VEF - Vereinigung Evangelischer Freikirchen e.V.

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1. Themenbereich „Ehe und Familie“
1.1 Wie werden Sie Artikel 6 im Grundgesetz zum Schutz von Ehe und Familie in Ihrem Regierungshan-
deln berücksichtigen?
    Der Schutz von Ehe und Familie ist für die FDP ein wichtiger Grundwert. Allerdings sehen wir Familie
    nicht nur als Ehe zwischen Mann und Frau, sondern wollen eingetragene Lebenspartnerschaften mit
    der Ehe vollkommen gleichstellen, auch im Einkommenssteuerrecht, bei der Riester-Rente und bei
    Adoptionen.
    Am Ehegattensplitting wollen wir festhalten, denn die steuerliche Entlastung aus dem Splitting ist
    Gegenleistung für die Verantwortung der Ehegatten untereinander. Diese Verantwortung ist vorrangig
    im Verhältnis zu dem Anspruch eines Ehegatten auf soziale Mindestabsicherung gegen Staat und So-
    lidargemeinschaft. Das Ehegattensplitting ist damit Ausdruck sowohl sozialrechtlicher Subsidiarität
    als auch des Vorrangs privater Verantwortung vor staatlicher Umverteilung.
    Wenn Kinder vorhanden sind, so muss das Kindeswohl in der Abwägung zu anderen Ansprüchen an
    erster Stelle stehen. Die Rechte von Kindern wollen wir durch mehr Partizipationsmöglichkeiten stär-
    ken, wie es bereits in dieser Wahlperiode im Baurecht und im Patientenrecht geschehen ist.

1.2 Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu vermeiden, dass Kinder ein „Armutsrisi-
ko“ für Familien darstellen?
Vorrangiges Ziel der FDP ist es, dass Arbeitsplätze entstehen. Ein Arbeitsplatz für die Eltern ist auch für
ihre Kinder der beste Schutz vor Armut. Hier war die FDP in Regierungsbeteiligung so erfolgreich wie
keine Regierung zuvor. Seit 2009 sind 700.000 Erwerbsfähige und 110.000 Kinder weniger im Leistungs-
bezug der Grundsicherung. Diesen Weg wollen wir fortsetzen mit einer Politik, die die richtigen Impulse
für zusätzliche Arbeitsplätze setzt. Sodann wollen wir die Voraussetzungen für weitere Lohnuntergrenzen
– Branche für Branche und im Einklang mit der Tarifautonomie – schaffen und bestehende Mindestlohn-
regelungen verbessern für mehr Leistungsgerechtigkeit auch für Geringverdiener. Wir haben Familien mit
Kindern zudem durch ein höheres Kindergeld und höhere Freibeträge entlastet und damit dafür gesorgt,
dass heute 250.000 Kinder weniger in Armut leben.

1.3 Welche Maßnahmen zur Förderung einer familienfreundlichen Gesellschaft wollen Sie ergreifen?
Einen immer wichtiger werdender Bereich der Familienarbeit stellt der Umgang und der Pflege von kran-
ken und älteren Angehörigen dar. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird hierbei immer bedeutender
für die Betroffenen. Mit dem Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit hat die Koalition diesen essentiellen
Bereich klar unterstützt. Wir ermöglichen es den Unternehmen flexible Teilzeit- Modelle zu schaffen: Sie
können jetzt individuell mit ihren Angestellten eine betriebliche Lösung für eine Familienpflegezeit ver-
einbaren. Bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Beschäftigte das Recht, der Arbeit bis zu zehn
Arbeitstage fern zu bleiben, um die Pflege für ihre Angehörigen zu organisieren. Beschäftigte in Betrieben
mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten können sich auch für bis zu sechs Monate freistellen lassen.
Ob diese Regelungen erweitert werden können, wird zu prüfen sein.
Die FDP will durch eine moderne Gleichstellungspolitik den Abbau tradierter Rollenverständnisse der
Geschlechter unterstützen. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter 3jährige schaffen wir
einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem massiven Ausbau
der Kinderbetreuungseinrichtungen in dieser Wahlperiode hat die Koalition von Union und FDP dazu bei-
getragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die Bundesregierung hat mit 4,58 Mrd.
€ mehr Geld für Investitionen in Kinderbetreuung ausgegeben als jede andere Bundesregierung zuvor. Auf
der Agenda der nächsten Jahre stehen deshalb der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur
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(Kitas, Betriebskitas, Horte, Ganztagsschulen) und die Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern.
Neben einem weiteren Ausbau der Betreuungskapazität in Randzeiten und am Wochenende wird es da-
rauf ankommen, die Qualität zu verbessern, beispielsweise auch hinsichtlich der Mehrsprachigkeit.

Die Verbesserung der Vereinbarkeit kann aber nicht allein auf gesetzlichem Wege erfolgen, sondern es
bedarf einer Veränderung des gesellschaftlichen Klimas. Die Bedeutung der Zeit, die mit der Familie ver-
bracht wird, muss stärker wertgeschätzt werden. Wir müssen auch die in vielen Unternehmen noch herr-
schende Präsenzkultur hinterfragen. Nicht der Mitarbeiter, der am längsten im Büro oder an der Maschi-
ne sitzt, ist zwangsläufig der beste, sondern derjenige, der am effektivsten seine Aufgabe bewältigt. Des-
halb wollen wir Teilzeit-Modelle, Homeoffice-Arbeit und Telearbeit stärken.

2. Themenbereich „älter werdende Gesellschaft“
2.1 Welche Maßnahmen werden Sie einbringen, um sicher zu stellen, dass Menschen in Würde altern
können?
Die demographische Entwicklung ist unumkehrbar und führt zum Schrumpfen der Bevölkerungszahl bei
gleichzeitigem prozentualem Anstieg der alten und älteren Bevölkerung. 50 Mio. Bürger sind heute im
erwerbsfähigen Alter; diese Zahl wird in den kommenden 18 Jahren um 6,3 Mio. sinken. Uns fehlen heute
bereits 30.000 Fachkräfte in der Pflege. Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft müssen umden-
ken, um den entstehenden Herausforderungen zu begegnen und die notwendigen Veränderungen zügig
umsetzen.
Wir haben bereits Überlegungen hierzu angestellt; in der ersten je erstellten Demographiestrategie einer
Bundesregierung „Jedes Alter zählt!“. Weiterhin werden mit dem kommenden 7. Altenbericht der Bundes-
regierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ zusätzliche Ideen entwickelt, unter besonderer
Berücksichtigung des Ehrenamtes. Liberale Ansatzpunkte sind: demographiefeste Sozialsysteme, Flexibi-
lisierung der Lebensarbeitszeit, Verkürzung der Ausbildungszeit, ein AlterNsmanagement in Unternehmen
und die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im Alter durch barrierefreie Wohnungen und Infra-
struktur.
Die FDP fordert bereits in ihrem Grundsatzprogramm die Einführung eines laufbahnbegleitenden und
altersgerechten Personalmanagements. Altersgerecht ist ein Management, wenn es nicht an ein be-
stimmtes Alter gebunden ist, sondern ein Arbeitsleben begleitet, wenn es sich auf Jung und Alt gleicher-
maßen, also auf das Altern jedes Einzelnen bezieht. AlterNsmanagement ist mehr als nur berufliche Fort-
bildung, es ist ein Bildungsauftrag für die Arbeitswelt und eine Schlüsselinvestition für die Zukunft. Die
Unternehmen müssen freiwillig aus eigenem Interesse eine demographiesensible Unternehmenskultur
mit einem AlterNsmanagement etablieren. Selbstverständlich gilt dies ebenso für den öffentlichen Be-
reich. Wir haben daher diese Forderung in unser Bürgerprogramm zur Bundestagswahl aufgenommen.

2.2 Welche konkrete Förderung von altersgerechten Wohnformen, generations-übergreifenden Begeg-
nungsmöglichkeiten und ähnlichen Projekten haben Sie vor?
Die Möglichkeit, sein Leben selbständig zu gestalten ist einer der wichtigsten Belange junger und alter
Bürger. Hierzu gehört der Wunsch, einen eigenen Haushalt führen zu können. Wesentliche Voraussetzung
hierfür ist für mobilitätseingeschränkte Personen eine barrierefreie Gestaltung des Wohnraums sowie
eine entsprechende Anpassung des Wohnumfelds. Besonders das höhere Alter kann Einschränkungen
der körperlichen und geistigen Fähigkeiten mit sich bringen, die eine selbständige Haushaltsführung er-
schweren und unter Umständen unmöglich machen. Bei der langen Lebensphase, die Ältere nach dem
Eintritt ins Rentenalter vor sich haben, ändern sich nicht nur die Bedürfnisse, sondern auch die Ansprü-
che an die Mobilität. Wir wollen, dass das Leben im Alter möglichst lange selbständig möglich ist. Selbst-
bestimmung und Lebensqualität dürfen auch dann nicht aufhören, wenn Hilfebedürftigkeit oder Krankheit
beginnen.
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Auch wenn die überwiegende Mehrheit der Älteren die Selbständigkeit bis zuletzt erhalten kann, steigt
mit dem Alter das Risiko der Hilfsbedürftigkeit. Daher müssen die Rahmenbedingungen stimmen, um eine
eigenverantwortliche Lebensführung zu fördern und – je nach Bedarf – die Versorgung mit den notwendi-
gen Gütern und Dienstleistungen zu garantieren.
Heute müssen Ältere vielfach mit ungünstigen Wohnbedingungen zurechtkommen, die nicht auf Mobili-
tätseinschränkungen oder auf Hilfe- und Pflegebedarf ausgerichtet sind. Vorbeugende Maßnahmen der
Wohnungsanpassung und der Wohnberatung können dazu beitragen, dass ältere Menschen selbst bei
Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eigenen Wohnung bleiben und so ihr Leben weitestgehend eigenver-
antwortlich gestalten können.
Ebenso wie die Wohnungen muss im Wohnumfeld für Barrierefreiheit gesorgt werden. Hier sind vor allem
die Kommunen, aber auch andere, wie private Bauherren, Dienstleistungsgewerbe, Industrie etc. gefor-
dert. Fehlende Lifte und Rampen erschweren nicht nur behinderten Menschen den Zugang zu öffentli-
chen Gebäuden, auch vielen Älteren bereitet das Treppensteigen Probleme. Gerade in unserer älter wer-
denden Gesellschaft müssen Straßen, öffentliche Gebäude, Verkehrs-, Kultur- und sonstige Einrichtungen
barrierefrei gestaltet werden. Die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen im Bauwesen –
möglichst wenig Schwellen und Kontrastoptimierung für Sehbehinderte – helfen nicht nur den behinder-
ten Menschen, sondern allen Menschen und gerade den Älteren. Im Alter wollen wir den Verbleib in den
eigenen vier Wänden ermöglichen, dabei helfen technische Assistenzsysteme wie der Hausnotruf. Für die
verbesserte technische Ausstattung von generationengerechten Wohnungen werden wir die Forschung
und Entwicklung in diesem Bereich unterstützen. Zudem muss Barrierefreiheit Bestandteil der Aus- und
Weiterbildungsinhalte von Architekten, Handwerkern, Planern und Ingenieuren werden.
Für altersgerechte Wohnformen benötigen wir entsprechende Rahmenbedingungen: In der Verkehrsinfra-
struktur, in der sozialen Infrastruktur und in der Kommunikationsinfrastruktur. Wir wollen alle drei Infra-
strukturbereiche verbessern, zum Beispiel durch Förderung technischer Assistenzsysteme und weiterer
telemedizinischer Anwendungen. Deshalb ist ein zügiger, flächendeckender Ausbau der Breitbandkom-
munikation dringend erforderlich. Daneben wollen wir die ambulanten Pflegedienste stärken, um so die
Versorgung gerade älterer Menschen flächendeckend zu gewährleisten.

2.3 Welche Erwartungen haben Sie in diesem Bereich an Kirchen im Allgemeinen und Freikirchen im Be-
sonderen und wie können Sie uns in der Wahrnehmung dieser Aufgaben (im Rahmen der Subsidiarität)
unterstützen?
Alter kann heute nicht mehr als entscheidendes Kriterium für Leistungsfähigkeit gelten. An die Stelle des
Begriffes Alter ist „Altern“ als lebenslanger Prozess getreten. Ältere Menschen sind heute überwiegend
so fit, gesund, gut ausgebildet und aktiv – wie noch nie zuvor. Gesellschaft, Politik und Religionsgemein-
schaften müssen gemeinsam die Bedürfnisse dieser neuen Generation erkennen und anerkennen. Die
FDP spricht sich mit aller Entschiedenheit dagegen aus, Alter mit Krankheit, Siechtum und Pflegebedürf-
tigkeit gleichzusetzen. Die gesellschaftlichen Anschauungen, die Altersbilder, werden der Vielfalt des
Alters heute nicht mehr gerecht. Wir wollen die Schaffung einer Kultur des aktiven Alterns voranbringen,
positive Altersbilder in Politik, Religionsgemeinschaften, Medien und Gesellschaft verankern und die Inf-
rastruktur auf allen Gebieten so verbessern, dass die Belange der Barrierefreiheit im öffentlichen und
privaten Raum berücksichtigt werden, um eine möglichst lange Selbständigkeit zu ermöglichen. In diesem
Erkennen, Anerkennen und schließlich aktiven Einfordern brauchen nicht nur wir, sondern braucht die
Gesellschaft Ihre Unterstützung.
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3. Themenbereich „Migration“
3.1 Welche Rolle können aus Ihrer Sicht Kirchen und Freikirchen bei der Integration von Menschen aus
anderen Kulturen und Nationen spielen und wie wollen Sie sie darin unterstützen?
Integration ist ein Prozess, bei dem es viele Beteiligte gibt. Die Menschen, die zu uns kommen bzw. be-
reits bei uns sind, mit Migrationshintergrund brauchen Angebote, um eine Teilhabe am Sozial- und Ar-
beitsleben zu bekommen. Hier können auch Kirchen und Freikirchen einen Beitrag leisten. Gleichzeitig
sind sie natürlich auch gefordert, sich selbst einzubringen in die Gesellschaft und sich nicht selbst auszu-
grenzen.
Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration und dem Instrument der Integrationsvereinbarung zeigen wir,
wie wir diesen Weg zum Miteinander in unserer Gesellschaft weiter gehen wollen.
Chancen zur Teilhabe zu bieten bedeutet aber auch, alle Anstrengungen zu unternehmen, Menschen zur
Integration zu befähigen. Die Fähigkeit zur Integration hängt in vielen Fällen immer noch von Faktoren ab
– Familie, Bildungsweg, soziales Umfeld – die der Einzelne nur schwer beeinflussen kann und die im un-
günstigen Fall den Zugang in die Gesellschaft erheblich erschweren. Hier wollen wir weiterhin stärker
Hilfe zur Selbsthilfe geben, damit der Einzelne sich frei machen kann von äußeren Zwängen. Auch darum
haben wir beispielsweise die Mittel für Integrationskurse erhöht, die Mittel für den Ausbau der Kinderbe-
treuung in den Ländern weiter erhöht und Initiativen zur sprachlichen und beruflichen Bildung unterstützt.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Darüber freuen wir uns. Schon in der Vergangenheit haben Ein-
wanderer das Wirtschaftswunder mitgestaltet und unsere Gesellschaft bereichert. Das Zusammenleben
in der offenen Gesellschaft setzt jedoch das Bemühen um Gemeinsamkeiten, um Toleranz und Akzeptanz
bei allen Beteiligten voraus. Integration ist unmöglich, ohne gemeinsame Sprache und die Akzeptanz der
republikanischen Werte unserer Verfassung. Deshalb wollen wir Integrationskurse als zentrales Element
weiter stärken und hier insbesondere auch die frühzeitige Integration von Kindern verstärkt in den Blick
nehmen.

3.2 Welche Maßnahmen zur Steuerung der Einwanderung und der Aufnahme von Flüchtlingen planen
Sie?
Es ist wichtig zwischen Asyl und Flüchtlingsstatus einerseits und sonstiger Zu- und Einwanderung, insbe-
sondere zur Aufnahme einer Beschäftigung, zu unterscheiden.
Die Integrationskurse sollen auch auf Geduldete und Asylbewerber ausgedehnt werden. Sie sind oft jah-
relang in Deutschland, und müssen daher die Möglichkeit erhalten, deutsch zu lernen, um am Arbeits-
und Sozialleben teilnehmen zu können.
Asylbewerber sollen vom ersten Tag ihres rechtmäßigen Aufenthalts an arbeiten dürfen. Es entspricht
dem liberalen Selbstverständnis, dass Menschen nicht dazu gezwungen werden, staatliche Leistungen in
Anspruch zu nehmen, sondern sie die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Wir wollen einen solidarischen Beitrag dafür leisten, dass Europa in der Welt ein sicherer Zufluchtsort für
politisch Verfolgte ist. Deswegen setzen wir uns für eine europaweite menschenwürdige Regelung des
Grundrechts auf Asyl und einen Europäischen Verteilungsschlüssel für Asylsuchende und anerkannte
Flüchtlinge – ähnlich dem Königsteiner-Schlüssel in Deutschland – ein. Ziel darf dabei nicht der kleinste
gemeinsame Nenner sein. Wir wollen in Deutschland voran gehen und die Arbeitserlaubnispflicht von
Asylbewerbern ebenso abschaffen wie die Residenzpflicht für Flüchtlinge. Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge sollen erst ab 18 Jahren als verfahrensmündig angesehen werden. Wir werden den einstweili-
gen Rechtsschutz in Dublin-Fällen gesetzlich so regeln, dass er dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes
und den Anforderungen der Dublin-III-Verordnung genügt. Bei der Aufnahme von Flüchtlingen sind deren
Notlage und Bedürftigkeit entscheidend und nicht die Religionszugehörigkeit. Wir dringen darauf, dass es
bei der Rückführung von abgelehnten Bewerbern in andere EU-Länder eindeutige und gemeinsame Best-
immungen über sichere Drittstaaten gibt.

Wir wollen ein Einwanderungsrecht, das Fachkräften eine Chance am Arbeitsmarkt gibt.
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Deutschland muss offen sein für Talente aus aller Welt, eine Willkommenskultur etablieren und um kluge
Köpfe konkret und aktiv werben. Die begonnene Liberalisierung bei der Einwanderung von Fachkräften
und den Einstieg in ein modernes Einwanderungsrecht wollen wir fortsetzen.
Wir wollen ein Einwanderungsrecht, das Fachkräften eine Chance auf dem Arbeitsmarkt gibt. Deutsch-
land soll offen sein für Talente aus aller Welt, eine Willkommenskultur etablieren und um kluge Köpfe
konkret und aktiv werben. Die begonnene Liberalisierung bei der Einwanderung von Fachkräften und dem
Einstieg in ein modernes Einwanderungsrecht wollen wir fortsetzen. Dazu streben wir die Weiterentwick-
lung des Arbeitssuchvisums zu einem klaren und vollständigen Punktesystem nach dem Vorbild von Ka-
nada und Australien an. Auf dem Weg dorthin wollen wir auch die bestehenden Gehaltsgrenzen für die
Einwanderung weiter absenken und anfängliche Sprachbarrieren abbauen. Hierzu soll, unabhängig von
der mittel- bis langfristigen Förderung von Deutsch als Fremdsprache, Englisch als ergänzende Verkehrs-
und Arbeitssprache in Bereichen der öffentlichen Verwaltung gefördert und etabliert werden, die für die
gezielte Zuwanderung relevant sind. Die Arbeitserlaubnispflicht soll zudem bei rechtmäßigem Aufenthalt
entfallen. Analog zur Regelung für Studenten, die für ein Studium nach Deutschland kommen, sollen auch
Auszubildende aus Drittstaaten, die eine Lehre in Deutschland absolvieren wollen, einen Aufenthaltstitel
erhalten.

3.3 Welche grundlegenden Aspekte für die Anerkennung von Asylbewerbern sind für Sie wesentlich?
Wesentlich ist, dass das Asylrecht nicht durch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse ausgehebelt wird.
Dies muss beständig geprüft und überwacht werden. Wo es sich abzeichnet, dass Verschlechterungen zu
gewärtigen sind, muss über Abhilfe nachgedacht werden. Einige Aspekte dazu werden auch unter 3.2
angesprochen.

4. Themenbereich „Gerechtigkeit“
4.1 Wie wollen Sie „prekäre“ Anstellungsverhältnisse verhindern? Wie stehen Sie zum „Mindestlohn“?
Welche Kontrollen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die Menschenwürde in Handel und Beschäfti-
gung werden Sie ergreifen?
Zeitarbeit, Minijobs und befristete Arbeitsverhältnisse stärken als flexible Beschäftigungsformen die An-
reize für Unternehmen, neue Stellen zu schaffen, bieten Einstiegschancen für Arbeitsuchende und haben
wesentlich dazu beigetragen, die Arbeitslosigkeit zu senken. Sowohl Zeitarbeit als auch befristete Be-
schäftigung ändern nichts an der ganz normalen Sozialversicherungspflicht. Gleichermaßen gilt der
Schutz bei Krankheit, Kündigung oder Schwangerschaft. Wir wollen diese Instrumente deshalb erhalten
und, wo es sinnvoll ist, weiterentwickeln.

Wer sich anstrengt, soll entsprechend seiner Leistung fair entlohnt werden, gerade auch am unteren En-
de der Lohnskala. Wir haben in Branchen mit über 2 Millionen Beschäftigten die von den Tarifpartnern
ausgehandelten Löhne allgemeinverbindlich erklärt und damit Lohnuntergrenzen in diesen Branchen neu
eingeführt. Wir wollen diesen Weg weiter gehen – Branche für Branche und im Einklang mit der Tarifauto-
nomie. Dazu wollen wir die bestehenden Mindestlohnregelungen verbessern. Einen einheitlichen flächen-
deckenden Mindestlohn lehnen wir hingegen strikt ab. Pauschale Lohnfestsetzung passt nicht zur deut-
schen Tarifautonomie und landet direkt oder indirekt in der Hand der Politik. Dies führt dann zu Überbie-
tungswettkämpfen der Parteien und schadet dem Arbeitsmarkt. Leidtragende eines Einheitsmindestlohns
sind Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte.

Reicht das das Einkommen trotz allem nicht aus, weil nur Teilzeit gearbeitet werden kann oder eine große
Familie versorgt werden muss, greift unterstützend das Bürgergeld der FDP. Das Bürgergeld sorgt für ein
Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert. Wer sich anstrengt und mehr verdient, der soll im Bür-
gergeldmodell mehr von seinem Einkommen behalten. Wir halten es für richtig, dass bei beschäftigten
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Beziehern von Arbeitslosengeld II flächendeckend von Amts wegen geprüft wird, ob eine sittenwidrige
Entlohnung vorliegen könnte. Stellt sich heraus, dass deshalb zu viel Arbeitslosengeld II gezahlt worden
ist, soll dies von den Jobcentern gegenüber den Arbeitgebern konsequent und rechtswirksam zurückge-
fordert werden. Nicht nur die sozialversicherungspflichtigen, sondern auch die strafrechtlichen Aspekte
sind von den Jobcentern dabei zu beachten.

4.2 Wie vermeiden Sie Altersarmut? Wie stellen Sie eine Altersversorgung sicher, die jedem (Vollzeit-
)Arbeitnehmer eine ausreichende soziale Absicherung gewährleistet?
Wir Liberale stehen für eine generationengerechte Rentenpolitik, die den Erfordernissen der älter
werdenden Gesellschaft entspricht. Wir wollen die Alterssicherung in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung zukunftsfest machen und sie in einem stärkeren Maße durch private oder betriebliche Vorsorge
ergänzen. Wir brauchen eine Mischung aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge, um unter-
schiedliche Risiken und Sicherheiten auszugleichen. Das erhöht den Lebensstandard im Alter und
entlastet die jungen Generationen.

Wir haben in der schwarz-gelben Koalition wirksame Maßnahmen getroffen, um die private Altersvorsorge
zu verbessern und attraktiver zu machen. Riester-Produkte sind dank der Liberalen transparenter und
attraktiver geworden. Bei der Basisversorgung im Alter haben wir die Förderhöchstgrenze angehoben und
für erhebliche Erleichterungen beim Sparen mit Wohneigentum ("Eigenheimrente") gesorgt. Wir haben
außerdem die private Absicherung von Erwerbs- und Berufsunfähigkeit gestärkt. Auch im Bereich der
gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten. Dazu
wollen wir die Zurechnungszeiten schrittweise auf 62 Jahre anheben und die Bewertung des der Renten-
berechnung zugrunde liegenden Einkommens verbessern.

Wir haben eine FDP-Forderung umgesetzt und das Schonvermögen für private Altersvorsorge von ALG-II-
Beziehern verdreifacht. So ist sichergestellt, dass Aufwendungen zur Eigenvorsorge auch bei längerer
Arbeitslosigkeit nicht verlorengehen und im Alter zur Auszahlung kommen können. Wir wollen diesen Weg
weiter gehen und die Eigenvorsorge stärken, auch um zukünftiger Altersarmut vorzubeugen. Altersarmut
ist heute noch kein weit verbreitetes Phänomen. Der Anteil der über 65-Jährigen, die auf Leistungen der
Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist mit 2,5 Prozent noch sehr gering, wird jedoch künftig etwas
zunehmen. Zur Vermeidung von Altersarmut vertreten wir keinen nachsorgend-kompensatorischen son-
dern einen präventiven Ansatz. Wir wollen die Anreize verbessern, dass Erwerbstätige schon in jungen
Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beginnen. Dies gilt insbesondere für Solo-
Selbstständige und Geringverdiener. Die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge müssen allen
Bürgern zugutekommen. Wir wollen Selbständigen den Weg zur Riester-Förderung eröffnen und errei-
chen, dass auch diejenigen, die trotz aller Anstrengungen im Erwerbsleben im Alter auf die Grundsiche-
rung angewiesen sind, von ihrer Vorsorge profitieren. Damit sich Vorsorge immer lohnt, wollen wir einen
Freibetrag für private und betriebliche Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter einführen. Dies ist
ein wirksamer Beitrag, der Gefahr zukünftiger Altersarmut frühzeitig entgegenzuwirken.

4.3 Welche Maßnahmen für einen fairen weltweiten Handel unterstützen Sie?
Wir wollen Wachstum und Wohlstand weltweit durch freien Handel. Freihandel hilft beim Kampf gegen
Armut weltweit, sichert Fortschritt, Arbeitsplätze und Wachstum, fördert den Austausch der Kulturen und
schafft Frieden. Weil wir gemeinsam diese Chancen ergreifen sollten, setzen wir uns weiterhin für sub-
stantielle Impulse zur weiteren Liberalisierung des Handels und für die Beseitigung von Hindernissen ein.
Dabei legen wir hohe Standards bei Menschenrechten, Arbeitssicherheit, Verbraucherschutz, Umwelt-
schutz und Gesundheit an.
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Zugleich treten wir dafür ein, dass die Bundesregierung mit den Instrumenten der deutschen Entwick-
lungszusammenarbeit hilft, in unseren Kooperationsländern einen wettbewerbsfähigen Privatsektor auf-
zubauen, damit er seine Rolle als Beschäftigungs- und Wachstumsmotor der Wirtschaft erfüllen kann.
Darum sollte die Bundesregierung auch weiterhin die Regierungen unserer Kooperationsländer bei Maß-
nahmen unterstützen, die beispielsweise zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas für kleine und mittlere
Unternehmen oder zur Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaft beitragen.

4.4 Wie wollen Sie „Bildungsgerechtigkeit“ als Chancengleichheit und Förderung der Schwachen sicher-
stellen?
Für die FDP hat Bildung Priorität. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Ausgaben des Bundes für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Rekordniveau angehoben wurden. Mittlerweile investiert der
Bund mehr als 14 Mrd. € pro Jahr in diesen Zukunftsbereich, während im letzten rot-grünen Regierungs-
jahr gerade einmal 8 Mrd. € flossen. Bund, Länder und Kommunen haben auf dem 2008 in Dresden statt-
gefundenen Bildungsgipfel beschlossen, bis 2015 10% des BIP in Bildung und Forschung zu investieren.
Dieses Ziel haben wir erreicht.

Wir stellen erfreut fest, dass der verstärkte Einsatz für Kitas, Schulen und Hochschulen Früchte trägt. Die
Situation an unseren Schulen hat sich seit der ersten PISA-Erhebung deutlich verbessert. Mit Blick auf die
Lesekompetenz haben sich Deutschlands Schülerinnen und Schüler ins obere Mittelfeld vorgearbeitet, im
Bereich der Mathematik liegen wir deutlich über dem OECD-Schnitt und bei den Naturwissenschaften ist
Deutschland sogar Teil der Spitzengruppe. Der Nationale Bildungsbericht 2012 weist darauf hin, dass
sich die Situation von Kindern aus Risikolagen verbessert hat. Dementsprechend wird ein positiver Trend
bei Kompetenzentwicklung und Schulabschlüssen nachgewiesen. Die erzielten Erfolge sind beachtlich –
dennoch gibt es aus liberaler Sicht keinen Anlass, in unseren Bemühungen nachzulassen oder sich mit
dem Erreichten zufrieden zu geben. Deswegen werden wir auch künftig dafür sorgen, dass die Bildungs-
einrichtungen vor Ort in die Lage versetzt werden, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen best-
möglich zu fördern und zu unterstützen.

Auch mit Blick auf den Zugang zur Berufswelt hat sich einiges getan. Die Jugendarbeitslosigkeit in
Deutschland ist mit 7,6 % die geringste in Europa und liegt deutlich unter der Quote der skandinavischen
Staaten Schweden (23,4%) oder Finnland (20,6%). Diesen Umstand verdanken wir nicht zuletzt unserem
dualen Berufsbildungssystem. Laut Berufsbildungsbericht 2013 existieren derzeit mehr als doppelt so
viele unbesetzte Berufsausbildungsstellen (33.275) als unversorgte Bewerber (15.650). Die Lücke zu-
gunsten der potentiellen Auszubildenden hat sich dabei um 12,1 Prozent vergrößert. Gleichzeitig ist die
Zahl der Altbewerber deutlich zurückgegangen und das Übergangssystem geschrumpft. Befanden sich im
letzten Regierungsjahr von SPD und Grünen noch 417.647 Jugendliche in sog. Warteschleifen, sind es
heute gerade einmal noch 266.732 Personen. Die positive Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzu-
führen, dass wir die Hilfestellungen für schwache Schülerinnen und Schüler verstärkt haben, um diesen
die Chance auf ein reguläres Ausbildungsverhältnis einzuräumen. Das Programm „Bildungsketten“ setzt
auf frühzeitige Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung und Einstiegsbegleitung und eröffnet jungen
Menschen eine Perspektive außerhalb von Förderschleifen. Wir halten diese Zielsetzung für richtig und
werden auch künftig daran festhalten.

5. Themenbereich „Frieden“
5.1 Wie werden Sie den Rüstungsexport steuern und besonders die Waffenlieferungen in Krisenregionen
unterbinden?
Das geltende deutsche Recht verbietet die Lieferung von Waffen in Krisengebiete; von daher erübrigt sich
eine Überprüfung der Praxis unter dem genannten Gesichtspunkt.
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Deutschland ist ein verlässlicher Partner im Rahmen der NATO und der Europäischen Union, der eng und
vertrauensvoll mit den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Dies gilt auch für den Bereich der
Rüstungskooperation einschließlich Rüstungsexporten. Ferner sind einige gefestigte Demokratien, mit
denen Deutschland eng verbunden ist, den NATO- und EU-Staaten gleichgestellt. Dazu zählen Australien,
Neuseeland, Japan und die Schweiz. In Bezug auf Exporte in darüber hinausgehende Drittstaaten verfolgt
Deutschland eine restriktive Exportpolitik. Genehmigungen werden nur erteilt, wenn im Einzelfall beson-
dere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichti-
gung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen.
Auch unter liberaler Beteiligung hält sich die Bundesregierung strikt an die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern.“ Diese legen unter an-
derem in Bezug auf Drittländer folgendes fest „Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen
sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder,
  - die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht,
  - in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und
      Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.“
Ferner spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerstaat eine wichtige Rolle bei der Abwägung von
möglichen Exportentscheidungen.

5.2 Welche Perspektiven für den Auslandseinsatz der Bundeswehr haben Sie?
Deutschland wird sich auch weiterhin für Frieden und Sicherheit in der Welt im Rahmen der internationa-
len Gemeinschaft engagieren müssen. Die FDP setzt dabei in erster Linie auf nicht-militärische Mittel und
Instrumente, verschließt sich aber nicht der Tatsache, dass der Einsatz von Militär in einigen Fällen not-
wendig ist, um die Voraussetzungen für eine friedliche Lösung zu schaffen. Dabei kann die Anwendung
militärischer Gewalt nur ultima ratio sein, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Da die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und über die Entsendung von Soldaten in Auslandseinsätze
der Deutsche Bundestag entscheidet und sich permanent im Außen- und Verteidigungsausschuss mit den
Einsätzen unserer Soldaten befasst, ist die ständige, demokratische Kontrolle der Einsätze in jeder Hin-
sicht gewährleistet. Damit ist auch sichergestellt, dass Auslandseinsätze unserer Streitkräfte nur nach
einer umfassenden Abwägung aller Möglichkeiten beschlossen und ggf. verlängert werden.
Mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage in der Welt, gehen wir davon aus, dass auch weiterhin
der Einsatz unserer Soldaten in manchen Teilen der Welt notwendig sein wird, um friedliche Lösungen zu
unterstützen oder Stabilität wieder herzustellen.

5.3 Welche konkreten Maßnahmen zur Friedenserziehung in öffentlichen Schulen und Gesellschaft wol-
len Sie unterstützen?
Die Festlegung und Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte obliegt den Ländern und Schulen, die sich fast
ausnahmslos dieser Aufgabe gewissenhaft annehmen. Die Auseinandersetzung mit Fragen und ethischen
Herausforderungen im Zusammenhang mit Konflikten und deren Bewältigung, der Wertschätzung von
Frieden und des Ziels eines harmonischen Miteinanders ist Bestandteil dessen, was in Deutschlands
Klassenzimmern gelehrt wird. Wir sind der Überzeugung, dass dies sinnvoll und richtig ist.

6. Themenbereich „Bewahrung der Schöpfung“
6.1 Welche Maßnahmen zur raschen Umsetzung der Energiewende werden Sie konkret in den nächsten
Monaten umsetzen?
Die FDP steht zu dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2050 auf
80 Prozent zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine immense Herausforderung, der wir nur begegnen
können, wenn Politik, Bürger und Wirtschaft zusammen arbeiten.
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Zu den drängendsten politischen Aufgaben gehört es klare Rahmenbedingungen zur weiteren Förderung
der erneuerbaren Energien zu schaffen. Die FDP spricht sich hier für eine grundlegende Reform des Er-
neuerbare Energien Gesetzes (EEG) aus. Dazu haben wir bereits im vergangenen Jahr ein Positionspapier
vorgelegt. Unser Ziel ist eine Umstellung auf ein europäisches Mengenmodell. Entscheidend ist, dass wir
zu einer bedarfsgerechteren Stromerzeugung kommen, bei der ein Anreiz entsteht, Erzeugung und Ver-
brauch in Einklang zu bringen.
Je mehr Strom wir abseits der Verbrauchszentren erzeugen, desto mehr müssen wir ihn dorthin transpor-
tieren. Damit unsere Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, brauchen wir zusätzliche Leistungska-
pazitäten. Deshalb haben wir den notwendigen finanziellen Rahmen für die beschleunigte Energiewende
geschaffen und den Netzausbau gesetzlich neu geregelt. Gemeinsam mit vielen Beteiligten haben wir
über einen Netzentwicklungsplan und einen Bundesbedarfsplan ein Bundesbedarfsplangesetz entwickelt.
Durch die jährliche Evaluation des Bundesbedarfsplans wird hier der Bedarf an Ausbaumaßnahmen fest-
geschrieben. So können je nach Bedarf neue Strecken hinzugefügt oder gestrichen werden. Damit stellen
wir sicher, dass nur so viele Netze gebaut werden, wie auch tatsächlich benötigt werden.
Zudem benötigen wir auch weiterhin hochflexible Gas- und Kohlekraftwerke, die die Versorgung mit
Strom sichern, wenn der Wind nur schwach weht und die Sonne nicht scheint. Dazu haben wir das Kraft-
werksforum gegründet, in dem sich Politik, Energiewirtschaft und Umweltverbände über die für die
Stromerzeugung wesentlichen energiewirtschaftlichen Fragen austauschen.
Die FDP steht auch zu dem Ziel, den Energieverbrauch bis 2050 insgesamt zu halbieren. Dabei folgen wir
dem Prinzip „Anreize statt Zwang“. Verpflichtende jährliche Energieeinsparziele lehnen wir ab. Eine starre
Vorgabe entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Technischer Fortschritt kann in einem Jahr größer, in
anderen Jahren kleiner sein. Wichtig ist nicht die staatlich verordnete Gleichförmigkeit der Schritte, son-
dern das Ziel. Dafür müssen wir den Bürgern und Unternehmen so viele Entscheidungsräume wie mög-
lich lassen.

6.2 Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastung, Kohlendioxidemission und anderen
umweltbelastenden Faktoren werden Sie umsetzen?
Feinstaub / Luftreinhaltung: Saubere Luft ist ein hohes Gut. Luftverschmutzung beeinträchtigt die Ge-
sundheit und die Umwelt. Deshalb setzt die FDP sich aktiv für eine Verbesserung der Luftqualität ein.
Denn in zahlreichen Städten und Ballungsräumen sind die Luftschadstoffkonzentrationen zu hoch. Ozon,
Stickstoffdioxid und Feinstaub stellen vielerorts ernste Gesundheitsrisiken dar. Autoverkehr, Heizungsan-
lagen und die Industrie sind die wichtigsten Emittenten dieser Schadstoffe. Die FDP hat bereits dafür
gesorgt, dass neue, anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen, Heizkraftwerke und
Industriebetriebe eingeführt wurden. Dies wird in den kommenden Jahren schrittweise zu einer Verbesse-
rung der Luftqualität führen. Für alte Kraftfahrzeuge haben wir zudem ein mehrjähriges Nachrüstpro-
gramm mit Dieselrußpartikelfiltern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Gerade im Bereich des Verkehrs
sind die Emissionen jedoch weiterhin zu hoch. Erst mit der Einführung der Euro-6-Norm ab 2015 wird sich
die Situation verbessern. Die FDP will deshalb auch andere, lokal bedeutende Emittentengruppen zu einer
schnelleren Verringerung ihrer Emissionen bewegen. Deshalb setzen wir uns beispielsweise dafür ein,
dass Baumaschinen in die Luftreinhaltebemühungen einbezogen werden. Europäische Regelungen
schränken den Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden allerdings zu sehr ein. Wichtiger als Ta-
gesgrenzwerte sind aus Sicht der FDP strenge Grenzwerte für die mittlere Belastung über das Jahr hin-
weg. Zudem liegt die Lösung keinesfalls allein beim Verkehr: Feinstaub wird nicht hauptsächlich durch
Verkehr verursacht, sondern vor allem von Industrie und Gewerbe, aber auch von Haushalten (Heizungs-
anlagen und Kaminöfen). Die Belastung ergibt sich überwiegend aus einer konstanten Hintergrundbelas-
tung, die sich aus den Emissionen von Industrie, Gewerbe und Haushalte zusammensetzt und dann je
nach Verkehrslage variiert. Was die Umweltzonen betrifft, hat sich die FDP bereits seit langem für die
Vereinheitlichung der Anforderungen und der Ausnahmetatbestände ausgesprochen. Deshalb wurde die-
ses Thema auch im Koalitionsvertrag 2009 verankert. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Bun-
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desumweltministerium. Leider konnten wir uns dort bisher mit unserer Position zu einer Vereinheitlichung
der Anforderung und Ausnahmeregelung nicht durchsetzen. Die FDP wird dieses Thema jedoch weiterver-
folgen. Gerade für Handwerkerfahrzeuge sind die oftmals sehr unterschiedlich geregelten Anforderungen
und Ausnahmetatbestände bei Umweltzonen unzumutbar. Die Einfahrverbote für Busse schließlich stellen
das Busgewerbe vor große Probleme. Einfahrverbote schaden dem Tourismusgewerbe in den betroffenen
Städten. Das ist umso ärgerlicher, als schon ganz grundsätzlich immer deutlicher wird, dass Umweltzo-
nen die Feinstaubbelastungen kaum beeinflussen. Die Einfahrverbote für Busse müssen in jedem Fall
entschärft werden. Reisebusse sind generell und bundesweit vom feinstaubbedingten Fahrverbot auszu-
nehmen, da keine sachgerechte, unbürokratische und praktikable Regelung bislang im förderalen Ver-
band gefunden wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine gesamthafte Lösung der Umweltzonen-
Problematik nicht auf ein Sammelsurium von Ausnahmetatbeständen hinauslaufen darf. Als Alternative
kämen aber in jedem Fall langfristige Übergangslösungen in Betracht.

Kohlendioxid / Klimaschutz: Wir arbeiten daran, das von uns in der Bundesregierung beschlossene Ziel
umzusetzen, den CO2-Ausstoß national bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent ge-
genüber 1990 zu reduzieren. Dies wird fortlaufend wissenschaftlich mit Blick auf Wirksamkeit und natio-
nale Umsetzung überprüft. Deswegen stellen wir unsere Stromversorgung schneller auf regenerative
Energien um. Mit dem Energie- und Klimafonds haben wir alle Erlöse aus dem Emissionshandel in zusätz-
liche Umweltschutzprojekte gelenkt. Wir haben unsere Mittel für die Zusammenarbeit mit Entwicklungs-
ländern im Klima- und Waldschutz deutlich erhöht und den Handel mit Emissionsrechten entbürokrati-
siert. Wir Liberalen setzen uns auf Grundlage jeweils aktueller Forschungsergebnisse für eine weltweit
durchgreifende Minderung der Emission von für das Klima nachteiligen Gasen ein, im Rahmen eines für
alle Staaten verbindlichen neuen Klimaschutz-Abkommens. Aus unserer Sicht muss es zu einer kurzfristi-
gen Absenkung der CO2-Emissionen in allen Industriestaaten und einer langfristigen Angleichung dieser
Emissionen pro Kopf kommen. Verpflichtungen sollen sich dabei an Emissionen und Wirtschaftskraft
ausrichten, nicht an einem überkommenen Status als Industrie- oder Entwicklungsland. In der Zwischen-
zeit setzen wir uns für eine zügige Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls
ein. Wir legen beim Klimaschutz ein hohes Gewicht auf den Emissionshandel. Er gewährleistet eine wirk-
same Emissionsbegrenzung zu den geringsten wirtschaftlichen Kosten. Eine Ersetzung des EU-
Emissionshandels durch eine CO2-Steuer lehnen wir entschieden ab. Wir Liberalen wollen den EU-
Emissionshandel auf den gesamten Verkehrs- und Wärmesektor ausweiten. Ansatzpunkt soll dort die
oberste Handelsebene von Brennstoffen sein. Steuern, die ihre ökologische Lenkungswirkung verlieren,
können im Gegenzug gesenkt oder abgeschafft werden. Wir fordern intensivere Verhandlungen, um den
EU-Emissionshandel mit bestehenden und geplanten Handelssystemen zum Beispiel in Nordamerika,
Korea und Australien zu vernetzen.

6.3 Wie wollen Sie die Verkehrspolitik im Sinne einer schöpfungsgemäßen Verantwortlichkeit weiter ent-
wickeln?
Für die FDP ist Mobilität ein Teil der Freiheit. Sie ist Voraussetzung für individuelle Lebensqualität. Des-
halb wollen wir Mobilität ermöglichen und nicht bekämpfen. Wir rechnen mit weiter steigenden Mobili-
tätsbedürfnissen. Darauf muss sich Deutschland vorbereiten. Die FDP bekennt sich deshalb zur Notwen-
digkeit, unsere Verkehrswege weiter auszubauen und dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzu-
stellen. Klar ist aber auch, dass Verkehr und Umwelt nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Im
Gegenteil: sie müssen durch ein intelligentes Gesamtkonzept miteinander versöhnt werden. Dafür gilt
unsere freiheitliche Grundphilosophie: wir lehnen Gängelei bei der Wahl des Verkehrsmittels ab. Umge-
kehrt dürfen die Verkehrsteilnehmer aber auch nicht die von ihnen verursachten Kosten auf die Allge-
meinheit abwälzen. Jeder soll die von ihm verursachten Kosten für Infrastruktur und Umwelt tragen und
selbst entscheiden, welches Verkehrsmittel er wählt. So entstehen faire Wettbewerbsbedingungen zwi-
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schen den Verkehrsträgern, die mit ihren spezifischen Vorteilen zu einem Gesamtsystem vernetzt wer-
den.

6.4 Welche Förderung von Maßnahmen geringerer Umweltbelastung im privaten Bereich werden Sie för-
dern?
Die seit Jahren rasanten Fortschritte bei Maßnahmen geringerer Umweltbelastung im privaten Bereich
sprechen für sich. Sie haben auf den Märkten Fuß gefasst und überzeugen Unternehmen wie Verbraucher
in zunehmendem Maße. Bewusst bleiben muss jedoch, dass eine allzu bedenkenlose selektive Förderung
von aus staatlicher Sicht sinnvoll erscheinenden Einzelmaßnahmen in der Regel nicht zu besseren Ergeb-
nissen führt, weil die Gefahr besteht, dass neuere Entwicklungen hierdurch zu stark vorgegeben und der
technische Fortschritt unter Umständen sogar behindert werden kann. Ein generelles Problem ist auch,
dass der Staat unter Umständen Maßnahmen der Privaten fördert, die die Menschen auch ohne staatli-
che Hilfe ergreiffen würden. Solche Mittel stehen für andere Zwecke dann nicht mehr zur Verfügung, oh-
ne dass wirklich etwas für den Umweltschutz erreicht würde. Die Wirtschaftspolitik der FDP ist deshalb
generell auf die Verbesserung von Rahmenbedingungen gerichtet, wobei die Privaten dann auf eine sehr
breite Palette des bestehenden Beratungs- und Förderinstrumentariums zurückgreifen können.
Dies vorausgeschickt setzt sich die FDP nachdrücklich für eine ergänzende, selektive Förderung von Ein-
zelmaßnahmen ein, wo dies eindeutig sinnvoll und umweltpolitisch erforderlich ist. Ein gutes Beispiel
dafür ist im Bereich der Energiewende der Wohnungssektor: Hauseigentümer spielen derzeit eine wichti-
ge Rolle in der politischen Diskussion – bei der Energiewende, in der Debatte um bezahlbaren Wohnraum
und in der Steuerpolitik. Jeweils werden erhebliche Unterschiede zwischen der FDP und der Opposition
deutlich. Unterschiede, die für die finanzielle und rechtliche Situation von Hauseigentümern höchst be-
deutsam sind. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, ob Eigentumsrechte geschützt
werden.
Bei der Energiewende liegt das größte Energie- und damit CO2-Einsparpotential im Gebäudesektor. Wol-
len wir unsere Klimaziele erreichen, müssen hier Investitionen angeschoben werden, um die Energieeffi-
zienz zu verbessern. In diesem Ziel sind sich die politischen Parteien einig. Geht es aber um die Instru-
mente, so werden die Unterschiede deutlich. SPD und Grüne werden im Fall einer Regierungsübernahme
nicht davor zurückschrecken, ordnungsrechtlichen Zwang auch im Gebäudebestand einzuführen. Nut-
zungspflichten für erneuerbare Wärme dürften nur der Anfang sein. Die Kosten für diese Pflichten trägt
dann natürlich der Hauseigentümer und ggf. der Mieter. Was für den Staat „kostenlos“ daher kommt,
wird zu einer Belastung der Bürger – unabhängig von der individuellen wirtschaftlichen Situation. Das
kann im Einzelfall auch zu existentiellen Nöten führen. Nötige Härtefallklauseln führen dann zu neuer
Bürokratie.
Klar ist: die Energiewende ist ebenso wie der Klimaschutz nicht zum Nulltarif zu haben. Zwar rechnen sich
viele Investitionen der Energieeinsparung auf lange Sicht von selbst – aber eben nicht alle. Ansatz der
FDP ist es daher, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Und vor allem folgen wir dem Ansatz: Anrei-
ze statt Zwang. Wir wollen Investitionen nicht durch Ordnungsrecht erzwingen. Stattdessen wollen wir ein
investitionsfreundliches Klima schaffen und zusätzlich finanzielle Anreize setzen, damit sich Hausbesitzer
freiwillig für die energetische Sanierung ihrer Immobilie entscheiden.
Eine Hürde bei der energetischen Sanierung vermieteten Wohnraums wurde durch die im Dezember 2012
vom Deutschen Bundestag beschlossene Mietrechtsnovelle beseitigt. Die Neuregelungen verteilen die
Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. So kann beispielswei-
se der wegen der Baumaßnahmen bestehende Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen
künftig erst nach drei Monaten geltend gemacht werden. Außerdem wurden die Begründungspflichten
des Vermieters bei Modernisierungen gesenkt. Er kann sich nun in vielen Fällen auf anerkannte Pau-
schalwerte berufen anstatt kostspielige Sachverständigengutachten einholen zu müssen.
Mit der Mietrechtsnovelle wurde auch das Contracting auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In Zukunft
kann der Vermieter die Beheizung von der Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung umstel-
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len, wenn dies für den Mieter kostenneutral ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bleibt das Contracting
für den Mieter kostenneutral, können die Wärmelieferkosten als Betriebskosten umgelegt werden.
Bei der finanziellen Förderung hat die christlich-liberale Koalition das Gebäudesanierungsprogramm ver-
stetigt und mit einem dauerhaften Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet. Zuletzt wur-
den sogar nochmals 300 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.
Diese finanzielle Prioritätensetzung bei dem Förderprogramm ersetzt aus Sicht der FDP aber nicht die
steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Denn beide Förderwege haben unterschiedliche Zielgrup-
pen im Blick. Mit den Energiewendebeschlüssen im Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag
ein entsprechendes Gesetz und ebnete den Weg für eine steuerlich Absetzbarkeit umfassender energeti-
scher Sanierungen von Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet wurden. Die rot-grünen Landesregierungen
stellten die eigenen Steuereinnahmen jedoch über Investitionen in Klimaschutz und blockierten das Ge-
setz im Bundesrat. Der anschließend angerufene Vermittlungsausschuss befasste sich insgesamt über
ein Jahr mit dem Gesetz und beerdigte die steuerliche Förderung schließlich im Dezember 2012. Damit
bricht dank rot-grüner Blockade eine Säule der dringend notwendigen Förderung energetischer Sanierung
weg. Die FDP bleibt hier am Ball und hat unter anderem die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung
wieder in ihr Wahlprogramm für die nächste Wahlperiode aufgenommen.

7. Themenbereich „Kirche und Staat“
7.1 Welchen Bedarf zur Weiterentwicklung der Staat-Kirchen-Verträge sehen Sie?
Dem Föderalismus verpflichtet, achten wir die grundgesetzliche Kompetenz der Länder zum Abschluss
religionsverfassungsrechtlicher Verträge. Wir begrüßen und fördern die auf Länderebene im liberalen
Geiste vermehrt entstehenden Bestrebungen, die Kooperation von Staat und Religion über die christli-
chen Kirchen hinaus zu öffnen, denn unsere Verfassung fordert nicht den Laizismus.
Vor allem als Ausgleich für Säkularisationen in früheren Jahrhunderten erhalten einzelne Religionsge-
meinschaften regelmäßige Staatsleistungen. Im Wissen um den entschädigungsartigen Charakter der
Staatsleistungen unterscheiden wir diese von Subventionen, die sinnvoll beispielsweise zur Förderung
sozialer Aktivitäten der Religionsgemeinschaften gewährt werden. Den grundgesetzlichen Auftrag zur
Ablösung der Staatsleistungen nehmen wir ernst und verlieren ihn bei allen verfahrensrechtlichen
Schwierigkeiten nicht aus den Augen. Dabei sind wir der Überzeugung, dass die Ablösung nur im Konsens
mit den Religionsgemeinschaften gelingen kann, wie dies z. B. liberale Bemühungen in Hessen gezeigt
haben.

7.2 Welche Maßnahmen zur Gleichbehandlung und gleichen Förderung aller Religionsgemeinschaften in
der Bundesrepublik werden Sie ergreifen?
Das gegenwärtige Verhältnis von Staat und Religion ist Ergebnis eines jahrhundertelangen Entwicklungs-
prozesses. Noch zu Zeiten der Gründung der Bundesrepublik und des Inkrafttretens des Grundgesetzes
ging es im Wesentlichen um die Rolle der christlichen Kirchen im Staat. Hieraus leitete sich nicht nur der
bereits im 19. Jahrhundert geprägte Begriff „Staatskirchenrecht“ ab. Eine Folge der besonderen Rolle der
christlichen Kirchen ist auch, dass die heute geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen teilweise
auf diese Religionsgemeinschaften zugeschnitten sind. In Zeiten des religiösen Pluralismus, aber auch
einer zunehmenden Säkularisierung und Individualisierung gilt es, das „Staatskirchenrecht“ zu einem
modernen „Religionsverfassungsrecht“ weiter zu entwickeln. Auch hinsichtlich der Religionsgemeinschaf-
ten hat der Staat seine Pflicht zur Neutralität und Gleichbehandlung zu beachten und die verfassungsge-
mäße freie Religionsausübung zu gewährleisten. Religionen wie der Islam spielen heute in erheblichen
Teilen der Bevölkerung eine vergleichbare Rolle. Bei der Weiterentwicklung des „Staatskirschenrechts“
hin zum modernen „Religionsverfassungsrecht“ ist dies zu berücksichtigen.
Nicht nur weil die im Grundgesetz verankerte staatliche Neutralität Raum für Kooperation mit den Religi-
onsgemeinschaften lässt, sondern auch, weil für die Gesellschaft wichtiges bürgerliches Handeln oft Aus-
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druck religiöser Überzeugungen ist, setzen wir staatliche Neutralität nicht mit Laizismus gleich. Caritas
und Diakonie oder die Förderung jüdischen Lebens in Deutschland sind Beispiele, die den gesellschaftli-
chen Nutzen staatlicher Kooperation mit Religionsgemeinschaften zeigen. Diesen für Deutschland wichti-
gen Gewinn wollen wir nicht durch einen aggressiven, religionsfeindlichen Laizismus schmälern. Im Ge-
genteil, grundsätzlich bieten wir allen Religionen und Weltanschauungen eine Kooperation an, damit auch
diese und ihre Anhänger sich in die Gesellschaft gleichberechtigt einbringen können. So gilt es beispiels-
weise im Sozial- und Bildungswesen, die Aktivitäten nichtchristlicher Religionsgemeinschaften zu fördern.
Die dem Bund in Angelegenheiten der Militärseelsorge zustehende Kompetenz gilt es, zu einer Öffnung
der Militärseelsorge für andere Religionen zu nutzen.

7.3 Welche Konzeption für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen haben Sie?
Es obliegt dem Landesgesetzgeber, ob und in welcher Form Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
angeboten wird. Dabei haben sich in den Ländern sehr unterschiedliche Konzepte und Unterrichtsformen
herausgebildet. Dementsprechend wird an Berliner Schulen während der regulären Unterrichtszeit kein
von den Kirchen mitgetragener Religionsunterricht durchgeführt - in den meisten anderen Bundesländern
verhält es sich anders. Diese differenzierte Situation führt dazu, dass unsere Landesverbände sich eine
eigene, auf die jeweilige Landesschulgesetzgebung bezogene Position erarbeiten müssen. Dementspre-
chend hat sich z.B. der Berliner FDP-Landesverband für die Einführung eines Wahlpflichtfaches „Religion“
mit der Alternative „Ethik“ ausgesprochen, während andere Landesverbände darauf verweisen können,
dass ein entsprechendes Angebot bereits existiert.

7.4 Welche Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung erwarten Sie von Freikirchen?
Wir sind uns der Bedeutung der Religionsgemeinschaften für den Zusammenhalt der Gesellschaft wohl
bewusst. Diese beschränkt sich nicht auf die christlichen Kirchen, deren Wirken als Wertestifter und -
vermittler in Vergangenheit und Gegenwart von besonderer Bedeutung war und ist. Glaubensvielfalt, an
der auch die vielen Menschen, die sich religionslos mit ethischen Fragen auseinandersetzen, einen Anteil
haben, nehmen wir Liberale grundsätzlich als Bereicherung unserer pluralen Bürgergesellschaft wahr. So
haben sich die in Deutschland lebenden Menschen auch nicht einem wie im konkreten Fall auch immer
ausformulierten „christlichen Leitbild“ zu unterwerfen. Es ist das Grundgesetz mit seinen Anforderungen
das vorgibt, was von den hier lebenden Menschen zu erwarten ist. Der demokratische Rechtsstaat ga-
rantiert die Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften. Er sichert ein friedliches und tolerantes Miteinander. Er gewährt
dem Einzelnen und den Religionsgemeinschaften Entfaltungsspielraum.
Um eine pluralistische Gesellschaft aufrechtzuerhalten, muss der demokratische Rechtsstaat die Aner-
kennung der grundlegenden Werte und Bestimmungen des Grundgesetzes von den Religionsgemein-
schaften und dem Einzelnen konsequent einfordern. Die in Deutschland bestehenden Religionsgemein-
schaften sollen diese Werte und Bestimmungen anerkennen, einhalten und in ihre Gemeinschaften tra-
gen. Besondere Bedeutung kommt dabei der individuellen Religionsfreiheit zu. Im gesellschaftlichen En-
gagement der Freikirchen erwarten wir die Anerkennung dieser Werte. Wir wollen den Freikirchen indes
nicht vorschreiben, in welchen Bereichen sie sich gemeinwohlorientiert engagieren sollen, denn eine
solche Lenkungsfunktion kommt dem Staat nach unserem Verständnis nicht zu.
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