Herzlich willkommen! Onlinepräsentation "Totalrevision Gemeindeordnung Politische Gemeinde Egg"
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Gemeinde Egg Onlinepräsentation «Totalrevision Gemeindeordnung Politische Gemeinde Egg» Herzlich willkommen!
Ablauf I. Spielregeln II. Online-Präsentation III. Fragenbeantwortung
I. Spielregeln 1. Bei Präsentation: Bitte Mikrofon stumm schalten 2. Fragenbeantwortung: Bitte Chat-Funktionen benutzen. Alternativ können die Fragen auch auf info@egg.ch gestellt werden.
Agenda 1. Weshalb erfolgt die Revision? 2. Vorgehen 3. Vorgesehene Änderungen 4. Auswertung Vernehmlassung 5. Weiterführende Unterlagen / Abstimmungstermin 6. Fragenbeantwortung
1. Weshalb erfolgt die Revision? • Die aktuell gültige Egger Gemeindeordnung (GO) datiert vom 8. März 2015. • Sie wurde aufgrund der Einführung der Einheitsgemeinde vor fünf Jahren bereits einer Gesamtrevision unterzogen. • Aus Sicht des Gemeinderates hat sich die bisherige GO bewährt.
1. Weshalb erfolgt die Revision? • Die Totalrevision der Gemeindeordnung steht im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes für den Kanton Zürich per 1. Januar 2018. • Die neue kantonale Gesetzesbestimmung verlangt von den Gemeinden eine Anpassung ihrer kommunalen Rechte bis spätestens 1. Januar 2022.
2. Vorgehen • Vernehmlassungsverfahren wurde vom 28. September bis 30. November 2020 durchgeführt • Bekanntmachung auf der Homepage / Newsletter • Einladung zur Teilnahme an alle Ortsparteien und gewählten Behörden verschickt • Vorprüfung des Entwurfs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
3. Vorgesehene Änderungen / Behördenorganisation • Sämtliche heutige eigenständigen Kommissionen (früher: Kommissionen mit selbständiger Verwaltungsbefugnissen) wie Schulpflege, Baukommission und Sozialbehörde bleiben unverändert bestehen. • Neu wird unter Art. 18 eine beratende Finanzplanungskommission festgeschrieben. Mit dieser Anpassung bekräftigt der Gemeinderat nochmals ausdrücklich, dass die seit Jahren bestehende Finanzplanungskommission auch weiterhin Bestand haben wird.
3. Vorgesehene Änderungen / Behördenorganisation • Behörden können neu eng beschriebene operative Aufgaben an untere Stufen wie z.B. Gemeindeangestellte übertragen (z.B. Ausgabenkompetenz innerhalb Budget, Anstellungskompetenzen). • Dies ist bereits heute der Fall und soll in der neuen Gemeindeordnung abgebildet werden. • Behörde selber bleibt in der Verantwortung und kann diese auch nicht delegieren. Sie bleibt auch in der Pflicht, die Einhaltung dieser Kompetenzen zu überprüfen.
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen • Die Finanzkompetenzen wurden mit der Einführung der Einheitsgemeinde unverändert belassen. • Aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens hat der Gemeinderat nun entschieden, diese anzupassen.
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen Gemeinderat
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen Schulpflege
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen Baukommission • Wegfall der freien Limite, da diese fast nie benötigt wurde • Diese Ausgaben ausserhalb des Budgets werden dann der Ausgabenlimite des Gemeinderates angerechnet.
3. Vorgesehene Änderungen / Finanzkompetenzen Sozialbehörde
3. Vorgesehene Änderungen / Einführung Leitung Bildung • Das neue Volksschulgesetz sieht vor, dass Gemeinden mit mindestens drei Schulen eine Leitung Bildung einrichten können. • Die Leitung Bildung kann je nach Bedürfnis der Gemeinde ausgestaltet werden. Die Leitung Bildung soll in erster Linie die Schulpflege sowie die Schulverwaltungen entlasten, damit sich diese vermehrt auf ihre Kernfunktionen konzentrieren können.
3. Vorgesehene Änderungen / Einführung Leitung Bildung • In Egg ist vorgesehen, dass die Leitung Bildung den vier Schulleitenden vorsteht und die operativen Aufgaben, welche bis jetzt das Schulpräsidium und auch die Schulpflege obliegen, ausführt. • Das Milizsystem ist im Bereich Bildung bereits hart an der Kapazitätsgrenze angelangt. Die komplexen Zusammenhänge und die vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben erfordern gerade in der Grösse von Egg eine Einführung der Leitung Bildung.
3. Vorgesehene Änderungen / Einführung Leitung Bildung • Finanziell ist diese Einführung praktisch kostenneutral, da Synergien in der Leitung von Schulsozialarbeit, Tagesstrukturen und der Organisation der Schulverwaltung genutzt werden können. • Lösung wurde in diversen Gemeinden bereits eingeführt: z.B. Maur, Meilen, Wangen-Brüttisellen.
4. Auswertung Vernehmlassung • 9 Gruppierungen oder Personen habe sich vernehmen lassen. • Die Auswertung aller Stellungnahmen sind unter www.egg.ch zu finden. • Neben einigen Nebenpunkten haben sich folgende Hauptpunkte ergeben, welche teilweise übernommen wurden.
4. Auswertung Vernehmlassung Vorberatende Gemeindeversammlung • Eingabe: Für den Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung sowie für die Ausgliederungen von wichtigen Aufgaben eine vorberatende Gemeindeversammlung einzuführen. • Haltung Gemeinderat: Die vorberatende Gemeindeversammlung wird auf die Revision der Gemeindeordnung beschränkt. Alle anderen Geschäfte werden wie bis anhin mittels einer Informationsveranstaltung frühzeitig vorgestellt. Diese Praxis hat sich bisher bewährt und soll weitergeführt werden. • Die Eingabe wurde teilweise übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung / Stellenschaffungsprozess • Eingabe: Im Vorschlag wurde wie bis anhin festgelegt, dass der Gemeinderat alleine für die Schaffung von Stellen zuständig ist. Drei Eingaben regen an, dass die Gemeindeversammlung für die Schaffung neuer Stellen zuständig ist, soweit nicht ein anderes Organ oder der Kanton zuständig ist. • Haltung Gemeinderat: Es wird von einer geteilten Zuständigkeit von Gemeindeversammlung und Gemeinderat (Schulpflege) ausgegangen. Da die Personalkosten einen wesentlichen Teil des Aufwands der Gemeinde ausmachen, sollte den Stimmberechtigten ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt werden.
4. Auswertung Vernehmlassung / Stellenschaffungsprozess • Die nun angepasste Regelung berücksichtigt, dass der Gemeinderat die Verantwortung für die Erfüllung der bestehenden Aufgaben trägt. Er kann daher diejenigen Stellen schaffen, die notwendig sind, damit die bestehenden Aufgaben der Gemeinde weiterhin erfüllt werden können. Neue Stellen werden durch die Gemeindeversammlung bewilligt. • Die Eingabe wurde übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung Reduktion Finanzkompetenz Gemeindeversammlung • Eingabe: Reduktion der Ausgabenkompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 3 Mio. auf Fr. 2 Mio. an. • Haltung Gemeinderat: Anlässlich der letzten Revision der Gemeindeordnung wurde der Betrag bereits von Fr. 5 Mio. auf Fr. 3 Mio. reduziert. Der Gemeinderat möchte die Institution Gemeindeversammlung nicht weiter schwächen.
4. Auswertung Vernehmlassung Reduktion Finanzkompetenz Gemeindeversammlung • Die direkte Mitsprache an der Gemeindeversammlung für oder gegen Projekte gehören zu politischen Kultur. Es ist die Aufgabe des Gemeinderates, in Zukunft noch besser über komplexe Projekte frühzeitig und umfassend zu informieren. An der Gemeindeversammlung selber können dann noch vertiefte Fragen gestellt werden, was anlässlich einer Urnenabstimmung nicht mehr möglich ist. • Die Eingabe wurde nicht übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung Schuldenbremse • Eingabe: Festschreibung der «Schuldenbremse» in die Gemeindeordnung. • Haltung Gemeinderat: Der Gemeinderat erachtet die Festlegung von finanzpolitischen Zielen in der Gemeindeordnung als zu starr, da für deren Änderung jedes Mal eine Urnenabstimmung für die Anpassung der Ziele notwendig wäre. Daher hat der Gemeinderat in Absprache mit der RPK gemeinsame finanzpolitische Ziele festgelegt, welche mit den Vorschlägen einer anderen Eingabe grundsätzlich korrespondieren. Diese Ziele sind öffentlich einsehbar (siehe Beschluss des Gemeinderates Nr. 398 vom 23. November 2020).
4. Auswertung Vernehmlassung / Schuldenbremse • Daher keine Aufnahme in die Gemeindeordnung, jedoch transparente Festlegung der festgelegten Werte. • Art. 30 der Gemeindeordnung nimmt dieses Anliegen jedoch wie folgt auf: «Strategische Führungsinstrumente: Der Gemeinderat legt finanzpolitische Ziele fest, welche einen mittelfristigen Ausgleich des Finanzhaushalts anstreben um eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen.»
4. Auswertung Vernehmlassung / Leitung Bildung • Eingabe: Eine Eingabe lehnte die Einführung einer Leitung Bildung ab. • Haltung Gemeinderat: Die Einführung der Leitung Bildung trennen die operativen (Verwaltungs-)Aufgaben von den strategischen (Schulpflege-) Aufgaben. • Das Milizsystem ist im Bereich Bildung bereits hart an der Kapazitätsgrenze angelangt. Die komplexen Zusammenhänge und die vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben erfordern gerade in der Grösse von Egg eine Einführung der Leitung Bildung.
4. Auswertung Vernehmlassung / Leitung Bildung • Finanziell ist diese Einführung praktisch kostenneutral, da Synergien in der Leitung von Schulsozialarbeit, Tagesstrukturen und der Organisation der Schulverwaltung genutzt werden können. • Die Eingabe wurde nicht übernommen.
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK • Eingabe: Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK). • Neu können auch Versammlungsgemeinden wie Egg statt einer Rechnungs- prüfungskommission (RPK) eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungs- kommission (RGPK) einführen. • Diese prüft die Geschäftsführung des Gemeinderats in Bezug auf ab- geschlossene Geschäfte sowie den Geschäftsbericht und die den Stimm- berechtigten vorzulegenden Geschäfte (§ 61 Abs. 1 und 2 GG).
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK • Neu würde eine RGPK alle Anträge an die Stimmberechtigten, also auch Geschäfte ohne finanzielle Konsequenzen, sowie Geschäftsbericht und Geschäftsführung, prüfen. Ferner würde sich die Prüfung nicht - wie bei der Rechnungsprüfungs- kommission - auf die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit sowie die finanzielle Angemessenheit beschränken, sondern es wäre auch eine Prüfung der sachlichen Angemessenheit vorgesehen.
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK • Haltung Gemeinderat: In der Grösse der Gemeinde Egg macht aus Sicht des Gemeinderates eine RGPK keinen Sinn. Dies zeigt auch ein Blick auf die meisten anderen zürcherischen Gemeinden, welche dieses Instrument nicht eingeführt haben. • Der Gemeinderat ist direkt vom Volk gewählt und steht in der direkten Verantwortung. Via Budget und Gemeindeversammlungen und Abstimmungen muss die Exekutive die Bevölkerung von der Notwendigkeit einer Ausgabe überzeugen können.
4. Auswertung Vernehmlassung / RPK oder RGPK • Die Geschäfte des Gemeinderates werden von sieben Personen verabschiedet, welche ihre unterschiedlichen Blickwinkel auf ein Vorhaben einfliessen lassen. Der Gemeinderat setzt daher auf bewährte und schlanke Strukturen. • Die RPK ist bereits heute in diesen Prozess eingebunden. Es ist Aufgabe des Gemeinderates, alle involvierten Anspruchsgruppen frühzeitig abzuholen und die Diskussion zu führen. • Die RPK selber hat in der Vernehmlassung keine RGPK gefordert. • Die Eingabe wurde daher nicht übernommen.
5. Weiterführende Unterlagen / Abstimmungstermin • Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gemeindeordnung (Synopse), die Auswertung der Vernehmlassung sowie weitere Unterlagen (insbesondere zum Thema RGPK) sind unter www.egg.ch/abstimmungen zu finden. • Die Gemeindeabstimmung findet am 13. Juni 2021 statt.
6. Fragen
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