Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 31-Wissenschaft und Forschung

                                      10. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
      Mehr Investitionen in Universitäten, Fachhochschulen und Grundlagenforschung.......... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 8

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................10

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................11

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................11

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................12

    6.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................14

    6.4     Förderungen...........................................................................................................15

    6.5     Rücklagen ..............................................................................................................16

7     Personal ........................................................................................................................17

8     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................18

9     Wirkungsorientierung .....................................................................................................19

    9.1     Überblick ................................................................................................................19

    9.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................20

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................22

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 31                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                    4.627,6     5.028,5      5.262,5    5.588,6    5.604,1    5.593,3
 Anteil an Gesamtauszahlungen                      5,9%        4,9%         5,4%       6,1%       6,3%        6,1%
 jährliche Veränderung                             4,9%        8,7%         4,7%       6,2%       0,3%       -0,2%
 Einzahlungen                                        2,8         1,1          1,1       n.v.       n.v.        n.v.
 jährliche Veränderung                           -14,9%      -61,8%         0,0%           -          -           -
               Nettofinanzierungssaldo          -4.624,8    -5.027,4     -5.261,4          -          -           -
             Ergebnishaushalt

 UG 31                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                    4.633,8     5.030,6      5.264,4       n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      5,8%        4,8%         5,3%           -          -          -
 jährliche Veränderung                             5,1%        8,6%         4,6%           -          -          -
 Erträge                                             4,4         1,0          2,4       n.v.       n.v.       n.v.
 jährliche Veränderung                            10,9%      -78,4%       154,7%           -          -          -
                       Nettoergebnis            -4.629,4    -5.029,6     -5.262,0          -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 31-Wissenschaft
und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,26 Mrd. EUR vor.
Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 233,9 Mio. EUR bzw.
4,7 %.

Die Mehrauszahlungen für Universitäten (ohne Klinikbauten) betragen 129,8 Mio. EUR. Darin
enthalten sind 12,6 Mio. EUR für die Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative im Rahmen der
COVID-19-Krisenbewältigung. Beim klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) kommt es
hingegen zu einem Rückgang um 48,5 Mio. EUR. Als neue Schwerpunkte im Jahr 2021
wurden     zusätzliche       Mittel   für   die    Forschungseinrichtungen       nach      dem
Forschungsfinanzierungsgesetz festgelegt (+70,0 Mio. EUR) und die Studienplatzfinanzierung
der Fachhochschulen um 10 % erhöht (+33,6 Mio. EUR). Zwischen Finanzierungshaushalt
(Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) gibt es keine signifikanten
Unterschiede.

Im BFRG-E 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen insbesondere ab dem Jahr 2022
an, da dann die nächste Leistungsvereinbarungsperiode mit zusätzlichen Mitteln für die
Universitäten beginnt. In den Jahren 2022 bis 2024 sollen die Universitäten um insgesamt
1,37 Mrd. EUR mehr erhalten als in den Jahren 2019 bis 2021, wovon 1,16 Mrd. EUR als
neuer Schwerpunkt im BFRG-E 2021-2024 ausgewiesen sind.

Im Zuge der COVID-19-Krisenbewältigung wurde das Sommersemester 2020 als „neutrales
Semester“ in Hinblick auf die Studienförderung definiert. Dadurch verlängert sich der maximale
Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester. Die Mehrauszahlungen dafür betragen in den
Jahren 2021 bis 2023 insgesamt rd. 81 Mio. EUR.

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt
682 Planstellen vorgesehen. Dabei wurden zwei zusätzliche Planstellen wegen der
tatsächlichen Versetzung von BeamtInnen im Rahmen des Post-/Telekom-Mobilitätsprojektes
in die UG 31 übertragen.

In   den   Angaben     zur    Wirkungsorientierung     sind   die   vier   Wirkungsziele     der
UG 31-Wissenschaft und Forschung gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben. Auch
die diesbezüglichen 17 Kennzahlen sind großteils unverändert beibehalten worden.
Insbesondere beim Mobilitätsanteil der AbsolventInnen wird es zu negativen Auswirkungen
der COVID-19-Krise kommen, da Auslandsaufenthalte erschwert wurden.

                                                                                           4 / 29
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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die budgetierten Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigen im
Jahr 2021 um 233,9 Mio. EUR an. Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2022 sieht eine
weitere Steigerung um 326,1 Mio. EUR vor. Dies liegt insbesondere an der neuen Leistungs-
vereinbarungsperiode für die Universitäten, für die mehr Mittel vorgesehen sind. Im Rahmen
eines neuen Schwerpunkts sind 390 Mio. EUR zusätzlich im Jahr 2022 vorgesehen, die dazu
beitragen. In der Folge bleiben die Auszahlungsobergrenzen bis 2024 in etwa konstant.

In den Jahren 2020 und 2021 ist der Anteil der UG 31-Wissenschaft und Forschung an
den Gesamtauszahlungen des Bundeshaushalts niedriger, weil die Gesamtauszahlungen
wegen der COVID-19-Krise in diesen Jahren stark steigen, die UG 31 jedoch kaum von
zusätzlichen Auszahlungen betroffen ist. Ab dem Jahr 2022 mit der neuen Leistungsverein-
barungsperiode für Universitäten soll der Anteil der UG 31 mit über 6,1 % auch wieder über
dem Vergleichswert von 5,9 % im Erfolg des Jahres 2019 liegen.

Die veranschlagten Auszahlungen bestehen fast ausschließlich aus Transferzahlungen
(97,5 %), wobei davon unter anderem 3,83 Mrd. EUR für Universitäten (ohne Klinikbauten),
0,53 Mrd. EUR für die Basisfinanzierung von Institutionen, 0,37 Mrd. EUR für Fachhoch-
schulen und 0,29 Mrd. EUR für die Studienförderung von Studierenden veranschlagt sind.

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3      Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
       Mehr Investitionen in Universitäten, Fachhochschulen und
       Grundlagenforschung
Mit der „Universitätsfinanzierung NEU“ ist seit dem Jahr 2019 eine gesonderte Finanzierung
der drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Infrastruktur
und strategische Entwicklung vorgesehen. Dabei erhalten die Universitäten ein Globalbudget,
das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für die Säulen Lehre und Forschung bzw.
Entwicklung und Erschließung der Künste jeweils über einen Basisindikator und mindestens
einen Wettbewerbsindikator bemessen wird. Die Finanzierung der Säule Infrastruktur und
strategische Entwicklung umfasst die Beträge für die von den Universitäten genutzten
Gebäude, den klinischen Mehraufwand sowie konkret zu vereinbarende Maßnahmen.

Die erste Leistungsvereinbarungsperiode läuft von 2019 bis 2021 und sieht Mittel zur
Finanzierung der Universitäten von insgesamt knapp 11 Mrd. EUR vor. In der nächsten
Leistungsvereinbarungsperiode              2022-2024         sollen     die     Universitäten        um    insgesamt
1,37 Mrd. EUR         mehr     erhalten,      wovon      1,16 Mrd. EUR              als    neuer   Schwerpunkt        im
BFRG-E 2021-2024 ausgewiesen sind. Der Gesamtbetrag enthält einerseits einen
Teuerungsausgleich,            andererseits         sollen      durch         die         zusätzlichen    Mittel     die
Betreuungsverhältnisse verbessert werden und Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur
Verfügung gestellt werden. Darin enthalten sind auch erste Planungskosten und
Entwicklungsmaßnahmen für eine neu geplante TU Linz. Im BFRG-E 2021-2024 werden die
Auszahlungsobergrenzen der Jahre 2022 bis 2024 entsprechend angehoben.

Im Bundesvoranschlag werden die Mittel im DB 31.02.02-„Universitäten“ nur auf aggregierter
Ebene für die drei Säulen veranschlagt. Die entsprechenden Mittel für die einzelnen
Universitäten werden im Budgetvollzug auf getrennten Konten dargestellt. Nachfolgende
Tabelle enthält diese Darstellung der Auszahlungen für den Erfolg 2019 und die
Voranschlagswerte für die Jahre 2020 und 2021:1

1
 Bei den fünf Universitäten, an die die höchsten Auszahlungen geleistet wurden, wird hier auch die Aufteilung auf Lehre,
Forschung sowie Infrastruktur und strategischer Mittel dargestellt.

                                                                                                                   6 / 29
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Tabelle 2:      Auszahlungen für Universitäten

 UG 31                                                              Erfolg      BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021
                                                      in Mio. EUR    2019       2020       2021         - BVA 2020
 DB 31.02.01-Universitäten                                           3.466,8    3.809,7    3.891,0       81,3     2,1%
  Lehre                                                                996,6    1.032,9    1.071,2       38,2     3,7%
  Forschung                                                            978,7      999,6    1.036,6       37,0     3,7%
  Infrastruktur und strategische Mittel                              1.470,1    1.664,3    1.706,2       41,9     2,5%
  Klinischer Mehraufwand (Klinikbauten)                                 23,3      112,5       64,0      -48,5   -43,1%
  weitere Auszahlungen                                                   -2,0       0,3       12,9       12,6
  Universität Wien                                                     495,1
       Lehre                                                           222,5
       Forschung                                                       154,6
       Infrastruk tur und strategische Mittel                          118,1
  Medizinische Universität Wien                                        484,7
       Lehre                                                            62,1
       Forschung                                                        85,7
       Infrastruk tur und strategische Mittel                          336,9
  Technische Universität Wien                                          281,8
       Lehre                                                            85,4
       Forschung                                                       106,5
       Infrastruk tur und strategische Mittel                           89,9
  Universität Innsbruck                                                239,1
       Lehre                                                            80,7
       Forschung                                                        85,5
       Infrastruk tur und strategische Mittel                           72,8
  Medizinische Universität Graz                                        225,7
       Lehre                                                            35,0
       Forschung                                                        37,1
       Infrastruk tur und strategische Mittel                          153,5
  Universität Graz                                                     214,9
  Medizinische Universität Innsbruck                                   199,8
  Universität Linz                                                     165,1
  Technische Universität Graz                                          161,3
  Universität Salzburg                                                 152,4
  Wirtschaftsuniversität Wien                                          150,0
  Universität für Bodenkultur Wien                                     132,6
  Veterinärmedizinische Universität Wien                               103,7
  Universität für Musik und darstellende Kunst Wien                     98,6
  Universität Klagenfurt                                                63,6
  Montanuniversität Leoben                                              54,9
  Universität Mozarteum Salzburg                                        52,4
  Universität für Musik und darstellende Kunst Graz                     51,5
  Universität für angewandte Kunst Wien                                 46,8
  Akademie der bildenden Künste Wien                                    35,7
  Univ. für künstler.u.industrielle Gestaltung Linz                     22,7
  Donauuniversität Krems                                                13,0

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 3,47 Mrd. EUR im DB 31.02.01-„Universitäten“ ausgezahlt.
Davon entfielen 29 % auf die Lehre, 28 % auf Forschung und 42 % auf Infrastruktur und
strategische Mittel. Der klinische Mehraufwand (Klinikbauten) war mit 23,3 Mio. EUR gering,
allerdings kommt es dort zwischen den Jahren zu stärkeren Schwankungen.

Auch für Fachhochschulen sind im Rahmen der neuen Schwerpunkte zusätzliche Mittel
vorgesehen. Die Erhöhung der Studienplatzfinanzierung um 10 % führt in den Jahren 2021 bis
2024 zu zusätzlichen Auszahlungen zwischen jährlich 33,6 Mio. EUR und 42,4 Mio. EUR.

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Im Juli 2020 wurde das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) beschlossen, mit
welchem ein rechtlicher Rahmen für die künftige Organisation und Struktur der
Forschungsfinanzierung in Österreich geschaffen wurde. Auf Basis der budgetären
Rahmenbedingungen in BFG           bzw.   BFRG     wird ein jeweils dreijähriger      FTI-Pakt
abgeschlossen. Dies erhöht die Planungs- und Finanzierungssicherheit für die beteiligten
Ressorts (BMBWF, BMDW, BMK) und in Folge für die zentralen Forschungs- und
Forschungsförderungseinrichtungen.      Die   UG 31-Wissenschaft      und    Forschung   leistet
Auszahlungen sowohl an zentrale Forschungseinrichtungen (ÖAW, IST Austria, Ludwig
Boltzmann Gesellschaft) als auch an zentrale Forschungsförderungseinrichtungen (FWF,
OeAD GmbH) im Sinne des FoFinaG. Zur Stärkung der Grundlagenforschung sind für diese
Einrichtungen in der UG 31 zusätzliche Mittel iHv 340 Mio. EUR in den vier Jahren des
BFRG-E 2021-2024 vorgesehen. Auf den BVA-E 2021 entfallen davon 70,0 Mio. EUR.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Umsetzung und Begleitung der Leistungsvereinbarung mit den Universitäten
         2019-2021 und 2022-2024 und Implementierung der Universitätsfinanzierung NEU

        Umsetzung der FTI-Schwerpunkte der Bundesregierung insbesondere in den
         Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen mit zentralen Einrichtungen im
         Wirkungsbereich des BMBWF (IST Austria, ÖAW, Ludwig Boltzmann Gesellschaft,
         FWF und OeAD GmbH) für die Jahre 2021-2023 und 2024-2026

        Planung und Umsetzung der Exzellenzinitiative für Spitzenforschung im Bereich der
         Grundlagenforschung mit dem FWF

        Struktur- und Aufgabenreform der Geologischen Bundesanstalt und der Zentralanstalt
         für Meteorologie und Geodynamik (GBA/ZAMG) mit dem Ziel der Schaffung eines
         nationalen Zentrums für Klimaforschung und Daseinsvorsorge

        Ausbau des Angebots an Fachhochschul-Studienplätzen

        Beratung und Sicherstellung der Förderung von Studierenden

        Förderung   exzellenter   Forschung     und    Verankerung    der     österreichischen
         Wissenschafts- und Forschungscommunity im europäischen Forschungsraum;
         gezielte Beteiligung an EU-Missionen und Partnerschaften

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         Umsetzung eines Nachfolgeprogramms zu Sparkling Science

         (Re-)Investition      im     Bereich      Großforschungsinfrastruktur           sowie    KMA-(Bau-)
          Investitionen

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 insbesondere wegen der
neuen Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert:

Tabelle 3:       Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 31-Wissenschaft und Forschung                                  2021        2022         2023       2024
                                                     in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                      5.114,0    5.051,8      5.070,4
 BFRG 2021-2024                                                      5.262,5    5.588,6      5.604,1    5.593,3
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                  148,5      536,8        533,7          -
     COVID-19-Maßnahmen                                                 44,0       31,4         17,8
     Studienförderung ("neutrales Semester")                           31,4       31,4         17,8
     VIENNA COVID-19 Diagnostics Initiative                            12,6
    Schwerpunkte                                                      103,6      504,1        514,7      527,3
       Universitäten                                                             390,0        390,0      384,9
       Forschungseinrichtungen gemäß
                                                                       70,0       80,0         90,0      100,0
           FoFinaG (ISTA, ÖAW, FWF…)
       Fachhochschulen - Erhöhung
                                                                       33,6       34,1         34,7       42,4
          Studienplatzfinanzierung 10% ab 2021

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 insbesondere ab dem Jahr 2022 an, da dann die nächste
Leistungsvereinbarungsperiode mit zusätzlichen Mitteln für die Universitäten beginnt.

Im Zuge der COVID-19-Krisenbewältigung wurde das Sommersemester 2020 als „neutrales
Semester“ in Hinblick auf die Studienförderung definiert. Dadurch verlängert sich der
maximale Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester. Im Finanzrahmen finden sich dafür
in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt rd. 81 Mio. EUR. Für die Vienna COVID-19
Diagnostics Initiative (VCDI) sind 12,6 Mio. EUR im Jahr 2021 budgetiert. Dies ist eine
Allianz von Forschungsinstituten am Vienna BioCenter, die an schnellen und kostengünstigen
Methoden zum Nachweis von SARS-CoV-2 forscht.

Neue Schwerpunktsetzungen erhöhen ebenfalls den Bundesfinanzrahmen:

         In der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 sollen die Mittel der
          Universitäten um insgesamt rd. 1,2 Mrd. EUR erhöht werden.

                                                                                                         9 / 29
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        Bei den Fachhochschulen sind für die Erhöhung der Studienplatzfinanzierung um
         10 % in den Jahren 2021 bis 2024 jährlich zwischen 33,6 Mio. EUR und 42,4 Mio. EUR
         vorgesehen.        Insgesamt        wurde        der     vierjährige    Finanzrahmen              dafür      um
         rd. 145 Mio. EUR erhöht.

        Zur     Stärkung       der     Grundlagenforschung             werden        zusätzliche          Mittel      für
         Forschungseinrichtungen gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz zur Verfügung
         gestellt.    Insgesamt       sind     im     vierjährigen     Finanzrahmen          zusätzliche            Mittel
         iHv 340 Mio. EUR vorgesehen.

5       Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt.

Tabelle 4:      Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                    Einzahlung
 UG 31-Wissenschaft und Forschung                                                      Auszahlung            BVA-E
                                                                  COVID-19-Fonds
                                                                                                              2021
                                                    in Mio. EUR       Stand: 15. Oktober 2020
 Mehrbedarf Öst. Mensen Betriebsgesellschaft zur
                                                                                1,5                  1,5
 Abwendung der Insolvenz
 Studienförderung - neutrales Semester                                                                              31,4
 Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative                                                                             12,6

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Im Jahr 2020 hat die UG 31-Wissenschaft und Forschung 1,5 Mio. EUR aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds             erhalten        und      damit      der      Österreichischen             Mensen
Betriebsgesellschaft mbH einen Gesellschafterzuschuss gewährt, um deren Insolvenz in
Folge der COVID-19-Krise abzuwenden.

Im BVA-E 2021 sind zwei Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise budgetiert.
Das neutrale Semester führt zu Mehrauszahlungen bei der Studienbeihilfe iHv 31,4 Mio. EUR
sowie für die VCDI iHv 12,6 Mio. EUR.

Die Universitäten selbst können durch die Nichterfüllung von Zielen in der jeweiligen
Leistungsvereinbarung (insbesondere prüfungsaktive Studien) negativ betroffen sein. Daraus
resultierende Rückzahlungen wurden zu einem                            Drittel bereits erlassen.             Für      die
UG 31-Wissenschaft und Forschung selbst hat dies keine budgetären Auswirkungen, da die
einbehaltenen Mittel wieder an die Universitäten verteilt werden. Es handelt sich somit um eine
Umverteilung der Mittel zwischen den Universitäten.

                                                                                                                10 / 29
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Nicht     beanspruchte         Fördermittel     iHv 2,5 Mio. EUR          wurden       der        Österreichischen
Austauschdienst (OeAD) GmbH vom BMBWF als Kapitalzuschuss zur Verfügung gestellt,
damit     diese     einen     entsprechenden         Kapitalzuschuss        an      ihre     Tochtergesellschaft
OeAD-Wohnraumverwaltungs-GmbH leisten konnte. Bei dieser führte der Rückgang von
Studierendenmobilität nach Österreich zu einem drastischen Einnahmenrückgang.

6        Bundesvoranschlag 2021

6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch neue Schwerpunktsetzungen begründen:

Tabelle 5:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 31                                                         Erfolg     BVA       BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                 in Mio. EUR    2019      2020       2021              BVA 2020
 Auszahlungen                                                   4.627,6   5.028,5    5.262,5         233,9     4,7%
 COVID-19-Krisenbewältigung
  Studienförderung ("neutrales Semester")                                                  31,4       31,4         -
  VIENNA COVID-19-Diagnostics Initiative                                                   12,6       12,6         -
 Neue Schwerpunktsetzungen 2021
  Forschungseinrichtungen gem. FoFinaG (ISTA, ÖAW,
                                                                                           70,0       70,0         -
  FWF…)
  Fachhochschulen - Erhöhung Studienplatzfinanzierung 10%
                                                                                           33,6       33,6         -
  ab 2021
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                            4.627,6   5.028,5    5.114,9          86,4     1,7%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 233,9 Mio. EUR (4,7 %). Davon entfallen
44,0 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (siehe Pkt. 5).
Diesbezügliche Auszahlungen waren im BVA 2020 nicht budgetiert.

Als neue Schwerpunkte wurden zusätzliche Mittel für die Forschungseinrichtungen nach dem
Forschungsfinanzierungsgesetz festgelegt (+70,0 Mio. EUR) und die Studienplatzfinanzierung
der Fachhochschulen um 10 % erhöht (+33,6 Mio. EUR).

Ohne diese Sonderzuweisungen liegt der Auszahlungsanstieg mit 1,7 % im Rahmen einer
Inflationsabgeltung.

                                                                                                               11 / 29
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6.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 6:       Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                Finanzierungshaushalt
 UG 31                                                            Erfolg      BVA        BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                  in Mio. EUR      2019       2020        2021       Erf 2019     BVA 2020
 31          Auszahlungen                                           4.627,6    5.028,5     5.262,5       13,7%         4,7%
 31.01       Steuerung und Services                                    56,8       60,9        58,8        3,5%        -3,5%
 31.01.01    Zentralstelle und Serviceeinrichtungen                    56,8       60,9        58,8        3,5%       -3,5%
 31.02       Tertiäre Bildung                                       4.063,3    4.424,0     4.577,3       12,7%         3,5%
 31.02.01    Universitäten                                          3.466,8    3.809,7     3.891,0       12,2%        2,1%
 31.02.02    Fachhochschulen                                          321,0      329,5       369,7       15,2%       12,2%
 31.02.03    Services und Förderungen für Studierende                 265,9      275,6       307,1       15,5%       11,4%
 31.02.04    Studienbeihilfenbehörde                                    9,6        9,2         9,6        0,2%        4,7%
 31.03       Forschung und Entwicklung                                507,5      543,6       626,4       23,4%       15,2%
 31.03.01    Projekte und Programme                                    36,7       41,0        46,1       25,7%       12,6%
 31.03.02    Basisfinanzierung von Institutionen                      470,9      502,7       580,2       23,2%       15,4%
 31          Einzahlungen                                               2,8        1,1         1,1      -61,8%         0,0%
 31.01       Steuerung und Services                                     1,8        0,5         0,5      -74,3%         0,0%
 31.02       Tertiäre Bildung                                           0,3        0,1         0,1      -54,2%         0,0%
 31.03       Forschung und Entwicklung                                  0,8        0,5         0,5      -35,9%         0,0%
                                     Nettofinanzierungssaldo       -4.624,8   -5.027,4    -5.261,4            -            -

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 31-Wissenschaft und Forschung setzt sich aus drei Globalbudgets zusammen, wobei
die Auszahlungen für das Jahr 2021 zu rd. 87,0 % im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“, zu 11,9 %
im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ und zu 1,1 % im GB 31.01-„Steuerung und
Services“ veranschlagt sind. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 31.01-„Steuerung und Services“

Das Globalbudget besteht nur aus dem DB 31.01.01-„Zentralstelle und Service-
einrichtungen“. In diesem Detailbudget sind Personalausgaben, Investitionen und der
laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Zentralstelle des BMBWF und des
Österreichischen Wissenschaftsrates budgetiert. Weiters wird hier der Aufwand für die Agentur
für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und die Österreichische
Bibliothekenverbund und Service GmbH dargestellt. Der leichte Rückgang um 2,1 Mio. EUR
auf 58,8 Mio. EUR im BVA-E 2021 liegt primär am Entfall eines veranschlagten Transfers an
die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (-3,0 Mio. EUR).

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GB 31.02-„Tertiäre Bildung“

Das budgetär bedeutendste GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ besteht aus vier Detailbudgets. Der
Anstieg der budgetierten Auszahlungen des Globalbudgets im Jahr 2021 um 153,3 Mio. EUR
(+3,5 %) liegt primär an den COVID-19-Maßnahmen (+44,0 Mio. EUR), zusätzlichen Mitteln
für Fachhochschulen im Rahmen der Schwerpunkte 2021 (+33,6 Mio. EUR) und höheren
Mitteln für Universitäten (+117,2 Mio. EUR) abseits der COVID-19-Mittel für die VCDI. Für den
klinischen     Mehraufwand   (Klinikbauten)    sind    hingegen    um   48,5 Mio. EUR       weniger
veranschlagt.

Die Auszahlungen des DB 31.02.01-„Universitäten“ sind mit 3,89 Mrd. EUR im BVA-E 2021
um 81,3 Mio. EUR bzw. 2,1 % höher budgetiert als im BVA 2020. In diesem Detailbudget sind
die 12,6 Mio. EUR für VCDI im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen enthalten Der weitere
Anstieg beruht auf höheren Mitteln für Lehre (+38,2 Mio. EUR), Forschung (+37,0 Mio. EUR)
sowie Infrastruktur und strategische Mittel (+41,9 Mio. EUR), denen ein Rückgang beim
klinischen Mehraufwand für Klinikbauten (-48,5 Mio. EUR) gegenüber steht.

Die   budgetierten     Auszahlungen    im     DB 31.02.02-„Fachhochschulen“           steigen       mit
369,7 Mio. EUR um 40,2 Mio. EUR an, von denen 33,6 Mio. EUR auf die Erhöhung der
FH-Fördersätze       um   10 %   im   Rahmen     des    neuen     Schwerpunkts      entfallen.     Das
DB 31.02.03-„Services und Förderungen für Studierende“ enthält vor allem Mittel für die
Studienförderung. Hier sind 31,4 Mio. EUR zusätzlich als Folge des neutralen Semesters im
Frühjahr 2020 budgetiert. Die übrigen Mittel entsprechen mit 275,7 Mio. EUR in etwa dem
Vorjahreswert. Im DB 31.02.04-Studienbehilfenbehörde sind der Personalaufwand sowie
der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Studienbeihilfenbehörde veranschlagt.
Die Auszahlungen steigen um 0,4 Mio. EUR auf 9,6 Mio. EUR.

GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“

Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ steigen vor allem
wegen der neuen Schwerpunktsetzung (+70,0 Mio. EUR für Forschungseinrichtungen)
deutlich     auf   626,4 Mio. EUR an (+82,7 Mio. EUR).          Davon   entfallen   46,1 Mio. EUR
(+5,1 Mio. EUR) auf das DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ für verschiedene
nationale und internationale Forschungsprojekte und -programme. Unter anderem entfallen
15,7 Mio. EUR auf die OeAD GmbH für Stipendienprogramme.

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Das        DB 31.03.02-„Basisfinanzierung                               von           Institutionen“                      mit         Auszahlungen
iHv 580,2 Mio. EUR (+77,6 Mio. EUR) ist in drei Detailbudgets zweiter Ebene gegliedert. Die
ersten beiden enthalten die Auszahlungen für die Zentralanstalt für Meteorologie und
Geodynamik (26,0 Mio. EUR) und die Geologische Bundesanstalt (11,5 Mio. EUR). Im
DB 31.03.02.04-„Forschungsinstitutionen“                               werden           mit           542,7 Mio. EUR                     zusätzliche
Auszahlungen             iHv 75,6 Mio. EUR                 veranschlagt.              Zusätzliche                 Mittel         erhalten             dabei
insbesondere der Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (FWF,
+53,3 Mio. EUR), das Institute of Science and Technology Austria (IST                                                                             Austria,
+25,0 Mio. EUR)             und       die      Österreichische                Akademie               der         Wissenschaften                     (ÖAW,
+20,0 Mio. EUR). Minderauszahlungen entstehen beim ÖAW-Campus (-23,4 Mio. EUR), da
diesbezügliche Investitionen bereits durch die bis 2020 veranschlagten Mittel ausfinanziert
sind.

6.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                 des         Finanzierungs-              und           des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 7:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 31                                                           FinHH - Ausz.                                 ErgHH - Aufw.                      Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021        BVA         BVA-E      Diff. BVA-E 2021         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020        2021        - BVA 2020           2020         2021         - BVA 2020             2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       5.024,1    5.258,1     233,9     4,7%        5.023,5     5.257,4      233,9      4,7%             -0,7
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                    54,0       54,4       0,4     0,7%           53,4        53,7        0,3      0,7%             -0,7
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       70,4       75,2       4,7     6,7%           70,4        75,2        4,7      6,7%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 4.899,7    5.128,5     228,8     4,7%        4.899,7     5.128,5      228,8      4,7%              0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       4.224,6    4.380,8     156,2     3,7%        4.224,6     4.380,8      156,2      3,7%              0,0
     an Unternehmen                                      255,0      299,4      44,5    17,4%          255,0       299,4       44,5     17,4%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  380,8      409,6      28,8     7,6%          380,8       409,6       28,8      7,6%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               7,1         7,1         0,0     -0,1%             7,1
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    4,9         4,7        -0,3     -5,1%             4,7
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             2,1         2,4         0,2    11,3%              2,4
   davon
     Abfertigungen                                                                                       1,0        1,0         0,0    -2,6%              1,0
     Jubiläumszuwendungen                                                                                1,2        1,2         0,0     1,7%              1,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                4,2        4,2                   -                                                            -4,2
   Sachanlagen                                             4,2        4,2                   -                                                            -4,2
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,1        0,1                   -                                                            -0,1
 Darlehen und Vorschüsse                                   0,2        0,2                   -                                                            -0,2
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  0,2        0,2                   -                                                            -0,2
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        5.028,5    5.262,5     233,9     4,7%        5.030,6     5.264,4      233,9      4,6%              2,0

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt          1,1        1,1                      -         1,0        2,4         1,5   154,7%              1,3

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -5.027,4 -5.261,4          -233,9            - -5.029,6 -5.262,0          -232,4            -          -0,6

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                                                     14 / 29
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Die    Unterschiede        zwischen       dem      Finanzierungshaushalt            (Auszahlungen)      und     dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit 2,0 Mio. EUR vergleichsweise
gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen,
nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen,
Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur
im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich
Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

6.4      Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 8:      Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 31                                                            Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2021 -
                                                    in Mio. EUR    2019      2020       2021          BVA 2020
 Förderungen                                                         767,5     787,1     928,9      141,8    18,0%
   31.01-Steuerung und Services                                        0,7       0,6       0,6        0,0     6,5%
   31.02-Tertiäre Bildung                                            323,3     332,8     373,0       40,2    12,1%
   31.03-Forschung und Entwicklung                                   443,5     453,7     555,3      101,6    22,4%
     31.03.01-Projekte und Programme                                  28,7      31,1      33,0        2,0     6,4%
     31.03.02-Basisfinanzierung von Institutionen                    414,8     422,7     522,2       99,6    23,6%
     davon
       FWF Programme                                                195,5     201,5      255,1       53,6    26,6%
       Österreichische Ak ademie der Wissenschaften (ÖAW)           122,2     117,2      137,2       20,0    17,1%
       Inst. of Science and Technology Austria (IST Austria)         51,4      55,8       80,8       25,0    44,8%
       Beitrag für die CERN                                          21,9      24,2       24,2        0,0     0,0%
       Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft                                  8,5       8,0        9,7        1,7    21,2%
       European Southern Observatory (ESO)                            6,7       6,9        6,1       -0,8   -11,9%

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Der Anstieg der direkten Förderungen um 141,8 Mio. EUR im BVA-E 2021 betrifft vor allem
die Basisfinanzierung von Institutionen (+99,6 Mio. EUR), die im Rahmen eines neuen
Schwerpunkts 2021 besonders stark steigt. Die Steigerungen der einzelnen Institutionen
decken sich mit den Beschreibungen in Pkt. 6.2. Der Anstieg im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“
geht auf die zusätzlichen Mittel für Fachhochschulen zurück. Die Auszahlungen an die
Universitäten sind keine Förderungen im Sinne des Förderungsberichts.

                                                                                                              15 / 29
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6.5       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen
verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht
erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da
auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 9:      Rücklagengebarung

 UG 31                                                     Veränderung                  Budget. RL-                 Anteil
                                                 Stand                       Stand                    Rücklagen
                                                            31.12.2019 -                Verwendung                RL-Rest am
                                               31.12.2019                  30.09.2020                   -rest
                                 in Mio. EUR                 30.09.2020                  BVA-E 2021               BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                               443,2           -18,0        425,2             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                   0,5               -          0,5             -
                              Gesamtsumme            443,8           -18,0        425,8             -       425,8      8,1%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die      UG 31-Wissenschaft           und       Forschung         verfügte      Ende       2019      über      Rücklagen
iHv 443,8 Mio. EUR, die hauptsächlich aus Detailbudgetrücklagen bestehen. Im BVA 2020
wurden Rücklagenentnahmen iHv 18 Mio. EUR für den Bau des ÖAW-Campus und den
Zukauf von Studienplätzen der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität budgetiert. Nach
diesen Rücklagenentnahmen betrug der Stand der Rücklagen zum 30. September 2020
insgesamt 425,8 Mio. EUR. Dies entspricht rd. 8,1 % der Auszahlungen der UG 31 im
BVA-E 2021, in welchem keine Rücklagenentnahmen budgetiert sind.

                                                                                                                     16 / 29
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7           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 10:         Planstellenverzeichnis2

    UG 31                                                     2019          2020       2021         BFRG-E 2021-2024

                                                                                                  2022    2023        2024
    PLANSTELLEN
       Planstellen                                                  694          680        682     682      682        682
       PCP**)                                                  257.680       254.623    255.181
    PERSONALSTAND                                           zum 31.12.    zum 1.6.
       VBÄ*)                                                        659          652     -
       PCP**)                                                  239.812       239.060     -
    Personalaufwand                                           Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt         in Mio. EUR        53,4         55,5       56,1

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie
herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den
jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu
erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen
maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit
unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im
BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen.

Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung
682 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um
2 Planstellen wegen der Versetzung von BeamtInnen im Rahmen des Post-/Telekom-
Mobilitätsprojektes. Im BFRG-E 2021-2024 sind keine Veränderungen bis 2024 vorgesehen.
Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt 652 und für 2021 ist laut Teilheft der UG 31 ein
VBÄ-Zielwert von 670 vorgegeben. Dieser Zielwert entspricht einem Anteil von 98,2 % der
Planstellen des Finanzjahres 2021.

2
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                    17 / 29
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Vom Personal entfällt knapp die Hälfte auf die Zentralstelle, etwa ein Drittel auf die
wissenschaftlichen Anstalten (ZAMG, GBA, ÖAW) und der Rest hauptsächlich auf die
Studienbeihilfenbehörde und die Psychologische Studierendenberatung.

8           Ausgliederungen und Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält
Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen
Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus:

Tabelle 11:          Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

    UG 31                                                          Erfolg    BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -    Personalstand
                                                                    2019     2020       2021           BVA 2020          2019 in VZÄ
                                                     in Mio. EUR
    Auszahlungen gesamt                                            4.179,4   4.350,0   4.517,6       167,6      3,9%
    davon
      Universitäten (gesamt)                                       3.978,5   4.146,8   4.266,6       119,8       2,9%          37.853
      Österreichische Akademie der Wissenschaften                    122,2     117,2     137,2        20,0     17,1%            1.515
      Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)       51,4      55,8      80,8        25,0     44,8%              709
      OeAD (Österreichischer Austauschdienst) - GmbH                  23,6      26,6      28,3         1,7       6,4%             164
    Einzahlungen gesamt                                              519,4     450,0     440,0       -10,0      -2,2%
    davon
      Universitäten (gesamt)                                         519,4    450,0      440,0       -10,0     -2,2%           37.853

Quelle: Beteiligungsbericht 2021

Einen Großteil der Beteiligungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung stellen die
Universitäten dar. Die in der Tabelle ausgewiesenen Auszahlungen für Universitäten
(4,27 Mrd. EUR)               sind     höher       als    die      Auszahlungen         im       DB 31.02.01-„Universitäten“
(3,89 Mrd. EUR), da die Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den Ämtern der
Universitäten tätigen BeamtInnen brutto dargestellt werden. Im BVA-E 2021 werden sie
hingegen saldiert.3

3
 Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden aus dem Bundeshaushalt an die Bediensteten
gezahlt und von den Universitäten aus ihrem Globalbudget ersetzt, d. h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im
Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal und Einzahlungen aufgrund der Refundierungen seit der
Haushaltsrechtsreform 2009 saldiert. Die Bruttodarstellung erfolgt in einem separaten Ausweis in den Teilheften unter
„Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“.

                                                                                                                              18 / 29
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9       Wirkungsorientierung

9.1      Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                Inhalt
    Wirkungsziel-            Wirkungsziele         aller   Untergliederungen           des    BVA-E 2021          inkl.
    Landkarte                Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte4           Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                             der SDGs5
    COVID-19-                COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte       mit COVID-19-Bezug
    Forschungsziel-          Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 für den
    Landkarte                Forschungsbereich

Das BMBWF hat im BVA-E 2021 für die UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt vier
Wirkungsziele sowie in Summe 17 Kennzahlen festgelegt, die gegenüber dem BVA 2020
großteils unverändert geblieben sind. Insbesondere das erste Wirkungsziel zur qualitäts- bzw.
kapazitätsorientierten Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten,
Fachhochschulen            und      Privatuniversitäten         steht      in    Zusammenhang              mit     dem
SDG Nr. 4 – Hochwertige Bildung. Der Fokus des zweiten Wirkungsziels ist die nationale und
internationale Vernetzung von Studierenden und Forschungsprogrammen. Mit dem dritten
Wirkungsziel wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und

4
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
5
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.

                                                                                                                 19 / 29
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Gremien    sowie      beim         wissenschaftlich/künstlerischen          Nachwuchs     angestrebt.     Als
Gleichstellungsziel        steht       es         in     Zusammenhang         mit    dem         SDG Nr. 5 –
Geschlechtergleichstellung. Das vierte Wirkungsziel betrifft die Spitzenforschung.

9.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme
Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und
Privatuniversitäten“ wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen. Laut Bericht zur
Wirkungsorientierung wurde das Ziel im Jahr 2019 als überwiegend erreicht eingeschätzt. Das
Wirkungsziel     trägt       zu       den         SDG Nr. 4 – Hochwertige       Bildung      und     Nr. 5 –
Geschlechtergleichstellung bei.

Die Anzahl der Studienabschlüsse (Kennzahl 31.1.1) war im Jahr 2019 insgesamt steigend,
lag aber sowohl bei Frauen (Istwert 2019: 30.984) als auch bei Männern (Istwert 2019: 24.535)
leicht unter den Zielzuständen (Zielwerte 2019: 31.500 Frauen bzw. 24.800 Männer). Bis zum
Jahr 2030 wird eine Steigerung auf 35.200 bzw. 28.800 Studienabschlüsse angestrebt. Bei
der Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote“, die den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären
Bildungsabschluss am entsprechenden Anteil der Gesamtbevölkerung ausweist, lagen die
Istwerte in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils über den festgelegten Zielwerten. Für das Jahr
2021    wurde      der      Zielwert        auf        eine   Untergrenze     von   42,6 %       angehoben
(Istzustand 2019: 42,4 %).

Der Wahrscheinlichkeitsfaktor auf Basis der Rekrutierungsquoten (Kennzahl 31.1.5)
berechnet das Verhältnis der StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit zumindest Matura zu
den StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter ohne Matura. Ein Wert von 1 würde bedeuten,
dass Kinder von Vätern mit Matura und ohne Matura gleich oft ein Studium beginnen.
Tatsächlich    gab    es     für     die    Berechnung        des   Istzustandes    im    Jahr     2019   mit
40 StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit Matura um 2,47 Mal so viele als pro 1.000 Väter
ohne Matura (16,2 StudienanfängerInnen). Eine Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren
entstand, da es insbesondere weniger StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit Matura gab.
Der Zielzustand für 2021 ist mit einem Wahrscheinlichkeitsfaktor von 2,22 nun etwas
ambitionierter als im BVA 2020 (2,24).

                                                                                                      20 / 29
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Mit dem Wirkungsziel 2 soll ein in Lehre und Forschung national abgestimmter, international
wettbewerbsfähiger Hochschul- und Forschungsraum geschaffen werden. Dazu wurden im
BVA-E 2021        fünf    Indikatoren    angegeben.      Insbesondere     beim   Mobilitätsanteil      der
AbsolventInnen (Kennzahl 31.2.2) wird es zu negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise
kommen, da Auslandsaufenthalte erschwert wurden.

Wirkungsziel 3 „Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und
Gremien      sowie        beim    wissenschaftlichen/künstlerischen           Nachwuchs“      ist     das
Gleichstellungsziel der UG 31-Wissenschaft und Forschung und nach außen gerichtet. Zur
Messung der Zielerreichung tragen drei Kennzahlen bei, die den Professorinnenanteil
(Kennzahl 31.3.1), die quotengerecht besetzten Leitungsorgane (Kennzahl 31.3.2) sowie den
Frauenanteil auf Laufbahnstellen an Universitäten (Kennzahl 31.3.3) ausweisen.

Im Jahr 2019 waren bei den Leitungsorganen (Rektorate, Senate und Universitätsräte) 54 von
66     (81,8 %)    quotengerecht        besetzt.   Bei   den   Senaten     gelang    dies    trotz    des
Mindestfrauenanteils nur in 11 von 22 Fällen, vor allem wegen des insgesamt niedrigen
Professorinnenanteils. Daher konnte der Zielzustand von 90,9 % (60 von 66 Leitungsorgane)
nicht erreicht werden. Für das Jahr 2021 wurde der Zielwert auf den Istzustand von 2019
(81,8 %) gesenkt.

Das Wirkungsziel 4 stellt einen hohen Grad an Spitzenforschung durch erfolgreiche
Teilnahme         am       EU-Forschungsrahmenprogramm                sowie      durch       kompetitive
Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich sicher. Bei der
Kennzahl 31.4.3-„Publikationen          aus    FWF-Projekten“    wurde        nach   einer    deutlichen
Übererfüllung im Jahr 2019 (31.193 Publikationen mit Peer-Review) der Zielzustand für das
Jahr     2021       auf     42.193       angehoben.      Bei    der      Kennzahl 31.4.4-„Finanzierte
Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beim FWF“ erfolgte mit einem Wert von zumindest
4.305 geförderten Personen im Jahr 2021 hingegen eine Reduktion des Zielzustandes, der
aber immer noch eine Steigerung gegenüber den Vorjahren vorsieht (Istzustand 2019: 4.176).

                                                                                                    21 / 29
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                                  Legende

                                 Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener   Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche
               Neu
                                             inhaltlicher Aspekt)                Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände)

Wirkungsziel 1:

Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der
Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.

Maßnahmen

      Die Umsetzung der Universitätsfinanzierung bezweckt insbesondere eine
       Verbesserung der Studiensituation und die Steigerung von prüfungsaktiven Studien
       und damit auch Studienabschlüssen
      Stärkung der Studienberatung durch den Ausbau der Projekte "18plus - Berufs- und
       Studienchecker"    und    "ÖH-MaturantInnenberatung"      (ÖH:    Österreichische
       Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie "Studieren Probieren"
      Verstärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der heimischen
       Forschung (Lange Nacht der Forschung in Kooperation mit anderen Ressorts) und
       Ausbau der voruniversitären Förderung von Kindern durch Kinderuniversitäten (auch
       im Hinblick auf spätere wissenschaftliche und akademische Berufskarrieren)

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Indikatoren

Kennzahl 31.1.1         Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen
                        Summierung der Studienabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen
 Berechnungsmethode
                        Hochschulen
        Datenquelle     uni:data (unidata.gv.at) Jahreswerte beziehen sich auf Studienjahre (dh Ziel 2021 steht für Studienjahr 2020/21)
  Messgrößenangabe      Anzahl
                                2017                 2018                2019               2020                2021               2030
                                                                  Gesamt:            Gesamt:             Gesamt:            Gesamt:
                                                                  ≥ 56.300           ≥ 57.300            ≥ 57.900           ≥ 64.000
                                                                  Weiblich:          Weiblich:           Weiblich:          Weiblich:
          Zielzustand             -                    -
                                                                  ≥ 31.500           ≥ 32.100            ≥ 32.400           ≥ 35.200
                                                                  Männlich:          Männlich:           Männlich:          Männlich:
                                                                  ≥ 24.800           ≥ 25.200            ≥ 25.500           ≥ 28.800
                        Gesamt: 55.070 Gesamt: 54.550             Gesamt: 55.520
           Istzustand   Weiblich: 31.079 Weiblich: 29.980 Weiblich: 30.984
                        Männlich: 23.991 Männlich: 24.571 Männlich: 24.535
       Zielerreichung             -                    -           unter Zielzustand
                        Durch eine Ausweitung der Anzahl von akademischen Abschlüssen kann dem Bedarf der Wissensgesellschaft nach
                        Höherqualifizierung entsprochen werden, um das volkswirtschaftliche Niveau und den sozialen Wohlstand zu erhalten.
                        Eine entsprechend hohe Anzahl an Absolventinnen und Absolventen ist eine wesentliche Voraussetzung für die
                        nationale Positionierung und das künftige Bestehen im globalen Wissenschafts- und Wirtschaftswettbewerb. Der
                        aktuelle Zielwert 2021 resultiert unmittelbar aus den Zielsetzungen der nationalen Hochschulplanung. Als Maßnahme
                        zur Zielerreichung werden u.a. auch obligate Leistungsbeiträge der Universitäten zu diesem auch budgetär
                        hinterlegten Ziel in den Leistungsvereinbarungen verankert, und außerdem soll der Ausbau des Fachhochschul-
                        Sektors ebenso zu einer Steigerung der Anzahl der Abschlüsse beitragen. Aufgrund der enger werdenden
                        Verzahnung der Pädagogischen Hochschulen mit den öffentlichen Universitäten aufgrund des Reformprojekts
                        Pädagog_innenbildung neu werden die Pädagogischen Hochschulen in die Kennzahl 31.1.1 mit aufgenommen. Somit
                        werden sämtliche Abschlüsse an tertiären Bildungseinrichtungen im Ziel abgebildet.

Kennzahl 31.1.2         Tertiärquote
                        Anteil der 30-34jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss an der 30-34jährigen Gesamtbevölkerung. Als
                        „Tertiärabschluss“ gelten nach ISCED 2011 die Bildungsstufen 5-8 zu verstehen (ISCED 5: Meisterschule,
                        Werkmeister- und Bauhandwerkerschule; Kolleg, Akademie, Erstausbildung; Aufbaulehrgang; Berufsbildende höhere
 Berechnungsmethode
                        Schule für Berufstätige; Höhere berufsbildende Schule, Jahrgang 4-5; Universitärer Lehrgang; ISCED 6:
                        Bachelorstudium; ISCED 7: Masterstudium, Diplomstudium, universitärer Lehrgang (postgradual); ISCED 8:
                        Doktoratsstudium)
        Datenquelle     Statistik Austria, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdurchschnitt über alle Wochen
  Messgrößenangabe      %
                                2017                 2018                  2019            2020              2021              2025
                             40,0 (gesamt)
          Zielzustand        41,0 (weiblich)      40,5 (gesamt)                 ≥ 40,7            ≥ 41            ≥ 42,6              ≥ 43
                            38,5 (männlich)
           Istzustand                   40,8                40,7                  42,4
       Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                        Ähnlich wie bei den Studienabschlüssen (31.1.1) spiegelt auch diese Kennzahl das heimische Bildungsniveau wider,
                        um über den wichtigen Standortfaktor des Durchdringungsgrades höherer Bildung in der Gesamtbevölkerung
                        Auskunft geben zu können. Insbesondere durch die Verbesserungen in der Studienberatung, den Ausbau des
                        Fachhochschul-Sektors und durch die Verankerung entsprechender Beiträge in den Leistungsvereinbarungen mit den
                        Universitäten soll die Tertiärquote mittelfristig erhöht werden.

Kennzahl 31.1.3       Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe
Berechnungsmethode    Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe
          Datenquelle Studienbeihilfenbehörde
  Messgrößenangabe    EUR
                             2017                  2018                 2019             2020              2021                2022
          Zielzustand               4.840                 6.000            > 6.000          > 6.000            > 6.000             > 6.000
           Istzustand               4.940                 6.174              6.020
       Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                      Die Studienbeihilfe soll in erster Linie Studierenden aus einkommensschwachen und/oder bildungsfernen
                      Verhältnissen ein Studium ermöglichen. Mit der letzten Novelle des Studienförderungsgesetzes ist es gelungen, die
                      durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe kräftig zu steigern.

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