INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2019 - VERANSTALTUNG AM 05.12.2018 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI ...

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INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2019 - VERANSTALTUNG AM 05.12.2018 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI ...
Informationen zum
                      Masterabschlussmodul
                                SoSe 2019
                                Veranstaltung am 05.12.2018

Prof. Ariane Röntz__Vorsitzende des Prüfungsausschusses FB 6
INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2019 - VERANSTALTUNG AM 05.12.2018 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI ...
Anmeldefrist für das SoSe 2018:   12.02.2019
                                  Rundgangswoche 11. – 15.02.2019 !

Bearbeitungszeit 4 Monate:        01.04.2019 – 01.08.2019

                                                                      ___ Fristen
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___Regularien

___Vorbereitung der MA-Arbeit

___Antrag und Zulassung

___Zeitplanung

___MA-Kolloquium (Vorbereitung, Ablauf)

___Wiederholungsprüfungen

___Fragen?

                                          __Themen
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__Regularien
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Das Masterabschlussmodul wird im Wesentlichen geregelt durch:

___die Fachprüfungsordnung des FB 06 – ASL
   (StuPO 2012/ 2015/16, für die Studiengänge A, S und L,
   insb. § 10), mit der Modulbeschreibung „Masterarbeit“

___die Allgemeinen Bestimmungen der Universität Kassel
   (in der jeweils aktuellen Fassung; insb. §29)

                                                         ___Regularien
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___Modul Masterarbeit Architektur___Auszug Modulhandbuch A_ 2015
___Modul Masterarbeit Architektur___Auszug Modulhandbuch A_ 2015
___Modul Masterarbeit Stadtplanung___Auszug Modulhandbuch S_ 2015
___Modul Masterarbeit Landschaftsarch./ Landschaftspl.__Auszug Modulhandbuch L_ 2015
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele)

Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder künstlerische Methoden und
Erkenntnisse kritisch anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen Frist
Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten.
Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des Fachwissens sowie
gründlicher Fachkenntnisse.

Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung
(Arbeitsmanagement)

StuPO 2015: differenziertere Modulbeschreibungen für A, S und L;
Methodenkompetenz, Darstellungskompetenz

                           ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele)

Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder
künstlerische Methoden und Erkenntnisse kritisch
anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen

Frist Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten.
Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des

Fachwissens sowie gründlicher Fachkenntnisse.
Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung

(   Arbeitsmanagement)
                            ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele)

Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder
künstlerische Methoden und Erkenntnisse kritisch
anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen

Frist Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten.
Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des

Fachwissens sowie gründlicher Fachkenntnisse.
Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung

(   Arbeitsmanagement)
                            ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012
Lehrinhalte

Erarbeitung einer Lösung zu einer (theoretisch-reflexiven,) konzept-, planungs- oder
entwurfsorien-tierten Themenstellung aus Forschung und Praxis.
Die Themenstellung entspricht dem fortgeschrittenen Wissensstand der Fachdisziplin
und ggf. der Vertiefungsrichtung des gewählten Masterschwerpunktes.
Sie kann forschungsorientiert oder anwendungs- orientiert sein. Der Leistungsumfang
beinhaltet die Darstellung des Lösungsweges.

Die Masterarbeit im Studiengang Architektur basiert auf einer Aufgabenstellung, die
i.d.R. zu entwurfsbezogen baulich-räumlichen Ergebnissen führt.

                           ___Modul Masterarbeit___Auszüge Modulhandbücher PO 2015
Lehrinhalte
                 (theoretisch-reflexiven,)
Erarbeitung einer Lösung zu einer

konzept-, planungs- oder entwurfsorien-
tierten Themenstellung aus Forschung und Praxis.
Die Themenstellung entspricht dem fortgeschrittenen Wissensstand der Fachdisziplin
und ggf. der Vertiefungsrichtung des gewählten Masterschwerpunktes.
Sie kann forschungsorientiert oder anwendungs- orientiert sein. Der Leistungsumfang

beinhaltet die   Darstellung des Lösungsweges.
Die Masterarbeit im Studiengang Architektur basiert auf einer Aufgabenstellung, die
i.d.R. zu entwurfsbezogen baulich-räumlichen Ergebnissen führt.

                           ___Modul Masterarbeit___Auszüge Modulhandbücher PO 2015
§29, Abs. 1

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in
der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist entsprechend den
Zielen gem. §3 Abs.3 und 4 umfassend und vertieft zu arbeiten. Das
Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen
Frist bearbeitet werden kann.

                            ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel
§29, Abs. 1

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in
der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist entsprechend den
Zielen gem. §3 Abs.3 und 4    umfassend und vertieft
zu arbeiten.
Das Thema muss so beschaffen sein,
dass es innerhalb der vorgesehenen Frist
bearbeitet werden kann.

                             ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel
§3, Abs. 3
Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin
oder der Kandidat sich fachlich und wissenschaftlich spezialisiert hat,
wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse selbstständig anwenden
kann und auf den Übergang in die Berufspraxis vorbereitet ist.

                              ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel
§3, Abs. 3
Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder
            fachlich und wissenschaftlich
der Kandidat sich
spezialisiert hat, wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse
selbstständig anwenden kann und auf den
Übergang in die Berufspraxis vorbereitet ist.

                            ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel
§3, Abs. 4
Durch den …. Masterabschluss soll festgestellt werden, dass die
erworbenen instrumentalen, systemischen und kommunikativen
Kompetenzen den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deut-
sche Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils
geltenden Fassung entsprechen

                           ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel
§3, Abs. 4
Durch den …. Masterabschluss soll festgestellt werden, dass die
erworbenen instrumentalen, systemischen
und kommunikativen Kompetenzen den
Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche
Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils
geltenden Fassung entsprechen.

                            ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel
•   wissenschaftliche und/ oder künstlerische Methoden
•   Kritisch, selbstständig
•   Zusammenhänge
•   Fachwissen
•   Gründlich, umfassend und vertieft
•   Arbeitsmanagement)
•   Theoretisch-reflexive, konzept-, planungs- oder entwurfsorientierte
    Themenstellung
•   Darstellung des Lösungsweges
•   Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der
    vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann.
•   fachlich und wissenschaftlich spezialisiert
•   auf Übergang in die Berufspraxis vorbereitet
•   instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen den

                      ___Die wichtigsten Stichworte__Auszüge aus den AB und den PO
Prüfungsleistung

Masterarbeit und Verteidigung:
• Bericht (als vertiefte zeichnerische und schriftliche Ausarbeitung mit
  Präsentationsplänen/ Ausstellungstafeln, ggf. Modell) und
• mündliche Prüfung in Form eines Prüfungskolloquiums (Vorstellung
  der Arbeit und Prüfungsgespräch gemäß Fachprüfungsordnung).

Die Note setzt sich zusammen aus:
80% Masterarbeit, 20% Prüfungskolloqium.

Die Teilnahme an der öffentlichen Ausstellung der Abschlussarbeiten
ist Bestandteil des Prüfungskolloqiums.

                        ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch A/S/L 2015
__ Vorbereitung der MA-Arbeit
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                        - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                        - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                        - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                                                                              (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                   *

    *MA-Vertiefungsrichtungen in A und MA-Vertiefungsrichtung LB (PO 2016):                                ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
     zusätzliches Pflichtmodul
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp*
                        - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                        - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                        - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                               (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                      *Für die Vertiefungsrichtungen LF, LB und ULM: Regeln gemäß StuPO 2015/ 16 für
                                                        die Anrechenbarkeit der tsL-Module beachten

               *

                                                              ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung                                84 cp
1. Mit der Anmeldung zur MA-Arbeit ist eine Leistungsübersicht einzureichen > endgültige
   Zuordnung jedes Moduls gemäß der StuPo (z.B. Profilprojekt, S-Module, Überhangmodule)
2. Nachweis der 84 cp - spätestens bis zur Themenausgabe zu erbringen (hier: 01.04.2019).

Drei mögliche Szenarien:
Fall A: Es sind 84 cp erreicht. > Zulassungsfähig (bezogen auf die 84-cp-Regelung)

Fall B (= Regelfall):
Mit den noch im laufenden Semester zu erbringenden Prüfungen/ Leistungsnachweisen werden
(ein „Bestehen" vorausgesetzt) 84 cp erreicht. > Zulassung unter Vorbehalt (bezogen auf die 84-
cp-Regel)
Hinweis: rechtzeitige Abgabe der Prüfungsleistung (Anhaltspunkt: Abgabewoche lt. Terminplan,
hier: bis Fr., 08.03.2019); es werden durch die Lehrenden keine vorgezogenen Bestätigungen
ausgestellt!
Fall C: Auch mit den Modulen des laufenden Semesters können 84 cp nicht erreicht werden. >
Eine Zulassung zur MA-Arbeit ist nicht möglich.
                                                             ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                        - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                        - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                        - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                               (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                         PRO - 2.0- 02              ASL – 1 x möglich
                                                         PRO - 2.1- xx              A
                                                         PRO - 2.2- xx              S
                                                         PRO - 2.3- xx              L

               *

                                                            ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                        - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                        - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                        - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                               (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                      PRO - 2.0- 40            Vertiefung ST (ASL)
                                                      PRO - 2.1- xx            A
                                                      PRO - 2.2- xx            S
                                                      PRO - 2.3- xx            L

               *

                                                            ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
___ Übersicht Profilprojekte im WiSe 2018/ 19
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                        - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                        - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                        - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.*
                                                                      (gilt nicht für die L-Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                                                             d.h. A/ B/ C/ D - 2.3- xx L-Module
                                                                                             sowie Module von L-Lehrenden mit
                                                                                             „L-Inhalten“
                                                                                              *im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Studien- und Prüfungssekretariat halten

            L                    L
                                     *
         ASL                     L
    *MA-Vertiefungsrichtung LB (PO 2016): zusätzliches Pflichtmodul                                  ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
___Stand des Studiums ?
   PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                        - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                        - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                        - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.

___Themenfindung         - Exposé, mit der Anmeldung einzureichen
                         - MA-Arbeit L: Thema aus der Vertiefungsrichtung

___ Betreuung (Erst- +Zweitgutachter*in)
                         - A und L: Prüfungsberechtigte aus A bzw. L
                         - S: Prüfungsberechtigte aus A, S oder L
                         - i.d.R. mind. 1 Professor*in
                         - Gutachter werden durch den PA bestellt,
                           Ausnahmen auf Antrag möglich

                                              ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
___Zeitbudget während der 4 Monate Bearbeitungszeit ?

___Vorhandene Beeinträchtigungen ?    Ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich stellen
                                      (mit der MA-Anmeldung)

___Arbeitsort ?

                                              ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
__Antrag und Zulassung
Die Anmeldung erfolgt zweistufig:
1. Online-Formular ausfüllen         Siehe: https://login.asl.uni-kassel.de/master-registration/

                                     Freischaltung voraussichtlich ab 14.01.2019

    und !

2. Ausgedrucktes und unterschriebenes Formular im Studien- und
    Prüfungssekretariat fristgerecht einreichen (Öffnungszeiten beachten!)

    Frist für das SoSe 2019: Mi.,        der 12.02.2019
    Die Online-Bearbeitung ersetzt nicht die Anmeldung!!!

                                                                 ___ Antrag und Zulassung
1.

     Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19

      ___ Antrag und Zulassung
2.

                                                ___ Antrag und Zulassung
     Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19
___ Antrag und Zulassung
Dem Prüfungsausschuss ist zur Beurteilung der Zulassungsfähigkeit/
des vorgeschlagenen Themas ein           Exposé vorzulegen:
•   Titel der Arbeit                                      > vorläufiger Arbeitstitel (kurz+bündig)

•   Fragestellung(en) und Zielsetzung(en) der Arbeit
•   Methodische Vorgehensweise                            > vorläufige Gliederung, erste Quellen

•   Untersuchungsort (soweit thematisch einschlägig)      > Fotos, Lageplan o.ä.

•   ca. 3.000 Zeichen                                     > (1 bis) 2 Seiten Text

Das Exposé ist mit Erst- und Zweitbetreuer*in vorab abzustimmen.

(Anmerkung: Das Exposé ist eine wertvolle Arbeitshilfe – auch für “Entwerfer”.)

                                                               ___ Antrag und Zulassung
Exposé__Festzustellende Defizite:
• Fehlen einer knappen, präzisen Fragestellung/ These
• Keine/ unzureichende Angaben zur Methodik
   (bei Plänen: vorläufige Angabe von Planarten + Maßstäben)
• Vorläufige Quellen-/ Literaturangaben fehlen (themenabhängig)
• Fehlen einer vorläufigen Gliederung der MA-Arbeit
• Fehlen von geeigneten Abbildungen/ Übersichtsplänen/ Karten o.ä.
   zum Verständnis des Ortes/ Themas/ Fragestellung
• Bei Gruppenarbeiten: keine Differenzierung des individuellen Anteils

                                                  ___ Antrag und Zulassung
__ Zeitplanung
Regelungen Bearbeitungszeit_ Auszug StuPO 2012/ 2015, §10
….
(5) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt           vier Monate
und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas. …
 …
                         aus Gründen, die die
(7) Kann der erste Abgabetermin
Kandidatin oder der Kandidat nicht zu
vertreten hat nicht eingehalten werden, so wird die Abgabefrist
um die Zeit der Verhinderung, längstens
jedoch um vier Wochen verlängert.

                                                                 ___Zeitplanung
4 Monate Bearbeitungszeit
5 h Kontaktstudium

                            ___Zeitplanung
• Rückgabe des Themas einmal möglich, innerhalb von 5 Wochen nach
  Bearbeitungsbeginn nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit (PO 2012)
   > Neuanmeldung frühestens im darauf folgenden Semester.
  Eine Änderung des Themas im selben Bearbeitungszeitraum ist nicht
  möglich.
• max. 4 Wochen Verlängerung bei nicht vom Studierenden zu
  verantwortenden Hinderungsgründen
   (Antrag vor dem ersten Abgabetermin stellen, Nachweise !, Genehmigung durch PA)

• Bei längerer Verhinderung: Kandidat*in kann von der Prüfungsleistung
  zurücktreten (schriftlicher Antrag)

                                                                                     ___Zeitplanung
• Unbedingt Fristen und Schriftform (= E-Mail) beachten!

• Die Nachweise (insbesondere Atteste) sind umgehend einzureichen
  (vorab per E-Mail möglich).

   “Falls die Kandidatin/der Kandidat nicht persönlich dazu in der Lage ist, zum Prüfungsamt zu gehen, ist es
   auch möglich, die Dokumente per Post zu senden oder jemanden damit zu beauftragen… In der Regel
   sollte ein Attest aber spätestens drei Tage nach Krankheitsbeginn vorliegen. Bitte beachten Sie:
   Eine E-Mail gilt nicht als schriftliche Anzeige, die Schriftform setzt ein Papier-Dokument mit eigenhändiger
   Unterschrift voraus.“
   ( siehe: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/pruefungsordnungen/pruefungen-hinweise-rechte-und-pflichten/, Zugriff 03.12.18)

   Verspätet im Studien- und Prüfungssekretariat eingegangene
   Nachweise werden nicht anerkannt.

                                                                                                                    ___Zeitplanung
__MA-Kolloquium
• Zulassungsvoraussetzung: Masterarbeit mind. „ausreichend“ (4,0)
• Drei Prüfer*innen: 2 x Prof, 1 x WB (aus dem jeweiligen Studiengang)
• Erstgutachter*in nur mit moderierender Funktion
• 20%-Anteil der Note des „Masterabschlussmoduls“
• A und S: Dauer max. 60 Minuten, davon 20-30 Min. Vortrag und ca.
  30 Min. Diskussion/ Fachgespräch mit den drei Prüfern,
  L: Dauer max. 45 Minuten, ca. 20 Min. Vortrag/ ca. 25 Min. Diskussion
• Präsentation der MA-Arbeit in der MA-Ausstellung verpflichtend

• Prüfungswoche im SoSe 2019: Mo.,23.09. – Fr.,27.09.2019

                                                     ___ MA-Kolloquium
• Individuelle und spezifische Vorbereitung auf das Kolloquium als
  eigenständiger Prüfungsteil
• Das Setting der Prüfung steuern!
• Den Vortrag mit den Betreuern konzeptionell durchsprechen
• Vor geeignetem Publikum (mehrfach) üben
• „Gasthörer“ – Kolloquien im WiSe 2018/ 19 vom 25.03. – 29.03.2019

                                                      ___ MA-Kolloquium
__Wiederholungsprüfungen
Fall 1 - Schriftliche Masterarbeit „nicht bestanden“:
• Arbeit nicht fristgerecht eingereicht oder
• Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt (Bewertung
    schlechter als 4,0)
• oder bei Plagiat
Eine Wiederholung der schriftl. Arbeit möglich, neues Thema verpflichtend, neue
Betreuer*innen möglich, Anmeldung i.d.R. frühestens zum SoSe 2020
(zeitliche Überschneidung mit der Anmeldefrist für das WS 2019/ 20)

Fall 2 - Kolloquium „nicht bestanden“:
Eine Wiederholung möglich, innerhalb eines Jahres, Thema identisch
Gremium der 3 Prüfer*innen bleibt gleich
Erster möglicher Termin - im WiSe 2019/ 20 am Mi., 20.11.2019

                                                       ___ Wiederholungsprüfungen
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