VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde ...
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Lfd.Nr.: 5, 2021 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 08.07.2021 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Kulturhaus ImSchöffl Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Thomas Frisch (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Andreas Giritzer MA (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Gerhard Wolfmayr (ÖVP) für Karl-Heinz Freitag Ingrid Gattringer (ÖVP) für Albert Doblhammer Johann Lehner (ÖVP) für Johanna Haider
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 2 Mag. Pamela Hölzl (GRÜNE) für Andrea Wögerbauer Barbara Schinko-Tubikanec (GRÜNE) für Dr.Jenny Niebsch Es fehlten entschuldigt: Andrea Wögerbauer Roland Auböck Karl-Heinz Freitag Dr. Jenny Niebsch Catharina-Marie Leibetseder Albert Doblhammer Johanna Haider Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Rechnungsabschluss 2020; Kenntnisnahme des Prüfberichts des Prüfungs- ausschusses vom 21. Juni 2021 und Beschlussfassung 2 VB I Ingrid Gossenreiter; Bestellung zur Kassenführerin mit Wirkung 1.1.2022; Beschlussfassung 3 LKW-Ankauf für Bauhof; Anpassung des Finanzierungsplanes (FP-Nr. 02); Beschlussfassung 4 Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen; Beschlussfassung 5 Neufassung der Geschäftsordnung des Personalbeirates der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 6 Pilotprojekt gegen Alterseinsamkeit und für aktives, gesundes Altern; Be- schlussfassung 7 Einführung "AktivPass Gusental" anstelle der Sozialkarte; Richtlinien; Be- schlussfassung 8 Erweiterung der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 09, Neuer- richtung Brunnen IV, Sanierung Brunnen IIA (Neubau), Generalsanierung Entsäuerungsanlage und Tiefbehälter, Vergabe der Gewerke; Beschluss- fassung 8 a Gewerk Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten; Beschlussfassung 8 b Gewerk Elektrische Ausrüstung; Beschlussfassung 8 c Gewerk Installationsarbeiten und maschinelle Ausrüstung; Beschlussfas- sung 8 d Gewerk Brunnenbohrung Brunnen IV und Regenerierung Brunner IIa; Be- schlussfassung 9 Güterweg Klendorf; Katasterschlussvermessung; Verbücherung der Zu- und Abschreibungen zum öffentlichen Gut gemäß § 15 Liegenschaftstei- lungsgesetz; Beschlussfassung
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 3 10 Abtretungen in das öffentliche Gut Parzelle 872/13 und 872/54, KG. Nie- derkulm, sowie Rückübereignung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 872/54, KG Niederkulm, gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz (Baumgarten - Hausfeld); Beschlussfassung 11 Ansuchen um Übernahme der Privatstraße Parzelle Nr. 3469/5, KG Klen- dorf (Wolfinger Straße) in das öffentliche Gut; Grundsatzbeschlussfassung 12 Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Linz AG für die Errichtung einer neuen Trafo-Station auf öffentlichem Gut in Mittertreffling (Grund- stück-Nr. 567/2, KG Niederkulm), Beschlussfassung 13 Einführung eines ÖBB Postbus Shuttle nach dem Vorbild der Gemeinden Luftenberg, St. Georgen an der Gusen und Steyregg in Engerwitzdorf; Be- schlussfassung 14 Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 im Bereich der Parzelle Nr. 2868/2, KG Klendorf (Edtsdorf); Grundsatzbeschlussfassung 15 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 26 (Linzerberg); Be- schlussfassung 16 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 87 und Örtliches Entwick- lungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 36 (Mittertreffling); weitere Grundsatzbeschlussfassung 17 Anregung um Erstellung eines Bebauungsplanes für die Parzellen 64/2 und 64/3, KG Holzwiesen (Linzerberg); Grundsatzbeschlussfassung 18 Anregung um Erstellung eines Bebauungsplanes für die Parzellen Nr. 443/3, 443/7 und 447/3, KG Niederkulm (Innertreffling); Grundsatzbe- schlussfassung 19 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 49 (Radenau); Be- schlussfassung 20 Durchführung eines Agenda 21-Basisprozesses mit Bürgerbeteiligung; Grundsatzbeschlussfassung 21 Einrichtung und Nutzung eines digitalen Kulturkalenders "Kultur trifft Re- gion" in der Region Gusental; Beschlussfassung 22 Kindergartentransport; Vertrag mit Fa. Karlinger Mietwagen GmbH; Be- schlussfassung 23 Änderung der Arbeitsübereinkommen vom 02.07.2015 mit der Pfarrcari- tas Gallneukirchen sowie der Pfarrcaritas Treffling betreffend die Kinder- betreuungseinrichtungen in Schweinbach und Mittertrefflng; Beschluss- fassung 23 a Pfarrcaritas Gallneukirchen, Arbeitsübereinkommen für die Krabbelstube in Schweinbach, gültig ab 01.09.2021; Beschlussfassung 23 b Pfarrcaritas Gallneukirchen, Arbeitsübereinkommen für die Kindergärten in Schweinbach, gültig ab 01.09.2021; Beschlussfassung 23 c Pfarrcaritas Gallneukirchen, Arbeitsübereinkommen für den Hort in Schweinbach, gültig ab 01.09.2021; Beschlussfassung 23 d Pfarrcaritas Treffling, Arbeitsübereinkommen für die Krabbelstube in Mit- tertreffling, gültig ab 01.09.2021; Beschlussfassung 23 e Pfarrcaritas Treffling, Arbeitsübereinkommen für den Kindergarten in Mit- tertreffling, gültig ab 01.09.2021; Beschlussfassung 24 Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Einführung der Ganztagsschule in getrennter Abfolge (schulische Nachmittagsbetreuung), Schuljahr 2021/22, Tarifordnung; Beschlussfassung
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 4 25 Nachtragsbeschluss: Gelegenheitsverkehr zur Volksschule Engerwitzdorf- Schweinbach für Schüler im Bereich Hofweg, Wiesingerweg und umlie- gender Straßenzüge am Gallusberg ab Herbst 2021; Beschlussfassung 26 Projekt Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und Sanierung Turnsaal; Bericht über den aktuellen Stand 27 Projekt Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und Sanierung Turnsaal; Ausführung der Fassadendämmung; Beschlussfassung 28 Berichte aus den Arbeitskreisen 29 Bericht des Bürgermeisters 30 Allfälliges 31 Dringlichkeitsantrag: Wiederaufnahme der Gespräche/Verhandlung mit dem Land OÖ bezüglich Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsberuhi- gung auf der B125 Prager Bundesstraße in Höhe Linzerberg/Linzerberg- Siedlung 32 Dringlichkeitsantrag: Radweg Gallneukirchen - Linzerberg; Entscheidung über Variante; Beschlussfassung 33 Dringlichkeitsantrag: Mehr Transparenz in der Gemeinde Engerwitzdorf. Alle Fraktionen sollen zeitgerecht über Veranstaltungen des Gemeinde- amtes oder Bürgermeisters, die über die Interessen von Einzelpersonen hinausgehen, informiert werden. Diese Information soll für die Gemeinde- ratsmitglieder als Einladung gelten 34 Dringlichkeitsantrag: Kindergarten Mittertreffling-Expositur der lila Grup- pe im Steiningerweg 12 belassen 35 Dringlichkeitsantrag: Stadtbahn Linz - Gallneukirchen - Pregarten; Beginn von Detailplanung und Bau des Streckenabschnittes Linz - Gallneukirchen - Pregarten der künftigen S-Bahn Linie 7; Beschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 28.06.2021 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtsta- fel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 27.05.2021 bis zur heutigen Sitzung wäh- rend der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gem. § 3 Abs. 1 Ziff 1 des Oö. CO- VID-19-Gesetzes durch Stimmabgabe nach persönlichem Aufruf durch den Vorsitzenden er- folgt. Geheime Abstimmungen sind bei Sitzungen über Videokonferenz nicht möglich. Sollte eine geheime Abstimmung erforderlich sein (durch Verlangen oder von Gesetzes wegen), ist eine Behandlung in dieser Sitzung nicht möglich. Der Tagesordnungspunkt müsste vertagt werden.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 5 Über einstimmigen Beschluss werden die Dringlichkeitsanträge des Bürgermeisters „Wiederaufnahme der Gespräche/Verhandlung mit dem Land OÖ bezüglich Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsberuhigung auf der B125 Prager Bundesstraße in Höhe Linzer- berg/Linzerberg-Siedlung“ als Tagesordnungspunkt 31 und „Radweg Gallneukirchen - Linzerberg; Entscheidung über Variante; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 32, die Dringlichkeitsanträge der Fraktion Die Grünen-BfE „Mehr Transparenz in der Gemeinde Engerwitzdorf. Alle Fraktionen sollen zeitgerecht über Veranstaltungen des Gemeindeamtes oder Bürgermeisters, die über die Interessen von Einzelpersonen hinausgehen, informiert werden. Diese Information soll für die Gemeinde- ratsmitglieder als Einladung gelten“ als Tagesordnungspunkt 33 und „Kindergarten Mittertreffling-Expositur der lila Gruppe im Steiningerweg 12 belassen“ als Tagesordnungspunkt 34 sowie der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Stadtbahn Linz - Gallneukirchen - Pregarten; Beginn von Detailplanung und Bau des Stre- ckenabschnittes Linz - Gallneukirchen - Pregarten der künftigen S-Bahn Linie 7; Beschluss- fassung“ als Tagesordnungspunkt 35 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. ANFRAGEBEANTWORTUNG: GVM Andreas Giritzer stellte per Mail am 27.05.2021 folgende Anfrage: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fürst, lieber Herbert! Auf Grund von Bürger_innen-Anfragen bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen: Zu welchen Zeiten wird die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Engerwitzdorf ein- und ausgeschaltet? Wie viele m² Boden wurden in den Jahren 2010 bis 2020 jährlich im Gemeindegebiet Engerwitzdorf verbaut? Danke für die Beantwortung. Freundliche Grüße Andreas Giritzer Beantwortung: Zu Frage 1: Die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Engerwitzdorf wird mittels Dämmerungsschal- ter geregelt. Das bedeutet, sie schaltet am Abend ein und in den frühen Morgenstunden wieder aus. Zwischen 22:00 und 05:00 Uhr verringert sich die Lichtstärke um 50 %. Zu Frage 2: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Gemeinde nicht über die erforderli- chen Daten verfügt. Für sehr viele Flächenversiegelungen ist keine Bewilligung oder Zustim- mung der Baubehörde erforderlich.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 6 Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:25 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Rechnungsabschluss 2020; Kenntnisnahme des Prüfberichts des Prüfungsaus- schusses vom 21. Juni 2021 und Beschlussfassung GRM Mag. Seyer-Neulinger führt aus, gemäß § 91 der OÖ. Gemeindeordnung hat der Prü- fungsausschuss den Rechnungsabschluss zu prüfen und über das Ergebnis dem Gemeinderat einen Bericht vorzulegen. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 wurde mit der Einladung zur Prüfungsaus- schuss-Sitzung im Gemeindeintranet am 14. Juni 2021 online gestellt. Die erstmalige Erstellung des RA nach der VRV 2015 bringt wesentliche Änderungen des Re- chenwerkes mit sich. Der Umfang erhöht sich auf rund 360 Seiten. Der Lagebericht gemäß § 49 der OÖ GHO (Seite 5 – 12) ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechnungsabschlusses. Auszug aus dem Lagebericht: Die liquiden Mittel der voranschlagswirksamen Gebarung der Gemeinde Engerwitzdorf ha- ben sich im Jahr 2020 um € 236.075,57 reduziert (Seite 5). Diese Änderung berücksichtigt alle Einzahlungen und Auszahlungen der operativen (laufen- den) und investiven Gebarung sowie die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Til- gungen). Dazu kommen noch die Einzahlungen und Auszahlungen der nicht voranschlagswirksamen Gebarung (Durchläufer wie Finanzamt, Sozialversicherung, Krankenfürsorge etc ….), wodurch sich die gesamten liquiden Mittel um € 62.570,05 reduzieren (Seite 5). Liquide Mittel (Giro- und Sparkonten) per 1.1.2020 lt. EB 6.972.120,59 Korrektur lt. Nettovermögensveränderungsrechnung 2020 (Seite 92); Überschuss 2019 wurde in EB bereits als Zahlungsmittelreserve (ZMR) - 15.950,02 berücksichtigt – wurde aber erst 2020 als ZMR verbucht Angepasste liquide Mittel per 1.1.2020 6.956.170,57 Änderung der liquiden Mittel 2020 (Seite 5) - 62.570,05 Liquide Mittel per 31.12.2020 (Seite 15) 6.893.600,52 Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Seite 13) zeigt, dass die Einzahlungen der operativen und investiven Gebarung sowie der Finanzierungstätigkeit im Finanzierungshaus- halt nach Abzug der investiven Einzelvorhaben um rund € 938.600,00 höher sind als die Aus- zahlungen. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Dadurch hat sich der Gesamt-Rücklagenstand im Jahresverlauf um rund € 226.000,00 auf etwa € 7,2 Mio. erhöht (Seite 6 bzw. 9 und Seite 345). Die fiskalische Zuführung (Einzahlung) der Abfallbeseitigungsrücklage (€ 92.200) und der Allgemeinen Rücklage (rund € 938.600) auf die Rücklagenkonten (Sparkonten) erfolgt erst 2021, daher beträgt die Zahlungsmittelre- serve (Summe aller Rücklagensparkonten) per 31.12.2020 nur rund € 6,191.600,00.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 7 Im Ergebnishaushalt werden neben den finanzwirksamen Einnahmen und Ausgaben auch die nicht finanzwirksamen Erträge (Auflösung von Investitionszuschüsse = passivierte Afa) und Aufwände (Abschreibungen) sowie die Zuführung und Entnahme von Rücklagen berücksich- tigt und beeinflussen das Nettoergebnis vor und nach Rücklagenentnahmen bzw. Rücklagen- zuführungen (Seite 8 bzw. Seite 23). Das Nettovermögen (Ausgleichsposten) der Gemeinde hat sich von 1.1. bis 31.12.2020 um rund € 1,4 Mio. erhöht und beträgt jetzt inkl. Rücklagen € 49,97 Mio. (Seite 90). Der Buch- wert des Vermögens hat sich auf rund € 76,5 Mio. erhöht (Seite 348). Der Stand der Darlehen hat sich im Finanzjahr 2020 aufgrund der Tilgungen für die WVA- und ABA-Projekte bzw. für das Kulturhaus (Seite 9 und 346) von etwa € 3,95 Mio. auf rund € 3,55 Mio. reduziert. Die Aufnahme eines Darlehens war nicht erforderlich; auch wurde der Kassenkredit nicht in Anspruch genommen. Sonstige Informationen: Der Kassenabschluss zeigt, dass neben der oben angeführten Zahlungsmittelreserve von rund € 6.191.600,00 noch etwa € 702.000,00 auf den Girokonten vorhanden sind und somit der gesamte Kassenbestand rund € 6,893.600,00 beträgt. In der Eröffnungsbilanz per 1.1.2020 wurden sämtliche Haftungen für die Reinhalteverbände in Höhe von etwa € 1,3 Mio auch als Rückstellungen dargestellt. Da zurzeit keine Gefahr be- steht, dass die Reinhalteverbände ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sind gemäß § 28 der VRV 2015 auch keine Rückstellungen vorzusehen. Aus diesem Grund wurden diese im Finanzjahr 2020 wieder aufgelöst. Der Stand der Rückstellungen beträgt somit per 31.12.2020 nur mehr etwa € 730.000,00. Der Stand an Haftungen hat sich von etwa € 1,270.000,00 auf rund € 1,162.000,00 reduziert. Entwicklung markanter Einnahmen bzw. Ausgaben im Vergleich 2019 - 2020: Einzahlung/Auszahlung RA 2019 RA 2020 Differenz Ertragsanteile 7,770.481 7,076.181 - 694.300 Kommunalsteuer 1,432.142 1,538.634 + 106.492 Summe Einzahlungen 9,202.623 8,614.815 - 587.808 Krankenanstaltenbeitrag 1,972.281 2,066.442 + 94.161 SHV-Umlage 2,016.796 2,173.169 + 156.373 Landesumlage 340.347 316.932 - 23.415 Summe Auszahlungen 4,329.424 4,556.543 + 227.119 Saldo 4,873.199 4,058.272 814.927 Da das EDV-Programm die bisher bekannten KDZ-Kennzahlen nicht unterstützt, können die- se für 2020 leider nicht mitgeteilt werden. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 8 Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2020 auf Grundlage des Berichtes des Prüfungsausschusses vom 21.06.2021 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. VB I Ingrid Gossenreiter; Bestellung zur Kassenführerin mit Wirkung 1.1.2022; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz, MBA erinnert, der Gemeinderat beschloss am 30.04.2019 VB I Manuela Koll mit der Funktion des Kassenführers ab 1.7.2019 zu betrauen. Da Frau Koll in die Amtsleitung wechselte, ist diese Funktion neu zu vergeben. Mit Wirkung 1. Oktober 2021 ist der Wechsel von VB I Ingrid Gossenreiter in die Finanzabtei- lung und die Übernahme der Kassenführertätigkeit vorgesehen. Nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit soll sie selbständig die Kassengeschäfte führen. Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Bestellung von VB I Ingrid Gossenreiter zur Kassenführerin der Gemeinde Engerwitzdorf gem. § 89 Abs.1 GemO in Verbindung mit § 21 Abs. 1 GHO mit Wirkung 1. Jänner 2022 be- schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. LKW-Ankauf für Bauhof; Anpassung des Finanzierungsplanes (FP-Nr. 02); Be- schlussfassung Vizebürgermeister Schwarz, MBA teilt mit, der Gemeinderat beschloss am 14.04.2021 den Finanzierungsplan-Nr. 01 für den Ankauf eines LKW für den Bauhof mit einer Gesamtsumme von € 220.000,00: Invest.Nr. 1617001 LKW-Ankauf FinA: 06.04.2021 FP 01 GRS: 15.04.2021 Ausgaben (tw.Netto): 2021 Gesamt Fahrzeug-Ankauf 220.000 220.000 Summe 220.000 220.000
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 9 Einnahmen: 2021 Gesamt Bauhof-Rücklagen 15.000 15.000 WVA-Rücklage(RL 22/KTZ) 70.000 70.000 ABA-Rücklage (RL 41) 19.800 19.800 Bedarfszuweisung 115.200 115.200 Summe 220.000 220.000 Abgang/Überschuss/Zw.Fin. 0 0 Nach Vorlage des Antrages teilte das Land mit, dass der BZ-Betrag um € 1.800,00 auf € 113.400 verringert wird, weil sich die Quote der Projektförderung von 64% auf 63% im Fi- nanzjahr 2021 reduziert. Das Land teilt diese Mittel zu je 50% auf die Jahre 2021 und 2022 auf. Der angepasste Finanzierungsplan (Nr. 02) hat nunmehr folgendes Aussehen: Invest.Nr. 1617001 LKW- Entwurf FinA: 17.06.2021 Ankauf FP 02 GRS: 08.07.2021 Ausgaben (tw.Netto): 2021 2022 Gesamt Fahrzeug-Ankauf 220.000 0 220.000 Summe 220.000 0 220.000 Einnahmen: 2021 Gesamt Bauhof-Rücklagen 16.800 16.800 WVA-Rücklage(RL 22/KTZ) 70.000 70.000 ABA-Rücklage (RL 41) 19.800 19.800 Bedarfszuweisung 56.700 56.700 113.400 Summe 163.300 56.700 220.000 Abgang/Überschuss/Zw.Fin. -56.700 56.700 0 Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 02 für den LKW-Ankauf für den Bauhof in Höhe von € 220.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz, MBA erklärt, mit LGBl. Nr. 91/2018 änderte der Landtag die oö. Gemeindeordnung dahingehend, dass nunmehr eine Übertragung von öffentlichen Gemein-
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 10 deratssitzungen durch die Gemeinde im Internet zulässig ist, soweit sichergestellt ist, dass dabei Zuhörerinnen und Zuhörer visuell nicht erfasst werden. Der Finanz- und Präsidialausschuss sprach sich daher dafür aus, die Sitzungen des Gemeinde- rates auch in Zukunft im Veranstaltungssaal des ImSchöffl abzuhalten. Die Übertragung soll jedenfalls in einer guten Qualität erfolgen. Daran sind folgende Min- destvoraussetzungen geknüpft: 1. Jedes Mitglied des Gemeinderates muss direkt in ein Mikrofon sprechen. 2. Die Zuseher werden über den Namen und die Fraktionszugehörigkeit des Redners in- formiert. 3. Die Sitzung muss mit zumindest 3 Kameras übertragen werden. Diese sollen den Vor- sitzenden, den Berichterstatter und Redner, sowie den gesamten Gemeinderat zei- gen. 4. Der Regieplatz steuert, welche Kamera online geschaltet wird. Die Sitzanordnung für die Gemeinderatsmitglieder könnte wieder in der gewohnten ge- schlossenen Form oder auch in Reihen erfolgen. Die Umsetzung soll durch den Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ der Gemeinde in Zusammen- arbeit mit dem Verein Team Buntes Fernsehen erfolgen. Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Empfehlung des Finanz- und Präsidialausschusses beschließen, öffentliche Gemeinderatssitzungen künftig direkt über Internet zu übertragen. Diese Auf- gabe soll vom Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ in Zusammenarbeit mit dem Verein Team Buntes Fernsehen übernommen werden. Gemeinderatssitzungen finden auch künftig im Veranstaltungssaal des Kulturhauses ImSchöffl statt. GVM Giritzer freut sich, dass der Antrag der Grünen Realität wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Neufassung der Geschäftsordnung des Personalbeirates der Gemeinde Enger- witzdorf; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz, MBA erklärt, um den Personalaufnahmeprozess mit einer zu- sätzlichen fachlichen Begutachtung zu ergänzen, haben wir uns entschlossen, das kostenlose AMS Angebot einer aufschlussreichen und objektiven „AMS-Potentialanalyse“ in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund war die Geschäftsordnung für den Personalbeirat neu zu er- stellen. Als Grundlage diente das Muster des oö. Gemeindebundes, das im § 15 um die Punk- tevergabe ergänzt wurde. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der neuen Geschäftsordnung stellt Vizebürgermeister Schwarz, MBA den
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 11 Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die vorliegende Geschäftsordnung des Personalbeirates beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Pilotprojekt gegen Alterseinsamkeit und für aktives, gesundes Altern; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé informiert, das Land OÖ wählte die Gemeinde En- gerwitzdorf auf Grund ihrer demographischen Lage als eine von 5 Pilotgemeinden für die Einführung des Projektes gegen Alterseinsamkeit und für aktives, gesundes Altern aus. Zielgruppen sind Menschen ab 60 Jahren und älter. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Personen ab 75 Jahren gelegt. Alle, die sich auf unterschiedlichste Weise im Zuge des Pro- jekts engagieren möchten, sind eine weitere wichtige Zielgruppe, die es zu gewinnen gilt. Die bereits bestehenden ehrenamtlichen Strukturen sollen im Zuge des Projektes miteingebun- den und Energien gebündelt werden. Projektziele: Förderung einer Sozialraumorientierung Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes in Oberösterreich Bewusstsein für das Thema Alterseinsamkeit und den damit verbundenen sozialen, ge- sundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen schaffen Schaffung von bedürfnis- und bedarfsorientierten Angeboten, die der drohenden Ein- samkeit und Isolation im Alter entgegenwirken Zeitgerechte Erkennung einer Überforderung der Zielgruppen Attraktivierung von oö. Städten und Gemeinden als Wohnorte, Stärkung des Sozialkapi- tals und Steigerung der Lebensqualität Schaffung von Arbeitsplätzen 50+ Die Pilotphase ist auf 2 Jahre ausgelegt. Noch vor Ablauf dieser ist eine Erweiterung auf an- dere Gemeinden möglich. Nach Abschluss der Pilotphase wird die Weiterführung des Projek- tes über die jeweilige Gemeinde finanziert. Die genauen Kosten sind derzeit noch nicht be- kannt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Beteiligung der Gemeinde Engerwitzdorf am Pilotprojekt des Landes gegen Alterseinsamkeit und für aktives, gesundes Altern beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 12 7. Einführung "AktivPass Gusental" anstelle der Sozialkarte; Richtlinien; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erinnert, der Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten fasste am 16.03.2021 den Grundsatzbeschluss, ge- meinsam mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen soziale Leistungen zu harmonisieren. Der neue „AktivPass Gusental“ soll die „Sozialkarte“ in Engerwitzdorf ablösen bzw. in Gall- neukirchen neu eingeführt werden. Die ermäßigten Tarife für Kinderbetreuung, Kindergartentransport und Mittagessen sind ab September 2022 in der jeweiligen Tarifordnung integriert. Das Angebot an Sozialtarifen erweitert sich gegenüber der bisherigen Sozialkarte um ein Vielfaches. Künftig können einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger aus Engerwitzdorf und Gallneukirchen mit dem „AktivPass Gusental“ aktiv am gesellschaftlichen Leben in den bei- den Gemeinden teilnehmen. Für AktivPass-Besitzer stehen Ermäßigungen in den unter- schiedlichsten Einrichtungen in Gallneukirchen und Engerwitzdorf wie folgt zur Verfügung: Essen auf Räder ermäßigter Tarif € 6,50 / Portion Taxigutscheine Senioren (ab vollendetem 65. Lebensjahr) Ferienspiel, Ferienpass 100% Ermäßigung Veranstaltungen (Kultur, Sport, Bildung …) 50% Ermäßigung Eintritte Kulturhaus ImSchöffl 50% Ermäßigung Freibad Gallneukirchen Saisonkarte 50% Ermäßigung Mitgliedsbeiträge bei Vereinen 50% Ermäßigung Landesmusikschule Gallneukirchen 20% Ermäßigung Ermäßigungen können nur in Verbindung mit dem „AktivPass Gusental“ und einem amtli- chen Lichtbildausweis beantragt werden. Voraussetzung für die Ausstellung der „AktivPass Gusental“-Karte ist der Besitz einer gülti- gen RotKreuz-Markt-Karte, die die Sozialberatungsstelle Engerwitzdorf bzw. Gallneukirchen ausstellt. Der AktivPass Gusental ist ausschließlich bei der Heimatgemeinde im Bürgerservice oder online (www.engerwitzdorf.gv.at oder www.gallneukirchen.at) erhältlich. Der AktivPass Gusental ist ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit des Passes ist an die Gültigkeit der RotKreuz-Markt-Karte gebunden. Die Engerwitzdorfer Sozialkarte und der AktivPass Gusental laufen von Jänner 2022 bis ein- schließlich August 2022 in einer Übergangsfrist parallel. Der Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020 betreffend die Ermäßigung für Betreuung und Mittagessen aus anderen Gemeinden tritt mit Ende August 2022 außer Kraft. Im Rahmen der Voranschlagserstellung 2022 werden für soziale Leistungen unter VA-Stelle 1/459/768 finanzielle Mittel in Höhe von € 5.500,00 vorgesehen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 13 Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den „AktivPass Gusental“ anstelle der „Sozialkarte Engerwitzdorf“ als Unterstützung für einkommensschwächere Engerwitzdorfer Bürgerin- nen und Bürger ab 1. Jänner 2022 auf Basis der oben angeführten Richtlinien einzuführen. Die Sozialkarte ist bis einschließlich August 2022 gültig. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Erweiterung der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 09, Neuerrichtung Brunnen IV, Sanierung Brunnen IIA (Neubau), Generalsanierung Entsäuerungs- anlage und Tiefbehälter, Vergabe der Gewerke; Beschlussfassung GVM Schöffl erinnert, mit Beschluss vom 12.12.2019 beauftragte der Gemeinderat die Firma Eitler und Partner aus Linz mit der Bauleitung. Am 17.12.2020 beschloss der Gemeinderat einen Finanzierungplan mit einem Kostenrahmen von € 1,7 Mio. exkl. USt. Der Projektant schrieb nachstehende Gewerke aus: 1. Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten 2. Elektrische Ausrüstung 3. Installationsarbeiten und maschinelle Ausrüstung 4. Brunnenbohrung Brunnen IV und Regenerierung Brunner IIa Kostenzusammenstellung WVA EWD BA 09 Kostenschätzung Ausschreibung Diff. 1 Projektant Planung 65.000,00 65.000,00 0,00 2 Projektant Bauleitung 90.000,00 84.000,00 -6.000,00 3 Gewerk Baumeister 503.000,00 549.970,32 46.970,32 4 Gewerk Elektro 195.000,00 192.932,91 -2.067,09 5 Gewerk Installationen 500.000,00 432.622,93 -67.377,07 Gewerk Brunnenbau 6 und Regenerierung 270.000,00 214.798,74 -55.201,26 7 8 Summe 1.623.000,00 1.539.324,90 -83.675,10 9 Finanzierungsplan GR 10 17.12.2020 1.700.000,00 1.700.000,00 11 12 Differenz 77.000,00 160.675,10
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 14 8a. Gewerk Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, die Ausschreibung erfolgte gem. Bundes-Vergabegesetz im nicht of- fenen Verfahren im Unterschwellenbereich. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem nied- rigsten Preis. Alternativangebote sind nicht zulässig. Fünf Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen. Die Angebotsöffnung fand am 08.06.2021 um 09.30 Uhr statt. Nachstehend das Ergebnis der Angebotsprüfung: 1. Firma NSB Bau GmbH aus Windhaag bei Freistadt € 549.970,82 netto 2. Firma Leyrer und Graf GmbH aus Traun € 676.629,51 netto 3. Porr Bau GmbH aus Linz € 698.078,50 netto 4. Rabmer Bau GmbH aus Altenberg nicht abgegeben 5. WDS GmbH aus Perg nicht abgegeben Die Kostenschätzung sah € 503.000,- exkl. USt. vor. Das Ausschreibungsergebnis liegt um € 46.970,82 (= 9,34%) darüber. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses schlägt der Projektant vor, die Arbeiten an die bil- ligstbietende Firma NSB Bau GmbH aus Windhaag bei Freistadt zum Preis von € 549.970,82 exkl. USt. zu vergeben. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für das Gewerk Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten an die billigstbietende NSB Bau GmbH aus Windhaag bei Freistadt zum Preis von 549.970,82 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8b. Gewerk Elektrische Ausrüstung; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, die Ausschreibung erfolgte gem. Bundes-Vergabegesetz im nicht offe- nen Verfahren im Unterschwellenbereich. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem nied- rigsten Preis. Alternativangebote sind nicht zulässig. Drei Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen. Die Angebotsöffnung fand am 08.06.2021 um 10.00 Uhr statt. Nachstehend das Ergebnis der Angebotsprüfung: 1. Firma Enzlberger GmbH aus Wolfern € 192.932,91 netto 2. Firma Landsteiner GmbH aus Amstetten € 203.015,77 netto 3. Firma Rittmeyer GmbH aus Wien € 210.072,62 netto
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 15 Die Kostenschätzung sah € 195.000,- exkl. USt. vor. Das Ausschreibungsergebnis liegt um € 2.067,09 (= 1,06%) darunter. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses schlägt der Projektant vor, die Arbeiten an die bil- ligstbietende Firma Enzlberger GmbH aus Wolfern zum Preis von € 192.932,91 exkl. USt. zu vergeben. Der Ausschuss hat diesem Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für das Gewerk „Elektrische Ausrüstung“ an die billigstbietende Firma Enzlberger GmbH aus Wolfern zum Preis von € 192.932,91 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8c. Gewerk Installationsarbeiten und maschinelle Ausrüstung; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, die Ausschreibung erfolgte gem. Bundes-Vergabegesetz im nicht of- fenen Verfahren im Unterschwellenbereich. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem nied- rigsten Preis. Alternativangebote sind nicht zulässig. Drei Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen. Die Angebotsöffnung fand am 08.06.2021 um 09:45 Uhr statt. Nachstehend das Ergebnis von der Angebotsprüfung: 4. Firma Forstenlechner Installationstechnik GmbH aus Perg € 432.622,83 netto 5. Firma Meisl GmbH aus Grein € 496.709,68 netto 6. Firma PP Engineering GmbH aus Euratsfeld € 542.290,48 netto Die Kostenschätzung sah € 500.000,- exkl. USt. vor. Das Ausschreibungsergebnis liegt um € 67.377,17 (= 13,48%) darunter. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses schlägt der Projektant vor, die Arbeiten an die bil- ligstbietende Firma Forstenlechner Installationstechnik GmbH aus Perg zum Preis von € 432.622,83 exkl. USt. zu vergeben. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für das Gewerk Installationsarbeiten und maschinelle Ausrüstung an die billigstbietende Firma Forstenlechner Installationstechnik GmbH aus Perg zum Preis von € 432.622,83 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 16 8d. Gewerk Brunnenbohrung Brunnen IV und Regenerierung Brunner IIa; Beschlussfassung GVM Schöffl erklärt, die Ausschreibung erfolgte gem. Bundes-Vergabegesetz im nicht offe- nen Verfahren im Unterschwellenbereich. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem nied- rigsten Preis. Alternativangebote sind nicht zulässig. Nachstehend das Ergebnis von der Angebotsprüfung: 7. Firma Bachner Brunnen- u. Spezialtiefbau GmbH aus Molln € 214.798,74 netto 8. Firma Forstner Brunnen- u. Grundbau GmbH aus St. Florian € 246.100,00 netto 9. Firma Reisinger GmbH aus Ennsdorf nicht abgegeben Die Kostenschätzung sah € 270.000,00 exkl. USt. vor. Das Ausschreibungsergebnis liegt um € 55.201,26 (= 20,44%) darunter. Die Regenerierung des Brunnens IIa ist im Angebot enthalten. Ist die Regenerierung aber nicht möglich, muss ein neuer Ersatzbrunnen errichtet werden. Die Kostenschätzung dafür liegt bei rund € 180.000,- exkl. USt., die Abrechnung erfolgt dann nach den Bedingungen der oben angeführten Ausschreibung. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses schlägt der Projektant vor, die Arbeiten an die bil- ligstbietende Firma Bachner Brunnen- und Spezialtiefbau GmbH aus Molln zum Preis von € 214.798,74 exkl. USt. zu vergeben. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für das Gewerk Brunnenbohrung Brun- nen IV und Regenerierung Brunnen IIa an die billigstbietende Firma Bachner Brunnen- und Spezialtiefbau GmbH aus Molln zum Preis von € 214.798,74 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Güterweg Klendorf; Katasterschlussvermessung; Verbücherung der Zu- und Abschreibungen zum öffentlichen Gut gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, das Amt der Oö. Landesregierung kam auf die Gemeinde zu, den in den 1970er Jahren errichteten Wirtschaftsweg Klendorf, welcher 2002 in einen Güterweg eingereiht wurde, neu zu vermessen, da der Naturstand nicht mit dem Mappenstand über- einstimmt. In der Niederschrift vom 16.10.2019 schloss die Abteilung Geoinformation und Liegenschaft mit den betroffenen Grundeigentümern die lastenfreien und kostenlosen Abtretungen in das öffentliche Gut ab.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 17 Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung vom 03.03.2021, GZ 3820-1/21, über die Schlussvermessung vor. Demnach werden dem öffentliche Gut Par- zelle 3323, KG Klendorf, insgesamt 23 m² zugeschrieben und 180 m² an die Grundeigentü- mer rückübereignet. Die Rückübereignungen erfolgen kostenlos, da diese Flächen laut Grundbuchbeschluss vom 11.02.1976 lastenfrei und laut Aktenvermerk vom 11.07.1969 kos- tenlos abgetreten wurden. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinde- ratsbeschluss erforderlich. Die Herstellung der Grundbuchsordnung wird vom Land Oberös- terreich übernommen, die daraus erwachsenden Kosten sind von der Gemeinde als Eigen- tümerin des öffentlichen Gutes zu tragen. Der Ausschuss beriet den Tagesordnungspunkt. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführten Ab- und Zuschreibungen vom bzw. zum öffentli- chen Gut Güterweg Klendorf entsprechend dem vorliegenden Katasterschlussvermes- sungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung GZ: 3820-1/21 vom03.03.2021 und die Widmung dieser Flächen zum Gemeingebrauch und die Aufhebung aus dem Gemeinge- brauch beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger ist sehr verwundert, dass das Land OÖ eine Straße von sich aus vermisst. Aber sie findet es sehr begrüßenswert, da der Gemeinde keine Kosten entstehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Abtretungen in das öffentliche Gut Parzelle 872/13 und 872/54, KG. Nieder- kulm, sowie Rückübereignung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 872/54, KG Niederkulm, gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz (Baumgarten - Hausfeld); Beschlussfassung GVM Schöffl stellt fest, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 27.05.2021 den Grund- satzbeschluss für die Rückübereignung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes sowie die Ab- tretung in das öffentliche Gut im Bereich der Siedlungsstraße Hausfeld in Baumgarten. Nunmehr liegt der Teilungsplan des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer, GZ 17127, vor. Demnach treten die Grundbesitzer 28 m² in das öffentliche Gut 872/13 bzw. 872/54, KG Niederkulm, ab und 5 m² werden in die Liegenschaft Parzelle 872/47 rückübereignet. Die Verbücherung erfolgt gemäß §15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dazu ist ein Gemeinde- ratsbeschluss erforderlich. Die Kosten für die Vermessung und grundbücherliche Durchfüh- rung übernehmen je zur Hälfte die Gemeinde und der Antragsteller der Rückübereignung. Die entsprechenden Vereinbarungen mit den einzelnen Grundbesitzern liegen vor. Der Ausschuss beriet den Tagesordnungspunkt.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 18 GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführten Rückübereignungen und Grundabtretungen in das öffentliche Gut Parzellen 872/54 bzw. 872/13, KG Niederkulm, sowie die Widmung aus und zum Gemeingebrauch, laut Teilungsplan GZ 17127 des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer, beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Ansuchen um Übernahme der Privatstraße Parzelle Nr. 3469/5, KG Klendorf (Wolfinger Straße) in das öffentliche Gut; Grundsatzbeschlussfassung GVM Schöffl informiert, im Zuge der Parzellierung von drei Bauparzellen in Klendorf (Wolfin- ger Straße 14, 16 und 18) errichteten die damaligen Grundeigentümer 2012/13 eine Privat- straße nach den Vorgaben der Gemeinde im Rohbau auf Parzelle 3469/5, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 464 m² (Breite 6,0 m, Länge ca.76 m). Sämtliche Leitungen wie Strom, Was- ser, Schmutzwasser- und Reinwasserkanal wurden nach den Plänen der Behörde und im Bei- sein von Gemeindebediensteten errichtet und fachmännisch durch Firmen verlegt. Die Ver- pflichtung zum Bau einer Umkehr bestand nicht. Die Antragsteller ersuchen um Übernahme der Privatstraße in das öffentliche Gut. Die An- rainer, denen ein Fahrtrecht auf diesem Grundstück eingeräumt ist, befürworten die Über- nahme. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung und in Anlehnung an die aktuellen Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung spricht nichts gegen eine Übernahme in das öffentliche Gut, so- fern die Grundeigentümer die Straße auf eigene Kosten und nach den Richtlinien der Ge- meinde asphaltieren. Von den Anrainern sind Zustimmungserklärungen vorzulegen. Der Ge- meinde dürfen durch die Austragung bzw. Verlust des Servituts (Geh- und Fahrtrecht der Grundanrainer) keine Kosten entstehen. Der Ausschuss beriet den Tagesordnungspunkt. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem Grundsatzbeschluss für die Übernahme der Privatstraße Par- zelle Nr.3469/5, KG Klendorf, im Bereich der Wolfinger Straße in das öffentliche Gut vor- behaltlich der genannten Auflagen zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 19 12. Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Linz AG für die Errichtung einer neuen Trafo-Station auf öffentlichem Gut in Mittertreffling (Grundstück-Nr. 567/2, KG Niederkulm), Beschlussfassung GVM Schöffl erklärt, die Linz Netz GmbH plant auf dem Grundstück der Gemeinde Enger- witzdorf Nr. 567/2, KG Niederkulm in Mittertreffling den Bau eines neuen Transformators. Dies ist notwendig, da für den Betrieb der neuen Schnellladestation nicht genug Leistung zur Verfügung steht. Laut Netzanschlussvertrag soll für die Bestandssicherung der Mittelspannanlagen der Linz Netz GmbH, sowie für das Geh- und Fahrtrecht unentgeltlich ein verbücherungsfähiger Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen werden. Die Kosten der Errichtung und Verbücherung der Dienstbarkeitsverträge trägt die Linz Netz GmbH. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Dienstbarkeitsvertrages stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Dienstbarkeitsvertrag mit der Linz Netz GmbH für die Errichtung einer Trafostation auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 567/2, KG Niederkulm, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Einführung eines ÖBB Postbus Shuttle nach dem Vorbild der Gemeinden Luf- tenberg, St. Georgen an der Gusen und Steyregg in Engerwitzdorf; Beschlussfas- sung GVM Schöffl erinnert, im November 2019 präsentierte die Fa. Postbus Vertretern der Gusen- tal- und RUF-Gemeinden das Projekt „Postbus-Shuttle“. In weiterer Folge ermittelten alle Gemeinden mögliche Haltestellenpunkte, die die Grundlage für das Angebot vom 02.07.2020 bildeten. Das Land OÖ bietet eine Förderung nach der Anzahl der Fahrten und dem Besetzungsgrad an. Eine konkrete Berechnung konnte daher nicht vorgenommen werden, weshalb die ge- samte Finanzierung des Projektes nicht gesichert war. Aufgrund der möglicherweise hohen Kosten für die Gemeinden entschieden sich die Gemeinden im Herbst 2020, das Projekt vor- erst nicht weiterzuverfolgen. Im Rahmen des IKRE-Prozesses wird beim Schwerpunkt Mobilität auch auf die Thematik „Mikro-ÖV-Verkehr“ insbesondere im Zusammenhang mit der künftigen Stadtbahn einge- gangen. Das Regionalmanagement Mühlviertel koordinierte einen Informationstermin in Steyregg. Die anwesenden Gemeindevertreter aus Gallneukirchen, Wartbert/A., Pregarten, Gallneu- kirchen, Katsdorf und Altenberg signalisierten ihre Bereitschaft zur Projektbeteiligung. Der Ausschuss hatte schon in seiner Sitzung empfohlen, dieses Projekt aus dem Jahr 2019 neuerlich aufzugreifen. GVM Schöffl stellt den
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 20 Antrag, der Gemeinderat soll sich grundsätzlich für eine Beteiligung am Projekt ÖBB Postbus Shut- tle mit Gemeinden aus den Regionen Gusental und Untere Feldaist aussprechen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé ist erfreut, dass dieses Thema weiter verfolgt wird und somit die Mobilität in der Gemeinde erhöht wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtli- chen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 im Bereich der Parzelle Nr. 2868/2, KG Klendorf (Edtsdorf); Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, die Umwidmungsfläche Parzelle Nr. 2868//2, KG Klendorf, im Ausmaß von 3.408 m² liegt im nördlichen Bereich der Ortschaft Edtsdorf. Im Süden angren- zend befindet sich „Bauland Dorfgebiet“. Die Eigentümer planen auf dieser Fläche die Errich- tung von 10 Kleingartenhäusern, um Familien, die in einer Miet- oder Eigentumswohnung wohnen, ein Grundstück (Dauerkleingarten) auf Miete anzubieten. Dazu ist eine Sonderaus- weisung im Grünland „Dauerkleingärten“ erforderlich. Weiters wäre eine Verordnung hin- sichtlich der Nutzung, Gestaltung, etc. zu erlassen. Die Ver- und Entsorgung für die beantragte Fläche ist durch die öffentlichen Leitungen im Nahbereich sichergestellt, die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die öffentliche Ge- meindestraße. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist eine landschaftliche Vorrangzone – mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ausgewiesen. Laut Bodenfunktionsbewertung beträgt der Gesamtraumwiderstand RWS 4, ist also höchst bedeutsam. Es ist eine Bodenschutzzone. Als Lebensraum für Bodenorganismen weist es einen Funktionserfüllungsgrad (FEG) von 4 (hoch) bei der natürlichen Bodenfruchtbarkeit FEG 5 (sehr hoch) und bei der Abflussregulierung FEG 4-5 (hoch bis sehr hoch) auf. Bereits 2015 gab es Anfragen für die Errichtung von „Dauerkleingärten“. Der Ausschuss sprach sich grundsätzlich dagegen aus. Eventuell vorstellbar wären Dauerkleingärten in der Nähe von Wohnblöcken, sofern es einen Bedarf gibt. Anfragen wären im Einzelfall zu prüfen und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Der Ausschuss beriet den Tagesordnungspunkt eingehend. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den vorliegenden Antrag auf Ände- rung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung der Parzelle 2868/2, KG. Klendorf, von Grünland in eine Sonder- ausweisung im Grünland „Dauerkleingärten“ ablehnen.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 21 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM Reichör, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Reichör Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 15. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 26 (Linzerberg); Beschluss- fassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 04.07.2019 den Be- schluss für die Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 26 (Loitz-Linzerberg). Der Gemeinderat befasste sich im Anschluss am 10.10.2019 nochmals mit dem von der Lan- destraßenverwaltung geforderten Verkehrskonzept und den Forderungen der Fachabteilung: Zusammenfassung/Schlussfolgerung des Verkehrskonzeptes Linzerberg: Einer Anbindung an die B125 bzw. eine Durchbindung der „Lidl-Straße“ zur Anton-Riepl- Straße stimmt das Land nicht zu. Im Verkehrskonzept wird darauf hingewiesen, dass bei ei- ner Durchbindung von einem verkehrlichen Umlagerungseffekt im Straßennetz auszugehen ist. Daher soll die Umwidmungsfläche über eine Stichstraße mittels einer T-Kreuzung an die Anton-Riepl-Straße angebunden werden. Aufgrund der Berechnungen ist ein Linksabbiege- streifen nicht zwingend vorgesehen. Da die Steigerung der Verkehrsmenge am öffentlichen Straßennetz durch die neue Nutzung als sehr gering beurteilt werden kann, ist auch von keiner messbaren Verschlechterung der Leistungsfähigkeit am Kreisverkehr B125 / Anton-Riepl-Straße auszugehen. Zusammenfassend kann aufgrund der oben angeführten Punkte, aus Sicht der zu erwarten- den verkehrlichen Wirkungen sowie der Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnungen eine Umwidmung durchgeführt werden. Die Abteilung Landesstraßenverwaltung nahm das Ergebnis des Verkehrskonzeptes Linzer- berg zur Kenntnis. Sie betont allerdings, dass jede weitere Widmung in diesem Bereich eine Erhöhung des Verkehrs bedeutet und dieser Raum bereits überlastet ist. Die Abteilung Landesstraßenverwaltung forderte seitens des Widmungswerbers bzw. der Gemeinde folgende Punkte: 1. Bestätigung der Gemeinde, dass keine Durchbindung von der B125 Prager Straße zur An- ton-Riepl-Straße erfolgt. 2. Ein gemeinsamer Kreuzungsbereich/Knotenpunkt mit den nördlich der Anton-Riepl- Straße gelegenen Flächen im Gemeindegebiet Gallneukirchen ist vorzusehen. Es darf kein versetzter Knoten zur Ausführung kommen (Konfliktsituation bei Ein- und Ausfahrt). 3. Ein Linksabbieger ist erforderlich. 4. Weiters ist eine schriftliche Bestätigung von den Grundbesitzern Loitz über die Nachnut- zung des jetzigen Standortes vorzulegen. Nach einigen Abstimmungsgesprächen mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen und nach Rechtsauskunft bei der Abteilung Raumordnung merken wir zu den Forderungen der Lan- desstraßenverwaltung folgendes an:
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 08.07.2021 22 Ad 1.: Wir bestätigen aus heutiger Sicht, dass eine Durchbindung der Lidl-Straße aktuell in- nerhalb des Gemeindegebiets von Engerwitzdorf nicht vorgesehen ist. Hier würde es nur zu einem verkehrlichen Umlagerungseffekt im Straßennetz kommen und zu keiner Verbesse- rung oder Lösung des Verkehrsproblems. Ad 2.: Diese Forderung betrifft ausschließlich das Gemeindegebiet von Gallneukirchen. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen wurde über die Forderung des gemeinsamen Knotenpunktes bei einem Gespräch am 17.12.2019 informiert. Aktuell sind die Erweiterungsflächen in Gall- neukirchen in diesem Bereich durch die Freihalteverordnung – Korridor RegioTram gesperrt. Ad 3.: Laut Verkehrskonzept der ILF ist laut den Berechnungen kein Linksabbiegefahrstreifen zwingend erforderlich. Auch diese Forderung betrifft das Gemeindegebiet von Gallneukir- chen. Die Gemeinde Engerwitzdorf kann daher dazu keine Bestätigung erteilen. Ad 4.: Auch die Nachnutzungsbestätigung betrifft das Gemeindegebiet von Gallneukirchen. Engerwitzdorf kann nicht in die örtliche Raumordnung der Nachbargemeinde eingreifen bzw. Bestätigungen fordern. Die Kosten für die Herstellung der Infrastruktur sind vom Widmungswerber zu tragen. Gall- neukirchen erarbeitet aktuell ein Erschließungskonzept bzw. plant die Umlegung der Haupt- wasserleitung. Vor der Widmungsgenehmigung ist zwischen dem Widmungswerber und der Stadtgemeinde Gallneukirchen, voraussichtlich auch der Gemeinde Engerwitzdorf eine Infra- strukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Der Ausschuss beriet den Tagesordnungspunkt. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Stellungnahme zur Forderung der Abteilung Landesstraßen- verwaltung zur Flächenwidmungsplanänderung Nr. 26, vorbehaltlich der Unterzeichnung der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 87 und Örtliches Entwicklungs- konzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 36 (Mittertreffling); weitere Grundsatzbe- schlussfassung GRM Pühringer W. betont, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 11.02.2021 den Grund- satzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Seitdem arbeitete die Verwaltung intensiv mit den Fachplanern und Fachbehörden an der Infrastruktur betreffend die verkehrsmäßige Erschließung der Hanglage (Steigung), der Kreu- zungspunkte, die Hang- und Oberflächenwasser und Retention. Um eine optimale Lösung vor allem im Hinblick auf die Sicherheit zu erreichen, konnte die Eigentümerin des östlichen Grundstückes 575/2, KG Niederkulm, gewonnen werden, Grundstücksteile zur Verfügung zu stellen. Die Planung ist soweit fertig und ein Abstimmungsgespräch mit den Grundbesitzern ist geplant, bei dem auch die Vereinbarungen eingeholt werden.
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