Wissenstransfer in Sachsen - Hinweise zur Antragstellung - Silvia Arndt Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
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Wissenstransfer in Sachsen Hinweise zur Antragstellung Silvia Arndt Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
ELER Förderung - WT ❙ Projektförderung mit Anteilfinanzierung (Deckungsmittel notwendig) ❙ Erstattungsverfahren (= klassische Vorfinanzierung!) ❙ Verwaltungsverfahren 1. Förderantrag (Ausschlusstermin 30.11.2019) Bestätigung PE vollständiger Antrag (VZ „Automatismus“) Verwaltungskontrolle Vorhabensauswahl Bescheid 2. Auszahlungsantrag VWK, RIA (VOK), Festsetzung, Auszahlung ❙ Ausgabenbasis 2 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
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Finanzielle Planung ❙ vollumfänglich, auskömmlich, realistisch ❙ Nachbewilligungen nur bei nicht vorhersehbaren Preissteigerungen für bereits bewilligte Förderinhalte (Bedingung: Haushaltsmittel vorhanden) ❙ Ergänzungsbewilligungen sind nur zulässig, wenn die Änderung oder Ergänzung wesentlicher Vorhabensbestandteile, auch kostenneutral, für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich ist (Bedingung: Haushaltsmittel vorhanden) 4 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Ausgabenbasis ❙ Prinzip: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Angemessenheit der Ausgaben ❙ geplante Ausgaben im Detail durch Antragsteller durch Nachweis konkretisieren – „Plausibilisierung“ ❙ förderfähige Ausgaben (Ausnahme: Standardeinheitskosten) ❙ tatsächlich entstanden (physisch) ❙ eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Rechnungen (Bezug zum Zuwendungsbescheid in der Kostenposition) ❙ Bezahlung (Nachweis mittels Kontoauszügen) ❙ nicht förderfähig ❙ Verrechnungen von Leistungen - auch von Eigenmitteln - unzulässig! (Folge: Nichtanerkennung von Ausgaben – Kürzung Zuwendung) ❙ Antragstellung, Änderung und Abrechnung ❙ Ausgaben für Speisen und Getränke 5 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Personalausgaben auf Basis SEK Leistungs- 1- leitende 2- heraus- 3-Fachkräfte 4- Hilfs- gruppe Mitarbeiter gehobene arbeiter Fachkräfte Monatssatz 7.986 € 5.362 € 3.739 € 2.898 € Stundensatz 56 € 37 € 26 € 20 € ❙ Leistungsgruppenzuordnung über Tätigkeitsbeschreibung/ Arbeitsvertrag ❙ Monatssatz bei Voll- oder anteilig bei Teilzeit ❙ Stundensatz bei flexibler Stundenzahl Arbeitszeitnachweis erforderlich ❙ Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen abgegolten ❙ 15 % Pauschale für indirekte Kosten bereits enthalten ❙ Urlaub/ Krankheit bereits pauschal berücksichtigt Grundlage 1.720 h/a ❙ Bestätigung der Tätigkeit, keine Zahlungsnachweise erforderlich 6 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Sachausgaben ❙ direkt zuordenbare Ausgaben, u.a. Miete, Pacht, Dienstleistungen Dritter, Honorare, Reisekosten für Honorarnehmer ohne Verpflegung/Tagegelder ❙ für Dritte nachvollziehbare, detaillierte und inhaltlich eindeutig bestimmte Beschreibung 7 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Anforderungen an den Anbieter ❙ Grundsatz: qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal ❙ geeigneter Abschluss der eingesetzten Mitarbeiter / Honorarkräfte ❙ regelmäßige Schulungen ❙ belegbare Weiterbildungsmaßnahmen - Lehrgänge, Kolloquien (kein Messebesuch), einschlägige Publikationen, Lehr- oder Gutachter- tätigkeit ❙ zum Zeitpunkt des Einsatzes der jeweiligen Person nicht älter als fünf Jahre; gegebenenfalls müssen daher auch während des Vorhabens Schulungen absolviert werden 8 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Honorare ❙ Honorare können in angemessener Höhe je nach Qualifikation des Referenten anerkannt werden, jedoch maximal: ❙ berufene Professoren bis zu 100,00 €/Einsatzstunde im Vorhaben jedoch nicht mehr als 800,00 Euro pro Tag (Tagessatz) ❙ abgeschlossener Hoch- bzw. Fachhochschulausbildung bis zu 85,00 Euro/Einsatzstunde, jedoch nicht mehr als 680,00 Euro pro Tag (Tagessatz) ❙ Meisterprüfung im Handwerk, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Industriemeister, Absolventen von Fachschulen, vergleichbare Qualifikationen in Wirtschaft und Verwaltung bis zu 70,00 Euro/Einsatzstunde jedoch nicht mehr als 560,00 Euro pro Tag (Tagessatz) ❙ übrige Personen bis zu 50,00 Euro/Einsatzstunde, jedoch nicht mehr als 400,00 Euro pro Tag (Tagessatz) 9 26. September 2019 | Silvia Arndt
Wege zur Plausibilisierung Grundsatz: Antragsteller in der Pflicht der Herleitung und Begründung! ❙ detaillierte und für Dritte nachvollziehbare Leistungsbeschreibung (= Vergleichbarkeit) ❙ drei unabhängige, gültige Vergleichsangebote von qualifizierten Dienstleistern / Lieferanten; Sonderbestimmung bei öffentlichen AG beachten ❙ eventuell Internetrecherche (Ausdruck mit Datum, Quellenangabe) ❙ Referenzkostensysteme (z. B. KTBL) ❙ Angebotsübersicht wünschenswert Ziel: Wettbewerb und wirtschaftliches Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten geplante Ausgaben drei nur ein Referenz- Angebote Angebot kosten u. a. eigene Kalkulation mit Bezug zur Datenreferenz KTBL-Daten Tarifvertrag der Länder Sächsisches Reisekostengesetz Internetrecherchen (http://...) Plausibilität gegeben 10 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Teilnehmerkreis ❙ Es können nur die Ausgaben für Teilnehmer geltend gemacht werden, die in der sächsischen Land- oder Forstwirtschaft einschließlich Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe tätig sind. ❙ Ausgenommen sind Bedienstete von Körperschaften, Anstalten oder Einrichtungen (einschließlich Wirtschaftsbetrieben) des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Dienstaufgaben. ❙ Der Nachweis über die Teilnehmer für jede durchgeführte Veranstaltung erfolgt durch eine Teilnehmerliste, die mit dem jeweiligen Auszahlungs- antrag vorzulegen ist. ❙ Sollten an der Veranstaltung Teilnehmer teilnehmen, die nicht zu der Zielgruppe gehören, erfolgt die Kürzung der Ausgaben in Höhe eines vorher bestimmten Bruttokostenanteiles je Teilnehmer mit der Folge der Kürzung der Zuwendung. Dieser Sachverhalt ist bei der Beantragung der Auszahlung zu berücksichtigen. 11 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Höhe der Förderung RL LIW B II 2 - WT Aktueller Aufruf Zielgruppe Agrar- und Forstsektor Regelsatz 80% Vermittlung von Ergebnissen aus + 20% EIP- Vorhaben max. Fördersatz 100% 12 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Gesamtfinanzierung beantragte Gesamtausgaben zum Fördervorhaben nicht förderfähige Ausgaben förderfähige Gesamtausgaben Deckungsmittel (z. B. 20%) Zuwendung (z.B. 80%) zusätzliche Eigenmittel Eigenmittel Zuwendung (ggf. unter Anrechnung sonstiger (Barmittel, Deckungsmittel anderer öffentlichen Zuwendungen für das Bankguthaben, Vorhaben) Kassenbestände, nicht zweckgebundene Spenden) Einnahmen Mittel Dritter 13 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Häufige Fehler i ❙ Anträge unvollständig – fehlende Anlagen (Fußnoten im Antrag und beachten!) ❙ Unterschrift durch nicht Vertretungsberechtigten (sofern mehrere = alle unterschreiben!) ❙ Herleitung und Darstellung der Höhe der geplanten Ausgaben unzureichend (Plausibilität) ❙ Vorlage nicht vergleichbarer Angebote ❙ fehlende Qualifizierungs- und Schulungsnachweisen ❙ z. B. Einholen Angebote, Auftragserteilung, Schriftverkehr – fehlende eindeutige Zuordenbarkeit! Begünstigter ist immer Akteur! ❙ Ausschlusstermin 30. November 2019 beachten 14 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Exkurs: Auszahlungsverfahren ❙ Bestimmungen Bewilligungsbescheid verbindlich ❙ Grundsatz: 1 Auszahlungsantrag pro Jahr ❙ erstattungsfähige Ausgaben müssen beim Antragsteller entstehen! ❙ realisierte und in sich abrechenbare Teilabschnitte ❙ Einreichung zur Abrechnung – Ausgabenbasis!!! ❙ förderfähig bewilligt ❙ im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben bereits entstanden ❙ getätigt ❙ prozentuale Herausrechnung je Einzelrechnung nicht zulässig ❙ tatsächliche Bezahlung mittels originaler Kontoauszüge vom im Förderantrag angegebenen Konto nachweisen - Empfehlung: Einzel- statt Sammelbuchung! ❙ Kontoinhaber namentlich ❙ Zahlungsempfänger, dessen Bankverbindung, Rechnungsbezug ❙ Online-Unterlagen - Vermerk Antragsteller: „Elektronisch übermittelt, gilt als Original. Doppelabrechnung ausgeschlossen.“ Datum Unterschrift 15 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
Wissenstransfer in Sachsen Hinweise zur Antragstellung Silvia Arndt Dresden-Pillnitz, 26. September 2019
Anhang 1 - Aktueller Aufruf Modul Inhalt Budget in EUR Förderung Zielgruppe 1.2.1 Wirtschaftsleistung 400.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft 1.2.3 Wasser, Düngung, Schädlingsbek. 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft 1.2.4 Bodenerosion 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft 1.2.5 Energieeffizienz 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft 1.2.6 Treibhausgase 100.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft 1.2.7 Forst 50.000,00 80 % Land-/Forstwirtschaft 850.000,00 ❙ strikte inhaltliche Trennung (keine Vermischung von Themen unterschiedlicher Module in einem Antrag zugelassen!) ❙ je Modul separater Antrag notwendig ❙ innerhalb eines Moduls mehrere Anträge eines Antragstellers erlaubt 17 | 26. September 2019| Silvia Arndt
Anhang 2 - Gesamtfinanzierung ❙ Eigenmittelnachweis bei mehr als 10.000 EUR Deckungsmittel erforderlich ❙ Hochschulen/Universitäten Eigenanteil durch haushaltsfinanziertes Stammpersonal erbringbar! ❙ Kreditbereitschaftserklärung Banken ohne Abtretungen! ❙ Bereitschaftserklärungen Dritter (plus Kontoauszug) ❙ Nachweis Vorfinanzierung - zusätzlicher Nachweis verfügbarer Mittel zur Vorfinanzierung über ein Jahr hinaus ❙ Zuwendung > 100.000 € und Fördersatz 60 % ❙ SAB-Absichtserklärung nur für Vereine - beihilferelevantes Darlehen! 18 | 26. September 2019 | Silvia Arndt
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