LBBW Aktien Europa. Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen.- Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB
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LBBW Aktien Europa. Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. – Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB – Stand 4. März 2015 Fonds in Feinarbeit.
Inhalt. 5 Allgemeine Angaben Gesellschaft und Verwahrstelle 8 Verkaufsprospekt Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Gesamtübersicht Fonds Widerrufsrecht des Käufers Allgemeine Anlagebedingungen Besondere Anlagebedingungen LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 3
Liebe Anlegerin, lieber Anleger, der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den blick über Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können Fonds LBBW Aktien Europa im Detail vor. Sie auf unserer Internetseite abonnieren. Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Internet Unsere Fonds können Sie bei fast allen Banken, Spar- seite regelmäßig über die Entwicklung des Fonds kassen, Vermögensverwaltern und unabhängigen informieren. Unter www.LBBW-AM.de finden Sie Finanzberatern erwerben. Neben der Beratung erhalten eine Vielzahl an interessanten Fakten, darunter die Sie dort selbstverständlich auch alle Informationen und aktuellen Fondspreise, die Portfolio-Struktur sowie Unterlagen. umfangreiche Angaben zur Wertentwicklung. Mit freundlichen Grüßen Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen, LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und Halbjahresbe- Geschäftsführung richte als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Profitieren Sie auch von unserem kostenlosen E-Mail- Fondspreis- und Factsheetabo: Das Factsheet gibt Ihnen einfach und bequem einen monatlichen Über- Achim Koch Jürgen Zirn LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 5
Gesellschaft und Verwahrstelle. LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Verwaltung. Aufsichtsrat. LBBW Asset Management Ingo Mandt (Vorsitzender) Investmentgesellschaft mbH Mitglied des Vorstands der Postfach 10 03 51 Landesbank Baden-Württemberg, 70003 Stuttgart Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Telefon: 0711 22910-3000 Telefax: 0711 22910-9098 Hans-Jörg Vetter (stv. Vorsitzender) E-Mail: info@LBBW-AM.de Vorsitzender des Vorstands der Internet: www.LBBW-AM.de Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Helmut Dohmen Nummer HRB 13381 eingetragen. Bereichsleiter der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart Gezeichnetes und eingezahltes Kapital. Ernst-Ludwig Drayß Gründungsgesellschafter der 6,0 Mio. EUR Berlin & Co. AG, Stand: Dezember 2014 Stuttgart Dr. Bertold Gaede Geschäftsführung. Rechtsanwalt und Steuerberater Noerr LLP, Achim Koch (Vorsitzender) München Jürgen Zirn Norwin Graf Leutrum von Ertingen Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart 6 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
Gesellschafter. 100 % Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Abschlussprüfer. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Telefon: 069 9587-0 Telefax: 069 9587-1050 Verwahrstelle. Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-0 E-Mail: kontakt@LBBW.de Internet: www.LBBW.de Eigenmittel 17.853 Mio. EUR Stand: 31. Dezember 2013 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 7
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht LBBW Aktien Europa. 10 HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT. ■■ Risiken im Zusammenhang mit der Investition in 10 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN. Investmentanteile ■■ Risiken aus dem Anlagespektrum 10 WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER 17 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des VERTRAGSBEZIEHUNG. Fonds (Liquiditätsrisiko) 11 GRUNDLAGEN. ■■ Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 11 Das Sondervermögen (der Fonds) ■■ Risiko durch Finanzierungsliquidität 11 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen ■■ Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 11 Anlagebedingungen und deren Änderungen ■■ Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 12 VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. 18 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 12 Firma, Rechtsform und Sitz ■■ Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken (außer 12 Geschäftsführung und Aufsichtsrat zentrale Kontrahenten) 12 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ■■ Risiko durch zentrale Kontrahenten 12 VERWAHRSTELLE. ■■ Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 12 Unterverwahrung ■■ Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- 13 Haftung der Verwahrstelle Darlehensgeschäften 13 Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung 19 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 13 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle ■■ Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 13 RISIKOHINWEISE. ■■ Länder- oder Transferrisiko 13 Risiken einer Fondsanlage ■■ Rechtliche und politische Risiken ■■ Schwankung des Fondsanteilwerts ■■ Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, ■■ Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliches Risiko steuerliche Aspekte ■■ Schlüsselpersonenrisiko ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme ■■ Verwahrrisiko ■■ Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen ■■ Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen ■■ Auflösung des Fonds (Abwicklungsrisiko) ■■ Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen Investmentfonds (Verschmelzung) 20 RISIKOPROFIL DES FONDS. ■■ Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 20 PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS. 14 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds 20 ANLAGEZIELE, -STRATEGIE UND -GRENZEN. (Marktrisiko) 20 Anlageziel und -strategie ■■ Wertveränderungsrisiken 20 Vermögensgegenstände ■■ Kapitalmarktrisiko ■■ Wertpapiere ■■ Kursänderungsrisiko von Aktien ■■ Geldmarktinstrumente ■■ Zinsänderungsrisiko ■■ Bankguthaben ■■ Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ■■ Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarkt ■■ Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften instrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie ■■ Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Bankguthaben ■■ Risiken bei Pensionsgeschäften −− Allgemeine Anlagegrenzen ■■ Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von −− Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit Sicherheiten besonderer Deckungsmasse ■■ Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt −− Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten ■■ Inflationsrisiko −− Kombination von Anlagegrenzen ■■ Währungsrisiko −− Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten ■■ Konzentrationsrisiko ■■ Sonstige Anlageinstrumente und deren Anlagegrenzen 8 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
■■ Investmentanteile 31 Ausgabe- und Rücknahmepreis ■■ Derivate 31 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und −− Terminkontrakte Rücknahmepreises −− Optionsgeschäfte 31 Ausgabeaufschlag −− Swaps 32 Rücknahmeabschlag −− Swaptions 32 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise −− Credit Default Swaps 32 KOSTEN. −− In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 32 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile −− OTC-Derivatgeschäfte 32 Verwaltungs- und sonstige Kosten −− Währungsgesicherte Anteilklassen 33 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen ■■ Wertpapier-Darlehensgeschäfte 33 Gesamtkostenquote ■■ Pensionsgeschäfte 33 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG 28 Sicherheitenstrategie DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR. ■■ Arten der zulässigen Sicherheiten 33 Wertentwicklung ■■ Umfang der Besicherung 33 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren ■■ Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 34 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ■■ Anlage von Barsicherheiten 34 AUFLÖSUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS. 28 Kreditaufnahme 34 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 28 Hebelwirkung (Leverage) 34 Verfahren bei Auflösung des Fonds 29 Bewertung 34 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds ■■ Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 35 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds −− An einer Börse zugelassene/an einem organisierten 35 AUSLAGERUNG. Markt gehandelte Vermögensgegenstände −− Nicht an Börsen notierte oder an organisierten 35 INTERESSENKONFLIKTE. Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder 36 KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs VORSCHRIFTEN. ■■ Besondere Regeln für die Bewertung einzelner 43 WIRTSCHAFTSPRÜFER. Vermögensgegenstände 43 DIENSTLEISTER. −− Nichtnotierte Schuldverschreibungen und 43 ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/VERBREITUNG DER Schuldscheindarlehen BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN. −− Optionsrechte und Terminkontrakte 43 WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE −− Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und INVESTMENTVERMÖGEN. Darlehen −− Auf ausländische Währung lautende 44 RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF. Vermögensgegenstände 45 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN. 29 Teilinvestmentvermögen 53 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN. 29 ANTEILE. 56 LISTE DER UNTERVERWAHRER. 30 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ■■ Ausgabe von Anteilen ■■ Rücknahme von Anteilen ■■ Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme 30 Liquiditätsmanagement 31 Börsen und Märkte 31 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 9
HINWEIS ZUM kauft werden. Antragsteller müssen ggf. darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im VERKAUFSPROSPEKT. Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Per- sonen weiterveräußern. US-Personen sind Personen, Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sonder- die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren vermögen LBBW Aktien Europa erfolgt auf Basis des Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinfor- US-Personen können auch Personen- oder Kapital- mationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen gesellschaften sein, die gem. den Gesetzen der USA in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin- bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die All- US-Besitzung gegründet werden. gemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. WICHTIGSTE RECHTLICHE Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines AUSWIRKUNGEN DER Anteils an dem LBBW Aktien Europa Interessierten VERTRAGSBEZIEHUNG. zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jah- resbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Mit- veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen eigentümer der vom LBBW Aktien Europa gehaltenen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. zu stellen. Dem Vertragsverhältnis zwischen LBBW Asset Manage- Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren ment Investmentgesellschaft mbH und Anleger sowie auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches geltenden gesetzlichen, insbesondere kapitalmarkt- Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der LBBW Asset Ma- und aufsichtsrechtlichen sowie steuerlichen Be- nagement Investmentgesellschaft mbH ist Gerichts- stimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich stand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, diese Rechtsgrundlagen ändern können. sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Wer- Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte beschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegern in deutscher Sprache führen. Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus- schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die Jahresbericht und dem ggf. nach dem Jahresbericht „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes- veröffentlichten Halbjahresbericht. verband Investment und Asset Management e.V. anru- fen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investment- FÜR US-PERSONEN. fonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. lauten: Die LBBW Asset Management Investmentgesell- Büro der Ombudsstelle schaft mbH und/oder der LBBW Aktien Europa sind BVI Bundesverband Investment und werden nicht gem. dem United States Invest- und Asset Management e.V. ment Company Act von 1940 in seiner gültigen Unter den Linden 42 Fassung registriert. Die Anteile des LBBW Aktien 10117 Berlin Europa sind und werden nicht gem. dem United Telefon: 030 6449046-0 States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Telefax: 030 6449046-29 Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika www.ombudsstelle-investmentfonds.de registriert. Anteile des LBBW Aktien Europa dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Per- Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschrif- son oder auf deren Rechnung angeboten oder ver- ten des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend 10 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen Verkaufsunterlagen und Offenlegung können sich die Beteiligten auch an die Schlich- von Informationen tungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon formationen, die Anlagebedingungen sowie die aktu- unberührt. ellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Verwahrstelle Landesbank Baden- Die Kontaktdaten lauten: Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart Postfach 11 12 32 (auf deren Internet-Seite www.LBBW-AM.de) sowie ihren 60047 Frankfurt Vertriebspartnern. Telefon: 069 2388-1907 oder -1906 Telefax: 069 2388-1919 Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen E-Mail: schlichtung@bundesbank.de des Risikomanagements des Fonds, die Risiko managementmethoden und die jüngsten Entwick- lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in GRUNDLAGEN. elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesell- schaft erhältlich. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen LBBW Aktien Europa (nachfol- Anlagebedingungen und deren gend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Änderungen Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen einsammelt, um es gem. einer festgelegten Anlage- Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die strategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren Anlagebedingungen können von der Gesellschaft ge- (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen ist ein Investmentvermögen gem. der Richtlinie bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Ände- 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und rungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der zusätzlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Ka- Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile ent- pitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird weder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der von der LBBW Asset Management Investmentgesell- Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen schaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Der Fonds wurde am 21. Juli 1997 für unbestimmte Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern Dauer aufgelegt. derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern WKN: 978022/ISIN: DE0009780221 verwaltet werden. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung anzeiger und darüber hinaus auf der Internetseite der der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt gemacht. in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögens- Wenn die Änderungen Vergütungen und Aufwands gegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in erstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden Form von Sondervermögen an. In welche Vermögens dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder gegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger wesentliche Anlegerrechte betreffen, werden die An- anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu leger außerdem über ihre depotführenden Stellen in beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazuge- Papierform oder elektronischer Form (sog. „dauerhaf- hörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen, ter Datenträger“) informiert. Diese Information umfasst die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen um- ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusam- fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil menhang mit der Änderung sowie einen Hinweis dar- („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere auf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein können. Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienst- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach leistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesell- Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs- schaft. erstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 11
Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Än- jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmit- derungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds tel sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapital treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekannt- umfasst. machung in Kraft. VERWAHRSTELLE. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Firma, Rechtsform und Sitz Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstel- Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988 le ist ein Kreditinstitut und verwahrt die Vermögens- gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne gegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesell- die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB schaft lautet LBBW Asset Management Investment- und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage gesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei Stuttgart. einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-Sonder- Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre vermögen verwalten. Ferner durfte die Gesellschaft Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung während der Geltung des Gesetzes über Kapitalan- mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des lagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit 7. Septem- KAGB vereinbar ist. ber 1994), Investmentfondsanteil- (seit 7. Juli 1998), Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- (seit Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende 7. Juli 1998) und Altersvorsorge-Sondervermögen Aufgaben: (seit 7. Juli 1998) verwalten. Nach Inkrafttreten ■■ Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, des Investmentgesetzes darf die Gesellschaft seit ■■ Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme 1. Januar 2004 Richtlinienkonforme Sonderver- der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vor- mögen, Altersvorsorge-Sondervermögen sowie schriften des KAGB und den Anlagebedingungen Spezial-Sondervermögen und seit 20. April 2006 des Fonds entsprechen, Gemischte Sondervermögen verwalten. Seit 16. April ■■ Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche 2008 können von der Gesellschaft auch Sonstige Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Sondervermögen verwaltet werden. Außerdem kann Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre die Gesellschaft als Verwaltungsgesellschaft einer Verwahrung gelangt, Investmentaktiengesellschaft benannt werden. Nach ■■ Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage- die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013 Investment- bedingungen verwendet werden, vermögen gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. Die ■■ Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- und AIF- Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie ggf. Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zustimmung zur Kreditaufnahme, ■■ Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapier- Geschäftsführung und Aufsichtsrat darlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vor- Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die handen sind. Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden sich am Anfang des Verkaufsprospekts. Unterverwahrung Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf andere Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwahrer 6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft betra- sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt gen per 31.12.2014 19,664 Mio. EUR. aufgelistet. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft von durch die Verwaltung von Investmentvermögen erge- der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesell- ben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sog. schaft hat diese Information auf Plausibilität geprüft. alternativen Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: und Vollständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Die Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts Liste der Unterverwahrer kann sich allerdings jederzeit 12 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche die- so erhält er das von ihm in den Fonds investierte ser Unterverwahrer für den Fonds genutzt. Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der An- leger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital Haftung der Verwahrstelle teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens- Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das gegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwort- beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom lich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögens- Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. gegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, außer der Verlust Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Un- Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht sicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, durch verschiedene weitere Risiken und Unsicher- haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie heiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht be- ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB kannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgen- mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. den Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Ein- Für den Verlust eines bei Unterverwahrern verwahrten tritt einzelner Risiken. Vermögensgegenstands kann sich die Verwahrstelle von ihrer Haftung befreien, so dass der Unterverwah- Risiken einer Fondsanlage rer anstelle der Verwahrstelle für den Verlust eines Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit solchen Vermögensgegenstands haftet. Die Verwahr- einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden stelle hat derzeit mit der Gesellschaft und den Un- sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den terverwahrern keine Vereinbarung zur Übertragung Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital ihrer Haftung auf die Unterverwahrer abgeschlos- sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der sen. Fondsanlage auswirken. Firma, Rechtsform und Sitz der Schwankung des Fondsanteilwerts Verwahrstelle Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Für den Fonds hat die Landesbank Baden-Württem- Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr berg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, die Funk- gelangten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht tion der Verwahrstelle übernommen. Die Landesbank dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensge- Baden-Württemberg ist eine rechtsfähige Anstalt des genstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe öffentlichen Rechts. Die Verwahrstelle ist ein Kreditins- der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der titut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds Einlagengeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. RISIKOHINWEISE. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen durch steuerliche Aspekte an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt Risikohinweise zusammen mit den anderen in die- von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen sem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unter- sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageent- worfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter scheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situ- mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen ation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen oder zusammen mit anderen Umständen die Wert- Steuerberater wenden. entwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte- nen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen Aussetzung der Anteilrücknahme und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeit- auswirken. weilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu ei- der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen nem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber können z. B. wirtschaftliche oder politische Krisen, dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 13
sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämt- Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die liche Vermögensgegenstände eines anderen offenen die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Publikums-Investmentvermögens auf den Fonds über- Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums trägt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertra- nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung gung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertrags- wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensge- steuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in genstände während der Aussetzung der Anteilrücknah- Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichba- me unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert ren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann belastet werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Rücknahme. Zeitpunkt der Anschaffung. Änderung der Anlagepolitik oder der Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Anlagebedingungen des Anlegers Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Änderung seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An- der Anlagebedingungen können auch den Anleger teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim betreffende Regelungen geändert werden. Die Gesell- Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der schaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebe- Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimm- dingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder ten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhö- bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb hen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rück- Anlagespektrums und damit ohne Änderung der An- nahmeabschlag kann zudem insbesondere bei nur lagebedingungen und deren Genehmigung durch die kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage redu- BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds zieren oder sogar aufzehren. Anleger könnten einen verbundene Risiko verändern. niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Auflösung des Fonds Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den des Fonds (Marktrisiko) Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die den Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte- Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht nen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern als Anleger investierte Kapital auswirken. deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfah- Wertveränderungsrisiken rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Markt- Übertragung aller Vermögensgegenstände wert der Vermögensgegenstände gegenüber dem des Fonds auf einen anderen Investmentfonds Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich (Verschmelzung) unterschiedlich entwickeln. Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstän- de des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Kapitalmarktrisiko Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro- ■■ zurückgeben, dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der ■■ behalten mit der Folge, dass er Anleger des über- Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen nehmenden OGAW wird, Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen ■■ oder gegen Anteile an einem offenen Publikums- und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- grundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft wicklung insbesondere an einer Börse können auch oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Anlagegrundsätzen verwaltet. Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zins- 14 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
sätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die zurückzuführen sein. dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Kursänderungsrisiko von Aktien Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs- (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von schwankungen und somit auch dem Risiko von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig. Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwick- abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie lung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind das jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung mit folgenden Risiken verbunden: ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei ■■ Kursänderungen des Basiswertes können den Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisier- vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wert- ten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits losigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, geringe Veränderungen von Prognosen zu starken die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegen- der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre be- den Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls findlichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können Verluste erleiden. bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke ■■ Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst höheren Kursschwankungen führen. werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Zinsänderungsrisiko Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist ■■ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzins- Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann niveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegen- Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (ge- über den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen schlossen) werden. i. d. R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. ■■ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs fest- Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der verzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzins- die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. lichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswer- nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere ten zu einem höheren als dem aktuellen Markt- unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit preis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenomme- haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen nen Optionsprämie. als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzei- ■■ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die ten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zins- zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum sätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Ver- Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. luste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Ab- schluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. Kursänderungsrisiko von Wandel- und ■■ Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegenge- Optionsanleihen schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, ■■ Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu über die künftige Entwicklung von zugrunde lie- erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und genden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Optionsanleihen ist daher abhängig von der Kursent- Kursen und Devisenmärkten können sich im Nach- wicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wer- hinein als unrichtig erweisen. tentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können ■■ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögens- sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- gegenstände können zu einem an sich günstigen LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 15
Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft dem Fonds nicht zugute. bzw. verkauft werden. ■■ Durch die Verwendung von Derivaten können po- Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang tenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen von Sicherheiten nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschuss Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpa- zahlungen überschreiten können. pierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in Pension gege- Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the- bene Wertpapiere können im Wert steigen. Die gestell- counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken ten Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, auftreten: um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch ■■ Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC- Höhe abzudecken. Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann. Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, ■■ Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarkt- kann aufgrund der individuellen Vereinbarung fonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kredit- schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kos- institut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden, ten verbunden sein. kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarkt- fonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprüng- einen Darlehensnehmer, der nach Beendigung des lich gewährten Höhe wieder zurück gewährt werden Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte müssen. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein, zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesell- für Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf den ge- schaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfü- währten Betrag aufzustocken und somit den durch die gungsmöglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert Anlage erlittenen Verlust auszugleichen. das Wertpapier während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insge- Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt samt veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft Der Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwar- (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar ten, wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der kann. Kreditgeber mindestens 5 % des Volumens der Verbrie- fung als sog. Selbstbehalt zurückbehält und weitere Risiken bei Pensionsgeschäften Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflich- Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so ver- tet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe kauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Auf- einzuleiten, wenn Kreditverbriefungen, die nach die- schlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Der sem Stichtag emittiert wurden, diesen EU-Standards zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende Rück- nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnah- kaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Ge- men könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche schäftes festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen Kreditverbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit an Wert rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung der und künftig möglicherweise auch für Versicherungen Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur besteht das Risiko, dass die Gesellschaft solche im durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts Fonds gehaltenen Kreditverbriefungspositionen nicht tun. Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit oder nur unter starken Abschlägen bzw. mit großer finanziellen Einbußen für den Fonds einhergehen. Zu- zeitlicher Verzögerung verkaufen kann. dem kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeiten- de zu zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die Inflationsrisiko die Gesellschaft durch die Wiederanlage der erhaltenen Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Barmittel erwirtschaftet hat. Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die In- Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so flationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds kauft sie diese und muss sie am Ende einer Laufzeit liegen. wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in Pension genom- Währungsrisiko menen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner. Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der 16 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse Risiken der eingeschränkten oder erhöhten aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die die so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit Liquidität des Fonds beeinträchtigen können. Dies auch der Wert des Fondsvermögens. kann dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungs- verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft nicht Konzentrationsrisiko nachkommen kann bzw. dass die Gesellschaft die Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Rückgabeverlangen von Anlegern vorübergehend oder Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der dauerhaft nicht erfüllen kann. Der Anleger könnte ggf. Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegen- die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren und stände oder Märkte besonders stark abhängig. ihm könnte das investierte Kapital oder Teile hiervon für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Risiken im Zusammenhang mit der Investition Durch die Verwirklichung der Liquiditätsrisiken könnte in Investmentanteile zudem der Nettoinventarwert des Fonds und damit der Die Risiken der Investmentvermögen, deren Anteile Anteilwert sinken, etwa wenn die Gesellschaft gezwun- für den Fonds erworben werden (sog. Zielfonds), gen ist, bei entsprechender gesetzlicher Zulässigkeit, stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken Vermögensgegenstände für den Fonds unter Verkehrs- der in diesen Fonds enthaltenen Vermögensgegen- wert zu veräußern. stände bzw. der von diesen Zielfonds verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds erworben werden, die nicht an einer Börse zuge- gleiche oder einander entgegengesetzte Anlage- lassen oder an einem anderen organisierten Markt strategien verfolgen. Hierdurch können bestehende zugelassen oder in diesen einbezogen sind. Diese Risiken kumulieren und eventuelle Chancen können Vermögensgegenstände können ggf. nur mit hohen sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft Preisabschlägen, zeitlicher Verzögerung oder gar nicht im Regelfall nicht möglich, das Management der Ziel- weiterveräußert werden. Auch an einer Börse zugelas- fonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen sene Vermögensgegenstände können abhängig von müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder der Marktlage, dem Volumen, dem Zeitrahmen und Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der den geplanten Kosten ggf. nicht oder nur mit hohen Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Preisabschlägen veräußert werden. Obwohl für den Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Ent- Fonds nur Vermögensgegenstände erworben werden spricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen dürfen, die grundsätzlich jederzeit liquidiert werden oder Erwartungen, so kann sie ggf. erst deutlich können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die- verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zu- se zeitweise oder dauerhaft nur unter Realisierung von rückgibt. Verlusten veräußert werden können. Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile Risiko durch Finanzierungsliquidität erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Kredite der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran aufnehmen. Es besteht das Risiko, dass die Gesell- gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, schaft keinen entsprechenden Kredit oder diesen nur indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei zu wesentlich ungünstigeren Konditionen aufnehmen der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des kann. Kredite mit einer variablen Verzinsung können Zielfonds zurückgibt. sich durch steigende Zinssätze zudem negativ aus- wirken. Unzureichende Finanzierungsliquidität kann Risiken aus dem Anlagespektrum sich auf die Liquidität des Fonds auswirken, mit der Unter Beachtung der durch das Gesetz und die An- Folge, dass die Gesellschaft gezwungen sein kann, lagebedingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze Vermögensgegenstände vorzeitig oder zu schlechteren und -grenzen, die für den Fonds einen sehr weiten Konditionen als geplant zu veräußern. Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepolitik auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Vermögensgegenstände z. B. nur weniger Branchen, Zeichnungen Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. Diese Durch Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern fließt Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren dem Fondsvermögen Liquidität zu bzw. vom Fonds- kann mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe Schwan- vermögen Liquidität ab. Die Zu- und Abflüsse können kungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) nach Saldierung zu einem Nettozu- oder -abfluss der verbunden sein. Über den Inhalt der Anlagepolitik liquiden Mittel des Fonds führen. Dieser Nettozu- oder informiert der Jahresbericht nachträglich für das ab -abfluss kann den Fondsmanager veranlassen, Ver- gelaufene Berichtsjahr. mögensgegenstände zu kaufen oder zu verkaufen, LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015 17
wodurch Transaktionskosten entstehen. Dies gilt alle Verträge, die für Rechnung des Fonds geschlos- insbesondere, wenn durch die Zu- oder Abflüsse eine sen werden. von der Gesellschaft für den Fonds vorgesehene Quote liquider Mittel über- bzw. unterschritten wird. Die hier- Risiko durch zentrale Kontrahenten durch entstehenden Transaktionskosten werden dem Ein zentraler Kontrahent (Central Counterparty – Fondsvermögen belastet und können die Wertentwick- „CCP“) tritt als zwischengeschaltete Institution in lung des Fonds beeinträchtigen. Bei Zuflüssen kann bestimmte Geschäfte für den Fonds ein, insbesondere sich eine erhöhte Fondsliquidität belastend auf die in Geschäfte über derivative Finanzinstrumente. In Wertentwicklung des Fonds auswirken, wenn die Ge- diesem Fall wird er als Käufer gegenüber dem Verkäu- sellschaft die Mittel nicht zu adäquaten Bedingungen fer und als Verkäufer gegenüber dem Käufer tätig. anlegen kann. Ein CCP sichert seine Gegenparteiausfallrisiken durch eine Reihe von Schutzmechanismen ab, die es ihm Risiko bei Feiertagen in bestimmten jederzeit ermöglichen, Verluste aus den eingegangen Regionen/Ländern Geschäften auszugleichen, etwa durch sog. Einschuss- Gegebenenfalls sollen nach der Anlagestrategie Inves- zahlungen (z. B. Besicherungen). Es kann trotz dieser titionen für den Fonds insbesondere in bestimmten Schutzmechanismen nicht ausgeschlossen werden, Regionen/Ländern getätigt werden. Aufgrund lokaler dass ein CCP ausfällt, wodurch auch Ansprüche der Feiertage in diesen Regionen/Ländern kann es zu Gesellschaft für den AIF betroffen sein können. Hier- Abweichungen zwischen den Handelstagen an Börsen durch können Verluste für den Fonds entstehen, die dieser Regionen/Länder und Bewertungstagen des nicht abgesichert sind. Fonds kommen. Der Fonds kann möglicherweise an einem Tag, der kein Bewertungstag ist, auf Marktent- Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften wicklungen in den Regionen/Ländern nicht am selben Bei Pensionsgeschäften erfolgt die Stellung der Sicher- Tag reagieren oder an einem Bewertungstag, der heiten durch die Gegenleistung des Vertragspartners. kein Handelstag in diesen Regionen/Ländern ist, auf Bei einem Ausfall des Vertragspartners während der dem dortigen Markt nicht handeln. Hierdurch kann Laufzeit des Pensionsgeschäfts hat die Gesellschaft der Fonds gehindert sein, Vermögensgegenstände in ein Verwertungsrecht hinsichtlich der in Pension der erforderlichen Zeit zu veräußern. Dies kann die genommenen Wertpapiere bzw. Barmittel. Ein Ver- Fähigkeit des Fonds nachteilig beeinflussen, Rück lustrisiko für den Fonds kann daraus folgen, dass die gabeverlangen oder sonstigen Zahlungsverpflichtun- gestellten Sicherheiten wegen der zwischenzeitlichen gen nachzukommen. Verschlechterung der Bonität des Emittenten bzw. steigender Kurse der in Pension gegebenen Wertpa- Kontrahentenrisiko inklusive piere nicht mehr ausreichen, um den Rückübertra- Kredit- und Forderungsrisiko gungsanspruch der Gesellschaft der vollen Höhe nach Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die sich abzudecken. für den Fonds im Rahmen einer Vertragsbindung mit einer anderen Partei (sog. Gegenpartei) ergeben Adressenausfallrisiken bei können. Dabei besteht das Risiko, dass der Vertrags- Wertpapier-Darlehensgeschäften partner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein mehr nachkommen kann. Diese Risiken können die Darlehen über Wertpapiere, so muss sie sich gegen Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen und sich den Ausfall des Vertragspartners ausreichende Si- damit auch nachteilig auf den Anteilwert und das vom cherheiten gewähren lassen. Der Umfang der Sicher- Anleger investierte Kapital auswirken. heitsleistung entspricht mindestens dem Kurswert der als Wertpapier-Darlehen übertragenen Wertpapie- Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken re. Der Darlehensnehmer hat weitere Sicherheiten zu (außer zentrale Kontrahenten) stellen, wenn der Wert der als Darlehen gewährten Durch den Ausfall eines Ausstellers (nachfolgend Wertpapiere steigt, die Qualität der gestellten Sicher- „Emittent“) oder eines Vertragspartners (Kontrahen- heiten abnimmt oder eine Verschlechterung seiner ten), gegen den der Fonds Ansprüche hat, können für wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt und die bereits den Fonds Verluste entstehen. Das Emittentenrisiko gestellten Sicherheiten nicht ausreichen. Kann der beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwick- Darlehensnehmer dieser Nachschusspflicht nicht lungen des jeweiligen Emittenten, die neben den all- nachkommen, so besteht das Risiko, dass der Rück- gemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs übertragungsanspruch bei Ausfall des Vertragspart- eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger ners nicht vollumfänglich abgesichert ist. Werden die Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen Sicherheiten bei einer anderen Einrichtung als der werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Verwahrstelle des Fonds verwahrt, besteht zudem Emittenten eintreten. Die Partei eines für Rechnung das Risiko, dass diese bei Ausfall des Entleihers ggf. des Fonds geschlossenen Vertrags kann teilweise oder nicht sofort bzw. nicht in vollem Umfang verwertet vollständig ausfallen (Kontrahentenrisiko). Dies gilt für werden können. 18 LBBW Aktien Europa Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
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