Wissenstransfer in Sachsen - Hinweise zur Antragstellung - Silvia Arndt Dresden-Pillnitz, 26. September 2019

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Wissenstransfer in Sachsen - Hinweise zur Antragstellung - Silvia Arndt Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
Wissenstransfer in Sachsen
Hinweise zur Antragstellung

Silvia Arndt
Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
Wissenstransfer in Sachsen - Hinweise zur Antragstellung - Silvia Arndt Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
ELER Förderung - WT

❙ Projektförderung mit Anteilfinanzierung (Deckungsmittel notwendig)
❙ Erstattungsverfahren (= klassische Vorfinanzierung!)
❙ Verwaltungsverfahren
   1. Förderantrag (Ausschlusstermin 30.11.2019)
          Bestätigung PE vollständiger Antrag (VZ „Automatismus“)
          Verwaltungskontrolle
          Vorhabensauswahl
          Bescheid
   2. Auszahlungsantrag
          VWK, RIA (VOK), Festsetzung, Auszahlung
❙ Ausgabenbasis

2 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
3 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Finanzielle Planung

❙ vollumfänglich, auskömmlich, realistisch

❙ Nachbewilligungen nur bei nicht vorhersehbaren Preissteigerungen für
  bereits bewilligte Förderinhalte (Bedingung: Haushaltsmittel vorhanden)

❙ Ergänzungsbewilligungen sind nur zulässig, wenn die Änderung oder
  Ergänzung wesentlicher Vorhabensbestandteile, auch kostenneutral, für die
  Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich ist (Bedingung:
  Haushaltsmittel vorhanden)

4 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Ausgabenbasis
❙ Prinzip: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Angemessenheit der Ausgaben
❙ geplante Ausgaben im Detail durch Antragsteller durch Nachweis konkretisieren –
  „Plausibilisierung“
❙ förderfähige Ausgaben (Ausnahme: Standardeinheitskosten)
      ❙ tatsächlich entstanden (physisch)
      ❙ eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Rechnungen (Bezug zum
        Zuwendungsbescheid in der Kostenposition)
      ❙ Bezahlung (Nachweis mittels Kontoauszügen)
❙ nicht förderfähig
      ❙ Verrechnungen von Leistungen - auch von Eigenmitteln - unzulässig!
        (Folge: Nichtanerkennung von Ausgaben – Kürzung Zuwendung)
      ❙ Antragstellung, Änderung und Abrechnung
      ❙ Ausgaben für Speisen und Getränke

5 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Personalausgaben auf Basis SEK
 Leistungs-              1- leitende           2- heraus-     3-Fachkräfte   4- Hilfs-
 gruppe                  Mitarbeiter           gehobene                      arbeiter
                                               Fachkräfte
 Monatssatz                       7.986 €           5.362 €        3.739 €          2.898 €
 Stundensatz                            56 €           37 €           26 €               20 €

  ❙ Leistungsgruppenzuordnung über Tätigkeitsbeschreibung/ Arbeitsvertrag
  ❙ Monatssatz bei Voll- oder anteilig bei Teilzeit
  ❙ Stundensatz bei flexibler Stundenzahl Arbeitszeitnachweis erforderlich
  ❙ Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen abgegolten
  ❙ 15 % Pauschale für indirekte Kosten bereits enthalten
  ❙ Urlaub/ Krankheit bereits pauschal berücksichtigt Grundlage 1.720 h/a
  ❙ Bestätigung der Tätigkeit, keine Zahlungsnachweise erforderlich
6 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Sachausgaben

❙ direkt zuordenbare Ausgaben, u.a. Miete, Pacht, Dienstleistungen Dritter,
  Honorare, Reisekosten für Honorarnehmer ohne Verpflegung/Tagegelder
❙ für Dritte nachvollziehbare, detaillierte und inhaltlich eindeutig bestimmte
  Beschreibung

7 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Anforderungen an den Anbieter
❙ Grundsatz: qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal
❙ geeigneter Abschluss der eingesetzten Mitarbeiter / Honorarkräfte
❙ regelmäßige Schulungen
       ❙ belegbare Weiterbildungsmaßnahmen - Lehrgänge, Kolloquien (kein
         Messebesuch), einschlägige Publikationen, Lehr- oder Gutachter-
         tätigkeit
       ❙ zum Zeitpunkt des Einsatzes der jeweiligen Person nicht älter als fünf
         Jahre; gegebenenfalls müssen daher auch während des Vorhabens
         Schulungen absolviert werden

8 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Honorare
❙ Honorare können in angemessener Höhe je nach Qualifikation des
  Referenten anerkannt werden, jedoch maximal:
❙ berufene Professoren bis zu 100,00 €/Einsatzstunde im Vorhaben jedoch
  nicht mehr als 800,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
❙ abgeschlossener Hoch- bzw. Fachhochschulausbildung bis zu 85,00
  Euro/Einsatzstunde, jedoch nicht mehr als 680,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
❙ Meisterprüfung im Handwerk, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft,
  Industriemeister, Absolventen von Fachschulen, vergleichbare
  Qualifikationen in Wirtschaft und Verwaltung bis zu 70,00
  Euro/Einsatzstunde jedoch nicht mehr als 560,00 Euro pro Tag (Tagessatz)
❙ übrige Personen bis zu 50,00 Euro/Einsatzstunde, jedoch nicht mehr als
  400,00 Euro pro Tag (Tagessatz)

9 26. September 2019 | Silvia Arndt
Wege zur Plausibilisierung
Grundsatz: Antragsteller in der Pflicht der Herleitung und Begründung!
❙ detaillierte und für Dritte nachvollziehbare Leistungsbeschreibung (= Vergleichbarkeit)
❙ drei unabhängige, gültige Vergleichsangebote von qualifizierten Dienstleistern / Lieferanten;
  Sonderbestimmung bei öffentlichen AG beachten
❙ eventuell Internetrecherche (Ausdruck mit Datum, Quellenangabe)
❙ Referenzkostensysteme (z. B. KTBL)
❙ Angebotsübersicht wünschenswert
Ziel: Wettbewerb und wirtschaftliches Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten

                                         geplante Ausgaben

                   drei                          nur ein                               Referenz-
                 Angebote                       Angebot                                 kosten
                                                           u. a.
                                                           eigene Kalkulation mit Bezug zur Datenreferenz
                                                           KTBL-Daten
                                                           Tarifvertrag der Länder
                                                           Sächsisches Reisekostengesetz
                                                           Internetrecherchen (http://...)

                                         Plausibilität gegeben
10 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Teilnehmerkreis
 ❙ Es können nur die Ausgaben für Teilnehmer geltend gemacht werden, die in
   der sächsischen Land- oder Forstwirtschaft einschließlich Gartenbau sowie
   in gewerblichen Tochterunternehmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
   tätig sind.
 ❙ Ausgenommen sind Bedienstete von Körperschaften, Anstalten oder
   Einrichtungen (einschließlich Wirtschaftsbetrieben) des öffentlichen Rechts
   im Rahmen ihrer Dienstaufgaben.
 ❙ Der Nachweis über die Teilnehmer für jede durchgeführte Veranstaltung
   erfolgt durch eine Teilnehmerliste, die mit dem jeweiligen Auszahlungs-
   antrag vorzulegen ist.
 ❙ Sollten an der Veranstaltung Teilnehmer teilnehmen, die nicht zu der
   Zielgruppe gehören, erfolgt die Kürzung der Ausgaben in Höhe eines vorher
   bestimmten Bruttokostenanteiles je Teilnehmer mit der Folge der Kürzung
   der Zuwendung. Dieser Sachverhalt ist bei der Beantragung der Auszahlung
   zu berücksichtigen.

11 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Höhe der Förderung

                            RL LIW B II 2 - WT          Aktueller Aufruf

                                Zielgruppe            Agrar- und Forstsektor

                                Regelsatz                     80%

                    Vermittlung von Ergebnissen aus
                                                             + 20%
                             EIP- Vorhaben

                             max. Fördersatz                  100%

12 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Gesamtfinanzierung

                                 beantragte Gesamtausgaben zum Fördervorhaben

 nicht förderfähige Ausgaben                                  förderfähige Gesamtausgaben
                                 Deckungsmittel (z. B. 20%)                      Zuwendung (z.B. 80%)

 zusätzliche Eigenmittel
                                          Eigenmittel                Zuwendung (ggf. unter Anrechnung sonstiger
                                          (Barmittel,           Deckungsmittel anderer öffentlichen Zuwendungen für das
                                        Bankguthaben,                                 Vorhaben)
                                     Kassenbestände, nicht
                                       zweckgebundene
                                          Spenden)

                                         Einnahmen

                                         Mittel Dritter

13 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Häufige Fehler
                                                                           i
 ❙ Anträge unvollständig – fehlende Anlagen (Fußnoten im Antrag und
   beachten!)
 ❙ Unterschrift durch nicht Vertretungsberechtigten (sofern mehrere = alle
   unterschreiben!)
 ❙ Herleitung und Darstellung der Höhe der geplanten Ausgaben
   unzureichend (Plausibilität)
 ❙ Vorlage nicht vergleichbarer Angebote
 ❙ fehlende Qualifizierungs- und Schulungsnachweisen
 ❙ z. B. Einholen Angebote, Auftragserteilung, Schriftverkehr – fehlende
   eindeutige Zuordenbarkeit! Begünstigter ist immer Akteur!
 ❙ Ausschlusstermin 30. November 2019 beachten

14 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Exkurs: Auszahlungsverfahren
 ❙ Bestimmungen Bewilligungsbescheid verbindlich
 ❙ Grundsatz: 1 Auszahlungsantrag pro Jahr
 ❙ erstattungsfähige Ausgaben müssen beim Antragsteller entstehen!
 ❙ realisierte und in sich abrechenbare Teilabschnitte
 ❙ Einreichung zur Abrechnung – Ausgabenbasis!!!
     ❙ förderfähig bewilligt
     ❙ im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben bereits entstanden
     ❙ getätigt
 ❙ prozentuale Herausrechnung je Einzelrechnung nicht zulässig
 ❙ tatsächliche Bezahlung mittels originaler Kontoauszüge vom im Förderantrag
   angegebenen Konto nachweisen - Empfehlung: Einzel- statt Sammelbuchung!
         ❙    Kontoinhaber namentlich
         ❙    Zahlungsempfänger, dessen Bankverbindung, Rechnungsbezug
         ❙    Online-Unterlagen - Vermerk Antragsteller:
             „Elektronisch übermittelt, gilt als Original. Doppelabrechnung ausgeschlossen.“ Datum
                                                      Unterschrift

15 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Wissenstransfer in Sachsen
Hinweise zur Antragstellung

Silvia Arndt
Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
Anhang 1 - Aktueller Aufruf
      Modul      Inhalt                             Budget in EUR   Förderung       Zielgruppe

      1.2.1      Wirtschaftsleistung                400.000,00      80 %            Land-/Forstwirtschaft
      1.2.3      Wasser, Düngung, Schädlingsbek.    100.000,00      80 %            Land-/Forstwirtschaft
      1.2.4      Bodenerosion                       100.000,00      80 %            Land-/Forstwirtschaft
      1.2.5      Energieeffizienz                   100.000,00      80 %            Land-/Forstwirtschaft
      1.2.6      Treibhausgase                      100.000,00      80 %            Land-/Forstwirtschaft
      1.2.7      Forst                              50.000,00       80 %            Land-/Forstwirtschaft
                                                    850.000,00

 ❙ strikte inhaltliche Trennung (keine Vermischung von Themen unterschiedlicher Module in einem
   Antrag zugelassen!)
         ❙    je Modul separater Antrag notwendig
         ❙    innerhalb eines Moduls mehrere Anträge eines Antragstellers erlaubt

17 | 26. September 2019| Silvia Arndt
Anhang 2 - Gesamtfinanzierung
 ❙ Eigenmittelnachweis bei mehr als 10.000 EUR Deckungsmittel erforderlich

        ❙ Hochschulen/Universitäten Eigenanteil durch haushaltsfinanziertes
          Stammpersonal erbringbar!

        ❙ Kreditbereitschaftserklärung Banken ohne Abtretungen!

        ❙ Bereitschaftserklärungen Dritter (plus Kontoauszug)

 ❙ Nachweis Vorfinanzierung - zusätzlicher Nachweis verfügbarer Mittel zur
   Vorfinanzierung über ein Jahr hinaus

        ❙ Zuwendung > 100.000 € und Fördersatz 60 %

        ❙ SAB-Absichtserklärung nur für Vereine - beihilferelevantes Darlehen!

18 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
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