UMSATZSTEUER IN DER EU: DER NEUE ONE-STOP-SHOP

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UMSATZSTEUER IN DER EU: DER NEUE ONE-STOP-SHOP
Steuerberatung

UMSATZSTEUER
IN DER EU:
DER NEUE
ONE-STOP-SHOP

Beginnend mit Juli 2021 treten neue Bestimmungen        WELCHE UMSÄTZE UNTERLIEGEN DEM
in Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen              OSS?
Behandlung von Fernverkäufen innerhalb der EU
in Kraft. Ab dem 01.07.2021 entfallen die nationalen
Lieferschwellen der Mitgliedstaaten der Europäi-        Folgende Umsätze sind umfasst:
schen Union bezüglich Lieferungen an Nichtunter-
nehmer („alte“ Versandhandelsregelung).                 • Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
                                                          an Nichtunternehmer oder Schwellenerwerber
Dies führt grundsätzlich dazu, dass die
Besteuerung im Staat des tatsächlichen Verbrauchs          • Die Ware muss über eine EU-Grenze geliefert
(Bestimmungsland) zu lokalisieren ist. Dazu wird             werden.
das bestehende System Mini-One-Stop-Shop (MOSS)            • Der Lieferant ist zumindest indirekt an der
zum One-Stop-Shop (mit den Varianten EU-OSS,                 Beförderung oder Versendung beteiligt.
IOSS, Nicht-EU-OSS) ausgebaut. Eine Registrierung
im Bestimmungsland ist dafür nicht mehr                 • Dienstleistungen an Nichtunternehmer, die nach
notwendig. Mit dem OSS können nun eine Vielzahl           den Leistungsortbestimmungen in einem anderen
von Lieferungen und sonstige Leistungen an                Mitgliedstaat steuerbar und steuerpflichtig sind,
Nichtunternehmer innerhalb der EU direkt aus dem          und der Unternehmer verfügt im anderen Mitglied-
Mitgliedsstaat der Registrierung (in den meisten          staat über keine Betriebsstätte. Beispiele:
Fällen Österreich) abgewickelt werden.
                                                           • Grundstücksleistungen, wenn das Grundstück
WAS IST DER OSS?                                             in einem anderen Mitgliedstaat gelegen ist,
                                                           • Vermittlungsleistungen, wenn der vermittelte
Der One-Stop-Shop gewährt ab dem 01.07.2021 die              Umsatz im anderen Mitgliedstaat ausgeführt
Möglichkeit, sich in einem EU-Mitgliedstaat, und             wird,
zwar im Mitgliedstaat der Identifizierung (MSI), zu        • elektronisch erbrachte sonstige Leistungen,
registrieren, sämtliche unter die OSS-Sonderregelung         welche nach § 3a Abs. 13 UStG dort erbracht
fallenden Umsätze über den MSI zu erklären und dort          werden, wo der Leistungsempfänger seinen
die resultierende Umsatzsteuer zu bezahlen. Nutzt ein        Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unternehmer den OSS, entfällt die Verpflichtung zur
Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke in jedem
einzelnen EU-Mitgliedstaat, in dem er derartige Leis-
tungen erbringt. Damit entfällt in der Folge auch die
Verpflichtung, dort Steuererklärungen einzureichen
und die entsprechenden Zahlungen zu tätigen.

                                                                                                              1
UMSATZSTEUER IN DER EU: DER NEUE ONE-STOP-SHOP
WIE WIRD DER ORT DER LIEFERUNG
                                                                Beispiel 2
IM OSS BESTIMMT?
                                                                    Ein österreichischer Unternehmer liefert von Österreich
                                                                    Waren an deutsche (EUR 4.000,-) und französische (EUR
Die bisherigen Lieferschwellen der EU-Länder (von                   4.000,-) Abnehmer. Er erbringt zudem sonstige Leistungen
EUR 35.000,- bis EUR 100.000,-) für den Versand                     an slowenische Abnehmer (EUR 1.000,-). Die Lieferschwelle
                                                                    von EUR 10.000,- wurde bereits 2020 überschritten.
an Abnehmer entfallen. Stattdessen gilt ab dem
01.07.2021 eine europaweit einheitliche Lieferschwelle              Da die Lieferschwelle von EUR 10.000,- im laufenden Jahr
in Höhe von EUR 10.000,- netto je Unternehmer in der                nicht überschritten wird, können die Versandhandels-
                                                                    umsätze sowie die Umsätze aus den sonstigen Leistungen
gesamten EU in Summe.
                                                                    weiterhin mit österreichischer Umsatzsteuer verrechnet
                                                                    werden (steuerbar und steuerpflichtig im Ursprungsland).
Durch diese wesentlich niedrigere Schwelle werden                   Alternativ kann auf die Kleinstunternehmer-Regelung ver-
die entsprechenden Umsätze bedeutend früher im                      zichtet werden, wodurch die EU-OSS Vorgehensweise zur
jeweiligen EU-Land steuerpflichtig. Das umsatzsteuer-               Anwendung kommt (Verzicht bindet für 2 Jahre).

rechtliche Erfassen sowie die regelmäßigen Umsatz-
steuervoranmeldungen können nun zentral über den                WER KANN DEN OSS IN ANSPRUCH
One-Stop-Shop (OSS) des MSI erledigt werden.                    NEHMEN?
Nach den OSS-Regelungen gilt eine Lieferung dort                Die Möglichkeit haben Unternehmer, die an Nicht-
als ausgeführt, wo die Beförderung und Versendung               unternehmer oder an Schwellenerwerber unter der
an den Abnehmer endet. Dabei muss die Kleinst-                  Erwerbsschwelle Dienstleistungen oder Versand-
unternehmergrenze (EUR 10.000,-) überschritten bzw.             handelslieferungen in EU-Mitgliedstaaten erbringen.
darauf verzichtet werden.
                                                                KANN EIN KLEINUNTERNEHMER DEN
WAS IST DIE KLEINSTUNTERNEHMER-                                 OSS NUTZEN?
GRENZE IM OSS?
                                                                Ein im Inland ansässiger Kleinunternehmer ist
Die Kleinstunternehmergrenze stellt eine EU-weite               grundsätzlich von der österreichischen Umsatzsteuer
Grenze von relevanten Umsätzen dar, unter der die               befreit, so er nicht auf die Steuerbefreiung verzichtet
Besteuerung im Ursprungsland erfolgen soll, anstatt             hat. Tätigt der Unternehmer aber Umsätze, welche
im Bestimmungsland. Übersteigt die Summe aus                    der Umsatzsteuer in einem anderen EU-Mitglieds-
Versandhandelsumsätzen und sonstigen Dienst-                    staat unterliegen, ist diese Befreiung nicht anwend-
leistungen, welche der Sonderregelung unterworfen               bar. Hier ist eine Anwendung des OSS möglich.
sind, im vorangegangenen Jahr und im laufenden
Kalenderjahr nicht den Betrag von EUR 10.000,-,
                                                                WANN KANN EIN UNTERNEHMEN
können diese Umsätze weiterhin mit österreichischer
                                                                ÖSTERREICH ALS MSI AUSWÄHLEN?
Umsatzsteuer verrechnet und dies im Rahmen der
herkömmlichen Umsatzsteuervoranmeldung ge-
meldet werden (sog. Kleinstunternehmer-Regelung).               Ist der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unter-
Der Unternehmer kann aber auf die Kleinstunter-                 nehmens in Österreich, ist Österreich auch Mitglied-
nehmer-Grenze von EUR 10.000,- verzichten und                   staat der Identifizierung. Betreibt ein Unternehmer
die Versteuerung der Versandhandelsumsätze im                   sein Unternehmen außerhalb der EU, er hat innerhalb
Bestimmungsland über den EU-OSS vornehmen.                      der EU nur eine Betriebstätte in Österreich, ist Öster-
                                                                reich auch hier MSI. Betreibt dieser Unternehmer eine
Beispiel 1                                                      weitere Betriebsstätte in einem anderen EU-Staat,
    Ein österreichischer Unternehmer liefert von Österreich
                                                                kann er einen der betreffenden Staaten auswählen.
    Waren an deutsche (EUR 30.000,-) und französische (EUR
    8.000,-) Abnehmer. Er erbringt zudem sonstige Leistungen
    an slowenische Abnehmer (EUR 4.000,-). Die Lieferschwelle
                                                                WIE REGISTRIERT SICH EIN UNTER-
    von EUR 10.000,- wurde bereits 2020 überschritten.          NEHMER FÜR DEN OSS?
    Da nun die Lieferschwelle von EUR 10.000,- im laufenden
    Jahr überschritten wird, sind die Versandhandelsumsätze     Die Antragstellung für eine Registrierung zum OSS
    sowie die Umsätze aus den sonstigen Leistungen, begin-
                                                                erfolgt elektronisch über FinanzOnline.
    nend mit der ersten die Lieferschwelle überschreitenden
    Umsatz (frühestens jedoch beginnend mit 01.07.2021)
    steuerbar und steuerpflichtig im Bestimmungsland.

2
UMSATZSTEUER IN DER EU: DER NEUE ONE-STOP-SHOP
BIS WANN MUSS DER
                                                               Beispiel 5
REGISTRIERUNGSANTRAG FÜR OSS
GESTELLT WERDEN?                                                   Ein österreichisches Unternehmen ohne Betriebsstätte
                                                                   in einem anderen EU-Land erbringt sonstige Leistungen
                                                                   an Nichtunternehmer in Deutschland und Frankreich.
Möchte der Unternehmer bei vorliegenden Voraus-                    Sollte sich der Unternehmer für die Nutzung des OSS
                                                                   entscheiden, müssen sowohl die deutschen als auch die
setzungen zur Anwendung den OSS verwenden, ist er
                                                                   französischen Umsätze über den OSS erklärt und die Steuer
ab dem auf die Antragstellung folgenden Kalender-                  abgeführt werden. Eine Verwendung des OSS zB nur hin-
vierteljahr anzuwenden.                                            sichtlich der deutschen Umsätze ist nicht möglich.

Beispiel 3
                                                               KÖNNEN AUCH LEISTUNGEN IN
    Will ein Unternehmer den OSS ab 01.07.2021 verwenden,      EU-STAATEN, IN DENEN DER UNTER-
    muss er einen Antrag auf Registrierung bis spätestens
    30.06.2021 abgeben.
                                                               NEHMER FÜR UMSATZSTEUERLICHE
                                                               ZWECKE REGISTRIERT IST, ÜBER DEN
Beim erstmaligen Erbringen einer Leistung unter der            OSS ERKLÄRT WERDEN?
Sonderregelung kann davon abweichend der Antrag
bis zum 10. Tag des auf die erste Leistungserbringung          Eine Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat
folgenden Monats gestellt werden.                              ist – im Unterschied zu einer dortigen Betriebsstätte –
                                                               nicht schädlich.
Beispiel 4
    Ein Unternehmer erbringt am 12.10.2021 erstmals Leistun-
                                                               Beispiel 6
    gen im Rahmen der Sonderregelung. Der Antrag muss bis          Ein österreichisches Unternehmen, das den OSS verwendet,
    spätestens 10.11.2021 abgegeben werden, damit der OSS ab       erbringt sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in
    dem spezifischen Datum der ersten Leistungserbringung          Tschechien. Das Unternehmen ist in Tschechien zwar
    (12.10.2021) nutzen kann.                                      für umsatzsteuerliche Zwecke registriert und führt eine
                                                                   tschechische UID-Nummer, verfügt aber nicht über eine

IST EINE NUTZUNG DES OSS AUCH                                      Betriebsstätte in Tschechien. Die Umsätze sind in die EU-
                                                                   OSS-Erklärung aufzunehmen.
NUR FÜR EINZELNE MITGLIEDSTAATEN
MÖGLICH?
Wenn sich der Unternehmer für das Nutzen des OSS
entscheidet, sind alle unter diese Sonderregelung
fallenden Leistungen über den OSS zu erklären, also:
Nein.

                                                                                                                               3
WIE KANN DIE ERKLÄRUNG                                               WAS MUSS DIE ERKLÄRUNG
ABGEGEBEN WERDEN?                                                    ENTHALTEN?

Für den OSS wird eine eigene Erklärung elektronisch                  Folgendes ist in der Erklärung anzuführen:
über FinanzOnline eingereicht.
                                                                     • UID-Nummer des Unternehmers
                                                                     • die unter den OSS fallenden Umsätze
WIE IST DER ERKLÄRUNGSZEITRAUM
                                                                     • die darauf anwendbaren Steuersätze
DEFINIERT?
                                                                     • die zu entrichtende Steuer (nach Mitgliedstaaten
                                                                       aufgegliedert)
Der Erklärungszeitraum ist das Kalendervierteljahr                   • die Gesamtsumme der zu entrichtenden Steuer
(Quartal).
                                                                     Umsätze von Betriebsstätten, die in anderen Mitglied-
Beispiel 7                                                           staaten liegen, müssen gesondert in die Erklärung
    Alle unter die Sonderregelung fallenden Umsätze, die zwi-
                                                                     aufgenommen werden.
    schen 01.07.2021 und 30.09.2021 ausgeführt werden, sind
    mit der Erklärung für das dritte Kalendervierteljahr 2021 zu
    erklären.
                                                                     WIE ERFOLGT DIE ZAHLUNG DER
                                                                     STEUERSCHULD?
BIS WANN MUSS DIE ERKLÄRUNG AB-
GEGEBEN WERDEN?                                                      Der Steuerschuldner entrichtet die Steuer für die
                                                                     über das OSS System erklärten Umsätze auf ein dafür
Sie ist bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeit-              eingerichtetes Konto über den MSI. Die Zahlung
raum nachfolgenden Monats abzugeben.                                 erfolgt unter Verweis auf die ihr entsprechende
                                                                     Steuererklärung.
Beispiel 8
    Die Erklärung für das dritte Kalendervierteljahr 2021 ist spä-   BIS WANN HAT DIE ZAHLUNG ZU
    testens am 31.10.2021 abzugeben.                                 ERFOLGEN?
MÜSSEN ERKLÄRUNGEN AUCH FÜR
                                                                     Die Zahlung muss bis zum letzten Tag des auf den
ERKLÄRUNGSZEITRÄUME ABGEGEBEN
                                                                     Erklärungszeitraum folgenden Monats entrichtet
WERDEN, IN DENEN ES KEINE UNTER                                      werden.
DIE SONDERREGELUNG FALLENDEN
UMSÄTZE GIBT?                                                        Beispiel 9
                                                                         Die Steuerschuld der in der Erklärung für das dritte
Entscheidet sich der Unternehmer für den OSS,                            Kalendervierteljahr 2021 erklärten Umsätze ist spätestens
müssen Erklärungen auch eingereicht werden, wenn                         am 31. Oktober 2021 zu entrichten.
keine unter den OSS fallende Leistungen erbracht
werden, also Nullmeldungen. Wird dies wiederholt
unterlassen, kann es zum Ausschluss aus dem OSS
und einer Sperre für acht Quartale kommen.
4
IST EIN VORSTEUERABZUG BEIM OSS                                              GIBT ES AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN
MÖGLICH?                                                                     FÜR DEN UNTERNEHMER?

Der Vorsteuerabzug kann nicht über den OSS geltend                           Ja, die Aufzeichnungen müssen geeignet dafür sein,
gemacht werden. Falls Vorsteuern abzugsfähig sind,                           eine Prüfung und Verifizierung der Erklärung zu er-
muss das reguläre Vorsteuererstattungsverfahren                              möglichen. Sie müssen nach Mitgliedstaaten getrennt
bzw. ggf. das Veranlagungsverfahren genutzt werden.                          erfolgen und diese Informationen inkludieren:

                                                                             • Mitgliedstaat des Verbrauchs der Versandhandels-
WELCHE BERICHTSPFLICHTEN GIBT ES
                                                                               lieferung bzw. des Erbringens der Dienstleistung
FÜR DEN UNTERNEHMER BEIM OSS?
                                                                             • Menge der gelieferten Waren bzw. Art der er-
                                                                               brachten Dienstleistung
Natürlich müssen im Rahmen des OSS bestimmte                                 • Datum der Lieferung bzw. Dienstleistungs-
Berichts- und Aufzeichnungspflichten beachtet wer-                             erbringung
den. Der Unternehmer muss dem Mitgliedsstaat der                             • Steuerbemessungsgrundlage (mit Angabe der
Identifizierung elektronisch (über FinanzOnline) eine                          verwendeten Währung) sowie jede anschließende
etwaige Beendigung seiner unter die Sonderregelung                             Erhöhung oder Senkung dieser
fallenden Tätigkeiten, jegliche Änderungen bezüglich                         • anzuwendender Umsatzsteuersatz
der Voraussetzungen und etwaige geänderte An-                                • Betrag der zu zahlenden Umsatzsteuer (mit Angabe
gaben mitteilen.                                                               der verwendeten Währung)
                                                                             • Datum und Betrag der erhaltenen Zahlungen
Die Frist dafür endet am 10. Tag des auf die Änderung                        • alle Vorauszahlungen, die vor Erbringung der
folgenden Monats.                                                              Dienstleistung erhalten wurden
                                                                             • alle in der Rechnung enthaltenen Informationen
                                                                               (falls eine ausgestellt wurde)
                                                                             • Ort von Beginn und Ende des Transports
                                                                             • Informationen zur Bestimmung des Orts, an dem
                                                                               der Empfänger der Dienstleistung ansässig ist bzw.
                                                                               seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hat
                                                                             • Nachweise über eventuelle Rücksendungen inkl.
                                                                               deren Steuerbemessung und -satz

                                                                             Die Behaltefrist der Aufzeichnungen beträgt zehn
                                                                             Jahre. Bei Aufforderung des Finanzamtes oder der
                                                                             zuständigen Behörde muss sie auf elektronischem
                                                                             Wege zur Verfügung gestellt werden.

ÜBERSICHT DER NEUEN ONE-STOP-SHOP-VARIANTEN

                                               EU-OSS                                      IOSS                             Nicht EU-OSS
                                           (Art. 25a UStG)                             (§ 25b UStG)                          (§ 25a UStG)

    EU-Unternehmer Dienstleistungen an                                      Einfuhr-                                 Registrierung nicht
                                 Nichtunternehmer/innen                     Versandhandelsumsätze bis                möglich
                                                                            maximal EUR 150,-

                                 Innergemeinschaftliche
                                 Versandhandelsumsätze                      (wahlweise über eine/n IOSS-
                                                                            Vertreter/in)

                                 Innerstaatliche Lieferungen
                                 durch Plattformen
            Drittlands- Innergemeinschaftliche                              Einfuhr-                                 Dienstleistungen an
          unternehmer Versandhandelsumsätze                                 Versandhandelsumsätze bis                Nichtunternehmer/
                                                                            maximal EUR 150,-                        innen

                                 Innerstaatliche Lieferungen
                                 durch Plattformen                          (nur mit IOSS-Vertreter(in)

In dieser Unterlage behandeln wir den EU-OSS, da dieser den überwiegenden Teil der österreichischen Unternehmer betrifft.

                                                                                                                                            5
WELCHE SPEZIALFÄLLE BETREFFEN                                         IHRE KONKRETE SITUATION: WELCHE
DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN                                           ÜBERLEGUNGEN UND AKTIONEN SIND

                                                                     +
VERSANDHANDEL IM ZUSAMMEN-                                            FÜR SIE ALS UNTERNEHMER BIS ENDE
HANG MIT PLATTFORMEN, ZB MIT                                          JUNI 2021 DURCHZUFÜHREN?
AMAZON?

Werden Waren von österreichischen Händlern in das
übrige Gemeinschaftsgebiet zur (Fremd- oder Eigen-)                               Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir
Lagerung verbracht und in weiterer Folge an Nicht-                                analysieren und agieren gemeinsam mit
unternehmer innerhalb der EU verkauft, können die                                 Ihnen:
aus dem Lager getätigten Versandhandelsumsätze                                    Ob innergemeinschaftliche Versand-
über den OSS im MSI erklärt werden. Innerstaatliche                               handelsumsätze vorliegen.
Lieferungen müssen jedoch über die laufende Ver-
anlagung erklärt werden.                                                          Ob die Kleinstunternehmergrenze im Vor-
                                                                                  jahr bzw. im Zeitraum Januar bis Juni 2021
Beispiel 10                                                                       überschritten wurde.

     Ein österreichischer Unternehmer liefert Waren in ein                        Maßnahmen zur Anpassung eines On-
     Fremdlager in Deutschland. Diese werden über eine elek-                      line-Shops und der Rechnungslegung
     tronische Plattform bzw. einen Marktplatz an Nichtunter-                     vornehmen.
     nehmer in Deutschland, Österreich und Frankreich verkauft
     und ausgeliefert.                                                            Welche Steuersätze in welchem EU-
     Die ursprüngliche Lieferung der Waren in das deutsche                        Mitgliedstaat zur Anwendung gelangen.
     Lager wird als innergemeinschaftliche Verbringung zur
                                                                                  Maßnahmen zum Organisieren Ihrer
     Verfügung des österreichischen Unternehmers bewertet.
     Umsatzsteuerlich muss der Unternehmer jenen grenzüber-                       Buchhaltung vornehmen, um eine
     schreitenden Warentransport durch eine steuerfreie ig Ver-                   fristgerechte Meldung über die One-Stop-
     bringung in Österreich und einen steuerpflichtigen inner-                    Shop-Verfahren gewährleisten zu können.
     gemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland dokumentieren.
     Dazu benötigt er eine umsatzsteuerliche Registrierung in                     Im Bedarfsfall: Zum OSS registrieren, um
     Deutschland, mit UID-Nummer.                                                 die Sonderregelungen ab dem 01.07.2021
     Die Versandhandelsumsätze von Deutschland nach Öster-                        in Anspruch nehmen zu können.
     reich /Frankreich können über den EU-OSS im MSI (hier:
     Österreich) erklärt werden. Die innerstaatlichen Umsätze
     in Deutschland allerdings muss der österreichische Unter-
     nehmer im Veranlagungsverfahren in Deutschland erklären.

CONCLUSIO
Die mit Juli 2021 in Kraft tretenden Maßnahmen sollen die umsatzsteuerliche Behandlung des
Online-Versandhandels innerhalb der Europäischen Union vereinfachen – durch eine Reduktion von
notwendigen Registrierungen in verschiedenen Ländern innerhalb des Gemeinschaftsgebietes – und
das Abgabenaufkommen durch die bessere Greifbarkeit von großen Online-Plattformen sichern. Der
zunehmende Wandel im Bereich der Logistik iZm mit Online-Riesen wie Amazon dürfte zukünftig dennoch
weiter zu Registrierungs- und Erklärungsverpflichtungen von Versandhändlern führen.

                         Felix Wundke                                                         Patrick Vilsecker
                         Berufsanwärter Steuerberatung                                        Partner
                         Moore Salzburg GmbH                                                  Moore Salzburg GmbH
                         Wirtschaftsprüfungs- und                                             Wirtschaftsprüfungs- und
                         Steuerberatungsgesellschaft                                          Steuerberatungsgesellschaft
                         T +43 (662) 25 15 00 725                                             T +43 (662) 25 15 00
                         E felix.wundke@moore-sbg.at                                          E patrick.vilsecker@moore-sbg.at

                                                                                                        www.moore-salzburg.at

Stand Juni 2021. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer Kenntnis nach richtig.
Wir können jedoch für etwaige Schäden, die jemanden aus einer Handlung oder durch die Unterlassung einer Handlung als Folge der hier
bereitgestellten Informationen entstehen, keine Haftungen übernehmen. Diese Broschüre ersetzt keine Beratungsleistung. Aus Gründen
der Lesbarkeit finden Sie in unseren Publikationen überwiegend die Schreibweise in der männlichen Form, stets sind aber Frauen wie
Männer
6       angesprochen. Gedruckt und veröffentlicht durch © Moore Salzburg GmbH, Mitglied von Moore Global, einem weltweiten Netzwerk
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