Versicherungsbedingungen - Targobank
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2| |3 Sehr geehrte Karteninhaberin, sehr geehrter Karteninhaber, die nachfolgenden Versicherungsbedingungen Für Sie als versicherten Karteninhaber ist die sind wichtige Unterlagen für Sie. Sie sollen Ihnen ROLAND Assistance direkter Ansprechpartner für verständlich machen, wie der Versicherungsschutz alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance- gestaltet ist und was von Ihnen beachtet werden leistungen und Versicherungsansprüchen. muss, damit Sie im Fall des Falles die Versicherungs- leistungen in Anspruch nehmen können. Bitte be- Der Versicherer erklärt, dass er sich Erklärungen, wahren Sie dieses Dokument sehr sorgfältig auf. die gegenüber der ROLAND Assistance abgege- ben werden, zurechnen lässt. Ihr Versicherungsschutz ist Bestandteil eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der Bitte stimmen Sie die Erbringung der Leistungen TARGOBANK AG als Versicherungsnehmer vorab mit der ganzjährig – 24 Stunden am Tag – einerseits sowie der TARGO Versicherung AG, erreichbaren Notrufzentrale unter der Telefon- ProACTIV-Platz 1, 40721 Hilden, und der nummer: +49 211 - 900 20 445 ab. Ihre Rechte HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- und Pflichten sind überall dort geregelt, wo sich Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, andererseits der Text direkt an „Sie“, den „Karteninhaber“, den (nachfolgend singularisch: Versicherer). „Inhaber einer gültigen Gold-Karte“ und „Inhaber Schenken Sie bitte insbesondere den unter Teil einer entsprechend gültigen Zusatzkarte“, an die A: Allgemeine Versicherungsbedingungen aufge- „begünstigte Person“ oder an die „versicherte führten Regelungen Ihre Aufmerksamkeit, um Person“ wendet. eventuellen Missverständnissen bezüglich Ihres Versicherungsschutzes vorzubeugen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wün- schen Ihnen viel Freude mit Ihrer TARGOBANK Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance- Kreditkarte. und Versicherungsleistungen: ROLAND Assistance GmbH (nachfolgend ROLAND Assistance) Deutz-Kalker Straße 46 50679 Köln
4 | Inhalt Allgemeine Versicherungsinformationen | 5 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Versicherungs- informationen nach § 1 der VVG-Informations- pflichtenverordnung 5 Allgemeine Versicherungsinformationen 1 Informationen zum Versicherer Sitz des Versicherers TARGO Versicherung AG ist Hilden, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden. Die Handelsregisternummer ist 46514 am Amtsgericht Düsseldorf. 7 Einkaufschutzversicherung Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigter TARGO Versicherung AG, ProACTIV-Platz 1, 40721 Hilden Verbraucherinformationen Vorstandsvorsitzende: Iris Kremers Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Einkaufschutzversicherung der TARGOBANK Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Abschluss von Unfall- und Schaden- Gold-Karte Exklusivpaket versicherungen. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 13 Platz für Ihre Notizen 2 Wesentliche Merkmale der abgeschlossenen Versicherungsleistungen Sachversicherungen Einkaufschutzversicherung: Der Versicherer erstattet der versicherten Person im Falle von Raub oder Ein- bruchdiebstahl der gekauften und versicherten Waren den Kaufpreis zurück. Die genauen Definitionen, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlüsse zu den o. g. Leistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Bedingungen. 3 Gesamtpreis der Versicherung und Kosten Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen fallen keine separaten Versicherungsprämien an. 4 Zahlung, Erfüllung und Zahlungsweise der Prämie Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen ent- fallen diese Regelungen. 5 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Kredit kartenvertrages. Davon abweichende Regelungen (z. B. Aktivierung des Versicherungsschutzes durch Karteneinsatz) sind im Kapitel Einkaufschutz- versicherung hinterlegt. 6 Ihr Widerrufsrecht Ein separates Widerrufsrecht für die in den Kunden- bzw. Kreditkarten ent- haltenen Versicherungsleistungen entfällt. Es gelten die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Kunden- bzw. Kreditkarte. 7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem zugrunde liegenden Kreditkarten- vertrag. Sollten sich am Deckungsumfang gemäß diesen Versicherungsbedin- gungen Änderungen ergeben, werden Sie darüber vom Versicherungsnehmer informiert. 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht Für gegen den Versicherer gerichtete Klagen bezüglich der Versicherungs leistungen bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
6| Einkaufschutzversicherung | 7 Einkaufschutzversicherung Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsver- Verbraucherinformationen trag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Ihr Versicherer für die Einkaufschutzversicherung ist die TARGO Versicherung AG. zuständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. 1. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb Deutschlands oder ist Deutschland Anwendung. Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhe- bung nicht bekannt, ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag und der 2. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsvermittlung ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person zuständig. Bei Fragen Bezirk der Versicherer seinen Sitz hat. oder Beschwerden über die Versicherer oder den Versicherungsvertrag kann Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. sich der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person an die TARGO Versicherung AG wenden. 9 Vertragssprache Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person sollte hierbei genaue Die Kommunikation erfolgt ausnahmslos in deutscher Sprache. Angaben zum Sachverhalt machen, sodass die Fragen oder Beschwerden zügig bearbeitet werden können. Der Versicherungsnehmer bzw. die ver 10 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sicherte Person hat zu jeder Zeit auch das Recht, seine bzw. ihre Beschwerde Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an an folgende Stelle zu richten: den Versicherer. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde undesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, B einzuschalten: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Tel.: 0228 - 42 280, Fax: 0228 - 42 27 494 Sektor Versicherungsaufsicht Postfach 13 08, 53003 Bonn Hiervon unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Die TARGO Versicherung AG ist Mitglied im Verein „Versicherungsombuds- mann e. V.“. Damit steht dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Einkaufschutzversicherung der TARGOBANK Person die Möglichkeit offen, den unabhängigen und neutralen Ombuds- Gold-Karte Exklusivpaket: Allgemeine Bestimmungen mann in Anspruch zu nehmen, wenn über getroffene Entscheidungen kein Einverständnis erzielt werden kann. Das Verfahren ist kostenfrei. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Ombudsmann kann erreicht werden unter Die Kartenversicherung bietet Deckung für die Risiken: Versicherungsombudsmann e. V. Einkaufschutzversicherung Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder der Beschädigung von Waren, die Telefon: 0800 - 36 96 000 (kostenfrei) der Karteninhaber mit der Karte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag Fax: 0800 - 36 99 000 (kostenfrei) dem Kartenkonto des Karteninhabers belastet wird. E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de § 2 Laufzeit der Versicherung 11 Datenschutzklausel Die Laufzeit der Versicherung beträgt ein Jahr (12 Monate) und beginnt mit Der Versicherer bzw. ROLAND Assistance erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Ausgabe der Karte oder bei nachträglicher Einbindung mit Antragsannahme Daten zur Abwicklung der Assistance- und Versicherungsleistungen und durch die TARGOBANK. Sie verlängert sich automatisch mit der Laufzeit der setzt hierfür Dienstleister ein. Im Leistungsfall erhebt der Versicherer bzw. Karte. erheben die von dem Versicherer beauftragten Servicezentralen bei Ihnen die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Daten. § 3 Versicherungsfähigkeit Zur Leistungserbringung werden diese Angaben bei diesen Unternehmen Versichert sind Personen, nachfolgend auch als Versicherte bzw. versicherte verarbeitet und soweit erforderlich an die mit der Leistungserbringung be- Personen bezeichnet, die im Rahmen des Kreditkartenversicherung der auftragte Stelle übermittelt. TARGOBANK Inhaber einer gültigen Karte sind, die von der TARGOBANK auf Grundlage eines wirksamen Kreditkartenvertrages herausgegeben wurde und die auf Antrag des Karteninhabers den Versicherungsschutz einschließt. § 4 Widerspruchsrecht Werden dem Versicherungsnehmer die für den Vertrag geltenden Versiche-
8| Einkaufschutzversicherung | 9 rungsbedingungen oder die weitere für den Vertragsinhalt maßgebliche ren und ein Verzeichnis aller betroffenen Gegenstände einzureichen. Bei Verbraucherinformation nicht bei Antragstellung übergeben, sondern erst einem Abhandenkommen hat die versicherte Person Nachforschungen nachträglich zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt, hat der beim Fundbüro anzustellen. Versicherungsnehmer ein gesetzliches Widerspruchsrecht, wobei die recht- 4. Auch im Übrigen hat der Versicherte den Schaden nach Möglichkeit zeitige Absendung des Widerspruches zur Wahrung der Frist genügt. Bei abzuwenden oder zu mindern und sich insbesondere zu bemühen, ab- Geltendmachung gilt der Vertrag als von Anfang an nicht abgeschlossen. handengekommene Gegenstände wieder herbeizuschaffen. Wird das Widerspruchsrecht nicht geltend gemacht, gilt der Vertrag auf der 5. Nach der Anzeige gemäß Absatz 1 wird dem Versicherten ein Scha- Grundlage des Versicherungsscheins, der folgenden Versicherungsbedin- denanzeigeformular zugeschickt, das dieser vollständig und richtig gungen und der Verbraucherinformation als abgeschlossen. ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dem Versicherer zurückzuschicken hat. Dem Schadenanzeigeformular sind § 5 Prämienzahlung folgende Dokumente beizulegen: Sofern für die Einkaufschutzversicherung eine gesonderte Versicherungsprä- a) der Rechnungsbeleg, aus dem sich der Kaufpreis des versicherten Ge- mie vereinbart ist, handelt es sich dabei um einen Jahresbetrag, der durch die genstandes ergibt; TARGOBANK Ihrem Kartenkonto belastet wird. b) der Kreditkartenbeleg, aus dem sich die vollständige Zahlung des ver- sicherten Gegenstandes mit der Kreditkarte ergibt; § 6 Willenserklärungen und Anzeigen c) eine Kopie der polizeilichen Anzeige nach Absatz 3, wenn der Scha- Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der den auf Diebstahl, Raub, Verlust oder einer Beschädigung durch Schriftform. Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler nicht be- Brand beruht. vollmächtigt. 6. Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten verschenkt hat, ist das Schadenanzeigeformular vom Versicherten aus- § 7 Angaben zum Administrator zufüllen. Die Administration wird durchgeführt durch die 7. Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherte den beschädigten TARGO Versicherung AG Gegenstand zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. c/o ROLAND Assistance GmbH Deutz-Kalker Straße 46 § 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen 50679 Köln 1. Wird eine Obliegenheit nach § 9 vorsätzlich verletzt, verliert die ver- Diese Servicetelefonnummer steht Ihnen 24 Stunden zur Verfügung: sicherte Person den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Ver- Telefon: +49 211 - 900 20 445 letzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung Fax: +49 211 - 900 20 446 in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu E-Mail: kreditkarte@targoversicherung.de kürzen. Beides gilt nur, wenn der Versicherer die versicherte Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge- Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Willenserklärungen sind direkt an wiesen hat. den Administrator zu richten. Sie gelten als beim Versicherer eingegangen, Weist die versicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahr- wenn sie beim Administrator eingegangen sind. Der Administrator ist vom lässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Versicherer ermächtigt, gegenüber den Versicherten die Annahme zu erklä- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte ren und zu bestätigen. Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- § 8 Empfänger der Versicherungsleistung stellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden zugunsten des Karten- wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. inhabers an den Versicherungsnehmer erbracht. 2. Eine Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Erfüllung einer Obliegenheit versehentlich unterblieb, aber nach ihrem Erkennen unver- § 9 Obliegenheiten im Versicherungsfall züglich erfüllt wurde. 1. Der Versicherte hat jeden Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, dem Versicherer schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. § 11 Verwirkungsgründe, Verjährung 2. Der Versicherte hat außerdem jeden Schadenfall unverzüglich anderen 1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Versicherern zu melden, die zur Deckung des Schadens verpflichtet sind a) d ie versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder sein können. hat; 3. Im Falle eines Diebstahles, eines Raubes, Verlustes oder einer Beschädi- b) d ie versicherte Person den Versicherer arglistig über Umstände zu gung durch Brand hat der Versicherte unverzüglich und innerhalb von täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung 36 Stunden Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten, von Bedeutung sind. im Fall von Gepäckverlust die Fluglinie und den Flughafen zu informie- 2. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
10 | Einkaufschutzversicherung | 11 Besondere Bedingungen c) sich in einem geschlossenen Raum oder einer bewachten Garderobe befinden, bei Schmucksachen oder Uhren jedoch nur, wenn sie zu- § 1 Leistungsfall sätzlich in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das er- Die Kartenversicherung bietet Deckung für das Risiko des Abhandenkom- höhte Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. mens oder einer Beschädigung von Waren, die der Karteninhaber mit seiner 3. Versichert sind nur Warenkäufe innerhalb der EU. Kreditkarte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag dem Kreditkartenkonto des Karteninhabers belastet wurde bzw. belastet wird. § 5 Nicht versicherte Gegenstände 1. Versichert sind nur bewegliche Sachen. Immobilien nebst Zubehör, § 2 Leistungshöhe/Entschädigungsberechnung Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die der Versicherte mit Karte 1. Die Entschädigungsleistung erfolgt nach Wahl des Versicherers durch bezahlt, sind nicht versichert. Geldersatz, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des versicherten 2. Nicht versichert sind, unabhängig von ihrem Wert, außerdem folgende Gegenstandes. Gegenstände: 2. Eine Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe des Kaufpreises des a) Bargeld, Reiseschecks, Tickets oder Eintrittskarten. Fahr- oder Flug- versicherten Gegenstandes, den der Versicherte mit der Karte bezahlt hat. scheine oder andere Urkunden oder Dokumente aller Art; 3. Bei Gegenständen, die Teil eines Paares oder Satzes sind, wird die Ent- b) Tiere und Pflanzen; schädigung bis zu der Höhe des Kaufpreises des vollständigen Paares c) Fahrzeuge aller Art, gleichgültig ob sie motorisiert sind oder nicht oder Satzes geleistet, sofern die einzelnen Gegenstände ansonsten un- (z. B. auch Fahrräder); brauchbar sind und nicht gesondert ersetzt werden können. d) Handelswaren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, Musterkollekti- 4. Die Entschädigung wird an den Versicherten gezahlt, auch wenn der onen, Ausstellungsstücke; versicherte Gegenstand einem Dritten geschenkt wurde, bei dem der e) zum Verzehr bestimmte Waren; Versicherungsfall eingetreten ist. f) Gegenstände, die der Versicherte durch eine Straftat oder rechtswidrige 5. Die Entschädigung ist je Karteninhaber, unabhängig von der Zahl der Handlung erlangt hat. Versicherungsfälle, auf jährlich 30.000,– EUR beschränkt. 6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000,– EUR beschränkt. § 6 Versicherte Schäden 7. Die Entschädigung ist je Gegenstand auf 600,– EUR beschränkt. 1. Versichert sind Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung eines 8. Für jeden Schadenfall besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 35,– EUR. versicherten Gegenstandes. 9. Die Versicherungsleistung erfolgt nur, sofern und soweit der Versicherte 2. Das Abhandenkommen umfasst nicht das Liegen-, Stehen- oder Hän- nicht aus anderen Gründen, insbesondere aus anderen Versicherungen, genlassen. Ersatz des Schadens verlangen kann. 10. Sofern der Versicherer Entschädigung leistet, hat der Versicherte nach § 7 Nicht versicherte Schäden Aufforderung durch den Versicherer den versicherten Gegenstand an 1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, diesen oder einen von ihm bestimmten Dritten herauszugeben. die durch folgende Ursachen entstanden sind: a) Überschwemmung oder Erdbeben; § 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/Geltungsbereich b) Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse jeder Art oder innere 1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages Unruhen; über den versicherten Gegenstand und endet nach Ablauf von 30 Tagen c) Kernenergie; nach dem Datum des Kaufabschlusses. d) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand 2. Der Versicherungsschutz endet vor dem Ablauf dieser Frist, wenn der (z. B. Zoll, Polizei etc.); versicherte Gegenstand das Gebiet der Europäischen Union (EU) verlässt e) grob fahrlässiges oder durch Alkoholeinwirkung bedingtes Handeln. oder wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an Dritte verkauft. 2. Ist das Vorliegen einer dieser Ursachen nicht zu erbringen, so genügt für 3. Der Versicherungsschutz gilt für jeden Versicherten nur für die jeweili- den Ausschluss der Haftung des Versicherers bereits die überwiegende ge Laufzeit, für die der Karteninhaber die Gebühr für die TARGOBANK Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist. Kreditkarte gezahlt hat, längstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeits- 3. Von der Versicherung ausgeschlossen sind ferner Schäden, die auf fol- dauer der Karte. genden Ursachen beruhen: a) gewöhnlicher Abnutzung; § 4 Versicherte Gegenstände b) Selbstverderb oder sonstigen Ursachen, die sich aus der Natur oder 1. Die Versicherung gilt nur für Waren mit einem Rechnungswert von min- der Beschaffenheit des versicherten Gegenstandes ergeben; destens 50,– EUR. c) Mängeln oder Fehlern des versicherten Gegenstandes; 2. Schmucksachen, Uhren und Pelze sind versichert, sofern sie d) Be- oder Verarbeitung; a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder e) Ungezieferfraß an Pelzen; b) in persönlichem Gewahrsam des Versicherten sicher verwahrt mitge- f) missbräuchlicher Verwendung des versicherten Gegenstandes durch führt werden oder den Karteninhaber.
12 | Platz für Ihre Notizen | 13 Platz für Ihre Notizen 4. Geringfügige Schäden, die die normale Gebrauchstätigkeit des ver- sicherten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, wie z. B. Kratzer, Schrammen oder Beulen, werden nicht ersetzt. § 8 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles 1. Der Versicherte hat die versicherten Gegenstände sorgfältig zu behan- deln und in einem Zustand zu erhalten, der einem Verlust oder einer Beschädigung vorbeugt. Bei Wertgegenständen wie z. B. Schmuck- sachen, Pelzen, Musikinstrumenten, Foto-, Film- oder Videogeräten, Bild- oder Tonwiedergabegeräten, Computern, Kunstgegenständen etc. hat der Versicherte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu ergreifen. Insbesondere hat der Versicherte a) Schmucksachen und Uhren während des Tragens zu sichern; b) Pelze, die sich in einer unbewachten Garderobe befinden, ständig zu beobachten; c) Wohnräume, Hotelzimmer, Ferienwohnungen etc. stets verschlossen zu halten; d) Wertgegenstände zu beaufsichtigen oder nur in verschlossenen Räu- men zurückzulassen – Schmucksachen oder Uhren sind zusätzlich in einem verschlossenen Behältnis unterzubringen, das erhöhte Sicher- heit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet; e) Wertgegenstände in Fahrzeugen nur vorübergehend und nur in einem abgeschlossenen Kofferraum und von außen nicht erkennbar aufzu- bewahren. 2. Verletzt der Versicherte eine der in Absatz 1 genannten Obliegen- heiten, so kann der Versicherer gemäß § 28 VVG von der Leistungspflicht befreit sein. Es gilt § 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Einkauf- schutzversicherung. 3. Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten verschenkt, so treffen diesen die Obliegenheiten. Stand: 01.05.2018
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A3D0228 – Stand: 05/18 Einfach für Sie da Online-Banking und Online-Brokerage unter www.targobank.de De-Mail: service@targobank.de-mail.de Beratungstermin in der Filiale vereinbaren kostenlos unter 0800 - 0 77 66 55 0 oder online unter www.targobank.de/termin Beratungstermin – auch außerhalb der Öffnungszeiten und an Samstagen – bei Ihnen zu Hause vereinbaren kostenlos unter 0800 - 011 33 55 65 TARGO Versicherung AG Servicenummer: +49 211 - 900 20 445 Fax: +49 211 - 900 20 446 E-Mail: kreditkarte@targoversicherung.de
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