Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung 10. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung: Mehr Investitionen in Universitäten, Fachhochschulen und Grundlagenforschung.......... 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 8 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................10 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................11 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................11 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................12 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................14 6.4 Förderungen...........................................................................................................15 6.5 Rücklagen ..............................................................................................................16 7 Personal ........................................................................................................................17 8 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................18 9 Wirkungsorientierung .....................................................................................................19 9.1 Überblick ................................................................................................................19 9.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................20 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................22 2 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 31 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 4.627,6 5.028,5 5.262,5 5.588,6 5.604,1 5.593,3 Anteil an Gesamtauszahlungen 5,9% 4,9% 5,4% 6,1% 6,3% 6,1% jährliche Veränderung 4,9% 8,7% 4,7% 6,2% 0,3% -0,2% Einzahlungen 2,8 1,1 1,1 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung -14,9% -61,8% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -4.624,8 -5.027,4 -5.261,4 - - - Ergebnishaushalt UG 31 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 4.633,8 5.030,6 5.264,4 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 5,8% 4,8% 5,3% - - - jährliche Veränderung 5,1% 8,6% 4,6% - - - Erträge 4,4 1,0 2,4 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung 10,9% -78,4% 154,7% - - - Nettoergebnis -4.629,4 -5.029,6 -5.262,0 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 31-Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,26 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 233,9 Mio. EUR bzw. 4,7 %. Die Mehrauszahlungen für Universitäten (ohne Klinikbauten) betragen 129,8 Mio. EUR. Darin enthalten sind 12,6 Mio. EUR für die Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative im Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung. Beim klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) kommt es hingegen zu einem Rückgang um 48,5 Mio. EUR. Als neue Schwerpunkte im Jahr 2021 wurden zusätzliche Mittel für die Forschungseinrichtungen nach dem Forschungsfinanzierungsgesetz festgelegt (+70,0 Mio. EUR) und die Studienplatzfinanzierung der Fachhochschulen um 10 % erhöht (+33,6 Mio. EUR). Zwischen Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) gibt es keine signifikanten Unterschiede. Im BFRG-E 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen insbesondere ab dem Jahr 2022 an, da dann die nächste Leistungsvereinbarungsperiode mit zusätzlichen Mitteln für die Universitäten beginnt. In den Jahren 2022 bis 2024 sollen die Universitäten um insgesamt 1,37 Mrd. EUR mehr erhalten als in den Jahren 2019 bis 2021, wovon 1,16 Mrd. EUR als neuer Schwerpunkt im BFRG-E 2021-2024 ausgewiesen sind. Im Zuge der COVID-19-Krisenbewältigung wurde das Sommersemester 2020 als „neutrales Semester“ in Hinblick auf die Studienförderung definiert. Dadurch verlängert sich der maximale Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester. Die Mehrauszahlungen dafür betragen in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt rd. 81 Mio. EUR. Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt 682 Planstellen vorgesehen. Dabei wurden zwei zusätzliche Planstellen wegen der tatsächlichen Versetzung von BeamtInnen im Rahmen des Post-/Telekom-Mobilitätsprojektes in die UG 31 übertragen. In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die vier Wirkungsziele der UG 31-Wissenschaft und Forschung gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben. Auch die diesbezüglichen 17 Kennzahlen sind großteils unverändert beibehalten worden. Insbesondere beim Mobilitätsanteil der AbsolventInnen wird es zu negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise kommen, da Auslandsaufenthalte erschwert wurden. 4 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die budgetierten Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigen im Jahr 2021 um 233,9 Mio. EUR an. Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2022 sieht eine weitere Steigerung um 326,1 Mio. EUR vor. Dies liegt insbesondere an der neuen Leistungs- vereinbarungsperiode für die Universitäten, für die mehr Mittel vorgesehen sind. Im Rahmen eines neuen Schwerpunkts sind 390 Mio. EUR zusätzlich im Jahr 2022 vorgesehen, die dazu beitragen. In der Folge bleiben die Auszahlungsobergrenzen bis 2024 in etwa konstant. In den Jahren 2020 und 2021 ist der Anteil der UG 31-Wissenschaft und Forschung an den Gesamtauszahlungen des Bundeshaushalts niedriger, weil die Gesamtauszahlungen wegen der COVID-19-Krise in diesen Jahren stark steigen, die UG 31 jedoch kaum von zusätzlichen Auszahlungen betroffen ist. Ab dem Jahr 2022 mit der neuen Leistungsverein- barungsperiode für Universitäten soll der Anteil der UG 31 mit über 6,1 % auch wieder über dem Vergleichswert von 5,9 % im Erfolg des Jahres 2019 liegen. Die veranschlagten Auszahlungen bestehen fast ausschließlich aus Transferzahlungen (97,5 %), wobei davon unter anderem 3,83 Mrd. EUR für Universitäten (ohne Klinikbauten), 0,53 Mrd. EUR für die Basisfinanzierung von Institutionen, 0,37 Mrd. EUR für Fachhoch- schulen und 0,29 Mrd. EUR für die Studienförderung von Studierenden veranschlagt sind. 5 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung: Mehr Investitionen in Universitäten, Fachhochschulen und Grundlagenforschung Mit der „Universitätsfinanzierung NEU“ ist seit dem Jahr 2019 eine gesonderte Finanzierung der drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Infrastruktur und strategische Entwicklung vorgesehen. Dabei erhalten die Universitäten ein Globalbudget, das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für die Säulen Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste jeweils über einen Basisindikator und mindestens einen Wettbewerbsindikator bemessen wird. Die Finanzierung der Säule Infrastruktur und strategische Entwicklung umfasst die Beträge für die von den Universitäten genutzten Gebäude, den klinischen Mehraufwand sowie konkret zu vereinbarende Maßnahmen. Die erste Leistungsvereinbarungsperiode läuft von 2019 bis 2021 und sieht Mittel zur Finanzierung der Universitäten von insgesamt knapp 11 Mrd. EUR vor. In der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 sollen die Universitäten um insgesamt 1,37 Mrd. EUR mehr erhalten, wovon 1,16 Mrd. EUR als neuer Schwerpunkt im BFRG-E 2021-2024 ausgewiesen sind. Der Gesamtbetrag enthält einerseits einen Teuerungsausgleich, andererseits sollen durch die zusätzlichen Mittel die Betreuungsverhältnisse verbessert werden und Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Darin enthalten sind auch erste Planungskosten und Entwicklungsmaßnahmen für eine neu geplante TU Linz. Im BFRG-E 2021-2024 werden die Auszahlungsobergrenzen der Jahre 2022 bis 2024 entsprechend angehoben. Im Bundesvoranschlag werden die Mittel im DB 31.02.02-„Universitäten“ nur auf aggregierter Ebene für die drei Säulen veranschlagt. Die entsprechenden Mittel für die einzelnen Universitäten werden im Budgetvollzug auf getrennten Konten dargestellt. Nachfolgende Tabelle enthält diese Darstellung der Auszahlungen für den Erfolg 2019 und die Voranschlagswerte für die Jahre 2020 und 2021:1 1 Bei den fünf Universitäten, an die die höchsten Auszahlungen geleistet wurden, wird hier auch die Aufteilung auf Lehre, Forschung sowie Infrastruktur und strategischer Mittel dargestellt. 6 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Tabelle 2: Auszahlungen für Universitäten UG 31 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 in Mio. EUR 2019 2020 2021 - BVA 2020 DB 31.02.01-Universitäten 3.466,8 3.809,7 3.891,0 81,3 2,1% Lehre 996,6 1.032,9 1.071,2 38,2 3,7% Forschung 978,7 999,6 1.036,6 37,0 3,7% Infrastruktur und strategische Mittel 1.470,1 1.664,3 1.706,2 41,9 2,5% Klinischer Mehraufwand (Klinikbauten) 23,3 112,5 64,0 -48,5 -43,1% weitere Auszahlungen -2,0 0,3 12,9 12,6 Universität Wien 495,1 Lehre 222,5 Forschung 154,6 Infrastruk tur und strategische Mittel 118,1 Medizinische Universität Wien 484,7 Lehre 62,1 Forschung 85,7 Infrastruk tur und strategische Mittel 336,9 Technische Universität Wien 281,8 Lehre 85,4 Forschung 106,5 Infrastruk tur und strategische Mittel 89,9 Universität Innsbruck 239,1 Lehre 80,7 Forschung 85,5 Infrastruk tur und strategische Mittel 72,8 Medizinische Universität Graz 225,7 Lehre 35,0 Forschung 37,1 Infrastruk tur und strategische Mittel 153,5 Universität Graz 214,9 Medizinische Universität Innsbruck 199,8 Universität Linz 165,1 Technische Universität Graz 161,3 Universität Salzburg 152,4 Wirtschaftsuniversität Wien 150,0 Universität für Bodenkultur Wien 132,6 Veterinärmedizinische Universität Wien 103,7 Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 98,6 Universität Klagenfurt 63,6 Montanuniversität Leoben 54,9 Universität Mozarteum Salzburg 52,4 Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 51,5 Universität für angewandte Kunst Wien 46,8 Akademie der bildenden Künste Wien 35,7 Univ. für künstler.u.industrielle Gestaltung Linz 22,7 Donauuniversität Krems 13,0 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Im Jahr 2019 wurden insgesamt 3,47 Mrd. EUR im DB 31.02.01-„Universitäten“ ausgezahlt. Davon entfielen 29 % auf die Lehre, 28 % auf Forschung und 42 % auf Infrastruktur und strategische Mittel. Der klinische Mehraufwand (Klinikbauten) war mit 23,3 Mio. EUR gering, allerdings kommt es dort zwischen den Jahren zu stärkeren Schwankungen. Auch für Fachhochschulen sind im Rahmen der neuen Schwerpunkte zusätzliche Mittel vorgesehen. Die Erhöhung der Studienplatzfinanzierung um 10 % führt in den Jahren 2021 bis 2024 zu zusätzlichen Auszahlungen zwischen jährlich 33,6 Mio. EUR und 42,4 Mio. EUR. 7 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Im Juli 2020 wurde das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) beschlossen, mit welchem ein rechtlicher Rahmen für die künftige Organisation und Struktur der Forschungsfinanzierung in Österreich geschaffen wurde. Auf Basis der budgetären Rahmenbedingungen in BFG bzw. BFRG wird ein jeweils dreijähriger FTI-Pakt abgeschlossen. Dies erhöht die Planungs- und Finanzierungssicherheit für die beteiligten Ressorts (BMBWF, BMDW, BMK) und in Folge für die zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Die UG 31-Wissenschaft und Forschung leistet Auszahlungen sowohl an zentrale Forschungseinrichtungen (ÖAW, IST Austria, Ludwig Boltzmann Gesellschaft) als auch an zentrale Forschungsförderungseinrichtungen (FWF, OeAD GmbH) im Sinne des FoFinaG. Zur Stärkung der Grundlagenforschung sind für diese Einrichtungen in der UG 31 zusätzliche Mittel iHv 340 Mio. EUR in den vier Jahren des BFRG-E 2021-2024 vorgesehen. Auf den BVA-E 2021 entfallen davon 70,0 Mio. EUR. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Umsetzung und Begleitung der Leistungsvereinbarung mit den Universitäten 2019-2021 und 2022-2024 und Implementierung der Universitätsfinanzierung NEU Umsetzung der FTI-Schwerpunkte der Bundesregierung insbesondere in den Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen mit zentralen Einrichtungen im Wirkungsbereich des BMBWF (IST Austria, ÖAW, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, FWF und OeAD GmbH) für die Jahre 2021-2023 und 2024-2026 Planung und Umsetzung der Exzellenzinitiative für Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung mit dem FWF Struktur- und Aufgabenreform der Geologischen Bundesanstalt und der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (GBA/ZAMG) mit dem Ziel der Schaffung eines nationalen Zentrums für Klimaforschung und Daseinsvorsorge Ausbau des Angebots an Fachhochschul-Studienplätzen Beratung und Sicherstellung der Förderung von Studierenden Förderung exzellenter Forschung und Verankerung der österreichischen Wissenschafts- und Forschungscommunity im europäischen Forschungsraum; gezielte Beteiligung an EU-Missionen und Partnerschaften 8 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Umsetzung eines Nachfolgeprogramms zu Sparkling Science (Re-)Investition im Bereich Großforschungsinfrastruktur sowie KMA-(Bau-) Investitionen Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 insbesondere wegen der neuen Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 3: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 31-Wissenschaft und Forschung 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 5.114,0 5.051,8 5.070,4 BFRG 2021-2024 5.262,5 5.588,6 5.604,1 5.593,3 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 148,5 536,8 533,7 - COVID-19-Maßnahmen 44,0 31,4 17,8 Studienförderung ("neutrales Semester") 31,4 31,4 17,8 VIENNA COVID-19 Diagnostics Initiative 12,6 Schwerpunkte 103,6 504,1 514,7 527,3 Universitäten 390,0 390,0 384,9 Forschungseinrichtungen gemäß 70,0 80,0 90,0 100,0 FoFinaG (ISTA, ÖAW, FWF…) Fachhochschulen - Erhöhung 33,6 34,1 34,7 42,4 Studienplatzfinanzierung 10% ab 2021 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere ab dem Jahr 2022 an, da dann die nächste Leistungsvereinbarungsperiode mit zusätzlichen Mitteln für die Universitäten beginnt. Im Zuge der COVID-19-Krisenbewältigung wurde das Sommersemester 2020 als „neutrales Semester“ in Hinblick auf die Studienförderung definiert. Dadurch verlängert sich der maximale Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester. Im Finanzrahmen finden sich dafür in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt rd. 81 Mio. EUR. Für die Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative (VCDI) sind 12,6 Mio. EUR im Jahr 2021 budgetiert. Dies ist eine Allianz von Forschungsinstituten am Vienna BioCenter, die an schnellen und kostengünstigen Methoden zum Nachweis von SARS-CoV-2 forscht. Neue Schwerpunktsetzungen erhöhen ebenfalls den Bundesfinanzrahmen: In der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 sollen die Mittel der Universitäten um insgesamt rd. 1,2 Mrd. EUR erhöht werden. 9 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Bei den Fachhochschulen sind für die Erhöhung der Studienplatzfinanzierung um 10 % in den Jahren 2021 bis 2024 jährlich zwischen 33,6 Mio. EUR und 42,4 Mio. EUR vorgesehen. Insgesamt wurde der vierjährige Finanzrahmen dafür um rd. 145 Mio. EUR erhöht. Zur Stärkung der Grundlagenforschung werden zusätzliche Mittel für Forschungseinrichtungen gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind im vierjährigen Finanzrahmen zusätzliche Mittel iHv 340 Mio. EUR vorgesehen. 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt. Tabelle 4: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 31-Wissenschaft und Forschung Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Mehrbedarf Öst. Mensen Betriebsgesellschaft zur 1,5 1,5 Abwendung der Insolvenz Studienförderung - neutrales Semester 31,4 Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative 12,6 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Im Jahr 2020 hat die UG 31-Wissenschaft und Forschung 1,5 Mio. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds erhalten und damit der Österreichischen Mensen Betriebsgesellschaft mbH einen Gesellschafterzuschuss gewährt, um deren Insolvenz in Folge der COVID-19-Krise abzuwenden. Im BVA-E 2021 sind zwei Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise budgetiert. Das neutrale Semester führt zu Mehrauszahlungen bei der Studienbeihilfe iHv 31,4 Mio. EUR sowie für die VCDI iHv 12,6 Mio. EUR. Die Universitäten selbst können durch die Nichterfüllung von Zielen in der jeweiligen Leistungsvereinbarung (insbesondere prüfungsaktive Studien) negativ betroffen sein. Daraus resultierende Rückzahlungen wurden zu einem Drittel bereits erlassen. Für die UG 31-Wissenschaft und Forschung selbst hat dies keine budgetären Auswirkungen, da die einbehaltenen Mittel wieder an die Universitäten verteilt werden. Es handelt sich somit um eine Umverteilung der Mittel zwischen den Universitäten. 10 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Nicht beanspruchte Fördermittel iHv 2,5 Mio. EUR wurden der Österreichischen Austauschdienst (OeAD) GmbH vom BMBWF als Kapitalzuschuss zur Verfügung gestellt, damit diese einen entsprechenden Kapitalzuschuss an ihre Tochtergesellschaft OeAD-Wohnraumverwaltungs-GmbH leisten konnte. Bei dieser führte der Rückgang von Studierendenmobilität nach Österreich zu einem drastischen Einnahmenrückgang. 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch neue Schwerpunktsetzungen begründen: Tabelle 5: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 31 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 4.627,6 5.028,5 5.262,5 233,9 4,7% COVID-19-Krisenbewältigung Studienförderung ("neutrales Semester") 31,4 31,4 - VIENNA COVID-19-Diagnostics Initiative 12,6 12,6 - Neue Schwerpunktsetzungen 2021 Forschungseinrichtungen gem. FoFinaG (ISTA, ÖAW, 70,0 70,0 - FWF…) Fachhochschulen - Erhöhung Studienplatzfinanzierung 10% 33,6 33,6 - ab 2021 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 4.627,6 5.028,5 5.114,9 86,4 1,7% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 233,9 Mio. EUR (4,7 %). Davon entfallen 44,0 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (siehe Pkt. 5). Diesbezügliche Auszahlungen waren im BVA 2020 nicht budgetiert. Als neue Schwerpunkte wurden zusätzliche Mittel für die Forschungseinrichtungen nach dem Forschungsfinanzierungsgesetz festgelegt (+70,0 Mio. EUR) und die Studienplatzfinanzierung der Fachhochschulen um 10 % erhöht (+33,6 Mio. EUR). Ohne diese Sonderzuweisungen liegt der Auszahlungsanstieg mit 1,7 % im Rahmen einer Inflationsabgeltung. 11 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 6: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 31 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 31 Auszahlungen 4.627,6 5.028,5 5.262,5 13,7% 4,7% 31.01 Steuerung und Services 56,8 60,9 58,8 3,5% -3,5% 31.01.01 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen 56,8 60,9 58,8 3,5% -3,5% 31.02 Tertiäre Bildung 4.063,3 4.424,0 4.577,3 12,7% 3,5% 31.02.01 Universitäten 3.466,8 3.809,7 3.891,0 12,2% 2,1% 31.02.02 Fachhochschulen 321,0 329,5 369,7 15,2% 12,2% 31.02.03 Services und Förderungen für Studierende 265,9 275,6 307,1 15,5% 11,4% 31.02.04 Studienbeihilfenbehörde 9,6 9,2 9,6 0,2% 4,7% 31.03 Forschung und Entwicklung 507,5 543,6 626,4 23,4% 15,2% 31.03.01 Projekte und Programme 36,7 41,0 46,1 25,7% 12,6% 31.03.02 Basisfinanzierung von Institutionen 470,9 502,7 580,2 23,2% 15,4% 31 Einzahlungen 2,8 1,1 1,1 -61,8% 0,0% 31.01 Steuerung und Services 1,8 0,5 0,5 -74,3% 0,0% 31.02 Tertiäre Bildung 0,3 0,1 0,1 -54,2% 0,0% 31.03 Forschung und Entwicklung 0,8 0,5 0,5 -35,9% 0,0% Nettofinanzierungssaldo -4.624,8 -5.027,4 -5.261,4 - - Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 31-Wissenschaft und Forschung setzt sich aus drei Globalbudgets zusammen, wobei die Auszahlungen für das Jahr 2021 zu rd. 87,0 % im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“, zu 11,9 % im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ und zu 1,1 % im GB 31.01-„Steuerung und Services“ veranschlagt sind. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 31.01-„Steuerung und Services“ Das Globalbudget besteht nur aus dem DB 31.01.01-„Zentralstelle und Service- einrichtungen“. In diesem Detailbudget sind Personalausgaben, Investitionen und der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Zentralstelle des BMBWF und des Österreichischen Wissenschaftsrates budgetiert. Weiters wird hier der Aufwand für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH dargestellt. Der leichte Rückgang um 2,1 Mio. EUR auf 58,8 Mio. EUR im BVA-E 2021 liegt primär am Entfall eines veranschlagten Transfers an die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (-3,0 Mio. EUR). 12 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ Das budgetär bedeutendste GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ besteht aus vier Detailbudgets. Der Anstieg der budgetierten Auszahlungen des Globalbudgets im Jahr 2021 um 153,3 Mio. EUR (+3,5 %) liegt primär an den COVID-19-Maßnahmen (+44,0 Mio. EUR), zusätzlichen Mitteln für Fachhochschulen im Rahmen der Schwerpunkte 2021 (+33,6 Mio. EUR) und höheren Mitteln für Universitäten (+117,2 Mio. EUR) abseits der COVID-19-Mittel für die VCDI. Für den klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) sind hingegen um 48,5 Mio. EUR weniger veranschlagt. Die Auszahlungen des DB 31.02.01-„Universitäten“ sind mit 3,89 Mrd. EUR im BVA-E 2021 um 81,3 Mio. EUR bzw. 2,1 % höher budgetiert als im BVA 2020. In diesem Detailbudget sind die 12,6 Mio. EUR für VCDI im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen enthalten Der weitere Anstieg beruht auf höheren Mitteln für Lehre (+38,2 Mio. EUR), Forschung (+37,0 Mio. EUR) sowie Infrastruktur und strategische Mittel (+41,9 Mio. EUR), denen ein Rückgang beim klinischen Mehraufwand für Klinikbauten (-48,5 Mio. EUR) gegenüber steht. Die budgetierten Auszahlungen im DB 31.02.02-„Fachhochschulen“ steigen mit 369,7 Mio. EUR um 40,2 Mio. EUR an, von denen 33,6 Mio. EUR auf die Erhöhung der FH-Fördersätze um 10 % im Rahmen des neuen Schwerpunkts entfallen. Das DB 31.02.03-„Services und Förderungen für Studierende“ enthält vor allem Mittel für die Studienförderung. Hier sind 31,4 Mio. EUR zusätzlich als Folge des neutralen Semesters im Frühjahr 2020 budgetiert. Die übrigen Mittel entsprechen mit 275,7 Mio. EUR in etwa dem Vorjahreswert. Im DB 31.02.04-Studienbehilfenbehörde sind der Personalaufwand sowie der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Studienbeihilfenbehörde veranschlagt. Die Auszahlungen steigen um 0,4 Mio. EUR auf 9,6 Mio. EUR. GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ steigen vor allem wegen der neuen Schwerpunktsetzung (+70,0 Mio. EUR für Forschungseinrichtungen) deutlich auf 626,4 Mio. EUR an (+82,7 Mio. EUR). Davon entfallen 46,1 Mio. EUR (+5,1 Mio. EUR) auf das DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ für verschiedene nationale und internationale Forschungsprojekte und -programme. Unter anderem entfallen 15,7 Mio. EUR auf die OeAD GmbH für Stipendienprogramme. 13 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Das DB 31.03.02-„Basisfinanzierung von Institutionen“ mit Auszahlungen iHv 580,2 Mio. EUR (+77,6 Mio. EUR) ist in drei Detailbudgets zweiter Ebene gegliedert. Die ersten beiden enthalten die Auszahlungen für die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (26,0 Mio. EUR) und die Geologische Bundesanstalt (11,5 Mio. EUR). Im DB 31.03.02.04-„Forschungsinstitutionen“ werden mit 542,7 Mio. EUR zusätzliche Auszahlungen iHv 75,6 Mio. EUR veranschlagt. Zusätzliche Mittel erhalten dabei insbesondere der Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (FWF, +53,3 Mio. EUR), das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria, +25,0 Mio. EUR) und die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW, +20,0 Mio. EUR). Minderauszahlungen entstehen beim ÖAW-Campus (-23,4 Mio. EUR), da diesbezügliche Investitionen bereits durch die bis 2020 veranschlagten Mittel ausfinanziert sind. 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 31 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 5.024,1 5.258,1 233,9 4,7% 5.023,5 5.257,4 233,9 4,7% -0,7 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 54,0 54,4 0,4 0,7% 53,4 53,7 0,3 0,7% -0,7 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 70,4 75,2 4,7 6,7% 70,4 75,2 4,7 6,7% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 4.899,7 5.128,5 228,8 4,7% 4.899,7 5.128,5 228,8 4,7% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 4.224,6 4.380,8 156,2 3,7% 4.224,6 4.380,8 156,2 3,7% 0,0 an Unternehmen 255,0 299,4 44,5 17,4% 255,0 299,4 44,5 17,4% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 380,8 409,6 28,8 7,6% 380,8 409,6 28,8 7,6% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 7,1 7,1 0,0 -0,1% 7,1 Abschreibungen auf Vermögenswerte 4,9 4,7 -0,3 -5,1% 4,7 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 2,1 2,4 0,2 11,3% 2,4 davon Abfertigungen 1,0 1,0 0,0 -2,6% 1,0 Jubiläumszuwendungen 1,2 1,2 0,0 1,7% 1,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 4,2 4,2 - -4,2 Sachanlagen 4,2 4,2 - -4,2 Immaterielle Vermögenswerte 0,1 0,1 - -0,1 Darlehen und Vorschüsse 0,2 0,2 - -0,2 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,2 0,2 - -0,2 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 5.028,5 5.262,5 233,9 4,7% 5.030,6 5.264,4 233,9 4,6% 2,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1,1 1,1 - 1,0 2,4 1,5 154,7% 1,3 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -5.027,4 -5.261,4 -233,9 - -5.029,6 -5.262,0 -232,4 - -0,6 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 14 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit 2,0 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 6.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 8: Direkte Förderungen (Auszug) UG 31 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 767,5 787,1 928,9 141,8 18,0% 31.01-Steuerung und Services 0,7 0,6 0,6 0,0 6,5% 31.02-Tertiäre Bildung 323,3 332,8 373,0 40,2 12,1% 31.03-Forschung und Entwicklung 443,5 453,7 555,3 101,6 22,4% 31.03.01-Projekte und Programme 28,7 31,1 33,0 2,0 6,4% 31.03.02-Basisfinanzierung von Institutionen 414,8 422,7 522,2 99,6 23,6% davon FWF Programme 195,5 201,5 255,1 53,6 26,6% Österreichische Ak ademie der Wissenschaften (ÖAW) 122,2 117,2 137,2 20,0 17,1% Inst. of Science and Technology Austria (IST Austria) 51,4 55,8 80,8 25,0 44,8% Beitrag für die CERN 21,9 24,2 24,2 0,0 0,0% Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft 8,5 8,0 9,7 1,7 21,2% European Southern Observatory (ESO) 6,7 6,9 6,1 -0,8 -11,9% Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Der Anstieg der direkten Förderungen um 141,8 Mio. EUR im BVA-E 2021 betrifft vor allem die Basisfinanzierung von Institutionen (+99,6 Mio. EUR), die im Rahmen eines neuen Schwerpunkts 2021 besonders stark steigt. Die Steigerungen der einzelnen Institutionen decken sich mit den Beschreibungen in Pkt. 6.2. Der Anstieg im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ geht auf die zusätzlichen Mittel für Fachhochschulen zurück. Die Auszahlungen an die Universitäten sind keine Förderungen im Sinne des Förderungsberichts. 15 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 6.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 9: Rücklagengebarung UG 31 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 443,2 -18,0 425,2 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,5 - 0,5 - Gesamtsumme 443,8 -18,0 425,8 - 425,8 8,1% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 31-Wissenschaft und Forschung verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 443,8 Mio. EUR, die hauptsächlich aus Detailbudgetrücklagen bestehen. Im BVA 2020 wurden Rücklagenentnahmen iHv 18 Mio. EUR für den Bau des ÖAW-Campus und den Zukauf von Studienplätzen der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität budgetiert. Nach diesen Rücklagenentnahmen betrug der Stand der Rücklagen zum 30. September 2020 insgesamt 425,8 Mio. EUR. Dies entspricht rd. 8,1 % der Auszahlungen der UG 31 im BVA-E 2021, in welchem keine Rücklagenentnahmen budgetiert sind. 16 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 7 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 10: Planstellenverzeichnis2 UG 31 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024 2022 2023 2024 PLANSTELLEN Planstellen 694 680 682 682 682 682 PCP**) 257.680 254.623 255.181 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6. VBÄ*) 659 652 - PCP**) 239.812 239.060 - Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 53,4 55,5 56,1 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen. Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung 682 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um 2 Planstellen wegen der Versetzung von BeamtInnen im Rahmen des Post-/Telekom- Mobilitätsprojektes. Im BFRG-E 2021-2024 sind keine Veränderungen bis 2024 vorgesehen. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt 652 und für 2021 ist laut Teilheft der UG 31 ein VBÄ-Zielwert von 670 vorgegeben. Dieser Zielwert entspricht einem Anteil von 98,2 % der Planstellen des Finanzjahres 2021. 2 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 17 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Vom Personal entfällt knapp die Hälfte auf die Zentralstelle, etwa ein Drittel auf die wissenschaftlichen Anstalten (ZAMG, GBA, ÖAW) und der Rest hauptsächlich auf die Studienbeihilfenbehörde und die Psychologische Studierendenberatung. 8 Ausgliederungen und Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus: Tabelle 11: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen UG 31 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - Personalstand 2019 2020 2021 BVA 2020 2019 in VZÄ in Mio. EUR Auszahlungen gesamt 4.179,4 4.350,0 4.517,6 167,6 3,9% davon Universitäten (gesamt) 3.978,5 4.146,8 4.266,6 119,8 2,9% 37.853 Österreichische Akademie der Wissenschaften 122,2 117,2 137,2 20,0 17,1% 1.515 Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) 51,4 55,8 80,8 25,0 44,8% 709 OeAD (Österreichischer Austauschdienst) - GmbH 23,6 26,6 28,3 1,7 6,4% 164 Einzahlungen gesamt 519,4 450,0 440,0 -10,0 -2,2% davon Universitäten (gesamt) 519,4 450,0 440,0 -10,0 -2,2% 37.853 Quelle: Beteiligungsbericht 2021 Einen Großteil der Beteiligungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung stellen die Universitäten dar. Die in der Tabelle ausgewiesenen Auszahlungen für Universitäten (4,27 Mrd. EUR) sind höher als die Auszahlungen im DB 31.02.01-„Universitäten“ (3,89 Mrd. EUR), da die Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den Ämtern der Universitäten tätigen BeamtInnen brutto dargestellt werden. Im BVA-E 2021 werden sie hingegen saldiert.3 3 Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden aus dem Bundeshaushalt an die Bediensteten gezahlt und von den Universitäten aus ihrem Globalbudget ersetzt, d. h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal und Einzahlungen aufgrund der Refundierungen seit der Haushaltsrechtsreform 2009 saldiert. Die Bruttodarstellung erfolgt in einem separaten Ausweis in den Teilheften unter „Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“. 18 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 9 Wirkungsorientierung 9.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte4 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs5 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Forschungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 für den Landkarte Forschungsbereich Das BMBWF hat im BVA-E 2021 für die UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt vier Wirkungsziele sowie in Summe 17 Kennzahlen festgelegt, die gegenüber dem BVA 2020 großteils unverändert geblieben sind. Insbesondere das erste Wirkungsziel zur qualitäts- bzw. kapazitätsorientierten Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten steht in Zusammenhang mit dem SDG Nr. 4 – Hochwertige Bildung. Der Fokus des zweiten Wirkungsziels ist die nationale und internationale Vernetzung von Studierenden und Forschungsprogrammen. Mit dem dritten Wirkungsziel wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und 4 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 5 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 19 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Gremien sowie beim wissenschaftlich/künstlerischen Nachwuchs angestrebt. Als Gleichstellungsziel steht es in Zusammenhang mit dem SDG Nr. 5 – Geschlechtergleichstellung. Das vierte Wirkungsziel betrifft die Spitzenforschung. 9.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten“ wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung wurde das Ziel im Jahr 2019 als überwiegend erreicht eingeschätzt. Das Wirkungsziel trägt zu den SDG Nr. 4 – Hochwertige Bildung und Nr. 5 – Geschlechtergleichstellung bei. Die Anzahl der Studienabschlüsse (Kennzahl 31.1.1) war im Jahr 2019 insgesamt steigend, lag aber sowohl bei Frauen (Istwert 2019: 30.984) als auch bei Männern (Istwert 2019: 24.535) leicht unter den Zielzuständen (Zielwerte 2019: 31.500 Frauen bzw. 24.800 Männer). Bis zum Jahr 2030 wird eine Steigerung auf 35.200 bzw. 28.800 Studienabschlüsse angestrebt. Bei der Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote“, die den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss am entsprechenden Anteil der Gesamtbevölkerung ausweist, lagen die Istwerte in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils über den festgelegten Zielwerten. Für das Jahr 2021 wurde der Zielwert auf eine Untergrenze von 42,6 % angehoben (Istzustand 2019: 42,4 %). Der Wahrscheinlichkeitsfaktor auf Basis der Rekrutierungsquoten (Kennzahl 31.1.5) berechnet das Verhältnis der StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit zumindest Matura zu den StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter ohne Matura. Ein Wert von 1 würde bedeuten, dass Kinder von Vätern mit Matura und ohne Matura gleich oft ein Studium beginnen. Tatsächlich gab es für die Berechnung des Istzustandes im Jahr 2019 mit 40 StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit Matura um 2,47 Mal so viele als pro 1.000 Väter ohne Matura (16,2 StudienanfängerInnen). Eine Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren entstand, da es insbesondere weniger StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit Matura gab. Der Zielzustand für 2021 ist mit einem Wahrscheinlichkeitsfaktor von 2,22 nun etwas ambitionierter als im BVA 2020 (2,24). 20 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Mit dem Wirkungsziel 2 soll ein in Lehre und Forschung national abgestimmter, international wettbewerbsfähiger Hochschul- und Forschungsraum geschaffen werden. Dazu wurden im BVA-E 2021 fünf Indikatoren angegeben. Insbesondere beim Mobilitätsanteil der AbsolventInnen (Kennzahl 31.2.2) wird es zu negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise kommen, da Auslandsaufenthalte erschwert wurden. Wirkungsziel 3 „Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs“ ist das Gleichstellungsziel der UG 31-Wissenschaft und Forschung und nach außen gerichtet. Zur Messung der Zielerreichung tragen drei Kennzahlen bei, die den Professorinnenanteil (Kennzahl 31.3.1), die quotengerecht besetzten Leitungsorgane (Kennzahl 31.3.2) sowie den Frauenanteil auf Laufbahnstellen an Universitäten (Kennzahl 31.3.3) ausweisen. Im Jahr 2019 waren bei den Leitungsorganen (Rektorate, Senate und Universitätsräte) 54 von 66 (81,8 %) quotengerecht besetzt. Bei den Senaten gelang dies trotz des Mindestfrauenanteils nur in 11 von 22 Fällen, vor allem wegen des insgesamt niedrigen Professorinnenanteils. Daher konnte der Zielzustand von 90,9 % (60 von 66 Leitungsorgane) nicht erreicht werden. Für das Jahr 2021 wurde der Zielwert auf den Istzustand von 2019 (81,8 %) gesenkt. Das Wirkungsziel 4 stellt einen hohen Grad an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich sicher. Bei der Kennzahl 31.4.3-„Publikationen aus FWF-Projekten“ wurde nach einer deutlichen Übererfüllung im Jahr 2019 (31.193 Publikationen mit Peer-Review) der Zielzustand für das Jahr 2021 auf 42.193 angehoben. Bei der Kennzahl 31.4.4-„Finanzierte Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beim FWF“ erfolgte mit einem Wert von zumindest 4.305 geförderten Personen im Jahr 2021 hingegen eine Reduktion des Zielzustandes, der aber immer noch eine Steigerung gegenüber den Vorjahren vorsieht (Istzustand 2019: 4.176). 21 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche Neu inhaltlicher Aspekt) Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände) Wirkungsziel 1: Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Maßnahmen Die Umsetzung der Universitätsfinanzierung bezweckt insbesondere eine Verbesserung der Studiensituation und die Steigerung von prüfungsaktiven Studien und damit auch Studienabschlüssen Stärkung der Studienberatung durch den Ausbau der Projekte "18plus - Berufs- und Studienchecker" und "ÖH-MaturantInnenberatung" (ÖH: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie "Studieren Probieren" Verstärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der heimischen Forschung (Lange Nacht der Forschung in Kooperation mit anderen Ressorts) und Ausbau der voruniversitären Förderung von Kindern durch Kinderuniversitäten (auch im Hinblick auf spätere wissenschaftliche und akademische Berufskarrieren) 22 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Indikatoren Kennzahl 31.1.1 Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen Summierung der Studienabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Berechnungsmethode Hochschulen Datenquelle uni:data (unidata.gv.at) Jahreswerte beziehen sich auf Studienjahre (dh Ziel 2021 steht für Studienjahr 2020/21) Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2030 Gesamt: Gesamt: Gesamt: Gesamt: ≥ 56.300 ≥ 57.300 ≥ 57.900 ≥ 64.000 Weiblich: Weiblich: Weiblich: Weiblich: Zielzustand - - ≥ 31.500 ≥ 32.100 ≥ 32.400 ≥ 35.200 Männlich: Männlich: Männlich: Männlich: ≥ 24.800 ≥ 25.200 ≥ 25.500 ≥ 28.800 Gesamt: 55.070 Gesamt: 54.550 Gesamt: 55.520 Istzustand Weiblich: 31.079 Weiblich: 29.980 Weiblich: 30.984 Männlich: 23.991 Männlich: 24.571 Männlich: 24.535 Zielerreichung - - unter Zielzustand Durch eine Ausweitung der Anzahl von akademischen Abschlüssen kann dem Bedarf der Wissensgesellschaft nach Höherqualifizierung entsprochen werden, um das volkswirtschaftliche Niveau und den sozialen Wohlstand zu erhalten. Eine entsprechend hohe Anzahl an Absolventinnen und Absolventen ist eine wesentliche Voraussetzung für die nationale Positionierung und das künftige Bestehen im globalen Wissenschafts- und Wirtschaftswettbewerb. Der aktuelle Zielwert 2021 resultiert unmittelbar aus den Zielsetzungen der nationalen Hochschulplanung. Als Maßnahme zur Zielerreichung werden u.a. auch obligate Leistungsbeiträge der Universitäten zu diesem auch budgetär hinterlegten Ziel in den Leistungsvereinbarungen verankert, und außerdem soll der Ausbau des Fachhochschul- Sektors ebenso zu einer Steigerung der Anzahl der Abschlüsse beitragen. Aufgrund der enger werdenden Verzahnung der Pädagogischen Hochschulen mit den öffentlichen Universitäten aufgrund des Reformprojekts Pädagog_innenbildung neu werden die Pädagogischen Hochschulen in die Kennzahl 31.1.1 mit aufgenommen. Somit werden sämtliche Abschlüsse an tertiären Bildungseinrichtungen im Ziel abgebildet. Kennzahl 31.1.2 Tertiärquote Anteil der 30-34jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss an der 30-34jährigen Gesamtbevölkerung. Als „Tertiärabschluss“ gelten nach ISCED 2011 die Bildungsstufen 5-8 zu verstehen (ISCED 5: Meisterschule, Werkmeister- und Bauhandwerkerschule; Kolleg, Akademie, Erstausbildung; Aufbaulehrgang; Berufsbildende höhere Berechnungsmethode Schule für Berufstätige; Höhere berufsbildende Schule, Jahrgang 4-5; Universitärer Lehrgang; ISCED 6: Bachelorstudium; ISCED 7: Masterstudium, Diplomstudium, universitärer Lehrgang (postgradual); ISCED 8: Doktoratsstudium) Datenquelle Statistik Austria, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdurchschnitt über alle Wochen Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2025 40,0 (gesamt) Zielzustand 41,0 (weiblich) 40,5 (gesamt) ≥ 40,7 ≥ 41 ≥ 42,6 ≥ 43 38,5 (männlich) Istzustand 40,8 40,7 42,4 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Ähnlich wie bei den Studienabschlüssen (31.1.1) spiegelt auch diese Kennzahl das heimische Bildungsniveau wider, um über den wichtigen Standortfaktor des Durchdringungsgrades höherer Bildung in der Gesamtbevölkerung Auskunft geben zu können. Insbesondere durch die Verbesserungen in der Studienberatung, den Ausbau des Fachhochschul-Sektors und durch die Verankerung entsprechender Beiträge in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten soll die Tertiärquote mittelfristig erhöht werden. Kennzahl 31.1.3 Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe Berechnungsmethode Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe Datenquelle Studienbeihilfenbehörde Messgrößenangabe EUR 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 4.840 6.000 > 6.000 > 6.000 > 6.000 > 6.000 Istzustand 4.940 6.174 6.020 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die Studienbeihilfe soll in erster Linie Studierenden aus einkommensschwachen und/oder bildungsfernen Verhältnissen ein Studium ermöglichen. Mit der letzten Novelle des Studienförderungsgesetzes ist es gelungen, die durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe kräftig zu steigern. 23 / 29
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