Leitfaden für den Pflegefall Vereinbarkeit Pflege und Beruf - Eine praktische Hilfe nicht nur für Angehörige

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Leitfaden für den Pflegefall Vereinbarkeit Pflege und Beruf - Eine praktische Hilfe nicht nur für Angehörige
Leitfaden für den Pflegefall
Vereinbarkeit Pflege und Beruf
Eine praktische Hilfe nicht nur für Angehörige
Leitfaden für den Pflegefall Vereinbarkeit Pflege und Beruf - Eine praktische Hilfe nicht nur für Angehörige
Inhaltsverzeichnis
Vorsorge treffen                                                                                3
Wenn der Pflegefall eingetreten ist – was tun?                                                  4
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?                                                     4
Welche Unterstützung bekommen Sie durch die Pflegekasse?                                        5
Leistungen der Pflegekasse im Überblick                                                         6
Vollstationäre Pflege                                                                           8
Welche Unterstützung bekommen Sie durch die Krankenkasse?                                       9
Auszeit von der Pflege                                                                          9
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – wie kann das gelingen?                                    10
Hospiz- und Palliativversorgung                                                                10
Nach der Pflegezeit                                                                            11
Hilfreiche Adressen                                                                            11

Impressum
Herausgeber: Stadt Rösrath                             Bearbeitung und Redaktion
Die Bürgermeisterin                                    Pflege- und Seniorenberatung
www.roesrath.de                                        Birgit Weitkemper, Birgit.Weitkemper@roesrath.de
Postanschrift                                          Gleichstellungsbeauftrage
Hauptstraße 220, 51503 Rösrath                         Elke Günzel, Elke.Guenzel@roesrath.de

                                                   2
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, Ihnen die Broschüre unter dem               sind, konkrete Hilfen unter Umständen auch lang-
Titel „Leitfaden für den Pflegefall - Vereinbarung          fristig zu übernehmen.
von Pflege und Beruf“ präsentieren zu können.
                                                            Ich möchte mit diesem Leitfaden auf ein schwieri-
Vereinbarung von Pflege und Beruf? Kann das                 ges Thema aufmerksam machen: Der Pflege von
überhaupt funktionieren?                                    Angehörigen und die Vereinbarung von Pflege und
                                                            Arbeit.
Unfall, Schlaganfall oder Demenz – jeder von
uns kann in die Situation kommen, dass ein nahe             Dieser Leitfaden soll Ihnen Hilfe und Orientierung
stehender Angehöriger auf unsere Unterstützung              bieten. Bei Fragen stehen Ihnen die Senioren­
oder Pflege angewiesen ist. Manchmal ist es ein             beraterin Birgit Weitkemper und die Gleich­
schleichender Prozess, wie bei einer Demenz, der            stellungsbeauftragte Elke Günzel gerne persönlich
zunehmend den Alltag einer Familie verändert.               zur Verfügung.
Manchmal ist es aber auch ein nicht vorhersehba-
res Ereignis. Ein Pflegefall in der Familie, das wir-       Wenn Sie durch die vorliegenden Informationen
belt das Leben ganz schön durcheinander. Anträge            Unterstützung und Motivation erhalten, haben wir
müssen gestellt, Unterstützungsdienste gefunden             unser Ziel erreicht.
und Finanzierungen geklärt werden. Manchmal
müssen auch Entscheidungen getroffen werden,                Bondina Schulze
die von dem Pflegebedürftigen nicht akzeptiert wer-         Bürgermeisterin
den. Wir, als Angehörige, müssen uns die Frage
stellen, inwieweit wir selbst bereit und in der Lage

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Planen Sie schon im Vorfeld!
Schon bevor eine Form der Hilfsbedürftigkeit eintritt,
können Sie Vorsorge treffen.

Wichtige Unterlagen und Papiere am besten in              Vordrucke für Vollmachten erhalten Sie unter ande-
einer Mappe aufbewahren, um im Notfall einen              rem über das Bundesjustizministerium www.bmjv.de
schnellen Zugriff zu gewährleisten. Angehörige/           oder bei der Seniorenberatung.
Freunde sollten darüber informiert werden, wo die-
se Mappe zu finden ist.                                   Die Beglaubigung von Vollmachten ist nach vorhe-
                                                          riger Terminabsprache über die Betreuungsstelle
Folgende Unterlagen sollten in der Mappe zu               des Rheinisch-Bergischen Kreises möglich:
finden sein:                                              Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach
• Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familien­              Tel.: 02202 130
   stammbuch
• Adressen von nahen Angehörigen und Freunden            Es ist sinnvoll, die Vollmacht durch eine Patienten-
• Vermögensverzeichnis, Testament                        verfügung zu ergänzen. In der Patientenverfügung
• Zeugnisse, gegebenenfalls Arbeitsverträge               legen Sie fest, ob und wie Behandlungen und ins-
• Bankverbindungen, Sparbücher usw.                       besondere lebensverlängernde Maßnahmen erfol-
• Mietverträge, Mietbücher, Grundbuchauszüge             gen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage
   usw.                                                   sind, Ihre Wünsche zu äußern.
• Sozialversicherungsunterlagen (z. B. Rentenbe-
   scheid, Krankenversicherung)                           Sollte keine Vollmacht vorhanden sein und ein
• Versicherungspolicen (z. B Sterbeversicherung,         Mensch auf Grund gesundheitlicher Einschränkun-
   Hausrat-, Haftpflicht-, Lebensversicherungen)          gen, physisch oder psychisch, nicht in der Lage
• Vollmachten (Bankvollmacht und Vorsorgevoll-           sein, seine Angelegenheiten zu regeln, muss eine
   macht)                                                 gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Die
• Patientenverfügung                                      Betreuung kann durch Angehörige/Freunde oder
                                                          einen Berufsbetreuer erfolgen.
Angehörige sind nicht automatisch Bevollmächtig-
te. Sie brauchen zur rechtlichen Vertretung eine          Der Antrag auf Betreuung wird bei dem zuständi-
Vollmacht, die der Schriftform bedarf. Auch andere        gen Amtsgericht gestellt.
Personen, zu denen ein enges Vertrauensverhält-           Amtsgericht Bergisch Gladbach Betreuungsgericht
nis besteht, können bevollmächtigt werden be-             Kölner Str. 4
stimmte Angelegenheiten zu regeln.                        51429 Bergisch Gladbach
                                                          Telefon 02204/95290, Fax: 02204 95290
Bei der Vorsorgevollmacht erteilt eine Person einer
anderen Person die Vollmacht, im Falle eines Not-
falls alle oder bestimmte Aufgaben, diese sind ge-
nau in der Vollmacht festgelegt, für den Vollmacht-
geber zu erledigen. Eine rechtliche Betreuung kann
dadurch in der Regel vermieden werden.

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Wenn der Pflegefall eingetreten ist –                       Welche Unterstützungsmöglichkeiten
Was tun?                                                    gibt es?

Suchen Sie das Gespräch mit der behandelnden                • Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pfle-
Ärztin oder dem behandelnden Arzt und/oder dem                 geberatung. Diese ist grundsätzlich kostenfrei.
Sozialdienst des Krankenhauses und informieren              • Am besten nehmen Sie diese in der Wohnung
Sie sich über…                                                 des/der Pflegebedürftigen wahr. Beratungen er-
                                                               halten Sie zum Beispiel über die Pflegekassen,
• Art und Verlauf der Erkrankung/Einschränkung                Pflegedienste oder die kommunale Pflege- und
   und Entlassungstermin                                       Seniorenberatung.
• mögliche (kurz-, mittel-, langfristige) Folgen der
   Erkrankung                                               Bei privat Versicherten erfolgt die Pflegeberatung
• notwendige Heil- und Hilfsmittel                         über die Compass Pflegeberatung
• Empfehlung hinsichtlich Pflegeaufwand, Betreu-           Tel.: 0800 10118800
   ung und Versorgung des Angehörigen                       compass-pflegeberatung.de
• Anschlussheilbehandlung, Therapien oder
   Reha-Maßnahmen                                           •Anträge für einen Schwerbehindertenausweis
• Anmeldeformular für Pflegeeinrichtungen,                   erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Rösrath
   Tagespflege, ambulante Pflege etc.                         oder online über www.rbk-direkt.de/Dienstleis-
• Medikamente; lassen Sie sich vom Arzt oder                 tung.aspx?dlid=1163
   Apotheker Wirkungen, Nebenwirkungen und                  • Selbsthilfegruppen bieten Menschen mit gleichen
   Wechselwirkungen der verordneten Medikamen-                 Problemen oder Anliegen hilfreichen Austausch.
   te erläutern.                                               Informationen zu allen bestehenden Selbsthilfe-
                                                               gruppen, Vermittlung von Kontakten oder auch
Tipp: Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt                Unterstützung bei der Gründung von neuen
und noch kein Pflegegrad vorliegt, nehmen Sie un-              Gruppen erhalten Sie beim
bedingt Kontakt zum Krankenhaussozialdienst auf.
Wird ein Erstantrag im Krankenhaus gestellt, erfolgt        Selbsthilfe-Büro Bergisch Gladbach
bei gesetzlich Versicherten die Begutachtung inner-         Paffrather Str. 70, 51465 Bergisch Gladbach
halb von 5 Werktagen im Krankenhaus.                        Tel.: 02202 – 9368921
                                                            Mail: sh-buero-gl@paritaet-nrw.org

                                                            Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie
                                                            unter:
                                                            www.selbsthilfe-bergisches-land.de
                                                            www.selbsthilfenetz.de

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Welche Unterstützung bekommen Sie durch die Pflegekasse?

Zur Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des          Geprüft werden die Bereiche:
SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) vorliegt, muss         • Mobilität
ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die       • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
zuständige Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse         • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
angesiedelt.                                              • Selbstversorgung
                                                          • Krankheits- oder therapiebedinge Anforderungen
Mit Prüfung und Feststellung, welcher Pflegegrad             und Belastungen
vorliegt, beauftragen die gesetzlichen Krankenkas-        • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon-
sen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen               takte.
(MdK), die privaten Kassen Medicproof.
Die Begutachtung erfolgt normalerweise im Rah-            Wenn Sie sich vorher ein Bild machen wollen, mit
men eines Hausbesuchs, der vorher schriftlich an-         welchem Pflegegrad Ihre Angehörigen rechnen
gekündigt wird.                                           können und wie das Begutachtungsverfahren ge-
                                                          nau aussieht, nutzen Sie die kostenfreien Pflege-
Es ist sinnvoll, dass der betreuende Angehörige an        gradrechner z.B.
dem Begutachtungstermin teilnimmt. Der MdK be-            www.pflege.de/pflegegrad/rechner oder
rücksichtigt Terminwünsche.                                www.pflegegrad-rechner.de
Bei der Begutachtung werden sechs Bereiche
(Module) geprüft. In jedem Modul werden je nach           Die Leistungen der Pflegekasse können als Pfle-
Schwere der Einschränkung der Selbständigkeit             gegeld (die Pflege erfolgt über Angehörige oder
Punkte vergeben. Aus der Gesamtzahl der (ge-              Freunde) oder als Sachleistung (Pflege erfolgt über
wichteten) Punkte wird der Pflegegrad errechnet:          einen Pflegedienst) erbracht werden. Wenn die
                                                          Pflege durch einen Pflegedienst durch die Pflege
Pflegegrad 1          12.5 bis unter 27 Punkte            von Privatpersonen ergänzt wird, spricht man von
Pflegegrad 2          27 bis unter 47,5 Punkte            Kombinationsleistung.
Pflegegrad 3          47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4          70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5          90 bis 100 Punkte

Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Leistungen                      PG 1             PG 2              PG 3               PG 4             PG 5
Entlastungsbetrag           125 EUR         125 EUR            125 EUR            125 EUR          125 EUR
Pflegegeld		                                316 EUR            545 EUR            728 EUR          901 EUR
Sachleistung		                              689 EUR           1298 EUR          1612 EUR         1995 EUR
Tagespflege		                               689 EUR           1298 EUR          1612 EUR         1996 EUR
Verhinderung-Pflege		                      1612 EUR           1612 EUR          1612 EUR         1612 EUR
(jährlich)
Kurzeitpflege		                            1612 EUR           1612 EUR          1612 EUR         1612 EUR
(jährlich)
                                                      6
Der Entlastungsbetrag kann für Betreuung oder                   • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
auch Hauswirtschaft durch anerkannte Dienste                      Die Pflegekasse bezuschusst zum Verbrauch
                                                                  
oder auch für Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt                bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel,
werden. Nicht genutzte Leistungen verfallen nicht                 Betteinlagen oder Einmalhandschuhe mit 40 EUR
zum Monatsende. Am Ende des Jahres können                         im Monat.
Restansprüche in das neue Kalenderjahr übertra-
gen werden, die allerdings dann bis zum 30.06.                  • Die Kosten für Pflegekurse für pflegende Ange-
genutzt werden müssen. Danach verfallen die An-                    hörige werden übernommen.
sprüche.
                                                                • Pflegepersonen sind während ihrer Pflegetätigkeit
Neben den oben aufgeführten Leistungen erhalten                    über die Pflegekasse unfallversichert.
Sie weitere Unterstützung durch die Pflegekasse:
                                                                • Die Pflegekasse zahlt Beiträge für die Renten-
• Wohnraumanpassung                                                versicherung von Pflegepersonen, wenn diese
  Die Pflegekassen fördern Umbaumaßnahmen in                      im Schnitt 10 Stunden in der Woche unterstützen
   Haus oder Wohnung mit einem Betrag von bis zu                   und weniger als 30 Stunden erwerbstätig sind.
   4000 EUR, wenn dadurch die Pflege ermöglicht
   oder die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen               Informationen über die Leistungen der Pflege­
   verbessert wird. Dieser Betrag kann auch für                 versicherung finden Sie auf den Seiten der Pflege-
   Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung                   kassen, des Bundesministeriums für Gesundheit
   eingesetzt werden.                                           www.bmg.bund.de
                                                                oder der Landesstelle Pflegende Angehörige
• Pflegehilfsmittel                                             www.lpfa-nrw.de
  Die Pflegekasse stellt erforderliche Hilfsmittel (z.B.
   Pflegebett) zur Verfügung.
   Die Pflegekasse übernimmt z.B. die Basiskosten
    für ein Notrufsystem.

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Tagespflege                                              Vollstationäre Pflege

Der Besuch einer Tagespflege kann entscheidend           Vollstationäre Pflege kann erforderlich werden,
zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beitra-        wenn Pflegekräfte ständig und sofort zur Verfügung
gen. Tageweise, meist von 9.00 – 17.00 Uhr, wird         stehen müssen, Angehörige nicht pflegen können
der Pflegebedürftige in einer Tagespflegeeinrich-        oder mit der Pflege überfordert sind oder eine Ge-
tung betreut und kehrt dann wieder in sein häusli-       fährdung des zu Pflegenden besteht. Auch wenn
ches Umfeld zurück. Es gibt Hol- und Bringdienste.       die räumlichen Bedingungen der Wohnung die
Der größte Teil der Kosten wird durch die Pflege-        Pflege unmöglich machen, kann eine Heimunter-
kasse übernommen. Meist sind die Einrichtungen           bringung erforderlich werden.
an Alten- und Pflegeheime oder Pflegedienste an-
gegliedert.                                              Bei alleinlebenden Personen, die an einer fortge-
                                                         schrittenen Demenz erkrankt sind und somit einer
Adressen erhalten Sie bei den Pflege- und                ständigen Beaufsichtigung und Betreuung bedür-
Senioren­berater*innen oder über den AOK Pflege­         fen, muss häufig eine 24 Stunden Betreuung orga-
navigator www.pflege-navigator.de                        nisiert werden, die insbesondere durch berufstätige
                                                         Angehörige nicht zu leisten ist. Dann ist der Einzug
                                                         in ein Alten- und Pflegeheim oder in eine betreute
                                                         Wohngruppe erforderlich.

                                                         Können die hohen Kosten für eine Heimunterbrin-
                                                         gung nicht aus dem Einkommen und Vermögen
                                                         bezahlt werden, kann ein Antrag an den zuständi-
                                                         gen Sozialhilfeträger gestellt werden. Zuständig ist
                                                         immer der Sozialhilfeträger, wo die/der Betroffene
                                                         vor der Heimaufnahme gelebt hat.

                                                         Einen Überblick über freie Plätze in der voll-
                                                         stationären Pflege bietet der Heimfinder NRW
                                                         www.heimfinder.nrw.de

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Welche Unterstützung bekommen                                 Auszeit
Sie durch die Krankenkassen?                                  von der Pflege

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für                   Pflegende Angehörige können eine dreiwöchige
viele Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, wie z.B.       stationäre Vorsorge- oder Rehaleistung beantra-
Rollator, Wannenlift, Gehstock, Duschhocker.                  gen, um die eigene Gesundheit zu stärken oder
                                                              wiederherzustellen. Seit 2018 fördert das Land
Auch die Kosten für Hilfen im Rahmen von Behand-              NRW im Rahmen eines Landesprogramms eine
lungspflege werden von den Krankenkassen über-                Kurberatung für pflegende Angehörige.
nommen. Zur Behandlungspflege gehören z.B. das
Stellen und Verabreichen von Medikamenten, das                Mehr Informationen finden Sie unter:
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen,                  www.kuren-fuer-pflegende-angehörige.de
das Messen von Körperwerten oder die Behand-
lung von Wunden.                                              Um eine möglichst sorgenfreie Auszeit verbringen
                                                              zu können, ist meist die Pflege und Betreuung des
Manchmal sind Physiotherapie, Ergotherapie oder               Pflegebedürftigen im Rahmen einer Kurzzeitpflege
Logopädie sinnvolle Therapien, um Fähigkeiten zu              in einer vollstationären Einrichtung sinnvoll. Es gibt
verbessern oder zu erhalten.                                  aber auch Einrichtungen, wo ein gemeinsamer Auf-
                                                              enthalt von Pflegeperson und Pflegebedürftigem
Für alle Hilfen, die durch die Krankenkassen ge-              möglich ist. Bei der Suche nach der passenden
währt werden, ist eine ärztliche Verordnung erfor-            Einrichtung unterstützen die Kurberater*innen.
derlich.
                                                              Caritasverband des Rheinisch-Bergischen-Kreises,
                                                              Tel.: 02202 1008701

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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – wie kann das gelingen?

Wenn Sie berufstätig sind und ein Angehöriger               Eine Voraussetzung für das Anrecht auf Pflegezeit
pflegebedürftig wird, sieht der Gesetzesgeber ver-          ist, dass in dem Betrieb noch mindestens 15 weite-
schiedene Möglichkeiten vor, Sie zu unterstützen:           re Personen beschäftig sind. Die Pflegezeit muss
                                                            dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage im Voraus
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10               angekündigt werden. Es ist möglich, die Pflegezeit
Tagen                                                       direkt im Anschluss an die kurzeitige Arbeitsverhin-
Wenn Sie Zeit für die Organisation in einer akuten          derung anzutreten.
Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu 10
Tage ohne vorherige Ankündigungsfrist von der               Familienpflegezeit - teilweise Freistellung bis zu
Arbeit fernbleiben. Für diesen Zeitraum haben Sie           24 Monaten
keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren             Im Rahmen der Familienpflegezeit besteht die
Arbeitgeber. Es besteht ein Anspruch auf Pflegeun-          Möglichkeit, die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden
terstützungsgeld, das bei der Pflegekasse des Pfle-         in der Woche zu reduzieren, wenn in dem Betrieb
gebedürftigen beantragt werden muss und 90%                 mindestens 25 weitere Personen beschäftigt sind.
des ausgefallenen Nettogehalts entspricht.                  Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen.

Die 10 Tage müssen nicht an einem Stück genom-              Begleitung in der letzten Lebensphase
men werden. Es ist auch möglich, sich die Zeit der          Um einen nahen Angehörigen in der letzten Le-
Arbeitsverhinderung aufzuteilen. So können sich             bensphase zu begleiten, kann eine bis zu drei-
z.B. zwei Geschwister jeweils fünf Tage freineh-            monatige vollständige oder teilweise Freistellung
men.                                                        erfolgen.

Pflegezeit – vollständige oder teilweise Freistel-          Informationen zum Thema erhalten Sie über
lung bis zu 6 Monate                                        www.wege-zur-pflege.de oder das
Pflegezeit gibt Ihnen die Möglichkeit, bis zu sechs         Servicetelefon Pflege des Bundesministeriums
Monaten ganz oder teilweise aus dem Arbeitsle-              Telefon 030 20179131
ben auszusteigen, wenn Sie einen Angehörigen
in häuslicher Umgebung pflegen. Es besteht kein
Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um den Lebensun-              Hospiz- und Palliativversorgung
terhalt in diesem Zeitraum sicherzustellen, kann ein        Wenn Ihr Angehöriger an einer schweren Erkran-
zinsloses Darlehn beim Bundesamt für Familie und            kung leidet und keine Aussicht auf Heilung besteht,
zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.           ist eine palliative Versorgung erforderlich. Welche
                                                            Versorgungsmöglichkeiten bestehen, wer die Kos-
Wer nicht die Möglichkeit hat, sich über einen              ten trägt sowie Ansprechpartner und Adressen fin-
Partner familienversichern zu lassen, muss eine             den Sie in der Broschüre „Hospiz- und Palliativver-
freiwillige Krankenversicherung abschließen. Ein            sorgung des Rheinisch-Bergischen-Kreises.
Zuschuss zu den Kosten kann bei der Pflegever-              https://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/
sicherung des Pflegebedürftigen beantragt werden.           Formularhandler.aspx?id=4295

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Im Falle von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit stellen         Nach der Pflegezeit
Angehörige oder Freunde sich oft die Frage, wie sie         Pflege verändert das Leben und kann zu dem
den Anforderungen des beruflichen und des Pfle-             Wunsch nach beruflicher Neuorientierung führen.
gealltags gerecht werden können. Gehen Sie offen            Auch wenn Sie für die Zeit der Pflege ganz aus dem
mit Ihrer Pflegetätigkeit um! Suchen Sie – lieber zu        Berufsleben ausgestiegen sind, wird sich für viele
früh als zu spät – das Gespräch mit Vorgesetzten,           der Wunsch (oder die Notwendigkeit) nach einem
Kolleginnen und Kollegen sowie der Personal­                beruflichen Neuanfang stellen.
abteilung und schildern Sie Ihre Situation, von
zeitlichen Problemen, speziellen Terminen und den           Beratungsstellen des Programms „Perspektive
zusätz­lichen Anforderungen im Privatleben.                 Wiedereinstieg“ sowie Checklisten finden Sie unter
                                                            www.perspektive-wiedereinstieg.de
Treffen Sie bei Terminschwierigkeiten frühzeitig
Absprachen. Suchen Sie gemeinsam mit den                    Bedingt durch die Corona Pandemie gibt es befris-
Ansprechpersonen in der Verwaltung nach Unter-              tete Änderungen im Leistungsspektrum der Pflege-
stützungsmöglichkeiten (zum Beispiel Personalrat,           kassen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der
Gleichstellungsbeauftragte, Personalservice oder            Seite des Bundesministeriums
der Pflege- und Seniorenberatung).                          www.wege-zur-pflege.de/corona

                                                            Hilfreiche Adressen:
                                                            www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesund-
                                                            heit-pflege/pflege-zu-hause
                                                            www.alter-pflege-demenz-nrw.de
                                                            www.alzheimer-nrw.de
                                                            www.zqp.de - Zentrum für Qualität in der Pflege
                                                            www.bagso.de - Bundesarbeitsgemeinschaft der
                                                            Seniorenorganisationen
                                                            www.aelter-werden-inbalance.de
                                                            Allgemeine Informationen und Bewegungsangebo-
                                                            te für ältere Menschen von der Bundeszentrale für
                                                            gesundheitliche Aufklärung

                                                            Bürgertelefon der Bundesregierung
                                                            Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr
                                                            Krankenversicherung 030 340 6066 – 01
                                                            Pflegeversicherung 030 340 6066 – 02

                                                       11
Stand März 2021

www.roesrath.de
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