Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 05/16 "Brückenkopf Nord Teilbereich A" in der Stadt Ketzin/Havel

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Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 05/16 "Brückenkopf Nord Teilbereich A" in der Stadt Ketzin/Havel
Fachbericht J0520

            Umweltbericht und
             Eingriffsregelung
                zum Bebauungsplan 05/16
             „Brückenkopf Nord Teilbereich A“
                 in der Stadt Ketzin/Havel

                      Stand November 2020
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 05/16 "Brückenkopf Nord Teilbereich A" in der Stadt Ketzin/Havel
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

       Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan 05/16
        „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel

Auftraggeber:                                                    Stadt Ketzin/Havel
                                                                 Fachbereich II / SG Stadtentwicklung
                                                                 Rathausstraße 7
                                                                 14669 Ketzin/Havel

Auftrag vom:                                                     März 2019

Auftragnehmer:                                                   Büro für Umweltplanungen
                                                                 Dipl.-Ing. F. Schulze
                                                                 Kameruner Weg 1
                                                                 14641 Paulinenaue

Paulinenaue, 11.11.2020

Dipl.-Ing. F. Schulze

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 05/16 "Brückenkopf Nord Teilbereich A" in der Stadt Ketzin/Havel
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

   Inhaltsverzeichnis

   1. VERANLASSUNG ................................................................................................................................................... 4
   1.2 INHALT DES UMWELTBERICHTES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................... 4
   1.3. BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN ............................................................................................................... 5
   1.3.1 ANGABEN ZUM STANDORT .............................................................................................................................. 5
   1.3.2 ART DES VORHABENS UND DARSTELLUNG DER FESTSETZUNGEN ................................................................... 5
   1.3.3 UMFANG DES VORHABENS UND ANGABEN ZUM BEDARF AN GRUND UND BODEN .......................................... 5
   1.4. BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE IM EINWIRKUNGSBEREICH DES VORHABENS .......... 5
   1.4.1 KURZDARSTELLUNG BESTAND ........................................................................................................................ 5
   1.4.2 UNTERSUCHUNGSRELEVANTE SCHUTZGÜTER UND IHRE FUNKTIONEN ........................................................... 6
   1.4.2.1 NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN ........................................................................................................... 6
   1.4.2.2 LAGE UND TOPOGRAPHIE ............................................................................................................................. 7
   1.4.2.3 SCHUTZGUT FLÄCHE .................................................................................................................................... 7
   1.4.2.4 SCHUTZGUT BODEN...................................................................................................................................... 8
   1.4.2.5 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................... 9
   1.4.2.6 SCHUTZGUT KLIMA/LUFT........................................................................................................................... 11
   1.4.2.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFT.......................................................................................................................... 12
   1.4.2.8 SCHUTZGUT MENSCH ................................................................................................................................. 13
   1.4.2.9 SCHUTZGUT VEGETATION/TIERWELT ......................................................................................................... 14
   1.4.2.10 SCHUTZGUT KULTUR UND SONSTIGE SACHGÜTER ................................................................................... 32
   1.4.2.11 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ........................................................................... 33
   1.4.2.12 FLÄCHENBILANZ ...................................................................................................................................... 33
   1.5 ZUSAMMENFASSENDE BESTANDSBEWERTUNG ................................................................................................. 34
   1.6 PRÜFUNG VERSTOß GEGEN ARTENSCHUTZRECHTLICHE VERBOTE ................................................................... 36
   1.7 BESCHREIBUNG UMWELTRELEVANTER MAßNAHMEN....................................................................................... 47
   1.7.1 GEPLANTES BAUVORHABEN .......................................................................................................................... 47
   1.7.2 VERMEIDUNG, VERMINDERUNG .................................................................................................................... 52
   1.7.3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN/ZIELE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT .......................................................... 54
   1.8 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................... 55
   1.9 NULLVARIANTE ................................................................................................................................................ 55
   1.10 DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGS-VORSCHLÄGE ............................. 56
   1.11 MONITORING .................................................................................................................................................. 56
   1.12 DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ................................. 57
   1.13 KURZE NICHT TECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................... 57
   2. VEREINBARKEIT MIT SCHUTZGEBIETEN UND BAUVERBOT AN GEWÄSSERN ....................................................... 58
   2.1 VORPRÜFUNG VERTRÄGLICHKEIT SPA-GEBIET MITTLERE HAVELNIEDERUNG ............................................... 58
   2.2 VEREINBARKEIT MIT DEM LSG KETZINER BRUCHLANDSCHAFT ...................................................................... 60
   2.3 AUSNAHME VOM BAUVERBOT AN GEWÄSSERN ............................................................................................... 60
   3. EINGRIFFSREGELUNG ......................................................................................................................................... 61
   3.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER NATURSCHUTZFACHLICHEN EINGRIFFSREGELUNG ...................................... 61
   3.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER .......................................................................... 62
   3.3 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG/VERMINDERUNGSMAßNAHMEN ZU DEN SCHUTZGÜTERN ................... 62
   3.4 KOMPENSATIONSERMITTLUNG ......................................................................................................................... 62
   3.5 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM PLANGEBIET ....................................................................... 65
   3.6 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN AUßERHALB PLANGEBIETS ...................................................... 65
   3.7 BILANZIERUNG ................................................................................................................................................. 66
   3.8 KOSTENSCHÄTZUNG KOMPENSATIONSMAßNAHMEN (NETTO) .......................................................................... 73
   4. GEHÖLZARTEN FÜR ANPFLANZUNGEN ............................................................................................................... 74
   5. LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 78
   6. ANLAGEN ........................................................................................................................................................... 79
   6.1 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................................................... 79
   6.2 KARTENTEIL ..................................................................................................................................................... 93

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel                                               -3-
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Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

1. Veranlassung
Im März 2019 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt, parallel zum
B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel, einen Umweltbericht mit
Eingriffsregelung zu erarbeiten.
Es handelt sich bei dem Plangebiet um ein mit Wochenendhäusern und deren Nebengebäuden
bebautes Gebiet. Der Bebauungsplan soll den Bestand sichern und gegebenenfalls Ersatzbauten für
nicht mehr dem Stand der Bautechnik entsprechende oder ruinöse Wochenendhäuser ermöglichen,
die hinsichtlich ihrer Größe und Formensprache nicht über den vorhandenen Gebäudebestand
hinausgehen bzw. sich von diesem abheben. Eine Erweiterung des Gebietes ist nicht Bestandteil des
Bebauungsplans, die Anzahl der Wochenendhäuser soll sich gegenüber dem Bestand nicht verändern.
Für das Plangebiet lagen ein Lageplan und der Entwurf des B-Plans der Stadt Ketzin/Havel, im
Maßstab 1:1.000, vor.

1.2 Inhalt des Umweltberichtes und rechtliche Grundlagen
Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß § 14
BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange
des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz
2 Nr. 2 besteht aus
1. einer Einleitung mit folgenden Angaben:
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der
Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie
Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,
2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der
Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung,
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen und
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
3. folgenden zusätzlichen Angaben:
a.) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,

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b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und
c) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben.
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener
Weise verlangt werden kann.
Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für
die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu
berücksichtigen.

1.3. Beschreibung der Festsetzungen

1.3.1 Angaben zum Standort
Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.3.2 Art des Vorhabens und Darstellung der Festsetzungen
Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.3.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im
     Einwirkungsbereich des Vorhabens

1.4.1 Kurzdarstellung Bestand

Wesentliche derzeitige Nutzungsmerkmale innerhalb des Plangebiets

    Nutzungstyp                                      Ausprägung
 Siedlungsflächen    Siedlungsflächen wurden innerhalb des Plangebiets in Form der Gebäude,
                     Nebenanlagen und Verkehrsflächen vorgefunden.
 gewerbliche         Eine gewerbliche Nutzung liegt innerhalb des Plangebiets und seiner
 Nutzungen           angrenzenden Umgebung nicht vor.
 industrielle        Industrielle Nutzungen liegen im Plangebiet und dessen angrenzender
 Nutzungen           Umgebung nicht vor.
 landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet und dessen
 Nutzungen           angrenzender Umgebung nicht vor, grenzen jedoch westlich und nordöstlich
                     an.
 Grünflächen         Grünflächen sind im Plangebiet in Form von Grasland- und Gehölzflächen
                     vorhanden.
 Erholungsflächen    Erholungsflächen wurden im Plangebiet in der Wochenendhausbebauung
                     vorgefunden

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    Nutzungstyp                                        Ausprägung
 forstwirtschaftliche Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist im gesamten Plangebiet nicht
 Nutzungen            vorhanden. Westlich findet sich jedoch ein Fahlweiden Schwarzerlen
                      Auenwald.
 Flächen ohne         Derartige Flächen wurden im Plangebiet nicht vorgefunden.
 derzeitige Boden-
 nutzung
 Verkehr              Das Plangebiet wird über den mit Schotter befestigten Bruchweg von der
                      Brandenburger Chaussee (L92) im Süden erschlossen.
 Ver- und             Innerhalb des Plangebiets liegen Strom, Trinkwasser und teilweise Telekom
 Entsorgung           an. Die Entsorgung des Abwassers erfolgt dezentral über Sammelgruben auf
                      den einzelnen Parzellen.

1.4.2 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen

Durch das geplante Bauvorhaben wird deutlich, dass fast alle Schutzgüter in mehr oder minder
ausgeprägter Form betroffen sein werden und somit untersuchungsrelevant sind.
Eine entsprechende Abgrenzung wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch durchgeführt und umfasst
u. a. auch die umliegenden Flächen des Plangebietes. Die für die einzelnen Schutzgüter relevanten
Aspekte und Funktionen, die durch die vorhabenbezogene Wirkung mehr oder minder stark
beeinträchtigt werden, werden hier nachfolgend aufgezeigt.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung erfolgte von März bis Juli 2019, in Anlehnung an die
allgemeinen Anforderungen des Landesumweltamtes (LUA) Brandenburg. Des Weiteren erfolgte
noch eine Begehung im Mai 2020 zur Überprüfung des Bestandes.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass „Bauleitplanung und Landschaftsplanung“ vom 29. April 1997
i.V. mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 BbgNatSchG sollte nur der vorhandene und zu erwartende Zustand von
Natur und Landschaft berücksichtigt werden.

1.4.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten

Die Stadt Ketzin/Havel wird der Großeinheit der ‘Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen’
zugeordnet. Bei den Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen handelt es sich um eine
Abfolge von meist flachwelligen Grundmoränenplatten, von hügeligen Endmoränen, von schwach
geneigten bis flachen Sander und Talsandflächen sowie eingesenkten Niederungen und Tälern. Es
herrschen zahlreiche große Grundmoränenplatten und breite Niederungen (Talböden) vor.
Innerhalb der Großeinheit lassen sich folgende Einzellandschaften unterscheiden:
   Lehniner Land,
   Teltow Platte
   Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet und
   Nauener Platte.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Brandenburg-Potsdamer Havelgebiets, das weite
Talauen und großflächige Talsandgebiete mit nur vereinzelt herausragenden Grundmoräneninseln
umfasst. Die Grundmoränenflächen überragen die Flussniederungen im Raum Ketzin meist nur um
etwa 10 m. Auf diesen meist flachwelligen Gebieten treten rostfarbene, gelegentlich auch braune
Waldböden auf.

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1.4.2.2 Lage und Topographie

Lage
Beim Plangebiet handelt es sich um 13 Parzellen (1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), die
mit insgesamt 14 Wochenendhäusern und Nebenanlagen bestanden sind. Die Größe des Plangebiets
liegt laut Vermesser bei 11.324 m².
Ein Teil der Grundstücke liegt seit kurzem brach, da die Nutzung hier vor kurzem eingestellt wurde.
Das Plangebiet liegt ca. 1,9 km nördlich des Ketziner Stadtzentrums (Kirche), im Bereich der
Kliemsiedlung, einem grundsätzlich durch Wochenendgrundstücke geprägten Siedlungsteil von
Ketzin/Havel.
Ca. 780 m südlich verläuft in W-O Richtung die Brandenburger Chaussee (L92), von der in nördlicher
Richtung der Bruchweg abzweigt und das B-Plangebiet mit dem Zanderweg verkehrstechnisch
erschließt.
Nördlich, westlich und östlich befinden sich Abgrabungsgewässer der Ketziner Bruchlandschaft,
südlich die Havel bzw. südwestlich der Trebelsee.
Topographie
Nach topographischer Karte (AV) 0807-412 (Ketzin), Maßstab 1:10.000, befinden sich das
Plangebiet auf folgenden Koordinaten:

Hochwert:                    5818150
Rechtswert:                  4556600
Topographische Elemente aus der Sicht des Plangebiets sind 780 m südlich die Brandenburger
Chaussee, die Havel mit den von ihr gespeisten Gewässern der Ketziner Bruchlandschaft sowie
südwestlich der Trebelsee. Im Norden Gewässer der Ketziner Bruchlandschaft sowie 400 m nördlich
die Deponie Vorketzin. Im Osten Gewässer der Ketziner Bruchlandschaft und in 1,2 km Entfernung
die stillgelegte Eisenbahnstrecke und Straße Ketzin-Nauen (L86) sowie ca. 1,5 m südlich die Ortslage
der Stadt Ketzin/Havel und die Brandenburger Chaussee (L92, ca. 780 m).
Die höchsten Erhebungen in der näheren Umgebung liegen 2,4 km westlich (Kahler Berg mit ca.
78,9 m ü. HN) und südwestlich (Trebelberg mit ca. 68,1 m ü. HN).

1.4.2.3 Schutzgut Fläche

Das Plangebiet stellt sich als eine mit Wochenendhausbebauung und Verkehrsflächen versiegelte
Fläche dar. Es finden sich Bungalows von ca. 30-60 m² Grundfläche mit den dazugehörigen
Nebenanlagen (Schuppen, Terrassen, Gartenwegen, Grundstückszufahrten, Einzäunungen usw.)
sowie Grün- und Gehölzflächen (Rasen, Rabatten, Hecken, Laubgehölze, Koniferen) auf
Grundstücken von überwiegend 300-600 m² Größe. Die Bebauung erfolgte schon zu DDR-Zeiten
und wurde im Laufe der Jahre ständig genutzt und instandgehalten.
Die Grundstücke werden saisonal von März bis November genutzt und dementsprechend intensiv
gepflegt (Rasenmahd, Heckenschnitt, Erholungsnutzung, Befahren mit Kfz, Boot fahren, angeln,
baden usw.).
Südlich (60 m) und westlich (200 m) des Plangebiets liegen weitere Wochenendgrundstücke und
Wohnbauflächen. Nördlich befindet sich die große Sondermülldeponie Vorketzin (400 m) bzw.
südlich das Gelände des ehemaligen Kraftfuttermischwerkes Ketzin (1,2 km) mit dem großen weithin
sichtbaren Silo.
Somit unterliegt das Plangebiet einer intensiven Nutzung bzw. liegen im Umfeld ebenfalls intensive
Nutzungen vor, so dass hier anthropogene Beeinträchtigungen vorhanden sind und
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fläche vorliegen.

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Bewertung
Die Fläche des Plangebiets kann, aufgrund der vorhandenen Nutzungen und der größtenteils
geringfügigen Versiegelung durch Wochenendhausbebauung sowie Bruch- und Zanderweg, als
anthropogen vorgeprägt und somit als vorbelastet bezeichnet werden.

1.4.2.4 Schutzgut Boden

Der Boden bedeutet die natürliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und
Bodenorganismen. Darüber hinaus ist er mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, seinen Filter-
, Abbau- und Umwandlungsprozessen sowie seiner Grundwasserschutzfunktion ein wesentlicher
Bestandteil des Naturhaushalts. Art und Qualität der Bodenfunktionen sind vom jeweiligen Bodentyp
und dem Grad der Nutzung abhängig.
Laut Landschaftsplan (LAPLA) der Stadt Ketzin/Havel werden die geologischen Verhältnisse im
Plangebiet durch tiefgründige Torfmoore z. T. mit Mudde oder Lehm (Mo2 nach MMK) bestimmt.
Die Böden unterliegen mittleren anthropogenen Einflüssen. Die Empfindlichkeit der Böden
gegenüber Schadstoffanreicherung sowie Retentionsvermögen wird im LAPLA als mittel
eingeschätzt.
Das Plangebiet weist Beeinträchtigungen in Form von Versiegelung (Wochenendhäuser, Schuppen,
Terrassen, Gartenwege und Zuwegungen aus Beton, Pflaster, Rasengitter und Schotter) sowie
Schotterwege (Bruch- und Zanderweg) auf. In diesen Bereichen ist die natürliche
Bodenhorizontierung gestört. Der Boden hat hier seine Funktion als Bodenfilter und
Vegetationsstandort verloren bzw. diese Funktionen werden stark eingeschränkt.
Somit können als Einschränkung für das Schutzgut Boden im Bereich des Plangebiets genannt
werden:
-    lokale Bodenbeeinträchtigungen durch Versiegelung,
-    Zerstörung bzw. Beeinträchtigung des natürlich gewachsenen Bodenprofils sowie
-    Störungen durch Betreten, Befahren und Ablagerungen derzeit im gesamten Bereich.
Aufgrund der Vorbelastungen können die Böden im Plangebiet nach HVE als Böden allgemeiner
Funktionsausprägung eingeschätzt werden.
In den unversiegelten Bereichen des Plangebiets sind folgende Funktionen gewährleistet:
   Pflanzenstandort,
   Nährstoff- und Wasserreservoir für die vorhandene Vegetation,
   Lebensraum für eine Vielzahl von Mikroorganismen und Kleinstlebewesen,
   Regulator für den Wasserhaushalt im Areal,
   Ort des Abbaus organischer Substanz zu Humus und Pflanzennährstoffen sowie
   Filter- und Abbaustätte von eingetragenen Schadstoffen.
Puffer- und Filterfunktion
Durch die Bebauung ist die Puffer- und Filterfunktion des Bodens in den versiegelten Bereichen
starken Beeinträchtigungen unterworfen.
Dies stellt sich wie folgt dar:
-    Bodenversiegelung bzw.- Bodenüberprägung sowie,
-    Störungen durch regelmäßiges Betreten und Befahren.
In den anderen Bereichen des Plangebiets sind diese Funktionen noch relativ intakt.

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Bodenschutzfunktion
Durch die vorhandene Bebauung wurde fruchtbarer Boden überlagert bzw. abgetragen, so dass diese
Bodenfunktion in den versiegelten Bereichen nicht mehr vorhanden ist. Die anderen Bereiche können
als relativ intakt bezeichnet werden.

Lebensraumfunktion
Die Funktion des Bodens als Lebensraum für Tiere und Vegetationsstandort ist im Bereich der
vorhandenen Bebauung nicht mehr bzw. nur noch stark eingeschränkt gewährleistet. In den anderen
Bereichen steht der Boden noch großflächig als Lebensraum für Tiere und auch Vegetationsstandort
zur Verfügung.

Biotische Ertragsfunktion
Im Landschaftsplan wird die biotische Ertragsfunktion des Bodens im Bereich des Plangebiets als
gering eingeschätzt.

Funktion als Lagerstättenressource
Ist nach derzeitigem Kenntnisstand im Bereich des Plangebiets nicht vorhanden, da keine
Bodenschätze vorkommen.

Bodendenkmale
Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale bekannt.

Altlasten
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altlasten sowie Altlastenverdachtsflächen
bekannt.

Bewertung
Das Plangebiet weist lokale Beeinträchtigungen in Form von Bodenversiegelung bzw.-
Bodenüberprägung auf. In den anderen Bereichen sind die natürlichen Bodenfunktionen noch
weitestgehend vorhanden. Aufgrund der Vorbelastungen können die Böden im Plangebiet nach HVE
als Böden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt werden.

1.4.2.5 Schutzgut Wasser

Oberflächenwasser
Durch die Lage innerhalb der Ketziner Bruchlandschaft ist das Plangebiet rundherum von
Abgrabungsgewässern umgeben, die durch ein Kanalsystem von der ca.- 1 km südlich verlaufenden
Havel gespeist werden. Ein weiteres markantes Oberflächengewässer befindet sich 2,5 km
südwestlich des Plangebiets in Form des Trebelsees.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet nicht in einem Überschwemmungs- oder
Hochwasserrisikogebiet. Durch die Lage innerhalb der Ketziner Bruchlandschaft ist das Plangebiet
rundherum von Abgrabungsgewässern umgeben, die durch ein Kanalsystem von der südlich
verlaufenden Havel gespeist werden. Ein weiteres markantes Oberflächengewässer befindet sich
südwestlich des Plangebiets in Form des Trebelsees. Markante Waldgebiete sind in der näheren
Umgebung nicht zu finden. Die Ketziner Bruchlandschaft weist jedoch einen hohen
Durchgrünungsgrad an Bäumen und Sträuchern auf.

Grundwasser
Das Plangebiet liegt laut Landschaftsplan außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Laut
hydrogeologischer Karte der DDR Brandenburg (Havel)/Werder (Havel), Maßstab 1:50.000 mit
Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 05/16 „Brückenkopf Nord Teilbereich A“ in der Stadt Ketzin/Havel   -9-
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 05/16 "Brückenkopf Nord Teilbereich A" in der Stadt Ketzin/Havel
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Karte der Grundwassergefährdung und Karte der Grundwasserisohypsen liegt das Grundwasser im
Plangebiet als gespanntes Grundwasser im Lockergestein mit einem Anteil bindiger Bildungen von
> 80 % vor. Der Flurabstand des Grundwassers liegt bei > 5-10 m. Der Flurabstand des obersten
wasserführenden Grundwasserleiters liegt bei > 20-40 m unterhalb GOK. Laut Karte besteht für den
obersten wasserführenden Grundwasserleiter keine unmittelbare Gefährdung durch flächenhaft
eindringende Schadstoffe.
Laut einem Baugrundgutachten für ein Baugrundstück südwestlich des Plangebiets in der
Splittersiedlung Brückenkopf, wo ähnliche Wasserverhältnisse herrschen, pegelt sich das
Grundwasser im Ruhezustand bei einer Höhe von ca. 29,0 m über DHHN 92 ein, d. h., es liegt etwa
einen Meter unterhalb der mittleren Geländehöhe. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des
Grundwassers ist somit aufgrund des hohen Pegelstandes und der vorgefunden Bodensituation hoch.
Das Gebiet entwässert nach Süden in die Havel.
Vor Ort im Plangebiet stellt sich die Lage ähnlich dar. Der Wasserpegelstand der das Plangebiet
umgebenden Abgrabungsgewässer liegt je nach Geländehöhe zwischen 1 m und 1,5 m unterhalb
GOK.

Grundwasserneubildungsfunktion
Der überwiegende Teil des Plangebiets weist keine Beeinträchtigungen in Bezug auf die
Grundwasserneubildungsfunktion auf, da hier großflächig Wasser versickern und somit eine
Grundwasseranreicherung bzw. direkte Grundwasserzufuhr innerhalb bzw. außerhalb des Plangebiets
erfolgen kann.
Einschränkungen liegen jedoch im Bereich der voll- und teilversiegelten Flächen vor, da hier die
Grundwasserneubildungsfunktion und die Infiltrationsfunktion des Bodens verloren gegangen ist
bzw. stark beeinträchtigt wurde, da versickerungsfähige Grundfläche überbaut wurde und somit
anfallendes Niederschlagswasser nicht mehr bzw. nur eingeschränkt vor Ort versickern kann.

Grundwasserschutzfunktion
Aufgrund des unbedeckten Grundwasserleiters ist das Grundwasser im Bereich des Plangebiets
gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen als nicht geschützt anzusehen. Somit besteht hier
eine potentielle Gefährdung.

Oberflächenwasserschutzfunktion
Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden, grenzen jedoch unmittelbar an.
Beeinträchtigungen liegen hier nicht vor bzw. konnten nicht erkannt werden und sind nach
derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen.

Abflussregulations- und Retentionsfunktion
Wie oben schon erwähnt, kann anfallendes Niederschlagswasser nur in den unversiegelten Bereichen
des Plangebiets versickern. Die Retentionsfunktion (Wasserhaltevermögen) hängt vom Anteil
bindiger Bildungen am Substrat ab. Aufgrund der Böden liegt der Anteil bindiger Bildungen an der
Versickerungszone bei 20 %-80 %. Somit ist hier ein mittleres Retentionsvermögen der Böden
vorhanden (Einschätzung: < 20 % gering, 20 %-80 % mittel, > 80 % hoch).

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Laut Unterer Wasserbehörde des Landkreises Havelland befinden sich die baulichen Anlagen im B-
Plangebiet gegenwärtig nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Jedoch grenzen die
Grundstücke direkt an die HQ10-Risikoflächen (10-jähriges Hochwasserereignis nach EU-
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie). Der HW10-Wert beträgt für diesen Bereich 29,99 m NHN
(Quelle WSA Brandenburg). Verbote nach § 78 und § 78a Wasserhaushaltsgesetzt sind zu beachten.

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Hinweise zu zukünftigen Überschwemmungsgebieten
Auf den Gefahren- und Risikokarten HQ100 der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, ver-
öffentlich zum 31.12.2015, sind die o.g. Flurstücke vollständig bei einem 100-jährigen Hochwasser-
ereignis überflutet. Diese Überschwemmungsgebietsflächen mit einem 100-jährigen
Hochwasserereignis werden demnächst durch das Land Brandenburg festgesetzt. Daher wird
empfohlen, den HW100-Wert als Bemessungsgrundlage für die Oberkante des Fundamentes (OKF)
heranzuziehen. Die OKF sollte mindestens auf einer Höhe von + 0,20 m über dem HW100-Wert
(30,50 m NHN + 0,20 m entspricht somit 30,70 m NHN) errichtet werden.
Gemäß § 77 WHG sind Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 in ihrer Funktion als
Rückhalteflächen zu erhalten. Diese Funktion der Rückhalteflächen ist von großer Bedeutung, da der
Fluss im Hochwasserfall das Flussbett verlässt, sich somit in seinem Auenbereich natürlich ausbreitet,
und dadurch Hochwasserschäden minimiert werden können.
Gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahme
zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Ins-
besondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Um-
welt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Risikogebiete nach der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Laut Unterer Wasserbehörde des Landkreises Havelland befinden sich die o.g. Flurstücke sowie der
gesamte Geltungsbereich im Überschwemmungsgebiet HQ100 (Risikogebiet nach der EU-
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie). Der statistische HW100-Wert beträgt für diesen Bereich
beträgt 30,50 m ü. NHN. § 78 b Wasserhaushaltsgesetz ist zu beachten (…dem jeweiligen
Hochwasserrisiko angepasste Bauweise…).

Bewertung
Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme waren im Plangebiet nur im Bereich der voll- und
teilversiegelten Flächen mehr oder weniger starke Beeinträchtigungen und somit Gefährdungen des
Schutzgutes Wasser vorhanden. Im überwiegenden Teil des Areals liegen derzeit keine bzw. nur
geringe Beeinträchtigungen der Wasserfunktionen vor.

1.4.2.6 Schutzgut Klima/Luft

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Havelland, der klimatisch gesehen im Übergangsbereich
zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima liegt. Der vorherrschende Klimatyp wird als
maritim geprägtes Klima des Binnentieflandes bezeichnet. Die durchschnittlichen Temperaturen
liegen bei -1 °C im kältesten (Januar) und 18,3 °C im wärmsten Monat (Juli). Die mittlere jährliche
Niederschlagshöhe liegt bei 580 mm. Es dominieren Winde aus westlichen Richtungen (Nordwest,
West, Südwest).
Das Klima im Bereich der Stadt Ketzin wird überwiegend durch die großen Freiräume der
ausgeräumten umliegenden Agrarlandschaft sowie die Niederungsbereiche der Havel geprägt, die
sich durch geringe Aufheizung, schnelle nächtliche Abkühlung, erhöhte Luftfeuchtigkeit und erhöhte
Windgeschwindigkeiten auszeichnen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Siedlungsbereichs der Ketziner Splittersiedlung
‘Kliemsiedlung’. Aufgrund dieser Siedlungslage und der vorhandenen Gehölzstrukturen der Ketziner
Bruchlandschaft, kann eher von einer geschützten Lage des Areals ausgegangen werden, da die
Gehölze u. a. einen Windschutz darstellen und durch ihre Geschlossenheit ein eigenes Kleinklima
besitzen.

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Aufgrund ihrer Größe, Struktur und Vegetation übernimmt die umliegende Kulturlandschaft, mit
ihren Siedlungs-, Acker-, Gärten-, Grün- und Wasserflächen, wichtige Funktionen als Kalt- und
Frischluftentstehungsgebiet, durch die starke Temperaturschwankungen und hohe Verdunstungsraten
ausgeglichen werden können, da die durchgängigen Vegetationsbestände klimatisch wirksame
Bereiche bilden die sich durch die Fähigkeit der Staubfilterung sowie Sauerstoffproduktion als auch
durch eine erhöhte relative Luftfeuchte (in der kälteren Jahreszeit verstärkte Nebelbildung)
auszeichnen. Neben der Sauerstoffproduktion ist die Vegetation zudem in der Lage, in gewissem
Umfang Immissionen durch Straßenverkehr und Hausbrand aus der Luft zu filtern. Diese
klimatischen Effekte werden durch die Abgrabungsgewässer der Ketziner Bruchlandschaft mit ihren
Gehölzflächen noch verstärkt.

Bewertung
Aufgrund der größtenteils geringfügigen Bebauung und der großflächigen geschlossenen Grasland-
und Ruderalvegetation sowie den abschirmenden Gehölzstrukturen, kann von einem einheitlichen
und relativ ausgeglichenen Klima im Plangebiet ausgegangen werden.
Als klimatisch negativ wirkend können der geschotterte Bruch- und Zanderweg sowie die
Wochenendhausbebauung mit Gebäuden und Nebenanlagen, bezeichnet werden, so dass das
Plangebiet aus klimatischer Sicht als negativ vorbelastet bezeichnet werden.

1.4.2.7 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild im Bereich der Stadt Ketzin wird durch die reizvolle Lage an der Havel und der
mit ihr in diesem Bereich verbundenen Gewässer geprägt. Aufgrund der verkehrsgünstigen
Anbindung nach Potsdam und Berlin ist die Stadt Ketzin in den Sommermonaten ein beliebter
Urlaubsort. Davon zeugen verschiedene Freizeit- und Urlaubseinrichtungen (Kleingärten,
Wochenendhäuser, Campingplatz, Freilichtbühne, Badeanstalt, Sportanlagen usw.).
Das Landschaftsbild im Bereich der Stadt Ketzin stellt sich als eine, durch anthropogene Einflüsse
geschaffene Kulturlandschaft dar. Die Bebauung liegt überwiegend in erster Reihe zur jeweiligen
Straße. Das Zentrum von Ketzin hat eine kleine Altstadt mit einem Marktplatz.
In der Stadt finden sich verschiedene Grünzonen in Form von Alleen und Baumreihen, Gartenland,
Grünflächen, Ruderalfluren sowie Heckenstreifen, Laubgebüsche, Solitärbäume und
Gewässerrandbewuchs. Außerhalb des Siedlungsbereiches ziehen sich entlang der Straßen
Baumalleen, die die Grünzonen inner- und außerhalb vernetzen und Ketzin, Brückenkopf, die
Schumachersiedlung und die Kliemsiedlung überörtlich mit den Ketziner Ortsteilen Zachow, Paretz,
Etzin, Falkenrehde und Tremmen verbinden. Weiterhin sind angrenzend an die Ketziner
Bruchlandschaft typische Strukturen, wie Acker- und Gartenland, Wiesen und Weiden, Ruderalfluren
sowie Heckenstreifen, Laubgebüsche, Baumreihen und Solitärbäume anzutreffen.
Landschaftlich wertvolle Elemente, wie z. B. markante Oberflächengewässer finden sich südlich und
südwestlich in Form der Havel und des Trebelsees.
Das Landschaftsbild innerhalb des Plangebiets ist typisch für Erholungsgrundstücke im Bereich der
Kliemsiedlung. Es handelt sich um Grundstücke, die reizvoll am Wasser liegen und nur durch
geschotterte Wege (Bruchweg und Zanderweg) erschlossen werden.
Im Plangebiet stehen 14 ortstypische Bungalows verschiedener Bauweisen mit Flach-, Sattel- oder
Pultdach und Höhen von 3-5 m. Des Weiteren finden sich verschiedene Nebengebäude mit Höhen
von 2,5-4 m. Den größten Teil nehmen Rasenflächen ein, die von Rabatten und Beeten unterbrochen
werden. Des Weiteren finden sich Bereiche mit Zier- und Obstgehölzen (Höhen 1-6 m), Hecken
(Höhen 1-2,5 m) sowie auch Baum- und Strauchbestände (Höhen 3-20 m). Des Weiteren wachsen
hier jedoch auch landschaftsuntypische Nadelbäume. Entlang des Ufers finden sich befestigte
Bootsanlegeplätze und auch befestigte Flächen für Sitzgelegenheiten (Bank, Tisch, Stühle).

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Die Grundstücke sind landseitig eingezäunt. Eine großflächige bzw. überzogene Bebauung ist nicht
vorhanden. Dennoch wirkt sich diese Bebauung negativ auf das Landschaftsbild im Plangebiet mit
angrenzender Umgebung aus, da sie aufgrund der offenen Wasserflächen auch aus der weiteren
Umgebung wahrnehmbar ist.
Die nähere Umgebung des Plangebiets wird von größeren Wasserflächen der ehemaligen Tonstiche
geprägt, die in den ungenutzten Ufer- und Landbereichen mit kleineren Schilf- und Gehölzbeständen
sowie kleinen Waldstücken bewachsen sind. Es dominieren Erle und Weide. Die Gehölzhöhen liegen
hier bei 2-25 m. Diese Bereiche wirken sich positiv auf das Landschaftsbild aus und stellen den für
die Ketziner Bruchlandschaft typischen reizvollen Charakter dar.
Auch hier befinden sich an den bebauten Uferbereichen weitere Erholungs- und auch
Wohngrundstücke mit Einfamilienhäusern, wobei hier z. T. eine noch dichtere
Wochenendhausbebauung vorliegt. Der Bruchweg ist südlich des Plangebiets beidseitig mit
Einfamilienhäusern und Wochenendhäusern bebaut. Das gleiche gilt für die vom Bruchweg
abzweigenden Straßen. Die Gebäudehöhen liegen hier bei 3-8 m.
Als besonders prägnant und negativ bis in das Plangebiet wirkend können der Deponiekörper
Vorketzin ca. 400 m nördlich (Höhe ca. 60 m) und das Hochsilos auf dem Gelände des ehemaligen
Kraftfuttermischwerkes Ketzin ca. 1,2 km südlich (Höhe ca. 60 m), genannt werden.

Bewertung
Das Plangebiet fügt sich aufgrund der teilweisen Umgrünung mit überwiegend heimischen Gehölzen
und der ortsangepassten Bebauung harmonisch in das Landschaftsbild der Ketziner Kliemsiedlung
ein. Aufgrund der Bebauung liegen jedoch Störungen des Landschaftsbildes vor.

1.4.2.8 Schutzgut Mensch

Schutzwürdige Bebauung
Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Erholungs- und
Freizeitwohnfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch wirtschaftliche Funktionen, wie
z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der weiteren Betrachtung von Bedeutung.
Als schutzwürdige Bebauung können die mit Wochenendhäusern bebauten Grundstücke innerhalb
des Plangebiets und der angrenzenden Umgebung genannt werden.

Vorbelastungen Plangebiet und im angrenzenden Umfeld
Als Vorbelastung kann der Kfz-Verkehr auf der ca. 780 m südlich verlaufenden Brandenburger
Chaussee (L92, bis zu 5.000 Kfz/Tag), der 1,2 km östlich verlaufenden L86 (bis zu 5.000 Kfz/Tag)
und den Anliegerstraßen genannt werden.
Ca. 1 km südlich verläuft die schiffbare Havel sowie 220 m westlich die Fahrrinne des Tremmener
Scheidgrabens, so dass hier Beeinträchtigungen durch die Berufsschifffahrt (Havel) sowie auch durch
den Wassertourismus (Havel und Tremmener Scheidgraben) vorliegen. Des Weiteren werden die
umliegenden Gewässer mit Booten befahren.
Ca. 1,6 km südöstlich befindet sich die Ketziner Freilichtbühne. Mit ca. 4 größeren Veranstaltungen
pro Jahr liegen hier ebenfalls saisonal bedingte, unregelmäßige Beeinträchtigungen vor. Weitere
Vorbelastungen konnten nicht erkannt werden.

Freizeit- und Erholungsausstattung
Gerade für Wasserwandertouristen stellt die Havel mit der Stadt Ketzin/Havel und ihrer kleinen
Altstadt ein interessantes Ausflugziel zwischen den Städten und Potsdam und Brandenburg/Havel
dar. An der Ketziner Havelpromenade finden sich der Seesportclub Ketzin, verschiedene
Anlegestellen und eine Slipanlage für Boote zum Urlaub machen. Im südlichen Siedlungsbereich der
Stadt finden sich 2 Campingplätze an der Havel. Des Weiteren findet sich hier der Ketziner
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Sportplatz, der von örtlichen Vereinen genutzt wird. Südlich an der Brandenburger Chaussee (L92)
verläuft ein Radweg.
Die umliegende Ketziner Bruchlandschaft, mit ihren Wochenendhaus- und z. T.
Eigenheimsiedlungen Schumachersiedlung, Brückenkopf und Kliemsiedlung, kann als regional
bekanntes Erholungsgebiet bezeichnet werden.
Somit liegen in Ketzin/Havel Flächen vor, die ausschließlich der Erholung bzw. der touristischen
Nutzung dienen.
In Bezug auf die Erholung und den Tourismus kann jedoch auch gesagt werden, dass durch die Havel
mit ihren Gewässern auch eine starke Trennwirkung entfaltet wird (natürlich nicht für
Wassertouristen), da sie im Bereich Ketzin/Havel nur durch die Fähre nach Schmergow überwunden
werden kann. Die Ketziner Bruchlandschaft, in der sich beide Änderungsbereiche befinden, wird über
kleinere Straßen, Wege und Wasserkanäle erschlossen und ist somit nur eingeschränkt begeh- bzw.
befahrbar, so dass hier ebenfalls Trennwirkungen vorliegen.
Das Plangebiet ist verkehrstechnisch erschlossen und liegt innerhalb eines seit Jahrzehnten zur
saisonalen Erholung genutzten Bereichs der Kliemsiedlung, so dass innerhalb des Plangebiets eine
Erholungsnutzung schon vorhanden ist.

Bewertung
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass derzeit für das Schutzgut Mensch vor allem
zumutbare Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm in Form von Kraftfahrzeugen und eventuell
Motorbooten/Jetskis vorliegen, was sich negativ auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse in
Ketzin/Havel und somit auch auf das Plangebiet auswirken kann.

1.4.2.9 Schutzgut Vegetation/Tierwelt

Potentiell natürliche Vegetation

Die potentiell natürliche Vegetation stellt das heutige natürliche Wuchspotential einer Landschaft
dar. Sie bezeichnet diejenige Vegetationsstruktur bzw. Pflanzengesellschaft, die sich unter den
derzeitigen Klima- und Bodenverhältnissen anstelle der heutigen nutzungsbedingten
Sekundärvegetation einstellen würde, wenn jeglicher aktueller menschlicher Einfluss durch Land-
und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie schlagartig ausgeschaltet werden würde. Es handelt sich
demnach um eine gedankliche Konstruktion, die eine Beschreibung der Standorte und ihrer Merkmale
unterstützt.
Entsprechend der Boden-, Klima- und Grundwasserverhältnisse wäre innerhalb des Plangebiets der
Erlen- und Erlen-Eschenwald als potentiell natürliche Vegetation möglich.

Schutzgebiete

Das B-Plangebiet befindet sich außerhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten bzw.
Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Bodendenkmalen.
Es liegt jedoch komplett im LSG ‘Ketziner Bruchlandschaft’ (DE 3542-602) sowie Nordteil und
Zentrum teilweise im SPA-Gebiet Mittlere Havelniederung (DE 3542-421).
Geschützte Biotope bzw. Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Brandenburg wurden innerhalb
des Plangebiets nicht vorgefunden, grenzen jedoch unmittelbar an (siehe Biotope und Plan Nr. 1
Bestandsplan mit Fauna).

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Biotoptypen

Das Plangebiet wurde auf Grundlage gemäß Kartieranleitung der Biotopkartierung Brandenburg
(Biotopkartierung Brandenburg -Kartierungsanleitung, Hrsg. Landesumweltamt, 28.02.2017) erfasst.
Die Biotoptypen sind im beiliegenden Bestandsplan mit Fauna (Plan-Nr. 1) dargestellt und können
wie folgt beschrieben und bewertet werden.

Biotope im Plangebiet
Wochenendhausbebauung weitgehend ohne Bäume (102501) und mit Bäumen (102502), teilweise
derzeit ungenutzt
Das Plangebiet wird größtenteils von Wochenendhausbebauung mit den dazugehörigen Strukturen
(Bungalows, Nebengebäude, Gartenwege, Zuwegungen, Terrassen, Sitzplätze, Rasen, Rabatten,
Beete, Gehölzstrukturen) eingenommen und stellt sich dementsprechend als anthropogen beeinflusste
Fläche dar. Da es sich um Erholungsgrundstücke handelt, erfolgt die Nutzung saisonal im Zeitraum
März bis November, so dass hier Beeinträchtigungen vorhanden sind, die innerhalb der
Vegetationsperiode bzw. Brutzeit liegen. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht wird als
gering bis maximal mittel eingeschätzt.

Schotterweg (12653)
Das Plangebiet wird vom mit Schotter befestigten Bruchweg erschlossen, von dem der Zanderweg
westlich abzweigt. Durch die Schotterbefestigung sind beide Wege teilversiegelt. Die Wertigkeit ist
sehr gering.

Intensivgrasland (051512)
Im Bankettbereich der beiden Schotterwege findet sich teilweise artenarmes Intensivgrasland, dass
durch die Anwohner bzw. anscheinend auch durch die Stadt regelmäßig gemäht wird. Aufgrund der
Wegrandlage und der intensiven Pflege ist die Wertigkeit gering.

Aufgelassenes Grasland (05132)
Im Bankettbereich des Bruchweges findet sich in Höhe der derzeit ungenutzten
Wochenendgrundstücke aufgelassenes Grasland, da hier keine regelmäßige Mahd mehr erfolgt.
Aufgrund der Wegrandlage ist die Wertigkeit gering bis maximal mittel.

Aufgelassenes Grasland mit Anteilen von Staudenfluren frischer nährstoffreicher Standorte
(05132/05142)
Auf der Westseite des Bruchweges verläuft zwischen Zanderweg und südlicher Plangebietsgrenze
ein breiterer Streifen aufgelassenes Grasland, in dem Anteil von Staudenfluren frischer
nährstoffreicher Standorte, vorhanden sind. Eine Pflege durch Mahd erfolgt hier augenscheinlich nur
unregelmäßig, so dass der aufgelassene Charakter hie vorherrscht. Kurz vor der südlichen
Plangebietsgrenze steht eine Sitzbank um die regelmäßig gemäht wird. Auf der gegenüberliegenden
Seite des Bruchweges gibt es eine kleine vegetationsfreie Badestelle. Die Wertigkeit dieser
größtenteils gering genutzten, aufgelassenen Strukturen wird als mittel eingeschätzt.

Laubhecken (071311) und Nadelhecken (071313)
Innerhalb der Wochenendgrundstücke wurden zumeist als Abgrenzung entlang der
Grundstücksgrenzen Hecken gepflanzt (Liguster, Spirea, Thuja). Diese Hecken werden größtenteils
regelmäßig beschnitten. Die Höhen liegen bei 1-3 m Höhe. Je nach Lage und Pflegeintensität ist die
Wertigkeit gering bis mittel.

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Biotope in der Umgebung des Plangebiets
Gewässer in Ton- und Lehmgruben einschließlich Ufervegetation (02163 §)
Das Plangebiets wird im Westen. Osten und Südwesten von Abgrabungsgewässern der Ketziner
Bruchlandschaft begrenzt. Bei den Abgrabungsgewässern handelt es sich um künstlich entstandene,
ehemalige Tonstiche, die nach § 30 BNatSchG geschützt sind. Der Ton wurde hier großflächig
industriell abgebaut, dann auf Lastkähne verladen und zur südöstlich von Ketzin befindlichen
Ziegelfabrik (Straße an der Havel) über die Havel verschifft. Der Ton wurde hier über Loren zur
Fabrik geschafft, gebrannt und dann per Schiff in die umliegenden Städte gebracht, wo die Ziegel
dann verbaut wurden.
Aufgrund dieses früheren Tonabbaus und des Abtransportes per Lastkahn entstand somit im Laufe
der Jahre ein netzartiges System von Abgrabungsgewässern, das untereinander durch ebenfalls
künstlich angelegte Kanäle miteinander und mit der Havel, als schiffbarem Fluss, verbunden war.
Die Wertigkeit dieser Abgrabungsgewässer und der mit ihnen verbundenen Au- und Bruchwälder
sowie Feuchtwiesen und Röhrichte kann aus naturschutzfachlicher Sicht als hoch eingeschätzt
werden, die jedoch aufgrund der saisonbedingten Nutzung durch Erholungssuchende, Befahren mit
Motor- und Paddelbooten, Bade- und Angelnutzung, usw. auch Einschränkungen unterworfen ist.
Weitere Beeinträchtigungen stellen die Uferrandbebauung und die Sondermülldeponie Vorketzin
nördlich der Kliemsiedlung dar.

Fahlweiden-Schwarzerlen-Auenwald (08123 §)
Westlich wird das Plangebiet durch einen Fahlweiden-Schwarzerlen-Auenwald begrenzt. Hierbei
handelt es sich um ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop.
Auwälder treten in Überschwemmungsbereichen von Flussniederungen auf. Sie sind durch immer
wiederkehrende Hochwasser infolge starker Niederschläge oder Schneeschmelze mehr oder weniger
starken Wasserstandsschwankungen ausgesetzt. In unmittelbarer Nähe des Fließgewässerbettes
können nur Baum- und Strauchweiden überleben, die eine lange Überstauung vertragen. Hier sind
natürlicherweise Weichholzauenwälder zu finden. Weiter vom Ufer entfernt, in Bereichen, die nur
noch selten überflutet werden, wachsen Bäume und Sträucher der sogenannten Hartholzaue. Sie
vertragen nur eine kurze Überstauung.
Die stärkste Gefährdung für diese Nasswälder geht von Grundwasserabsenkungen aus. Häufig sind
die oberen Bodenschichten ausgetrocknet und stark zersetzt. Daraufhin ändert sich das typische
Artenspektrum und es treten zunehmend Arten trockener Wälder sowie stickstoffliebende
Ruderalarten auf.
Flussregulierungen und Uferbefestigungen mit Spundwänden oder befestigten Böschungen
reduzierten die Auwälder bzw. naturnahen Auwaldbestände stark. Die Stauhaltung der Havel und hat
dazu geführt, dass die natürliche Fließgewässerdynamik unterbleibt und eine Überflutung ufernaher
Bestände nicht mehr erfolgt. Durch die Stauhaltung verschwinden die Auwälder auch die Verjüngung
der Bestände wird dadurch unterbunden. Ein weiteres Problem ist die Verwilderung mit nicht
gebietstypischen Arten, wie z. B. mit dem Eschen-Ahorns, die die heimischen Pflanzenarten
verdrängen. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher ist dementsprechend sehr hoch.

Sonstiger Vorwald feuchter Standorte (082838 §)
Westlich und östlich des Uferweges befindet sich sonstiger Vorwald feuchter Standorte. Hierbei
handelt es sich um größtenteils feuchte bis nasse Flächen, auf denen sich im Zuge der natürlichen
Sukzession hauptsächlich Erlen und Weiden angesiedelt haben. Die Wertigkeit aus
naturschutzfachlicher ist hoch.

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