First Private Aktien Global - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Stand: 04. Februar 2015

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First Private Aktien Global - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Stand: 04. Februar 2015
First Private Aktien Global

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
Stand: 04. Februar 2015
First Private Aktien Global
Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015

Herausgeber dieses Verkaufsprospektes:                                       Das Sondervermögen First Private Aktien Global
                                                                             hat folgende Anteilklassen:
First Private Investment Management KAG mbH
                                                                             Anteilklasse „A“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:
Westhafenplatz 8
D-60327 Frankfurt am Main                                                    WKN:                                 A0KFRT
                                                                             ISIN:                                DE000A0KFRT0
Postfach 11 16 63
                                                                             Auflagedatum:                        1.12.2006
D-60051 Frankfurt am Main
                                                                             Ausgabeaufschlag:                    5,0%
Telefon: +49 (0)69 50 50 82 – 0                                              Rücknahmeabschlag:                   0%
Telefax: +49 (0)69 50 50 82 – 440                                            Verwaltungsvergütung:                1,50% p. a.**
                                                                             Performanceabhängige                 20% des über dem Referenzwert
Internet: www.first-private.de                                               Vergütung:                           liegenden Wert­zuwachses
E-Mail: info@First-private.de                                                                                     (vgl. Ziff. 21.).
                                                                             Mindestanlagesumme:                  0,001 Anteil (sparplanfähig)
Geschäftsführer: Tobias Klein, Thorsten Wegner, Richard Zellmann
                                                                             Ertragsverwendung:                   thesaurierend
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main                               Währung:                             EUR
Handelsregister-Nr.: HRB 32877                                               Gesamtkostenquote:                   1,67%
                                                                             (TER) 2014
                                                                             Perf.abhängige Vergütung in % 0,00%­
                                                                             des durchschnittlichen Netto-
                                                                             inventarwertes:
                                                                            ** seit dem 01.12.2006 unverändert

HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT

Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen First               Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
Private Aktien Global erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der          Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom
wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebe-             First Private Aktien Global gehaltenen Vermögensgegenstände nach
dingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in             Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen.
der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen            Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
Verkaufs­prospekt auf Seite 33 abgedruckt.                                  Dem Vertragsverhältnis zwischen First Private Investment Management
                                                                            KAG mbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem First Private   deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der First Private Investment
Aktien Global Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten      Management KAG mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf-        Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichts-
fentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu      stand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht-      sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Über-
zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.              setzung zu versehen. Die First Private Investment Management KAG
                                                                            mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen             deutscher Sprache führen.
dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Antei-
len auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in          Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapital­
dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen          anlage­gesetzbuchs können Verbraucher die Schlichtungsstelle der Bun-
enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Ver-     desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anrufen. Die Kontaktdaten
kaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und      lauten:
dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjah-
resbericht.                                                                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                            Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Anlagebeschränkungen für US-Personen                                        - Referat Q 21 -
Die First Private Investment Management KAG mbH und/oder der First          Graurheindorfer Straße 108
Private Aktien Global sind und werden nicht gemäß dem United States         D-53117 Bonn
Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung regis-
triert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United        Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürger-
States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach         lichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienst-
den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten          leistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle
von Amerika registriert. Anteile des First Private Aktien Global dürfen     der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen,
weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren        bleibt hiervon unberührt.
Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gege-
benenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder        Die Kontaktdaten lauten:
im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterver-          Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank,
äußern. US-Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind        Postfach 11 12 32
oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-      60047 Frankfurt,
Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die         Tel.: 069/2388-1907 oder -1906,
gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums         Fax: 069/2388-1919,
oder einer US-Besitzung gegründet werden.                                   schlichtung@bundesbank.de

                                                                                      First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global
                                                                                                                                 Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015

                                                                           Inhaltsverzeichnis
                                                                           Kurzübersicht über die Partner des First Private Aktien Global . . . . . . . .  2
  Anteilklasse „B“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:*
                                                                           1.	Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
  WKN:                                   A0KFRU
  ISIN:                                  DE000A0KFRU8                      2.	Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
  Auflagedatum:                          19.9.2007                         3.	Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
  Ausgabeaufschlag:                      wird nicht erhoben
  Rücknahmeabschlag:                     0%                                4.	Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
  Verwaltungsvergütung:                  0,80% p. a.**
                                                                           5.	Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
  Performanceabhängige                   20% des über dem Referenzwert
  Vergütung:                             liegenden Wert­zuwachses
                                                                           6.	Erhöhte Volatilität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
                                         (vgl. Ziff. 21.).
  Mindestanlagesumme:                    500.000 EUR                       7.	Profil des typischen Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
  Ertragsverwendung:                     ausschüttend
  Währung:                               EUR                               8.	Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . 11
  Gesamtkostenquote:                     0,97%
                                                                           9.	Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
  (TER) 2014
  Perf.abhängige Vergütung in % 0,00%­                                     10.	Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18
  des durchschnittlichen Netto-
  inventarwertes:                                                          11.	Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18
* Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. 7.)
** seit dem 19.09.2007 unverändert                                         12.	Bewertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18

                                                                           13.	Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19
  Anteilklasse „C“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:*
  WKN:                                   A0KFRV                            14.	Ausgestaltung der Anteilklassen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19
  ISIN:                                  DE000A0KFRV6                      15.	Anteile  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
  Auflagedatum:                          22.9.2008
  Ausgabeaufschlag:                      wird nicht erhoben                17.	Liquiditätsmanagement  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
  Rücknahmeabschlag:                     0%
                                                                           18.	Börsen und Märkte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
  Verwaltungsvergütung:                  0,60% p. a.**
  Performanceabhängige                   20% des über dem Referenzwert     19.	Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
  Vergütung:                             liegenden Wert­zuwachses
                                         (vgl. Ziff. 21.).                 20.	Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
  Mindestanlagesumme:                    20.000.000 EUR
  Ertragsverwendung:                     ausschüttend                      21.	Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
  Währung:                               EUR
                                                                           22.	Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge,
  Gesamtkostenquote:                     0,77%
  (TER) 2014                                                                      Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
  Perf.abhängige Vergütung in % 0,00%­                                     23.	Auflösung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25
  des durchschnittlichen Netto-
  inventarwertes:                                                          24.	Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25
* Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. 7.)
** seit dem 22.09.2008 unverändert                                         25.	Interessenskonflikte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

  Anteilklasse „D“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:*                   26.	Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 26

  WKN:                                   A0J3AB                            27.	Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  ISIN:                                  DE000A0J3AB7
                                                                           28.	Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  Auflagedatum:                          29.04.2011
  Ausgabeaufschlag:                      wird nicht erhoben                29.	Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte
  Rücknahmeabschlag:                     0%                                       und sonstige Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  Verwaltungsvergütung:                  1,50% p. a.**
  Performanceabhängige                   keine                             30.	Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen . . . . . . . . 31
  Vergütung:
                                                                           31.	Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich . . . . . . . . . . . . . 31
  Mindestanlagesumme:                    5.000.000 EUR
  Ertragsverwendung:                     ausschüttend                      32.	Recht des Käufers zum Widerruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
  Währung:                               EUR
  Gesamtkostenquote:                     –                                 Allgemeine Anlagebedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
  (TER) 2014
  Perf.abhängige Vergütung in %          –­                                Besondere Anlagebedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
  des durchschnittlichen Netto-
  inventarwertes:
* Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. 7.)
** seit dem 29.04.2011 unverändert

First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global
Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015                                                                                                    2

Kurzübersicht über die Partner des
First Private Aktien Global

1. Kapitalverwaltungsgesellschaft                                        2. Verwahrstelle
First Private Investment Management KAG mbH                              The Bank of New York Mellon SA/NV
                                                                         Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main
Hausanschrift:
Westhafenplatz 8                                                         Hausanschrift:
D-60327 Frankfurt am Main
                                                                         Messeturm
Postanschrift:                                                           Friedrich-Ebert-Anlage 49
Postfach 11 16 63                                                        D-60327 Frankfurt am Main
D-60051 Frankfurt am Main
                                                                         Telefon: +49 (0)69 12014 – 1000
Telefon: +49 (0)69 50 50 82 – 0
Telefax: +49 (0)69 50 50 82 – 440                                        Haftendes Eigenkapital am 31.12.2013:
                                                                         1,943 Mrd. EUR
Internet: www.first-private.de
E-Mail: info@First-private.de                                            Gezeichnetes und eingezahltes Kapital am 31.12.2013:
                                                                         1,393 Mrd. EUR
Haftendes Eigenkapital am 31.12.2013:
4,113 Mio. EUR
                                                                         3. Vertrieb in der Republik Österreich
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital am 31.12.2013:
2,557 Mio. EUR                                                           Zahl- und Informationsstelle:
                                                                         UniCredit Bank Austria AG

Aufsichtsrat                                                             Hausanschrift:
                                                                         Schottengasse 6-8
Michael Christ, Vorsitzender                                             A-1010 Wien
Frankfurt am Main                                                        Österreich

Christian Behring
Bad Soden-Salmünster                                                     Steuerlicher Vertreter:
                                                                         PwC PricewaterhouseCoopers
Clemens Lansing                                                          Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
London, Großbritannien

                                                                         Hausanschrift:
Geschäftsführung                                                         Erdbergstraße 200
                                                                         A-1030 Wien
Tobias Klein
Frankfurt am Main

Thorsten Wegner
Wiesbaden

Richard Zellmann
Frankfurt am Main

Gesellschafter

FP Management Holding GmbH, Frankfurt am Main

Die Aktualisierung der Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsleitung,
des Aufsichtsrates, der Gesellschafter, des Eigenkapitals und der Ver-
wahrstelle erfolgt in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und
Jahresberichten.

                                                                                 First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global
3                                                                                                          Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015

1. Grundlagen                                                                 Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthalten die Angabe, unter wel-
                                                                              chen Voraussetzungen Anteile mit unterschiedlichen Rechten ausgege-
1.1. Das Sondervermögen (der Fonds)                                           ben und welche Rechte den Anteilklassen zugeordnet werden. Darüber
Das Sondervermögen First Private Aktien Global (nachfolgend „Fonds“)          hinaus wird für jede Anteilklasse die Anzahl der am Berichtsstichtag
ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von           umlaufenden Anteile der Anteilklasse sowie der am Berichtsstichtag
Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anla-             ermittelte Anteilwert bekannt gegeben.
gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend
„Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß             Für den Fonds sind gegenwärtig vier Anteilklassen verfügbar.
der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor-           Die Ausgestaltungsmerkmale der Anteilklassen sind im Abschnitt „Aus-
schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen              gestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 14 dieses Verkaufsprospekts
in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege-            beschrieben.
setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Invest-
ment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet.               1.3. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
Der First Private Aktien Global wurde am 01. Dezember 2006 für unbe-          Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anla-
stimmte Dauer aufgelegt.                                                      gebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte
                                                                              sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, den
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen         Vertriebspartnern sowie im Internet unter www.first-private.de.
für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der
Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensge-                 Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanage-
genständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sonderver-              ments des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten
mögen an. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.         Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien
                                                                              von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher
In welche Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der               Form bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, den Vertriebspartnern
Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten            sowie im Internet unter www.first-private.de erhältlich.
hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen und
den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anle-            1.4. Anlagebedingungen und deren Änderungen
gern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen              Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufspro-
einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlage-              spekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können
bedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin-                 von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedin-
gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren                  gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der
Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht            Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung
(„BaFin“) genehmigt werden.                                                   durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

1.2. Anteilklassen                                                            Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darü-
Für den Fonds können gemäß § 3 der Besonderen Anlagebedingungen               ber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft www.first-private.de
jederzeit Anteilklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertrags-   bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen und Aufwand-
verwendung, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der                serstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die
Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungs-           Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betreffen,
kurssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestan-            werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen in
lage oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden. Die Rech-          Papierform oder elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Daten-
te der Anleger, die Anteile aus der bestehenden Anteilklasse erworben         träger“) informiert. Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte
haben, bleiben davon jedoch unberührt. Mit den Kosten, die anlässlich         der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in
der Einführung einer neuen Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich       Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und
die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet werden.                        wie weitere Informationen erlangt werden können.

Es ist weder notwendig, dass Anteile einer Anteilklasse im Umlauf sind,       Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntma-
noch dass Anteile einer neu gebildeten Anteilklasse sofort ausgege-           chung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und
ben werden. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse           Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer
ist deren Wert auf Grundlage des für den gesamten Fonds nach § 168            Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein
Absatz 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen.                         früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anla-
                                                                              gegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
Der Abschluss von Währungskurssicherungsgeschäften ausschließlich             Bekanntmachung in Kraft und sind unter der Bedingung zulässig, dass
zu Gunsten einer einzigen Währungsanteilklasse ist zulässig. Für Wäh-         die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne
rungsanteilklassen mit einer Währungsabsicherung zugunsten der                weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen
Währung dieser Anteilklasse (Referenzwährung) darf die Gesellschaft           oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleich-
auch unabhängig von § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen Deri-             baren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige
vate im Sinne des § 197 Abs. 1 KAGB auf Wechselkurse oder Währungen           Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unter-
mit dem Ziel einsetzen, Anteilwertverluste durch Wechselkursverluste          nehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
von nicht auf die Referenzwährung der Anteilklasse lautenden Vermö-
gensgegenständen des Fonds zu vermeiden.

Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Ausgestaltung zukünftiger            2. Verwaltungsgesellschaft
Anteilklassen kann das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, je nachdem, zu wel-        2.1. Firma, Rechtsform und Sitz
cher Anteilklasse die von ihm erworbenen Anteile gehören. Dies gilt           Der Fonds wird von First Private Investment Management KAG mbH mit
sowohl für die Rendite, die der Anleger vor Steuern erzielt, als auch für     Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Gegründet wurde die Gesellschaft
die Rendite nach Steuern.                                                     am 19. November 1990 unter dem Namen Salomon Brothers Kapitalan-
                                                                              lagegesellschaft mbH. Seit 14. April 2003 firmiert die Gesellschaft als
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für den              First Private Investment Management KAG mbH.
ganzen Fonds zulässig, er kann nicht für einzelne Anteilklassen oder
Gruppen von Anteilklassen erfolgen.                                           Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des

First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global
Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015                                                                                                             4

KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung             wirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.
(GmbH).
                                                                            3.2. Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Die Gesellschaft darf seit November 1990 Wertpapier-Sondervermögen          Für das Sondervermögen hat die The Bank of New York Mellon SA/NV,
verwalten. Ferner darf die Gesellschaft seit Februar 1995 auch Geld-        Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, MesseTurm, Fried-
markt-Sondervermögen verwalten. Seit Inkrafttreten des Investment-          rich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main, das Amt der Verwahr-
gesetzes zum 1. Januar 2004 darf die Gesellschaft Richtlinienkonforme       stelle übernommen. The Bank of New York Mellon SA/NV ist eine in Bel-
Sondervermögen verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als           gien zugelassene und von der dortigen Finanzaufsicht NBB – National
Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis          Bank of Belgium – beaufsichtigte Bank. Das deutsche Depotbank- und
als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit            Verwahrgeschäft (Haupttätigkeit) und die damit verbundenen Service-
als erteilt. Sie darf seit November 1990 Wertpapiersondervermögen, seit     leistungen werden von der deutschen Niederlassung, der The Bank of
Februar 1995 Geldmarktsondervermögen und seit Januar 2004 richtlini-        New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am
enkonforme Sondervermögen verwalten. Die BaFin hat der Gesellschaft         Main, erbracht. Diese Niederlassung unterliegt der Aufsicht der BaFin.
noch keine Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach
dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft darf im Rahmen ihrer bisherigen          3.3. Unterverwahrung
Geschäftserlaubnis unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen           Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes
bereits vor Erlaubniserteilung neue Investmentvermögen auflegen und         Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen:
vertreiben. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis zur Verwaltung von AIF-
Sondervermögen bisher nicht beantragt.                                      Verwahrung der Vermögensgegenstände auf die von der BNY Mellon
                                                                            SA/NV und der BNY Mellon eingeschalteten Unterverwahrer gem. der
2.2. Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat                             unten stehenden Auflistung für die betroffenen Märkte. Die Zentralver-
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammenset-               wahrer sind in der Liste nicht aufgeführt, ihre Einschaltung ist in dem
zung des Aufsichtsrates finden Sie auf Seite 2 des Verkaufsprospekts.       jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben. Insofern handelt es sich um
                                                                            Marktinfrastruktur und nicht um von der Verwahrstelle aktiv beauftrag-
2.3. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                               te Unterverwahrer.
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 2,557 Mio. EUR
(Stand: 31.12.2013). Das haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt     Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermögensge-
4,113 Mio. EUR (Stand: 31.12.2013).                                         genstände erfolgt durch:

Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich OGAW und muss daher                Land/Markt                  Unterverwahrer
Berufshaftungsrisiken nicht zusätzlich absichern.
                                                                             Argentina                   Citibank, N.A.
                                                                             Australia                   National Australia Bank Limited
                                                                             Austria                     UniCredit Bank Austria AG
3. Verwahrstelle
                                                                             Bahrain                     HSBC Bank Middle East Limited
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von           Bangladesh                  The Hongkong and Shanghai Banking
Sondervermögen vor. Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstän-                                           Corporation Limited
de des Fonds hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahrstelle
beauftragt.                                                                  Belgium                     Citibank International Plc
                                                                             Bermuda                     HSBC Bank Bermuda Limited
3.1. Aufgaben der Verwahrstelle
                                                                             Botswana                    Stanbic Bank Botswana Ltd.
Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots
bzw. auf Sperrkonten und überwacht, ob die Verfügungen der Gesell-           Brazil                      Citibank, N.A.
schaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und           Bulgaria                    ING Bank N.V.
den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage von Vermögensge-
genständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie            Canada                      CIBC Mellon Trust Company
Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der             Cayman Islands              The Bank of New York Mellon
Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung ertei-
len, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und            Channel Islands             The Bank of New York Mellon
den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.                                     Chile                       Banco de Chile
                                                                             China                       HSBC Bank (China) Company Limited
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
                                                                             Colombia                    Cititrust Colombia S.A.
 – Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,                              Cyprus                      BNP Paribas Securities Services, Athens

 – Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie        Czech                       Republic Citibank Europe plc, organizační
    die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und der KARBV                                     složka
    und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,                         Denmark                     Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)
                                                                             Egypt                       HSBC Bank Egypt S.A.E.
 – Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung
    der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der            Estonia                     SEB Pank AS
    üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,                             Euromarkets                 Clearstream Banking Luxembourg S.A.
                                                                                                         (Central Securities Depository – no subcu-
 – Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des                                stodian)
    KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet werden,                                                Euroclear Bank S.A. (Central Securities
                                                                                                         Depository – no subcustodian)
 – Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für
    Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kredi-            Finland                     Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)
    taufnahme,                                                               France                      BNP Paribas Securities Services

 – Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechts-

                                                                                       First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global
5                                                                                                   Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015

    Land/Markt              Unterverwahrer                              Land/Markt               Unterverwahrer
    Germany                 The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset    Slovak Republic          Citibank Europe plc, pobočka zahraničnej
                            Servicing, Niederlassung Frankfurt am                                banky
                            Main
                                                                        Slovenia                 UniCredit Banka Slovenia d.d.
    Ghana                   Stanbic Bank Ghana Limited
                                                                        South Africa             Standard Bank of South Africa
    Greece                  BNP Paribas Securities Services, Athens
                                                                        South Korea              Deutsche Bank AG
    Hong Kong               The Hongkong and Shanghai Banking                                    The Hongkong and Shanghai Banking
                            Corporation Limited                                                  Corporation Limited
    Hungary                 Citibank Europe plc, Hungarian Branch       Spain                    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. (BBVA)
                            Office                                                               Santander Investment, S.A.
    India                   Deutsche Bank AG                            Sri Lanka                The Hongkong and Shanghai Banking
                                                                                                 Corporation Limited
    Indonesia               Deutsche Bank AG
                                                                        Swaziland                Standard Bank Swaziland Ltd
    Ireland                 The Bank of New York Mellon
                                                                        Sweden                   Skandinaviska Enskilda Banken (Publ)
    Israel                  Bank Hapoalim B.M.
                                                                        Switzerland              Credit Suisse AG
    Italy                   Intesa Sanpaolo S.p.A
                                                                        Taiwan                   HSBC Bank (Taiwan) Limited
    Japan                   Mizuho Bank, Ltd.
                                                                        Thailand                 The Hongkong and Shanghai Banking
                            The Bank of Tokyo – Mitsubishi UFJ, Ltd.
                                                                                                 Corporation Limited
    Jordan                  Standard Chartered Bank, Jordan Branch
                                                                        Turkey                   Deutsche Bank AS
    Kazakhstan              HSBC Bank Kazakhstan JSC
                                                                        Uganda                   Stanbic Bank Uganda Limited
    Kenya                   CFC Stanbic Bank Limited
                                                                        Ukraine                  PJSC “Citibank”
    Kuwait                  HSBC Bank Middle East Limited
                                                                        United Arab Emirates     HSBC Bank Middle East Limited
    Latvia                  AS SEB Banka
                                                                        United Kingdom           Deutsche Bank AG, London Branch
    Lebanon                 HSBC Bank Middle East Limited                                        The Bank of New York Mellon
    Lithuania               SEB Banka                                   United States            The Bank of New York Mellon
    Luxembourg              Euroclear Bank S.A. (Central Securities     United States Precious   HSBC Bank, USA, N.A.
                            Depository – no subcustodian)               Metals
    Malaysia                HSBC Bank Malaysia Berhad                   Venezuela                Citibank N.A. Sucursal Venezuela
    Malta                   The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset    Vietnam                  HSBC Bank (Vietnam) Ltd.
                            Servicing, Niederlassung Frankfurt am
                                                                        Zambia                   Stanbic Bank Zambia Ltd
                            Main
                                                                        Zimbabwe                 Stanbic Bank Zimbabwe Ltd
    Mauritius               The Hongkong and Shanghai Banking
                            Corporation Limited                        Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung
    Mexico                  Banco Nacional de Mexico (Banamex) S.A.    ergeben:
    Morocco                 Citibank Maghreb
                                                                       Im Hinblick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewiesen, dass die
    Namibia                 Standard Bank Namibia Ltd                  BNY Mellon SA/NV die BNY Mellon als Unterverwahrer (und umgekehrt)
    Netherlands             The Bank of New York Mellon SA/NV          benutzt.

    New Zealand             National Australia Bank Limited            Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren Konzerngesellschaf-
    Nigeria                 Stanbic IBTC Bank Plc                      ten neben der Verwahrtätigkeit auch andere Dienstleistungen für
                                                                       die BNY Mellon erbringen wird das Risiko von Interessenkonflikten
    Norway                  Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)    bereits dadurch minimiert, dass die betreffenden Gesellschaften/Unter-
    Oman                    HSBC Bank Oman S.A.O.G.                    nehmenseinheiten durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen
                                                                       mit der BNY Mellon zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsbesorgung
    Pakistan                Deutsche Bank AG
                                                                       verpflichtet sind. Zudem wird die BNY Mellon Informationen über
    Peru                    Citibank del Peru S.A.                     die Anbindung/Einschaltung von Dritten mitteilen – und sofern eine
    Philippines             Deutsche Bank AG                           entsprechende Verbundenheit von eingeschalteten Dritten bekannt ist,
                                                                       darauf gesondert hinweisen – um auf diese Weise ein entsprechend
    Poland                  ING Bank Slaski S.A.                       hohes Maß an Transparenz zu schaffen.
    Portugal                Citibank International Plc, Sucursal em
                            Portugal                                   Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessenkon-
                                                                       flikte wie folgt um:
    Qatar                   HSBC Bank Middle East Limited
    Romania                 Citibank Europe plc. Dublin – Romania      Die BNY Mellon hat für ihre Gesellschaften und konzernverbundenen
                            Branch                                     Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Richtlinien ent-
    Russia                  Deutsche Bank Ltd.                         wickelt die den Umgang mit Interessenkonflikten festlegen. Durch
                                                                       funktionale und hierarchische Trennung werden potentielle Interessen-
    Saudi Arabia            HSBC Saudi Arabia Limited                  konflikte vermieden die bei der Übernahme von Aufgaben bspw. auch
    Serbia                  UniCredit Bank Serbia JSC                  in Bezug auf AIF oder den für Rechnung des AIF tätigen AIFM entstehen
                                                                       können. In unternehmensweit gültigen Kodizes sind Maßstäbe und
    Singapore               DBS Bank Ltd.
                                                                       Methoden festgelegt, wie potenzielle oder tatsächliche Konflikte iden-
                            United Overseas Bank Ltd.
                                                                       tifiziert werden die sich aus den Geschäftstätigkeiten ergeben können.

First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global
Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015                                                                                                        6

Diese Maßstäbe und Methoden umfassen formalisierte Prozesse durch               Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den
ein internes Meldewesen Interessenkonflikte regelmäßig zu überwa-               individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann
chen und offen zu legen. Die Abteilungen sind verpflichtet Interes-             künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe-
senkonflikte in Bezug auf bestehende und geplante Tätigkeiten oder              sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen
Geschäftsbeziehungen offen zu legen, zu überwachen und zu steuern               Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer-
respektive zu beseitigen, sofern dies notwendig ist.                            berater wenden.

3.4. Haftung der Verwahrstelle                                               (c) Aussetzung der Anteilrücknahme
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die
von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt             Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus-
werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermö-             setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine
gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und               Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger
dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des             erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in
Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die             diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder politische Kri-
nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die               sen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sein
Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach             sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän-
den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.              kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts
                                                                                beeinträchtigen. Der Anleger kann seine Anteile während dieses
                                                                                Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der
                                                                                Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesell-
4. Risikohinweise                                                               schaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aus-
                                                                                setzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern.
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten            Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann
Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den ande-                 niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme.
ren in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig
lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der            (d) Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen
oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des                     Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung
Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach-                   der BaFin ändern. Durch eine Änderung der Anlagebedingungen
teilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert           können auch den Anleger betreffende Regelungen geändert wer-
auswirken.                                                                      den. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anla-
                                                                                gebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann
Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in               die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft
dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände                kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und ver-
gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält           traglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung
er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollstän-      der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin
dig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital           ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko
teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön-          verändern.
nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange-
legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger          (e) Auflösung des Fonds
investierte Kapital hinaus besteht nicht.
                                                                                Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts              kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der
beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung               Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds
des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten                 geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge,         wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er
in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder               die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem
eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das          Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds
Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.                       andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden.
                                                                                Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfah-
4.1. Risiken einer Fondsanlage                                                  rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in            Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.
einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich
nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital       (f)	Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen
sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage aus-                anderen Investmentfonds (Verschmelzung)
wirken.
                                                                                Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des
 (a) Schwankung des Fondsanteilwerts                                            Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann
                                                                                seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der
     Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds,                 Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder
     geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der         gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentvermögen
     Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller             mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die
     Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe                  Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein sol-
     der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsan-             ches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
     teilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermö-             verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämt-
     gensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds               liche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums-
     abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder                  Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss
     steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.       daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investi-
                                                                                tionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können
 (b)	Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche             Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile
      Aspekte                                                                   an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund-
                                                                                sätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn

                                                                                    First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
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       der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten         Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen füh-
       Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.                                   ren. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz
                                                                                vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz)
    (g) Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers                 niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge
                                                                                eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu
       Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen                 höheren Kursschwankungen führen.
       gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann
       fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine        (d) Zinsänderungsrisiko
       Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimm-
       ten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten             Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög-
       Anlageerfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter        lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im
       Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen ent-              Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die
       richteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur             Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission,
       kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar         so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt
       aufzehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprünglich        dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa-
       angelegten Betrag zurückzuerhalten.                                      piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite
                                                                                des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Markt-
    (h) Risiken aus dem Bestehen mehrerer Anteilklassen                         zins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach
                                                                                (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich
       Eine wirtschaftlich unterschiedliche Entwicklung der Anteilklas-         aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben
       sen kann sich aus der rechtlich unterschiedlichen Ausgestaltung          geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren
       der Anteile verschiedener Anteilklassen ergeben. Hierzu gehören          Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten
       beispielsweise die Ausschüttung, die Thesaurierung oder unter-           haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festver-
       schiedlich hohe Verwaltungsvergütungen. Erfolgt für die Anteile          zinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstru-
       einer Anteilklasse eine Ausschüttung, für die Anteile einer anderen      mente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397
       Anteilklasse jedoch eine Thesaurierung, wirkt sich dies ebenso           Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich
       unterschiedlich auf den Wert der jeweiligen Anteile aus wie die          die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender
       unterschiedliche Teilhabe an den Erträgen des Fonds. Das gilt auch       zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit
       hinsichtlich der unterschiedlich hohen Verwaltungsvergütung. Die         unterschiedlich entwickeln.
       Bezahlung der Verwaltungsvergütung mindert insoweit in unter-
       schiedlichem Umfang den jeweiligen Anteilwert.                        (e) Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen

4.2. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)              Wandel –und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzel-       Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung
ne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken              des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig
können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen               von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der
Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf              Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich
den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken.           daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsan-
                                                                                leihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht
    (a) Wertveränderungsrisiken                                                 einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbe-
                                                                                trags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen
       Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung           (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem entspre-
       des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertver-            chenden Aktienkurs abhängig.
       luste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände
       gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise       (f) Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
       sich unterschiedlich entwickeln.
                                                                                Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen.
    (b) Kapitalmarktrisiko                                                      Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Ter-
                                                                                minkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
       Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt
       insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wie-          – Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Opti-
       derum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den                 onsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich
       wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den                   der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen
       jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-            sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände-
       wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale                rungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes
       Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.                  kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.
       Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Ver-
       änderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines            – Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fonds-
       Emittenten zurückzuführen sein.                                             vermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittel-
                                                                                   baren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann
    (c) Kursänderungsrisiko von Aktien                                             bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.

       Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen              – Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu
       und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs-                   einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Deri-
       schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der                  vaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutrali-
       Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick-                   siert (geschlossen) werden.
       lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
       beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige          – Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht aus-
       Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen.                geübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
       Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über              entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie
       einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organi-             verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der
       sierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe            Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren

First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
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Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015                                                                                                       8

      als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermö-              Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die
      genswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis             Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige Wert-
      verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der          steigerungen der Wertpapiere kommen dem Fonds nicht zugute.
      Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.
                                                                            (i)	Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten
    – Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft
       für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen         Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarle-
       dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs              hens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene
       zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu       Wertpapiere oder in Pension gegebene Wertpapiere können im
       tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des         Wert steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten dann nicht mehr
       Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.        ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch
                                                                               der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe
    – Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegenge-               abzudecken.
       schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
                                                                               Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staats-
    – Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige        anleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Lauf-
       Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen,               zeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankgutha-
       Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhi-            ben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und
       nein als unrichtig erweisen.                                            Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung
                                                                               des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in
    – Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände               voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den
       können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw.          Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück gewährt
       verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt              werden müssen. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein, für
       gekauft bzw. verkauft werden.                                           Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf den gewährten Betrag
                                                                               aufzustocken und somit den durch die Anlage erlittenen Verlust
    – Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste          auszugleichen.
       entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und
       sogar die Einschusszahlungen überschreiten können.                   ( j) Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt

    – Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter            Der Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen (Kreditverbrie-
       (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten:                    fungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden,
                                                                               nur noch erwerben, wenn der Kreditgeber mindestens 5 Pro-
      – Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft      zent des Volumens der Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt
         die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanz-            zurückbehält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist
        instrumente schwer oder gar nicht veräußern kann.                      daher verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur
                                                                               Abhilfe einzuleiten, wenn Kreditverbriefungen, die nach diesem
      – Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann auf-          Stichtag emittiert wurden, diesen EU-Standards nicht entsprechen.
         grund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich         Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesellschaft
         oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.                           gezwungen sein, solche Kreditverbriefungspositionen zu veräu-
                                                                               ßern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaf-
 (g) Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                                ten und künftig möglicherweise auch für Versicherungen besteht
                                                                               das Risiko, dass die Gesellschaft solche im Fonds gehaltenen Kre-
    Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen               ditverbriefungspositionen nicht oder nur unter starken Abschlägen
    über Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Darlehensneh-            bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann.
    mer, der nach Beendigung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher
    Art, Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die          (k) Inflationsrisiko
    Gesellschaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfügungs-
    möglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier           Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögens-
    während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will          gegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermö-
    das Wertpapier insgesamt veräußern, so muss sie das Darlehens-             gensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs
    geschäft kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten,             des Fonds liegen.
    wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann.
                                                                            (l) Währungsrisiko
 (h) Risiken bei Pensionsgeschäften
                                                                               Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung
    Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie diese        als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge,
    und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende der Laufzeit          Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen
    zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende             Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswäh-
    Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes            rung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch
    festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während           der Wert des Fondsvermögens.
    der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie
    zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie           (m) Konzentrationsrisiko
    dies nur durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts
    tun. Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen          Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögens-
    Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann sich heraus-                gegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwick-
    stellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Aufschlag höher             lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark
    ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Wiederanlage der       abhängig.
    erhaltenen Barmittel erwirtschaftet hat.
                                                                            (n)	Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentan-
    Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie diese            teile
    und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rück-
    kaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in           Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, deren

                                                                                    First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
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