Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 05/16 "Brückenkopf Nord Teilbereich A" in der Stadt Ketzin/Havel
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Fachbericht J0520 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel Stand November 2020
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel Auftraggeber: Stadt Ketzin/Havel Fachbereich II / SG Stadtentwicklung Rathausstraße 7 14669 Ketzin/Havel Auftrag vom: März 2019 Auftragnehmer: Büro für Umweltplanungen Dipl.-Ing. F. Schulze Kameruner Weg 1 14641 Paulinenaue Paulinenaue, 11.11.2020 Dipl.-Ing. F. Schulze Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Inhaltsverzeichnis 1. VERANLASSUNG ................................................................................................................................................... 4 1.2 INHALT DES UMWELTBERICHTES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................... 4 1.3. BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN ............................................................................................................... 5 1.3.1 ANGABEN ZUM STANDORT .............................................................................................................................. 5 1.3.2 ART DES VORHABENS UND DARSTELLUNG DER FESTSETZUNGEN ................................................................... 5 1.3.3 UMFANG DES VORHABENS UND ANGABEN ZUM BEDARF AN GRUND UND BODEN .......................................... 5 1.4. BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE IM EINWIRKUNGSBEREICH DES VORHABENS .......... 5 1.4.1 KURZDARSTELLUNG BESTAND ........................................................................................................................ 5 1.4.2 UNTERSUCHUNGSRELEVANTE SCHUTZGÜTER UND IHRE FUNKTIONEN ........................................................... 6 1.4.2.1 NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN ........................................................................................................... 6 1.4.2.2 LAGE UND TOPOGRAPHIE ............................................................................................................................. 7 1.4.2.3 SCHUTZGUT FLÄCHE .................................................................................................................................... 7 1.4.2.4 SCHUTZGUT BODEN...................................................................................................................................... 8 1.4.2.5 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................... 9 1.4.2.6 SCHUTZGUT KLIMA/LUFT........................................................................................................................... 11 1.4.2.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFT.......................................................................................................................... 12 1.4.2.8 SCHUTZGUT MENSCH ................................................................................................................................. 13 1.4.2.9 SCHUTZGUT VEGETATION/TIERWELT ......................................................................................................... 14 1.4.2.10 SCHUTZGUT KULTUR UND SONSTIGE SACHGÜTER ................................................................................... 32 1.4.2.11 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ........................................................................... 33 1.4.2.12 FLÄCHENBILANZ ...................................................................................................................................... 33 1.5 ZUSAMMENFASSENDE BESTANDSBEWERTUNG ................................................................................................. 34 1.6 PRÜFUNG VERSTOß GEGEN ARTENSCHUTZRECHTLICHE VERBOTE ................................................................... 36 1.7 BESCHREIBUNG UMWELTRELEVANTER MAßNAHMEN....................................................................................... 47 1.7.1 GEPLANTES BAUVORHABEN .......................................................................................................................... 47 1.7.2 VERMEIDUNG, VERMINDERUNG .................................................................................................................... 52 1.7.3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN/ZIELE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT .......................................................... 54 1.8 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................... 55 1.9 NULLVARIANTE ................................................................................................................................................ 55 1.10 DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGS-VORSCHLÄGE ............................. 56 1.11 MONITORING .................................................................................................................................................. 56 1.12 DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ................................. 57 1.13 KURZE NICHT TECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................... 57 2. VEREINBARKEIT MIT SCHUTZGEBIETEN UND BAUVERBOT AN GEWÄSSERN ....................................................... 58 2.1 VORPRÜFUNG VERTRÄGLICHKEIT SPA-GEBIET MITTLERE HAVELNIEDERUNG ............................................... 58 2.2 VEREINBARKEIT MIT DEM LSG KETZINER BRUCHLANDSCHAFT ...................................................................... 60 2.3 AUSNAHME VOM BAUVERBOT AN GEWÄSSERN ............................................................................................... 60 3. EINGRIFFSREGELUNG ......................................................................................................................................... 61 3.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER NATURSCHUTZFACHLICHEN EINGRIFFSREGELUNG ...................................... 61 3.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER .......................................................................... 62 3.3 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG/VERMINDERUNGSMAßNAHMEN ZU DEN SCHUTZGÜTERN ................... 62 3.4 KOMPENSATIONSERMITTLUNG ......................................................................................................................... 62 3.5 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM PLANGEBIET ....................................................................... 65 3.6 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN AUßERHALB PLANGEBIETS ...................................................... 65 3.7 BILANZIERUNG ................................................................................................................................................. 66 3.8 KOSTENSCHÄTZUNG KOMPENSATIONSMAßNAHMEN (NETTO) .......................................................................... 73 4. GEHÖLZARTEN FÜR ANPFLANZUNGEN ............................................................................................................... 74 5. LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 78 6. ANLAGEN ........................................................................................................................................................... 79 6.1 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................................................... 79 6.2 KARTENTEIL ..................................................................................................................................................... 93 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -3-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1. Veranlassung Im März 2019 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt, parallel zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel, einen Umweltbericht mit Eingriffsregelung zu erarbeiten. Es handelt sich bei dem Plangebiet um ein mit Wochenendhäusern und deren Nebengebäuden bebautes Gebiet. Der Bebauungsplan soll den Bestand sichern und gegebenenfalls Ersatzbauten für nicht mehr dem Stand der Bautechnik entsprechende oder ruinöse Wochenendhäuser ermöglichen, die hinsichtlich ihrer Größe und Formensprache nicht über den vorhandenen Gebäudebestand hinausgehen bzw. sich von diesem abheben. Eine Erweiterung des Gebietes ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans, die Anzahl der Wochenendhäuser soll sich gegenüber dem Bestand nicht verändern. Für das Plangebiet lagen ein Lageplan und der Entwurf des B-Plans der Stadt Ketzin/Havel, im Maßstab 1:1.000, vor. 1.2 Inhalt des Umweltberichtes und rechtliche Grundlagen Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 besteht aus 1. einer Einleitung mit folgenden Angaben: a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, 2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, 3. folgenden zusätzlichen Angaben: a.) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -4-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und c) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. 1.3. Beschreibung der Festsetzungen 1.3.1 Angaben zum Standort Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans. 1.3.2 Art des Vorhabens und Darstellung der Festsetzungen Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans. 1.3.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans. 1.4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens 1.4.1 Kurzdarstellung Bestand Wesentliche derzeitige Nutzungsmerkmale innerhalb des Plangebiets Nutzungstyp Ausprägung Siedlungsflächen Siedlungsflächen wurden innerhalb des Plangebiets in Form der Gebäude, Nebenanlagen und Verkehrsflächen vorgefunden. gewerbliche Eine gewerbliche Nutzung liegt innerhalb des Plangebiets und seiner Nutzungen angrenzenden Umgebung nicht vor. industrielle Industrielle Nutzungen liegen im Plangebiet und dessen angrenzender Nutzungen Umgebung nicht vor. landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet und dessen Nutzungen angrenzender Umgebung nicht vor, grenzen jedoch westlich und nordöstlich an. Grünflächen Grünflächen sind im Plangebiet in Form von Grasland- und Gehölzflächen vorhanden. Erholungsflächen Erholungsflächen wurden im Plangebiet in der Wochenendhausbebauung vorgefunden Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -5-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Nutzungstyp Ausprägung forstwirtschaftliche Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist im gesamten Plangebiet nicht Nutzungen vorhanden. Westlich findet sich jedoch ein Fahlweiden Schwarzerlen Auenwald. Flächen ohne Derartige Flächen wurden im Plangebiet nicht vorgefunden. derzeitige Boden- nutzung Verkehr Das Plangebiet wird über den mit Schotter befestigten Bruchweg von der Brandenburger Chaussee (L92) im Süden erschlossen. Ver- und Innerhalb des Plangebiets liegen Strom, Trinkwasser und teilweise Telekom Entsorgung an. Die Entsorgung des Abwassers erfolgt dezentral über Sammelgruben auf den einzelnen Parzellen. 1.4.2 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen Durch das geplante Bauvorhaben wird deutlich, dass fast alle Schutzgüter in mehr oder minder ausgeprägter Form betroffen sein werden und somit untersuchungsrelevant sind. Eine entsprechende Abgrenzung wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch durchgeführt und umfasst u. a. auch die umliegenden Flächen des Plangebietes. Die für die einzelnen Schutzgüter relevanten Aspekte und Funktionen, die durch die vorhabenbezogene Wirkung mehr oder minder stark beeinträchtigt werden, werden hier nachfolgend aufgezeigt. Die Bestandsaufnahme und Bewertung erfolgte von März bis Juli 2019, in Anlehnung an die allgemeinen Anforderungen des Landesumweltamtes (LUA) Brandenburg. Des Weiteren erfolgte noch eine Begehung im Mai 2020 zur Überprüfung des Bestandes. Gemäß dem gemeinsamen Runderlass „Bauleitplanung und Landschaftsplanung“ vom 29. April 1997 i.V. mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 BbgNatSchG sollte nur der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft berücksichtigt werden. 1.4.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten Die Stadt Ketzin/Havel wird der Großeinheit der ‘Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen’ zugeordnet. Bei den Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen handelt es sich um eine Abfolge von meist flachwelligen Grundmoränenplatten, von hügeligen Endmoränen, von schwach geneigten bis flachen Sander und Talsandflächen sowie eingesenkten Niederungen und Tälern. Es herrschen zahlreiche große Grundmoränenplatten und breite Niederungen (Talböden) vor. Innerhalb der Großeinheit lassen sich folgende Einzellandschaften unterscheiden: Lehniner Land, Teltow Platte Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet und Nauener Platte. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Brandenburg-Potsdamer Havelgebiets, das weite Talauen und großflächige Talsandgebiete mit nur vereinzelt herausragenden Grundmoräneninseln umfasst. Die Grundmoränenflächen überragen die Flussniederungen im Raum Ketzin meist nur um etwa 10 m. Auf diesen meist flachwelligen Gebieten treten rostfarbene, gelegentlich auch braune Waldböden auf. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -6-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1.4.2.2 Lage und Topographie Lage Beim Plangebiet handelt es sich um 13 Parzellen (1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), die mit insgesamt 14 Wochenendhäusern und Nebenanlagen bestanden sind. Die Größe des Plangebiets liegt laut Vermesser bei 11.324 m². Ein Teil der Grundstücke liegt seit kurzem brach, da die Nutzung hier vor kurzem eingestellt wurde. Das Plangebiet liegt ca. 1,9 km nördlich des Ketziner Stadtzentrums (Kirche), im Bereich der Kliemsiedlung, einem grundsätzlich durch Wochenendgrundstücke geprägten Siedlungsteil von Ketzin/Havel. Ca. 780 m südlich verläuft in W-O Richtung die Brandenburger Chaussee (L92), von der in nördlicher Richtung der Bruchweg abzweigt und das B-Plangebiet mit dem Zanderweg verkehrstechnisch erschließt. Nördlich, westlich und östlich befinden sich Abgrabungsgewässer der Ketziner Bruchlandschaft, südlich die Havel bzw. südwestlich der Trebelsee. Topographie Nach topographischer Karte (AV) 0807-412 (Ketzin), Maßstab 1:10.000, befinden sich das Plangebiet auf folgenden Koordinaten: Hochwert: 5818150 Rechtswert: 4556600 Topographische Elemente aus der Sicht des Plangebiets sind 780 m südlich die Brandenburger Chaussee, die Havel mit den von ihr gespeisten Gewässern der Ketziner Bruchlandschaft sowie südwestlich der Trebelsee. Im Norden Gewässer der Ketziner Bruchlandschaft sowie 400 m nördlich die Deponie Vorketzin. Im Osten Gewässer der Ketziner Bruchlandschaft und in 1,2 km Entfernung die stillgelegte Eisenbahnstrecke und Straße Ketzin-Nauen (L86) sowie ca. 1,5 m südlich die Ortslage der Stadt Ketzin/Havel und die Brandenburger Chaussee (L92, ca. 780 m). Die höchsten Erhebungen in der näheren Umgebung liegen 2,4 km westlich (Kahler Berg mit ca. 78,9 m ü. HN) und südwestlich (Trebelberg mit ca. 68,1 m ü. HN). 1.4.2.3 Schutzgut Fläche Das Plangebiet stellt sich als eine mit Wochenendhausbebauung und Verkehrsflächen versiegelte Fläche dar. Es finden sich Bungalows von ca. 30-60 m² Grundfläche mit den dazugehörigen Nebenanlagen (Schuppen, Terrassen, Gartenwegen, Grundstückszufahrten, Einzäunungen usw.) sowie Grün- und Gehölzflächen (Rasen, Rabatten, Hecken, Laubgehölze, Koniferen) auf Grundstücken von überwiegend 300-600 m² Größe. Die Bebauung erfolgte schon zu DDR-Zeiten und wurde im Laufe der Jahre ständig genutzt und instandgehalten. Die Grundstücke werden saisonal von März bis November genutzt und dementsprechend intensiv gepflegt (Rasenmahd, Heckenschnitt, Erholungsnutzung, Befahren mit Kfz, Boot fahren, angeln, baden usw.). Südlich (60 m) und westlich (200 m) des Plangebiets liegen weitere Wochenendgrundstücke und Wohnbauflächen. Nördlich befindet sich die große Sondermülldeponie Vorketzin (400 m) bzw. südlich das Gelände des ehemaligen Kraftfuttermischwerkes Ketzin (1,2 km) mit dem großen weithin sichtbaren Silo. Somit unterliegt das Plangebiet einer intensiven Nutzung bzw. liegen im Umfeld ebenfalls intensive Nutzungen vor, so dass hier anthropogene Beeinträchtigungen vorhanden sind und Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fläche vorliegen. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -7-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Bewertung Die Fläche des Plangebiets kann, aufgrund der vorhandenen Nutzungen und der größtenteils geringfügigen Versiegelung durch Wochenendhausbebauung sowie Bruch- und Zanderweg, als anthropogen vorgeprägt und somit als vorbelastet bezeichnet werden. 1.4.2.4 Schutzgut Boden Der Boden bedeutet die natürliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus ist er mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, seinen Filter- , Abbau- und Umwandlungsprozessen sowie seiner Grundwasserschutzfunktion ein wesentlicher Bestandteil des Naturhaushalts. Art und Qualität der Bodenfunktionen sind vom jeweiligen Bodentyp und dem Grad der Nutzung abhängig. Laut Landschaftsplan (LAPLA) der Stadt Ketzin/Havel werden die geologischen Verhältnisse im Plangebiet durch tiefgründige Torfmoore z. T. mit Mudde oder Lehm (Mo2 nach MMK) bestimmt. Die Böden unterliegen mittleren anthropogenen Einflüssen. Die Empfindlichkeit der Böden gegenüber Schadstoffanreicherung sowie Retentionsvermögen wird im LAPLA als mittel eingeschätzt. Das Plangebiet weist Beeinträchtigungen in Form von Versiegelung (Wochenendhäuser, Schuppen, Terrassen, Gartenwege und Zuwegungen aus Beton, Pflaster, Rasengitter und Schotter) sowie Schotterwege (Bruch- und Zanderweg) auf. In diesen Bereichen ist die natürliche Bodenhorizontierung gestört. Der Boden hat hier seine Funktion als Bodenfilter und Vegetationsstandort verloren bzw. diese Funktionen werden stark eingeschränkt. Somit können als Einschränkung für das Schutzgut Boden im Bereich des Plangebiets genannt werden: - lokale Bodenbeeinträchtigungen durch Versiegelung, - Zerstörung bzw. Beeinträchtigung des natürlich gewachsenen Bodenprofils sowie - Störungen durch Betreten, Befahren und Ablagerungen derzeit im gesamten Bereich. Aufgrund der Vorbelastungen können die Böden im Plangebiet nach HVE als Böden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt werden. In den unversiegelten Bereichen des Plangebiets sind folgende Funktionen gewährleistet: Pflanzenstandort, Nährstoff- und Wasserreservoir für die vorhandene Vegetation, Lebensraum für eine Vielzahl von Mikroorganismen und Kleinstlebewesen, Regulator für den Wasserhaushalt im Areal, Ort des Abbaus organischer Substanz zu Humus und Pflanzennährstoffen sowie Filter- und Abbaustätte von eingetragenen Schadstoffen. Puffer- und Filterfunktion Durch die Bebauung ist die Puffer- und Filterfunktion des Bodens in den versiegelten Bereichen starken Beeinträchtigungen unterworfen. Dies stellt sich wie folgt dar: - Bodenversiegelung bzw.- Bodenüberprägung sowie, - Störungen durch regelmäßiges Betreten und Befahren. In den anderen Bereichen des Plangebiets sind diese Funktionen noch relativ intakt. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -8-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Bodenschutzfunktion Durch die vorhandene Bebauung wurde fruchtbarer Boden überlagert bzw. abgetragen, so dass diese Bodenfunktion in den versiegelten Bereichen nicht mehr vorhanden ist. Die anderen Bereiche können als relativ intakt bezeichnet werden. Lebensraumfunktion Die Funktion des Bodens als Lebensraum für Tiere und Vegetationsstandort ist im Bereich der vorhandenen Bebauung nicht mehr bzw. nur noch stark eingeschränkt gewährleistet. In den anderen Bereichen steht der Boden noch großflächig als Lebensraum für Tiere und auch Vegetationsstandort zur Verfügung. Biotische Ertragsfunktion Im Landschaftsplan wird die biotische Ertragsfunktion des Bodens im Bereich des Plangebiets als gering eingeschätzt. Funktion als Lagerstättenressource Ist nach derzeitigem Kenntnisstand im Bereich des Plangebiets nicht vorhanden, da keine Bodenschätze vorkommen. Bodendenkmale Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale bekannt. Altlasten Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altlasten sowie Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bewertung Das Plangebiet weist lokale Beeinträchtigungen in Form von Bodenversiegelung bzw.- Bodenüberprägung auf. In den anderen Bereichen sind die natürlichen Bodenfunktionen noch weitestgehend vorhanden. Aufgrund der Vorbelastungen können die Böden im Plangebiet nach HVE als Böden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt werden. 1.4.2.5 Schutzgut Wasser Oberflächenwasser Durch die Lage innerhalb der Ketziner Bruchlandschaft ist das Plangebiet rundherum von Abgrabungsgewässern umgeben, die durch ein Kanalsystem von der ca.- 1 km südlich verlaufenden Havel gespeist werden. Ein weiteres markantes Oberflächengewässer befindet sich 2,5 km südwestlich des Plangebiets in Form des Trebelsees. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet nicht in einem Überschwemmungs- oder Hochwasserrisikogebiet. Durch die Lage innerhalb der Ketziner Bruchlandschaft ist das Plangebiet rundherum von Abgrabungsgewässern umgeben, die durch ein Kanalsystem von der südlich verlaufenden Havel gespeist werden. Ein weiteres markantes Oberflächengewässer befindet sich südwestlich des Plangebiets in Form des Trebelsees. Markante Waldgebiete sind in der näheren Umgebung nicht zu finden. Die Ketziner Bruchlandschaft weist jedoch einen hohen Durchgrünungsgrad an Bäumen und Sträuchern auf. Grundwasser Das Plangebiet liegt laut Landschaftsplan außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Laut hydrogeologischer Karte der DDR Brandenburg (Havel)/Werder (Havel), Maßstab 1:50.000 mit Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel -9-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Karte der Grundwassergefährdung und Karte der Grundwasserisohypsen liegt das Grundwasser im Plangebiet als gespanntes Grundwasser im Lockergestein mit einem Anteil bindiger Bildungen von > 80 % vor. Der Flurabstand des Grundwassers liegt bei > 5-10 m. Der Flurabstand des obersten wasserführenden Grundwasserleiters liegt bei > 20-40 m unterhalb GOK. Laut Karte besteht für den obersten wasserführenden Grundwasserleiter keine unmittelbare Gefährdung durch flächenhaft eindringende Schadstoffe. Laut einem Baugrundgutachten für ein Baugrundstück südwestlich des Plangebiets in der Splittersiedlung Brückenkopf, wo ähnliche Wasserverhältnisse herrschen, pegelt sich das Grundwasser im Ruhezustand bei einer Höhe von ca. 29,0 m über DHHN 92 ein, d. h., es liegt etwa einen Meter unterhalb der mittleren Geländehöhe. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist somit aufgrund des hohen Pegelstandes und der vorgefunden Bodensituation hoch. Das Gebiet entwässert nach Süden in die Havel. Vor Ort im Plangebiet stellt sich die Lage ähnlich dar. Der Wasserpegelstand der das Plangebiet umgebenden Abgrabungsgewässer liegt je nach Geländehöhe zwischen 1 m und 1,5 m unterhalb GOK. Grundwasserneubildungsfunktion Der überwiegende Teil des Plangebiets weist keine Beeinträchtigungen in Bezug auf die Grundwasserneubildungsfunktion auf, da hier großflächig Wasser versickern und somit eine Grundwasseranreicherung bzw. direkte Grundwasserzufuhr innerhalb bzw. außerhalb des Plangebiets erfolgen kann. Einschränkungen liegen jedoch im Bereich der voll- und teilversiegelten Flächen vor, da hier die Grundwasserneubildungsfunktion und die Infiltrationsfunktion des Bodens verloren gegangen ist bzw. stark beeinträchtigt wurde, da versickerungsfähige Grundfläche überbaut wurde und somit anfallendes Niederschlagswasser nicht mehr bzw. nur eingeschränkt vor Ort versickern kann. Grundwasserschutzfunktion Aufgrund des unbedeckten Grundwasserleiters ist das Grundwasser im Bereich des Plangebiets gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen als nicht geschützt anzusehen. Somit besteht hier eine potentielle Gefährdung. Oberflächenwasserschutzfunktion Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden, grenzen jedoch unmittelbar an. Beeinträchtigungen liegen hier nicht vor bzw. konnten nicht erkannt werden und sind nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Abflussregulations- und Retentionsfunktion Wie oben schon erwähnt, kann anfallendes Niederschlagswasser nur in den unversiegelten Bereichen des Plangebiets versickern. Die Retentionsfunktion (Wasserhaltevermögen) hängt vom Anteil bindiger Bildungen am Substrat ab. Aufgrund der Böden liegt der Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone bei 20 %-80 %. Somit ist hier ein mittleres Retentionsvermögen der Böden vorhanden (Einschätzung: < 20 % gering, 20 %-80 % mittel, > 80 % hoch). Festgesetzte Überschwemmungsgebiete Laut Unterer Wasserbehörde des Landkreises Havelland befinden sich die baulichen Anlagen im B- Plangebiet gegenwärtig nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Jedoch grenzen die Grundstücke direkt an die HQ10-Risikoflächen (10-jähriges Hochwasserereignis nach EU- Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie). Der HW10-Wert beträgt für diesen Bereich 29,99 m NHN (Quelle WSA Brandenburg). Verbote nach § 78 und § 78a Wasserhaushaltsgesetzt sind zu beachten. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 10 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Hinweise zu zukünftigen Überschwemmungsgebieten Auf den Gefahren- und Risikokarten HQ100 der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, ver- öffentlich zum 31.12.2015, sind die o.g. Flurstücke vollständig bei einem 100-jährigen Hochwasser- ereignis überflutet. Diese Überschwemmungsgebietsflächen mit einem 100-jährigen Hochwasserereignis werden demnächst durch das Land Brandenburg festgesetzt. Daher wird empfohlen, den HW100-Wert als Bemessungsgrundlage für die Oberkante des Fundamentes (OKF) heranzuziehen. Die OKF sollte mindestens auf einer Höhe von + 0,20 m über dem HW100-Wert (30,50 m NHN + 0,20 m entspricht somit 30,70 m NHN) errichtet werden. Gemäß § 77 WHG sind Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Diese Funktion der Rückhalteflächen ist von großer Bedeutung, da der Fluss im Hochwasserfall das Flussbett verlässt, sich somit in seinem Auenbereich natürlich ausbreitet, und dadurch Hochwasserschäden minimiert werden können. Gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Ins- besondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Um- welt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Risikogebiete nach der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Laut Unterer Wasserbehörde des Landkreises Havelland befinden sich die o.g. Flurstücke sowie der gesamte Geltungsbereich im Überschwemmungsgebiet HQ100 (Risikogebiet nach der EU- Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie). Der statistische HW100-Wert beträgt für diesen Bereich beträgt 30,50 m ü. NHN. § 78 b Wasserhaushaltsgesetz ist zu beachten (…dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepasste Bauweise…). Bewertung Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme waren im Plangebiet nur im Bereich der voll- und teilversiegelten Flächen mehr oder weniger starke Beeinträchtigungen und somit Gefährdungen des Schutzgutes Wasser vorhanden. Im überwiegenden Teil des Areals liegen derzeit keine bzw. nur geringe Beeinträchtigungen der Wasserfunktionen vor. 1.4.2.6 Schutzgut Klima/Luft Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Havelland, der klimatisch gesehen im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima liegt. Der vorherrschende Klimatyp wird als maritim geprägtes Klima des Binnentieflandes bezeichnet. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen bei -1 °C im kältesten (Januar) und 18,3 °C im wärmsten Monat (Juli). Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe liegt bei 580 mm. Es dominieren Winde aus westlichen Richtungen (Nordwest, West, Südwest). Das Klima im Bereich der Stadt Ketzin wird überwiegend durch die großen Freiräume der ausgeräumten umliegenden Agrarlandschaft sowie die Niederungsbereiche der Havel geprägt, die sich durch geringe Aufheizung, schnelle nächtliche Abkühlung, erhöhte Luftfeuchtigkeit und erhöhte Windgeschwindigkeiten auszeichnen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Siedlungsbereichs der Ketziner Splittersiedlung ‘Kliemsiedlung’. Aufgrund dieser Siedlungslage und der vorhandenen Gehölzstrukturen der Ketziner Bruchlandschaft, kann eher von einer geschützten Lage des Areals ausgegangen werden, da die Gehölze u. a. einen Windschutz darstellen und durch ihre Geschlossenheit ein eigenes Kleinklima besitzen. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 11 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Aufgrund ihrer Größe, Struktur und Vegetation übernimmt die umliegende Kulturlandschaft, mit ihren Siedlungs-, Acker-, Gärten-, Grün- und Wasserflächen, wichtige Funktionen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, durch die starke Temperaturschwankungen und hohe Verdunstungsraten ausgeglichen werden können, da die durchgängigen Vegetationsbestände klimatisch wirksame Bereiche bilden die sich durch die Fähigkeit der Staubfilterung sowie Sauerstoffproduktion als auch durch eine erhöhte relative Luftfeuchte (in der kälteren Jahreszeit verstärkte Nebelbildung) auszeichnen. Neben der Sauerstoffproduktion ist die Vegetation zudem in der Lage, in gewissem Umfang Immissionen durch Straßenverkehr und Hausbrand aus der Luft zu filtern. Diese klimatischen Effekte werden durch die Abgrabungsgewässer der Ketziner Bruchlandschaft mit ihren Gehölzflächen noch verstärkt. Bewertung Aufgrund der größtenteils geringfügigen Bebauung und der großflächigen geschlossenen Grasland- und Ruderalvegetation sowie den abschirmenden Gehölzstrukturen, kann von einem einheitlichen und relativ ausgeglichenen Klima im Plangebiet ausgegangen werden. Als klimatisch negativ wirkend können der geschotterte Bruch- und Zanderweg sowie die Wochenendhausbebauung mit Gebäuden und Nebenanlagen, bezeichnet werden, so dass das Plangebiet aus klimatischer Sicht als negativ vorbelastet bezeichnet werden. 1.4.2.7 Schutzgut Landschaft Das Landschaftsbild im Bereich der Stadt Ketzin wird durch die reizvolle Lage an der Havel und der mit ihr in diesem Bereich verbundenen Gewässer geprägt. Aufgrund der verkehrsgünstigen Anbindung nach Potsdam und Berlin ist die Stadt Ketzin in den Sommermonaten ein beliebter Urlaubsort. Davon zeugen verschiedene Freizeit- und Urlaubseinrichtungen (Kleingärten, Wochenendhäuser, Campingplatz, Freilichtbühne, Badeanstalt, Sportanlagen usw.). Das Landschaftsbild im Bereich der Stadt Ketzin stellt sich als eine, durch anthropogene Einflüsse geschaffene Kulturlandschaft dar. Die Bebauung liegt überwiegend in erster Reihe zur jeweiligen Straße. Das Zentrum von Ketzin hat eine kleine Altstadt mit einem Marktplatz. In der Stadt finden sich verschiedene Grünzonen in Form von Alleen und Baumreihen, Gartenland, Grünflächen, Ruderalfluren sowie Heckenstreifen, Laubgebüsche, Solitärbäume und Gewässerrandbewuchs. Außerhalb des Siedlungsbereiches ziehen sich entlang der Straßen Baumalleen, die die Grünzonen inner- und außerhalb vernetzen und Ketzin, Brückenkopf, die Schumachersiedlung und die Kliemsiedlung überörtlich mit den Ketziner Ortsteilen Zachow, Paretz, Etzin, Falkenrehde und Tremmen verbinden. Weiterhin sind angrenzend an die Ketziner Bruchlandschaft typische Strukturen, wie Acker- und Gartenland, Wiesen und Weiden, Ruderalfluren sowie Heckenstreifen, Laubgebüsche, Baumreihen und Solitärbäume anzutreffen. Landschaftlich wertvolle Elemente, wie z. B. markante Oberflächengewässer finden sich südlich und südwestlich in Form der Havel und des Trebelsees. Das Landschaftsbild innerhalb des Plangebiets ist typisch für Erholungsgrundstücke im Bereich der Kliemsiedlung. Es handelt sich um Grundstücke, die reizvoll am Wasser liegen und nur durch geschotterte Wege (Bruchweg und Zanderweg) erschlossen werden. Im Plangebiet stehen 14 ortstypische Bungalows verschiedener Bauweisen mit Flach-, Sattel- oder Pultdach und Höhen von 3-5 m. Des Weiteren finden sich verschiedene Nebengebäude mit Höhen von 2,5-4 m. Den größten Teil nehmen Rasenflächen ein, die von Rabatten und Beeten unterbrochen werden. Des Weiteren finden sich Bereiche mit Zier- und Obstgehölzen (Höhen 1-6 m), Hecken (Höhen 1-2,5 m) sowie auch Baum- und Strauchbestände (Höhen 3-20 m). Des Weiteren wachsen hier jedoch auch landschaftsuntypische Nadelbäume. Entlang des Ufers finden sich befestigte Bootsanlegeplätze und auch befestigte Flächen für Sitzgelegenheiten (Bank, Tisch, Stühle). Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 12 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Die Grundstücke sind landseitig eingezäunt. Eine großflächige bzw. überzogene Bebauung ist nicht vorhanden. Dennoch wirkt sich diese Bebauung negativ auf das Landschaftsbild im Plangebiet mit angrenzender Umgebung aus, da sie aufgrund der offenen Wasserflächen auch aus der weiteren Umgebung wahrnehmbar ist. Die nähere Umgebung des Plangebiets wird von größeren Wasserflächen der ehemaligen Tonstiche geprägt, die in den ungenutzten Ufer- und Landbereichen mit kleineren Schilf- und Gehölzbeständen sowie kleinen Waldstücken bewachsen sind. Es dominieren Erle und Weide. Die Gehölzhöhen liegen hier bei 2-25 m. Diese Bereiche wirken sich positiv auf das Landschaftsbild aus und stellen den für die Ketziner Bruchlandschaft typischen reizvollen Charakter dar. Auch hier befinden sich an den bebauten Uferbereichen weitere Erholungs- und auch Wohngrundstücke mit Einfamilienhäusern, wobei hier z. T. eine noch dichtere Wochenendhausbebauung vorliegt. Der Bruchweg ist südlich des Plangebiets beidseitig mit Einfamilienhäusern und Wochenendhäusern bebaut. Das gleiche gilt für die vom Bruchweg abzweigenden Straßen. Die Gebäudehöhen liegen hier bei 3-8 m. Als besonders prägnant und negativ bis in das Plangebiet wirkend können der Deponiekörper Vorketzin ca. 400 m nördlich (Höhe ca. 60 m) und das Hochsilos auf dem Gelände des ehemaligen Kraftfuttermischwerkes Ketzin ca. 1,2 km südlich (Höhe ca. 60 m), genannt werden. Bewertung Das Plangebiet fügt sich aufgrund der teilweisen Umgrünung mit überwiegend heimischen Gehölzen und der ortsangepassten Bebauung harmonisch in das Landschaftsbild der Ketziner Kliemsiedlung ein. Aufgrund der Bebauung liegen jedoch Störungen des Landschaftsbildes vor. 1.4.2.8 Schutzgut Mensch Schutzwürdige Bebauung Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Erholungs- und Freizeitwohnfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch wirtschaftliche Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der weiteren Betrachtung von Bedeutung. Als schutzwürdige Bebauung können die mit Wochenendhäusern bebauten Grundstücke innerhalb des Plangebiets und der angrenzenden Umgebung genannt werden. Vorbelastungen Plangebiet und im angrenzenden Umfeld Als Vorbelastung kann der Kfz-Verkehr auf der ca. 780 m südlich verlaufenden Brandenburger Chaussee (L92, bis zu 5.000 Kfz/Tag), der 1,2 km östlich verlaufenden L86 (bis zu 5.000 Kfz/Tag) und den Anliegerstraßen genannt werden. Ca. 1 km südlich verläuft die schiffbare Havel sowie 220 m westlich die Fahrrinne des Tremmener Scheidgrabens, so dass hier Beeinträchtigungen durch die Berufsschifffahrt (Havel) sowie auch durch den Wassertourismus (Havel und Tremmener Scheidgraben) vorliegen. Des Weiteren werden die umliegenden Gewässer mit Booten befahren. Ca. 1,6 km südöstlich befindet sich die Ketziner Freilichtbühne. Mit ca. 4 größeren Veranstaltungen pro Jahr liegen hier ebenfalls saisonal bedingte, unregelmäßige Beeinträchtigungen vor. Weitere Vorbelastungen konnten nicht erkannt werden. Freizeit- und Erholungsausstattung Gerade für Wasserwandertouristen stellt die Havel mit der Stadt Ketzin/Havel und ihrer kleinen Altstadt ein interessantes Ausflugziel zwischen den Städten und Potsdam und Brandenburg/Havel dar. An der Ketziner Havelpromenade finden sich der Seesportclub Ketzin, verschiedene Anlegestellen und eine Slipanlage für Boote zum Urlaub machen. Im südlichen Siedlungsbereich der Stadt finden sich 2 Campingplätze an der Havel. Des Weiteren findet sich hier der Ketziner Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 13 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Sportplatz, der von örtlichen Vereinen genutzt wird. Südlich an der Brandenburger Chaussee (L92) verläuft ein Radweg. Die umliegende Ketziner Bruchlandschaft, mit ihren Wochenendhaus- und z. T. Eigenheimsiedlungen Schumachersiedlung, Brückenkopf und Kliemsiedlung, kann als regional bekanntes Erholungsgebiet bezeichnet werden. Somit liegen in Ketzin/Havel Flächen vor, die ausschließlich der Erholung bzw. der touristischen Nutzung dienen. In Bezug auf die Erholung und den Tourismus kann jedoch auch gesagt werden, dass durch die Havel mit ihren Gewässern auch eine starke Trennwirkung entfaltet wird (natürlich nicht für Wassertouristen), da sie im Bereich Ketzin/Havel nur durch die Fähre nach Schmergow überwunden werden kann. Die Ketziner Bruchlandschaft, in der sich beide Änderungsbereiche befinden, wird über kleinere Straßen, Wege und Wasserkanäle erschlossen und ist somit nur eingeschränkt begeh- bzw. befahrbar, so dass hier ebenfalls Trennwirkungen vorliegen. Das Plangebiet ist verkehrstechnisch erschlossen und liegt innerhalb eines seit Jahrzehnten zur saisonalen Erholung genutzten Bereichs der Kliemsiedlung, so dass innerhalb des Plangebiets eine Erholungsnutzung schon vorhanden ist. Bewertung Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass derzeit für das Schutzgut Mensch vor allem zumutbare Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm in Form von Kraftfahrzeugen und eventuell Motorbooten/Jetskis vorliegen, was sich negativ auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Ketzin/Havel und somit auch auf das Plangebiet auswirken kann. 1.4.2.9 Schutzgut Vegetation/Tierwelt Potentiell natürliche Vegetation Die potentiell natürliche Vegetation stellt das heutige natürliche Wuchspotential einer Landschaft dar. Sie bezeichnet diejenige Vegetationsstruktur bzw. Pflanzengesellschaft, die sich unter den derzeitigen Klima- und Bodenverhältnissen anstelle der heutigen nutzungsbedingten Sekundärvegetation einstellen würde, wenn jeglicher aktueller menschlicher Einfluss durch Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie schlagartig ausgeschaltet werden würde. Es handelt sich demnach um eine gedankliche Konstruktion, die eine Beschreibung der Standorte und ihrer Merkmale unterstützt. Entsprechend der Boden-, Klima- und Grundwasserverhältnisse wäre innerhalb des Plangebiets der Erlen- und Erlen-Eschenwald als potentiell natürliche Vegetation möglich. Schutzgebiete Das B-Plangebiet befindet sich außerhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten bzw. Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Bodendenkmalen. Es liegt jedoch komplett im LSG ‘Ketziner Bruchlandschaft’ (DE 3542-602) sowie Nordteil und Zentrum teilweise im SPA-Gebiet Mittlere Havelniederung (DE 3542-421). Geschützte Biotope bzw. Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Brandenburg wurden innerhalb des Plangebiets nicht vorgefunden, grenzen jedoch unmittelbar an (siehe Biotope und Plan Nr. 1 Bestandsplan mit Fauna). Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 14 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Biotoptypen Das Plangebiet wurde auf Grundlage gemäß Kartieranleitung der Biotopkartierung Brandenburg (Biotopkartierung Brandenburg -Kartierungsanleitung, Hrsg. Landesumweltamt, 28.02.2017) erfasst. Die Biotoptypen sind im beiliegenden Bestandsplan mit Fauna (Plan-Nr. 1) dargestellt und können wie folgt beschrieben und bewertet werden. Biotope im Plangebiet Wochenendhausbebauung weitgehend ohne Bäume (102501) und mit Bäumen (102502), teilweise derzeit ungenutzt Das Plangebiet wird größtenteils von Wochenendhausbebauung mit den dazugehörigen Strukturen (Bungalows, Nebengebäude, Gartenwege, Zuwegungen, Terrassen, Sitzplätze, Rasen, Rabatten, Beete, Gehölzstrukturen) eingenommen und stellt sich dementsprechend als anthropogen beeinflusste Fläche dar. Da es sich um Erholungsgrundstücke handelt, erfolgt die Nutzung saisonal im Zeitraum März bis November, so dass hier Beeinträchtigungen vorhanden sind, die innerhalb der Vegetationsperiode bzw. Brutzeit liegen. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht wird als gering bis maximal mittel eingeschätzt. Schotterweg (12653) Das Plangebiet wird vom mit Schotter befestigten Bruchweg erschlossen, von dem der Zanderweg westlich abzweigt. Durch die Schotterbefestigung sind beide Wege teilversiegelt. Die Wertigkeit ist sehr gering. Intensivgrasland (051512) Im Bankettbereich der beiden Schotterwege findet sich teilweise artenarmes Intensivgrasland, dass durch die Anwohner bzw. anscheinend auch durch die Stadt regelmäßig gemäht wird. Aufgrund der Wegrandlage und der intensiven Pflege ist die Wertigkeit gering. Aufgelassenes Grasland (05132) Im Bankettbereich des Bruchweges findet sich in Höhe der derzeit ungenutzten Wochenendgrundstücke aufgelassenes Grasland, da hier keine regelmäßige Mahd mehr erfolgt. Aufgrund der Wegrandlage ist die Wertigkeit gering bis maximal mittel. Aufgelassenes Grasland mit Anteilen von Staudenfluren frischer nährstoffreicher Standorte (05132/05142) Auf der Westseite des Bruchweges verläuft zwischen Zanderweg und südlicher Plangebietsgrenze ein breiterer Streifen aufgelassenes Grasland, in dem Anteil von Staudenfluren frischer nährstoffreicher Standorte, vorhanden sind. Eine Pflege durch Mahd erfolgt hier augenscheinlich nur unregelmäßig, so dass der aufgelassene Charakter hie vorherrscht. Kurz vor der südlichen Plangebietsgrenze steht eine Sitzbank um die regelmäßig gemäht wird. Auf der gegenüberliegenden Seite des Bruchweges gibt es eine kleine vegetationsfreie Badestelle. Die Wertigkeit dieser größtenteils gering genutzten, aufgelassenen Strukturen wird als mittel eingeschätzt. Laubhecken (071311) und Nadelhecken (071313) Innerhalb der Wochenendgrundstücke wurden zumeist als Abgrenzung entlang der Grundstücksgrenzen Hecken gepflanzt (Liguster, Spirea, Thuja). Diese Hecken werden größtenteils regelmäßig beschnitten. Die Höhen liegen bei 1-3 m Höhe. Je nach Lage und Pflegeintensität ist die Wertigkeit gering bis mittel. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 15 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Biotope in der Umgebung des Plangebiets Gewässer in Ton- und Lehmgruben einschließlich Ufervegetation (02163 §) Das Plangebiets wird im Westen. Osten und Südwesten von Abgrabungsgewässern der Ketziner Bruchlandschaft begrenzt. Bei den Abgrabungsgewässern handelt es sich um künstlich entstandene, ehemalige Tonstiche, die nach § 30 BNatSchG geschützt sind. Der Ton wurde hier großflächig industriell abgebaut, dann auf Lastkähne verladen und zur südöstlich von Ketzin befindlichen Ziegelfabrik (Straße an der Havel) über die Havel verschifft. Der Ton wurde hier über Loren zur Fabrik geschafft, gebrannt und dann per Schiff in die umliegenden Städte gebracht, wo die Ziegel dann verbaut wurden. Aufgrund dieses früheren Tonabbaus und des Abtransportes per Lastkahn entstand somit im Laufe der Jahre ein netzartiges System von Abgrabungsgewässern, das untereinander durch ebenfalls künstlich angelegte Kanäle miteinander und mit der Havel, als schiffbarem Fluss, verbunden war. Die Wertigkeit dieser Abgrabungsgewässer und der mit ihnen verbundenen Au- und Bruchwälder sowie Feuchtwiesen und Röhrichte kann aus naturschutzfachlicher Sicht als hoch eingeschätzt werden, die jedoch aufgrund der saisonbedingten Nutzung durch Erholungssuchende, Befahren mit Motor- und Paddelbooten, Bade- und Angelnutzung, usw. auch Einschränkungen unterworfen ist. Weitere Beeinträchtigungen stellen die Uferrandbebauung und die Sondermülldeponie Vorketzin nördlich der Kliemsiedlung dar. Fahlweiden-Schwarzerlen-Auenwald (08123 §) Westlich wird das Plangebiet durch einen Fahlweiden-Schwarzerlen-Auenwald begrenzt. Hierbei handelt es sich um ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop. Auwälder treten in Überschwemmungsbereichen von Flussniederungen auf. Sie sind durch immer wiederkehrende Hochwasser infolge starker Niederschläge oder Schneeschmelze mehr oder weniger starken Wasserstandsschwankungen ausgesetzt. In unmittelbarer Nähe des Fließgewässerbettes können nur Baum- und Strauchweiden überleben, die eine lange Überstauung vertragen. Hier sind natürlicherweise Weichholzauenwälder zu finden. Weiter vom Ufer entfernt, in Bereichen, die nur noch selten überflutet werden, wachsen Bäume und Sträucher der sogenannten Hartholzaue. Sie vertragen nur eine kurze Überstauung. Die stärkste Gefährdung für diese Nasswälder geht von Grundwasserabsenkungen aus. Häufig sind die oberen Bodenschichten ausgetrocknet und stark zersetzt. Daraufhin ändert sich das typische Artenspektrum und es treten zunehmend Arten trockener Wälder sowie stickstoffliebende Ruderalarten auf. Flussregulierungen und Uferbefestigungen mit Spundwänden oder befestigten Böschungen reduzierten die Auwälder bzw. naturnahen Auwaldbestände stark. Die Stauhaltung der Havel und hat dazu geführt, dass die natürliche Fließgewässerdynamik unterbleibt und eine Überflutung ufernaher Bestände nicht mehr erfolgt. Durch die Stauhaltung verschwinden die Auwälder auch die Verjüngung der Bestände wird dadurch unterbunden. Ein weiteres Problem ist die Verwilderung mit nicht gebietstypischen Arten, wie z. B. mit dem Eschen-Ahorns, die die heimischen Pflanzenarten verdrängen. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher ist dementsprechend sehr hoch. Sonstiger Vorwald feuchter Standorte (082838 §) Westlich und östlich des Uferweges befindet sich sonstiger Vorwald feuchter Standorte. Hierbei handelt es sich um größtenteils feuchte bis nasse Flächen, auf denen sich im Zuge der natürlichen Sukzession hauptsächlich Erlen und Weiden angesiedelt haben. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher ist hoch. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel - 16 -
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