S Sparkasse Leverkusen - Bedingungen zur Laptop- und Handy-Versicherung
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S Sparkasse Leverkusen Bedingungen zur Laptop- und Handy-Versicherung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MehrWert Servicegesellschaft mbH für die Leistung Handykartenschutz (Stand: Januar 2011) Der Vertrag zum Handykartenschutz zwischen § 4 Haftung der MWSG der MehrWert Servicegesellschaft mbH (nachfol- Die MWSG haftet nicht, wenn und soweit gend MWSG) und dem Kunden kommt zustande die Bearbeitung einer Verlustmeldung nicht mit Eingang des vom Kunden unterschriebenen ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, Registrierungsbogens bei der MWSG. weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlichen § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisie- Daten nicht unverzüglich bzw. unvollständig rung der Kundendaten oder unzutreffend übermittelt hat oder es Nach Vertragsabschluss registriert die versäumt hat, der MWSG Änderungen der bei MWSG die vom Kunden wahrheitsgemäß ihr registrierten Daten rechtzeitig mitzutei- und korrekt mitgeteilten Handydaten, soweit len. diese vom Kunden zur Registrierung freige- geben wurden. Der Kunde verpflichtet sich, Die MWSG haftet nicht für Verfügungen jede Änderung seiner Anschrift sowie jede Dritter, die aufgrund nicht rechtzeitiger und Veränderung seiner vorgenannten Daten ordnungsgemäßer Meldung eines Handykar- unverzüglich der MWSG mitzuteilen. tenverlustes oder durch den nicht ordnungs- gemäßen Umgang mit Karten und PIN-Num- § 2 Bevollmächtigung der MWSG mern seitens des Kunden entstehen. Der Kunde bevollmächtigt die MWSG im Falle eines der MWSG mitgeteilten Abhandenkom- Die MWSG haftet nicht für unrechtmäßigen mens seiner registrierten Handykarten, sei Zugang Dritter zu registrierten Daten durch es infolge einer Straftat oder durch sonstigen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Zu- Verlust, in seinem Namen die jeweiligen Aus- gangsdaten seitens des Kunden. steller über erforderliche Sperraufträge zu informieren und die Anträge auf Ausstellung Die MWSG haftet nur bei Vorsatz und grober von Ersatzkarten weiterzuleiten. Fahrlässigkeit. § 3 Verhalten im Schadenfall § 5 Datenspeicherung und Datenschutz Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhanden- Die MWSG erhebt, verarbeitet und nutzt kommen einer registrierten Handykarte, in- unter Einhaltung der geltenden Rechtsvor- formiert er die MWSG hierüber unverzüglich. schriften die Daten, die ihr zur Registrierung Die MWSG wird nach Erhalt einer Verlustmel- von Handykarten übermittelt wurden. Die dung des Kunden sämtliche durch den Ver- MWSG behandelt alle vom Kunden erhal- lust betroffenen Aussteller über erforderliche tenen Angaben streng vertraulich und Sperraufträge des Kunden informieren und verwendet diese Angaben nur, wenn und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkar- soweit dies zur Erfüllung der von der MWSG ten − sofern möglich − weiterleiten. Die im angebotenen Serviceleistungen erforderlich Verhältnis zwischen dem Kunden und dem ist und der Zweckbestimmung der Erhebung, jeweiligen Handykartenaussteller jeweils Verarbeitung oder Nutzung der personenbe- bestehenden Haftungsregelungen bleiben zogenen Daten des Kunden entspricht. Der im Übrigen unberührt. Kunde hat jederzeit die Möglichkeit die im Zusammenhang mit dem Handykartenschutz gespeicherten Daten durch die MWSG bear- beiten und löschen zu lassen. 2
§ 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe § 7 Vertragsdauer Die MWSG ist berechtigt, sich im Rahmen der Das Vertragsverhältnis endet durch Kündi- Leistung Handykartenschutz zur Bewirkung gung des Leistungspakets (z. B. Konto-/Kar- und Einforderung der zu erbringenden tenpaket), in dem diese Leistungen enthalten Leistungen Dritter zu bedienen und diesen sind. die insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. § 8 Anwendbares Recht Die MWSG wird den jeweiligen Ausstellern Der Vertrag zwischen der MWSG und dem nur jene Daten im Namen des Kunden Kunden unterliegt dem Recht der Bundesre- übermitteln, die jeweils für die Bearbeitung publik Deutschland. Soweit keine besonde- von Verlustanzeigen sowie für Anträge auf ren Vereinbarungen getroffen werden, gelten Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich die gesetzlichen Regelungen. sind. MehrWert Servicegesellschaft mbH Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Rechtsregister: Düsseldorf HRB/58589 3
Laptop- und Handy-Versicherung (Stand: Mai 2012) Versicherer: Dem Wiederbeschaffungswert liegt folgende HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG Zeitwertminderungstabelle zugrunde: Siegfried-Wedells-Platz 1 20352 Hamburg Alter des Gerätes Wiederbeschaffungswert unter 1 Jahr 100 % Wer ist versichert? zwischen 1 und 2 Jahren 75 % Versichert ist der Kontoinhaber eines LevGiro zwischen 2 und 3 Jahren 50 % Starter mit Wohnsitz in Deutschland. zwischen 3 und 4 Jahren 25 % Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Versicherung sind bis zu zwei Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf vom Kontoinhaber durch Registrierung aus- mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für gewählte Geräte (Handy, Smartphone/PDA oder Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) Laptop/Tablet-PC). an den Geräten durch n andere als den zuvor genannten Gefahren, Maximal zwei Geräte pro Kontoinhaber gelten nur n Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versi- dann als versichert, wenn sich diese im Eigentum cherten. des Kontoinhabers befinden und eine Bestätigung n sowie den weiteren Bestimmungen gemäß § 2 durch das Service-Center über den Eingang der der Allgemeinen Bedingungen für die Laptop- Registrierung erfolgt ist. und Handy-Versicherung. Der Versicherer leistet Entschädigung für ServiceCenter zur Registrierung der Geräte Schäden an den registrierten Geräten bei n Sparkasse Leverkusen n Abhandenkommen durch Diebstahl, c/o MehrWert Servicegesellschaft mbH n Einbruchdiebstahl, Hansaallee 199 n Raub oder Plünderung. 40549 Düsseldorf Tel.: +49 214 355-3500 Versicherungssumme / Selbstbehalt Fax: +49 211 5065 44 999 Die Versicherungssumme je versichertem Gerät beträgt: Schadenmeldung (1) bei Handys der Neuwert, max. jedoch Nach einem Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder 250,00 € pro Schadensfall vor Abzug Raub ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu des Selbstbehaltes von 50,00 €. erstatten. (2) für Smartphones/PDAs der Wiederbe- Die Schadenmeldung ist zu richten an: schaffungswert, max. jedoch 500,00 € pro HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG Schadensfall vor Abzug des Selbstbehaltes Siegfried-Wedells-Platz 1 von 50,00 €. 20352 Hamburg Tel.: +49 40 4119 7045 (3) für Laptops/Tablet-PCs der Wiederbeschaf- Fax: +49 40 4119 3733 fungswert, max. jedoch 1.000,00 € pro Email: huk_sr@hansemerkur.de Schadensfall vor Abzug des Selbstbehaltes von 250,00 €. 4
Allgemeine Bedingungen für die Laptop- und Handy-Versicherung (Stand: Mai 2012) § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen 2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf Als versicherte Person gilt jeweils der mitwirkende Ursachen keine Entschädi- berechtigte Kontoinhaber eines gültigen gung im Hinblick auf Beschädigung der LevGiro Starter (nachfolgend Konto genannt) versicherten Sache aus/infolge von: mit permanentem Wohnsitz in Deutschland a) anderen als in § 2 Ziffer 1 genannten Ge- und der das Registrierungsformular an das fahren, Service-Center übersandt hat. b) allen Schäden bei denen die versicherte Sache ganz oder zum Teil bereits durch Als versicherte Sache gelten zwei Geräte aus eine andere Versicherung (z.B. Hausratver- den Gerätegruppen Laptop/Tablet-PC, Smart- sicherung) abgedeckt ist. Der Versicherte phone/PDA oder Handy (gemäß nachstehen- ist verpflichtet, nachzuweisen dass eine den Definitionen). Die beiden Geräte müssen andere Versicherung im Schadenfall keine dabei aus unterschiedlichen Gerätegruppen Deckung für die versicherte Sache bietet. stammen. Die Geräte gelten nur dann als c) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des versichert, wenn sich diese im Eigentum des Versicherten, Versicherten befinden und eine Bestätigung d) Diebstahl, der innerhalb der ersten 28 durch das Service-Center über den Eingang Tage nach der von dem Service-Center der Registrierung erfolgt ist. vorgenommenen Registrierung begangen wird, Definitionen: e) jedem Diebstahl, der nicht bei der Polizei n Laptop/Tablet-PC gemeldet wurde und kein Aktenzeichen Bei einem Laptop/Tablet-PC handelt hat, es sich um einen mobilen persönlicher f) jedem Schaden der nicht innerhalb von Computer, welcher klein genug bemessen 24 Stunden nach Schadeneintritt bei der ist um auf dem Schoß genutzt zu werden Polizei angezeigt wurde, können und maximal 3 kg wiegt. g) Diebstahl aus einem unbewachtem Kraft- fahrzeug, n PDA/Smartphone h) Diebstahl der versicherten Sache aus Bei einem PDA (Personal Digital Assistant) Gebäuden, es sei denn, es gibt Beweise für handelt es sich um einen kleinen mobilen das Eindringen oder Verlassen der Gebäu- handlichen Computer, welcher folgende de unter Anwendung von Gewalt oder von Eigenschaften beinhaltet: Nutzung von Zwang, Computerprogrammen, Informationsauf- i) Diebstahl der versicherten Sache, während bewahrung und Abfragemöglichkeiten für sich diese unbewacht an einem öffentlichen den persönlichen Gebrauch. Ort bzw. an einem Ort mit regelmäßigen öffentlichen Zugang befindet, n Handy j) Diebstahl der versicherten Sache während Bei einem Handy handelt es sich um trag- des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrs- bares mobiles Telefon. mitteln oder an einem öffentlichen Ort, es sei denn der Gegenstand wurde durch § 2 Versicherte Schäden und Gefahren tatsächliche oder Androhung von Gewalt 1. Der Versicherer leistet Entschädigung für entwendet und der Vorfall wurde der Polizei Schäden an der gemäß § 1 versicherten angezeigt, Sache (Laptop/Tablet-PC, PDA oder Handy) k) rätselhaftem Verschwinden der versicher- bei Abhandenkommen durch Diebstahl, ten Sache, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung l) Schäden aufgrund von Missbrauch, falscher der versicherten Sache. Anwendung oder Nachlässigkeit, 5
m) Abnutzung oder allmählichem Verschleiß Die Entschädigung durch die Versicherer pro im Hinblick auf die Leistung der versicher- Jahr (12 Monate ab dem Zeitpunkt der Re- ten Sache, gistrierung der versicherten Sache) beträgt n) Wartungs-/Einstellungs- und Service-Leis- höchstens 2.000,00 €. tungen, o) Diebstahl der versicherten Sache, während Dem Wiederbeschaffungswert für das diese an Dritte verliehen wurde, versicherte Gerät liegt folgende Zeitwertmin- p) Diebstahl von zusätzlicher Ausrüstung derungstabelle zugrunde: der ursprüngliche oder Zubehörteilen, einschließlich – nicht Einkaufspreis wird jeweils 25% pro Jahr re- aber beschränkt auf diese – von z.B. duziert, beginnend 1 Jahr nach Originalkauf. Tragebehältnissen, Batterien, Batterie-La- degeräten, Modems, Daten-/Kommunikati- Alter des Gerätes Wiederbeschaffungswert onskarten, externen Hard-Drives, externen (beginnend ab Kaufdatum) (als %-Angabe vom Original Kaufpreis) Antennen, Druckern, Leitungen, q) Schäden an der oder Funktionsstörungen unter 1 Jahr 100% der versicherten Sache, welche durch das zwischen 1 und 2 Jahren 75% Wirken eines Software-Virus oder eine an- zwischen 2 und 3 Jahren 50% dere Software bedingte Funktionsstörung zwischen 3 und 4 Jahren 25% verursacht werden oder auf sie zurückzu- führen sind, 2. Eine Unterversicherung wird nicht r) elektronischen oder mechanischen Ausfäl- geltend gemacht. len an der versicherten Sache, s) Schäden an der versicherten Sache, die § 5 Prämie; Beginn und Ende der Haftung verursacht werden oder zurückzuführen 1. Die Haftung des Versicherers beginnt nach sind auf Kondensation, Rost oder Korrosion, Abschluss des Kontovertrags und Eingang t) F olgeschäden jeder Art, des ausgefüllten Registrierungsformulars u) der Nutzung einer versicherten Sache für beim Service-Center mit dem Erhalt der kommerzielle Zwecke, Eingangsbestätigung. Ist dem Versicherten v) Datenträgern, Computer-Betriebssystemen, bei Abschluss bekannt, dass ein Versiche- Computer-Programmen, verlorenen oder rungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt zerstörten Daten, physischen Schäden, hierfür die Haftung. w) K osten im Zusammenhang mit der Wieder- herstellung von Daten oder aufgrund von 2. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versi- erhöhtem Arbeitsaufwand. cherten und dem Versicherer endet mit der Kündigung des Kontos. § 3 Versicherungsort Der Versicherungsschutz besteht weltweit. § 6 Wechsel der versicherten Sache Ein Wechsel des versicherten Gerätes be- § 4 Versicherungssumme einträchtigt den Versicherungsschutz nicht, 1. D ie Versicherungssumme je versichertem vorausgesetzt das Service-Center hat das Gerät ist: Registrierungsformular über den Wechsel a) Für Laptops/Tablet-PCs der Wiederbeschaf- erhalten und diesen bestätigt. fungswert, maximal jedoch 1.000,00 € pro Schadenfall vor Abzug des Selbstbehaltes. § 7 Entschädigungsberechnung; Unterversi- b) F ür Smartphones/PDAs der Wiederbeschaf- cherung fungswert, maximal jedoch 500,00 € pro 1. Der Versicherer leistet Entschädigung Schadenfall vor Abzug des Selbstbehaltes. durch Geldersatz. c) Für Handy’s der Neuwert, maximal jedoch 250,00 € pro Schadenfall vor Abzug des Selbstbehaltes. 6
2. Geldersatz bedeutet 9. Soweit Ansprüche gegenüber Dritten oder a) im Falle eines Teilschadens die Zahlung anderweitigen Versicherungen bestehen der für die Wiederherstellung der beschä- und der Versicherte daraus Entschädigung digten Sache am Schadentag notwendigen erlangen kann, gehen diese voran. Kosten. b) im Falle eines Totalschadens die Zahlung § 8 Obliegenheiten des Versicherten im Versi- des Betrags, der nötig ist, um eine cherungsfall gleichwertige Sache wiederzubeschaffen, 1. Der Versicherte hat bei Eintritt eines Versi- höchstens jedoch des Betrags gemäß § 4 cherungsfalles Ziffer 1. a) den Schaden dem Service-Center un- verzüglich schriftlich – darüber hinaus 3. Abweichend von § 7 Ziffer 2 ist die Ent- nach Möglichkeit auch fernmündlich oder schädigungsleistung durch Geldersatz fernschriftlich – anzuzeigen. Außerdem auf den Zeitwert (Ziffer 5) begrenzt, wenn ist die vom Service-Center zur Verfügung die Wiederherstellung (Teilschaden) gestellte Schadenanzeige unverzüglich oder Wiederbeschaffung (Totalschaden) nach Erhalt, spätestens nach 14 Tagen, mit unterbleibt. Der Wert orientiert sich an der den darin genannten Unterlagen an das Tabelle unter § 4 Ziffer 1. Der Auszahlungs- Service-Center zu senden. betrag wird die Beträge unter § 4 Ziffer 1 Anschrift des Service-Center: nicht überschreiten. Sparkasse Leverkusen c/o MehrWert Servicegesellschaft mbH 4. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten Hansaallee 199 zur Wiederherstellung des früheren 40549 Düsseldorf betriebsfähigen Zustands der versicherten Tel.: +49 214 355-3500 Sache (zuzüglich des Wertes des Altmate- Fax: +49 211 5065 44999 rials) niedriger sind als der Versicherungs- b) den Schaden unverzüglich (innerhalb von wert gemäß § 4 Ziffer 1. Andernfalls liegt 24 Stunden) der zuständigen Polizei- ein Totalschaden vor. dienststelle anzuzeigen. c) den Schaden nach Möglichkeit abzuwen- 5. Zeitwert ist der Versicherungswert gemäß den oder zu mindern. § 4 unter Berücksichtigung eines Abzugs d) dem Versicherer auf dessen Verlangen im entsprechend dem technischen Zustand Rahmen des Zumutbaren jede Unter- der Sache unmittelbar vor Eintritt des suchung über Ursache und Höhe des Versicherungsfalles, insbesondere für Alter Schadens und über den Umfang seiner und Abnutzung, wobei die Zeitwertminde- Entschädigungspflicht zu gestatten, jede rungstabelle gemäß § 4 Ziffer 1 gilt. hierzu dienliche Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen und die erforderli- 6. Der gemäß § 7 Ziffer 2 ermittelte Betrag chen Belege beizubringen. wird je Versicherungsfall um einen Selbst- behalt von Im Schadensfall insbesondere erforderliche a) 250,00 € für Laptops/Tablet-PCs gekürzt. Belege sind: b) 50,00 € für Smartphones/PDAs gekürzt. n Schadenanzeige des Versicherers; c) 50,00 € für Handys gekürzt. n Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle; 7. Der Versicherer leistet keine Entschä- n Bescheid über die Einstellung der polizei- digung für Vermögensschäden, ins- lichen Ermittlungen; besondere nicht für Vertragsstrafen, n Kopie des Kaufvertrags der vom Schaden Schadenersatzleistungen an Dritte und betroffenen Sache; Nutzungsausfall versicherter Sachen. n Nachweis über das Eindringen unter Anwendung von Zwang und Gewalt, wo 8. Die Versicherungssummen gemäß § 4 sind zutreffend; jeweils Grenze der Entschädigung. n Nachweis über die Wiederbeschaffung; 7
n a nderweitige Versicherungsbedingungen § 10 Zahlung der Entschädigung die ebenfalls einen Versicherungsschutz 1. Ist die Leistungspflicht des Versicherers für das versicherte Gerät bieten. dem Grunde und der Höhe nach festge- stellt, so hat die Auszahlung der Entschä- 2. Verletzt der Versicherte eine der vorste- digung binnen zwei Wochen zu erfolgen. henden Obliegenheiten vorsätzlich, so ist Jedoch kann einen Monat nach Anzeige der Versicherer von der Verpflichtung zur des Schadens als Abschlagszahlung der Leistung frei. Dies gilt nicht, wenn nur die Betrag beansprucht werden, der nach fernmündliche oder fernschriftliche Anzei- Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. ge gemäß Ziffer 1 a) unterbleibt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit 2. Der Versicherer kann die Zahlung auf- ist der Versicherer berechtigt, seine Leis- schieben, tung in dem Verhältnis zu kürzen, das der a) solange Zweifel an der Empfangsberechti- Schwere des Verschuldens des Versiche- gung des Versicherten bestehen. rungsnehmers entspricht. Das Nichtvor- b) wenn gegen den Versicherten aus Anlass liegen einer groben Fahrlässigkeit hat der des Versicherungsfalles ein behördliches Versicherungsnehmer zu beweisen. oder strafgerichtliches Verfahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch 3. A ußer im Falle einer arglistigen Obliegen- für den Entschädigungsanspruch rechts- heitsverletzung ist der Versicherer jedoch erheblich sind, bis zum rechtskräftigen zur Leistung verpflichtet, soweit der Abschluss dieses Verfahrens. Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheit weder für den Eintritt oder 3. Der Entschädigungsanspruch kann die Feststellung des Versicherungsfalles vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des noch für die Feststellung oder den Umfang Versicherers abgetreten werden. Die der Leistungspflicht des Versicherers Zustimmung muss erteilt werden, wenn ursächlich ist. der Versicherte sie aus wichtigem Grund verlangt. § 9 Besondere Verwirkungsgründe 1. Versucht der Versicherte, den Versicherer § 11 Wiederherbeigeschaffte Sachen arglistig über Tatsachen zu täuschen, die 1. Wird der Verbleib abhanden gekommener für den Grund oder für die Höhe der Ent- Sachen (§ 2 Ziffer 1) ermittelt, so hat der schädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherte dies dem Versicherer unver- Versicherer von der Entschädigungspflicht züglich schriftlich anzuzeigen. frei. 2. Hat der Versicherte den Besitz einer ab- I st die Täuschung oder der Täuschungs- handen gekommenen Sache (§ 2 Ziffer 1) versuch durch rechtskräftiges Strafurteil zurückerlangt, nachdem für diese Sache gegen den Versicherten wegen Betruges eine Entschädigung gezahlt worden ist, oder Betrugsversuches festgestellt, so so hat der Versicherte die Entschädigung gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 zurückzuzahlen oder die Sache dem Versi- als bewiesen. cherer zur Verfügung zu stellen. Der Ver- sicherte hat dieses Wahlrecht innerhalb 2. Wird der Anspruch auf die Entschädigung von zwei Wochen nach Empfang einer nicht innerhalb einer Frist von sechs schriftlichen Aufforderung des Versiche- Monaten gerichtlich geltend gemacht, rers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf nachdem ihn der Versicherer unter Angabe dieser Frist geht das Wahlrecht auf den der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Versicherer über. Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat, so ist der Versicherer von der Entschädi- Dem Besitz einer zurückerlangten Sache gungspflicht frei. steht es gleich, wenn der Versicherte die 8
Möglichkeit hat, sich den Besitz wiederzu- 2. Klagen gegen Versicherungsnehmer verschaffen. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen § 12 Rechtsverhältnis nach dem Versiche- den Versicherungsnehmer ist ausschließ- rungsfall lich das Gericht örtlich zuständig, in Die Versicherungssummen vermindern sich dessen Bezirk der Versicherungsnehmer nicht dadurch, dass eine Entschädigung zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- geleistet wird. sitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 13 Schriftliche Form; Zurückweisung von Kündigungen § 16 Versicherer Anzeigen und Erklärungen bedürfen der Versicherungsschutz wird gewährt durch: Schriftform. HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 § 14 Klausel zur Individualhaftung 20354 Hamburg (Versicherung) E-Mail: shu-versicherungen@hansemerkur.de Die Verpflichtungen der unterzeichnenden Telefax: +49 40 4119 3257 Versicherer im Rahmen von Versicherungs- verträgen, welche von diesen gezeichnet § 17 Anwendbares Recht, geltendes Recht werden, fallen unter die Individualhaftung Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. und nicht unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haftungsumfang § 18 Zuständige Aufsichtsbehörde ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. Die für Beschwerden zuständige Aufsichts- Die zeichnenden Versicherer tragen keine behörde ist Bundesanstalt für Finanzdienst- Verantwortung für Zeichnungen irgendei- leistungsaufsicht (BaFin) nes anderen mitzeichnenden Versicherers, Graurheindorfer Str. 108 der aus irgendwelchen Gründen seinen 53117 Bonn Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt. § 15 Gerichtsstand 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versi- cherungsvermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilpro- zessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9
Sparkasse Leverkusen Friedrich-Ebert-Straße 39 51373 Leverkusen Telefon: 0214 355-0 Telefax: 0214 355-1858 info@sparkasse-lev.de www.sparkasse-lev.de
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