird. 5 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards 6. Ergänzung Kissland Indoor a. Eine Teilnahme an Angeboten ist ausschließlich nach vorheriger Online- Anmeldung möglich. Die Plätze je Angebot sind begrenzt. b. Beim Betreten der Anlage muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese darf erst mit Beginn des Sports abgenommen werden. =2a c. Ein geregeltes Training mit Trainer ist nur in einer Gruppengröße von maximal 10 Personen zulässig. d. Die Wegeführung auf der Anlage ist im Einbahnstraßen-System wie folgt organisiert: e. d.1. Sporthalle: i. Das Betreten des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang Kissland ii. Das Verlassen der Anlage und des Gebäudes erfolgt über den Seitenausgang (Notausgang) der Sporthalle und anschließend über das Wegesystem des Beachfeldes d.2. Gymnastikhalle: i. Das Betreten des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang Kissland ii. Das Verlassen der Anlage und des Gebäudes erfolgt über den Seitenausgang (Notausgang) der Gymnastikhalle und anschließend über das Wegesystem des Beachfeldes d.3. Mehrzweckraum 1.OG: i. Das Betreten des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang kissland iii. Das Verlassen der Anlage und des Gebäudes erfolgt über den Seitenausgang (Stahltreppe) des Mehrzweckraumes und anschließend über das Wegesystem des Beachfeldes. d.4. Bewegungslandschaft: i. Das Betreten des Raums erfolgt über den Vordereingang. ii. Verlassen wird der Raum (je nach paralleler Nutzung) über den Seitenausgang in die Sport- oder die Gymnastikhalle. f. Es darf wieder mit Kontakt trainiert werden! (Siehe 3.a) g. Auf der gesamten Anlage gilt das Abstandsgebot. Auch in den Pausen. Die Sportflächen sind mit entsprechenden Markierungen je TN versehen. Die Wegeführung weißt entsprechende Abstandsmarkierungen auf. Die Ablageorte der Sporttaschen sind entsprechend zu positionieren. Auf 6 Stand: 20.07.2020
TSG-Corona-Sicherheitsstandards Begrüßungen mit Kontakt und Unterhaltungen auf den Fluren Handshake muss demzufolge verzichtet werden. h. Bitte betreten Sie die Anlage bereits umgezogen, d.h. mit Sportkleidung i. Die Nutzung der Umkleideräume ist gestattet, jedoch sind diese nur begrenzt verfügbar. In den Umkleiden im Erdgeschoss darf sich nur eine Person zurzeit aufhalten. In den Umkleiden im 1. OG dürfen sich bis zu zwei Personen zeitgleich umziehen. j. Die Duschräume dürfen unter Abstandregeln genutzt werden. k. Die Toilettenräume sind geöffnet und nur von einer Person zurzeit zu betreten. Bitte beachten Sie die Hygieneregeln, wie Händewaschen und Desinfizieren mithilfe der zur Verfügung gestellten Mittel. Auch beim Toilettengang sind die Abstandsregelungen einzuhalten. l. Auch wenn es der Geselligkeit abträglich ist - bitte verweilen Sie möglichst nicht länger als für Ihre sportliche Betätigung erforderlich auf der Anlage. Das übliche Kaffeetrinken o.ä. Geselligkeiten müssen entfallen. m. Ergänzung Kinderturnen: Die Kinderturnangebote des Kisslandes finden aktuell ausschließlich in Begleitung eines Elternteils statt (je Kind ein Elternteil als Begleitperson). Geschwisterkinder sind als Einzelperson zu werten und zu begleiten. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 10 Personen beschränkt. Eine Abstellgelegenheit für Kinderwagen ist aktuell nicht gegeben. Gemeinsames Singen ist nicht erlaubt. n. Ergänzung Kursangebote: Es müssen eigene Handtücher/Matten als Unterlage mitgebracht werden. o. für Ferienfreizeiten gilt: Eine feste Gruppe bis 15 Personen darf ohne Abstand mit Hygienekonzept zusammen Sport treiben, Essen, Waschräume nutzen, etc. Bei Zuwiderhandlung kann und muss der Trainer oder Übungsleiter ein Hausverbot aussprechen. Anlagen Regeln: DTB Indoor, Cheerleading, Boxen 7 Stand: 20.07.2020
Stand 22.04.2020 Übergangsregeln für das (Indoor-) Training im Vereins-Fitnessstudio/Trai- ningscenter für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben Beim Vereinstrainingscenter/Fitnessstudio handelt es sich schwerpunktmäßig um Kraft- und Ausdauertrainings zur Verbesserung (mindestens Erhaltung) der Fitnessfaktoren wie Aus- dauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit. Dazu werden stationäre Fitnessgeräte verwen- det. Wir unterscheiden zwischen: • Gruppentraining im Kursbereich • Individuelles Training auf der Trainingsfläche Zielgruppe sind Erwachsene bis ungefähr Mitte/Ende 70 Jahre (hier ist nicht das Alter be- stimmend, sondern der Fitnesslevel (Leistungsfähigkeit). Darüber hinaus gelten die Regeln aber auch für Menschen über 70 Jahre. Unter Berücksichtigung der zehn Leitplanken des DOSB gelten für das Training im Vereins- Fitnessstudio folgende Empfehlungen: 1. Distanzregeln einhalten Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Über- tragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Ver- meidung von Warteschlangen erfolgen.* • Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind mindestens 2,00-4,00 m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten. • Je nach Gegebenheiten bzw. Sportstätte wird empfohlen, pro 20 – 40 qm nicht mehr als eine Person zuzulassen. • Abstand der stationären Geräte ggf. vergrößern. • Das Training in einem Zirkel wird empfohlen, um “Warteschlangen” an den Geräten zu vermeiden. Die Hygienebestimmungen (Handtuch unterlegen und desinfizieren der Griffe nach jedem Gebrauch) von den Teilnehmenden müssen dabei strikt eingehalten werden. • Gruppentraining: Bei Gruppenwechsel genügend Zeit einplanen, sodass sich die Grup- pen nicht treffen. 2. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.* • Verzicht auf Partnerübungen und Körperkontakt in der Gruppe. • Kein Helfen und Sichern durch Trainer*innen und Mittrainierende. *Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020 1
3. Freiluftaktivitäten präferieren Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Frei- luftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.* • Vorzugsweise sollten die Trainings, wenn möglich weiterhin Outdoor durchgeführt wer- den. • Trainingszirkel, Cycling Bikes, u. ä. können im Außengelände aufgebaut werden unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln. • Kein Ausdauertraining in geschlossenen Räumen. 4. Hygieneregeln einhalten Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent einge- halten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.* • Waschgelegenheit und Seife bereitstellen, um Händewaschen vor und nach dem Trai- ning zu gewährleisten. • Das Duschen ist untersagt. • Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) an der Trainingsfläche bereitstellen. • Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird empfohlen (nicht bei hohen aeroben Belastun- gen, da bei einer Durchfeuchtung der Mund-Nasenschutz seine Wirkung verliert). • Eigene Matte mitbringen, alternativ ein großes Badetuch mitbringen und über die Matte legen. • Auf die Nutzung von Kleingeräten verzichten und nur mit dem eigenen Körpergewicht trainieren. • Stationäre Geräte werden vor und nach Gebrauch durch die trainierende Person desinfi- ziert, Handtücher werden bei Nutzung untergelegt, um Körperkontakt zu vermeiden. • Auf Freihanteltraining wird verzichtet. • Zusätzliche Hygienemaßnahmen: mehrfachverwendbare medizinische Desinfektionstü- cher bereitstellen sowie ausreichend Desinfektionsmittel (s.o.) zur Reinigung von Matten oder Kleingeräten zur Verfügung stellen. • In den Toiletten ausreichend Seife, Desinfektionsmittel (s.o.) und Einweg-Handtücher zur Verfügung stellen. 5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschafts- räume.* • In Sportkleidung zum Training gehen. • Keine Nutzung von Garderoben, Duschen, Gemeinschaftsräumen. o Zugänge zu Waschmöglichkeiten für Hände mit Seife (s.o.) sicherstellen *Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020 2
6. Fahrgemeinschaft vorübergehend aussetzen In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wett- kämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristi- sche Sportreisen zu verzichten* 7. Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfin- den. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Verei- nen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zu- dem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.* 8. Trainingsgruppen verkleinern Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der glei- chen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnah- men zu belegen.* • Wenn möglich feste Trainingsgruppen bilden, grundsätzlich so klein wie möglich bzw. so wenig Personen wie möglich auf die Trainingsfläche zeitgleich zulassen. zeitliche Limitierung des Aufenthalts der Trainierenden festlegen; Trainingsslots er- stellen • Feste Zuordnungen der Übungsleitenden/ Trainer*innen zu den Schichten sind - wenn möglich - vorzunehmen. • Eine Übungsleitung/ Trainer*in soll möglichst nicht mehr als 5 Gruppen betreuen. 9. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.* • Die Gesundheit geht immer vor. • Risikogruppen können durch Anbieter nicht pauschal identifiziert werden. Es sind somit alle Personen besonders zu schützen. 10. Risiken in allen Bereichen minimieren Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.* • Eine Übungsleitung/ Trainer*in von Kinderangeboten betreuen keine weiteren Angebote für Risikogruppen, z. B. Sport mit Älteren. • Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind zu führen. (Angaben: Datum, Ort und Trainingsslot/Uhrzeit sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon) • Trainerpersonal auf der Trainingsfläche festlegen und dokumentieren; möglichst feste Schichten. • Selbstverständlichkeit: Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona- Virus-Symptomen ist, darf am Training teilnehmen. *Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020 3
• Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen. Beschlossen durch das DTB-Präsidium am 22.04.2020 Als Expert*innen wurden speziell die Hochschullehrerin für Sportwissenschaft und DTB-Vize- Präsidentin für Gymwelt, Michaela Werkmann, die Abteilungsleitung Gymwelt, Pia Pauly, und die DTB-Vizepräsidentin und Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kerstin Holze, sowie der Direktor der Sportmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. Dr. med. Uwe Tegtbur, zur Beratung mit einbezogen. Eine Reflexion des Grobkonzeptes aus der Per- spektive der Hygienevorschriften erfolgte durch Priv. Doz. Dr. med. Brigit Ross. Die Expert*innen-AG wird sich alle 14 Tage in gemeinsamen Video-Konferenzen zu aktuel- len Entwicklungen austauschen und die Empfehlungen eventuell anpassen. *Die zehn Leitplanken des DOSB mit Stand vom 21.04.2020 4
American Football Verband Deutschland e .V. Mitglied im DOSB www.afvd.de AFV D, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main Geschäftsstelle: Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt am Main Tel.: 069-96740267 Fax.: 069-96734148 E-Mail: office@afvd.de 23.04.2020 Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb American Football & Cheerleading Auf der Grundlage der Leitplanken des DOSB hat der American Football Verband Deutschland e. V. folgende Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in unsere Sportart erarbeitet. Vorbemerkung: Football: Die Hauptdisziplin „Tackle“-Football ist ein Kollisionssport (nicht Kontaktsport). Zwar kommt es im Spiel selbst zu Kollisionen von Spielern auf dem Feld (nicht von allen). Die Sportler sind dabei aber am kompletten Körper mit Schutzkleidung bedeckt (im Unterschied zu Fußball, Rugby, Hand- oder Basketball). Der Helm, der den Kopf des Sportlers schützt, hat ein Gesichtsgitter hinter dem sich ein transparentes Visier befindet. Zusätzlich kann durch Ski- Masken der Mund-/ Nase-Bereich abgedeckt und dadurch geschützt werden. Die Kollision selbst beschränkt sich auf einen kurzen Kontakt von wenigen Sekunden ohne jeglichen Kontakt Haut zu Haut und mit vollem Körperschutz. Cheerleading: Im Cheerleading ist eine Aufteilung in riskoarme und riskoreiche Sportausübung möglich, so dass gestuft und verantwortlich mit solchen Varianten begonnen werden kann, bei denen die Aktiven keinen Körperkontakt haben und die Abstandsregelungen einhalten können. Die Sportart Cheerleading umfasst eine Vielzahl verschiedener Sportarten und Disziplinen: Cheerleading, Cheer Dance, Stunt, Sideline ShowDance, Sindline Cheer, Free Dance und Hip Hop. Diese wiederum werden paarweise, in kleinen Gruppen (5 Aktive) oder größeren Gruppen (16-28 Aktive) ausgeübt. Dabei gibt es Varianten, bei denen die Aktiven im Abstand von 2 Meter oder mehr ihre Tanzfiguren ausüben und andere, bei denen ein direkter Körperkontakt stattfindet (etwa beim Fangen nach akrobatischen Turnübungen mit Flugelementen. Die einen sind risikolos, die andern mit einem höheren Risiko belastet, weshalb mit ersteren begonnen werden sollte. Bankverbindung: Frankfurt Volksbank e. G., IBAN DE08 5019 0000 0000 0017 32 - BIC/ SWIFT FFVBDEFFXXX
Das Präsidium des American Football Verband Deutschlands hat sich nach Rücksprache mit den zuständigen Personen auf folgende Übergangs-Regeln geeinigt: Der Trainingsbetrieb wird parallel zu den Lockerungen der bisher betroffenen Maßnahmen der staatlichen Stellen gestuft wieder aufgenommen. Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs Erst nach Durchlaufen aller drei Phasen findet wieder ein Spiel- / Wettkampfbetrieb statt, für den noch gesonderte Regelungen ergehen werden. Da diese Zeitpunkt nicht in wenigen Wochen sein wird, wird die Zeit bis dahin als ausreichend angesehen, detaillierte Durchführungsvorschriften unter Beachtung von Hygiene-Standards auszuarbeiten. Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme Diese Phase beginnt, wenn die Sportanlagen wieder für den Trainingsbetrieb freigegeben werden. Im Bereich der German Football League (GFL/ 1. Bundesliga Herren) hat diese Phase in einigen Bundesländern bereits begonnen. Trainingsbetrieb - Training in Kleingruppen - Football: Wie bereits in anderen Sportarten praktiziert (siehe Bundesliga-Fußball), besteht die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer) im Freien. Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen, komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt. Cheerleading Ein Training in Form von Solotänzen ist möglich. Wie bereits in anderen Sportarten praktiziert (siehe Bundesliga-Fußball), besteht die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer). Durch Solotänze können Trainer und Mitglieder der Gruppe den Mindestabstand einhalten. Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben, können als Paar trainieren. Das Training findet im Freien statt. Hallentraining in geschlossenen Hallen mit Umluft- Frischluft-Versorgung findet nicht statt. Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen, komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt. AFVD-Präsident 2
Gemeinsam für beide Sportarten. In beiden Sportarten sind die Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung beizubehalten. Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht. Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen Diese Phase beginnt, wenn die bestehenden Versammlungsverbote aufgehoben bzw. Versammlungen mit größeren Personenzahlen gestattet werden. Dabei folgt die Anzahl der zugelassenen Personen auf der Trainingsstätte den Zahlen der Ordnungsbehörden. Die Abstandsregelung sind weiter einzuhalten. Football: Je nach Platzverhältnissen können mehrere Fünfer-Kleingruppen parallel trainieren. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Es können Übungen am Ball zum Einüben von Laufwegen stattfinden. Cheerleading: Formationen von mehr als fünf Personen können gemeinsam unter Beachtung der Abstandsregeln trainieren. Das Training soll weiter im Freien stattfinden, allerdings kann in Hallen, die eine Frischluftzufuhr direkt über Umwälzanlagen erhalten, wieder benutzt werden. Gemeinsam für beide Sportarten. In beiden Sportarten sind die Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung beizubehalten. Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht. Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs Diese Phase beginnt, wenn der Zeitpunkt für die Aufnahme eines Spiel- oder Wettkampfbetrieb bekannt ist. In Football und Cheerleading wird der Trainingsbetrieb unter Beachtung der allgemeinen Hygiene-Maßnahmen wieder aufgenommen. Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht. Der Zeitstrahl für die drei Phasen orientiert sich an den Empfehlungen des RKI über die Entwicklung der Covid-19-Pandemie. AFVD-Präsident 3
Für alle Gruppen gilt: Der Medizinische Dienst des AFVD empfiehlt folgende Basis-Hygienerichtlinien Sorgt für eine gründliche Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen) Husten- und Nies-Etikette beachten (in den Ellenbogen niesen/husten) Wer sich krank fühlt, muss gerade jetzt zuhause bleiben Wer nicht bei der Arbeit / in der Schule war, darf nicht am Training teilnehmen Wer zum Kreis der Kontaktpersonen gehört, darf nicht am Training teilnehmen Abstand halten zu Erkrankten Verzicht auf Händeschütteln und Abklatschen Wenn akute Krankheitszeichen eines grippalen Infektes während des Trainings erkannt werden, die betreffende Person direkt nach Hause schicken: Husten Schwindel Fieber Kurzatmigkeit/Atemnot Durchfall Schüttelfrost Übelkeit Kopfschmerzen Schnupfen Handlungsanweisung Football (Tackle- und Flag-Football) Händewaschen vor und nach dem Training Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten Regelmäßige Desinfektion des Equipment während und nach dem Training Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken Training im Freien abhalten Regelmäßige gründliche Reinigung der Bälle während und nach dem Training Eigene Handtücher benutzen Zu Hause duschen Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich beschränken Online-Theorieeinheiten bevorzugen Auf Trainingslager verzichten Helmvisierpflicht Handschuhpflicht Prüfung Mund-/ Naseschutz („Ski-Masken“ o. ä.) Handlungsanweisung Cheerleading Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten Möglichst auf Fahrgemeinschaften verzichten Händewaschen vor und nach dem Training Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken Desinfektion des Equipments nach dem Training (z.B. Poms) AFVD-Präsident 4
Auf Schmuck und Nagellack während des Trainings und Wettkampfes verzichten Kurze Fingernägel im Rahmen der Handhygiene Eigene Handtücher benutzen Zu Hause duschen Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich einschränken Verzicht auf Begrüßungsritualien Beide Sportarten: Abgabe von Erklärungen zur eigenen Gesundheit, Kontakt zu Covid-Er- krankten und Anerkennung von Verhaltensregeln Schließung der Umkleiden und Einplanung von Wechselzeiten zwischen den einzelnen Gruppen Nach Beendigung des Trainings verlassen die Personen direkt die Trainingsstätte. Andere Räumlichkeiten der Trainingsstätte sind von Vereins- seite zu verschließen. Toilettenanlagen werden täglich gereinigt Regelmäßige Lüftung der Trainingshalle (in Phase 3) Die Eltern/Begleitpersonen der Kinder- und Jugendgruppen dürfen sich nicht in den Räumlichkeiten aufhalten und müssen sich außerhalb der Trainingsstätte an die Abstandsregelungen halten. Dokumentation der Personen in der jeweiligen Trainingsgruppe Kontrolle der Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs: Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Verein. Eine Überprüfung kann jederzeit erfolgen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht. Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen. Spiel- und Wettkampfbetrieb nach letzter Phase: Folgende Möglichkeiten für den Wettkampfbetrieb werden derzeit angedacht: Spiele- und Meisterschaften mit regulierter Zuschaueranzahl Zuschauerbeschränkungen Beschränkungen der Anzahl der Turnierklassen pro Tag (Cheerleading) Die Technische Kommission plant für den Spielbetrieb im Football Anpassungen der Spielordnung zur Vermeidung von Kontakten, hat diese Arbeiten noch nicht aufgenommen, da zunächst die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Fokus steht. Angedacht sind: Beschränkung der Anzahl Auswechselspieler in der Wechselzone Platzierung von Trainern, Betreuern, Auswechselspieler auf der Tribüne unter Beachtung der Abstandsregeln Wegfall von Schiedsrichterposition mit Risiko von Kollisionen mit Spielern Wegfall von bestimmten Elementen des Spiels, die zu erhöhten Kollisionen auf dem Spielfeld führen (z. B. Kick-Off nach einem Punktgewinn, Point after Touchdown) AFVD-Präsident 5
27. MAI 2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXEN BOXEN IN HAMBURG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM RM SAFETY INGENIEURBÜRO IN HAMBURG/QUICKBORN INFO@RM-SAFETY.DE www.rm-safety.de
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT Inhalt 0. Sperrvermerk ................................................................................................................................. 2 1. Einleitung und Zielformulierung ......................................................................................... 3 2. Schutzziele .................................................................................................................................. 3 4. Risikoanalyse ............................................................................................................................. 4 a. Eintrittswahrscheinlichkeit für den Trainingsbetrieb ............................................................ 4 b. Schadensausmaß für den Trainingsbetrieb ........................................................................... 4 c. Erwartbares Risiko Trainingsbetrieb ....................................................................................... 5 d. Risikomatrix................................................................................................................................ 5 5. Gefährdungsbeurteilung ........................................................................................................ 5 a. Trainingsbereich ........................................................................................................................ 5 6. Bauliche Maßnahmen Trainings- und Wettkampfbetrieb .......................................... 7 a. Eingänge und Ausgänge .......................................................................................................... 7 b. Kabinen ....................................................................................................................................... 8 c. Aufenthaltsräume ...................................................................................................................... 8 d. Halle ............................................................................................................................................ 8 e. Sanitärräume ............................................................................................................................. 8 7. Anlagentechnische Maßnahmen Trainingsbetrieb ....................................................... 8 9. Zusammenfassung ................................................................................................................. 11 10. Quellen.................................................................................................................................... 11 11. Ingenieurbüro RM Safety ................................................................................................ 11 12. Anhang.................................................................................................................................... 12 Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT 0. Sperrvermerk Die Vervielfältigung und Veröffentlichung des Konzeptes – auch auszugsweise – ist grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme von dieser Regelung bedarf einer Erlaubnis des Autors. Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT 1. Einleitung und Zielformulierung Mit diesem Konzept und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, sollen der sichere Trainingsbetrieb für die Sportler und Trainer im Boxsport sichergestellt werden. Zur ganzheitlichen Betrachtung wurden Expertenmeinungen aus den Handlungsfeldern Medizin, Boxen und Trainingslehre berücksichtigt. Die Möglichkeit im Freien zu trainieren wird favorisiert und bis zur weiteren Lockerung der Corona Maßnahmen auch so durchgeführt. Dennoch befasst sich das Konzept auch mit dem möglichen Training in der Halle. Ziel ist es, die durchführenden Personen bestmöglich vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern. Das Konzept beschreibt die unterschiedlichen Risiken und Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Szenario Trainingsbetrieb. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wurden die Risiken analysiert und Maßnahmen zu den möglichen Gefährdungen beschrieben. Der Verfasser weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine 100 prozentige Sicherheit gibt. Weder in diesem, noch in anderen Bereichen der Gesellschaft. Dennoch kann bei einer Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen das Risiko einer Ansteckung deutlich verringert und ein Sportbetrieb im Boxen durchführbar gemacht werden. Der Boxsport bringt eine gesellschaftliche Verantwortung mit sich und hat eine große Bedeutung für das Sozial- und Gemeinwesen in den Städten. Die Durchführung von Trainingseinheiten und ein gut funktionierender Sportbetrieb, haben für die Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert . Daher ist es wichtig, gemeinsam mit der Politik und den Behörden eine umsetzbare Lösung für die Durchführung zu finden. 2. Schutzziele Die Vermeidung einer Infektion und einer weiteren Ausbreitung sind als oberste Schutzziele definiert worden. Allen Beteiligten ist der Ernst der aktuellen Pandemielage bewusst und die Verantwortlichen für den Trainingsbetrieb werden auf die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen nachhaltig eingewiesen. Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT 3. Begriffsbestimmung a. Box-Training „Training ist die planmäßige und systematische Realisation von Maßnahmen (Trainingsinhalte und Trainingsmethoden) zur nachhaltigen Erreichung von Zielen (Trainingsziele) im und durch Sport.“, Hohmann, Lames & Letzelter (2014). Es gibt einen individuellen Zeitplan für die Trainingseinheiten mit den Sportlern im Freien oder zukünftig wieder in der Halle. Das Training beginnt mit dem physischen/konditionellen Teil und wird dann im Laufe der Trainingsphasen immer spezieller. Bis zum Eintreten der Sparringsphase (wettkampfnahes Training) sind Kontakte mit anderen Sportlern immer mit genügend Abstand einzuhalten. Partnerübungen, die einen geringeren Abstand als 1,5m benötigen, werden für die Anfangsphase ausgesetzt. Das angedachte Training dient der Gesunderhaltung, der Wissensvermittlung und der Fitness. 4. Risikoanalyse Mit der Risikoanalyse wird das anzunehmende Risiko einer Ansteckung und Verbreitung bei dem betrachteten Szenario Training ermittelt. Anhand der Risikomatrix wird dargestellt wie das Risiko einzuschätzen und mit welchen Folgen zu rechnen ist. Das Risiko setzt sich bei dieser Analyse aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Schadensausmaß zusammen. a. Eintrittswahrscheinlichkeit für den Trainingsbetrieb Aufgrund der geplanten Abläufe sowie allen geplanten Maßnahmen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Ansteckung und Verbreitung als gering angenommen. b. Schadensausmaß für den Trainingsbetrieb Aufgrund der festgelegten Trainingszeiten, der Trainingsplanung und organisatorischen Maßnahmen sowie der Einhaltung aller Umgangsregeln, wird das Schadensausmaß einer Ansteckung und Verbreitung als gering angenommen. Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT c. Erwartbares Risiko Trainingsbetrieb Das Risiko wird anhand der Matrix und den Einschätzungen mit B2 bewertet. Damit wird ein Ansteckungs- bzw. Verbreitungsereignis während des Trainingsbetriebs als gering eingestuft. d. Risikomatrix Eintrittswahrscheinlichkeit Eingruppierungsbeispiele 1 2 3 4 5 A A1 A2 A3 A4 A5 Keine Ereignis, keine Beanspruchung zu erwarten. Schadensausmaß B B1 B2 B3 B4 B5 Ereignis mit leichten Konsequenzen ohne Personengefährdung. C C1 C2 C3 C4 C5 Ereignis mit mittelschweren Konsequenzen für die Sportler und den Verein D D1 D2 D3 D4 D5 Ereignis mit schweren Folgen für die Sportler und den Verein E E1 E2 E3 E4 E5 Ereignis mit schwerem bleibendem Gesundheitsschäden und möglicher Tod von Personen. Reputationsverlust. Auch ein im roten Bereich eingeordnetes Risiko muss unter Umständen als akzeptables, da nicht beeinflussbares Restrisiko akzeptiert werden. Bei klar definierten Grenzwerten, z.B. bei Vorlage einer Norm oder technischen Regel, findet keine Risikoanalyse statt. Die Eingruppierungsbeispiele sind insbesondere bei der Eintrittswahrscheinlichkeit im Wesentlichen abhängig von den getroffenen Annahmen. 5. Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung listet die möglichen Gefährdungen in den unterschiedlichen Bereichen auf und beschreibt die zutreffenden Maßnahmen, um diese Gefährdungen zu reduzieren. Die Maßnahmen sind nach dem T -technisch, O – organisatorisch und P – persönlich Prinzip aufgelistet. Eine Gefährdung liegt vor, wenn ansteckende Menschen vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Ansteckung anderer Personen und eine Verbreitung des Virus besteht a. Trainingsbereich Der Bereich umfasst den Anfahrtsweg, die Freifläche, in Zukunft wieder die Trainingshalle, die Umkleiden und die Hygieneräume. Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT Zuordnung/ Gefährdung Risiko vor Maßnahmen T-O-P Risiko nach Ort Maßnahmen Maßnahmen Trainings- Ansteckung bzw. Verbreitung (AuV) bei D4 T: Desinfektionsstation vor dem A2 bereich Begrüßung / Verabschiedung Eingang O: Desinfektion vor dem Training im Freien O: Abstandsregeln wahren – 2,5m O: Kein Händeschütteln O: Kein Abklatschen O: Kein Körperkontakt O: Welcome Hygiene Plakat am Eingang P: Händewaschen P: Hände Desinfizieren P: Unterweisung Trainings- AuV bei den Trainingspartnern und D2 T: Desinfektionsstation in der B2 bereich Trainern Trainingshalle O: Abstandsregeln wahren – 2,5m O: Meldepflicht bei Symptomen O: Verhaltensregeln bei ersten Anzeichen von Symptomen jeglicher Art O: Kein Händeschütteln O: Kein Abklatschen O: Kein Körperkontakt O: Handwaschplan in den Sanitärräumen P: Händewaschen P: Hände Desinfizieren P: Unterweisung Trainings- AuV bei der Partnerarbeit D2 O: Jeder Sportler benutzt seine D1 bereich (aktuell nicht geplant) eigenen Handschuhe und Equipment z.B. Bandagen, Hanteln usw. O: Boxhandschuhe sind vor und nach Gebrauch zu desinfizieren O: Erneute Abfrage der Boxer durch Trainer, ob gesund und symptomfrei O: Sportler dürfen sich nur in den gekennzeichneten Zonen bewegen P: Unterweisung Trainings- AuV bei dem Sparring D3 O: Boxhandschuhe sind vor und D1 bereich (aktuell nicht geplant) nach Gebrauch zu desinfizieren O: Bis zum eigentlichen Sparring Abstand halten O: 1 x Trainer max. in der Ecke Trainings- AuV bei der Pratzenarbeit D2 O: Boxhandschuhe und Pratzen D1 bereich sind vor und nach Gebrauch zu desinfizieren O: Bis zur eigentlichen Einheit Abstand halten O: Max. zwei Sportler in unterschiedlichen Ecken im Ring O: Nur ein Trainer im Ring Trainings- AuV bei Benutzung von Equipment C3 T: Desinfektionsstation in der Halle A1 bereich O: Equipment muss vor und nach jedem gebrauch desinfiziert und gesäubert werden P:Unterweisung Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT Trainings- AuV beim Trainingsbetrieb allgemein D2 T: Trainingszonen sind B2 bereich einzurichten T: Kennzeichnung von Zonen in denen sich Sportler mit Abstand aufhalten können T: Digitales Anmelden für die Trainingseinheiten T: Es gibt nur einen Ein- und einen Ausgang O: Eigenes Equipment der Sportler O: Fahrgemeinschaften vermeiden O: Teilnehmer stark reduzieren O: Einzeltrainings favorisieren O: Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung führen O: Trainingspläne anpassen O: Meldeabläufe für Sportler und Trainer / Meldeprozess etablieren O: Notrufhotline für Sportler und Trainer einrichten O: Coaching Zone einrichten O: Trainer muss Körperkontakt vermeiden und mit Abstand coachen O: Wenn möglich Zuhause umziehen und duschen O: Kein langes und unnötiges Aufhalten in der Trainingshalle O: Sportler müssen im privaten Bereich alle Regeln des Umgangs einhalten P: Unterweisung Trainings- AuV Sanitär- und Waschräume D2 O: Umkleide- und Duschräume B2 bereich dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden O: Abstand halten 2,5m O: Desinfektionsbehälter O: Handwaschplan P: Unterweisung Trainings- AuV Umkleidekabinen D4 T: Desinfektionssäulen/Stationen A2 bereich in den Kabinen O: Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden O: Nutzeranzahl auf die Quadratmeter anpassen O: Umkleidezonen einrichten und kennzeichnen 6. Bauliche Maßnahmen Trainings- und Wettkampfbetrieb Aus Sicht des Verfassers sind bauliche Maßnahmen nur sehr schwer umzusetzen. Wichtig ist, dass man auf vorhandene bauliche Maßnahmen wie z.B. getrennte Kabinen, Eingänge und Aufenthaltsräume zurückgreift und mit in die Betrachtung einbezieht. a. Eingänge und Ausgänge Die Ein- und Ausgänge müssen klar gekennzeichnet und mit einem Welcome Hygiene Plakat (Beispiel im Anhang) versehen sein. Es ist darauf zu achten, klar definierte Ein- und Ausgänge auszuweisen. Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT b. Kabinen Umkleidekabinen müssen über eine technische oder natürliche Lüftung verfügen. Umkleidekabinen müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein. c. Aufenthaltsräume Räume zum Aufenthalt von mehreren Personen (>5) sind zu vermeiden. Sollte dies organisatorisch nicht möglich sein, sind Beschränkungen zu formulieren und Abstandskennzeichnungen vorzunehmen. d. Halle Die Halle muss ausreichend groß für geplante Trainings sein. Die Halle muss über eine technische Lüftung verfügen. Die Hallengröße muss für Hygienekonzepte, Laufwege und Anzahl Sportler (Kabinen) ausreichend sein. e. Sanitärräume Die Sanitärräume müssen ausreichend und auf die tatsächlich anwesenden Personen ausgelegt sein. 7. Anlagentechnische Maßnahmen Trainingsbetrieb Unter Punkt 7 werden die geplanten anlagentechnischen Maßnahmen beschrieben. a. Desinfektionsstationen Für den Trainingsbetrieb sind jeweils an den Haupteingängen Desinfektionsstationen aufzubauen. Zusätzlich ist in der eigentlichen Trainingshalle eine Station aufzubauen. In den Kabinen und Sanitärräumen sind Spender oder das Hände waschen mit Seife ausreichend. 8. Organisatorische Maßnahmen Trainingsbetrieb Die organisatorischen Maßnahmen spielen im Gesamtkonzept die elementarste Rolle. Hier gilt für alle beteiligten Personen größte Disziplin. Die organisatorischen Maßnahmen greifen auch Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT in das private Umfeld der Akteure ein. Dies ist wichtig, um ein ganzheitliches Schutzkonzept zu etablieren. Alle Akteure müssen vor Beginn der Trainings einmalig über die neuen Maßnahmen unterwiesen werden. Dies ist zu dokumentieren und mindestens nach 3 Monaten zu wiederholen. Die Maßnahmen müssen in komprimierte Form als Aushang/Handout vorhanden sein. Generell dürfen keine Risikogruppen am Training teilnehmen oder sich in der Halle befinden. Zuschauer sind generell nicht erlaubt (dazu zählen u.a. Freunde, Fans und Angehörige). a. Zeitmanagement Die Teilnehmeranzahl ist stark zu reduzieren und auf die vorhandene Fläche im Freien oder in der Trainingshalle auszulegen. Die Trainingszeiten sind dementsprechend anzupassen und zu kommunizieren. Die Zeiten sind mit ausreichend Puffer zu den nächsten Teilnehmern einzuplanen. Minimum sind 30min. zwischen dem Trainingsende und dem nächsten Trainingsanfang einzuplanen. Auf strikte Einhaltung ist wert zu legen. Der Trainer ist für die Planung und Kommunikation verantwortlich. b. Trainingsplangestaltung Die Trainingsplangestaltung muss auf den höchstmöglichen Schutz und Nutzen angepasst werden. Sofern Kontakte vermieden werden können, muss dies Berücksichtigung in der Planung und Umsetzung der Trainingsmaßnahmen finden. c. Sanitärräume Duschen sind mit maximal 2 Personen unter Wahrung des Sicherheitsabstandes aufzusuchen. WCs sind einzeln aufzusuchen. Aushänge über die Verfahrensweisen müssen aushängen. d. Leitlinien für das Training Die Trainer und Verantwortlichen sind dazu angehalten die Regeln bekanntzumachen, auf Einhaltung zu achten und bei Verstößen aktiv zu werden. - Distanzregeln einhalten Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT Es soll ein Abstand von 2,5m zwischen den anwesenden Personen gewährleistet werden. Für Bewegungen im Trainingsablauf sind großzügige Abstände einzuplanen. Es bietet sich an, durch Kennzeichnung bzw. Aufteilung von Bereichen den notwendigen Abstand einzuhalten (Hütchen, Kreide, Tape Markierungen). - Gruppengröße Die Gruppengröße im Boxtraining wird für die Trainingseinheiten auf 10 begrenzt. Es sollen Erfahrungswerte gesammelt werden und in dieses Konzept einfließen. - Eigenes Equipment Jeder Sportler benutzt seine eigenen Boxhandschuhe. Weiteres Equipment z.B. Hanteln etc. werden zugeteilt und verbleiben beim Sportler. Jeder Sportler hat sein eigenes Seil oder seine eigenen Bandagen. Alles ist vor und nach Benutzung zu desinfizieren. - Körperkontakte minimieren Kein Händeschütteln oder Abklatschen bei der Begrüßung, beim Training und bei der Verabschiedung. - Freilufttrainings bevorzugen Sofern eine Außenanlage vorhanden ist, sollen Trainingseinheiten möglichst im Freien stattfinden. - Hygieneregeln einhalten Sportler und Trainer müssen sich vor Trainingsbeginn die Händewaschen oder desinfizieren. Trainingsgeräte müssen vor und nach Benutzung desinfiziert werden. Regeln zum Husten und Niesen einhalten (Armbeuge). - Umkleiden und Duschen Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Sofern möglich sollen sich Sportler und Trainer Zuhause umziehen und Duschen. - Fahrgemeinschaften Aktuell sind Fahrgemeinschaften zu unterlassen. Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT 9. Zusammenfassung Die Verantwortlichen haben ein starkes Bewusstsein für die Themen rund um den Gesundheitsschutz und sind sich der großen Verantwortung bewusst. Aus Sicht des Verfassers und dem HABV, kann der Trainingsbetrieb unter Einhaltung sowie Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden. Grundsätzlich ist das beschriebene Maßnahmenpaket als ausreichend anzusehen. Ein akzeptiertes Restrisiko wird es immer geben. Jedoch ist unter Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen von einer geringen Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung oder Verbreitung auszugehen. Das Konzept wird ständig unter Einbeziehung neuer Erfahrungswerte angepasst und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir bedanken uns bei allen Verantwortungsträgern der Stadt, des Landessportamtes, dem HSB und dem Verband für das Engagement für einen sicheren und durchführbaren Sport. 10. Quellen a. https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html b. https://www.hamburg.de/verordnung/ c. https://www.hamburg.de/coronavirus/13910622/2020-05-12-coronavius-aktueller-stand/ b. https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/?Alle= c. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/ d. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ 11. Ingenieurbüro RM Safety Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit. Sollten weitere Schutz-Konzepte notwendig werden, kontaktieren Sie uns gerne unter: info@rm-safety.de Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
27.05.2020 KONZEPT UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN TRAININGSBETRIEB IM BOXSPORT 12. Anhang i. Trainingszonen mit 5 Personen (4 SportlerInnen und ein Trainer) Hamburger Boxverband – HABV RM Safety Ingenieurbüro
Sie können auch lesen