Versicherungsbedingungen für meine ERGO E-Bike Versicherung - (KT2021EB) - ERGO E-Bike Versicherung - ERGO Versicherung Kristian Scholz
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ERGO E-Bike Versicherung Versicherungsbedingungen für meine ERGO E-Bike Versicherung (KT2021EB) Ein Produkt im Rahmen der ERGO Gegenstandsversicherung (Stand: 03.2021)
Meine ERGO E-Bike Versicherung Versicherungsbedingungen KT2021EB 1. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? 2.5.2 Bergung Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Muss Ihr E-Bike nach einem Unfall oder Sturz gebor- E-Bike (Pedelec). Am E-Bike angebrachtes Zubehör ist gen werden, erstatten wir die Bergungskosten. mitversichert, wenn es in den im Antrag angegebe- 2.5.3 Transport des defekten E-Bikes nen Anschaffungspreis eingerechnet wurde. Der Ver- sicherungsschutz besteht weltweit. Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Transport Ihres defekten E-Bikes, wahlweise zur nächstgele- Nicht versichert sind versicherungspflichtige oder genen Werkstatt, zu Ihrem Wohnsitz oder zu Ihrem überwiegend gewerblich genutzte E-Bikes. Etappenziel bzw. Zielort. 2. Welche Schäden sind versichert (Versicherungsfall)? 2.5.4 Weiterfahrt zum Wohnsitz bzw. Zielort 2.1 Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Einbruch- Wir erstatten Ihnen die Kosten Ihrer Rückfahrt zum diebstahl oder Raub Wohnsitz oder Ihrer Weiterfahrt zum Zielort bzw. Wir ersetzen Ihr E-Bike, wenn es durch ein unvorher- Etappenziel. gesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt wird. Werden Sie von Mitgliedern Ihres Haushaltes beglei- Gleiches gilt, wenn das E-Bike durch Diebstahl, Ein- tet, sind deren Rück- oder Weiterreisekosten eben- bruchdiebstahl oder Raub abhandenkommt. falls versichert. Versicherungsschutz durch Diebstahl besteht nur 2.5.5 Abholung oder Transport des reparierten E-Bikes dann, wenn das E-Bike zum Zeitpunkt des Diebstahls durch ein Schloss gesichert ist. Diese Sicherung kann Wir erstatten Ihnen wahlweise die Kosten für die entfallen in Abholung oder den Transport Ihres reparierten • ausschließlich selbst genutzten verschlossenen E-Bikes an Ihren Wohnsitz oder den Zielort bzw. Räumen, Etappenzielort. • verschlossenen Kraftfahrzeugen, 2.5.6 Ersatzrad/Ersatz-E-Bike (maximal 7 Tage) • angehängten verschlossenen Anhängern und Wohnwagen. Wir übernehmen die Mietkosten für ein Ersatzrad/ Ersatz-E-Bike, bis die Fahrtüchtigkeit Ihres E-Bikes 2.2 Elektronikschäden wiederhergestellt ist oder Ihr abhandengekomme- Wir ersetzen Schäden an der Elektronik Ihres E-Bikes, nes E-Bike wieder aufgefunden wurde, maximal für die durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung 7 Tage. oder Feuchtigkeit verursacht wurden. 2.5.7 Übernachtung (maximal 7 Tage) 2.3 Akkuschutz Wir erstatten die zusätzlichen Übernachtungskosten Wir ersetzen die Kosten für einen neuen Akku glei- am Ort der Reparatur, bis die Fahrbereitschaft Ihres cher Art und Güte, wenn der Akku vor Ablauf von 3 E-Bikes wiederhergestellt ist, maximal für 7 Tage. Jahren nach Neukauf weniger als 50 Prozent der Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sich die vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität Panne oder ein in Ziffer 2.1 beschriebenes Ereignis erbringt. in einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern von Ihrem ständigen Wohnsitz ereignet hat. 2.4 Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler Werden Sie von Mitgliedern Ihres Haushaltes beglei- Wir ersetzen die Kosten für die Beseitigung von tet, sind deren zusätzliche Übernachtungskosten Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehlern, ebenfalls versichert. soweit nicht der Hersteller oder der Lieferant aus Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen 3. Welche Schäden sind nicht versichert? haftet. Kein Versicherungsschutz besteht für: 2.5 Mobilitätsschutz (Kostenerstattung für selbst 3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. organisierte Leistungen) 3.2 Schäden, wenn das E-Bike durch Verlieren, Stehen- Ist eine Fahrt mit dem versicherten E-Bike aufgrund oder Liegenlassen abhandenkommt. einer Panne oder eines der in Ziffer 2.1 beschriebe- nen Ereignisse nicht möglich, erstatten wir Ihnen die 3.3 Schäden, die durch eine gebrauchsbedingte Abnut- Kosten für die nachfolgend beschriebenen, durch Sie zung, Verschleiß oder durch allmähliche Einwirkung organisierten Leistungen. (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, Hitze) entstehen. Aus- genommen hiervon sind Schäden gem. Ziffern 2.2 Für alle unter 2.5.1 bis 2.5.7 genannten Kosten und 2.3. erstatten wir in Summe maximal 500 Euro pro Ereig- nis und 1.000 Euro pro Jahr. 3.4 Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktions- fähigkeit des Gegenstandes beeinträchtigen (z. B. 2.5.1 Pannenhilfe vor Ort Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheits- Wir erstatten die Kosten für die Wiederherstellung schäden). der Fahrbereitschaft Ihres E-Bikes durch einen mobi- 3.5 Schäden an oder durch Software bzw. Datenträger, len Pannenhilfeservice inkl. verwendeter Kleinteile die durch Computerviren oder Programmierungsfeh- (z. B. Ersatzschlauch). ler entstehen. 2
3.6 Schäden, für die der Hersteller oder der Lieferant 5. Wann erhalte ich keine Entschädigung und nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen Kostenerstattung? haftet. 5.1 Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen getäuscht 3.7 Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versi- haben, die wir benötigen, um den Grund und die cherung bestanden haben und Ihnen bekannt Höhe des Schadens zu ermitteln, sind wir leistungs- waren. frei. Dies gilt auch, wenn Sie versucht haben, uns zu täuschen. 3.8 Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürger- krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung Die Arglist gilt als bewiesen, wenn die Täuschung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaat- durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges lichung) oder durch Kernenergie. oder Betrugsversuches festgestellt wurde. 3.9 Schäden durch Teilnahme an offiziellen 5.2 Soweit eine andere Versicherung (z. B. Hausratver- Radwettkämpfen. sicherung) besteht, werden die dort versicherten Gefahren durch die Gegenstandsversicherung bis zur 3.10 Schäden durch Downhillfahrten auf offiziell ausge- Höhe der anderen Versicherung nicht gedeckt. Wenn wiesenen Downhillparcours. wir Sie auffordern, müssen Sie uns alle Informatio- 3.11 Schäden und Folgeschäden aufgrund nicht den Her- nen geben, die Ihnen über die andere Versicherung stellervorgaben entsprechenden Veränderungen am bekannt sind. E-Bike (z. B. Chiptuning). 6. Was passiert mit der Entschädigung bei einem 4. Welche Entschädigung und Kostenerstattung wieder aufgefundenen E-Bike? erhalte ich? 6.1 Wenn Sie erfahren, wo das abhandengekommene 4.1 Für Ihr E-Bike und das mitversicherte Zubehör bilden E-Bike ist, müssen Sie uns unverzüglich in Textform wir aus dem angegebenen Anschaffungspreis die (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) informieren. Versicherungssumme. Wenn das im Versicherungs- 6.2 Erhalten Sie das abhandengekommene E-Bike schein genannte E-Bike oder sein mitversichertes zurück, haben Sie ein Wahlrecht. Sie können die aus- Zubehör zerstört wird oder abhandenkommt, zahlen gezahlte Entschädigung behalten und überlassen wir den jeweiligen Anschaffungspreis. uns innerhalb von einem Monat das wieder aufge- Wird das E-Bike oder sein mitversichertes Zubehör fundene E-Bike. Oder Sie zahlen die erhaltene Ent- beschädigt, ersetzen wir die Reparaturkosten zuzüg- schädigung zurück und behalten das wieder aufge- lich einer Wertminderung, die die Reparatur nicht fundene E-Bike. ausgleichen kann. Höchstens zahlen wir jedoch den 6.3 Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch für abhandengekom- jeweiligen Anschaffungspreis. Restwerte werden menes Zubehör. angerechnet. 7. Welche Anzeigepflichten habe ich bei 4.2 Kosten für Leistungen aus dem Mobilitätsschutz (Zif- Vertragsabschluss? fer 2.5) werden zusätzlich zur Versicherungssumme erstattet. Stellen wir Fragen zu Ihnen bekannten gefahrerheb- lichen Umständen, müssen Sie uns diese bis zur 4.3 Sie haben den Nachweis über den Schadeneintritt, Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform (z. B. per die Schadenhöhe und über angefallene Kosten zu Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen. Die Anzeige muss erbringen (z. B. durch Originalrechnung). richtig und vollständig sein. 4.4 Sie erhalten unsere Entschädigung und Kostener- 8. Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertrag- stattung als Geldzahlung innerhalb von 2 Wochen, lichen Anzeigepflicht? nachdem unsere Leistungspflicht und die Höhe des Schadens feststehen. Einen Monat nachdem Sie uns 8.1 Sind Ihre Angaben zu den gefahrerheblichen den Schaden mitgeteilt haben, können Sie von uns Umständen unrichtig oder unvollständig, können wir eine Abschlagszahlung verlangen. Wir zahlen Ihnen vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie dann den Betrag, den wir nach der Sachlage min- nachweisen, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig destens zahlen müssen. Sie können 6 % Zinsen pro gehandelt zu haben. Jahr verlangen, wenn wir die Entschädigung nicht Verletzen Sie die Anzeigepflicht grob fahrlässig, innerhalb eines Monats gezahlt haben, nachdem Sie besteht auch dann kein Rücktrittsrecht, wenn Sie uns den Schaden angezeigt haben. Wenn es recht- nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis liche Gründe gibt, zahlen wir Ihnen auch einen höhe- der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu ren Zins. Die Zinsen werden zusammen mit der Ent- anderen Bedingungen, geschlossen hätten. schädigung fällig. Treten wir vom Vertrag zurück, besteht kein Versiche- Wir können die Zahlung aufschieben, wenn Zweifel rungsschutz. daran bestehen, dass Sie berechtigt sind, die Ent- schädigung zu empfangen. Gleiches gilt, wenn Treten wir erst nach Eintritt des Versicherungsfalles gegen Sie wegen des Versicherungsfalles ein behörd- vom Vertrag zurück, besteht unsere Leistungspflicht liches oder strafgerichtliches Verfahren läuft. fort, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Der Lauf der Fristen ist gehemmt, solange durch Ihr Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Verschulden die Entschädigung nicht erteilt werden noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis- kann. Gleiches gilt, wenn die Entschädigung nicht tung ursächlich war. ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. Wir müssen nicht leisten, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. 3
8.2 Verletzen Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich 10.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie noch grob fahrlässig, können wir den Vertrag unter nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den rungsfalles noch für die Feststellung oder den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umfang unserer Leistung ursächlich war. Dies gilt Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, nicht bei Arglist. geschlossen hätten. 11. Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten? 8.3 Die Rechte nach den Ziffern 8.1 bis 8.2 stehen uns 11.1 Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach nur dann zu, wenn wir sie innerhalb eines Monats Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungs- schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem scheins zahlen, nicht jedoch vor dem im Versiche- Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- rungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung. gepflicht Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse- rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung: die sich unsere Erklärung stützt. Wir dürfen nach- Zahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der träglich weitere Umstände zur Begründung ange- Versicherungsschutz erst dann. Wir können vom Ver- ben, sofern für diese die Frist von einem Monat nicht trag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt verstrichen ist. Außerdem müssen wir Sie durch ist. Beides gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. per Brief, Fax zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis oder E-Mail) auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- zur Zahlung des Beitrags eintreten, haben Sie keinen letzung hingewiesen haben. Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn wir Sie 9. Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- habe ich im Versicherungsfall? schein auf die beschriebenen Rechtsfolgen aufmerk- sam gemacht haben. 9.1 Sie müssen uns über jeden Versicherungsfall unver- züglich informieren. 11.2 Alle weiteren Beiträge sind, je nach Zahlungsweise, zu Beginn des vereinbarten Beitragszeitraums 9.2 Sie müssen den Schaden soweit möglich abwenden fällig. oder mindern. Hierzu müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten. Diese Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung: sind zu befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mah- 9.3 Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie nung in Verzug. Dies gilt nicht, soweit Sie die verspä- unverzüglich der Polizei melden. tete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir sind berechtigt, Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. 9.4 Sie müssen uns, soweit möglich, jede Untersuchung per Brief, Fax oder E-Mail) eine Zahlungsfrist von min- über Ursache und Höhe des Schadens und über den destens 2 Wochen zu bestimmen. Diese Zahlungs- Umfang der Entschädigungspflicht gestatten. Sie aufforderung ist nur wirksam, wenn wir darin die müssen uns hierzu jede Auskunft erteilen und die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kos- angeforderten Belege zur Verfügung stellen. Ferner ten im Einzelnen beziffern. Zusätzlich müssen die sind Sie, soweit zumutbar, verpflichtet, uns Aus- nachfolgenden Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf künfte zu Schadenverursachern zu erteilen. Wir kön- verbunden sind, angegeben werden. nen verlangen, dass Sie uns die Auskünfte in Text- form (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) erteilen. Sind Sie nach der Frist von 2 Wochen noch in Zah- lungsverzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur 9.5 Sie müssen die Schadenstelle möglichst so lange Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem kön- unverändert lassen, bis diese durch uns freigegeben nen wir den Vertrag fristlos kündigen. Beide Rechts- worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, folgen gelten nur, wenn wir Sie mit der Zahlungsauf- müssen Sie zumindest das beschädigte E-Bike bis zu forderung darauf hingewiesen haben. Haben wir den einer gegebenenfalls notwendigen Besichtigung Vertrag gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb durch uns aufbewahren. Diese Pflicht gilt nicht im eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Falle einer Panne (Ziffer 2.5). Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen 10. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein- heiten (Mitwirkungspflichten)? getreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- schutz. 10.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. 11.3 Im Lastschriftverfahren gilt: Die Zahlung ist recht- zeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag ein- 10.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir die Leistung ent- ziehen können und Sie einer berechtigten Einziehung sprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. nicht widersprechen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, gilt: Die Zahlung ist noch rechtzeitig, 10.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs- wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. falles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsob- per Brief, Fax oder E-Mail) abgegebenen Zahlungs- liegenheit, kann der Versicherungsschutz vollständig aufforderung erfolgt. oder teilweise entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit einer gesonderten Mitteilung in Text- 11.4 Sind monatliche, viertel- oder halbjährliche Beiträge form (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) auf diese Folge vereinbart und kommen Sie mit der Zahlung eines hingewiesen haben. Beitrags in Verzug, wird der noch ausstehende Bei- trag sofort fällig. Wir können dann für die Zukunft auch eine jährliche Beitragszahlung verlangen. 4
12. Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich 14.2 Erhalten Sie aus anderen Versicherungsverträgen ihn beenden? eine Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Die 12.1 Ihr Vertrag ist zunächst für ein Jahr geschlossen. Er Entschädigung aus allen Verträgen ist dann insge- verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn samt nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag nur Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten über den vorliegenden Vertrag gedeckt wäre. zum Ablauf des folgenden Versicherungsjahres kün- digen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie uns 14.3 Ist es ohne Ihr Wissen zur Mehrfachversicherung 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. gekommen, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. Wir heben den Ihr Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung Vertrag auf ab dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre Erklä- bedarf, mit dem Erreichen der höchstmöglichen Ver- rung zugeht. Haben Sie von der Mehrfachversiche- tragslaufzeit. Diese finden Sie in Ihrem Versiche- rung Kenntnis erlangt, können Sie nur innerhalb rungsschein. eines Monats die Vertragsaufhebung verlangen. 12.2 Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie 14.4 Im Fall der Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag, oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss den Sie in der Absicht schließen, sich einen rechts- Ihnen bzw. uns in Textform (z. B. per Brief, Fax oder widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, nichtig. E-Mail) spätestens einen Monat nach Auszahlung Der Beitrag steht uns bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen wir von den Umständen, die zur Nichtigkeit führen, sein. Kündigen Sie, wird die Kündigung sofort nach erfahren. Zugang bei uns wirksam. Sie können aber bestim- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- 15. Wann verjähren Ansprüche aus meiner punkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende Versicherung? des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen wir, Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren, wobei sich die wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürger- Ihnen wirksam. lichen Gesetzbuches richtet. Wurde ein Anspruch bei 12.3 Wenn das im Versicherungsschein genannte E-Bike uns angemeldet, ist die Verjährung von der Anmel- zerstört wird oder abhandenkommt, endet Ihre Ver- dung bis zum Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen sicherung. In diesen Fällen steht uns der Beitrag unsere Entscheidung in Textform (z. B. per Brief, Fax anteilig für die Zeit zu, in der Versicherungsschutz oder E-Mail) zugeht. bestanden hat. 16. Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht 12.4 Ihr Vertrag endet, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. etwas gerichtlich mit uns klären möchten, können 12.5 Ihr Vertrag endet auch mit Ihrem Tod. Sie Ihre Klage an folgende Gerichtsstände richten: unseren Firmensitz oder den Sitz der für Ihren Ver- 13. Was ist zu beachten, wenn ich mein E-Bike sicherungsvertrag zuständigen Niederlassung, das veräußere? Gericht Ihres Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Klage- Der Versicherungsschutz endet mit dem Tag, an dem erhebung bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Sie das E-Bike verkaufen oder anderweitig veräußern Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist (z. B. tauschen oder verschenken). Dies müssen Sie das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhn- uns unverzüglich in Textform (z. B. per Brief, Fax oder lichen Aufenthaltsort zuständig. E-Mail) mitteilen. Der Versicherungsvertrag geht Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb nicht auf den Erwerber oder den Beschenkten über. der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder 14. Was gilt bei einer Mehrfachversicherung? der Schweiz, bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Ver- 14.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn eine ver- sicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. sicherte Sache gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Zudem müs- sen die Versicherungssummen zusammen den Ver- sicherungswert übersteigen. Eine Mehrfachversiche- rung liegt auch vor, wenn aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die aufgrund jedes einzelnen Vertrages ohne Bestehen der anderen Ver- sicherungen zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. Bei einer Mehrfachversicherung müssen die Versi- cherer als Gesamtschuldner für den Betrag aufkom- men, den jeder nach seinem Vertrag zahlen müsste. Sie können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlan- gen. Dies gilt auch, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. 5
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Wir sind immer für Sie da! Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von der ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken. Wenn Sie Fragen zu Versiche- rungen der ERGO haben – kein Problem. Ihr ERGO Berater vor Ort: Nutzen Sie unseren Kundenservice: Gebührenfreie Rufnummer: 0800 3746-000 Mehr über unsere Leistungen erfahren: ergo.de Wir freuen uns über Ihre Meinung: ergo.de/feedback © ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | PKS | 50077697 | 3.2021 | HSSBD
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