Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan 02/19 "Energiewendelabor" der Stadt Ketzin/Havel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Fachbericht A0621 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel Stand Juli 2021
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel Auftraggeber: E.ON edis Contracting GmbH Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld Auftrag vom: Februar 2020 Auftragnehmer: Büro für Umweltplanungen Dipl.-Ing. F. Schulze Kameruner Weg 1 14641 Paulinenaue Paulinenaue, 20.07.2021 Dipl.-Ing. F. Schulze Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Inhaltsverzeichnis 1. VERANLASSUNG ................................................................................................................................................... 4 1.2 INHALT DES UMWELTBERICHTES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................... 4 1.3. BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN ............................................................................................................... 5 1.3.1 ANGABEN ZUM STANDORT .............................................................................................................................. 5 1.3.2 ART DES VORHABENS UND DARSTELLUNG DER FESTSETZUNGEN ................................................................... 5 1.3.3 UMFANG DES VORHABENS UND ANGABEN ZUM BEDARF AN GRUND UND BODEN .......................................... 5 1.4. BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE IM EINWIRKUNGSBEREICH DES VORHABENS .......... 5 1.4.1 KURZDARSTELLUNG BESTAND ........................................................................................................................ 5 1.4.2 UNTERSUCHUNGSRELEVANTE SCHUTZGÜTER UND IHRE FUNKTIONEN ........................................................... 6 1.4.2.1 NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN ........................................................................................................... 6 1.4.2.2 LAGE UND TOPOGRAPHIE ............................................................................................................................. 7 1.4.2.3 SCHUTZGUT FLÄCHE .................................................................................................................................... 7 1.4.2.4 SCHUTZGUT BODEN...................................................................................................................................... 8 1.4.2.5 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................. 10 1.4.2.6 SCHUTZGUT KLIMA/LUFT........................................................................................................................... 12 1.4.2.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFT.......................................................................................................................... 13 1.4.2.8 SCHUTZGUT MENSCH ................................................................................................................................. 14 1.4.2.9 SCHUTZGUT VEGETATION/TIERWELT ......................................................................................................... 15 1.4.2.10 SCHUTZGUT KULTUR UND SONSTIGE SACHGÜTER ................................................................................... 30 1.4.2.11 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ........................................................................... 31 1.4.2.12 FLÄCHENBILANZ ...................................................................................................................................... 32 1.5 ZUSAMMENFASSENDE BESTANDSBEWERTUNG ................................................................................................. 33 1.6 PRÜFUNG VERSTOß GEGEN ARTENSCHUTZRECHTLICHE VERBOTE ................................................................... 35 1.7 BESCHREIBUNG UMWELTRELEVANTER MAßNAHMEN....................................................................................... 46 1.7.1 GEPLANTES BAUVORHABEN .......................................................................................................................... 46 1.7.2 VERMEIDUNG, VERMINDERUNG .................................................................................................................... 56 1.7.3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN/ZIELE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT .......................................................... 59 1.8 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................... 59 1.9 NULLVARIANTE ................................................................................................................................................ 60 1.10 DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGS-VORSCHLÄGE ............................. 60 1.11 MONITORING .................................................................................................................................................. 61 1.12 DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ................................. 61 1.13 KURZE NICHT TECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................... 62 2. EINGRIFFSREGELUNG ......................................................................................................................................... 63 2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER NATURSCHUTZFACHLICHEN EINGRIFFSREGELUNG ...................................... 63 2.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER .......................................................................... 64 2.3 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG/VERMINDERUNGSMAßNAHMEN ZU DEN SCHUTZGÜTERN ................... 64 2.4 KOMPENSATIONSERMITTLUNG ......................................................................................................................... 64 2.5 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM PLANGEBIET ....................................................................... 68 2.6 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN AUßERHALB PLANGEBIETS ...................................................... 70 2.7 BILANZIERUNG ................................................................................................................................................. 71 2.8 KOSTENSCHÄTZUNG KOMPENSATIONSMAßNAHMEN (NETTO) .......................................................................... 78 3. MAßNAHMEBLÄTTER .......................................................................................................................................... 79 4. GEHÖLZARTEN FÜR ANPFLANZUNGEN ............................................................................................................... 89 5. LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 91 6. ANLAGEN ........................................................................................................................................................... 92 6.1 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................................................... 92 6.2 KARTENTEIL ................................................................................................................................................... 100 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -3-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1. Veranlassung Im Februar 2020 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt, parallel zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel, einen Umweltbericht mit Eingriffsregelung zu erarbeiten. Für das Plangebiet lagen zur Bearbeitung ein amtlicher Lageplan und die Planung der AEV Energy GmbH Dresden im Maßstab 1: 1.000 vor. 1.2 Inhalt des Umweltberichtes und rechtliche Grundlagen Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 besteht aus 1. einer Einleitung mit folgenden Angaben: a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, 2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, 3. folgenden zusätzlichen Angaben: a.) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und c) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -4-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. 1.3. Beschreibung der Festsetzungen 1.3.1 Angaben zum Standort Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans. 1.3.2 Art des Vorhabens und Darstellung der Festsetzungen Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans. 1.3.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans. 1.4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens 1.4.1 Kurzdarstellung Bestand Wesentliche derzeitige Nutzungsmerkmale innerhalb des Plangebiets Nutzungstyp Ausprägung Siedlungsflächen Siedlungsflächen sind im Plangebiet in Form von Gewerbe- und Verkehrsflächen vorhanden. Siedlungsflächen in Form von Wohnbebauung liegen im Plangebiet nicht vor, liegen jedoch weiter westlich (Stadt Ketzin/Havel, südlich (Paretz und östlich (Neu Falkenrehde). gewerbliche Gewerbliche Nutzungen liegen im Plangebiet in Form von 2 Biogasanlagen, Nutzungen 1 Umspannwerk und 1 PVA vor. Im Umfeld finden sich östlich angrenzend die ONTRAS Gastransport GmbH und westlich eine Legehennenanlage industrielle Industrielle Nutzungen liegen im Plangebiet und dessen angrenzender Nutzungen Umgebung nicht vor. landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet im Süd- und Südostteil Nutzungen in Form intensiver Ackernutzung vor. Im nördlichen, östlichen und westlichen sowie weite südlichen Umfeld finden sich weitere Acker- und Grünlandflächen. forstwirtschaftliche Forstwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet nicht vor. Unmittelbar Nutzungen westlich befindet sich ein Feldgehölz. Erholungsflächen Erholungsflächen wurden im Plangebiet nicht vorgefunden. Erholungsformen bzw. -funktionen liegen im Plangebiet nicht vor. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -5-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Nutzungstyp Ausprägung Grünflächen Grünflächen sind im Plangebiet in Form der vorgefundenen Grasland-, Ruderal- und Gehölzstrukturen vorhanden. Flächen ohne Derartige Flächen wurden im Plangebiet nicht vorgefunden. derzeitige Boden- nutzung Verkehr Das Plangebiet wird über eine vorhandene Straße unmittelbar östlich von der Knoblaucher Chaussee erschlossen, die südlich an die Landesstraße L862 anbindet. Ver- und In den o. g. Straßen und Gewerbeflächen sind die technischen Medienträger Entsorgung für Strom, Trinkwasser, Abwasser, Erdgas und Telekom vorhanden. 1.4.2 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen Durch das geplante Bauvorhaben wird deutlich, dass fast alle Schutzgüter in mehr oder minder ausgeprägter Form betroffen sein werden und somit untersuchungsrelevant sind. Eine entsprechende Abgrenzung wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch durchgeführt und umfasst u. a. auch die umliegenden Flächen des Plangebietes. Die für die einzelnen Schutzgüter relevanten Aspekte und Funktionen, die durch die vorhabenbezogene Wirkung mehr oder minder stark beeinträchtigt werden, werden hier nachfolgend aufgezeigt. Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Fauna, Flora und der Biotope erfolgte durch das Büro für Umweltplanungen in den Jahren 2007, 2017, 2018, 2019 und wurde im Jahr 2020 nochmal durch eine Begehung überprüft (siehe Punkt Fauna) im Jahr 2018. Gemäß dem gemeinsamen Runderlass „Bauleitplanung und Landschaftsplanung“ vom 29. April 1997 i.V. mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 BbgNatSchG sollte nur der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft berücksichtigt werden. 1.4.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten Das Plangebiet wird der Großeinheit der ‘Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen’ zugeordnet und befindet sich im Bereich der Untereinheit ‘Nauener Platte’. Die Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen vereinen in sich so gut wie alle landschaftlichen Elemente Brandenburgs. Es handelt sich um eine Abfolge von meist flachwelligen Grundmoränenplatten, von hügeligen Endmoränen, von schwach geneigten bis flachen Sander- und Talsandflächen sowie eingesenkten Niederungen und Tälern. Große und kleine Grundmoränenplatten sowie breite Niederungen dominieren. In der naturräumlichen Einheit herrschen ebene bis flachwellige Grundmoränengebiete vor. Dazu gehören die eigentliche Nauener Platte und weiterhin die durch schmale Niederungen von ihr getrennten kleineren Platten im Osten und Westen, die durchschnittlich 35 bis 50 m hoch sind. Durch markante Endmoränen gebildete größere Erhebungen sind selten, so dass das Relief der Platte relativ eintönig wirkt. Da sich die Nauener Platte durch fruchtbare Geschiebelehme und -sande auszeichnet, überwiegt der Ackerbau in diesen Gebieten, so dass das Landschaftsbild durch weite landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt ist und vom ehemaligen Charakter der natürlichen Waldgesellschaften, wie Traubeneichenwald als auch Stieleichen-Hainbuchenwald, nur noch kleine Teile erhalten geblieben sind. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -6-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1.4.2.2 Lage und Topographie Lage Das Plangebiet liegt nordöstlich der Stadt Ketzin, an der Knoblaucher Chaussee. Zentrum, Nord- und Ostteil, befinden sich auf dem Gelände der EDIC und BMV, der Südteil im Bereich einer Ackerfläche. Bei dem Plangebiet handelt es um den Standort, des stillgelegten unterirdischen Gasspeichers Ketzin, der innerhalb des Plangebiets schon zurückgebaut wurde. Das Plangebiet ist im FNP komplett als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Hauptzufahrt liegt an der Knoblaucher Chaussee, die über die Landestraße L 862 zu erreichen ist, die südlich des Plangebiets verläuft. Die Zufahrt zu den einzelnen ausgewiesenen Gewerbefläche (GE1-4) erfolgt über vorhandene Zuwegungen. Westlich grenzt an das Plangebiet das Gelände einer Legehennenanlage. In östlicher Richtung in ca. 1,3 km Entfernung liegt die Siedlung Neu-Falkenrehde und in Richtung Norden sind Sonderbauflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Topographie Nach topographischer Karte (AV) 0807-412 (Ketzin), Maßstab 1:10.000, befindet sich das Plangebiet auf folgenden Koordinaten (Gauss-Krüger): Hochwert: 5817850 Rechtswert: 4559100 Topographische Elemente im Plangebiet sind das Gebäude im GE1, das Umspannwerk in der Fläche für die Ver- und Entsorgung sowie die BGA Ketzin 1 und 2 im GE3 und GE4. Im GE2 soll zukünftig eine Kleinwindkraftanlage errichtet werden, die dann ebenfalls ein topographisches Element darstellt. Weitere topographische Elemente aus der Sicht des Plangebiets sind im Norden der mit 59,1 m ü. HN gelegene, teilweise als Sandgrube genutzte Kapellberg, östlich der Ortskern von Neu-Falkenrehde, durch den die B 273 verläuft, südöstlich der bewaldete Galgenberg, mit einer Höhe von 40,8 m ü. HN, westlich die Stadt Ketzin mit dem Mühlberg (Höhe von 45,3 m ü. HN) sowie südlich der Havelkanal, die Havel, der Sacrow-Paretzer Kanal, der Göttinsee und die Paretzer Erdlöcher. 1.4.2.3 Schutzgut Fläche Das Plangebiet umfasst gewerbliche genutzte Flächen in den ausgewiesenen GE1, GE3 und GE4, die Fläche für die Ver- und Entsorgung sowie die vorhandene Straßenverkehrsfläche. Im GE2 liegt eine Baugenehmigung für eine Kleinwindkraftanlage vor, die in Bau befindlich ist. Unbebaute Flächen finden sich nur noch im Süd- und Südostteil des Plangebiets, innerhalb eines Teilbereichs des ausgewiesenen GE3. Als stark versiegelte bzw. bebaute Bereiche können die Bauflächen im GE1, GE3 (Nord- und Westteil) und GE4 bezeichnet werden, da sich hier das Gebäude des Energiewendelabors sowie die BGA Ketzin 1 und 2 befinden. Des Weiteren ist die Straßenverkehrsfläche schon großflächig versiegelt. Weitere versiegelte Flächen sind in der Fläche für die Ver- und Entsorgung vorhanden, da sich im Untergrund das Schotter-Bauschuttgemisch und oberirdisch 1 Gebäude, die Fundamente der technischen Anlagen, die Zuwegung und die Gehwege, befinden. Nicht bebaute, jedoch auch anthropogen beeinflusste Flächen, liegen im Süd- und Südostteil des GE3 in Form von Intensivackerflächen. Hier sind nur an der Südgrenze Versorgungsleitungen im Boden vorhanden bzw. eine einzelne Befestigung im Bereich eines Schachtes. Des Weiteren können die ausgewiesenen Kompensationsflächen A bis H als unversiegelt bezeichnet werden. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -7-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Bewertung Die Fläche des Plangebiets können als großflächig anthropogen beeinträchtigt bezeichnet werden, so dass hier je nach Größe der Versiegelung und Intensität der Nutzung eine mehr oder weniger starke Vorbelastung besteht. Die einzigen unbebauten Flächen liegen im Süd- und Südostteil des Plangebiets bzw. GE3. Doch auch hier sind Vorbelastungen durch die intensive Ackernutzung und randlich in Form von Immissionen durch die angrenzenden Gewerbefläche und die L 862 vorhanden. Aufgrund dieser vorhandenen Beeinträchtigungen kann die Fläche des Plangebiets als vorbelastet bezeichnet werden. 1.4.2.4 Schutzgut Boden Nach der Mittelmaßstäbigen Landwirtschaftlichen Standortkartierung (MMK) und dem Landschaftsplans (LAPLA) der Stadt Ketzin mit OT werden die Böden im Plangebiet durch sickerwasserbestimmte Tieflehme und Sande (D3a) bestimmt. Die Empfindlichkeit der Böden gegenüber Schadstoffanreicherung sowie Retentionsvermögen bzw. die potentielle Empfindlichkeit der Böden durch Winderosion wird im LAPLA als relativ hoch eingeschätzt. Im Zuge der Planung zur BGA Ketzin 1 im Nordteil des Plangebiets, wurde vom Auftraggeber ein Baugrundgutachten beauftragt, was zu folgenden Ergebnissen kommt: Im Ergebnis der Baugrunduntersuchung sind die erwarteten 0,6 - 2,0 m mächtigen Auffüllungen festzustellen, bei denen es sich teils um schwach bindige, schluffige bis stark schluffige, z.T. bauschuttdurchsetzte, Sande [SU̅] sowie um nicht bindige, enggestufte, teilweise humose bauschuttrestdurchsetzte Sande [SE/OH] handelt. Unterlagernd wird der Baugrund überwiegend von enggestuften, nichtbindigen, z.T. schwach schluffigen Sanden (SE/SU), in allen Kornfraktionen variierend geprägt. Abschnittsweise wurden aber auch bindige, schluffige bis stark schluffige Sande (SU̅/ST̅) und schwach sandige Schluffe und Tone (UL/TL) in variierenden Mächtigkeiten erbohrt. Diesen wurde während der Bodenansprache meist eine steifplastische Konsistenz zugewiesen. Unterhalb der Auffüllung wurden für den gewachsenen nichtbindigen Baugrund (SE/SU) hauptsächlich mitteldichte Lagerungsverhältnisse (D > 0,3) verzeichnet. Eine mitteldichte Lagerung (D > 0,3) wird bei enggestuften Sanden (U < 3) bei Schlagzahlen n10 > 4 außerhalb des Grundwassers und n10 > 3 im Grundwasser angezeigt. Vereinzelt wurden lokale Auflockerungen festgestellt. Puffer- und Filterfunktion Bis auf die Ackerfläche im Süden und Südosten und den Südteil der BGA Ketzin 2, war der Großteil des Plangebiet bis vor kurzem ein hochversiegelter Standort. Hier standen Gebäude und Anlagen des Untergrundgasspeichers Ketzin und des Geoforschungszentrums sowie die dazugehörigen Verkehrsflächen. Vor ca. 5 Jahren erfolgte, bis auf die Betonstraße (ausgewiesene Straßenverkehrsfläche) auf dem Gelände ein vollständiger Rückbau bzw. ein Auffüllen der Fläche mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch bis in ca. 2 m unter GOK (siehe Baugrundgutachten). Durch die ehemalige Vollversiegelung in Form von Gebäuden, Verkehrsflächen und technischen Anlagen sowie die derzeitige Auffüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch, ist die Puffer- und Filterfunktion des Bodens in diesem Bereich innerhalb des Plangebiets nach wie vor sehr starken Beeinträchtigungen unterworfen. Diese stellen sich wie folgt dar: ehemalige Versiegelung des Bodens durch Gebäude, Verkehrsflächen und technische Anlagen sowie Auskofferung der oberen Bodenschicht und Wiederauffüllung mit Tragschicht aus Sand-Schlacke- Bauschutt-Gemisch bis in ca. 2 m unter GOK, nach Rückbau. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -8-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Bodenschutzfunktion Durch die ehemals vorhandene Überbauung in Form von Gebäuden, Verkehrsflächen und technischen Anlagen und der Verfüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch, bis in ca. 2 m unter GOK, wurde hier schon fruchtbarer Boden abgetragen bzw. überlagert, so dass diese Bodenfunktion im Plangebiet nicht mehr vorhanden ist. Die Ackerfläche im Südosten kann als relativ intakt bezeichnet werden. Hier liegen nur Beeinträchtigungen in Form von Bodenbearbeitung (Pflügen, Säen, Ernten, Pflanzenschutz, Graslandumbruch, Gräsernachsaat, Düngemitteleinsatz, Befahren mit Landtechnik) vor. Lebensraumfunktion Die Funktion des Bodens als Lebensraum für Tiere und Vegetationsstandort ist im Plangebiet nur noch stark eingeschränkt gewährleistet, da durch die Verfüllung und dem gewerblichen Betrieb im Umfeld weder Pflanzen noch Tiere hier einen ansprechenden Lebensraum vorfinden. In der Ackerfläche im Süden und Südosten steht der Boden noch großflächig als Lebensraum für Tiere und auch Vegetationsstandort zur Verfügung, da hier keine oder nur geringe Versiegelungen bzw. Abgrabungen vorhanden sind (Leitungen im Boden, kleine befestigte Flächen). Biotische Ertragsfunktion Die biotische Ertragsfunktion des Bodens im Bereich des Plangebiets kann derzeit für die bebauten Bereiche als sehr gering sowie die Acker- und Graslandflächen als mittel bis hoch eingeschätzt werden. Funktion als Lagerstättenressource Ist im Plangebiet nicht vorhanden, da keine Bodenschätze vorkommen. Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb des ehemaligen Untergrundgasspeichers Ketzin, der als Forschungsobjekt genutzt wird (z. B. ehemals Co2-Sink Projekt. Als Einschränkung für das Schutzgut Boden im Bereich des Plangebiets können somit genannt werden: großflächige Bodenbeeinträchtigungen in Form von Verlust der Bodenfunktionen durch ehemalige Vollversiegelung und derzeitige Teilversiegelung durch Geländeauffüllung im nördlichen und westlichen Bereich, Zerstörung oder Beeinträchtigung des natürlich gewachsenen Bodenprofils im gesamten Bereich des Areals, sowie Störungen durch Betreten und Befahren derzeit im gesamten Bereich. Aufgrund dieser starken Vorbelastungen kann der Boden im Plangebiet nach HVE als stark beeinträchtigt und somit nur als Boden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt werden. Altlasten Die Flurstücke 55, 56, 57 und 60 sind im Altlastenkataster des Landkreises Havelland als sanierter Altstandort registriert. Die Flurstücke 3/5, 3/8 und 61 sind laut Schreiben des Landreises Havelland vom 29.10.2019 bzw. 02.02.2021 nicht als Altlastverdachtsfläche registriert. Bewertung Das Plangebiet weist in den vorhandenen bebauten und ehemals bebauten Bereichen großflächige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden in Form von Versiegelung und Verdichtung auf. Im südöstlichen Teil des Plangebiets finden sich noch relativ intakte Böden, die landwirtschaftlich als Ackerland genutzt werden. Hier liegen nur Beeinträchtigungen durch die landwirtschaftliche Nutzung vor. Nach HVE können die Böden als Böden allgemeiner Funktionsausprägung eingeschätzt werden. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel -9-
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1.4.2.5 Schutzgut Wasser Grundwasser Wie im gesamten Einzugsgebiet der Havel, so zeichnet sich auch die Region um Ketzin durch reiche Grundwasservorkommen aus. Heute sind die Grundwasserabstände vor allem durch die Trinkwassergewinnung, Entwässerung der Feuchtgebiete und Flussregulierung der Havel extrem abgesenkt, so dass diese ursprünglich sehr wasserreiche Landschaft durch jeden trockenen Sommer stark bedroht ist und wie in der gesamten Region die zukünftige Trinkwasserversorgung, vor allem auch durch hohe Schadstoffbelastungen im Grundwasser, nicht gesichert ist. Besonders stark ausgeprägt sind die Grundwasserabsenkungen in der Nähe von Wasserwerken. Nach der hydrogeologischen Karte der DDR 0807-3/4, AV, Brandenburg (Havel), Maßstab 1:50.000 mit der Karte der Grundwassergefährdung und Karte der Grundwasserhydroisohypsen liegt das Grundwasser in der Region als gespanntes Grundwasser im Lockergestein mit einem Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone von > 80 % vor und ist gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen als geschützt anzusehen. Der Flurabstand des Grundwassers liegt bei > 5-10 m. Das Gebiet entwässert nach Süden in die Havel. Laut dem erstellten Baugrundgutachten zur nördlich angrenzenden BGA Ketzin 1, stellt sich die hydrologische Situation vor Ort wie folgt dar: Aktuelle Wasserstände (nach Baugrundgutachten) Zum damaligen Erkundungszeitpunkt (05. und 06.2.2007) wurde Grundwasser mit einem Flurabstand von ~2,1-2,4 m festgestellt. Das entspricht einem etwaigen Höhenniveau von 30,3 m ü. NHN. Entsprechend der im Vorfeld herrschenden hydrologischen Situation handelt es sich hierbei um mittlere Wasserstände. Besonderheiten (nach Baugrundgutachten) Erwähnenswerte Stau- bzw. Schichtenwasserbildungen waren zum Erkundungszeitpunkt nicht zu verzeichnen. Allerdings muss unter ungünstigen hydrologischen Bedingungen (Nässeperioden, Schneeschmelze) mit temporären Stau- bzw. Schichtenwasserbildungen ober- bzw. innerhalb (Sandbänder) der anstehenden, als Stauschicht wirkenden bindigen Bodenschichten, also bis nahe Geländeoberkante, gerechnet werden, die lokal zu oberflächlichen Vernässungserscheinungen und ggf. zu einem Aufweichen der betreffenden Schichten führen können. Schwankungsverhalten/Prognose (nach Baugrundgutachten) In extremen hydrologischen Situationen (HGW) ist ein erheblicher Grundwasseranstieg zu erwarten. Wir empfehlen für die Planung einen Bemessungswasserstand (HGW) von ~31,3 m ü. NHN anzusetzen. Grundwasserstände (nach Baugrundgutachten) Für das Bauvorhaben gelten folgende Wasserstände: MW 1 30,3 m ü. NHN HW102 30,8 m ü. NHN HGW1003 31,3 m ü. NHN Versickerungsfähigkeit Die Beurteilung der Eignung von Böden für die Errichtung von Versickerungsanlagen erfolgt nach der „Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung - RAS-Ew -“, Abschn. 7.0. bzw. nach dem ATV-DWVK- Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“. Danach muss die wasseraufnehmende Schicht eine genügende Mächtigkeit und ein ausreichendes Schluckvermögen besitzen. Diese Voraussetzungen sind bei Böden gegeben, deren Durchlässigkeiten Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 10 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 im Bereich kf > 10-4 m/s liegen. Bei Böden mit kf-Werten zwischen 10-5 bis 5 x 10-6 m/s sind ggf. besondere Untersuchungen, z.B. Versickerungsversuche erforderlich. Nach unseren Erkundungen dominieren am Baustandort oberhalb des Grundwassers, aufgefüllte, schwach bindige, Sande(SU̅) die nach der stofflichen Charakteristik Durchlässigkeitswerte von kf < 1 x 10-6 m/s erwarten lassen und somit nach den o.g. Vorschriften für eine Versickerung des auf Dach-, Hof und Straßenflächen anfallenden, unbelasteten Regenwassers stofflich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt geeignet sind. Somit ist die Versickerung anfallender Niederschläge starken Beeinträchtigungen unterworfen, da diese z. T. nicht an Ort und Stelle versickern können und somit für den Bodenwasserhaushalt im Areal nicht bzw. nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Oberflächenwasser Innerhalb des Plangebiets wurden 3 Oberflächengewässer (Feuerlöschteich, Versickerungsmulde) neu angelegt, die bis auf die Versickerungsmulde, mit Folie ausgekleidet wurden. Markante Oberflächengewässer in der Umgebung des Plangebiets sind der von Osten nach Süden verlaufende Havelkanal, die östlich und südöstlich verlaufende Seenkette von Wublitz- und Schlänitzsee, der südlich fließende Sacrow-Paretzer Kanal und die Havel, die südöstlich gelegenen Paretzer Erdlöcher und der Göttinsee sowie verschiedene Kleingewässer im Norden, Westen und Südwesten. Durch die Bebauung und Verfüllung nach Rückbau wurde ein Teil der Böden im Plangebiet sehr stark durch Überlagerung/Überformung und Versiegelung beeinträchtigt, so dass folgende Funktionen des Schutzgutes Wasser innerhalb des Plangebiets nur noch eingeschränkt vorhanden sind: Grundwasserneubildungsfunktion Durch die Versiegelung ist im Bereich der vollversiegelten Flächen die Grundwasserneubildungsfunktion und die Infiltrationsfunktion des Bodens verloren gegangen bzw. wurde im Bereich der teilversiegelten Flächen stark beeinträchtigt, da versickerungsfähige Grundfläche überbaut wurde und somit anfallendes Niederschlagswasser nicht mehr vor Ort bzw. nur stark eingeschränkt versickern kann. Das anfallende Niederschlagswasser versickert zumeist in den an den voll- und teilversiegelten Flächen angrenzenden Bereichen. Eine uneingeschränkte Versickerung und somit Grundwasserneubildung ist derzeit nur noch im Bereich der Ackerfläche im Südosten des Plangebiets möglich. Grundwasserschutzfunktion Aufgrund des unbedeckten Grundwasserleiters ist das Grundwasser im Bereich des Plangebiets gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen als nicht geschützt anzusehen. Somit besteht hier eine potentielle Gefährdung. Oberflächenwasserschutzfunktion Oberflächengewässer wurden im Bereich des Plangebiets in Form der o. g. Oberflächengewässer vorgefunden. Entwässernde oder Vorflutfunktionen bzw. eine ökologische Wertigkeit in Bezug auf das Schutzgut Wasser besitzen diese Oberflächengewässer nicht. Abflussregulations- und Retentionsfunktion Wie oben schon erwähnt kann anfallendes Niederschlagswasser nicht bzw. nur sehr eingeschränkt versickern. Somit liegen im Plangebiet Störungen der Abflussregulationsfunktionen schon vor. Die Retentionsfunktion (Wasserhaltevermögen) wurde im LAPLA als hoch eingeschätzt. Durch die Auffüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt-Gemisch, bis in ca. 2 m Tiefe, kann die Retentionsfunktion im Bereich des EDIC und BMV-Geländes jedoch als stark reduziert bezeichnet werden. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 11 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Bewertung Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme waren großflächige Beeinträchtigungen und somit Gefährdungen des Schutzgutes Wasser im nördlichen und westlichen Bereich innerhalb des Plangebiets schon vorhanden. Im landwirtschaftlich genutzten südöstlichen Teil des Plangebiets liegen nur geringe Beeinträchtigungen der Wasserfunktionen vor. 1.4.2.6 Schutzgut Klima/Luft Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Havelland, der klimatisch gesehen im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima liegt. Der vorherrschende Klimatyp wird als maritim geprägtes Klima des Binnentieflandes bezeichnet. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen bei -1 °C im kältesten (Januar) und 18,3 °C im wärmsten Monat (Juli). Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe liegt bei 580 mm. Es dominieren Winde aus westlichen Richtungen (Nordwest, West, Südwest). Das Klima in der Region wird überwiegend durch die großen Freiräume und Niederungsbereiche geprägt, die sich durch geringe Aufheizung, schnelle nächtliche Abkühlung, erhöhte Luftfeuchtigkeit und erhöhte Windgeschwindigkeiten auszeichnen wobei die Niederungsgebiete am kältesten und somit frostgefährdeter sind. Insgesamt kommt dem Gebiet im Nahbereich des hoch belasteten Berlins eine wichtige Bedeutung als Ausgleichs- und Regenerationsraum zu. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der offenen Agrarlandschaft der Nauener Platte. Aufgrund der relativ ungeschützten Lage in der offenen Agrarlandschaft, der schlechten Eingrünung des Plangebiets und der lückigen Bebauung in der näheren Umgebung des Areals kann eher vom Klima der angrenzenden offenen Agrarlandschaft als der Lage innerhalb eines Siedlungsbereiches (Gewerbegebiet) ausgegangen werden. Aufgrund ihrer Größe, Struktur und Vegetation übernimmt die umgebende Agrarlandschaft, mit ihren Acker- und Grünflächen sowie den Wasserflächen (Havel, Havelkanal usw.), wichtige Funktionen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, durch die starke Temperaturschwankungen und hohe Verdunstungsraten ausgeglichen werden können, da die durchgängigen Vegetationsbestände klimatisch wirksame Bereiche bilden und sich durch die Fähigkeit der Staubfilterung sowie Sauerstoffproduktion (im Gegensatz zu den versiegelten Flächen des Plangebiets) als auch durch eine erhöhte relative Luftfeuchte (in der kälteren Jahreszeit verstärkte Nebelbildung) auszeichnen. Neben der Sauerstoffproduktion ist die Vegetation zudem in der Lage, in gewissem Umfang Immissionen durch Straßenverkehr und Hausbrand aus der Luft zu filtern. Diese klimatischen Effekte werden durch die überwiegend südlich befindlichen Gewässer (Havel usw.) mit ihren Niederungsbereichen und Gehölzgürteln noch verstärkt. Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Lage kann als ungeschützt bezeichnet werden, da in der Hauptwindrichtung die BGA Ketzin 2, eine Legehennenanlage (W) mit Gebäudehöhen von ca. 6 m, ein lückiger Windschutzstreifen sowie nordwestlich ein geschlossenes Feldgehölz, liegen, die nur eine geringe Barrierewirkung entfalten. Im Norden bilden die Gebäude und Anlagen der BGA Ketzin 1 einen geringen Schutz. Aus Richtung Süden und Osten ist derzeit kein Windschutz gegeben. Bewertung: Aufgrund der vorgefundenen Versiegelung und Nutzungsstrukturen kann das Plangebiet als klimatisch vorbelastet eingeschätzt werden. Als weitere Vorbelastung für die Luftqualität sind die Verkehrsimmissionen durch die unmittelbar südlich des Plangebiets verlaufende Landestraße L862 zu nennen, die als mittel bis hoch eingeschätzt werden können. Es liegen somit erhebliche Beeinträchtigungen schon vor. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 12 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1.4.2.7 Schutzgut Landschaft Das Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebiets wurde durch anthropogene Einflüsse geprägt und wird in der angrenzenden weiteren Umgebung durch eine ausgeräumte flachwellige Kulturlandschaft mit weitläufigen Ackerflächen charakterisiert, die von landschaftsgliedernden Baumreihen sowie vereinzelt eingestreuten Feldgehölzen, Entwässerungsgräben, Kleingewässern und Waldstücken durchzogen ist. Landschaftlich wertvolle Elemente, wie z. B. markante Waldgebiete und Oberflächengewässer finden sich in Form des Havelkanals, der Seenkette von Wublitz- und Schlänitzsee, des Sacrow-Paretzer Kanals, der Paretzer Erdlöcher, des Göttinsees und der Havel südlich und östlich des Plangebiets. Laut LAPLA der Stadt Ketzin mit OT wird die Region, in der sich das Plangebiets befindet, bei der Bewertung von Landschaftsbild und Erholungseignung mit mittel eingeschätzt (Stufen: nachrangig, mittel, hoch, sehr hoch). Im Nordteil des Plangebiets befindet sich die BGA Ketzin 1 (Höhen bis 17,10 m ü. GOK), im West- und Südwestteil die BGA Ketzin 2 (Höhen bis zu 8 m). Im Ostteil des Plangebiets befindet sich das eingeschossige Gebäude des Energiewendelabors (Höhe ca. 6 m) sowie ein Umspannwerk (Höhe bis ca. 10 m). Somit liegen im Plangebiet schon erhebliche negative Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft vor, die auch bis in die unbebaute Ackerfläche im Südostteil wirken. Außerhalb des Plangebiets stehen das große, visuell weithin wirkende Verwaltungsgebäude der ONTRAS Gastransport GmbH (Höhe ca. 15 m) sowie verschiedene andere Gebäude, technische Anlagen und Verkehrsflächen. Westlich des Plangebiets befindet sich eine vollständig eingezäunte Legehennenanlage mit Gebäudehöhen von ca. 6 m, die ebenfalls teilweise im Plangebiet wahrnehmbar sind und somit negativ wirken. Innerhalb des Plangebiets und seiner unmittelbar angrenzenden Umgebung kann das Landschaftsbild nur als gering eingeschätzt werden, da landschaftsprägende Strukturen nur punktuell vorgefunden wurden. Im GE4 zieht sich eine ca. 8-25 m hohe Baumreihe in W-O Richtung. An der Nordwestgrenze liegt außerhalb des Plangebiets ein bis zu 25 m hohes Feldgehölz. Des Weiteren zieht sich entlang der Westgrenze des Areals ein ca. 4-8 m hoher lückiger Windschutzstreifen, wobei ein Teil der vorhandenen Gehölze abgestorben oder am Absterben ist. Südwestlich des Plangebiets stehen in diesem Windschutzstreifen auch einzelne Bäume bis zu 25 m Höhe. Südlich des Plangebiets gibt es eine junge Allee (Höhe ca. 6-7m) an der L862 sowie einen schmalen jungen Windschutzstreifen (Höhe ca. 1-3 m). Diese Gehölzstrukturen sind positiv wirkende Landschaftselemente, die vor allem sichteinschränkend bei der vorhandenen Bebauung wirken. Bewertung: Das Orts- und Landschaftsbild im Plangebiet und seiner Umgebung kann als anthropogen geprägt und somit als vorbelastet bezeichnet werden. Es liegen somit erhebliche Beeinträchtigungen schon vor. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 13 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1.4.2.8 Schutzgut Mensch Schutzwürdige Bebauung Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion, die Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch wirtschaftliche Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der weiteren Betrachtung von Bedeutung. Das Plangebiet stellt sich als größtenteils gewerblich genutzte Fläche dar, die über eine vollversiegelte Zuwegung erschlossen wird. Eine schutzwürdige Wohnbebauung ist im Plangebiet nicht vorhanden. Intensive Nutzungsstrukturen sind im gesamten Plangebiet anzutreffen. Die nächste schutzwürdige Wohnbebauung findet sich in >1 km in westlicher (Ketzin/Havel) bzw. in >1,3 km in östlicher Richtung (Neufalkenrehde. Vorbelastungen Im Plangebiet kann die gewerbliche Nutzung durch den Betrieb der beiden Biogasanlagen und die PVA als Vorbelastung eingeschätzt werden. Westlich des Plangebietsstellen die Legehennenanlage und östlich das ONTRAS-Gelände eine Vorbelastung dar. Laut Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg, Karte Störungsarme Landschaftsräume (2001), befindet sich das Plangebiet außerhalb eines störungsarmen Landschaftsraumes. Dies wird auch durch die vorgefundenen Vorbelastungen in diesem Landschaftsraum bestätigt. Für die südlich des Plangebiets verlaufende L 862 wird eine Verkehrsmenge von bis zu 5.000 Kfz täglich angegeben, so dass hier ebenfalls eine Vorbelastung vorhanden ist. Freizeit- und Erholungsausstattung Eine erholungs- bzw. freizeitrelevante Ausstattung wurde im Plangebiet und seiner angrenzenden Umgebung nicht vorgefunden. Bis auf die Ackerfläche im Südosten, die Straßenverkehrsfläche sowie das Gebäude des Energiewendelabors, sind die ausgewiesenen GE3, GE4, GE5 und die Fläche für die Ver- und Entsorgung im Plangebiet komplett eingezäunt und verschlossen. Zudem gibt es ein verschließbares Tor des EDIC und BMV-Geländes im Ostteil, so das auch die Straßenverkehrsfläche und das GE1 verschlossen werden können. Somit ist eine Erholungs- oder Tourismusnutzung nicht möglich. Der Südostteil des Plangebiets wird als Ackerfläche intensiv bewirtschaftet und ist somit den überwiegenden Teil des Jahres nicht begehbar, da hier Kulturpflanzen stehen. Durch die südlich angrenzende L862 sind hier auch Trennwirkungen vorhanden. Hinzu kommt die tiefere Lage des Areals in Bezug auf die nördlich und westlich angrenzende freie Landschaft. Positiv und negativ wirkende Strukturen Siehe hier Punkt 1.4.2.7 Schutzgut Landschaft Vorhandene Nutzungsansprüche Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen im Plangebiet in Form der landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung. Bewertung Eine erholungs- bzw. freizeitrelevante Ausstattung wurde im Plangebiet und seiner unmittelbar angrenzenden Umgebung nicht vorgefunden. Hinzu kommen vorhandene Trennwirkungen durch die vorhandene Bebauung und die Einzäunung der Grundstücke. Für das Schutzgut Mensch bestehen derzeit im Plangebiet und seiner unmittelbar angrenzenden Umgebung vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm in Form von Kfz-Verkehr bzw. die Beeinträchtigungen durch die gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung, was sich negativ auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse auswirken kann. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 14 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 1.4.2.9 Schutzgut Vegetation/Tierwelt Potentiell natürliche Vegetation Die potentiell natürliche Vegetation stellt das heutige natürliche Wuchspotential einer Landschaft dar. Sie bezeichnet diejenige Vegetationsstruktur bzw. Pflanzengesellschaft, die sich unter den derzeitigen Klima- und Bodenverhältnissen anstelle der heutigen nutzungsbedingten Sekundärvegetation einstellen würde, wenn jeglicher aktueller menschlicher Einfluss durch Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie schlagartig ausgeschaltet werden würde. Es handelt sich demnach um eine gedankliche Konstruktion, die eine Beschreibung der Standorte und ihrer Merkmale unterstützt. Entsprechend der Boden, Klima und Grundwasserverhältnisse wäre in diesem Bereich der Nauener Platte und somit auch im Plangebiet der Traubeneichenwald und Stieleichen-Hainbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation möglich. Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie SPA- und FFH-Gebieten. Nördlich in 1,6 km Entfernung liegt das FFH-Gebiet Steppenhügel im Havelland (DE 3542-304). Südwestlich in 2,4 km Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet Ketziner Havelinseln (DE 3542- 301) bzw. in 2,9 km Entfernung des FFH-Gebiets Mittlere Havel Ergänzung (DE 3542-305). Geschützte Biotope bzw. Arten der Roten Liste des Landes Brandenburg wurden innerhalb des Plangebiets nicht vorgefunden. Eine zukünftige Ansiedlung erscheint derzeit eher unwahrscheinlich. Biotoptypen Das Plangebiet wurde auf Grundlage gemäß Kartieranleitung der Biotopkartierung Brandenburg (Biotopkartierung Brandenburg -Kartierungsanleitung, Hrsg. Landesumweltamt, 28.02.2017) erfasst. Die Biotoptypen sind im beiliegenden Bestandsplan mit Fauna (Plan-Nr. 1) dargestellt und können wie folgt beschrieben und bewertet werden. Biotope im Plangebiet Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Geländes der EDIC und BMV und einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, im Bereich des Untergrundgasspeichers Ketzin. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ketzin wurde dieses Gelände als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Gebäude industrieller Landwirtschaft (12420) Der Nord-, West- und Südwestteil werden von den BGA Ketzin 1 und 2 mit ihren Gebäuden, technischen Anlagen, Verkehrs- und Grünflächen, eingenommen. Diese Flächen weisen eine hohe Versiegelung und intensive Nutzung auf. Des Weiteren wurde hier auf den Grünflächen der BGA Ketzin 1 eine Freiflächen-PVA aufgebaut. Unterhalb der PVA-Elemente befindet sich keine Versiegelung. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht ist sehr gering (bebaute Flächen) bis gering (Grünflächen. Gewerbefläche 12310 Im Ostteil des Plangebiets, nördlich der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche, befindet sich das Gebäude des Energiewendelabors mit Gehwegen, Zuwegungen und Rasenflächen. Die Fläche ist teilweise versiegelt. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt werden. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 15 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Umspannwerk (12500) Im Ostteil des Plangebiets, südlich der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche, befindet sich ein Umspannwerk mit Trafo-Gebäude, Gehwegen, Zuwegungen, Fundamenten, technischen Anlagen und Rasenflächen. Die Fläche ist teilweise versiegelt. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt werden. Intensivacker (09130) Der Süd- und Südostteil des Plangebiets wird von einer Intensivackerfläche eingenommen. Aufgrund der intensiven Ackernutzung mit Bodenbearbeitung, Kulturpflanzenanbau, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, ist die Wertigkeit gering, was die faunistischen Kartierungen auch noch einmal belegen. Intensivgrasland (051512) Flächen mit Intensivgrasland bzw. Rasen finden sich im unbebauten Umfeld der vorhandenen Bebauung. Hier wachsen, neben einzelnen krautigen Pflanzen, vor allem Süßgräser. Die Flächen werden regelmäßig gemäht und betreten und somit intensiv genutzt. Die Wertigkeit ist gering. Aufgelassenes Grasland frischer Standorte (05132) und Staudenfluren frischer nährstoffreicher Standorte (05142) Derartige Flächen finden sich entlang der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche sowie vor allem entlang der Nutzungs- und Plangebietsgrenzen. Diese Flächen werden durch ungepflegte Süßgrasbestände mit einzelnen krautigen Pflanzenarten sowie auch durch nitrophytische Bestände, vor allem aus Brennnessel, geprägt. Aufgrund der angrenzenden intensiven Flächennutzungen ist die Wertigkeit gering. Sonstige Ruderalfluren (03239) Aufgrund des großflächigen Rückbaus der ehemals hier vorhandenen Gebäude, technischen Anlagen und Verkehrsflächen und der daraufhin erfolgten Verfüllung mit einem Sand-Schlacke-Bauschutt- Gemisch, ist der Boden derzeit mit einer lückigen Vegetationsschicht bewachsen, die sich im Zuge der natürlichen Sukzession mit einer sonstigen Ruderalflur (03239) selbst begrünt hat. Aufgrund der intensiven Flächennutzungen ist die Wertigkeit gering. Windschutzstreifen überwiegend aus nicht heimische Baumarten (071323) Östlich der BGA 2 befindet sich ein derartiger Windschutzstreifen. Das Zentrum und der Ostteil der Baumreihe wird von einer ca. 8 m hohen ungepflegten Thujahecke eingenommen. Im Westteil finden sich Spitzahorn und Weide mit bis zu 25 m Höhe. Aufgrund der umliegenden Störungen und des Zustandes, wird die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht mit mittel bis maximal hoch bewertet. Windschutzstreifen lückig, von Bäumen überschirmt (071322) Entlang der Westgrenze des Plangebiets verläuft ein lückiger Windschutzstreifen. Hier finden sich vor allem ältere Holundersträucher und Pappeln, die teilweise abgestorben oder am Absterben sind. Die Wertigkeit kann aufgrund der vorhandenen Störungen als mittel eingeschätzt werden. Pflanzstreifen A bis I Entlang der Plangebiets- und Nutzungsartengrenzen ziehen sich verschiedene Pflanzstreifen, die als Kompensationsflächen für die BGA Ketzin 1 (mit Erweiterung und PVA) und BGA Ketzin 2 festgesetzt wurden und bepflanzt oder extensiviert wurden bzw. zukünftig auf diesen Flächen angelegt werden. Da es sich um naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen handelt wird die Wertigkeit hier dementsprechend hoch eingeschätzt. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 16 -
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178 Straßenverkehrsfläche (12612) Das Plangebiet wird von Osten über eine asphaltierte Straße erschlossen, die vollständig versiegelt ist. Die Straße bildet die Hauptverkehrserschließung im Plangebiet und wird dementsprechend stark frequentiert. Die Wertigkeit dieser Straße ist sehr gering. Biotope in der Umgebung des Plangebiets Nordöstlich und weiter östlich des Plangebiets finden sich Flächen für die Ver- und Entsorgung (12512). Hier finden sich Gebäude, technischen Anlagen, Verkehrsflächen aus Beton und Schotter (12612, 12653), gärtnerisch gestaltete Grünflächen (kleinere Rabatten, Rasen usw.) sowie ein unbeschatteter Folienteich (02151) der ONTRAS. Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht kann als sehr gering (12612), gering (12512, 12653) und mittel (02151), eingeschätzt werden. Nordwestlich grenzt an das Plangebiet ein lichtes Feldgehölz frischer Standorte (07112). Im Feldgehölz finden sich Eschenahorn, Pappel, Weide und Wildapfel sowie auch Holunder. Die Wertigkeit des Feldgehölzes kann als mittel bis hoch eingeschätzt werden, da es ein nicht sehr häufiges vorhandenes Strukturelement und Biotop, in der ansonsten ausgeräumten Agrarlandschaft darstellt. Westlich grenzt an das Plangebiet eine Legehennenanlage (12420). Hier finden sich 4 große Ställe, ein Verwaltungsgebäude, versiegelte Flächen, technische Anlagen sowie mit Grasland bestandene Grünflächen. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt werden. Südwestlich des Plangebiets befindet sich ein mit Folie abgedichtetes Havariebecken (02153). Die Wertigkeit wird als gering eingeschätzt. Des Weiteren grenzen östlich sonstige einjährige Ruderalfluren (03239) an. Die Wertigkeit ist hier, wie im Plangebiet, gering bis maximal mittel. Östlich und südlich wird das Plangebiet durch die Knoblaucher Chaussee und die L 862 begrenzt. Beide Straßen sind vollversiegelt. Die Wertigkeit ist sehr gering. Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebietes erfolgte auf der Grundlage der folgenden Kriterien: Habitatwert Natürlichkeit, Seltenheit und Gefährdung, Ersetzbarkeit. Habitatwert Im Kriterium Habitatwert spiegelt sich vor allem die Artenausstattung der Lebensräume wieder. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere in drei verschiedene Wertstufen (hoch, mittel, gering) eingeteilt. Für die Bewertung wurden folgende Indikatoren herangezogen: Pflanzen Intensität der Nutzung Vielfalt an Arten mit enger Standortbindung (stenök) Tiere Vegetationsstruktur Nutzungsintensität Arten mit enger Standortbindung bzw. Vorkommen gefährdeter Arten Weiterhin wurde eingeschätzt, inwieweit Biotoptypen gefährdeten und geschützten Arten Lebensraum bieten können. Dabei wurden die Daten der vorhandenen Kartierungen mit einbezogen. Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan 02/19 „Energiewendelabor“ der Stadt Ketzin/Havel - 17 -
Sie können auch lesen