Leitfaden für den Pflegefall Vereinbarkeit Pflege und Beruf - Eine praktische Hilfe nicht nur für Angehörige
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Leitfaden für den Pflegefall Vereinbarkeit Pflege und Beruf Eine praktische Hilfe nicht nur für Angehörige
Inhaltsverzeichnis Vorsorge treffen 3 Wenn der Pflegefall eingetreten ist – was tun? 4 Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? 4 Welche Unterstützung bekommen Sie durch die Pflegekasse? 5 Leistungen der Pflegekasse im Überblick 6 Vollstationäre Pflege 8 Welche Unterstützung bekommen Sie durch die Krankenkasse? 9 Auszeit von der Pflege 9 Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – wie kann das gelingen? 10 Hospiz- und Palliativversorgung 10 Nach der Pflegezeit 11 Hilfreiche Adressen 11 Impressum Herausgeber: Stadt Rösrath Bearbeitung und Redaktion Die Bürgermeisterin Pflege- und Seniorenberatung www.roesrath.de Birgit Weitkemper, Birgit.Weitkemper@roesrath.de Postanschrift Gleichstellungsbeauftrage Hauptstraße 220, 51503 Rösrath Elke Günzel, Elke.Guenzel@roesrath.de 2
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen die Broschüre unter dem sind, konkrete Hilfen unter Umständen auch lang- Titel „Leitfaden für den Pflegefall - Vereinbarung fristig zu übernehmen. von Pflege und Beruf“ präsentieren zu können. Ich möchte mit diesem Leitfaden auf ein schwieri- Vereinbarung von Pflege und Beruf? Kann das ges Thema aufmerksam machen: Der Pflege von überhaupt funktionieren? Angehörigen und die Vereinbarung von Pflege und Arbeit. Unfall, Schlaganfall oder Demenz – jeder von uns kann in die Situation kommen, dass ein nahe Dieser Leitfaden soll Ihnen Hilfe und Orientierung stehender Angehöriger auf unsere Unterstützung bieten. Bei Fragen stehen Ihnen die Senioren oder Pflege angewiesen ist. Manchmal ist es ein beraterin Birgit Weitkemper und die Gleich schleichender Prozess, wie bei einer Demenz, der stellungsbeauftragte Elke Günzel gerne persönlich zunehmend den Alltag einer Familie verändert. zur Verfügung. Manchmal ist es aber auch ein nicht vorhersehba- res Ereignis. Ein Pflegefall in der Familie, das wir- Wenn Sie durch die vorliegenden Informationen belt das Leben ganz schön durcheinander. Anträge Unterstützung und Motivation erhalten, haben wir müssen gestellt, Unterstützungsdienste gefunden unser Ziel erreicht. und Finanzierungen geklärt werden. Manchmal müssen auch Entscheidungen getroffen werden, Bondina Schulze die von dem Pflegebedürftigen nicht akzeptiert wer- Bürgermeisterin den. Wir, als Angehörige, müssen uns die Frage stellen, inwieweit wir selbst bereit und in der Lage 3
Planen Sie schon im Vorfeld! Schon bevor eine Form der Hilfsbedürftigkeit eintritt, können Sie Vorsorge treffen. Wichtige Unterlagen und Papiere am besten in Vordrucke für Vollmachten erhalten Sie unter ande- einer Mappe aufbewahren, um im Notfall einen rem über das Bundesjustizministerium www.bmjv.de schnellen Zugriff zu gewährleisten. Angehörige/ oder bei der Seniorenberatung. Freunde sollten darüber informiert werden, wo die- se Mappe zu finden ist. Die Beglaubigung von Vollmachten ist nach vorhe- riger Terminabsprache über die Betreuungsstelle Folgende Unterlagen sollten in der Mappe zu des Rheinisch-Bergischen Kreises möglich: finden sein: Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familien Tel.: 02202 130 stammbuch • Adressen von nahen Angehörigen und Freunden Es ist sinnvoll, die Vollmacht durch eine Patienten- • Vermögensverzeichnis, Testament verfügung zu ergänzen. In der Patientenverfügung • Zeugnisse, gegebenenfalls Arbeitsverträge legen Sie fest, ob und wie Behandlungen und ins- • Bankverbindungen, Sparbücher usw. besondere lebensverlängernde Maßnahmen erfol- • Mietverträge, Mietbücher, Grundbuchauszüge gen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage usw. sind, Ihre Wünsche zu äußern. • Sozialversicherungsunterlagen (z. B. Rentenbe- scheid, Krankenversicherung) Sollte keine Vollmacht vorhanden sein und ein • Versicherungspolicen (z. B Sterbeversicherung, Mensch auf Grund gesundheitlicher Einschränkun- Hausrat-, Haftpflicht-, Lebensversicherungen) gen, physisch oder psychisch, nicht in der Lage • Vollmachten (Bankvollmacht und Vorsorgevoll- sein, seine Angelegenheiten zu regeln, muss eine macht) gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Die • Patientenverfügung Betreuung kann durch Angehörige/Freunde oder einen Berufsbetreuer erfolgen. Angehörige sind nicht automatisch Bevollmächtig- te. Sie brauchen zur rechtlichen Vertretung eine Der Antrag auf Betreuung wird bei dem zuständi- Vollmacht, die der Schriftform bedarf. Auch andere gen Amtsgericht gestellt. Personen, zu denen ein enges Vertrauensverhält- Amtsgericht Bergisch Gladbach Betreuungsgericht nis besteht, können bevollmächtigt werden be- Kölner Str. 4 stimmte Angelegenheiten zu regeln. 51429 Bergisch Gladbach Telefon 02204/95290, Fax: 02204 95290 Bei der Vorsorgevollmacht erteilt eine Person einer anderen Person die Vollmacht, im Falle eines Not- falls alle oder bestimmte Aufgaben, diese sind ge- nau in der Vollmacht festgelegt, für den Vollmacht- geber zu erledigen. Eine rechtliche Betreuung kann dadurch in der Regel vermieden werden. 4
Wenn der Pflegefall eingetreten ist – Welche Unterstützungsmöglichkeiten Was tun? gibt es? Suchen Sie das Gespräch mit der behandelnden • Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pfle- Ärztin oder dem behandelnden Arzt und/oder dem geberatung. Diese ist grundsätzlich kostenfrei. Sozialdienst des Krankenhauses und informieren • Am besten nehmen Sie diese in der Wohnung Sie sich über… des/der Pflegebedürftigen wahr. Beratungen er- halten Sie zum Beispiel über die Pflegekassen, • Art und Verlauf der Erkrankung/Einschränkung Pflegedienste oder die kommunale Pflege- und und Entlassungstermin Seniorenberatung. • mögliche (kurz-, mittel-, langfristige) Folgen der Erkrankung Bei privat Versicherten erfolgt die Pflegeberatung • notwendige Heil- und Hilfsmittel über die Compass Pflegeberatung • Empfehlung hinsichtlich Pflegeaufwand, Betreu- Tel.: 0800 10118800 ung und Versorgung des Angehörigen compass-pflegeberatung.de • Anschlussheilbehandlung, Therapien oder Reha-Maßnahmen •Anträge für einen Schwerbehindertenausweis • Anmeldeformular für Pflegeeinrichtungen, erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Rösrath Tagespflege, ambulante Pflege etc. oder online über www.rbk-direkt.de/Dienstleis- • Medikamente; lassen Sie sich vom Arzt oder tung.aspx?dlid=1163 Apotheker Wirkungen, Nebenwirkungen und • Selbsthilfegruppen bieten Menschen mit gleichen Wechselwirkungen der verordneten Medikamen- Problemen oder Anliegen hilfreichen Austausch. te erläutern. Informationen zu allen bestehenden Selbsthilfe- gruppen, Vermittlung von Kontakten oder auch Tipp: Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt Unterstützung bei der Gründung von neuen und noch kein Pflegegrad vorliegt, nehmen Sie un- Gruppen erhalten Sie beim bedingt Kontakt zum Krankenhaussozialdienst auf. Wird ein Erstantrag im Krankenhaus gestellt, erfolgt Selbsthilfe-Büro Bergisch Gladbach bei gesetzlich Versicherten die Begutachtung inner- Paffrather Str. 70, 51465 Bergisch Gladbach halb von 5 Werktagen im Krankenhaus. Tel.: 02202 – 9368921 Mail: sh-buero-gl@paritaet-nrw.org Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie unter: www.selbsthilfe-bergisches-land.de www.selbsthilfenetz.de 5
Welche Unterstützung bekommen Sie durch die Pflegekasse? Zur Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Geprüft werden die Bereiche: SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) vorliegt, muss • Mobilität ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten zuständige Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen angesiedelt. • Selbstversorgung • Krankheits- oder therapiebedinge Anforderungen Mit Prüfung und Feststellung, welcher Pflegegrad und Belastungen vorliegt, beauftragen die gesetzlichen Krankenkas- • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon- sen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen takte. (MdK), die privaten Kassen Medicproof. Die Begutachtung erfolgt normalerweise im Rah- Wenn Sie sich vorher ein Bild machen wollen, mit men eines Hausbesuchs, der vorher schriftlich an- welchem Pflegegrad Ihre Angehörigen rechnen gekündigt wird. können und wie das Begutachtungsverfahren ge- nau aussieht, nutzen Sie die kostenfreien Pflege- Es ist sinnvoll, dass der betreuende Angehörige an gradrechner z.B. dem Begutachtungstermin teilnimmt. Der MdK be- www.pflege.de/pflegegrad/rechner oder rücksichtigt Terminwünsche. www.pflegegrad-rechner.de Bei der Begutachtung werden sechs Bereiche (Module) geprüft. In jedem Modul werden je nach Die Leistungen der Pflegekasse können als Pfle- Schwere der Einschränkung der Selbständigkeit gegeld (die Pflege erfolgt über Angehörige oder Punkte vergeben. Aus der Gesamtzahl der (ge- Freunde) oder als Sachleistung (Pflege erfolgt über wichteten) Punkte wird der Pflegegrad errechnet: einen Pflegedienst) erbracht werden. Wenn die Pflege durch einen Pflegedienst durch die Pflege Pflegegrad 1 12.5 bis unter 27 Punkte von Privatpersonen ergänzt wird, spricht man von Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte Kombinationsleistung. Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte Leistungen der Pflegekasse im Überblick Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Entlastungsbetrag 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR Pflegegeld 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR Sachleistung 689 EUR 1298 EUR 1612 EUR 1995 EUR Tagespflege 689 EUR 1298 EUR 1612 EUR 1996 EUR Verhinderung-Pflege 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR (jährlich) Kurzeitpflege 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR (jährlich) 6
Der Entlastungsbetrag kann für Betreuung oder • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel auch Hauswirtschaft durch anerkannte Dienste Die Pflegekasse bezuschusst zum Verbrauch oder auch für Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, werden. Nicht genutzte Leistungen verfallen nicht Betteinlagen oder Einmalhandschuhe mit 40 EUR zum Monatsende. Am Ende des Jahres können im Monat. Restansprüche in das neue Kalenderjahr übertra- gen werden, die allerdings dann bis zum 30.06. • Die Kosten für Pflegekurse für pflegende Ange- genutzt werden müssen. Danach verfallen die An- hörige werden übernommen. sprüche. • Pflegepersonen sind während ihrer Pflegetätigkeit Neben den oben aufgeführten Leistungen erhalten über die Pflegekasse unfallversichert. Sie weitere Unterstützung durch die Pflegekasse: • Die Pflegekasse zahlt Beiträge für die Renten- • Wohnraumanpassung versicherung von Pflegepersonen, wenn diese Die Pflegekassen fördern Umbaumaßnahmen in im Schnitt 10 Stunden in der Woche unterstützen Haus oder Wohnung mit einem Betrag von bis zu und weniger als 30 Stunden erwerbstätig sind. 4000 EUR, wenn dadurch die Pflege ermöglicht oder die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen Informationen über die Leistungen der Pflege verbessert wird. Dieser Betrag kann auch für versicherung finden Sie auf den Seiten der Pflege- Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung kassen, des Bundesministeriums für Gesundheit eingesetzt werden. www.bmg.bund.de oder der Landesstelle Pflegende Angehörige • Pflegehilfsmittel www.lpfa-nrw.de Die Pflegekasse stellt erforderliche Hilfsmittel (z.B. Pflegebett) zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt z.B. die Basiskosten für ein Notrufsystem. 7
Tagespflege Vollstationäre Pflege Der Besuch einer Tagespflege kann entscheidend Vollstationäre Pflege kann erforderlich werden, zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beitra- wenn Pflegekräfte ständig und sofort zur Verfügung gen. Tageweise, meist von 9.00 – 17.00 Uhr, wird stehen müssen, Angehörige nicht pflegen können der Pflegebedürftige in einer Tagespflegeeinrich- oder mit der Pflege überfordert sind oder eine Ge- tung betreut und kehrt dann wieder in sein häusli- fährdung des zu Pflegenden besteht. Auch wenn ches Umfeld zurück. Es gibt Hol- und Bringdienste. die räumlichen Bedingungen der Wohnung die Der größte Teil der Kosten wird durch die Pflege- Pflege unmöglich machen, kann eine Heimunter- kasse übernommen. Meist sind die Einrichtungen bringung erforderlich werden. an Alten- und Pflegeheime oder Pflegedienste an- gegliedert. Bei alleinlebenden Personen, die an einer fortge- schrittenen Demenz erkrankt sind und somit einer Adressen erhalten Sie bei den Pflege- und ständigen Beaufsichtigung und Betreuung bedür- Seniorenberater*innen oder über den AOK Pflege fen, muss häufig eine 24 Stunden Betreuung orga- navigator www.pflege-navigator.de nisiert werden, die insbesondere durch berufstätige Angehörige nicht zu leisten ist. Dann ist der Einzug in ein Alten- und Pflegeheim oder in eine betreute Wohngruppe erforderlich. Können die hohen Kosten für eine Heimunterbrin- gung nicht aus dem Einkommen und Vermögen bezahlt werden, kann ein Antrag an den zuständi- gen Sozialhilfeträger gestellt werden. Zuständig ist immer der Sozialhilfeträger, wo die/der Betroffene vor der Heimaufnahme gelebt hat. Einen Überblick über freie Plätze in der voll- stationären Pflege bietet der Heimfinder NRW www.heimfinder.nrw.de 8
Welche Unterstützung bekommen Auszeit Sie durch die Krankenkassen? von der Pflege Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Pflegende Angehörige können eine dreiwöchige viele Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, wie z.B. stationäre Vorsorge- oder Rehaleistung beantra- Rollator, Wannenlift, Gehstock, Duschhocker. gen, um die eigene Gesundheit zu stärken oder wiederherzustellen. Seit 2018 fördert das Land Auch die Kosten für Hilfen im Rahmen von Behand- NRW im Rahmen eines Landesprogramms eine lungspflege werden von den Krankenkassen über- Kurberatung für pflegende Angehörige. nommen. Zur Behandlungspflege gehören z.B. das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, das Mehr Informationen finden Sie unter: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, www.kuren-fuer-pflegende-angehörige.de das Messen von Körperwerten oder die Behand- lung von Wunden. Um eine möglichst sorgenfreie Auszeit verbringen zu können, ist meist die Pflege und Betreuung des Manchmal sind Physiotherapie, Ergotherapie oder Pflegebedürftigen im Rahmen einer Kurzzeitpflege Logopädie sinnvolle Therapien, um Fähigkeiten zu in einer vollstationären Einrichtung sinnvoll. Es gibt verbessern oder zu erhalten. aber auch Einrichtungen, wo ein gemeinsamer Auf- enthalt von Pflegeperson und Pflegebedürftigem Für alle Hilfen, die durch die Krankenkassen ge- möglich ist. Bei der Suche nach der passenden währt werden, ist eine ärztliche Verordnung erfor- Einrichtung unterstützen die Kurberater*innen. derlich. Caritasverband des Rheinisch-Bergischen-Kreises, Tel.: 02202 1008701 9
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – wie kann das gelingen? Wenn Sie berufstätig sind und ein Angehöriger Eine Voraussetzung für das Anrecht auf Pflegezeit pflegebedürftig wird, sieht der Gesetzesgeber ver- ist, dass in dem Betrieb noch mindestens 15 weite- schiedene Möglichkeiten vor, Sie zu unterstützen: re Personen beschäftig sind. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage im Voraus Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 angekündigt werden. Es ist möglich, die Pflegezeit Tagen direkt im Anschluss an die kurzeitige Arbeitsverhin- Wenn Sie Zeit für die Organisation in einer akuten derung anzutreten. Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu 10 Tage ohne vorherige Ankündigungsfrist von der Familienpflegezeit - teilweise Freistellung bis zu Arbeit fernbleiben. Für diesen Zeitraum haben Sie 24 Monaten keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Im Rahmen der Familienpflegezeit besteht die Arbeitgeber. Es besteht ein Anspruch auf Pflegeun- Möglichkeit, die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden terstützungsgeld, das bei der Pflegekasse des Pfle- in der Woche zu reduzieren, wenn in dem Betrieb gebedürftigen beantragt werden muss und 90% mindestens 25 weitere Personen beschäftigt sind. des ausgefallenen Nettogehalts entspricht. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen. Die 10 Tage müssen nicht an einem Stück genom- Begleitung in der letzten Lebensphase men werden. Es ist auch möglich, sich die Zeit der Um einen nahen Angehörigen in der letzten Le- Arbeitsverhinderung aufzuteilen. So können sich bensphase zu begleiten, kann eine bis zu drei- z.B. zwei Geschwister jeweils fünf Tage freineh- monatige vollständige oder teilweise Freistellung men. erfolgen. Pflegezeit – vollständige oder teilweise Freistel- Informationen zum Thema erhalten Sie über lung bis zu 6 Monate www.wege-zur-pflege.de oder das Pflegezeit gibt Ihnen die Möglichkeit, bis zu sechs Servicetelefon Pflege des Bundesministeriums Monaten ganz oder teilweise aus dem Arbeitsle- Telefon 030 20179131 ben auszusteigen, wenn Sie einen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um den Lebensun- Hospiz- und Palliativversorgung terhalt in diesem Zeitraum sicherzustellen, kann ein Wenn Ihr Angehöriger an einer schweren Erkran- zinsloses Darlehn beim Bundesamt für Familie und kung leidet und keine Aussicht auf Heilung besteht, zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. ist eine palliative Versorgung erforderlich. Welche Versorgungsmöglichkeiten bestehen, wer die Kos- Wer nicht die Möglichkeit hat, sich über einen ten trägt sowie Ansprechpartner und Adressen fin- Partner familienversichern zu lassen, muss eine den Sie in der Broschüre „Hospiz- und Palliativver- freiwillige Krankenversicherung abschließen. Ein sorgung des Rheinisch-Bergischen-Kreises. Zuschuss zu den Kosten kann bei der Pflegever- https://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/ sicherung des Pflegebedürftigen beantragt werden. Formularhandler.aspx?id=4295 10
Im Falle von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit stellen Nach der Pflegezeit Angehörige oder Freunde sich oft die Frage, wie sie Pflege verändert das Leben und kann zu dem den Anforderungen des beruflichen und des Pfle- Wunsch nach beruflicher Neuorientierung führen. gealltags gerecht werden können. Gehen Sie offen Auch wenn Sie für die Zeit der Pflege ganz aus dem mit Ihrer Pflegetätigkeit um! Suchen Sie – lieber zu Berufsleben ausgestiegen sind, wird sich für viele früh als zu spät – das Gespräch mit Vorgesetzten, der Wunsch (oder die Notwendigkeit) nach einem Kolleginnen und Kollegen sowie der Personal beruflichen Neuanfang stellen. abteilung und schildern Sie Ihre Situation, von zeitlichen Problemen, speziellen Terminen und den Beratungsstellen des Programms „Perspektive zusätzlichen Anforderungen im Privatleben. Wiedereinstieg“ sowie Checklisten finden Sie unter www.perspektive-wiedereinstieg.de Treffen Sie bei Terminschwierigkeiten frühzeitig Absprachen. Suchen Sie gemeinsam mit den Bedingt durch die Corona Pandemie gibt es befris- Ansprechpersonen in der Verwaltung nach Unter- tete Änderungen im Leistungsspektrum der Pflege- stützungsmöglichkeiten (zum Beispiel Personalrat, kassen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Gleichstellungsbeauftragte, Personalservice oder Seite des Bundesministeriums der Pflege- und Seniorenberatung). www.wege-zur-pflege.de/corona Hilfreiche Adressen: www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesund- heit-pflege/pflege-zu-hause www.alter-pflege-demenz-nrw.de www.alzheimer-nrw.de www.zqp.de - Zentrum für Qualität in der Pflege www.bagso.de - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen www.aelter-werden-inbalance.de Allgemeine Informationen und Bewegungsangebo- te für ältere Menschen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Bürgertelefon der Bundesregierung Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr Krankenversicherung 030 340 6066 – 01 Pflegeversicherung 030 340 6066 – 02 11
Stand März 2021 www.roesrath.de
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