Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 02/19 "Energiewendelabor" der Stadt Ketzin/Havel

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Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 02/19 "Energiewendelabor" der Stadt Ketzin/Havel
Fachbericht A0621

            Umweltbericht und
             Eingriffsregelung
               zum Bebauungsplan 02/19
       „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel

                       Stand Juli 2021
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 02/19 "Energiewendelabor" der Stadt Ketzin/Havel
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

       Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan 02/19
               „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel

Auftraggeber:                                                   E.ON edis Contracting GmbH
                                                                Hans-Grade-Allee 11
                                                                12529 Schönefeld

Auftrag vom:                                                    Februar 2020

Auftragnehmer:                                                  Büro für Umweltplanungen
                                                                Dipl.-Ing. F. Schulze
                                                                Kameruner Weg 1
                                                                14641 Paulinenaue

Paulinenaue, 20.07.2021

Dipl.-Ing. F. Schulze

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 02/19 "Energiewendelabor" der Stadt Ketzin/Havel
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

   Inhaltsverzeichnis

   1. VERANLASSUNG ................................................................................................................................................... 4
   1.2 INHALT DES UMWELTBERICHTES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................... 4
   1.3. BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN ............................................................................................................... 5
   1.3.1 ANGABEN ZUM STANDORT .............................................................................................................................. 5
   1.3.2 ART DES VORHABENS UND DARSTELLUNG DER FESTSETZUNGEN ................................................................... 5
   1.3.3 UMFANG DES VORHABENS UND ANGABEN ZUM BEDARF AN GRUND UND BODEN .......................................... 5
   1.4. BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE IM EINWIRKUNGSBEREICH DES VORHABENS .......... 5
   1.4.1 KURZDARSTELLUNG BESTAND ........................................................................................................................ 5
   1.4.2 UNTERSUCHUNGSRELEVANTE SCHUTZGÜTER UND IHRE FUNKTIONEN ........................................................... 6
   1.4.2.1 NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN ........................................................................................................... 6
   1.4.2.2 LAGE UND TOPOGRAPHIE ............................................................................................................................. 7
   1.4.2.3 SCHUTZGUT FLÄCHE .................................................................................................................................... 7
   1.4.2.4 SCHUTZGUT BODEN...................................................................................................................................... 8
   1.4.2.5 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................. 10
   1.4.2.6 SCHUTZGUT KLIMA/LUFT........................................................................................................................... 12
   1.4.2.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFT.......................................................................................................................... 13
   1.4.2.8 SCHUTZGUT MENSCH ................................................................................................................................. 14
   1.4.2.9 SCHUTZGUT VEGETATION/TIERWELT ......................................................................................................... 15
   1.4.2.10 SCHUTZGUT KULTUR UND SONSTIGE SACHGÜTER ................................................................................... 30
   1.4.2.11 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ........................................................................... 31
   1.4.2.12 FLÄCHENBILANZ ...................................................................................................................................... 32
   1.5 ZUSAMMENFASSENDE BESTANDSBEWERTUNG ................................................................................................. 33
   1.6 PRÜFUNG VERSTOß GEGEN ARTENSCHUTZRECHTLICHE VERBOTE ................................................................... 35
   1.7 BESCHREIBUNG UMWELTRELEVANTER MAßNAHMEN....................................................................................... 46
   1.7.1 GEPLANTES BAUVORHABEN .......................................................................................................................... 46
   1.7.2 VERMEIDUNG, VERMINDERUNG .................................................................................................................... 56
   1.7.3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN/ZIELE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT .......................................................... 59
   1.8 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................... 59
   1.9 NULLVARIANTE ................................................................................................................................................ 60
   1.10 DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGS-VORSCHLÄGE ............................. 60
   1.11 MONITORING .................................................................................................................................................. 61
   1.12 DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ................................. 61
   1.13 KURZE NICHT TECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................... 62
   2. EINGRIFFSREGELUNG ......................................................................................................................................... 63
   2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER NATURSCHUTZFACHLICHEN EINGRIFFSREGELUNG ...................................... 63
   2.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER .......................................................................... 64
   2.3 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG/VERMINDERUNGSMAßNAHMEN ZU DEN SCHUTZGÜTERN ................... 64
   2.4 KOMPENSATIONSERMITTLUNG ......................................................................................................................... 64
   2.5 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM PLANGEBIET ....................................................................... 68
   2.6 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN AUßERHALB PLANGEBIETS ...................................................... 70
   2.7 BILANZIERUNG ................................................................................................................................................. 71
   2.8 KOSTENSCHÄTZUNG KOMPENSATIONSMAßNAHMEN (NETTO) .......................................................................... 78
   3. MAßNAHMEBLÄTTER .......................................................................................................................................... 79
   4. GEHÖLZARTEN FÜR ANPFLANZUNGEN ............................................................................................................... 89
   5. LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 91
   6. ANLAGEN ........................................................................................................................................................... 92
   6.1 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................................................... 92
   6.2 KARTENTEIL ................................................................................................................................................... 100

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel                                                             -3-
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1. Veranlassung
Im Februar 2020 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt, parallel
zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel, einen Umweltbericht mit
Eingriffsregelung zu erarbeiten.
Für das Plangebiet lagen zur Bearbeitung ein amtlicher Lageplan und die Planung der AEV Energy
GmbH Dresden im Maßstab 1: 1.000 vor.

1.2 Inhalt des Umweltberichtes und rechtliche Grundlagen
Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß § 14
BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange
des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz
2 Nr. 2 besteht aus
1. einer Einleitung mit folgenden Angaben:
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der
Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie
Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,
2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der
Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung,
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen und
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
3. folgenden zusätzlichen Angaben:
a.) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,
b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und
c) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben.
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans
angemessenerweise verlangt werden kann.

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Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für
die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu
berücksichtigen.

1.3. Beschreibung der Festsetzungen

1.3.1 Angaben zum Standort

Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.3.2 Art des Vorhabens und Darstellung der Festsetzungen

Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.3.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im
     Einwirkungsbereich des Vorhabens

1.4.1 Kurzdarstellung Bestand

Wesentliche derzeitige Nutzungsmerkmale innerhalb des Plangebiets

    Nutzungstyp                                         Ausprägung
 Siedlungsflächen     Siedlungsflächen sind im Plangebiet in Form von Gewerbe- und
                      Verkehrsflächen vorhanden. Siedlungsflächen in Form von Wohnbebauung
                      liegen im Plangebiet nicht vor, liegen jedoch weiter westlich (Stadt
                      Ketzin/Havel, südlich (Paretz und östlich (Neu Falkenrehde).
 gewerbliche          Gewerbliche Nutzungen liegen im Plangebiet in Form von 2 Biogasanlagen,
 Nutzungen            1 Umspannwerk und 1 PVA vor. Im Umfeld finden sich östlich angrenzend
                      die ONTRAS Gastransport GmbH und westlich eine Legehennenanlage
 industrielle         Industrielle Nutzungen liegen im Plangebiet und dessen angrenzender
 Nutzungen            Umgebung nicht vor.
 landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet im Süd- und Südostteil
 Nutzungen            in Form intensiver Ackernutzung vor. Im nördlichen, östlichen und
                      westlichen sowie weite südlichen Umfeld finden sich weitere Acker- und
                      Grünlandflächen.
 forstwirtschaftliche Forstwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet nicht vor. Unmittelbar
 Nutzungen            westlich befindet sich ein Feldgehölz.
 Erholungsflächen     Erholungsflächen      wurden     im     Plangebiet   nicht   vorgefunden.
                      Erholungsformen bzw. -funktionen liegen im Plangebiet nicht vor.

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   Nutzungstyp                                             Ausprägung
 Grünflächen                Grünflächen sind im Plangebiet in Form der vorgefundenen Grasland-,
                            Ruderal- und Gehölzstrukturen vorhanden.
 Flächen ohne               Derartige Flächen wurden im Plangebiet nicht vorgefunden.
 derzeitige Boden-
 nutzung
 Verkehr                    Das Plangebiet wird über eine vorhandene Straße unmittelbar östlich von der
                            Knoblaucher Chaussee erschlossen, die südlich an die Landesstraße L862
                            anbindet.
 Ver- und                   In den o. g. Straßen und Gewerbeflächen sind die technischen Medienträger
 Entsorgung                 für Strom, Trinkwasser, Abwasser, Erdgas und Telekom vorhanden.

1.4.2 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen

Durch das geplante Bauvorhaben wird deutlich, dass fast alle Schutzgüter in mehr oder minder
ausgeprägter Form betroffen sein werden und somit untersuchungsrelevant sind.
Eine entsprechende Abgrenzung wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch durchgeführt und umfasst
u. a. auch die umliegenden Flächen des Plangebietes. Die für die einzelnen Schutzgüter relevanten
Aspekte und Funktionen, die durch die vorhabenbezogene Wirkung mehr oder minder stark
beeinträchtigt werden, werden hier nachfolgend aufgezeigt.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Fauna, Flora und der Biotope erfolgte durch das Büro für
Umweltplanungen in den Jahren 2007, 2017, 2018, 2019 und wurde im Jahr 2020 nochmal durch eine
Begehung überprüft (siehe Punkt Fauna) im Jahr 2018.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass „Bauleitplanung und Landschaftsplanung“ vom 29. April 1997
i.V. mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 BbgNatSchG sollte nur der vorhandene und zu erwartende Zustand von
Natur und Landschaft berücksichtigt werden.

1.4.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten

Das Plangebiet wird der Großeinheit der ‘Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen’
zugeordnet und befindet sich im Bereich der Untereinheit ‘Nauener Platte’. Die
Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen vereinen in sich so gut wie alle landschaftlichen
Elemente Brandenburgs. Es handelt sich um eine Abfolge von meist flachwelligen
Grundmoränenplatten, von hügeligen Endmoränen, von schwach geneigten bis flachen Sander- und
Talsandflächen sowie eingesenkten Niederungen und Tälern. Große und kleine Grundmoränenplatten
sowie breite Niederungen dominieren. In der naturräumlichen Einheit herrschen ebene bis
flachwellige Grundmoränengebiete vor. Dazu gehören die eigentliche Nauener Platte und weiterhin
die durch schmale Niederungen von ihr getrennten kleineren Platten im Osten und Westen, die
durchschnittlich 35 bis 50 m hoch sind. Durch markante Endmoränen gebildete größere Erhebungen
sind selten, so dass das Relief der Platte relativ eintönig wirkt. Da sich die Nauener Platte durch
fruchtbare Geschiebelehme und -sande auszeichnet, überwiegt der Ackerbau in diesen Gebieten, so
dass das Landschaftsbild durch weite landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt ist und vom
ehemaligen Charakter der natürlichen Waldgesellschaften, wie Traubeneichenwald als auch
Stieleichen-Hainbuchenwald, nur noch kleine Teile erhalten geblieben sind.

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1.4.2.2 Lage und Topographie

Lage
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Stadt Ketzin, an der Knoblaucher Chaussee. Zentrum, Nord- und
Ostteil, befinden sich auf dem Gelände der EDIC und BMV, der Südteil im Bereich einer
Ackerfläche. Bei dem Plangebiet handelt es um den Standort, des stillgelegten unterirdischen
Gasspeichers Ketzin, der innerhalb des Plangebiets schon zurückgebaut wurde.
Das Plangebiet ist im FNP komplett als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Hauptzufahrt liegt an der
Knoblaucher Chaussee, die über die Landestraße L 862 zu erreichen ist, die südlich des Plangebiets
verläuft. Die Zufahrt zu den einzelnen ausgewiesenen Gewerbefläche (GE1-4) erfolgt über
vorhandene Zuwegungen. Westlich grenzt an das Plangebiet das Gelände einer Legehennenanlage.
In östlicher Richtung in ca. 1,3 km Entfernung liegt die Siedlung Neu-Falkenrehde und in Richtung
Norden sind Sonderbauflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen.
Topographie
Nach topographischer Karte (AV) 0807-412 (Ketzin), Maßstab 1:10.000, befindet sich das Plangebiet
auf folgenden Koordinaten (Gauss-Krüger):
Hochwert:                   5817850
Rechtswert:                 4559100
Topographische Elemente im Plangebiet sind das Gebäude im GE1, das Umspannwerk in der Fläche
für die Ver- und Entsorgung sowie die BGA Ketzin 1 und 2 im GE3 und GE4. Im GE2 soll zukünftig
eine Kleinwindkraftanlage errichtet werden, die dann ebenfalls ein topographisches Element darstellt.
Weitere topographische Elemente aus der Sicht des Plangebiets sind im Norden der mit 59,1 m ü. HN
gelegene, teilweise als Sandgrube genutzte Kapellberg, östlich der Ortskern von Neu-Falkenrehde,
durch den die B 273 verläuft, südöstlich der bewaldete Galgenberg, mit einer Höhe von 40,8 m ü.
HN, westlich die Stadt Ketzin mit dem Mühlberg (Höhe von 45,3 m ü. HN) sowie südlich der
Havelkanal, die Havel, der Sacrow-Paretzer Kanal, der Göttinsee und die Paretzer Erdlöcher.

1.4.2.3 Schutzgut Fläche

Das Plangebiet umfasst gewerbliche genutzte Flächen in den ausgewiesenen GE1, GE3 und GE4, die
Fläche für die Ver- und Entsorgung sowie die vorhandene Straßenverkehrsfläche. Im GE2 liegt eine
Baugenehmigung für eine Kleinwindkraftanlage vor, die in Bau befindlich ist.
Unbebaute Flächen finden sich nur noch im Süd- und Südostteil des Plangebiets, innerhalb eines
Teilbereichs des ausgewiesenen GE3.
Als stark versiegelte bzw. bebaute Bereiche können die Bauflächen im GE1, GE3 (Nord- und
Westteil) und GE4 bezeichnet werden, da sich hier das Gebäude des Energiewendelabors sowie die
BGA Ketzin 1 und 2 befinden. Des Weiteren ist die Straßenverkehrsfläche schon großflächig
versiegelt. Weitere versiegelte Flächen sind in der Fläche für die Ver- und Entsorgung vorhanden, da
sich im Untergrund das Schotter-Bauschuttgemisch und oberirdisch 1 Gebäude, die Fundamente der
technischen Anlagen, die Zuwegung und die Gehwege, befinden.
Nicht bebaute, jedoch auch anthropogen beeinflusste Flächen, liegen im Süd- und Südostteil des GE3
in Form von Intensivackerflächen. Hier sind nur an der Südgrenze Versorgungsleitungen im Boden
vorhanden bzw. eine einzelne Befestigung im Bereich eines Schachtes.
Des Weiteren können die ausgewiesenen Kompensationsflächen A bis H als unversiegelt bezeichnet
werden.

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Bewertung
Die Fläche des Plangebiets können als großflächig anthropogen beeinträchtigt bezeichnet werden, so
dass hier je nach Größe der Versiegelung und Intensität der Nutzung eine mehr oder weniger starke
Vorbelastung besteht. Die einzigen unbebauten Flächen liegen im Süd- und Südostteil des Plangebiets
bzw. GE3. Doch auch hier sind Vorbelastungen durch die intensive Ackernutzung und randlich in
Form von Immissionen durch die angrenzenden Gewerbefläche und die L 862 vorhanden.
Aufgrund dieser vorhandenen Beeinträchtigungen kann die Fläche des Plangebiets als vorbelastet
bezeichnet werden.

1.4.2.4 Schutzgut Boden

Nach der Mittelmaßstäbigen Landwirtschaftlichen Standortkartierung (MMK) und dem
Landschaftsplans (LAPLA) der Stadt Ketzin mit OT werden die Böden im Plangebiet durch
sickerwasserbestimmte Tieflehme und Sande (D3a) bestimmt. Die Empfindlichkeit der Böden
gegenüber Schadstoffanreicherung sowie Retentionsvermögen bzw. die potentielle Empfindlichkeit
der Böden durch Winderosion wird im LAPLA als relativ hoch eingeschätzt.
Im Zuge der Planung zur BGA Ketzin 1 im Nordteil des Plangebiets, wurde vom Auftraggeber ein
Baugrundgutachten beauftragt, was zu folgenden Ergebnissen kommt:
Im Ergebnis der Baugrunduntersuchung sind die erwarteten 0,6 - 2,0 m mächtigen Auffüllungen
festzustellen, bei denen es sich teils um schwach bindige, schluffige bis stark schluffige, z.T.
bauschuttdurchsetzte, Sande [SU̅] sowie um nicht bindige, enggestufte, teilweise humose
bauschuttrestdurchsetzte Sande [SE/OH] handelt. Unterlagernd wird der Baugrund überwiegend von
enggestuften, nichtbindigen, z.T. schwach schluffigen Sanden (SE/SU), in allen Kornfraktionen
variierend geprägt. Abschnittsweise wurden aber auch bindige, schluffige bis stark schluffige Sande
(SU̅/ST̅) und schwach sandige Schluffe und Tone (UL/TL) in variierenden Mächtigkeiten erbohrt.
Diesen wurde während der Bodenansprache meist eine steifplastische Konsistenz zugewiesen.
Unterhalb der Auffüllung wurden für den gewachsenen nichtbindigen Baugrund (SE/SU)
hauptsächlich mitteldichte Lagerungsverhältnisse (D > 0,3) verzeichnet. Eine mitteldichte Lagerung
(D > 0,3) wird bei enggestuften Sanden (U < 3) bei Schlagzahlen n10 > 4 außerhalb des Grundwassers
und n10 > 3 im Grundwasser angezeigt. Vereinzelt wurden lokale Auflockerungen festgestellt.
Puffer- und Filterfunktion
Bis auf die Ackerfläche im Süden und Südosten und den Südteil der BGA Ketzin 2, war der Großteil
des Plangebiet bis vor kurzem ein hochversiegelter Standort. Hier standen Gebäude und Anlagen des
Untergrundgasspeichers Ketzin und des Geoforschungszentrums sowie die dazugehörigen
Verkehrsflächen. Vor ca. 5 Jahren erfolgte, bis auf die Betonstraße (ausgewiesene
Straßenverkehrsfläche) auf dem Gelände ein vollständiger Rückbau bzw. ein Auffüllen der Fläche
mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch bis in ca. 2 m unter GOK (siehe Baugrundgutachten).
Durch die ehemalige Vollversiegelung in Form von Gebäuden, Verkehrsflächen und technischen
Anlagen sowie die derzeitige Auffüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch, ist die
Puffer- und Filterfunktion des Bodens in diesem Bereich innerhalb des Plangebiets nach wie vor sehr
starken Beeinträchtigungen unterworfen. Diese stellen sich wie folgt dar:
 ehemalige Versiegelung des Bodens durch Gebäude, Verkehrsflächen und technische Anlagen
  sowie
 Auskofferung der oberen Bodenschicht und Wiederauffüllung mit Tragschicht aus Sand-Schlacke-
  Bauschutt-Gemisch bis in ca. 2 m unter GOK, nach Rückbau.

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Bodenschutzfunktion
Durch die ehemals vorhandene Überbauung in Form von Gebäuden, Verkehrsflächen und
technischen Anlagen und der Verfüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch, bis in ca. 2
m unter GOK, wurde hier schon fruchtbarer Boden abgetragen bzw. überlagert, so dass diese
Bodenfunktion im Plangebiet nicht mehr vorhanden ist. Die Ackerfläche im Südosten kann als relativ
intakt bezeichnet werden. Hier liegen nur Beeinträchtigungen in Form von Bodenbearbeitung
(Pflügen, Säen, Ernten, Pflanzenschutz, Graslandumbruch, Gräsernachsaat, Düngemitteleinsatz,
Befahren mit Landtechnik) vor.
Lebensraumfunktion
Die Funktion des Bodens als Lebensraum für Tiere und Vegetationsstandort ist im Plangebiet nur
noch stark eingeschränkt gewährleistet, da durch die Verfüllung und dem gewerblichen Betrieb im
Umfeld weder Pflanzen noch Tiere hier einen ansprechenden Lebensraum vorfinden. In der
Ackerfläche im Süden und Südosten steht der Boden noch großflächig als Lebensraum für Tiere und
auch Vegetationsstandort zur Verfügung, da hier keine oder nur geringe Versiegelungen bzw.
Abgrabungen vorhanden sind (Leitungen im Boden, kleine befestigte Flächen).
Biotische Ertragsfunktion
Die biotische Ertragsfunktion des Bodens im Bereich des Plangebiets kann derzeit für die bebauten
Bereiche als sehr gering sowie die Acker- und Graslandflächen als mittel bis hoch eingeschätzt
werden.
Funktion als Lagerstättenressource
Ist im Plangebiet nicht vorhanden, da keine Bodenschätze vorkommen. Das Plangebiet befindet sich
jedoch innerhalb des ehemaligen Untergrundgasspeichers Ketzin, der als Forschungsobjekt genutzt
wird (z. B. ehemals Co2-Sink Projekt.
Als Einschränkung für das Schutzgut Boden im Bereich des Plangebiets können somit genannt
werden:
 großflächige Bodenbeeinträchtigungen in Form von Verlust der Bodenfunktionen durch
  ehemalige Vollversiegelung und derzeitige Teilversiegelung durch Geländeauffüllung im
  nördlichen und westlichen Bereich,
 Zerstörung oder Beeinträchtigung des natürlich gewachsenen Bodenprofils im gesamten Bereich
  des Areals,
 sowie Störungen durch Betreten und Befahren derzeit im gesamten Bereich.
Aufgrund dieser starken Vorbelastungen kann der Boden im Plangebiet nach HVE als stark
beeinträchtigt und somit nur als Boden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt werden.
Altlasten
Die Flurstücke 55, 56, 57 und 60 sind im Altlastenkataster des Landkreises Havelland als sanierter
Altstandort registriert. Die Flurstücke 3/5, 3/8 und 61 sind laut Schreiben des Landreises Havelland
vom 29.10.2019 bzw. 02.02.2021 nicht als Altlastverdachtsfläche registriert.

Bewertung
Das Plangebiet weist in den vorhandenen bebauten und ehemals bebauten Bereichen großflächige
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden in Form von Versiegelung und Verdichtung auf. Im
südöstlichen Teil des Plangebiets finden sich noch relativ intakte Böden, die landwirtschaftlich als
Ackerland genutzt werden. Hier liegen nur Beeinträchtigungen durch die landwirtschaftliche
Nutzung vor. Nach HVE können die Böden als Böden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt
werden.

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel               -9-
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1.4.2.5 Schutzgut Wasser

Grundwasser
Wie im gesamten Einzugsgebiet der Havel, so zeichnet sich auch die Region um Ketzin durch reiche
Grundwasservorkommen aus.
Heute sind die Grundwasserabstände vor allem durch die Trinkwassergewinnung, Entwässerung der
Feuchtgebiete und Flussregulierung der Havel extrem abgesenkt, so dass diese ursprünglich sehr
wasserreiche Landschaft durch jeden trockenen Sommer stark bedroht ist und wie in der gesamten
Region die zukünftige Trinkwasserversorgung, vor allem auch durch hohe Schadstoffbelastungen im
Grundwasser, nicht gesichert ist. Besonders stark ausgeprägt sind die Grundwasserabsenkungen in
der Nähe von Wasserwerken.
Nach der hydrogeologischen Karte der DDR 0807-3/4, AV, Brandenburg (Havel), Maßstab 1:50.000
mit der Karte der Grundwassergefährdung und Karte der Grundwasserhydroisohypsen liegt das
Grundwasser in der Region als gespanntes Grundwasser im Lockergestein mit einem Anteil bindiger
Bildungen an der Versickerungszone von > 80 % vor und ist gegenüber flächenhaft eindringenden
Schadstoffen als geschützt anzusehen. Der Flurabstand des Grundwassers liegt bei > 5-10 m. Das
Gebiet entwässert nach Süden in die Havel.
Laut dem erstellten Baugrundgutachten zur nördlich angrenzenden BGA Ketzin 1, stellt sich die
hydrologische Situation vor Ort wie folgt dar:
Aktuelle Wasserstände (nach Baugrundgutachten)
Zum damaligen Erkundungszeitpunkt (05. und 06.2.2007) wurde Grundwasser mit einem
Flurabstand von ~2,1-2,4 m festgestellt. Das entspricht einem etwaigen Höhenniveau von 30,3 m ü.
NHN. Entsprechend der im Vorfeld herrschenden hydrologischen Situation handelt es sich hierbei
um mittlere Wasserstände.
Besonderheiten (nach Baugrundgutachten)
Erwähnenswerte Stau- bzw. Schichtenwasserbildungen waren zum Erkundungszeitpunkt nicht zu
verzeichnen. Allerdings muss unter ungünstigen hydrologischen Bedingungen (Nässeperioden,
Schneeschmelze) mit temporären Stau- bzw. Schichtenwasserbildungen ober- bzw. innerhalb
(Sandbänder) der anstehenden, als Stauschicht wirkenden bindigen Bodenschichten, also bis nahe
Geländeoberkante, gerechnet werden, die lokal zu oberflächlichen Vernässungserscheinungen und
ggf. zu einem Aufweichen der betreffenden Schichten führen können.
Schwankungsverhalten/Prognose (nach Baugrundgutachten)
In extremen hydrologischen Situationen (HGW) ist ein erheblicher Grundwasseranstieg zu erwarten.
Wir empfehlen für die Planung einen Bemessungswasserstand (HGW) von ~31,3 m ü. NHN
anzusetzen.
Grundwasserstände (nach Baugrundgutachten)
Für das Bauvorhaben gelten folgende Wasserstände:

MW 1               30,3 m ü. NHN
HW102              30,8 m ü. NHN
HGW1003            31,3 m ü. NHN
Versickerungsfähigkeit
Die Beurteilung der Eignung von Böden für die Errichtung von Versickerungsanlagen erfolgt nach
der „Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung - RAS-Ew -“, Abschn. 7.0.
bzw. nach dem ATV-DWVK- Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur
Versickerung von Niederschlagswasser“.
Danach muss die wasseraufnehmende Schicht eine genügende Mächtigkeit und ein ausreichendes
Schluckvermögen besitzen. Diese Voraussetzungen sind bei Böden gegeben, deren Durchlässigkeiten
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im Bereich kf > 10-4 m/s liegen. Bei Böden mit kf-Werten zwischen 10-5 bis 5 x 10-6 m/s sind ggf.
besondere Untersuchungen, z.B. Versickerungsversuche erforderlich.
Nach unseren Erkundungen dominieren am Baustandort oberhalb des Grundwassers, aufgefüllte,
schwach bindige, Sande(SU̅) die nach der stofflichen Charakteristik Durchlässigkeitswerte von kf <
1 x 10-6 m/s
erwarten lassen und somit nach den o.g. Vorschriften für eine Versickerung des auf Dach-, Hof und
Straßenflächen anfallenden, unbelasteten Regenwassers stofflich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt
geeignet sind.
Somit ist die Versickerung anfallender Niederschläge starken Beeinträchtigungen unterworfen, da
diese z. T. nicht an Ort und Stelle versickern können und somit für den Bodenwasserhaushalt im
Areal nicht bzw. nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.
Oberflächenwasser
Innerhalb des Plangebiets wurden 3 Oberflächengewässer (Feuerlöschteich, Versickerungsmulde)
neu angelegt, die bis auf die Versickerungsmulde, mit Folie ausgekleidet wurden.
Markante Oberflächengewässer in der Umgebung des Plangebiets sind der von Osten nach Süden
verlaufende Havelkanal, die östlich und südöstlich verlaufende Seenkette von Wublitz- und
Schlänitzsee, der südlich fließende Sacrow-Paretzer Kanal und die Havel, die südöstlich gelegenen
Paretzer Erdlöcher und der Göttinsee sowie verschiedene Kleingewässer im Norden, Westen und
Südwesten.
Durch die Bebauung und Verfüllung nach Rückbau wurde ein Teil der Böden im Plangebiet sehr
stark durch Überlagerung/Überformung und Versiegelung beeinträchtigt, so dass folgende
Funktionen des Schutzgutes Wasser innerhalb des Plangebiets nur noch eingeschränkt vorhanden
sind:
Grundwasserneubildungsfunktion
Durch     die    Versiegelung    ist   im     Bereich   der    vollversiegelten    Flächen    die
Grundwasserneubildungsfunktion und die Infiltrationsfunktion des Bodens verloren gegangen bzw.
wurde im Bereich der teilversiegelten Flächen stark beeinträchtigt, da versickerungsfähige
Grundfläche überbaut wurde und somit anfallendes Niederschlagswasser nicht mehr vor Ort bzw. nur
stark eingeschränkt versickern kann. Das anfallende Niederschlagswasser versickert zumeist in den
an den voll- und teilversiegelten Flächen angrenzenden Bereichen. Eine uneingeschränkte
Versickerung und somit Grundwasserneubildung ist derzeit nur noch im Bereich der Ackerfläche im
Südosten des Plangebiets möglich.
Grundwasserschutzfunktion
Aufgrund des unbedeckten Grundwasserleiters ist das Grundwasser im Bereich des Plangebiets
gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen als nicht geschützt anzusehen. Somit besteht hier
eine potentielle Gefährdung.
Oberflächenwasserschutzfunktion
Oberflächengewässer wurden im Bereich des Plangebiets in Form der o. g. Oberflächengewässer
vorgefunden. Entwässernde oder Vorflutfunktionen bzw. eine ökologische Wertigkeit in Bezug auf
das Schutzgut Wasser besitzen diese Oberflächengewässer nicht.
Abflussregulations- und Retentionsfunktion
Wie oben schon erwähnt kann anfallendes Niederschlagswasser nicht bzw. nur sehr eingeschränkt
versickern. Somit liegen im Plangebiet Störungen der Abflussregulationsfunktionen schon vor. Die
Retentionsfunktion (Wasserhaltevermögen) wurde im LAPLA als hoch eingeschätzt. Durch die
Auffüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch, bis in ca. 2 m Tiefe, kann die
Retentionsfunktion im Bereich des EDIC und BMV-Geländes jedoch als stark reduziert bezeichnet
werden.
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Bewertung
Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme waren großflächige Beeinträchtigungen und somit
Gefährdungen des Schutzgutes Wasser im nördlichen und westlichen Bereich innerhalb des
Plangebiets schon vorhanden.
Im landwirtschaftlich genutzten südöstlichen Teil des Plangebiets liegen nur geringe
Beeinträchtigungen der Wasserfunktionen vor.

1.4.2.6 Schutzgut Klima/Luft

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Havelland, der klimatisch gesehen im Übergangsbereich
zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima liegt. Der vorherrschende Klimatyp wird als
maritim geprägtes Klima des Binnentieflandes bezeichnet. Die durchschnittlichen Temperaturen
liegen bei -1 °C im kältesten (Januar) und 18,3 °C im wärmsten Monat (Juli). Die mittlere jährliche
Niederschlagshöhe liegt bei 580 mm. Es dominieren Winde aus westlichen Richtungen (Nordwest,
West, Südwest).
Das Klima in der Region wird überwiegend durch die großen Freiräume und Niederungsbereiche
geprägt, die sich durch geringe Aufheizung, schnelle nächtliche Abkühlung, erhöhte Luftfeuchtigkeit
und erhöhte Windgeschwindigkeiten auszeichnen wobei die Niederungsgebiete am kältesten und
somit frostgefährdeter sind. Insgesamt kommt dem Gebiet im Nahbereich des hoch belasteten Berlins
eine wichtige Bedeutung als Ausgleichs- und Regenerationsraum zu.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der offenen Agrarlandschaft der Nauener Platte. Aufgrund der
relativ ungeschützten Lage in der offenen Agrarlandschaft, der schlechten Eingrünung des
Plangebiets und der lückigen Bebauung in der näheren Umgebung des Areals kann eher vom Klima
der angrenzenden offenen Agrarlandschaft als der Lage innerhalb eines Siedlungsbereiches
(Gewerbegebiet) ausgegangen werden. Aufgrund ihrer Größe, Struktur und Vegetation übernimmt
die umgebende Agrarlandschaft, mit ihren Acker- und Grünflächen sowie den Wasserflächen (Havel,
Havelkanal usw.), wichtige Funktionen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, durch die starke
Temperaturschwankungen und hohe Verdunstungsraten ausgeglichen werden können, da die
durchgängigen Vegetationsbestände klimatisch wirksame Bereiche bilden und sich durch die
Fähigkeit der Staubfilterung sowie Sauerstoffproduktion (im Gegensatz zu den versiegelten Flächen
des Plangebiets) als auch durch eine erhöhte relative Luftfeuchte (in der kälteren Jahreszeit verstärkte
Nebelbildung) auszeichnen. Neben der Sauerstoffproduktion ist die Vegetation zudem in der Lage,
in gewissem Umfang Immissionen durch Straßenverkehr und Hausbrand aus der Luft zu filtern. Diese
klimatischen Effekte werden durch die überwiegend südlich befindlichen Gewässer (Havel usw.) mit
ihren Niederungsbereichen und Gehölzgürteln noch verstärkt.
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Lage kann als
ungeschützt bezeichnet werden, da in der Hauptwindrichtung die BGA Ketzin 2, eine
Legehennenanlage (W) mit Gebäudehöhen von ca. 6 m, ein lückiger Windschutzstreifen sowie
nordwestlich ein geschlossenes Feldgehölz, liegen, die nur eine geringe Barrierewirkung entfalten.
Im Norden bilden die Gebäude und Anlagen der BGA Ketzin 1 einen geringen Schutz. Aus Richtung
Süden und Osten ist derzeit kein Windschutz gegeben.
Bewertung:
Aufgrund der vorgefundenen Versiegelung und Nutzungsstrukturen kann das Plangebiet als
klimatisch vorbelastet eingeschätzt werden. Als weitere Vorbelastung für die Luftqualität sind die
Verkehrsimmissionen durch die unmittelbar südlich des Plangebiets verlaufende Landestraße L862
zu nennen, die als mittel bis hoch eingeschätzt werden können. Es liegen somit erhebliche
Beeinträchtigungen schon vor.

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1.4.2.7 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebiets wurde durch anthropogene Einflüsse geprägt
und wird in der angrenzenden weiteren Umgebung durch eine ausgeräumte flachwellige
Kulturlandschaft mit weitläufigen Ackerflächen charakterisiert, die von landschaftsgliedernden
Baumreihen sowie vereinzelt eingestreuten Feldgehölzen, Entwässerungsgräben, Kleingewässern
und Waldstücken durchzogen ist.
Landschaftlich wertvolle Elemente, wie z. B. markante Waldgebiete und Oberflächengewässer finden
sich in Form des Havelkanals, der Seenkette von Wublitz- und Schlänitzsee, des Sacrow-Paretzer
Kanals, der Paretzer Erdlöcher, des Göttinsees und der Havel südlich und östlich des Plangebiets.
Laut LAPLA der Stadt Ketzin mit OT wird die Region, in der sich das Plangebiets befindet, bei der
Bewertung von Landschaftsbild und Erholungseignung mit mittel eingeschätzt (Stufen: nachrangig,
mittel, hoch, sehr hoch).
Im Nordteil des Plangebiets befindet sich die BGA Ketzin 1 (Höhen bis 17,10 m ü. GOK), im West-
und Südwestteil die BGA Ketzin 2 (Höhen bis zu 8 m). Im Ostteil des Plangebiets befindet sich das
eingeschossige Gebäude des Energiewendelabors (Höhe ca. 6 m) sowie ein Umspannwerk (Höhe bis
ca. 10 m). Somit liegen im Plangebiet schon erhebliche negative Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaft vor, die auch bis in die unbebaute Ackerfläche im Südostteil wirken.
Außerhalb des Plangebiets stehen das große, visuell weithin wirkende Verwaltungsgebäude der
ONTRAS Gastransport GmbH (Höhe ca. 15 m) sowie verschiedene andere Gebäude, technische
Anlagen und Verkehrsflächen.
Westlich des Plangebiets befindet sich eine vollständig eingezäunte Legehennenanlage mit
Gebäudehöhen von ca. 6 m, die ebenfalls teilweise im Plangebiet wahrnehmbar sind und somit
negativ wirken.
Innerhalb des Plangebiets und seiner unmittelbar angrenzenden Umgebung kann das Landschaftsbild
nur als gering eingeschätzt werden, da landschaftsprägende Strukturen nur punktuell vorgefunden
wurden.
Im GE4 zieht sich eine ca. 8-25 m hohe Baumreihe in W-O Richtung. An der Nordwestgrenze liegt
außerhalb des Plangebiets ein bis zu 25 m hohes Feldgehölz. Des Weiteren zieht sich entlang der
Westgrenze des Areals ein ca. 4-8 m hoher lückiger Windschutzstreifen, wobei ein Teil der
vorhandenen Gehölze abgestorben oder am Absterben ist. Südwestlich des Plangebiets stehen in
diesem Windschutzstreifen auch einzelne Bäume bis zu 25 m Höhe. Südlich des Plangebiets gibt es
eine junge Allee (Höhe ca. 6-7m) an der L862 sowie einen schmalen jungen Windschutzstreifen
(Höhe ca. 1-3 m). Diese Gehölzstrukturen sind positiv wirkende Landschaftselemente, die vor allem
sichteinschränkend bei der vorhandenen Bebauung wirken.
Bewertung:
Das Orts- und Landschaftsbild im Plangebiet und seiner Umgebung kann als anthropogen geprägt
und somit als vorbelastet bezeichnet werden. Es liegen somit erhebliche Beeinträchtigungen schon
vor.

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1.4.2.8 Schutzgut Mensch

Schutzwürdige Bebauung
Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion, die
Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch wirtschaftliche
Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der weiteren Betrachtung von
Bedeutung.
Das Plangebiet stellt sich als größtenteils gewerblich genutzte Fläche dar, die über eine
vollversiegelte Zuwegung erschlossen wird. Eine schutzwürdige Wohnbebauung ist im Plangebiet
nicht vorhanden. Intensive Nutzungsstrukturen sind im gesamten Plangebiet anzutreffen.
Die nächste schutzwürdige Wohnbebauung findet sich in >1 km in westlicher (Ketzin/Havel) bzw. in
>1,3 km in östlicher Richtung (Neufalkenrehde.
Vorbelastungen
Im Plangebiet kann die gewerbliche Nutzung durch den Betrieb der beiden Biogasanlagen und die
PVA als Vorbelastung eingeschätzt werden. Westlich des Plangebietsstellen die Legehennenanlage
und östlich das ONTRAS-Gelände eine Vorbelastung dar.
Laut Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg, Karte Störungsarme Landschaftsräume (2001),
befindet sich das Plangebiet außerhalb eines störungsarmen Landschaftsraumes. Dies wird auch
durch die vorgefundenen Vorbelastungen in diesem Landschaftsraum bestätigt.
Für die südlich des Plangebiets verlaufende L 862 wird eine Verkehrsmenge von bis zu 5.000 Kfz
täglich angegeben, so dass hier ebenfalls eine Vorbelastung vorhanden ist.
Freizeit- und Erholungsausstattung
Eine erholungs- bzw. freizeitrelevante Ausstattung wurde im Plangebiet und seiner angrenzenden
Umgebung nicht vorgefunden.
Bis auf die Ackerfläche im Südosten, die Straßenverkehrsfläche sowie das Gebäude des
Energiewendelabors, sind die ausgewiesenen GE3, GE4, GE5 und die Fläche für die Ver- und
Entsorgung im Plangebiet komplett eingezäunt und verschlossen. Zudem gibt es ein verschließbares
Tor des EDIC und BMV-Geländes im Ostteil, so das auch die Straßenverkehrsfläche und das GE1
verschlossen werden können. Somit ist eine Erholungs- oder Tourismusnutzung nicht möglich.
Der Südostteil des Plangebiets wird als Ackerfläche intensiv bewirtschaftet und ist somit den
überwiegenden Teil des Jahres nicht begehbar, da hier Kulturpflanzen stehen. Durch die südlich
angrenzende L862 sind hier auch Trennwirkungen vorhanden. Hinzu kommt die tiefere Lage des
Areals in Bezug auf die nördlich und westlich angrenzende freie Landschaft.
Positiv und negativ wirkende Strukturen
Siehe hier Punkt 1.4.2.7 Schutzgut Landschaft
Vorhandene Nutzungsansprüche
Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen im Plangebiet in Form der landwirtschaftlichen und
gewerblichen Nutzung.
Bewertung
Eine erholungs- bzw. freizeitrelevante Ausstattung wurde im Plangebiet und seiner unmittelbar
angrenzenden Umgebung nicht vorgefunden. Hinzu kommen vorhandene Trennwirkungen durch die
vorhandene Bebauung und die Einzäunung der Grundstücke.
Für das Schutzgut Mensch bestehen derzeit im Plangebiet und seiner unmittelbar angrenzenden
Umgebung vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm in Form von Kfz-Verkehr bzw. die
Beeinträchtigungen durch die gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung, was sich negativ auf die
Wohn- und Arbeitsverhältnisse auswirken kann.

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1.4.2.9 Schutzgut Vegetation/Tierwelt

Potentiell natürliche Vegetation

Die potentiell natürliche Vegetation stellt das heutige natürliche Wuchspotential einer Landschaft
dar. Sie bezeichnet diejenige Vegetationsstruktur bzw. Pflanzengesellschaft, die sich unter den
derzeitigen Klima- und Bodenverhältnissen anstelle der heutigen nutzungsbedingten
Sekundärvegetation einstellen würde, wenn jeglicher aktueller menschlicher Einfluss durch Land-
und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie schlagartig ausgeschaltet werden würde. Es handelt sich
demnach um eine gedankliche Konstruktion, die eine Beschreibung der Standorte und ihrer Merkmale
unterstützt.
Entsprechend der Boden, Klima und Grundwasserverhältnisse wäre in diesem Bereich der Nauener
Platte und somit auch im Plangebiet der Traubeneichenwald und Stieleichen-Hainbuchenwald als
potentiell natürliche Vegetation möglich.

Schutzgebiete

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie SPA- und
FFH-Gebieten.
Nördlich in 1,6 km Entfernung liegt das FFH-Gebiet Steppenhügel im Havelland (DE 3542-304).
Südwestlich in 2,4 km Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet Ketziner Havelinseln (DE 3542-
301) bzw. in 2,9 km Entfernung des FFH-Gebiets Mittlere Havel Ergänzung (DE 3542-305).
Geschützte Biotope bzw. Arten der Roten Liste des Landes Brandenburg wurden innerhalb des
Plangebiets nicht vorgefunden. Eine zukünftige Ansiedlung erscheint derzeit eher unwahrscheinlich.

Biotoptypen

Das Plangebiet wurde auf Grundlage gemäß Kartieranleitung der Biotopkartierung Brandenburg
(Biotopkartierung Brandenburg -Kartierungsanleitung, Hrsg. Landesumweltamt, 28.02.2017) erfasst.
Die Biotoptypen sind im beiliegenden Bestandsplan mit Fauna (Plan-Nr. 1) dargestellt und können
wie folgt beschrieben und bewertet werden.
Biotope im Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Geländes der EDIC und BMV und einer
landwirtschaftlichen Nutzfläche, im Bereich des Untergrundgasspeichers Ketzin.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ketzin wurde dieses Gelände als gewerbliche Baufläche
ausgewiesen.
Gebäude industrieller Landwirtschaft (12420)
Der Nord-, West- und Südwestteil werden von den BGA Ketzin 1 und 2 mit ihren Gebäuden,
technischen Anlagen, Verkehrs- und Grünflächen, eingenommen. Diese Flächen weisen eine hohe
Versiegelung und intensive Nutzung auf. Des Weiteren wurde hier auf den Grünflächen der BGA
Ketzin 1 eine Freiflächen-PVA aufgebaut. Unterhalb der PVA-Elemente befindet sich keine
Versiegelung. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht ist sehr gering (bebaute Flächen) bis
gering (Grünflächen.
Gewerbefläche 12310
Im Ostteil des Plangebiets, nördlich der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche, befindet sich das
Gebäude des Energiewendelabors mit Gehwegen, Zuwegungen und Rasenflächen. Die Fläche ist
teilweise versiegelt. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt werden.

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Umspannwerk (12500)
Im Ostteil des Plangebiets, südlich der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche, befindet sich ein
Umspannwerk mit Trafo-Gebäude, Gehwegen, Zuwegungen, Fundamenten, technischen Anlagen
und Rasenflächen. Die Fläche ist teilweise versiegelt. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt
werden.

Intensivacker (09130)
Der Süd- und Südostteil des Plangebiets wird von einer Intensivackerfläche eingenommen. Aufgrund
der intensiven Ackernutzung mit Bodenbearbeitung, Kulturpflanzenanbau, Düngung, Pflanzenschutz
und Ernte, ist die Wertigkeit gering, was die faunistischen Kartierungen auch noch einmal belegen.

Intensivgrasland (051512)
Flächen mit Intensivgrasland bzw. Rasen finden sich im unbebauten Umfeld der vorhandenen
Bebauung. Hier wachsen, neben einzelnen krautigen Pflanzen, vor allem Süßgräser. Die Flächen
werden regelmäßig gemäht und betreten und somit intensiv genutzt. Die Wertigkeit ist gering.

Aufgelassenes Grasland frischer Standorte (05132) und Staudenfluren frischer nährstoffreicher
Standorte (05142)
Derartige Flächen finden sich entlang der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche sowie vor allem
entlang der Nutzungs- und Plangebietsgrenzen. Diese Flächen werden durch ungepflegte
Süßgrasbestände mit einzelnen krautigen Pflanzenarten sowie auch durch nitrophytische Bestände,
vor allem aus Brennnessel, geprägt. Aufgrund der angrenzenden intensiven Flächennutzungen ist die
Wertigkeit gering.

Sonstige Ruderalfluren (03239)
Aufgrund des großflächigen Rückbaus der ehemals hier vorhandenen Gebäude, technischen Anlagen
und Verkehrsflächen und der daraufhin erfolgten Verfüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-
Gemisch, ist der Boden derzeit mit einer lückigen Vegetationsschicht bewachsen, die sich im Zuge
der natürlichen Sukzession mit einer sonstigen Ruderalflur (03239) selbst begrünt hat. Aufgrund der
intensiven Flächennutzungen ist die Wertigkeit gering.

Windschutzstreifen überwiegend aus nicht heimische Baumarten (071323)
Östlich der BGA 2 befindet sich ein derartiger Windschutzstreifen. Das Zentrum und der Ostteil der
Baumreihe wird von einer ca. 8 m hohen ungepflegten Thujahecke eingenommen. Im Westteil finden
sich Spitzahorn und Weide mit bis zu 25 m Höhe. Aufgrund der umliegenden Störungen und des
Zustandes, wird die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht mit mittel bis maximal hoch bewertet.

Windschutzstreifen lückig, von Bäumen überschirmt (071322)
Entlang der Westgrenze des Plangebiets verläuft ein lückiger Windschutzstreifen. Hier finden sich
vor allem ältere Holundersträucher und Pappeln, die teilweise abgestorben oder am Absterben sind.
Die Wertigkeit kann aufgrund der vorhandenen Störungen als mittel eingeschätzt werden.

Pflanzstreifen A bis I
Entlang der Plangebiets- und Nutzungsartengrenzen ziehen sich verschiedene Pflanzstreifen, die als
Kompensationsflächen für die BGA Ketzin 1 (mit Erweiterung und PVA) und BGA Ketzin 2
festgesetzt wurden und bepflanzt oder extensiviert wurden bzw. zukünftig auf diesen Flächen
angelegt werden.
Da es sich um naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen handelt wird die Wertigkeit hier
dementsprechend hoch eingeschätzt.

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Straßenverkehrsfläche (12612)
Das Plangebiet wird von Osten über eine asphaltierte Straße erschlossen, die vollständig versiegelt
ist. Die Straße bildet die Hauptverkehrserschließung im Plangebiet und wird dementsprechend stark
frequentiert. Die Wertigkeit dieser Straße ist sehr gering.

Biotope in der Umgebung des Plangebiets
Nordöstlich und weiter östlich des Plangebiets finden sich Flächen für die Ver- und Entsorgung
(12512). Hier finden sich Gebäude, technischen Anlagen, Verkehrsflächen aus Beton und Schotter
(12612, 12653), gärtnerisch gestaltete Grünflächen (kleinere Rabatten, Rasen usw.) sowie ein
unbeschatteter Folienteich (02151) der ONTRAS. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht
kann als sehr gering (12612), gering (12512, 12653) und mittel (02151), eingeschätzt werden.
Nordwestlich grenzt an das Plangebiet ein lichtes Feldgehölz frischer Standorte (07112). Im
Feldgehölz finden sich Eschenahorn, Pappel, Weide und Wildapfel sowie auch Holunder. Die
Wertigkeit des Feldgehölzes kann als mittel bis hoch eingeschätzt werden, da es ein nicht sehr
häufiges vorhandenes Strukturelement und Biotop, in der ansonsten ausgeräumten Agrarlandschaft
darstellt.
Westlich grenzt an das Plangebiet eine Legehennenanlage (12420). Hier finden sich 4 große Ställe,
ein Verwaltungsgebäude, versiegelte Flächen, technische Anlagen sowie mit Grasland bestandene
Grünflächen. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt werden.
Südwestlich des Plangebiets befindet sich ein mit Folie abgedichtetes Havariebecken (02153). Die
Wertigkeit wird als gering eingeschätzt.
Des Weiteren grenzen östlich sonstige einjährige Ruderalfluren (03239) an. Die Wertigkeit ist hier,
wie im Plangebiet, gering bis maximal mittel.
Östlich und südlich wird das Plangebiet durch die Knoblaucher Chaussee und die L 862 begrenzt.
Beide Straßen sind vollversiegelt. Die Wertigkeit ist sehr gering.

Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebietes erfolgte
auf der Grundlage der folgenden Kriterien:
   Habitatwert
   Natürlichkeit,
   Seltenheit und Gefährdung,
   Ersetzbarkeit.
Habitatwert
Im Kriterium Habitatwert spiegelt sich vor allem die Artenausstattung der Lebensräume wieder. Die
im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung als
Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere in drei verschiedene Wertstufen (hoch, mittel,
gering) eingeteilt. Für die Bewertung wurden folgende Indikatoren herangezogen:

Pflanzen
 Intensität der Nutzung
 Vielfalt an Arten mit enger Standortbindung (stenök)

Tiere
 Vegetationsstruktur
 Nutzungsintensität
 Arten mit enger Standortbindung bzw. Vorkommen gefährdeter Arten

Weiterhin wurde eingeschätzt, inwieweit Biotoptypen gefährdeten und geschützten Arten
Lebensraum bieten können. Dabei wurden die Daten der vorhandenen Kartierungen mit einbezogen.

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel               - 17 -
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