Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...

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Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Rote Reihe
Tabakprävention und Tabakkontrolle

Verbesserung des Jugend- und
Verbraucherschutzes durch die
Überarbeitung der europäischen
Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG

Band 16
Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 16:
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die
Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG

© 2010, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg

1. Auflage 2010: 2000 Stück

Zitierweise:
Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.)
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die
Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG
Heidelberg, 2010

Titelbild:
Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2010

Gestaltung, Layout und Satz:
Sarah Kahnert, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg

Verantwortlich für den Inhalt:
Deutsches Krebsforschungszentrum
Stabsstelle Krebsprävention und
WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Leiterin:
Dr. med. Martina Pötschke-Langer
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg

Telefon: 06221 42 30 07
Telefax: 06221 42 30 20
E-mail: who-cc@dkfz.de
Internet: http://www.tabakkontrolle.de
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Rote Reihe
Tabakprävention und Tabakkontrolle
Band 16

Verbesserung des Jugend- und
Verbraucherschutzes durch die
Überarbeitung der europäischen
Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG

Autorinnen und Autoren        In Zusammenarbeit mit

Dr. Katrin Schaller           Prof. Dr. Dr. Heinz Walter Thielmann
                              Mitglied der Senatskommission der
Dipl. Biol. Sarah Kahnert     Deutschen Forschungsgemeinschaft
                              zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Nick K. Schneider             Arbeitsstoffe
Dr. Urmila Nair

Dr. Martina Pötschke-Langer

Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Inhalt

Vorwort������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 4

1 Europa muss handeln�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6

2 Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten����������� 9
  2.1 Vorgaben der Richtlinie 2001/37/EG (Artikel 3 bis 8)����������������������������������������������� 9
  2.2 Auswirkungen der Richtlinie 2001/37/EG auf den Handel ��������������������������������12
  2.3 Umsetzung und Berichterstattung��������������������������������������������������������������������������������12
  2.4 Überarbeitung der Richtlinie 2001/37/EG�������������������������������������������������������������������13

3 Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen���������17
  3.1 Rechtliche Aspekte zur Einführung standardisierter Verpackungen��������������17
  3.2 Die Verpackung als Werbeträger für die Tabakindustrie��������������������������������������18
  3.3 Das Design der Zigarettenverpackungen ist entscheidend für
		    deren Werbewirksamkeit���������������������������������������������������������������������������������������������������21
  3.4 Standardisierte Verpackung: Eine Chance für die Tabakprävention��������������23
  3.5 Warnhinweise wirken����������������������������������������������������������������������������������������������������������24
  3.6 Große Zustimmung in der Bevölkerung��������������������������������������������������������������������25
  3.7 Handlungsempfehlung�������������������������������������������������������������������������������������������������������25

4 Zusatzstoffe��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������27
  4.1 Gesetzliche Regelungen zu Zusatzstoffen in Tabakprodukten�������������������������28
  4.2 Argumente gegen die Verwendung von Zusatzstoffen
		    in Tabakprodukten�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������29
      4.2.1 Erhöhung des Krebsrisikos�����������������������������������������������������������������������������������������29
      4.2.2 Verstärkung des Abhängigkeitspotentials��������������������������������������������������������������31
      4.2.3 Erhöhung der Attraktivität von Tabakprodukten���������������������������������������������������33
      4.2.4 Maskierung des Geruchs und der Sichtbarkeit des Tabakrauchs���������������������34
  4.3 Handlungsempfehlungen�������������������������������������������������������������������������������������������������36

5 Rauchlose Tabakprodukte����������������������������������������������������������������������������������������������������������37
  5.1 Gesundheitsrisiken durch rauchlose Tabakprodukte �������������������������������������������39
  5.2 Es gibt keinen Grund für die Einführung rauchloser Tabakprodukte ����������40
  5.3 Rauchlose Tabakprodukte haben in der Tabakentwöhnung
		    keinen Nutzen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������41
  5.4 Handlungsempfehlung�������������������������������������������������������������������������������������������������������42

Literaturverzeichnis�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������43

Autorenverzeichnis������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������48

                                                                                                                                                                    Inhalt   3
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Vorwort

              Eine gesundheitspolitisch verantwortungsvolle Regierung steht in der Pflicht,
              ein Umfeld zu schaffen, in dem Raucher zu einem Rauchstopp ermutigt werden
              und in dem vor allem Jugendliche davon abgehalten werden, mit dem Rauchen
              anzufangen, denn allein in Deutschland sterben jährlich 110 000 Menschen infolge
              des Rauchens. Ein solches Umfeld benötigt klare gesetzliche Regelungen.

              Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat bereits in mehreren Publikationen
              auf die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Herstellung von
              Tabak​produkten hingewiesen. Die darin eingenommene Position wird von inter-
              national renommierten Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation in Genf
              und der Harvard School of Public Health in Boston geteilt. Auch das Europäische
              Parlament bewertet die aktuelle rechtliche Situation in Europa als unzureichend
              und fordert eine Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2001/37/EG).

              In Deutschland beginnen heutzutage die meisten Raucher im Alter von rund
              15 Jahren mit dem Rauchen. Dieser frühe Einstieg in das Rauchen hat fatale Folgen:
              Die Tabakabhängigkeit beginnt bereits im Jugendalter. Die Folgeerkrankungen
              und die Frühinvalidität betreffen Menschen, die aktiv im Arbeitsprozess stehen,
              da ein Raucher durchschnittlich etwa 10 Jahre seines Lebens, im Einzelfall sogar
              über 20 Jahre, verliert, wenn er tödliche Komplikationen erleidet.

              Der Konsum von Tabakerzeugnissen verursacht darüber hinaus beträchtliche
              Kosten nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Allgemeinheit. So gibt
              etwa ein Arbeitsloser, der täglich 20 Zigaretten raucht, etwa ein Viertel seiner monat-
              lichen Lohnersatzleistungen für das Rauchen aus. Die Kosten für das Gesundheits-
              wesen und die Belastungen für die Betriebe durch Arbeitsausfälle belaufen sich
              auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr. Das große menschliche Leid und die hohen
              Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden und nicht nur von den Verur-
              sachern, erfordern dringend wirksame Maßnahmen, um die Attraktivität und die
              Schädlichkeit von Tabakerzeugnissen zu verringern.

              Die Tabakindustrie versucht gezielt, Frauen und Jugendliche als Neukonsumenten
              zu gewinnen. Sie nutzt die Verpackung als Werbeträger, um junge Menschen
              anzusprechen und sie zum Rauchen zu animieren und setzt zahlreiche Zusatz-
              und Aromastoffe ein, die den herben Tabakgeschmack vor allem für Jugendliche
              attraktiver machen und die das Rauchen erleichtern. Ein neues Einstiegsprodukt
              insbesondere für Jugendliche könnten rauchlose Tabakprodukte sein, wie sie in
              Schweden, Norwegen und den USA in immer größerem Ausmaß von jungen
              Menschen konsumiert werden.

4   Vorwort
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert daher nachdrücklich eine
Über­arbeitung der europäischen Tabakrichtlinie, so dass europaweit für den
Konsumenten unattraktive standardisierte Tabakproduktverpackungen einge-
führt werden und dass Zusatzstoffe, die Krebs erzeugen oder im Verdacht stehen,
Krebs zu erzeugen, sowie alle anderen Stoffe, die dazu beitragen, die Attraktivität
eines gefährlichen Produktes noch zu erhöhen und den Einstieg für junge Konsu-
menten zu erleichtern, verboten werden. Darüber hinaus dürfen keine neuen,
gesundheitsschädlichen Produkte im europäischen Wirtschaftsraum eingeführt
werden.

Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
Vorstandsvorsitzender und
wissenschaftlicher Stiftungsvorstand
des Deutschen Krebsforschungszentrums
Heidelberg, im August 2010

                                                                                      Vorwort   5
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
1 Europa muss handeln

                          Das Deutsche Krebsforschungszentrum      Im Hinblick auf die bereits vom Euro-
                          empfiehlt nachdrücklich, bei der Über-   päischen Parlament und der Euro­
                          arbeitung der EU-Richtlinie 2001/37/EG   päischen Kommission vorgebrachten
                          eine für alle Mitgliedstaaten verbind-   Anforderungen zur Überarbeitung
                          liche Regelung zu finden, die einen      der Richtlinie beschreibt dieser Report
                          verbesserten Schutz der Gesundheit       die drei zentralen Maßnahmen, die
                          von Jugendlichen und Verbrauchern        berücksichtigt werden sollten, um den
                          vor den Gefahren des Tabakrauchs         Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu
                          gewährleistet.                           fördern.

                           Kernaussagen

                           Tabakproduktverpackungen
                           ■■Die Gestaltung der Tabakproduktverpackung ist entscheidend für die Werbe-
                             wirksamkeit der Verpackung. Da die Tabakindustrie über die Tabakprodukt-
                             verpackung zunehmend junge Menschen anspricht, muss diese Werbemög-
                             lichkeit im Hinblick auf den Jugendschutz unterbunden werden.
                           ■■Eine standardisierte Tabakproduktverpackung ist ein kostenneutraler
                             Baustein in der Tabakprävention.
                           ■■Es bestehen keine rechtlichen Hindernisse für die Einführung einer standar-
                             disierten Verpackung.
                           ■■Große kombinierte Warnhinweise aus Bild und Text auf Vorder- und Rückseite
                             der Tabakproduktverpackung sind ein weiterer kostenneutraler Baustein in
                             der Tabakprävention und sollten daher in allen Mitgliedstaaten der Euro­
                             päischen Union eingeführt werden.

                           Tabakzusatzstoffe
                           ■■Tabakzusatzstoffe machen den Tabakrauch zu einem unüberschaubaren
                             chemischen Gemisch und verstärken dadurch dessen ohnehin schon krebs-
                             erzeugendes und gesundheitsschädliches Potential erheblich.
                           ■■Die Erhöhung des verfügbaren Nikotins durch die Verwendung ent­sprechender
                             Zusatzstoffe macht Tabakprodukte gefährlicher, da das Nikotin effektiver
                             aufgenommen wird, so dass das Abhängigkeitspotential steigt.

6   Europa muss handeln
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
■■Manche Zusatzstoffe werden eingesetzt, um den Vorgang des Rauchens zu
  erleichtern. Dies trägt zur Steigerung des Suchtpotentials bei.
■■Die Verwendung von Zusatzstoffen als Aromen und Geschmacksbildner
  erhöht die Attraktivität von Tabakprodukten und verschleiert deren gesund-
  heitsschädliches Potential.
■■Bestimmte Zusatzstoffe in Tabakprodukten sollen die Sichtbarkeit und den
  unangenehmen Geruch des Tabakrauchs verringern, so dass dieser mitsamt
  seinen Gesundheitsgefahren weniger wahrgenommen wird.
■■Zum Schutz des Verbrauchers ist es unerlässlich, jegliche Zusatzstoffe in
  Tabakprodukten zu verbieten.

Rauchlose Tabakprodukte
■■Rauchlose Tabakprodukte machen abhängig und verursachen zum Teil
  tödlich verlaufende Krankheiten. Es gibt keinen Grund, ein neues, gefähr­
  liches Produkt auf dem europäischen Markt einzuführen.
■■Stark aromatisierte rauchlose Tabakprodukte erleichtern vor allem Jugend­
  lichen den Einstieg in die Tabakabhängigkeit.
■■Rauchlose Tabakprodukte werden gezielt als Alternative zum Rauchen
  beworben für Situationen, in denen das Rauchen untersagt ist. Damit
  werden Maßnahmen zur Tabakprävention umgangen.
■■Besonders gesundheitsgefährdend ist der Doppelkonsum von rauchlosen
  Tabakprodukten und Zigaretten. Rauchlose Tabakprodukte erhöhen dabei
  den Gesamttabakkonsum.
■■Rauchlose Tabakprodukte sind nicht für die Tabakentwöhnung geeignet.
  Eine Reduktion des Gesamttabakkonsums gelingt vor allem durch wirk-
  same Tabakkontrollmaßnahmen.

Empfehlungen für die Verbesserung des Jugend- und Verbraucher-
schutzes bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie 2001/37/EG
■■Verbindliche Einführung standardisierter Tabakproduktverpackungen mit
  großen Warnhinweisen aus Text und Bild, da diese dazu beitragen, dass
  weniger Jugendliche mit dem Rauchen anfangen und Raucher zu einem
  Rauchstopp motivieret werden.
■■Verbot gesundheitsschädlicher und suchtverstärkender Zusatzstoffe, da
  diese die Tabakprodukte noch gefährlicher machen als sie es ohnehin schon
  sind.
■■Beibehaltung des Verbots rauchloser Tabakprodukte wie Snus, da diese
  gesundheitsschädliche Tabakprodukte sind.

                                                                               Europa muss handeln   7
Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes durch die Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG - Rote Reihe ...
2 Die EU-Richtlinie
  2001/37/EG: Inhalte und
  Verbesserungsmöglichkeiten

Tabakprodukte werden in der Euro­           2.1 Vorgaben der Richtlinie
päischen Union (EU) durch die „Richt-       2001/37/EG (Artikel 3 bis 8)
linie zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitglied-       Artikel 3: Höchstgehalte von Teer,
staaten über die Herstellung, die           Nikotin und Kohlenmonoxid von
Auf­machung und den Verkauf vonTabak­       Zigaretten
erzeugnissen“ (2001/37/EG)45 geregelt.      Die Richtlinie regelt die Höchstgehalte
In Deutschland wird die EU-Richtlinie       bestimmter Emissionsprodukte von
durch die am 5. Dezember 2002 in            Zigaretten, die in den EU-Mitglied-
Kraft getretene Tabakproduktverord-         staaten in den freien Verkehr gebracht,
nung (TabProdV)20 umgesetzt. Die Euro­      vermarktet oder hergestellt werden.
päische Union verfolgt mit der Richtlinie   So dürfen seit dem 1. Januar 2004
2001/37/EG zwei maßgebliche Ziele:          folgende Werte je Zigarette nicht über-
■■Die Erleichterung des Binnenmark-         schritten werden:
   tes durch Beseitigung von Handels-       ■■Teergehalt: 10 mg
   hemmnissen durch unterschiedliche        ■■Nikotingehalt: 1,0 mg
   Rechtsvorschriften für Tabakprodukte.    ■■Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg
■■Die Förderung des Gesundheits-
                                            Seit dem 1. Januar 2007 gelten diese
   schutzes durch einheitliche Regelun-
                                            Werte auch für Zigaretten, die in der
   gen unter Berücksichtigung aktueller
                                            Europäischen Gemeinschaft hergestellt
   Forschungsergebnisse.
                                            und in Drittländer exportiert werden.
Mit der Einführung der Richtlinie
wurden die vorherigen Richtlinien           Artikel 4: Messverfahren
89/622/EWG und 92/41/EWG (Etiket-           Die Einhaltung der Höchstgehalte wird
tierung von Tabakerzeugnissen) sowie        von zugelassenen, von den Mitglied-
90/239/EWG (höchstzulässiger Teer-          staaten benannten Labors, die ihre
gehalt von Zigaretten) außer Kraft          Messungen auf Grundlage fest­gelegter
gesetzt und ersetzt.                        Normen durchführen, überprüft. Die
Die Richtlinie beinhaltet unter anderem     Ergebnisse der Prüfungen werden
die Gestaltung von Warnhinweisen            jährlich den zuständigen nationalen
auf den Packungen, das Verbot von           Behörden vorgelegt, die sie dann an
Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“,      die Europäische Kommission über­
die Höchstgehalte bestimmter Emissi-        mitteln. Außerdem sollen die Mitglied-
onswerte von Zigaretten (Teer-, Nikotin-    staaten die Verbraucher über diese
und Kohlenmonoxid) sowie das Verbot         Ergebnisse unterrichten, wobei poten-
von bestimmten Tabakerzeugnissen            tielle Geschäftsgeheimnisse gewahrt
zum oralen Gebrauch.                        bleiben.

                                       Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten   9
Während in den meisten Ländern die           Warnhinweise
                           Messungen von staatlichen oder unab-         ■■Sämtliche Tabakprodukte, außer sol-
                           hängigen Labors durchführt werden,             chen zum oralen Gebrauch und sons-
                           gehören mindestens sieben der elf              tigen nicht zum Rauchen bestimmten
                           in Deutschland zugelassenen Labors             Tabakerzeugnissen, müssen zwei ob-
                           der Tabakindustrie71. Die derzeit übli-        ligatorische Warnhinweise aufweisen:
                           chen Maschinenmessungen nach den               • Einen allgemeinen Warnhinweis
                           Standards der Internationalen Orga-              („Rauchen ist tödlich/kann tödlich
                           nisation für Normung (ISO) sind unter            sein“ oder „Rauchen fügt Ihnen und
                           Experten umstritten, da sie nicht das            den Menschen in Ihrer Umgebung
                           wahre Rauchverhalten und die tatsäch-            erheblichen Schaden zu“), der min-
                           liche Schadstoffaufnahme durch den               destens 30 Prozent der Außenfläche
                           Raucher widerspiegeln. Die Richtlinie            der am ehesten ins Auge fallenden
                           sieht vor, die benutzten Verfahren               Breitseite der Packung und Außen­
                           mittels eines Regelungsausschusses               verpackung      einnehmen     muss
                           für Tabakerzeugnisse an den wissen-              (32     Prozent    beziehungsweise
                           schaftlichen und technischen Fortschritt         35 Prozent bei Mitgliedstaaten mit
                           anzupassen. Da die EU anstrebt, dass             zwei beziehungsweise drei Amts-
                           die angewandten Verfahren im Einklang            sprachen) und
                           mit den internationalen Normen stehen,         • einen von 14 ergänzenden Warn-
                           können die Ende 2010 zu verabschie-              hinweisen mit für die Gesundheit
                           denden Leitlinien zur Tabakprodukt­              relevanten Informationen, der min-
                           regulierung (Art. 9 und 10) des WHO              destens 40 Prozent der Außenfläche
                           Rahmenübereinkommens zur Eindäm-                 der anderen Breitseite der Packung
                           mung des Tabakgebrauchs (Framework               und Außenverpackung einneh-
                           Convention on Tobacco Control, FCTC)             men muss (45 beziehungsweise
                           richtungweisend sein.                            50 Prozent bei Mitglied­staaten
                                                                            mit zwei beziehungsweise drei
                           Artikel 5: Etikettierung                         Amtssprachen).

                           Angaben von Höchstgehalten                     Die Warnhinweise müssen von
                           Die Angaben zum gemessenen Teer-,              einer drei bis vier Millimeter breiten
                           Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt               schwarzen Umrandung umgeben
                           von Zigaretten müssen seitlich auf die         werden, was die Gesamtfläche der
                           Zigarettenpackung aufgedruckt werden           Warnhinweise für Länder mit einer
                           und mindestens 10 Prozent der Außen-           Landesprache auf 43 Prozent der Vor-
                           fläche einer bestimmten Schmal-                derseite und 53 Prozent der Rücksei-
                           seite einnehmen. In mehrsprachigen             te erhöht23. Selbiges gilt für die oben
                           EU-Mitgliedstaaten erhöht sich der             beschrieben Höchstgehalte. Die Um-
                           Prozentsatz bei zwei Amtssprachen auf          setzung ist derzeit jedoch uneinheit-
                           12 Prozent und bei drei Amtssprachen           lich, da 19 von 27 Mitgliedstaaten die
                           auf 15 Prozent. Die Anordnung dieser           Umrandung von der Fläche der Warn-
                           Angaben auf der Verpackung ist eben-           hinweise abziehen. Richtlinienkon-
                           falls geregelt.                                form handeln nur Belgien, Estland,
                           In den Mitgliedstaaten und im Euro­            Finnland, Lettland, Portugal, Slowe-
                           päischen Parlament wird zunehmend              nien, Schweden und das Vereinigte
                           die Ansicht vertreten, dass die Angabe         Königreich23.
                           der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-       ■■Warnhinweise auf Verpackungen
                           gehalte von Zigaretten für den Verbrau-        anderer      Tabakerzeugnisse        als
                           cher irreführend ist70.                        Zigaretten:

10   Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten
Bei Packungen mit einer Breitseite         Warnhinweisen in bildlicher Form zu
  von mehr als 75 cm2 müssen die je-         ermöglichen (beispielsweise Neusee-
  weiligen Warnhinweise mindestens           land, Norwegen, Schweiz, Türkei).
  22,5 cm2 auf jeder Breitseite betragen     Mittlerweile treten mehrere Mitglied-
  (24 cm2 beziehungsweise 26,25 cm2          staaten dafür ein, dass kombinierte
  bei Mitgliedstaaten mit zwei bezie-        Warnhinweise auf allen Verpackun-
  hungsweise drei Amtssprachen).             gen von Tabakerzeugnissen zwingend
■■Warnhinweise auf erlaubten Tabak-          sein sollten, um deren Einführung in
  erzeugnissen zum oralen Gebrauch           weiteren EU-Ländern zu erleichtern
  und sonstigen nicht zum Rauchen be-        und einheitliche Regelungen im Bin-
  stimmten Tabakerzeugnissen:                nenmarkt zu gewährleisten. Ferner
  Für diese beiden Produktarten gelten       wird in den Mitgliedstaaten und im
  separate Bestimmungen. Der allge-          Europäischen Parlament erwogen,
  meine Warnhinweis „Dieses Tabak­           Angaben zu Informationsdiensten
  erzeugnis kann Ihre Gesundheit             (telefonische Beratungsdienste und
  schädigen und macht abhängig“              Webseiten) vorzuschreiben, sowie
  muss mindestens 30 Prozent der             die Warnhinweise in bildlicher Form
  Außenfläche der entsprechenden             auf beiden Verpackungsseiten anzu-
  Breitseite (exklusive einer drei bis       bringen und zu vergrößern70.
  vier Millimeter breiten Umrandung)       ■■Identifizierung und Rückverfolgbarkeit:
  der Packung und Außenverpackung            Alle Verpackungseinheiten müssen
  einnehmen (32 Prozent beziehungs-          mit einer Chargennummer oder einer
  weise 35 Prozent bei Mitglied­staaten      ähnlichen Kennzeichnung versehen
  mit zwei beziehungsweise drei              werden, damit festgestellt werden
  Amtssprachen).                             kann, wann und wo das Produkt her-
■■Kombinierte bildliche Warnhinweise:        gestellt wurde.
  Die Europäische Kommission hat
  am 5. September 2003 beschlossen,        Artikel 6: Weitere
  dass die Mitgliedstaaten entscheiden     Produktinformationen
  können, ob sie gesundheitsbezogene       Die Hersteller und Importeure von
  Warnhinweise in Form von Farbfoto-       Tabak­erzeugnissen müssen jährlich
  grafien oder anderen Abbildungen         eine nach Markennamen und Art geglie-
  auf den Verpackungen einiger oder        derte Liste aller bei der Herstellung der
  aller Tabakerzeugnisse vorschreiben      Tabakerzeugnisse verwendeten Inhalts-
  und unter welchen Bedingungen sie        stoffe und ihrer Mengen vorlegen. Der
  diese verwenden können69. Mit Ent-       Liste ist eine Erklärung beizufügen, in
  scheidung vom 26. Mai 2005 wurde         der die Gründe für die Verwendung der
  den Mitgliedstaaten eine Bibliothek      Inhaltsstoffe nach Funktion und Kate-
  mit kombinierten Warnhinweisen zur       gorie erläutert werden. Die Mitglied-
  Verfügung gestellt69. Seither haben      staaten veröffentlichen diese Infor-
  Belgien (2007), Rumänien (2008),         mationen und teilen sie jährlich der
  das Vereinigte Königreich (2008) und     Kommission mit. In Deutschland sind
  Lettland (2010) kombinierte Warn-        sie von einer elektronischen Datenbank
  hinweise eingeführt. Frankreich und      des Bundesministeriums für Ernäh-
  Malta haben beschlossen, diese 2011      rung, Landwirtschaft und Verbraucher-
  einzuführen. Ferner hat die Euro­        schutz abrufbar19. Die Daten sind jedoch
  päische Kommission Urheberrechts-        sehr allgemein gehalten und teilweise
  abkommen mit verschiedenen Dritt-        irreführend (vgl. Kapitel 4.1, Seite 28).
  ländern geschlossen, um diesen die       Des Weiteren müssen die nationalen
  Benutzung der Bibliothek mit den         Behörden eine Liste mit den der

                                       Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten   11
Tabakindustrie verfügbaren toxiko-            den Verkehr gebracht werden dürfen,
                           logischen Daten der Inhaltsstoffe in          wenn diese nicht an Lebensmittel
                           verbrannter und unverbrannter Form,           erinnern68. Schweden und Norwegen
                           insbesondere hinsichtlich der gesund-         haben sich auch dazu verpflichtet,
                           heitlichen Auswirkungen und der               die erforderlichen Vorkehrungen zu
                           süchtig machenden Wirkung der jewei-          treffen, um sicherzustellen, dass diese
                           ligen Inhaltsstoffe, erhalten. Diese Infor-   Tabakprodukte nicht in den übrigen
                           mationen werden nicht veröffentlicht.         Mitgliedstaaten vermarktet werden68.
                                                                         Entgegen diesen Verpflichtungen des
                           Artikel 7: Produktbezeichnungen               EU-Beitrittsvertrags hat Schweden sich
                           Seit dem 30. September 2003 dürfen            in den letzten Jahren vermehrt dafür
                           auf Tabakverpackungen Bezeichnungen           eingesetzt, dieses Verbot aufzuheben.
                           (Namen, Begriffe, figurative und              So hat die schwedische Handels­
                           sonstige Zeichen), die den Eindruck           ministerin Ewa Bjoerling im Vorfeld
                           erwecken, ein Produkt sei weniger             der schwedischen Ratspräsidentschaft
                           schädlich als andere, nicht verwendet         im zweiten Halbjahr 2009 das schwedi-
                           werden. Bezeichnungen wie „leicht“            sche rauchlose Tabakprodukt „Snus“ zu
                           oder „mild“ sind demnach im Zusam-            einer Priorität ihrer Amtszeit erklärt39.
                           menhang mit Tabakerzeugnissen unzu-           Sowohl Swedish Match als auch
                           lässig.   Die Tabakprodukthersteller          British American Tobacco haben diesen
                           haben auf diese Bestimmung früh-              Vorstoß pressetechnisch flankiert und
                           zeitig reagiert und die entsprechenden        versucht, die öffentliche Meinung durch
                           Produkte umbenannt („Silver“, „Gold“,         Werbeanzeigen       in   Parteizeitungen
                           etc.) oder den vermeintlich „leichten“        zu beeinflussen65. Die von der Tabak­
                           oder „milden“ Charakters der Produkte         industrie erhoffte Aufhebung des so
                           durch helle Farben und andere Design­         genannten Snus-Verbots kann derzeit
                           elemente kenntlich gemacht. „Bild-            nur auf politischem Weg erfolgen, da
                           liche und sonstigen Zeichen“ sind             der Europäische Gerichtshof (EuGH)
                           zwar in der Richtlinie abgedeckt, ein         bereits 2004 zwei Klagen der Tabak-
                           Verstoß ist aber schwer nachweisbar           industrie abgewiesen und die Verein-
                           und deshalb derzeit kaum gerichtlich zu       barkeit des Snus-Verbots mit dem
                           beanstanden.                                  EU-Recht bestätigt hat42,43.

                           Artikel 8: Rauchlose Tabakprodukte            2.2 Auswirkungen der Richtlinie
                           Die Mitgliedstaaten verbieten das             2001/37/EG auf den Handel
                           Inverkehrbringen von „Tabak zum
                                                                         Die wirtschaftlichen Auswirkungen für
                           oralen Gebrauch“. Mit Ausnahme von
                                                                         die EU werden insgesamt als positiv
                           Erzeugnissen, die zum Rauchen oder
                                                                         eingeschätzt, da die Harmonisierung
                           Kauen bestimmt sind, wurden bereits
                                                                         und Annäherung der für den Binnen-
                           1992 alle „zum oralen Gebrauch
                                                                         markt relevanten Vorschriften für die
                           bestimmten Erzeugnisse“, die ganz
                                                                         Marktteilnehmer eine größere Klarheit
                           oder teilweise aus Tabak bestehen, in
                                                                         und Rechtssicherheit mit sich bringt.
                           der Euro­päischen Union verboten88.
                           Eine Ausnahmeregelung (Artikel 151
                                                                         2.3 Umsetzung und
                           der Akte über den Beitritt Österreichs,
                                                                         Berichterstattung
                           Finnlands und Schwedens), sieht
                           jedoch vor, dass rauchlose Tabakpro-          Für die Anwendung einiger Bestim-
                           dukte in Schweden und Norwegen (als           mungen sieht die Richtlinie Übergangs-
                           Mitgliedstaat der Europäischen Frei-          fristen oder Ausnahmeregelungen vor.
                           handelsassoziation, EFTA) weiterhin in        Die EU-Kommission beaufsichtigt die

12   Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten
Umsetzung und legt alle zwei Jahre             (Verbrennung bei 600 bis 950 °C)
dem Europäischen Parlament, dem Rat            krebserzeugend, erbgutverändernd
und dem Wirtschafts- und Sozialaus-            oder die Nachkommen schädigend
schuss einen Bericht über die Anwen-           sind,
dung der Richtlinie vor. Im Rahmen der       ■■Einführung eines detaillierten Re-
Berichterstattung kann die Kommis-             gistrierungs-, Evaluierungs- und
sion die Richtlinie an den technischen         Zulassungsverfahrens für Tabak­
und     wissenschaftlichen     Fortschritt     zusatzstoffe und vollständige Kenn-
durch Änderungsvorschläge anpassen             zeichnung aller Tabakzusatzstoffe auf
lassen; sie wird dabei von einem               der Packung,
Ausschuss beraten. Ferner arbeitet die       ■■automatisches Verbot aller Zusatz-
Kommission mit einer Arbeitsgruppe             stoffe, für die die Hersteller und Im-
von Sachverständigen für Tabakkont-            porteure von Tabakerzeugnissen bis
rolle zusammen. Diese Arbeitsgruppe            Ende 2008 nicht vollständige Da-
wird im Rahmen des „Beratenden                 tensätze vorgelegt haben (u.a. nach
Ausschusses     zur    Krebsprävention“        Markennamen und Art gegliederte
gebildet und unterstützt die Kommission        Liste aller Inhaltsstoffe, ihrer Mengen
insbesondere bei der Erstellung eines          sowie toxikologische Daten),
Berichts über die Anpassung der Richt-       ■■Verpflichtung der Hersteller, sämt-
linie. Des Weiteren hat die Euro­päische       liche existierenden toxikologischen
Kommission eine externe Folgenab-              Daten über Zusatzstoffe und Stoffe
schätzung zur Erörterung weiterer              im Tabakrauch einschließlich der Py-
Maßnahmen in Auftrag gegeben40.                rolyseprodukte öffentlich zugäng-
                                               lich zu machen (öffentliche und
                                               In-house-Daten),
2.4 Überarbeitung der Richtlinie             ■■Aufbau eines Kompendiums von
2001/37/EG
                                               Tabakzusatzstoffen und Stoffen im
Das Europäische Parlament, mehrere             Tabakrauch und Information der Ver-
Mitgliedstaaten     und    verschiedene        braucher darüber,
Inter­essenvertreter erachten eine Über-     ■■Einführung eines Finanzierungs­
arbeitung der Richtlinie 2001/37/EG für        systems, das sämtliche Kosten für
notwendig:                                     den Aufbau und Unterhalt von Be-
                                               wertungs- und Überwachungsstruk-
Empfehlungen des Europäischen                  turen (beispielsweise unabhängige
Parlaments (2007)                              Labors, Personal, wissenschaftliche
Das Europäische Parlament forderte             Untersuchungen) den Herstellern
am 19. September 2007 die Kommis-              von Tabakerzeugnissen auferlegt,
sion in seiner Entschließung zu dem          ■■Anwendung der Produkthaftung
Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa:          auf die Hersteller und Einführung
Strategieoptionen     auf    EU-Ebene“,        der Herstellerverantwortung für die
die vom Europäischen Parlament am              Finanzierung sämtlicher durch die
24. Oktober 2007 angenommen wurde,             Folgen des Tabakkonsums entstehen-
zu folgenden Änderungen der Richt-             den Gesundheitskosten“44.
linie auf:
■■„sofortiges Verbot sämtlicher sucht-       Empfehlungen der Europäischen
  verstärkender Zusatzstoffe,                Kommission (2007)
■■sofortiges Verbot sämtlicher aufgrund      Im Rahmen des „zweiten Berichts
  der bereits verfügbaren toxikologi-        über die Anwendung der Richtlinie
  schen Daten bekannten Zusatzstoffe,        über Tabakerzeugnisse“70 stellte die
  die als solche oder bei der Pyrolyse       EU-Kommission am 27. November 2007

                                        Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten   13
verschiedene konkrete Maßnahmen in          aller suchtverstärkenden und gesund-
                           Aussicht:                                   heitsschädlichen Zusatzstoffe soll bei
                           ■■Überprüfung der Angleichung der           der Revision der Richtlinie „wohlwollend
                             Definition der Inhaltsstoffe an das       und gründlich“ erwogen werden, wobei
                             Rahmenübereinkommen der WHO               explizit der strengere Ansatz vorge-
                             zur Eindämmung desTabakgebrauchs          schlagen wird, keine Tabak­zusatzstoffe
                             (FCTC).                                   zuzulassen, deren Un­bedenklichkeit
                           ■■Beobachtung der wissenschaftlichen        von den Herstellen nicht nachgewiesen
                             und technischen Entwicklungen ins-        ist. Um die Wirksamkeit der Richt-
                             besondere in Hinblick auf die ISO-        linie zu verbessern, wird auch eine
                             Normen, um diese bei internatio-          Ausweitung der Regelungsbefugnisse
                             nalem Konsens in einer Revision zu        der EU-Kommission in Bezug auf die
                             berücksichtigen.                          Kriterien für Test- und Prüflaborato-
                           ■■Prüfung einer möglichen Vergröße-         rien vorgeschlagen. Des Weiteren wird
                             rung der Warnhinweise und der Emp-        die Erlassung validierter, international
                             fehlung zur verpflichtenden Angaben       anerkannter Messverfahren für selbst
                             von Warnhinweisen in bildlicher Form      gedrehte Zigaretten und die Überarbei-
                             auf beiden Seiten der Verpackung          tung der Regelungen zu deren Besteu-
                             entsprechend der im November 2008         erung vorgeschlagen. Die Kommission
                             verabschiedeten FCTC-Leitlinie über       hat zudem eine Studie zur möglichen
                             die Verpackung und Kennzeichnung          Verschärfung der Produkthaftung der
                             von Tabakerzeugnissen (Art. 11 FCTC).     Tabakhersteller- und -importeure in der
                           ■■Erwägung, die Angabe der Höchstge-        EU sowie deren Haftung für die Finan-
                             halte von Teer, Nikotin und Kohlen­       zierung der Kosten für die Behandlung
                             monoxid durch die Angabe von              von Erkrankungen infolge von Tabak-
                             Hotline-Nummern und/oder Informa-         konsum angekündigt70.
                             tionen zu den sonstigen Stoffen in
                             Tabakerzeugnissen (beispielsweise         Überarbeitung der
                             Informationen über die Verwendung         Tabakproduktrichtlinie (2010)
                             gentechnisch veränderten Organis-         Die   EU    Kommission      hat   am
                             men (GVO) zu ersetzen.                    25. März 2010 eine Überarbeitung der
                           ■■Erwägung der Einführung einer stan-       Tabakproduktrichtlinie bis Dezember
                             dardisierten Verpackung für alle Tabak­   2011 in Aussicht gestellt. In diesem
                             erzeugnisse, um die Attraktivität von     als „Roadmap“44 titulierten Optionen-
                             Tabakerzeugnissen zu verringern.          papier werden folgende derzeitige
                                                                       Probleme bei der Harmonisierung des
                           Im Hinblick auf die 2006 verabschiedete
                                                                       Binnenmarkts und der Förderung des
                           REACH-Verordnung (1907/2006/EG) hat
                                                                       Gesundheitsschutzes angesprochen:
                           sich die Kommission verpflichtet, alle
                           in der Erklärung genannten Aktivitäten      Harmonisierung des Binnenmarkts
                           umzusetzen89. Im Bericht wird die unein-    ■■Unterschiedliche Regelungen zur
                           heitliche Berichterstattung bemängelt         Etikettierung von Tabakerzeugnis-
                           und es werden mögliche Sanktionen             sen, insbesondere bezüglich der
                           seitens der Mitgliedstaaten gegen die         Nutzung     kombinierter  bildlicher
                           Industrie wegen nicht erfolgter Vorlage       Warnhinweise.
                           der Informationen in Aussicht gestellt      ■■Komplexe Berichterstattung über
                           sowie eine mögliche Ausweitung der            die Inhaltsstoffe von Tabakerzeug-
                           Anforderungen an die Berichterstat-           nissen und Schwierigkeiten bei der
                           tung angekündigt. Das vom Euro­               Datenanalyse ohne harmonisierte
                           päischen Parlament geforderte Verbot          Datensätze.

14   Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten
■■Einführung unterschiedlicher Posi-     ■■Möglicher Verkauf an Minderjährige
  tiv-/Negativlisten für Inhaltsstoffe     bei über das Internet vertriebenen
  (Binnenmarkt).                           Produkten.
                                         ■■Mangelnde Abdeckung neuartiger
Förderung des Gesundheitsschutzes
                                           Nikotin- und Tabakprodukte wie elek-
■■Unzureichende      Information   der
                                           tronische Zigaretten, nikotinierte Ge-
  Verbraucher über die Risiken des
                                           tränke, Tabak enthaltende Kaugum-
  Tabakkonsums.
                                           mis und Zahnpasta.
■■Irreführende Wirkung der Angabe des
  Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-     Diese Probleme sollen im Rahmen
  gehalts auf Zigarettenpackungen.       diverser Konsultationsverfahren erör-
■■Fehlende Warnhinweise in Landes-       tert und in einer möglichen Revision
  sprache.                               der Richtlinie berücksichtigt werden72.

 Das Deutsche Krebsforschungszen­        ■■Verbot gesundheitsschädlicher und
 trum erachtet aus gesundheitspoliti-      suchtverstärkender    Zusatzstoffe
 scher Verantwortung die Umsetzung         sowie solchen, aus denen gesund-
 folgender Punkte als prioritär:           heitsschädliche    Verbrennungs­
                                           produkte hervorgehen.
 ■■Verbindliche Einführung standardi-
   sierter Tabakproduktverpackungen      ■■Beibehaltung des Verbots rauch­
   mit großen Warnhinweisen, die aus       loser Tabakprodukte wie Snus.
   Text und Bild bestehen.

                                     Die EU-Richtlinie 2001/37/EG: Inhalte und Verbesserungsmöglichkeiten   15
3 Standardisierte
  Tabakproduktverpackung mit
  bildlichen Warnhinweisen

Die Richtlinie 2001/37/EG des Euro-         des Gesundheitsschutzes der Bevölke-
päischen     Parlaments      und     des    rung, einheitliche Regelungen für den
Rates45 schreibt für Tabakproduktver­       Warenverkehr von Tabakerzeugnissen
packungen, die in den Mitgliedstaaten in    zu schaffen, erwägt die Europäische
den freien Verkehr gebracht, vermarktet     Union im Rahmen der Überarbeitung
oder hergestellt werden, unter anderem      der Richtlinie 2001/37/EG die Einfüh-
einen allgemeinen Warnhinweis sowie         rung einer standardisierten Verpackung
einen von 14 ergänzenden Warnhin-           für Tabakprodukte mit großen, bild­
weisen, die für die Gesundheit rele-        lichen Warnhinweisen.
vante Informationen geben. Seit 2003        Ziel der Einführung einer standardi-
haben die Mitgliedstaaten die Möglich-      sierten Verpackung ist es, der Tabak-
keit, kombinierte Warnhinweise aus          industrie die Möglichkeit zu nehmen,
Bild und Text auf Tabakproduktverpa-        mit der Verpackung für ihre Produkte
ckungen anzubringen69. Von dieser           zu werben. Die Einführung standardi-
Möglichkeit machen im Euro­päischen         sierter Verpackungen wäre somit eine
Wirtschaftsraum (EWR) derzeit lediglich     wichtige Maßnahme zur Tabakpräven-
fünf Länder Gebrauch und drei Länder        tion im Sinne des Rahmenübereinkom-
wollen diese im Jahr 2011 einführen.        mens der WHO zur Eindämmung des
Die uneinheitlichen Regelungen zur          Tabakgebrauchs (FCTC).
Etikettierung von Tabak­erzeugnissen,
insbesondere bezüglich der Nutzung          3.1 Rechtliche Aspekte zur
kombinierter bildlicher Warnhinweise        Einführung standardisierter
führen zu einen unterschiedlich starken     Verpackungen
Gesundheitsschutz in den Mitglied-
                                            Standardisierte   Tabakproduktverpa-
staaten dar und stellen ein Hemmnis
                                            ckungen wurden einstimmig von den
für freien Warenverkehr im Binnen-
                                            Vertragsparteien der FCTC empfohlen
markt dar.
                                            und sie sind mit bestehendem Recht
Ebenfalls seit 2003 dürfen keine Begriffe
                                            vereinbar.
aufgedruckt werden, „die den Eindruck
erwecken, dass ein bestimmtes Tabak­        In den Leitlinien der FCTC wird
erzeugnis weniger schädlich als andere      die standardisierte Verpackung
sei“45.                                     empfohlen
Trotz dieser Einschränkungen ermög-         Die Vertragsparteien empfehlen in
licht die derzeitige Regelung der           ihren Leitlinien die Einführung einer
Tabakindustrie,      die     Verpackung     standardisierten Verpackung zu berück-
ihrer Produkte als Werbeträger zu           sichtigen, um die Nutzung der Tabak-
nutzen. In Anlehnung an die Bestim-         produktverpackung als Werbeträger zu
mungen      der     Tabakwerberichtlinie    verhindern und um die Erkennbarkeit
(2003/33/EG) und vor dem Hintergrund        von Warnhinweisen zu verbessern111,112.

                                       Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen   17
Standardisierte Tabakproduktver-           egal, ob sie Kekse, Pizza oder Ziga-
                           packungen sind mit europäischem            retten enthält. Sie stellt eine direkte
                           und deutschem Recht vereinbar              Verbindung zwischen Hersteller und
                           Europa: Eine Regelung zu standardi-        Verbraucher her und ist ein wichtiger
                           sierten      Tabakproduktverpackungen      Werbeträger108. Sie vermittelt den ers-
                           würde, insbesondere wenn sie euro-         ten Eindruck vom Produkt und schafft
                           paweit eingeführt wird, nicht gegen        durch Markennamen, Logo, Farbge-
                           Art. 1 (2) der Verordnung 207/2009 oder    bung und Verpackungsform einen
                           Art. 28 EG-Vertrag (EGV) verstoßen,        hohen Wiedererkennungswert und
                           da bei einer europaweiten Einführung       sie prägt die Erwartungen des Kon-
                           der europaweite Markenschutz auf           sumenten an das Produkt34. Sie hebt
                           gleichem Niveau gesichert wäre. Das        ein spezielles Produkt von zahlreichen
                           Grundrecht auf Eigentum (Art. 259)         ähnlichen ab108 und soll sowohl für
                           und die damit verbundenen Rechte           sich alleine beim Gebrauch als auch
                           auf das geistige Eigentum werden           mit Konkurrenzprodukten zusammen
                           durch eine europäische Verpackungs-        im Verkaufsregal auffällig und anspre-
                           ordnung nicht verletzt. Die Rechte auf     chend wirken34.
                           geistiges Eigentum und der Schutz
                                                                      Markenimage entscheidend
                           der Meinungsfreiheit können im Sinne
                                                                      Das Markenimage ist der entschei-
                           des Gemeinwohls und zum Schutz der
                                                                      dende Faktor, der verschiedene Mar-
                           Gesundheit eingeschränkt werden (vgl.
                                                                      ken voneinander unterscheidet und ist
                           Art. 10 (2) EMRK).
                                                                      maßgeblich für die Markenwahl von
                           Deutschland: Weder die Eigentums-
                                                                      Neukonsumenten. Zudem bindet es
                           rechte aus Art. 14 GG noch die
                                                                      einmal gewonnene Raucher an die von
                           Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG
                                                                      ihm gewählte Marke, denn Marken-
                           oder das Recht auf freie Berufsaus-
                                                                      wechsel sind bei Rauchern ausgespro-
                           übung gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG
                                                                      chen selten97,107,108. Die Markenidentität
                           werden von einer Regelung zu einer
                                                                      wird maßgeblich über das Design der
                           standardisierten Tabakproduktverpa-
                                                                      Verpackung vermittelt34,108. Da Zigaret-
                           ckung verletzt, denn diese Grundrechte
                                                                      ten zu den wenigen Konsumprodukten
                           sind nicht absolut und können durch
                                                                      gehören, die der Verbraucher ständig
                           einen gerechtfertigten Eingriff einge-
                                                                      mit sich herumträgt und mehrfach am
                           schränkt werden1. (Vgl. auch Urteil
                                                                      Tag für andere sichtbar auspackt, ist
                           des Bundesverfassungsgerichts vom
                                                                      das Markenimage, das die Verpackung
                           22. Januar 1997, BVerfGE 95, 173, Warn-
                                                                      vermittelt, für die Tabakindustrie ganz
                           hinweise für Tabakerzeugnisse.)
                                                                      besonders wichtig.

                                                                      Letzter Werbeträger für die
                            Es bestehen keinerlei rechtliche
                                                                      Tabakindustrie
                            Hindernisse für die Einführung
                                                                      Die Verpackung wird für den Hersteller
                            einer standardisierten Verpackung.
                                                                      umso wichtiger, je mehr und je um-
                                                                      fangreicher Werbeverbote in Kraft tre-
                                                                      ten: „Wenn es mehr Einschränkungen
                           3.2 Die Verpackung als                     für die Werbung gibt, sollte die Packung
                           Werbeträger für die                        ein Werbeträger werden. Das Ziel des
                           Tabakindustrie                             ‚book pack‘ ist es, die Verpackung von
                                                                      einem ‚passiven Behälter’ in ein ‚akti-
                           Lockvogel Verpackung                       ves Kommunikationsmittel’ zu verwan-
                           Die Verpackung macht aufmerksam,           deln, ein Objekt, das allein durch sich
                           lockt und verführt zum Ausprobieren,       selbst ein Image und ein Lebensgefühl

18   Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
vermittelt“83, stellt der Zigaretten­     wendeten. Insbesondere Mädchen und
produzent Philip Morris im Jahr 1990      Frauen sind in den letzten Jahren wie-
bei einem Marketing-Meeting fest.         der in den Fokus der Tabakindustrie ge-
                                          rückt; sie werden mit weiblich gestalte-
Zielgruppenspezifische Ansprache          ten Verpackungen angesprochen. Eine
Die Hersteller haben in den letzten       aktuelle Entwicklung sind Verpackun-
Jahrzehnten immer wieder beson-           gen, die in Form und Gestaltung stark
dere Verpackungen entwickelt, mit         an Verpackungen von Parfum oder Lip-
denen sie sich an spezielle Zielgruppen   penstiften erinnern (Abb. 1).

                                                                                     Abbildung 1:
                                                                                     Zigarettenpackungen mit
                                                                                     für Frauen ansprechendem
                                                                                     Design. Quelle: Deutsches
                                                                                     Krebsforschungszentrum,
                                                                                     Stabsstelle
                                                                                     Krebsprävention, 2010.

                                     Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen      19
Werbetrick Sonderedition
                            Mit Sondereditionen greifen die
                            Hersteller aktuelle Ereignisse (zum             Da die Tabakindustrie über die
                            Beispiel   die    Fußball-Weltmeister-          Tabakproduktverpackung zuneh-
                            schaft) auf, um ihr Markenimage                 mend junge Menschen anspricht,
                            und die Markenbindung zu verbes-                muss diese Werbemöglichkeit im
                            sern (Abb. 2). Durch solche auffäl-             Hinblick auf den Jugendschutz
                            ligen Designs werden vor allem junge            unterbunden werden.
                            Menschen auf das Produkt aufmerksam.

Abbildung 2:
Sondereditionen von
Lucky Strike aus den
Jahren 2009 und 2010
und von West zur
Fußballweltmeisterschaft
2010. Quelle: Deutsches
Krebsforschungszentrum,
Stabsstelle
Krebsprävention, 2010.

20    Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
3.3 Das Design der                               das mit einem Aspekt von klinisch
Zigarettenverpackungen                           rein in Verbindung gebracht wird,
ist entscheidend für deren                       wird mit einem geringen Teergehalt
Werbewirksamkeit                                 verbunden. Goldene und silberne
                                                 Farben vermitteln den Eindruck hoher
Für die Marketingfunktion der Ziga-              Qualität und Pastellfarben werden für
rettenverpackung sind alle Design­               Produkte mit niedrigerem Nikotin­
elemente wichtig:                                gehalt oder milderem Geschmack
■■Farbe                                          eingesetzt34,73,84,108. Entsprechend
  Die    Packungsfarbe     kann     die          nehmen Raucher Zigaretten aus
  Geschmackswahrnehmung            des           dunklen Verpackungen als stärker
  Verbrauchers     beeinflussen.    So           und solche aus hellen Packungen
  steht ein sattes Rot in der Regel für          als milder wahr63. Raucher bewerten
  intensiven Geschmack, helles Blau              zudem     Zigaretten    in   helleren
  für etwas weniger intensiv, grün               Packungen als weniger gesundheits-
  für Mentholzigaretten und weiß,                schädlich55 (Abb. 3).

   Gauloises Blondes      Gauloises Blondes     Gauloises Blondes     Gauloises Menthol
   Nikotin: 0,8 mg        Nikotin: 0,6 mg       Nikotin: 0,4 mg       Nikotin: 0,7 mg
   Teer: 10 mg            Teer: 7 mg            Teer: 4 mg            Teer: 8 mg
   Kohlenmonoxid: 10 mg   Kohlenmonoxid: 9 mg   Kohlenmonoxid: 5 mg   Kohlenmonoxid: 9 mg

                                                                                             Abbildung 3:
                                                                                             Suggestive Farben von
                                                                                             Zigarettenverpackungen
   West Red               West Silver           West Blue             West Ice (Spearmint)   der Marken Gauloises und
   Nikotin: 0,9 mg        Nikotin: 0,6 mg       Nikotin: 0,4 mg       Nikotin: 0,6 mg
   Teer: 10 mg            Teer: 7 mg            Teer: 4 mg            Teer: 7 mg             West. Quelle: Deutsches
   Kohlenmonoxid: 10 mg   Kohlenmonoxid: 7 mg   Kohlenmonoxid: 4 mg   Kohlenmonoxid: 7 mg    Krebsforschungszentrum,
                                                                                             Stabsstelle
                                                                                             Krebsprävention, 2010.

                                         Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen          21
■■Schrift und graphische Elemente              das Markenimage. Dabei können
                              Die Schriftart und -größe in Verbin-          kaum wahrnehmbare Veränderungen
Abbildung 4:
                              dung mit charakteristischen graphi-           der Schrift, der Anordnung oder der
Wiedererkennungswert
                              schen Elementen ist entscheidend              Ausrichtung die Wirkung des Designs
durch Schrift und
                              für den Wiedererkennungswert und              beeinflussen34 (Abb. 4).
graphische Elemente am
Beispiel von Marlboro:
Der Schriftzug bleibt
gleich, das Dach ist
auch in verschiedener
Ausgestaltung stets
als das Logo von
Marlboro zu erkennen.
Quelle: Deutsches
Krebsforschungszentrum,
Stabsstelle
Krebsprävention, 2010.

                             ■■Struktur, Material und Form                  höhere Qualität. Immer wieder
                              Struktur und Material der Verpackung          brachten die Hersteller verschiedene
                              beeinflussen die Wahrnehmung der              Packungsformen (zum Beispiel ovale,
                              Produktqualität. So geben beispiels-          achteckige oder zweiteilige) auf den
                              weise Prägungen der Packung einen             Markt, um neue Aufmerksamkeit zu
                              edlen Touch und suggerieren eine              erwecken34,52 (Abb. 5).

Abbildung 5:
Achteckige
Zigarettenverpackung aus
der Schweiz und deutsche
Packungen mit tastbarer
Oberflächenstruktur.
Die dezente Schraffur
der Marlboro-Packung
ist erhaben und damit
tastbar. Quelle: Deutsches
Krebsforschungszentrum,
Stabsstelle
Krebsprävention, 2010.

                             ■■Angaben zu Inhaltsstoffen und                Kohlenmonoxidgehalte der Ziga-
                              Emissionswerten                               retten auf der Schmalseite der
                              Entsprechend       der    aktuellen           Verpackung an. Diese Werte sind
                              EU-Richtlinie 2001/37/EG geben die            irreführend, da sie nicht die Gesund-
                              Hersteller die nach ISO-Normen                heitsgefährdung        widerspiegeln,
                              gemessenen Teer-, Nikotin- und                jedoch je nach Messwert eine

22    Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
geringere     Gesundheitsgefährdung          3.4 Standardisierte
suggerieren können84. Rund die Hälfte        Verpackung: Eine Chance für die
der Raucher in der Euro­päischen             Tabakprävention
Union glaubt fälschlicherweise, die
                                             Eine standardisierte Verpackung ist
Nikotin- und Teermenge auf der
                                             werbe- und verkaufsneutral gestaltet.
Packung gäben einen Hinweis darauf,
                                             Sie    verwendet      ein    einheitliches
wie gesundheitsschädlich die Ziga-
                                             Design mit standardisierter Schriftart,
rette ist104.
                                             Schriftgröße, Schriftfarbe, Packungs-
                                             grundfarbe. Auf Markenlogos, Schrift-
Die Gestaltung der Tabakprodukt-
                                             züge und sonstige Werbemittel wird
verpackung ist entscheidend für
                                             verzichtet (Abb. 6). Ihre Vorteile sind:
die Werbewirksamkeit der Verpa-
                                             ■■Reduktion der Attraktivität
ckung. Die Einführung einer stan-
                                               Je     weniger       markenspezifische
dardisierten     Tabakverpackung
                                               Elemente eine Packung enthält,
nimmt der Tabakindustrie diesen
                                               umso weniger attraktiv wirkt sie auf
Werbeträger.
                                               den potentiellen Käufer48,50,93,109. Als
 Angaben zur Herstellung
    und zum Verkauf

                                             Angaben zu Inhaltsstoffen

                Strichcode                                                       Digitale
                                                                               Steuermarke

                           Vorderseite                                   Rückseite           Abbildung 6:
                                                                                             Prototyp einer
Vorteile von standardisierten Verpackungen:                                                  standardisierten
                                                                                             Verpackung.
      Tabakprodukte werden unattraktiver       besserer Schutz vor illegalem Handel          Darstellung: Deutsches
      keine Irreführung                        mit europäischem & deutschem                  Krebsforschungszentrum
      Informationsträger für                   Recht vereinbar                               Heidelberg, Stabsstelle
      Tabakprävention                          entspricht den Forderungen der FCTC           Krebsprävention, 2010 (in
                                                                                             Anlehnung an: Smokefree
                                                                                             Partnership 201098.

                                         Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen           23
einzige herstellerspezifische Infor-
                             mation verbleiben auf einer einheit-          Eine standardisierte Tabakprodukt­
                             lich braunen oder grauen Packung              verpackung nimmt nicht nur
                             der Markenname und die Anzahl der             der Tabakindustrie einen wich-
                             Zigaretten in einer Einheitsschrift.          tigen Werbeträger aus der Hand,
                           ■■Keine Irreführung der Käufer                  sondern kann auch kosteneffektiv
                             Dem Konsumenten kann nicht durch              in der Tabakprävention eingesetzt
                             suggestive Farbgebung der Eindruck            werden.
                             vermittelt werden, ein Produkt sei
                             weniger gesundheitsschädlich55. Auf
                             weiß und andere helle Packungs-
                             grundfarben ist deshalb zu verzichten.   3.5 Warnhinweise wirken
                           ■■Informationsträger für die
                                                                      Die Wirksamkeit und die Kosteneffek-
                             Tabakprävention
                                                                      tivität von Warnhinweisen wurden in
                             Eine standardisierte Verpackung ist
                                                                      zahlreichen Studien nachgewiesen:
                             ein wichtiger Informationsträger
                                                                      ■■Warnhinweise sind ein sehr direktes
                             für die Tabakprävention, da auf sie
                                                                        und kosteneffektives Kommunikati-
                             großflächig bildliche Warnhinweise
                                                                        onsmittel. Warnhinweise erreichen
                             aufgedruckt werden können. Dabei
                                                                        jeden Raucher und informieren ihn
                             wird empfohlen, dass Warnhinweise
                                                                        unmittelbar und kontinuierlich, da
                             mindestens 75 Prozent der Vorder-
                                                                        sie jedes Mal, wenn der Raucher die
                             seite und 100 Prozent der Rückseite
                                                                        Packung in die Hand nimmt, wahr-
                             der Packung einnehmen und sowohl
                                                                        genommen werden: Ein Raucher mit
                             Bilder als auch Text enthalten93.
                                                                        einem täglichen Konsum von einer
                             Je      weniger     markenspezifische
                                                                        Packung mit 20 Zigaretten wird min-
                             Elemente eine Packung enthält, umso
                                                                        destens 7 000 Mal im Jahr mit Warn-
                             besser werden Warnhinweise wahr-
                                                                        hinweisen konfrontiert93.
                             genommen und im Gedächtnis
                                                                      ■■Warnhinweise verbessern das Wis-
                             behalten48.
                                                                        sen des Rauchers um die Gesund-
                           ■■Unterstützung des Kampfs gegen
                                                                        heitsgefahren des Rauchens52,53,54,93,96.
                             illegalen Handel mit Tabakprodukten
                                                                      ■■Warnhinweise verhindern den Ein-
                             Verpackungen von Tabakprodukten
                                                                        stieg ins Rauchen und schützen Ex-
                             sollten Sicherheitsmerkmale, wie
                                                                        Raucher vor dem Wiederbeginn93,96.
                             beispielsweise spezielle, sichere und
                                                                      ■■Warnhinweise     motivieren       zum
                             nicht entfernbare Markierungen für
                                                                        Rauchstopp53,96.
                             ein globales Sicherheits- und Rück-
                             verfolgungssystem erhalten. Dieses       Dabei sind kombinierte Warnhinweise
                             System soll Informationen über die       mit großen, abschreckenden Bildern
                             Herkunft und die Transportwege der       und Text wirksamer als rein textliche
                             Produkte enthalten26. Standardisierte    Warnhinweise93:
                             Verpackungen erhöhen die Erkenn-         ■■Eine Botschaft in Bildform – insbe-
                             barkeit dieser Sicherheitsmerkmale,        sondere, wenn sie starke Emotionen
                             so dass Fälschungen schneller identi-      weckt – ist schneller zu erfassen und
                             fiziert werden können. Zudem können        leichter zu verstehen als ein Text und
                             sie strengen Produktions­kriterien         prägt sich besser ins Gedächtnis ein52.
                             unterliegen (zum Beispiel Holo-          ■■Bildliche Warnhinweise erreichen vor
                             gramme, Sicherheitsstreifen, Markie-       allem Jugendliche52 Personen mit
                             rungen mit unsichtbarer Farbe), die        Migrationshintergrund und bildungs­
                             den illegalen Handel erschweren            ferne Personen.
                             können (Abb. 6).

24   Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen
■■Die beste Wirkung haben große                         3.6 Große Zustimmung in der
  Warnhinweise auf der Vorderseite der                  Bevölkerung
  Verpackung52,96.
                                                        ■■Drei Viertel der Bevölkerung der EU-
                                                          Mitgliedstaaten sprechen sich für die
 Große kombinierte Warnhinweise                           Einführung bildlicher Warnhinweise
 aus Bild und Text auf Vorder- und                        auf Tabakproduktverpackungen aus.
 Rückseite der Tabakproduktverpa-                         Mehr als die Hälfte der Raucher unter-
 ckung sind ein kosteneffektives                          stützt diese Warnhinweise104 (Abb. 7).
 Instrument der Tabakprävention                         ■■Über die Hälfte der Bevölkerung
 und sollten daher in allen Mitglied-                     spricht sich für eine standardisierte
 staaten der Europäischen Union                           Verpackung für Tabakprodukte aus;
 eingeführt werden.                                       in Deutschland ist die Zustimmung
                                                          etwa ebenso hoch104 (Abb. 7).

                                          bildliche          standardisierte
                                          Warnhinweise       Verpackung
                      100

                      90
                                                                                80
                      80
  Zustimmung (in %)

                              75
                                             71
                      70
                                                              61                     62
                      60                                                                           Abbildung 7:
                                   54             52
                                                                                                   Zustimmung in der
                      50
                                                                                                   Europäischen Union
                      40
                                                                   34                              und in Deutschland zu
                      30                                                                           bildlichen Warnhinweisen
                                                                                                   und standardisierten
                      20
                                                                                                   Tabakproduktver-
                      10                                                                           packungen. Quelle: TNS
                       0                                                                           Opinion & Social, 2010104.
                              Gesamt-       Gesamt-                                                Darstellung: Deutsches
                                                             Raucher        Nichtraucher
                            bevölkerung   bevölkerung                                              Krebsforschungszentrum,
                                                                                                   Stabsstelle
                                                                                                   Krebsprävention, 2010.

3.7 Handlungsempfehlung
Das     Deutsche      Krebsforschungs­                  verbindliche Standardisierung der
zentrum empfiehlt nachdrücklich, bei                    Tabakproduktverpackungen mit bild­
der Überarbeitung der EU-Richtlinie                     lichen Warnhinweisen durchzusetzen.
2001/37/EG eine für alle Mitgliedstaaten

                                                   Standardisierte Tabakproduktverpackung mit bildlichen Warnhinweisen      25
4 Zusatzstoffe

Gerauchte Tabakprodukte sind gesund-
                                           Was ist ein Zusatzstoff?
heitsschädlich, weil Tabakrauch eine
Vielzahl von giftigen und krebserzeu-      Ein Zusatzstoff ist „jeder bei der
genden Stoffen enthält. Einige dieser      Herstellung oder Zubereitung eines
Substanzen sind schon von Natur            Tabakerzeugnisses verwendete und
aus im Tabak enthalten, viele werden       im Endprodukt, auch in veränderter
jedoch erst beim Verarbeitungspro-         Form, noch vorhandene Stoff oder
zess des Tabaks und bei der Herstel-       Bestandteil einschließlich Papier,
lung von Tabakprodukten zugesetzt          Filter, Druckerschwärze und Kleb-
oder entstehen bei der Verbrennung         stoffe, jedoch mit Ausnahme des
des Produktes, also beim Konsum            Tabakblattes und anderer natürli-
durch den Verbraucher. Die Verwen-         cher oder nicht verarbeiteter Teile
dung von Zusatzstoffen in Tabakpro-        der Tabakpflanze“20.
dukten vervielfacht die Anzahl der
gesundheitsschädlichen     Substanzen
im Tabakrauch beträchtlich, so dass sie   Zusatzstoffe im Rohtabak dienen vor
ein ohnehin schon gefährliches Produkt    allem der Beeinflussung des Tabak-
noch gefährlicher machen (Abb. 8).        geschmacks, aber auch der Feucht-
Auch in rauchlosen Tabakprodukten         haltung und der Verbesserung der
erhöhen Zusatzstoffe das Gesundheits-     Brenneigenschaften.    Zu    Zusatz-
risiko zusätzlich.                        stoffen zählen auch jegliche Farben,

                         Erhöhung des Krebsrisikos

    Zusatz-                                                    Erhöhung des      Abbildung 8:
     stoffe                  Verstärkung des                   Gesundheits-      Zusammenfassung der
   in Tabak-              Abhängigkeitspotentials                 risikos
  produkten                                                                      gesundheitsschädlichen
                                                                                 Wirkungen von
                                                                                 Zusatzstoffen in
                                                                                 Tabakprodukten.
                         Erhöhung der Attraktivität                              Darstellung: Deutsches
                            von Tabakprodukten                                   Krebsforschungszentrum,
                                                                                 Stabsstelle
                                                                                 Krebsprävention, 2010.

                                                                                        Zusatzstoffe      27
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