LBBW Aktien Europa. Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen.- Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB

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LBBW Aktien Europa.
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen.
– Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB –
Stand 4. März 2015

                                                 Fonds in Feinarbeit.
Inhalt.

                                     5     Allgemeine Angaben

                     		                    Gesellschaft und Verwahrstelle

                                     8     Verkaufsprospekt

                     		                    Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
                     		                    Gesamtübersicht Fonds
                     		                    Widerrufsrecht des Käufers
                     		                    Allgemeine Anlagebedingungen
                     		                    Besondere Anlagebedingungen

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                    3
Liebe Anlegerin, lieber Anleger,

                     der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den       blick über Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können
                     Fonds LBBW Aktien Europa im Detail vor.                 Sie auf unserer Internetseite abonnieren.

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                     eine Vielzahl an interessanten Fakten, darunter die     Sie dort selbstverständlich auch alle Informationen und
                     aktuellen Fondspreise, die Portfolio-Struktur sowie     Unterlagen.
                     umfangreiche Angaben zur Wertentwicklung.
                                                                             Mit freundlichen Grüßen
                     Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die
                     jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen,    LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
                     Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und Halbjahresbe-   Geschäftsführung
                     richte als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung.

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LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                                                            5
Gesellschaft und Verwahrstelle.

     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH.
     Verwaltung.                               Aufsichtsrat.

     LBBW Asset Management                     Ingo Mandt (Vorsitzender)
     Investmentgesellschaft mbH                Mitglied des Vorstands der
     Postfach 10 03 51                         Landesbank Baden-Württemberg,
     70003 Stuttgart                           Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
     Telefon: 0711 22910-3000
     Telefax: 0711 22910-9098                  Hans-Jörg Vetter (stv. Vorsitzender)
     E-Mail: info@LBBW-AM.de                   Vorsitzender des Vorstands der
     Internet: www.LBBW-AM.de                  Landesbank Baden-Württemberg,
                                               Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
     Die Gesellschaft ist im Handelsregister
     des Amts­gerichts Stuttgart unter der     Helmut Dohmen
     Nummer HRB 13381 eingetragen.             Bereichsleiter der
                                               Baden-Württembergischen Bank,
                                               Stuttgart
     Gezeichnetes und
     eingezahltes Kapital.                     Ernst-Ludwig Drayß
                                               Gründungsgesellschafter der
     6,0 Mio. EUR                              Berlin & Co. AG,
     Stand: Dezember 2014                      Stuttgart

                                               Dr. Bertold Gaede
     Geschäftsführung.                         Rechtsanwalt und Steuerberater
                                               Noerr LLP,
     Achim Koch (Vorsitzender)                 München
     Jürgen Zirn
                                               Norwin Graf Leutrum von Ertingen
                                               Mitglied des Vorstands der
                                               Baden-Württembergischen Bank,
                                               Stuttgart

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Gesellschafter.

                     100 % Landesbank Baden-Württemberg,
                     Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

                     Abschlussprüfer.

                     KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                     The Squaire
                     Am Flughafen
                     60549 Frankfurt am Main
                     Telefon: 069 9587-0
                     Telefax: 069 9587-1050

                     Verwahrstelle.

                     Landesbank Baden-Württemberg
                     Am Hauptbahnhof 2
                     70173 Stuttgart
                     Telefon: 0711 127-0
                     E-Mail: kontakt@LBBW.de
                     Internet: www.LBBW.de

                     Eigenmittel
                     17.853 Mio. EUR
                     Stand: 31. Dezember 2013

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015       7
Verkaufsprospekt und
Anlagebedingungen.
für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht
LBBW Aktien Europa.
10 HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT.                                   ■■ Risiken im Zusammenhang mit der Investition in
10 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN.                              Investmentanteile
                                                                   ■■ Risiken aus dem Anlagespektrum
10 WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER
                                                                17 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des
   VERTRAGSBEZIEHUNG.
                                                                   Fonds (Liquiditätsrisiko)
11   GRUNDLAGEN.                                                   ■■ Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
11   Das Sondervermögen (der Fonds)                                ■■ Risiko durch Finanzierungsliquidität
11   Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen          ■■ Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen
11   Anlagebedingungen und deren Änderungen                        ■■ Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern
12   VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.                                   18 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko
12   Firma, Rechtsform und Sitz                                    ■■ Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken (außer
12   Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                zentrale Kontrahenten)
12   Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                      ■■ Risiko durch zentrale Kontrahenten
12   VERWAHRSTELLE.                                                ■■ Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
12   Unterverwahrung                                               ■■ Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
13   Haftung der Verwahrstelle                                        Darlehensgeschäften
13   Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung                   19 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds
13   Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle                  ■■ Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder
                                                                      Naturkatastrophen
13 RISIKOHINWEISE.
                                                                   ■■ Länder- oder Transferrisiko
13 Risiken einer Fondsanlage
                                                                   ■■ Rechtliche und politische Risiken
   ■■ Schwankung des Fondsanteilwerts
                                                                   ■■ Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen,
   ■■ Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch
                                                                      steuerliches Risiko
      steuerliche Aspekte
                                                                   ■■ Schlüsselpersonenrisiko
   ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme
                                                                   ■■ Verwahrrisiko
   ■■ Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
                                                                   ■■ Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen
   ■■ Auflösung des Fonds
                                                                      (Abwicklungsrisiko)
   ■■ Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf
      einen anderen Investmentfonds (Verschmelzung)             20 RISIKOPROFIL DES FONDS.
   ■■ Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers   20 PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS.
14 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds              20 ANLAGEZIELE, -STRATEGIE UND -GRENZEN.
   (Marktrisiko)                                                20 Anlageziel und -strategie
   ■■ Wertveränderungsrisiken                                   20 Vermögensgegenstände
   ■■ Kapitalmarktrisiko                                           ■■ Wertpapiere
   ■■ Kursänderungsrisiko von Aktien                               ■■ Geldmarktinstrumente
   ■■ Zinsänderungsrisiko                                          ■■ Bankguthaben
   ■■ Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen          ■■ Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarkt­
   ■■ Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften                   instrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie
   ■■ Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                      Bankguthaben
   ■■ Risiken bei Pensionsgeschäften                                  −− Allgemeine Anlagegrenzen
   ■■ Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von                     −− Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit
      Sicherheiten                                                       besonderer Deckungsmasse
   ■■ Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt             −− Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten
   ■■ Inflationsrisiko                                                −− Kombination von Anlagegrenzen
   ■■ Währungsrisiko                                                  −− Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten
   ■■ Konzentrationsrisiko                                         ■■ Sonstige Anlageinstrumente und deren Anlagegrenzen

8                                                                            LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
■■ Investmentanteile                                           31 Ausgabe- und Rücknahmepreis
     ■■ Derivate                                                    31 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und
        −− Terminkontrakte                                             Rücknahmepreises
        −− Optionsgeschäfte                                         31 Ausgabeaufschlag
        −− Swaps                                                    32 Rücknahmeabschlag
        −− Swaptions                                                32 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise
        −− Credit Default Swaps                                     32   KOSTEN.
        −− In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente             32   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile
        −− OTC-Derivatgeschäfte                                     32   Verwaltungs- und sonstige Kosten
        −− Währungsgesicherte Anteilklassen                         33   Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen
     ■■ Wertpapier-Darlehensgeschäfte                               33   Gesamtkostenquote
     ■■ Pensionsgeschäfte                                           33 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG
28   Sicherheitenstrategie                                             DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR.
     ■■ Arten der zulässigen Sicherheiten                           33 Wertentwicklung
     ■■ Umfang der Besicherung                                      33 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren
     ■■ Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)   34 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr
     ■■ Anlage von Barsicherheiten                                  34   AUFLÖSUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS.
28   Kreditaufnahme                                                 34   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds
28   Hebelwirkung (Leverage)                                        34   Verfahren bei Auflösung des Fonds
29   Bewertung                                                      34   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds
     ■■ Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung                35   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds
        −− An einer Börse zugelassene/an einem organisierten
                                                                    35 AUSLAGERUNG.
           Markt gehandelte Vermögensgegenstände
        −− Nicht an Börsen notierte oder an organisierten           35 INTERESSENKONFLIKTE.
           Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder             36 KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE
           Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs                  VORSCHRIFTEN.
     ■■ Besondere Regeln für die Bewertung einzelner                43 WIRTSCHAFTSPRÜFER.
        Vermögensgegenstände                                        43 DIENSTLEISTER.
        −− Nichtnotierte Schuldverschreibungen und
                                                                    43 ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/VERBREITUNG DER
           Schuldscheindarlehen                                        BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN.
        −− Optionsrechte und Terminkontrakte
                                                                    43 WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE
        −− Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und
                                                                       INVESTMENTVERMÖGEN.
           Darlehen
        −− Auf ausländische Währung lautende                        44 RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF.
           Vermögensgegenstände                                     45 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN.
29   Teilinvestmentvermögen                                         53 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN.
29 ANTEILE.                                                         56 LISTE DER UNTERVERWAHRER.
30 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
   ■■ Ausgabe von Anteilen
   ■■ Rücknahme von Anteilen
   ■■ Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
   ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme
30 Liquiditätsmanagement
31 Börsen und Märkte
31 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                                                      9
HINWEIS ZUM                                           kauft werden. Antragsteller müssen ggf. darlegen,
                                                           dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im
     VERKAUFSPROSPEKT.                                     Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Per-
                                                           sonen weiterveräußern. US-Personen sind Personen,
     Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sonder-      die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren
     vermögen LBBW Aktien Europa erfolgt auf Basis des     Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind.
     Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinfor-     US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
     mationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen        gesellschaften sein, die gem. den Gesetzen der USA
     in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin-         bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer
     gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die All-     US-Besitzung gegründet werden.
     gemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen
     Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
     Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                                           WICHTIGSTE RECHTLICHE
     Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines          AUSWIRKUNGEN DER
     Anteils an dem LBBW Aktien Europa Interessierten      VERTRAGSBEZIEHUNG.
     zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jah-
     resbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht      Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Mit-
     veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen      eigentümer der vom LBBW Aktien Europa gehaltenen
     kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind      Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann
     ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht-      über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit
     zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung    den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
     zu stellen.
                                                           Dem Vertragsverhältnis zwischen LBBW Asset Manage-
     Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren      ment Investmentgesellschaft mbH und Anleger sowie
     auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung         den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches
     geltenden gesetzlichen, insbesondere kapitalmarkt-    Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der LBBW Asset Ma-
     und aufsichtsrechtlichen sowie steuerlichen Be-       nagement Investmentgesellschaft mbH ist Gerichts-
     stimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich     stand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis,
     diese Rechtsgrundlagen ändern können.                 sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand
                                                           im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Wer-
     Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte        beschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder
     oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden.       mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
     Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
     von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in      wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren
     dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen         Anlegern in deutscher Sprache führen.
     Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus-
     schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs-     Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften
     prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten       des Kapitalanlage­gesetzbuchs können Verbraucher die
     Jahresbericht und dem ggf. nach dem Jahresbericht     „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes-
     veröffentlichten Halbjahresbericht.                   verband Investment und Asset Management e.V. anru-
                                                           fen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon
                                                           unberührt.
     ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN                                  Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investment-
     FÜR US-PERSONEN.                                      fonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                           Management e. V. lauten:
     Die LBBW Asset Management Investmentgesell-               Büro der Ombudsstelle
     schaft mbH und/oder der LBBW Aktien Europa sind           BVI Bundesverband Investment
     und werden nicht gem. dem United States Invest-           und Asset Management e.V.
     ment Company Act von 1940 in seiner gültigen              Unter den Linden 42
     Fassung registriert. Die Anteile des LBBW Aktien          10117 Berlin
     Europa sind und werden nicht gem. dem United              Telefon: 030 6449046-0
     States Securities Act von 1933 in seiner gültigen         Telefax: 030 6449046-29
     Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines            E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
     Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika         www.ombudsstelle-investmentfonds.de
     registriert. Anteile des LBBW Aktien Europa dürfen
     weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Per-   Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschrif-
     son oder auf deren Rechnung angeboten oder ver-       ten des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend

10                                                             LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen         Verkaufsunterlagen und Offenlegung
                     können sich die Beteiligten auch an die Schlich-       von Informationen
                     tungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden.           Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-
                     Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon      formationen, die Anlage­bedingungen sowie die aktu-
                     unberührt.                                             ellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos
                                                                            erhältlich bei der Verwahrstelle Landesbank Baden-
                     Die Kontaktdaten lauten:                               Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart,
                         Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank        der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart
                         Postfach 11 12 32                                  (auf deren Internet-Seite www.LBBW-AM.de) sowie ihren
                         60047 Frankfurt                                    Vertriebspartnern.
                         Telefon: 069 2388-1907 oder -1906
                         Telefax: 069 2388-1919                             Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen
                         E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                  des Risikomanagements des Fonds, die Risiko­
                                                                            managementmethoden und die jüngsten Entwick-
                                                                            lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten
                                                                            Kategorien von Vermögens­gegenständen sind in
                     GRUNDLAGEN.                                            elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesell-
                                                                            schaft erhältlich.
                     Das Sondervermögen (der Fonds)
                     Das Sondervermögen LBBW Aktien Europa (nachfol-        Anlagebedingungen und deren
                     gend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame        Änderungen
                     Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital     Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
                     einsammelt, um es gem. einer festgelegten Anlage-      Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die
                     strategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren     Anlagebedingungen können von der Gesellschaft ge-
                     (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds          ändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen
                     ist ein Investmentvermögen gem. der Richtlinie         bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Ände-
                     2009/65/EG des Europäischen Parlaments und             rungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen
                     des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der      zusätzlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der
                     Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend         Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des
                     bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in         Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die
                     Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Ka-     Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile ent-
                     pitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird   weder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der
                     von der LBBW Asset Management Investmentgesell-        Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen
                     schaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet.     Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren
                     Der Fonds wurde am 21. Juli 1997 für unbestimmte       Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern
                     Dauer aufgelegt.                                       derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft
                                                                            oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern
                     WKN: 978022/ISIN: DE0009780221                         verwaltet werden.

                     Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital   Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes­
                     im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung        anzeiger und darüber hinaus auf der Internetseite der
                     der Anleger nach dem Grundsatz der Risiko­mischung     Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt gemacht.
                     in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögens-           Wenn die Änderungen Vergütungen und Aufwands­
                     gegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in         erstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden
                     Form von Sondervermögen an. In welche Vermögens­       dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder
                     gegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger   wesentliche Anlegerrechte betreffen, werden die An-
                     anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu      leger außerdem über ihre depotführenden Stellen in
                     beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazuge-    Papierform oder elektronischer Form (sog. „dauerhaf-
                     hörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen,        ter Datenträger“) informiert. Diese Information umfasst
                     die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und     die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen,
                     der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen um-     ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusam-
                     fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil     menhang mit der Änderung sowie einen Hinweis dar-
                     („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere         auf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden
                     Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein         können.
                     Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren
                     Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienst-     Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
                     leistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der      ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
                     Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesell-      Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs-
                     schaft.                                                erstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                                                             11
Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung         der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag
     der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Än-       jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmit-
     derungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds         tel sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapital
     treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekannt-      umfasst.
     machung in Kraft.

                                                                VERWAHRSTELLE.
     VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.
                                                                Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der
     Firma, Rechtsform und Sitz                                 Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstel-
     Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988             le ist ein Kreditinstitut und verwahrt die Vermögens-
     gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne         gegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und
     des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit          überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über
     beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesell-         die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB
     schaft lautet LBBW Asset Management Investment-            und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage
     gesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in       von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei
     Stuttgart.                                                 einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
                                                                solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der
     Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-Sonder-         Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
     vermögen verwalten. Ferner durfte die Gesellschaft         Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung
     während der Geltung des Gesetzes über Kapitalan-           mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des
     lagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit 7. Septem-        KAGB vereinbar ist.
     ber 1994), Investmentfondsanteil- (seit 7. Juli 1998),
     Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- (seit               Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende
     7. Juli 1998) und Altersvorsorge-Sondervermögen            Aufgaben:
     (seit 7. Juli 1998) verwalten. Nach Inkrafttreten          ■■ Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
     des Investmentgesetzes darf die Gesellschaft seit          ■■ Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme
     1. Januar 2004 Richtlinienkonforme Sonderver-                 der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vor-
     mögen, Altersvorsorge-Sondervermögen sowie                    schriften des KAGB und den Anlagebedingungen
     Spezial-Sondervermögen und seit 20. April 2006                des Fonds entsprechen,
     Gemischte Sondervermögen verwalten. Seit 16. April         ■■ Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche
     2008 können von der Gesellschaft auch Sonstige                Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der
     Sondervermögen verwaltet werden. Außerdem kann                Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre
     die Gesellschaft als Verwaltungsgesellschaft einer            Verwahrung gelangt,
     Investmentaktiengesellschaft benannt werden. Nach          ■■ Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach
     Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf              den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
     die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013 Investment-           bedingungen verwendet werden,
     vermögen gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. Die          ■■ Überwachung von Kreditaufnahmen durch die
     Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- und AIF-            Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie ggf.
     Kapitalverwaltungs­gesellschaft.                              Zustimmung zur Kreditaufnahme,
                                                                ■■ Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapier-
     Geschäftsführung und Aufsichtsrat                             darlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vor-
     Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die              handen sind.
     Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden sich am
     Anfang des Verkaufsprospekts.                              Unterverwahrung
                                                                Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf andere
     Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                   Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die
     Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von          von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwahrer
     6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft betra-      sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt
     gen per 31.12.2014 19,664 Mio. EUR.                        aufgelistet.

     Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich   Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft von
     durch die Verwaltung von Investmentvermögen erge-          der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesell-
     ben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sog.       schaft hat diese Information auf Plausibilität geprüft.
     alternativen Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“),       Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch
     und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder        die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit
     Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch:          und Vollständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Die
     Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts        Liste der Unterverwahrer kann sich allerdings jederzeit

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ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche die-       so erhält er das von ihm in den Fonds investierte
                     ser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.                   Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der An-
                                                                                 leger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital
                     Haftung der Verwahrstelle                                   teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren.
                     Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens-     Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das
                     gegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung          Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe
                     von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwort-       beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom
                     lich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögens-       Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.
                     gegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber
                     dem Fonds und dessen Anlegern, außer der Verlust            Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des
                     ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der       Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Un-
                     Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht        sicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds
                     im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen,            durch verschiedene weitere Risiken und Unsicher-
                     haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie        heiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht be-
                     ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB         kannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgen-
                     mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.                    den Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine
                                                                                 Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts
                     Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung                    noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Ein-
                     Für den Verlust eines bei Unterverwahrern verwahrten        tritt einzelner Risiken.
                     Vermögensgegenstands kann sich die Verwahrstelle
                     von ihrer Haftung befreien, so dass der Unterverwah-        Risiken einer Fondsanlage
                     rer anstelle der Verwahrstelle für den Verlust eines        Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit
                     solchen Vermögensgegenstands haftet. Die Verwahr-           einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden
                     stelle hat derzeit mit der Gesellschaft und den Un-         sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den
                     terverwahrern keine Vereinbarung zur Übertragung            Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital
                     ihrer Haftung auf die Unterverwahrer abgeschlos-            sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der
                     sen.                                                        Fondsanlage auswirken.

                     Firma, Rechtsform und Sitz der                              Schwankung des Fondsanteilwerts
                     Verwahrstelle                                               Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des
                     Für den Fonds hat die Landesbank Baden-Württem-             Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr
                     berg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, die Funk-         gelangten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht
                     tion der Verwahrstelle übernommen. Die Landesbank           dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensge-
                     Baden-Württemberg ist eine rechtsfähige Anstalt des         genstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe
                     öffentlichen Rechts. Die Verwahrstelle ist ein Kreditins-   der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der
                     titut nach deutschem Recht. Ihre Haupt­tätigkeit ist das    Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds
                     Einlagengeschäft sowie das Wert­papiergeschäft.             gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der
                                                                                 Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert
                                                                                 dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert
                                                                                 der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.
                     RISIKOHINWEISE.
                                                                                 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses
                     Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen             durch steuerliche Aspekte
                     an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden              Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt
                     Risikohinweise zusammen mit den anderen in die-             von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen
                     sem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen              Anlegers ab und kann künftig Änderungen unter-
                     sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageent-             worfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter
                     scheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder          Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situ-
                     mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen              ation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen
                     oder zusammen mit anderen Umständen die Wert-               Steuerberater wenden.
                     entwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte-
                     nen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen            Aussetzung der Anteilrücknahme
                     und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert           Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeit-
                     auswirken.                                                  weilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände
                                                                                 vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung
                     Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu ei-           der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen
                     nem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds            lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne
                     befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber                 können z. B. wirtschaftliche oder politische Krisen,
                     dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind,           Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                                                              13
sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten,      Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämt-
     Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die       liche Vermögensgegenstände eines anderen offenen
     die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Der     Publikums-Investmentvermögens auf den Fonds über-
     Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums     trägt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertra-
     nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung        gung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung
     der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B.   treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertrags-
     wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensge-       steuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in
     genstände während der Aussetzung der Anteilrücknah-     Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichba-
     me unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert      ren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern
     nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann            belastet werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen
     niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der      Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum
     Rücknahme.                                              Zeitpunkt der Anschaffung.

     Änderung der Anlagepolitik oder der                     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele
     Anlagebedingungen                                       des Anlegers
     Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit         Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger
     Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Änderung       seinen gewünschten An­lage­erfolg erreicht. Der An-
     der Anlagebedingungen können auch den Anleger           teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim
     betreffende Regelungen geändert werden. Die Gesell-     Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der
     schaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebe-      Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimm-
     dingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder       ten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines
     sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhö-      bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb
     hen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem      von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw.
     innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen     ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rück-
     Anlagespektrums und damit ohne Änderung der An-         nahmeabschlag kann zudem insbesondere bei nur
     lagebedingungen und deren Genehmigung durch die         kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage redu-
     BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds     zieren oder sogar aufzehren. Anleger könnten einen
     verbundene Risiko verändern.                            niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag
                                                             zurückerhalten.
     Auflösung des Fonds
     Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung     Risiken der negativen Wertentwicklung
     des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den        des Fonds (Marktrisiko)
     Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf­           Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit
     lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht          der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch
     nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die    den Fonds einhergehen. Diese Risiken können die
     Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das   Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte-
     Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht   nen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich
     realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die    damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom
     Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern als       Anleger investierte Kapital auswirken.
     deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die
     Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfah-    Wertveränderungsrisiken
     rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden,      Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für
     kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.    Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken.
                                                             So können Wertverluste auftreten, indem der Markt-
     Übertragung aller Vermögensgegenstände                  wert der Vermögensgegenstände gegenüber dem
     des Fonds auf einen anderen Investmentfonds             Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich
     (Verschmelzung)                                         unterschiedlich entwickeln.
     Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstän-
     de des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen.         Kapitalmarktrisiko
     Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall           Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro-
     ■■ zurückgeben,                                         dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der
     ■■ behalten mit der Folge, dass er Anleger des über-    Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen
         nehmenden OGAW wird,                                Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen
     ■■ oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-       und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen
         Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-       Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-
         grundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft     wicklung insbesondere an einer Börse können auch
         oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein        irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
         solches Investmentvermögen mit vergleichbaren       Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und
         Anlagegrundsätzen verwaltet.                        Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zins-

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sätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten     und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die
                     zurückzuführen sein.                                      dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger
                                                                               statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im
                     Kursänderungsrisiko von Aktien                            Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen
                     Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs-          (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von
                     schwankungen und somit auch dem Risiko von                dem entsprechenden Aktienkurs abhängig.
                     Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden
                     insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des        Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
                     emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen        Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte
                     der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwick-       abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie
                     lung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in    der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind
                     das jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung        mit folgenden Risiken verbunden:
                     ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei        ■■ Kursänderungen des Basiswertes können den
                     Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren            Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes
                     Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisier-          vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wert-
                     ten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits          losigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein,
                     geringe Veränderungen von Prognosen zu starken                die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch
                     Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil         Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegen-
                     der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre be-          den Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls
                     findlichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können       Verluste erleiden.
                     bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke   ■■ Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der
                     Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu              Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst
                     höheren Kursschwankungen führen.                              werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der
                                                                                   Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei
                     Zinsänderungsrisiko                                           Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
                     Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist   ■■ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes
                     die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzins-           Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann
                     niveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines            fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter
                     Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegen-           Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (ge-
                     über den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen         schlossen) werden.
                     i. d. R. die Kurse der festverzinslichen Wert­papiere.    ■■ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die
                     Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs fest-         Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der
                     verzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung              Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass
                     führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzins-        die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt.
                     lichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins            Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr,
                     entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je           dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswer-
                     nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere        ten zu einem höheren als dem aktuellen Markt-
                     unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit         preis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu
                     kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als           einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis
                     festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.         verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust
                     Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten          in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenomme-
                     haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen            nen Optionsprämie.
                     als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzei-    ■■ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die
                     ten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer             Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet
                     kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell             ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss
                     geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zins-          zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum
                     sätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender        Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des
                     zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer            Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Ver-
                     Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.                      luste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Ab-
                                                                                   schluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.
                     Kursänderungsrisiko von Wandel- und                       ■■ Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegenge-
                     Optionsanleihen                                               schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
                     Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht,         ■■ Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen
                     die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu             über die künftige Entwicklung von zugrunde lie-
                     erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und           genden Vermögensgegenständen, Zinssätzen,
                     Optionsanleihen ist daher abhängig von der Kursent-           Kursen und Devisenmärkten können sich im Nach-
                     wicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wer-        hinein als unrichtig erweisen.
                     tentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können         ■■ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögens-
                     sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel-           gegenstände können zu einem an sich günstigen

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                                                              15
Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder      Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen
        müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft          dem Fonds nicht zugute.
        bzw. verkauft werden.
     ■■ Durch die Verwendung von Derivaten können po-          Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang
        tenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen      von Sicherheiten
        nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschuss­       Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpa-
        zahlungen überschreiten können.                        pierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten.
                                                               Derivate, verliehene Wertpapiere oder in Pension gege-
     Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the-            bene Wertpapiere können im Wert steigen. Die gestell-
     counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken         ten Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen,
     auftreten:                                                um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch
     ■■ Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die    der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller
         Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-       Höhe abzudecken.
         Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder
         gar nicht veräußern kann.                             Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,
     ■■ Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung)     in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarkt-
         kann aufgrund der individuellen Vereinbarung          fonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kredit-
         schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kos-    institut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden,
         ten verbunden sein.                                   kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarkt-
                                                               fonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung
     Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten
     Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein       nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie
     Darlehen über Wert­papiere, so überträgt sie diese an     von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprüng-
     einen Darlehensnehmer, der nach Beendigung des            lich gewährten Höhe wieder zurück gewährt werden
     Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte     müssen. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein,
     zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesell-        für Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf den ge-
     schaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfü-        währten Betrag aufzustocken und somit den durch die
     gungsmöglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert    Anlage erlittenen Verlust auszugleichen.
     das Wertpapier während der Dauer des Geschäfts an
     Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insge-      Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
     samt veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft         Der Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen
     kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwar-        (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar
     ten, wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen    2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der
     kann.                                                     Kreditgeber mindestens 5 % des Volumens der Verbrie-
                                                               fung als sog. Selbstbehalt zurückbehält und weitere
     Risiken bei Pensionsgeschäften                            Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflich-
     Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so ver-     tet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe
     kauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Auf-     einzuleiten, wenn Kreditverbriefungen, die nach die-
     schlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Der         sem Stichtag emittiert wurden, diesen EU-Standards
     zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende Rück-          nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnah-
     kaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Ge-      men könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche
     schäftes festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen     Kreditverbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund
     Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit an Wert         rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften
     verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung der     und künftig möglicherweise auch für Versicherungen
     Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur       besteht das Risiko, dass die Gesellschaft solche im
     durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts       Fonds gehaltenen Kreditverbriefungspositionen nicht
     tun. Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit      oder nur unter starken Abschlägen bzw. mit großer
     finanziellen Einbußen für den Fonds einhergehen. Zu-      zeitlicher Verzögerung verkaufen kann.
     dem kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeiten-
     de zu zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die   Inflationsrisiko
     die Gesellschaft durch die Wiederanlage der erhaltenen    Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle
     Barmittel erwirtschaftet hat.                             Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im
                                                               Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die In-
     Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so         flationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds
     kauft sie diese und muss sie am Ende einer Laufzeit       liegen.
     wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis wird bereits bei
     Geschäftsabschluss festgelegt. Die in Pension genom-      Währungsrisiko
     menen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die         Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen
     Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner.     Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der

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Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse       Risiken der eingeschränkten oder erhöhten
                     aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der    Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko)
                     Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung,          Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die die
                     so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit     Liquidität des Fonds beeinträchtigen können. Dies
                     auch der Wert des Fondsvermögens.                        kann dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungs-
                                                                              verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft nicht
                     Konzentrationsrisiko                                     nachkommen kann bzw. dass die Gesellschaft die
                     Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte       Rückgabeverlangen von Anlegern vorübergehend oder
                     Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der           dauerhaft nicht erfüllen kann. Der Anleger könnte ggf.
                     Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegen-         die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren und
                     stände oder Märkte besonders stark abhängig.             ihm könnte das investierte Kapital oder Teile hiervon
                                                                              für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen.
                     Risiken im Zusammenhang mit der Investition              Durch die Verwirklichung der Liquiditätsrisiken könnte
                     in Investmentanteile                                     zudem der Nettoinventarwert des Fonds und damit der
                     Die Risiken der Investmentvermögen, deren Anteile        Anteilwert sinken, etwa wenn die Gesellschaft gezwun-
                     für den Fonds erworben werden (sog. Zielfonds),          gen ist, bei entsprechender gesetzlicher Zulässigkeit,
                     stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken             Vermögensgegenstände für den Fonds unter Verkehrs-
                     der in diesen Fonds enthaltenen Vermögensgegen-          wert zu veräußern.
                     stände bzw. der von diesen Zielfonds verfolgten
                     Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen           Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
                     Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann           Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände
                     es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds           erworben werden, die nicht an einer Börse zuge-
                     gleiche oder einander entgegengesetzte Anlage-           lassen oder an einem anderen organisierten Markt
                     strategien verfolgen. Hierdurch können bestehende        zugelassen oder in diesen einbezogen sind. Diese
                     Risiken kumulieren und eventuelle Chancen können         Vermögensgegenstände können ggf. nur mit hohen
                     sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft     Preisabschlägen, zeitlicher Verzögerung oder gar nicht
                     im Regelfall nicht möglich, das Management der Ziel-     weiterveräußert werden. Auch an einer Börse zugelas-
                     fonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen       sene Vermögens­gegenstände können abhängig von
                     müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder              der Marktlage, dem Volumen, dem Zeitrahmen und
                     Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der         den geplanten Kosten ggf. nicht oder nur mit hohen
                     Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der       Preisabschlägen veräußert werden. Obwohl für den
                     Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Ent-       Fonds nur Vermögensgegenstände erworben werden
                     spricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen         dürfen, die grundsätzlich jederzeit liquidiert werden
                     oder Erwartungen, so kann sie ggf. erst deutlich         können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die-
                     verzögert reagieren, indem sie Ziel­fonds­anteile zu-    se zeitweise oder dauerhaft nur unter Realisierung von
                     rückgibt.                                                Verlusten veräußert werden können.

                     Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile           Risiko durch Finanzierungsliquidität
                     erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme           Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Kredite
                     der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran   aufnehmen. Es besteht das Risiko, dass die Gesell-
                     gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern,    schaft keinen entsprechenden Kredit oder diesen nur
                     indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei      zu wesentlich ungünstigeren Konditionen aufnehmen
                     der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des       kann. Kredite mit einer variablen Verzinsung können
                     Zielfonds zurückgibt.                                    sich durch steigende Zinssätze zudem negativ aus-
                                                                              wirken. Unzureichende Finanzierungsliquidität kann
                     Risiken aus dem Anlagespektrum                           sich auf die Liquidität des Fonds auswirken, mit der
                     Unter Beachtung der durch das Gesetz und die An-         Folge, dass die Gesellschaft gezwungen sein kann,
                     lagebedingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze            Vermögensgegenstände vorzeitig oder zu schlechteren
                     und -grenzen, die für den Fonds einen sehr weiten        Konditionen als geplant zu veräußern.
                     Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepolitik
                     auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig          Risiken durch vermehrte Rückgaben oder
                     Vermögensgegenstände z. B. nur weniger Branchen,         Zeichnungen
                     Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. Diese           Durch Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern fließt
                     Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren        dem Fondsvermögen Liquidität zu bzw. vom Fonds-
                     kann mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe Schwan-          vermögen Liquidität ab. Die Zu- und Abflüsse können
                     kungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen)       nach Saldierung zu einem Nettozu- oder -abfluss der
                     verbunden sein. Über den Inhalt der Anlagepolitik        liquiden Mittel des Fonds führen. Dieser Nettozu- oder
                     informiert der Jahresbericht nachträglich für das ab­    -abfluss kann den Fondsmanager veranlassen, Ver-
                     gelaufene Berichtsjahr.                                  mögensgegenstände zu kaufen oder zu verkaufen,

LBBW Aktien Europa   Verkaufsprospekt Stand 4. März 2015                                                                          17
wodurch Transaktionskosten entstehen. Dies gilt             alle Verträge, die für Rechnung des Fonds geschlos-
     insbesondere, wenn durch die Zu- oder Abflüsse eine         sen werden.
     von der Gesellschaft für den Fonds vorgesehene Quote
     liquider Mittel über- bzw. unterschritten wird. Die hier-   Risiko durch zentrale Kontrahenten
     durch entstehenden Transaktionskosten werden dem            Ein zentraler Kontrahent (Central Counterparty –
     Fondsvermögen belastet und können die Wertentwick-          „CCP“) tritt als zwischengeschaltete Institution in
     lung des Fonds beeinträchtigen. Bei Zuflüssen kann          bestimmte Geschäfte für den Fonds ein, insbesondere
     sich eine erhöhte Fondsliquidität belastend auf die         in Geschäfte über derivative Finanzinstrumente. In
     Wertentwicklung des Fonds auswirken, wenn die Ge-           diesem Fall wird er als Käufer gegenüber dem Verkäu-
     sellschaft die Mittel nicht zu adäquaten Bedingungen        fer und als Verkäufer gegenüber dem Käufer tätig.
     anlegen kann.                                               Ein CCP sichert seine Gegenparteiausfallrisiken durch
                                                                 eine Reihe von Schutzmechanismen ab, die es ihm
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten                         jederzeit ermöglichen, Verluste aus den eingegangen
     Regionen/Ländern                                            Geschäften auszugleichen, etwa durch sog. Einschuss-
     Gegebenenfalls sollen nach der Anlagestrategie Inves-       zahlungen (z. B. Besicherungen). Es kann trotz dieser
     titionen für den Fonds insbesondere in bestimmten           Schutzmechanismen nicht ausgeschlossen werden,
     Regionen/Ländern getätigt werden. Aufgrund lokaler          dass ein CCP ausfällt, wodurch auch Ansprüche der
     Feiertage in diesen Regionen/Ländern kann es zu             Gesellschaft für den AIF betroffen sein können. Hier-
     Abweichungen zwischen den Handels­tagen an Börsen           durch können Verluste für den Fonds entstehen, die
     dieser Regionen/Länder und Bewertungstagen des              nicht abgesichert sind.
     Fonds kommen. Der Fonds kann möglicherweise an
     einem Tag, der kein Bewertungstag ist, auf Marktent-        Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
     wicklungen in den Regionen/Ländern nicht am selben          Bei Pensionsgeschäften erfolgt die Stellung der Sicher-
     Tag reagieren oder an einem Bewertungstag, der              heiten durch die Gegenleistung des Vertragspartners.
     kein Handelstag in diesen Regionen/Ländern ist, auf         Bei einem Ausfall des Vertragspartners während der
     dem dortigen Markt nicht handeln. Hierdurch kann            Laufzeit des Pensionsgeschäfts hat die Gesellschaft
     der Fonds gehindert sein, Vermögensgegenstände in           ein Verwertungsrecht hinsichtlich der in Pension
     der erforderlichen Zeit zu veräußern. Dies kann die         genommenen Wertpapiere bzw. Barmittel. Ein Ver-
     Fähigkeit des Fonds nachteilig beeinflussen, Rück­          lustrisiko für den Fonds kann daraus folgen, dass die
     gabeverlangen oder sonstigen Zahlungsverpflichtun-          gestellten Sicherheiten wegen der zwischenzeitlichen
     gen nachzukommen.                                           Verschlechterung der Bonität des Emittenten bzw.
                                                                 steigender Kurse der in Pension gegebenen Wertpa-
     Kontrahentenrisiko inklusive                                piere nicht mehr ausreichen, um den Rückübertra-
     Kredit- und Forderungsrisiko                                gungsanspruch der Gesellschaft der vollen Höhe nach
     Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die sich        abzudecken.
     für den Fonds im Rahmen einer Vertragsbindung
     mit einer anderen Partei (sog. Gegenpartei) ergeben         Adressenausfallrisiken bei
     können. Dabei besteht das Risiko, dass der Vertrags-        Wertpapier-Darlehensgeschäften
     partner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht        Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein
     mehr nachkommen kann. Diese Risiken können die              Darlehen über Wert­papiere, so muss sie sich gegen
     Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen und sich          den Ausfall des Vertragspartners ausreichende Si-
     damit auch nachteilig auf den Anteilwert und das vom        cherheiten gewähren lassen. Der Umfang der Sicher-
     Anleger investierte Kapital auswirken.                      heitsleistung entspricht mindestens dem Kurswert
                                                                 der als Wertpapier-Darlehen übertragenen Wertpapie-
     Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken                   re. Der Darlehensnehmer hat weitere Sicherheiten zu
     (außer zentrale Kontrahenten)                               stellen, wenn der Wert der als Darlehen gewährten
     Durch den Ausfall eines Ausstellers (nachfolgend            Wertpapiere steigt, die Qualität der gestellten Sicher-
     „Emittent“) oder eines Vertragspartners (Kontrahen-         heiten abnimmt oder eine Verschlechterung seiner
     ten), gegen den der Fonds Ansprüche hat, können für         wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt und die bereits
     den Fonds Verluste entstehen. Das Emittentenrisiko          gestellten Sicherheiten nicht ausreichen. Kann der
     beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwick-           Darlehensnehmer dieser Nachschusspflicht nicht
     lungen des jeweiligen Emittenten, die neben den all-        nachkommen, so besteht das Risiko, dass der Rück-
     gemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs           übertragungsanspruch bei Ausfall des Vertragspart-
     eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger          ners nicht vollumfänglich abgesichert ist. Werden die
     Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen           Sicherheiten bei einer anderen Einrichtung als der
     werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von            Verwahrstelle des Fonds verwahrt, besteht zudem
     Emittenten eintreten. Die Partei eines für Rechnung         das Risiko, dass diese bei Ausfall des Entleihers ggf.
     des Fonds geschlossenen Vertrags kann teilweise oder        nicht sofort bzw. nicht in vollem Umfang verwertet
     vollständig ausfallen (Kontrahentenrisiko). Dies gilt für   werden können.

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