VBVV und BVG konformes Mischvermögen - Fronalpstock Fonds - Lokal, persönlich und traditionell. Ihre Bank. Seit 1812.
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> Lokal, persönlich und traditionell. Ihre Bank. Seit 1812. Ihre Bank. Seit 1812. Fronalpstock Fonds VBVV und BVG konformes Mischvermögen
> Sparkasse Schwyz Fondslösung für Anlagen im Rahmen einer Beistandschaft und nach BVG Die Sparkasse Schwyz AG (sks) verfügt über Fronalpstock Fonds, Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts, Bewilligung Regulator FINMA per 22.8.2012, Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen Lancierung Mischvermögen «Fronalpstock Fonds – VBVV-BVG (CHF) - A» am 20. Mai (Bewilligung FINMA ist erfolgt) «VBVV-BVG» wird die Bestimmungen gemäss Art. 7 VBVV (Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft) sowie zusätzlich die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Verordnungen (BVV2) beachten und durch die sks verwaltet Fondsadministration UBS Fund Management (Switzerland) AG Basel garantiert effiziente Umsetzung der Kollektivanlagen und deren Überwachung Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Basel Ziel Total Expense Ratio von «VBVV-BVG» der Retailtranche kleiner 1% p.a. (im Vergleich: Grossbanklösung bei einer TER von ca. 1.5%) «VBVV-BVG» ist eine gut diversifizierte, effiziente und einfache Anlagelösung, welche bei sämtlichen Schweizer Depotbanken gehalten werden kann 2
> Sparkasse Schwyz Fronalpstock Fonds – Anlagevorschriften «VBVV-BVG» 1. Ebene Umbrella (geregelt im Fonds Prospekt/Vertrag): detaillierte Einschränkung der Anlageinstrumente max. 20% Investition in ein Anlageinstrument/eine Gegenpartei max. 49% Anlagen in Kollektivanlagen 2. Ebene Teilvermögen «VBVV-BVG» (geregelt im Fonds Prospekt/Vertrag): Anlagen werden angelegt und überwacht gemäss BVV2 Richtlinien Art. 7 VBVV a) 60% des Fondsvermögens wird nach Art. 7 Abs. 1 VBVV angelegt Gemäss Wortlaut nach Art. 7 Abs. 1 VBVV, gute Bonität grundsätzlich BBB oder besser b) 40% des Fondsvermögens wird nach Art. 7 Abs. 3 VBVV angelegt Einhaltung von BVV2 Richtlinien, Ziel: Diversifikation Auszug aus dem Fondsprospekt, S. 1, 1.2.2 Anlagepolitik, B: «…hält die Bestimmungen gemäss Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 VBVV (Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft) sowie die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungs- verordnungen ein.» 3
> Sparkasse Schwyz Fronalpstock Fonds – Beispiel Ihre Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bewilligt eine Anlage nach Art. 7 VBVV von CHF 200’000 Unser Fonds investiert 60% nach Art. 7 Abs. 1 und 40% nach Art. 7 Abs. 3 VBVV Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Innerschwyz: CHF 200’000 dürfen in den Fronalpstock Fonds investiert werden. Andere zuständige Behörde: falls Ihre zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aber z.B. ein Verhältnis von 80% und 20% entsprechend investieren möchte, können CHF 100’000 in den Fronalpstock Fonds investiert werden. Die verbleibenden CHF 100’000 werden anderweitig angelegt. 4
> Sparkasse Schwyz Fronalpstock Fonds – verantwortliche Personen Marco Zörner Fredy Gehrig Peter Heinzmann Lukas Schelbert Die Wertschriftenabteilung der Sparkasse Schwyz AG unter der Leitung von Bruno Wiget stellt Backup und Verarbeitung des Fronalpstock Fonds sicher. 5
> Sparkasse Schwyz Fronalpstock Fonds – Vorteile Vorteile der Fronalpstock Fonds, Kollektivanlage nach Schweizer Recht: Fondsanteile sind täglich handelbar hohe Kosteneffizienz hohe Sicherheit durch gesetzliche Fondsregulierung. Fronalpstock Fonds sind ein rechtlich geschütztes Sondervermögen hohe Transparenz: Der Wert Ihrer Fondsanteile wird täglich auf www.sfa.ch, www.bloomberg.com und laufend auf der Internetseite www.sparkasse.ch veröffentlicht einfache Handhabung: Eine Zeile im Steuerverzeichnis und in der Steuererklärung mit UBS Fund Management (Switzerland) AG haben wir einen erstklassigen Fondsadministrator 6
> Sparkasse Schwyz Seit 1812 ein verlässlicher Partner 1812 Gründung durch Pfarrer Augustin Schibig 1994 Beteiligung an der neu geschaffenen Regionalbanken-Holding, Kooperationen im Bereich Informatik, Sicherheit und Logistik 2004 Sparkasse Engelberg AG kommt als Tochtergesellschaft hinzu 2004 Rechtskleidwechsel der Sparkasse Schwyz vom Gemeindeinstitut in eine AG 2005 1. Kapitalerhöhung: Kunden, Gemeindeeinwohner und Mitarbeitende können Aktien erwerben; Gemeinde Schwyz hält die Mehrheit der Aktien (aktuell rund 82.6%) 2007 Kauf der H. Bruderer Vermögensverwaltung AG in Zürich Unser Bankinstitut ist ein regional tätiges und verankertes Unternehmen. Die Sparkasse Schwyz AG nimmt ausländische Personen oder Institutionen lediglich gemäss klar definierten Richtlinien als Kunden auf. Unsere Standorte sind in Brunnen, Engelberg, Goldau, Küssnacht am Rigi, Schwyz, Stans und Zürich. Weitere Informationen: www.sparkasse.ch 7
> Sparkasse Schwyz Die wichtigsten Kennzahlen 2013 Sparkasse Schwyz AG Bilanz Bilanzsumme 1'734'156 Kundenausleihungen 1'498'064 Kundengelder 1'322'963 Erfolgsrechnung Betriebsertrag 28'427 Geschäftsaufwand 18'552 Bruttogewinn 9'875 Konzerngewinn 3'105 Kennzahlen Personalbestand 74 Mitarbeitende (teilzeitbereinigt) Depotwert Kunden 1'222'673 Angaben in CHF 1'000 8
> Sparkasse Schwyz Unser Fronalpstock Fonds Weitere Informationen finden Sie unter www.sparkasse.ch Möchten Sie Fondsanteile zeichnen oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an +41 (0)41 819 02 31 oder +41 (0)41 819 02 78 oder ws@sparkasse.ch Für Marketing- und Informationszwecke der Sparkasse Schwyz AG. Kollektive Kapitalanlagen nach schweizerischem Recht. Investitionen in einem Produkt sollten nur nach gründlichem Studium des aktuellen Prospekts erfolgen. Fondsverträge sowie die Jahresberichte können kostenlos bei der Sparkasse Schwyz AG, Postfach 564, 6431 Schwyz, bzw. bei UBS Fund Management (Switzerland) AG, Postfach, CH-4002 Basel, angefordert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sparkasse Schwyz AG. Die Verteilung des vorliegenden Dokumentes ist nur unter den in dem anwendbaren Recht abgefassten Bedingungen gestattet. Das Dokument dient reinen Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch eine Einladung zur Offertstellung, zum Vertragsabschluss, Kauf oder Verkauf von irgendwelchen Wertpapieren oder verwandten Finanzinstrumenten dar. Die im vorliegenden Dokument beschriebenen Produkte bzw. Wertpapiere können in verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder für gewisse Anlegergruppen für den Verkauf ungeeignet oder unzulässig sein. Die Angaben in diesem Dokument werden ohne jegliche Garantie oder Zusicherung zur Verfügung gestellt, dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und sind lediglich zum persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. Die vergangene Performance (ob simuliert oder effektiv) ist keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Sollte die Währung CHF des Finanzproduktes oder einer Finanzdienstleistung nicht mit Ihrer Referenzwährung übereinstimmen, kann sich die Performance aufgrund der Währungsschwankungen erhöhen oder verringern. Jegliche Information oder Meinung kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Das vorliegende Dokument darf ohne schriftliche Genehmigung der Sparkasse Schwyz AG – zu welchem Zweck auch immer – weder reproduziert noch weiterverteilt oder neu aufgelegt werden. 9
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