Version 16.0, 16.09.2021 - Schutzkonzept Primarschule Thalheim - Corona-Pandemie - in der Primarschule ...
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Schutzkonzept Primarschule Thalheim – Corona- Pandemie Version 16.0, 16.09.2021 Neuerungen sind gelb markiert!
1 Inhalt 1 Inhalt _________________________________________________________________ 1 2 Leitgedanken __________________________________________________________ 2 3 Kontakte – Ansprechpersonen _____________________________________________ 2 4 Grundsätze ____________________________________________________________ 3 5 Schulbetrieb ___________________________________________________________ 3 5.1 Repetitives Testen __________________________________________________ 3 5.2 Maskenempfehlung - Maskenpflicht ____________________________________ 4 5.3 Handhygiene ______________________________________________________ 4 5.4 Abstand __________________________________________________________ 4 5.5 Raumluft _________________________________________________________ 4 5.6 Unterricht – Spezifische Regelungen ___________________________________ 5 5.7 Schulinterne Zusammenarbeit – physische Treffen ________________________ 5 5.8 Pausen __________________________________________________________ 5 5.9 Eltern und weitere Personen __________________________________________ 5 6 Schulveranstaltungen ____________________________________________________ 6 6.1 Ausflüge, Exkursionen, Lager _________________________________________ 6 6.2 Veranstaltungen und Feste ___________________________________________ 6 7 Hygiene, Schutz und Infrastruktur __________________________________________ 6 7.1 Oberflächendesinfektion _____________________________________________ 6 7.2 Weitere Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende _________________________ 7 8 Krankheitssymptome ____________________________________________________ 7 8.1 Meldepflicht _______________________________________________________ 7 8.2 Krankheitssymptome bei Kindern ______________________________________ 7 8.3 Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden ________________________________ 8 9 Isolations- und Quarantänemassnahmen_____________________________________ 8 9.1 Was passiert bei einer positiven Poolprobe in der Klasse? ___________________ 8 9.2 Was passiert, wenn es ein oder zwei bestätigte Fälle in der Klasse gibt? _______ 9 9.3 Was passiert bei drei oder mehr bestätigen Fällen pro Klasse? _______________ 9 9.4 Umgang mit Hausaufgaben bei Kindern in Quarantäne _____________________ 9 9.5 Vorgehen bei Auftreten eines Covid-Falles im Privatbereich _________________ 9 9.6 Rückkehr aus Risikoland ____________________________________________ 10 10 Personalrechtliche Themen ______________________________________________ 10 10.1 Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden _______________________ 10 11 Mittagstisch __________________________________________________________ 10 11.1 Spezifische Regeln ________________________________________________ 11 11.2 Ablauf des Mittagstischs ____________________________________________ 11 12 Schutzkonzept Bibliothek ________________________________________________ 12 13 Schutzkonzepte externe Nutzerinnen und Nutzer (Mieterinnen und Mieter) _________ 12 14 Anhänge _____________________________________________________________ 13 14.1 Anhang A – Merkblatt Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schüler _____ 14 14.2 Anhang B – Merkblatt Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden ______________ 15 14.3 Anhang C – Einverständniserklärung zum wöchentlichen Covid19-Reihentest __ 16 14.4 Anhang D – Anleitung zum Empfang der Labortest-Ergebnisse bei Einzeltests __ 17 14.5 Anhang E – Kontaktlisten für Schulbetrieb ______________________________ 18 14.6 Anhang F - Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule ThalheimCorona- Pandemie – Stand 13.09.2021 ____________________________________________ 19 Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 1 / 20
2 Leitgedanken Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Ar- tikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Per 16.09.2021 erlässt das VSA bzw. der kantonsärztliche Dienst neue Richtlinien im Bereich der Quaran- täne. Nach wie vor befinden wir uns in der Pandemie – mit dem vorliegenden Schutzkonzept soll gewähr- leistet sein, dass beim regulären Schulbetrieb auf eine ausreichende Prävention und Sensibilisierung zur weiteren Eindämmung des Coronavirus geachtet wird. Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Nutzern der Schulanlage zu beachten. Es ist damit zu rechnen, dass es längerfristig – eventuell mit schrittweise möglichen Anpassungen – gelebt werden muss. Es muss eine Rückkehr zu einer gewissen Normalität auch mit dem Virus er- möglichen. Im Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung einer «verantwortungsvollen Normalität» folgende Faktoren sorgfältig abgewogen werden: • Kindeswohl (Rechte, Schutz und Teilhabe des Kindes) • Direkter Schutz aller Mitarbeitenden vor Ort • Direkter und indirekter Schutz von besonders gefährdeten Gruppen in der Schule im häusli- chen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und des Personals • Schutz aller im Kontakt mit der Schule stehenden • Einhaltung der Vorgaben des Bundes und Volksschulamtes • Einhaltung der notwendigen Hygienemassnahmen Die Primarschule Thalheim als Arbeitgeber gewährleistet mit diesem Konzept, dass die Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten kön- nen. Hierzu sind im Folgenden entsprechende Massnahmen vorgesehen und müssen entsprechend umgesetzt werden. Das Schutzkonzept ist auf der Homepage der Primarschule Thalheim www. aufgeschaltet und öffent- lich abrufbar. Alle Mitarbeitenden und externe Nutzer der Liegenschaft sind angehalten, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Änderungen werden per Mail kommuniziert. Im Schulareal werden an gut sichtbaren Orten, entsprechende Informationen und BAG-Plakate aufge- hängt. 3 Kontakte – Ansprechpersonen Für das Schutzkonzept verantwortliche Personen sind der Krisenstab der Primarschule –Thalheim be- stehend aus: Cornelia Schumacher Schulpräsidentin cornelia.schumacher@schule-thalheim.ch Christine Gysi Schulpflegerin christine.gysi@schule-thalheim.ch Sandra Blatter Schulleiterin sandra.blatter@schule-thalheim.ch. Die Schulpflege überwacht die Umsetzung des Schutzkonzepts. Für das Schutzkonzept verantwortliche Ansprechperson: Sandra Blatter Schulleiterin schulleitung@schule-thalheim.ch 052 338 10 44 079 751 56 39 Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 2 / 20
4 Grundsätze • Verhaltens- und Hygieneregeln gelten für alle. • Maskenempfehlung in den Schulinnenräumen • Kinder und Personal können zur Schule bzw. Arbeit kommen, so lange sie nicht selbst krank sind oder sich in angeordneter Quarantäne befinden • Mindestabstand von 1.5 Metern bei interpersonellen Kontakten zwischen Erwachsenen und wenn immer möglich auch zu Schülerinnen und Schülern einhalten. • Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Räume, mindestens nach jeder Lektion • Können über längere Zeit Abstände nicht eingehalten werden, müssen besondere Schutzmass- nahmen eingeleitet und/oder Kontaktlisten geführt werden. • Der Krisenstab definiert zum Schutz der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz für definierte Situatio- nen eine Maskenpflicht. • Schulen sind vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine Veranstaltungen mit Zerti- fikatspflicht durchführen. Kinder werden bei den Mengenbeschränkungen nicht mitgezählt. 5 Schulbetrieb Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch, in der Regel wö- chentlich, bei Bedarf auch häufiger im Unterricht in Erinnerung gerufen Mittels Aushängen von Plakaten und Infoschreiben werden alle im Schulareal anwesenden Personen an die Regeln erinnert. 5.1 Repetitives Testen Die Schule führt wöchentliche repetitive Pool-Tests durch. Für die Teilnehme an den Pooltests ist das Einverständnis der Eltern nötig, das Testen ist freiwillig. Das repetitive Testen erlaubt der Schule, ver- mehrt auch wieder klassenübergreifende Aktivitäten im «gewohnten» Modus durchzuführen, welche für uns als kleine Schule von grosser Bedeutung sind. (z.B. Schülerversammlungen, Schülerrat, Pro- jektwoche, Schulsilvesterfest, Hausaufgabenbetreuung, Plus-Projekte etc.) Die Teilnahme an den repetitiven Tests erlauben es, dass keine Klassenquarantänen mehr ausge- sprochen werden müssen: Durch die wöchentliche Testung werden asymptomatische Fälle frühzeitig entdeckt und begeben sich in Isolation, wodurch die Virusverbreitung unterbrochen und grosse Aus- brüche vermieden werden können. Zum repetitiven Testen der Schule Thalheim gehören die Pooltests und wenn nötig nachfolgende Ein- zeltests. Im Pooltesting werden Spuckproben von maximal 10 Kindern zusammengemischt und ge- sammelt eingeschickt. Wenn ein Pool positiv ist, machen alle Kinder aus diesem Pool in der Schule einen Einzelspucktest. Wichtig: Kinder, welche bereits positive auf das Corona-Virus getestet wurden dürfen erst nach Ablauf von 6 Monaten an den Reihentests teilnehmen. Eltern entscheiden über eine Teilnahme Ihrer Kinder. Im Kapitel 9 sind die unterschiedlichen Auswir- kungen bei Teilnahme oder Nicht-Teilnahme erläutert. Die Schulen informieren die Eltern über die neuen Vorgaben und geben den Eltern die Gelegen- heit, eine neue Einverständniserklärung zu unterschreiben, falls sie dies wünschen. Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 3 / 20
5.2 Maskenempfehlung - Maskenpflicht Sämtliche Arbeitnehmende im Schulhaus ziehen eine Maske an, wenn die notwendigen interpersonel- len Abstände nicht eingehalten werden können. (z.B. im engen Kontakt zu einer Schülergruppe oder zu einzelnen Kindern, im Lehrerzimmer, wenn sich viele Personen gleichzeitig darin aufhalten etc.). Solange die Abstände eingehalten werden können, ist das Tragen einer Maske empfohlen aber keine Pflicht mehr. Für Kinder ab der 3. Klasse gilt in den Schulinnenträumen und im Unterricht eine Maskenempfehlung. Die Maske wird den Kindern von der Schule zur Verfügung gestellt. Im Weiteren ziehen alle beim Auftreten von Krankheitssymptomen in der Schule Masken an. Bei Schulausflügen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen Kinder ab 12 Jahren eine Maske. Fällt bei der Reihentestung eine Poolprobe in einer Klasse positiv aus, gilt für alle Kinder (ab 1. Klasse) und für diejenigen Personen im Kontakt zur betroffenen Klasse in Schulinnenräumen eine Maskenpflicht, bis die Ergebnisse der Einzeltest-Auswertung vorliegen. Sind ein oder zwei Kinder in einer Klasse positiv gilt für Kinder, die nicht an den Pooltests teilnehmen, eine Maskenpflicht für 7 Tage ab dem positiven Testresultat (Ausnahme Kindergarten). 5.3 Handhygiene Kinder und Erwachsene waschen sich jedes Mal die Hände, sobald sie ein Schulzimmer betreten (je- den Morgen, nach einer Pause ausserhalb des Zimmers, beim Wechsel in ein anderes Schulzimmer, beim Zurückkommen vom WC etc.) Kinder werden nicht zur Verwendung von Hand-Desinfektionsmitteln gezwungen, das Händewaschen ist wichtiger! Ausnahme: Vor dem Turnunterricht desinfizieren sich alle Kinder die Hände, damit be- nutzte Turngeräte möglichst nicht kontaminiert werden. Immer zwei Kinder können miteinander die Hände waschen (ca. 30 Sekunden). Andere Kinder halten einen Abstand von 1.5 Metern zum Lavabo (z.B. Bodenmarkierung). 5.4 Abstand Erwachsene Personen auf dem Schulareal halten untereinander immer sowie gegenüber Schülerin- nen und Schülern – wenn immer möglich - einen Abstand von 1.5 Metern ein. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, werden Masken getragen oder es kommen zusätzlich Schutzscheiben zum Einsatz. Auch Kinder müssen lernen, notwendige Abstände zu erwachsenen Personen einzuhalten, sie wer- den explizit daran erinnert. Das Schulzimmer wird so gestaltet, dass mit dem Stellen von Möbeln oder mit Bodenmarkierungen den Kindern das Abstandhalten zur Lehrperson möglichst vereinfacht wird. 5.5 Raumluft Die Schulzimmer werden regelmässig – mindestens nach jeder Lektion – gut durchgelüftet. Richtiges Lüften ist wichtig, um die CO2-Konzentration in der Luft möglichst niedrig zu halten. Eine Anleitung zum richtigen Lüften ist im Lehrerzimmer aufgehängt. Damit ein gutes Gefühl entwickelt werden kann, wie oft - insbesondere in Schulzimmern mit grossen Klassen und bei kühleren Temperaturen draussen – gelüftet werden muss, stehen ab Oktober mobile CO2-Messgeräte zur Verfügung Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 4 / 20
5.6 Unterricht – Spezifische Regelungen Sportunterricht: Vor dem Sportunterricht desinfizieren sich alle Kinder die Hände, sodass Sportgeräte uneingeschränkt benutzt werden können. Wenn immer möglich findet der Unterricht im Freien statt. Gesangunterricht: Singen und Musizieren ist ohne Einschränkungen erlaubt, es soll darauf geachtet werden, dass die Schulräume ausgiebig gelüftet werden. Lehrpersonen können auch die Aula für Ihren Singunterricht im entsprechenden Kalender im Mitarbeiterportal reservieren. Kochen und Backen Das gemeinsame Verarbeiten von Esswaren ist im Schulbetrieb zurzeit nicht noch nicht erlaubt. (Pau- senkiosk, Backnachmittage, Kochen etc.) Schwimmunterricht Schwimmunterricht in Hallenbädern ist für alle Volksschulstufen wieder möglich unter Berücksichti- gung der Schutzvorgaben der Bäder. 5.7 Schulinterne Zusammenarbeit – physische Treffen Schulinterne Konferenzen, Weiterbildungen und Sitzungen sind ohne das Tragen von Masken mög- lich, sofern das Einhalten der Abstände gewährleistet ist. Sie finden in der Regel in der Aula statt. Konsumiert werden darf in Innenräumen nur sitzend. Die Konsumation im Lehrerzimmer ist möglich, sofern die Abstände zwischen den Personen eingehal- ten werden können. Besprechungen zwischen Lehrpersonen dürfen unter Einhaltung der Abstände ohne Maske stattfin- den. 5.8 Pausen Das Teilen von Znünis und Getränken auf dem Schulareal ist nicht erlaubt. 5.9 Eltern und weitere Personen Geburtstags-Znünis müssen für die Kinder einzeln vorverpackt sein. Erwachsene betreten das Schulhaus nur für klar definierte Anlässe oder mit Einladung der Schule un- ter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln. Klassen-Elternabende und Elterninformations-Abende können in der Aula durchgeführt werden. Sie gelten als Dienstleistungen von Behörden. Es dürfen höchstens 50 Personen anwesend sein. Es gilt eine Maskenpflicht, die erforderlichen Abstände müssen eingehalten werden. Es dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden. Elternbesuchstage im Unterricht können in der gewohnten Form nicht durchgeführt werden, der öffent- liche Besuchsmorgen vom 8.11.2021 wird gestrichen. Lehrpersonen informieren die Eltern der Klasse, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt individuelle Schulbesuche im Unterricht möglich sind. Bei Schulbesuchen gilt für Eltern eine Sitz- und Maskenpflicht. An Elterngesprächen wird das Tragen von Masken empfohlen. Auf das Einhalten der Abstände ist zwingend zu achten. Das Führen von digitalen Elterngesprächen ist nach wie vor möglich. Lehrperso- nen entscheiden mit den Eltern, wie sie das Gespräch führen möchten. Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 5 / 20
6 Schulveranstaltungen 6.1 Ausflüge, Exkursionen, Lager Auf Ausflügen und Exkursionen sind die Schutzmassnahmen einzuhalten. Im öffentlichen Verkehr tra- gen die Schülerinnen und Schüler ab der 5./6. Klasse zwingend eine Schutzmaske. Alle Lehr- und Be- gleitpersonen tragen zwingend eine Schutzmaske. Kleine, kulturelle Anlässe innerhalb des Klassenverbandes sind erlaubt – auch mit Teilnahme externer Personen. Klassenlager sind zulässig, wenn ein entsprechendes spezifisches Schutzkonzept vorliegt, das von der Schulpflege bewilligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am schulischen Schutzkonzept, be- schreibt die allgemeinen Schutzmassnahmen (z.B. Hygienemass-nahmen, Kontaktreduktion, mög- lichst viele Aktivitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweiligen kantonalen Vorgaben am Lagerort jederzeit eingehalten werden. Alle im Lager anwesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch Lagerleitung/ Hilfspersonen etc.) müssen zu Lagerbeginn ein gültiges negatives Testergebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach dem Lager kann eine weitere Testung vorgesehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und Zeit- punkt) müssen im Testkonzept enthalten sein. Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen las- sen wollen, organisiert die Schule ein Alternativprogramm in der Schule. Auf klassenübergreifende Klassenlager ist zu verzichten. 6.2 Veranstaltungen und Feste Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich eine Zertifikatspflicht für alle Personen über 16 Jahren. Schulen sind vom Bund als «grüner Bereich» definiert. Sie dürfen keine Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht durchführen. Kinder werden bei der Mengenbeschränkung nicht mitgezählt. Es muss ein Schutzkonzept erstellt werden: Dabei gilt: • Teilnahme ist in Innenbereichen beschränkt auf maximal 30 Personen über 16 Jahren, in Aussen- bereichen auf 500 Teilnehmende • eine Kontaktliste muss geführt werden • Raumbelegung maximal 2/3 der Kapazität • Maskenpflicht in Innenräumen, keine Maskenpflicht draussen • In Innenbereichen dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden. • Keine Tanzveranstaltungen 7 Hygiene, Schutz und Infrastruktur Alle Hygiene und Schutzartikel der Schule werden im Lehrerzimmer im bezeichneten Kasten gelagert. In allen Klassenzimmern steht eine Box mit Schutzmasken für die Lehrpersonen und Kinder zur Verfü- gung. Für die Nachbestellung von Masken ist der Hausmeister zuständig. Lehrpersonen melden dem Hauswart ausgehende Artikel. 7.1 Oberflächendesinfektion Nebst der gewohnten Reinigung der Liegenschaft im üblichen Umfang, müssen zusätzliche Reini- gungsarbeiten erfolgen: Täglich werden Türfallen und Treppengeländer desinfiziert. Geräte in der Turnhalle und Pausenspielgeräte werden durch den Hausdienst nicht speziell gereinigt oder desinfiziert. Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 6 / 20
Alle Oberflächen (Tastatur, Bildschirm etc.) von gemeinsam genutzten elektronischen Geräten (Kopie- rer, Laptops, Kaffeemaschine etc.) müssen vor Gebrauch mit den dafür zur Verfügung stehenden Mit- teln durch die Benutzerinnen und Benutzer desinfiziert werden. Die Kinder werden dazu angeleitet, die Laptops vor Gebrauch mit den Tüchern selber zu desinfizie- ren. Die Lehrperson entscheidet in ihrem Klassenzimmer über die Desinfektionsregeln weiteren Schulge- genstände und Mobiliar (Maschinen, Werk- und Spielzeuge etc.), welche von mehreren Kindern be- nutzt werden. In allen Schulräumen stehen Mittel für die Oberflächendesinfektion ausser Reichweite der Kinder bereit. Allfällige Oberflächen-Desinfektionen erfolgen nur durch Lehrpersonen. 7.2 Weitere Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende In der Schule stehen für Mitarbeitende Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken bereit (Hygiene- Masken oder FFP2-Masken) Ausnahmsweise keine Maskenpflicht gilt in Unterrichts- und Betreuungssequenzen, in denen das Tra- gen einer Maske den Unterricht oder die Betreuung wesentlich erschwert. In solchen Situationen ist der Mindestabstand gegenüber Schülerinnen und Schülern einzuhalten oder den Schutz mit den vor- handenen Pandemie-Schutzscheiben zu gewährleisten. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Wenn das Einhalten der Abstände nicht möglich ist, ist das Tragen von Masken obligatorisch. Lehrpersonen nutzen die Pandemie-Schutzscheiben in den Schulzimmern. Schutzscheiben stehen in allen Schulräumen zur Verfügung. An folgenden Standorten stehen für Erwachsene Desinfektions-Stationen zur Verfügung. • Bei den Schulhauseingängen • Vor der Aula-Tür • Vor dem Eingang in die Turnhalle • In der Bibliothek, beim Eingang • Im alten Archivraum (Nutzung durch Musikschule) • Im Spielgruppenraum, beim Eingang 8 Krankheitssymptome Die Schule hält sich an die entsprechenden Merkblätter des Volksschulamtes im Umgang mit Krank- heits- und Erkältungssymptomen bei Kindern. 8.1 Meldepflicht • Positive Covid-19-Resultate bei Schülerinnen und Schülern müssen durch die Eltern umgehend der Schulleitung mitgeteilt werden, während Schulferien ausschliesslich per Mail. • Positive Covid-19-Resultate bei Lehrpersonen und pädagogischem Personal müssen umgehend der Schulleitung mitgeteilt werden, während Schulferien ausschliesslich per Mail. • Die Schulleitung ist verpflichtet positive Testresultate bei Schülerinnen und Schülern und pädago- gischem Personal der Contact-Tracing-Stelle des VSA zu melden. 8.2 Krankheitssymptome bei Kindern Auftreten von Krankheitssymptomen von Kindern zu Hause: • Kinder mit Symptomen wie starker Husten oder Fieber bleiben zu Hause. Verschlechtern sich die Symptome zu Hause, nehmen Eltern Kontakt mit dem Haus- oder Kinderarzt auf und entscheiden gemeinsam ob ein Covid-19-Test gemacht werden soll. Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 7 / 20
• Ist das Kind - ohne Covid-19-Test – mindestens 24h fieberfrei, kann es wieder zur Schule kom- men. • Kinder dürfen die Schule besuchen, wenn sie einen Schnupfen, Halsweh oder einen leichten Hus- ten haben, sofern sie kein Fieber haben und sie sich genügend fit für den Schulbetrieb fühlen. Auftreten von Krankheitssymptomen von Kindern in der Schule: • Bei starkem Husten oder Verdacht auf Fieber, Temperatur des Kindes messen • Umgehend Eltern informieren, dass sie ihr Kind abholen • Wenn möglich zieht das Kind eine Gesichtsmaske an, bis die Eltern da sind • Die Schule verfügt über ein Krankenbett im Gruppenraum im oberster Stock (Töggeli-Kasten-Zim- mer), wo sich Kinder, die sich nicht wohl fühlen, aufhalten können • Betreuungspersonen sollen 1.5 Meter Abstand und eine Maske tragen • Auch gegenüber den abholenden Eltern wir der Abstand eingehalten Covid-19-Erkrankung bei Schülerinnen oder Schülern bzw. bei Familienangehörigen: • Covid-19 erkranktes Kind muss in Selbstisolation und die Familienmitglieder (Eltern und Ge- schwister) müssen sich als enge Kontaktpersonen in Selbstquarantäne begeben. • Eltern melden die Covid-19 Erkrankung umgehend der Schulleitung 8.3 Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden Auftreten von Krankheitssymptomen bei Mitarbeitenden in der Schule: • Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fie- ber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmacks- sinns bleiben zu Hause. • Treten die Symptome in der Schule auf, dann vermeidet die Lehrperson den Kontakt zu anderen Personen, verlässt das Schulhaus und begibt sich umgehend in Selbstisolation • Möglichst rasche Kontaktaufnahme mit Arzt/Ärztin zur Klärung des weiteren Vorgehens, sofern medizinisch indiziert (bei relevantem Covid-19-Verdacht) wird ein Corona-Test durchgeführt. • Wenn keine Covid-19-Erkrankung vorliegt, kehrt die Mitarbeitende / der Mitarbeiter 24h nach Ab- klingen der Symptome in den Schuldienst zurück. • Mitarbeitende melden der Schule umgehend, wenn bei ihnen selbst oder bei Mitgliedern der Fami- lie Covid-19 bestätigt wird und sie sich in Quarantäne begeben müssen. • Mitarbeitende mit einem Schnupfen, ohne Halsweh, ohne Husten und ohne Fieber kommen – so- fern sie sich arbeitstauglich fühlen - ordnungsgemäss zur Arbeit. Covid-19-Erkrankung bei Mitarbeitenden, bzw. bei deren Familienangehörigen: • Covid-19 erkrankte Mitarbeitende muss in Selbstisolation und die Mitglieder im gleichen Haushalt müssen sich als enge Kontaktpersonen in Selbstquarantäne begeben. Analog dazu begeben sich Mitarbeitende in Selbstquarantäne, wenn ein Mitglied im gleichen Haushalt an Covid-19 erkrankt. • Mitarbeitende informieren umgehend die Schulleitung, wenn sie sich in Quarantäne begeben müs- sen. 9 Isolations- und Quarantänemassnahmen Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisun- gen der medizinischen Fachpersonen (Contact Tracing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten. 9.1 Was passiert bei einer positiven Poolprobe in der Klasse? Bei einem positiven Pool, müssen alle Kinder aus diesem Pool Einzeltests (PCR-Spucktests) machen. Bis die Resultate der Einzeltests da sind, tragen alle Personen aus der Klasse eine Maske. Dies gilt Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 8 / 20
für alle Kinder ab der 1. Primarschule und für alle Erwachsenen. Kindergartenkinder müssen keine Maske tragen Die Resultate der Pooltests erhalten die Eltern per SMS und/oder E-Mail. Ihr Kind muss sich mittels PCR-Spucktest in der Schule einzeln testen lassen. Die Schulleitung informiert die betreffenden El- tern, wann der Test stattfindet. Fehlt ein Kind am Einzeltest-Tag, organisieren die Eltern den PCR- Test selbst. Alle Kinder, die symptomlos sind, können die Schule weiter besuchen Die Resultate der Einzeltests erhalten Eltern via Mail und SMS. Im Anhang des Schutzkonzepts steht eine Anleitung zum Abrufen der Resultate bereit. Den Befund schicken Sie so schnell wie möglich per Mail an die Schulleitung. Sobald alle Resultate der Einzeltests bei der Schulleitung eingetroffen sind, informiert die Schule die betroffenen Eltern des positiven Pools über das Schlussergebnis. 9.2 Was passiert, wenn es ein oder zwei bestätigte Fälle in der Klasse gibt? • Wenn ein Kind an den Pooltests teilnimmt, kann es die Schule weiterhin besuchen, sofern es ge- sund ist. Es muss keine Maske tragen • Wenn ein Kind nach einer Corona Erkrankung genesen ist, senden Sie der Schule das entspre- chende Zertifikat, welches dies belegt, ebenso wenn ein Kind geimpft ist. Das Kind kann die Schule weiterhin besuchen, Es muss keine Maske tragen. • Wenn ein Kind nicht an den Pooltests teilnimmt, muss es für 7 Tage ab dem positiven Testresultat eine Maske tragen. 9.3 Was passiert bei drei oder mehr bestätigen Fällen pro Klasse? • Wenn ein Kind an den Pooltests teilnimmt, kann es die Schule weiterhin besuchen, sofern es ge- sund ist. Es muss keine Maske tragen. • Wenn ein Kind geimpft ist oder nach einer Corona Erkrankung genesen ist und ein entsprechen- des Zertifikat dies belegt, wird das Kind von einer Quarantäne befreit und kann weiterhin zur Schule. Es muss keine Maske tragen. Die Eltern erhalten eine offizielle Bestätigung des Contact- Tracings und leiten diese der Schule weiter • Wenn ein Kind nicht an den Pooltests teilnimmt, wird es für 10 Tage in Quarantäne geschickt. Es gibt keine Möglichkeit für eine Befreiung. Nach 7 Tagen kann das Contact-Tracing mit einem ne- gativen PCR-Testergebnis eine Quarantäneverkürzung aussprechen. Das Kind kann dann wieder zu Schule. Die Quarantäneverkürzung muss der Schule vorgelegt werden. 9.4 Umgang mit Hausaufgaben bei Kindern in Quarantäne Lehrpersonen der Primarstufe (1.-6. Klasse) beliefern Kinder, welche sich aus privaten oder schulbe- dingten Gründen in Quarantäne begeben müssen, werden möglichst sofort mit Aufgaben aus der Schule beliefert, damit der Anschluss an den Unterricht gewährt bleibt. Ist ein Kind selbst krank, erfolgt die Hausaufgabenerteilung in Absprache mit den Eltern dann, wenn das Kind bereits wieder auf dem Weg der Besserung ist. Eltern melden sich bei der Lehrperson, ab welchem Zeitpunkt Hausaufgaben erwünscht sind. Die Hausaufgaben werden nach Hause geliefert und im Briefkasten, bzw. vor der Haustür deponiert oder elektronisch via TEAMs mitgeteilt. Es dürfen keine direkten Kontakte stattfinden. 9.5 Vorgehen bei Auftreten eines Covid-Falles im Privatbereich Eltern melden der Schule, wenn ein Familienmitglied positiv auf Covid getestet wurde oder wenn ihr Kind auf Grund einer privaten Situation in Quarantäne muss und senden die Quarantäne-Verordnung per Mail der Schulleitung. Die Schule muss wissen, bis wann die Quarantäne dauert. Wir ein Kind während einer privaten Quarantäne positiv getestet, mailen die Eltern das Testergebnis der Schulleitung, damit die Schule weiss, bis wann ein Kind nicht an den Pooltests teilnehmen kann. Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 9 / 20
Eltern melden sich bei positiven Testresultaten im Privatbereich beim Contact Tracing der Gesund- heitsdirektion. Dort werden auch die privaten Kontakte der Person geklärt. Merkblätter Selbstisolation und Selbstquarantäne: siehe Merkblätter BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-aus- brueche-epidemien/novel-cov/information-fuer-die-aerzteschaft/dokumente-fuer-gesundheitsfachper- sonen.html 9.6 Rückkehr aus Risikoland Eltern informieren sich beim BAG über allfällige Quarantäne-Regeln bei der Rückkehr aus anderen Ländern. https://www.bag.admin.ch Planen Eltern, Kinder oder Mitarbeitende eine Reise in Länder, welche unter die Quarantänebestim- mungen fallen, müssen sie die Schule darüber informieren. Reisen in Länder mit Quarantänebestimmungen bedeutet für Kinder, dass sie unter Umständen den Unterricht nach dem Auslandbesuch nicht besuchen können. Es besteht kein Anspruch auf Fernunter- richt. Lehrpersonen dürfen keinen Unterricht erteilen. Es gelten für kommunale wie kantonale Ange- stellte die personalrechtlichen Folgen des Volksschulamts. 10 Personalrechtliche Themen Für alle personalrechtlichen Themen in Bezug auf Arbeitnehmerschutz, Arbeitseinsätze, Quarantäne, Stellvertretungen, Lohnfortzahlungen gelten die Weisungen des Volksschulamtes. (Link VSA: Informa- tionen für die Volksschulen | Kanton Zürich (zh.ch) – Rubrik Personelle Fragen. 10.1 Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden Die Covid-19-Verordnung 3 (Art. 27a Abs 10) definiert besonders gefährdeten Personen. Die Bestim- mungen für besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind neu auf diejenigen Risikopersonen beschränkt, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Mitarbeitende, welche eine besondere Gefährdung geltend machen wollen, melden sich bei der Schul- leitung. Sie lassen sich mit einem ärztlichen Attest bestätigen, dass sie die Bedingungen als be- sonders gefährdete Person vollumfänglich erfüllen bzw. keine Gründe vorliegen, aufgrund deren sie als nicht gefährdet gelten. Da beim Schulpersonal die Präsenz vor Ort unabdingbar ist, wird gemeinsam geprüft, ob und wie die Schutzmassnahmen erhöht werden können, ob eine alternative Arbeit möglich ist oder eine Beurlau- bung erfolgen muss. Dafür ist ein ärztliches Attest nötig. Es besteht aber kein Verbot der Arbeitstätigkeit einer besonders gefährdeten Mitarbeitenden im Schul- betrieb. Die besonders gefährdete Person darf mit den notwendigen Schutzmassnahmen uneinge- schränkt arbeiten. Eine persönliche Erklärung seitens der besonders gefährdeten Person ist dazu nicht notwendig. Als besondere Schutzmassnahmen gilt z.B. das Tragen von FFP2-Masken. Die besonderen Schutz- massahmen werde mit dem Mitarbeitenden besprochen und schriftlich festgehalten. 11 Mittagstisch Für den Mittagstisch gilt das Schutzkonzept Kapitel 1 – 9 analog zum Schulbetrieb. Dazu kommen spezifische Regeln. Die spezifischen Regeln haben Auswirkungen auf die Arbeitsanfangszeiten und die Arbeitsteilung, auf den Ablauf des Mittagstischs. Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 10 / 20
Zum Händewaschen steht das WC neben der Schulküche zur Verfügung. 11.1 Spezifische Regeln • Handhygiene für das Mittagstisch-Personal ist sehr wichtig, auch wenn Handschuhe angezogen werden müssen! • Handschuhe werden nur einmal gebraucht • Bei der Essenzubereitung, beim Auf- und Abtischen, beim Servieren ist das Tragen von Hand- schuhen Pflicht. • Keine Essens-Selbstbedienung (z.B. Kuchen auf einem Teller, Früchte aus einer Schale etc.) • keine Besteck-Selbstbedienung durch die Schülerinnen und Schüle • Leitungspersonen müssen stets 1.5 m Abstand (auch in der Küche) voneinander haben, beim Es- sen sitzen sie mit 1.5 m Abstand zu den Kindern und zueinander • es findet keine Vermischung von gebrauchten Geschirr und Esswaren bzw. sauberem Geschirr in der Küche statt • Es halten sich keine Kinder in der Küche auf. • Es gibt eine klare Platzzuweisung – die Kinder sitzen für die Einnahme des Essens klassenge- trennt an den Tischen, Gläser dürfen nicht getauscht werden, Essen darf nicht geteilt werden • Es darf nur sitzend konsumiert werden. • Es dürfen ausschliesslich Kinder und Mitarbeitende der Schule verköstigt werden. • Bei Krankheits-Symptomen eines Kindes (siehe Kapitel 6) wird die Schulleitung oder eine Lehr- person kontaktiert, das Kind wird im Schulhaus betreut, bis die Eltern es abholen können 11.2 Ablauf des Mittagstischs Eintreffen der Kinder: Kinder, welche auf gemäss Empfehlung eine Maske tragen, kommen mit Maske zum Mittagtisch und werfen sie dort – zum Essen – in den dafür bereitstehenden Abfalleimer. Nach dem Essen erhalten sie eine neue Maske. Essenszubereitung: Die Essenzubereitung erfolgt mit Maske und Handschuhen Tischen: Die Oberflächen werden durch das Mittagstisch-Team desinfiziert. Besteck und ein gefülltes Wasserglas werden mit Maske und Handschuhen durch die Mitarbeitenden Mittagstisch an den Ti- schen bereitgelegt, die Teller bleiben bei der Essausgabe hinter Plexiglas Essensausgabe: Das Essen steht hinter einer Plexiglasscheibe, die Mitarbeitenden des Mittagstisches schöpfen mit Handschuhen und Maske, die Essensausgabe wird so organisiert, dass die Kinder den notwendigen Abstand einhalten, das Kind trägt den eigenen Teller zum Sitzplatz (gilt für Hauptmahl- zeit und Dessert), wird zwischen Hauptmahlzeit und Dessert gespielt, waschen die Kinder vor dem Dessert erneut die Hände Essen: Zum Nachschöpfen werden neue Teller verwendet. Zum Getränke-auffüllen für Durstige, rotiert eine Mitarbeiterin des Mittagstischs mit Handschuhen und Mundschutz mit einem Krug Nach dem Essen: Kinder deponieren ihr Geschirr und Besteck auf dem dafür bereitstehenden Trolley und begeben sich vor dem Spielen zum Händewaschen zur Waschstation oder ins WC. Kinder, wel- che sich an die Maskenempfehlung halten, ziehen dann wieder eine Maske an. Bestecke und Teller auf dem Trolley werden durch das Mittagstisch-Personal mit Masken und Hand- schuhen eingesammelt. Spielzeit: Wenn immer möglich wird draussen gespielt, die Turnhalle kann benützt werden (z.B. bei schlechtem Wetter) Benutzung des Spielgruppenraums ist nicht möglich – keine gemeinsame Nutzung von Raum und Spielsachen Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 11 / 20
In der Aula stehen Spielmaterialien in stapelbare Kisten auf einem Rollwägeli mit Spielmaterial den Kindern zur Verfügung. Gespielt wird am Boden oder an vom Essbereich abgetrennten Tischen Zähne putzen: Jedes Kind hat einen eigenen angeschriebenen Zahnbecher, eine eigene Zahnbürste und eine eigene Zahnpasta. Die Kinder holen und versorgen ihr Zahnhygieneset im Kasten selbst, Mitarbeitende des Mittagstischs tragen beim Kontakt mit Zahnbürsten Maske und Handschuhe Küchenreinigung: Das Personal des Mittagstischs räumt die Küche auf und wischt die Tische ab und reinigt den Boden (besenrein), die Tische bleiben stehen. 12 Schutzkonzept Bibliothek Die Schule- und Gemeindebibliothek verfügt über ein eigenes Schutzkonzept. Es ist publiziert auf der Homepage der Primarschule Thalheim. 13 Schutzkonzepte externe Nutzerinnen und Nutzer (Miete- rinnen und Mieter) Externe Nutzerinnen und Nutzer müssen analog zum Schutzkonzept der Schule eigene Massnahmen umsetzen. Sie haben Kenntnis vom jeweils gültigen Schutzkonzept der Schule und halten sich an die geltenden Massnahmen des Bundes, des Kantons und der Schule. Die Schule erstellt jeweils ein Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule Thalheim – Corona- Pandemie mit den wichtigsten Rahmenbedingungen. Es liegt als Anhang dem Schutzkonzept der Schule vor und wird aufgeschaltet auf der Homepage der Schule (www.schule-thalheim.ch). Die Nut- zerinnen und Nutzer werden per Mail über Änderungen informiert. Bis auf weiteres ist die Schule und Gemeinde vermehrt auf die ausserterminliche Nutzung insbeson- dere der grossen Räume (Aula) angewiesen, was zu Einschränkungen – auch kurzfristig angekündigt - für Mietende führen kann. Schutzkonzept Für die Ausübung von sportlichen oder kulturellen Freizeitaktivitäten auf dem Schulareal muss zwin- gend ein aktuelles Schutzkonzept – erstellt durch den Verein oder Anbietenden - vorliegen. Es ist Aufgabe der Vereine und Anbietenden, ihr eigenes Schutzkonzept entsprechend den jeweils geltenden Vorgaben aktuell zu halten. Ein aktuelles Schutzkonzept muss jeweils vor der beabsichtig- ten Nutzung per Mail an die Schulverwaltung gesandt werden. Die Vereine und Anbietenden verpflich- ten sich, die Massnahmen gemäss ihrem Konzept konsequent umzusetzen. Im Schutzkonzept werden mindestens folgende Umsetzungspunkte geregelt: A Symptomfrei ins Training oder Angebot B Einhaltung der Hygieneregeln des BAG, Einhalten und Kontrolle der Zertifikatspflicht, wo vor- geschrieben C Einhaltung der Maskentragpflicht in der Turnhallengarderobe D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten (Führen von Kontaktlisten) E Bezeichnung verantwortlicher Personen für die Einhaltung der Schutzmassnahmen (Corona- Beauftragte) F Information geltender Schutzmassnahmen im Angebot an die Teilnehmenden Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 12 / 20
14 Anhänge A. Merkblatt Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schülern B. Merkblatt Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden C. Merkblatt Einverständniserklärung zum wöchentlichen Covid19-Reihentest D. Anleitung zum Empfang der Labortest-ergebnisse bei Einzeltests E. Kontaktlisten für Schulbetrieb F. Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule Thalheim – Corona-Pandemie – Stand 13.09.2021) Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 13 / 20
14.1 Anhang A – Merkblatt Krankheitssymptome bei Schülerinnen und Schüler Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 14 / 20
14.2 Anhang B – Merkblatt Krankheitssymptome bei Mitarbeitenden Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 15 / 20
14.3 Anhang C – Einverständniserklärung zum wöchentlichen Covid19-Reihen- test Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 16 / 20
14.4 Anhang D – Anleitung zum Empfang der Labortest-Ergebnisse bei Einzel- tests Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 17 / 20
14.5 Anhang E – Kontaktlisten für Schulbetrieb Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 18 / 20
14.6 Anhang F - Merkblatt Nutzung Schulanlage der Primarschule Thalheim- Corona-Pandemie – Stand 13.09.2021 Schutzkonzept Covid-19 Version 16.0 vom 16.09.2021 Seite 19 / 20
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