Herzlich willkommen! Onlinepräsentation "Totalrevision Gemeindeordnung Politische Gemeinde Egg"

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Gemeinde Egg

Onlinepräsentation
«Totalrevision Gemeindeordnung
Politische Gemeinde Egg»
   Herzlich willkommen!
Ablauf

  I. Spielregeln
  II. Online-Präsentation
  III. Fragenbeantwortung
I.   Spielregeln

1. Bei Präsentation: Bitte Mikrofon stumm schalten
2. Fragenbeantwortung: Bitte Chat-Funktionen benutzen.
   Alternativ können die Fragen auch auf info@egg.ch
   gestellt werden.
Agenda

1. Weshalb erfolgt die Revision?

2. Vorgehen

3. Vorgesehene Änderungen

4. Auswertung Vernehmlassung

5. Weiterführende Unterlagen / Abstimmungstermin

6. Fragenbeantwortung
1. Weshalb erfolgt die Revision?

• Die aktuell gültige Egger Gemeindeordnung (GO) datiert vom
  8. März 2015.

• Sie wurde aufgrund der Einführung der Einheitsgemeinde vor fünf Jahren
  bereits einer Gesamtrevision unterzogen.

• Aus Sicht des Gemeinderates hat sich die bisherige GO bewährt.
1. Weshalb erfolgt die Revision?

• Die Totalrevision der Gemeindeordnung steht im Zusammenhang mit der
  Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes für den Kanton Zürich per
  1. Januar 2018.

• Die neue kantonale Gesetzesbestimmung verlangt von den Gemeinden
  eine Anpassung ihrer kommunalen Rechte bis spätestens 1. Januar
  2022.
2. Vorgehen

• Vernehmlassungsverfahren wurde vom 28. September bis
  30. November 2020 durchgeführt

• Bekanntmachung auf der Homepage / Newsletter

• Einladung zur Teilnahme an alle Ortsparteien und gewählten Behörden
  verschickt

• Vorprüfung des Entwurfs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
3. Vorgesehene Änderungen / Behördenorganisation

• Sämtliche heutige eigenständigen Kommissionen (früher: Kommissionen mit
  selbständiger Verwaltungsbefugnissen) wie Schulpflege, Baukommission und
  Sozialbehörde bleiben unverändert bestehen.

• Neu wird unter Art. 18 eine beratende Finanzplanungskommission
  festgeschrieben. Mit dieser Anpassung bekräftigt der Gemeinderat nochmals
  ausdrücklich, dass die seit Jahren bestehende Finanzplanungskommission
  auch weiterhin Bestand haben wird.
3. Vorgesehene Änderungen / Behördenorganisation

• Behörden können neu eng beschriebene operative Aufgaben an untere Stufen
  wie z.B. Gemeindeangestellte übertragen (z.B. Ausgabenkompetenz innerhalb
  Budget, Anstellungskompetenzen).

• Dies ist bereits heute der Fall und soll in der neuen Gemeindeordnung
  abgebildet werden.

• Behörde selber bleibt in der Verantwortung und kann diese auch nicht
  delegieren. Sie bleibt auch in der Pflicht, die Einhaltung dieser Kompetenzen
  zu überprüfen.
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen

• Die Finanzkompetenzen wurden mit der Einführung der Einheitsgemeinde
  unverändert belassen.

• Aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens hat der Gemeinderat nun
  entschieden, diese anzupassen.
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen
   Gemeinderat
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen
   Schulpflege
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen
   Baukommission

• Wegfall der freien Limite, da diese fast nie benötigt wurde

• Diese Ausgaben ausserhalb des Budgets werden dann der
  Ausgabenlimite des Gemeinderates angerechnet.
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen
   Sozialbehörde
3. Vorgesehene Änderungen / Einführung Leitung Bildung

• Das neue Volksschulgesetz sieht vor, dass Gemeinden mit mindestens drei
  Schulen eine Leitung Bildung einrichten können.

• Die Leitung Bildung kann je nach Bedürfnis der Gemeinde ausgestaltet
  werden. Die Leitung Bildung soll in erster Linie die Schulpflege sowie die
  Schulverwaltungen entlasten, damit sich diese vermehrt auf ihre
  Kernfunktionen konzentrieren können.
3. Vorgesehene Änderungen / Einführung Leitung Bildung

• In Egg ist vorgesehen, dass die Leitung Bildung den vier Schulleitenden
  vorsteht und die operativen Aufgaben, welche bis jetzt das Schulpräsidium
  und auch die Schulpflege obliegen, ausführt.

• Das Milizsystem ist im Bereich Bildung bereits hart an der
  Kapazitätsgrenze angelangt. Die komplexen Zusammenhänge und die
  vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben erfordern gerade in der Grösse von
  Egg eine Einführung der Leitung Bildung.
3. Vorgesehene Änderungen / Einführung Leitung Bildung

• Finanziell ist diese Einführung praktisch kostenneutral, da Synergien in der
  Leitung von Schulsozialarbeit, Tagesstrukturen und der Organisation der
  Schulverwaltung genutzt werden können.

• Lösung wurde in diversen Gemeinden bereits eingeführt: z.B. Maur, Meilen,
  Wangen-Brüttisellen.
4. Auswertung Vernehmlassung

• 9 Gruppierungen oder Personen habe sich vernehmen lassen.

• Die Auswertung aller Stellungnahmen sind unter www.egg.ch zu finden.

• Neben einigen Nebenpunkten haben sich folgende Hauptpunkte
  ergeben, welche teilweise übernommen wurden.
4. Auswertung Vernehmlassung
   Vorberatende Gemeindeversammlung

• Eingabe:
  Für den Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung sowie für die
  Ausgliederungen von wichtigen Aufgaben eine vorberatende
  Gemeindeversammlung einzuführen.

• Haltung Gemeinderat:
  Die vorberatende Gemeindeversammlung wird auf die Revision der
  Gemeindeordnung beschränkt. Alle anderen Geschäfte werden wie bis
  anhin mittels einer Informationsveranstaltung frühzeitig vorgestellt. Diese
  Praxis hat sich bisher bewährt und soll weitergeführt werden.

• Die Eingabe wurde teilweise übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung / Stellenschaffungsprozess

• Eingabe:
  Im Vorschlag wurde wie bis anhin festgelegt, dass der Gemeinderat alleine für
  die Schaffung von Stellen zuständig ist. Drei Eingaben regen an, dass die
  Gemeindeversammlung für die Schaffung neuer Stellen zuständig ist, soweit
  nicht ein anderes Organ oder der Kanton zuständig ist.

• Haltung Gemeinderat:
  Es wird von einer geteilten Zuständigkeit von Gemeindeversammlung und
  Gemeinderat (Schulpflege) ausgegangen. Da die Personalkosten einen
  wesentlichen Teil des Aufwands der Gemeinde ausmachen, sollte den
  Stimmberechtigten ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt werden.
4. Auswertung Vernehmlassung / Stellenschaffungsprozess

• Die nun angepasste Regelung berücksichtigt, dass der Gemeinderat die
  Verantwortung für die Erfüllung der bestehenden Aufgaben trägt. Er kann
  daher diejenigen Stellen schaffen, die notwendig sind, damit die bestehenden
  Aufgaben der Gemeinde weiterhin erfüllt werden können. Neue Stellen
  werden durch die Gemeindeversammlung bewilligt.

• Die Eingabe wurde übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung
   Reduktion Finanzkompetenz Gemeindeversammlung

• Eingabe:
  Reduktion der Ausgabenkompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 3 Mio.
  auf Fr. 2 Mio. an.

• Haltung Gemeinderat:
  Anlässlich der letzten Revision der Gemeindeordnung wurde der Betrag
  bereits von Fr. 5 Mio. auf Fr. 3 Mio. reduziert. Der Gemeinderat möchte die
  Institution Gemeindeversammlung nicht weiter schwächen.
4. Auswertung Vernehmlassung
   Reduktion Finanzkompetenz Gemeindeversammlung

• Die direkte Mitsprache an der Gemeindeversammlung für oder gegen Projekte
  gehören zu politischen Kultur. Es ist die Aufgabe des Gemeinderates, in
  Zukunft noch besser über komplexe Projekte frühzeitig und umfassend zu
  informieren. An der Gemeindeversammlung selber können dann noch vertiefte
  Fragen gestellt werden, was anlässlich einer Urnenabstimmung nicht mehr
  möglich ist.

• Die Eingabe wurde nicht übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung
   Schuldenbremse

• Eingabe:
  Festschreibung der «Schuldenbremse» in die Gemeindeordnung.

• Haltung Gemeinderat:
  Der Gemeinderat erachtet die Festlegung von finanzpolitischen Zielen in der
  Gemeindeordnung als zu starr, da für deren Änderung jedes Mal eine
  Urnenabstimmung für die Anpassung der Ziele notwendig wäre. Daher hat der
  Gemeinderat in Absprache mit der RPK gemeinsame finanzpolitische Ziele
  festgelegt, welche mit den Vorschlägen einer anderen Eingabe grundsätzlich
  korrespondieren. Diese Ziele sind öffentlich einsehbar (siehe Beschluss des
  Gemeinderates Nr. 398 vom 23. November 2020).
4. Auswertung Vernehmlassung / Schuldenbremse

• Daher keine Aufnahme in die Gemeindeordnung, jedoch transparente
  Festlegung der festgelegten Werte.

• Art. 30 der Gemeindeordnung nimmt dieses Anliegen jedoch wie folgt auf:

       «Strategische Führungsinstrumente:
       Der Gemeinderat legt finanzpolitische Ziele fest, welche
       einen mittelfristigen Ausgleich des Finanzhaushalts anstreben
       um eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen.»
4. Auswertung Vernehmlassung / Leitung Bildung

• Eingabe:
  Eine Eingabe lehnte die Einführung einer Leitung Bildung ab.

• Haltung Gemeinderat:
  Die Einführung der Leitung Bildung trennen die operativen
  (Verwaltungs-)Aufgaben von den strategischen (Schulpflege-) Aufgaben.

• Das Milizsystem ist im Bereich Bildung bereits hart an der Kapazitätsgrenze
  angelangt. Die komplexen Zusammenhänge und die vielschichtigen gesetzlichen
  Vorgaben erfordern gerade in der Grösse von Egg eine Einführung der Leitung
  Bildung.
4. Auswertung Vernehmlassung / Leitung Bildung

• Finanziell ist diese Einführung praktisch kostenneutral, da Synergien in der
  Leitung von Schulsozialarbeit, Tagesstrukturen und der Organisation der
  Schulverwaltung genutzt werden können.

• Die Eingabe wurde nicht übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK

• Eingabe:
  Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK).

• Neu können auch Versammlungsgemeinden wie Egg statt einer Rechnungs-
  prüfungskommission (RPK) eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungs-
  kommission (RGPK) einführen.

• Diese prüft die Geschäftsführung des Gemeinderats in Bezug auf ab-
  geschlossene Geschäfte sowie den Geschäftsbericht und die den Stimm-
  berechtigten vorzulegenden Geschäfte (§ 61 Abs. 1 und 2 GG).
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK

• Neu würde eine RGPK alle Anträge an die Stimmberechtigten, also auch
  Geschäfte ohne finanzielle Konsequenzen, sowie Geschäftsbericht und
  Geschäftsführung, prüfen.

  Ferner würde sich die Prüfung nicht - wie bei der Rechnungsprüfungs-
  kommission - auf die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische
  Richtigkeit sowie die finanzielle Angemessenheit beschränken, sondern es
  wäre auch eine Prüfung der sachlichen Angemessenheit vorgesehen.
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK

• Haltung Gemeinderat:
  In der Grösse der Gemeinde Egg macht aus Sicht des Gemeinderates eine
  RGPK keinen Sinn. Dies zeigt auch ein Blick auf die meisten anderen
  zürcherischen Gemeinden, welche dieses Instrument nicht eingeführt
  haben.

• Der Gemeinderat ist direkt vom Volk gewählt und steht in der direkten
  Verantwortung. Via Budget und Gemeindeversammlungen und
  Abstimmungen muss die Exekutive die Bevölkerung von der Notwendigkeit
  einer Ausgabe überzeugen können.
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK

• Die Geschäfte des Gemeinderates werden von sieben Personen
  verabschiedet, welche ihre unterschiedlichen Blickwinkel auf ein Vorhaben
  einfliessen lassen. Der Gemeinderat setzt daher auf bewährte und schlanke
  Strukturen.

• Die RPK ist bereits heute in diesen Prozess eingebunden. Es ist Aufgabe
  des Gemeinderates, alle involvierten Anspruchsgruppen frühzeitig
  abzuholen und die Diskussion zu führen.

• Die RPK selber hat in der Vernehmlassung keine RGPK gefordert.

• Die Eingabe wurde daher nicht übernommen.
5. Weiterführende Unterlagen / Abstimmungstermin

• Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gemeindeordnung (Synopse),
  die Auswertung der Vernehmlassung sowie weitere Unterlagen
  (insbesondere zum Thema RGPK) sind unter www.egg.ch/abstimmungen
  zu finden.

• Die Gemeindeabstimmung findet am 13. Juni 2021 statt.
6. Fragen
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