Versicherungsbedingungen - Targobank

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Versicherungsbedingungen - Targobank
Versicherungsbedingungen
         Gold-Karte Exklusivpaket
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     Sehr geehrte Karteninhaberin,
     sehr geehrter Karteninhaber,

     die nachfolgenden Versicherungsbedingungen              Für Sie als versicherten Karteninhaber ist die
     sind wichtige Unterlagen für Sie. Sie sollen Ihnen      ROLAND Assistance direkter Ansprechpartner für
     verständlich machen, wie der Versicherungsschutz        alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance-
     gestaltet ist und was von Ihnen beachtet werden         leistungen und Versicherungsansprüchen.
     muss, damit Sie im Fall des Falles die Versicherungs-
     leistungen in Anspruch nehmen können. Bitte be-         Der Versicherer erklärt, dass er sich Erklärungen,
     wahren Sie dieses Dokument sehr sorgfältig auf.         die gegenüber der ROLAND Assistance abgege-
                                                             ben werden, zurechnen lässt.
     Ihr Versicherungsschutz ist Bestandteil eines
     Gruppenversicherungsvertrages zwischen der              Bitte stimmen Sie die Erbringung der Leistungen
     TARGOBANK AG als Versicherungsnehmer                    vorab mit der ganzjährig – 24 Stunden am Tag –
     einerseits sowie der TARGO Versicherung AG,             erreichbaren Notrufzentrale unter der Telefon-
     ProACTIV-Platz 1, 40721 Hilden, und der                 nummer: +49 211 - 900 20 445 ab. Ihre Rechte
     HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-            und Pflichten sind überall dort geregelt, wo sich
     Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, andererseits            der Text direkt an „Sie“, den „Karteninhaber“, den
     (nachfolgend singularisch: Versicherer).                „Inhaber einer gültigen Gold-Karte“ und „Inhaber
     Schenken Sie bitte insbesondere den unter Teil          einer entsprechend gültigen Zusatzkarte“, an die
     A: Allgemeine Versicherungsbedingungen aufge-           „begünstigte Person“ oder an die „versicherte
     führten Regelungen Ihre Aufmerksamkeit, um              Person“ wendet.
     eventuellen Missverständnissen bezüglich Ihres
     Versicherungsschutzes vorzubeugen.                      Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wün-
                                                             schen Ihnen viel Freude mit Ihrer TARGOBANK
     Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance-           Kreditkarte.
     und Versicherungsleistungen:

     ROLAND Assistance GmbH
     (nachfolgend ROLAND Assistance)
     Deutz-Kalker Straße 46
     50679 Köln
4 | Inhalt                                                                                Allgemeine Versicherungsinformationen | 5

   Inhaltsverzeichnis                                      Allgemeine Versicherungs-
                                                           informationen nach § 1
                                                           der VVG-Informations-
                                                           pflichtenverordnung
   5		Allgemeine Versicherungsinformationen               1 Informationen zum Versicherer
                                                           	Sitz des Versicherers TARGO Versicherung AG ist Hilden, Proactiv-Platz 1,
                                                             40721 Hilden.
                                                             Die Handelsregisternummer ist 46514 am Amtsgericht Düsseldorf.
   7		       Einkaufschutzversicherung                       Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigter
                                                             TARGO Versicherung AG, ProACTIV-Platz 1, 40721 Hilden
   		        Verbraucherinformationen
                                                             Vorstandsvorsitzende: Iris Kremers
   		        Allgemeine Versicherungsbedingungen für die     Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde
   		        Einkaufschutzversicherung der TARGOBANK       	Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Abschluss von Unfall- und Schaden-
   		        Gold-Karte Exklusivpaket                        versicherungen.
                                                           	Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
                                                             Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.

   13        Platz für Ihre Notizen                        2 Wesentliche Merkmale der abgeschlossenen Versicherungsleistungen
                                                             Sachversicherungen
                                                             Einkaufschutzversicherung:
                                                           	Der Versicherer erstattet der versicherten Person im Falle von Raub oder Ein-
                                                             bruchdiebstahl der gekauften und versicherten Waren den Kaufpreis zurück.
                                                           	Die genauen Definitionen, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlüsse zu
                                                             den o. g. Leistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Bedingungen.

                                                           3 Gesamtpreis der Versicherung und Kosten
                                                           	Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen fallen
                                                             keine separaten Versicherungsprämien an.

                                                           4 Zahlung, Erfüllung und Zahlungsweise der Prämie
                                                           	Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen ent-
                                                             fallen diese Regelungen.

                                                           5 Beginn des Versicherungsschutzes
                                                           	Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Kredit­
                                                             kartenvertrages. Davon abweichende Regelungen (z. B. Aktivierung des
                                                             Versicherungsschutzes durch Karteneinsatz) sind im Kapitel Einkaufschutz-
                                                             versicherung hinterlegt.

                                                           6 Ihr Widerrufsrecht
                                                           	Ein separates Widerrufsrecht für die in den Kunden- bzw. Kreditkarten ent-
                                                             haltenen Versicherungsleistungen entfällt. Es gelten die entsprechenden
                                                             Regelungen der jeweiligen Kunden- bzw. Kreditkarte.

                                                           7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
                                                           	Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem zugrunde liegenden Kreditkarten-
                                                             vertrag. Sollten sich am Deckungsumfang gemäß diesen Versicherungsbedin-
                                                             gungen Änderungen ergeben, werden Sie darüber vom Versicherungsnehmer
                                                             informiert.

                                                           8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
                                                           	Für gegen den Versicherer gerichtete Klagen bezüglich der Versicherungs­
                                                             leistungen bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des
                                                             Versicherers. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur
                                                             Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
                                                             Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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                                                                                         Einkaufschutzversicherung

     	Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsver-          Verbraucherinformationen
       trag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz
       oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts        Ihr Versicherer für die Einkaufschutzversicherung ist die TARGO Versicherung AG.
       zuständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige
       Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.                                 1. 	
                                                                                             Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik
     	Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb Deutschlands oder ist            Deutschland Anwendung.
       Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhe-
       bung nicht bekannt, ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag und der           2.	Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist das Gericht am Wohnsitz des
       Versicherungsvermittlung ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen              Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person zuständig. Bei Fragen
       Bezirk der Versicherer seinen Sitz hat.                                               oder Beschwerden über die Versicherer oder den Versicherungsvertrag kann
       Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                              sich der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person an die TARGO
                                                                                             Versicherung AG wenden.
     9    Vertragssprache                                                                	Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person sollte hierbei genaue
          Die Kommunikation erfolgt ausnahmslos in deutscher Sprache.                        Angaben zum Sachverhalt machen, sodass die Fragen oder Beschwerden
                                                                                             zügig bearbeitet werden können. Der Versicherungsnehmer bzw. die ver­
     10 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde                                                  sicherte Person hat zu jeder Zeit auch das Recht, seine bzw. ihre Beschwerde
     	Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an                an folgende Stelle zu richten:
        den Versicherer.
     	Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde                 undesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
                                                                                              B
        einzuschalten:                                                                        Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                                       Tel.: 0228 - 42 280, Fax: 0228 - 42 27 494
        Sektor Versicherungsaufsicht
        Postfach 13 08, 53003 Bonn
        Hiervon unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.         Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
     	Die TARGO Versicherung AG ist Mitglied im Verein „Versicherungsombuds-
        mann e. V.“. Damit steht dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten
                                                                                         Einkaufschutzversicherung der TARGOBANK
        Person die Möglichkeit offen, den unabhängigen und neutralen Ombuds-             Gold-Karte Exklusivpaket: Allgemeine Bestimmungen
        mann in Anspruch zu nehmen, wenn über getroffene Entscheidungen kein
        Einverständnis erzielt werden kann.
        Das Verfahren ist kostenfrei.                                                    § 1 Gegenstand der Versicherung
        Der Ombudsmann kann erreicht werden unter                                        	Die Kartenversicherung bietet Deckung für die Risiken:
        Versicherungsombudsmann e. V.                                                        Einkaufschutzversicherung
        Postfach 08 06 32, 10006 Berlin                                                  	Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder der Beschädigung von Waren, die
        Telefon: 0800 - 36 96 000 (kostenfrei)                                               der Karteninhaber mit der Karte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag
        Fax:		 0800 - 36 99 000 (kostenfrei)                                                 dem Kartenkonto des Karteninhabers belastet wird.
        E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                                         § 2 Laufzeit der Versicherung
     11	Datenschutzklausel                                                              	Die Laufzeit der Versicherung beträgt ein Jahr (12 Monate) und beginnt mit
     	Der Versicherer bzw. ROLAND Assistance erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre            Ausgabe der Karte oder bei nachträglicher Einbindung mit Antragsannahme
         Daten zur Abwicklung der Assistance- und Versicherungsleistungen und                durch die TARGOBANK. Sie verlängert sich automatisch mit der Laufzeit der
         setzt hierfür Dienstleister ein. Im Leistungsfall erhebt der Versicherer bzw.       Karte.
         erheben die von dem Versicherer beauftragten Servicezentralen bei Ihnen
         die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Daten.                              § 3 Versicherungsfähigkeit
     	Zur Leistungserbringung werden diese Angaben bei diesen Unternehmen               	Versichert sind Personen, nachfolgend auch als Versicherte bzw. versicherte
         verarbeitet und soweit erforderlich an die mit der Leistungserbringung be-          Personen bezeichnet, die im Rahmen des Kreditkartenversicherung der
         auftragte Stelle übermittelt.                                                       TARGOBANK Inhaber einer gültigen Karte sind, die von der TARGOBANK auf
                                                                                             Grundlage eines wirksamen Kreditkartenvertrages herausgegeben wurde
                                                                                             und die auf Antrag des Karteninhabers den Versicherungsschutz einschließt.

                                                                                         § 4 Widerspruchsrecht
                                                                                         	Werden dem Versicherungsnehmer die für den Vertrag geltenden Versiche-
8|                                                                                                                                         Einkaufschutzversicherung | 9

          rungsbedingungen oder die weitere für den Vertragsinhalt maßgebliche                 ren und ein Verzeichnis aller betroffenen Gegenstände einzureichen. Bei
          Verbraucherinformation nicht bei Antragstellung übergeben, sondern erst              einem Abhandenkommen hat die versicherte Person Nachforschungen
          nachträglich zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt, hat der                 beim Fundbüro anzustellen.
          Versicherungsnehmer ein gesetzliches Widerspruchsrecht, wobei die recht-         4.	Auch im Übrigen hat der Versicherte den Schaden nach Möglichkeit
          zeitige Absendung des Widerspruches zur Wahrung der Frist genügt. Bei                abzuwenden oder zu mindern und sich insbesondere zu bemühen, ab-
          Geltendmachung gilt der Vertrag als von Anfang an nicht abgeschlossen.               handengekommene Gegenstände wieder herbeizuschaffen.
          Wird das Widerspruchsrecht nicht geltend gemacht, gilt der Vertrag auf der       5.	Nach der Anzeige gemäß Absatz 1 wird dem Versicherten ein Scha-
          Grundlage des Versicherungsscheins, der folgenden Versicherungsbedin-                denanzeigeformular zugeschickt, das dieser vollständig und richtig
          gungen und der Verbraucherinformation als abgeschlossen.                             ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dem
                                                                                               Versicherer zurückzuschicken hat. Dem Schadenanzeigeformular sind
     § 5 Prämienzahlung                                                                        folgende Dokumente beizulegen:
     	Sofern für die Einkaufschutzversicherung eine gesonderte Versicherungsprä-         		   a) der Rechnungsbeleg, aus dem sich der Kaufpreis des versicherten Ge-
         mie vereinbart ist, handelt es sich dabei um einen Jahresbetrag, der durch die              genstandes ergibt;
         TARGOBANK Ihrem Kartenkonto belastet wird.                                        	b) der Kreditkartenbeleg, aus dem sich die vollständige Zahlung des ver-
                                                                                                     sicherten Gegenstandes mit der Kreditkarte ergibt;
     § 6 Willenserklärungen und Anzeigen                                                  		    c) eine Kopie der polizeilichen Anzeige nach Absatz 3, wenn der Scha-
     	Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der                        den auf Diebstahl, Raub, Verlust oder einer Beschädigung durch
         Schriftform. Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler nicht be-                  Brand beruht.
         vollmächtigt.                                                                     6.	Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten
                                                                                                 verschenkt hat, ist das Schadenanzeigeformular vom Versicherten aus-
     § 7 Angaben zum Administrator                                                               zufüllen.
     	Die Administration wird durchgeführt durch die                                      7.	Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherte den beschädigten
         TARGO Versicherung AG                                                                   Gegenstand zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen.
         c/o ROLAND Assistance GmbH
         Deutz-Kalker Straße 46                                                           § 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
         50679 Köln	                                                                          1.	Wird eine Obliegenheit nach § 9 vorsätzlich verletzt, verliert die ver-
         Diese Servicetelefonnummer steht Ihnen 24 Stunden zur Verfügung:                          sicherte Person den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Ver-
         Telefon: +49 211 - 900 20 445                                                             letzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung
         Fax:      +49 211 - 900 20 446                                                            in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
         E-Mail: kreditkarte@targoversicherung.de                                                  kürzen. Beides gilt nur, wenn der Versicherer die versicherte Person
                                                                                                   durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge-
     	Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Willenserklärungen sind direkt an                   wiesen hat.
       den Administrator zu richten. Sie gelten als beim Versicherer eingegangen,         		Weist die versicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahr-
       wenn sie beim Administrator eingegangen sind. Der Administrator ist vom                     lässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
       Versicherer ermächtigt, gegenüber den Versicherten die Annahme zu erklä-           		Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte
       ren und zu bestätigen.                                                                      Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
                                                                                                   Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest-
     § 8 Empfänger der Versicherungsleistung                                                       stellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
     	Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden zugunsten des Karten-                        wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
         inhabers an den Versicherungsnehmer erbracht.                                         2.	Eine Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Erfüllung einer
                                                                                                   Obliegenheit versehentlich unterblieb, aber nach ihrem Erkennen unver-
     § 9 Obliegenheiten im Versicherungsfall                                                       züglich erfüllt wurde.
         1.	Der Versicherte hat jeden Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb
             von 8 Tagen, dem Versicherer schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.        § 11 Verwirkungsgründe, Verjährung
         2.	Der Versicherte hat außerdem jeden Schadenfall unverzüglich anderen               1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn
             Versicherern zu melden, die zur Deckung des Schadens verpflichtet sind       		       a) d ie versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt
             oder sein können.                                                                         hat;
         3.	Im Falle eines Diebstahles, eines Raubes, Verlustes oder einer Beschädi-              b) d ie versicherte Person den Versicherer arglistig über Umstände zu
             gung durch Brand hat der Versicherte unverzüglich und innerhalb von                       täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung
             36 Stunden Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten,                  von Bedeutung sind.
             im Fall von Gepäckverlust die Fluglinie und den Flughafen zu informie-            2. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
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       Besondere Bedingungen                                                               		  c) sich in einem geschlossenen Raum oder einer bewachten Garderobe
                                                                                                   befinden, bei Schmucksachen oder Uhren jedoch nur, wenn sie zu-
       § 1 Leistungsfall                                                                           sätzlich in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das er-
       	Die Kartenversicherung bietet Deckung für das Risiko des Abhandenkom-                     höhte Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.
           mens oder einer Beschädigung von Waren, die der Karteninhaber mit seiner         3. Versichert sind nur Warenkäufe innerhalb der EU.
           Kreditkarte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag dem Kreditkartenkonto
           des Karteninhabers belastet wurde bzw. belastet wird.                           § 5 Nicht versicherte Gegenstände
                                                                                               1.	Versichert sind nur bewegliche Sachen. Immobilien nebst Zubehör,
       § 2 Leistungshöhe/Entschädigungsberechnung                                                  Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die der Versicherte mit Karte
           1.	Die Entschädigungsleistung erfolgt nach Wahl des Versicherers durch                 bezahlt, sind nicht versichert.
               Geldersatz, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des versicherten           2.	Nicht versichert sind, unabhängig von ihrem Wert, außerdem folgende
               Gegenstandes.                                                                       Gegenstände:
           2.	Eine Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe des Kaufpreises des         		      a) Bargeld, Reiseschecks, Tickets oder Eintrittskarten. Fahr- oder Flug-
               versicherten Gegenstandes, den der Versicherte mit der Karte bezahlt hat.               scheine oder andere Urkunden oder Dokumente aller Art;
           3.	Bei Gegenständen, die Teil eines Paares oder Satzes sind, wird die Ent-     		      b) Tiere und Pflanzen;
               schädigung bis zu der Höhe des Kaufpreises des vollständigen Paares         		      c) Fahrzeuge aller Art, gleichgültig ob sie motorisiert sind oder nicht
               oder Satzes geleistet, sofern die einzelnen Gegenstände ansonsten un-                   (z. B. auch Fahrräder);
               brauchbar sind und nicht gesondert ersetzt werden können.                   		      d) Handelswaren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, Musterkollekti-
           4.	Die Entschädigung wird an den Versicherten gezahlt, auch wenn der                       onen, Ausstellungsstücke;
               versicherte Gegenstand einem Dritten geschenkt wurde, bei dem der           		      e) zum Verzehr bestimmte Waren;
               Versicherungsfall eingetreten ist.                                          		      f) Gegenstände, die der Versicherte durch eine Straftat oder rechtswidrige
           5.	Die Entschädigung ist je Karteninhaber, unabhängig von der Zahl der                     Handlung erlangt hat.
               Versicherungsfälle, auf jährlich 30.000,– EUR beschränkt.
           6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000,– EUR beschränkt.       § 6 Versicherte Schäden
           7. Die Entschädigung ist je Gegenstand auf 600,– EUR beschränkt.                    1.	Versichert sind Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung eines
           8. Für jeden Schadenfall besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 35,– EUR.                 versicherten Gegenstandes.
           9.	Die Versicherungsleistung erfolgt nur, sofern und soweit der Versicherte        2.	Das Abhandenkommen umfasst nicht das Liegen-, Stehen- oder Hän-
               nicht aus anderen Gründen, insbesondere aus anderen Versicherungen,                 genlassen.
               Ersatz des Schadens verlangen kann.
           10.	Sofern der Versicherer Entschädigung leistet, hat der Versicherte nach     § 7 Nicht versicherte Schäden
               Aufforderung durch den Versicherer den versicherten Gegenstand an               1.	Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden,
               diesen oder einen von ihm bestimmten Dritten herauszugeben.                         die durch folgende Ursachen entstanden sind:
                                                                                           		      a) Überschwemmung oder Erdbeben;
       § 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/Geltungsbereich                       		      b) Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse jeder Art oder innere
           1.	Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages                     Unruhen;
               über den versicherten Gegenstand und endet nach Ablauf von 30 Tagen         		      c) Kernenergie;
               nach dem Datum des Kaufabschlusses.                                         		      d) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
           2.	Der Versicherungsschutz endet vor dem Ablauf dieser Frist, wenn der                     (z. B. Zoll, Polizei etc.);
               versicherte Gegenstand das Gebiet der Europäischen Union (EU) verlässt      		      e) grob fahrlässiges oder durch Alkoholeinwirkung bedingtes Handeln.
               oder wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an Dritte verkauft.       2.	Ist das Vorliegen einer dieser Ursachen nicht zu erbringen, so genügt für
           3.	Der Versicherungsschutz gilt für jeden Versicherten nur für die jeweili-            den Ausschluss der Haftung des Versicherers bereits die überwiegende
               ge Laufzeit, für die der Karteninhaber die Gebühr für die TARGOBANK                 Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist.
               Kreditkarte gezahlt hat, längstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeits-       3.	Von der Versicherung ausgeschlossen sind ferner Schäden, die auf fol-
               dauer der Karte.                                                                    genden Ursachen beruhen:
                                                                                           		      a) gewöhnlicher Abnutzung;
       § 4 Versicherte Gegenstände                                                         		      b)	Selbstverderb oder sonstigen Ursachen, die sich aus der Natur oder
           1.	Die Versicherung gilt nur für Waren mit einem Rechnungswert von min-                    der Beschaffenheit des versicherten Gegenstandes ergeben;
               destens 50,– EUR.                                                           		      c) Mängeln oder Fehlern des versicherten Gegenstandes;
           2. Schmucksachen, Uhren und Pelze sind versichert, sofern sie                   		      d) Be- oder Verarbeitung;
       		      a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder                       		      e) Ungezieferfraß an Pelzen;
       		      b) in persönlichem Gewahrsam des Versicherten sicher verwahrt mitge-       		      f) 	missbräuchlicher Verwendung des versicherten Gegenstandes durch
                   führt werden oder                                                                   den Karteninhaber.
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                                                                                         Platz für Ihre Notizen

            4.	
               Geringfügige Schäden, die die normale Gebrauchstätigkeit des ver-
               sicherten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen,
               wie z. B. Kratzer, Schrammen oder Beulen, werden nicht ersetzt.

       § 8 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
           1.	Der Versicherte hat die versicherten Gegenstände sorgfältig zu behan-
               deln und in einem Zustand zu erhalten, der einem Verlust oder einer
               Beschädigung vorbeugt. Bei Wertgegenständen wie z. B. Schmuck-
               sachen, Pelzen, Musikinstrumenten, Foto-, Film- oder Videogeräten,
               Bild- oder Tonwiedergabegeräten, Computern, Kunstgegenständen etc.
               hat der Versicherte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung
               von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu ergreifen. Insbesondere
               hat der Versicherte
       		      a) Schmucksachen und Uhren während des Tragens zu sichern;
               b) Pelze, die sich in einer unbewachten Garderobe befinden, ständig zu
                   beobachten;
       		      c) Wohnräume, Hotelzimmer, Ferienwohnungen etc. stets verschlossen
                   zu halten;
       		      d) Wertgegenstände zu beaufsichtigen oder nur in verschlossenen Räu-
                   men zurückzulassen – Schmucksachen oder Uhren sind zusätzlich in
                   einem verschlossenen Behältnis unterzubringen, das erhöhte Sicher-
                   heit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet;
       		      e) Wertgegenstände in Fahrzeugen nur vorübergehend und nur in einem
                   abgeschlossenen Kofferraum und von außen nicht erkennbar aufzu-
                   bewahren.
           2.	Verletzt der Versicherte eine der in Absatz 1 genannten Obliegen-
               heiten, so kann der Versicherer gemäß § 28 VVG von der Leistungspflicht
               befreit sein. Es gilt § 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Einkauf-
               schutzversicherung.
           3.	Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten
               verschenkt, so treffen diesen die Obliegenheiten.

                                                                   Stand: 01.05.2018
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