First Private Aktien Global - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Stand: 04. Februar 2015
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First Private Aktien Global Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Stand: 04. Februar 2015
First Private Aktien Global Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 Herausgeber dieses Verkaufsprospektes: Das Sondervermögen First Private Aktien Global hat folgende Anteilklassen: First Private Investment Management KAG mbH Anteilklasse „A“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale: Westhafenplatz 8 D-60327 Frankfurt am Main WKN: A0KFRT ISIN: DE000A0KFRT0 Postfach 11 16 63 Auflagedatum: 1.12.2006 D-60051 Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag: 5,0% Telefon: +49 (0)69 50 50 82 – 0 Rücknahmeabschlag: 0% Telefax: +49 (0)69 50 50 82 – 440 Verwaltungsvergütung: 1,50% p. a.** Performanceabhängige 20% des über dem Referenzwert Internet: www.first-private.de Vergütung: liegenden Wertzuwachses E-Mail: info@First-private.de (vgl. Ziff. 21.). Mindestanlagesumme: 0,001 Anteil (sparplanfähig) Geschäftsführer: Tobias Klein, Thorsten Wegner, Richard Zellmann Ertragsverwendung: thesaurierend Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Währung: EUR Handelsregister-Nr.: HRB 32877 Gesamtkostenquote: 1,67% (TER) 2014 Perf.abhängige Vergütung in % 0,00% des durchschnittlichen Netto- inventarwertes: ** seit dem 01.12.2006 unverändert HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen First Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Private Aktien Global erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebe- First Private Aktien Global gehaltenen Vermögensgegenstände nach dingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt auf Seite 33 abgedruckt. Dem Vertragsverhältnis zwischen First Private Investment Management KAG mbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem First Private deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der First Private Investment Aktien Global Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Management KAG mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf- Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichts- fentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Über- zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. setzung zu versehen. Die First Private Investment Management KAG mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen deutscher Sprache führen. dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Antei- len auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapital dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen anlagegesetzbuchs können Verbraucher die Schlichtungsstelle der Bun- enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Ver- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anrufen. Die Kontaktdaten kaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und lauten: dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjah- resbericht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Anlagebeschränkungen für US-Personen - Referat Q 21 - Die First Private Investment Management KAG mbH und/oder der First Graurheindorfer Straße 108 Private Aktien Global sind und werden nicht gemäß dem United States D-53117 Bonn Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung regis- triert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürger- States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach lichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienst- den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten leistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle von Amerika registriert. Anteile des First Private Aktien Global dürfen der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren bleibt hiervon unberührt. Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gege- benenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder Die Kontaktdaten lauten: im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterver- Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, äußern. US-Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind Postfach 11 12 32 oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US- 60047 Frankfurt, Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums Fax: 069/2388-1919, oder einer US-Besitzung gegründet werden. schlichtung@bundesbank.de First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht über die Partner des First Private Aktien Global . . . . . . . . 2 Anteilklasse „B“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:* 1. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 WKN: A0KFRU ISIN: DE000A0KFRU8 2. Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Auflagedatum: 19.9.2007 3. Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Ausgabeaufschlag: wird nicht erhoben Rücknahmeabschlag: 0% 4. Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Verwaltungsvergütung: 0,80% p. a.** 5. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Performanceabhängige 20% des über dem Referenzwert Vergütung: liegenden Wertzuwachses 6. Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 (vgl. Ziff. 21.). Mindestanlagesumme: 500.000 EUR 7. Profil des typischen Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Ertragsverwendung: ausschüttend Währung: EUR 8. Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Gesamtkostenquote: 0,97% 9. Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 (TER) 2014 Perf.abhängige Vergütung in % 0,00% 10. Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 des durchschnittlichen Netto- inventarwertes: 11. Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 * Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. 7.) ** seit dem 19.09.2007 unverändert 12. Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 13. Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Anteilklasse „C“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:* WKN: A0KFRV 14. Ausgestaltung der Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 ISIN: DE000A0KFRV6 15. Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Auflagedatum: 22.9.2008 Ausgabeaufschlag: wird nicht erhoben 17. Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Rücknahmeabschlag: 0% 18. Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Verwaltungsvergütung: 0,60% p. a.** Performanceabhängige 20% des über dem Referenzwert 19. Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Vergütung: liegenden Wertzuwachses (vgl. Ziff. 21.). 20. Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Mindestanlagesumme: 20.000.000 EUR Ertragsverwendung: ausschüttend 21. Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Währung: EUR 22. Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Gesamtkostenquote: 0,77% (TER) 2014 Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Perf.abhängige Vergütung in % 0,00% 23. Auflösung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 des durchschnittlichen Netto- inventarwertes: 24. Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 * Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. 7.) ** seit dem 22.09.2008 unverändert 25. Interessenskonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Anteilklasse „D“ hat folgende Ausgestaltungsmerkmale:* 26. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 26 WKN: A0J3AB 27. Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 ISIN: DE000A0J3AB7 28. Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Auflagedatum: 29.04.2011 Ausgabeaufschlag: wird nicht erhoben 29. Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte Rücknahmeabschlag: 0% und sonstige Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Verwaltungsvergütung: 1,50% p. a.** Performanceabhängige keine 30. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen . . . . . . . . 31 Vergütung: 31. Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich . . . . . . . . . . . . . 31 Mindestanlagesumme: 5.000.000 EUR Ertragsverwendung: ausschüttend 32. Recht des Käufers zum Widerruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Währung: EUR Gesamtkostenquote: – Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 (TER) 2014 Perf.abhängige Vergütung in % – Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 des durchschnittlichen Netto- inventarwertes: * Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. 7.) ** seit dem 29.04.2011 unverändert First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 2 Kurzübersicht über die Partner des First Private Aktien Global 1. Kapitalverwaltungsgesellschaft 2. Verwahrstelle First Private Investment Management KAG mbH The Bank of New York Mellon SA/NV Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Hausanschrift: Westhafenplatz 8 Hausanschrift: D-60327 Frankfurt am Main Messeturm Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 49 Postfach 11 16 63 D-60327 Frankfurt am Main D-60051 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 12014 – 1000 Telefon: +49 (0)69 50 50 82 – 0 Telefax: +49 (0)69 50 50 82 – 440 Haftendes Eigenkapital am 31.12.2013: 1,943 Mrd. EUR Internet: www.first-private.de E-Mail: info@First-private.de Gezeichnetes und eingezahltes Kapital am 31.12.2013: 1,393 Mrd. EUR Haftendes Eigenkapital am 31.12.2013: 4,113 Mio. EUR 3. Vertrieb in der Republik Österreich Gezeichnetes und eingezahltes Kapital am 31.12.2013: 2,557 Mio. EUR Zahl- und Informationsstelle: UniCredit Bank Austria AG Aufsichtsrat Hausanschrift: Schottengasse 6-8 Michael Christ, Vorsitzender A-1010 Wien Frankfurt am Main Österreich Christian Behring Bad Soden-Salmünster Steuerlicher Vertreter: PwC PricewaterhouseCoopers Clemens Lansing Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH London, Großbritannien Hausanschrift: Geschäftsführung Erdbergstraße 200 A-1030 Wien Tobias Klein Frankfurt am Main Thorsten Wegner Wiesbaden Richard Zellmann Frankfurt am Main Gesellschafter FP Management Holding GmbH, Frankfurt am Main Die Aktualisierung der Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates, der Gesellschafter, des Eigenkapitals und der Ver- wahrstelle erfolgt in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten. First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global 3 Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 1. Grundlagen Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthalten die Angabe, unter wel- chen Voraussetzungen Anteile mit unterschiedlichen Rechten ausgege- 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) ben und welche Rechte den Anteilklassen zugeordnet werden. Darüber Das Sondervermögen First Private Aktien Global (nachfolgend „Fonds“) hinaus wird für jede Anteilklasse die Anzahl der am Berichtsstichtag ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von umlaufenden Anteile der Anteilklasse sowie der am Berichtsstichtag Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anla- ermittelte Anteilwert bekannt gegeben. gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß Für den Fonds sind gegenwärtig vier Anteilklassen verfügbar. der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor- Die Ausgestaltungsmerkmale der Anteilklassen sind im Abschnitt „Aus- schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen gestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 14 dieses Verkaufsprospekts in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege- beschrieben. setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Invest- ment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. 1.3. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der First Private Aktien Global wurde am 01. Dezember 2006 für unbe- Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anla- stimmte Dauer aufgelegt. gebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, den Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen Vertriebspartnern sowie im Internet unter www.first-private.de. für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensge- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanage- genständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sonderver- ments des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten mögen an. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher In welche Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Form bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, den Vertriebspartnern Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten sowie im Internet unter www.first-private.de erhältlich. hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anle- 1.4. Anlagebedingungen und deren Änderungen gern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufspro- einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlage- spekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können bedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin- von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedin- gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung („BaFin“) genehmigt werden. durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. 1.2. Anteilklassen Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darü- Für den Fonds können gemäß § 3 der Besonderen Anlagebedingungen ber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft www.first-private.de jederzeit Anteilklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertrags- bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen und Aufwand- verwendung, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der serstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungs- Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betreffen, kurssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestan- werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen in lage oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden. Die Rech- Papierform oder elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Daten- te der Anleger, die Anteile aus der bestehenden Anteilklasse erworben träger“) informiert. Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte haben, bleiben davon jedoch unberührt. Mit den Kosten, die anlässlich der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in der Einführung einer neuen Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet werden. wie weitere Informationen erlangt werden können. Es ist weder notwendig, dass Anteile einer Anteilklasse im Umlauf sind, Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntma- noch dass Anteile einer neu gebildeten Anteilklasse sofort ausgege- chung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und ben werden. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer ist deren Wert auf Grundlage des für den gesamten Fonds nach § 168 Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein Absatz 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen. früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anla- gegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Der Abschluss von Währungskurssicherungsgeschäften ausschließlich Bekanntmachung in Kraft und sind unter der Bedingung zulässig, dass zu Gunsten einer einzigen Währungsanteilklasse ist zulässig. Für Wäh- die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne rungsanteilklassen mit einer Währungsabsicherung zugunsten der weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen Währung dieser Anteilklasse (Referenzwährung) darf die Gesellschaft oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleich- auch unabhängig von § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen Deri- baren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige vate im Sinne des § 197 Abs. 1 KAGB auf Wechselkurse oder Währungen Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unter- mit dem Ziel einsetzen, Anteilwertverluste durch Wechselkursverluste nehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. von nicht auf die Referenzwährung der Anteilklasse lautenden Vermö- gensgegenständen des Fonds zu vermeiden. Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Ausgestaltung zukünftiger 2. Verwaltungsgesellschaft Anteilklassen kann das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, je nachdem, zu wel- 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz cher Anteilklasse die von ihm erworbenen Anteile gehören. Dies gilt Der Fonds wird von First Private Investment Management KAG mbH mit sowohl für die Rendite, die der Anleger vor Steuern erzielt, als auch für Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Gegründet wurde die Gesellschaft die Rendite nach Steuern. am 19. November 1990 unter dem Namen Salomon Brothers Kapitalan- lagegesellschaft mbH. Seit 14. April 2003 firmiert die Gesellschaft als Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für den First Private Investment Management KAG mbH. ganzen Fonds zulässig, er kann nicht für einzelne Anteilklassen oder Gruppen von Anteilklassen erfolgen. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 4 KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. (GmbH). 3.2. Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle Die Gesellschaft darf seit November 1990 Wertpapier-Sondervermögen Für das Sondervermögen hat die The Bank of New York Mellon SA/NV, verwalten. Ferner darf die Gesellschaft seit Februar 1995 auch Geld- Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, MesseTurm, Fried- markt-Sondervermögen verwalten. Seit Inkrafttreten des Investment- rich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main, das Amt der Verwahr- gesetzes zum 1. Januar 2004 darf die Gesellschaft Richtlinienkonforme stelle übernommen. The Bank of New York Mellon SA/NV ist eine in Bel- Sondervermögen verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als gien zugelassene und von der dortigen Finanzaufsicht NBB – National Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis Bank of Belgium – beaufsichtigte Bank. Das deutsche Depotbank- und als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit Verwahrgeschäft (Haupttätigkeit) und die damit verbundenen Service- als erteilt. Sie darf seit November 1990 Wertpapiersondervermögen, seit leistungen werden von der deutschen Niederlassung, der The Bank of Februar 1995 Geldmarktsondervermögen und seit Januar 2004 richtlini- New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am enkonforme Sondervermögen verwalten. Die BaFin hat der Gesellschaft Main, erbracht. Diese Niederlassung unterliegt der Aufsicht der BaFin. noch keine Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft darf im Rahmen ihrer bisherigen 3.3. Unterverwahrung Geschäftserlaubnis unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes bereits vor Erlaubniserteilung neue Investmentvermögen auflegen und Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: vertreiben. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis zur Verwaltung von AIF- Sondervermögen bisher nicht beantragt. Verwahrung der Vermögensgegenstände auf die von der BNY Mellon SA/NV und der BNY Mellon eingeschalteten Unterverwahrer gem. der 2.2. Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat unten stehenden Auflistung für die betroffenen Märkte. Die Zentralver- Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammenset- wahrer sind in der Liste nicht aufgeführt, ihre Einschaltung ist in dem zung des Aufsichtsrates finden Sie auf Seite 2 des Verkaufsprospekts. jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben. Insofern handelt es sich um Marktinfrastruktur und nicht um von der Verwahrstelle aktiv beauftrag- 2.3. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel te Unterverwahrer. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 2,557 Mio. EUR (Stand: 31.12.2013). Das haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermögensge- 4,113 Mio. EUR (Stand: 31.12.2013). genstände erfolgt durch: Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich OGAW und muss daher Land/Markt Unterverwahrer Berufshaftungsrisiken nicht zusätzlich absichern. Argentina Citibank, N.A. Australia National Australia Bank Limited Austria UniCredit Bank Austria AG 3. Verwahrstelle Bahrain HSBC Bank Middle East Limited Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Bangladesh The Hongkong and Shanghai Banking Sondervermögen vor. Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstän- Corporation Limited de des Fonds hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahrstelle beauftragt. Belgium Citibank International Plc Bermuda HSBC Bank Bermuda Limited 3.1. Aufgaben der Verwahrstelle Botswana Stanbic Bank Botswana Ltd. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und überwacht, ob die Verfügungen der Gesell- Brazil Citibank, N.A. schaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und Bulgaria ING Bank N.V. den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage von Vermögensge- genständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Canada CIBC Mellon Trust Company Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Cayman Islands The Bank of New York Mellon Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung ertei- len, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und Channel Islands The Bank of New York Mellon den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Chile Banco de Chile China HSBC Bank (China) Company Limited Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Colombia Cititrust Colombia S.A. – Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Cyprus BNP Paribas Securities Services, Athens – Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie Czech Republic Citibank Europe plc, organizační die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und der KARBV složka und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, Denmark Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Egypt HSBC Bank Egypt S.A.E. – Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der Estonia SEB Pank AS üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Euromarkets Clearstream Banking Luxembourg S.A. (Central Securities Depository – no subcu- – Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des stodian) KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet werden, Euroclear Bank S.A. (Central Securities Depository – no subcustodian) – Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kredi- Finland Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) taufnahme, France BNP Paribas Securities Services – Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechts- First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global 5 Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 Land/Markt Unterverwahrer Land/Markt Unterverwahrer Germany The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Slovak Republic Citibank Europe plc, pobočka zahraničnej Servicing, Niederlassung Frankfurt am banky Main Slovenia UniCredit Banka Slovenia d.d. Ghana Stanbic Bank Ghana Limited South Africa Standard Bank of South Africa Greece BNP Paribas Securities Services, Athens South Korea Deutsche Bank AG Hong Kong The Hongkong and Shanghai Banking The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited Corporation Limited Hungary Citibank Europe plc, Hungarian Branch Spain Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. (BBVA) Office Santander Investment, S.A. India Deutsche Bank AG Sri Lanka The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited Indonesia Deutsche Bank AG Swaziland Standard Bank Swaziland Ltd Ireland The Bank of New York Mellon Sweden Skandinaviska Enskilda Banken (Publ) Israel Bank Hapoalim B.M. Switzerland Credit Suisse AG Italy Intesa Sanpaolo S.p.A Taiwan HSBC Bank (Taiwan) Limited Japan Mizuho Bank, Ltd. Thailand The Hongkong and Shanghai Banking The Bank of Tokyo – Mitsubishi UFJ, Ltd. Corporation Limited Jordan Standard Chartered Bank, Jordan Branch Turkey Deutsche Bank AS Kazakhstan HSBC Bank Kazakhstan JSC Uganda Stanbic Bank Uganda Limited Kenya CFC Stanbic Bank Limited Ukraine PJSC “Citibank” Kuwait HSBC Bank Middle East Limited United Arab Emirates HSBC Bank Middle East Limited Latvia AS SEB Banka United Kingdom Deutsche Bank AG, London Branch Lebanon HSBC Bank Middle East Limited The Bank of New York Mellon Lithuania SEB Banka United States The Bank of New York Mellon Luxembourg Euroclear Bank S.A. (Central Securities United States Precious HSBC Bank, USA, N.A. Depository – no subcustodian) Metals Malaysia HSBC Bank Malaysia Berhad Venezuela Citibank N.A. Sucursal Venezuela Malta The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Vietnam HSBC Bank (Vietnam) Ltd. Servicing, Niederlassung Frankfurt am Zambia Stanbic Bank Zambia Ltd Main Zimbabwe Stanbic Bank Zimbabwe Ltd Mauritius The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung Mexico Banco Nacional de Mexico (Banamex) S.A. ergeben: Morocco Citibank Maghreb Im Hinblick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewiesen, dass die Namibia Standard Bank Namibia Ltd BNY Mellon SA/NV die BNY Mellon als Unterverwahrer (und umgekehrt) Netherlands The Bank of New York Mellon SA/NV benutzt. New Zealand National Australia Bank Limited Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren Konzerngesellschaf- Nigeria Stanbic IBTC Bank Plc ten neben der Verwahrtätigkeit auch andere Dienstleistungen für die BNY Mellon erbringen wird das Risiko von Interessenkonflikten Norway Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) bereits dadurch minimiert, dass die betreffenden Gesellschaften/Unter- Oman HSBC Bank Oman S.A.O.G. nehmenseinheiten durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen mit der BNY Mellon zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsbesorgung Pakistan Deutsche Bank AG verpflichtet sind. Zudem wird die BNY Mellon Informationen über Peru Citibank del Peru S.A. die Anbindung/Einschaltung von Dritten mitteilen – und sofern eine Philippines Deutsche Bank AG entsprechende Verbundenheit von eingeschalteten Dritten bekannt ist, darauf gesondert hinweisen – um auf diese Weise ein entsprechend Poland ING Bank Slaski S.A. hohes Maß an Transparenz zu schaffen. Portugal Citibank International Plc, Sucursal em Portugal Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessenkon- flikte wie folgt um: Qatar HSBC Bank Middle East Limited Romania Citibank Europe plc. Dublin – Romania Die BNY Mellon hat für ihre Gesellschaften und konzernverbundenen Branch Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Richtlinien ent- Russia Deutsche Bank Ltd. wickelt die den Umgang mit Interessenkonflikten festlegen. Durch funktionale und hierarchische Trennung werden potentielle Interessen- Saudi Arabia HSBC Saudi Arabia Limited konflikte vermieden die bei der Übernahme von Aufgaben bspw. auch Serbia UniCredit Bank Serbia JSC in Bezug auf AIF oder den für Rechnung des AIF tätigen AIFM entstehen können. In unternehmensweit gültigen Kodizes sind Maßstäbe und Singapore DBS Bank Ltd. Methoden festgelegt, wie potenzielle oder tatsächliche Konflikte iden- United Overseas Bank Ltd. tifiziert werden die sich aus den Geschäftstätigkeiten ergeben können. First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 6 Diese Maßstäbe und Methoden umfassen formalisierte Prozesse durch Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den ein internes Meldewesen Interessenkonflikte regelmäßig zu überwa- individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann chen und offen zu legen. Die Abteilungen sind verpflichtet Interes- künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- senkonflikte in Bezug auf bestehende und geplante Tätigkeiten oder sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Geschäftsbeziehungen offen zu legen, zu überwachen und zu steuern Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer- respektive zu beseitigen, sofern dies notwendig ist. berater wenden. 3.4. Haftung der Verwahrstelle (c) Aussetzung der Anteilrücknahme Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermö- setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder politische Kri- nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die sen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sein Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän- den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesell- 4. Risikohinweise schaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aus- setzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den ande- niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. ren in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der (d) Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach- der BaFin ändern. Durch eine Änderung der Anlagebedingungen teilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert können auch den Anleger betreffende Regelungen geändert wer- auswirken. den. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anla- gebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und ver- gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält traglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollstän- der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin dig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön- verändern. nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange- legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger (e) Auflösung des Fonds investierte Kapital hinaus besteht nicht. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfah- 4.1. Risiken einer Fondsanlage rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital (f) Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage aus- anderen Investmentfonds (Verschmelzung) wirken. Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des (a) Schwankung des Fondsanteilwerts Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentvermögen Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein sol- der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsan- ches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen teilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermö- verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämt- gensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds liche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums- abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investi- tionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können (b) Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile Aspekte an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund- sätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global 7 Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen füh- Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. ren. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) (g) Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen höheren Kursschwankungen führen. gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine (d) Zinsänderungsrisiko Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimm- ten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög- Anlageerfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen ent- Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die richteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt aufzehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprünglich dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa- angelegten Betrag zurückzuerhalten. piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Markt- (h) Risiken aus dem Bestehen mehrerer Anteilklassen zins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich Eine wirtschaftlich unterschiedliche Entwicklung der Anteilklas- aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben sen kann sich aus der rechtlich unterschiedlichen Ausgestaltung geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren der Anteile verschiedener Anteilklassen ergeben. Hierzu gehören Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten beispielsweise die Ausschüttung, die Thesaurierung oder unter- haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festver- schiedlich hohe Verwaltungsvergütungen. Erfolgt für die Anteile zinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstru- einer Anteilklasse eine Ausschüttung, für die Anteile einer anderen mente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Anteilklasse jedoch eine Thesaurierung, wirkt sich dies ebenso Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich unterschiedlich auf den Wert der jeweiligen Anteile aus wie die die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender unterschiedliche Teilhabe an den Erträgen des Fonds. Das gilt auch zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit hinsichtlich der unterschiedlich hohen Verwaltungsvergütung. Die unterschiedlich entwickeln. Bezahlung der Verwaltungsvergütung mindert insoweit in unter- schiedlichem Umfang den jeweiligen Anteilwert. (e) Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 4.2. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) Wandel –und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzel- Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung ne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken. daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsan- leihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht (a) Wertveränderungsrisiken einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbe- trags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem entspre- des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertver- chenden Aktienkurs abhängig. luste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise (f) Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften sich unterschiedlich entwickeln. Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. (b) Kapitalmarktrisiko Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Ter- minkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wie- – Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Opti- derum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den onsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände- wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale rungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Ver- änderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines – Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fonds- Emittenten zurückzuführen sein. vermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittel- baren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann (c) Kursänderungsrisiko von Aktien bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen – Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs- einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Deri- schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der vaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutrali- Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick- siert (geschlossen) werden. lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige – Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht aus- Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. geübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organi- verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der sierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
First Private Aktien Global Verkaufsprospekt. Stand: 04. Februar 2015 8 als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermö- Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die genswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige Wert- verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der steigerungen der Wertpapiere kommen dem Fonds nicht zugute. Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. (i) Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten – Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarle- dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs hens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu Wertpapiere oder in Pension gegebene Wertpapiere können im tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Wert steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten dann nicht mehr Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe – Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegenge- abzudecken. schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staats- – Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige anleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Lauf- Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, zeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankgutha- Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhi- ben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und nein als unrichtig erweisen. Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in – Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück gewährt verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt werden müssen. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein, für gekauft bzw. verkauft werden. Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf den gewährten Betrag aufzustocken und somit den durch die Anlage erlittenen Verlust – Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste auszugleichen. entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. ( j) Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt – Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter Der Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen (Kreditverbrie- (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten: fungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der Kreditgeber mindestens 5 Pro- – Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft zent des Volumens der Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanz- zurückbehält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist instrumente schwer oder gar nicht veräußern kann. daher verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten, wenn Kreditverbriefungen, die nach diesem – Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann auf- Stichtag emittiert wurden, diesen EU-Standards nicht entsprechen. grund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesellschaft oder mit erheblichen Kosten verbunden sein. gezwungen sein, solche Kreditverbriefungspositionen zu veräu- ßern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaf- (g) Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ten und künftig möglicherweise auch für Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft solche im Fonds gehaltenen Kre- Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen ditverbriefungspositionen nicht oder nur unter starken Abschlägen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Darlehensneh- bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann. mer, der nach Beendigung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die (k) Inflationsrisiko Gesellschaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfügungs- möglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögens- während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will gegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermö- das Wertpapier insgesamt veräußern, so muss sie das Darlehens- gensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs geschäft kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten, des Fonds liegen. wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann. (l) Währungsrisiko (h) Risiken bei Pensionsgeschäften Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie diese als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende der Laufzeit Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswäh- Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes rung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während der Wert des Fondsvermögens. der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie (m) Konzentrationsrisiko dies nur durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögens- Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann sich heraus- gegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwick- stellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Aufschlag höher lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Wiederanlage der abhängig. erhaltenen Barmittel erwirtschaftet hat. (n) Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentan- Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie diese teile und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rück- kaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, deren First Private Investment Management KAG mbH, Frankfurt am Main
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