Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
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Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG Band 16 Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 16: Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG © 2010, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg 1. Auflage 2010: 2000 Stück Zitierweise: Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG Heidelberg, 2010 Titelbild: Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010 Gestaltung, Layout und Satz: Sarah Kahnert, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg Verantwortlich für den Inhalt: Deutsches Krebsforschungszentrum Stabsstelle Krebsprävention und WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle Leiterin: Dr. med. Martina Pötschke-Langer Im Neuenheimer Feld 280 69120 Heidelberg Telefon: 06221 42 30 07 Telefax: 06221 42 30 20 E-mail: who-cc@dkfz.de Internet: http://www.tabakkontrolle.de
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 16 Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG Autorinnen und Autoren In Zusammenarbeit mit Dr. Katrin Schaller Prof. Dr. Dr. Heinz Walter Thielmann Mitglied der Senatskommission der Dipl. Biol. Sarah Kahnert Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Nick K. Schneider Arbeitsstoffe Dr. Urmila Nair Dr. Martina Pötschke-Langer Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Inhalt Vorwort������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 4 1 Europa muss handeln�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6 2 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten����������� 9 2.1 Vorgaben der Richtlinie 2001/37/EG (Artikel 3 bis 8)����������������������������������������������� 9 2.2 Auswirkungen der Richtlinie 2001/37/EG auf den Handel ��������������������������������12 2.3 Umsetzung und Berichterstattung��������������������������������������������������������������������������������12 2.4 Überarbeitung der Richtlinie 2001/37/EG�������������������������������������������������������������������13 3 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen���������17 3.1 Rechtliche Aspekte zur Einführung standardisierter Verpackungen��������������17 3.2 Die Verpackung als Werbeträger für die Tabakindustrie��������������������������������������18 3.3 Das Design der Zigarettenverpackungen ist entscheidend für deren Werbewirksamkeit���������������������������������������������������������������������������������������������������21 3.4 Standardisierte Verpackung: Eine Chance für die Tabakprävention��������������23 3.5 Warnhinweise wirken����������������������������������������������������������������������������������������������������������24 3.6 Große Zustimmung in der Bevölkerung��������������������������������������������������������������������25 3.7 Handlungsempfehlung�������������������������������������������������������������������������������������������������������25 4 Zusatzstoffe��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������27 4.1 Gesetzliche Regelungen zu Zusatzstoffen in Tabakprodukten�������������������������28 4.2 Argumente gegen die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakprodukten�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������29 4.2.1 Erhöhung des Krebsrisikos�����������������������������������������������������������������������������������������29 4.2.2 Verstärkung des Abhängigkeitspotentials��������������������������������������������������������������31 4.2.3 Erhöhung der Attraktivität von Tabakprodukten���������������������������������������������������33 4.2.4 Maskierung des Geruchs und der Sichtbarkeit des Tabakrauchs���������������������34 4.3 Handlungsempfehlungen�������������������������������������������������������������������������������������������������36 5 Rauchlose Tabakprodukte����������������������������������������������������������������������������������������������������������37 5.1 Gesundheitsrisiken durch rauchlose Tabakprodukte �������������������������������������������39 5.2 Es gibt keinen Grund für die Einführung rauchloser Tabakprodukte ����������40 5.3 Rauchlose Tabakprodukte haben in der Tabakentwöhnung keinen Nutzen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������41 5.4 Handlungsempfehlung�������������������������������������������������������������������������������������������������������42 Literaturverzeichnis�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������43 Autorenverzeichnis������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������48 Inhalt 3
Vorwort Eine gesundheitspolitisch verantwortungsvolle Regierung steht in der Pflicht, ein Umfeld zu schaffen, in dem Raucher zu einem Rauchstopp ermutigt werden und in dem vor allem Jugendliche davon abgehalten werden, mit dem Rauchen anzufangen, denn allein in Deutschland sterben jährlich 110 000 Menschen infolge des Rauchens. Ein solches Umfeld benötigt klare gesetzliche Regelungen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat bereits in mehreren Publikationen auf die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Herstellung von Tabakprodukten hingewiesen. Die darin eingenommene Position wird von inter- national renommierten Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation in Genf und der Harvard School of Public Health in Boston geteilt. Auch das Europäische Parlament bewertet die aktuelle rechtliche Situation in Europa als unzureichend und fordert eine Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2001/37/EG). In Deutschland beginnen heutzutage die meisten Raucher im Alter von rund 15 Jahren mit dem Rauchen. Dieser frühe Einstieg in das Rauchen hat fatale Folgen: Die Tabakabhängigkeit beginnt bereits im Jugendalter. Die Folgeerkrankungen und die Frühinvalidität betreffen Menschen, die aktiv im Arbeitsprozess stehen, da ein Raucher durchschnittlich etwa 10 Jahre seines Lebens, im Einzelfall sogar über 20 Jahre, verliert, wenn er tödliche Komplikationen erleidet. Der Konsum von Tabakerzeugnissen verursacht darüber hinaus beträchtliche Kosten nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Allgemeinheit. So gibt etwa ein Arbeitsloser, der täglich 20 Zigaretten raucht, etwa ein Viertel seiner monat- lichen Lohnersatzleistungen für das Rauchen aus. Die Kosten für das Gesundheits- wesen und die Belastungen für die Betriebe durch Arbeitsausfälle belaufen sich auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr. Das große menschliche Leid und die hohen Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden und nicht nur von den Verur- sachern, erfordern dringend wirksame Maßnahmen, um die Attraktivität und die Schädlichkeit von Tabakerzeugnissen zu verringern. Die Tabakindustrie versucht gezielt, Frauen und Jugendliche als Neukonsumenten zu gewinnen. Sie nutzt die Verpackung als Werbeträger, um junge Menschen anzusprechen und sie zum Rauchen zu animieren und setzt zahlreiche Zusatz- und Aromastoffe ein, die den herben Tabakgeschmack vor allem für Jugendliche attraktiver machen und die das Rauchen erleichtern. Ein neues Einstiegsprodukt insbesondere für Jugendliche könnten rauchlose Tabakprodukte sein, wie sie in Schweden, Norwegen und den USA in immer größerem Ausmaß von jungen Menschen konsumiert werden. 4 Vorwort
Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert daher nachdrücklich eine Überarbeitung der europäischen Tabakrichtlinie, so dass europaweit für den Konsumenten unattraktive standardisierte Tabakproduktverpackungen einge- führt werden und dass Zusatzstoffe, die Krebs erzeugen oder im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen, sowie alle anderen Stoffe, die dazu beitragen, die Attraktivität eines gefährlichen Produktes noch zu erhöhen und den Einstieg für junge Konsu- menten zu erleichtern, verboten werden. Darüber hinaus dürfen keine neuen, gesundheitsschädlichen Produkte im europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden. Prof. Dr. Otmar D. Wiestler Vorstandsvorsitzender und wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg, im August 2010 Vorwort 5
1 Europa muss handeln Das Deutsche Krebsforschungszentrum Im Hinblick auf die bereits vom Euro- empfiehlt nachdrücklich, bei der Über- päischen Parlament und der Euro arbeitung der EU-Richtlinie 2001/37/EG päischen Kommission vorgebrachten eine für alle Mitgliedstaaten verbind- Anforderungen zur Überarbeitung liche Regelung zu finden, die einen der Richtlinie beschreibt dieser Report verbesserten Schutz der Gesundheit die drei zentralen Maßnahmen, die von Jugendlichen und Verbrauchern berücksichtigt werden sollten, um den vor den Gefahren des Tabakrauchs Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleistet. fördern. Kernaussagen Tabakproduktverpackungen ■■Die Gestaltung der Tabakproduktverpackung ist entscheidend für die Werbe- wirksamkeit der Verpackung. Da die Tabakindustrie über die Tabakprodukt- verpackung zunehmend junge Menschen anspricht, muss diese Werbemög- lichkeit im Hinblick auf den Jugendschutz unterbunden werden. ■■Eine standardisierte Tabakproduktverpackung ist ein kostenneutraler Baustein in der Tabakprävention. ■■Es bestehen keine rechtlichen Hindernisse für die Einführung einer standar- disierten Verpackung. ■■Große kombinierte Warnhinweise aus Bild und Text auf Vorder- und Rückseite der Tabakproduktverpackung sind ein weiterer kostenneutraler Baustein in der Tabakprävention und sollten daher in allen Mitgliedstaaten der Euro päischen Union eingeführt werden. Tabakzusatzstoffe ■■Tabakzusatzstoffe machen den Tabakrauch zu einem unüberschaubaren chemischen Gemisch und verstärken dadurch dessen ohnehin schon krebs- erzeugendes und gesundheitsschädliches Potential erheblich. ■■Die Erhöhung des verfügbaren Nikotins durch die Verwendung entsprechender Zusatzstoffe macht Tabakprodukte gefährlicher, da das Nikotin effektiver aufgenommen wird, so dass das Abhängigkeitspotential steigt. 6 Europa muss handeln
■■Manche Zusatzstoffe werden eingesetzt, um den Vorgang des Rauchens zu erleichtern. Dies trägt zur Steigerung des Suchtpotentials bei. ■■Die Verwendung von Zusatzstoffen als Aromen und Geschmacksbildner erhöht die Attraktivität von Tabakprodukten und verschleiert deren gesund- heitsschädliches Potential. ■■Bestimmte Zusatzstoffe in Tabakprodukten sollen die Sichtbarkeit und den unangenehmen Geruch des Tabakrauchs verringern, so dass dieser mitsamt seinen Gesundheitsgefahren weniger wahrgenommen wird. ■■Zum Schutz des Verbrauchers ist es unerlässlich, jegliche Zusatzstoffe in Tabakprodukten zu verbieten. Rauchlose Tabakprodukte ■■Rauchlose Tabakprodukte machen abhängig und verursachen zum Teil tödlich verlaufende Krankheiten. Es gibt keinen Grund, ein neues, gefähr liches Produkt auf dem europäischen Markt einzuführen. ■■Stark aromatisierte rauchlose Tabakprodukte erleichtern vor allem Jugend lichen den Einstieg in die Tabakabhängigkeit. ■■Rauchlose Tabakprodukte werden gezielt als Alternative zum Rauchen beworben für Situationen, in denen das Rauchen untersagt ist. Damit werden Maßnahmen zur Tabakprävention umgangen. ■■Besonders gesundheitsgefährdend ist der Doppelkonsum von rauchlosen Tabakprodukten und Zigaretten. Rauchlose Tabakprodukte erhöhen dabei den Gesamttabakkonsum. ■■Rauchlose Tabakprodukte sind nicht für die Tabakentwöhnung geeignet. Eine Reduktion des Gesamttabakkonsums gelingt vor allem durch wirk- same Tabakkontrollmaßnahmen. Empfehlungen für die Verbesserung des Jugend- und Verbraucher- schutzes bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie 2001/37/EG ■■Verbindliche Einführung standardisierter Tabakproduktverpackungen mit großen Warnhinweisen aus Text und Bild, da diese dazu beitragen, dass weniger Jugendliche mit dem Rauchen anfangen und Raucher zu einem Rauchstopp motivieret werden. ■■Verbot gesundheitsschädlicher und suchtverstärkender Zusatzstoffe, da diese die Tabakprodukte noch gefährlicher machen als sie es ohnehin schon sind. ■■Beibehaltung des Verbots rauchloser Tabakprodukte wie Snus, da diese gesundheitsschädliche Tabakprodukte sind. Europa muss handeln 7
2 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten Tabakprodukte werden in der Euro 2.1 Vorgaben der Richtlinie päischen Union (EU) durch die „Richt- 2001/37/EG (Artikel 3 bis 8) linie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied- Artikel 3: Höchstgehalte von Teer, staaten über die Herstellung, die Nikotin und Kohlenmonoxid von Aufmachung und den Verkauf vonTabak Zigaretten erzeugnissen“ (2001/37/EG)45 geregelt. Die Richtlinie regelt die Höchstgehalte In Deutschland wird die EU-Richtlinie bestimmter Emissionsprodukte von durch die am 5. Dezember 2002 in Zigaretten, die in den EU-Mitglied- Kraft getretene Tabakproduktverord- staaten in den freien Verkehr gebracht, nung (TabProdV)20 umgesetzt. Die Euro vermarktet oder hergestellt werden. päische Union verfolgt mit der Richtlinie So dürfen seit dem 1. Januar 2004 2001/37/EG zwei maßgebliche Ziele: folgende Werte je Zigarette nicht über- ■■Die Erleichterung des Binnenmark- schritten werden: tes durch Beseitigung von Handels- ■■Teergehalt: 10 mg hemmnissen durch unterschiedliche ■■Nikotingehalt: 1,0 mg Rechtsvorschriften für Tabakprodukte. ■■Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg ■■Die Förderung des Gesundheits- Seit dem 1. Januar 2007 gelten diese schutzes durch einheitliche Regelun- Werte auch für Zigaretten, die in der gen unter Berücksichtigung aktueller Europäischen Gemeinschaft hergestellt Forschungsergebnisse. und in Drittländer exportiert werden. Mit der Einführung der Richtlinie wurden die vorherigen Richtlinien Artikel 4: Messverfahren 89/622/EWG und 92/41/EWG (Etiket- Die Einhaltung der Höchstgehalte wird tierung von Tabakerzeugnissen) sowie von zugelassenen, von den Mitglied- 90/239/EWG (höchstzulässiger Teer- staaten benannten Labors, die ihre gehalt von Zigaretten) außer Kraft Messungen auf Grundlage festgelegter gesetzt und ersetzt. Normen durchführen, überprüft. Die Die Richtlinie beinhaltet unter anderem Ergebnisse der Prüfungen werden die Gestaltung von Warnhinweisen jährlich den zuständigen nationalen auf den Packungen, das Verbot von Behörden vorgelegt, die sie dann an Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“, die Europäische Kommission über die Höchstgehalte bestimmter Emissi- mitteln. Außerdem sollen die Mitglied- onswerte von Zigaretten (Teer-, Nikotin- staaten die Verbraucher über diese und Kohlenmonoxid) sowie das Verbot Ergebnisse unterrichten, wobei poten- von bestimmten Tabakerzeugnissen tielle Geschäftsgeheimnisse gewahrt zum oralen Gebrauch. bleiben. Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten 9
Während in den meisten Ländern die Warnhinweise Messungen von staatlichen oder unab- ■■Sämtliche Tabakprodukte, außer sol- hängigen Labors durchführt werden, chen zum oralen Gebrauch und sons- gehören mindestens sieben der elf tigen nicht zum Rauchen bestimmten in Deutschland zugelassenen Labors Tabakerzeugnissen, müssen zwei ob- der Tabakindustrie71. Die derzeit übli- ligatorische Warnhinweise aufweisen: chen Maschinenmessungen nach den • Einen allgemeinen Warnhinweis Standards der Internationalen Orga- („Rauchen ist tödlich/kann tödlich nisation für Normung (ISO) sind unter sein“ oder „Rauchen fügt Ihnen und Experten umstritten, da sie nicht das den Menschen in Ihrer Umgebung wahre Rauchverhalten und die tatsäch- erheblichen Schaden zu“), der min- liche Schadstoffaufnahme durch den destens 30 Prozent der Außenfläche Raucher widerspiegeln. Die Richtlinie der am ehesten ins Auge fallenden sieht vor, die benutzten Verfahren Breitseite der Packung und Außen mittels eines Regelungsausschusses verpackung einnehmen muss für Tabakerzeugnisse an den wissen- (32 Prozent beziehungsweise schaftlichen und technischen Fortschritt 35 Prozent bei Mitgliedstaaten mit anzupassen. Da die EU anstrebt, dass zwei beziehungsweise drei Amts- die angewandten Verfahren im Einklang sprachen) und mit den internationalen Normen stehen, • einen von 14 ergänzenden Warn- können die Ende 2010 zu verabschie- hinweisen mit für die Gesundheit denden Leitlinien zur Tabakprodukt relevanten Informationen, der min- regulierung (Art. 9 und 10) des WHO destens 40 Prozent der Außenfläche Rahmenübereinkommens zur Eindäm- der anderen Breitseite der Packung mung des Tabakgebrauchs (Framework und Außenverpackung einneh- Convention on Tobacco Control, FCTC) men muss (45 beziehungsweise richtungweisend sein. 50 Prozent bei Mitgliedstaaten mit zwei beziehungsweise drei Artikel 5: Etikettierung Amtssprachen). Angaben von Höchstgehalten Die Warnhinweise müssen von Die Angaben zum gemessenen Teer-, einer drei bis vier Millimeter breiten Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt schwarzen Umrandung umgeben von Zigaretten müssen seitlich auf die werden, was die Gesamtfläche der Zigarettenpackung aufgedruckt werden Warnhinweise für Länder mit einer und mindestens 10 Prozent der Außen- Landesprache auf 43 Prozent der Vor- fläche einer bestimmten Schmal- derseite und 53 Prozent der Rücksei- seite einnehmen. In mehrsprachigen te erhöht23. Selbiges gilt für die oben EU-Mitgliedstaaten erhöht sich der beschrieben Höchstgehalte. Die Um- Prozentsatz bei zwei Amtssprachen auf setzung ist derzeit jedoch uneinheit- 12 Prozent und bei drei Amtssprachen lich, da 19 von 27 Mitgliedstaaten die auf 15 Prozent. Die Anordnung dieser Umrandung von der Fläche der Warn- Angaben auf der Verpackung ist eben- hinweise abziehen. Richtlinienkon- falls geregelt. form handeln nur Belgien, Estland, In den Mitgliedstaaten und im Euro Finnland, Lettland, Portugal, Slowe- päischen Parlament wird zunehmend nien, Schweden und das Vereinigte die Ansicht vertreten, dass die Angabe Königreich23. der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid- ■■Warnhinweise auf Verpackungen gehalte von Zigaretten für den Verbrau- anderer Tabakerzeugnisse als cher irreführend ist70. Zigaretten: 10 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten
Bei Packungen mit einer Breitseite Warnhinweisen in bildlicher Form zu von mehr als 75 cm2 müssen die je- ermöglichen (beispielsweise Neusee- weiligen Warnhinweise mindestens land, Norwegen, Schweiz, Türkei). 22,5 cm2 auf jeder Breitseite betragen Mittlerweile treten mehrere Mitglied- (24 cm2 beziehungsweise 26,25 cm2 staaten dafür ein, dass kombinierte bei Mitgliedstaaten mit zwei bezie- Warnhinweise auf allen Verpackun- hungsweise drei Amtssprachen). gen von Tabakerzeugnissen zwingend ■■Warnhinweise auf erlaubten Tabak- sein sollten, um deren Einführung in erzeugnissen zum oralen Gebrauch weiteren EU-Ländern zu erleichtern und sonstigen nicht zum Rauchen be- und einheitliche Regelungen im Bin- stimmten Tabakerzeugnissen: nenmarkt zu gewährleisten. Ferner Für diese beiden Produktarten gelten wird in den Mitgliedstaaten und im separate Bestimmungen. Der allge- Europäischen Parlament erwogen, meine Warnhinweis „Dieses Tabak Angaben zu Informationsdiensten erzeugnis kann Ihre Gesundheit (telefonische Beratungsdienste und schädigen und macht abhängig“ Webseiten) vorzuschreiben, sowie muss mindestens 30 Prozent der die Warnhinweise in bildlicher Form Außenfläche der entsprechenden auf beiden Verpackungsseiten anzu- Breitseite (exklusive einer drei bis bringen und zu vergrößern70. vier Millimeter breiten Umrandung) ■■Identifizierung und Rückverfolgbarkeit: der Packung und Außenverpackung Alle Verpackungseinheiten müssen einnehmen (32 Prozent beziehungs- mit einer Chargennummer oder einer weise 35 Prozent bei Mitgliedstaaten ähnlichen Kennzeichnung versehen mit zwei beziehungsweise drei werden, damit festgestellt werden Amtssprachen). kann, wann und wo das Produkt her- ■■Kombinierte bildliche Warnhinweise: gestellt wurde. Die Europäische Kommission hat am 5. September 2003 beschlossen, Artikel 6: Weitere dass die Mitgliedstaaten entscheiden Produktinformationen können, ob sie gesundheitsbezogene Die Hersteller und Importeure von Warnhinweise in Form von Farbfoto- Tabakerzeugnissen müssen jährlich grafien oder anderen Abbildungen eine nach Markennamen und Art geglie- auf den Verpackungen einiger oder derte Liste aller bei der Herstellung der aller Tabakerzeugnisse vorschreiben Tabakerzeugnisse verwendeten Inhalts- und unter welchen Bedingungen sie stoffe und ihrer Mengen vorlegen. Der diese verwenden können69. Mit Ent- Liste ist eine Erklärung beizufügen, in scheidung vom 26. Mai 2005 wurde der die Gründe für die Verwendung der den Mitgliedstaaten eine Bibliothek Inhaltsstoffe nach Funktion und Kate- mit kombinierten Warnhinweisen zur gorie erläutert werden. Die Mitglied- Verfügung gestellt69. Seither haben staaten veröffentlichen diese Infor- Belgien (2007), Rumänien (2008), mationen und teilen sie jährlich der das Vereinigte Königreich (2008) und Kommission mit. In Deutschland sind Lettland (2010) kombinierte Warn- sie von einer elektronischen Datenbank hinweise eingeführt. Frankreich und des Bundesministeriums für Ernäh- Malta haben beschlossen, diese 2011 rung, Landwirtschaft und Verbraucher- einzuführen. Ferner hat die Euro schutz abrufbar19. Die Daten sind jedoch päische Kommission Urheberrechts- sehr allgemein gehalten und teilweise abkommen mit verschiedenen Dritt- irreführend (vgl. Kapitel 4.1, Seite 28). ländern geschlossen, um diesen die Des Weiteren müssen die nationalen Benutzung der Bibliothek mit den Behörden eine Liste mit den der Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten 11
Tabakindustrie verfügbaren toxiko- den Verkehr gebracht werden dürfen, logischen Daten der Inhaltsstoffe in wenn diese nicht an Lebensmittel verbrannter und unverbrannter Form, erinnern68. Schweden und Norwegen insbesondere hinsichtlich der gesund- haben sich auch dazu verpflichtet, heitlichen Auswirkungen und der die erforderlichen Vorkehrungen zu süchtig machenden Wirkung der jewei- treffen, um sicherzustellen, dass diese ligen Inhaltsstoffe, erhalten. Diese Infor- Tabakprodukte nicht in den übrigen mationen werden nicht veröffentlicht. Mitgliedstaaten vermarktet werden68. Entgegen diesen Verpflichtungen des Artikel 7: Produktbezeichnungen EU-Beitrittsvertrags hat Schweden sich Seit dem 30. September 2003 dürfen in den letzten Jahren vermehrt dafür auf Tabakverpackungen Bezeichnungen eingesetzt, dieses Verbot aufzuheben. (Namen, Begriffe, figurative und So hat die schwedische Handels sonstige Zeichen), die den Eindruck ministerin Ewa Bjoerling im Vorfeld erwecken, ein Produkt sei weniger der schwedischen Ratspräsidentschaft schädlich als andere, nicht verwendet im zweiten Halbjahr 2009 das schwedi- werden. Bezeichnungen wie „leicht“ sche rauchlose Tabakprodukt „Snus“ zu oder „mild“ sind demnach im Zusam- einer Priorität ihrer Amtszeit erklärt39. menhang mit Tabakerzeugnissen unzu- Sowohl Swedish Match als auch lässig. Die Tabakprodukthersteller British American Tobacco haben diesen haben auf diese Bestimmung früh- Vorstoß pressetechnisch flankiert und zeitig reagiert und die entsprechenden versucht, die öffentliche Meinung durch Produkte umbenannt („Silver“, „Gold“, Werbeanzeigen in Parteizeitungen etc.) oder den vermeintlich „leichten“ zu beeinflussen65. Die von der Tabak oder „milden“ Charakters der Produkte industrie erhoffte Aufhebung des so durch helle Farben und andere Design genannten Snus-Verbots kann derzeit elemente kenntlich gemacht. „Bild- nur auf politischem Weg erfolgen, da liche und sonstigen Zeichen“ sind der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar in der Richtlinie abgedeckt, ein bereits 2004 zwei Klagen der Tabak- Verstoß ist aber schwer nachweisbar industrie abgewiesen und die Verein- und deshalb derzeit kaum gerichtlich zu barkeit des Snus-Verbots mit dem beanstanden. EU-Recht bestätigt hat42,43. Artikel 8: Rauchlose Tabakprodukte 2.2 Auswirkungen der Richtlinie Die Mitgliedstaaten verbieten das 2001/37/EG auf den Handel Inverkehrbringen von „Tabak zum Die wirtschaftlichen Auswirkungen für oralen Gebrauch“. Mit Ausnahme von die EU werden insgesamt als positiv Erzeugnissen, die zum Rauchen oder eingeschätzt, da die Harmonisierung Kauen bestimmt sind, wurden bereits und Annäherung der für den Binnen- 1992 alle „zum oralen Gebrauch markt relevanten Vorschriften für die bestimmten Erzeugnisse“, die ganz Marktteilnehmer eine größere Klarheit oder teilweise aus Tabak bestehen, in und Rechtssicherheit mit sich bringt. der Europäischen Union verboten88. Eine Ausnahmeregelung (Artikel 151 2.3 Umsetzung und der Akte über den Beitritt Österreichs, Berichterstattung Finnlands und Schwedens), sieht jedoch vor, dass rauchlose Tabakpro- Für die Anwendung einiger Bestim- dukte in Schweden und Norwegen (als mungen sieht die Richtlinie Übergangs- Mitgliedstaat der Europäischen Frei- fristen oder Ausnahmeregelungen vor. handelsassoziation, EFTA) weiterhin in Die EU-Kommission beaufsichtigt die 12 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten
Umsetzung und legt alle zwei Jahre (Verbrennung bei 600 bis 950 °C) dem Europäischen Parlament, dem Rat krebserzeugend, erbgutverändernd und dem Wirtschafts- und Sozialaus- oder die Nachkommen schädigend schuss einen Bericht über die Anwen- sind, dung der Richtlinie vor. Im Rahmen der ■■Einführung eines detaillierten Re- Berichterstattung kann die Kommis- gistrierungs-, Evaluierungs- und sion die Richtlinie an den technischen Zulassungsverfahrens für Tabak und wissenschaftlichen Fortschritt zusatzstoffe und vollständige Kenn- durch Änderungsvorschläge anpassen zeichnung aller Tabakzusatzstoffe auf lassen; sie wird dabei von einem der Packung, Ausschuss beraten. Ferner arbeitet die ■■automatisches Verbot aller Zusatz- Kommission mit einer Arbeitsgruppe stoffe, für die die Hersteller und Im- von Sachverständigen für Tabakkont- porteure von Tabakerzeugnissen bis rolle zusammen. Diese Arbeitsgruppe Ende 2008 nicht vollständige Da- wird im Rahmen des „Beratenden tensätze vorgelegt haben (u.a. nach Ausschusses zur Krebsprävention“ Markennamen und Art gegliederte gebildet und unterstützt die Kommission Liste aller Inhaltsstoffe, ihrer Mengen insbesondere bei der Erstellung eines sowie toxikologische Daten), Berichts über die Anpassung der Richt- ■■Verpflichtung der Hersteller, sämt- linie. Des Weiteren hat die Europäische liche existierenden toxikologischen Kommission eine externe Folgenab- Daten über Zusatzstoffe und Stoffe schätzung zur Erörterung weiterer im Tabakrauch einschließlich der Py- Maßnahmen in Auftrag gegeben40. rolyseprodukte öffentlich zugäng- lich zu machen (öffentliche und In-house-Daten), 2.4 Überarbeitung der Richtlinie ■■Aufbau eines Kompendiums von 2001/37/EG Tabakzusatzstoffen und Stoffen im Das Europäische Parlament, mehrere Tabakrauch und Information der Ver- Mitgliedstaaten und verschiedene braucher darüber, Interessenvertreter erachten eine Über- ■■Einführung eines Finanzierungs arbeitung der Richtlinie 2001/37/EG für systems, das sämtliche Kosten für notwendig: den Aufbau und Unterhalt von Be- wertungs- und Überwachungsstruk- Empfehlungen des Europäischen turen (beispielsweise unabhängige Parlaments (2007) Labors, Personal, wissenschaftliche Das Europäische Parlament forderte Untersuchungen) den Herstellern am 19. September 2007 die Kommis- von Tabakerzeugnissen auferlegt, sion in seiner Entschließung zu dem ■■Anwendung der Produkthaftung Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa: auf die Hersteller und Einführung Strategieoptionen auf EU-Ebene“, der Herstellerverantwortung für die die vom Europäischen Parlament am Finanzierung sämtlicher durch die 24. Oktober 2007 angenommen wurde, Folgen des Tabakkonsums entstehen- zu folgenden Änderungen der Richt- den Gesundheitskosten“44. linie auf: ■■„sofortiges Verbot sämtlicher sucht- Empfehlungen der Europäischen verstärkender Zusatzstoffe, Kommission (2007) ■■sofortiges Verbot sämtlicher aufgrund Im Rahmen des „zweiten Berichts der bereits verfügbaren toxikologi- über die Anwendung der Richtlinie schen Daten bekannten Zusatzstoffe, über Tabakerzeugnisse“70 stellte die die als solche oder bei der Pyrolyse EU-Kommission am 27. November 2007 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten 13
verschiedene konkrete Maßnahmen in aller suchtverstärkenden und gesund- Aussicht: heitsschädlichen Zusatzstoffe soll bei ■■Überprüfung der Angleichung der der Revision der Richtlinie „wohlwollend Definition der Inhaltsstoffe an das und gründlich“ erwogen werden, wobei Rahmenübereinkommen der WHO explizit der strengere Ansatz vorge- zur Eindämmung desTabakgebrauchs schlagen wird, keine Tabakzusatzstoffe (FCTC). zuzulassen, deren Unbedenklichkeit ■■Beobachtung der wissenschaftlichen von den Herstellen nicht nachgewiesen und technischen Entwicklungen ins- ist. Um die Wirksamkeit der Richt- besondere in Hinblick auf die ISO- linie zu verbessern, wird auch eine Normen, um diese bei internatio- Ausweitung der Regelungsbefugnisse nalem Konsens in einer Revision zu der EU-Kommission in Bezug auf die berücksichtigen. Kriterien für Test- und Prüflaborato- ■■Prüfung einer möglichen Vergröße- rien vorgeschlagen. Des Weiteren wird rung der Warnhinweise und der Emp- die Erlassung validierter, international fehlung zur verpflichtenden Angaben anerkannter Messverfahren für selbst von Warnhinweisen in bildlicher Form gedrehte Zigaretten und die Überarbei- auf beiden Seiten der Verpackung tung der Regelungen zu deren Besteu- entsprechend der im November 2008 erung vorgeschlagen. Die Kommission verabschiedeten FCTC-Leitlinie über hat zudem eine Studie zur möglichen die Verpackung und Kennzeichnung Verschärfung der Produkthaftung der von Tabakerzeugnissen (Art. 11 FCTC). Tabakhersteller- und -importeure in der ■■Erwägung, die Angabe der Höchstge- EU sowie deren Haftung für die Finan- halte von Teer, Nikotin und Kohlen zierung der Kosten für die Behandlung monoxid durch die Angabe von von Erkrankungen infolge von Tabak- Hotline-Nummern und/oder Informa- konsum angekündigt70. tionen zu den sonstigen Stoffen in Tabakerzeugnissen (beispielsweise Überarbeitung der Informationen über die Verwendung Tabakproduktrichtlinie (2010) gentechnisch veränderten Organis- Die EU Kommission hat am men (GVO) zu ersetzen. 25. März 2010 eine Überarbeitung der ■■Erwägung der Einführung einer stan- Tabakproduktrichtlinie bis Dezember dardisierten Verpackung für alle Tabak 2011 in Aussicht gestellt. In diesem erzeugnisse, um die Attraktivität von als „Roadmap“44 titulierten Optionen- Tabakerzeugnissen zu verringern. papier werden folgende derzeitige Probleme bei der Harmonisierung des Im Hinblick auf die 2006 verabschiedete Binnenmarkts und der Förderung des REACH-Verordnung (1907/2006/EG) hat Gesundheitsschutzes angesprochen: sich die Kommission verpflichtet, alle in der Erklärung genannten Aktivitäten Harmonisierung des Binnenmarkts umzusetzen89. Im Bericht wird die unein- ■■Unterschiedliche Regelungen zur heitliche Berichterstattung bemängelt Etikettierung von Tabakerzeugnis- und es werden mögliche Sanktionen sen, insbesondere bezüglich der seitens der Mitgliedstaaten gegen die Nutzung kombinierter bildlicher Industrie wegen nicht erfolgter Vorlage Warnhinweise. der Informationen in Aussicht gestellt ■■Komplexe Berichterstattung über sowie eine mögliche Ausweitung der die Inhaltsstoffe von Tabakerzeug- Anforderungen an die Berichterstat- nissen und Schwierigkeiten bei der tung angekündigt. Das vom Euro Datenanalyse ohne harmonisierte päischen Parlament geforderte Verbot Datensätze. 14 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten
■■Einführung unterschiedlicher Posi- ■■Möglicher Verkauf an Minderjährige tiv-/Negativlisten für Inhaltsstoffe bei über das Internet vertriebenen (Binnenmarkt). Produkten. ■■Mangelnde Abdeckung neuartiger Förderung des Gesundheitsschutzes Nikotin- und Tabakprodukte wie elek- ■■Unzureichende Information der tronische Zigaretten, nikotinierte Ge- Verbraucher über die Risiken des tränke, Tabak enthaltende Kaugum- Tabakkonsums. mis und Zahnpasta. ■■Irreführende Wirkung der Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid- Diese Probleme sollen im Rahmen gehalts auf Zigarettenpackungen. diverser Konsultationsverfahren erör- ■■Fehlende Warnhinweise in Landes- tert und in einer möglichen Revision sprache. der Richtlinie berücksichtigt werden72. Das Deutsche Krebsforschungszen ■■Verbot gesundheitsschädlicher und trum erachtet aus gesundheitspoliti- suchtverstärkender Zusatzstoffe scher Verantwortung die Umsetzung sowie solchen, aus denen gesund- folgender Punkte als prioritär: heitsschädliche Verbrennungs produkte hervorgehen. ■■Verbindliche Einführung standardi- sierter Tabakproduktverpackungen ■■Beibehaltung des Verbots rauch mit großen Warnhinweisen, die aus loser Tabakprodukte wie Snus. Text und Bild bestehen. Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten 15
3 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen Die Richtlinie 2001/37/EG des Euro- des Gesundheitsschutzes der Bevölke- päischen Parlaments und des rung, einheitliche Regelungen für den Rates45 schreibt für Tabakproduktver Warenverkehr von Tabakerzeugnissen packungen, die in den Mitgliedstaaten in zu schaffen, erwägt die Europäische den freien Verkehr gebracht, vermarktet Union im Rahmen der Überarbeitung oder hergestellt werden, unter anderem der Richtlinie 2001/37/EG die Einfüh- einen allgemeinen Warnhinweis sowie rung einer standardisierten Verpackung einen von 14 ergänzenden Warnhin- für Tabakprodukte mit großen, bild weisen, die für die Gesundheit rele- lichen Warnhinweisen. vante Informationen geben. Seit 2003 Ziel der Einführung einer standardi- haben die Mitgliedstaaten die Möglich- sierten Verpackung ist es, der Tabak- keit, kombinierte Warnhinweise aus industrie die Möglichkeit zu nehmen, Bild und Text auf Tabakproduktverpa- mit der Verpackung für ihre Produkte ckungen anzubringen69. Von dieser zu werben. Die Einführung standardi- Möglichkeit machen im Europäischen sierter Verpackungen wäre somit eine Wirtschaftsraum (EWR) derzeit lediglich wichtige Maßnahme zur Tabakpräven- fünf Länder Gebrauch und drei Länder tion im Sinne des Rahmenübereinkom- wollen diese im Jahr 2011 einführen. mens der WHO zur Eindämmung des Die uneinheitlichen Regelungen zur Tabakgebrauchs (FCTC). Etikettierung von Tabakerzeugnissen, insbesondere bezüglich der Nutzung 3.1 Rechtliche Aspekte zur kombinierter bildlicher Warnhinweise Einführung standardisierter führen zu einen unterschiedlich starken Verpackungen Gesundheitsschutz in den Mitglied- Standardisierte Tabakproduktverpa- staaten dar und stellen ein Hemmnis ckungen wurden einstimmig von den für freien Warenverkehr im Binnen- Vertragsparteien der FCTC empfohlen markt dar. und sie sind mit bestehendem Recht Ebenfalls seit 2003 dürfen keine Begriffe vereinbar. aufgedruckt werden, „die den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabak In den Leitlinien der FCTC wird erzeugnis weniger schädlich als andere die standardisierte Verpackung sei“45. empfohlen Trotz dieser Einschränkungen ermög- Die Vertragsparteien empfehlen in licht die derzeitige Regelung der ihren Leitlinien die Einführung einer Tabakindustrie, die Verpackung standardisierten Verpackung zu berück- ihrer Produkte als Werbeträger zu sichtigen, um die Nutzung der Tabak- nutzen. In Anlehnung an die Bestim- produktverpackung als Werbeträger zu mungen der Tabakwerberichtlinie verhindern und um die Erkennbarkeit (2003/33/EG) und vor dem Hintergrund von Warnhinweisen zu verbessern111,112. Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen 17
Standardisierte Tabakproduktver- egal, ob sie Kekse, Pizza oder Ziga- packungen sind mit europäischem retten enthält. Sie stellt eine direkte und deutschem Recht vereinbar Verbindung zwischen Hersteller und Europa: Eine Regelung zu standardi- Verbraucher her und ist ein wichtiger sierten Tabakproduktverpackungen Werbeträger108. Sie vermittelt den ers- würde, insbesondere wenn sie euro- ten Eindruck vom Produkt und schafft paweit eingeführt wird, nicht gegen durch Markennamen, Logo, Farbge- Art. 1 (2) der Verordnung 207/2009 oder bung und Verpackungsform einen Art. 28 EG-Vertrag (EGV) verstoßen, hohen Wiedererkennungswert und da bei einer europaweiten Einführung sie prägt die Erwartungen des Kon- der europaweite Markenschutz auf sumenten an das Produkt34. Sie hebt gleichem Niveau gesichert wäre. Das ein spezielles Produkt von zahlreichen Grundrecht auf Eigentum (Art. 259) ähnlichen ab108 und soll sowohl für und die damit verbundenen Rechte sich alleine beim Gebrauch als auch auf das geistige Eigentum werden mit Konkurrenzprodukten zusammen durch eine europäische Verpackungs- im Verkaufsregal auffällig und anspre- ordnung nicht verletzt. Die Rechte auf chend wirken34. geistiges Eigentum und der Schutz Markenimage entscheidend der Meinungsfreiheit können im Sinne Das Markenimage ist der entschei- des Gemeinwohls und zum Schutz der dende Faktor, der verschiedene Mar- Gesundheit eingeschränkt werden (vgl. ken voneinander unterscheidet und ist Art. 10 (2) EMRK). maßgeblich für die Markenwahl von Deutschland: Weder die Eigentums- Neukonsumenten. Zudem bindet es rechte aus Art. 14 GG noch die einmal gewonnene Raucher an die von Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ihm gewählte Marke, denn Marken- oder das Recht auf freie Berufsaus- wechsel sind bei Rauchern ausgespro- übung gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG chen selten97,107,108. Die Markenidentität werden von einer Regelung zu einer wird maßgeblich über das Design der standardisierten Tabakproduktverpa- Verpackung vermittelt34,108. Da Zigaret- ckung verletzt, denn diese Grundrechte ten zu den wenigen Konsumprodukten sind nicht absolut und können durch gehören, die der Verbraucher ständig einen gerechtfertigten Eingriff einge- mit sich herumträgt und mehrfach am schränkt werden1. (Vgl. auch Urteil Tag für andere sichtbar auspackt, ist des Bundesverfassungsgerichts vom das Markenimage, das die Verpackung 22. Januar 1997, BVerfGE 95, 173, Warn- vermittelt, für die Tabakindustrie ganz hinweise für Tabakerzeugnisse.) besonders wichtig. Letzter Werbeträger für die Es bestehen keinerlei rechtliche Tabakindustrie Hindernisse für die Einführung Die Verpackung wird für den Hersteller einer standardisierten Verpackung. umso wichtiger, je mehr und je um- fangreicher Werbeverbote in Kraft tre- ten: „Wenn es mehr Einschränkungen 3.2 Die Verpackung als für die Werbung gibt, sollte die Packung Werbeträger für die ein Werbeträger werden. Das Ziel des Tabakindustrie ‚book pack‘ ist es, die Verpackung von einem ‚passiven Behälter’ in ein ‚akti- Lockvogel Verpackung ves Kommunikationsmittel’ zu verwan- Die Verpackung macht aufmerksam, deln, ein Objekt, das allein durch sich lockt und verführt zum Ausprobieren, selbst ein Image und ein Lebensgefühl 18 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
vermittelt“83, stellt der Zigaretten wendeten. Insbesondere Mädchen und produzent Philip Morris im Jahr 1990 Frauen sind in den letzten Jahren wie- bei einem Marketing-Meeting fest. der in den Fokus der Tabakindustrie ge- rückt; sie werden mit weiblich gestalte- Zielgruppenspezifische Ansprache ten Verpackungen angesprochen. Eine Die Hersteller haben in den letzten aktuelle Entwicklung sind Verpackun- Jahrzehnten immer wieder beson- gen, die in Form und Gestaltung stark dere Verpackungen entwickelt, mit an Verpackungen von Parfum oder Lip- denen sie sich an spezielle Zielgruppen penstiften erinnern (Abb. 1). Abbildung 1: Zigarettenpackungen mit für Frauen ansprechendem Design. Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen 19
Werbetrick Sonderedition Mit Sondereditionen greifen die Hersteller aktuelle Ereignisse (zum Da die Tabakindustrie über die Beispiel die Fußball-Weltmeister- Tabakproduktverpackung zuneh- schaft) auf, um ihr Markenimage mend junge Menschen anspricht, und die Markenbindung zu verbes- muss diese Werbemöglichkeit im sern (Abb. 2). Durch solche auffäl- Hinblick auf den Jugendschutz ligen Designs werden vor allem junge unterbunden werden. Menschen auf das Produkt aufmerksam. Abbildung 2: Sondereditionen von Lucky Strike aus den Jahren 2009 und 2010 und von West zur Fußballweltmeisterschaft 2010. Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. 20 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
3.3 Das Design der das mit einem Aspekt von klinisch Zigarettenverpackungen rein in Verbindung gebracht wird, ist entscheidend für deren wird mit einem geringen Teergehalt Werbewirksamkeit verbunden. Goldene und silberne Farben vermitteln den Eindruck hoher Für die Marketingfunktion der Ziga- Qualität und Pastellfarben werden für rettenverpackung sind alle Design Produkte mit niedrigerem Nikotin elemente wichtig: gehalt oder milderem Geschmack ■■Farbe eingesetzt34,73,84,108. Entsprechend Die Packungsfarbe kann die nehmen Raucher Zigaretten aus Geschmackswahrnehmung des dunklen Verpackungen als stärker Verbrauchers beeinflussen. So und solche aus hellen Packungen steht ein sattes Rot in der Regel für als milder wahr63. Raucher bewerten intensiven Geschmack, helles Blau zudem Zigaretten in helleren für etwas weniger intensiv, grün Packungen als weniger gesundheits- für Mentholzigaretten und weiß, schädlich55 (Abb. 3). Gauloises Blondes Gauloises Blondes Gauloises Blondes Gauloises Menthol Nikotin: 0,8 mg Nikotin: 0,6 mg Nikotin: 0,4 mg Nikotin: 0,7 mg Teer: 10 mg Teer: 7 mg Teer: 4 mg Teer: 8 mg Kohlenmonoxid: 10 mg Kohlenmonoxid: 9 mg Kohlenmonoxid: 5 mg Kohlenmonoxid: 9 mg Abbildung 3: Suggestive Farben von Zigarettenverpackungen West Red West Silver West Blue West Ice (Spearmint) der Marken Gauloises und Nikotin: 0,9 mg Nikotin: 0,6 mg Nikotin: 0,4 mg Nikotin: 0,6 mg Teer: 10 mg Teer: 7 mg Teer: 4 mg Teer: 7 mg West. Quelle: Deutsches Kohlenmonoxid: 10 mg Kohlenmonoxid: 7 mg Kohlenmonoxid: 4 mg Kohlenmonoxid: 7 mg Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen 21
■■Schrift und graphische Elemente das Markenimage. Dabei können Die Schriftart und -größe in Verbin- kaum wahrnehmbare Veränderungen Abbildung 4: dung mit charakteristischen graphi- der Schrift, der Anordnung oder der Wiedererkennungswert schen Elementen ist entscheidend Ausrichtung die Wirkung des Designs durch Schrift und für den Wiedererkennungswert und beeinflussen34 (Abb. 4). graphische Elemente am Beispiel von Marlboro: Der Schriftzug bleibt gleich, das Dach ist auch in verschiedener Ausgestaltung stets als das Logo von Marlboro zu erkennen. Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. ■■Struktur, Material und Form höhere Qualität. Immer wieder Struktur und Material der Verpackung brachten die Hersteller verschiedene beeinflussen die Wahrnehmung der Packungsformen (zum Beispiel ovale, Produktqualität. So geben beispiels- achteckige oder zweiteilige) auf den weise Prägungen der Packung einen Markt, um neue Aufmerksamkeit zu edlen Touch und suggerieren eine erwecken34,52 (Abb. 5). Abbildung 5: Achteckige Zigarettenverpackung aus der Schweiz und deutsche Packungen mit tastbarer Oberflächenstruktur. Die dezente Schraffur der Marlboro-Packung ist erhaben und damit tastbar. Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. ■■Angaben zu Inhaltsstoffen und Kohlenmonoxidgehalte der Ziga- Emissionswerten retten auf der Schmalseite der Entsprechend der aktuellen Verpackung an. Diese Werte sind EU-Richtlinie 2001/37/EG geben die irreführend, da sie nicht die Gesund- Hersteller die nach ISO-Normen heitsgefährdung widerspiegeln, gemessenen Teer-, Nikotin- und jedoch je nach Messwert eine 22 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
geringere Gesundheitsgefährdung 3.4 Standardisierte suggerieren können84. Rund die Hälfte Verpackung: Eine Chance für die der Raucher in der Europäischen Tabakprävention Union glaubt fälschlicherweise, die Eine standardisierte Verpackung ist Nikotin- und Teermenge auf der werbe- und verkaufsneutral gestaltet. Packung gäben einen Hinweis darauf, Sie verwendet ein einheitliches wie gesundheitsschädlich die Ziga- Design mit standardisierter Schriftart, rette ist104. Schriftgröße, Schriftfarbe, Packungs- grundfarbe. Auf Markenlogos, Schrift- Die Gestaltung der Tabakprodukt- züge und sonstige Werbemittel wird verpackung ist entscheidend für verzichtet (Abb. 6). Ihre Vorteile sind: die Werbewirksamkeit der Verpa- ■■Reduktion der Attraktivität ckung. Die Einführung einer stan- Je weniger markenspezifische dardisierten Tabakverpackung Elemente eine Packung enthält, nimmt der Tabakindustrie diesen umso weniger attraktiv wirkt sie auf Werbeträger. den potentiellen Käufer48,50,93,109. Als Angaben zur Herstellung und zum Verkauf Angaben zu Inhaltsstoffen Strichcode Digitale Steuermarke Vorderseite Rückseite Abbildung 6: Prototyp einer Vorteile von standardisierten Verpackungen: standardisierten Verpackung. Tabakprodukte werden unattraktiver besserer Schutz vor illegalem Handel Darstellung: Deutsches keine Irreführung mit europäischem & deutschem Krebsforschungszentrum Informationsträger für Recht vereinbar Heidelberg, Stabsstelle Tabakprävention entspricht den Forderungen der FCTC Krebsprävention, 2010 (in Anlehnung an: Smokefree Partnership 201098. Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen 23
einzige herstellerspezifische Infor- mation verbleiben auf einer einheit- Eine standardisierte Tabakprodukt lich braunen oder grauen Packung verpackung nimmt nicht nur der Markenname und die Anzahl der der Tabakindustrie einen wich- Zigaretten in einer Einheitsschrift. tigen Werbeträger aus der Hand, ■■Keine Irreführung der Käufer sondern kann auch kosteneffektiv Dem Konsumenten kann nicht durch in der Tabakprävention eingesetzt suggestive Farbgebung der Eindruck werden. vermittelt werden, ein Produkt sei weniger gesundheitsschädlich55. Auf weiß und andere helle Packungs- grundfarben ist deshalb zu verzichten. 3.5 Warnhinweise wirken ■■Informationsträger für die Die Wirksamkeit und die Kosteneffek- Tabakprävention tivität von Warnhinweisen wurden in Eine standardisierte Verpackung ist zahlreichen Studien nachgewiesen: ein wichtiger Informationsträger ■■Warnhinweise sind ein sehr direktes für die Tabakprävention, da auf sie und kosteneffektives Kommunikati- großflächig bildliche Warnhinweise onsmittel. Warnhinweise erreichen aufgedruckt werden können. Dabei jeden Raucher und informieren ihn wird empfohlen, dass Warnhinweise unmittelbar und kontinuierlich, da mindestens 75 Prozent der Vorder- sie jedes Mal, wenn der Raucher die seite und 100 Prozent der Rückseite Packung in die Hand nimmt, wahr- der Packung einnehmen und sowohl genommen werden: Ein Raucher mit Bilder als auch Text enthalten93. einem täglichen Konsum von einer Je weniger markenspezifische Packung mit 20 Zigaretten wird min- Elemente eine Packung enthält, umso destens 7 000 Mal im Jahr mit Warn- besser werden Warnhinweise wahr- hinweisen konfrontiert93. genommen und im Gedächtnis ■■Warnhinweise verbessern das Wis- behalten48. sen des Rauchers um die Gesund- ■■Unterstützung des Kampfs gegen heitsgefahren des Rauchens52,53,54,93,96. illegalen Handel mit Tabakprodukten ■■Warnhinweise verhindern den Ein- Verpackungen von Tabakprodukten stieg ins Rauchen und schützen Ex- sollten Sicherheitsmerkmale, wie Raucher vor dem Wiederbeginn93,96. beispielsweise spezielle, sichere und ■■Warnhinweise motivieren zum nicht entfernbare Markierungen für Rauchstopp53,96. ein globales Sicherheits- und Rück- verfolgungssystem erhalten. Dieses Dabei sind kombinierte Warnhinweise System soll Informationen über die mit großen, abschreckenden Bildern Herkunft und die Transportwege der und Text wirksamer als rein textliche Produkte enthalten26. Standardisierte Warnhinweise93: Verpackungen erhöhen die Erkenn- ■■Eine Botschaft in Bildform – insbe- barkeit dieser Sicherheitsmerkmale, sondere, wenn sie starke Emotionen so dass Fälschungen schneller identi- weckt – ist schneller zu erfassen und fiziert werden können. Zudem können leichter zu verstehen als ein Text und sie strengen Produktionskriterien prägt sich besser ins Gedächtnis ein52. unterliegen (zum Beispiel Holo- ■■Bildliche Warnhinweise erreichen vor gramme, Sicherheitsstreifen, Markie- allem Jugendliche52 Personen mit rungen mit unsichtbarer Farbe), die Migrationshintergrund und bildungs den illegalen Handel erschweren ferne Personen. können (Abb. 6). 24 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
■■Die beste Wirkung haben große 3.6 Große Zustimmung in der Warnhinweise auf der Vorderseite der Bevölkerung Verpackung52,96. ■■Drei Viertel der Bevölkerung der EU- Mitgliedstaaten sprechen sich für die Große kombinierte Warnhinweise Einführung bildlicher Warnhinweise aus Bild und Text auf Vorder- und auf Tabakproduktverpackungen aus. Rückseite der Tabakproduktverpa- Mehr als die Hälfte der Raucher unter- ckung sind ein kosteneffektives stützt diese Warnhinweise104 (Abb. 7). Instrument der Tabakprävention ■■Über die Hälfte der Bevölkerung und sollten daher in allen Mitglied- spricht sich für eine standardisierte staaten der Europäischen Union Verpackung für Tabakprodukte aus; eingeführt werden. in Deutschland ist die Zustimmung etwa ebenso hoch104 (Abb. 7). bildliche standardisierte Warnhinweise Verpackung 100 90 80 80 Zustimmung (in %) 75 71 70 61 62 60 Abbildung 7: 54 52 Zustimmung in der 50 Europäischen Union 40 34 und in Deutschland zu 30 bildlichen Warnhinweisen und standardisierten 20 Tabakproduktver- 10 packungen. Quelle: TNS 0 Opinion & Social, 2010104. Gesamt- Gesamt- Darstellung: Deutsches Raucher Nichtraucher bevölkerung bevölkerung Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. 3.7 Handlungsempfehlung Das Deutsche Krebsforschungs verbindliche Standardisierung der zentrum empfiehlt nachdrücklich, bei Tabakproduktverpackungen mit bild der Überarbeitung der EU-Richtlinie lichen Warnhinweisen durchzusetzen. 2001/37/EG eine für alle Mitgliedstaaten Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen 25
4 Zusatzstoffe Gerauchte Tabakprodukte sind gesund- Was ist ein Zusatzstoff? heitsschädlich, weil Tabakrauch eine Vielzahl von giftigen und krebserzeu- Ein Zusatzstoff ist „jeder bei der genden Stoffen enthält. Einige dieser Herstellung oder Zubereitung eines Substanzen sind schon von Natur Tabakerzeugnisses verwendete und aus im Tabak enthalten, viele werden im Endprodukt, auch in veränderter jedoch erst beim Verarbeitungspro- Form, noch vorhandene Stoff oder zess des Tabaks und bei der Herstel- Bestandteil einschließlich Papier, lung von Tabakprodukten zugesetzt Filter, Druckerschwärze und Kleb- oder entstehen bei der Verbrennung stoffe, jedoch mit Ausnahme des des Produktes, also beim Konsum Tabakblattes und anderer natürli- durch den Verbraucher. Die Verwen- cher oder nicht verarbeiteter Teile dung von Zusatzstoffen in Tabakpro- der Tabakpflanze“20. dukten vervielfacht die Anzahl der gesundheitsschädlichen Substanzen im Tabakrauch beträchtlich, so dass sie Zusatzstoffe im Rohtabak dienen vor ein ohnehin schon gefährliches Produkt allem der Beeinflussung des Tabak- noch gefährlicher machen (Abb. 8). geschmacks, aber auch der Feucht- Auch in rauchlosen Tabakprodukten haltung und der Verbesserung der erhöhen Zusatzstoffe das Gesundheits- Brenneigenschaften. Zu Zusatz- risiko zusätzlich. stoffen zählen auch jegliche Farben, Erhöhung des Krebsrisikos Zusatz- Erhöhung des Abbildung 8: stoffe Verstärkung des Gesundheits- Zusammenfassung der in Tabak- Abhängigkeitspotentials risikos produkten gesundheitsschädlichen Wirkungen von Zusatzstoffen in Tabakprodukten. Erhöhung der Attraktivität Darstellung: Deutsches von Tabakprodukten Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010. Zusatzstoffe 27
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